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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Hartei.

Das  Dionysios  -  Decret,  zu  welchem  wir  von  diesen
hoffentlich  nicht  ganz  ergebnislosen  Kreuz-  und  Querzügen  auf
dem  Felde  attischen  Staatsrechtes  zurückkehren,  ist  also  ein
Cumulativantrag,  welcher  in  gewohnter  Weise  alle  auf  den
einen  Gegenstand,  die  Botschaft  des  Dionysios  bezüglichen,  im
Rathe  beantragten  Punkte  zusammenfasst,  und  hat  seine  Veröffentlichung, ­
  wie  bereits  Köhler  bemerkte,  dem  Umstande  zu
danken,  dass  es  über  die  Dionysios  und  seinen  Söhnen  decretirten
  Ehren  als  Urkunde  dienen  sollte.  Hätte  Jemand  in  der
Ekklesie  getrennte  Cheirotonie  verlangt,  so  würde  der  Vorsitzende ­
  darüber  haben  abstimmen  lassen  müssen,  ob  der  Brief
des  Dionysios  dem  Synedrium  zur  Begutachtung  vorgelegt  werden
solle  oder  nicht,  ob  in  der  nächsten  Ekklesie  die  Verhandlung
stattzufinden  habe  oder  nicht,  ob  das  Volk  die  näher  bezeichneten
  Ehrenbezeugungen  zu  decretiren  gesonnen  sei  oder  nicht.
Der  erste  und  zweite  Punkt  beziehen  sich  demnach  nur  auf
die  Formalitäten  der  Verhandlung  und  haben  ihr  Analogon  an
den  demosthenischen  Anträgen  über  die  Vorführung  der  Gesandten ­
  Philipps  und  die  Modalität  der  Verhandlung.  Es  ist
aber  begreiflich,  dass  unter  diesen  Formalitäten  nicht  jene
aufgezählt  zu  werden  brauchten,  welche  wie  die  Bestimmung,
dass  kein  Antrag  ohne  Pr  obule  uma  vor  das  Volk  gebracht
werden  konnte,  ein  für  alle  Mal  feststanden  und  aus  der

Aozlorj;  eüce  £5  01  eoo'xei  a|j.£ivov  Eival,  oeijaijivou;  xov  Xo’yov  töv  erat
Moupuyjovjs  jipoatp^pst  äjeveixai  I?  tov  orjpov.  Auch  dieser  Antrag  ist  rein
formeller  Natur.  Indessen  ist  die  Lage  der  Dinge  eine  ausserordentliche
und  die  Erzählung  Herodots  allzu  knapp,  um  die  Stelle  mit  einiger
Sicherheit  benutzen  zu  können.  Schliesslich  sei  noch  auf  Aristophanes’
Frieden  665  ff.  hingewiesen,  woraus  hervorgeht,  dass  über  die  Einführung
der  Gesandten  die  Ekklesie  entscheidet,  indem  sie  es  ist,  die  dort  die
Nichtzulassung  beschliesst,  was  mit  xr.  0  /;ei  poxo  veTv  bezeichnet  wird.
Eirene  beklagt  sich  dort  durch  den  Mund  des  Hermes  Trygaeos  gegenüber, ­
  mit  einer  Kiste  von  Verträgen  gekommen  und  dreimal  abgewiesen
worden  zu  sein:
EXOouact  eprjaiv  auxop.äxr]  p.Exä  t«v  IIiSXoj,
ctjiovSwv  aipo'jtjx  -?j  jeoXei  x{crrr)V  -Xekv,
«jTO’/EipoTovjjOrjvat  xpl;  ev  xrjzzXvjofa.
            
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