Beiträge zur Geschichte des Magdeburgerrechtes. 335 dass eine genauere Vergleichung möglich wäre. Auffallend wäre übrigens, dass Gau pp die etwaige Verwandtschaft dieser Compila tionen mit dem Weichbildrechte der Krakauer Handschrift, beziehungs weise des Heinrichauer Codex, übersehen hätte und nicht hervorhob, da er doch letzteren Codex genauer untersucht hatte. Gewiss würden bestimmtere und ausführlichere Nachrichten über die zahlreichen Magdeburger Schöffen- und Weichbildrechts-Sammlungen am Besten geeignet sein, die dunkle Geschichte der Gestaltung des sächsischen Weichbildtextes aufzuhellen. Da die folgenden Erörterungen sich hauptsächlich auf zwei Rechtshandschriften stützen, so dürfte die Beschreibung dieser um so mehr hier am Platze sein, als die eine derselben meines Wissens bisher gar nicht, die andere nur ganz oberflächlich beschrieben wurde. IV. Der gut erhaltene Codex Nr. 168 der Krakauer Universi tätsbibliothek, hei Homeyer d. Rechtshandschriften unter Nummer 134 aufgeführt, enthält neunzig Blätter hübschen Pergaments in mittelhohem Folioformat (32 Centim. hoch, 23 breit), von welchen das unbeschriebene erste und das darauffolgende Titelblatt vermuth- lich erst später den andern vorgesetzt wurden. Der gedruckte Titel lautet: Jus Snxonicum Magdeburgense per Serenissimum Casimir um Magnvm Regem Poloniae Juris Supremi Regcdis Theutonici Provincialis Magdeburgeiisis Castri Cracoviensis Fun- datorem Magdeburgo adscitum Advocato et Scabinis eiusdem Subsellii collatum in tliesauro Arcis Cracoviensis Originaliter Anno Domini 1336 locatum atque per Serenissimos Succedaneos suos Reges Poloniae Serenissimamque Rempublicam Constitucione Generali Regni A. D. IG77 non interruptim usque modernum Serenissimum Stanislaum Augustum Regem Poloniae et Magni Ducatus Litliuaniae feliciter regnantem in Anno Domini 1763 adprobatum. — Die folgenden Blätter — mit Ausnahme der ver- muthlich auch erst später hinzugefügten letzten zwei — bilden eilf Pergamentlagen, deren jede, ausser der siebenten aus sechs Blättern bestehenden, acht Blätter umfasst. Die erste Lage ist nicht numerirt, die anderen sind am untern Rande ihrer letzten Seiten mit fortlaufen den Ziffern bezeichnet.