438 Hartei. Das Dionysios - Decret, zu welchem wir von diesen hoffentlich nicht ganz ergebnislosen Kreuz- und Querzügen auf dem Felde attischen Staatsrechtes zurückkehren, ist also ein Cumulativantrag, welcher in gewohnter Weise alle auf den einen Gegenstand, die Botschaft des Dionysios bezüglichen, im Rathe beantragten Punkte zusammenfasst, und hat seine Ver öffentlichung, wie bereits Köhler bemerkte, dem Umstande zu danken, dass es über die Dionysios und seinen Söhnen decre- tirten Ehren als Urkunde dienen sollte. Hätte Jemand in der Ekklesie getrennte Cheirotonie verlangt, so würde der Vor sitzende darüber haben abstimmen lassen müssen, ob der Brief des Dionysios dem Synedrium zur Begutachtung vorgelegt werden solle oder nicht, ob in der nächsten Ekklesie die Verhandlung stattzufinden habe oder nicht, ob das Volk die näher bezeich- neten Ehrenbezeugungen zu decretiren gesonnen sei oder nicht. Der erste und zweite Punkt beziehen sich demnach nur auf die Formalitäten der Verhandlung und haben ihr Analogon an den demosthenischen Anträgen über die Vorführung der Ge sandten Philipps und die Modalität der Verhandlung. Es ist aber begreiflich, dass unter diesen Formalitäten nicht jene aufgezählt zu werden brauchten, welche wie die Bestimmung, dass kein Antrag ohne Pr obule uma vor das Volk gebracht werden konnte, ein für alle Mal feststanden und aus der Aozlorj; eüce £5 01 eoo'xei a|j.£ivov Eival, oeijaijivou; xov Xo’yov töv erat Moupuyjovjs jipoatp^pst äjeveixai I? tov orjpov. Auch dieser Antrag ist rein formeller Natur. Indessen ist die Lage der Dinge eine ausserordentliche und die Erzählung Herodots allzu knapp, um die Stelle mit einiger Sicherheit benutzen zu können. Schliesslich sei noch auf Aristophanes’ Frieden 665 ff. hingewiesen, woraus hervorgeht, dass über die Einführung der Gesandten die Ekklesie entscheidet, indem sie es ist, die dort die Nichtzulassung beschliesst, was mit xr. 0 /;ei poxo veTv bezeichnet wird. Eirene beklagt sich dort durch den Mund des Hermes Trygaeos gegen über, mit einer Kiste von Verträgen gekommen und dreimal abgewiesen worden zu sein: EXOouact eprjaiv auxop.äxr] p.Exä t«v IIiSXoj, ctjiovSwv aipo'jtjx -?j jeoXei x{crrr)V -Xekv, «jTO’/EipoTovjjOrjvat xpl; ev xrjzzXvjofa.