Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenische Studien. II. 
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Zusammenhang- lehrt, in welchem die Stelle steht, die Behand 
lung auswärtiger Angelegenheiten und nur den regelmässigen 
Geschäftsgang zitnächst im Auge. Vorerst muss sich, sagt er, 
der Rath informiren, indem die Gesandten, wie wir aus Pollux 
und durch andere Zeugnisse wissen, ihm ihre Creditive (xä 
Ypap,|j.xxa) zu übergeben hatten; dann muss er ein zpoßoüXs’JiJia 
abfassen, aber selbst das darf er nicht sofort, d. h. er kann nicht 
ohne weiteres auf die Botschaft eines fremden Staates bezügliche 
Anträge in die nächste Ekklesie bringen, sondern erst dann oxav 
fi v.-fip-/.a! ixpecßeiatc; ixpOYSYpapp-evcv. Uns wäre die Sache klarer, 
wenn Demosthenes geschrieben hätte txpoy.ey etpoxovY)p,evsv; ernennt 
aber statt dieser in irgend einer Ekklesie vorgenommenen xrpoyeipo- 
xovia die unmittelbare Folge, und konnte dies, indem ja nur nach 
erfolgter Genehmigung des Demos die Verhandlung über diese 
Botschaft auf das Trpcypapp.a der dazu bestimmten Volksversamm 
lung- gesetzt wurde, vielleicht um bei dem Hörer die Vorstellung 
an die Zeit, welche zwischen der Aufstellung des ■zpöypctp.p.v. und 
der entscheidenden Ekklesie verstreichen musste, zu erwecken. 1 
So beantragte das oben (S. 403) besprochene Dogma der Bundes 
genossen -poYpä'fai xou«; Tcpoxctvst? syxkriciaq oöo und der von 
Demosthenes veranlasste Volksbeschluss verordnete xouc Tcpuxavcic 
p.exa xä Aiov6<tix xä ev ä'crxsi ■/.«! xvjv ev Aiovüooo ey,y.Xvjc!av -pofpoctyai 
36’ ey.vXrpiac. (Aesch. RvdGes. § 60 u. 61). Wer aber zu dieser Be 
stimmung hinzusetzte (das Ungefüge dieses Zusatzes gestattet an 
der Echtheit zu zweifeln) oux. äst, meinte vielleicht nicht, dass 
auswärtige Angelegenheiten nicht immer nach dieser strengen 
Norm behandelt wurden, sondern dass dieselbe nicht für alle 
anderen Verhandlungsgegenstände gegolten, dass in andern Fällen 
das txpoßooXeuaai ohne weiteres erfolgen konnte. 2 
Schoemann de comitiis S. 58 ff. liess die wichtige Stelle bei Seite liegen. 
Weil bemerkt in seinem Commentav (Les plaidoyers polit. de Dem., Paris 
1877 I p. 317) zu "p&ysypaij.u-ivov: il est eoident, que l'dfßche (updypau.p.a), 
dont Demoathene parle ici, ne regarde pas l’assemblee populaire; eile annon- 
gait Vordre du jour (xrjpufi xai upeaßElais) du Senat des Cinqcents. 
1 Dass nicht jeder Yerliandlungsgegenstand auf dem jrpoYpappa stellen 
musste, erhellt, um einen ausserordentlichen Fall von Dem. KvKr. § 16!> 
bei Seite zu lassen, aus dem oben S. 367 besprochenen Falle. 
2 Erinnert mag werden an einen Vorgang früherer Zeit bei Herodot IX, 4: 
Mardonios sendet an die Athener nach Salamis den Gesandten Murychides, 
6 3e duiz.dp.svo; iui xrjv ßouXrjv 'Cktyz rd uapcc Mapoovlou. xwv oe ßoul.EüTEcov
	        
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