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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demosthenische  Studien.  II.

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Zusammenhang-  lehrt,  in  welchem  die  Stelle  steht,  die  Behandlung ­
  auswärtiger  Angelegenheiten  und  nur  den  regelmässigen
Geschäftsgang  zitnächst  im  Auge.  Vorerst  muss  sich,  sagt  er,
der  Rath  informiren,  indem  die  Gesandten,  wie  wir  aus  Pollux
und  durch  andere  Zeugnisse  wissen,  ihm  ihre  Creditive  (xä
Ypap,|j.xxa)  zu  übergeben  hatten;  dann  muss  er  ein  zpoßoüXs’JiJia
abfassen,  aber  selbst  das  darf  er  nicht  sofort,  d.  h.  er  kann  nicht
ohne  weiteres  auf  die  Botschaft  eines  fremden  Staates  bezügliche
Anträge  in  die  nächste  Ekklesie  bringen,  sondern  erst  dann  oxav
fi  v.-fip-/.a!  ixpecßeiatc;  ixpOYSYpapp-evcv.  Uns  wäre  die  Sache  klarer,
wenn  Demosthenes  geschrieben  hätte  txpoy.ey  etpoxovY)p,evsv;  ernennt
aber  statt  dieser  in  irgend  einer  Ekklesie  vorgenommenen  xrpoyeipoxovia
  die  unmittelbare  Folge,  und  konnte  dies,  indem  ja  nur  nach
erfolgter  Genehmigung  des  Demos  die  Verhandlung  über  diese
Botschaft  auf  das  Trpcypapp.a  der  dazu  bestimmten  Volksversammlung- ­
  gesetzt  wurde,  vielleicht  um  bei  dem  Hörer  die  Vorstellung
an  die  Zeit,  welche  zwischen  der  Aufstellung  des  ■zpöypctp.p.v.  und
der  entscheidenden  Ekklesie  verstreichen  musste,  zu  erwecken.  1
So  beantragte  das  oben  (S.  403)  besprochene  Dogma  der  Bundesgenossen ­
  -poYpä'fai  xou«;  Tcpoxctvst?  syxkriciaq  oöo  und  der  von
Demosthenes  veranlasste  Volksbeschluss  verordnete  xouc  Tcpuxavcic
p.exa  xä  Aiov6<tix  xä  ev  ä'crxsi  ■/.«!  xvjv  ev  Aiovüooo  ey,y.Xvjc!av  -pofpoctyai
36’  ey.vXrpiac.  (Aesch.  RvdGes.  §  60  u.  61).  Wer  aber  zu  dieser  Bestimmung ­
  hinzusetzte  (das  Ungefüge  dieses  Zusatzes  gestattet  an
der  Echtheit  zu  zweifeln)  oux.  äst,  meinte  vielleicht  nicht,  dass
auswärtige  Angelegenheiten  nicht  immer  nach  dieser  strengen
Norm  behandelt  wurden,  sondern  dass  dieselbe  nicht  für  alle
anderen  Verhandlungsgegenstände  gegolten,  dass  in  andern  Fällen
das  txpoßooXeuaai  ohne  weiteres  erfolgen  konnte.  2
Schoemann  de  comitiis  S.  58  ff.  liess  die  wichtige  Stelle  bei  Seite  liegen.
Weil  bemerkt  in  seinem  Commentav  (Les  plaidoyers  polit.  de  Dem.,  Paris
1877  I  p.  317)  zu  "p&ysypaij.u-ivov:  il  est  eoident,  que  l'dfßche  (updypau.p.a),
dont  Demoathene  parle  ici,  ne  regarde  pas  l’assemblee  populaire;  eile  annongait
  Vordre  du  jour  (xrjpufi  xai  upeaßElais)  du  Senat  des  Cinqcents.
1  Dass  nicht  jeder  Yerliandlungsgegenstand  auf  dem  jrpoYpappa  stellen
musste,  erhellt,  um  einen  ausserordentlichen  Fall  von  Dem.  KvKr.  §  16!>
bei  Seite  zu  lassen,  aus  dem  oben  S.  367  besprochenen  Falle.
2  Erinnert  mag  werden  an  einen  Vorgang  früherer  Zeit  bei  Herodot  IX,  4:
Mardonios  sendet  an  die  Athener  nach  Salamis  den  Gesandten  Murychides,
6  3e  duiz.dp.svo;  iui  xrjv  ßouXrjv  'Cktyz  rd  uapcc  Mapoovlou.  xwv  oe  ßoul.EüTEcov
            
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