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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

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B  i  s  c  h  o  f  f

Auf  dem  ersten  Blatte  der  ersten  Lage  steht  flüchtig  und  klein
geschrieben  das  Casimir'sche  Gründungsprivilegium  des  deutschen
Oberhofes  zu  Krakau  mit  dem  Datum:  Craconie  n.  d.  1386  in
crastino  S.  Franc,isci.  Helcel  hat  hievon  den  in  seine  kritische
Sammlung  alter  polnischer  Rechtsdenkmale  (Starodawne  prawa
polskiego  pomniki.  Warsz.  18S6  p.  207)  aufgenommenen  Text
dieses  wichtigen  Privilegiums,  welches  nach  seiner  Behauptung  in’s
Jahr  1365  zu  setzen  ist,  hergenommen,  in  der  Annahme,  dass  dieser
vorliegende  der  älteste  handschriftlich  vorhandene  Text  sei,  wonach
K.  Wladislaus  Jagiello  1421  die  Confirmationsurkunde  des  damals
bereits  nicht  mehr  vorhandenen  Originales  ausfertigen  Hess.  Die
Schrift  des  vorliegenden  Textes  und  der  Umstand,  dass  nicht  auch
die  Confirmationsurkunde  Wladislaw’s  beigefügt  ist,  sprechen  dafür,
dass  diese  Ausfertigung  vor  das  Jahr  1421  fällt;  die  Annahme
Ilelcel’s  aber,  dass  der  König  gerade  diesen  Text  hei  seiner
Confirmation  vor  sich  halte,  wird  sehr  wahrscheinlich  durch  das
Vorhandensein  dieses  Textes  in  diesem  Codex.  Denn  dieser  Codex
ist  —  wie  sich  gleich  zeigen  wird  —  höchst  wahrscheinlich  derselbe,
auf  welchem  die  Worte  Casimir’s  in  seinem  erwähnten  Gründungsprivilegium ­
  zu  beziehen  sind:  libros  iuris  Maydeburgensis  ordinaoimus
  et  in  thesau.ro  nostro  Cracoviensi  deposuimus;  K.  Wladislaus ­
  erklärt  aber  in  seinem  Confirmatorium,  das  Privilegium  Casimir’s
nach  den  Originalcopien  desselben  in  gewissen  Codexen  der  Richter
des  Krakauer  Oberhofes  bestätigt  zu  haben.  Beachtenswerth  ist  in
dieser  Beziehung  der  Umstand,  dass  das  Blatt,  worauf  Casimir’s
Privilegium  geschrieben  ist,  nicht  später  hinzugefügt  wurde:  denn
es  ist  das  erste  Blatt  der  ersten  Lage.
Die  nächstfolgenden  sieben  Blätter  enthalten  unter  den  rothen
Überschriften:  Incipit  registrum  iuris  meideburgensis  und  hy  beginnit
  sich  wichbilde  recht  die  Register  über  die  im  Codex  enthaltenen
Texte,  wie  diese,  doppelspaltig  mit  hübscher,  wenig  eckiger  Minuskel, ­
  durchaus  von  derselben  Hand  geschrieben.  Im  Texte  sind  die
Rubriken,  Paragraphe  und  Initialen  roth,  letztere  abwechselnd  auch
blau;  auch  finden  sich  einige  unbedeutende  geistliche  Bilder  und  hie
und  da  an  den  Seitenrändern  rothe  Verzierungen  arabeskenartig
gezeichnet,  wie  man  sie  oft  in  Pergamenthandschriften  sieht.  Die
Schrift  ist  sehr  gut  lesbar,  wenig  und  in  ganz  gewöhnlicher  Weise
abgekürzt.  Am  Anfang  und  in  der  Mitte  der  Worte  wird  der  Buch-
            
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