Beiträge zur Geschichte des Magdeburgerrechtes.
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dass eine genauere Vergleichung möglich wäre. Auffallend wäre
übrigens, dass Gau pp die etwaige Verwandtschaft dieser Compila
tionen mit dem Weichbildrechte der Krakauer Handschrift, beziehungs
weise des Heinrichauer Codex, übersehen hätte und nicht hervorhob,
da er doch letzteren Codex genauer untersucht hatte. Gewiss würden
bestimmtere und ausführlichere Nachrichten über die zahlreichen
Magdeburger Schöffen- und Weichbildrechts-Sammlungen am Besten
geeignet sein, die dunkle Geschichte der Gestaltung des sächsischen
Weichbildtextes aufzuhellen.
Da die folgenden Erörterungen sich hauptsächlich auf zwei
Rechtshandschriften stützen, so dürfte die Beschreibung dieser um
so mehr hier am Platze sein, als die eine derselben meines Wissens
bisher gar nicht, die andere nur ganz oberflächlich beschrieben
wurde.
IV.
Der gut erhaltene Codex Nr. 168 der Krakauer Universi
tätsbibliothek, hei Homeyer d. Rechtshandschriften unter
Nummer 134 aufgeführt, enthält neunzig Blätter hübschen Pergaments
in mittelhohem Folioformat (32 Centim. hoch, 23 breit), von welchen
das unbeschriebene erste und das darauffolgende Titelblatt vermuth-
lich erst später den andern vorgesetzt wurden. Der gedruckte
Titel lautet: Jus Snxonicum Magdeburgense per Serenissimum
Casimir um Magnvm Regem Poloniae Juris Supremi Regcdis
Theutonici Provincialis Magdeburgeiisis Castri Cracoviensis Fun-
datorem Magdeburgo adscitum Advocato et Scabinis eiusdem
Subsellii collatum in tliesauro Arcis Cracoviensis Originaliter
Anno Domini 1336 locatum atque per Serenissimos Succedaneos
suos Reges Poloniae Serenissimamque Rempublicam Constitucione
Generali Regni A. D. IG77 non interruptim usque modernum
Serenissimum Stanislaum Augustum Regem Poloniae et Magni
Ducatus Litliuaniae feliciter regnantem in Anno Domini 1763
adprobatum. — Die folgenden Blätter — mit Ausnahme der ver-
muthlich auch erst später hinzugefügten letzten zwei — bilden eilf
Pergamentlagen, deren jede, ausser der siebenten aus sechs Blättern
bestehenden, acht Blätter umfasst. Die erste Lage ist nicht numerirt,
die anderen sind am untern Rande ihrer letzten Seiten mit fortlaufen
den Ziffern bezeichnet.