Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

Beiträge zur Geschichte des Magdeburgerrechtes. 
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dass eine genauere Vergleichung möglich wäre. Auffallend wäre 
übrigens, dass Gau pp die etwaige Verwandtschaft dieser Compila 
tionen mit dem Weichbildrechte der Krakauer Handschrift, beziehungs 
weise des Heinrichauer Codex, übersehen hätte und nicht hervorhob, 
da er doch letzteren Codex genauer untersucht hatte. Gewiss würden 
bestimmtere und ausführlichere Nachrichten über die zahlreichen 
Magdeburger Schöffen- und Weichbildrechts-Sammlungen am Besten 
geeignet sein, die dunkle Geschichte der Gestaltung des sächsischen 
Weichbildtextes aufzuhellen. 
Da die folgenden Erörterungen sich hauptsächlich auf zwei 
Rechtshandschriften stützen, so dürfte die Beschreibung dieser um 
so mehr hier am Platze sein, als die eine derselben meines Wissens 
bisher gar nicht, die andere nur ganz oberflächlich beschrieben 
wurde. 
IV. 
Der gut erhaltene Codex Nr. 168 der Krakauer Universi 
tätsbibliothek, hei Homeyer d. Rechtshandschriften unter 
Nummer 134 aufgeführt, enthält neunzig Blätter hübschen Pergaments 
in mittelhohem Folioformat (32 Centim. hoch, 23 breit), von welchen 
das unbeschriebene erste und das darauffolgende Titelblatt vermuth- 
lich erst später den andern vorgesetzt wurden. Der gedruckte 
Titel lautet: Jus Snxonicum Magdeburgense per Serenissimum 
Casimir um Magnvm Regem Poloniae Juris Supremi Regcdis 
Theutonici Provincialis Magdeburgeiisis Castri Cracoviensis Fun- 
datorem Magdeburgo adscitum Advocato et Scabinis eiusdem 
Subsellii collatum in tliesauro Arcis Cracoviensis Originaliter 
Anno Domini 1336 locatum atque per Serenissimos Succedaneos 
suos Reges Poloniae Serenissimamque Rempublicam Constitucione 
Generali Regni A. D. IG77 non interruptim usque modernum 
Serenissimum Stanislaum Augustum Regem Poloniae et Magni 
Ducatus Litliuaniae feliciter regnantem in Anno Domini 1763 
adprobatum. — Die folgenden Blätter — mit Ausnahme der ver- 
muthlich auch erst später hinzugefügten letzten zwei — bilden eilf 
Pergamentlagen, deren jede, ausser der siebenten aus sechs Blättern 
bestehenden, acht Blätter umfasst. Die erste Lage ist nicht numerirt, 
die anderen sind am untern Rande ihrer letzten Seiten mit fortlaufen 
den Ziffern bezeichnet.
	        
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