Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

438 
Hartei. 
Das Dionysios - Decret, zu welchem wir von diesen 
hoffentlich nicht ganz ergebnislosen Kreuz- und Querzügen auf 
dem Felde attischen Staatsrechtes zurückkehren, ist also ein 
Cumulativantrag, welcher in gewohnter Weise alle auf den 
einen Gegenstand, die Botschaft des Dionysios bezüglichen, im 
Rathe beantragten Punkte zusammenfasst, und hat seine Ver 
öffentlichung, wie bereits Köhler bemerkte, dem Umstande zu 
danken, dass es über die Dionysios und seinen Söhnen decre- 
tirten Ehren als Urkunde dienen sollte. Hätte Jemand in der 
Ekklesie getrennte Cheirotonie verlangt, so würde der Vor 
sitzende darüber haben abstimmen lassen müssen, ob der Brief 
des Dionysios dem Synedrium zur Begutachtung vorgelegt werden 
solle oder nicht, ob in der nächsten Ekklesie die Verhandlung 
stattzufinden habe oder nicht, ob das Volk die näher bezeich- 
neten Ehrenbezeugungen zu decretiren gesonnen sei oder nicht. 
Der erste und zweite Punkt beziehen sich demnach nur auf 
die Formalitäten der Verhandlung und haben ihr Analogon an 
den demosthenischen Anträgen über die Vorführung der Ge 
sandten Philipps und die Modalität der Verhandlung. Es ist 
aber begreiflich, dass unter diesen Formalitäten nicht jene 
aufgezählt zu werden brauchten, welche wie die Bestimmung, 
dass kein Antrag ohne Pr obule uma vor das Volk gebracht 
werden konnte, ein für alle Mal feststanden und aus der 
Aozlorj; eüce £5 01 eoo'xei a|j.£ivov Eival, oeijaijivou; xov Xo’yov töv erat 
Moupuyjovjs jipoatp^pst äjeveixai I? tov orjpov. Auch dieser Antrag ist rein 
formeller Natur. Indessen ist die Lage der Dinge eine ausserordentliche 
und die Erzählung Herodots allzu knapp, um die Stelle mit einiger 
Sicherheit benutzen zu können. Schliesslich sei noch auf Aristophanes’ 
Frieden 665 ff. hingewiesen, woraus hervorgeht, dass über die Einführung 
der Gesandten die Ekklesie entscheidet, indem sie es ist, die dort die 
Nichtzulassung beschliesst, was mit xr. 0 /;ei poxo veTv bezeichnet wird. 
Eirene beklagt sich dort durch den Mund des Hermes Trygaeos gegen 
über, mit einer Kiste von Verträgen gekommen und dreimal abgewiesen 
worden zu sein: 
EXOouact eprjaiv auxop.äxr] p.Exä t«v IIiSXoj, 
ctjiovSwv aipo'jtjx -?j jeoXei x{crrr)V -Xekv, 
«jTO’/EipoTovjjOrjvat xpl; ev xrjzzXvjofa.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.