Demosthenische Studien. II.
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Zusammenhang- lehrt, in welchem die Stelle steht, die Behand
lung auswärtiger Angelegenheiten und nur den regelmässigen
Geschäftsgang zitnächst im Auge. Vorerst muss sich, sagt er,
der Rath informiren, indem die Gesandten, wie wir aus Pollux
und durch andere Zeugnisse wissen, ihm ihre Creditive (xä
Ypap,|j.xxa) zu übergeben hatten; dann muss er ein zpoßoüXs’JiJia
abfassen, aber selbst das darf er nicht sofort, d. h. er kann nicht
ohne weiteres auf die Botschaft eines fremden Staates bezügliche
Anträge in die nächste Ekklesie bringen, sondern erst dann oxav
fi v.-fip-/.a! ixpecßeiatc; ixpOYSYpapp-evcv. Uns wäre die Sache klarer,
wenn Demosthenes geschrieben hätte txpoy.ey etpoxovY)p,evsv; ernennt
aber statt dieser in irgend einer Ekklesie vorgenommenen xrpoyeipo-
xovia die unmittelbare Folge, und konnte dies, indem ja nur nach
erfolgter Genehmigung des Demos die Verhandlung über diese
Botschaft auf das Trpcypapp.a der dazu bestimmten Volksversamm
lung- gesetzt wurde, vielleicht um bei dem Hörer die Vorstellung
an die Zeit, welche zwischen der Aufstellung des ■zpöypctp.p.v. und
der entscheidenden Ekklesie verstreichen musste, zu erwecken. 1
So beantragte das oben (S. 403) besprochene Dogma der Bundes
genossen -poYpä'fai xou«; Tcpoxctvst? syxkriciaq oöo und der von
Demosthenes veranlasste Volksbeschluss verordnete xouc Tcpuxavcic
p.exa xä Aiov6<tix xä ev ä'crxsi ■/.«! xvjv ev Aiovüooo ey,y.Xvjc!av -pofpoctyai
36’ ey.vXrpiac. (Aesch. RvdGes. § 60 u. 61). Wer aber zu dieser Be
stimmung hinzusetzte (das Ungefüge dieses Zusatzes gestattet an
der Echtheit zu zweifeln) oux. äst, meinte vielleicht nicht, dass
auswärtige Angelegenheiten nicht immer nach dieser strengen
Norm behandelt wurden, sondern dass dieselbe nicht für alle
anderen Verhandlungsgegenstände gegolten, dass in andern Fällen
das txpoßooXeuaai ohne weiteres erfolgen konnte. 2
Schoemann de comitiis S. 58 ff. liess die wichtige Stelle bei Seite liegen.
Weil bemerkt in seinem Commentav (Les plaidoyers polit. de Dem., Paris
1877 I p. 317) zu "p&ysypaij.u-ivov: il est eoident, que l'dfßche (updypau.p.a),
dont Demoathene parle ici, ne regarde pas l’assemblee populaire; eile annon-
gait Vordre du jour (xrjpufi xai upeaßElais) du Senat des Cinqcents.
1 Dass nicht jeder Yerliandlungsgegenstand auf dem jrpoYpappa stellen
musste, erhellt, um einen ausserordentlichen Fall von Dem. KvKr. § 16!>
bei Seite zu lassen, aus dem oben S. 367 besprochenen Falle.
2 Erinnert mag werden an einen Vorgang früherer Zeit bei Herodot IX, 4:
Mardonios sendet an die Athener nach Salamis den Gesandten Murychides,
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