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B i s c h o f f
Auf dem ersten Blatte der ersten Lage steht flüchtig und klein
geschrieben das Casimir'sche Gründungsprivilegium des deutschen
Oberhofes zu Krakau mit dem Datum: Craconie n. d. 1386 in
crastino S. Franc,isci. Helcel hat hievon den in seine kritische
Sammlung alter polnischer Rechtsdenkmale (Starodawne prawa
polskiego pomniki. Warsz. 18S6 p. 207) aufgenommenen Text
dieses wichtigen Privilegiums, welches nach seiner Behauptung in’s
Jahr 1365 zu setzen ist, hergenommen, in der Annahme, dass dieser
vorliegende der älteste handschriftlich vorhandene Text sei, wonach
K. Wladislaus Jagiello 1421 die Confirmationsurkunde des damals
bereits nicht mehr vorhandenen Originales ausfertigen Hess. Die
Schrift des vorliegenden Textes und der Umstand, dass nicht auch
die Confirmationsurkunde Wladislaw’s beigefügt ist, sprechen dafür,
dass diese Ausfertigung vor das Jahr 1421 fällt; die Annahme
Ilelcel’s aber, dass der König gerade diesen Text hei seiner
Confirmation vor sich halte, wird sehr wahrscheinlich durch das
Vorhandensein dieses Textes in diesem Codex. Denn dieser Codex
ist — wie sich gleich zeigen wird — höchst wahrscheinlich derselbe,
auf welchem die Worte Casimir’s in seinem erwähnten Gründungsprivilegium
zu beziehen sind: libros iuris Maydeburgensis ordinaoimus
et in thesau.ro nostro Cracoviensi deposuimus; K. Wladislaus
erklärt aber in seinem Confirmatorium, das Privilegium Casimir’s
nach den Originalcopien desselben in gewissen Codexen der Richter
des Krakauer Oberhofes bestätigt zu haben. Beachtenswerth ist in
dieser Beziehung der Umstand, dass das Blatt, worauf Casimir’s
Privilegium geschrieben ist, nicht später hinzugefügt wurde: denn
es ist das erste Blatt der ersten Lage.
Die nächstfolgenden sieben Blätter enthalten unter den rothen
Überschriften: Incipit registrum iuris meideburgensis und hy beginnit
sich wichbilde recht die Register über die im Codex enthaltenen
Texte, wie diese, doppelspaltig mit hübscher, wenig eckiger Minuskel,
durchaus von derselben Hand geschrieben. Im Texte sind die
Rubriken, Paragraphe und Initialen roth, letztere abwechselnd auch
blau; auch finden sich einige unbedeutende geistliche Bilder und hie
und da an den Seitenrändern rothe Verzierungen arabeskenartig
gezeichnet, wie man sie oft in Pergamenthandschriften sieht. Die
Schrift ist sehr gut lesbar, wenig und in ganz gewöhnlicher Weise
abgekürzt. Am Anfang und in der Mitte der Worte wird der Buch-