438
Hartei.
Das Dionysios - Decret, zu welchem wir von diesen
hoffentlich nicht ganz ergebnislosen Kreuz- und Querzügen auf
dem Felde attischen Staatsrechtes zurückkehren, ist also ein
Cumulativantrag, welcher in gewohnter Weise alle auf den
einen Gegenstand, die Botschaft des Dionysios bezüglichen, im
Rathe beantragten Punkte zusammenfasst, und hat seine Ver
öffentlichung, wie bereits Köhler bemerkte, dem Umstande zu
danken, dass es über die Dionysios und seinen Söhnen decre-
tirten Ehren als Urkunde dienen sollte. Hätte Jemand in der
Ekklesie getrennte Cheirotonie verlangt, so würde der Vor
sitzende darüber haben abstimmen lassen müssen, ob der Brief
des Dionysios dem Synedrium zur Begutachtung vorgelegt werden
solle oder nicht, ob in der nächsten Ekklesie die Verhandlung
stattzufinden habe oder nicht, ob das Volk die näher bezeich-
neten Ehrenbezeugungen zu decretiren gesonnen sei oder nicht.
Der erste und zweite Punkt beziehen sich demnach nur auf
die Formalitäten der Verhandlung und haben ihr Analogon an
den demosthenischen Anträgen über die Vorführung der Ge
sandten Philipps und die Modalität der Verhandlung. Es ist
aber begreiflich, dass unter diesen Formalitäten nicht jene
aufgezählt zu werden brauchten, welche wie die Bestimmung,
dass kein Antrag ohne Pr obule uma vor das Volk gebracht
werden konnte, ein für alle Mal feststanden und aus der
Aozlorj; eüce £5 01 eoo'xei a|j.£ivov Eival, oeijaijivou; xov Xo’yov töv erat
Moupuyjovjs jipoatp^pst äjeveixai I? tov orjpov. Auch dieser Antrag ist rein
formeller Natur. Indessen ist die Lage der Dinge eine ausserordentliche
und die Erzählung Herodots allzu knapp, um die Stelle mit einiger
Sicherheit benutzen zu können. Schliesslich sei noch auf Aristophanes’
Frieden 665 ff. hingewiesen, woraus hervorgeht, dass über die Einführung
der Gesandten die Ekklesie entscheidet, indem sie es ist, die dort die
Nichtzulassung beschliesst, was mit xr. 0 /;ei poxo veTv bezeichnet wird.
Eirene beklagt sich dort durch den Mund des Hermes Trygaeos gegen
über, mit einer Kiste von Verträgen gekommen und dreimal abgewiesen
worden zu sein:
EXOouact eprjaiv auxop.äxr] p.Exä t«v IIiSXoj,
ctjiovSwv aipo'jtjx -?j jeoXei x{crrr)V -Xekv,
«jTO’/EipoTovjjOrjvat xpl; ev xrjzzXvjofa.