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SITZUNGSBERICHTE
DER KAISERLICHEN
PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE CLASSE.
ACHTUNDACHTZIGSTER BAND.
WIEN, 1878.
IN COMMISSION BEI KARL GEROLD’S SOHN
BUCHHÄNDLER DER KAIS. AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN.
SITZUNGSBERICHTE
DER
PHILOSOPHISCH-HISTORISCHEN CLASSE
DER KAISERLICHEN
AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN.
ACHTUNDACHTZIGSTER BAND.
JAHRGANG 18 7 7. — HEFT I—III.
KAIS’. AKADEMIE |
Dt, R , |
JvVIS GESCHAHEN J
WIEN, 1878.
IN COMMISSION BEI KAHL GEROLD’S SOHN
BUCHHÄNDLER DER KAIS. AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN.
Druck
k.
von Adolf Holzhausen in Wien
k. UniversittttB-Buclidruckerei.
INHALT.
XX. Sitzung vom 10. October 1877
XXI. Sitzung vom 17. October 1877
/ Müller. Armeniaca. V
XXII. Sitzung vom 24. October 1877
Pfizmaier. Die Zeichnung der zwei Pa. Ein japanisches Werk
in Firakana
.Friess. Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts . . .
XXIII. Sitzung vom 7. November 1877
. Lorenz. Friedrich Christoph Schlosser und über einige Auf
gaben und Principien der Geschichtsschreibung ....
XXIV. Sitzung vom 14. November 1877
Müller. Bemerkungen über den Ursprung des Nominalstammes
im Neupersischen
Gotthard. Ueber die possessiven Adjectiva auf ov% fwvj, ova,
ovo im Slavischen
Kosnt. Fünf Streitfragen der Basrenser und Küfenser über
die Abwandlung des Nomen aus Ihn el-Anbäri’s i _■ I vV
oAil Jol—uajC £ oLnjÜI
XXV. Sitzung vom 21. November 1877
I Hartei. Demosthenische Studien. II
XXVlAsitznng vom 5. December 1877
XXVII. Sitzung vom 12. December 1877
, Tadra: Zur Kaiserwahl 1619
. Busson: Die Idee des deutschen Erbreiches und die ersten
Habsburger
XXVIII. Sitzung vom 19. December 1877
Pfizmaier: Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui
Schönbach: Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften
Seite
3
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729
807
SITZUNGSBERICHTE
DER
KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE CLASSE.
LXXXVIII, BAND I. HEFT.
JAHRGANG 1877. — OCTOBER.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. I. Hft.
1
Ausgegeben «am 15. April 1878.
XX. SITZUNG VOM 10. OCTOBEK 1877.
Der Vicepräsident begrüsst die Classe bei ihrem Wieder-
zusam mentreten und die neugewählten wirklichen Mitglieder
insbesondere, Herrn Professor Büdinger und Herrn Professor
Lorenz, welche der Vorsitzende zugleich in die historische
Commission beruft.
Se. Excellenz der Herr Curator-Stellvertreter übermittelt
den Dank Sr. kais. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erz
herzogs Carl Ludwig für Höchstdessen Wahl zum Ehren-
mitgliede der kais. Akademie.
Ferner sind Dankschreiben eingelaufen von Herrn Theodor
Mommsen in Berlin, Herrn Giambattista de Rossi in Rom,
Herrn Gottfried Semper derzeit in Wien, und Herrn Georg
Waitz in Berlin für ihre Wahl zu ausländischen Ehrenmitgliedern,
von Herrn Konrad von Maurer in München und Herrn Adolf
Michaelis in Strassburg für ihre Wahl zu correspondirenden
Mitgliedern im Auslande, endlich von Herrn Otto Hirschfeld
in Wien und Herrn Theodor von Inama-Stern egg in Innsbruck
für ihre Wahl zu correspondirenden Mitgliedern im Inlande.
Von Herrn Dr. Gustav Winter wird das mit Unter
stützung der kais. Akademie erschienene Werk: ,Urkundliche
l*
4
Beiträge zur Rechtsgeschichte ober- und niederösterreichischer
Städte, Märkte und Dörfer 4 , ferner von Herrn Ernst Marno
das subventionirte Werk: ,Reise in der ägyptischen Aequatorial-
Provinz und in Ivordofan' vorgelegt.
Herr Professor Dr. Horawitz dankt für die ihm von
der Akademie zu Theil gewordene Reise-Unterstützung und
erstattet einen vorläufigen kurzen Bericht.
Herr Pfarrer Eichmayer in Eis bei Weissenkirchen
a. d. Donau stellt der Akademie zwei von ihm gefertigte Ab
schriften der Banntaidinge von Eisgarn und Seifrieds zur Ver
fügung.
Herr Regierungsrath Dr. Const. Ritter von Wurzbach
legt den 34. Band seines ,Biographischen Lexikons des Kaiser
thums Oesterreich' mit dem Ersuchen um Anweisung des
üblichen Druckkostenbeitrages vor.
Das w. M. Herr Sectionsrath Fiedler legt ein Ansuchen
des c. M. Herrn P. Beda Dudik um Gewährung einer Sub
vention zur Drucklegung seines Werkes: ,Schweden in Böhmen
und Mähren 1640—1650' vor.
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Akademie, koninklijke von WetenschappenI Afdeeling Letterkunde. X. Deel.
Amsterdam, 1876; 4°. — Afdeeling Letterkunde. Tweede reelis. V. Deel.
Amsterdam, 1876; 8°. — IJollandia, Carmen Francisci Pavesi. Amstelo-
dami, 1876; 8°. — Catalogus van de Boekerij. Deel. III. St. 1. Amsterdam,
1876; 8°.
— der Wissenschaften, königlich bayerische: Abhandlungen der historischen
Classe. XIII. Band, 2. Abtheilung. München, 1877; 4°. — Kaiser Carl V.
5
lind die römische Curie 1544—1546 von August v. Druffel. I. Abtheilung:
Vom Speierer Reichstag bis zur Berufung des Trienter Concils. München,
1877; 4° — Beiträge zur Kirchengesehichto des 18. Jahrhunderts von
J. Friedrich. München, 1876; 4°. — Nänak, der Stifter der Silih-
Religion von Dr. Ernst Trump. München, 1876; 4°. — Ueber den In
halt der allgemeinen Bildung in der Zeit der Scholastik. Festrede von
Dr. Freiherrn R. von Liliencron. München, 1876; 4°.
Gesellschaft der Künste und Wissenschaften, Frovinciaal Utreclitsch: Ver-
slag van het Verliandelde in de algemeene Vorgadering gehouden den
29. Juni 1875 en den 20. Juni 1876. Utrecht, 1875/76; 8°. — Aanteeke-
ningen van het Verhandelde in de Sectie-Vergaderingen 1875 en 1876.
Utrecht, 1875/76; 8°. — Het Klooster te Windesheim en zijn invloed door
Dr. J. G. R. Acquoy. Tweede deel. Utrecht, 1876; 8°.
Istituto Reale di Studii superiori pratici e di Perfezionamento in Firenze:
Publicazioni. Repertorio Sinico-Giapponese. Fase. I. A— Itukou. Firenze,
1875; 4°. — Enciclopedia Sinico-Giapponese. Notizie estratte dal Wa-Kan
San-Sai Tu-Ye intorno al Budismo par Carlo Puini. Firenze, 1877; 8°.
— Sulla epistola Ovidiana di Saffo a Faone del Prof. Domenico Compa-
retti. Firenze, 1876; 8°. — II Commento medio di Averroe alla retorica
di Aristotele dal Prof. Fausto Lasinio. Fase. I. Firenze, 1877; 8°. —
Sei Tavolette cerate; per Luig-i Adriano Milani. Firenze, 1877; 8°. —
Miscellanea, del Prof. Girolamo Vitelli. Firenze, 1877; 8°. — In Hege-
sippi oratione de Halonneso codicum Florentinorum lectionis discrepantiam
descripsit Hieronymus Vitelli. Vol.II. Disp. 2". Firenze, 1876; 8°.
Leiden, Universität: Annales academici 1872/73. Lugduni-Batavorum,
1876; 4°. — Annales academici 1S73/74. Lugduni-Batavorum, 1877; 4°.
Louvain, Universität: Annuaire de l’Universite catholique 1876. 40 e annee.
Louvain, 12°. — Revue catholique. Nouvelle sdrie. Tome XV. l r0 k 6°
livraisons. Louvain, 1876; 8°. — Tome XVI. l r0 ä 6 e livraisons. Louvain,
1876; 8°. — Universitätsschriften. 1875/76, 12°.
Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden: Handelingen en
Mededeelingeu over het Jaar 1876. Bijlage tot de Haudelingen van 1876.
Leiden, 1876. — Alphabetische Lijst der Leden van de Maatschappij der
Nederlandsche Letterkunde te Leiden. Opgemaakt 15. Juni 1876; 12°.
Marno, Ernst: Reise in der egyptischen Aequatorial-Provinz und in Kordofan,
in den Jahren 1874—1876. Wien, 1878; 8°.
,Revue politique et litteraire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger 1 . VII 0 annee. 2° Serie. Nr. 3—13. Paris, 1877; 4°.
Societd des Sciences de Finlande: Ofversigt af Finska Wetenskaps-Socie-
tetens Förhandlingar. XVIII. 1875/76. Helsingfors, 1876; 8°. — Bidrag
tili Kännedom af Finlands Natur och Folk. Tjugonde, tjugondefemte och
tjugondesjette Haftet. Helsingfors, 1876 77; 8 U .
Verein für meklenburgisclie Geschichte und Alterthumskunde: Meklen-
bui gisches Urkundenbueh. X. Band, 1346—1350. Nachträge zu Baud I—X,
Schwerin, 1877; 4°.
6
Winter, Gustav, Dr.: Urkundliche Beiträge zur Rechtsgeschichte ober- und
niederösterreichiselier Städte, Märkte und Dörfer vom 12. bis 15. Jahr
hundert. Innsbruck, 1S77; 8°.
Wurzbach, Const. v.: Biographisches Lexikon des Kaiserthums*Oesterreich.
34. Th eil. Wien, 1877; 8«.
Zürich, Universität: Universitätsschriften 1876/77; 4 n und 8°.
XXI. SITZUNG VOM 17. OCTOBER 1877.
Herr Professor Dr. Reifferscheid in Breslau und Herr
Professor Dr. Benndorf in Wien sprechen ihren Dank aus,
jener für seine Wahl zum ausländischen, dieser für die Wahl
zum inländischen correspondirenden Mitgliede.
Die historische Commission bei der k. Akademie der
Wissenschaften in München übersendet den Bericht über ihre
stattgehabte achtzehnte Plenarversammlung.
Herr Dr. August Fournier, Privatdocent an der Univer
sität zu Wien, ersucht um eine Reiseunterstützung zum Zwecke
der Nachforschung in Pariser Bibliotheken und Archiven, ins
besondere hinsichtlich der politischen, geistigen und wirthschaft-
lichen Beziehungen Oesterreichs zu Frankreich, namentlich in
der Zeit Josephs II. und Leopolds II.
Das w. M. Herr Professor Dr. Friedrich Müller legt
eine für die Sitzungsberichte bestimmte Abhandlung unter dem
Titel: ,Armeniaca V' vor.
7
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Academie royale de Copenhague: Oversigt over det kongelige Danske Viden-
skaberues Selskabs Forhandlinger og dets Medlemmers Arbejder i Aaret
1876. Nr. 2. Kjöbenbavn, 8°.
Academy, the Royal Irish: Proeeedings. Vol. I. Serie II. Nr. 10 and 11. Sessions
1872/73, 1873/74 and 1874/75. Dublin, London and Edinburgh, 1874/75; 8°.
— Vol. II. Serie II. Nr. 1—6. 1875/76. Dublin, London and Edinburgh,
1875/76; 8».
Akademie der Wissenschaften, Königl. preussische, zu Berlin: Monatsbericht.
Mai 1877. Berlin, 1877; 8°. — Corpus Inscriptionum latinarum. Vol. VI,
p. 1. Berolini, 1876; Folio. — Corpus Inscriptionum atticamm. Vol. II,
p. 1. Berolini, 1877; Folio. — Ueber den Begriff der Wahrheit. Von
Friedrich Harms. Berlin, 1876; 4°.,
— Königl. schwedische: Ofversigt afFörliandlingar. 1877. 34. Arg. Nr. 1—4.
Stockholm; 8°.
Genootschap, Bataviaasch, van Künsten en Wetenschappen: Tijdschrift voor
Indische Taal-, Land- en Yolkenkunde. Deel XXIII. Aflevering 5 en 6.
Batavia, ’s Hage, 1876; 8°. — Deel XXIV. Aflevering!, 2 en 3. Batavia,
’s Hage, 1876/77; 8°. — Notulen van de Algemeene en Bestuurs-Vergade-
ringen. Deel XIV. 1876. Nr. 2, 3 en 4. Batavia, 1876/77; 8°. — Verslag
van eene Verzameling Maleische, Arabische, Javaansche en andere Hand
schriften door Mr. L. W. C. van den Berg. Batavia, ’s Hage, 1877;
8°. — Het Maleisch der Molukken door F. S. A. de Clercq. Batavia,
1876; 8°. — Verhandelingen rakende den natuurlijken en geopenbaarden
Godsdienst. Nieuwe Serie. V. Deel. Haarlem, 1876; 8°.
Gesellschaft der Wissenschaften, königliche, zu Göttingen: Abhandlungen.
XXI. Band vom Jahre 1876. Göttingen, 1876; 4°. — Göttingische gelehrte
Anzeigen. 1876. I. und II. Band. Göttingen; 12°. — Nachrichten von der
königl. Gesellschaft der Wissenschaften und der Georg August-Universität
aus dem Jahre 1876. Göttingen, 1876; 12°. — Das geographische Wörter
buch des Abn ’Obeid 'Abdallah ben ’Abd el-’Aziz el-Bekri von Ferdinand
Wiistenfeld. II. Band. 1. und 2. Hälfte. Göttingen, Paris, 1876; 8°.
Institute, the anthropological, of Great Britain and Ireland: The Journal.
Vol. VI. Nr. 3 and 4. London, 1877; 8".
Institution, the Royal, of Great Britain: Proeeedings. Vol. VIII. Part. I
and II. Nr. 64—65. London, 1876; 8°.
Instituto di Corrispondenza archeologica: Annali. Volume XLVIII. Roma,
1876; 8°. — Bullettino per l’anno 1876. Roma, 8°.
>Revue politique et litteraire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger“. VII e annee. 2 e Serie. Nr. 14. Paris, 1877; 4°.
Society, the Royal of London: Philosophical Transactions for the year 1875.
Vol. 165. Part. II. London, 1876; 4°. — Transactions for the year 1876.
Vol. 166. Part. I. London, 1876; 4°. — The Council of the Royal Society
8
30 th November 1875; 4°. — Proceedings. Vol. XXIV. Nr. 164—170.
London, 1875/76; 8». — Vol. XXV. Nr. 171-174. London, 1876; 8».
Society, the Manchester literary and philosophieal: Catalogue of the books
in the library. Manchester, 1875; 8°. — Proceedings. Vol. XIII. Session
1873/74. Manchester, 1874; 8°. — Vol. XIV. Session 1874/75. Manchester,
1875; 8°. — Vol. XV. Session 1875/76. Manchester, 1876; 8°. — Memoirs.
Third series. Fifth volume. London, Paris, 1876; 8°.
— the Eoyal, of Edinburgh: Proceedings. Vol. IX. 1875/76. Nr. 93; 8°. —
Transactions. Vol. XXVII. Part. IV. For the Session 1875/76. Edinburgh; 4°.
Müller. Armeniaca. V.
9
Armeniaca. V.
Von
Dr. Friedrich Müller,
Professor an der Wiener Universität.
1. Ueber das y im Conjunctiv und schwachen Aorist.
Das // des Conjunctivs (/','//■ J] r , -r/vi , " r ) wurde von mir
durch Gleichsetzung von jgtJ' mit dem altbaktr. qyhn u. s w.
= altind. syäm (= asyCtm, vgl. griecli. elvjv = saivjv) aus s ent
standen erklärt. Diese Erklärung halte ich nun für unrichtig,
da einerseits arm. y = altindogerm. s noch nicht sichergestellt
ist und anderseits eine viel passendere Erklärung aller Verbal
formen, in denen dieses ,7 erscheint, sich mir darbietet.
Ich gehe dabei von jenen Wortformen aus, in denen
y = altindogerm. sk, altind. ch uns entgegentritt. Es sind
dies: y". (tshu) ,Dach, Decke“, welches auf sku bezogen werden
muss, (tsliap) ,Stock“ = altind. ksupa-, welches nicht dem
neupers. (cob) entlehnt sein kann, da es sonst lauten
müsste, ,7/./»'/ (tshelul) ,der Länge nach abschneiden“, vgl.
altind. chur — skar (gi'iech. zeipu = c-/.spjw), ,7/..<>/■/ (t.shetel),
l (tshtel) ,schneiden, abschneiden' = altind. cliid, altbaktr.
skend.
Nach diesem setze ich armen. ta L,r gleich einem älteren
*askämi, welches keineswegs blos erschlossen ist, sondern im
Indischen und Griechischen sich wirklich nachweisen lässt.
Das Päli- Präkrit’sche acchämi, welches auch jetzt in mehreren
indischen Sprachen (Bangäli, Guzaräti) als Verbum substantivum
vorkommt, ist aus as-chä-mi — as-skä-mi entstanden, ebenso
wie altind. iccliämi aus is-cliä-mi = is-skä-mi. Im Griechischen
sind von dieser, vom Verbum substantivum as gebildeten
Inchoativ-Bildung die Formen eay.ov, scy.s in der epischen
Sprache vorhanden.
10
Müller.
Der Uebergang von altind. ch (tsh) in armen. ,y (tsh),
wofür regelrecht t (tsh) erwartet wird (vgl. den Charakter der
Verba inchoativa: u. s. w.), ist ebenso zu beurtheilen,
wie in den alteran. Lauten ts, dz, welche uns im Armenischen
und Avglianischen als ts, dz entgegentreten.
In gleicher Weise nun wie in fajkJ' u. s. w. muss auch
das g in u. s. w. erklärt werden. Es ist also armen.
„ftpLmy (sireatsh) nicht altem *saira-ya-sat, sondern *saira-ya-skat
gleichzusetzen.
Der ganze hier berührte Sprachprocess ist also in Kürze
folgender:
Während i J' — alteran. aJimi, altind. asmi den Indicativ
bezeichnet, nahm die Inclioativ-Form /<,y/.<T = as-skä-mi die
Function des Conjunctiv-Optativs an, um die verloren gegangene
Form dieses Modus *hyävi oder *ahyäm zu ersetzen.
Während das Imperfectum /,/> an die alte Imperfect-Form
des Verbum substantivum sich anschliesst und dann durch
Zusammensetzung mit dem Stamme das Imperfectum der Verba
bilden hilft {•■/•pk/ 1 u. s. w.), hat die identische Form des Iu-
choativums die Function des Aorists übernommen und wird in
Verbindung mit dem Verbalstamm zur Bildung des schwachen
Aorists verwendet. Diese Form (im Armenischen würde sie
l-ul lauten) wurde aber beim Verbum substantivum, das über
haupt keinen Aorist bildet, aufgegeben.
Die Erklärung der Formen des Futur-Conjunctivs und
schwachen Aorists, welche ich gegenwärtig als vollkommen
begründet zu bieten vermag, ist mithin folgende:
A. Conjunctiv.
Sing. 1. Pers. fakJ' = askami
2. Pers. /y/" = askaisa (?)
3. Pers. hjk = askati
Plur. 1. Pers. /•///■ ‘Cp = askamasi
2. Pers. Ay/,./* = askcitasi
3. Pers. feHu = askanti
B. Aorist.
Sing. 1. Pers. == saira-ya-ska-i
2. Pers. iifiptgL-p --- saira-ya-ska-thäs (?)
3. Pers. "/ipiiutj — saiva-ya-ska-t
Armeniaca. V.
n
Plur. 1. Pers. = saira-ya-ska-masi
2. Pers. "/'i' 1 -,•//•.[• — saira-ya-ska-tasi
3. Pers. i’ 1 -,— saira-ya-ska-nti
Dazu ist folgendes zu bemerken: Die Form fyi,, ist
entweder aus askaisa (2. Pers. Sing-, Optat. med.) entstanden
oder es ist zu [••)/, = askasi (eran. askahi) das », Zeichen der
zweiten Person Singular, 1 hinzugetreten, um diese Form von
der gleichlautenden, der dritten Person Singular fyk = askati
zu scheiden. Uebrigens ist noch ein dritter Fall möglich; es
scheint nämlich, dass man wegen der armenisch-ossetischen Form
einerseits und der griechisch-litauischen Form andererseits neben
-a-si eine zweite urindogermanische Endung -ai-si annehmen
müsse. Neben dem gewöhnlichen bhar-a-si scheint auch bliar-
ai-si existirt zu haben. Auf dieses sind griech. <pspsi? = (pepetcn,
armen, fl.pl.,, — beresi, litauisch sulc-i = sukais (— sukaisi)
zu beziehen. Freilich macht suki wieder Schwierigkeiten,
insoferne schliessendes s im Litauischen nicht abfällt. — "l'i'k'/l-p,
2. Pers. Sing. Aor., ist wahrscheinlich eine Medialform, doch
ist -thäs bedenklich da es blos im Indischen vorkommt und
das Eranische in Uebereinstimmung mit dem griechischen -:o
dafür -sa, -ha bietet. Sicher aber dürfte das schliessende p
doch nur auf einen alten Dental zu beziehen sein. — Die
Suffixe des Plur. Aor. sind dem Praesens entlehnt, um die ver
loren gegangenen Impf. Aor.-Suffixe zu ersetzen, (1. Pers.
Plur.) gegenüber -l“l'.p, -/’.[> (2. Pers. Plur.) gegenüber
-fii (3. Pers. Plur.) gegenüber zeigen sich aber schon voll
kommen differenzirt.
2. •< und
Der Wechsel von •• und über welchen man meine
Zendstudien IV. nachsehen möge, liegt vor in = altbaktr.
swni, ,„p,„„/. ,„1/ (aruseak) ,Venus, Morgen- und Abendstern'
= altbaktr. aurusa ,glänzend', ossetisch ors ,weiss', altind. arusa
,röthlich, Morgenröthe, Sonne, Tag', fl-f (Isel) ,hören', welches
für slusel steht, vgl. altbaktr. srus, altind. srus, altslov. slysati,
litauisch klausyti.
1 Wir müssen bemerken, dass nach dem sonstigen Gebrauche des Arme
nischen die Form h'-t oder bgk'i lauten müsste, da « nicht auf die
zweite sondern die erste Person bezogen wird z. ß. Ijf, r i,n ,mein Weib 1 , u-kp"
,icli der Herr 1 , dagegen .f j,/ ,Du Priester 1 , ^pl." 1 ,/'/ ,Du Jude 1 .
12
Müller.
3. t fr#
Für die Bestimmung des armenischen £ als S sprechen
folgende Fälle: u, P £ (ar$) ,Bär' = altind. rksa-, osset. ars,
,„ v p,„n (arsar) ,Ochs', vgl. altind. rsa-bha-, altbaktr. arsan-
,Mann', griech. apoTjv, appvjv, 2p L P (sur) , Wasser 1 = altind. ksara-,
p,u£,,„[lr L (baSapel) ,schwätzen 1 = altind. bbäs, .p i “£ fyaS) ,fest,
stark, gesund 1 = altbaktr. 0wayßa- worin y = Om; (= altem tv)
wie in — tva. In (lanSq) ,Lunge 1 = griech. tj-Xcrp/vov,
altind. ptihan, althochd. lunga ist £ aus •/- (— t?) ebenso ver
schoben wie das •• in /■«, aus y hervorgegangen ist.
4:. H# y/. tj'h.
/«y£-yfc (apepn) ,Bogen 1 , Stamm: apepan- gehört zur Wurzel
ar-, über welche man vergleiche Curtius Etym. 377 unter <LXevy]
und findet in dem lateinischen ar-cus seine passende Parallele.
Das armenische «»yfryfc setzt eine altindogermanische Form =
ar-ar-an voraus.
5. Illtlp, puj[uut,
/// u^rpiufu 111 (aperayt) ,undankbar 1 setzt altbaktr. apa-ra/ti
voraus. Das zweite Glied finden wir in /. P ,(eraytiq)
,Gunst 1 , = altind. rakti ,Zugethansein, Gunst 1 davon auch
hpiii^iitrimr^ fyyiu (erayta-get) ,dankbar 1 eigentlich ,Gunst erkennend 1 .
Die Präposition apa im förmlichen Sinne des negativen an-
(vgl. altbaktr. apa-yßira ,milchlos 1 , altind. apa-visa ,ohne Gift 1 ,
apa-sahka ,furchtlos 1 , apa-bsiras ,kopflos 1 , apa-söka ,kummerlos 1 ,
griech. äxöOpic;, aTOÖ'J|j.oc, auozauXo?, ä-ozXrjpo?) kommt im Arme
nischen sehr häufig vor.
0, iiiiun.
„ip.n (art) ,Feld, aussen, aus 1 ist ursprünglich ,geackertes
Land 1 = ar-ta. In der ersten sinnlichen Bedeutung finden wir
es auch in mp—/-// (artik) ,wildes Schaf 1 , u,p,„,,p„.j,p (artorajq)
,Feld, Land 1 , in der letzten, übertragenen dagegen in ui [liiilll^lll
(artaqs) ,aussen 1 , u,p.„„j^/,'/, (artaqin) jäusserlich 1 , sowie in
mehreren Verben, Wie uipiniup.lrfili(arta-berel) ^uasprechen 1
eigentlich ,heraustragen 1 synonym mit u,p,,„„,i„fi,l.i (art-asanel)
von n-il./ (asel) — altind. ah, mp..,,,,^„pS/./ (arta-gortsel) ,fest-
machen, ausmachen 1 u. s. w. In Betreff des Bedeutungsüber-
- Li
•ft -3
Armeniaca. V.
13
ganges von ,Feld' in ,aussen' vergleiche inan das aramäische
in (bar), Levy, Chald. Wörterbuch I, 110. Im Arabischen
wird (icahsijjü) ,auf dem Felde lebend, wild' bei den
Medicinern im Sinne von ,äusserlich‘ gebraucht, welches die
mittelalterlichen Gelehrten durch silvestris übersetzen (pars
silvestris ossis ,die äussere Seite des Knochens' im Gegensätze
zu pars domestica ossis ,die innere Seite des Knochens').
7. r r, M-
r^lih (bzisk) ,Arzt' wird gewöhnlich mit dem altindischen
bhisag- zusammengestellt. Diese Zusammenstellung ist jedoch
unrichtig. Wir linden nämlich im Armenischen (buzel)
,heilen', ^»//crA// <■/'>' (buzumn) ,Heilung', (ayta-bvjz)
,Krankheiten heilend', (an-bujz) ,unheilbar', von denen
unser r^hh nicht getrennt werden darf. — Darnach ist
wohl aus buziSk entstanden und setzt wegen ,ui,pnjj u. s. w.
ein altes *baöziska voraus. 1 ) Die Wurzel ist altbaktr. bug
,reinigen' und nicht etwa altind. blmg ,gemessen, essen' (zu
welcher der Arzt als jener, der Heilmittel einnehmen lässt,
wohl passen würde), da diese im Armenischen als er
scheint, z. B. f int.fr,i,‘i,/.-i (butsanel) ,füttern', (yoza-bujts)
,Schweine fütternd'. — In Betreff des •t- = altind. g vergleiche
man p-.^u/i,L L (bazanel) ,theilen' = altind. bliag, und (mjz)
,Kraft' — altbaktr. aoganh-.
8,
(gavar) ,Gegend' ist das gothische gavja-, dessen
unmittelbarer Zusammenhang mit yjx\>M zweifelhaft sein dürfte.
9. /. .
l.fl/nt- (erku) ,zwei' ist bisher unerklärt geblieben, da die
bisherigen Versuche, es mit indogerm. dva- in Verbindung zu
setzen, als lautlich nicht begründet entschieden zurückzuweisen
sind. Ich halte /-ef"' für kein ursprüngliches Zahlwort, sondern
für eine Bezeichnung von ,Paar, Zusammenfassung' und führe
es wurzelhaft auf litauisch su-renku, su-rinkti ,zusammenfassen'
1 Freilich möchte man darnach im Armenischen und nicht
erwarten.
14
Müller.
zurück. Der Bedeutungsübergang ist gerade so wie im griech.
agfü) im Verhältniss zu ap.91 zu erklären. Mit l.p//." hängt
zusammen lipl/P (IcrJcin) ,doppelt', davon f/pffh/. L (krknel) ver
doppeln', das wohl nichts anderes als eine Wiederholung
desselben, also erk-erk-in darstellt.
10. A ji A um ‘h.
(tsitsarn) ,Schwalbe', Genit. A/..S„ «//#, Stamm = tsi-
tsar-an = griech. yeAiäwv, latein. hirundo ist insofern merk
würdig, als es den Laut -V gegenüber griech. y (= altindogerm. gh)
bietet, an dessen Stelle man i oder erwarten sollte. Es
steht aber nicht isolirt da; der gleiche Vorgang ist in h-fouihfr
(tsirani) ,Purpur' zu beobachten, das sicher mit altbaktr. zaranya,
altind. hiranya (— gharanya) ,Gold‘ zusammenhängt und in
^""iHi (tsapik) ,Blume', vgl. griech. y’Asr,.
11. IfiuiT
Curtius (Griech. Etym. 173 unter vergleicht griech.
•vetpupa, ,das offenbar die Grundbedeutung Damm hat' mit alt
sächsischem cavib ,Kamm‘, woraus für das griechische Wort
die Urform gambhura resultirt. Diese Urform liegt auch dem
armenischen Worte l/mJ'"<p? (kamurs) zu Grunde. Aus gambhura
wurde durch Verschiebung des y- zu // und Assimilation des
bli (armen. /•-) an m: kammura, aus dem durch Antritt eines
Suffixes -iska- (?) die Form kamur-s entstand.
12. ft tu-,
‘h/rpu.i (nera-) in mehreren Verben wie 'hkpiubl.^ (ner-atsel) ,ein
führen', 'hl.p.ul/pp i. L (nera-krtliel) ,einüben', ‘hLp.^.pirL^ (ner-gortsel)
,einwirken', u. s. w. gehört lautlich zu griech. svep-Qe, vep-Os,
evepot, begrifflich zu altind. aniar und seinen Verwandten (vgl.
Curtius, Griech. Etym. 309 unter IvQ. Von Mf stammen 'hl.p.p"j
(nerqoj), adv. ,unter' und 'h/.p^ft (nerqin), adj. ,drinnen be
findlich', das ebenso gebildet ist wie •up..„...p[.'h (arta-qin) ,äusser-
lich'. 'hkp.p"j stellt sich also vollkommen zu griech. evsp-Os, Ivepot
und altind. naraka-. Von 'i-kp^p, stammt durch Antritt des
Suffixes -ya die Form 'hLp^pf, (nerqini) ,Eunuch', welche
ursprünglich ,einen im Innern des Hauses verwendeten Diener'
bezeichnet. An eine Zusammensetzung des Wortes aus ner
;SJT -r /V • 1 .
t-
Armoniaca. V.
15
(= altind. nara ,Mann‘) und qin (armen, //ft' ,Weib'), wornacli
das Wort = äväpifjvoi; wäre, kann absolut nicht gedacht werden,
da ner in der Bedeutung ,Mann' im Armenischen nicht vorkommt
und das Wort //ft> ,Weib' stets mit //, nie aber mit 4/ ge
schrieben wird.
13. "i/p-
■"/ /■ (opb) ,Klage, Wehgeschrei' gehört zu griech. oAo<pupop.ai,
oAopü^u, sacguovoc, für welche, soviel mir bekannt, in den indo
germanischen Sprachen noch keine näheren Verwandten nach
gewiesen worden sind. Es liegt auf der Hand, dass die griechi
schen Worte oAop-üpo|j,a, cXso-üiho, oas<j-u8v6c abzutheilen sind.
14.
u£iutnnuutntn,
(patuast) ,Verbindung', Stamm patuasti- ent
spricht einem altbaktrischen *paiti-basti- von der Wurzel band.
Diese findet sich sonst noch im Armenischen wie 1X1
(avandel) = ä -f- band- ,übex-geben', •uu.u‘i,,/ r ni.p-ft% (avanduthiun)
,Uebergabe, Tradition', u/'u l uuu,u‘i,y. (paravand) ,Band' von pairi-
ä-band, 'H'up'uuu%'/ r b L (paravandel) ,binden'. Ich vermuthe, dass
der räthselhafte Name ,Auesta‘ (Pärsi •“><*>*>.»«£;, Syrisch
(abastägä), Pahlawi y>s>-»o< (apastälc), vgl. Spiegel, Traditionelle
Literatur der Parsen 358) auf das armenische <«'/«7<y /■/ bezogen
werden muss, wornach er nichts anderes als ,Tradition' be
deuten dürfte.
15. 11^ 111111 ^111
(patrujg) ,Lampendocht' entspricht einem alt
baktrischen *paiti-raö~pna, dessen zweites Glied im altbaktrischen
raö^na ,Oel, Fett', neupers. (röyan) sich nachweisen lässt.
16. unuü.
"»''// (sun) ,klein, wenig' bedeutet auch ,leer' (••ft>) wie z. B.
in den Compositis: «7,„y„//„„/J/,<7, (sna-banuthiun) ,leeres Ge
schwätze', (sna-meS) ,mit leerer Mitte versehen', «feuriyu«^»
(sna-past) abergläubisch' d. i. ,leeres, nichtiges verehrend'.
""'7. ("ft') schliesst sich an das altindische sünya an, während
die entsprechende Form im Griechischen /.sveö? lautet.
17. u m iu[uu m hm,
uu/mpniuftrui (sparapet) , Obei'feldliorr' auch liinujiupiuiijlrut
(asparapet) ist das neupersische Aa.£a.w (sipah-bad) und geht
16
Müller. Armeniaca. V.
auf ein altbaktrisclies *spädho-paiti- zurück und hat mit
(’aspar) ,Schild' nichts zu schaffen. Es verhält sich zu ,„,1.,^,,,
— altbaktr. spädha- gerade so wie 'iti/iupiufrp ,Schild tragend',
,Schild bedeckt' zu ,Schild'. Die Entstehung
des r in aus d ist ebenso wie in pn^p,uui,„u'i, ! l-njp zu
beurtheilen.
18. —kp.
‘"he (ter) ,Herr', Genit. ml.u.n'i, (tearn) wird auf ti-\~ >"jp
(ajr), Genit. (arn) ,Mann' zurückgeführt, wornaeli es
,Ueber-Mann' bedeuten soll, ebenso wie infä/lh (tikin) ,Herrin,
Königin, Prinzessin', Genit. i"ffr"2 (tiknos) auf •" -f- {fr (Irin),
Genit. fr"2 (knoS) = ,üeber-Weib'. Ich halte beide Etymo
logien für nicht gerechtfertigt, da dem «>- im Armenischen,
welches man mit altbaktr. aiti, altind. ati identificirt, vielleicht
mit Unrecht, nicht die Bedeutung ,über', sondern stets die Be
deutung unseres ,un-' zukommt, z. B. «>y 4"' (t-get) ,un-wissend',
(t-gujn) ,farb-los', <«yo/» (t-zor) ,kraft-los', m[,L frp^ (ti-ezerq)
,Welt‘ (eigentlich ,grenzen-los‘, vgl. Lfrp,,,^ (ezertq) ,Grenze,
Horizont'), -fr.p (t-kar) ,kraft-los, schwach', (t-’Cev) form
los', fj'iMipij.fi (t-mardi) ,un-menschlich, wild'. Darnach würde ‘"fr
— ,Nicht-Mann', (ti-kin) — ,Nicht-Weib' sein, was zu der
Bedeutung dieser Worte wenig stimmen würde.
Die richtige Deutung von '"fr glaube ich bereits gegeben
zu haben, indem ich es auf altbaktr. däthro, Genit. von diitar
zurückführte, ebenso wie bekanntlich v",/z’, «/*"'je, aut
paihro, mäthro, bräthro (Genit. von patar, mätar, brätar) zurück
gehen. Armen. - Je — ihr findet sich auch in -jc lr L ( a j re ^)
,brennen', vgl. altbaktr. ätar, Gen. athro und in -ju (ajr)
,Höhle', vgl. latein. antrum.
XXII. SITZUNG VOM 24. OCTOBER 1877.
Herr Pfarrer Eichmayer in Eis in Niederösterreich
stellt der Akademie eine weitere von ihm gefertigte Abschrift
des Banntaidings von Senftenberg zur Verfügung.
Die Weisthümer-Commission bringt den ihr von dem
Mitherausgeber der niederösterreichischen Taidinge Herrn Dr.
Gustav Winter, k. k. Archivsconcipisten, erstatteten Bericht
über den Zuwachs, welchen die Sammlung in Folge des am
1. August d. J. veröffentlichten Aufrufes in den ,Blättern des
Vereins für Landeskunde von Niederösterreich' erfahren hat,
zur Kenntniss der Classe.
Das w. Mitglied Herr Dr. Pfizmaier legt eine für die
Sitzungsberichte bestimmte Abhandlung unter dem Titel: ,Die
Zeichnung der zwei Pa. Ein japanisches Werk in Firaltana' vor.
Herr Dr. F. M. Mayer, Professor an der Landes-Ober-
realschule in Graz legt vor: ,Beiträge zur Geschichte des
Erzbisthums Salzburg. I. Materialien zur Geschichte des Erz-
bischofes Bernhard', und ersucht um deren Aufnahme in das
Archiv.
Das c. M. Herr Professor Dr. H. R. v. Zeissberg über
reicht ein druckfertiges Manuscript, betitelt: ,Das Todtenbuch
des Cistercienserstiftes Lilienfeld', mit dem Ersuchen um Auf
nahme desselben in die Fontes.
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Acadeinie Royale des Sciences, des Lettres ct des Beaux-Arts de Belgique:
Bulletin. 46° annee. 2“ Serie. Tome 43. Nr. 5 et 6. Bruxelles, 1877; 8°. —
Tome 44. Nr. 7 et 8. Bruxelles, 1877; 8".
Academy, the American of Arts and Sciences: Proceedings. N. S. Vol. IV.
Whole S. Vol. XII. Prom May 1870 to May 1877. Boston, 1877; 8 n .
Akademie der Wissenschaften zu Krakau: Rozprawy i sprawozdania z posie-
dzevi wydzialu historyczno-filozofiezuego. Tom. VI i VII. W Krakowie,
Sitfcungöber. d. phil.-kiist. CI. LXXXVlli. Bd. I. Ht’t. 2
18
1877; 8°. — Koeznik zarzadu. Kok 1876. W Krakowle, 1877; 12°. —
Lud. serya XI. Czesc III. Krakow, 1877; 8°. ■— Monumenta medii aevi
liistorica res gestas Poloniae illustrantia. Tomus II. (1384—1432.) W Kra-
kowie, 1876; 4°. — Zbior wiadomosci do Antropologii Krakowej. Tom. I.
Krakow, 1877; 8°.
Akademie, Königl. bayerische, zu München: Sitzungsberichte d. philosophisch-
philologischen und historischen Classe. 1877. Heft I u. II. München,
1877; 8°. — Das älteste Hofrecht des Nordens von Dr. Konrad Maurer.
München, 1877; 8°.
— der Wissenschaften und Künste, Südslavische: Kad. Knjiga XL. U Zagrebu,
1877; 8°. — Korijeni s rijecima od njich postalijem u Hrvatskom ili
Srpskom jeziku; napisao G. Danicic. U Zagrebu, 1877; 8°.
Gesellschaft, Deutsche morgenländische: Zeitschrift. XXXI. Band. II. und
III. Heft. Leipzig, 1877; 8“.
— Gelehrte estnische, zu Dorpat: Verhandlungen. VIII. Band. 4. Heft. Dor
pat, 1877; 8°.
— K. k. geographische, in Wien: Mittheilungen. Band XX (neue Folge X).
Nr. 8 und 9. Wien, 1877; 8°.
— Allgemeine geschichtforschende, der Schweiz: Quellen zur Schweizer Ge
schichte. I. Band. Basel, 1877; 8°.
— Kurländische, für Literatur und Kunst: Sitzungsberichte. Mitau, 1877; 8".
— für Sclileswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte: Zeitschrift. VII. Band.
Kiel, 1877; 8°. — Register zum Diplomatarium des Klosters Arensböli
von G. von Buchwald. Kiel, 1877; 4°.
Greifswald, Universität: Universitätsschriften. 1876, 8°.
Littre, E.: Supplement au Dictionnaire de la langue franc;aise. 2° ä 7 C
livraisons. Paris, 1877 ; Folio.
Mittheilungen aus Justus Perthes’ geographischer Anstalt. 23. Band. 1877.
VII, VIII, IX und X. Gotha, 1877; 4°.
,Revue politique et litteraire“ et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger'. VII* annee. 2° Serie. Nr. 15. Paris, 1877; 4°.
Society, the royal Asiatic, of Great Britain andlreland: The Journal. N. S.
Vol. IX. Part. II. July 1877. London, 8°.
— the royal geographical: Proceedings. Vol. XXI. Nr. 4 and 5. London,
1877; 8°. — Charter and Regulations of the royal geographical Society.
1877, 8».
Trumpp, Ernest Dr.: The Adi Granth or the holy scriptures of the Sikhs.
London, 1877; 4°.
Ungarischer Karpathenverein: Jahrbuch. III. Jahrgang, 1876. Kesmark,
1876; 8°.
Verein, historischer, von Oberbayeru: Oberbayerisches Archiv für vater
ländische Geschichte. XXX. Band. 3. Heft. München, 1870/71; 8°. —
XXXV. Band. 2. und 3. Heft. München, 1875/76; 8°.
— Historischer, der Pfalz: Mittheilungen. VI. Leipzig, 1877; 8°.
— Historischer, f. Steiermark: Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichts
quellen. 14. Jahrgang. Graz, 1877; 8°. — Mittheilungen. XXV. Heft. Graz,
1877; 8°.
Pfizmaicr. Die Zeichnung der zwei Pa.
19
Die Zeichnung der zwei Pa.
Bin. japanisches Werk in Birakana.
Von
Dr. A. Pfizmaier,
wirkl. Mitgliede der kais. Akademie der Wissenschaften.
Unter den von dem Verfasser dieser Abhandlung- er
worbenen japanischen Büchern befindet sich ein im ersten
Jahre des Zeitraumes Bun-kiü (1861 n. Chr.) erschienenes
Werk, welches sowohl seines Inhaltes als der Japonisten für
das Verständniss die meisten Schwierigkeiten bietenden Schreib
weise wegen besonders lehrreich ist. Dasselbe führt den Titel
$5 Ei (Fwtä-tm-domo-e), was durch ,Zeichnung der zwei
Pa“ oder ,Zwei Zeichnungen der Armschiene' wiedergegeben
werden kann.
Das Zeichen [U, (pa, fa) hat die Lesung tomo-e, wofür
auch (#+r) m (tomo-e) ,Zeichnung der Armschiene“ ge
setzt wird. (Tomo) ist die Armschiene, welche beim
Pfeilschiessen an den linken Arm gelegt wurde, um sich gegen
die Sehne zu schützen. Auf dieser Armschiene brachte man
eine Verzierung an, welche man mit dem Zeichen [U, (pa) ver
glich. Eine ähnliche Gestalt zeichnet man heutzutage auf die
Trommeln. Das genannte Zeichen erhielt daher die Lesung
tomo-e ,Zeichnung der Armschiene“.
Q Pa ist ursprünglich der chinesische Landstrich gi
Pa-schö. Die Geschichte der drei Pa sagt: Das weisse Wasser
von FH % Lang-yuen fliesst nach Südosten und krümmt sich
dreimal gleich dem Zeichen (U, Pa. Man gab deshalb dem
Lande den Namen : Die drei Pa. — Diese drei Pa sind:
tp EL Tschung-pa ,das mittlere Pa“, b m Pa-si ,der Westen
2*
P f i z m a i e r.
des Pa', Pa-tung ,der Osten des Pa‘. In Japan sagt
man in demselben Sinne mi-tsu-domo-e ,drei Zeichnungen der
Armschiene', wobei tomo-e, ebenso wie in futa-tsu-domo-e, der
Regel zuwider den Nigorilaut erhält. Zu bemerken ist noch,
dass die Schreibart p» 2 (tomo-e) die einzig richtige, die
Schreibart ^ (tomo-fe mit der Aussprache tomo-je) die
unrichtige ist.
Dass man an der Oeffnung der Dachziegel das Zeichen
PJ anbringt, hat eine Beziehung zu dem Wasser. Auf gleiche
Weise meisselt man das Hornblatt (midzu-kusu ,die Wasser
pflanze') ein. Es hat den Sinn, dass man dadurch das Wasser ab
hält. An dem Feste des sich krümmenden Wassers yjfc. ^
kioku-sui-no jev), welches von dem Kaiser Gen-sö (485 n. Chr.)
eingeführt, an dem dritten Tage des dritten Monats gefeiert
wird, schreibt man das Zeichen B auf ein Papier und lässt
es auf dem Wasser fortschwimmen. Man glaubt, dass, dieses
sich auf das herumfliessende Wasser bezieht.
In dem ^ )j^J =|jE- (kon-ziaku-mono-gatari) findet
sich die Stelle: Tatakai-ni £2, (fa-zi)-ni j|=S (oi)-mawaru
,in dem Kampfe als Zeichen Pa rings verfolgen'.
In den Erklärungen ^ ^ Ama-no’s heisst es: Auf der
linken Seite der Trommel sind zwei linke Zeichen Pa. Auf
der rechten Seite der Trommel sind zwei rechte Zeichen Pa. B
(fa) ist eigentlich ein aus den alten Formen der Zeichen
(un-rai) ,Wolkendonner' verändertes Zeichen. Diese zwei
Zeichen wurden auch [pj geschrieben. Die Donnerblumen
eines Stoffes (rai-mon) nennt man im gemeinen Leben
ina-dzumci ,Blitz'. Die Wolkenblumen eines Stoffes (
un-mov) nennt man im gemeinen Leben udzumaki ,das Wirbeln'.
Man sagt, weil das Zeichen (2, Pa die Lesung von
tomo-e ,Zeichnung der Armschiene' hat und das Bild des
wirbelnden Wassers ist, könne es auch von der Gestalt der
Wolken gebraucht werden. Da in der That sowohl Arm
schiene als Trommel tönende Gegenstände sind, könne die An
bringung des Zeichens auf ihnen in ,Wolkendonner' seinen
Grund haben.
Was das Wort pjJ tomo betrifft, so wird geglaubt,
dass es den Sinn von TB te-omo ,Handfläche' hat. Nach einer
Die Zeichnung der zwei Pa.
21
anderen Erklärung 1 wurde der Gegenstand von dem Ahnherrn des
Geschlechtes O-o-tomo erfunden und erhielt daher den
Namen. Es ist ein Gegenstand, den man an die linke Hand
hängt und wodurch man der Bogensehne ausweicht. Man sagt
tomo-oto ,Ton der Armschiene' und findet auch fj||
naru-mono ,tönender Gegenstand'. Die Armschiene der gött
lichen Kostbarkeiten von I - se ist von Gestalt gleich einem
hohlen Becher, worauf das Zeichen 2 gezeichnet ist. Man
sagt, die Armschiene der göttlichen Kostbarkeiten von Sumi-
josi in dem Reiche Se-tsu sei ebenso beschaffen. Wenn man
sich in späteren Zeiten einer Armschiene bedienen wollte, ver
fertigte man den Gegenstand ßfe tekkai ,eiserner Deckel'
und legte ihn an die Fläche der linken Hand. Noch später
verfertigte man ihn auch aus Holz. Er war, wie man sagt,
gleich dem Holzfische ^ mohu-gio), einem Geräthe der
Secte jjjp ^ Zen-ke.
Die auf dem Titel gebrauchte Schreibart 2 tomo-je
ist übrigens ungewöhnlich und in Bezug auf das Zeichen
für welches gesetzt werden soll, auch fehlerhaft. Ganz
richtig ist die in der Einleitung vorkommende Schreibart 2t
futa-tsu-domo-e. Die Zeichen des Titels wurden auch in ver
kehrter Ordnung in dem Ausdrucke 2 t|^ tomo-e-no mon
,Blumenmuster in der Gestalt des Zeichens Pa' vorgefunden.
Welche von den verschiedenen Bedeutungen des Zeichens
Pa bei der Wahl des Titels dieses die Schicksale eines ge
wissen 5 jii a * m H Isi-gawa Go-e-mon erzählenden
Werkes massgebend gewesen, lässt sich nicht leicht bestimmen.
Die hinzugefügten Worte f®' zo-fo ,vermehrt und verbessert'
bekunden das Vorhandensein früherer Auflagen.
Der Text des Buches besteht durchgängig aus Firakana-
Schrift mit nur seltener Setzung eines chinesischen Zeichens,
wobei es scheint, dass eine Umarbeitung in dieser Schrift erst
stattgefunden hat. Der Grund, wesshalb heutzutage in Japan
Bücher in reinem Firakana gedruckt werden, ist nicht ganz
einleuchtend. Die in den ältesten Zeiten in rein japanischer
Sprache, aber mit chinesischen Zeichen geschriebenen Werke
waren sehr schwer und diente zur Feststellung ihrer Lesung
die erst in späterer Zeit erfundene und von Gelehrten zu diesem
Behufe angewendete Katakana-Schrift, wodurch sie im AH-
22
Pfizmaier.
gemeinen für das Verständniss leicht gemacht wurden. Nach Er
findung der Sylbenschrift schrieb man ebenfalls noch in rein
japanischer Sprache und mit Firakana, jedoch schon mit Ein
mengung einiger chinesischer Wörter, welche willkürlich bald
durch chinesische Zeichen, bald durch Firakana ausgedrückt
wurden. Die Mehrzahl dieser Werke ist schwer verständlich,
weniger wegen der in ihnen enthaltenen alterthtimlichen Aus
drücke als wegen des Ungenügenden der grammatischen Formen
und Abwesenheit sprachlicher Logik.
Die sehr mannichfache Schreibart neuerer Bücher ist be
kannt, und die Schwierigkeit, diese Bücher zu verstehen,
wechselt je nach dem Inhalte, wobei diejenigen, in welchen
den in Pflanzenschrift gesetzten chinesischen Zeichen die Aus
sprache beigefügt ist, zu den leichteren gehören. Die Schreibart
des in Rede stehenden Werkes: ,Die Zeichnung der zwei Pa'
ist mit derjenigen der oben erwähnten, unmittelbar nach Er
findung der Firakana-Schrift verfassten Werke beinahe gleich
und hauptsächlich nur dadurch verschieden, dass in ihm chine
sische Wörter in sehr grosser Anzahl, jedoch mit wenigen
Ausnahmen immer durch Firakana ausgedrückt, Vorkommen.
Dass Werke dieser Art für den Japonisten die meisten
Schwierigkeiten bieten, wurde bereits von dem Verfasser dieser
Abhandlung in dem Vorworte zu dessen Roku-mai-bib-bu be
merkt und in jüngster .Zeit von neu auftretenden Japonisten
indirect ausgesprochen.
In dem in den Verhandlungen der Philological Society
zu London (Jahrgang 1876) erschienenen, französisch geschrie
benen Berichte des Herrn Professors Leon de Rosny zu Paris
über japanische Philologie heisst es in Bezug auf den Verfasser
dieser Abhandlung: Personne d’ailleurs n’a depuis lors ose
aborder de nouveau l’interpretation d’un livre de ce genre
(die Rede ist von dem Roku-mai-bib-bu), bien qu’aujourd’hui
un tel travail ne presentät plus de difficultes insurmontables. —
Hierzu möge gesagt werden,, dass allerdings seit jener Zeit
Jemand, und zwar der Herausgeber des Roku-mai-bio-bu selbst,
die Erklärung zweier derartiger Werke unternommen hat. Es
sind dieses das Sasa-iro-no tsio-ku kojomi-de ,der Almanach der
kleinbambusfarbigen Schalen' zwei Theile, und der siebente Theil
eines fortgesetzten japanischen Drama’s (iE $ ÜH:
Die Zeichnung der zwei Pa.
23
sib-fon-si-tate-sitsi-fen) zwei Theile, Werke, welche wegen Um
schreibung des Firakana in Katakana und Weglassung der
Abbildungen nur äusserlich dem Rolcu-mai-bib-bu unähnlich
sind. Der Zweck der Bearbeitung war, nicht ein Schaustück
zu liefern, sondern zur Kenntniss der in diesen Büchern ent
haltenen, damals noch gar nicht erforschten Sprache beizutragen,
was jedoch nicht in dem Maasse, als zu wünschen gewesen
wäre, erreicht wurde. Gegenwärtig dürften nachträgliche Er
klärungen, wenn sie umfassend gegeben werden könnten, nicht
überflüssig sein.
Zu demselben Zwecke wurde hier ,die Zeichnung der
zwei Pa' bearbeitet, wobei, um den Druck nicht allzusehr zu
verzögern, das Firakana zwar in Katakana umschrieben, indessen
zur Erklärung der chinesischen Wörter durchaus chinesische
Schrift verwendet wurde.
Aus dem Angedeuteten ist der Grund, wesshalb in Japan
gewisse Werke einzig in Firakana gedruckt werden, noch
nicht ersichtlich. Zur Erleichterung des Verständnisses dient
es so wenig, dass dieses vielmehr durch eine solche Schreibart
wesentlich erschwert wird. Auch volksthümlich kann es nicht
sein, da, wie oben gesagt worden, gerade die schwersten, aus
den alten Zeiten stammenden japanischen Bücher in dieser
Schrift geschrieben sind. Es mögen daher äussere Gründe,
wie Raumersparniss, das Mühsame der Herstellung chinesischer
Zeichen auf die Wahl, der Schriftgattung Einfluss üben. Es
ist offenbar, dass das so Geschriebene sich mit grösserer Leichtig
keit laut lesen lässt, ob es aber, wenn auch im Grossen und
Ganzen verständlich, laut gelesen in allen seinen Theilen ver
standen werden kann, muss bezweifelt werden.
Der Text des Buches ist, dem in anderen Büchern be
obachteten Gebrauche entgegen, nicht punktirt und wird nur
der Anfang der einer Person in den Mund gelegten Worte
gewöhnlich durch ein Anführungszeichen in Gestalt eines
Hakens bemerklieh gemacht. Das Wichtigste bei dieser Schreib
art ist, zu wissen, welche chinesische Zeichen den in Firakana
gesetzten chinesischen Wörtern entsprechen, was nicht immer
leicht ist, da es viele gleichlautende Wörter und Wortverbin
dungen gibt, die Schreibweise wechselt und manche Verbindungen
24
Pf izm aier.
in allen Wörterbüchern fehlen. Einige Beispiele mögen dieses
ersichtlich machen.
jJJ^ Deo (jP'^7 ) ,ein Schreiben, ein Brief*. jßfr
Deo ) ,ein Zweig, ein Abschnitt*.
Z/ö, dzio ^ 'S $7 ) ,cin Schloss* ^ zio
,Leidenschaft* zih zeb ( ^ ^7 t'' ^7 ) ,ein Gehilfe im
Amte*.
^ At ,Liehe*. A^ ,Traurigkeit*. jfjS Ai ,Indigo*. Das
letztere Wort ist jedoch nicht chinesisch.
Üj Ki-san ,in eine Gesellschaft zurückkehren*. mik
Ki-san ,sicli zerstreuen, sich vergnügen*.
|)f Sin-hö 2/ ’tft'p) ,eine neue Art*. ^ ^
Sin-hö ) ,ausharren*.
jJ- Sen-fo ( 37 4» y 7 ) ,die Kunst zu kämpfen*.
^ Sen-fo (37 ^ ) ,die Kochkunst*.
/L Sio-gi, seb-gi ( 2/ $7 4- "fe ^7 4~ ) ; G ’ ne Bank*.
j^J III Sio-gi, seo-gi ( 27 ^7 4-*' iZ ^7 40 4 1 ' Kaufhandel*.
Bu-mon ( jZ'flz 37 ), welches in den Wörterbüchern fehlt,
ist wahrscheinlich Ä PI (bu-mon) ,Thor des Kriegerstandes*.
Seb-zei (b bM ) , welches ebenfalls in den Wörter
büchern fehlt, ist wahrscheinlich /Jn ^ (seb-zei) ,kleine Kraft*.
Das angewendete Firakana ist von der Art, dass die
Geltung der einzelnen Zeichen sehr oft nur aus dem Zusammen
hänge errathen werden kann. So sind Jca J u (? ra im An
fänge, B ka 9 n 4 tsu am Ende gewöhnlich nicht von ein
ander zu unterscheiden. Das Nigorizeichen wird häufig ver
nachlässigt, während dessen überflüssige Setzung, wie in te-manegi
(w W Hp- 4?) statt te-maneki ( y- 4" 4~ ) n ’ c ' lt; vereinzelt
ist. In dieser Abhandlung wurden bei dem Katakana der
gleichen Schreibarten unverändert gelassen, in der romanischen
Umschreibung jedoch verbessert.
Die für die Umschreibung gewählte Aussprache ist mehr
die richtigere ursprüngliche, welche auch in dem Wa-kun-
siwori zu Grunde gelegt wird, als diejenige von Je-do, nach
welcher letzteren der Laut f, die Sylbe )? ausgenommen, in h
verwandelt wird und si 4* tsi den Zischlaut erhalten. In
chinesischen Wörtern wird der Vocallaut der Sylbe ^7 tsu am
ILL^iMl—JFm
■BOI
Die Zeichnung der zwei Pa.
25
Ende gewöhnlich weggeworfen und haben daher Wörter wie
so-lcotsu, betsu-gi die Aussprache so-kots, bets-gi, dialectisch auch
so-kot, bet-gi.
Der erste Abschnitt wird bloss mit Jomi-fazime ,Anfang
der Lesung 1 überschrieben. Der zweite Abschnitt trägt die
folgende durch nichts erklärte Ueberschrift in chinesischen
Zeichen: H* J?§ -=fj J ^ io-ma ro-taku-no ba, deren
Sinn: Der Schauplatz des Wohnhauses des beschäftigungslosen
Kriegers Tö-ma.
Anfang der Lesung.
lll u
h y
» u
'1 ^
711 *
-f y
* u
* A
)W
y
( )t
n y
3 y
w n
y -
iü >
y 3
lll D
y n
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26
y- y > h ^ ft n i: # y y
Ima-iva mukasi-to kcnoare-domo kavjaranu kuni-no are-ne-
dzumi isi-gawa go-e-mon tote moto-wa iwa-ld-no sd-rib-nite ka-
watsi-no do-min-ni sodaterare nd-saku kirai dai-sed-ivo konomu
ko-ziri-no tsumari-jori konomanu koto-ni tabi-sugata kasa-de fi-no
me-wo fusege-domo fusegi-kane-taru kutsi-no fani tokoro fanarete
idzuku-je-ka i-koma-no jama-no jama-tsudzuki oni toru-jori-mo
osorosi-ki tsukamu kokoro-no wasi-bami-jama fumoto-wa wo-gawa
idzumi-gawa magari-magari-te mi-no uje-wo sore-to sa-ta-sezi sa-
ta-no mori ßra-kata-dzikaku samajoi-te towo-jama-zato-no na-
game-wo me-ate.
Die Gegenwart ist in Bezug auf das Alterthum zwar
verändert, doch unverändert ist die wüste Ratte des Reiches,
ein Mann Namens Isi-gawa Go-e-mon. Derselbe war ursprüng
lich der älteste Sohn des Geschlechtes Iwa-ki und wurde als
ein Mensch des Volkes des Bodens aufgezogen. Er hatte
einen Widerwillen gegen den Ackerbau, und indem er das
grosse und kleine Schwert liebte, den Verschluss des Endes
der Schwertscheide nicht liebte, schützte er sich mit dem Hute von
reisemässigem Aussehen gegen das Licht der Sonne, doch nicht
schützen konnte er sich gegen den Lehm der Reden. Von dem
Orte sich trennend, irrte er, irgend wohin sich begebend, an der
Bergfortsetzung des Berges von I-koma, wo an dem Fusse des
Berges des Frasses des zu ergreifen beabsichtigenden Adlers,
welcher fürchterlicher als wenn er Dämonen finge, der kleine
Fluss, der Quellenfluss in Krümmungen von sich keine Kunde
gibt, in dem Walde von Sa-ta, nahe bei Fira-kata umher und
richtete auf die Aussicht des fernen Gebirgsdorfes den Blick.
ft Iwa-ki, ein Geschlechtsname,
jtl® 'fK Bb-rib ,allgemeine Leitung' bezeichnet in Japan
den ältesten Sohn eines Hauses.
±ß Do-min ,Volk der Erde' ein angesessener Landmann.
Jt ft Nd-saku, Ackerbau.
Die Zeichnung der zwei Pa.
27
yj> Dai-seo ,gross und klein', das grosse und kleine
Schwert.
I-koma ist ein Berg in Jainato, Kreis Fe-guri,
an der Gränze von Kawatsi.
Jama-tsudzuki ,Bergfortsetzung' bedeutet den Anschluss
eines Berges an einen anderen.
Der Wald von Sa-ta ist auf der Karte nicht enthalten;
ebenso fehlt der Berg Wasi-bami-jama.
Fira-kata, eine Ortschaft des Reiches Kawatsi,
Kreis Kata-no.
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ko-e ura-javia-si-ja wnre-mo bu-mon-no ije-ni mumare-nagnra ika-
28
P f i z m a i e r.
naru-ni-ja mi-tsu-no toki-jori suterarete fialcu-seö-no ije-nite fito-
to nari suki kuwa-jori-mo dai-seo to kokoro-wa ikki td-sen-de-mo
fito-no kokoro-wo waga mono-to sure-ha tokoro-wo oi-idasu subete
wakare-si tsuma-ja ko-ni nioan-to ovioi kore-made-wa dem koto-
toa deta-ga madzu fokkoku-je ite fatarakb-lca to-goltu-gata-ga jo-
karb-ka-to.
— In dem Gehäge Midzu-no dürfte eine Hirschjagd gehalten
werden. Die Stimmen vieler Jäger ertönen. Ich bin auf sie
neidisch. Auch ich bin in einem Hause des Kriegsthores ge
boren, doch — wie mochte es zugehen? nach drei Stunden
wurde ich verstossen und bin in dem Hause eines Menschen
des Volkes aufgewachsen. Mehr als bei Spaten und Haue
war mein Sinn bei grossen und kleinen Schwertern. War es
auch Aufruhr und Streit, ich machte die Gedanken der Menschen
zu den meinigen, und man vertrieb mich von dem Orte. Jeden
falls gedenke ich mit der Gattin und dem Kinde, von denen
ich getrennt bin, zusammenzutreffen. Bis jetzt ging der Austritt
von statten. Werde ich früher in die nördlichen Reiche treten
und thätig sein? Oder wird die Gegend der östlichen Reiche
gut sein?
J2. Mi-dzu-no ist ein neuerer Geschlechtsname,
der auch ^ Hj* midzu-no geschrieben wird.
Das Wort bu-mon wurde sonst nirgends vorgefunden. Es
ist wohl unzweifelhaft HC PI bu-mon ,Thor des Kriegerstandes'.
Fiaku-seb ,die hundert Geschlechter', das gemeine
Volk.
—• Ikki ,Aufstand, Aufruhr'.
IfH To-sen ,Streit und Kampf'.
'ffj 0 Fokkoku ,nördliches Reich'.
W Tb-goku ,östliches Reich'.
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ne nari kakaru tokoro-je idzuku-to-mo sore-ja ßto-sudzi tobi-ki-
tari ko-matsu-no jeda-ni fasst-to tatsu fatto go-e-mon utsi-odoroki
koiio jabu-gaki-no anuta-ni sisi-gai i-nite-mo aru koto-ka sate-wa
sore-ja naga-i-wa narazu-to juki-sugi-si-ga tatsi-tomari nani-ka
sibaraku si-an-site ko-modori-nasi kano ja-wo fiki-nuki-te mune-
tii itsi-motsu tori-osame asi-baja-ni kitrx-mitsi-je-to kuke-modore-ba
kasiko-no mori-jori tomo-no mono iki-wo kitte kake-kitari sore-ja
tadzunete uro-uro manako so-ko-jo ko-ko-jo-tu kusa-mura-wo sagasi-
mawaru ato-jovi-mo tomo fo-bai-ga iki-jasume kiseru kuwajete.
30
P f i z in a i e r.
In seinem Wankelmuthe hatte er das Gefühl, dass der
Probirstein nicht geschliffen werden konnte. In diesem Augen
blicke kam irgend woher ein abgeirrter Pfeil geflogen und
blieb in dem Aste einer kleinen Fichte stecken. Go-e-mon
erschrack und dachte sich: Jenseits dieser Umzäunung aus
Dickicht findet wohl auch eine Hirschjagd statt. Also! der ab
geirrte Pfeil verbleibt nicht lange. — Dabei ging er zu dem
Orte hinüber. Stillstehend, dachte er über etwas eine Weile
nach und machte einen kleinen Rückgang. Indem er jenen
Pfeil herauszog, verbarg er den Gegenstand in dem Busen und
kehrte mit schnellen Schritten in der Richtung des nördlichen
Weges zurück. Aus dem jenseitigen Walde kam jetzt einer
der Gefährten athemlos dahergerannt. Den abgeirrten Pfeil
suchend, durchforschte er unruhigen Blickes mit den Worten:
Dort! Hier! die Gräser umher. Hinter ihm ruhten seine Ge
fährten aus und hielten die Pfeife in dem Munde.
Na-tsi-guro ,das Schwarz von Na-tsi ‘ ist der Probirstein
für das Gold, sonst auch tsuke-isi genannt. Derselbe kommt
von dem Meerufer von Na-tsi in dem Reiche Ki-i,
Kreis Mu-ro.
tt« Sed-ne ,die Wurzel des Gemüthes,' die Empfindung.
“t Itsi-motsu ,eine Sache*.
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guru o-si-ki-se-no wari-go-vm mo-faja ke-konda-ka. Kore-wa ika-
na nani-ivo tadzunuru-to kotajere-ba | ija waka-dono-no o-ja-ga si-
renu-ga ivare-mo tomo-domo tadzunete kure-to iwarete konata-iua
sora-toboke \ sore-ka tadzunuru-ni ojobu koto-ka waka-dono-no
oja-wa mijako san-i tsiü-zib-aarna te-maje-no o-ja-siki-je go-jb-si-
ni o-ide-nasare ima-no oja nara ware-ware-ga danna-to ije-ba.
— Heda, heda! Ze-fi-utsi! Was gaffet ihr und schleppet
euch herum ? Habt ihr den getheilten Korb der Spenden der
vier Jahreszeiten schon eingetreten?
— Was ist dieses? Was suchet ihr?
Auf diese Entgegnung sagte man: Der Pfeil des jungen
Gebieters wird vermisst. Lasset uns ihn suchen.
Jener stellte sich albern und sagte: Braucht man diesen
zu suchen? Der Vater des jungen Gebieters, der zu der dritten
Rangstufe gehörende mittlere Anführer in Mijako, ist in mein
Haus zu seinem Pflegesohne gegangen. Der gegenwärtige Vater
ist unser Gebieter.
Fin-meguru steht für fiki-meguru ,herumziehen'.
(O-ja) ,sein Pfeil' ist mit ^1| (oja) , Vater'gleich
lautend, daher das Missverständniss.
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jß-e urotaje-mono-me-ga mijenu to iü-ba kabura-no o- 4^.
IJa-lia-a kabura-no oja nara ^ kon-no koto kana. E-e donna
kiki-te-to kut.si-be-ta-ga arasb tokoro-je kuni-no jo-tsugi-no waka-
midori mada ziü-roku-no sumi maruku ato tsuki-so sio-si to-ma-
ivo fazime o-tsuki-no mono \ go-kiu-zoku-no sono aida fü-kei gu-
ran-to seö-gi-wo nawosi kasidzuki mbse-ba waka-dono-wa sore-ja-
no mije-nu ni kokoro-wo itame to-rna-ni mukai.
— O der verwirrte Mensch! Was nicht zu sehen, ist
nämlich sein tönender Pfeil.
— Ha ha! Der Vater der Rübe ist der Rettig!
— 0 was für ein Hörer!
Während sie so, in der Sprache unbewandert, stritten,
folgten dem jungen Reichserben im Ganzen noch sechzehn ge
meine Söhne, To-ma voran, auf der Ferse als Begleiter nach
und sagten, indem sie eine Bank herstellten, ehrerbietig: Die
neun Seitengeschlechter mögen unterdessen die Landschaft be
trachten. — Der junge Gebieter, da der abgeirrte Pfeil nicht
zu sehen war, empfand Kummer im Herzen und sprach zu
To-ma:
To iü-ba, sonst to ippa, hat die Bedeutung ,nämlich*.
Kabura-ja ,ein tönender Pfeil*. Kabura hat sonst die
Bedeutung ,Rübe*, daher wieder ein Missverständniss, indem
kabura-no o-ja ,sein tönender Pfeil* im Sinne von kabura-no
oja ,Vater der Rübe* aufgefasst wird.
Die Zeichnung der zwei Da.
33
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* Sio-si ,gemeiner Sohn'.
To-wirt ist ein noch öfters vorkommender Eigen-
Kiü-zoku ,die neun Verwandtschaften'.
Fü-kei, die Landschaft, die Aussicht an einem Orte.
Jh Sed-gi, eine Bank.
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Ika-ni kata-gcita-mo kikare-jo mukasi josi-tsune ja-sima-
nite jumi-wo nami-ma-ni tori-otosi seo-zei-wo teki-ni sirasezi-to
umi-je tobi-iri tori-kajesi tsi-dzioku-wo kakusi-tavib-to-ja ware-mo
Sitzungsber. d, phil.-hist. CI. LXXXVI1I. Bd. I. litt. 3
84
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sono ja-wa wosi-lcarane-do sato-no no-nin firoi-na-ba ude kata-
marazu-to waraioaren men-boku-na-ja tosi-jori-mo fadzi-100 sit-
taru itsi-gon-ni kata-gata-wa kan-zi-iru tokoro-je o-fa-utsi-kare-si
rb-nin-ga rb-bo-to mije-si te-oi-wo itaivari mono-aware-ni utsi-si-
worete kasiko-je kitari te-100 tsukaje kasira-wo sage.
— 0 Herren, höret es auch! Einst verlor Josi-tsune in
Ja-sima den Bogen in den Wellen. Um seine geringe Kraft
die Feinde nicht wissen zu lassen, sprang er in das Meer,
holte ihn zurück und verbarg die Schande. Mir ist zwar um
den Pfeil nicht leid, doch wenn ein Ackersmann des Dorfes
ihn aufliest, werde ich verlacht werden, weil mein Arm nicht
fest ist, und ich habe keine Ehre. — Von diesem Worte, bei
welchem man auch für das Alter die Schande erkannte, waren
die Herren ergriffen, als ein ganz ausgedorrter beschäftigungs
loser Kriegsmann, die Wunde eines Weibes, welches seine alte
Mutter zu sein schien, besorgend, schmerzvoll und erschlafft
dorthin kam. Derselbe stellte die Hände auf und senkte das
Haupt.
A % Ja-sima ,die acht Inseln“, von a m ja-sima
,die acht Inseln“, einem anderen Namen Japans, zu unter
scheiden, ist eine Ortschaft des Reiches Sanu-ki, Kreis Jama-da.
yj'i Seo-zei ,kleine Kraft“ ist ein Wort, welches in
den Wörterbüchern nicht verzeichnet wird. Doch findet sich
tai-zei , grosse Kraft“.
Teki ,Feind“.
Tsi-dzioku ,Schande“.
J\^ No-nin ,Ackersmann“.
—* =y Itsi-gon ,ein Wort“.
Kan-zi- 7^ iru ,gerührt oder ergriffen sein“.
O-fa ist eigentlich Jg 9 0] wo-fa ,Schweif und Flügel“.
O-fa-utsi-kare-si ,Schweif und Flügel ganz ausgedorrt“ ist ein
von einem Vogel entlehntes Gleichniss. Man sagt sonst auch
in demselben Sinne wo-mo fa-mo nasi ,ohne Schweif und Flügel“
und wo-fa-utsi-karasi ,Schweif und Flügel gänzlich ausdorren“.
A Rb-niu ,cin beschäftigungsloser Krieger“.
lib-bo ,alte Mutter“.*
Die Zeichnung der zwei Pa.
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viari fitori-no fawa-wo tomonai mijako-no kata-je dzio-riki-wo ta-
nomi-ni ma-iru mitsi-sugara nani-mono-no si-waza-ni-ja towo-ja-
ico i-kake fawa-ga kata-saki-ivo i-nuki sassoku nuki-tori fo-jb-itasi-
sbraje-domo si-dai-ni jowaru oi-no kiü-sio semete iki-aru utsi-ni
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kataki-ico totte mise-mbsi-taku kokoro-wa ja-take-ni fajare-domo
ika-naru mono-no waza-to-mo sirezu go-ziaku-nen nare-domo kouo
kuni-no tai-siii-to mi-uke go-so-seo-mbsu go-i-kub-wo motte go-sen-
saku negai-tcite-matsuru sunawatsi sed-ko-wa kono ja-to.
■— Ich bin ein beschäftigungsloser Krieger des benach
barten Reiches Jamato. Von Armuth bedrängt, reise ich, einzig
von meiner Mutter begleitet, um Unterstützung zu begehren,
nach Mijako. Unterweges — wessen Werk mag dieses sein? —
schoss man aus der Ferne einen Pfeil ab und durchbohrte der
Mutter die vordere Schulter. Obgleich ich sie pflege, wird die
Moxastelle des Alters allmälig schwach. Ich will wenigstens, so
lange sie am Leben ist, den Feind ergreifen und ihn zeigen,
doch so kühn und rasch ich im Herzen auch bin, man weiss
nicht, wessen Werk es ist. Ihr seid zwar ein Jüngling, doch
ich bekomme den Statthalter dieses Reiches zu sehen und
bringe bei euch die Klage an. Ich bitte, dass ihr mit dem
Ansehens es untersuchet. Zum Beweise dient
Rin-goku ,benachbartes Reich'.
,Armuth'
Dzio-riki, Beistand, Unterstützung.
Towo-ja, ein ferner Pfeil, ein Pfeil aus der Ferne.
I-kakeru, auf etwas schiessen.
Fo-jb ,Bewahrung und Pflege'.
Kiü-sio, die Stelle, an welcher die Moxa ge-
Ziaku-nen, in den schwachen Jahren stehend, ein
So-seo, eine Klage anbringen.
I-kub, der Glanz, das Licht der Macht.
Sen-sakn ,untersuchen'.
Sed-ko ,Beweis'.
Lichte eures
dieser Pfeil.
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Sasi-idasu ja Icoso i-zen-no i-son-zi-tamai-si sira-fa-zo-to
kin-ziü to-zama-mo utsi-odoroki waka-gimi fatto omowase-domo
sasu-ga ikkolcu itsi-zib-wo osamuru ki-rib sonawatte \ sono ja
kore-je-to mi-te-ni tori katald-wo arawasi fawa-no ada fo-zen-
to-wa appare-no kokoro-zasi sai-zen i-son-zi ajamatsi-se-si-wa so-
regasi nari iza tatsi-jotte i-kon-ico farase ai-te-ni natte to-sen-to.
Hiermit reichte er den Pfeil hin. Es war der weiss
gefiederte Pfeil, welchen er früher verschossen hatte. Die
nahestehenden und vertrauten Lehensträger erschracken. Der
jüngere Gebieter war zwar betroffen, doch in der That mit
der Fähigkeit, ein Reich und eine Feste in Ordnung zu halten,
ausgerüstet, sagte er: Diesen Pfeil hierher! — Er ergriff ihn
mit der Hand und sprach: Den Feind entdecken, dem Feinde
der Mutter vergelten, o welch’ ein Vorsatz! Derjenige, der
vorhin den Pfeil verschossen und sich geirrt hat, bin ich.
Wohlan! Komm’ heran und lösche den Hass! Sei der Gegner
und kämpfe!
m # 1-zen ,vorher, früher'.
I-son-zuru ,fehlschiessen'.
—• HU Ikkolcu ,ein Reich'.
—• Itsi-zib ; eine Feste'.
|Jjj; j| Ki-rib ,Fälligkeit, Begabung'.
Fö-zuru ,vergelten'.
Ml # Sai-zen ,früher, vorhin'.
iS m I-kon ; der Groll, die Feindschaft'.
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Sa-mo isagijoku i-i-kere-ba o-tsuki-no mono-wa ta-ni ase-ivo
nigiri koto Jcoso aran-to mi-gamaje-nase-ba rb-nin-mono-wa kawo
tsuku-dzuku nagame sen-dan-wa futa-ba-zo-to mosu-ga lia-a-a kb-
sei-to i-i go-ki-rib sonawaru go-itsi-gon miru kage-mo na kiki-su
rb-mn-ga kotoba-wo täte ai-te-ni natte kudasaren-to-wa bun-mo
tatsi kokoro-mo fare o-urami mbsan jara-mo nasi-to.
So sagte er aufrichtig. Die Gefährten ergriffen den Schweiss
mit den Händen und setzten sich mit den Worten: Die Sache
wird stattfinden! in’s Lager. Der beschäftigungslose Krieger
I)ic Zeichnung der zwei Pa.
39
blickte aufmerksam in die Ferne und sagte: Man meldet, der
Zederach habe zwei Blätter. Ha, ha! Man nennt es die grosse
Güte, eure Fähigkeiten sind vorhanden. Bei eurem Worte sieht
man 'den Schatten und hört den Namen. Indem ihr, die Worte
des beschäftigungslosen Kriegers hinstellend, der Gegner werden
wollt, ist der Antheil euch abgeschnitten, das Gemüth erheitert.
Ich habe nichts, um euch meinen Hass kundzugeben.
m n Sen-dan, der Zederach.
Futa-ba ,zwei Blätter' bezeichnet, dass eine Pflanze erst
spriesst.
j|j ^ Ku-sei ,bedeutende Neigung, Güte'.
tJE jj- KS-rib ,Fähigkeiten, Begabung'.
—■ =2“ Itsi-gon ,ein Wort'.
Mim kage-mo na ldki-su. Die Richtigkeit der Erklärung
durch ,bei dem Scliatten, den man sieht, hört man den Ramen
ist ungewiss.
Bun ,Theil, Antlieil'.
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Te-oi-no fawa-ni sasi-jotte köre fawa-bito ima-no-wo o-kiki-
nasareta-ka kataki-to iü-iva kono kuni-no zib-siü ware-ware siki-ga
ai-te-to-wa mottai-nasi osore-ari i-i-gai-naki segare-ioo motsi fin-
ku-ni semari sono uje-ni aje-nai sai-go-to sa-zo-ja sa-zo mu-nen-ni
obosaren semete konata-no kokoro-barasi-ni mei-do ko-sen-no o-
tomo nasi si-de san-dzu-wo oi-tate-matsuran sore-de fara-too i-te
kudasare-to.
An die verwundete Mutter sich wendend, sagte er:
Mutter! Habt ihr gehört, wie es sich jetzt verhält? Der Feind
ist der Gebieter der Feste dieses Reiches. Dass wir nach dem
Herkommen Gegner sind, ist unheilig. Ihr besitzet einen
furchtsamen, des Nennens nicht werthen Sohn, werdet von
Armuth und Mühsal bedrängt, und es ist überdiess eure un
glückliche Todesstunde. Also wird an mich mit Betrübniss
gedacht werden. Ich werde wenigstens in diesseitiger Auf
heiterung des Sinnes an den gelben Quellen der Unterwelt
euch Gesellschaft leisten und die drei Wege des Todeshimmels
verfolgen. Durchstechet mir mit diesem den Bauch!
m zj: Zib-siü ,Gebieter der Feste'.
Siki ,Regel, Gewohnheit'.
^ Fin-ku ,Armuth und Mühseligkeit'.
mm Sai-go, die letzte Zeit, die Todesstunde.
^ Mu-nen ,Sorge, Betrübniss'.
jpL Mei-do ,der finstere Weg', die Unterwelt.
Jjs ^ Kb-sen ,die gelben Quellen', die Unterwelt.
5E * Si-de ,der Todeshimmel', eigentlich der Berg des
Todeshimmels.
— ^ San-dzu ,die drei Wege', eigentlich der Fluss der
drei Wege, d. i. der Todtenfluss.
-t 1-tsuru, dessen Participium i-te, bedeutet ursprünglich:
etwas werfen, wie einen Wurfpfeil.
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Die Zeichnung der zwei Pa. 41
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Kntana-je te-wo kaken-to sure-ba waka-gimi odorolci \ jare
todome-jo-to o-ose-ni makase on-meno-uto-no tö-ma-no siike tsuka-
dzukci-to tatsi-jotte \ jare fajamari-tamb-na go-rb-nin go-sin-tei
go-motto-mo nare-do wadzuka-na asa-kizu fo-jb-wo kuwaje-tamai-
na-ba jo-mo inotsi-ni betsu-gi aru-mazi seo-si-mo sirenu-ni oi-bara-
to-iva tsika-goro so-kotsu-to nadamere-ba konata-wa fikajete.
Hiermit wollte er die Hand an das Schwert legen. Der
junge Gebieter erschrack und rief: Haltet ihn zurück! — Sein
Milchbruder To-ma-no suke, dem er mit diesen Worten Auftrag
gab, trat plötzlich hinzu und sprach: Seid nicht voreilig! Der
beschäftigungslose Kriegsmann hat im Grunde des Herzens
zwar Recht, doch wenn ihr der geringfügigen seichten Wunde
Pflege angedeihen lasset, wird es mit dem Leben keine andere
Bewandtniss haben. So lange ein Leid nicht bekannt geworden,
ist dem Todten folgen, etwas sehr Plumpes. — So tröstete er
ihn. Jener zog sich zurück und sagte:
Sin-tei ,Boden des Herzens'.
^ F °-f° ,Pflege'.
^lJ iflc Betsu-gi ,ein verschiedener Umstand'.
42
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M- So-kotsu .grob, plump'.
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Men-boku-na-ja sono fo-jb-itasu-beki te-date-ga are-ba ai
faten-to-wa mbsanu-ga kon-nitsi-wo tate-kanete fawa-wo dai-mon-je
adzuke-ni ma-iru fodo-no gi nani-tote kai-fö naru-beki-ja gen-zai
oja-no ima-wa-no te-kizu jo-so-ni mi-nasi-te irarib-ka go-sui-rib-
kudasare-to.
— Es ist niclit ehrenvoll! Wenn es ein Mittel gäbe, sie zu
pflegen, würde ich nicht sagen, dass ich vor Traurigkeit ver
gehe. Nicht im Stande, den heutigen Tag zu durchleben, gebe
ich die Mutter bei dem Thore des Ersatzes in Verwahrung.
Wie könnte man unter solchen Umständen für sie sorgen?
Werde ich mir einbilden, dass die tödtliche Wunde der gegen
wärtigen Mutter mich nichts angeht? Urtheilet darüber!
& Ai ,Traurigkeit'.
^ Dai-mon, ein Wort, welches sonst nirgends vorkommt,
ist wahrscheinlich ft PI dai-mon ,Thor des Ersatzes'.
Fodo-no gi, eine derartige Weise,
ifl” lÜ Kai-fö warten, pflegen.
Die Zeichnung (1er zwei Pa.
43
iS# Gen-zai gegenwärtig'.
Te-kizu ist so viel als das einfache kizu ,Wunde'.
pjf Jo-so, fremd, was uns nicht angeht.
Mi-nasu, bewirken, dass man sieht, sich einbilden.
Irarib (#7H P) steht für irareo (jp ^7 ]y p
das Futurum des Passivums von im ( )]S) ,weilen 1 .
7^ Sui-rib, vermuthen, über etwas urtheilen.
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Namida-ni furü kowa-ne-ni nadzumi-go-jö-kin ßto-tsutsumi
fasami-bako-jori tori-idasi tsika-goro anadzuri-gamasi-i-ga fin-
ku-ni semaru o-mono-gatari o-sed-si-hi zon-zi fnwa-go-no te-kizu
jb-zib-siro sa-sed-nagara-to.
Seine laute Stimme zitterte unter Thränen. Jener nahm
einen Pack eingetretenes für den Bedarf bestimmtes Geld aus
dem Reisekoffer und sagte: Es ist nahezu beleidigend. Aus
eurer Erzählung, indem ihr saget, dass ihr von Arrnuth und
Mühsal bedrängt seid, kenne ich euer Leid. Der Ersatz für
die Pflege der Wunde eurer Mutter ist zwar geringfügig.
Koiva-ne, ein starker Ton.
Nadzumu, auch fumi-nadzuniu bedeutet: etwas z. B. Schnee
mit den Füssen eintreten.
Jb-kin, Geld, welches zum Gebrauche dient.
Anadzuru steht für anadoru ,beleidigen'.
Fin-ku ,Arrnuth und Mühseligkeit',
Seo-si, das Leid.
44
P f i z m a i e r.
51 '[^E Jb-zib, das Angeborene nähren, in der Krankheit
pflegen.
Sa-seö ,wenig, geringfügig'.
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Sasi-idase-ba \ jnre nascike-naki go-sa-fai mi fu-seo nare-
domo i-zen-wa kake-kura-ni-mo kosi-wo hake sabi-jari-mo tsukasi-ta
soregasi kin-gin-wo musabore-ba ka-jb-ni mi-ßn-wa tsukamatsuranu
o-me-gane-ga tsigai-masi-ta tsika-goro nin-tcii-ni ni-aumzu-to rippa-
na kotoba-ni nawo osi-kajesi.
Hiermit reichte er es hin. Jener entgegnete: Eine un
freundliche Verfügung von eurer Seite! Ich bin zwar ein
Entarteter, doch ich bin vormals in der Kammer der schuldigen
Gelder gesessen und habe auch die verrosteten Lanzen weg
geschickt. Wenn mich nach Gold und Silber gelüstete, befände
ich mich nicht in solcher Armuth. Eure Brillen haben falsch
gezeigt, sie passen gar nicht zu dem Wesen der Menschen. —
Mit diesen prächtigen Worten schob er es noch immer zurück.
#SE Sa-fai, eine Betheilung, eine Verfügung.
*-£ Fu-seo ,entartet'.
1-zen ,früher, vormals'.
Die Zeichnung der zwei I’a.
45
Kake-kura, ein Wort, das sonst nirgends vorkommt, hat
die Bedeutung ,Kammer der Schulden“. Kake allein hat
den Sinn von ,Schuld“.
Auch sabi-jari, welches nur ,verrostete Lanze“ bedeuten
kann, kommt sonst nirgends vor. Der Ausdruck scheint ein
bildlicher zu sein.
Tsukasu ist entweder das Causativum von tsuku ,anlegen“
oder die Zusammenziehung von tsiikawasu ,schicken“. Auch
dieses Wort ist sonst nirgends vorgekommen.
^ Kin-gin ,Gold und Silber“.
mi Nin-tai ,der Leib des Menschen“.
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Sori-ja itsi-gai-no go-reo-ken ikkoku-no oki-te-ni-mo kua-
rib-wo motte ajamari-wo jurusu köre sunawatsi waka-tono-no
ajamari-wo fusegu kua-rib-kin mbsa-ba wadzulca go-ziu-rib nare-
domo waka-tono-wa db-zib-gata-jori kono kuni-je go-jö-si sovegasi
oja-no mib-dai-to site tsuki-kitari masa-ka-no toki-no go-jo-ni-
mo-to takuwaje-motsi-si o-te-moto-kin sunawatsi kane-jaku-no na-
fan kake-ja-no koku-in sa-mo siki-kane-mo de-dokoro-wa itten-no
kimi-no go-za-sio do-zio-kata-jori ide-taru kane go-fai-nb-mo do-
zen ippa waka-tono-no o-kokoro-jasumaru tarne go-ziil-no atte
kudasare-to.
— Dieses kommt ganz auf euer Urtkeil an. Nach den Ge
setzen eines Reiches verzeiht man gegen ein Strafgeld einen
Irrthum. Wenn ich somit dieses das Strafgeld nenne, welches
den Irrthum des jungen Gebieters abschliesst, so sind es zwar
kaum fünfzig Tael, doch der junge Gebieter verwendet es von
dem Platze des Weges für dieses Reich. Ich bin gekommen,
indem ich mich als Stellvertreter des Vaters anschloss, und es
ist das gerade um diese Zeit zusammengebrachte Geld, welches
er bei sich hat. Es hat die Unterschrift des Geldamtes und
den eingeprägten Stempel des Holzhammers. Der Ort, von
dem auch die Platten kommen, ist der Sitz des Gebieters des
ersten Himmels, es ist Geld, welches von dem Platze des
Weges stammt. Das Geschenk ist es ingleichen, es ist von
einer einzigen Art. Damit der junge Gebieter im Herzen be
ruhigt sei, nehmet es an.
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Itsi-gai ,im Ganzen',
a Ri'o-ken, das Ermessen, das Urtheil.
Ikkoku, ein Reich.
Kua-rio, eine Geldbusse.
Kua-rib-kin, das Strafgeld.
Oie Zeichnung der zwei Pa.
47
Dö-zib ist wahrscheinlich j|f db-tsio (auch d'o-zib aus-
gesprochen) ,Platz des Weges', der Wohnort der Bonzen. Das
ebenfalls in diesem Abschnitte vorkommende dö-zio ist offenbar
dasselbe.
fjlP Go-jö ,der Gebrauch, die Verwendung' als Ehren
ausdruck.
Mib-dai Stellvertreter'.
Kane-jaku ist wahrscheinlich ^ ^ kane-jalcu ,Geldamt'.
Na-fan ist wahrscheinlich =8 fl na-fan ,Namensunter-
schrift'.
MW Koku-in, ein eingeprägtes Siegel, ein Stempel.
—• Itten, der erste Himmel.
nm. Fai-rib, ein Ehrengeschenk.
Dö-zen ,dem Früheren gleich', ingleichen.
—• lppa ,eine Strömung', eine einzige Art.
Ziü-nb, etwas in Empfang nehmen.
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Koto-wo osameru Icotoba-wo saiioai ottotte osi-itadaki \ fai-
rib-to are-ba mi-no men-boku ari-gatasi-to ziü-nö-itaso-ka \ fate
so-ko-ni go-en-rio mu-jo tadasi sa-j'o gozaru-kana \ ko-ica mottai-
nai sä-jb nare-ba tai-kei si-goku \ tada kono uje-wa rb-bo-no
kai-fb sen-jo-to tatsi-ivakarure-ba waka-gimi-mo \ kori-ja-kori-ja
rb-nin ivaga ajamari-wo tsukunoi-si-wa koto on-bin-no tarne
naru-zo nandzi-ga tsikara-to omo-na-to.
Diese die Sache in Ordnung bringenden Worte für ein
Glück haltend, ergriff es Jener hastig und hielt es über das
Haupt.
— Da es ein Ehrengeschenk ist, bin ich für die Ehre
dankbar. Soll ich es annehmen?
— Allerdings. Ihr brauchet kein Bedenken zu tragen.
Uebrigens ist es gerade so!
— Dieses ist unerlaubt. Wenn es gerade so ist, habe ich
äusserst grosse Freude.
— Doch die Pflege der alten Mutter ist dabei das Wichtigste.
Hiermit trennte er sich von ihm. Auch der junge Gebieter
sagte: Höre, höre! Beschäftigungsloser Kriegsmann! Dass ich
meinen Irrthum gut mache, geschieht um die Sache zu ver
heimlichen. Denke nicht, dass es deine Stärke ist.
So-ko ist hier ein Pronomen der zweiten Person.
*
tigste.
En-rib ,fernes Denken', Bedenken.
Mu-jo ,ohnc Gebrauch', unnöthig.
JH Tai-kei ,grosse Freude'.
ffijü Si-goku, die höchste Gipfelung, das Aeusserste.
Sen-jb ,ausschliessliches Erforderniss', das Wich-
jjlj On-bin, die Verheimlichung einer Sache.
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Die Zeichnung der zwei Pa.
49
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Ose kasikoki mitsi-no be-ja tomo-no kata-gata tsuki-soi
ide-kere-ba tö-ma-no zeo-wa furi-kajeri kokoro-jenu rb-nin-mono-
to mi-nagara-mo kokoro-ni osame juki-kere-ba ato mi-okuri-te
go-e-mon-iva kane fu-tokoro-ni tori-osame atari-wo mi-mawasi-te
oi-no soba-ni tatsi-jori te \ kori-ja-kori-ja batva-jo oki-jo-oki-jo
siil-bi-wa joi-zo-to.
Es war verständig. Zur Seite des Weges schlossen sich
die Begleiter an und zogen fort. Der Zugesellte To-ma wandte
sich zurück und sagte: Ein unbegreiflicher beschäftigungsloser
Krieger! — Ihn anblickend, legte eres sich innerlich zurecht
und ging weiter. Go-e-mon blickte ihm nach und barg das
Geld in dem Busen. Nachdem er sich rings umgesehen, trat
er an die Seite der Alten und rief: He, he! Grossmutter! Stehe
auf! stehe auf! Alles ist gut.
ir m To-ma ist ein Eigenname.
jjfc Zeo, der Zugesellte in einem Amte.
f m Sih-bi ,Kopf und Schweif', Anfang und Ende.
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Iü-jori mukku-to nomi tori-manako me-wo fikarasi-te | wowo
o-samurai-sama adzi-jarassi-ja i-masi-ta dore wake-kutsi-wo kuda-
sari-mase-to te-wo dase-ba | wowo tai-gi-tai-gi fone-wori-jarb-to
tsio-moku ni-fiaku nage-jatte kanarazu folca-je-wa sa-ta-nasi-to.
Sobald er dieses gesagt, war sie ganz frei von Leiden.
Mit Vogelaiigen, mit leuchtenden Augen sagte sie: 0 Herr
Kriegsmann! Ich habe den Geschmack daran verloren. Gebet
mir doch den Antheil! — Dabei streckte sie die Hand aus.
— 0 es war sehr anstrengend! Du wirst die Mühe los
werden. — Hiermit warf er zweihundert Pfennige hin.
•— Du darfst anderwärts nichts davon sagen.
Mukku steht für mu-ku ,ohne Beschwerde'.
Jarassi-ja ist so viel als das einfache jari ,wegschicken,
etwas los werden'. I in i-masi-ta ist die Wurzel des Hilfs
zeitwortes iru ,verweilen'.
Wake-kutsi ,Antheil', ein sonst nirgends vorkommendes
Wort.
ah Tai-gi,grosse Weise oderSache' bezeichnet grosse
Anstrengung.
iflu 0 Tsio-moku ,Vogelauge' steht für ^ zeni ,Kupfer
münze', weil dieselbe in der Mitte eine viereckige Oeffnung
hat. Eine andere Benennung ist J|]| jjj^ ga-gan ,Gänseauge'.
Man sagt, das Auge der Gans sei rund, der Augenstern vier
eckig.
Sa-ta ,Gerücht, Mittheilung'. Sa-ta-nasi ,es ver
lautet nichts'.
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Ajumi-kakare-ba filci-tomete \ kori-ja nande-qozari-masu go-
ziü-rib-no toari-naje-wo tote mata-to-wa o-me-de-tai fito-kokoro jo
nete irü-wo ja-no ne-de kata-wo tsuki-jaburare me-no mb tokoro-
wo kane-Jcane-to Jcane-de seo-ne-ioo tsuke-sase ore-ga suru jo-ni
nare-to natte i-ta-no-de go-ziü-rib riäsubi ivake-de-mo ari-jb-wa
itai me-sita-dake o-make-de e-su köre siki-no me kusare-zeni-wa
iranu-wa-to.
Hiermit wollte er weiter schreiten. Sie hielt ihn zurück
und sagte: Was ist dieses? Es handelt sich um die Theilung
der fünfzig Tael, und überdiess wünschen sich die Menschen
noch im Herzen Glück. Ich war fest eingeschlafen, und mir
wurde mit einer Pfeilspitze die Schulter zerstochen. Als mir
schwindelte, liesset ihr im Voraus mich durch Geld den Sinn
darauf richten und sagtet, ich solle so wie ihr thun. Dadurch,
dass ich es that, habt ihr thatsächlich fünfzig Tael, es ist
schmerzlich. Bei dem Ausmasse des gemeinen Volkes bin
ich gegen euch im Nachtheil. Diese breitäugigen verrotteten
Pfennige brauche ich nicht.
Seo-ne ,die Wurzel des Gemüthes', der Sinn.
Nasubi ,MelanzanapfeP steht zur Ergänzung des Wortes
jÜpij rio ,Tael‘.
E-su, welches sonst nicht vorgekommen ist, dürfte so viel
als e -su ,Zusammentreffen' sein. In dem Wa-kun-siwori
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52
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wird das Wort e-su in Fira-kana verzeichnet, aber nicht im
Geringsten erklärt.
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Go-e-mon-wo me-gake nage-kajese-ba go-e-mon-iua mutto-site
jai ko-ziki-bawa-me komo-ico nugasi-te sita-gi-wo ki-se suke kurawti-
si-te txi-basira.se fara fote sasi-ta-ga o-oki-na tsin-sen mada sono
uje-ni go-ziü-rib-no atsukai-gane fan-bun tovb-to-wa-de-mo 6-tsiaku-
na oi-bore-m'e-to ke-ltajese-ba konata-mo sire-mono o-o-agura \fito-ni
kizu tsuke sono tsin-wu fitori-site nomo-to-wa-de-mo osorosi-i o-
samurai waga koto-da-wa \ iva-ja onore-ga-to.
Auf Go-e-mon das Auge heftend, schleuderte sie ihn
zurück. Go-e-mon fuhr auf. — Altes Bettelweib! Ich Hess dich
die Strohmatte ablegen und ein Unterkleid anziehen. Ich gab
dir Wein zu trinken und brachte dein Blut in Umlauf, machte
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Die Zeichnung der zwei Pa.
53
dir den Bauch schwellen. Es war eine grosse Miethe. Du
willst überdiess noch die Hälfte der fünfzig Tael erhandelten
Geldes nehmen — o verkehrte kindische Alte! — Dabei stiess
er sie mit dem Fasse zurück. Sie setzte sich gleich einer
Thörin breit nieder.
— Du bringst den Menschen Wunden bei, willst den
Lohn für dich allein verschlingen — o entsetzlicher Kriegsmann !
Es ist mein Eigenthum.
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Nein, es gehört mir.
Fan-bnn ,die Hälfte'.
Wb-tsiaku (wb-waku, wa-jaku) ,verderbt und verirrt'.
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Kotoba arasoi kudan-no kane jarazi toran-to idomi-b baiva-
iva sio-ie-jori mono-takumi itsi-mi-wo kosiraje o-kitaru-ka kori-jci
mina koi-koi-to jobawaru ko-e-ni go-e-mon-mo na-mu-san-bd-to
tobi-kakari totte fiki-jose muna-moto gutto tsuki-komi fito-eguri \
jare ßto-korosi-to sai-go-no tai-on amasasi-jarazi-to ko-ziki-no
naka-ma ten-de-ni bo-dzuje maki-zatsu-ba \ katari ßiroi-da rb-nin-
100 tataki nomese butsi korose-tn omei-te kakare-ba fappb mi-
dzin-ron-ni ojobazu kiri-naguru.
So stritt sie mit Worten, und indem sie, dieses Geld nicht
loslassend, es nehmen wollte, kämpfte sie. Das alte Weib,
vom Anfänge an voll Geschicklichkeit, machte sich bereit und
schrie: Seid ihr gekommen ? He! Kommet alle, kommet! —
Mit den Worten: Na-mu, die drei Kostbarkeiten! sprang Go-
e-mon bei diesem Geschrei heran, zog sie, indem er sie ergriff,
an sich und durchstiess ihr plötzlich, ein einziges Mal aus
holend, den Grund der Brust. Sie rief mit lauter sterbender
Stimme: Mörder! — Die Gesellschaft der Bettler, sie nicht
weiter rufen lassend, mit Stäben und Todtschlägern in den
Händen, brüllte: Der Betrug ist ein ausgedehnter. Klopfet den
beschäftigungslosen Kriegsmann, machet ihn fallen, schlaget,
tödtet ihn! — Hiermit drangen sie auf ihn ein. Jener, ohne
sich auf die kleinste Erörterung einzulassen, hieb sie nach
acht Seiten weg.
M -f* Sio-te ,die erste Hand', der Anfang.
—* Jfj' Itsi-mi ,ein einziger Leib', der ganze Leib.
it
Na-mu-san-bo ,Na-mu, die drei- Kostbar
keiten'.
■* m Sai-go ,die letzte Zeit', die Todesstunde.
-k # Tai-on ,starker Laut', eine laute Stimme.
Maki-zatsu-ba, wörtlich: ,gerollter Stab des
Tödtens' wird als ein Werkzeug der Strafe erklärt.
Nomesuru ist so viel als ^ 'jjH nomerasu ,fallen machen',
Letzteres erklärt durch fito-ioo utsi-tataku ,einen Menschen
niederschlagen'. Das Neutrum ist ^ ^ nomeru ,lustwandeln',
das aber auch in der Bedeutung ,ausgleiten und fallen' ge
braucht wird und mit mnne.ru ,schlüpferig' verwandt zu sein
scheint.
Ak Fappb ,acht Seiten'.
Die Zeichnung der zwei Pa.
55
M Mi-dzin-ron wörtlich:,feiner Staub, Erörterung',
die geringste Erörterung.
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Ippo fusege-ba ippb-kara muragari kakaru-wo tatst icari-
nasi wari-kara-take-no fasu-ni sogarete niguru-mo ari mura-no
ban-dai-mo jaku-nin-mo ka-sei-ioo sure go kanawa-ba koso aki-no
ko-no fa-to tsiri-usete nokoru-wa, isi-gawa go-e-mon katari-tottaru
go-ziü-rih ko-ban-no mimi-jori fito-no kutsi-made rib-to-mo i-i-
fajasu sen-ri-to toi-kuramasi-te idzuku-to-mo naku nige-juki-keri.
Wenn er nach einer Seite sich vertheidigte, drang von
einer anderen Seite eine Schaar gegen ihn an. Er hieb sie
durch und war unwiderstehlich. Indem der zertheilte bittere
Bambus schräg abgeschnitten ward, gab es auch Einige, welche
flohen. Mochten der Stellvertreter des Dorfes, die dienstthuenden
Menschen Verstärkung bringen, sie zerstoben wie die Blätter
der Bäume des Herbstes, wenn es an der Zeit ist, und zurück
blieb Isi-gawa Go-e-mon. Er pries die durch Betrug ge
nommenen fünfzig Kobang als die Leitung von den Ohren bis
56
P f i z m a i e r.
zu dem Munde der Menschen. Auf einer Strecke von tausend
Ri die Nachfrage irreführend, entfloh er, ohne dass man wusste
wohin.
—* Ippu ,eine Seite'.
Fasu-ni ist ein Adverbium von der Bedeutung ,schräg'.
Ban-dai ist wahrscheinlich ban-dai ^Stellvertreter
der Wache'.
^ Jaku-nin ,dienstthuender Mensch', ein Sicherheits-
niann.
im # Ka-sei ,Verstärkung, Hilfsleistung'.
SQ Go ,die bestimmte Zeit'.
^fj Rio ,Leitung, Verwaltung'.
Der Schauplatz
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Die Zeichnung der zwei Pa.
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Janagi-no fawa-ni rb-nin kurasi omote fi-bi-siku nai-seo-wa
nib-bö-to mijete ge-dzio-bun-no tsure-ko-wo sugu-ni dettsi-bun klo
nen undaru ko-no ai-ga awo-ta-ni kaioaru fü-fu naka jo-ni
mutmmasi-ki kurasi nari aruzi-iva kin-zio-je jo-banasi-ni ide-julcu
tsuki-mo jo-tsu sugi-goro o-ritsu-wa tsi-nomi-go-no joi-ne-no fiza-
wo jasumen-to | kori-ja go-ra-itsi-jo bon-ga makura-wo motte o-dzia
nenne-wo sasö-to sita-ni oku.
Bei der Weidenmutter lebte ein beschäftigungsloser Kriegs-
rnann. Aeusserlich angesehen, machte die Gattin ein mit
genommenes Kind, welches ein Weib zu sein schien und von
dem Stande der Mägde war, geradeweges zum kleinen Knechte.
Durch die Liebe zu dem Kinde, welches sie im vorigen Jahre
geboren, waren in ein grünes Feld die Beziehungen des Mannes
und des Weibes verwandelt. Es war in der Welt ein freund
liches Verbringen der Tage. Der Gebieter des Hauses ging
nach den nahen Orten zu Nachtgesprächen hinaus, worüber
vier Monate verflossen. O-ritsu wollte die Kniee, auf welchen
der Säugling am Abend schlief, ausruhen lassen und rief:
Go-ra-itsi! Bringe das Polster der Schüssel! Es zieht das Kind
heran. — Sie legte es unten hin.
Janagi-no faiua ,Weidenmutter' ist ein bildlicher Ausdruck,
der sonst nirgends aufgefunden werden konnte.
ft Nai-sed ,innere Beobachtung' bezeichnet die Gattin.
Ge-dzio-bun ,der Stand einer Magd'.
4p Kio-nen ,das vergangene Jahr'.
^ Ai ,Liebe'.
ffilür Kin-zio ,naher Ort'.
A R Jo-banasi ,nächtliches Gespräch'.
In dem Frauennamen O-ritsu ist ritsu der Kindername.
^ Bon ,Schüssel'. An dem Feste der Schüssel, welches
am fünfzehnten Tage des siebenten Monates stattfindet, werden
allerhand Speisen und Früchte in eine Schüssel gelegt und
Buddha dargereicht.
O-dzia ist ein elliptischer Ausdruck, der zur Bildung
des Imperativs gebraucht wird.
Nenne ist soviel als neue, ein Wort, mit welchem man in
den östlichen Reichen die Kinder benennt.
58 Pfizmaier.
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Ani-wa ziü-itsi-tosi-dake-ni \ ja kaka-sania danna-sama o-ru-
su omote-wa simete gozarü-ka-j a-to tadzune-ni fawa-mo unadzuki-te \
wo-wo joi-kara dzio-wo orosi-te oi-ta jü-be-mo o-kiaku-de jo-dosi
kon-ja ne-tara tawai-wa aru-mai nan-doki o-kajen aro-mo sirenu
sore-made ore-wa koko-ni utata-ne-sed sonata-wa oku-ni toko si-
i-te tabako-bon-ni fi-mo ike suso-ni mono-oki nete i-ja-to i-i-tsuke-
jatte tsi-nomi-go-no nenne-no togi-no toro-toro-to futa-jo-satosi-no
kutabire-ni omowazu fukaku ne-iri-keru.
Der ältere Bruder, eilf Jahre alt, fragte: Mutter! Der
Gebieter ist nicht zu Hause. Ist aussen fest verschlossen? —■
Die Zeichnung der zwei Pa.
59
Die Mutter nickte mit dem Kopfe und sagte: 0 ick liabe seit
dem Abend das Schloss herabgelassen. Gestern Var ich bei
dem Gaste die ganze Nacht. Wenn ich heute Nacht schlafe,
werde ich nicht bei Sinnen sein. Ich weiss nicht, um welche
Stunde er zurückkehren wird. Bis dahin werde ich hier sitzend
schlafen. Du breite in dem Inneren das Bett, belebe in der
Tabakschiissel das Feuer, lege etwas auf den Saum und gehe
schlafen. — Nachdem sie diesen Auftrag gegeben, schlummerte
der Wärter des Säuglings leicht. Sie selbst, von Müdigkeit,
welche sie durch zwei Nächte empfand, befallen, schlief un-
vermuthet fest ein.
m Dzib, das Schloss einer Thüre.
Kiaku ,Gast'.
4« Kon-ja ,diese Nacht'.
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Tohi-wa i-mo sugi ne-ni kaje.ru usi-jori kuroki jo tö-no
itsi-zoku isi-gawa go-e.-m.on mi-kami-no saku-suke asi-gara kin-sb
kata-ta-no ko-suzume ko-buna-no gen-go fiki-tsurete kono ja-wo
me-gake kado-no to-wo siakure-do katame-si dzib kake-gane go-
e-mon sei-site sa na-se-so-na-se-so tsujoki-wo jaburu-wa fen-no
moto to-ziri-no kabe-wo kiri-jaburi zi-jü-ni sasen-to moro-fa-no
jaiba gutto ikkomi fiki-mawase-ba ren-ma-ico je-taru te-no utsi-no
gisi-tsuku oto-mo ara-ba koso san-siaku si-fo-ni kiri-jaburi.
utsi-ivo idcagb.
Die Stande I 1 ging vorüber, seit der Stunde Usi, 2 welche
mit der Stunde Ne 3 wechselte, war schwarze Nacht. Der zu
einem Seitengeschlechte des Ostens gehörende Isi-gawa Go-
e-mon, von Mi-kami-no Saku-suke, Asi-gara Kin-sö, Kata-ta-no
Ko-suzume und Ko-buna Gen-go begleitet, fasste dieses Haus
ins Auge. Man stiess an die Thorpforte, doch sie war mit
Schloss und Thürhaken fest gesperrt. Go-e-mon wehrte es und
sagte: Thuet nicht so! thuet nicht so! Das Starke zerstören, ist
der Grund der Veränderung. Ich werde die Mauer der Thür
öffnung durchkauen und Luft machen. — Hiermit stiess er die
zweischneidige Klinge ein und drehte sie um. Bei dem Tone des
Reibens der Handfläche, welche Fertigkeit erlangt hatte, hieb
er drei Schuh an vier Seiten entzwei und spähte in das Innere.
To mag für io ,Osten 1 gesetzt sein.
—• Itsi-zoku ,ein Seitengeschlecht 1 .
U Sei-suru ,anordnen, wehren, verbieten 1 .
&S& Fen ,Veränderung 1 .
§ & Zi-jü selbstständig, frei 1 .
^ Ren-ma ,Fertigkeit, Geschicklichkeit 1 .
Das Wort gisi-tsuku kommt sonst nirgends vor.
wohl den Sinn von kisiru ,sich an etwas reiben 1 .
PI ^ Si-fo ,vier Seiten 1 .
Es hat
1 Von 9 bis 11 Uhr Abends.
2 Von 1 bis 3 Uhr Morgens.
3 Von 11 Uhr Abends bis 1 Uhr Morgens.
Die Zeichnung der zwei Pa.
61
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sumasi ko-go-e-ni nari siu-bi-wa zib-zio sari-nagara kokoro-
nikuki-wa mikake-to tsigai mi-komi-no naki utsi-no jb-dai Icoto-ni
iconna-ga makura-moto mamori-gatana-wo oi-taru-wa rb-nin-
rnono-to obojuru-zo ju-dan-site fu-kaku-wo toru-na ko-buna-ga
snlci-ni täte t.e-nl b mono-wo motsi-idase anagatsi ovioki-wo toku-to
su-na karuhi-to ije.-do dzib maje-no ori-taru mono-ni-wa kojovii
ari tora-no koku-jon itsi-jb ki-zasu jb-wa araivare in-wa kakuru
ima-wa usi mi-tsu zi-ban-wa josi isoge-isoge-to.
62
P fizm ai e r.
Die Stengel des Bambuskürbisses hakten sich an, doch
er bemerkte genau die an die Wurzel sich anhakenden Blüthen.
Mit leiser Stimme sagte er: Alles ist vortrefflich. Was mich
indessen verdriesst, ist der Zustand des Inneren, welches, dem
Scheine zuwider, keinen Durchblick hat. Besonders da auf
das Polster des Weibes ein Schutzschwert gelegt ist, sieht es
aus, als ob es ein beschäftigungloser Krieger wäre. Nehmet
keinen Schaden durch Nachlässigkeit. Ko-buna trete voran
und bringe heraus, was ihm in die Hand kommt. Er halte ja
nicht für einen Vortheil, was von Gewicht schwer ist. Es ist
zwar von Gewicht leicht, doch unter den Gegenständen, welche
vor dem Schlosse waren, befindet sich ein Kalender. Seit dem
Viertel der Stunde Tora 1 sprosst ein Yang hervor. Das Yang
ist sichtbar, das Yin verbirgt sich. Jetzt ist die Stunde Usi
und drei 2 . Der Zeitpunkt ist gut. Eile, eile!
Der Sinn des ersten Satzes in diesem Abschnitte bis mi-
sumasi ist unverständlich und auch die Lesung nicht ganz gewiss.
Die Rede ist wahrscheinlich von einem geblümten Stoffe.
HE Jpf Fio-tan ,ein Kürbis'. Die Zusammensetzung take-
bio-dan, oben durch ,Bambuskürbis' erklärt, ist sonst nirgends
vorgekommen. Das Gleiche gilt von der Zusammensetzung
ne-tsuri-bana, welche oben durch ,an die Wurzel sich anhakende
Blüthen' erklärt wurde.
"H" Siü-bi ,Kopf und Schweif', Anfang und Ende,
'tlft Qe) do-dai ,die Art und Weise'.
Ju-dan ,Nachlässigkeit'.
Fu-kaku ,Unachtsamkeit', Schaden, Verlust.
Toku ,Gewinn, Vortheil'.
Koku ,der vierte Theil einer Stunde'.
Itsi-jo ,ein Yang', ein Urprincip des Lichtes.
In ,das Yin', Urprincip der Finsterniss.
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tfr fr Zi-bun ,die Theilung der Zeit', ein Zeitpunkt.
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1 Von 3 bis ö Uhr Morgens.
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na scigi-no asi-dori sukasi-viite ware-wa wonna-no makura-moto
me-wo samasa-ba jito-utsi-to tsuba-moto kutsuroge matsi-kake-si-
wa aja-uku-mo mata osorosi-ku to-td-no men-men ki-gaje-no fan-
bitsu fasami-balco kane-fiki-dasi-jo-to jisome-ite motsi-idase-ba.
Um nicht den Saum der Flurmatte durch Tritte umzu
stülpen und über die Schwelle nicht zu straucheln, stellte er
die Fiisse wie ein Reiher. Hindurchblickend dachte er: Wenn
das Weib auf dem Polster erwachen sollte, versetze ich ihr
einen Hieb. Den Schwertgriff locker haltend, wartete er zu.
Er schwebte in Gefahr und war furchtsam. Sämmtliohe Genossen
flüsterten: Den Halbsehrank des Kleiderwechsels! Den Reise
koffer! Die Geldlade! und brachten es heraus.
Siki steht für siki-i ,Schwelle'.
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i jta To-to ,die Genossen',
y Men-men ,alle Gesichter', jeder Einzelne.
m Fan-bitsu ,ein halber Kasten oder Schrank'.
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Wo-wo de-kasi-ta-de-kasi-ta ato-wa ore-ga mi-mawatte fik-
kurumete tatsi-kajeru ware-tatsi-wa saki-je kajere-to oi-kajesi ß-
iori nokori-te, oku-no ma-je fu-teki-ni-mo sinobi-iru sio-siki-ioa
ko-domo-ni tatoje me-ni tatoje-ne asi-wa idzuko toki-sirazu me-
wo samasi-taru osana-go-wa soje-dzi-no fada-wo fai-idete ki-gen
asobi-no wori-kara-ni go-e-mon tsudzura sena-ni oi idzuru sugata-
ga ki-ni iri-si-ga te-maneki asi-zuri niko-niko-to warb e-gawo-no
airasi-sa fito-wo fagi-toru zia-ken-ni-mo \ fate siworasi-i itai-
ke-ja-to.
— O es ist geschehen! Es ist geschehen ! Ich sehe mich
noch um, mache die Runde und gehe dann nach Hause. Ihr
kehret früher zurück!
Hiermit trieb er sie nach Hause. Allein zurückbleibend,
schlich er keck in den inneren Raum. Alle Arten von Gegen
ständen verglich er mit dem Kinde, er verglich sie nicht mit
dem Weibe. Er erklärte sich nicht und wusste nicht, wo sein
Die Zeichnung dor zwei Pa.
65
Fuss sich befand. Während das erwachte Kindlein von dem
blossen Leibe, wo es gesäugt ward, wegkroch und zum Spielen
aufgelegt war, trug Go-e-mon den Koffer auf dem Rücken
hinaus. Die Gestalt gefiel ihm. Es winkte mit der Hand, rieb
die Füsse, hatte die Lieblichkeit des lächelnden Angesichts.
Selbst bei der die Menschen ausplündernden Verderbtheit sagte
er: O eine liebenswürdige Jugendlichkeit!
^ m Fu-teki ,keinen Gegner habend', keck.
^ ^ Sio-siki ,alle Farben oder Arten'.
Ki~9 en jhie Laune'.
» Ä Zici-ken ,eine Unrechte Ansicht oder Meinung'.
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• Omowazu-mo tatsi-tomari icare nana-tose i-zen mijako tsui-
fo-ni ai-si setsu ri-besse-si nib-bo-ni adzuke-oi-taru osana-go-no
omo-zasi-ni sa-mo ni-tari-to ko-wo motsi-si mi-ica jo-so-no ko-no
ai-ni fikarete ajasi-kakari nani-ga ki-ni iri teb-teb-si-jaru ivowo
jo-si-jaru warai fotoke-ni warawasi-maseo-to.
Unbedacht blieb er stehen und sagte zu sich: Es besteht
mit den Zügen des Kindleins, welches ich vor sieben Jahren,
zur Zeit meiner Verbannung aus Mijako, dem Weibe, von
welchem ich mich trennte, in Verwahrung gegeben habe, eine
Sitzungsbor. d. pliil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. I. Hft. 5
ßfi
Pfizmai er.
solche Aehnlichkeit. Ich, der ich selbst ein Kind besitze, werde
von der Liebe zu einem fremden Kinde geleitet und will ihm
schmeicheln. Was gefällt mir, dass ich immer mehr eingenommen
bin? O ich thue gut. Ich lache und werde Buddha zum Lachen
bewegen.
\>x fr I-zen ,vordem, seit'.
Tsui-fb ,Vertreibung, Verbannung'.
J[jf Setsu ,Zeitabschnitt'.
Ü(£ ^lj Ri-betsu , Trennung, Abschied'.
^ Jo-so ,auswärtig, fremd'.
•tßt Ai ,Liebe'.
Ajasu, sonst auch durch ajuru ausgedrückt, hat hier die
Bedeutung ,streicheln, schmeicheln'.
Teo-teo-suru ist wahrscheinlich so viel als das einfache
tsib-zuru ,an etwas gewöhnt werden'.
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IKcere-W/O wasurete jo-nen-naku se-oi-si tsudzura furi-ma-
ivasi tsudzura ota-ga okasi-i-kq, kowai-odzi uresi-i-ka-to odoru ta-
tami-no asi-oto-de soje-dzi-no fawa-wa tonde oki \ ja wari-ja
nani-mono-zia doko-kara kita nusu-bito so-na-to.
Sich vergessend und unbesonnen drehte er den Koffer,
den er auf dem Rücken trug, rasch um und indem er — es
war vielleicht wegen der Seltsamkeit, dass er auf dem Rücken
einen Koffer trug, vielleicht auch aus Furcht und Freude —
Die Zeichnung der zwei Pa.
67
auf der Flurmatte tanzte, sprang bei dem Gestampfe die
säugende Mutter in die Höhe und rief: Was für ein Mensch bist
du? Woher bist du gekommen? Du scheinst ein Räuber
zu sein.
Hy; ^ Jo-nen-naku ,ohne übriger Gedanken', unbesonnen.
Kowasi ,stark' hat im gemeinen Leben die Bedeutung
,furchtsam'. Es ist hier mit odzi, welches ebenfalls die Be
deutung ,furchtsam' hat, verbunden.
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kome-ba fu-teki-no go-e-mon do-ioo suje \ ori-ja dokkb-mo konu
soto-kava kita uusu-to-zia ko-e tateru-to nedzi-korosu-zo |
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Jcorosaruru tote aruzi-no ru-su sira-kami itsi-mai torarete-mo i-i-
wake tatanu se-dta tsudzura oi-te juke naranu-naranu-to mi-
gamajere-ba \ woioo so-i-ja kore-zia-to kiki-utsi-ku-mo nakufittsukami
köre kanii-scm nusu-to-ni-wa in ko-wo ai-site iru do-zib-bone
konata-no te-ni-iva ai-nikui-to.
Sie stiess ihr Kind in den untern Raum und zückte das
Schutzschwert. Der kecke Go-e-mon stellte seinen Rumpf hin.
— Ich bin nicht allein hergekommen. Ich bin von aussen
gekommen. Sobald du den Ruf: Räuber! erhebst, drücke ich
dich todt.
— 0 damit ich getödtet werde, ist der Besitzer nicht zu
Hause. Wenn ein einziges Stück weisses Papier genommen
wird, gilt keine Ausrede. Stelle den Koffer, den du auf den
Rücken genommen hast, nieder und gehe. Es wird nichts,
es wird nichts. — Hiermit setzte sie sich ins Lager.
— So nicht. Dieses ist es. — Ohne bei dem Gehörten
zurückzuprallen, zog er sie heran und erfasste sie.
— Hausfrau! Ich kam als Räuber herein und liebe das
Kind. Schlammaalknochen in eurer Hand sind ein Unglück.
Z'Mc Fu-teki ,keinen Gegner habend', keck.
( M + ) Do ,der Rumpf des Leibes'. Sonst + |i| j |j||
do-tai.
ff Dokk'o ,allein gehen'.
Nusu-to ist so viel als nusu-bito ,Räuber'. Man sagt auch
nusüdo.
Ru-su ,nicht zu Hause sein'.
— Itsi-mai ,ein Stück'.
9 Utsi-ku findet sich bloss in dem Wörterbuche
Mu-zin-zö und wird daselbst, der Zeichenschrift gemäss, durch
fito-no siri-gomi-suru ,zurückprallen, von Menschen gesagt' er
klärt. Zugleich wird angegeben, dass das Wort auch durch
utsi-tsuku (s? + y 9) ausgedrückt wird. In dem Texte
des Futa-tsu domo-je ist übrigens die zweite Sylbe tsi ent
stellt und unlesbar.
Do-zib ,Schlammaal' wird auch do-dzio und do-deo
geschrieben. Ueber das hier gebrauchte Gleichniss ist nichts
bekannt, doch bezieht es sich offenbar auf das Schutzschwert.
Ai-nikui steht für aja-nikui ,verhasst, unglücklich'.
Die Zeichnung der zwei Pa.
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Fa-mono mogi-tori Tcawo mi-aivase \ ja wari-ja niu-bö-no
o-ritsi-de-wa nai-ka-to dzu-kin-wo tore-ba | i-zen-no otto go-e-mon-
dono-ka | fo-i fatt.o bakari-ni mune semari kokoro-mo sora-ni
kotoba-nasi.
Hiermit entwand er ihr das schneidige Werkzeug und
blickte ihr in das Angesicht.
— Bist du nicht das Weib O-ritsu? — Dabei nahm er
das Kopftuch weg.
— Mein früherer Mann, Herr Go-e-mon? — Sie hatte
nur einen Ausruf der Ueberraschung. Mit bewegter Brust und
abwesenden Sinnes war sie sprachlos.
|y| |Jj Dzu-kin ,Kopftuch'.
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Go-e-mon men-boku-nasa se-oi-si tsudzvra orosu utsi aruzi-no
ro-nin jo-banasi-jori kajern omote-no ma-no kabe kiri-jaburi-si-wa
ika-ni-zo-to sasi-nozoki jb-su ari-ge-na utsi-no tei-sokko fa-iri-
ni-wa kage-ni sinobi-te jo-su-ivo akagai-iru go-e-mon kotoba-mo
sasi-asi-ni \ fisasiü awanu-ni ma-a mame-de sb-site koko-ni-iva
dö-site-zo azi-na tokoro-de bta-na-to.
Go-e-mon stellte in seiner Entehrung’ den Koffer, den er
auf dem Rücken trug, nieder. Unterdessen kehrte der be
schäftigungslose Kriegsmann, welcher der Gebieter des Hauses
war, von den nächtlichen Gesprächen zurück. Sich fragend,
wie es komme, dass die Mauer des Raumes der Aussenseite
durchbrochen war, blickte er hinein. Es schien ein Umstand
obzuwalten. An dem auf dem Erdboden befindlichen Eingänge
im Schatten des Vorhofes sich verbergend, beobachtete er, wie
die Sache sich verhielt. Go-e-mon trat bei seinen Worten mit
leisen Schritten auf.
— Wir sind uns lange nicht begegnet, doch du befindest
dich wohl. Wie habe ich dich also hier an einem seltsamen
Orte getroffen?
Hf M Men-boku ,Gesicht und Auge', Ehre.
Jb-su ,die Art und Weise', die Umstände.
Tei-sokko ist wahrscheinlich tei ,Boden' mit Wieder
holung desselben Wortes (soko) in Jomi.
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Towarete nio-bb sen-kata-naku Jcaivo mite watasi-mo mune-ga
fukureta oboje-ga gozari-maseö go-tsui-fo-no setsu watasi-ni-wa
itoma-no deo go-ra-itsi-wa adzukeru-to kure-gure-no o-kotoba dai-
zi-to omoi si-go-nen-mo sin-bo-site i-tare-domo nani suru su-be-mo
wonna-no te-wciza sen~fo tsuki-te kono jci-ho J‘o~ko go-vu-itsi~wci
dettsi-bun loasi-iva ano ko-ioo linde kara ma-a ge-dzio-bun-ga
tera-no ko-no fo-ko sore-wa sb-zia-ga i-zen-no ki-mo naworazu
fijon-na si'o-bai sb-site ima-wa doko-ni zia-fe.
Bei dieser Frage blickte ihm das Weib, ohne sich zu
helfen zu wissen, in das Angesicht.
Mir ist die Brust aufgetrieben. Ich werde mich er
innern. Zur Zeit eurer Verbannung gäbet ihr mir in einem
Abschiedsschreiben Go-ra-itsi in Verwahrung. Eure Worte,
welche ihr immer wiederholtet, hielt ich für wichtig, und ich
harrte durch vier bis fünf Jahre aus, doch ich musste etwas
thun, das Handwerk des Weibes, die Kochkunst war erschöpft
und in dem Dienste dieses Hauses hatte Go-ra-itsi das Loos
eines kleinen Knechtes. Als ich dieses Kind geboren hatte,
war es das Loos einer Magd. Es blieb bei dem Dienste eines
Schülers. Indem cs sich so verhält, ist die frühere Denkart
nicht verändert. Wo ist also jetzt der sonderbare Handel?
jj-j£ Deo ,ein Schreiben, ein Brief'.
72
Pfixmaier.
Dai-zi ,eine grosse Sache', etwas Wichtiges.
/Sin-66 ,ausharren', ein im gemeinen Leben übliches
Wort. In Je-do hat dasselbe den Sinn von zireru ,ungeduldig
oder schlecht aufgelegt sein'.
Sen-fo ist wahrscheinlich sen-fo ,Kochkunst', ein
Wort, das übrigens nur in den Ergänzungen zu dem Wörter
buche Faja-biki-setsu-jö-siü vorkommt.
Fo-hö ,der Dienst eines Dieners'.
^ Ki ,das Gemüth, die Denkart'.
ff Sio-bai ,Kaufhandel'.
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Wowo-sa fisasiü ko-Jdb-je kajette i-tare-domo mono-ga
mijenu-to go-e-mon-to matasi-te-mo do-ja-wo momu ani-me-ga
kawo-mo mi-gatera-to noboru koto-wa nobotte-mo mijako-no utsi-
je-wa asi-bumi narazu jb-jb o-o-tsu-ni asi-wo tome siranu go-
fuku-sib-bai-jori sitta ko-nuka-akinai-to te-nareta koto-wo site
iru-to kore-to iü-mo ko-no nni jnje nki-jo-wa ippun go-rin-no
kurasi sonata-ni btara ani-me-wo tori-modosi foka-no akinai-site
miru ki mottai-nai koto-zia-ga kono sib-bai-ni-mo fotto aki-ta go-
ra-itsi-ivo modosi-te tamo.
— 0 ich war lange in die Heimath zurückgekehrt, doch
es war Niemand zu sehen, und obwohl ich auf Go-e-mon
warten liess, rieb ich die Hühnersteige. Um zugleich das ältere
Kind zu sehen, reiste ich hinauf. Obwohl ich hinaufreiste,
trat ich mit dem Fusse nicht in das Innere von Mijako, ich
hielt endlich in O-o-tsu die Schritte an. Nach dem Handel
mit Schnittwaaren, den ich nicht kenne, mache ich den Handel
mit Reiskleie, den ich kannte, zu einer gewohnten Sache. Weil
ich dabei das Kind nicht habe, sind in der vergänglichen Welt
gänzlich die fünf Verwandtschaften dunkel. Wenn ich dir be
gegnet wäre, hätte ich das ältere Kind zurückgenommen. Einen
anderen Handel betreiben und auf die Umstände sehen, wäre
etwas Unerträgliches. Ich bin dieses Handels völlig satt.
Gib Go-ra-itsi zurück.
Ko-kib ,der alte Bezirk', die Heimath.
• Das Wort do-ja wurde sonst nirgends aufgefunden. Es
ist ungewiss, ob es für to-ja ,Hühnersteige' gesetzt ist.
Ani-me ist, wie aus dem Zusammenhänge hervorgeht,
das Wort ani ,älterer Bruder' mit angehängtem me, dessen
Bedeutung nicht klar ist. Es bezeichnet den Sohn Go-ra-itsi,
der in Bezug auf das Kind der ältere Bruder ist.
Jjj| Go-fuku ,Kleidung des Reiches U' bezeichnet
Schnittwaaren.
j^rj j§| Sib-bai ,Kaufhandel'.
-ft Ippun, in dem Texte itsu-bun geschrieben, be
deutet einen ganzen Theil. Man findet auch die Aussprache
itsi-bun.
3t- 'fjfll Go-rin ,die fünf Classen der Verwandtschaft',
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I-Fotoo modosi-mased sari-nagara ima-wa-to-no ja-no danna-
dono oja jara sijü jara gi-ri aru naka sono ru-su-no ma-je ja-
ziri kiri-ga fairarete sore-ga sunawatsi oja-de go-ra-itsi-ivo modosi-
ta-to wasi-ga kutsi-kara do-mo iwarenu omote-muki-kara mvkai-ni
gon-se modosi-mased.
— Ja ich werde ihn zurückgeben. Jedoch besitzt der gegen
wärtige Gebieter des Hauses als Vater und als Vorgesetzter
das Recht. Ich habe während seiner Abwesenheit Widerhaken
des Pfeiles und Bohrer hereinkommen lassen, und es würde
dann mit meinem Munde keineswegs gesagt werden, dass ich
als Mutter Go-ra-itsi zurückgegeben habe. Man hole ihn zum
Scheine und ich werde das Kind zurückgeben.
3p Sijü ,der Vorgesetzte'.
H J|| Gi-ri ,die Einrichtung der Gerechtigkeit', das
Recht.
Gon-suru ist wahrscheinlich so viel als gozan-suru, welches
seinerseits für gozaru ,sein‘ vorkommt.
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Fate firu-naka-ni kib-je kuru-to mosi mono-koto-ga danna-
dono-je-wa kake-otsi-sita-to iüte kon-ja saiwai-zia tsurete ino \
ija sb-wa nari-masu-mai | narazu-wa isso nusunde jukb-ka \
nusumasu koto-wa | narazu-to db-zo \ i-i-ja naranu-to fedatere-ba.
— Ei, damit ich am Tage in die Hauptstadt komme, ist
vielleicht eine Sache da. Ihr saget dem Gebietei', das Kind sei
entlaufen, und ich werde diese Nacht glücklich mit ihm fortgehen.
— Nein, so wird es nicht geschehen.
— Wenn es nicht geschieht, soll ich es da lieber rauben
und Weggehen?
— Dass ich es rauben lasse —-
— Wie sollte es sein, dass es nicht geschieht?
— Nein es geschieht nicht. — Hiermit stellte sie sich
dazwischen.
Tjf Kio ,die Hauptstadt' oder Mijako.
4$ Kon-ja ,diese Nacht'.
Ino ("f y j steht für ino ( "f jp ), das Futurum von
inuru ,fortgehen'.
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E-e men-dö-na wonna-me-to olcu-wo me-gakete iru tokoro-ivo
äruzi-wa niwa-jori tonde ide jowa-gosi totte fiki-modosi tatsi-
fusagare-ba o-ritsu-wa bikkuri fijon-na de-ai-to ki-wo mogaku
go-e-mon iratte ja-a onore-wa kono ja-no aruzi-jo-na ore-ga ko-ivo
ore-ga te-de tsurete kajeru-wo zia-ma-suru-ka-to.
— Ei, ein widerliches Weib! — Hiermit warf er den
Blick in das Innere und trat ein. Der Besitzer sprang jetzt
aus dem Vorhofe heraus und stellte sich ihm, indem er ihn an
der Weiche packte und zurückzog, in den Weg. O-ritsu rief
erschrocken: Eine wunderbare Begegnung! — Ihre Sinne
waren verstört.
Go-e-mon rief ärgerlich: Ich bin der Besitzer dieses
Hauses! Wenn ich mein Kind mit meiner eigenen Hand
zurückführe, wird man mir ein Hinderniss bereiten?
Jowa-gosi ,die schwache Hüfte' ist die Dünung des
Leibes. Man sagt auch obi-kosi ,Gürtelhüfte', obi-sibari ,Gürtel
bindung' und abgekürzt obi-si.
Ki-wo mogaku bedeutet wörtlich: das Gemüth verdrehen.
m m Zia-ma ,ein Hinderniss'.
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Tsukami-kakare-ba sikka-to todome u-mu-wo iwasezu fikka-
tsugi. nagen-to sure-do konata-mo sire-mono mi-wo kawasi furi-
fodolti mon-dori-utte jawara-no faja-waza tagai-ni fadzusi ku-
guri b soba-de o-ritsa-wa abu-dbu-to idzure-wo osaje idzure-wo
sei-si todomen jb-mo naku uro-tsuku bakari notsi-wa tagai-ni
tabusa-gami tsukami-bte dokka-to za-si iki-mo kirere-ba aruzi-wa
ko-e koke | sore nio-bb midzu fito-tsu-to iü-ni konata-mo \ köre
kami-san loasi-ni-mo-to.
Dabei packte er ihn. Jener hielt ihn mit Kraft zurück,
zog ihn, ohne ihn sagen zu lassen, ob es etwas sei oder nichts
sei, auf die Schulter und wollte ihn wegschleudern. Go-e-mon
als ein Feigling wendete sich, machte sich los, schlug einen
Bürzelbaum, und in der Geschicklichkeit des Kingkampfes ver
renkten sie sich gegenseitig und tauchten unter einander. Zur
Seite war O-ritsu in Angst. Welchen sollte sie niederdrücken,
welchem es verbieten? Ohne ein Mittel, sie zurückzuhalten,
war sie nur voll Verwirrung. Später packten sie einander bei
dem Schopfhaar, setzten sich plötzlich nieder und verloren den
Athem. Der Besitzer erhob die Stimme und rief: Weib! Ein
Wasser! — Jener rief: Hausfrau, mir auch!
M « U-mu ,vorhanden sein und nicht vorhanden sein'.
Fikkatsugu ist so viel als fiki-katsugu ,ziehend auf die
Schulter nehmen'.
Sire-mono hat nebst ,Blödsinniger' auch die Bedeutung
,Feigling'.
Sei-suru ,zurecht bringen', wehren oder verbieten.
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Pfi zmaier.
4|£ Za-snru ,sicli setzen'.
Midzu fito-tsu ,ein Mass oder eine nöthige Menge Wasser'.
Durch Eingiessen von Wasser suchte man Geständnisse zu er
zwingen.
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Iwarete mune-wa kowori-no midzu tokenu omoi-zo setsu-na-
kere aruzi-wa ikari-no ko-e ararage onore to-zoku ko-joi-bakari-to
omb-ka-ja itsu-zo-ja mi-dzu-no mi-maki-nite katari-tottaru go-ziü-rib
o-oku-no fito-ivo kiri-korosi tatsi-nöi-taru dziü-zai-nin nawa kakezu-
ni okb-ka-to omoi-mo joranu itsi-gon-ni go-e-mon giotto mottaru
tabusa mogi-fanasi | viu-u sono wake sitta ki-den-wa nani-bito.
So angeredet, mochte sie einen Gedanken, indess in ihrer
Brust das Eis nicht zu Wasser zerfloss, einen Augenblick
haben. Der Besitzer rief mit zorniger rauher Stimme: Glaubst
du, dass du ein Räuber erst heute Nacht bist? Du hast un
längst auf dem Weidegrunde des Geschlechtes Midzu-no fünfzig
Die Zeichnung der zwei Pa.
79
Tael herausgelockt, hast viele Menschen erschlagen und bist
von ihnen weggegangen. Grosser Verbrecher! Soll ich dich,
ohne dir einen Strick anzulegen, so lassen? — Bei dieser Rede
riss Go-e-mon den voll Erstaunen erfassten Haarschopf los.
— Was für ein Mensch seid ihr, der ihr dieses wisset?
5*|J M Setsu-na ,eine äusserst kurze Zeit'.
Ararage ist so viel als irarake ,scharf, rauh“, von der
Stimme gesagt.
Jjjj; To-zoku ,Räuber“.
=|=| !=» IjfJ- Mi-dzu-iio ist ein neuerer Geschlechtsname.
MlPA Dziü-zai-nin ,ein Mensch, der eines schweren
Verbrechens schuldig ist“.
—• Itsi-gon ,ein Wort“, eine Rede.
■jH* ^ Ki-den ,der vornehme Palast“, ein Pronomen der
zweiten Person.
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Pfizra aier.
Ja-a nani-bito-to-wa nuki-fanasu ma-a-ma-a matta-to mi-
wo jokete \ sono Imne-wa atsukai-gane katari-nt) wake-ioo sitta-iva
ika-ni | ja-a nukasu-mai itsi-mi-no fi-nin-ga uttaje soregasi koso-
wa sono toki tori-atsukai-si samurai to-ma-no zeo mi-wasureta-ka
katari-torare-si otsi-do-ni jori tsi-gib-ni fanare kono tokoro-ni fis-
soku onore-ga kubi tori futa-tabi ki-san-no negai-wo suru kaku-
go-wo nase-to.
Ja was für ein Mensch? — Er betonte dieses Wort.
Nun! nun! Dabei entzog er sich wieder.
— Wie wusste man, dass dieses Geld, das Geld der Ver
mittlung herausgelockt wurde?
— Ich werde es nicht sagen. Ein Bettler machte die
Anzeige. Ich bin der Kriegsmann, der damals die Vermittlung
zu Stande brachte. Kennst du den Zugesellten To-ma nicht
mehr? Auf Grund des Vergehens, dass ich es herauslocken
liess, wurde ich von dem Besitzthum getrennt und lebe an
diesem Orte abgeschieden. Ich nehme deinen Kopf und bitte,
noch einmal zurückkehren zu dürfen. Mache dich bereit!
# A Fi-nin ,ein unrichtiger Mensch', ein Bettler.
ir ii§ To-ma ist der früher vorgekommene Eigenname.
Tji. Zeö ,Gehilfe', der Zugesellte in einem Amte.
M fr Tsi-gio ist der zum Unterhalte angewiesene Grund
und Boden. Man sagt auch siru-josi.
Fissoku ,bedrängt und abgesperrt'.
Ki-san ,in die Gesellschaft zurückkehren'.
j‘^ Kaku-go ,auf etwas gefasst, zu etwas bereit'.
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Die Zeichnung (1er zwei Pa.
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Tsume-jore-ba | jare fajamaru-mai-to fei-fuku-nasi sono Jeane
go-ziü-rib o-modosi-mbsu-ga. go-rib-Jcen-wa leudasaru-mai-lea \ ja-a
uro-taje-mono-me sono Jcane-wa waka-tono-no o-tsukai-kame suna-
watsi o-sato-no Jcane-jaku-hin iwa-ki fib-bu-no na-fan-ico suje kake-
ja-no lcolcu-in mei-faku folea-no. Jcane-nite koto-suma-ba sono tolei
totonoje fen-nb-suru ima-sara kosiräje leubi-dai-to-wa fi-kiö-mono-
me-to.
Dabei fiel er ihn an. 0 ich werde mich nicht beeilen. —
Dieses sagend, warf sich Jener zu Boden.
— Ich gebe die fünfzig Tael Geldes zurück. AVerde ich
nicht eure Verzeihung erhalten?
— O verwirrter Mensch! Dieses Geld ist das Geld,
welches der junge Gebieter verwendet. Die Unterschrift Iwa-
ki Fib-bu’s, des Geldbediensteten seiner Strasse, ist beigesetzt,
der eingeprägte Stempel des Holzhammers ist klar und deut
lich. Wenn es bei einem anderen Gelde sein Bewenden hätte,
würde man es um diese Zeit bereiten und zurückstellen. Man
schafft es zu spät herbei. Als Preis für den Kopf — o feiger
Mensch !
Fei-fuhu ,sich auf den Boden legen'.
•P JtL Rib-ken ,das Ermessen', die Meinung, die Ver
zeihung.
& # A Kane-jaku-nin ,der Mensch für den Dienst
des Geldes'.
-pfß Fib-bu bedeutet eigentlich : Abtheilung der Waffen.
* m Na-fan ,die Namensunterschrift'.
m rn Koku-in ,eingeprägtes Siegel', der Stempel.
SitzungsLor. d. pWL-hist. CJ. LXXXVIII. Bd. I. Hit. 6
82
Pfizm ai er.
der
lljj j±J Mei-falcu ,hell und klar', ganz deutlich,
jjg Fen-nö ,zurückstellen'.
Kubi- ^ dal ,Ersatz für das Haupt', das Loskaufen von
Todesstrafe.
Fi-kib-mono ,ein feiger Mensch'.
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Nonosire-ba | ija ima-sara narazii tgono foki kaue fen-ben-
mbsu-to kuai-tsiü-jori nage-idasu-wo tori-age mire-ba go-ziü-rib
fü-in sonn mama bikkuri-nasi \ ga-ten-no jnkanu sate-wa e-jo-ni
firogu t.b-zoku-ka fin-ku-ni semari nusumi-se-ba ima-made Jcono
Jcam takuwaje-jb fadzu-wa nasi dziu-dziü-no toga-nin-to.
Also schalt er.
— Nein, es ist nicht zu spät. Ich gebe sogleich das
Geld zurück.
Hiermit warf er es aus dem Busen heraus. Als Jener
es aufhob und es ansah, waren es die fünfzig Tael versiegelt,
wie sie es früher gewesen. Er war überrascht.
— Ich verstehe es nicht. Also ein Räuber, welcher um
der Ehre willen aufliest? Wenn du, von Armuth bedrängt,
einen Raub verübtest, war keine NothWendigkeit, bis jetzt
dieses Geld aufzubewahren. Ein mehrfacher Sünder!
Die Zeichnung der zwei Pa.
83
& m Fen-ben ,zurück erstatten'.
'Hi K ua i-t.siü ,in dem Busen'.
m ep Fü-in ,ein Siegel'. Man schreibt auch ft EP
fü-in ,was richtiger ist.
'pj* ^ Ga-ten (gatten) ,verstehen'.
E-jd steht für ^ )hji ei-jö ,Rulim, Ehre'.
Ä =£ Fin-lcu ,Armuth und Mühseligkeit'.
tfj X( Dziü-dziu ,mehrfach'.
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Kime-tsvkerarete me-wo siba-tataki \ e-jb-ni suru-to-wa. na-
sake-nasi kokoro-nru on-kata-to mi-konde fadzi-wo akasi-mbsu
kanarazu go-ta-gon go-mu-jb-to lcatana-wo osame | moto soregasi-
toa fara-kara-no tb-zoku-ni-mo arazu sunawatsi sono kane-no
uwa-dzutsumi-ni Icane-jaku-nin iwa-lri ßb-bu-to in-gib sujeta-ioa
soregasi-no zitsu-no oja-to.
So gescholten, nickte Jener mit den Augen.
— Etwas um der Ehre willen zu thun, habe ich keine
Neigung. Indem ich euch, die ihr Verstand besitzet, durch-
6*
84
Pfizmai er.
blicke, veröffentliche ich die Schande. Machet ja keinen Ge
brauch davon, indem ihr es einem Anderen saget.
Hiermit barg er das Schwert in der Scheide.
— Ich bin eigentlich kein Räuber an den leiblichen
Bruder. Der Mensch des Geldamtes, der auf den äusseren
Umschlag dieses Geldes das Siegel ,Iwa-ki fiö-bu* gedrückt
hat, ist mein wirklicher Vater.
Kvm-uru, das im g'emeinen Leben in der Bedeutung
,schelten' gebraucht wird, ist die Abkürzung von hiwamuru ,auf
das Aeusserste bringen*.
'ftfii W Ta -9 on ,e ' n anc ^ eres Wort*, etwas, das man einem
Anderen sagt.
fllE jijl Mu-jo ,kein Gebrauch*.
A Kane-jaku-nin ,Mensch des Geldamtes*. Früher
war kane-jaku ,Geldamt* allein vorgekommen.
W Zitsu ,wahr, wirklich*.
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Iwarete tsuma-mo gio-ten-nase-bu | ivoico o-ritsu-mo kono
gi-wa siru-mai ika-naru koto-ni-ja mi-tsu-no toki kono fito-kosi-
ico ai-sojete fusi-mi-no fadzure-ni suterare ka-siü isi-gawa-mura-
no fiaku-sib-ni sodaterare fit.o-to natte mijako-je nobori-si sono
wori-ni go-zi-bun-wo katari nani-to-zo sono kane-nite bu-si-ni-mo-
to ombta tolä-wa fon-sin nare-do katari-b-se uwa-dztitsumi-wo
joku mire-ha tsitsi-no o-meö-zi fü-zi-me-ni sikkari-to tamcisi-i-no
fan-gib iha-ni to-zoku sure-ba tote gen-zai oja-no tamasi-i-wo
kiri-saku koto-mo mottai-naku iku-tabi-ka te-ioa kake-tare-do
kotaje-kotajete takuwaje-si fon-sin makoto-wa kawarane-do don-
joku zia-tsi-no uwa-kumon-fareru-wa rin-ziü ima-wa-no tokifon-
tsi-je kajeru tane nara-ba kubi. tori-tamcije wosi-harazu-to.
Als er so sprach, waf auch die Gattin vor Staunen
ausser sich.
— Ja, O-ritsu wird diese Sache nicht wissen. Wohl aus
irgend einer Ursache wurde ich um die dritte Stunde, indem
man dieses eine Schwert hinzugeselltc, an dem Ende von Fusi-
mi ausgesetzt und von Menschen des Volkes aus dem Dorfe
Isi-gawa in Kawatsi erzogen. Es war um die Zeit, wo ich
86
Pfizmaior.
erwachsen war und nach Mijako reiste, dass ich euch betrog.
In meinem Herzen hatte ich damals den Gedanken, dass ich
irgendwie mit diesem Gelde ein Krieger sein würde. Doch als
der Betrug gelungen war und ich den äusseren Umschlag genau
betrachtete, war der Name und Geschlechtsname des Vaters
auf dem Siegel eine feste Einprägung der Seele. Wie könnte
ich einen Räuber abgeben? Die Seele des gegenwärtigen
Vaters zerreissen, wäre gottlos. Obgleich ich mehrmals die
Hand anlegte, geduldete ich mich immer wieder, und die auf
gehäuften Vorsätze waren in Wirklichkeit nicht verändert.
Doch wenn die Aufheiterung der flüchtigen Umwölkung der
Habsucht und des verkehrten Verstandes die Saat ist, die in
der Todesstunde in das ursprüngliche Gebiet zurückkehrt, so
nehmet mir das Haupt, es ist mir nicht leid.
W % Gio-ten ,zum Himmel emporblicken', tief staunen.
Kono (gi) ,diese Sache'.
Fito-kosi ,eine Lende' ist ein Wort für Zählungen von
Schwertern.
ik ä Fusi-mi ist eine Stadt des Kreises Ki-i in Jama-siro.
Ka-siü ,Landstrich des Flusses' ist das Reich
Kawatsi.
jrj Zi-bun ,der eigene Theil', Jemand selbst.
3e(: ± Bu-si ,Kriegsmann'.
$ Fon-sin ,das ursprüngliche Herz', die Sinnesart,
yfi Ö-se bedeutet wörtlich: die begegnende Strom
schnelle.
Meo-zi ,Name und Geschlechtsname'.
Fü-zi-me ist (fü)-zi- |=j (me) ,das Auge des Ver
siegeins', die Stelle des Siegels.
^|J Fan-yib, das eingeprägte Siegel, auch im bild
lichen Sinne.
m # Gen-zai gegenwärtig am Leben'.
'jlj' ^ Don-joku ,Begierde, Habsucht'.
W % Zia-tsi ,Unrechter Verstand'.
Rin-ziü ,dem Ende, dem Tode nahe'.
2jk i-jjj Fon-tsi ,das ursprüngliche Gebiet'. Bezeichnet
die Stelle eines Kriegers.
Die Zeichnung der zwei Pa.
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Tsikci-dzuki-jotte sasi-tsukeru samurai masari-no kon-zio-ni
d-ziü-wo Ici-i-te to-ma-no zi'o \ hoa-lci fib-bu-dono-no go-si-soku
osanaki tolci-wa tomo-itsi-to-wa hoazari-si-lcü. Fate joku go-zon-
zi-to j'n-siu- tateve-ba to-ma-no zeb \ u-u zon-zi-ta fadza sessia-wa
fib-lm-dono kata-je jo-ni ma-iri oja-kata-ni jo-kb itasu-to.
Hiermit näherte er sich und stiess an ihn. Der Zu
gesellte von dem Geschlechte Tö-ma hörte ihn mit dem immer
grösseren Gefühle des Kriegers vom Anfang bis zum Ende.
— Hiess der Sohn des Herrn Ivva-ki Fiö-bu zur Zeit
seiner Jugend nicht Tomo-itsi?
—- O ihr wisset es gut! — Er bekundete dabei Zweifel.
Der Zugesellte von dem Geschlechte Tö-ma sprach: O ich
muss es wissen! Ich besuche gewissennassen den Herrn Fiö-bu
und diene ihm als meinem Vater.
J [4i Kon-zib ; die Gemiithsart als Wurzel'.
^ Si-ziü ,Anfang und Ende'.
J§ii Si-solpu ,Sohn‘.
^gp Fu-sin ,Ungewissheit, Zweifel'.
n % Sessia ,der Unbegabte', ein Pronomen der ersten
Person.
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Kataru-ni go-e-mon bikkuri-nasi | suri-ja oja-oja-wa fito-tsu
nari-si-ga. lute mire-ba juki-ai kib-dai. Ai go-zi-bun-to. Kore-
io bakari te-wo utte akire-fate-si-ga to-ma-no zeo nani omoi-ken
sukku-to tatsi mata-mo katana-ivo nuki-fanasi teb-dzu-batsi-ni
kiri-tsuke-tsuke utsi-iootte barari-to sutete.
Bei dieser Rede erschrack Go-e-mon.
— Ei! Die Väter sind ein Einziger.
— Betraelite icli es nach dem, was man sagt, so begegnen
sich Brüder.
— Ja, ihr seid es selbst.
— So ist es. — Dabei schlug er in die Hände und war
vor Staunen ausser sich.
Was mochte der Zugesellte von dem Geschlecht© To-ma
gedacht haben? Er erhob sich rasch und zog wieder das
Schwert. Er schlug dieses fortwährend an das Becken des
Handwassers und warf es, nachdem er es gebrochen, weit weg.
% % Kio-dai ,älterer und jüngerer Bruder'.
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2.
Ha-ha-a nusami-wa sure-do oja-no Icoto wasurenu seö-ne
appare-appare sono kokoro-ni men-zi to-tha-no zed bu-si-wo sutete
kon-nitsi-jori teo-nin-gurasi.
— Ali, man verübte zwar einen Raub, doch welch’ ein
Gennith, das den Vater nicht vergisst! ln diesem Sinne ver
zeihe ich. Der Zugesellte von dem Geschlechte Tö-ma gibt
den Stand des Kriegers auf tyid verbringt von heute an als
Bürger die Tage.
tt * Seö-ne ,die Wurzel des Gemüthes*.
m Men-zurv ,Nachsicht haben*', verzeihen.
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Sori-ja mcita nase-do ne-wo ose-ba. Sa bu-si-wo taterc-ba
go-zi-bun-no kubi torazu-ni-wa fon-tsi-je kajerarezu oja fio-bu-
dono-ni-mo go-zon-zi jb-nite wori-fusi-wa kono tomo-itsi-wa nani-
to sita hatana-no sabi-ni naka-sora ari-si-ga bussin-no ka-go atte
fito-nami-ni oi-tatsi-si-ga-to bib-sin-wq kuni o-sarezu o-me-no utsi-
ni nanda-wa ihu-tabi nani-to-zo fon-tsi-ni tatsi-kajeri go-ken-sib-no
■utsi go-tai-men arare-jo seo-ne-no naworanu vtsi-wa soregasi tote-
mo in-sin fu-tsü o-kajeri are köre kagiri-to.
— Ich thäte dieses ebenfalls, doch da ich die Wurzel
erdrücke •—
— Da ich den Krieger vorstelle, iindet, weil ich euer
eigenes Haupt nicht nehme, die Rückkehr in mein Gebiet nicht
statt. Wie auch der Vater, Herr Fiö-bu weiss, ist um die
Zeit dieser Tomo-itsi bei dem Roste des Schwertes, welches
irgend etwas that, des Schutzes des mitten an dem Himmel
beiindlichen Buddhaherzens theilhaftig, nach Art der Menschen
aufgewachsen. — Als Kranker verlasset ihr nicht das Reich.
Unter euren Augen, was es auch gebe, kehre ich mehrmals
irgendwie in mein Gebiet zurück. In eurer Ueberlegenheit
treffet mit mir vor Angesicht zusammen. So lange die Ge-
müthsart sich nicht bessert, trete ich mit euch keineswegs in
Verbindung. Eure Rückkehr finde statt, dieses ist die Be
dingung.
Bassin ,das Herz Buddha’s*.
M Hl Ka-go ,Schutz angedeihen lassen*.
J|p Bio-sirp ,der kranke Leib*.
Ken-sib ,Festigkeit und Ueberwiegen*. Es ist
jedoch ungewiss, ob dieses Wort hier wirklich zu Grunde liegt.
8 W Tai-men ,von Angesicht sich gegenüber befinden*.
# Ü In-sin ,Neuigkeit, Nachricht*.
Fu-tsü ,nicht verkehren*.
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Tatsi-agare-ba go-e-mon-wa oja-no ken-go-no uresi-sa-jo-to
samurai sutete-no mbsi-bun-to sagatte san-pai ujamaje-ba o-ritsu-mo
uresi-ku naga-i-wa mu-jö-to fiki-tatere-ba ko-gosi ivori-wori wori
ara-ba kono o-rei-wo-to.
Hiermit erhob er sich. Go-e-mon rief: 0 die sichere
Freude des Vaters! — Die Meldung, dass man den Stand des
Kriegers aufgibt!
Er stieg hinab und verehrte drei Becher.
Auch O-ritsu rief freudig: Langes Verweilen ist unnütz!
— Sie zog ihn empor.
Mit leichter Verbeugung sagte er: Wenn eine Weile
Zeit ist, so biete ich diesen Gruss.
|j£ [A| Ken-go ,fest, sicher'.
J|r Naga-i ,langes Verweilen'.
m m Mu-jö ,unnütz'.
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92
Pfizmaier.
lü siwo-ni sasi-tsume-tari-si kawa-no to-wo akuru o-vitsu-wa
koto-naki utsi-to kokoro-seki-tatere-ba aruzi-iva miiiu furi ko-sa-
ja-ko-sa-ja nio-bb nusumi-ni fa-iri omelcu-to te-bumi-de kcijette-
wa fo-i na-karo nozomi-no mono jatte kajesare-jo-to.
Bei Gelegenheit dieser Worte öffnete er die nach dem
Flusse führende festverschlossene Thüre.
O-ritsu sagte: Ein unansehnliches Inneres! — Sie war
im Herzen beklemmt. Der Wirth that, als ob er nicht sähe.
— Also, also! Wenn man, um ein Weib zu betrüben,
eintretend aufschreit und dafür durch ein Handschreiben die
Entgegnung hat, so wird man nicht seine Absicht erreicht
haben. Lasset das Gewünschte und gebet es zurück!
$ Ü Fo-i ,dio ursprüngliche Absicht 1 .
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Iwarete go-e-mon ki-no doku-gawo \ a-a vibsi sori-ja anmari
o-nasake sugiru mire-ba sio-siki-mo jopßodo fu-soku. Nani
wosi-karan mada sono fokci-ni kokoro-no naworu sore futari-ga
naka-no naka ko-nusumi sasi-te kawcisu-ga jöi-to ki-ivo tsukerarete
Die Zeichnung der zwei Pa.
93
ai-to jobi-idasu go-ra-itsi-ga te-wo fiki-idasi watase-ba itodo uresi-
sa kagiri-naku. A-a dziil-dzü-no leono go-on nani-to site fö-zen-to.
Auf diese Worte erwiederte Go-e-mon mit bekümmertem
Angesichte: Ach, diese Giite von eurer Seite ist zu gross.
Wenn ich es betrachte, ist an allen Gegenständen ziemlich ein
Mangel.
— Nun, es wird mir leid thun. Es ändert sich auch
ausserdem der Sinn, es sind die Beziehungen zwischen Zweien.
Deutet auf den Kinderrauh und thuet etwas anderes.
Hiermit zog er Go-ra-itsi, auf den man aufmerksam ge
worden und den er hervorrief, hei der Hand heraus und über
gab ihn. Die grosse Freude Go-e-mon’s hatte keine Gränzen.
— Ach, diese mehrfache Güte, wie werde ich sie ver
gelten ?
Sio-siJci ,alle Arten von Gegenständen'.
* M Fu-soku ,das Ungenügende, Mangel',
fff Dziü-dziu ,mehrfach',
n Go-on ,eure Güte'.
Fd-znru ,vergelten'.
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7 e-wo awasure-ba sono on-iva kono ko-nusumi-wo moto-de-to
site seö-bai kaje-te miserare-jo-to fukaki nasake-no kib-kun-mo
jen-ni fikaruru go-ra-itsi-ga su-e-wa kubi-kase kubi-tsuna-to sirade
tsure-juku ko juje-no jami itoma-wo tsukete kajeri-juku.
94
Pfizmaier.
Dabei legte er die Hände zusammen.
— Bei der Güte machet diesen Kinderraub zum Haupt-
gelde und zeiget den Wechselnden im Kaufhandel.
Bei der Belehrung der tiefen Neigung ward er auch von
der Beziehung geleitet. Nicht wissend, dass Go-ra-itsi am
Ende ein Halseisen, ein Halsstrick, brachte er, in Dunkelheit
wegen des Sohnes, mit dem er fortging, den Abschied an und
kehrte zurück.
^§| Seö-bai ,Kaufhandel'.
^ ^||| Kib-kun ,Belehrung'.
^ Yen ,das Verhältnis, die Beziehung'.
Üf (Kita-no)-no ||| (ba). Her Schauplatz von Kita-no.
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Die Zeichnung der zwei Pa.
95
Koko-ni go-e-mon te-sita-no mono kn-gib-lcata-je osi-komi-te
kin-gin i-fuku-wo bai-totte go-e-mon-ga kakure-ka-je motsi-juki-
si-ni kano naga-motsi-no zb-motsu-no naka-jori-hite ni-si-ki-no
fukuro-no iri-si sio-motsu-ni asi-kaga-ke-je adzuke-si tokoro-no
dai-zib-kuan-no mi-seo-in-wo kajese-to aru tsioku-sio kure-wa tsiü-
na-gon uzi-sada-to aru-wo mite kore-wo katari-no tane-to nasi
asi-kaga-ke-je iri-Jcoman-to.
Go-e-mon zwängte jetzt die unter der Hand befindlichen
Sachen in ein Behältniss und brachte das Gold, das Silber
und die Kleidungsstücke, die er geraubt, in das Versteck Go-
e-mon’s. Unter den verschiedenen Dingen jener langen Kiste
sah er in einem in einen brocatenen Beutel gelegten Buche einen
kaiserlichen Brief, welcher besagte, dass man das dem Hause
Asi-kaga anvertraute kaiserliche Siegel der Obrigkeiten der
grossen Lenkung zurückstellen solle. Am Schlüsse stand: der
mittlere Rath Uzi-sada. Er wollte dieses zur Saat des Betruges
machen und bei dem Hause Asi-kaga eintreten.
mm Ku-gib ist ein (übrigens unbekanntes) hölzernes
Geräthe, welches man mit Gegenständen anfüllt.
Ki.n-gin ,Gold und Silber 1 .
3t Zb-mot.su ,vermischte Dinge'.
Sio-motsu ,Sachen wie Schriften oder Bücher'.
a£ M M- Asi -kaga-ke ,das Haus Asi-kaga'. Aus diesem
Hause waren längere Zeit die Sio-gun.
fjfjl j|Ij |:|j Mi-seo-m ,das kaiserliche klare Siegel' ist das
Siegel des Himmelssohnes.
Tsioku-sio ,ein kaiserlicher Brief',
ff} Tsiü-na-gon ,mittlerer Rath'.
Jfl Uzi-sada. ist ein Geschlechtsname.
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Niwaka-ni te-sita-ni fei-zin zi-teb-no i-fulcu-wo aratame-
sase waga mi-mo kuwan-i-no ide-tatsi niwaka-ni josoiooi-ide-ke.ru-
ni mi-bu-to kita-no-no matsu-nami-ki kasiko-no mori-jori bi-bi-
siku do-zei-date do-do bi-bi-siku sctki-domo soroje fana-jaka-ni
tsui-no kin-mo snki fako-ni atciri kirameku bu-si gib-retsu konata-
mo sasi-gasa i-kuwan-no do-zei sira-fari e-bo-si zasseb-no retsu-
wo midasazu juki-aje-ba \ ge-ba-ge-ba kuwan-tai-kuwan-tai-to
kutsi-gutsi-ni db-zio togame.
Er liess plötzlich die unter der Hand befindlichen Klingen
der Krieger und die Kleidung der Diener verändern. Er selbst,
in dem Anzüge der obrigkeitlichen Würde, putzte sich plötz
lich auf und trat heraus. Zwischen Mi-bu und Kita-no, von
dem Walde jenseits der Baumreihen der Fichten prachtvoll
mit Gefolge daherwandelnd, stellte er auf demselben Wege
prachtvoll in gleicher Anzahl die Vorangehenden hin. Ansehn
lich reichten die gepaarten goldenen Abzeichen vorn zu der
Kiste und glitzerten. Mit einem Sonnenschirm diesseits der
wandelnden Reihe der Krieger, verwirrte das Gefolge der
Obrigkeiten der Rangstufe, in weissen Kleidern und schwarzen
Mützen, nicht die Reihen der Aeltesten des Abgesandten. Wo
man ihm begegnete, beschuldigte man mit dem Rufe: Steiget
Die Zeichnung der zwei Pa.
von den Pferden! steiget von den Pferden! Nachlässig! nach
lässig! aus Aller Munde auf dem Wege.
« -fl Fei-zin ,die Klinge der Krieger',
ifc T Zi-teo ,in Diensten stehende Männer', Knechte
und Diener.
Kuan-i ,die Rangstufe der Obrigkeiten'.
4 4 Mi-bu, ein Geschlechtsname, auch ein Ortsname.
03+B) # Dö-zei, das Gefolge.
|öj ^ Dd-do ,derselbe Weg', die Begleitung.
Kin-mon ,ein goldenes Abzeichen',
ff yij Gib-retsu ,eine wandelnde Reihe'.
^ I-kuctn ,die Obrigkeiten der Rangstufe'.
^j= Zassed bezeichnet die Aeltesten des Hauses der
Abgesandten.
n Retsu ,eine Reihe'.
Kuan-tai ,sorglc
nachlässig',
h Do-zib ,auf dem Wege'.
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Sitzungaber. d. phil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. I, Hft.
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Ha-ha ja-tsu-to katä-je-ni fisomeki nori-mono-jori fai-deru
rippa-no bu-si tsutsi-ni tsui-to udzukumaru si-sumcisi-tari-to
kokoro-ni-wa emi-wo tsutsvmu-ja kuwan-zen-to siaku-wo tadasi-te
juki-sugiru jaja atte konata-no bu-si ato-mi-okuri-te jb-jo-to tsiri
utsi-farai sono tokoro-je towo-ni amareru waka-siil-ko-ga te-ni
talce-buje-wo-ba tadzusajete \ toto-sama-toto-sama mb ikareta-ka
dö-zofajb modotte kudasare-to fasivi-ldtatte juki-atare-ba fadzumi-
ni omowazu te-ni toru fuje | fate na-a-to mi-nuku-mo sasu-ga
ei-tsi-no gan-rild taku-riü fukaku mije-ni-keri.
Die Worte: Ha acht! zur Seite flüsternd, kroch aus einer
Sänfte ein stattlicher Kriegsmann und kauerte von Leid er
füllt auf dem Boden. Sollte er, als ob er etwas zu Stande
gebracht, im Herzen ein Lächeln verborgen? Nachdenklich
richtete er die Handtafel und ging vorüber. Nach längerer
Zeit blickte er dem diesseitigen Kriegsmanne nach und strich,
allmälig den Staub weg, als ein über zehn Jahre alter Knabe,
eine Bambusflöte an dem Arme tragend, mit den Worten:
Vater, Vater! Ihr seid weggegangen? Kehret doch schnell
zurück! gelaufen kam. Als er im Gehen eintraf, ergriff Jener
ohne eben zu denken, mit der Hand die Flöte.
— Endlich! — Während er durchdringend blickte, er
schien die Kraft dos Auges des klaren Verstandes von trüber
Strömung tief.
'l'fjl Tsui-to ,nachträglich leidvoll'.
Wh Kuwan-zen .zum Guten ermahnen'.
m Siaku, ehemals eine Handtafel der Würdenträger.
||^ yjfli Ei-tsi ,klarer Verstand'.
Gan-riki ,die Kraft des Auges'.
Taku-riü ,die trübe Strömung'.
Pfizinaier. Die Zeichnung der zwei Pa.
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Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
Von
G. E. Friess,
Professor am lr. 1t. Ober-Gymnasium zu Seitenstetten.
Unter den Notizen über die Herren von Ebersdorf und
Pilichdorf, welche mir Herr Professor von Zahn in Graz aus
von Meiller’s Nachlasse gütigst zur Verfügung stellte, war auch
die Abschrift eines Gedichtes enthalten, in welchem ein unge
nannter Dichter des vierzehnten Jahrhunderts die Thaten und
Abenteuer des österreichischen Ritters Albrecht von Rauhen-
stein-Pilichdorf besang. Obwohl der Poet sich in den Mantel
der Anonymität hüllte, glaubte ich in ihm doch den bekannten
Suchenwirt erblicken zu dürfen. Meine Vermutung wurde zur
vollen Gewissheit, als mir über meine Bitte der hochwürdige
Herr Florian Schininger, Vorstand des Cistercienser-Klosters
Schlierbach in Ober-Oesterreich, aus der schönen Bibliothek
seines Stiftes das Manuscript, welchem der selige Herr von
Meiller das Gedicht entnommen hatte, in liebenswürdigster
Weise zur Disposition stellte. Erwähntes Manuscript ist eine
Papier-Handschrift aus den ersten Decennien des siebenzehnten
Jahrhunderts und gehörte einst dem bekannten Freiherrn Job
Hartmann Enenkl zu Albrechtsberg, welcher 1627 zu Wien
gestorben ist. Nebst mehreren anderen auf die Geschichte
Oesterreichs bezugnehmenden Schriftstücken, die aber alle nach
Manuscripten der kaiserlichen Hof-Bibliothek gemacht sind,
enthält die Schlierbacher Handschrift auch die Abschrift von
Janns Enenkl’s Fürstenbuch von Oesterreich und Steier, nach
welcher Hieronymus Megiser 1618 die erste Ausgabe desselben
veranstaltete. Von pag. 434 ab folgen einundzwanzig Lob-
7*
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100
Friess.
gedichte österreichischer und steirischer Helden in nachstehen
der Ordnung:
I. Lobgedicht auf Moriz von Hawnfeld.
II. Von hern Hannsen von Chappel.
III. Von herezogen Albrechten von Oesterreich.
IV. Von hern Albrechten von Rawchenstein.
V. Von hern Sumolff Lapp von Ernwicht.
VI. Von chüng Ludweigen von Uugerland.
VII. Von der chaiserinn von Payern.
VIII. Von hern Puppli von Ellerbach.
IX. Lobgedicht auf Friedrich von Chrewspekch.
X. Von hern Hansen von Traun.
XI. Von graff Ulreichen von Phannberg.
XII. Von hern Puppli von Ellerbach.
XIII. Von hern Hertweigen von Pettau.
XIV. Von hern Ulreichen von Waise.
XV. Von herzogen Albrechten von Oesterreich.
XVI. Von purchgraffen Albrecht von Nürnberg.
XVII. Von herzogen Heinreichen von Kernden.
XVIII. Von hern Lewtolden von Stadekk.
XIX. Von hern Purkharten von Ellerbach dem alten.
XX. Von graven Ulreichen von Cyli.
XXI. Von hern Friedreichen von Lochen.
Obwohl auch die von Enenkl’s eigener Hand stammende
Abschrift den Dichter nicht nennt, so steht es doch ausser
allen Zweifel, dass diese Gedichte von Suchenwirt herrühren,
da sie von Nr. VI ab alle vollkommen identisch mit den
durch F. Primisser edirten Ehrenreden: I, II, IX, XIV, XVIII,
XI, X, XII, XIII, III, VII, VI, XV, VIII und XVII dieses
Dichters sind. Es fehlen demnach in der Handschrift von
Schlierbach von den durch Primisser veröffentlichten Ehren
reden, die mit IV (,Von Herzog Albrechts Ritterschaft') und
V (,Von Herzog Albrecht von Oesterreich selig') bezeichneten.
Auch enthält dieselbe von IX und XIV (nach Primisser) nur
Bruchstücke, indem von ersterem (,Von Herrn Puppli von
Ellerbach dem Jungen') die Verse von 139 ab bis zu Ende,
von letzterem (,Von Herrn Fridrich von Chreutzpeclcch') die
ersten vierzig Verszeilen mangeln. Dieser Verlust, welcher nach
Enenkl’s eigener Angabe sich daraus erklärt, dass aus dem ihm
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
101
vorliegenden Originale einige Blätter herausgerissen waren,
wird aber dadurch wieder aufgewogen, dass die Schlierbacher
Handschrift fünf Gedichte enthält, die nach Sprache und In
halt zu schliessen, unbedingt aus Suchenwirts Feder geflossen
sind. Von diesen sind die von mir mit I, II, III, IV be-
zeiehneten bisher ganz unbekannt geblieben, von V kannte
Primisser nur die letzten sieben Verse, welche er auch ,um ein
zukünftiges Auffinden zu erleichtern', in der Vorrede seiner
Ausgabe (pag. XLV) anführte.
Das von mir sub I angezeigte Lobgedicht ist leider ein
Bruchstück, da ihm der Anfang fehlt. Der in demselben ge
feierte Held Moriz von Iiaunfeld entstammte dem steiermärki
schen auch in Nieder-Oesterreich begüterten Hause Haunfeld,
als dessen Stammburg Hainfeld in der Nähe von Feldbach in
Steiermark gilt.
Unter dem in II gepriesenen Helden Janns von Chappel
ist sonder Zweifel Janns T. zu verstehen, welcher 1357 aus
dem Leben schied. Leider sind in dieser Ehrenrede die
ersten zehn Verse verstümmelt.
Das Gedicht III preist Herzog Albrecht 11. von Oester
reich, den die Geschichte den Lahmen oder Weisen nennt.
Der in IV gefeierte Albrecht von Rauhenstein gehörte
dem mächtigen Hause Ilintberg - Pilichdorf an. Er war der
zweite dieses Namens und starb 1354.
Das mit V bezeiehnete Poem ist ein satirisches. Pri-
misser’s Ausgabe nennt den Helden Gunolf, während die
Schlierbacher-Ilandschrift Sumolff hat.
Die unter VI und VII aufgeführten Bruchstücke ergänzen
die Lücken von III (,Von herezog Albrecht von Oesterreich')
und VII (,Von purgraf Albrcchten von Nürnberg') bei Primisser.
Um zum Schlüsse noch die Frage zu berühren, von
welchem Originale Baron Enenkl seine Abschrift gemacht
habe, so dürften die den Gedichten Vorgesetzten Worte des
Abschreibers vielleicht einigen Aufschluss gewähren. Sie
lauten: ,Dises Heldenbuch oder beschreibung XX Oester-
reichischer umb die 1300, 1330, 1350, 1380 berümbten beiden
Ritterlicher Thatten Ist abgenommen vnd geschriben mit vnder-
schribnes banden aus dem alt vor 200 Jahren gescliribenen
buech bei lieren Wolf Christoffen Velderndorfer zum Neidenstein
102
F riess.
zu befinden vnd miers mitgetheilt Im 1625 Jur. Dabei noch
andere mehr Poetische beschreibung' oder getichte samt ein
gemischten historien von Oesterreichisclien Sachen absonderlich
in ein buch geschribenJ Diese Aufschrift verrät einige Aehnlicli-
keit mit der von Primisser in der Einleitung seiner Ausgabe
(pag. XLIX) beschriebenen Handschrift Nr. 2201 (jetzt 10100")
der k. k. Hof-Bibliothek in Wien. Ob sie dieselbe ist, die
Enenkl Vorgelegen hat, oder ob das von ihm benützte Manu
skript verschollen ist, wage ich nicht zu entscheiden, und will
nur noch bemerken, dass mir der jetzige Besitzer von Neiden
stein, Herr Leon Graf Segur, freundliehst mittheilte, dass in
seinem Schlosse ein derartiges Manuskript sich leider nicht
mehr vorfindet.
Seitenstetten, 1. October 1877.
G. Friess.
Fünf nnedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
103
I.
man sacli in stete dringen
mit ern in der pesten rott,
der edel für g'ar sunder spott
zu ernst, da man Streites gert
5 vnd man gen veinden zock di swert.
in Pykardey durch preis beiag,
da was er auf den selben tag
den ueinden wol ein vberlast,
er macht das uil manig gast
10 an leib und auch an leben wart,
wenn er der ueinde nicht enspart
mit ritterleichen swertes siegen,
daz mancher muste sich uerwegen
daz er den satel räumte.
15 der edel sich nicht sawmte
und für da hin gen Engellant,
da man mit swerten frumde phant
uon ueinden solte losen,
da chunt er plumen rosen
20 sein lob mit werden adel,
daz in der schänden tadel
berurte nicht als umb ein har.
man nam des stolzen ritter war,
do er für hin gen Pullen
25 er chund wol plewen mullen,
wo man mit ueinden cham zu slag.
durch ritterleichen preis bejag
ist er gewesen über mer,
da man mit ritterleicher wer
30 in sacli auf gotes fronem grab,
104
Priess.
sein swert das was sein wallstab,
er trug nicht steb noch rauche wat,
als man wol sicht wie maniger gat
in pilgreimes weise.
35 durch seiner seelen speise
zogt er auf sant Kathrein uart,
so chrank er auf der raise wart,
das er der verte wider want,
fünf stund er in Preussen lant
40 gesehen wart mit chekem mut,
da manig stolzer ritter frut
hin für auf vnser frauen uart,
der raise drey geriten wart
zu schaden groz den haiden,
45 so begund er schaiden
uil manigen von dem leben sein,
daz in des grimmen todes pein
wart uon seinen handen chunt.
ach gott der chlegleichen stunt,
50 die uns hat bracht des todes quäl!
do er zu dem fünften mal
in Preussen lant geriten cham,
do im der todt daz leben nam,
daz mir muz ymmer laiden,
55 seind daz er ist uerschaiden
in deinem dinst raine magt,
so hilf im daz dort iclit ueriagt
sein sei uon deinem chinde sey
bis ir mit deiner hilfe pey
60 und ner sey uor der helleu glut
durch deines lieben chindes plut,
das im aus seiten ging,
do er für unser schulde hing
so iemerleichen plutes ua . .
65 und uns ein junges leben ....
des soltu in geniesseii lan
hab er icht wider dich getan
mit sundichaffter sch .....
so gib im dort die 1
Fünf unedirte Elirenretleu Peter Suchenwirts.
70 die immer wert a
wer ich der chun
so tet ich seinen
und auch die
des Schildes glast erscheinet
75 rubeyn rot gefeynet,
als man in wünschen solde,
darin in plankh uon golde
ein hawen man gecziret sach
und ainew auf des helmes dach,
80 daz erb der ritter flirte,
wo man di ueind rui'te
in maniger dikchen rotte spicz
uon Hawnfeld her Maricz
pey manigen guten schumpfentewr.
85 di stetichait gab im czu stewr,
daz im des inutes nicht entslaif
lasur far er ainen raiff:
zu schümph furt in manig laut,
darumb die mynn ein guidein pant
90 mit fleizze het gepunden.
ich wünsche daz er funden
mit frewden werd in himelreich,
seind daz er also ritterleich
sein tag mit ern hat uerczert.
95 got vater hilff, daz im beschert
dein trost un dein genad sey
durch deiner höchsten namen drey
II.
Yon liern Hansen uon Chappell.
. . . mit willen allennaist
. . uater sun heiliger geist
und drey genende
men helfen sende
irzBKr^wr
106 Friess.
5 es fronen geistes gab
mein armes bercze lab
chunsten laider chrank
und der gedanlc
aussen und innen
10 ten sinnen
der lieget und uerwacksen,
daz icb pin ungelachsen (?)
aus reichem sinn zu tickten,
seind daz dein hilf chan slichten
15 heiliger geist des menschen sin,
bedenkch auch mich, seind daz ich pin
gar dürftig deiner steure,
das ich des sinnes gemäwre
mit Worten schon und eben fug,
20 daz ich mit reymen icbt verpug
ein chlag, die icb in herczen han,
uon einem werden dinstman,
dem hie der tot hat sein chraft
erzaigt mit swinder maisterschaft.
25 den chlag auch ich mit wüten,
wie daz mein zung muz pilten
aus hertem sinne stumphe wort,
daz uon mir armen nicht gehört
wirt specber Spruche fünde.
30 icb hör die roten münde
sein lob nach tod entsliezzen
und lazzen in geniezzen,
daz er der ritterschefte phat
mit willen hie gepawet hat
35 durch got und auch durch ere,
er uolgt weiser lere
und gab auch selbst getrewen rat.
wer in durch helff zu stewr pat,
den weist er ye de pesten
40 pey chnnden und pey gesten
mit trewen gar an hinderlist,
des chlag ich hie zu diser frist
den hochgeporn weiden,
Fünf unedirte Elireureden Peter Suclienwirts.
107
der hie aut' diser erden
45 in schimpf czu ernst was berait.
wa man von abentewre sait,
dahin stund seins herczen ger,
wa man scbwert schilt und sper
gar waidenleich solt erwitern,
50 mit swinden siegen pittern,
durch der frawen gunst durch hohen preis
gen ueinden ritterleicher weis
was er zu guten Sachen,
o chunst! nu laz erwachen
55 mein herz, daz durch dein munt
die warheit tii mit Worten chunt,
wie hie der heit hat seine iar
uerzert, daz aus der ern schar
mit willen er sich nie geschart.
60 vor Gramelstorf er ritter wart:
und auch geuangen zu der stunt,
da maniger wart mit eren wunt.
vor Ezzeling der werde strait
mit chekchen mut gar unuerzait,
65 des maniger also ser engalt,
der uon dem rosse wart geualt.
daz wag er ringer alsam ein per.
sein menleich mut hin über mer
begund in raizzen auf der uart;
70 uor Napels wunt mit ern wart
der liochgeporn dinstman;
auf ritterleichen ern pan
in Pullen für durch Streites chraft;
durch manhait und durch ritterschaft
75 in Taerlabor wart er bechant
und hat gestriten in Peheim laut,
da manig heit uergos sein plut.
darnach so raist der wol gemut
in Littaw gen der haidenschaft
80 und nacht mit ellenthafter chraft,
das maniger wart des lebens wunt.
uil manigen ritterleichen funt
108
F r i e s s.
nor Potendorf der werde uant,
uon im wart mendleich angeraut,
85 daz er den frewnden war ein trost,
die er mit liilf auz sorgen lost,
uor Dornberg er gestriten hat
der edel wol mit frecher tat
das pest worcht er ritterleich,
90 zwei) chunig stritten umb daz reich,
des maniger muter chind entgalt,
sein manhait die was manigualt.
von Arragun er cherte,
als in sein manhait lerte,
95 gen Hyspani auf der uart
mit hundert hauben wol geschart,
die er furt auf sein aigen gelt,
auf das wazzer uon dem uelt
schift er dahin mit wernder haut,
100 da er den haiden part uant,
und rurte die zu maniger stunt
di ueint, daz ist den pesten chunt,
daz uon im auf derselben uart
der haiden uil geschlagen wart,
105 den er zu grossen schaden da
was chomen, und in Persia
ist er uil wirdichleich gesehen;
daz ich wil mit der warhait gehen,
er hat in manigem lande
110 gesuchet sunder schände
ueltstreit und schumpfentewr,
wer ich der chunst so goliewr,
daz ich uisirt die wappen sein,
die er in ritterleichem schein
115 in manigen land getewret hat
in turnay iust an maniger stat.
den schilt man sieht gecziret
in pellunch gepogiret
sechs pogen geben liechten schein
120 uon perlein chlar und uon rubein,
die under sind euphenget
Fünf unedirte Ehren reden Peter Suchenwirts.
mit perlein uein gedrenget
dikche wol erhaben sind
mit banden weiz der minne chind,
125 die obern rubein rote prehen
die man hat dikche wol gesehen
an maniger wirdichleicher schar,
nu nempt auf den heim war
non gold gecziret wol czwai liorn
130 dapei non Arabey czwai orn,
die sind mit reichen sinnen
gecziret non czobel mynnen
dem golde aussen wol geleich,
das ich nu wer der chunste reich,
135 daz ich tun alhie bechant!
an yedem horn ist ein rant
uon czobel swarz gerawchet,
frawer nie tag geschawchet
wa si die wappen ye gesach.
140 Maria muter, nu enphah
sein sele zu den gnaden dein,
da frewde ewichleichen sein:
hilf ir mit deinem gelaite,
da maniger engel saite
145 Maria dienet dir zu lob,
die frewd ist allen frewden ob
in himel und paradeise
Maria dir czu preyse
da niemand misselingen kann.
150 von Chappel werder Johann,
Chappel den ern nie uerdroz,
der manheit Schrein untugent ploz
was ye sein herz sunder spott; .
ich winsche, daz im gnade gott.
110
Frie ss.
III.
Von lierzog Albrechten non Oesterreich.
O reiches sinnes prehende glut!
wie ist mein hercz so gar unfrut,
daz es mir nie enczundet wart
mit chunst deiner rainen art.
5 in hiczigen lieb rubeinen uar
trag ich der chunste offenpar
mit mut und auch mit willen,
so wirt sein parillen
der sinn naturleichen chalt,
10 wenn mir vnchunst mit ir gewalt
dacz hercze min beraubet,
so wird ich ser betawbet
vnd laider spelier funde lam.
ich siech in meines sinnes chram
15 darinne und ich nicht weches
so chluges noch so speches,
das ich der alten chunst rodel
formirte nach dem alten model
der maisterleichen wicze.
20 ich form, ich grab, ich snizze
der wort pildung und gestalt,
wan ich si gib in die gewalt
der chunste zu beschawen,
so han ich sew verhawen,
25 an lidmaz vnd an len ge;
min arm ist zu strenge,
wes ich mich vnderwinde,
seind ich so luczel uinde,
der spehen funden froner geist
30 daz chlag ich dir, seind du wol waist
mein hercz willen vnd mut,
hilf mir daz ich dem fürsten gut
sein lob mit Worten chröne
Fünf nnedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
in
so lautter vnd so schone,
35 das es dem hohen adel czem
und von mir chunstlosen nem
für gut. ich bin der sinn ein gauch
und laider in vnchunsten rauch
verswachet vnd verdemphet,
40 sein Job daz wird gestemphet
mit czungen manichvaltichleich
in chaiser, chunig, fürsten sal
und hat behertet da die wal,
daz es wol dringet neben
45 den pesten, die nu leben,
den alten und den iungen.
ich hör die die weisen czungen
im sprochen hohen preises rum.
sein lob ist fruchtig als ein plum
50 entsprozzen in dem mayen.
ir phaffen vnd ir layen
pittet all den waren christ,
daz er im leng scins leben vrist
durch seine raine inuter.
55 der edel fürste guter
ist der warhait insigil.
sein liercz besloz nie maines rigel,
damit sein ere wurd uerspart.
dankch hab die hochgetewre art!
00 ich main den leib, der in gepar
ir nempt des hochgelobten war.
er ist der armen sige swert,
des herz mit trewn rechtes gert
ze sünen vnd czu slichten.
65 er chan die drümbe richten,
in trifft der rechten strazze,
vntrew vnrecht vnmazze
sein rainer mut uerwidert,
die nykcht er vnd nidert
70 an laib vnd gut an leben,
nach gottes hulde* streben
chan er mit rainen sinnen,
112
Fries s.
waishait in lierczen mynnen,
des chaiser, chunich ruchen
75 vnd seinen hof besuchen
durch weishait seins herzen rat.
der heilig geist getirmet hat
die weishait in seins herczen grünt
darauz sie fleuzt czu aller stunt
80 den armen vnd den reichen
zu trost genedigleichen.
er ist der trew ein laitstern,
sein rainer mut chan tugent pern,
zucht, mazz, manheit in wirde.
85 des edlen fürsten girde
stet wie er der erenspor
gepen mit ganczen trewen uor
uil manigen edeln werden,
er hat hie auf der erden
90 sein trew stättleich behalten
sein rainer mut chan walten
ganczer trew vnd stettichait,
daz sei im preis und lob gesait
uon rainer frawen munde zart.
95 sein menleich mut, sein artleich art
in freiet wol uor schänden,
man siecht in fromden landen
sein hof mit ritterschaft
geczirt mit stolzer heereschraft
100 chostleich in hohen ern stan.
daz erbt den edlen fürsten an,
wo man durch er sol czeren gut.
in chrankchem leib so chekchen mut
han ich mit äugen nie gesehen
105 so willichleich daz muz ich iehen
mit ern groz an maniger stat.
er ist auf hoher ern phat.
ein merer guts gerichtes,
uil manigs snöden wichtes
110 ein schawr hefftig donerslag.
er ist der armen nacht vnd tag
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suclienwirts.
11
fridschilt vnd laituan,
sein lob ich nicht gepreisen chan,
als er sein wirdig were,
115 ich pit euch martrere
im himelreich die gotteschind
vnd alle die geheiligt sind,
erczengel vnd propheten,
daz si mit irn gepeten
120 geruhen in czu fristen
die uir euangelisten,
im hymel magde frawen clilar,
mit in der hohen engelschar,
ir pitet gottes muter czart,
125 daz sie die hochgepornen art
laz lang auf erden leben,
gott selb hat in gegeben
der christenhait zu ainem liecht,
die werlt mit waren äugen siecht,
130 daz er entczundet frides Hamm,
es sind uon seinem rainem stam
gesprozzen hochgetewrte czway,
die hie der werlt wonen pey
zu trost vnd auch zu stewre.
135 hiet mir der chunste fewro
daz hercz mein enczundet,
so wurd uon mir gechundet
der hoehgetewrten wappenglast,
den wird vnd ere nie geprast.
140 der schilt ist rubein rotuar,
darin man reichleich siecht ein par
uon ueinen perlen glesten.
die wappen mit den pesten
sind ye gar wirdichleich gesehen.
145 der heim geit reiches glastes prehen,
helmdekch und chowertewer
uon sameid rot alsam ein fewer,
darauf ein chron uon golde uein,
daraus gibt also lichten schein
150 gestain reich uon Orient
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. I. Hft.
8
und uon der Pey im hat gesent,
der werden mynne pur de last,
uon phaben federn ein quast
ist in der chron gecziret reich.
155 die Wappen sach man wirdichleich
an der hochgeparn art.
uor Purgaw, da er ritter wart,
da was er leibs und mutes frut,
seid hat der edel fürste gut
160 mit chrankchem leib geraiset,
der ern unuerwaiset
ist sein hochgelobtes adel,
des nam ist sunder falschen tadel.
herzog Albrecht in Oesterreich
165 mit eren lebet wirdichleich;
in Oesterreich dein werder nam
sich plumt in frawen ern stam.
IY.
Von hern Albrechteu von Kawchenstein.
Gott herre uater almechtig,
ye wesender und betrechtig
gar aller schephenunge!
lere meine zunge
5 die warhait hie zu sprechen,
seind uns des todes preehen
uerseret hat die ritterschafft
und auch gechrenket an ir chrafft.
des ich pyn inne worden
10 an dem, der rittersorden
auf erd hat wirdichleich getragen,
das er pey allen seinen tagen
nie gewann uerzagten sinn,
den hat der tod genommen hin
15 auz ritterleicher wirdichkeit.
Fünf uuedirte Ehrenredou Peter Suohenwirtb.
115
gott vatter daz sei dir gechlait,
daz wir den hie uerloren han,
der willichleich der eren pan
gepawet hat uil manigen tag,
20 daz er gewan nie wandeis slag
an wirdichait, an liohexn lob.
mein sinn ist laider nu czu grob,
zu chlagen seinen werden leib,
ich pit ew magde unde weih,
25 daz er in helfet chlagen mir,
seind er mit uolles herzen gier
euch willichleich gedienet hat.
mendleicher mut mit chekcher tat
was in sein hercz uersenkchet,
30 also daz er nie wenkehet,
wo man solt ritterscheffte phiegen,
der manheit sam, der milt ein regen
was er ein trostleich tawig saff,
dacz in der sehawr nie getraff,
35 der auz den schänden witert,
der gellet vnd pittert
an hercz uon rainer suzzichait.
des sey der frucht lob gesait,
die in sogar gefreyet hat
40 uor schänden und uor miszetat.
da chlag ich in alleine nicht,
uil maniger edler zu mir gicht;
ich hab sein recht, daz ich in chlag,
wan er ye baz uon tag zu tag
45 sich liebet stolczen helden wert,
des hercze mynn und manheit gert,
die habent uil an im uerlorn.
sein mendleich mut waz auzerehorn
getrew, chun, milt und weis.
50 sein hof der stund in hohem preis
mit czuchten wol gecziret uast,
das manigem ellentleichem gast
gepoten wart uil manig er,
i'römd oder chund uon wann er her
8*
116
F r i e s s.
55 ye geraist, so was er gott willchum.
lob und nainen hat den frum,
wie daz der leib begraben ist,
der manigen ritterleichen list
uil dikche uand czu guter stunt.
60 0 herre gott. und wer mir chunt
sein holdes werch, sein manleich tat,
die er pey guten Sachen hat
geworcht mit ellenthafter hant,
die wolt ich gerne tun bechant.
65 nu sind die sinne mein ze chrank,
das ich in meines sinnes schrank
der werch nicht wol gewiszen chan,
so tun ich als ein willig man,
der will und werch uil gerne tut.
70 er hat mit freches heldes mut
drei stunt in Preussenlant geuarn,
da man der liaiden nicht ensparn
wolt mit ritterleicher wer,
da man des ungelauben her
75 ze uelde saeh und uolches uil,
da chund er ritterleiche spil
in christenleich erzaigen
den ungelauben uaygen
chunt er mit ellenthafter hant,
80 daz er den haiden wart bechant
mennleiches mutes unuerzagt.
Maria muter und mayd
des soltu in geniessen lan,
wann er was ye dein dienstman
85 mit willen, werchen und mit tat.
in Frankreich er geuarn hat
durch preis und lobes melde,
da man auf weitem uelde
ritter und chnecht turniren sach,
90 uil manig hunder als man iach,
daz er des tages wer ein heit
vnd czu den pesten da geczelt
der ern gerade dinstman,
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
117
mit ern da ein rosz gewan
95 und eines ander im tod gelag
uor großzer arbeit, der er phlag.
sein er die was auch unuerzert,
da man im czwir sein piet uerchert,
in Pehaimlant der kunig gilt
100 durch seinen ritterleichen mut
half er im wider an der stunt,
das er an schaden wurd gesunt.
zum drittenmal auch eins geschach,
pey Eysgrub an der Czwentnach
105 da wart so manleich angerant
des males lant sich wider laut
mit clirieg und starker chreft sich schart,
da pey uil wol geuochten wart,
mit ern an derselben stunt
110 wart geuangen unde wunt
wärleich mit werleich tat,
der werde durch sein trew hat
in liicz erlitten manigen tunst
durch er und rainer frawen gunst.
115 des wolt in da geniezzen lan
in Pehaimlant der chunig Johan,
der liez in ledig und los,
er gab im silber und ross
und für im miltichleichen mit.
120 durch sein ritterleiche sit
und durch sein manhait, der er pflag
mit trewen baide nacht und tag
ist er den schänden obgelegen.
Maria gib den himlsegen
125 der sele sein uor wernder not
und uor dem pitterleichen tot,
der immer ewigleichen wert.
Maria muter durch daz swert,
das dir durch dein sele drankch,
130 da Jehsus mit dem tode rankch
an frones ehrewezes stamen
und uns czu hilf chomen.
Fri e bs.
drey negel, chrewz und sper
sein heilig tief wunden her
135 uns losten uon der hellen pein.
nu chunt ich gern den namen sein
und auch der Wappen underschait,
nu pin ich laider unberait
zu solicher chunst, als ich solt.
140 der schilt saffirn und golt,
die ander färb saffirn ist
uir strikch nach specher Wappen list
in parraweis sind dargelait
der eben mazze gleiche trait,
145 saffirn czwai zwai golter nein,
nu nembt war des lielmes sein,
darob ein flüg geschickchet dar
gleich dem schilt nemet war
wie im der glast uerplichen sei,
150 den dick der hoch wandeis frey
gen ueinden hat gewitert,
menleich unerczitert
hat er für ander leut getan,
des nam ich wil wissen lan:
155 von Rauchenstain her Alber.
Maria chuniginne her
behüt dort die sele sein
uor ymmerwernder helle pein!
V.
Von hern Sumolf Lappen uon Ernwicht.
0 reicher sinn und gute chunst,
wo nem ich weishait und uernunft,
das ich eins heldes werde sait,
dem ich mit willen bin berait
5 sein dünnes lob begreiffen.
nu trit her mit der pheiffen
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
119
und geig- dem beide ein plater spil.
er hat guter tugent uil,
wenn daz er sich ir luzel weilt,
10 sein hercze sich nach ern sent,
als nach der chazen tut die maus,
hört wie er lebt in seinen haus
wenn er ezzen und trinkchen sol,
so spricht er: besleuz mir wol
15 daz tor vnd hüt mir der tür,
ist daz ymand cliöm herfür,
so sprich: ich sei daheim nicht,
er hat zu grozzen eren phlicht
dauor in gott wol sicher wais.
20 sein lob nimpt auf in ern chrais
als dürrez salcz in wasser warm,
der heit hat einen heizzen dann,
darinn er schänden uil uerdewt.
sein lob so weiten ist czustrewt,
25 daz ez der wint czu furet hat,
daz ez sein alles irre gat
und sein doch nindert uinden clian.
e was ein chnecht und nun ein man,
der leib ist im gewachsen starkch,
30 dern ern chrank, des gutes charkch.
wo er den frawen dienen sol,
da ist er milch und semel uol,
daz er sich nicht berueren mag.
an einem tag er sich uerwag
35 uermeszenleich czu einem streit,
da säumte in ein hochzeit,
die was uor czehen iaren für,
der heit sein tausend aid geswür,
er wer der pesten chainer,
40 der gar uerlegen ainer,
des frewet sich das hercze sein,
milich, schott und rubprein
ist auf erden sein höchster trost.
sein hercz smilzt auf der mynne rost,
45 als auf dem eys ein chalter stain.
vmv
;
120
p
r iess.
im sind auch arm, rukk und pain
durch raine weih beliben gancz.
pei schönen frawen an den tancz
sicht man in also seiden.
50 chund ich sein wirde melden
als er’s wol uerschuldet hat!
turnay, iust und guter tat
der hat er uil uerslaffen,
er hat so uil zu schaffen.
55 wen man die herd austreiben sol,
so hütet er der rinder wol,
dacz do si uor icht czeltesgan
zum herumb mein narrhan.
wie gar uermezzen ist der degen
60 er wirbt nach rainer frawen segen,
als nach der weich ein alter iud.
wart uorn für holtcz rud,
daz im wart haizzer minne puez
des heldes wird ich sagen muez
65 drei uertt er in dem herbst für,
des er tausend aid geswur,
daz es im ymmer mer geschech.
die erste rais die was so gech,
die für er hin gen akcher,
70 da uacht der degen wakcher
und slug ein ierigs chalb czu tod.
des cham er in so grozze not,
daz er des fechtens sich uerwag.
dauon der heit so ser erschrakch,
75 daz er wol funfthalb iar lag siech
der schänden razz, der ern siech
im selten gutes mutes nam,
piz daz er zu im selben cham.
der andern rais in nicht verdroz
80 über ein wisen, die was groz,
da saz ein has’ ob iungen.
er wont im wer gelungen,
do er den alten siezen sacli,
im was zu fliehen also gacli,
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
121
85 daz er straucht über einen stain.
do zemüscht er ein pain
uuderhalb der g'urtel sein,
fraw mynne durch den willen dein
uerleit er guter sache uil.
90 die dritten rais ich nicht enwil
uersweigen uon dem degen gut.
in einem ofen stund sein mut,
in was nach den dürren pirn gach,
ein grozzer schad im do geschach,
95 daz er die uinger sein uerprant
an einer pirn secht, die hant
hing er in ein pinden.
ich fand under einer linden
den stolczen degen mutes clirank,
100 er mich ersach, im was zu lank
die weil und uiel in anmacht,
ein chrug mit äphltrank man bracht
und labt den degen hochgeporn,
daz er hiet tawsent aid gesworn,
105 im wer geschechen nye mer wee.
ach schoenes graz und grüner chlee,
wem sol ich chlagen seine layt.
ein uart er hin gen Preuzzen rait
und cham uor uesperzeit herwider.
110 er chlagt den ruk und di glieder,
di waren im czustoszen.
die chlainen und die grozzen
trunkch di waren manigualt,
dauon der degen wart so palt
115 und sagt uon abentewre,
wie im pei einem fewre
wer uerprant der mantel sein,
das was noch an der lucken schein,
die must man im uerpuezzen.
120 die roten mündel muezzen
mich pitten umb den namen sein
und daz ich chünd der Wappen schein:
uon leberwursten ist der rant
122
Fr i ess.
ein futtersakch in rant pant,
125 in einem schilt ein habestro.
ir zarten frawen nu seit fro,
daz ich in hah czu neide pracht.
sein heim glast aus hoher acht,
seint ich es muzz chunden doch,
130 ein grozzer hafen sawrkoch
glest auf dem heim wunichleich,
daz er die cziehen sein bestreich
da haymen an der sunnen.
sein lob daz wer uerprunnen,
135 hiet ich es nicht gerettet,
er het im sanfft gebettet,
daz im daz lob getichtet wart,
sein nam der swaymt aus hoher art
Sumolff Lapp uon Ernwicht
140 czu guten Sachen vnbericht.
roho, roho Sumolff Lapp
hut der ayer du genstrapp/
VI.
Von herezogen Albrechten von Oesterreich.
Primisser, III. pag. 6. v. 117. ,gut richter wittiben vnd waisen/
die land behielt er pei irm recht,
der trewen stark der warhait siecht
gen landen vnd gen herren
5 daz er nicht lie uerwerren
lant wider lant chriegleicher tat,
sein mund goz nie falschen rat
nach steten vnd nach uesten
wo in die falschen westen,
10 die dorften in nicht suchen
uerdammen vnd uerfluchen
chund er vnrecht mit rechtes chraft.
des ernsts ampt mit maisterschaft
chund er weisleichen walden
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
123
15 vnd ordenleichen halden,
solt er darumb geliten han.
es must nach seinen eren gan
nach wirden vnd nach staten
ich wil trewen raten
20 sein lob man ticht, les vnd schreib,
wer gesacht mit chrankchem leib,
lant vnd lewt an falschen pein
mit ern so gewaltig sein
als er mit chranches leibes chraft
25 getrew, stät vnd warhaft,
die hielten im der eren stul
daz er in fawler schänden phul
hat nie geneczt chainen füz,
wo man durch roter munde gruz
30 den schimpf erdacht durch hohen mut.
ze hant der edel fürste gut
pot maniger rainen frawen zart,
daz man ze hof sich liepleich schart
durch frewenreiches mieten
35 er pot vnd hiez gepieten
uil manigen minnichleichen weib
durch frewd durch lust durch laid uertraib
durch ritterleiches werben,
nu im mocht nit uerderben
40 pei stiller per fröleich sit,
dem fürsten folget mit
trew vnd zucht mas vnd schäm
warhait vnd stät gehorsam
erparmt fber die armen diet,
45 er was als im die Weisheit riet
gottleiches dinstes fleizzig.
sein hercz ward nie sleizzig
an gottes d'inst no jugent,
daz er mit rainer tugent
50 göttleicher lieb mit uorchten phlag
piz her an seinen lezten tag.
daz in der tot mit grimer that
des lebens gar beraubet hat.
124
P i i e s s.
daz mauiger clilagt mit schaden
55 des frumen sind entladen
Steyr, Österreich vnd Cherndten.
nn das ir edlen geraden
uergezzet nicht des fürsten lob,
daz maniger swebt mit eren ob
60 nu chlagt in das ist uon schulden not,
den laider hat der pitter tod
bestrikt mit seinen snürren,
ich sacli mit iammer furen
nach seinem tod drei panir
65 uor der par mit chlagunder gir
zwelf held nach hurt geschieht
auf orssen nur dersclirikcht
mein hercz, ich da uercheret sacli
sper schild vnd helmes dach
70 entrüstet vnd uercheret
mein hercz mich do leret,
daz ich plasmirt nach der geschieht,
der Wappen darf ich plumen nicht
die waren chlagbere
75 ach gott der laiden mere.
ich sach uon ersten einen schilt
nach der panir, der was uerczilt
der spiczigen perg die ort ze tal
sein grüner glast was worden ual
80 chain Smaragd in den schildt was
recht als der reif das grün gras
mit seiner chelt gefelbet,
also hat sich geselbet
des Schildes glast nach chlagunder gir,
85 darin geperlt das panthir
daz was ee chlymmende fraydig,
daz was czu schauen laidig,
der swanz war nach dem ruk gepogen
der perlein glast was ser betrogen
90 mit plaichen silber tünchelfar,
,der cldavn gold uerplichen gar' Primisser, v. 117
Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suehenwirts.
125
VII.
Von pnrchgraff Albrechten von Nürnberg.
Primisser VII. pag. 22, v. 185: ,haid vnd gehag man nicht enliez'
man sucht der veinde widerdriez
der cheyser was so gar uerczagt
uon Sirfey daz er allez jagt
5 hinder sich in sein aigen lant
so ferr, daz in nicht uant.
do dez die herren ser uerdroz
er nam ein stolczen hauffen groz
mit ritter clmechten unuerczait
10 die durch der wappen wirdichait
auch bechömen waren dar
und nam eins fromden reittens war
von dera (?) her als ich uernam
da nie chain Christen mer hin cham.
15 er raist vncz an den sechsten tag
mit wernder haut alz ich ew sag
gepirge walt vnd tieffe tal
chost, getrank, das was in smal,
hunger und durst uil maniger lait
20 durch hicz, durch grozze arbait,
sein edel hercz sich nie gespart,
er sucht der ueinde widerpart
vnd macht in der haiden lant
vil ritter mit sein selbs hant.
25 darnach czogt er zu landen wider
mit ern da der edel sider
nach preyses lob mit fleizze rangk,
daran mit ern im pelangk
als seinem adel wol an zam,
30 er tewrt Wappen und nam
mit ern gernden czuchten,
die schände gie in fluchten
uon im daz sie in nie berurt
126
Friess. Fünf unedirte Ehrenreden Peter Suchenwirts.
lob hab die frucht vnd die gebürt,
35 uon dann er ist entsprozzen
sein nennen chumpt geflozzen
in mahigs lierczen chlosen haim
gesuzzet als ein honigsaim,
der man zertleich newsset,
40 sein lob an ende flewsset
recht als ein ursprunk fluzzesreich,
ir roten munde tugentleich
,cblagt den wolgemuten degen'. Primisser v. 186.
SITZUNGSBERICHTE
DER
KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN.
PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE CLASSE.
LXXXVIII. BAND. II, HEFT.
JAHRGANG 1877. — NOVEMBER.
XXIII. SITZUNG- VOM 7. NOVEMBER 1877.
Die Direction des Realgymnasiums zu Raudnitz erstattet
den Dank für die Ueberlassung akademischer Publicationen.
Herr Dr. H. von Zwiedineck-Südenhorst, Professor
an der Landes - Oberrealschule und Privatdocent an der Uni
versität zu Graz, übersendet eine Abhandlung: ,Ueber den Ver
such einer Translation des deutschen Ordens an die ungarische
Gränze' mit dem Ersuchen um ihre Aufnahme in das Archiv.
Das w. M. Herr Hofrath Birk legt eine Abhandlung des
Herrn Dr. Theodor Wiedemann, welche betitelt ist: ,Die
Superintendenten der Universität Wien seit der Reformation
Ferdinand’s I.‘ mit dem Ersuchen des Verfassers um ihre
Aufnahme in das Archiv vor.
Das w. M. Herr 0. Lorenz legt eine für die Sitzungs
berichte bestimmte Abhandlung unter dem Titel: ,Friedrich
Christoph Schlosser und über die Aufgaben und Principien der
Geschichtschreibung' voi\
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Aecademia della Crusca: Vocabulario. Quinta Impressione. Vol. III. Fas-
cicolo I, II e III. Firenze, 1877; folio.
Akademie der Wissenschaften, köiiigl. preussisclie zu Berlin: Monatsbericht,
Juni und Juli 1877. Berlin, 1877; 8°.
Sitzungsber. d. pbil.-lüst. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft.
9
130
Commission imperiale archeologique: Compte-rendu pour les annees 1872,
1873 et 1874 avee des atlas. St. Petersbourg, 1875, 1876 et 1877; fol.
Gesellschaft, Geographische, in Bremen: Deutsche geographische Blätter.
N. F. Heft III und IV. Jahrgang I. Bremen, 1877; 8°.
Handels- und Gewerbekammer in Linz: Summarischer Bericht, betreffend
die Verhältnisse der Industrie, des Handels und Verkehres Oberöster
reichs im Jahre 1876. Linz, 1877; 8°.
Institut national Genevois: Memoires. Tome XIII. 1869 —1877. Geneve,
1877; 8°.
Institute, the Anthropological, of Great Britain and Ireland: The Journal.
August 1877. London; 8°.
Istituto Reale, di Studi superiori pratici e di perfozionamento in Firenze,
llepertorio Sinico-Giapponese. Fase. H. ituku—mamorikatana. Firenze,
1877; 4L
,Revue politique et litteraire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger 1 . VIl e Annde. 2“ Serie. Nr. 17 et 18. Paris, 1877 ; 4°.
Society, the American Geographical: Bulletin. Session of 1876/77. Nr. 1,
2 and 3. New York, 1876/77; 8®. — Journal 1870/71. New York,
1873; 8“. — Vol. HI, 1874. Vol. VI. New York, 1876; 8°. — Journal
1874. Vol. I. New York, 1874; 8°. — Journal. Vol. I. January 1859
Nr. 1. February Nr. 2. March 1859 Nr. 3. New York, 4°. — Vol. II.
Nr. 1. July, 1860. New York; 8°.
Urkundenbuch der Stadt Lüneburg von Dr. W. F. Volger. III. Band.
Von 1387 bis April 1402. Lüneburg, 1877; 8°.
Verein für Erdkunde zu Dresden: XIII. und XIV. Jahresbericht. Dresden,
1877; kl. 8°.
— militär-wissenschaftlicher, in Wien: Organ. XV. Band. I., II. u. III. Heft.
1877. Wien; 8°.
Wiener Handels-Akademie: Fünfter Jahresbericht. 1877. Wien, 1877; 8°.
Lorenz. Friedlich Christoph Schlosser
131
Friedrich Christoph Schlosser und über einige
Aufgaben und Principien der Geschichtschreibung.
Von
Ottokar Lorenz,
wirkl. Mitglied der k. Akademie der Wissenschaften.
I.
M an wird nicht behaupten können, dass über unsere
meisten und hervorragendsten Geschichtschreiber eine auch nur
einigermassen sicher stehende Ansicht vorhanden und geläufig
wäre. Wenn man von der unmittelbaren Wirkung absieht,
welche die Gegenwart auch auf dem Gebiete der Geschicht
schreibung auszuüben pflegt, und wenn man auch nur einiger
massen zurückgreift in die Vergangenheit, so wird man bald
gewahr werden, dass über Jene, welche wenige Jahre vorher
noch in anerkannter Wirksamkeit gestanden, ein unzuverlässiges,
ungleiches und nicht selten ungerechtes Urtheil vorherrscht.
Die Werthschätzung des Geschichtschreibers wird unter allen
Umständen von mannigfachen localen und idealen Verhältnissen
beeinflusst sein; auch die Veränderungen des Lebens und Ge
schmacks werfen überall und zu allen Zeiten ihr wechselndes
Gewicht in die Wagschale der Beurtlieilung historiographischer
Leistungen, aber alle diese Momente reichen nicht aus, um die
ungewöhnliche Wandelbarkeit zu erklären, welcher der deutsche
Geschichtschreiber meist in der Meinung der Gelehrten und
Laien unterliegt. Die Annalen unserer Geschichtschreibung
verzeichnen die äussersten Extreme in der Behandlung und
Beurtheilung neuerer und neuester Geschichtswerke, und die
heftigste Verwerfung wird dem Schriftsteller neben der grössten
Anerkennung in rasch folgendem Wechsel zu Theil. Man
9*
132
Loren z.
braucht eine Reihe von einst klingenden Namen nur auszu
sprechen, um den Satz zu beweisen, dass unser kritisches Urtheil
über die umfangreichsten Leistungen auf dem Gebiete der
Geschichte in einem heftigen Schwanken begriffen ist, welches
durchaus nicht blos auf den natürlichen Fortschritt der Wissen
schaften allein zurückgeführt werden kann. Muss aber das
Ansehen der Wissenschaft nicht darunter leiden, wenn selbst
in den elementarsten Richtungen derselben keinerlei Stetigkeit
wahrzunehmen ist und wenn der Strom der wissenschaftlichen
Einsicht stets das Bild einer zackigen, ungeraden und selbst
rückläufigen Bewegung bietet. Für die nachfolgende historische
Production fehlt jeder sichere Haltpunkt, der in dem Urtheil
über die frühere begründet wäre und es ist ein Zeitraum von
wenigen Jahren, welcher für die Geschichte der Historiographie
im Grossen kaum noch massgebend wäre, seit eine etwas
grössere Continuität und Stetigkeit in den Anschauungen von
Generation zu Generation hervorzutreten beginnt. Aber auch
da nur mehr in Betreff der äusseren Fertigkeiten als in Ansehung
der inneren Fragen der geschichtlichen Wissenschaft. Von den
Gelehrtenkreisen aus verbreitet und verstärkt sich das Schwanken
der Urtheile in das grössere Publicum. Männer, deren histo
rischem Griffel noch eben gehuldigt wurde, sieht man noch vor
ihrem Tode zu den Todten geworfen, und was nicht selten als
höchste historische Leistung gilt, ist im nächsten Augenblicke
bei Seite gesetzt. Während die Einen noch die Grabschrift dem
,deutschen Tacitus' schrieben, belächelten die Anderen den Werth
seiner Schriften, und während man noch Jubiläen feierte, wussten
die Jüngeren schon die Verkehrtheit eines alten Meisters haar
scharf zu beweisen. Man mag sich hiebei mit dem Fortschreiten
der Wissenschaft trösten oder brüsten, man mag die Rührigkeit
bewundern, welche es möglich macht, dass morgen schon ver
altet, was gestern neu war, man mag nichts Anderes als ewig
strömenden Forschungseifer darin erkennen, wenn rücksichtslos
verdammt wird, was der erkannten oder erkennbaren Wahrheit
nicht völlig Stand hält. Aber auch die Nachtheile wissen
schaftlicher Entwickelung sind leicht zu ermessen, welche daraus
entstehen müssen, wenn auch nicht einmal in den Hauptzügen
die Aufgaben der Forschung für eine längere Epoche geistiger
Thätigkeit, wenn nicht im grossen und ganzen die Auffassung
Friedrich Christoph Schlosser.
133
der Vergangenheit gleichmässig sichergestellt ist. Wie wenn
der einzelne Mensch von der verzweifelnden Befürchtung be
fallen würde, dass ihm sein eigenes Gedächtniss nichts als
Lüge und Täuschungen vorspiegelt, so müsste einer Nation
wahrlich ihre eigene Geschichte verhasst werden, wenn ihr
dieselbe nur als ein Chaos widersprechendster Auffassungen
entgegenträte, in welchem kein einziger sicherer Punkt der
Ueberlieferung wäre. Wenn wir nun aber auch durch gewisse
grosse Marksteine der Entwicklung sowohl in der allgemeinen wie
speciell in der deutschen Geschichte vor einer solchen äussersten
Verwirrung und Verzweiflung an geschichtlicher Wahrheit
wenigstens der Hauptsache nach bewahrt zu sein scheinen, so
muss man es doch gestehen, dass wir auch heute eigentlich kein
durchgreifendes Princip, keine anerkannte historiographische
Richtung, ja nicht einmal einen historischen Stil von einiger
Gleiehmässigkeit, und was das Bedenklichste zu sein scheint,
von Jahr zu Jahr weniger Neigung besitzen, uns über Dinge
dieser Art zu verständigen oder auch nur ernsthafter zu unter
halten.
Unter den zahlreichen Kunstanstalten von Paris findet
sich eine speciell für die Contiuuität der französischen Malerei
höchst merkwürdige Sammlung, in welcher die Preisbilder der
französischen Akademie in Rom seit dem Jahre 1721 aufbewahrt
werden, eine Reihe von Gemälden, welche bei der grössten
Mannigfaltigkeit eine wunderbare Gleichheit der künstlerischen
Tradition erkennen lassen; man würde jedes für sich sofort als
Bild der französischen Schule erkennen. Ich weiss nicht, ob
man diesen selben Charakter nicht auch in der französischen
Geschichtschreibung nachzuweisen vermöchte; soviel aber ist
gewiss, dass unsere deutsche Geschichtsliteratur das gerade
Gegentheil einer solchen nationalen Tradition darbietet: die
höchste Individualisirung in Betreff der politischen und histo
rischen Auffassung, der wissenschaftlichen Aufgaben, des Stils
und der Darstellung. Jeder deutsche Geschichtschreiber steht
äusserst vereinzelt und einsam wie ein besonderes Problem da,
und es gehört fast immer zu den grössten Schwierigkeiten,
seine Stellung in dem grösseren Zusammenhänge der Wissen
schaft zu bezeichnen, die Beziehungen aufzufinden, die er zu
anderen Geschichtschreibern vor und nach ihm, zu anderen
134
Lorenz.
Zweigen der Forschung, zu anderen Doctrinen, zur Philosophie
und zu den Staatswissenschaften einnimmt.
In solcher Vereinzelung und Besonderheit liegt heute auch
das grosse schriftstellerische Leben des Mannes hinter uns, der
zu den gelesensten und bekanntesten Geschichtschreibern
Deutschlands zählte. Seine eigenen Anknüpfungspunkte an die
Entwickelung des geistigen Lebens der Nation, sein Ausgang
von der grossen Bewegung der Literatur, sein Eintritt in die
Werkstätten der geschichtlichen Forschung sind so unsicher
und liegen so wenig zu Tage, dass wir es für ein kritisches
Unteniehmen halten müssen, die Anregungen zu bezeichnen,
von denen er erfüllt war, und die Keime zu erforschen, aus
denen seine geistigen Blüthen erwuchsen. Wie er aber gleichsam
ohne sichtbare Verbindung mit der vorangegangenen histo
rischen Literatur erscheint, so bietet Schlosser hinwieder schon
heute vermöge seiner gesammten politischen und philosophischen
Weltanschauung fast gar keine Anknüpfungspunkte dar, ist fast
gänzlich von den Bücherbrettern der Gelehrten verschwunden,
und wenn man ehrlich sein will, so darf uns die Hochachtung
vor ihm nicht verhindern zu sagen, dass unser ganzes heutiges
wissenschaftliches Denken und Forschen nur mit höchst un
bedeutenden und schwachen Fäden zu ihm zurückführt.
Kann man sich unter diesen Umständen wundern, dass
gleich an dem Grabe des Mannes, der sich als Achtzigjähriger
den verbreitetsten Historiker Deutschlands nennen durfte, ein
gewaltiger Kampf um seine Bedeutung, ja selbst um seine
Berechtigung leider in der Weise geführt wurde, dass seine
Anhänger die abscheulichsten Angriffe gegen einige andere
deutsche Geschichtschreiber eröffneten. 1 Und darf man sich
wundern, dass nach weiterem Verlauf von fast zwei Decennien
1 Als Ausgangspunkt der heftigen Gegensätze, welche die Geschichtschreiber
Deutschlands eine Zeitlang in zwei Parteien theilten, gilt gewöhnlich Ger-
vinus’ Schrift über die Grundziige der Historik, Leipzig 1837, worin
weniger der S. 82 yorkommende Satz: dass man Schlosser’s Werke allein
in der Literatur als Früchte des allgemeinen europäischen Lebens nennen
könne, als vielmehr das, was er über die pragmatische Geschichtschreibung
S. 53 ff. bemerkte, Anlass zu leidenschaftlichem Streite gab. Darüber wurde
denn nur zu sehr übersehen, wie vieles Vortreffliche in der kleinen Schrift
steht. Nur darf mau darin kein consequentes System suchen. Gcrvinus
Friedrich Christoph Schlosser.
135
noch nicht der leiseste Versuch einer Verständigung gemacht
worden ist und es den Anschein hat, als ob ein literarisches
Bedürfniss für eine solche gar nicht vorhanden wäre? Ist es
nicht ein Beweis der fortdauernden Zerfahrenheit der wissen
schaftlichen Bestrebungen und Zielpunkte, wenn hier Schlosser,
dort der gleichaltrige Niebuhr hundert Jahre nach ihrer Geburt
einen gesicherten Standplatz in der Wissenschaft entbehren?
Von Schlosser konnte versichert werden, dass er den ersten
Anforderungen, welche an einen Historiker zu stellen wären,
nicht genügt und dass er nichts für die Ermittlung der Wahr
heit zu leisten vermocht hätte. 1 Und wenn Gervinus glaubte,
er könnte den Deutschen umgekehrt in der Schlosser’schen Ge
schichtschreibung ein Normalmaass für alle zukünftige Histo
rik aufdrängen, so blieb dies — man muss sagen glücklicher
weise — ein fast vereinzelter Versuch, ein kühnes Abenteuer.
Ein schönes und verständiges Wort war es aber, welches
Löbell sagte, nachdem er der leidenschaftlichsten Verurtheilung
selbst die Zügel schiessen lassen: ,Die Perioden des falschen
Ruhmes und der unbegründeten Geringschätzung müssen ab
gelaufen sein, um der rechten Kritik Raum zu verschaffen. So
wird auch die Anerkennung des Verdienstes, welches sieh
Schlosser um die historischen Studien in Deutschland wirklich
erworben hat, in seinen rechten Grenzen erst dann Statt finden,
wenn die übertriebenen Vorstellungen von seiner Bedeutung
windet sicli mühsam von den ästhetisirenden Gesichtspunkten Humboldt’s
los und steckt überall in der apriorischen Philosophie, die er aber ver
wirft, tief drin. Im Jahre 1844 hat Wuttke in dem ,Grenzboten 1
Nr. 18 einen wenig unterrichtenden Artikel über Schlosser geschrieben,
zu dessen Verurtheilung damals auch Buchhändlerspeculationen in ab
scheulichster Weise mitwirkten.
1 Als nach dem Tode Schlosser’s Gervinus seinen Nekrolog, Leipzig 1862,
veröffentlichte, in welchem ohne tieferes Eingehen auf die Principien-
fragen eine weit über ein billiges Maass binausgehende Vergleichung
zwischen Schlosser und Ranke in der Art geliefert wurde, als hätte die
heutige Geschichtschreibung nichts Anderes zu thun, als in den Bahnen
Schlosser’s fortzuwandeln, antwortete Löbell, leider anonym, wodurch
die Gehässigkeit des Streites noch mehr hervortrat. Briefe über den
Nekrolog F. Chr. Schlosser’s von G. G. Gervinus. Die bezeichnete Ver
urtheilung besonders im neunten Brief S. 33 ff. Einen ruhigeren Artikel
lieferte dagegen Haym im Preuss. Jahrb. IX. 4. 1862 April.
136
Lorenz.
als Historiker ihr Ende gefunden haben werden, und vor allem
der phantastische Versuch, ihn zu einem der ersten Genien
aller Zeiten heraufzuschrauben, zu Boden gefallen sein wird/
Einem mir unbekannten Verfasser eines Artikels der historischen
Zeitschrift aber muss man es zur Ehre nachsagen, dass er
gleich in jenem unglücklichen Widerstreite leidenschaftlicher
• Meinungen den Versuch gemacht, jene Periode ruhiger Wür
digung anzutreten, während von anderer Seite freilich der
Beweis geliefert wurde, dass Löbell mit Recht diese Zeit in
weite Ferne herabgerückt sah. 1 Was heute in dem zusammen
fassenden Buche Georg Weber’s als Festschrift zur hundert
jährigen Geburtstagsfeier Schlosser’s vorliegt, kanu nicht als
eine eigentliche historiographische Würdigung des Geschicht
schreibers angesehen werden, so erwünscht diese Zusammen
stellung des biographischen Materials auch war. Die bisher
unbekannt gewesenen Briefe Schlosser’s an Frau Schmidt geben
zwar manche persönliche Aufklärungen und nicht zu unter
schätzende Winke über sein geistiges Leben, bieten jedoch
ihrer Natur nach keinen Einblick in Schlosser’s Verhältniss
zur Wissenschaft. So dankenswerth daher auch Weber’s Fest
gabe war, so wenig dürfte sie als eine abschliessende Wür
digung des alten Meisters gelten. In den folgenden Erörterungen
kann um so lieber von den biographischen Momenten abgesehen
werden, als Weber’s neue Publication Schlosser’s eigene Lebens
aufzeichnungen in frische Erinnerung gebracht hat.
1 Zur Beurtheilung Friedrich Christoph Schlosser’s in v. Sybel’s hist. Zeit
schrift VIII. 117—140; vgl. auch Bernhardt über Löbell in der neuen
Ausgabe des Gregor von Tours.
2 F. Chr. Schlosser, der Historiker. Erinnerungsblätter aus seinem Leben
und Wirken, eine Festschrift zu seiner hundertjährigen Geburtstagsfeier,
Leipzig 1876. Auch Weber kommt nochmals auf den Vergleich von
Schlosser und Ranke zurück, erinnert an den Goethe- und Schiller-Streit
und tröstet sich, wie es scheint, nicht in glücklichster Analogie damit,
dass die heutige Zeit beide verehrt. Allein die Geschichtswissenschaft
hat in ihren Productionen gewiss wenig Aehnlichkeit mit der Unvergäng
lichkeit der Poesie, obwohl man immer wieder in Humboldt-Gervinus’seher
Weise gerne von der Kunst spricht, wenn man das Geschäft des Geschicht
schreibers beschreibt. Der von Weber im Jahre 1862 in .Unsere Zeit 1
ebenfalls als Nekrolog veröffentlichte Artikel ist sacligemäss und lehrreich
und unterschied sich damals wohlthuend von den leidenschaftlichen Aus
brüchen der anderen Nekrologisten.
Friedrich Christoph Schlosser.
137
Diese Selbstbiograplne, im Jahre 1826 verfasst, muss uns
zunächst einen Augenblick beschäftigen. 1 Gelehrte entschliessen
sich nicht allzuhäufig zu einer über ihre eigene Entwickelung
reflectirenden Darstellung. 2 Schlosser, der zur Angabe der
Hauptumstände seiner Lebensgeschichte von aussen her aufge
fordert war, ergriff die Gelegenheit, sich einmal über sich selbst
Rechenschaft zu geben. Er schrieb einen Aufsatz, der in mehr
als einer Beziehung lehrreich war, und die Hauptquelle für
unsere Kenntniss von seinem Innern geblieben ist. Obwohl es
ihm eigentlich widerstrebte, sich selbst zu porträtiren, scheint
es ihm doch unmöglich gewesen zu sein, eine Reihe von Lebens
schicksalen in trockener Chronologie ohne den Nachweis des
geistigen Zusammenhanges derselben zu verzeichnen. Indem er
schrieb, gestaltete sich seine Selbstbiographie zu einer Erklärung
seiner selbst, zu einer recht eigentlichen Bekenntnissschrift.
Er verwahrt sich mit mehr als einem Worte gegen die Ver
suchungen, denen der Selbstbiograph zu unterliegen pflege, er
1 Weber a. a. O. wieder abgedruckt aus den Zeitgenossen' 1826. Wir sind
weit entfernt, hier auf das Biographische irgend eingehen zu können,
oder zu wollen. Nur was die innere geistige Entwickelung Schlosser’s be
trifft, so gehört es zu unserem Gegenstand; doch möge es gestattet sein,
einer Mittheilung des Herrn August Oncken hier zu gedenken, welcher
mich versicherte, dass in Varel, wo Schlosser Hofmeister bei Bentinek-
Knyphausen war, die Tradition vorhanden wäre, die Bürger der Stadt
hätten Schlosser als ,Domestiken' des Grafen die Aufnahme in den Club
verweigert, was vielleicht Ursache zu dessen plötzlichem Abbruch seiner
Verhältnisse in Varel gegeben haben möchte.
2 Gervinus führt auf diesen Umstand (Grundzüge der Historik S. 13) sehr
schön die Thatsache zurück, dass über Historik und Historiographie
gerade von den bedeutendsten Historikern am unliebsten und seltensten
geschrieben wird. Hier ist der Vergleich mit dem Künstler vielleicht
passender angebracht als sonst. Vollends beistimmen muss man ihm aber,
wenn er sagt: ,Der Geschichtschreiber liebt das Nachdenken über sein
Geschäft so w’enig wie der Künstler. Und dennoch ist es unserer neuesten
Zeit so natürlich, über ihre Bestrebungen sich Rechenschaft zu geben,
das was sie thut, mit Bewusstsein thun zu wollen, dass man nimmer
mehr zweifeln darf, ob es heute noch Jemandem gelingen werde, in
Kunst und Wissenschaft grosse Productionen zu liefern , ohne sich über
seine Leistungen und sein Verfahren von Zeit zu Zeit klar zu machen'.
Wie viel mehr muss man heute diesen Satz wiederholen, wo es an den
meisten Orten in Deutschland Mode geworden ist, solche Dinge, wie sie in
der Historik abgehandelt werden, als Allotria zu behandeln.
138
Lorenz.
will nicht der Frosch in der Fabel sein, ,der so gross werden
will'. Er möchte so wenig als möglich sagen und schüttet doch
mächtig sein Herz aus. Er glaubt, durch tausend Rücksichten
verhindert zu sein, den Gang seines Lebens aufzuschliessen,
und doch gibt er in jedem Satze ein markiges Urtheil über
sich selbst, über seine Umgebung, seine Zeit, seine Lehrer,
seine Eltern. ,Ich erkannte früh', sagt er unter Anderrn, ,dass
die deutschen Professoren, Schriftsteller, Gelehrte, ßedactoren
gelehrter und ungelehrter Blätter sich unter einander verständen,
das Publicum und die Nachwelt zu betrügen und nahm mir
vor, mich nie unter eine Menge von eingebildeten Menschen
zu mischen, wo der, welcher sich nicht vor Jedem bückt und
nicht Partei macht, oder welcher irgend Einen in seinem eiteln
Treiben stört, nur Steinwürfe der Parteimänner und Schmähun
gen der Gassenbuben, die sich berühmt machen wollen, zu
erwarten hat“. Von seinem eigenen Vater versichert er uns, dass
es ein rechtes Glück gewesen sei, ihn in seinem sechsten Jahre
verloren zu. haben. Von der harten Behandlung der Mutter,
von den Schlägen seiner Mitschüler, von der Peitsche und den
Ohrfeigen ,des wackeren ersten Lehrers', von der Misswirt
schaft des Landesherrn und der Beamten, von der Rohheit des
Soldatenthums erzählt er uns mit rücksichtslosester Lebhaftig
keit und im Tone von stahlhartem Selbstbewusstsein: ,1m
achten bis zehnten Jahr Scenen sehen, wie die, welche ich sah,
unterrichtet werden, wie ich es ward, Menschen kennen lernen,
wie diese, hätte bei stärkeren Leidenschaften und mehr Ge
legenheit auszuschweifen, als ich je gehabt habe, sehr viel
schaden müssen; an mir ging es vorüber'.
Wer diese Selbstbiographie liest und diese Eindrücke nach
empfindet, der muss es errathen können, wie dieser Mann Ge
schichte schreiben wird, auch wenn er kein einziges Buch von
ihm gelesen hätte. Seine friesische Heimat mag ihm geholfen
haben, alle weichliche Regung des Herzens unter die Ueber-
zeugung eiserner Nothwendigkeiten zu beugen. Das kleine Land
Jever war in politischer Beziehung den Launen seines Zerbster
Tyrannen gerade so unterworfen, wie die friesische Küste den
Stürmen des Meeres und gehörte, da es zur Zeit der Kreis-
eintheilung keinem Reichsstand unterthan war und selbst keine
Reichsstandschaft besass, noch zur Zeit von Schlosser’s Geburt
Friedrich Christoph Schlosser.
139
eigentlich nicht zu Deutschland, welches, selbst ein dunkler
Begriff, für den Sohn der friesischen Erde stets eine imaginäre
Grösse blieb. 1 Was die heimatlichen Erinnerungen von den
Beziehungen zu den benachbarten deutschen Ländern erzählten,
kleidete sich in die Tradition despotischer Eroberungsversuche
und ungerechter kirchlicher oder politischer Unterdrückung.
Der friesische Wahlspruch aber in einem alten Wappen lautete:
,lieber todt als Sklave', und diesem Lakonismus persönlichen
Unabhängigkeitsdranges, welcher auch Schlosser’s Seele erfüllte,
hielt nirgends ein grösseres Staatsgefühl ruhig wägend, das
Gegengewicht. »Schlosser besass wohl eine Heimat, aber kein
Vaterland und auch von dieser Heimat kann man nicht sagen,
dass er sie übermässig hochgeschätzt hätte. Ob sich aber aus
solchen .Tugendempfindungen ein sicherer historischer Stand
punkt, insbesondere nach der Seite staatlicher Geschichte ent
wickeln konnte, müssen wir vorläufig dahin gestellt sein lassen.
Denn wenn auch eine Antwort auf diese Frage durch Beispiele
aller Zeiten ebenso, wie vielleicht aus naheliegenden Erfah
rungen gegeben werden könnte, so träfe uns doch leicht der
Vorwurf, an die spätere wissenschaftliche Arbeit des Historikers
mit einem vorurtheilenden Maasstab herangetreten zu sein.
Wie die deutsche Welt gegen Ende des vorigen Jahr
hunderts beschaffen war, lag ihr nichts ferner, als die Grund
festen eines nationalen Staatsbewusstseins aufzusuchen, oder
den Mangel davon zu bedauern. Man war von sehr allgemeinen
Gesichtspunkten in der Wissenschaft, in der Kunst von so
genannten menschheitlichen Idealen erfüllt. Der concrete Inhalt
menschlicher, gesellschaftlicher, staatlicher Verhältnisse wurde
in einer Zeit allgemeiner Erschütterung dem jungen Menschen
absolut nur auf dem Wege wissenschaftlicher Theorien oder
1 Weber-Schlosser S. i. Er erwähnt aber gar nicht, dass Jever nicht zu
Deutschland gehörte, was gleichwohl vollkommen sicher ist, vgl. Berghaus
Deutschland seit hundert Jahren II. 210 ff. Ich lege Werth auf diesen
Umstand, weil Gervinus sich Mühe gibt, es zu erklären, warum Schlosser
,das ganze Gebiet der Geschichte durchwandert und nur der deutschen den
Rücken gekehrt 1 habe. Gervinus woiss die seltsamsten principiellen und
wissenschaftlichen Erklärungen hiefiir. Aber dass es dem Kosmopoliten des
vorigen Jahrhunderts schon seiner Geburt nach an eigentlich nationaler
Anr egung fehlen musste, ist nicht bemerkt.
140
Lorenz.
durch das Medium classischer Bildung bekannt. Die Wirklich
keit bot nichts von alledem, was jemand, der sich mit ihr
historisch oder politisch befassen wollte, brauchen konnte.
Phänomenale Erscheinungen im Gebiete des Staates, der Wissen
schaft, der Dichtkunst bei völliger Entwerthung der cursirenden
Ideen und Institutionen, bei zunehmender Geringschätzung
herrschender Grössen im Gebiete des Geistes und des Staates,
forderten zu einer Kritik der Vergangenheit heraus, wie sie
bis dahin für die geschichtliche Betrachtung der Dinge als un
schicklich erschien. Beurtheilung von einzelnen Ereignissen von
einzelnen Menschen fehlte in keinem Zeitalter der Geschicht
schreibung, die entschiedensten Beispiele dafür lagen aus dem
Alterthume durch alle Jahrhunderte hindurch vor, dass man
aber die Frage über den Werth ganzer Zeiträume der Geschichte
aufwarf, war ein Product der neueren französischen Literatur,
welche nach Deutschland herüber züngelte. 1 Das ganze Mittel-
alter mit Stumpf und Stiel und seinen bis in die Gegenwart
dauernden Einrichtungen als einen baren Unsinn zu erklären,
an welchem der denkende Mann kein edles Reis linden durfte, —
eine Ansicht dieser Art war so wenig ungewöhnlich, dass es
sich Schiller zum Ruhme rechnete, ermässigend zu sprechen
und den Versuch gemacht zu haben, den vergangenen Jahr
hunderten einige ideale Seiten abzugewinnen. 2 Gerade im
1 In dieser grossen Revolution der Geschichtschreibung, welche zu Ur-
theilen über ganze Zeiträume sich aufschwang, meiner Ansicht nach die
tiefgreifendste Veränderung gegenüber der gesaminten Chronistik und
Epochengeschichtschreibung des Mittelalters, ging bekanntlich Voltaire
voraus: ,de voir par quels degres on est parvenu de la rusticite barbare
de ces temps ä la politesse du ndtre‘ heisst es in den Fragments sur
riiistoire. oeuvre XXVII. 214. Verfolgt man ferner den Gedankengang in
dem Essai sur les mocurs, so wird man, insbesondere ceuvres XVI. 412
die Auseinandersetzung über das Lehensw'esen und seinen Verfall, leicht
den Uebergang zu Schiller’s bezüglichen Abhandlungen finden. Voltaire
las Schlosser hauptsächlich in der Frankfurter Zeit — und zwar eben
dessen historische Schriften vorzugsweise.
2 Vgl. Tomaschek, Schiller in seinem Verhältniss zur Wissenschaft S. 92 ff.
wo die Analyse des Aufsatzes über Völkerwanderung, Kreuzzüge und
Mittelalter trotz der Bemerkungen Janssen’s Schiller als Historiker S. 134
in allen Punkten aufrecht stehen wird. Herr Jansseu kann es freilich
nicht begreifen, wie man im Mittelalter von Finsterniss reden kann, —
weil sich dieser überhaupt einen Standpunkt des menschheitlichen Fort-
Friedrich Christoph Schlosser.
141
Augenblicke als Schlosser aufing-, sich für geschichtliche Dingo
zu interessiren, war ohne Zweifel die grösste Verworrenheit in
Bezug auf alle Beurtheilung der Vergangenheit eingetreten. Der
Einfluss Schlözer’s, Gatterer’s, die alte Göttingische Tradition
waren vollkommen überwunden, die ofticielle wissenschaftliche
Vertretung der Geschichte machte auf den jungen Schlosser
einen unsäglich schlechten Eindruck. Er bedauerte später, dass
er unter den Gelehrten Göttingens Planck Unrecht gethan und
versicherte, dass er bei diesem Einzigen kein Bedenken ge
tragen hätte, sich ihm anzuschliessen, wenn er ihn früher so
gekannt hätte wie später. Von Schlözer spricht er wie von
einem abgethanen Manne, von Spittler achtungsvoll, doch
ohne tieferes Interesse, von allen Anderen mit weniger als
zweifelhafter Verehrung. 1
Wo war ein Plaltpunkt in dem Labyrinth einer auf
gewühlten Literatur, die sich massenhaft dem Knaben schon
erschloss und die der junge Mann mit einer fieberhaften Lese-
wutli zu verschlingen fortfuhr. Alte und moderne, französische
und deutsche Schriftsteller jedes Faches hatte Schlosser so
frühzeitig und so vollständig durchgelesen, dass wir uns erinnern
müssen, wie Aehnliches auch von anderen damaligen jugend
lichen Geistern gemeldet wird, um es glaublich zu finden. 2
Schrittes, von dem ebenjene Leute ausschliesslich die Geschichte betrachtet
wissen wollten, nicht denken kann. Wir sind unsererseits auch nicht
der Ansicht, dass dieser Standpunkt der historisch brauchbare sei, aber
wir begreifen schon recht gut, warum Schiller mit den vulgären Ansichten
über das Mittelalter übereinstimmte, jedenfalls war dieser Bruch mit der
bisherigen Historiographie, wie er von Schiller bezeichnet ist, das einzige
Mittel, um aus dem Mittelalter herauszukommen und eine moderne
Geschichtswissenschaft möglich zu machen.
1 Bekanntlich studirte Schlosser Theologie; ich glaube aber auf diesen Um
stand in Bezug auf seine innere geistige Entwickelung gar kein Gewicht
legen zu sollen, da dies ja noch der gewöhnliche Studiengang vieler Lehrer
und Gelehrten zu sein pflegte. Nachwirkung theologischer Art findet sich nur
einigermassen in Hinsicht auf die später gewählten Themata historischer
Arbeiten, was im Uebrigen die enorme Missachtung, in welcher die Göttinger
Professoren ,de Kerls 1 standen, betrifft, so kann man Eiler’s Meine Wande
rungen I. 86 f. lesen. Auch Voss verachtete insbesondere Heyne.
1 Die Lesewuth der jungen Leute im vorigen Jahrhundert kann man aus
der Biographie Schlözer’s, Kitter’s, A. v. Humboldt’s, Niebuhr’s wie
Schlosser’s ersehen, doch hatte Niebuhr in späteren Jahren sehr häufig
142
L orenz.
Die Unterrichtsmethoden jener Zeit hegünstig'ten in frühestem
Knabenalter eine auf das Sachliche gerichtete cursorische Lcctüre,
die es möglich machte, dass junge Leute, wie Ritter, Niebuhr
in einer Zeit bereits sich einer ansehnlichen Kenntniss der
classisclien Welt erfreuten, in welcher unsere heutigen Jüng
linge gemeiniglich noch nicht über die Einleitungen der philo
logischen Gelehrsamkeit und kritischen Verständigung hinweg
gekommen sind. Dass aber die überhastete Aufnahme eines
gewaltigen Stoffes auch manche geistige Nachtheile schuf, wird
nicht geläugnet werden können, und vielleicht hängt es damit
auch bei Schlosser zusammen, wenn ihn neuere Beurtheiler so
häufig eines Mangels scharfer kritischer Durchdringung seines
Gegenstandes anklagten. Aus seiner Selbstbiographie ist man
schlechterdings nicht im Stande zu ersehen, von welchen
Richtungen Schlosser besonders angeregt war, welchen Autoren
er mit Vorliebe gefolgt, wo er seine eigene Gedankenarbeit am
liebsten einsetzte. Seine Bücher und deren Vorreden, welche ohne
hin erst in eine Zeit fallen, wo er zum fertigen Mann herangereift
war, enthalten nicht das Mindeste, was uns auf die Spuren
seiner inneren Entwickelung leiten könnte. Kein Buch, kein
Gelehrter, kein Lehrer wurde je von Schlosser irgendwo vorzugs
weise als Leitstern seiner Bildung, seiner Weltanschauung be
zeichnet. So überraschend indessen diese Erscheinung uns bei
einem Schriftsteller von so ausgeprägten, festen und unbeug
samen Ueberzeugungen entgegentritt, so wenig ungewöhnlich ist
dieselbe bei den meisten Historikern vom Fache. Philosophen,
Juristen, Medicinern liegt es viel näher, und es ist unter ihnen
ein althergebrachter Gebrauch, die Beziehungen zu nennen, in
welchen sie zu ihren Vorgängern stehen, das System zu be
zeichnen, an welches sie sich halten. Der moderne Historiker
dagegen wird in sich selbst eine gewisse Abneigung erziehen,
geklagt, dass es ihm an einer richtigen Leitung seiner Studien gefehlt
habe, dass er dadurch auf viele Irrwege gerathen sei. Lebensnachrichten
I. S. 24. Ueber das rasche und cursorische Lesen der Classiker —
nebenbei bemerkt, gerade die entgegengesetzte Methode von jener, die
heute bewirkt, dass man nicht gut lateinisch und griechisch lernt —
vgl. Schlosser’s eigene Angaben, Weber 14, wo auch behauptet wird,
dass Schlosser in Zeit von drei Jahren über viertausend Bücher durch
laufen habe.
m
Friedrich Christoph Sclilosser. 1 43
sich von irgend etwas Anderem abhängig- zu machen, als von
dem, was er seine Quellen nennt. Man wird nicht gerade be
haupten wollen, dass er darauf angewiesen sei, den Urgrund
seiner TJeberzeugungen und Urtheiie zu verstecken, aber sicher
widerstrebt es der Natur seiner Wissenschaft, sich wie der
Mediciner als einen Homöopathen, wie der Philosoph als Hege
lianer kurzweg zu bezeichnen. Zugleich liegt es in der Ent
wicklung der historischen Wissenschaft, als solcher, jiass sie die
Krücken vollends ablehnt, die sie nur zu lange Jahrhunderte hin
durch theils der Theologie, theils der Jurisprudenz entnommen
hatte und die sie verhinderten, völlig frei und selbständig einher
zuwandeln. Wenn man Schlosser zuweilen damit zu bezeichnen
glaubte, dass man ihn zum Vertreter einer sogenannten sub-
jectiven Richtung der Geschichtschreibung machte, so hat er
mit den ,Objectiven‘ doch jedenfalls das gemein, dass er für
seine historische Arbeit auch seinerseits nichts als historische
Quellen und nur diese anzunehmen gestattete. Liegt hierin aber
nicht eine gewisse Täuschung? Sollten jene geistigen Zuflüsse,
welche aus anderen Reihen von Gedanken zur historischen
Quellenarbeit hinzugekommen sind, nicht eine sehr aufmerksame
Beachtung verdienen, und setzt nicht jede geschichtliche Mit
theilung einen persönlichen Geist voraus, der aus den mannig
faltigsten Eindrücken, Erfahrungen und Urtheilen zusammen
gesetzt und zu einem Individuum gestaltet worden ist?
Nun ist es wahr, dass die Ansichten darüber wie der
historische Geist beschaffen sein soll, eben sehr auseinander
gehen, und während die einen sich ihn lieber als einen glatten
Spiegel denken, werden Andere von ihm die prismatische
Gestalt fordern, welche die Strahlen der Sonne kritisch zerlegt.
Aber für die Einen wie für die Anderen muss es doch fest
stehen, dass es gutes und schlechtes Glas gibt und dass jenes,
welches aus schlechter Fabrik kommt, weder zum Spiegel noch
zum Prisma sich eignet.
Unter den dürftigen und dabei sehr ungeordneten An
gaben, die uns über Schlosser’s Lectüre vor jener Zeit, in
welcher er schriftstellerisch auftrat, belehren könnten, fällt
die mehrfache Betonung seiner Beschäftigung mit der specu-
lativen Philosophie auf. Es ist nicht zufällig, dass er seine
geschichtlichen Studien häufig in Verbindung mit seiner Lectüre
144
Lore uz.
der philosophischen Werke erwähnt: ,neben der Geschichte
habe er besonders Plato und Aristoteles gelesen'. Ein andermal
hebt er hervor, dass er die deutsche Philosophie ,recht ab ovo'
studiren wollte. Bevor er an Kant ging, wollte er sich von
Crusius für das Verständniss desselben vorbereiten lassen.
Endlich heisst es: ,Ich studirte die drei Kritiken, hernach auch
die anderen Schriften Kant’s und ging nachdem ich die Kritik
der reinen und praktischen Vernunft noch einmal gelesen hatte,
zu Fichte und später zu Schelling über. Wohl merkte ich
indessen, dass ich so wenig ein speeulativer als ein mathe
matischer Kopf sei'. Beachten wir noch Schlosser’s Vorliebe
für Tliucydides, den er dreimal hinter einander gelesen zu
haben versichert, und seine immerwährende Betonung der alten
Literatur neben der Kantischen Philosophie, so wird man
vielleicht schon nach diesen biographischen Selbstbekenntnissen
in diesem Stadium der Entwicklung die Geburtsstunde der
Schlosser’schen Geschichtschreibung erblicken können. Was
sich ihm als historiographisches Ideal vor die Seele stellte, war
eine Verbindung der antiken Muster mit kritischer Philosophie,
die antikisirende Richtung auf das Gegebene und Thatsächliche
und die historische Verwerthung des kategorischen Imperativs.
Es mag vorläufig dahin gestellt sein, ob sich auch in Schlosser’s
späteren Werken diese elementare Verbindung zweier geistiger
Strömungen wiederfinden lassen wird, aber gewiss darf es als
charakteristisch gleich hier noch angeführt werden, wie eifrig
Schlosser auch noch in späten Jahren Schiller’s historische
Bücher empfahl, zu einer Zeit, wo es schon als ein Zeichen
historischer Gelehrsamkeit galt, über des Dichters Geschicht
schreibung mitleidig zu lächeln. 1 Auf die Frage, welche gute
historische Bücher die Jugend lesen solle, antwortet Schlosser
der Frau Schmidt: ,Lesen Sie, wenn Sie das auch schon oft
gelesen haben, Schiller’s Geschichte des dreissigjährigen Krieges
und Schiller’s Geschichte der vereinigten Niederlande'. Ist es
nicht sichtlich der alte Kantianer, der noch an Schiller, Wolt-
1 Recht im Gegensatz zu Niebuhr’s Urtlieil muss man Schlosser in den
Briefen (Weher 201) über Schiller lesen. Merkwürdig ist denn freilich, dass
Gervinus von dem Urtheil seines Meisters so wenig acceptirte. Gesell, d. d.
D. V. 338. vgl. Tomaschek, Schiller etc. S. 131. Janssen, Schiller S. 125,
Friedrich Christoph Schlosser.
145
mann, Sartorius Gefallen fand und diese Muster gesinnungs-
reicher Geschichtschreibung der Jugend als Leitfaden sittlicher
Erziehung und politischer Moral empfahl? Und ganz überein
stimmend mit dieser Auffassung ist wohl, wenn ihm besonders
Müller’s Schweizergeschichten missfielen, weil sie nicht hin
länglich auf die Anerkennung des allgemeinen Sittengesetzes,
einer feststehenden Moral begründet wären. 1 In diesem Sinne
ist es auch ganz richtig, wenn ein neuerer Beurtheiler Schlosser’s
bemerkt, dass die Geschichte nur ,iusoferne ein Interesse auf
ihn ausiibte, das zur Forschung reizte, wenn er durch die
Darstellung irgend einer Epoche sittliche Zwecke erfüllen kann''.
Als ungenau möchte es aber bezeichnet werden dürfen, wenn
an demselben Orte hinzugefügt wird, dass diese sittlichen
Grundsätze sich ,nach den verschiedenen Bedürfnissen der ihn
umgebenden Gegenwart modificirt' hätten. 2 Es war vielmehr
immer derselbe kategorische Imperativ, der sich jedem geschicht
lichen Ereigniss und jeder geschichtlichen Person gegenüber
stellte, und wenn man Schlosser eine gewisse Veränderlichkeit
in seiner sittlichen Beurtheilung zum Vorwurfe machen wollte,
so vergass man, dass er eben auch hierin ein Kind seiner Zeit,
der Zeit des vorigen Jahrhunderts, ihrer Philosophie und ihres
formalen Sittenprincips war, eines Princips, welches sich mit
grösster Leichtigkeit auf die Geschichte anwenden liess und
von welchem eine starke, entschlossene Natur so erfüllt sein
1 Besonders zu beachten ist auch die Stelle, Weber 29: ,In dieser Zeit las
ich alle berühmten neueren Historiker von Hume und Rapiu an bis auf
Heinrich, Schmidt, Voltaire und Johann von Müller. Ich lernte von dem
Letzteren zwar sehr viel, konnte jedoch an dem Gekünstelten, an dem
Mangel aller Einfalt und Natur, so wenig als an Herder’s poetischem
Schwulst in den Ideen zur Geschichte der Menschheit je wahres Ver
gnügen finden“. Wir kommen auf diese Aeusserung besonders mit Rück
sicht auf Herder noch mehrfach zurück.
- Historische Zeitschrift VIII. Li4. Es geht aber viel zu weit, wenn hier
ein Vorwurf darin gesehen wird, dass nicht an und für sich das Factum
ein Interesse erregen will. Es ist ja richtig: die geschichtliche Thatsache
muss den historischen Sinn unbedingt fesseln, aber welches ist denn die
geschichtlich fesselnde Thatsache? Hier fängt ja eben der Streit an.
Vollends sonderbar ist es aber, wenn auch der Verfasser dieses Artikels
eine Seite zuvor auf W. Humboldt recurrirt, der der wahre Anwalt jener
Thatsachen allein ist, die durch seine vielgepriesenen Ideen erst con-
secrirt sind. — Was davon zu denken ist, bemerken wir später.
SitzungBher. d. phil.-hist. CI. LXXXV1II. Bd. II. Hfl. 10
146 Lorenz.
konnte, dass ihr der Unterschied zwischen der apriorischen
Philosophie und der geschichtlichen Erfahrung ganz aus dem
Bewusstsein verschwand. Wir sehen diese Erscheinung bei
Schiller ebenso wie bei Schlosser, welche beiden, so sehr sie
in der Bearbeitung ihres Materiales verschieden sein mögen,
doch in Bezug auf ihre Grundanschauungen unmittelbar zu
einander gehören. Schiller blieb daneben immer der Dichter,
Schlosser der Träger einer vasten Gelehrsamkeit und Lectüre,
aber in der Geschichte der Historiographie fallen beide unter
die gleichartigsten Gesichtspunkte der Entwicklung und stehen
dicht aneinandergeschlossen da. Aus dieser Grundlage des
Denkens entspringt es, wenn sich die historischen Dinge in dem
Geiste des Geschichtschreibers zu lauter Problemen zuspitzten,
welche auf den ersten Blick ganz ausserhalb der historischen
Erfahrung und Aufgabe zu stehen scheinen. Auch hier hatte die
neuere Beurtheilung eine an sich ganz richtige Beobachtung in
der Schlosser’schen Geschichtschreibung zu einem wenigstens
nicht allseitig begründeten Tadel benutzt. Es ist ja richtig,
dass die Schlosser’sche Lösung historischer Fragen meistens
durch Hereintragung von solchen Grössen in die Rechnung
gewonnen ist, welche nicht gegeben waren, aber der Fehler
lag sicher nicht darin, dass das Problem überhaupt aufgestellt
wurde, sondern darin, wie es gefasst und gelöst ward. Dass
die Frage erhoben, dass das Verhältniss, in welchem die histo
rische Thatsache zu unserer Einsicht von ihrem Werthe steht,
rückhaltslos ins Auge gefasst ist — darin liegt doch sicherlich
ein Moment des wissenschaftlichen Fortschritts; dass aber die
Werthbemessung nicht Stich hält, dies ist es doch wohl, was
zur Besserung 'auffordert. Es mag später noch gestattet sein,
im Hinblick auf Sclilosser’s besondere Werke diese Dinge
weiter und im einzelnen zu erörtern; hier, wo es nur darauf
ankommen sollte, die allgemeinen Grundlagen seiner geistigen
Natur festzustellen, mag es hinreichen zu bemerken, dass mit
einer einfachen Verwerfung und Verdammung jener Schiller-
Schlosser’schen Geschichtsauffassung nichts gethan sei, sondern
dass es darauf ankommt, den Rechnungsfehler zu finden und
ihn wirklich zu verbessern. Wer sich von vornherein auf den
Standpunkt stellte, zu sagen, wir Historiker wollen überhaupt
alle jene geschichtlichen Abrechnungen nicht, welche die Wissen-
Friedrich Christoph Schlosser.
147
schalt, angeregt durch die grosse philosophische Bewegung des
vorigen Jahrhunderts, heute fordert, der macht sich die Be-
urtheilung der gesammten neueren Historiographie freilich sehr
leicht; er thäte aber vielleicht besser, zu den alten Annalisten
zurückzukehren, obwohl man ihm nicht versprechen könnte,
dass er nicht auch da von dem sogenannten Subjectivismus,
wohl auch von der sichtbaren Hand Gottes und von ähnlichen
ausserhalb der geschichtlichen Erfahrung liegenden Dingen
fortwährend schwer belästigt werden wird.
Der Fortschritt der neueren Wissenschaft liegt darin,
dass sie im Gegensätze zu der theologisch, politisch und social
stark unterbundenen mittelalterlichen Geschichtsauffassung alle
Fragen des historischen Werdens, so wie die des geschichtlichen
Werthes als Probleme behandelt, die erst noch zu lösen sind.
Die begriffliche Veränderung, welche die Philosophie
des vorigen Jahrhunderts im ganzen Gebiete der
menschlichen Ideen und Handlungen hervorgebracht,
ist auch die Grundlage der neueren Geschicht
schreibung, und hier ist es Schlosser, der das Ver
dienst hat, am allerdurchgreifendsten die Beseitigung
der alten Vorstellungen der Geschichte an der Hand
der Philosophie in praktischer und pragmatischer
Erzählung veranlasst zu haben. 1 Dass man über diese
1 Wie so viele andere Differenzen und Unklarheiten im Gebiete der Historio
graphie, so herrschen auch die verschiedensten Meinungen darüber, wo
die moderne Geschichtschreibung gegenüber der mittelalterlichen Auf
fassung denn eigentlich einsetzt; und man hört in dieser Beziehung die
mannigfachsten Meinungen aussprechen. Man spricht gern von Bossuet,
von Giambattista Vico, aber auch von Lord Bulingbroke, von Voltaire.
Nach meiner Ansicht liegt ein Fehler darin, dass man eine so allgemeine
Erscheinung, wie die moderne Wissenschaftlichkeit durchaus auf einen
einzelnen Menschen zurückführen will, eine Angewohnheit, die man eigent
lich von der Religionsgeschichte überkommen hat. Weil die Religionen
gerne vorgeben, dass sie einen offenbarenden Stifter haben, so ist es in
Sachen der Wissenschaft auch üblich geworden, gewisse Dinge immer
auf Einen zuriiekzuführen, während doch jeder nur einer war. In nichts
ist diese Zurückführung der Wissenschaften auf ihre Stifter verkehrter,
als in Bezug auf die Aufklärungsperiode, wo man noch viel weniger als
bei der Reformation von Stiftern und Gründern reden sollte. Es kommt
dazu, dass man bei der Geschichtswissenschaft erst noch das charakte
ristische Merkmal für die moderne Zeit zu bezeichnen hätte. Natürlich
10*
148
Loren«.
Stellung- Selilosser’s in der deutschen Historiographie nicht
schon früher in unbefangener Weise eine allgemeinere Ver
ständigung zu erzielen vermochte, liegt zum Theil darin, dass
die Chronologie seiner Werke, seines Lebens überhaupt, nicht
ganz parallel mit der entsprechenden allgemeinen Entwickelung
der Literatur läuft, sondern um einige Jahre zurückbleibt. Indem
er sich in verhältnissmässig späten Lebensjahren zu schrift
stellerischer Production durcharbeitete, in ungewöhnlich vor
gerückten Jahren eine akademische Lehrthätigkeit begann und
zur Vollendung seiner Hauptwerke erst in einer Zeit gelangte,
wo auf den Höhen bereits ein sehr verschiedener Luftstrom
herrschte, geschah es, dass man sich über seine Stellung und
Bedeutung nicht leicht zu orientiren vermochte, und dass um
seine Seele gewissermassen ein Kampf zwischen einer älteren
und einer jüngeren Generation der Geister entstand, der zu den
unpassendsten Vergleichungen, zu den unseligsten Missverständ
nissen führte. Hätte Schlossers Lebensgang sich nicht einiger-
massen verspätet, so hätte seine Universalgeschichte in un
mittelbarem Anschluss an Ilerder’s Ideen erscheinen müssen
und sein 18. Jahrhundert wäre zu der Zeit, wo es im Gedanken
concipirt war, auch nach jeder Richtung hin von epoche
machender Bedeutung gewesen. Als seine Werke aber wirklich
erschienen, concurrirten sie bereits mit Erscheinungen von
solchen, die unter anderen Sternen herangewachsen waren.
Wohl aber ist es ganz begreiflich, dass jemand, der die Ent
wickelung der Historiographie recht lebendig nachempfand und
besteht aber auch darin keine Uebereinstimmung, indem einige das Merk
mal des modernen Geistes in reinen Aeusserliohkeiten suchen können und
daher den pedantischen Gatterer als Vater der Geschichtschreibung preisen
werden. Sieht man dagegen auf das Innere, so muss man schon andere
Factoren aufsuchen. Was man heute Wissenschaft überhaupt, und im
Besonderen Geschichtswissenschaft nennt, beruht dem Mittelalter gegen
über auf dem Unglauben und auf der Verwerfung der Postulate als wir
kender Mächte — fasse ich die Geschichte unter diesen Gesichtspunkt,
so weiss ich keinen anderen Einschnitt und Abschnitt zu machen, als
in der Philosophie des vorigen Jahrhunderts überhaupt, und ich verwahre
mich gleich jetzt ein- für allemal gegen den Gedanken, dass ich es darauf
abgesehen hätte, speciell an Kant als den Reformator der Geschichte in
der Weise anzuknüpfen, wie dies etwa übertrieben Buckle mit Voltaire,
Andere mit Anderen gemacht haben.
Friedrich Christoph Schlosser.
149
gewissermassen von der Zeit abstrahirte, indem er den alten
Meister immer noch an der Wende des Jahrhunderts stehen
sah, ganz erfüllt von der epochemachenden Bedeutung seiner
Werke wurde, und den Ungeheuern Schritt in der Geschichts
wissenschaft mit nichts Anderem vergleichbar finden mochte.
War es unter diesen Umständen nicht eine leicht zu ver
stehende und beherzigenswerthe Wahrheit, wenn Schlosser’s
letzte Aeusserungen wie eine Erklärung klangen, dass er die
Welt nicht mehr verstände, und wenn er das offene Eingeständ-
niss machte, die moderne Zeit sei ihm und er der Zeit ganz
fremd geworden ?
Doch kehren wir zurück zum Anfänge von Schlosser’s
geschiehtschreibender Thätigkeit und zu seinen ersten Werken.
Ganz genau lässt sich zwar nicht ermitteln, wie er zu seinem
,Abälard und Dulcin' im Jahre 1807 gekommen war, aber
dass er durchaus mit philosophischen Studien beschäftigt
gewesen, erzählt er in seiner Selbstbiographie. Einige sehr
merkwürdige Bemerkungen über das Verständniss des Mittel
alters, zu welchem niemand ohne genaue Kenntniss des Aristoteles
befähigt sein könne, dürften uns, nach dem früher Gesagten,
nicht überraschen, werden aber schwerlich auf den heutigen
Betrieb unserer Gescliichtstudien des Mittelalters einen sein-
grossen Einfluss nehmen. 1 Es kommt uns hier nur darauf an,
zu zeigen, wie im Kleinen und Kleinsten sich die Ausgangs
punkte der Schlosser’schen Geschichtschreibung nachweisen
lassen und wie sie überall auf ihre philosophische Grundlage
zurückzuführen sind: Von der Kirchenhistorie und den Scho
lastikern zu Aristoteles, von Aristoteles zu Abälard. Gewissen
haftigkeit und Ernst wird wenigstens diesem Studiengange
1 ,Ich hatte mich gerade damals mit der Kirehenhistorie und mit den
Scholastikern, neben diesen mit dem Aristoteles, ohne dessen Studium
Niemand das Mittelalter und die Scholastiker richtig beurtheilen wird,
viel beschäftigt. 1 Durch diesen Ausspruch allein schon steht Schlosser
hoch über dem heutigen allgemeinen Betrieb der mittelalterlichen Ge-
schichtforschung, welche über Otto von Freising Bücher schreibt, ohne
auch nur die dunkelste Ahnung von Aristoteles zu haben, der, da
er auf der Schule nicht gelesen wird, nach meiner vieljährigen Er
fahrung den meisten Studierenden der Geschichte meistens nicht bekannter
als Confueius ist.
auch von unseren heutigen sogenannten exacten Forschern des
Mittelalters nicht abgesprochen werden können, welche die
Idee gewiss recht sehr belächeln mögen, dass man den Aristoteles
erst lesen sollte, um Autoren des 12. Jahrhunderts zu behan
deln. Für uns mag diese methodische Frage vorläufig offen
gelassen werden, das geschichtliche Bedürfniss der classischen
Literaturepoche aber war unzweifelhaft philosophischer Natur
und speculativen Ursprungs; sich speciell bei Schlosser über
diese allgemeine Grundstimmung historischer Denker zu ver
wundern , hiesse wahrlich einen Beweis der Unkenntniss des
literarischen Geistes in Deutschland in der Kantischen und
Nachkantischen Epoche geben. Auch die zunächst in Angriff
genommenen Arbeiten über Theodor Beza und Peter Martir
Vermili tragen das Gepräge eines vorwiegend auf die sittlichen
und religiösen Fragen gerichteten Interesses an sich, obwohl
Schlosser zu diesem Stoffe nicht auf dem Wege des eigenen
Studienganges, sondern durch äussere Anregung gelangt war.
Er erhielt durch den Generalsuperintendenten Löffler in Gotha
,den kostbaren Band handschriftlicher Briefe der Reformatoren',
welchem er das bis dahin fast gänzlich unbekannte Material
entnahm. Seine theologische Vorbildung machte ihm möglich,
den Gegenstand in ausserordentlich kurzer Zeit zu erledigen,
seinen Standpunkt bei der Darstellung desselben aber zu be
greifen, wird wieder nur dann gelingen, wenn man sich an das
lebhafte Eindringen des Kantischen Rationalismus in die Theo
logie jener Zeit erinnert. So heisst es in der Einleitung zum
Beza: ,Da der positiven Religion und dem positiven oder dogma
tischen Theile der christlichen Religion besonders eine gänzliche
Veränderung zu drohen scheint, so ist es allerdings jetzt eine
ungünstige Periode, um das Andenken an Männer zu erneuern,
die im 16. Jahrhundert mit heissem Eifer die reine Bibellehre
als einzige göttliche Offenbarung zu vertheidigen und an die
Stelle eines leeren Ceremoniendienstes zu setzen sich bemühten'.
So bestimmt sich Schlosser selbst nun aber zu einem Gottes
glauben bekennt, der sich von demjenigen seiner ,Glaubens
helden' nicht unwesentlich unterscheidet, so bemüht er sich in
diesem frühen Werke mehr, als er es später that, sein eigenes
Urtheil über jedes einzelne zurückzudrängen. In der Einleitung
beruhigt er sich über die Verschiedenheit seines Standpunktes:
Friedrich Christoph Schlosser.
151
,Selbst wenn wir glauben, dass die Männer, von denen liier
die Rede ist, Dinge verfolgten und suchten, die der Mühe des
Verfolgens nicht werth waren, so werden wir uns doch daran
erinnern müssen, dass das Ziel des Strebens unserer Zeit,
sinnlicher Genuss, gewiss eben nicht mehr werth ist*. Die
Darstellung des Buches selbst aber ist von einer von Schlossers
späterer Manier sehr abstechenden Ruhe und Mässigung. Dass
ihm dies übrigens im Beza so gut gelang, kam wohl auch
daher, weil er sich der Darstellung der verdriesslichsten theo
logischen Händel, die seiner Auffassung der Dinge sich am
stärksten widersetzten, durch einen angenehmen Hinweis auf
Planck’s Geschichte des protestantischen Lehrbegriffs ein- für
allemal zu entledigen verstand.
Ganz anders schon tritt die Natur und Persönlichkeit des
Geschichtschreibers in den ,bilderstürmenden Kaisern' hervor,
welche Schlosser noch in seinen späten Jahren gerne als sein
bestes Werk bezeichnete. Betrachten wir zunächst die Art der
Beurtheilung der Personen, so zeigt sich hier schon die ganze
Strenge und Unerbittlichkeit eines fortwährend thätigen Sitten
richteramts. Die ethischen Gesichtspunkte drängen sich in der
bekannten Schlosser’schen Manier in den Vordergrund. Wie
Leo der Isaurier zurechtgewiesen wird, erinnert an die Straf
reden der Geschichte des 18. Jahrhunderts. Es ist das ewig
wiederkehrende Richtmaass, welches keine menschliche Hand
lung ungemessen, ungeahndet lässt. Richten wir aber unsere
Blicke mehr auf die allgemeine geistige Atmosphäre, in welcher
die Geschichte der bilderstürmenden Kaiser sich bewegt, so
mag es vielleicht als ein verwegener Gedanke erscheinen, wenn
wir auch in der Auffassung dieser entlegenen Materie Anklänge
an die Philosophie des vorigen Jahrhunderts zu hören meinen,
doch verdient es erwähnt zu werden, dass Kant in seiner Weise
einmal im ,Streit der Facultäten 1 auf die Dreieinigkeitslehre
und ihre dogmatischen Abwandlungen zu sprechen kommt. In
der Abhandlung ,Religion innerhalb der Grenzen der blossen
Vernunft', welche zu dem bekannten scharfen Rescript König-
Friedrich Wilhelms II. Anlass gegeben hatte, war zuerst der
durchgreifende Unterschied von Kirchenglauben und Religions
glauben, die Wcrthlosigkcit jenes für das ,Praktische', der ab
solute Werth von diesem für die Gesellschaft, für den Staat
152
Lorenz.
nachgewiesen. 1 Länger als eine Generation hindurch war das
Gewissen der philosophischen Facultät — um mit Kant zu
1 Kant’s W. W. Hartenstein, Leipzig 1865—69. VII. 323. Der Streit der
Facultäten in drei Abtheilungen. Was Kant in der Abhandlung Religion
innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft VI. 95, schreibt, muss man
ganz lesen, um sich auf Schritt und Tritt in Schlosser’s Büchern wieder
zufinden. Die ganze Zurückführung der eigentlichen Religionsfundamente
auf die Begriffe von gut und böse bildet die Grundanschauung der
Sehlosser’schen Beurtheilnng; er ist daher auch in seinem praktischen
Leben ein entschiedener Beförderer von Religion unter der Jugend, ob
wohl er sich darüber mit Mosche (s. Weber 31) und Eilers (Wanderungen
I. 312) nicht verständigen kann. Was die Schlosser’schen Ansichten in
Religionssachen betrifft, so macht er einen Unterschied zwischen Kirchen
glauben und Religionsglauben und sieht in der Geschichte überall den
Uebergang von jenem zu diesem. In der alten Geschichte wie in der
neueren setzt seine Auffassung einen Chiliasmus der Herrschaft des reinen
Religionsglaubens voraus. Auf Kant's ,Religion innerhalb der Grenzen 1
dürfte wohl auch Schlosser’,? Bekämpfung des Rousseau’schen Princips der
Herrschaft des Guten in der Natur und der Verschlechterung durch die
Cultur zurückzuführen sein. Ganz im Sinne Kant’s hat Schlosser zuerst
die bis auf den heutigen Tag fast von allen Historikern gewissermassen
heilig gehaltene Antirousseau’selie Ansicht vertreten, dass die Herrschaft
des guten Princips auf Erden nur in der historischen Entwicklung be
gründet sei. Wie sehr nun die Verwerthung der Religionsvorstellungen
für die Moral dem Kirchengeschichtschreiber nahe lag, kann man aus
einer Vergleichung Schlosser’s in den bilderstürmenden Kaisern über die
Trinitätsstreitigkeiten mit folgender Stelle im Streit der Facultäten
(Kant, W. W. VII. 356) erkennen. ,Aus der Dreieinigkeitslehre, nach dem
Buchstaben genommen, lässt sich schlechterdings nichts fürs Prak
tische machen, wenn man sie gleich zu verstehen glaubte, noch weniger,
wenn man inne wird, dass sie gar alle unsere Begriffe übersteigt. Ob
wir in der Gottheit drei oder zehn Personen zu verehren haben, wird
der Lehrling mit gleicher Leichtigkeit aufs Wort annehmen, weil er von
einem Gott in mehreren Personen gar keinen Begriff hat, noch mehr
aber, weil er aus dieser Verschiedenheit für seinen Lebenswandel gar
keine verschiedenen Regeln ziehen kann. Dagegen, wenn man in Glau
benssätzen einen moralischen Sinn hereinträgt (wie ich es Religion
innerhalb der Grenzen etc. versucht habe) er nicht einen folgeleeren, son
dern auf unsere moralische Bestimmung bezogenen verständlichen Glauben
enthalten würde. Ebenso ist es mit der Lehre der Menschwerdung
einer Person der Gottheit bewandt. Denn wenn dieser Gottmensch nicht
.... so ist aus diesem Geheimnisse gar nichts Praktisches für uns zu
machen, weil wir doch von uns nicht verlangen können, dass wir es
einem Gotte gleich thun sollen, .... ein Aehnliches kann von der Auf-
erstehungs- und Himmelfahrtsgeschichte ebendesselben gesagt werden'. Die
Friedrich Christoph Schlosser.
153
reden — durch diese kritische Sonderung eines, wie es schien,
sicli selbst widersprechenden Begriffs beruhigt. Eine aufrichtige,
man könnte sagen, fromme Verehrung für das, was ,innerhalb
der Grenzen der Vernunft' die Religion zu leisten vermochte,
und eine scharfe Opposition gegen das, was der Kirchenglaube
in seinen Abwandlungen fordert, waren die Resultate dieser
Kantischen Lehre in der Grundstimmung der meisten und her
vorragendsten Männer der Zeit. Die Entschiedenheit, mit
welcher Kant in dem Streit der Fac.ultäten die Werthschätzung
der fundamentalsten Glaubenssätze auf ihre Wirkung für das
jeweilig Praktische und Moralische zurückführte, ist, wenn man
die Geschichtschreibung jener Zeit ins Auge fasst, auf die
Urtheile Schlosser’s in den bilderstürmenden Kaisern über
gegangen.
Was wollte Schlosser mit der Darstellung einer entlegenen
Zeitperiode, welche durch den grössten Meinungskampf in der
speculativen Dogmatik ausgezeichnet ist, eigentlich gesagt
haben? Was war seine eigene Ansicht über die dogmatische
Speculation ? Charakteristisch genug für ihn ist es, dass er
sich fast nie mit der begrifflichen Deduction der streitigen
Lehren des 7. und 8. Jahrhunderts lange aufhält; er verweist
die Lehre nicht nur aus Bequemlichkeit auf die gangbaren
Kirchen- und Dogmengeschichten, es widerstrebt ihm, sich in
die Irrgänge der dogmatischen Speculation zu verlieren, aber
er vernichtet sie durch die Erzählung der Thatsachen und
durch ein rücksichtsloses Urtheil über die handelnden Personen.
Wenn man die Geschichte der bilderstürmenden Kaiser auf
ihren allgemeinen philosophischen Gehalt zurückführen wollte,
so könnte man das Werk vielleicht als den Nachweis bezeichnen,
dass der religiöse Lehrsatz an und für sich so gut wie gar
keine Bedeutung besitze, sondern dass nur aus dem moralischen
Sinne, welcher in die Glaubenssätze hineingelegt und aus dem
Verwandtschaft der Ideen Schlosser’s mit Kant ist so gross, dass ich
übrigens noch vorsorglich die Bemerkung machen muss, dass ich nicht
etwa glaube, Schlosser habe einen Satz wie den citirten speciell sich
abgeschrieben und immer vor Augen gehalten, als er seine bilderstür
menden Kaiser verfasste; allein um die Fäden handelt es sich in Sachen
des Geistes, die von einem zum andern hiniiberleiten.
154
Lorenz.
sittlichen Erfolge, der durch ihre Verbreitung gewonnen wird,
auf ihren Werth oder Unwerth geschlossen werden kann.
,Der Glaube an Schriftlehren, die eigentlich haben offenhart
werden müssen/ so sagt Kant, ,wenn sie haben gekannt werden
sollen, hat an sich kein Verdienst und der Mangel desselben,
ja sogar der ihm entgegenstehende Zweifel ist an sich keine
Verschuldung, sondern Alles kommt in der Religion aufs Thun
an und diese Endabsicht, mithin auch ein dieser gemässer Sinn
muss allen biblischen Glaubenslehren untergelegt werden/ Und
weiter: ,Nehme ich das Glauben ohne diese moralische Rück
sicht blos in der Bedeutung eines theoretischen Fürwahrhaltens,
z. B. dessen, was sich auf dem Zeugnisse Anderer geschicht-
mässig gründet, oder auch, weil ich mir gewisse gegebene Er
scheinungen nicht anders, als unter dieser oder jener Voraus
setzung erklären kann, zu einem Princip an, so ist ein solcher
Glaube, weil er weder einen besseren Menschen macht, noch
einen solchen beweiset, gar kein Stück der Religion 1 , u. s. w. 1
Ist es nicht auch durch und durch die Grundanschauung
Schlosser’s in allen religiösen Fragen den moralischen Werth
zum Maasstabe ihrer Beurtheilung zu machen ? Kann man eine
deutlichere Verwandtschaft in geistigen Dingen finden als die
zwischen den Schlosser’schen Urtheilen und jenen Kantischen
Sätzen? Schlosser selbst, der zur Kenntniss des Mittelalters
den Aristoteles für erforderlich hält, würde ohne Zweifel wenig
gegen unser Resultat einzuwenden haben, dass zu seinem Ver-
ständniss fast überall Kant und seine Philosophie nöthig er
scheint.
Hier ist also die Quelle der von Gervinus so oft und so
volltönend gepriesenen ,sittlichen Kritik', welcher ,ganz inner
liche mit seinem Charakter tief zusammenhängende Motive' zu
Grunde liegen sollten. Hätte man sich bemüht, unsern Geschicht
schreiber weniger wie einen aus sich selbst herausgewachsenen
Baum, als vielmehr wie einen mitten in der Literatur und Be
wegung seiner Zeit stehenden Denker zu betrachten, so konnte
man sich viel Streit ersparen. Es war ein allgemeiner Vorzug,
oder, wie Andere sagen mögen, ein allgemeines Uebel, dass
fast alle Gelehrte seiner Zeit in der kritischen Philosophie wie
1 Kant, W. W. VII. 359.
Friedrich Christoph Schlosser.
155
festgewurzelt waren, mit welcher Disciplin der Wissenschaft
sie auch sonst beschäftigt gewesen sein mögen. Auch Schlosser’s
zäher, festhaltender und ausdauernder Sinn hielt das, was ihm
jede Ader einst in der Jugend erfüllte, bis in sein spätestes
Alter fest, als in der Philosophie der Andern der kritische
Formalismus, in der Theologie der Rationalismus, in der Juris
prudenz das Vernunftrecht längst überwundene Standpunkte
und in der Geschichtswissenschaft selbst das Ilervorkehren
principieller Fragen und kategorischer Urtheile kaum mehr
verständlich gewesen waren. Wenn sich aber mehr als fünfzig
Jahre darnach die Jüngeren über den Mann erzürnten, den sie
sich ,persönlich als einen mürrischen Sauertopf von klein
meisterlicher Grämlichkeit' vorstellten, und wenn sie in seinen
Schriften nichts ,als einen moralischen Splitterrichter' erkennen
wollten, ,der für die politische Grösse der Menschen keinen
Sinn hat, der über die ausgezeichnetsten Männer der Geschichte
in schnöder Verächtlichkeit abspricht, engherzig und einseitig
alle Gattungen von Verdiensten misskennt, die nicht in die
Linie seiner eigenen Befähigung oder Neigung fallen', so muss
man Gervinus darin beistimmen, dass eine solche Beurtheilung
des Historikers eine sehr oberflächliche und ungerechte war.
Allerdings haben wir ein Recht gegen die Hereintragung von
Principien in die Geschichtswissenschaft Einsprache zu erheben,
welche nicht aus den erkennbaren Thatsachen der Geschichte
fliessen, allerdings musste sich die Geschichte als Wissenschaft
ebenso dagegen sträuben in einem heimlichen Dienstverhältniss
zur kritischen Philosophie zu stehen, wie sie noch kurz vor
jener Epoche die Fesseln theologischer Voraussetzungen gewalt
sam zu durchbrechen suchte, aber die gewonnene Einsicht in
das Wesen Schlosser’scher Geschichtschreibung sollte uns um
so vorsichtiger und sorgfältiger in der Ueberlegung dessen
machen, was eigentlich sein Fehler war, worin der Irrthum
lag und wo die Besserung zu suchen wäre. Denn das wird
man doch dem Historiker im Ernste nicht zum Vorwurf machen
wollen, dass er seine Wissenschaft von Principien getragen
glaubt, dass er ein Maass für das Urtheil über Menschen und
Dingo anstrebt, dass er eben alles das sucht, was die Wissen
schaft erst zur Wissenschaft macht. Es ist wahr, dass uns
hiebei die Anwendung irgend eines fertigen Systems, die blosse
156
Lorenz.
Application anderweitig geformter Begriffe wenig nützen kann,
aber haben wir denn ein Recht, uns gar so hoch über jene
Irrthümer erhaben zu dünken, sind wir mittelst unseren neueren
Methoden zu einer besseren Lösung der grossen Probleme der
Geschichtswissenschaft gelangt, oder soll darin der gepriesene
Fortschritt liegen, dass Einige glauben, die Geschichte in ein
Lexikon antiquarischer Merkwürdigkeiten auf lösen zu sollen ?
Es mag uns gestattet sein, später noch einmal auf diese
Dinge zurückzukommen; wollen wir hier die Betrachtung von
Schlosser’s eigenster Entwickelung und Leistung nicht allzusehr
unterbrechen, so ist zunächst nach einer anderen Seite ein Blick
auf den Stand der historischen Literatur gegen Ende des vorigen
Jahrhunderts, zu werfen. Wenn sich in den ersten selbststän
digen Werken Schlosser’s, Probleme religiöser und dogmatischer
Art mit Vorliebe behandelt finden, so trat die Fi’age, wie er
sich zu den universalhistorischen Systemen verhalte, um so
bestimmter an ihn heran, je mehr er sich auch äusserlich und
berufsmässig dem historischen Fache zuwandte.
II.
Schon im Jahre 1815 veröffentlichte Schlosser den ersten
Band seiner ,Weltgeschichte in zusammenhängender Erzählung',
mit welchem er in die Reihe der sogenannten Universalhistoriker
eintrat. Mit der Idee zu diesem Werke, scheint er sich sehr
lange getragen zu haben, und es wäre sehr schwer zu sagen,
ob dieselbe mehr der Anregung ihren Ursprung verdankte,
welche Schlosser unmittelbar noch in Göttingen von Schlözer
und Spittler empfangen, oder jener Richtung auf das allgemein
Menschliche, welche in der von ihm so sehr bevorzugten Philo
sophie und Literatur jener Zeit vorherrschte. Nur so viel wird
man sofort zugestehen müssen, dass jene älteren Universal
historiker auf Schlosser gar wenig Eindruck gemacht hatten,
und dass er nicht ohne Grund in seinen weltgeschichtlichen
Darstellungen beständig wiederholte, es sei nicht seine Absicht
das ,Bekannte', von anderen oftmals Erzählte, abermals vor
zutragen. Dass er sich über sein Verhältniss zu Johannes von
Müller ungern oder gar nicht auszusprechen pflegte, erschwert
Friedrich Christoph Schlosser.
157
es uns die Anknüpfungspunkte seiner welthistorischen Arbeiten
sicherzustellen, aber dass ihm die sämmtliehen vorhergegangenen
Weltgeschichten nicht genügten, dass er nach einer grösseren
Vertiefung strebte, dass er die Ideen der Entwickelung ernster
aufsuchen zu müssen meinte, kann keinen Augenblick verkannt
werden. 1
So lange die Vergangenheit überhaupt zum Gegenstände
von Darstellungen gemacht worden ist, gingen im Grunde ge
nommen, stets zwei Richtungen neben einander durch die
Literaturen aller uns näher stehenden Völker. Die eine suchte
ihren Schwerpunkt mehr in den gesellschaftlichen Verhältnissen,
in den staatlichen Momenten der nächststehenden Völker oder
in der nationalen Ueberlieferung, wo Nation und Staat sich
irgend identitieiren Hessen, die andere Tendenz dagegen war
universell, ging auf die Erkenntniss dessen, was der beschränkte
Gesichtskreis Menschheit und Welt nannte und suchte die be
kannten Ereignisse dieser Welt und dieser Menschheit unter ein
heitlicheren Gesichtspunkten zu fassen. Die sogenannte römische
Weltmonarchie, die Selbsttäuschung des Christenthums als einer
eingebildeten Weltreligion und die humanitären Ideen des
1 Hier wäre der Platz, über das Verhältniss Sehlosser’s zu Johannes von
Müller zu reden, worüber jedoch ausser der Stelle vgl. Note Seite 15
keine sicheren Anhaltspunkte vorliegen. Was Johannes von Müller’s
Stellung in der Historiographie überhaupt anbelangt, so hat Büdinger,
Ueber Darstellungen der allgemeinen Geschichte, insbesondere des Mittel
alters, Müller gleichsam als den Schlusspunkt der universalhistorischen
Entwicklung bezeichnet. Ich bin nun nicht sicher, ob die 24 Bücher
ohne eingehende Berücksichtigung Voltaire’s zu verstehen wären. Darin
aber stimme ich wie ich vermuthe, mit Büdinger überein, dass nach einer
Seite der Betrachtung, nämlich in Bezug auf die räumliche Auffassung
der Weltgeschichte Müller in eine ganz andere Reihe gehört als Schlosser,
und dass er in Bezug auf den universalhistorischen Begriff viel vor
sichtiger und gemässigter war als Schlosser. Man darf auch nicht ausser
Acht lassen, dass er seinem Buch sehr verständig anfangs den Tite|
les epoques de Phistoire politique des principales nations gegeben
hatte, wie denn auch der schliessliche Titel nur von der ,europäischen
Menschheit 1 spricht. Ohne dass ich hierin gerade einen beabsichtigten
Gegensatz gegen die universalhistorische Theorie der Anderen erblicke,
scheint mir doch anzuerkennen, dass sich Johannes von Müller klug genug
durch das modern gewordene Stichwort von der allgemeinen Menschheit
nicht verblenden liess.
158
Lorenz.
vorigen Jahrhunderts mussten die letztere — die universelle
Richtung in der Geschichtschreibung — jeweils zu neuer Blüthe
und Förderung bringen und brachten bekanntlich die mannig
faltigsten Systeme der geschichtlichen Entwickelung der stoff
lichen Eintheilung und der historischen Auffassung zu Tage.
Unter dem Drucke theologischer Weltweisheit waren die Welt
monarchien decretirt und demgemäss die Weltchroniken ent
standen. Die theologische Facultät beherrschte die Weltgeschichte
mit jener siogesgewissen Beschränktheit, welche Jahrhunderte
lang nicht einmal die Ahnung aufkommen liess, wie gross die
Welt und wie unbekannt den Menschen die Weltgeschichte war.
Allein die philosophische Facultät - um bei Kantischer Ter
minologie zu bleiben — begann ihren Streit, und die dauernde
Ueberwindung des mittelalterlichen Begriffes der Weltgeschichte
gelang, wie männiglich bekannt ist, in Göttingen. Dass aber
die beiden grossen Lehrmeister, vor deren Kanon in Bezug auf
Eintheilung und Ausdehnung des weltgeschichtlichen Stoffes
noch unsere heutige kritische Jugend sich ehrerbietig verbeugen
muss, im Grunde doch nur ein sehr äusserliches Werk voll
brachten und die in der philosophischen Facultät aufgekommenen
Zweifel und Fragen in keiner Weise befriedigend und vollständig
lösten, war auch die Meinung Schlosser’s, und was ihm so gut wie
der ganzen jüngeren Generation gegenüber den alten Göttingern
missfiel, lässt sich vielleicht am besten in den Satz zusammen
fassen, den Wilhelm von Humboldt ausspricht: ,Der Geschicht
schreiber umfasst alle Fäden irdischen Wirkens und alle Gepräge
überirdischer Ideen'. Vielleicht wird eine genauere Vergleichung
der weltgeschichtlichen Darstellungen Schlossers mit denen
Schlözer’s zu noch bestimmteren Ergebnissen führen.
Betrachten wir zunächst die Einwirkung Schlözer’s auf
den Gang der Geschichtschreibung, so dürfte man gestehen,
dass er beinahe alle Gesichtspunkte angedeutet hat, welche als
Aufgaben universalhistorischer Darstellungen nach ihren äusseren
Merkmalen bis auf den heutigen Tag gelten. 1 Wir halten es
1 Auf die Frage: Was in die Universalgeschichte gehört, antwortete Selilözer
wirklich mit dem unbesonnenen Wort, das alle Universalhistoriker bis
auf den heutigen Tag in ihren Einleitungen wiederholen: ,Alle Völker
der Welt‘. ,Ohne Vaterland, ohne Nationalstolz verbreitet sie sich über
alle Gegenden, wo gesellschaftliche Menschen wohnen und überschaut mit
Friedrich Christoph Schlosser.
159
in dieser Beziehung für richtig, dass er ein Begründer der
neuen deutschen Geschichtschreibung genannt wurde, doch ist
eine Einschränkung dieses Titels nöthig. Die Richtung, welche
als Staatsgeschichtc neben der universalhistorischen auch in
Deutschland vorhanden war und in Göttingen vorzugsweise in
Piitter Vertretung fand, hatte durch Schlözer wenig oder keine
neuen Gesichtspunkte erhalten. Was man zu seinem Lobe in
Bezug auf die historische Kritik sagen wollte, entbehrt durchaus
der Begründung, denn was auf diesem Gebiete seit Mascow —
von Leibnitz gar nicht zu reden — gleichsam kanonisch fest
stand, müsste als viel epochemachender gelten, wie das, was
Schlözer in dieser Beziehung hinzufügte. Begründend war also
weitem Blick die ganze Bühne, auf welcher jemals Rollen gespielt worden
sind. Jeder Welttheil ist ihr gleich. Nicht vier Monarchien, aus etwa
dreissig anderen ärmlich lierausgesehiedeu, nicht Volk Gottes, nicht
Griechen und Römer beschäftigen sie mit Prädilection. Sie weidet ihre
Neugier so gut am Hoangho und Nil, als an der Tiber und Weichsel 1 .
Dagegen ist Schlözer in Bezug auf den Anfang seiner Universalgeschichte
noch sehr bescheiden im Vergleich mit der von Schlosser gepflegten
Richtung, da er wenigstens die ,verzeichnete Ueberlieferung 1 als Grenze
der Geschichte ansetzt. Sehr marktschreierisch geht er aber in Bezug
auf den Umfang dessen zu Werke, was als Aeusserung menschlicher Thä-
tigkeit angeblich eine der politischen Geschichte gleichgestellte Bedeutung
in Anspruch nimmt: Nach seiner Ansicht ist die Universalgeschichte eben
so sehr Staats- als Kunstgeschichte, Handels- wie Gelehrtengeschichte
und beschäftigt sich auch mit den Veränderungen und Verhältnissen der
Natur, sofern hiedurch das Leben der Menschen berührt wird. Man muss
übrigens bemerken, dass Schlözer in der praktischen Anwendung der
letzteren Dinge sehr verständig im besten Sinne realistisch zu Werke
geht und heute noch als Muster gelten kann. Dass er aber auch da den
Umfang der Weltgeschichte theoretisch mehr ausstopft, als er halten
konnte, lag eben in den universalhistorischen Vorstellungen seiner Zeit-
Vgl. übrigens Wcsendonck, Die Begründung der neueren deutschen Ge
schichtschreibung S. 1R5 ft'. Wie man aber in diesen rein äusseren Dingen
der Geschichtschreibung die Begründung der neueren deutschen Ge
schichtschreibung sehen mag — und in einem — vom Standpunkte
der allgemeinen Literatur betrachtet — als ein Geist sechsten oder
siebenten Ranges dastehenden Gelehrten , wie Gatterer den Begründer
unserer heutigen Historiographie sehen will, beweist, wie unendlich be
scheiden, vom allgemeinen literarischen Standpunkt, der heutige Histo
riker von sich denkt. Es ist übrigens schade, dass das lehrreiche Buch
von Wcsendonck in einer so wenig gerundeten Form erscheinen konnte,
zahllose Wiederholungen enthält und aus verschiedenen Theilen zusammen
gesetzt ist.
160
L ore uz.
Schlözer durchaus nur in Betreff der äusseren Eintheilung des
weltgeschichtlichen Stoffes. Eine noch grössere Erweiterung
des Horizonts in Hinsicht der räumlichen Ausdehnung des Be
griffes wird bei keinem späteren Schriftsteller bis jetzt aufzufinden
sein. Auch Johannes von Müller und Schlosser folgen dem von
Schlözer aufgestellten Schema in Ansehung der räumlichen
Vorstellungen von Weltgeschichte ziemlich treu. 1 Aber sie
hatten das Bedürfniss auch für die zeitlichen Momente des
Begriffs der Weltgeschichte zu einem einheitlichen Gedanken
vorzudringen, und die Schicksale der sogenannten gesammten
Menschheit in ihrem nacheinander unter eine ,höhere Idee' zu
bringen. 2 Diese höhere Idee konnte selbstverständlich nicht
aus der überwundenen theologischen Facultät, sie konnte wieder
nur — um bei Kant’s Sprachgebrauch zu bleiben — aus der
philosophischen Facultät entstammen. Und hiemit sind wir denn
wieder bei jenen Quellen Schlosser’scher Geschichtschreibung
angelangt, welche ihm aus den ganz allgemeinen Vorstellungen
und Principien der Literatur seiner Zeit flössen, und welche —
1 Für seine Excerpte hatte Johannes von Müller wirklich die von Schlözer
vermutheten dreissig Monarchien der Weltgeschichte in Anwendung ge
bracht. Was den Umkreis der alten Völker betrifft, so ist er bei Johannes
von Müller enger als bei Schlözer, bei Schlosser weiter als bei diesem.
Im Wesentlichen schliesst sich Johannes von Müller’s universalhistorischer
Begriff’ enger an die Systeme der mittelalterlichen Weltgeschichte als
Schlözer’s und Schlosser’s.
2 Was Johannes von Müller betrifft, so wird man freilich darüber streiten,
ob er sich wirklich zu denen zählen lasse, welche einen einheitlichen
Gedanken in der Aufeinanderfolge der herrschenden Mächte vertreten.
Büdinger a. a. O. hebt die Worte hervor, welche das Gegentheil zu be
weisen scheinen: ,Die Blätter der Annalen der Menschheit sind mir alle
gleich wichtig, und bin ich mit meiner Betrachtung allein bei dem
unsichtbaren Führer aller Dinge, die im Himmel und auf Erden sind 4 .
Also doch ein Führer! Betrachtet man ausserdem Müller’s Versicherung
am Ende: ,So unvollständig das Geheimniss und die Natur der grössten
Revolutionen und ihrer Verkettung in diesem Geschichtbuch, so sichtbar
leuchtet höhere Leitung hervor, so kann kein Zweifel sein, dass auch
Müller über den blossen sogenannten Pragmatismus hinaus wollte. Wenn
er von der ,Entwickelung inwohnender Fähigkeiten 4 spricht, so ist er mit
halbem Fuss doch auch bei jenen, welche dem ,unerforschliehen Plan 4
eine Art vom Chiliasmus zu Grunde gelegt haben, d. h. Ideen voraus
setzen, welche sie nicht empirisch nachzuweisen vermögen und daher von
anderswoher als aus der Geschichte genommen haben.
Friedlich Christoph Schlosser.
1 Hl
wie wir seinen Tadlern gerne zugestehen — eigentlich nicht
historischer, sondern philosophischer Natur sind. 1
Hören wir, was Schlosser selbst von den Aufgaben der
Weltgeschichte sagt. Er sprach sich darüber am eingehendsten
in der Umarbeitung des ersten Bandes der Weltgeschichte in
zusammenhängender Erzählung aus, welche er unter den Titel
,Universalhistorische Uebersieht der Geschichte der alten Welt
und ihrer Cultur' herausgab. Bemerkenswerth ist hier vor allem,
dass er die Universalhistorie geradezu in einen Gegensatz gegen
die Weltgeschichte stellt und damit eine Forderung für die
erstere aufstellt, von welcher bei Sehlözer keinerlei Ahnung
sein konnte, und welche, so viel ich sehe, zum ersten Male in
dem Streite zwischen Sehlözer und Herder zu Tage gekommen
war. 2 Schlosser seinerseits sagt: ,Wir setzen den Ausdruck
Universalhistorie, dem der Weltgeschichte hier gewissermassen
entgegen, denn wir verstehen unter dem ersteren die Ge
schichte der Menschheit als ein zusammenhängendes
Ganze betrachtet, unter dem letzteren aber die Geschichte der
einzelnen Völker nach der Zeitfolge geordnet. Zu erforschen,
was in jeder Zeit geschehen ist, die Ursache warum und die
Art wie es geschehen, der Nachwelt aufzubewahren, oder aus
der Masse des Aufbewahrten das seinem Urtheile nach für
seine Zeit Brauchbare zusammenzustellen, ist das Geschäft dessen,
der die politische Geschichte schreibt und seine eigenen Ge-
1 lieber die Einwirkung Kant’s auf die umversalgeschichtliche Auffassung’
verweise ich hier, wo ich nicht eine volle Geschichte der Historiographie
schreiben kann, auf Tomaschek, Schiller S. 122. Hier will ich nur noch
bemerken, dass von Kant’s fundamentalem Satz: ,Alle Naturanlagen eines
Geschöpfes sind' bestimmt, sich einmal vollständig und zweckmässig
auszuwickeln 4 Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher
Absicht. W. W. IV. 144 sowohl Schiller wie Schlosser ausgingen und
auch Johannes von Müller heimlich die Voraussetzung einer solchen Be
stimmung, ,Naturabsicht 4 , göttlichen Leitung u. s. w. macht.
2 Herder hielt Schlözer’s Ansicht von der Weltgeschichte für roh; er ver
langte, dass eine Auswahl der Völker, welche in der Geschichte der
Menschheit von Bedeutung wären, nach jenen Gesichtspunkten geschähe,
die sich auf die religiösen und sittlichen Ideen gründeten. Nach Sehlözer
spielten die Juden in der Weltgeschichte eine traurige Rolle, nach Herder
sind sie natürlich der universalhistorische Sauerteig. Ueber den Streit
selbst ist Schlözer’s zweiter Tlieil der Vorstellung einer Universalgeschichte
zu vergleichen.
Sitzungabor. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 11
162
Lorenz.
danken so wenig als möglich einzumischen, sein höchstes Gesetz.
Wer aber die Verbindung- des Einzelnen mit dem Ganzen zeigen,
einen Gedanken durch seine ganze Erzählung durchführen will,
der muss seine eigene Meinung aussprechen, er muss darauf
verzichten aus Urkunden, Nachrichten, Denkmalen, dasjenige
enthüllen zu können, was seiner Natur nach nur errathen nicht
bewiesen werden kann'. Hebt Schlosser solchergestalt den
Universalhistoriker weit über den realen Boden rein geschicht
licher Thatsachen hinaus, so wird es keine Verwunderung mehr
erregen, dass er ohne Einführung des Gottesbegriffes diese
grosse und schwere Materie der Menschheitsentwickelung
nicht zu erklären vermag. Ganz abgesehen davon, dass nun
vielen der an die Spitze gestellte Gottesbegriff nicht eben von
übermässiger Klarheit erscheinen dürfte, so zeigt sich in dem
Versuche die Menschheitsgeschichte bis auf ihre Wurzeln zurück
zuführen zugleich eine Aufgabe, welche schon an und für sich
und aus äusseren Gründen der Forschung von einem Manne
kaum zu erfüllen sein dürfte. Man sieht, dass Schlosser die
Forderungen Schlözer’s erheblich verschärfte; dieser setzt der
Geschichtswissenschaft eine Grenze in der Ueberlieferung —
was nicht überliefert ist, sagt er, gehört nicht zur Welt
geschichte, — jener meint, den Menschheitsbegriff allerdings
etwas consequenter festhaltend, Geschichte der Menschen knüpfe
an die Kenntniss des Menschen, an die Geschichte des Welt
systems, Sonnensystems, der Planeten und der Natur der Erde.
,Dies fühlten', fügte Schlosser bezeichnend für seinen Stand
punkt hinzu, ,Herder 1 sowohl als Buffon'. Und in der That
1 Zusammengehalten mit dem früheren Aussprüche Schlosser’s (Note Seite 15)
über Herder wäre der Einfluss dieses auf jenen erst noch näher fest
zustellen. So viel ist sicher, dass sich Schlosser fortwährend gegen
Herder’s Ideen sträubte, nichts aber ist bezeichnender, als dies, dass er
äusserlich sich ganz den Ideen zur Geschichte der Menschheit an
geschlossen und nicht nur bei der naturwissenschaftlichen Einleitung,
sondern auch in der Systematik der Völker genau denselben Gang be
folgt hat. Was Herder II. Theil IV. über die Organisation der afrika-
. nischen Völker hat, bringt Schlosser unter dem specielleren Titel
Aethiopien; nachher folgt, wie bei Herder, China und Japan dann Indien
vgl. Herder III., 11, Babylon, Assyrien, Persien, Medien, Juden,
Phönicien, Aegypten, III., 12. bei Herder u. s. w. Hiemit kann wohl
auch hier über den Zusammenhang kein Zweifel sein, nur ist es ja
Friedrich Christoph Schlösser.
• 163
mit gutem und bewunderungswürdigem Mutlie baut unser Uni
versalhistoriker gleich selbst die Oberfläche unserer Erde vor
unsern Augen auf, behandelt die Abstammung des Menschen,
seine Affenverwandtschaft, seine Verbreitung über die Erde,
seine Arten und Racenspältung und alles Uebrige, was heute in
mehreren grossen Zweigen der Wissenschaft als eine Domäne
der Naturforschung betrachtet wird und eines ganzen Mannes
Lebensarbeit gemeiniglich für sich selbst in Anspruch nimmt.
Philosophie und Literatur des vorigen Jahrhunderts lebten
noch in der naiven Zuversicht, dass es mit Zuhilfenahme
Buffon’s möglich sei, über Fragen dieser Art zu einem selbst
ständigen Urtheil zu gelangen. Sömmering genoss zu Schlosser’s
Zeiten vielleicht mit Recht ein solches Ansehen, dass ein
Universalhistoriker hoffen durfte an der Hand dieses Ge
lehrten sich mit den Naturwissenschaften auf einen halbwegs
freundschaftlichen Fuss zu stellen. Der Frage der Abstammung
der Menschen und ihrer Verwandtschaft mit den Affen waren
weder Kant noch Herder aus dem Wege gegangen. Schlosser
hoffte mit Hilfe des heute vermuthlicli bei Seite gelegten Buches
des Holländers Doornik (1808) sich leidlich über diese Dinge
orientiren, und Einiges bemerken zu können, was damals
ein gutes Zeugniss von der Ausbreitung seiner Lectüre und
Gelehrsamkeit abgeben mochte. Was hat sich Herder im Ge
biete der Naturwissenschaften zugetraut, um seine Ideen zur
Geschichte der Menschheit zu entwickeln; 1 musste es nicht als
ein abenteuerliches Unternehmen erscheinen, Hypothesen auf
Hypothesen zu häufen und dies nachher als Geschichte der
Menschheit auszugeben? Damals aber nahm Kant keinen An-
stoss an den naturwissenschaftlichen Hypothesen des grossen
theologischen Literaten, er polemisirte vielmehr gegen den
richtig, dass Schlosser Herder in die Bahnen der Humanitätsideen nicht
vollständig: folgte.
1 In manchen Dingen sollte unsere heutige Welt nie vergessen, dass die
Aufklärung des vorigen Jahrhunderts immer wieder unsere Bewunderung
erregt. Ist es nicht merkwürdig, wie der als fromm verschrieene Herder
die Affenfrage mit einer Ruhe behandelt, die man heute manchem welt
lichen Mann wünschen könnte. Auch die Bemerkung Herder’s gegen die
Abstammungstheorie, dass die dem Affen am ähnlichsten sehenden Men
schen in Ländern wohnen, wo es nie Affen gegeben hat u. dgl. m. ist
beachtenswert!].
11*
164 •
Lorenz.
Theil der Herder’schen Ausführungen, die auf unsichere Er
fahrungen ein metaphysisches Gebäude errichten wollten. 1
Es mag heute nicht mehr am Platze scheinen, Schlosser
nach dem zu beurtheilen, was er als Begriff der Universal
historie aufstellte, so viel ist aber gewiss, dass wir die Fäden
seines Denkens greifen können, und dass sein ganzer Stand
punkt aus einer Literatur erklärt werden muss, welche der
Zeit nach in seine erste Jugendepoche fällt. Wenn wir aber
heute nach einem Jahrhundert die bei weitem grösste Zahl der
Fachgenossen den Stab über Schlosser’s Geschichtschreibung
brechen sehen, so ist die Frage berechtigt, ob wir eigentlich
über den Standpunkt des vorigen Jahrhunderts in Betreff
dessen, was unter Universalgeschichte zu verstehen sei, wesent
lich hinausgekommen sind. Man braucht nur ein Dutzend
Lehrbücher der Weltgeschichte unserer Tage, die Revue
passiren zu lassen, um sich zu überzeugen, dass allen ohne
Ausnahme die übliche Definition des Begriffs der Universal
geschichte gedankenlos anhaftet, wie sie von Schlözer auf die
Bahn gebracht, von Kant und Herder erweitert und im Sinne
des letzteren von Schlosser wesentlich verschärft worden ist.
Alle diese Geschichtschreiber, aus denen Jugend und Alter
meistentheils ihre historische Bildung ziehen, versichern uns,
dass sie die Menschheit und ihre Entwickelung zum Gegen
stände der Darstellung und Mittheilung gemacht hätten, alle
wissen in irgend einer oder der anderen Form von den Plänen
zu erzählen, welche Gott mit der Menschheit vorhatte und die
sich in deren Geschichte verwirklichten. 2 Die meisten stehen
1 ICant’s Kritiken von Herder’s Ideen W. W. IV. 171 gehören zu den leseus-
werthesten Streitschriften des vorigen Jahrhunderts. Die prächtige Art, wie
er Herder über dessen Betrachtungen von der Kugelgestalt der Erde ironisirt
u. dgl. m. ist höchst ergötzlich zu lesen. Zugleich zeigt aber die Recension,
dass Kant die Idee des unaufhörlichen Fortschreitens der Gattung durch
aus nicht weltgeschichtlich so sicher annahm, als es nach seinem achten
Satze der Idee zu einer Weltgeschichte angenommen werden könnte.
2 Unter vielen schönen Definitionen, von denen die weltgeschichtlichen
Compendien erfüllt sind, erwähle ich zum Exempel eine, welche so lautet:
,Die allgemeine oder die Weltgeschichte umfasst das ganze menschliche
Geschlecht. (?) Sie erzählt nämlich (!), durch welche Schicksale, Begeb
nisse und Tliaten jenes unter der Leitung Gottes seiner Bestimmung,
d. i. der immer vollkommeneren Ausbildung seiner geistigen Kräfte und
Friedrich Christoph Schlosser.
165
heute noch auf demselben inhaltsleeren Standpunkt, auf welchem
Herder es als ein grosses Resultat betrachtete, wenn er be
haupten konnte: ,Das Werk der Vorsehung geht nach all
gemeinen grossen Gesetzen in seinem ewigen Gange fort'. 1
Aber auch seinem äusseren Umfange nach ist der Begriff
der sogenannten Menschheitsgeschichte seit Schlosser kaum
mehr einer ernstlichen Revision unterzogen worden. Wenn man
davon absieht, dass einige moderne Universalhistoriker das
Capitel der ,urweltlichen Zeit' um einige Pfahlbauhistorien er
weiterten, so fängt die Weltgeschichte fast noch überall, wie
in Schlossers Werken mit den Aethiopen an und wandert auf
einer sehr verschiedenen Stufenleiter von Bevorzugung und
Zurücksetzung der Völker nach den wohlbekannten naheliegen
den Ländern, um endlich in den modernen Culturstätten eine
vertraute und heimatliche Basis lang ausgedehnter Erzählungen
zu finden. An eine dürftige schematische Ethnographie der
über den weitaus grössten Tlieil der Erde verbreiteten Mensch
heit schliesst sich die staatsgeschichtliche Erörterung unserer
europäischen Vergangenheit mit dem Ansprüche eines für die
Menschheit allein und ausschliesslich massgebenden Werthes
in behaglichster Breite an. Unsere Weltgeschichte steht noch
immer wie zur Zeit des Eusebius auf rein subjectivem Stand
punkt und nimmt den Begriff der objectiven Menschheit dafür
in Anspruch. Man wagt heute zwar nicht mehr, wie Schlosser,
da er zu Indien gelangt, die naive Bemerkung: ,wir können uns
begnügen über die eigentliche Geschichte hinwegzuschlüpfen',
aber wer nur einigermassen in der Oekonomie der universal
historischen Darstellung, Gerechtigkeit walten lassen wollte,
der müsste doch gestehen, dass die Menschheit jenseit des
Indus und Ganges gar wenig berücksichtigt wird. Vom Stand
punkte der menschheitlichen Entwickelung wird man gewiss
nicht läugnen können, dass die der Zahl nach grössere Hälfte
sittlichen Anlagen, als ein Ganzes stets näher kam“. Man sieht, es ist
immer die Kantische Naturabsicht mit dem von Schlosser noch obendrauf
gesetzten persönlichen Gott, der aber auf besonderes Verlangen in vielen
anderen weltgeschichtlichen Schulbüchfern auch wegbleiben kann, ohne
dass sich dadurch viel Wesentliches an der Definition und noch viel
weniger an dem Inhalt des Buches und der Weltgeschichte verändert.
1 Herder, Ideen III., 14 am Schluss.
166
Lorenz.
der Menschen, welche den Culturentwickelungen des Buddhis
mus folgte, entschieden das gleiche Recht historischer Beachtung
finden müsste, wie die geringere Zahl der Völker, die dem
Christenthume angehört, und doch existirt bis auf diesen Tag
noch keine einzige Weltgeschichte, welche auch nur ein tiefer
gehendes Interesse, eine ernsthaftere Einsicht ii) die welthistorische
und philosophische Bedeutung der grossen welterobernden Reli
gion des östlichen Asiens vermitteln würde. 1 Wenn Schlözer
behauptete, dass die Weltgeschichte ,ihre Neugierde so gut am
Hoangho und Nil, als an der Tiber und Weichsel weidet', so
ist dies ein schöner Satz, der gleichwohl weder von Schlosser
noch von irgend einem seiner universalhistorischen Nachfolger
zur Wahrheit gemacht worden ist. Nach wie vor ist alles das
was die Weltgeschichte für die Vergangenheit der Menschheit
zu leisten verspricht nicht viel mehr als eine Phrase, und muss
mit jeder neuen Entdeckung, welche im Gebiete der Sprach
wissenschaften, im Gebiete der Geographie und Ethnographie
gemacht wird, in immer grösserem Maassstab leere Phrase
bleiben. Eine die Menschheit erschöpfende Universalgeschichte
ist für jeden einzelnen ein frommer Wunsch seiner Erkenntniss,
eine Befriedigung in grossem Sinne wird hierin ein Sterblicher
so wenig zu erlangen fähig sein, als jemandem gelingen mag
den gesammten Umfang alles menschlichen Wissens und aller
menschlichen Erfahrung in sich zu vereinigen und aufzunehmen.
Denkt man noch ausserdem daran, die Menschheit in dem
ganzen Umfange ihrer Thätigkeit, in dem ganzen Umfange ihres
Könnens, Wissens, Schaffens zu erfassen und den Forderungen
gerecht zu werden, welche sich aus dem Causalzusammenhang
der Ereignisse in Hinsicht auf die Culturentwickelung ergeben,
so wäre zur Darstellung der Universalgeschichte ein Wissen
nöthig, welches alle einzelnen Wissenschaften in sich begreift,
und es gäbe dann überhaupt nur Eine Wissenschaft, die Wissen
schaft von dem was die Menschheit überhaupt erlebt, erforscht,
erfahren und geleistet hat. So sehr man nun auch ein solches
1 Man muss es den Herren von der Universalgeschichte bei jeder Gelegen
heit ins Gedächtniss rufen, dass Schlagintweit 341 Millionen Buddhisten
berechnet und die besten Berechnungen für das Christenthum auf 320 bis
330 Millionen lauten. Wo ist also die Menschheit unserer Geschichts
bücher.
Friedrich Christoph Schlosser.
167
Wissen als ein Ziel des Strebens betrachten möchte, so leuchtet
doch ein, dass damit ein Princip nicht gewonnen wäre, welches
die Wissenschaft der Geschichte als solche zu begrenzen fähig
wäre und einen Unterschied zwischen den Aufgaben der Ge
schichte und denjenigen anderer Wissenschaften constituiren
könnte. Wie man also auch den Begriff der Weltgeschichte
zeitlich und räumlich fassen würde, so müsste doch schon, um
seine Grenzen gegenüber anderen Wissenschaften zu erkennen,
ein Moment herangezogen werden, welches die Aufgabe specieller
und in Absicht auf eine besondere Erkenntniss menschlicher
Verhältnisse und Zustände kennzeichnet. Bei der praktischen
Uebung und Anwendung ist denn auch wirklich der Geschicht
schreiber gemeiniglich nicht im Zweifel, welchen Erscheinungen
des Lebens er seine vorzüglichste Aufmerksamkeit zuzuwenden
hat; ohne ein Bedenken findet er in den gesellschaftlichen oder
politischen Momenten die Merkmale für die entsprechende Be
grenzung seiner Forschungen und Darstellungen.
In Wahrheit ist es fast ausschliesslich der Staat, dem der
Geschichtschreiber seine Aufmerksamkeit zuwendet und den er
mit Recht als das besondere Gebiet seiner Wissenschaft be
trachtet. In der gesellschaftlichen Erscheinung des Staates
findet der Historiker das sachlich begrenzte Forschungsprincip,
welches ihm es möglich macht, seine Aufgabe von der Aufgabe
anderer Wissenschaften zu sondern. In der Wirklichkeit wird
sich auch kein Historiker darüber beunruhigen, dass er
neben anderen Aeusserungen der menschlichen Entwickelung
von der höchsten geistigen Leistung der Menschheit, von der
Geschichte der Sprache, gemeiniglich nichts oder sehr wenig
erzählt, in Wirklichkeit war, ist und bleibt der Historiker
eben ein Erzähler von dem, was die Menschheit in ihrem staat
lichen Leben oder noch richtiger, was in einer ganz bestimmten
Anzahl von gesellschaftlich höher entwickelten Staaten auf der
jeweils bekannten Erde vor sich gegangen ist. In der Theorie
aber, in der Wissenschaftslehre der Geschichte will man diese
wirkliche Leistung nicht bescheiden zugestehen, man verspricht
mehr, man wird aus lauter Wissenschaftseifer höchst unwissen
schaftlich und kann sich von einem veralteten, ursprünglich der
Bibel entnommenen, vom Christenthume verschärften Irrthume
über den Begriff der Menschheit doch nicht losmachen. Was
168
Lorenz.
also Scblözer theoretisch begründete, was von Kant, Schiller,
Herder, Schlosser als universalg-eschichtliche Aufgabe verstanden
und entwickelt wurde, ist heute in der praktischen Werkstatt
der geschichtlichen Arbeit meist mit Recht über Bord geworfen
worden und wird kaum mehr auferstehen. Widerspruchsvoll in
sich selbst sind unsere heutigen sogenannten Weltgeschichten
nichts anderes als ein Conglomerat von sehr verschiedenen
Wissenschaften, indem sie zu einem Theilc eine Länder- und
Völkerkunde, zum anderen die Staatsgeschichte willkürlich
auserwählter Völker in einer ungleichmässigen und von der
zufälligen Kenntniss des Individuums dictirten Weise anein
anderreihen. 1
1 Nur erwünscht erscheint uns für diese Betrachtung der soeben erschienene
Vortrag von Du Bois-Reymond. Deutsche Rundschau IV. 2. 230. Denn
von unserem Standpunkt ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die
Naturforschung immer wieder ihre Forderungen an die Geschichte der
Menschheit zur Geltung bringt. Wenn aber Du Bois-Reymond triumphirend
ausruft: ,da erblicken wir eine ganz andere Weltgeschichte, als die, welche
gewöhnlich diesen Namen trägt, 1 — so wäre es nicht schwer, ihm nachzu
weisen, dass es mit seiner Weltgeschichte auch nicht übermässig guj
bestellt ist, denn was er über Christenthum, Islam, Judenthum und über
viele andere geistige Factoren sagt, wird ohngeführ dasselbe Lächeln bei
jenen erregen, die von der Sache mehr verstehen, als er, welches ihm
die Ausseraehtlassung der natürlichen Factoren der Geschichte erregt.
Wir unsererseits billigen sehr, wenn es betont wird, dass man den
geistigen Zustand der Alten schlecht beurtheilt, wenn man Dinge nicht
weiss, welche Littrow über das Sehen in der Astronomie bemerkt hat.
Ob man die Frage des Unterganges des römischen Reiches lieber auf
das Zurückbleiben in den Naturwissenschaften überhaupt oder auf den
mangelhaften Dünger im Besonderen zurückzuführen habe, mag hier dahin
gestellt bleiben, wir freuen uns aber sehr, wenn die Naturforschung ihre
Rechte immer mehr geltend macht und den Beweis liefert, dass ohne ihre
Kenntniss der Menschheitsbegriff in geschichtlicher Entwickelung nicht
fassbar ist. Es haben ja auch schon mehr Leute dergleichen gesagt.
Wenn die Naturforsehung dem gewöhnlichen Geschichtsbetrieb immer
mehr und mehr entzieht, so ist dies für eine schliessliche Verständigung
der Wissenschaften untereinander gewiss nur erspriesslich; verfehlt wäre
nur, wenn die Naturforschung meinte, dass das was sie vom quaternären
Menschen an bis auf Du Bois-Reymond Und Virchow als Weltgeschichte
ausgeben würde, weniger einseitig sein würde. Wie verächtlich man
auch von dem reden mag, was man das Steigen und Fallen der Könige
und Reiche, Völkerhetzen, Morden u. s. w. nennt, — man versuche es
nur, die elementaren gesellschaftlichen Factoren ausser Acht zu lassen,
Friedlich Christoph Schlosser.
169
Darf man nach dem Gesagten zu einem Endurtheil über
Schlosser’s universalhistoriselie Auffassung schreiten, so wird
vor allem zugestanden werden müssen, dass er auch hier ganz
und gar in der Literatur und Philosophie seiner Zeit steckte,
dass er in der Richtung Herders den alten Schlözer’schen Begriff
von Geschichte zu verbessern glaubte, dass er hiebei die
nüchternen Warnungen Kant’s vor Herder’s theologisirenden
Speculationen wenig beachtete, und dass er zu muthiger Aus
führung eines universalhistorischen Systems fortsehritt, welches
bis auf den heutigen Tag immer fortwirkt und dessen Irrthümer
wenigstens in der Theorie der Geschichte noch heute nicht
überwunden sind, sondern auch von denen nachgebetet zu
werden pflegen, welche sich in ihrer Wissenschaft sonst thurm
hoch über Schlosser erhaben glauben. Indem wir aber unserer
seits den universalhistorischen Begriff Schlosser’s für völlig
verfehl? und unhaltbar ansehen durften, wollten wir uns keines
wegs der Aufgabe für enthoben betrachten, die Geschicht
schreibung des Universalhistorikers in den Richtungen, wo er
sich auf der Bahn der Staatsgeschichte bewegt, noch einer
näheren Betrachtung zu unterziehen.
Staatsgeschichte beginnt in Schlosser’s Werken eigentlich
erst bei den Persern. Er blieb auch hierin ein Vorbild der
meisten nach ihm kommenden Universalhistoriker. Was über
die semitischen Völker in unseren weltgeschichtlichen Dar
stellungen bis auf den heutigen Tag geliefert wird, ist vor-
und man wird ja sehen, dass die neuartige Weltgeschichte noch mehr
ein Roman ist, als es die alte gewesen. Diesen Gegensätzen unserer
heutigen Wissenschaften gegenüber, welche sich über das Dominium in
der Universalgeschichte streiten, ist wirklich die Auffassung des vorigen
Jahrhunderts, etwa Schiller’s, ein Muster von Verständigkeit und Einsicht,
wenn er auseinandersetzt, was alles zur Weltgeschichte nöthig wäre
(Briefw. m. Körner II. 48). Dennoch aber scheint uns jeder Natur
forscher, der seiner Geringschätzung dessen, was sich gewöhnlich als
Menschheitsgeschichte ausgibt, nur Dank zu verdienen, denn es ist wirk
lich kläglich, welcher Missbrauch mit dem Begriffe Menschheit getrieben
wurde, ohne dass sich nur das Bedürfniss geltend machte, die richtige
Fahrstrasse aufzufinden. Vorläufig aber wird es gut sein, sich zu sagen,
dass weder der Historiker, noch der Philolog, noch der Naturforscher
befähigt ist, eine Universalgeschichte zu schreiben, und dass der archi
medische Punkt für diese Wissenschaft noch völlig uneutdeckt sei.
170
Lorenz.
wiegend ein literarisch-culturgeschichtliches Raisonnement, dessen
Wissenswürdigkeit sicher nicht in Zweifel gezogen werden
will, welches jedoch nur eine sehr ungenügende Vorstellung
von dem Staatsleben jener Völker geben kann. Ganz anders
gestaltet sich die Darstellung Sehlosser’s und seiner Nachfolger
gemeiniglich von den Persern ab, an deren Geschichte Griechen
land und Rom sich ansehliesst und von deren Auftreten sich
Kraft und Aufmerksamkeit des Historikers auf die staatlichen
Vorgänge bis in ihre kleinsten Umstände erstrecken. Es hat
Tausende von Feldherren auch vor Darius gegeben, doch wehe,
wenn wir einen von jenen, die zwischen Persern und Griechen
Schlachten geschlagen haben, in der Weltgeschichte nicht er
fahren würden! Man missverstehe uns nicht; was wir bemerken
wollen, ist nur dies, dass tliatsächlich die Darstellungen der
Weltgeschichte fünfhundert Jahre vor Christus einen absolut
verschiedenen Charakter annehmen, und dass das staatsgeschicht
liche Moment nun in gleichem Maasse vorherrscht, als es vor
dem vernachlässigt erschien.
Unsicherheit über die Aufgabe der Geschichte zeigt sich
aber auch in Schlosser’s staatsgeschichtlichen Ausführungen. Er
fühlt sich nirgends sicher, ob er auch wirklich genug thut, wenn
er den staatsgeschichtlichen Entwickelungen folgt, er greift daher
überall, wo er nur irgend kann, in andere Gebiete über und ein
aus einem allgemeinen Erkenntnissprincip hervorgehendes Eben-
maass der Darstellung zeigt sich nicht. Er verändert daher häufig
die Form. In der Darstellung der Kreuzzüge (vgl. Weltgesch.
III. 2.) findet er es besser von der ,nackten bloss andeutenden
und zusammenhängenden Form so weit abzugehen, als der Zweck
des Werkes und seine ,Grundsätze' nur immer erlauben möchten'.
In der Anzeige von Reinganum’s Uebersicht der Geschichte des
Mittelalters versicherte er, dass man die Einzelnheiten bei einer
weltgeschichtlichen Darstellung fast gänzlich entbehren könne.
In der alten Geschichte behandelte er selbst bei den Griechen
und Römern fast jede Periode in sehr verschiedener Ausführ
lichkeit. Detaillirt ist eigentlich überall nur die Literatur
geschichte in Betracht gezogen worden. Bei aller dieser Un
gleichheit der Behandlung seines Stoffes hat Schlosser indessen
dennoch nach einer Seite hin eine nie genug hochzuschätzende
Einwirkung geübt. Er hat die so lange herrschende Genügsamkeit
Friedrich Christoph Schlosser.
171
in der Darstellung staatsgescliiclitlicher Vorgänge definitiv und
für immer beseitigt, und er erweiterte zugleich die staatsgeschicht
liche Darstellung in einer bis auf seine Zeit unbekannten Weise.
Niemand hatte vor ihm und vielleicht auch nach ihm, in den
sogenannten weltgeschichtlichen Darstellungen den Byzantinern
eine gleiche Aufmerksamkeit geschenkt, auch die Araber und
Normannen sind eigentlich erst von Schlosser nach Gebühr
gewürdigt worden. In diesen Richtungen darf man olmeweiters
mit Gervinus die wichtigste Einflussnahme Schlosser’s auf alle
spätere Geschichtschreibung erkennen. Denn die Gefahr, welche
in der strengen Festhaltung des staatsgeschichtlichen Stand
punktes für den Geschichtsforscher immer lag und liegen
wird, ist ohne Zweifel darin zu suchen, dass er leicht in ein
allzu äusserliches Wesen gerätli und die Erscheinungen, welche
in Form der Staatsaction vor sich gehen, allzuwenig tief und
ohne jede Ahnung innerer Nothwendigkeit erfasst. 1 Wie es
1 Hier wäre eine grosse Anzahl von Schriftstellern zu nennen, welche auf
diese Schwäche der Historik neue Systeme gebaut haben; es mag einer
für alle sprechen: ,Die Stellung einer so beschränkten Aufgabe hat auf
den Fortschritt unserer Erkenntniss sehr nachtheilig gewirkt. Sie hat
die Zunft der Historiker verleitet, niemals die Nothwendigkeit der aus
gebreiteten Vorstudien anzuerkennen, wodurch sie sich zu befähigen ge
habt hätten, ihren Gegenstand in dem ganzen Umfang seiner natürlichen
Verhältnisse zu erfassen. Daher die sonderbare Erscheinung, dass der
eine Historiker nichts von der politischen Oekonomie, ein anderer nichts
von den Gesetzen, wieder ein anderer nichts von den geistlichen An
gelegenheiten und von den Veränderungen der religiösen Vorstellungen
weiss; dass der eine die Statistik, der andere die Naturwissenschaft ver
nachlässigt, obgleich diese Fächer die wichtigsten von allen sind, da sie
Verhältnisse umfassen, von denen vornehmlich die Stimmung und der
Charakter der Menschen erzeugt und in denen beides entfaltet worden.
Buckle G. d. C. I. 3. Dass sich an diesen Umstand der Versuch knüpft,
die sogenannte Culturgeschiehte wissenschaftlich zu rechtfertigen, ist be
kannt; dass aber die Möglichkeit einer allgemeinen Culturgeschiehte mit
der Möglichkeit einer Universalgeschichte ganz zusannnenfällt, pflegt man
gewöhnlich weniger zu beachten. Aufrichtiger ist die Culturgeschiehte
darin, dass sie ihr Unvermögen wenigstens nach einer Seite offen ein
gesteht, jene Factoren zu erklären, welche aus den gesellschaftlichen
Verhältnissen des Staates entspringen. Sie unterschätzt den Menschen
nach seiner politischen Seite wie der einseitige Staatshistoriker ihn in
seinen eulturellen Motiven häufig verkennt. In Bezug auf die räumliche
Ausdehnung des Menschheitsbegriffes heuchelt die Culturgeschiehte aber
172
Lorenz.
in dieser Beziehung- als ein Gebot der Geschichtschreibung
erschien, einen wesentlichen Schritt über Schlözer und selbst
über Johannes Müller noch hinaus zu machen, so wird es
auch noch in unserer Zeit ein stetes Bedürfniss bleiben,
immer wieder und mit aller Energie jene Begründung des
äusseren Zusammenhanges der Ereignisse zu fordern, welche
nur aus dem Zurückgehen auf die in der staatlichen Gesellschaft
herrschenden Ideen und geistigen Bestrebungen gewonnen werden
kann. In diesem Punkte aber ein sehr grosses Beispiel gegeben
zu haben, wird immer das Verdienst Schlosser’s, sowohl in
seiner universalgeschichtlichen Uebersicht der alten Welt, wie
auch in seiner Geschichte des 18. Jahrhunderts bleiben, von
welcher noch nachher eingehender zu sprechen sein wird.
Es mag sein, dass der geistige Bestand der politischen Welt
von Schlosser und seinen Anhängern, manchmal etwas zu ein
seitig aus den Literaturverhältnissen der Nationen hergeleitet
werden will, und dass den rein doctrinären Richtungen der Zeit
ein zu grosser Einfluss auf die praktisch thätige Welt im Staat
zugeschrieben wird, aber sicherlich würde von einem Verständniss
der in einer Zeit wirksamen Ideen überhaupt nicht geredet
werden können, wenn man die Literatur eines Volkes nicht
gleichzeitig in beständige Berücksichtigung nähme. Uebor.diesen
Punkt wenigstens kann man sagen, dass unter allen Geschicht
schreibern unserer heutigen Zeit eine im allgemeinen fest
stehende Uebereinstimmung herrscht, zu der doch wohl Schlosser
jedenfalls sehr wesentlich beitrug, obwohl Löbell gegen Ger-
vinus auch nicht zugeben wollte, dass er hierin ,bahnbrechend'
gewesen sei. Allerdings beruft man sich auf französische und
englische Vorgänger, welche längst vor Schlosser Staatgeschichte
und Bildungsgeschichte miteinander verbunden hätten, indem
sie dem Zustande der Literatur, der Philosophie der schönen
Künste besondere Abschnitte in ihren Werken widmeten; allein
die Methode, welche Schlosser in seiner universalhistorischen
Uebersicht der alten Welt und wie sich noch zeigen wird, am
gewöhnlich ebenso wie die Universalgeschichte, und wenn Du Bois-
Keymoml gegen die letztere den Vorwurf schleudert, dass sie selten er
kennt, wie die ostasiatischen Völker den Griechen und Römern in vielen
Zweigen der Cultur frühzeitig und immer überlegen waren, so trifft dieser
Vorwurf meist ganz ebenso die Culturgesehichte.
ebenmässig'sten in der Geschichte des 18. Jahrhunderts zur
Anwendung brachte, hatte einen tieferen Zweck und war
auf ein weit innerlicheres Moment begründet, als man etwa
bei Gillies oder selbst bei Gibbon und anderen finden mochte. 1
Wenn die älteren Schriftsteller die Bezugnahme auf Lite
ratur in dem Sinne der Vollständigkeit des welthistorischen
Stoffes verstanden , so ist es bei Schlosser das Bestreben
nach der Causalität der Erscheinungen, was ihn auf den Gang
der Literatur zurückleitet. Er scheint in diesem Punkte durch
aus mit Wilhelm von Humboldt übereinzustimmen, und es ist
unbegreiflich, wie Schlosser’s Verhältnis zu dem berühmten
Aufsatze Humboldt’s so arg missverstanden worden sein konnte,
dass man in dem letzteren eine Art von Verdiet gegen Schlosser’s
Geschichtschreibung erblicken wollte. 2 Es ist auch nicht ent
fernt daran zu denken, dass Humboldt die im Jahre 1821 ge
schriebene Vorrede zum ersten Theile des'dritten Bandes der
AVeltgeschichte treffen oder tadeln wollte: Hier verlangt Schlosser
von der Geschichtschreibung ein Eingehen in die Einzelnheiten
der Erscheinung, wie auch Humboldt durchaus gleichlautend
gefordert hatte. Wenn Schlosser die Bemerkung macht, dass
in der Geschichte ,ohne vorhergegangene Anschauung des Ein
zelnsten alles Absprechen hohl und eben darum schief sei 1 , so
1 Löbell, Briefe S. 48. Dennoch bleibt aber das, was Gerviuus bemerkt,
aufrecht, denn wenn es sich bloss um synthetische und synehronische
Zusammenstellung: von Literatur und Politik handelt, so kann man der
gleichen selbst bei den ledernsten Schriftstellern des vorigen Jahrhunderts
finden und braucht nicht Gillies, geschweige Gibbon zu erwähnen; es
handelt sich aber doch um mehr: man will Ideen, über welche die Staats
geschichte schweigt, zur Motivirung politischer Ereignisse gewinnen;
hierin hat Schlosser doch entschieden energischer eine Sichtung ein
geschlagen, als alle früheren, so zwar, dass man heute der Meinung’ sein
darf, er habe darin jedenfalls mehr gethan, als der Wahrheit der Dinge
und dem wirklichen Hergang entspricht, er hat den Einfluss der Lite
ratur ebenso gewiss überschätzt als die Vorgänger ihn zu gering an
schlugen. Unter diesem Gesichtspunkte hätten sich Löbell und Gervinus
vielleicht einigen können.
2 Löbell a. a. O. S. 42 sagt zwar selbst, dass die Beziehung sehr unwahr
scheinlich sei, sucht sie aber doch hervorzustellen, wobei es uns schwer
vereinbar scheint, wie man Schlosser in einem Atliein tadeln und Wilhelm
von Humboldt’s Aufsatz einen ,herrlichen akademischen Vortrag 1 nennen
kann. Vgl. Anmerkung Seite 44, 2.
I
174
Lorenz.
wird man ja nicht denken dürfen, dass Humboldt’s Aufsatz
biegegen einen principiellen Gegensatz bilde. Es wäre nicht
leicht möglich, mit Sicherheit nachzuweisen, welche Verall
gemeinerungen der Weltgeschichte Schlosser in seiner Vorrede
zum dritten Bande der Weltgeschichte, wo er sich ,gegen die
erkünstelte philosophische Geschichtschreibung, gegen den
phantastisch philosophischen Schwulst' aussprach, speciell im
Auge hatte, die Principien, welche Humboldt 1822 in dem Auf
sätze über die Aufgabe des Geschichtschreibers aussprach,
waren zu sehr verwandt mit Allem, was aus den Kant-Schiller-
schen Traditionen in Schlosser lebendig war, als dass man
irgend einen Gegensatz zwischen Humboldt und Schlosser
voraussetzen dürfte. Vielleicht wollte Schlosser einen Seitenhieb
gegen Stolberg oder Friedrich Schegel führen, 1 in Bezug auf
Humboldt lässt sich nur sagen, dass sein Aufsatz über die Auf
gabe des Geschichtschreibers genau zu alledem passt, was
irgend von Schlosser über Dinge dieser Art geäussert wurde.
Sie stehen beide auf dem Standpunkt einer zuletzt auf den
Gottesbegriff zurückgehenden Ideenwelt, welche hinter den
Erscheinungen der Geschichte zu suchen wäre. 2
1 In der fraglichen Vorrede wird von Schlosser eine ganze Anzahl von
sehr verschiedenen Schriftstellern angegriffen; die dort erwähnte erkünstelt
philosophische, affectirt natürliche und süssliche Rede bezieht sich mit
dem phantastisch-philosophischen Schwulst gewiss auf die neu aufkom
mende romantisch katholisirende Richtung, wovon Schlosser in Stolberg’s
Religionsgeschichte und in Schlegel’s 1816 erschienener Geschichte der
alten und neuen Literatur abschreckende Beispiele gesehen haben wird.
Die in der letzten Schrift zur Verherrlichung des Mittelalters erfundene
Reformationsbeurtheilung lag Schlosser gewiss im Sinne, da er sich der
Epoche der Kreuzzüge näherte. Man muss auch hier fortwährend das
hohe Alter Schlosser’s im Auge haben. Man bezieht unwillkürlich Alles,
was Schlosser gesagt hat, auf literarische Verhältnisse, die uns zu nahe
stehen. Als Schlosser gegen den philosophischen Schwulst polemisirte,
war weder Humboldt’s Aufsatz, noch Schlegel’s, noch Hegel’s Philosophie
der Geschichte erschienen. Auch was Schlosser von der einseitig politisch
sophistischen Declamation sagt, ist zu einer Zeit gesprochen, wo alle
unsere jetzt cursirenden Geschichtschreiber noch, nicht geschrieben haben,
zum Theil noch nicht geboren waren.
2 Unter allen philosophischen Aufsätzen über Geschichte und Geschicht
schreibung erfreut sich keiner einer gleichen Autorität wie der Humboldt’s,
und wird mit einem gewissen Respect auch heute noch gerne citirt,
Friedrich Christoph Schlosser.
175
Wie aber min der Historiker dieser Ideenwelt habhaft zu
werden vermöchte, darüber gehen die Methoden allerdings sehr
stark auseinander und Schlosser sucht sich in diesem Punkte
deutlich von seinen philosophirenden Gesinnungsgenossen zu
unterscheiden; wenn man aber aufrichtig sein soll, so muss man
gestehen, dass auch er im ungewissen Dunkel mehr die Ideen
umhertappend zu fangen, als zu erforschen weiss, und dass ihn
eben deshalb nicht selten ein Missbehagen über die ,durch-
lesenen Folianten* ergreift, welche am Ende nichts sagen, als
,dass im Leben stets ein Schatten dem andern weicht, um
endlich dem Nichts den Platz zu lassen*. 1 Es wäre nicht schwer
eine ganze Reihe von Stellen zu finden, aus denen man glauben
machen könnte, der eifrige Vertreter der Principien in der
Geschichte sei eigentlich Nihilist gewesen, und hätte sich in
die unendliche Masse von Einzelnheiten nur hineingestürzt, um
den eigentlich ungestillten Drang nach den in der Gottheit
ruhenden Ideen der Weltgeschichte zu begraben. Aber eine
Ansicht solcher Art über Schlosser wäre sicherlich falsch. Was
obwohl die heutige Geschichtschreibung wenig- damit gemein hat. Anders
steht es noch bei Schlosser. Nicht von Humboldt angeregt, aber aus
denselben Anregungen Kant-Schiller’seher Gedanken heraus hat Schlosser
den Versuch gemacht, praktisch zu losen, was theoretisch aufgestellt
worden war. Was von Humboldt über die Kunst der Geschichtschreibung
gesagt wird, wird sehr gerne wiederholt; einige Bemerkungen über die
Natur des Geschichtschreibers wie über die erforderliche Feststellung der
Ideen, die zu erkennen seien, werden niemals besser gesagt werden, doch
ist es merkwürdig, dass ausser in Tomaseliek, Schiller S. 130, nirgends
der trefflichen Kritik gedacht ist, durch welche Alexander v. Humboldt
die Abhandlung fast mit einigen Worten vernichten konnte. A. v. Hum
boldt an Varnhagen S. 40. Man kann übrigens desselben Bemerkung
gegen Hegel ebd. 43 ,damit erfüllet werde, was der Philosoph verheisst*,
wohl auch schon gegen die Naturabsicht Kant’s und gegen die ,Ideen 1
seines Bruders anwenden.
1 Merkwürdig ist übrigens, dass sich in Schlosser’s allgemeinen Sätzen die
unbewussten Reminiseenzen an seine Philosophen bis zur Wörtlichkeit
einstellen. So spielt ihm in dieser Vorrede Herder, den er doch gar
nicht zu mögen versicherte, offenbar einen Streich : ,Vorübergehend ist also
Alles in der Geschichte; die Aufschrift ihres Tempels heisst: Nichtigkeit
und Verwesung. Wir treten den Staub unserer Vorfahren und wandeln
auf dem eingesunkenen Schutt zerstörter Menscheuverfassungen und
Königreiche; wie Schatten steigen sie aus den Gräbern hervor und zeigen
sich in der Geschichte.* Ideen III. lö.
Lore ii 7..
J 76
er gleichmässig scheute, war einerseits jede philosophische Ein
seitigkeit, welche sich über die unmittelbar gegebene Erfahrung
erhebt, und andererseits die Selbstgenügsamkeit und Trockenheit
jenex - , welche in dem äusseren Gerüste das Wohnhaus erblicken.
Wie freilich Gervinus behaupten konnte, dass es sein Meister
in der Vermittlung dieser Gegensätze zu einer canonischen
Harmonie für die Geschichtschreibung gebracht hätte, ist von
einem entfernteren Platze besehen, allerdings unbegreiflich ge
wesen. Ebensowenig aber hatten spätere ein Recht Schlosser
darüber Vorwürfe zu machen, dass er es bei seinem kritischen
Bestreben in der Enthüllung der Ideen nicht weiter gebracht hat.
Man 'hat sich bei dieser Gelegenheit zuweilen der Streitig
keiten erinnert, welche Schlosser in Gegensatz zu F. A. Wolf,
Niebuhr und Otfried Müller brachten, und glaubte in der ge
ringen Würdigung philologischer Kritik von Seite Schlosser’s
die Ursache mancher sachlichen Irrthümer und Misserfolge der
alten Geschichte erblicken zu sollen. Wenn aber Schlosser die
Philologen überhaupt und F. A. Wolf für besonders eingebildet
hielt, so ist dies freilich kein Gegenstand, bei welchem eine exacte
Entscheidung über sachliche Fragen gewonnen werden konnte.
Da man aber nachträglich den Siegespreis in diesen Dingen
mit Leichtigkeit und ohne grossen Scharfsinn vertheilen kann,
so dürfte zu erinnern sein, dass andere auch fragen können,
wie viel denn heute in Bezug auf die Einzelnheiten der For
schung von Niebuhr und Otfried Müller aufrecht besteht. Be
achtet man die Wandelbarkeit, die sich in den Urtheilen und
Auffassungen über das einzelne Moment der geschichtlichen
Erscheinungen zeigt, so wird man genöthigt sein, auf den
ephemeren Streit der Gelehrten nur eine sehr untergeordnete
Rücksicht zu nehmen, falls man eine richtige Summe von dem
Leben und der Thätigkeit eines schriftstellerischen Geistes
ziehen und seine Stellung in der Literatur im allgemeinen be
zeichnen will. Es würde hier auch viel zu weit führen, jede
einzelne Frage der Kritik in ihrer nur für die Gelehrten
geschichte wichtigen Stellung zu erörtern. War es uns doch
nur zur Aufgabe gemacht, Schlosser’s allgemeine Leistungen
im Gebiete der sogenannten Universalhistorie zu bezeichnen. 1
1 Ich erinnere hier nur noch, dass von Schlosser’s Schriften überhaupt nur
jene berührt werden, welche für die principiellen Fragen der Geschieht-
Friedrich Christoph Schlosser.
177
m.
Nach manchen Richtungen hin musste schon der Geschichte
des 18. Jahrhunderts Erwähnung geschehen. Die Berührungs
punkte zwischen der universalhistorischen Uebersicht und dem
18. Jahrhunderte in Betreff der methodischen Darstellung der
Literaturen der Völker sind so schlagend und eingreifend, dass
sich eine getrennte Besprechung der hiebei in Frage kommenden
Principien nicht wohl geben liess. Es ist jetzt ins Auge zu
fassen, worin die eigenthümliche Leistung Schlosser’s in der
Geschichte des 18. Jahrhunderts lag, und welche Umstände es
bewirkt haben, dass dieses Werk zu den gelesensten Geschichts
büchern, und zwar zu jenen gehörte, aus welchen die Nation
thatsäclilich einen grossen Theil ihrer politisch staatlichen An
schauungen grossgezogen hatte. Bekanntlich waren die staat
lichen Zustände der Zwanziger Jahre nicht ohne Einfluss auf
den Gedanken Schlosser’s geblieben, die nächste Vergangenheit
mit ausdrücklich eingestandenen politischen Lehrzwecken einer
eingreifenden Darstellung zu unterziehen. Als er zuerst an diese
Arbeit ging, war er ein Mann von 47 Jahren, als er das Werk
endgiltig und in der Form verfasste, in welcher es eigentlich
erst recht bekannt wurde, stand er im Alter von 57 bis 71 Jahren.
Die Epoche, die er vorzuführen unternahm, stand ihm ohne
Zweifel geistig näher, als der Generation, zu deren ausdrück
licher Belehrung, ja Besserung und Umkehr die Vergangenheit
als ein Spiegelbild vorgestellt werden sollte. Die Geschichte
des 18. Jahrhunderts war eigentlich das einzige staatsgeschicht
liche Werk, das Schlosser überhaupt schrieb, er verfasste es
in seinen späten Lebensjahren und er trat an diese Aufgabe
der Geschichtschreibung überhaupt unter dem Gesichtspunkte
politischer Didaktik heran. Die Historiographie hatte aber im
Gebiete der Staatsgcschichtc damals in Deutschland eben einen
Schritt gemacht, welcher überhaupt als der bedeutendste und
wichtigste erscheint, welcher seit Pütter zu verzeichnen war. 1
Schreibung von Wichtigkeit sind; übrigens sei bemerkt, dass es an einer
Zusammenstellung aller Werke und Schriften Schlosser’s fehlt und ein
Verzeichniss in Weber’s Buche wohl sehr erwünscht gewesen sein würde.
1 Es ist vielleicht nicht überflüssig, zu erinnern, dass Ranke’s Geschichte
der romanisch-germanischen Völker 1824 erschien. Man wird die Wand-
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXV1II. Bd. II. Hft. 12
178
Lorenz.
Was war natürlicher, als dass von dem ersten Moment des
Erscheinens der Geschichte des 18. Jahrhunderts ein fortwähren
der Vergleich zwischen Ranke und Schlosser üblich geworden
ist, und dass man neben der Gleichheit der Erscheinungsjahres
zahlen der Bücher vergass, dass dieser bereits ein sehr alter
und jener ein ganz junger Mann war, als beide in eine gleich
sam unwillkürliche Concurrenz staatsgeschichtlicher Geschicht
schreibung geriethen. Man konnte jedoch nicht leicht einen
weniger passenden Vergleich machen, als zwischen Schlosser
und Ranke, welche von ganz verschiedenen Ausgangspunkten
zu ihren staatsgeschichtlichen Arbeiten kamen. Der Universal
historiker Schlosser hatte sich gleichsam nur von der Zeit
strömung ein Interesse für die specilisch politischen Dinge
insbesondere der neueren Zeit abringen lassen. Seine Jugend war
noch erfüllt von der Abneigung gegen die politische Historie,
welche in der Behandlung von Haupt- und Staatsactionen mit
trefflichen pragmatischen Maximen ihre Aufgabe sah. Pütter, der
der Hauptvertreter dieser Richtung genannt werden konnte,
war in Göttingen von dem jungen Schlosser kaum beachtet
worden. Gerade umgekehrt war Ranke von der Staatshistorie
ausgegangen und im Begriffe sich von diesem festen Punkte
aus zu universalhistorischen Tendenzen durchzuarbeiten, ein
Versuch der freilich nur in eingeschränktem Masse zur Aus-
führung kam, denn Ranke entschloss sich doch niemals seine
gerne betonten universalhistorischen Gesichtspunkte in dem
lungen der Historiographie von Pütter bis auf Ranke nicht zu unter
schätzen brauchen. Wenn man dennoch in dem Erscheinen der Geschichte
der romanisch-germanischen Völker eine Epoche der Geschichtschreibung
erblickt, so braucht man nur die Vorrede zu der Geschichte der roma
nisch-germanischen Völker zu lesen, um dies gerechtfertigt zu finden. So
wunderbar in ihrer Einfachheit und geraden Absichtlichkeit ist das, was
Ranke hier von den Aufgaben seiner Geschichtschreibung spricht, dass
man wohl sagen kann, mit gleicher Entschiedenheit, Klarheit und Festig
keit des Programms hat noch niemals ein Geschichtschreiber von jenem
Standpunkt Besitz ergriffen, den er im Wesentlichen unverrückt und un
verändert nunmehr durch fünfzig Jahre festgehalten hat. Diese phäno
menale Erscheinung in der Historiographie gewinnt noch an Bedeutung,
wenn man bedenkt, dass durch das Eingreifen der Romantik die Gesichts
punkte für die Geschichtschreibung in den ersten Jahrzehenteu dos Jahr
hunderts nicht gerade an Klarheit gewonnen hatten.
Friedrich Christoph Schlosser.
179
Chaos einer sogenannten Weltgeschichte untergehen zu lassen.
Ranke ist stets ein Staatshistoriker geblieben und keinem
Versuche könnte es je gelingen, ihn aus der Reihe der rein
politischen Schriftsteller und Staatsgeschichtschreiber heraus
zuziehen. 1 Betrachten wir aber die Methoden und die inneren
Aufgaben, welche beide Männer ihrer Geschichtschreibung vor
gesetzt haben, so werden dieselben sich ebenso unvergleichbar
finden, wie ihre Ausgangspunkte verschieden waren; und wenn
wir vielleicht am Schlüsse auf die beliebte Parallele zurück
kommen sollten, so wird es nur geschehen können, um zu
zeigen, dass zwischen den zufällig gleichschreibenden, alters
ungleichen Männern der Unterschied einer historiographischen
und philosophischen Entwickelungsepoche von mindestens fünfzig
Jahren liegt.
Was dachte sich Schlosser als Aufgabe derSlaatsgeschichte?
Er sprach sich bestimmt niemals über das Wesen derselben
aus, auch in seiner Geschichte des IS. Jahrhunderts würde er
uns den Unterschied von Staatsgeschichte und Universalhistorie,
welchen wir als das einzig sichere Prineip der Historiographie
festhaiton, nicht einmal recht zugestclien wollen. Auch hier,
wo er seine Erzählung fast ausschliesslich auf die hervorragend
sten europäischen Völker beschränkt, spricht er mit grosser
1 Die von Rauke in der Einleitung zu den romanisch - germaifisehen
Völkern hervorgehobenen Gesichtspunkte sind wesentlich negativ und
richten sich in erster Linie gegen den Begriff der allgemeinen Christen
heit und die Idee der Einheit Europas. ,Die Absicht des Historikers, 1
sagt er, ,bleibt, indem sie das Fremde, nur wo es sein muss, als ein
Untergeordnetes und im Vorübergehen berührt, in der Nähe bei den
stammverwandten Nationen, entweder rein germanischer oder germanisch
romanischer Abkunft, deren Geschichte der Kern aller neueren Geschichte
ist. 1 Ebenso entschieden hat Ranke bereits im Jahre 1824 die Aufgabe
bezeichnet, welcher er immer treu geblieben ist: ,Mau hat der Historie
das Amt, die Vergangenheit zu richten, die Mitwelt zum Nutzen zu
künftiger Jahre zu belehren, beigemessen: so hoher Aemter unterwindet
sich gegenwärtiger Versuch nicht: er will blos sagen, wie es
eigentlich gewesen 1 . In der vollen Tiefe seines Anspruchs wie in
der Beschränkung und Begrenzung seiner Absicht kann eigentlich dieser
■Satz als das bezeichnendste Merkmal aller Ranke’schen Geschichtschreibung
gelten, obwohl man oder vielleicht weil man denselben durchaus nicht
für so bescheiden anseken muss, als er auf den ersten Blick zu sein
scheint.
12*
180
Loren 2.
Vorliebe von der Menschheit und ihrer Entwickelung und lebt
in einer Art von universalhistorischem Traume, indem er über
die rechtschaffensten Intrig-uen des täglichen politischen Geschäfts
verkehres aus den höchsten weltgeschichtlichen Gesichtspunkten
heraus seine Kritik der praktischen Vernunft auseinanderfaltet.
Er würde auch in Bezug auf sein 18. Jahrhundert trotz des
offenbar politischen Hintergrundes des Werkes, nie zugegeben
haben, dass er in der Darstellung von Staatsgeschichte seine
Aufgabe erfüllt sehe. Da er indessen das Werk auch äusserlich
von seiner Universalhistorie abgetrennt hatte, so wird er sich
hier um so eher gefallen lassen können, unter den Gesichts
punkten der Staatshistorie aufgefasst zu werden, als wir unserer
seits den Fragen, weiche für seine universalhistorische Auf
fassung massgebend sind, hinreichende Aufmerksamkeit ge
schenkt haben und dieselben daher in Bezug auf die Geschichte
des 18. Jahrhunderts ganz bei Seite liegen lassen können.
Was Schlosser anstrebte, bemerkte er in der Widmung
seines Werkes durch den treffenden Hinweis auf Dante. Lag
es auch nahe, der Grossherzogin Stephanie gegenüber an den
gemeinsam verehrten Dichter zu erinnern, so ist es doch keine
blosse Redensart, wenn er in Dante’s Werk ein ewiges Vorbild
für den Geschichtschreiber erblickt. Die Beschäftigung mit
Dante’s Dichtung füllte bekanntlich alle Epochen von Schlosser’s
Leben mit stets steigendem Interesse, welchem er in Schrift
und Vortrag Ausdruck gab. 1 Dürfte man das eigenthümliche
1 Aua Schlosaer’s Abhandlung über Dante’s Divina comedia (Archiv für
Geschichte und Literatur I., II., IV.) kann selbstverständlich hier nur das
hervorgehoben werden, was zu den principiellen Fragen der Geschicht
schreibung in einiger Beziehung steht. Doch sind die Briefe über die
ersten sechs Gesänge des Paradieses, Band I und II, vornehmlich eine
Untersuchung über die kosmischen Vorstellungen Dante’s und haben
wenig mit seiner Stellung zu der Geschichte zu tlmn. Dagegen ging
Schlosser im IV. Baude des Archivs aus Anlass der Schriften von Rossetti
und Witte auf die staatlichen Ansichten Dante’s ein; bezeichnend für
Schlosser’s eigene Stellung zur Geschichtswissenschaft ist, was er S. 20 f.
von Dante sagt: Auf den Grund seines wissenschaftlichen Systems baute
er sein politisch-moralisches Gebäude und nahm dabei Himmel und Erde,
das Sichtbare und das Unsichtbare, Engel und Teufel, Gott und Satan zu
Hilfe. Er brachte alles vorher Erwähnte mit seiner Vorstellung vom
Wesen des Menschen in Verbindung. Seine grosse Seele umfasste das
Weltall .... Er stieg vom Laster zur Strafe herab und von der
Friedrich Christoph Schlosser.
181
geistige Verwandtschaftsgefühl des Geschichtschreibers mit dem
alten Dichter nach dem, was jener selbst darüber äusserte,
zergliedern, so lag es wohl darin, dass Dante ein inneres, sitt
liches Bedürfniss Schlosser’s gleichsam in monumentaler Sicher
heit und mit unbeugsamer Zuversicht erfüllte, indem er allem
menschlichen Thun gegenüber die Wage des göttlichen Richters
gegenübersetzte. Wenn Schlosser von der Verwendbarkeit
Dante’scher Weltanschauung für die Zwecke der Geschichte
spricht, so kann er dabei nothwendig nur daran gedacht haben,
dass die Geschichtschreibung jedem menschlichen Thun gegen
über ebenso unwillkürlich Stellung nehmen müsse, wie der
Dichter der göttlichen Komödie gegenüber seinen poetisch-histo
rischen Gestalten. Und wenn Schlosser noch die frappante Be
merkung macht, dass bei ,so bekannten Geschichten', wie denen
des vorigen Jahrhunderts es weniger auf die Forschung ,als
vielmehr auf die Auswahl und Stellung der Thatsachen' an
komme, so zeigt sich auch hierin die Absicht den beurtheilenden
Standpunkt der Darstellung in den Vordergrund treten zu
lassen. Das Dante’sche Weltgericht, die Vorführung von Himmel,
Hölle und Fegefeuer, als unmittelbarste Aufgabe der Geschicht
schreibung wollte Schlosser nicht wie einen Act subjectiver
Entscheidung, sondern als den Ausdruck dessen erscheinen
lassen, was lediglich durch die Auswahl und Stellung der That
sachen von selbst sich bietet. Wollte man das, was auf diese
Weise beabsichtigt war, in ein grosses Wort zusammenfassen,
so könnte man sagen Werthbeurtheilung ist es, was der Ge
schichtschreiber erreichen will.
Tugend zur Belohnung hinauf. Selbst in Beziehung auf seine
lasterhaften Freunde, die er in die Hölle versetzte, und auf
seine tugendhaften Feinde, denen er eine Stelle im Para
diese gab, war er unparteiisch. Man hat ihn mit Recht oft als
den Philosophen unter den Dichtern bezeichnet, er erscheint aber noch
in einer würdigeren Rolle, als wahrer und rechtschaffener Mann.
. ... Er zeigte sich, um uns seiner eigenen Worte zu bedienen, als
furchtloser Freund der Wahrheit, entfernte von sich jegliche Lüge und
ahmte dem Winde nach, der die höchsten Gipfel am heftigsten schüttelt“.
Auch jenen Versen hatte Schlosser eine Art von divinatoriseher Bedeu
tung für sich selbst gegeben: ,Verfolge deinen Weg und lasse reden die
Leute. Steh fest wie der Thurm steht, der niemals beuget die Spitze,
wenn ihn umstürmen die Winde,“
182
Lorenz.
Es mag später noch untersucht werden, wie Schlosser
diese Werthbeurtheilung handhabte, welche Grundlagen sie hatte;
vorher wollen wir nur zweier Einwürfe gedenken, welche sehr
häufig gegen diese Schlosser’sche besonders im ,18. Jahrhundert'
hervortretende Beurtheilung erhoben wurden. Fürs erste meinte
man, dass der Geschichtschreiber hierin absolut willkürlich
verfahre — ja man verstieg sich, diese Willkürlichkeit des
Urtheils zu identificiren mit dem allerdings auch etwas ver
schwommenen Begriff von subjectivischer Geschichtschreibung,—
und fürs zweite bemerkte man gegen Schlosser, dass er vermöge
seiner schwachen Studien in den Archiven des vorigen Jahr
hunderts nicht berechtigt war, vorschnell zu urtheilen und man
setzte ihn in dieser Beziehung in einen Gegensatz gegen die
gelobte sogenannte diplomatische Geschichtschreibung, welche
vorsichtig sei und daher Niemanden in das Dante’sche Pur-
gatorio sende, bevor nicht alle Quellen der Rechtfertigung voll
ständig durchgeprüft wären. 1
1 Den Ausdruck diplomatische Geschichtschreibung 1 gebrauche ich nur der
Kürze wegen, für verständlich und deutlich vermag man ihn gewiss nicht
anzusehen. Was über diesen Gegenstand im Allgemeinen zu sagen ist,
hat Gervinus in der Vorrede zur Geschichte des 19. Jahrhunderts muster
haft geäussert wobei es ihm auch gewiss nicht darauf ankam, die Nach
forschung in den Archiven der handelnden Menschen irgend zu verklei
nern. Bei aller Hochschätzung der Ausdauer und des Fleisses, welche
in der letzteren Richtung herrschen, seit Ranke den canonisehen Satz
der modernen Geschichtschreibung ausgesprochen, dass Memoiren, Tage
bücher, Briefe, Gesandtschaftsberichte die Grundlage der Geschichts-
kenntniss bilden, und gezeigt hat, dass alle Ueberlieferungen von Ge
schichtschreibern — selbst wenn sie von einem Guicciardini vermittelt
wären, dem kritischen Messer unbarmherzig anheimfallen, darf man
zweierlei nicht vergessen: 1. dass Ranke selbst eines seiner herrlichsten
Bücher geschrieben, ohne auch nur im Besitze eines einzigen geheimen
diplomatischen Actenstückes über den Gegenstand zu sein, und 2. dass
man über die Methodik der Benutzung und Verwerthung des amtlichen
Actenstückes in dem ganzen halben Jahrhundert erstaunlicher Regsamkeit
und grossartiger Publicationen auch nicht zu den geringsten feststehenden
und anerkannten Grundsätzen der Kritik gelangt ist, ja das meiste in
dieser Beziehung unter der Herrschaft des Zufalls der Auffindung oder
Entdeckung steht. Weil nun der Zufall freilich nichts ,Subjectives‘ ist,
scheint man sich einzubilden, dass die sogenannte diplomatische Geschicht
schreibung ,objectiv‘ wäre.
Friedrich Christoph Schlosser.
183
Es sei gestattet, diese Schlosser’s Absichten gleichsam
von vornherein verurteilenden Anklagen genauer zu besehen
und auf ihr richtiges Maass zurückzuführen. Was nun zunächst
die Frage der Forschung anbelangt, so ist es allerdings richtig,
dass Schlosser’s archivalisches Material mit dem verglichen,
was man heute für nöthig erachtet, um eine Sache spruchreif
zu linden, äusserst dürftig war. Verkehrt wäre es aber, einen
principiellen, auf die methodische Absicht Schlosser’s zurück
zuführenden Gegensatz deshalb zwischen ihm und der soge
nannten diplomatischen Geschichtsforschung anzunehmen. Abge
sehen davon, dass Schlosser zweimal zum Zwecke archivalischer
Forschungen in Paris war, so hat er es auch in deutschen
Landen an vielfachen Nachfragen nicht fehlen lassen, und des
halb, weil er nach Sachlage jener Zeit eben wenig Erfolg mit
seinen aVchivalischen Studien hatte, einem hochgestellten Geiste
eine thörichte Geringschätzung dieses Stoffes principiell zu
unterschieben, muss man für unerlaubt bezeichnen. Es gehört
wahrlich erschreckend wenig Verstand dazu, um zu begreifen,
dass es nützlich ist, dasjenige zu lesen, was irgend ein Macht
haber geschrieben, geäussert, vertraulich mitgetheilt, wenn man
verstehen will, was er gewollt oder gethan hat. ln einer so
einfachen Frage der historischen Kritik überhaupt einen Unter
schied zwischen zweien das historische Handwerk jahraus
jahrein betreibenden Männern im Principe vorauszusetzen, heisst
in der That die Sache selbst sehr geringschätzen und es wäre
kaum zu begreifen, dass man Schlossern den Vorwurf machte,
er hätte grundsätzlich die Kenntnissnahme geheimer Papiere
verweigert, wenn nicht in der Fülle der Lobrede Gervinus
selbst zu solchen Missverständnissen Anlässe gegeben hätte. 1
Mittheilung von Actenstiicken, Denkschriften, Gesandtschafts
relationen war schon in Schlosser’s Jugendzeit nicht nur eine
sehr beliebte, sondern auch begehrte Beschäftigung und das
1 Sehr viel unvorsichtiger, als in seinen eigenen Büchern sprach sich
Gervinus im Nekrolog Schlosser’s besonders S; 24 über dieses Verhältniss
Schlosser’s zur diplomatischen und archivalischeu Geschichtschreibung'
aus. Ich kenne wenigstens keine einzige Stelle in Schlosser’s Werken,
aus der zu ersehen wäre, dass er die archivalische Forschung gering-
geschlitzt hätte. Die jetzt vorliegenden Briefe an Frau Schmidt lassen
sogar das gerade Gegentheil ersehen.
184
L orenz.
Interesse für die in den Archiven verborgenen Papiere war
niemals im grossen Publicum verbreiteter, als damals, wo die
ängstliche Geheimhaltung der amtlichen Papiere als Regierungs
grundsatz galt. Welche Erfolge schon Schlözer gerade dadurch
erzielte, dass er der politischen Neugierde in einer Zeit der
grössten Geheimnisskrämerei entgegenkam, ist bekannt, und
recht in dieser Strömung des öffentlichen Geistes, welcher
heisshungrig nach allen ,geheimen'' Papieren, Briefen, Memoiren
spähte, war Schlosser herangewachsen. Wenn ihm aber der
Werth der Staatskanzleien und Acten nichts Unbekanntes war
und sein konnte, so schliesst dies allerdings nicht aus, dass
er im einzelnen Falle der Kritik den Quellen, welche von der
handelnden Diplomatie ausgingen, eine viel untergeordnetere
Glaubwürdigkeit beimessen konnte, als andere Forscher gleich
zeitig oder später als er getlian haben. Wie weit aber durch
zu geringe Werthschätzung amtlicher Materialien Schlosser in
Irrthümer verfallen ist, lässt sich natürlich nur in jedem ein
zelnen Punkte besonders constatiren, aus einem durchschlagen
den Unterschiede des Forschungsprincipes wird hiebei
sicher nichts zu deduciren sein. Nur so viel wird man viel
leicht sagen können, dass Schlosser mehr in Folge seiner
gleichsam oppositionellen Stimmung als in Folge seiner kriti
schen Grundsätze ebenso sehr in Gefahr war, das geschriebene
Wort des Staatsmannes und Diplomaten (das Actenstück) zu
unterschätzen, als es unsere heutige Geschichtschreibung nicht
selten zu überschätzen pflegt.
Mit dieser Darlegung des wirklichen Sachverhaltes in
Betreff der Forschung Schlosser’s über die Geschichte des
18. Jahrhunderts, sind wir nun bei der anderen Anklage ange
kommen, dass seine Maxime steter Beurtheilung der geschicht
lichen Ereignisse ein subjectives Moment in die Darstellung
gebracht habe, welchem keine wissenschaftliche Berechtigung
zuerkannt werden könnte. Auch diesem Vorwurfe liegt ohne
Zweifel eine richtige Beobachtung zu Grunde, aber die For-
mulirung, in welcher derselbe gewöhnlich hervortritt, gibt zu
den schädlichsten Missverständnissen Anlass. Vor allem scheint
es ein Missbrauch von Worten, wenn man alles das, was sich
als Urtheil in einer Darstellung geltend macht, subjectiv, und
dasjenige, was sich auf die einfache Mittheilung der sogenannten
Friedrich Christoph Schlosser.
185
Thatsachen bezieht, als objectiv bezeichnet. In Wahrheit gäbt
es überhaupt keinen Bericht von Thatsachen der nicht subjectiv
wäre, und ein Urtheil ohne die Beziehung auf ein Object ist
ein logischer Unsinn. Man sollte nicht erst an die bekannte
Anekdote Hume’s erinnern müssen, um darüber klar zu sein,
dass die Ungleichheit der Berichte über den Raufhandel der
beiden Fuhrleute vor dem Fenster des englischen Philosophen
eben nur zu erklären war, wenn man sich erinnert, dass
keiner der Zeugen einen Bericht von der Sache anders, als
auf dem Wege seiner Anschauung, seines Eindrucks, seines
Urtheils geben konnte. Und wenn die Meinungen der Bericht
erstatter gleich darüber auseinandergingen, welcher der Fuhr
leute den Handel anfing, so kam das doch daher, dass eben
jeder ein anderes Urtheil über den Anfang eines Raufhandels
schon mitgebracht hatte. Wenn es wahr wäre, dass Hume über
die in dieser Anekdote gezeigte Erfahrung an der Möglichkeit
der Geschichtschreibung zu zweifeln begann, so müsste man
sich wundern, dass man diese fruchtlose Kunst noch bis auf
den heutigen Tag eifrig fortsetzt, denn an der Qualität mensch
licher Berichte über geschehene Ereignisse hat und wird sich
nichts verändern. Wenn man aber trotzdem noch immerfort
von objectiver und subjectiver Geschichtschreibung, wie von
einem Canon der Wissenschaft spricht, nach welchem sich die
Darstellung geschichtlicher Dinge unterscheide, so beweist dies
mindestens, dass man in unserer historiographischen Termino
logie nicht übermässig wählerisch zu Werke geht. Soll man
nicht unter subjectiver Geschichtschreibung jenen tadeln swerthen
Vorgang verstehen, dass jemand ohne gehörige Information,
leichtsinnig und grundlos Meinungen und Ansichten über
Menschen und Ereignisse ausspricht, so muss wohl ange
nommen werden, dass hinter den von so vielen ernsthaften
Leuten gebrauchten Ausdrücken irgend etwas anderes versteckt
sein wird.
Ohne Zweifel kann man eine zusammenhängende Reihe
von Begebenheiten so erzählen, dass man sich lediglich darauf
beschränkt, die Reihe und Aufeinanderfolge derselben zu be
stimmen und weiters das Hervorgehen der einen aus der andern
zu erklären. Auch bei Uebung dieser Thätigkeit gehen wir
subjectiv zu Werke und kommen in keinem Moment aus
186
Lorenz.
unserer eigenen Haut heraus, dennoch aber wird die Darstellung
sich damit begnügen können, ausschliesslich solches zu ent
halten, was als Begebenheit erscheint. Daneben aber wird man
auch die Dinge so erzählen können, dass man hinzufügt, was
man selbst als Zuschauer in jedem Augenblicke von den han
delnden Personen denkt. In gewissem Sinne kann diese Dar
stellungsweise die objectiv zutreffendere sein, da man durch die
Mittheilung des eigenen Urtheils zugleich die Handhabe bietet,
die Beschreibung der Begebenheit zu corrigiren. In formaler
Hinsicht wird allerdings die letztere Methode bei weitem sub-
jectiver scheinen, aber auch nur scheinen, denn der Leser oder
Hörer erfährt dabei nicht nur das, was nach Urtheil des Er
zählers die Handelnden gethan und gedacht, sondern auch das,
was der Erzähler mitempfunden. In der Darstellung erscheint
der Darsteller gleichsam als mithandelnder oder mitdenkender
und mitfühlender Factor: Sehr natürlich, dass man bei dieser
Methode der Darstellung eine deutlichere Vorstellung von dem
erzählenden Subject erhält, als bei der erstem, ohne dass jedoch
deshalb der objective Gehalt des Ueberlieferten im mindesten
ein anderer zu sein braucht. Wenn demnach die unglücklich
gewählten Ausdrücke von subjectiver und objectiver Geschicht
schreibung überhaupt einen Sinn haben sollen, so können sie
sich nur auf die formale Frage der Darstellung beziehen und
werden eigentlich gar nichts über die sachliche Leistung und
Darstellung, über die Frage der Richtigkeit des Erzählten be
sagen. Ein Zeuge, der in einer Gerichtsverhandlung den Hergang
des Verbrechens in sehr lebhafter und deutlicher Weise schildert,
dabei aber fortwährend die Schlechtigkeit des Verbrechens und
die Abscheulichkeit des Lasters versichert, kann möglicherweise
dem Richter viel werthvollere Aufschlüsse gegeben haben, als
der andere, welcher sich bemüht hatte ohne jeden Beisatz einen
Zusammenhang von Begebenheiten vorzutragen, in welchem
alle Glieder haarscharf stimmen, und dennoch in der Hauptsache
die Möglichkeit des reinen Zufalls offen bleibt. Würde der
Richter immer die letztere Art der Darstellung als die objectiv
richtigere ansehen, — so behielte niemand in der Welt mehr
Recht, als der Advocat.
Wir sagen es kurz: was man von Schlosser’s subjectiver
und Ranke’s objectiver Geschichtschreibung zu bemerken pflegte,
Friedrich Christoph Schlosser.
187
erscheint uns als das nichtigste und unwesentlichste Moment
der ganzen Frage und trifft in keinem Punkte auch nur entfernt
die Tiefe dieser Gegensätze und das Geheimniss der Geschicht
schreibung. An der Oberfläche rathlos herumirrend, unterschätzt
diese Charakteristik die grosse Kluft zwischen zwei Felsen, und
vermag das Wesen der Schlosser’sehen Leistungen ebensowenig
zu enthüllen als den gewaltigen Fortschritt zu bezeichnen, welchen
die Historiographie in dem zwischen Ranke und Schlosser lie
genden Menschenalter gemacht hatte. Was in Wahrheit den
grössten Unterschied zwischen diesen Geschichtschreibern be
gründet, liegt weder in dem formalen Princip der Darstellung,
noch in der Stellung der Aufgabe als solcher, noch in den
höchsten Zielen der Wissenschaft, sondern in der Art und
Weise der Lösung jenes Problems, welches man als die Werth-
beurtheilung in der Geschichte zu bezeichnen hat. Dass von
dieser Werthbeurtheilung der Dinge als einer Errungenschaft
der neueren Geschichtschreibung gegenüber der mittelalterlichen
überhaupt nicht mehr abgesehen werden darf, muss man als
ein Axiom betrachten, welchem sich längst kein Schriftsteller
mehr entziehen konnte. Dasselbe liegt in der allgemeinen lite
rarischen und philosophischen Entwickelung, wie schon früher
bemerkt wurde, zu tief begründet, als dass jemand überhaupt
historiographische Beachtung Anden könnte, der principiell
gegen jede Beurtheilung des Werthes der historischen Dinge
sich erklärte. 1 Aber freilich fängt die Schwierigkeit für alle
gleichmässig eben da an, wo man im Princip einig ist,
dass es in der Geschichte einen Werth der einzelnen Dinge
geben, und dass dieser zur Erkenntniss gebracht werden muss.
Denn auf welchem Wege der Geschichtsforscher zum Maass
stabe dieses Werthes gelangt, in welche]' Weise er den Werth
des Einzelnen vom Allgemeinen abhängig zeigt, welche Grenzen
dem Urtheile des Einzelnen in dieser Beziehung gesteckt sind,
aus welchen Momenten die Begründung der Werthbeurtheilung
von Erscheinungen, Personen, Handlungen — selbst von ganzen
Zeitaltern herzunehmen sein würde, dies sind Fragen von so
ausgedehnter Schwierigkeit und Ungleichheit der Lösung, dass
man es wohl begreift, wenn zwischen den bedeutendsten Geistern
1 Vgl. Anmerkung £eite 10, 1; 17, 1.
188
Lorenz.
auf diesen Gebieten die schärfsten Gegensätze bestanden und
um so sicherer bestehen werden, je bedeutender sie sind.
Denn jenen Glücklichen, welche sich jahrelanger friedlicher
Beschäftigung mit der Geschichte erfreuten, denen aber niemals
die Stunde geschlagen, in welcher sie unruhig nach den Werthen
des ganzen geschichtlichen Lebens der Staaten und Menschen
ausblickten, jenen zufriedenen Seelen — darüber sind ja alle
Parteien einig — wird Schlosser nicht beigezählt werden können.
Man unterschätzt ohne Zweifel die Kämpfe und inneren
Erfahrungen, aus welchen Schlosser’s messerscharfe Beurthei-
lungen hervorgingen. Man hat zuweilen getadelt, dass er sich
über manche Personen oder Sachen zu verschiedenen Zeiten
verschieden aussprach — sicherlich kann man darin nur einen
Beweis erblicken, welche gewaltige Gährung den Urtheilen des
Mannes voranging, und wie er immer bemüht war den wahren
Werth der Dinge zu erkennen. Sich so als redlicher Forscher
nach dem Festen und Dauernden zu bemühen! In der That man
darf sich nicht wundern, dass der Geschichtschreiber sich hierin
mit Dante vergleichbar findet; und wenn es sich auch zeigen
sollte, dass wir heute in keinem Urtheil mit Schlosser ein
verstanden wären, so hätte man doch wahrlich das Streben
nicht verlästern dürfen, dass er ein Werthurtheil suchte und
ohne dasselbe die ganze Aufgabe der Geschichtschreibung für
ein nichtiges und grausames Spiel hielt. Gerade in der Energie
und Festigkeit, mit welcher sich Schlosser immer und immer
zur Urtheilschöpfung gedrängt sah, liegt das Merkmal seiner
historiographischen Bedeutung. Wie er von dem Schauspiel der
Weltbegebenheiten in seinem ganzen und tiefsten Innern erfüllt
und erschüttert war, fand er sich keinen Augenblick gleichgiltig
und theilnahmslos; indem er sich in das Ereigniss, um es ver
stehen und darstellen zu können, hineinlebte, empfand er sich
überall als mitwirkenden Geist.
IV.
Dass in der Fähigkeit des Historikers, die Ereignisse
fernerer und näherer Vergangenheiten innerlich mitzuerleben,
die einzige sichere Gewähr dafür liegt, dass er sie allseitig
Friedrich Christoph Schlosser.
189
zu beschreiben vermag, und dass hierin zugleich das Merkmal
und die Beschaffenheit dos wahrhaft historischen Geistes zu
erblicken sei, wird wohl von niemand geläugnet werden können;
aber ebenso sicher ist es, dass in dieser höchsten und erforder
lichsten Eigenschaft des Historikers zugleich die häufigste Gefahr
seiner Irrthümer liegt. Denn wenn auch die Lebendigkeit und
Stärke der Reproduction des Geschehenen in dem Geiste des
Historikers von der Antheilnahme unzertrennlich ist, so gibt
es doch eine scharfgezogene Grenze für die letztere, welche in
der subjectiven Operation einer Erzählung und Darstellung nur
durch die äusserste Selbstbeobachtung, Beschränkung und Ent
sagung erreichbar ist. Das gewonnene Resultat der lebendigen
Anschauung der Vergangenheit, welches nur durch Mitempfindung
möglich ward, kann erst dadurch wieder rein zur Darstellung
gelangen, dass man sich des eigenen Antheils so viel wie möglich
wieder entschlägt. Aber diese letzte Anstrengung ist oft den
begabtesten und stärksten Geistern am schwierigsten erreichbar
gewesen, während andere Talente sich darin stark erweisen,
dass sie die Fähigkeit der grösstmöglichen Selbstentäusserung
in vorzüglichem Grade im letzten Stadium der historischen
Reproduction besitzen. Wir wollen diesen inneren Vorgängen
der Geschichtsdarstellung nicht weiter nachgehen und nicht im
Einzelnen ausmalen, wie sich die eigenthümlichen Begabungen
der grössten Meister eben in der stärkeren oder geringeren
Kraftanwendung ihres Geistes während der einzelnen Stadien
ihrer langen innerlichen Arbeit bei der Reproduction des Ge
schehenen zeigen; nur in Bezug auf jene, welche gerade den
letzterwähnten Vorzug in hohem Maasse besitzen, möchte noch
bemerkt werden, dass derselbe selbst mit den Eigenthümlich-
keiten des Stils aufs innigste verwandt ist, und ohne Zweifel
mit einem besonders ausgeprägten Vermögen plastischer Ge
staltung zusammen hängt, von welchem später noch gesprochen
werden soll.
Die Ungleichheit, welche zwischen den Historikern und
ihren Fähigkeiten im Einzelnen besteht, findet sich aus den
erwähnten Gründen auch zwischen den historiographischen
Perioden im Grossen. Der Mensch des 18. Jahrhunderts, eine
in ihrer Totalität überhaupt noch kaum gewürdigte Erscheinung,
bietet der Geschichtsforschung die mannigfachsten Räthsel und
190
Lorenz.
es mag sich später zeigen, warum es für Schlosser beson
ders schwierig sein mochte, den Geist desselben zu erfassen,
von dem er selbst ein wesentliches Stück war. In der Geschicht
schreibung im allgemeinen wird man bemerken, dass jene
Darstellungen, in welchen die Antheilnahme des Historikers an
den Ereignissen den kräftigsten und durchschlagendsten Aus
druck zu nehmen pflegt — die Memoiren — im 18. Jahrhunderte
bei weitem am meisten in der Blüthe standen. Auch jene, welche
nicht die Form der Memoiren wählten, erzählten Dinge näherer
Vergangenheit mit der vollen Theilnahme, welche wirklich oder
scheinbar Miterlebtes zu bewirken pflegt. Die brillante Erzählung,
der sichere Standpunkt, die klare Stellung zu dem Erzählten,
das allzeit bereite Urtheil kennzeichnen die meisten Autoren des
letzten .Jahrhunderts. Zeigen diese Merkmale nun gleich auf
den ersten Blick die Verwandtschaft mit Schlosser’s spätbegon
nenen und noch später vollendeten Werken, so wird es nicht
schwer sein, auch die sachlichen Anknüpfungspunkte nochmals
aufzudecken, welche speciell zwischen dem philosophischen
Geiste der Zeit und dem staatsgeschichtlich politischen Haupt
werke Schlosser’s bestehen. Macht ihn die Art seiner inneren
Arbeit geeignet, in formeller Beziehung neben die Memoiren
literatur des 18. Jahrhunderts gestellt zu werden, so weisen die
Urtheile, Anschauungen, Standpunkte des Geschichtschreibers
auf ein festes System, welches man schon vermöge der ge
reizten Ausfälle Schlosser’s gegen die spätere Philosophie und
Politik unserer heutigen Zeit sicherlich nicht in unserem Jahr
hundert suchen dürfte.
Trachten wir uns kurz zu vergegenwärtigen, welche Mo
mente das Geschichtswerk des 18. Jahrhunderts bezeichnen.
Wir sprechen dabei nicht von jenen Dingen, die wir zum
Theil schon früher charakterisirt haben. Wenn er es als seinen
Hauptzweck ansieht, ,den Zusammenhang der politischen Be
gebenheiten mit dem häuslichen und bürgerlichen Leben und
seinen Erscheinungen nachzuweisen', und wenn er ,die ganze
Gestaltung des Aeussern der civilisirten Gesellschaft, den Gang
der inneren Bildung, die Hauptveränderungen des Theils der
Literatur, welcher nicht ausschliessend die Gelehrten allein
angeht, zu entwickeln beabsichtigt/, so sind dies Gesichtspunkte,
die sich nach alledem, was wir über seine universalhistorischen
Friedrich Christoph Schlosser.
191
Ideen sagten, gleichsam von selbst auch bei der Geschichte
des 18. Jahrhunderts erwarten Hessen. Die grössere Fülle der
Ereignisse, die ihm für die neuere Geschichtsepoche zu Gebote
standen, erleichterte ihm gewissermassen den Versuch, die Ereig
nisse des Staatslebens in ihre psychologischen Voraussetzungen
aufzulösen und die Ideen des wirklichen Geschehens aus dem,
was man kurzweg den ,öffentlichen Geist' zu nennen pflegte,
zu entwickeln. Dass gerade in dieser Beziehung einzelne Schil
derungen , wie der Abschnitt über die Pariser geistreichen
Kreise, einen packenden Eindruck niemals verfehlen werden,
wäre wahrlich überflüssig, im Besonderen zu zeigen. Was
jedoch das Werk über das 18. Jahrhundert gegenüber allen
anderen bezeichnet, ist das bestimmte Hervortreten mit einem
politischen Standpunkt — der Hinzutritt der politisch staat
lichen Gesichtspunkte zu der Werthbcurtheilung der Ereignisse.
Wenn man es kurz bezeichnen wollte, so dürfte man sagen,
dass der kategorische Imperativ, welcher als steter Werthmesser
und Regulator die geschichtliche Erscheinung in allen Zeiten
und Ländergeschichten begleitet hatte, bei der Geschichte des
18. Jahrhunderts einen speciflsch politischen Charakter ange
nommen und dass das allgemein menschlich gehaltene und ge
staltete Sittenprincip, welches uns bei den universalhistorischen
Arbeiten .Schlosser’s schon früher entgegentrat, nunmehr mit
einer speeielleren politischen Ueborzeugung durchsetzt erscheint.
Man bezeichncte Sohlosser’s Standpunkt unzählige Male
als einen moralisirenden, allein die Eigentliüinlichkeit seiner
Beurtheilungen ist damit nicht erschöpft. 1 Was seine Kritik be
sonders in der Geschichte des 18. Jahrhunderts auszeichnet, ist
1 ln diesem Punkte kann man wohl sagen, dass Gerviuus, wenn er Schlosser
als den Urtypus des rein historischen Geistes im Nekrolog darstellte, von
den Gegenschriften, insbesondere in dem Aufsätze der historischen Zeit
schrift a. a. O. VIII. vollständig und mit Grund widerlegt wurde.
Gerviuus scheint von den philosophischen Grundlagen Kaufs nichts ge
wusst, dieselben nicht erkannt oder nicht aufgesucht zu haben. Gerviuus
selbst, dessen schwache Seite die Geschichte der Philosophie und diese
selbst stets gewesen, hatte keine Ahnung mehr davon, wie die nächst
vor ihm stehende Generation von der Aufklärmigsliteratur im Allgemeinen
und von Kant im Speeiellen geradezu impreguirt war. Weil davon nicht
viel geredet wurde — eben weil es den älteren Männern selbstverständlich
war — glaubte Gerviuus nicht an den Zusammenhang seines Meisters
192
1j o r b n t.
die vollständige Identificirung der Forderungen von Politik und
Moral. Diese fast naiv erscheinende Abmessung und Anpassung
jeglicher politischen Handlung, jedes die Staats- und Rechts
verhältnisse betreffenden Ereignisses auf die Maasstäbe dessen,
was er das Sittengesetz nennt, diese vollständige Ausschliessung
aller in sich beruhenden politischen Erwägungen dürfte man doch
im Ernste nicht als einen Ausfluss einer blos schulmeisterlichen
Stimmung erachten, welche durch Decennien angestrengter
Arbeit sich immer mehr verrannt und verbittert haben müsste.
Er war ein Feind aller sogenannten Staatspraxis, welche mit
den als vernünftig erkannten Principien des gesellschaftlichen
Lebens im Widerspruche stand. 1 Niemand wurde heftiger ge
tadelt, als solche Personen, welche, wie Kant es fasste, dem
,Gemeinspruch' huldigten: ,Das mag in der Theorie richtig
sein, taugt aber nicht für die Praxis'. 2 Nicht die Freude am
Tadel, wie man wohl fälschlich vorwarf, sondern die tiefgehende
Ueberzeugung, dass es ein sicheres, sittliches Maass auch in
der Politik für jeden Handelnden gibt, war es, was einzig und
allein den Muth zu verleihen vermochte, so nachhaltige und
unbeugsame Kritik zu üben. Sehen wir nun aber näher zu,
so ist diese Identiiicirung von Politik und Moral durchaus kein
Gedanke, welcher ursprünglich aus Sehlosser’s historischen
Studien erwachsen oder ihm besonders eigenthümlich wäre.
Mehrere Generationen waren davon völlig erfüllt und nährten
mit der Philosophie, obwohl dieser selbst erzählt, wie eifrig und lange er
sich mit dieser Sache beschäftigt hatte.
1 Bekanntlich war Schlosser ein eifriger Gegner von Hobbes, dessen Lehre in
der gleich zu erwähnenden Abhandlung von Kant in einer für die Beurtei
lungen Sciilosser’s so bezeichnenden Weise widerlegt wird, dass man den
ganzen betreffenden Abschnitt hier wiederholen müsste. Kant nennt den
Satz, dass das Staatsoberhaupt durch Vertrag dem Volke zu nichts ver
bunden sei und dem Bürger nicht Unrecht thun kann, erschrecklich. Aber
auch die oft hervorgehobene scharfe Verurteilung jener, welche sich dem
Staatsoberhaupte mit Gewalt widersetzen, worüber man sich bei Schlosser’s
demokratischen Principien so oft verwundert hat, ist ganz Kantisch. Will
man die geistigen Differenzpunkte zwischen Schlosser und Ranke bis in
die tiefsten Gedanken verfolgen, so muss man Englische Geschichte
Buch 15, Cap. 12 lesen; aus der Stellung zu Hobbes wird man dann die
wirklichen Gegensätze des historischen Urteils beider fliessen sehen.
2 W. W. VI. 305.
Friedrich Christoph Schlosset'.
193
den Glaubenssatz, dass zwischen Moral und Politik kein Wider
spruch sein könne. Dass diese weit verbreitete Anschauung'
schulmässig auf Kant’s Lehren zurückging, mochte man in
weiteren Kreisen vergessen haben und auch Schlosser war zu
sehr ein Feind alles schulmässigen Autoritätsglaubens, als dass
er sich irgend zu seiner Rechtfertigung auf den grossen Philo
sophen zu berufen für nüthig gefunden hätte; aber der Einfluss
der Kantischen Anschauungen wird wohl nicht zu verkennen
sein, wenn wir den Anhang der Abhandlung ,zum ewigen
Frieden' lesen: 1 ,Die Moral ist schon an sich selbst eine Praxis
in objectiver Bedeutung als Inbegriff von unbedingt gebietenden
Gesetzen, nach denen wir handeln sollen, und es ist offenbare
Ungereimtheit, nachdem man diesem Pflichtbegriff seine Auto
rität zugestanden hat, noch sagen zu wollen, dass man es doch
nicht könne. Denn alsdann fällt dieser Begriff von selbst weg
(ultra posse nemo obligatur); mithin kann es keinen Streit der
Politik, als ausübende] - Rechtslehre mit der Moral, als einer
solchen aber theoretischen (mithin keinen Streit der Praxis
mit der Theorie) geben; man müsste denn unter der letzteren
eine allgemeine Klugheitslehre, d. i. eine Theorie der Maximen
verstehen, zu seinen auf Vortheil berechneten Absichten die
tauglichsten Mittel zu wählen, d. i. leugnen, dass es überhaupt
eine Moral gebe'. Und wenn Kant weiter sagt: ,Ich kann mir
nun zwar einen moralischen Politiker, d. i. einen, der die
Principien der Staatsklugheit so nimmt, dass sie mit der Moral
zusammen bestehen können, aber nicht einen politischen Mo
ralisten denken, der sich eine Moral so schmiedet, wie es der
Vortheil des Staatsmannes sich zuträglich findet', — so wird
man wohl deutlich den Standpunkt bezeichnet finden, den
Schlosser in seinem ganzen Werke- mit starrster Consequenz
aufrecht hält. Es kann uns zwar nicht darauf ankommen, den
ganzen politischen Katechismus zu erschöpfen, nach welchem man
fast mit mathematischer Sicherheit jegliches Urtheil Schlosser’s
1 W. W. VI. 437. Ueber die Misshelligkeit zwischen der Moral und der
Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden. ,Das Recht muss nicht der
Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Rechte angepasst werden 4 ,
heisst es ebd. 311 in dem Aufsatz gegen Benjamin Constant (über ein
vermeintliches Recht, aus Menschenliebe zu lügen) und S. 446: Es gibt
objectiv gar keinen Streit zwischen der Moral und Politik u. s. w.
Sitzungsbor. d. pliil.-liist. CI. LXXXYIII. Bd. II. Hft. 13
194
Lorenz.
in seinem 18. Jahrhundert zu construiren vermöchte, aber wie
vieles davon geradezu und ausdrücklich von dem grossen Philo
sophen ausgesprochen wurde, möchte doch eine kurze Erörterung
verdienen: Wenn Kant als die sophistischen Maximen jenes
Politikers, welcher die Moral läugnet, hinstellt: 1. Fac et ex-
cusa, 2. si fecisti nega, 3. divide et impera, 1 so wird man so
ziemlich die grössten Verbrechen genannt haben, welche jedes
Mal dem vernichtendsten Urtheile in dem Geschichtswerke
Schlosser’s anheimfallen. Nicht leicht geräth Schlosser in glühen
deren Zorn als wenn er die Fallen und Hinterthüren der Diplo
maten geisselt, welche, indem sie den Frieden verhandeln, schon
den Anlass zum nächsten Krieg bereiten: Der erste Präliminar
artikel zum ewigen Frieden unter den Staaten lautet bei Kant: 1
,Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit
dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege
gemacht worden'. Wer hat nicht öfters über Schlosser’s Grimm
gelächelt, wenn er von dem Länder- und Seelenschacher des
vorigen Jahrhunderts handelt. Zweiter Artikel des ewigen
Friedens: ,Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder
gross, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch
Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.'
Wenn Kant ferner die Staatsschulden zum Zwecke äusserer
Staatshändel verpönt, und wenn der fünfte Artikel des ewigen
Friedens lautet: ,Kein Staat soll sich in die Verfassung und
Regierung eines anderen Staates gewaltthätig einmischen,' so
1 Man muss nur die Stelle (ebd. VI. 440) lesen, wo Kant gegen die Prak
tiken 4 der Politiker redet, welche in allen Sätteln gerecht sind, welche
eben so recht aus dem Vollen der Zustände des 18. Jahrhunderts ge
schrieben ist, um die Verwandtschaft dieser Kritik mit derjenigen
Schlosser’s zu empfinden. Was die von Kant bezeichneten sophistischen
Maximen anbelangt, so ist freilich richtig, dass man, um den Abscheu
Schlosser’s gegen dieselben zu erklären, nicht nothwendig auf Kant ver
weisen müsste. Wenn man aber Kant’s Erklärungen dieser Grundsätze
liest (ebd. 442), so wird man auch wohl sagen können, es sind bewusst
oder unbewusst dieselben politisch-moralischen Ansichten, welche Schlosser
in der geschichtlichen Beurtheilung ausschliesslich vertritt.
2 W. W. VI. 408 ff. Man darf wohl auch an den S. 419 vorkommenden
Satz erinnern: ,Alle Regierungsform nämlich, die nicht repräsentativ ist,
ist eigentlich eine Unform, weil der Gesetzgeber in einer und derselben
Person zugleich Vollstrecker seines Willens 4 u. s. w.
Friedrich Christoph Schlosser.
195
wird man sich nur einigermassen in Sclilosser’s Büchern um
gesehen zu haben brauchen, um sofort in den angeführten
Sätzen die wahrhaften Lieblingsmaxinten unseres Geschicht
schreibers wiederzuerkennen. Unter ,den Grundzügen' der Ge
schichte des 18. Jahrhunderts hat Weber einmal die demo
kratische Färbung' als vorzugsweise charakteristisch mit vielen
Beispielen nachzuweisen gesucht. 1 Schlosser selbst hätte sich
sicherlich nicht gerne als Demokraten bezeichnet gesehen, und
man kann auch wohl nicht anders sagen, als dass es einem
tieferen Geiste gegenüber unfein erscheint, mit einem so viel
deutigen und zum Theil anrüchigen Begriff die ganze Grund
lage einer sorgfältig durchgearbeiteten Werthbeurtheilung ge
schichtlicher Dinge charakterisiren zu wollen. Sollten wirklich
neun Bände nöthig gewesen sein, um in unserer Zeit etwas
demokratische Luft zu verbreiten? Würde man sich ernsthafter
den grossen, geistigen Zusammenhang der Wissenschaften ver
gegenwärtigen und sich nicht begnügen mit einigen Schlag
worten zu’ charakterisiren, sondern die Ideen, von welchen die
Geschichtschreibung stets beeinflusst, war in den benachbarten
1 Die Stellen, welche Schlosser’» demokratische Gesinnung beweisen
sollen, stellt Weber a. a. O. S. 331 zusammen; er scheint aber denn
doch empfunden zu haben, dass sich der Meister ebenso häufig gegen
die Demokratie erhebt und sammelt auch die entgegengesetzten Stellen,
indem er sagt: ,Schlosser ist weniger ans demokratischen Grundsätzen
Sachwalter des Volkes, als aus einem echt menschlichen Mitgefühl
mit dem Schwachen und Bedrückten*. Staunenswerth ist, dass sich auch
Gervinus mit der demokratischen Gesinnung Schlosser’s nicht recht zu
helfen wusste: ,Seine demokratische Gesinnung ruhte vielmehr auf den
edelsten menschlichen Grundlagen, auf denen sie überhaupt
gedacht werden kann“. (!) Nekrolog S. 39. Wir denken, seine demo
kratische Gesinnung ruhte vielmehr in Immanuel Kant: ,Unter den drei
Staatsformen ist die der Demokratie im eigentlichen Verstände des Wortes
nothwendig ein Despotismus, weil sie eine executive Gewalt gründet, da
Alle über und allenfalls auch wider Einen (der also nicht mitstimmt),
mithin Alle, die doch nicht Alle sind, bescliliessen; welches ein Wider
spruch dos allgemeinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit ist“.
Doch wir müssen es fast für nutzlos halten, aus Kant einzelne Sätze
solcher Art herauszureissen; der Kenner dieses Philosophen und der
Kenner dieses Geschichtschreibers kann — wir sind dessen gewiss —
die Verwandtschaft ihrer Ansichten keinen Augenblick liiugnen, sobald
einmal der gleichsam das Räthsel lösende Hinweis gemacht ist.
13*
196
Lorenz.
Gebieten und Literaturen aufzusuehen, so hätte man ebenfalls
in Kant’s Werken ein bezeichnenderes Capitel für das bemerken
können, was man mit dem unsicheren Begriff der demokra
tischen Färbung' ausdrückt; denn in welchem Sinne und Um
fang Schlosser die ,Gleichheit' verstand, findet man nirgends
besser erklärt, als in der Abhandlung über das Verhältniss der
Theorie zur Praxis im Staatsrecht. Wenn wir aus derselben
einige Hauptsätze hervorheben, so möchten wir nur den Stand
punkt angedeutet haben, den auch Schlosser ohngefähr ein
nimmt; von einer förmlichen Benutzung und bewussten Ueber-
tragung und Anwendung Kantischer Sätze in die Darstellung
der Geschichte des 18. Jahrhunderts kann natürlich keine Rede
sein. Den sogenannten vernünftigen Staat aber und die mora
lische Staatskunst findet man hier wie dort ,auf folgende Prin-
cipien a priori' gegründet: 1. die Freiheit jedes Gliedes der
Societät, als Menschen; 2. die Gleichheit desselben mit jedem
anderen, als Unterthan; 3. die Selbstständigkeit jedes Gliedes
eines gemeinen Wesens als Bürgers' u. s. w. 1
Hiermit glauben wir die Maasstäbe und Grundlagen der
Schlosser’schen Werthbeurtheilung in der Geschichte des acht
zehnten Jahrhunderts blossgelegt zu haben. Es mag gestattet
sein, es nochmals zu wiederholen, dass es sich dabei nicht um
eine rechthaberische Anpreisung des Kantischen Einflusses im
Einzelnen, sondern um die Feststellung der allgemeinen geistigen
Strömung handelt, unter welcher Schlosser’s ganze Thätigkeit
zu erklären ist. Dass er für seine Person auf einem festen
Gefüge von Ueberzeugungen und Gedanken stand, ist allgemein
zugestanden worden, dass aber seine Geschichtschreibung in
der That nichts als der Ausdruck einer ausgeprägten philo
sophischen Epoche der deutschen Literatur war, scheint bisher
etwas zu wenig beachtet worden zu sein, obwohl die Geschichte
aller Wissenschaften den immensen Einfluss Kant’s auf die
1 W. W. VI. 322, wo auch für die Freiheit die so oft wiederholte Kantische
Formel zu finden, dass Jeder davon so viel zu seiner Glückseligkeit ge-
niesst, als er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzu
streben u. s. w. nicht Abbruch thut. Dasselbe gilt von dem Begriffe der
Gleichheit, und von dem Unterschiede des imperium non paternale sed
patrioticum — alles Grundsätze, wovon die beurtheilende Nutzanwendung
fortwährend bei Schlosser zu finden ist.
Friedrich Christoph Schlosser.
197
verschiedensten Gebiete und Disciplinen nachweist und die
gleiche Erscheinung in der Geschichte als solcher daher weder
auffallend und unerwartet, noch besonders überraschend sein
könnte.
Erinnert man sich nun an die in der Einleitung und
Widmung von Schlosser erregte Hoffnung, dass er als ein an
derer Dante unter den Leichen des 18. Jahrhunderts wandeln
werde, so muss man sagen, dass sein Standpunkt zwar vermöge
des gemeinsamen Rigorismus, Aehnlichkeit mit demjenigen
Daute’s hatte, dass es aber doch eine durch jene sogenannte
demokratische Zeitfärbung sehr verschiedene Weltanschauung
war, die Schlosser vertrat, und von welcher Dante’s Paradies
vollkommen unbeeinflusst war. Wenn man aber näher zusieht,
so entpuppt sich das feierlich verkündete Dante’sche Welt
gericht als der schulmässige Kantische Kriticismus, von welchem
der deutsche Bürger und Gelehrte eine lange Epoche hindurch
vollkommen erfüllt war, und welcher denselben innerlich be
friedigte, mochte er ihm in Form einer rationalistisch ange
säuselten Predigt, mochte er ihm in den systematischen Dar
stellungen der Rechts- und Staatslehre, oder in dem strengen
Gewände des geschichtlichen Richters erscheinen.
Wäre nun aber der ethische Standpunkt Kant’s für die
Geschichte ein- für allemal geeignet, so müsste derselbe um so
mehr gegenüber den Ereignissen und Personen des 18. Jahr
hunderts ganz vorzugsweise die Probe halten, da er ja selbst
in die Zeit und zu der Zeit gehört, die er messen und beur-
theilen will. Und da der Maasstab der Werthe, welcher von
Schlosser angelegt wurde, nicht aus einer fremden Epoche,
nicht aus einem fernen Zeitalter hergenommen, sondern ein
solcher ist, der gleichsam mitten aus der geistigen und sittlichen
Welt des 18. Jahrhunderts selbst hervorgewachsen war, so
müsste, wenn es nur darauf ankäme, keine Anachronismen in
den geschichtlichen Werthurtheilen zu begehen, der Kantische
Rigorismus für die Geschichte des 18. Jahrhundert ein wahres
Arcanum historischer Gerechtigkeit dargeboten haben. 1
’ Für diejenigen selbst seiner eifrigsten Verehrer, welche mit den Gemein-
worten des DemoUratismus und Liberalismus Schlossers Geschichtschrei
bung charaktcrisiren zu können meinten, bildete das erst im Archiv für
Geschichte und Literatur Bd. 5 und 0 dann selbständig erschienene Werk
Leider wird sich aber niemand heute mehr linden, welcher
von der Schlosser’schen Geschichte des 18. Jahrhunderts nicht
gerade das Gegentheil behaupten würde. Einer ausserordentlichen
Menge von Personen ist auch nicht entfernt jene Würdigung
zu Theil geworden, welche sie verdienten und dass das ganze
Zeitalter mit seinen sorgfältig gepflegten Staatsgeheimnissen,
lange vorbereiteten Plänen und verschlungenen politischen
Pfaden im Ganzen richtig gezeichnet wäre, wird ebensowenig
behauptet werden können. Selbst die individuellen Gestalten,
der Mensch als solcher, der Schriftsteller, der Staatsmann
werden — man wird dies zugestehen — von Schlosser mit
wenig Verständniss für die persönlichen Eigentliümlichkeiten
und überall gewissermassen nur nach der Schablone ihres
Standes behandelt. Während der Mensch des vorigen Jahr
hunderts ein in der That sehr verschnörkeltes Wesen war,
gleich dem Stil seiner Bauten und den Formen seiner Kleider
trachten, erscheint er in dem Schlosser’schen Geschichtswerk
fast überall nur in der gleichmässigen Uniform eines Diplomaten
oder Soldaten, nicht selten auch da in karikirter Gestalt. Die
hastig zufahrende Art, jeden sofort unter das allgemeine Maass
zu beugen, lässt den Geschichtschreiber selten zur nöthigen
Ruhe gelangen, um feinere Nuancen des Seelenlebens glücklich
über Napoleon immer eine Art von Räthsel. Wenn Schlosser selbst be
merkt, dass sein Buch über Napoleon im Gegensätze zu dem moralischen
Standpunkt der Geschichte des 18. und 19. Jahrhunderts die Begeben
heiten mehr von der politischen Seite betrachten solle, so schien hierin
allerdings eine gewisse Abweichung von seinem sonst Politik und Moral
identificirenden Beurtheilungsweise zu liegen, allein es scheint auch nur
so. Das Werk über Napoleon ist im Grunde eine Leistung, welche sich
im Gebiete der kritischen Feststellung des Thatsiiehlichen bewegt, wobei
die Einflussnahme solcher Personen, welche Napoleon nahe gestanden
hatten, unverkennbar ist. Dass dieses persönliche Zeugniss für Schlosser den
höchsten moralischen Werth zu gleicher Zeit hatte, das ist es was man ge
wöhnlich ausser Acht lässt. Im Uebrigen hat nie Jemand läugnen können,
dass die zum Theil treffliche Kritik französischer und deutscher Schrift
steller über Napoleon eine solche war, welche bleibenden Werth hatte.
Es liegt aber ausserhalb unserer hier anzustellenden Betrachtungen, diese
kritische Geschichtsstudie näher zu besprechen. Nebenbei bemerkt,
zeichnet sich das Buch über Napoleon durch einen glatten Stil und
manche trefflich gerundete Darstellung aus, worin mau Schlosser kaum
wiederzuerkenneu meint.
Friedlich Christoph Schlosser.
199
zu charaktcrisiren. Unter dem Eindruck eines Moralgesetzes,
welches vermöge seiner weiten Dehnbarkeit und seines forma
listischen Charakters überall und jederzeit und bis in die
kleinsten Nebenumstände hinein anwendbar ist und sich geltend
machen darf, kann keine freie historische Darstellung- gedeihen,
kein Ereigniss vermag sich vor den Blicken des Lesers zu ent
wickeln. Bevor noch die Handlung eines Menschen in ihrer
historischen Verzweigung nach allen Seiten hin beobachtet und
dargelegt wurde, wird sie bereits von dem Schicksal des gleich
sam im Hintergründe lauernden Rigorismus erfasst und sittlich
vernichtet.
So ist die Geschichte des 18. Jahrhunderts nirgends zur
Vollendung eines wirklich eingreifenden Gemäldes gekommen,
überall bricht das Urtheil plötzlich und mächtig herein, und
wenn die Geschichte des 18. Jahrhunderts schon stofflich die
Schwierigkeit bietet, dass am Ende der Epoche die französische
Revolution viele Keime dessen zerstörte, was auf dem Wege
innerer Gesetzgebung und legaler Entwickelung angebahnt war,
so wirkten in Schlosser’s Darstellung gewisserniassen subjective
und objective Momente wetteifernd zusammen, um jeden ruhigen
Eindruck unmöglich zu machen. Wer erinnert sich hiebei nicht
gewisser ewig wiederkehrender Phrasen: ,Ohne Scheu und
Scham' werden nach Schlosser Verträge gebrochen, regieren
die Maitressen der Fürsten, ohne Scheu und Scham wird das
Aussaügungssystem eines Grafen Brühl oder des Juden Süss in
Anwendung gebracht, und wenn vollends Katharina II. geschil
dert wird, so ist der moralischen Verdammung kein Ende. Selbst
der Stil Schlosser’s benimmt seiner Darstellung die Anschau
lichkeit, obwohl Gervinus, der eine ähnliche Art zu schreiben
hatte, auch hierin ein Muster der Historik erblicken wollte.
Heinrich Laube hat einmal im Hinblick auf die das Theater
betreffenden Urtheile von Gervinus, die Bemerkung gemacht,
dass ihm, wie den meisten Gelehrten, die plastische Phantasie
fehle und man kann in der Tliat, sowohl über Schlosser wie
über Gervinus nichts Treffenderes in Bezug auf ihre Schreibart
sagen. Laube sieht ganz richtig in diesem Mangel an plastischem
Geiste die Ursache eines unruhigen Stils, wie wenn sich die
Gedanken in einer dunkeln Kammer drängen, schieben, stossen
und nirgends zur Ruhe kommen können. Auch steht damit
200
Lorenz.
im innigsten Zusammenhänge, dass der Schriftsteller selbst keine
rechte Empfindung davon erlangt, wenn er dem objectiven
Gehalt eines Ereignisses in der Erzählung nicht genug gethan
und das eigene Urtheil nicht an der Stelle angebracht hat, wo
es wirkungsvoller und doch weniger störend wäre. Wer die
historiographischen Geheimnisse einigermassen belauscht hat,
der wird wissen, dass jemand, welcher die Kunst plastischer
Darstellung besitzt, oft nur eine ganz unscheinbare kleine
Lichtöffnung bedarf, um eine ganze Situation in die grellste
Beleuchtung des historischen Urtheils zu setzen, und während
manche geneigt sein werden, in diesen Dingen die Merkmale
der sogenannten objectiven Geschichtschreibung zu sehen, sind
es nichts als Wirkungen eines plastisch angelegten Kopfes,
welche sich im Stil wie in der Darstcllungsweise äussern. Es
wäre leicht die Namen unter den alten und neuen Geschicht
schreibern zusammenzustellen, welche in hervorragendem Maasse
die von Laube so trefflich geschilderten Eigenschaften des
Geistes besitzen, durch welche in der That eine gewisse Ver
wandtschaft zwischen einem Theaterdirector und einem Ge
schichtschreiber bestehen muss.
Wenn nun aber trotz der ungünstigen Verhältnisse, unter
welchen alle Werthbeurtheilung der Dinge in der Schlosser-
schen Geschichtschreibung erscheint, getrübt durch Mängel,
welche wir hauptsächlich auf die Darstellungskunst und den
Stil beziehen mussten, der Eindruck des Werkes doch ein ge
waltiger war und im Ganzen und Grossen auch heute noch
sein wird, so muss man zu der Einsicht gelangen, dass gerade
dieser feste markige Standpunkt, der so vielfach von der Kritik
verlästert worden ist, seine Wirkung macht. Das, was Schlosser
das ,Dantische Element' seiner Geschichtschreibung genannt
wissen wollte, ist es, was das Wohlgefallen an seinen Büchern
hervorrief; dass er mit unerbittlicher Consequenz über den
Häuptern der Mächtigen, wie der Schwachen die Zuchtruthe des
Rechts und des unveräusserlichen Sittengebots zu schwingen
verstand, trug ihm die Bewunderung seiner Leser ein. Man
täusche sich nicht darüber, es gewährte eine trostvolle Ge-
nugthuung zu sehen, wie auch der Geschichtschreiber die
Pfade der Unterwelt zu betreten wagte, in die Plölle ver-
stioss, und ohne Sorge um Gunst oder Ungunst Könige und
Friedrich Christoph Schlosser.
201
Kaiser verdammte. Und musste es andererseits nicht auch
wieder einen erhebenden Eindruck machen, wenn man die
auserwähltesten Geister des Jahrhunderts, denen die Zukunft
der Welt gehörte, in paradiesische Höhen gehoben sah, Dichter
und Philosophen, die Sprecher der Menschheit, welche dem
politischen Leben der Völker voranschreiten, öfters unbe
merkt, nicht selten verketzert, immer aber in jene lichten
Höhen gestellt, wo der Geschichtschreiber bereits das Donner-
gebrause der Menschenrechte vernimmt, während die Politiker
und Diplomaten noch um die Erbfolgefragen der Könige
streiten.
Was man auch sagen mag, die scharfe, gewaltige Werth-
beurtheilung ist es allein und ganz ausschliesslich, welche dem
Schlosser’scheu Geschichtswerk Leser, Bewunderer verschaffte, ja
sagen wir es nur offen, worin das wirkliche und unvergängliche
Verdienst des Mannes ruht. Das nie und nimmer zurück
zudrängende Bedürfniss der Werthbeurtheilung geschichtlicher
Dinge hat Schlosser wohl im Uebermaass und allzu hastig
befriedigen wollen, dennoch aber sicherte es ihm den Erfolg.
Sollte die neuere Kritik sich wirklich einbilden, dass sie den
Standpunkt der Werthbeurtheilung entbehren könnte, so wird
sie nur zu bald die Erfahrung machen müssen, dass jeder ge
bildete Mensch das geistlos trockene Brot, welches eine so
genannte exacte Geschichtschreibung in Form von Urkunden
regesten und Jahrbüchern darbietet, ungenossen bei Seite liegen
lässt und lieber gar keine historische Kenntniss, als einen
blossen Brei von Thatsachen annehmen wird. Der Platz,
welcher Schlosser in der Geschichte der Historiographie dauernd
gebührt, ist der, dass er für die wirkliche Aufgabe des Ge
schichtschreibers eine concrete Empfindung geschaffen hat,
die man vergeblich bemüht sein wird, noch einmal hinwegzu-
raisonniren.
Wenn wir nun aber Schlosser die volle Gerechtigkeit in
Bezug auf seinen Standpunkt einer strengen Werthbeurtheilung
widerfahren lassen, sagen wir damit etwa, dass seine Werth
beurtheilung die richtige war? widerspricht diese Meinung
dem andern früher gezeigten Resultate unserer Betrachtung, dass
die Geschichte des 18. Jahrhunderts unter den Maasstäben
Schlosser’s vielfach verzerrt und verrenkt wurde? Sind es seine
202
Lorenz.
Maasstäbe, die man etwa canonisiren muss, weil wir einsehen,
dass eine Geschichtschreibung- ohne Maasstäbe überhaupt
besser dem Strom der Vergessenheit, angehörte?
Y.
Indem wir uns dem Ende unserer Erörterungen nähern,
möge es gestattet sein, die Entwickelung ins Auge zu fassen,
welche die Geschichtschreibung überhaupt genommen. Als
Schlosser sein Werk beendigte, fand er sich bekanntlich wie
in einer fremden Welt; der Beifall, der ihm sonst allgemeiner
entgegenkam, hatte sich zum Theil anderen Richtungen zu
gewendet; er selbst legte, mit harten Worten über seine Zeit
seinen historischen Griffel nieder: ,Diese ganze Zeit und ihre
Bildung ist in den letzten Jahren von uns abgewichen und
wir von ihr, so dass wir gewissermassen aufgehört haben Zeit
genossen der Begebenheiten zu sein, die rund um uns vorgehenh
Er hatte die richtige Empfindung, dass eine Welt lebte, welche
seine Maasstäbe nicht mehr als die ihrigen annahm. 1 Der
Kant’sche Rigorismus hatte sich auch in der Geschichtschreibung
längst vollständig überlebt. Nur achselzuckend vermochten die
jüngeren Historiker eine moralische Schulmeisterei zu erblicken,
welche den grossen Apparat der Geschichtswissenschaft in An
spruch nahm, um das zu lehren, was man über Politik und
Staatswesen aus dem Vernunft- und Naturrecht kürzer und ein
facher erfahren konnte. Was die Ideen der Geschichte betraf,
so war man durch eine Reihe von Systemen und Philosophien
1 Wozu noch zu bemerken ist, dass er gleichsam selbst das Eingeständniss
machte, er habe Geschichte zu dem Zwecke geschrieben, um ein verdorbenes
Geschlecht zu ermahnen und dadurch zu verbessern! ,Wir überlassen übri
gens in unserem vierundachtzigsten Jahre die Kritik unserer Zeit und un
serer Zeitgenossen anderen Beurtheilern, weil wir eingestehen, dass wir der
Aufgabe, ein auf verschiedenen Seiten und nach verschiedenen Richtungen
verdorbenes Geschlecht zu ermahnen und dadurch zu verbessern, nicht
gewachsen sind“. Heute wird es viele junge Historiker geben, die gar
nicht begreifen, was der alte Mann mit diesem Worte in einem Geschichts
buche sagen wollte: So sehr ist uns die Frage Scbiller’s, wozu man Ge
schichte studiere, durch deren Beantwortung er ein ganzes Menscheualter
hingerissen hat, völlig abhanden gekommen.
Friedrich Christoph Schlosser.
203
hindurchgetrieben worden, welche mehr Entmuthigung, Ent
täuschung und Gleichgiltigkeit als wirkliche Resultate zurück-
gelassen hatten. 1 Die Frage der Werthbourtheilung wurde zwar
von keinem bedeutenderen Geschichtschreiber bei Ausübung
seines historischen Berufes umgangen, aber zu einer klaren
Lösung des Begriffes und der Aufgabe der Geschichtschreibung
ist es in dieser Beziehung auch heute durchaus nicht gekommen.
Blicken wir ohne auf die Stadien der historiographischen Ent
wickelung Rücksicht zu nehmen, nur auf das was heute der
Geschichtschreiber gewöhnlich über die Werthbeurtheilung zu
denken pflegt, so schallt von allen Seiten der Ruf nach Sitt
lichkeit sofort entgegen. Eine gewisse Hochachtung sogenannter
sittlicher Grundsätze wird gewöhnlich als ein Hauptmoment der
Geschichtschreibung verlangt. Soweit sich neuere Geschichts
forscher über Principienfragen ausgesprochen haben, — es ge
schah aber selten — ermangelten sie fast nie an die Grundsätze
der Sittlichkeit zu appelliren. Man wird sich vielleicht erinnern,
dass der jetzt längst verstummte Streit gegen Buckle von
deutschen Historikern hauptsächlich im Namen des Sitten
gesetzes geführt worden ist. 2 Freilich von was für einer
1 Als Hegel’s Philosophie der Geschichte erschienen war, wunderte sich
Alexander von Humboldt, dass der Philosoph ,fabelt“, das europäische
Rindfleisch sei besser als das amerikanische, an Varnhägen 1. Juli 1837.
Um Weniges später wollte kein Historiker mehr davon wissen, dass die
Völker, ein jedes etwas repräsentiren müssen, ,damit erfüllet werde“, ,was
der Philosoph verheisst“, wie auch Alexander von Humboldt gleich an
fänglich bemerkte. Ob man von diesen Erscheinungen die volle Los
lösung der Geschichtswissenschaft von der Speeulation datiren will, muss
dem Geschichtschreiber der Historiographie zu entscheiden überlassen
bleiben. Darin werden alle einverstanden sein, dass die letzte Phase unserer
historiographischen Entwickelung mit der allgemeinen Ueberzeugung be
ginnt, dass die Geschichtsforschung auf sich selbst gestellt, in eigener und
eigenständiger Methode ihre wissenschaftlichen Aufgaben fasst und löst.
Darüber ist, so viel wir sehen, kein Streit, welches aber sind die Aufgaben?
2 Es ist nicht entfernt unsere Absicht, in die Prüfung der Ansichten des
wunderlichsten Geschichtsphilosophen Englands einzutreten, der das Ver
dienst hatte, die Historiker Deutschlands einigermassen aufgerüttelt zu
haben. Wir erwähnen ihn hier nur insofern, als Droysen in dem Protest
gegen dessen Ansichten (historische Zeitschrift IX. 1—22, allerdings etwas
kurz geschürzt) die Bedeutung des sittlichen Verständnisses (?) der Ge
schichte sehr entschieden betonte. Leider sprach sich aber Droysen über
das, was Ethik sei, nicht aus, und wir gestehen unsererseits, es durchaus
204 Lorenz.
Sittlichkeit, von welchem sittlichen Maasstab der Historiker
eigentlich Gebrauch machen soll, darüber herrschte bei Be
sprechungen dieser Frage gewöhnlich eine tiefe Dunkelheit.
Sollen wir die Schlosser’schen Sittenprincipien, d. h. den kate
gorischen Imperativ Kant’s noch einmal zur Anwendung bringen,
oder ist es darauf abgesehen die Geschichtschreiber auf die
vor Kant liegenden Vorstellungen, vielleicht gar. auf die Grund
sätze der christlichen Sittenlehre zurückzuweisen?
Es ist sicher merkwürdig, dass in einer Generation wie
unsere heutige die einschneidendsten Verwerfungsurtheile gegen
Schlosser’s rigoristisch moralisirenden Standpunkt so tiefgreifend
auftreten konnten, dass man überhaupt jede werthbeurtheilende
Methode in der Geschichte angriff, und andererseits ein grosses
Geschrei darüber erhoben wurde, als Buckle erklärte, er könne
„ vom historischen Standpunkt den sittlichen Factor in den Ereig
nissen nicht in Rechnung ziehen, weil derselbe überhaupt ein
constanter und daher nicht zu erklärender sei. 1
nicht von selbst zu wissen. Droysen sagt: ,Die ethische, die geschichtliche
Welt verstehen wollen, heisst vor allem erkennen, dass sie weder nur
doketisch, noch nur Stoffwechsel ist 1 . Auch weiters stellt er ethisch und
geschichtlich zusammen, er scheint also alles Geschichtliche für ethisch und
umgekehrt zu halten. Wenn aber der Satz wahr ist, dass Alles, was sich
ereignet, d. i. geschichtlich ist, auch ethisch ist, so folgt, dass entweder
alles Geschehende dem Sittengesetz entspricht oder Alles demselben wider
spricht, womit ich dann keinen Maasstab gewonnen habe, sondern nur
eine Umschreibung derselben Sache. Falls aber einiges Geschehende dem
Ethos gemäss ist, anderes nicht, so muss ich doch nothwendig wissen,
was ethisch ist, und dann ist nicht alles Geschichtliche ethisch, sondern
nur einiges. Im letzteren Falle scheint Droysen etwas verschwiegen zu
haben oder selbst nicht zu wissen, was eben das punctum quaestiouis
wäre. Im Uebrigen bemerke ich noch, dass die Willensfrage, welche be
kanntlich eine alte ist, mit der Frage der Beurtheilung gar nicht im
nothwendigen Zusammenhänge steht, sondern für die Geschichte gewiss
erst in zweiter und dritter Linie in Betracht kommt. Denn es kann
Jemand in einer geschichtlichen Handlung grossen Werth finden, wenn
er die Freiheit des Willens läugnet, ebenso gut wie der, welcher voll
ständiger Indeterminist ist. •— Auf dieses interne Gebiet der Philosophie,
oder, um bei Kant zu bleiben, auf die Metaphysik der Sittenlehre iiber-
zugehen, ist für den Historiker jedenfalls vollkommen überflüssig, und es
ist bedenklich, wenn er diese Frage auf vier Seiten erledigen will.
1 Ganz vortrefflich handelte Usinger über Buckle, historische Zeitschrift
XIX. 24 ff., der, indem er die wichtige Anregung des Werkes anerkennt,
Friedrich Christoph Schlosser.
205
Sicherlich bedurfte Buckle’s Behauptung einer starken
Correctur, allein niemand fiel es ein, den eigentlichen und
wahrhaften Meister der sittlichen Werthbeurtheilung den alten
Schlosser gegen ihn ins Treffen zu führen; es wäre doch zu
deutlich gewesen, dass sein Standpunkt nur von den aller
wenigsten Gelehrten heute mehr getheilt werden kann. Wenn
aber keiner die ethischen Maasse ganz entbehren will, 1 von
das Beste und Treffendste mit wenigen Worten gegen dasselbe eingewendet
hat: ,Damit ist ein Grundfehler von Buckle berührt, der, wie in seiner An
schauung, so in seiner Forschung begründet ist Es ist ein oft begangener
Fehler, seine Ansicht steht fest, bevor er die Untersuchung beginnt, so dass
seine Forschung sich darauf beschränkt, Material für die Bestätigung einer
Ansicht zu gewinnen, die sich bei ihm aus Lebensanschauungen und
Studien auf zum Theil weit entlegenen Gebieten gebildet hat 1 . Ob nun
aber der positive Theil der Usinger’sehen Erörterungen genügen könnte,
soll hier nicht untersucht werden, da es uns nicht auf die dort erörterten
Fragen ankommt.
1 Es ist ja Vieles und Vortreffliches über die mannigfaltigsten Punkte der
Historik geschrieben worden. Gewiss liest Niemand ohne die dankbarste
Belehrung Giesebrecht’s Charakteristik der heutigen Geschichtschreibung,
hist. Zeitschr. I. 1'. Ebenso sind die beiden Vorträge von Sybel’s (Vor
träge und Aufsätze, Berlin 1874) Ueber die Gesetze des historischen
Wissens und Drei Bonner Historiker für die Principienfragen von aller
grösster Relevanz. Doch ist es merkwürdig, dass in allen diesen treff
lichen Abhandlungen gewisse Begriffe vorausgesetzt werden, welche eben
erst erläutert werden sollten. So spricht Giesebreeht fortwährend von
der Geschichtswissenschaft, als ob das Gebiet derselben gar nicht frag
lich wäre. Hat man sich nicht vielmehr die Frage zu beantworten:
Was ist denn Geschichte? es kann doch nicht gemeint sein, dass Ge
schichte die Darstellung von allem Geschehenen ist, und wenn sie
nur Darstellung von einigem ist, was geschah, woran erkennt man denn,
wo ihr Forschungsgebiet anfängt und aufhört. Ebenso können auch die
angeführten schönen Essays von Sybel’s nicht ohne die geheime Voraus
setzung bestehen, dass über gewisse Begriffe eine Einigung vorhanden
sei, welche aber in Wahrheit fehlt. Dies zeigt sich insbesondere in dem,
was von Sybel aus Anlass Niebuhr's sagt. Wo er mit trefflichen Worten
Niebuhr’s sittliche Energie loht, heisst es etwas allgemeiner schon früher:
Die Quellenkritik, gerade wenn sie gewissenhaft und metho
disch ge handhabt wird, kann ihrer Natur nach nur den Be
stand der einzelnen Thatsache ermitteln: dann erst er
scheint aber die eigentliche Aufgabe des Historikers, aus
dem äusseren Bestände auf den inneren Gehalt dieser Facta
zu schliessen, ihren geistigen Zusammenhang festzustellen
und so zu ihrer sittlichen Würdigung zu gelangen 1 . Goldene
welcher Ethik soll man denn heute eigentlich als Historiker
sprechen? In der That es wäre schwer diese Frage zu beant
worten, wenn man sich nicht eines trefflichen Ausspruchs von
Trendelenburg hier erinnerte, der im Jahre 185G schon be
merkte, dass das, was bis auf den heutigen Tag die allgemeinste
Giltigkeit habe, nichts anderes sei, als die Aristotelische Ethik,
von der die Greifswalder Universität schon 1545 ganz richtig
gesagt hätte, dass es für diesen Theil der Philosophie nichts
Besseres und Vollendeteres (praestantius et absolutius) gebe.
Wir wollen also gerne annehmen, dass in unseren neueren
Historikern, wenn sie sich auf Werthurtheile einlassen, ein
Stück Aristoteles lebendig sei, und dass mehr oder weniger
bewusst, die Eb~pa.ql.ci des alten Stagiriten an die Stelle des
Schlosser’schen Rigorismus getreten ist. Sollte aber darin der
Fortschritt unserer heutigen Geschichtswissenschaft gelegen
haben, dass wir von Kant auf den Aristoteles zurückgekommen
sind und wäre dies der ganze Triumph, den wir über die
Schlosser’sche Geschichtschreibung davongetragen haben?
Es ist allerdings richtig, dass die Aristotelische Ethik so
viel nichtssagender und leerer ist, als die Kantische, dass die
Anwendung derselben auf die Geschichte gewiss unschädlicher
sein und weniger Anlass geben mag von Seite des Darstellers
Personen und Sachen fortwährend zu hofineistern. Am Ende
ist es auch sehr erklärlich, dass die meisten Historiker, wenn
sie im Aristotelischen Begriff die Glückseligkeit als Haupt
moment des ethischen Wollens gepriesen linden, sich rasch für
die Anwendung eines so bequemen Maasstabes der Werth-
beurtheilung entscheiden. Wie aber die Glückseligkeit bei
Aristoteles von der Tugend und die Tugend von dem ethischen
Wollen bedingt wird, so dreht sich auch in der Anwendung
Worte, nur ein kleiner Satztheil ist zu erklären vergessen: ,zu ihrer
sittlichen Würdigung zu gelangen“. Aber woher nehme ich denn die
Sittlichkeit? Etwa aus der Bibel? •— das kann Sybel nicht gemeint haben.
Bei dem kategorischen Imperativ würden ihm, dom Kenner des 18. Jahr
hunderts, Schlosser’s Irrgänge sofort eingefallen sein. Hier stehen wir
also vor der grossen Lücke in den .Gesetzen des historischen Wissens“.
Wir verlangen sittliche Würdigung und drehen uns aalglatt herum, wenn
wir sagen sollen, was denn eigentlich das für ein Ding ist, diese sittliche
Würdigung.
Friedrich Christoph Schlosser.
207
dieser Sittenlelire auf die Geschichte die ganze Werthbeurthei-
lung nicht selten in einem verhängnissvollen Cirkel. Es ist
hier nicht unsere Aufgabe in eine Kritik der Aristotelischen
Ethik einzugehen, und für unsern Theil vermögen wir uns bei
den kritischen Ausführungen zu beruhigen, welche Männer, wie
Hartenstein über dieses Capitel der alten Philosophie längst
vorgebracht haben. 1 Was die Anwendung davon auf die ge
schichtliche Werthbeurtheitung anbelangt, so ist es aber klar,
dass der Unterschied nicht sehr erheblich ist, ob man die
Maasstäbe aus dieser oder jener Philosophie entnimmt.
Soll die Geschichtschreibung nicht gänzlich auf jede
Werthbeurtheilung der Dinge verzichten, so besteht die Auf
gabe ihre Maasstäbe auf eigenem Grund und Boden aufzusuchen.
Was, man als eine erste Forderung der Historiographie mehr
ahnt, als deutlich zu begreifen pflegt, liegt zumeist in der
1 Die schon 1859 erschienene Abhandlung; Hartenstein’s: Ueber den wissen-
schaftlichen Werth der Ethik des Aristoteles, Historisch-philosophische
Abhandlungen, Leipzig 1870 Nr. VII. S. 240. Merkwürdig genug, dass
der Mann, welcher gewiss das Vernichtendste über dasjenige gesagt hat,
was nach Trendelenburg auch noch für die Gegenwart giltig wäre, doch,
so viel ich weiss, der erste, ernstlich darauf aufmerksam gemacht hat,
dass Aristoteles 'selbst weit entfernt war, seiner Ethik jene canonische
Bedeutung beizulegen, welche — sagen wir es kurz — der Scholasti
cismus ihr bis heute gerne erhalten möchte. Vgl. S. 245. Interessant war
mir schon bei dem Erscheinen der Hartenstein’schen Abhandlung eine
unbewusste Uebereinstiinmung zwischen Hartenstein und Bonitz in Bezug
auf einen kleinen Punkt ihrer Beweisführungen. In den unvergesslichen
Vorlesungen des Letzteren erinnere ich mich vor mehr als fünfundzwanzig
Jahren schon die überraschende und mir damals höchst erstaunlich klingende
Bemerkung am Ende seiner Kritik des Aristotelischen Begriffs gehört
zu haben, dass die Sache genau so wäre, wie wenn Goethe die Erfahrung
als das definiren lässt, was ein Erfahrener erfahrend u. s. w. Nachher
las ich mit Vergnügen, was Hartenstein S. 280 bemerkt: ,Der Cirkel, in
welchem sich die Aristotelische Ethik bewegt, erinnert fast unwillkürlich
an die Art, wie Behrisch in Goethe’s Dichtung und Wahrheit die Er
fahrung defmirth Da thatsächlich weder der eine noch der andere von diesen
beiden Gelehrten die Bemerkung des anderen vorher gekannt hatte, so
wird man es wohl einem Historiker, der geschäftsmässig auf die Ueber-
einstimmung der Quellen halten muss, wohl nicht verdenken, dass er
sich von den sogenannten sittlichen Urtheilen unserer Geschichtschreiber
nie sehr einschüchtern lassen konnte, da er sich dabei immer an Goethe’s
Behrisch erinnern musste.
208
L o ron z.
Zurückweisung jedes fremden Elements, durch welches Personen
und Ereignisse aus ihrer eigenen Stellung und ihrem selbst
ständigen Wesen herausgerissen werden. Will man den ge
schichtlichen Dingen wirklich gerecht werden, so muss man
sich aller Voraussetzungen entschlagen, welche der Darstellung
eine Zut.hat des Geschichtschreibers verleihen. Was man ge
meiniglich als subjective Aeusserung des Erzählers empfindet
oder tadelt, ist nichts als jenes Urtheil, welches aus einer vor
gefassten Meinung von den wahren Werthen des menschlichen
Wollens und Handelns entstand. Die Geschichte als auf sich
beruhende eigenständige Wissenschaft gefasst, muss ihre Werthe
selber linden, aus sich heraus gewinnen, wenn sie einerseits
nicht mehr als Magd einer fremden Wissenschaft erscheinen
und andererseits nicht auf den Charakter beurtheilender Kritik
verzichten will. Dass diese Aufgabe im Vordergründe aller
Forschung steht, wird vielleicht eher zugestanden werden, als
die Wege betreten werden dürften, die einzig und allein zu
diesem Ziele führen können. Denn hier ist der Punkt, wo
unsere Forschung mit den bisherigen Methoden nicht aus
zureichen im Stande ist. Dass das Geschäft des Kritikers über
das Thatsächliche hinaus zu einer Feststellung der Werthe, die
für die zeitlichen Erscheinungen entscheidend sind, vorschreiten
müsse, ist heute noch kein Grundsatz, der sich der allgemeinen
Zustimmung erfreut. Soll aber auf diesem Gebiete nicht das
Unerreichbare angestrebt und das Wesentliche nicht verloren
gehen, so ist in erster Linie eine Verständigung über jene
Werthe nöthig, welche innerhalb des erfahrungsmässigen Wissens
der Geschichte gefunden werden können. Was man nun auch
von dem Begriff des Absoluten in der Philosophie denken mag,
die Geschichtswissenschaft als solche kennt nur ein zeitliches
und mithin auch nur ein relatives Maass der Dinge. Alle
Werthbeurtlieilung der Geschichte kann daher nur relativ und
aus zeitlichen Momenten fliessen, und wer sich nicht selbst
täuschen und den Dingen nicht Gewalt anthun will, muss ein-
für allemal in dieser Wissenschaft auf absolute Werthe ver
zichten. Nun könnte es leicht erscheinen, als werde die Ge
schichte dadurch in ihrer Stellung und Bedeutung wesentlich
herabgesetzt. Während sie bis jetzt sich zu den Wissenschaften
zählte, welche die absoluten Werthe des Lebens aufzuzeigen
Friedrich Christoph Schlosser.
209
meinen; soll sie nunmehr sich begnügen, darnach zu urtheilen,
was einer bestimmten Epoche angehört, was von der zeitlichen
Grenze unserer eigenen Anschauungen bedingt ist? Sieht man
indessen näher zu, so wird man finden, dass die Wissenschaft
nur durch das redliche Bemühen nach relativen Werthen ge
winnen kann. Denn während jene absoluten Werthe, wie wir
klar und vorzugsweise an Schlossers Beispiel zeigten, über
haupt gar nicht aus der Geschichte genommen, sondern in
dieselbe aus einer anderen wissenschaftlichen Gedankenreihe
hineingetragen wurden, ersparte man sich bisher die exacte
und methodische Erforschung jener Momente, welche als echte
historische Werthe, den Historiker befähigten ein allgemein
gütiges Urtheil über die einzelne Erscheinung zu fällen. Während
man gewissermassen aus den Wolken, aus Dante’s Paradies,
aus Kant, aus Aristoteles die Maasse nahm und sich dabei noch
recht erhaben über das Mittelalter fühlte, welches blos im
Dienste der Theologen stand — und also den Aristoteles beim
Hinterpförtchen einführte ■—- während man ein absolutes Urtheil
in Anspruch nahm und Weltgericht extemporirte, blieben die
naheliegenden aus der Erfahrung zu gewinnenden praktischen
Werthe der Geschichte fast ganz ununtersucht, und manche,
die recht tapfer mit den ewigen Moralgesetzen spielen, finden
es bequemer ihre Ansicht über die nächstliegenden historischen
Werthfragen, besonders wenn sich diese auf kirchliche, auf
staatliche, auf religiöse und selbst auf literarische Dinge be
ziehen, in möglichstes Dunkel einzuhüllen. Und in der That,
wer etwa die heutige Geschichte Frankreichs einst beschreiben
will, dem wird es gewiss weit angenehmer sein, von einer
göttlichen Höhe aus alle; Parteien gleichwertig abzuurtheilen,
als den wahren Werth und Unwerth ihrer Bestrebungen im
Einzelnen nachzuweisen. Und wer dereinst über das, was man
heute in Deutschland den Cultürkampf nennt, ein Urtheil fällen
will, der muss so oder so den Werth berechnet haben, welchen
die unfehlbare Papstkirche historisch für die menschliche Ge
sellschaft haben konnte, sonst bleibt er uns ein Stümper, wenn
er noch so sehr den unparteiischen Weltenrichter spielen wollte.
Die Auffindung der relativen Werthe kann allein
der Geschichtschreibung, wie sie heute besteht, einen grösseren
wissenschaftlichen Boden und eine fortschreitende Zukunft
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 14
210
Lorenz.
sichern. Wenn man fürchtet, dass die relativen Werthe als
Maasstab der ßeurtheilung des Einzelnen Willkür und Parteien
in das ,objective Verfahren' der Wissenschaft zu bringen ver
möchten, so wäre erst zu beweisen, dass es früher anders war
und dass etwa Kant, Schlosser oder Schiller mit ihrem absoluten
Maasse zu einer allgemeinen Zustimmung gelangt wären. Aller
dings aber wird die Forschung nach den Werthen erst dann
der Willkür und Laune des Einzelnen mit Nachdruck entgegen
treten können, wenn diese Forschung systematisch und metho
disch und nach logischen Gesetzen geordnet als ein gesicherter
Zweig der Wissenschaft dasteht. 1 So gut man aber heute
1 Dass Letzteres durchaus fehlt, wird nicht bestritteu werden können und
ich möchte ein leises Eingeständnis davon in den Worten Sybel’s er
blicken, wenn er von Niebuhr sagt: ,Eine andere Consequenz seines
höchsten Grundsatzes ist der jetzigen deutschen Geschichtswissenschaft
vielleicht etwas weniger gegenwärtig geworden oder geblieben 4 . Das was
Herr von Sybel mit Thiers als die erforderliche ,Einsicht 4 in die Dinge
bezeichnet, würde ohne Zweifel bei näherer Ausführung uns mit von Sybel
auf dem fast gleichen Boden der Anschauung iinden; wie wir denn kaum
hinzuzufügen brauchen, dass ja specielle, auf Werthe gerichtete
Untersuchungen wirklich mit dieser ausdrücklichen Tendenz von
Sybel unternommen worden sind. Denn man kann über die Resultate der
Untersuchung, wie sich von selbst versteht, mit Herrn von Sybel streiten,
aber seine bekannte Abhandlung über einige neuere Darstellungen der
Kaisergeschichte war eine Untersuchung nach dem factischen historischen
Werth zum Zwecke der Werthbeurtheilung und daher eine eminente
Leistung auf dem Gebiete, von welchem wir sprechen. Hierauf schritt
bekanntlich Ficker zu einer methodisch gleich hochstehenden Unter
suchung über den allgemeinen Werth des Kaiserthums und die Controverse
beider gelehrten Männer bleibt in der angedeuteten Richtung der Werthunter
suchungen eines der bedeutendsten und epochemachendsten Ereignisse
der modernen Historiographie. Leider sind nachher die in dem höchst
interessanten historiographisch unbedingt wichtigsten gelehrten Streite
der Neuzeit aufgetauchten Fragen fast gänzlich fallen gelassen worden,
als wenn sie gleichsam gar nicht zur Sache gehört hätten, oder wie wenn
man dergleichen Dinge eben nur ,pour la bonne bouche 4 geschrieben hätte,
ln den ungemein zahlreichen Untersuchungen, welche seit zwanzig Jahren
die Geschichte der Kaiserzeit erfuhren, ist oft kaum die Existenz einer
solchen fundamentalen Controverse zu bemerken. Man hätte vielmehr er
warten können, dass nun die im Grossen aufgestellten Fragen im Ein
zelnen in gleicher Richtung verfolgt werden würden, zumal als besonders
Ficker auf Grund seiner grossen Detailkenntniss dieser Dinge die Stellen
wohl bezeichnet hatte, von welchen aus die Erörterung über den allge-
Friedrich Christoph Schlosser.
211
meistens annimmt, dass in einer Frage der Quellenkritik, der
Feststellung einer einzelnen Thatsache vermöge allgemein ge
übter Methoden auch allgemeine Uebereinstimmungen des Ur-
theils erzielt werden können, ebenso muss es möglich sein, zu
einem hohen Grade von gleichen Ueberzeugungen über die
historischen Wertlie und über die Maasse der Beurtheilung der
einzelnen Ereignisse zu gelangen. Wenn es der Wirthschafts-
lehre und Statistik gelingen kann, den materiellen Werth des
Lebens und der Gesellschaft mit einer fast von niemand an-
gezweifelten Sicherheit zu bestimmen, so muss es auch eine
Methode geben, um die geistigen Wertlie zu definiren. 1 Der
Historiker lehnt sich ohnehin zum guten Tlieile an die Be
stimmung der materiellen Wertlie an, wenn er Staatsgeschichte
schreibt. Das Gebiet der idealen Wertlie erschliesst sich ihm
zwar schwerer und unter heftigeren inneren und äusseren
Kämpfen, aber in der methodischen Eröffnung desselben liegt
seine Aufgabe, liegt die Probe seiner Kraft. Vermag er hier
nicht einzudringen, so ist jedes neue Wissen von geschehenen
Dingen, jede neue Kenntnissnahme von Thatsachen der Ver
gangenheit ein neuer Beweis der Unbrauchbarkeit der Ge
schichte und eine beschwerliche, lästige und unnöthige Zu-
muthung an den lebendigen Menschen und das nachkommende
Geschlecht.
Soll die Angriffnahme der Forschung nach den Werthen
des geschichtlichen Lebens von Erfolg begleitet sein, so
wird freilich Methode und Unterricht in dieser Wissenschaft man
cher durchgreifenden Veränderung unterzogen werden müssen.
meinen Werth cles deutschen Kaiserthums weiter geführt werden konnte.
Allein eine methodische Pflege solcher Ding’e hat keinen Bestand ge
wonnen, wie aus noch manchen anderen Beispielen, die ja zu Gebote
ständen, gezeigt werden könnte. Warum diese Fragen aber so vernach
lässigt zu werden pflegen? — mag einmal an einem anderen Orte und
bei vielleicht gelegenerer Zeit besprochen werden.
1 Dass eine Entwickelung und Verbesserung der Methoden zum Zwecke
der Werthbeurtheilungen erst eintreten muss, ist klar, und sie kann erst
eintreten, wenn die Aufmerksamkeit auf diese Dinge systematisch gelenkt
ist. Dass das letztere weniger der Fall ist, als es sein könnte, wenn
alle Jene, welche eine ganz richtige und deutliche Ahnung von diesem
dringendsten Bedürfniss der deutschen Wissenschaft besitzen, mit der
Sprache herausgehen wollten, nehmen wir als sicher an.
14*
Und diesem mehr gefühlten als erkannten Umstande ist es
ohne Zweifel zuzuschreiben, dass Schlosser vielleicht mehr als
billig war, getadelt und rascher als erwartet wurde, vergessen
worden ist. Hier ist auch der Punkt, wo die heutige Ge
schichtswissenschaft gleichsam instinctiv und mit vollem Recht
am weitesten von Schlossers Idealen abgegangen ist. Was er
mit Kant und Herder als Aufgabe der Menschheits- und Uni
versalgeschichte betrachtete, fristet heute nur noch ein elendes
Dasein in den Lehrbüchern, mit welchen die Jugend der Mittel
schulen in Deutschland grausam gequält zu werden pflegt. In
den Kreisen der Gelehrten hat die Menschheitsgeschichte längst
ausgerungen und sucht vergebens nach einem Anwalt, der
ihre Vertretung vermöge seiner wirklichen Kenntniss von der
Sache übernehmen könnte. In diesem Punkte ist mithin die
Entwicklung der Historiographie vollständig von Schlosser ab
gewichen, niemand macht mehr den Anspruch, ein Universal
historiker sein zu können.
Freilich ist diese Einsicht meist mehr eine persönliche
als eine sachliche. Wenn aber die Ueberzeugungen noch nicht
dahin gelangt sind, dass es überhaupt eine Menschheitsgeschichte
wissenschaftlich nicht zu geben vermag, so beweist doch die
entsetzliche Sterilität, die auf diesem Gebiete herrscht, dass
die Zeit der universalhistorischen Bestrebungen vorüber ist.
Kaum dass die neu erstehenden Weltgeschichten sich auch
nur nach einem Principe bemüht hätten, nach welchem der
Gegenstand dargestellt werden will. Was heute geleistet wird,
ist Abklatsch dos Systems, welches Schlosser verfolgte, und
was man als Inhalt der Universalgeschichte mühselig fortschleppt,
wird meistens mit Kant’s versprechenden Worten angekündigt,
und heute so wenig befolgt, als Schlosser es vermochte. ,Man
kann die Geschichte der Menschengattung im Grossen, als die
Vollziehung eines verborgenen Plans der Natur ansehen, um eine
innerlich und zu diesem Zwecke auch äusserlieh vollkommene
Staatsverfassung zu Stande zu bringen, als den einzigen Zustand,
in welchem sie alle ihre Anlagen in der Menschheit völlig ent
wickeln kann/ So sagte Kant in der Idee zu einer allgemeinen
Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, so liest man es noch
heute in den Büchern, aus welchen der junge Mensch von
vornherein eine unhistorische Anschauung der Dinge erhält.
Friedrich Christoph Schlosser.
213
Mag inan den Plan der Natur als Chiliasmus oder als Gottes
werk fassen, 1 wer mit diesem Reste einer theologisch philo
sophischen Auffassung in die Geschichte eingeführt worden ist,
wird immer grosse Mühe haben, um endlich voraussetzungslos
an die Erforschung der empirischen, realen und zeitlichen
Werthe der Geschichte zu kommen.
Wenn wir nicht irren, steht die Historiographie heute im
Stadium eines vollständigen Uebergangsprocesses. Die universal
historische Richtung ist unhaltbar, die staatsgeschichtliche leidet
an dem Mangel zuverlässig erkannter Werthe und sicherer
Urtheile, von der chronistisch-antiquarischen zieht sich der ge
bildete Mensch mehr und mehr zurück und schaudert vor dem
Abgrund eines den Geist ertödtenden, unermesslich nichtigen
Wissens. Dass wir diesen nothwendigen Process in der Historio-
1 Es gehört übrigens zu den seltsamsten Erscheinungen, dass Kant in
seinem neunten Satz des Aufsatzes Idee zu einer allgemeinen Geschichte
in weltbiirgerlicher Absicht im Grunde selbst alles das zurücknimmt, was
er vorher aufgebaut hat. Die im neunten Satz verborgenen Clauseln werden
gewöhnlich von denen nicht bemerkt, welche den achten Satz aus einer
dritten oder vierten Quelle abgeleitet haben. Schon Tomaschek Schiller
S. 123 heisst es deshalb: ,Mit grosser Vorsicht fügte Kant am Schlüsse
seiner Abhandlung hinzu, dass er mit dieser Idee einer Weltgeschichte,
die gewissermassen einen Leitfaden a priori habe, die Bearbeitung der
eigentlichen, bloss empirisch abgefassten Historie nicht verdrängen wollte:
es sei nur ein Gedanke von dem, was ein philosophischer Kopf, der
übrigens sehr geschichtskundig sein müsste, noch aus einem anderen
Standpunkt versuchen könnte*. Noch energischer hat neuestens Zimmer
mann gegenüber von Comte auf diese Seite der Ausführungen Kaufs im
neunten Satze aufmerksam gemacht. Sitzungsb. d. Wiener Akad. 1877,
31—97 Kant und die positive Philosophie vgl. S. 92, wo Zimmermann
sehr gut hervorhebt, dass Kant sogar sich nicht scheute, von seiner
Voraussetzung, dass in der Geschichte eine Naturabsicht der Vervoll
kommnung hervortrete, den Ausdruck zu gebrauchen, dass es möglicher
weise ein ,Roman* sei, was auf diese Art zu Stande gebracht werden
würde. Wie wenig übrigens der Empirismus es verstanden hat, in Allem,
was sich auf jene Fragen bezieht, die die Menschheitsentwicklung be
treffen, auf eigenen Füssen siclj, fortzuhelfen, ist sowohl für die positive
Philosophie, wie für die exacte Geschichtschreibung gleich sicher nach
zuweisen. Zimmermann hat das Erstere gezeigt, es wäre nicht schwer
an den verschiedensten Weltgeschichten zu zeigen, dass ausser der
Kan tischen Definition am Anfang des Buches von der Erfüllung der Natur
absicht oder des Vervollkommnungsplanes der Menschheit im Buch
selbst gewöhnlich nicht viel zu bemerken ist.
214
Lorenz.
graphie durchmachen müssen, um zu einer der Gesellschaft und
der Nation überhaupt werthvollen historischen Wissenschaft zu
kommen, ist gewiss, und die Anfänge dazu sind von einer
Reihe hervorragender Männer und Schriftsteller in Deutschland
praktisch gemacht, nur die Methoden und Principien sind nicht
zu jener vollen Klarheit und Sicherheit herausgearbeitet, welche
das nachkommende Geschlecht vor Irrthum und Abwegen zu
sichern vermöchte. Bei der Beurtheilung Schlosser’s und der
meisten seiner Zeitgenossen sollte aber die Geschichte der
Historiographie sich fortwährend erinnern, dass wir in princi-
piellen Fragen auch heute noch nur zu sehr in Irrthümern des
vorigen Jahrhunderts stecken und dass wir jedenfalls auch in
der praktischen Kunst der Geschichtschreibung zunächst nur
um wenige Stufen den alten Kantianer übertreffen.
VI.
Es mag aber zum Schlüsse passend erscheinen, die Plaupt-
sätze zusammenzufassen, welche sich aus der Betrachtung einer
literaturgeschichtlich eingreifenden Erscheinung, wie derjenigen
Schlosser’s, für die Principien und Aufgaben der Geschicht
schreibung überhaupt ergeben haben.
Beschränkung und Vertiefung sind die Forderungen,
welche sich gegenüber der älteren durch die philosophische Bewe
gung des vorigen Jahrhunderts beeinflussten Geschichtsforschung
für unsere heutigen wissenschaftlichen Aufgaben ergeben. Wenn
es sich gezeigt hat, dass der in die Geschichtswissenschaft von
aussen her eingeführte Begriff der Menschheitsentwicklung so
wohl nach seiner räumlichen und zeitlichen Ausdehnung, wie
auch seinem Inhalte nach ein von einer einzelnen Wissenschaft,
von einem einzelnen Zweig der Forschung schlechterdings nicht
zu erfassendes Object sein kann, so ergibt sich hieraus mit
Nothwendigkeit, dass die Versuche einer Weltgeschichte in dem
bisherigen Verstände des Wortes an der Unzulänglichkeit der
bloss historischen Methoden der Forschung immer scheitern
werden. Die menschheitliche Entwicklung, welche Gegenstand
der Weltgeschichte sein soll, könnte der Natur des Gegenstandes
nach nur dann vollständig erkannt werden, wenn alle jene
Friedrich Christoph Schlosser.
215
Methoden hei Erforschung derselben zur Anwendung kämen,
die dem Begriff der Welt und Menschheit in seinem ganzen
Umfange entsprechen. Da aber diese Methoden alle Gebiete
des menschlichen Wissens umspannen müssten, weil sich in
der Geschichte der Menschheit alle Thätigkeit der Menschen
mit allen Kräften der Natur in causalem Zusammenhang be
finden , wenn es überhaupt eine Wissenschaft der Geschichte
in dem Sinne von allem Geschehenen geben sollte, so folgt
weiters, dass für die blosse historische Forschung ein grosser
Theil der sich darbietenden Thatsachen immer unerreichbar
sein wird. Soll also die historische Wissenschaft als ein in
sich ruhendes Gebiet der allgemeinen Erkenntniss eine be
stimmte abgegrenzte Stelle einnehmen und demgemäss inner
halb des ganzen Gebietes von dem, was der Mensch überhaupt
weiss und erforscht, auch eine erfüllbare Aufgabe besitzen, so
bleibt sie darauf angewiesen, sich auf jene Wirkungen zu be
schränken, deren Ursachen auf ihrem Wege, vermöge ihrer
Methoden der Forschung gefunden werden können. Sie kann
also auch nicht hoffen, sofern sie auf dem Wege ihrer Er
fahrung vorgeht, und es unterlässt, in andere Wissenschaften
überzugreifen, eine Erklärung jener Erscheinungen zu finden,
welche für den Bestand der Welt und der darauf wohnenden
Menschheit in irgend einem gegebenen Zeitpunkt maassgebend
wären.
Wenn aber das Forschungsgebiet der eigentlichen Ge
schichte nicht alle Aeusserungen und Wirkungen des Welt- und
Menschenlebens umspannt, sondern nur auf gewisse Erschei
nungen beschränkt sein kann, so wird man schon auf dem
analytischen Wege der Ausschliessung alles dessen, was nur
durch mathematische, naturwissenschaftliche, philologische und
andere Methoden verstanden werden kann, zu einer richtigeren
Vorstellung von dem, was die eigentlich historische Unter
suchung zu leisten hätte, gelangen. Es ist aber klar, dass die
einzelnen Wissensgebiete nicht bloss negativ begrenzt werden
dürfen, sondern dass auch die positiven Momente ihres Inhalts
festzustellen sind.
Welche Erscheinungen nun der Historiker zu erklären
unternimmt, geht aus den ihm zu Gebote stehenden Erkenntniss-
quellen hervor. Im Allgemeinsten handelt es sich dabei um
216
Lorenz.
Wirkungen, welche von Menschen und in einer Zeit ausge
gangen sind, in welcher sie selbst für absichtliche Ueber-
lieferung ihrer Handlungen gesorgt haben, aber da auch nicht
alle überlieferten Handlungen in Betracht kommen, sondern
nur solche, welche für den gesellschaftlichen Charakter des
Menschen entscheidend sind, der gesellschaftliche Zustand
aber nicht unter allen Umständen, sondern nur in der Erschei
nung als Staat sich der geschichtlichen Forschung eröffnet, so
darf man sagen, die Aufgabe der Geschichte ist in erster Linie
auf den Staat gerichtet und das Gebiet ihrer Thätigkeit wird
durch das staatliche Moment gegen die anderen Wissenschaften
hin abgegrenzt.
So weit darf man vielleicht hoffen, durch die Reihe der
Schlüsse eine allgemeine Uebereinstimmung erzwingen zu können,
und im Allgemeinen dürfte der staatsgeschichtliche Charakter
unserer Wissenschaft nicht abgeläugnet werden. Es reicht aber
nicht hin, eine Einschränkung auf das staatliche Moment über
haupt zu machen, wenn man nicht vermöge der weiten Aus
dehnbarkeit des Begriffs vom Staat wieder in die Reihe von
Vorstellungen zurückverfallen will, welche eben ausgeschlossen
worden ist. Denn wer den Staatsbegriff in vager Allgemein
heit fassen wollte, müsste nothwendig wieder mit dem ersten
Menschenpaar beginnen und käme im schönen Cirkel bei der
Geschichte der Menschheit wieder an, die wir soeben als kein
besonderes Forschungsziel einer einzelnen Wissenschaft erkannt
haben. Man wird demnach auch bei der Beschränkung unserer
Aufgaben auf den Staat nicht abzusehen vermögen von den indi
viduellen Erscheinungen, deren Geschichte zu erforschen ist. Es
gibt ohne Zweifel eine Geschichte von Japan, wie von Abyssi-
nien und Haiti und sicher ist es nur eine stille Voraussetzung,
wenn wir bei dem Worte Geschichte zuerst an uns, an unseren
Staat oder an jene Gruppe von Existenzen denken, welche uns
und unserem Staate verwandt sind und uns wenig darum be
kümmern, dass es grosse Staaten gibt, die eine an sich eben
bürtige Geschichtswissenschaft besitzen mögen.
Dass die Forschung eine nähere und entferntere Ver
wandtschaft staatlicher Geschichten schon seit langer Zeit er
kannt und nachgewiesen hat, und dass demnach auch die
Friedrich Christoph Schlosser.
217
Geschichtschreibung stets bald einen allgemeineren, bald einen
specielleren Charakter annahm und mit Recht auf eine weitere
Verallgemeinerung dringt, steht sicher nicht im Widerspruch
mit diesen Sätzen, sondern ergänzt dieselben in erwünschter
Art, denn wie der Nachweis grösserer oder geringerer Ver
wandtschaft von Völkern als ein Resultat der Forschung sich
ergab, lag auch die engere und weitere Betrachtung ihrer ge
sellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse im nächsten Bereiche
der Geschichtsdarstellung. Wenn Ranke die völlige Gemein
samkeit der staatlichen Erscheinungen in den romanischen und
germanischen Völkern der modernen Zeiten als ein grosses
Resultat festhalten konnte, so braucht man nicht zu zweifeln,
dass die Erfahrungswissenschaft noch manche andere Bezie
hungen zwischen Völkern und Staaten erkunden mag, von
welchen heute noch keine klare Einsicht vorliegt. Nur dürfen
die an gestrebten Resultate, auch wenn sie noch so sehr wahr
scheinlich scheinen würden, nicht als Princip für eine einheit
liche Auffassung verschiedener Geschichten vorausgesetzt werden,
wenn man den Weg erfahrungsmässiger Betrachtung nicht aber
mals verlassen will.
Die Begrenzung der Wissenschaft in Raum und Zeit auf
das staatsgeschichtliche Gebiet menschlicher Handlungen und
Wirkungen könnte indessen kaum als ein erheblicher Gewinn
betrachtet Werden, wenn derselben nicht eine wesentliche Ver
tiefung der Untersuchung in Hinsicht der Beurtheilung und
der Erforschung bestimmter Werthe der Erscheinungen zur
Seite treten würde. Sollte unsere Wissenschaft auf die Ent
deckung von Werth und Unwerth, indem sie sich als Erfahrungs
wissenschaft gestaltet, ein- für allemal verzichten, so könnte es
eine grosse Frage sein, ob es nicht nützlicher gewesen wäre,
bei den philosophischen Voraussetzungen zu bleiben und den
Roman im Sinne Kant’s oder im Sinne der zweier Staaten
Ottos von Freising oder des einen Staates Augustins mit un-
geschwächten Kräften fortzusetzen. Wir sagen, es könnte
zweifelhaft werden, ob nicht der grösste Theil der Menschen
für das Danaergeschenk einer Geschichte dankte, welche die
Illusion zerstört hat, um nichts zu wissen, als von Stössen,
Drangsalen und pergamentner Lüge, womit sich unsere Vordem
so gut wie wir gequält.
218
Lorenz.
Hier haben wir eine wahre und eingreifende Gefahr zu
erkennen gemeint, wenn unsere historiographische Entwicke
lung das letzte Maass, wie es noch Schlosser aus teleologischer
Voraussetzung einer stark auf das Moralische gerichteten Phi
losophie entnahm, über Bord geworfen haben sollte und nichts
mehr übrig wäre, als der ,heilige Bronnen' des ,Pergaments'.
Was über die Werthbeurtheilung, welche die heutige Wissen
schaft anstreben wird, noch zu sagen wäre, ist in wenige Sätze
zusammenzufassen. Dass man den Maasstab für das Ereigniss
aus der Erfahrung selbst gewinnen kann, wird auch von jenen
wenigstens theilweise zugestanden, welche sich in Wahrheit
anderer Werthmesser als der geschichtlichen bedienen, und
Niemand gesteht es von vornherein zu, dass er eine Beurthei-
lung in die Geschichte einführt, die ausserhalb des Gegenstandes
selbst gelegen hätte. Schon die geläufigen Gemeinplätze der
Unparteilichkeit verbieten und verboten es immer, die Annahme
fremden Maasses und Gewichts in der Geschichte zuzugestehen.
Auch die Moralisten lebten hierin in einer sehr begreiflichen
Täuschung. Für uns aber ergibt die Geschichte der Historio
graphie den vorherrschenden Beweis der Unentbehrlichkeit des
Urtheils über Personen und Sachen. Die Aufgabe, welche sich
für die weitere Entwickelung der Geschichtschreibung heraus
stellt, ist die wie die Forschung auf ihrem eigenen Wege zu
solchen Urtheilen gelangen kann, wobei sich nur die Schwierig
keit erhebt, dass jedes Urtheil der Natur der Sache nach eine
allgemeine Giltigkeit in Anspruch zu nehmen scheint, während
es doch deutlich ist, dass alle Geschichtserfahrung zeitliche und
daher vergängliche Werthe vorstellt.
Dass die Forschung auf erfahrungsmässigem Wege zur
Erkenntniss absoluter Werthe menschlicher Dinge je gelangen
könnte, ist nicht denkbar und sie muss sich daher begnügen, die
relativen Maasstäbe aufzufinden, mittelst welcher eine Thatsache
an der anderen, ein Ergebniss an dem anderen, eine Ursache
an der anderen abgemessen werden kann. Dass eine solche
Schätzung aus der blossen Betrachtung der äusseren Erschei
nungen nicht hervorgehen kann, ist ebenso gewiss, als es un
möglich ist, aus den Rauchwolken eines Schornsteins die Pferde
kräfte zu ermessen, die in jener Maschine thätig sind. Es wird
eine Reihe feinerer und tieferer Untersuchungen nöthig sein,
Friedrich Christoph Schlosser.
219
als die sind, welche gemeiniglich den nackten Thatbestand zu
sichern streben, wenn man von den Erscheinungen zu den
treibenden Motiven vorschreiten und diese Motive abschätzen
will. Doch war es hier nicht unsere Aufgabe, die Grundsätze
einer allseitig genügenden Methodologie aufzustellen. Sicher
würden durch die strengere Erfüllung dieser Aufgaben unter
den Händen des historischen Forschers selbst die Methoden
sich vervollkommnen, die zum Ziele führen. Es sind nicht
etwa neue Wege, die noch unbetreten wären; die hervor
ragendsten neuesten Geschichtschreiber arbeiten bewusst und
unbewusst an dieser neuen Einschätzung des historisch über
lieferten Stoffes. Die Pforte zu einer neuen über die philo-
sophirende Geschichtschreibung hinaus fortschreitenden Bahn
ist längst eröffnet, sie braucht nicht eingestossen zu werden,
aber woran es mangelt, ist zuweilen die Einsicht in die prin-
cipiellen Fragen und die klare Orientirung über die wahren
Aufgaben, die noch zu erfüllen sind. Indem man hier mehr
als diese Wissenschaft überhaupt zu bieten vermag, erwartet,
dort bei weitem weniger als sie sollte, leistet, mag es einer
Ungeheuern Rührigkeit und einem gewaltigen, rastlosen Fleisse
gegenüber, welche in den Vorhallen und auf den Vorstufen des
Tempels herrschen, wohl zuweilen passend sein, einen orienti-
renden Blick auf den ganzen Bau zu werfen, um sich zu ver
sichern, ob nicht vom Grundriss abgewichen worden ist.
XXIV. SITZUNG VOM 14. NOVEMBER 1877.
Der niederösterreichische Landesausschuss und die Direc-
tion des Landes - Realgymnasiums zu Baden sprechen ihren
Dank aus für die Bewilligung akademischer Publicationen.
Der Präfect der National - Bibliothek zu Florenz dankt
für den genehmigten Austausch der Sitzungsberichte gegen die
Memorie del Istituto superiore daselbst.
Herr Dr. Fournier, Privatdocent an der Wiener Uni
versität, dankt für die ihm bewilligte Subvention zum Zwecke
einer wissenschaftlichen Reise nach Paris.
Herr Dr. Ferdinand Kaltenbrunner, Privatdocent an
der Grazer Universität, ersucht um eine Unterstützung zu einer
nach Italien im Interesse der Erforschung des päpstlichen
Urkundenwesens zu unternehmenden Reise.
Herr Professor Dr. Arnold Busson in Innsbruck über
sendet eine Abhandlung unter dem Titel: ,Die Idee des deutschen
Erbreiches und die ersten Habsburger' mit dem Ersuchen ihrer
Aufnahme in die akademischen Schriften.
Das w. M. Herr Professor Dr. Friedrich Müller legt
eine für die Sitzungsberichte bestimmte Abhandlung unter dem
Titel: ,Bemerkungen über den Ursprung des Nominal-Stammes
im Neupersischen' vor.
221
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Academie des Inseriptions et Belles-Lettres: Comptes-rendus. IV. Serie.
Tome V. Bulletin d’Avril-Mai-Juin. Paris, 1877; 8°.
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St-Petersbourg, 1877; 4°.
Accademia Reale dei Lincei: Atti. Anno CCLXXIII 1875/7fi. Serie seconda.
Volume III. Roma, 1876; 4°.
Akademie der Wissenschaften, ungarische: Ertekezesek a tilrsadalmi tudo-
mänyok köreböl. IV. kötet. Nr. 4—7; 1876. Budapest; 8°. — Erteke
zesek a törtenelmi tudomänyok köreböl. VI. kötet. Nr. 1 —10. Budapest,
1876/77; 8". — VII. kötet. Nr. 1. Budapest, 1877; 8 9 . — Monumenta
Ihmgarine hütorica. 4. Abtheilung, II. und III. Band. Budapest, 1877; 8°.
— 8. Abtheilung. Scriptores. XIV., XXIV., XXVIII. und XXIX. Band.
Budapest, 1877; 8°. — Evlcönyvei. XIV. kötet, 8. Tlieil. Budapest, 1876;
4°. — XV. kötet, 1.—5. Tlieil. Budapest, 1877; 4°. — Archaeologiai
közlemenyek. X. kötet, 2. und 3. Heft. Budapest, 1876; 4°. — XI. kötet,
1. Heft. Budapest, 1877; 4°. — Magyar törtenelmi t&r. XXII., XXIII.
und XXIV. Band. Budapest, 1877; 8". — Ertekezesek a bölczeszeti tudo-
mänyok köreböl. II. kötet, Nr. 4 und 5. Budapest, 1876; 8°. — Erte
kezesek a nyelv- es szeptudomanyok köreböl. V. kötet, Nr. 10. Budapest,
1876; 8°. — VI. kötet, Nr. 1 —10. Budapest, 1876/77; 8°. — Nyelvtudo-
mAnyi közlemenyek. XII. kötet, 3. Heft. Budapest, 1876; 8°. — XIII. kötet,
1. und 2. Heft. Budapest, 1876/77; 8°. — Monumenta comitialia regni
Transg/vaniae. II. kötet. (1556 sept. — 1576 jan.) Budapest, 1877; 8°. —
Monumenta comitialia regni Hungariae. IV. kötet (1557 — 1563). Buda
pest, 1877; 8°. — Almanach 1877-re. Budapest, 1877; 8°. — Nyelv-
emlektär. IV. kötet, 1. Tlieil. Budapest, 1876; 8°. — V. kötet, 2. Tlieil.
Budapest, 1876; 8".— Archimim Räköczianum. 1. Abtheilung, V. Baud und
2. Abtheilung, III. Band. Budapest, 1877; 8°. — Kazani-Tatiir Nyelv-
tanulmänyok. 1. es 2. fiizet. Balint GAbor. Budapest, 1875/76; 8°. —
Bonfiniusnak mint törtenetirönak jellemzdse, von Helm Ar Agost. Buda
pest, 1876; 8°. — A leveltArakröl, von Jakabelelc. Budapest, 1877; 8°.
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222
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Müller. Ueber den Ursprung des Nominalstarames im Neupersischen. 223
Bemerkungen über den Ursprung des Nominal-
stammes im Neupersischen.
Von
Dr. Friedrich Müller,
Professor an der Wiener Universität.
Wenn man die persische Sprache der, Jetztzeit mit dem
Idiom der achiimenidischen Keilinschriften und dem mit letz
terem nahe verwandten Altbaktrischen vergleicht, so sieht
man, dass der Unterschied zwischen beiden nicht so sehr auf
der Verschiedenheit des Wortvorrathiss, als vielmehr auf der
verschiedenen Form der einzelnen Worte, und dem verschiede
nen Ausdrucke der grammatischen Verhältnisse beruht. Damit
ist nicht gesagt, dass der Wortvorrath des Neupersischen mit
dem Wortvorrathe der alten Sprachen übereinstimme. Im
Gegentheile hat die moderne Sprache eine Reihe von Worten
ganz aufgegeben, dafür aber theils durch Neubildungen auf
Grundlage des alten überlieferten Stoffes, theils durch Auf
nahme fremder, vornehmlich arabischer Elemente die Lücken
wieder ausgefüllt. Man kann aber im Grossen und Ganzen
behaupten, dass kein einheimisches Wort im Neupersischen
sich findet, das nicht seiner Wurzel und Stammbildung nach
aus dem entweder überlieferten oder sicher erschlossenen Wort
vorrathe der alten Sprache belegt werden könnte.
Ganz anders stellt sich aber die Sache, wenn man die
grammatische Form sowohl der einzelnen Worte, als auch des
ganzen Satzes näher betrachtet. Hierin zeigt sich zwischen
der alten und der neuen Sprache ein tief greifender Unter
schied. Während die alte Sprache die Bezeichnungen der ver
schiedenen grammatischen Verhältnisse in der Regel an den
einzelnen Theilen des Satzes (den Worten) hervortreten lässt,
deutet die moderne Sprache in vielen Fällen die grammatischen
224
M ü 11 e r.
Verhältnisse theils durch die Stellung der einzelnen Satzglieder,
theils durch gewisse, im formalen Sinne verwendete, selbständige
Elemente an.
Der hauptsächlichste Grund für diese Erscheinung liegt
in der in Folge des veränderten Accentes eingetretenen Zer
rüttung der Endsilben der einzelnen Worte. Wie ich schon
anderswo bemerkt habe, war in der alten Sprache die Be
tonung der Endsilbe vorherrschend, wodurch der Auslaut der
Worte nicht nur geschützt, sondern auch in vielen Fällen un
organisch gelängt wurde (vgl. die Keilinschriften, wo i, u im
Auslaute als iy, d. i. i, und uv, d. i. ü erscheinen). Dem ent
gegen legte man in der späteren Sprache (vielleicht durch
Einfluss der benachbarten aramäischen Idiome) den Accent auf
die vorletzte Silbe, wodurch die nun unbetonte letzte Silbe, da
sie nicht mehr scharf markirt wurde, der lautlichen Zerrüttung
anheimfiel. Dadurch fielen nun mehrere Formen, welche durch
die Verschiedenheit der letzten Silbe von einander geschieden
waren, in eine einzige zusammen, und da gerade in der letzten
Silbe der lautliche Ausdruck des grammatischen Verhältnisses
gelegen ist, wurde dadurch die Sprache um die lautlichen
Mittel gebracht, die grammatischen Kategorien darzustellen.
Dieselben waren aber im Bewusstsein der Sprache vor
handen und mussten durch welche Mittel immer in der äusseren
Form der Sprache wiedergegeben werden. Solche Mittel bot
schon die ältere Sprache dar, indem sie in vielen Fällen zur
Vervollständigung des Ausdruckes Partikeln in Anwendung
brachte, in anderen Fällen dagegen neben der lautlichen Be
zeichnung der grammatischen Verhältnisse an den einzelnen
Wortformen an einer gewissen Stellung derselben innerhalb
des Satzes festhielt. Während, wie aus der Stellung der beiden
Glieder innerhalb des Compositums zu ersehen ist, ursprüng
lich der bestimmende Ausdruck dem bestimmten voranging,
mithin nach dem Schema räga-putra ,Königssohn' der Genitiv
dem Nomen, zu welchem er gehört, vorangegangen sein muss,
daher altindisch putraxya liastah ,des Sohnes Hand', finden wir
in den eranischen Sprachen meistens den Genitiv dem Nomen, zu
welchem er gehört, nachgesetzt, und beide mittelst des Relativ
pronomens verbunden/ Man sagt daher altbaktrisch: znsto yo
puxh-ajie ,die Hand (Nom.), welche des Sohnes', zastern yim
TJcTjor den Ursprung des Nominalstunnnes im Noupersisclion. 22F)
fudrahe ,die Hand (Accus.), welche des Sohnes' u. s. w. Durch
dieses Verfahren ist einerseits eine bestimmte feste Stellung
innerhalb des Satzes für den Genitiv geschaffen, andererseits
ein ursprünglich pleonastisches Element (das Relativ-Pronomen)
gewonnen, welche beide die Sprache in späterer Zeit, wo Nomi
nativ, Accusativ und Genitiv in Folge der Zerrüttung der End
silbe in eine einzige Form zusammenfallen, ganz gut zum Aus
drucke des Genitivverhältnisses zu verwenden vermag.
Untersucht man nach dieser Richtung die beiden Kate
gorien Verbum und Nomen, so findet man, dass das letztere
von der lautlichen Zerrüttung ungleich mehr betroffen wurde
als das erstere. Der Grund für diese Erscheinung liegt haupt
sächlich darin, dass in den wichtigsten Zeitformen in der
letzten Silbe meistens ein i sich findet, dem vielfach ein fester,
nicht leicht zu verflüchtigender Consonant vorangeht, z. B.:
—mi (1. Pers. sing.), —ti (3. Pers. sing.), —nti (3. Pers. plur.).
Dadurch ist der Charakter der betreffenden Person hinlänglich
gewahrt. Wenn aber in einzelnen Fällen, wie —a-mi und
—a-mahi, beide = —a-m, und ebenso —a-ti und —a-iha, beide
= a-d, zwei Formen zusammenfallen, besitzt die Sprache in
den gleichbedeutenden Parallelformen (starke und schwache
Flexion) ein geeignetes Mittel, um den ursprünglichen Unter
schied aufrecht zu erhalten, daher —a-m (1. Pers. sing.) =
—a-mi, dagegen —i-m (1. Pers. plur.) = —dya-mahi, und
ebenso —a-d (3. Pers. sing.) = —a-ti, dagegen —e-d (2. Pers.
plur.) = —aya-tha.
Eine ungleich bedeutendere Nivellirung der Formen ist,
wie schon bemerkt worden, beim Nomen eingetreten. Schon
in der alten Sprache, welche die grammatischen Formen in
ihrer unverkümmerten Gestalt noch kannte, scheinen bereits
einzelne derselben aufgegeben und durch andere ersetzt worden
zu sein. So lässt sich im Altpersischen (der Sprache der
achämenidischen Keilinschriften) der Dativ des Singular nicht
belegen, woraus zu scldiessen ist, dass die Sprache ihn ganz auf
gegeben hat, eine Tendenz, der wir auch auf indischem Boden
begegnen, wo uns der Dativ Singular nur noch im Pali ent
gegentritt, dagegen in den Prakrit-Dialekten ganz verschwindet.
Eine ungleich grössere Verwirrung richtete dagegen der
gänzliche Schwund des Auslautes der letzten Silbe unter den
Sitznngsber. <1. phil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 15
226
Müller.
grammatischen Formen an. Dadurch wurden z. B. Singular
Nom. pudra (altbakt. pudro), Accus, pudram (altbakt. pudrem),
Ablat. pudrät, Gen. pudrahya (altbakt. pudrahe), Eoc. pudrai
(altbakt. padre), sämmtlich zu pu t)r, d. i. neupersisch wuaj
(pusar), so dass jegliche Bezeichnung eines grammatischen
Verhältnisses an dem Worte ganz verschwand. Die neu
persische Sprache besitzt also für den ganzen Singular eine
einzige Form, die äusserlieh mit dem alten, des vocalischen
Auslautes beraubten Thema zusammenfällt, als eigenthümliches,
von der alten Sprache überkommenes Erbgut.
Es fragt sich, ob in der That in jedem einzelnen Falle
die moderne, im Auslaute verstümmelte Form auf das ihr ent
sprechende alte Aequivalcnt zurückgeht, d. h., ob z. B. das
neupersische (dast-i-pusar) dem alten dnsta liya
pud-rahya, ferner das neupersische ^.**0 \t (az pusar) dem alten
haca pudrät wirklich entspricht, oder ob nicht die Uebertragung
eines Casus auf mehrere vielleicht schon damals, als die Formen
sich zu zersetzen begannen, eingetreten ist.
Um diese Frage mit Sicherheit zu entscheiden, müssen
wir an jene Nominalstämme uns halten, die in einzelnen Casus
formen selbst eine Veränderung erleiden, da wir dann aus
dieser Veränderung, trotz dem Abfall der sehliessenden Flexions-
Elemente, auf die betreffende Casusform schliessen können.
Als solche Stämme bieten sich uns zunächst jene in —tar und
jene in —an dar.
Bei diesen Stämmen haben wir Singular: Nom. —tä (=
—tar-s), —« (= —an-s), Accus. —tar-am, —tür-am (ersteres
bei den meisten Verwandtschaftsnamen, letzteres bei den
Nomina agentis), —än-am (die Neutra in —an dagegen Nom.
und Accus. —a), Gen. —dra (altbakt. —dro), —na (altbakt.
—no), Ablat. —dral, —nat u. s. w.
Beispielsweise lauten im Altbaktrisclien die betreffenden
Casus von brätar—: Nom. bräta (für brätä), Accus, brätarem,
Gen. brädro, Ablat. brüdrat; von dätar—: Nom. data (für
dätä), Accus, dätärem, Gen. dädro, Ablat. dädrat; von yavan—:
Nom. yava (für yavä), Accus, yavänem, Gen. yunn (für yavno),
Ablat. yünat. Das Neutram casma.n— hat im Nom. und Accus.
caSma; rasman—, das wohl nur als Masculinum belegt ist, aber
Heber den Ursprung des Nominalstammes im Neuporsisclien.
227
auch Neutrum gewesen sein mag, würde in den entsprechenden
Casus rctsma darbieten.
Nun finden sieh altbaktrisch brätar— im neupersischen
^(birädar), altbakt. d'ätar— im neupers. (dädär),
altbakt. yavan— im neupers. (ijavän), altbakt. caSman—,
rasman— in den neupers. (6asm), ^ (razm) wieder.
Sämmtlichen neupersischen Formen kann jedoch kein anderer
Casus als der Accusativ zu Grunde liegen.
Darnach kann neupers. \Ol.o cum) (daat-i-birädar) nicht
direct altbakt. zasto yo brüdro entsprechen, da man sonst dast-
i-biräsar finden müsste; ebenso kann neupers. pt (az
birädar) nicht direct auf altbakt. ha ca brädrat bezogen werden,
da uns auch sonst hier az biräsar entgegentreten würde.
Es ist also augenscheinlich im Neupersischen der Accu
sativ als Casus generalis auf sämmtliche Casusformen des
Singulars übertragen, und dann in seiner Eigenschaft als ein
zige von der alten Sprache überkommene Form im Sinne eines
Themas der mit neuen Mitteln aufgebauten Declination zu
Grunde gelegt worden.
Dieser Vorgang ist ganz identisch mit jlem innerhalb der
romanischen Sprachen beobachteten, worüber man die Dar
stellung Diez’ am Anfänge des II. Bandes der vergleichenden
Grammatik der romanischen Sprachen nachlesen möge.
Der Ansatz zu diesem sprachgeschichtlic.h höchst merk
würdigen Vorgänge lässt sich schon in der alten Sprache nach-
weisen. Im Altbaktrischen findet sich häufig der Accusativ
als Subjects-Casus; es sind durchwegs spätere, dem Vendidad
oder den Yaschts angehörende Stücke. So z. B. Vend. V, 17:
. . . nasäum ava karüenti ' spänem vä raözem vä vchrlcem vä,
,. . . eine Leiche ziehen sie herbei, entweder der Hund, oder
der Schakal, oder der Wolf', liier sind die dem Verbum ava
JcarSenti folgenden Accusativc Subject zu demselben und sollten
grammatisch richtig: spä, raozo, vehrlco lauten. Ebenso Vend.
XIX, 92: ... äSuaöiti midrem huzaenem, ,. . . es setzt sich
nieder Mitlira der gutgerüstete' für miOro huzaäno. Vgl. über
die weiteren Stellen und den Gebrauch Spiegel, Altbakt. Gramm.
276. Ebenso steht der Accusativ für den Vocativ Vend. VII,
136: usta-tü narem, ,heil dir, o Mann!' Für den Dativ oder
15*
228 Müller. Ueber den Ursprung des Nominalstammes im Neupersisclien.
Genitiv Yascht XVIII, 7: nemo tiStrim sturem, ,Verehrung
dem Stern Tischtryak
Auch in den späten Keilinschriften (Artaxerxes Ochus)
begegnen wir dem Accusativ an Stelle des Nominativs in der
Verbindung mäm leartä, ,ich habe gemacht', das der Construction
nach schon ganz an das neupersische (man kardah
am) mahnt.
Dass der alten Sprache in der letzten Periode ihrer Ent
wicklung (vielleicht schon nicht mehr als gesprochene Volks
sprache, sondern als gelehrte Schriftsprache, die manche alte
Wendung ohne jegliches Verständniss beibehielt) das Gefühl
für die grammatische Form abhanden gekommen war, dies
beweisen die zahlreichen Stellen, namentlich im Vendidad, wo
wir den Nominativ an Stelle des Accusativs antreffen (Spiegel,
Altbakt. Gramm. 2G7 ff.). In allen diesen Fällen dürfte nicht
so sehr ein bestimmtes syntaktisches Gesetz, als vielmehr ein
deutliches Zeichen für den Verfall der Sprache zu suchen sein.
Abweichend vom Nomen substantivum haben die Pro
nomina personalia nicht den Accusativ, sondern den Genitiv
als Declinations-Thema festgehalten. Wie ich bereits anderswo
nachgewiesen habe, gehen die Formen (man) ,ich', y» ( to )
,du‘ auf die alten Genitivformen mana, tava zurück.
Gotthard. Ueber die possessiven Adjectiva auf out. (uv), ova, ovo im Slavischen. 229
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovz (uv),
ova, ovo im Slavischen.
Von
Franz Gotthard,
Professor am Gymnasium in Neuhaus.
Professor Schleicher trat in seiner Abhandlung 1 gegen
die Ansicht auf, dass die in den slavischen Casusformen vor
kommende Silbe ov durch Gunasteigerung von y (skrt. = u),
wie ja Bopp behaupte, oder durch Steigerung von s, wie ja
Miklosich und in ähnlicher Weise Safafik lehre, hervorgegangen
sei. Nachdem er diese Ansicht bestritten und mit Gründen
belegt hatte, griff er zu der Erklärung, die Silbe ov sei aus
dem Pronomen ovi, ova, ovo entstanden, das sich im Zend und
Altpersischen als ava wiederfinde und auch im griechischen
aÜTG? klar hervortrete. Herr Prusik weist in seiner Abhandlung 2
mit Recht darauf hin, dass die Endung ovz bei den Adjectiven
und die Silbe ov bei der Declination der Substantiva kein pro
nominales Element sei, und dass man hiemit bei Erklärung der
Possessiv-Adjectiva auf ovi, ova, ovo zu dem demonstrativen
Pronomen ovz, ova, ovo nicht greifen sollte; die Entkräftung
der Einwendungen Schleicher’s gegen den Vorgang durch Guna
steigerung, sowie die Widerlegung der Ansicht Schleicher’s, ov
sei durch den Einfluss des Pronomens ovz, ova, ovo entstanden,
liess jedoch Herr Prusik ganz bei Seite, was ja hier um so
weniger am Platze ist, als Schleicher’s Scharfsinn allgemein
bekannt ist, und die einmal vorgebrachte Ansicht wegen der
1 ,Ueber v (-ov-, -ev-J vor den Casusendungen im Slavischen 4 . Sitzungsber.
der philos.-histor. Classe der kais. Akademie der Wissenschaften, 1852.
2 ,Wie sind die possessiven Adjectiva auf vj und owb, und die possessiven
Pronomina moj, tvoj, svoj im Slavischen zu deuten? 4 Ebendaselbst 1876,
Heft III-1V.
230
Gotthard.
Auctorität Schleicher’s viele Anhänger gefunden hat. Da dies
gänzlich unterlassen wurde, so will ich vor Allein in meiner Ab
handlung' näher darauf cingehen. Ich stimme ferner Herrn Prusik
bei, wenn er darauf hinweist, dass die Adjectiva auf om, a, o
ursprünglich nur von jenen Substantiven gebildet werden,
welche 1. männlichen Geschlechtes sind, 2. auf z, das hier aus
a oder u entstanden sei, ausgehen, und 4. meistens lebende
Wesen bezeichnen. Dagegen kann ich ihm nicht boipflichten,
wenn er unter 3. hinzufügt, dass sie nur von jenen Substan
tiven gebildet werden, die im Singular stehen. Herr Prusik sagt
im §. 4, dass er auf den ersten und zweiten Punkt das meiste
Gewicht lege, und stellt sich so, als ob er den dritten Punkt
nicht für so wichtig hielte, während doch die ganze Abhand
lung nur auf dem §. 3, wo die Possessiv-Adjectiva aus dem
Dativ Sing, gedeutet werden, beruht. Sollte sich die Ent
stehung der possessiven Adjectiva aus dem Dativ Sing, in
meiner Erörterung als nicht erwiesen und als nicht richtig
zeigen, so hat zwar die Abhandlung des Herrn Prusik ihren
Zweck verfehlt, jedoch die Anregung zu einer eingehenden
Besprechung von Spracherscheinungen geboten.
I.
A. Was wendet Schleicher gegen die Ansicht
Bopp’s, Miklosich’s, Safafik’s ein?
Gegen die Entstehung des ov aus dem «-Laut (jj, a)
brachte Schleicher Folgendes vor:
1. Es sei unerhört in der. Geschichte der Sprachen, dass
eine so kleine Anzahl substantivischer «-Stämme im Slavischen
für die zahlreichen «-Stämme eine Analogie abgebe, da man
ja den entgegengesetzten Vorgang erwartete. Das Zusammen
fällen der «-Stämme mit den «-Stämmen im Nominativ, wo
sowohl « als u zu-a herabsank, sei nur Nebensache; denn auch
das Lateinische, obgleich daselbst die «-Stämme im Nominativ
Sing, bei der Declination ebenfalls u aufweisen, gerade so wie
die «-Stämme bei der vierten Declination, behalte doch das
Gefühl für den verschiedenen Ursprung später gleichlautender
Elemente. — Dagegen bemerke ich: Es ist wohl wahr, dass sich
eine kleine Minorität der Stämme in der Regel nach der über-
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovb (uv), ova, ovo im Slavisclien.
231
wiegenden Majorität richtet; jedoch ist dies bei den «-Stämmen
selbst im Latein, worauf sich Schleicher beruft, nicht immer
der Fall. So geht das nach «-Stämmen sich richtende domus
zwar mit einigen Casus (domo, domos, domorum) in die o-De-
clination (also in die ursprünglichen «-Stämme) über, dagegen
richten sich oft cupressus, ficus, laurus, pinus in den Casus, die
auf us und u auslauten, nach den «-Stämmen, obwohl die
«-Stämme im Latein die Minorität bilden. Sodann ist der
Vergleich des Vorganges im Slavisclien mit dem Lateinischen
nicht ganz identisch; denn im Latein sind die «-Stämme derart
fest geblieben, dass viele von ihnen sogar auch im Dativ und
Ablativ Flur, das u (ubus) behielten, während die a-Stämme
schon nur als «-Stämme sowohl im Latein als im Griechischen
(domino, Xoyo) erscheinen, wobei freilich im Lateinischen das o
im Nominativ und Accusativ Sing, in u sank, aber ganz gut
gefühlt wurde, dass es aus o entstanden sei, da es ja in der
älteren Labilität noch Formen auf os im Nominativ Sing. gab.
Ganz anders verhält sich dies im Slavisclien. Hier sank schon
iii der urältesten Zeit sowohl der «-Laut als der «-Laut im
Nominativ Sing, in den Halblaut z, der ja schon im Alt
böhmischen am Ende des Wortes im Nominativ Sing, in der
Sprache spurlos schwindet. Da nun auch der Genitiv Sing,
sowohl der a- als der «-Stämme gleich lautet (vlku, sijna), so
konnte ja die Sprache sehr leicht auch den Dativ Sing, gleicli-
mässig bilden. Man muss sich jedoch die Bildung der Casus
im Slavisclien bei diesen Substantiven folgendermassen vor
stellen. Die ursprünglichen «-Stämme, die im Latein und im
Griechischen o-Stämme geworden sind, und im Latein sogar,
wie ja der Nominativ Sing, us und der Accusativ Sing, um
bezeuget, Neigung zu dem «-Laute an den Tag legen, sind
auch im Slavischen nicht als «-Stämme geblieben, sondern nur
einzelne Casus (wie z. B. der Locativ dube aus dubai) weisen
darauf hin, dass diese Stämme ursprünglich «-Stämme waren,
während dieses «, bevor es im Nominativ Sing, zu 5 ward, in
den tj-Laut geschwächt wurde; und so ging denn aus dem
geschwächten Stamme schon der Dativ vlkui hervor, der nach
Abwertung des i als vlku, oder nach erfolgter Steigerung des
«-Lautes als vlkovi zum Vorschein kommt. Man darf sich also
nicht vorstellen, die slavischen Sprachen hätten den ursprüng-
232
Gotthard.
liehen Casus nach den a-Stämmen aufgegeben und nach den
«-Stämmen sich gerichtet, durchaus nicht, sondern dass schon
bei der Bildung der Casus (hat ja auch das Lateinische und
Griechische in diesem Falle kein Gefühl für den a-Stamm be
halten) das Gefühl mehr für den zu u geschwächten a-Stamm
vorhanden war, als für das ursprüngliche a. Sowie also im
Latein und im Griechischen das Bewusstsein für den a-Laut
gänzlich hier geschwunden ist, ebenso waren im Slavischen in
der Urzeit nur Spuren für dieses Bewusstsein vorhanden, und
sowie in den betreffenden Sprachen der o-Stamm als Grund
lage gelegt wurde, ebenso wurde im Slavischen auf den schon
zu u geschwächten a-Stamm das Hauptgewicht bei der Bildung
der Casus gelegt. Sowie man hiemit im Griechischen und
Lateinischen bei der Bildung der Casus anstatt a den o-Laut
voraussetzen muss, ebenso muss im Slavischen schon der
«.-Laut neben dem ursprünglichen a-Laute vorausgesetzt werden;
es war daher kein Warten nöthig, bis sich etwa im Nomi
nativ Sing, durch weiteres Herabsinken der Halblaut z gebildet
hat, wie ja Schleicher auf dieses Warten der Abschwächung
zu z hinwies.
2. Schleicher meint, es wäre unbegreiflich, wenn der Ur
sprung des ov, ev vom Auslaute des Stammes herzuleiten wäre,
dass bei den Adjectiven doch dieses ov, ev sich nirgends vor
fände.— Dagegen lässt sich Folgendes einwenden. Da die Formen
mit ov ursprünglich meist nur einsilbigen Substantiven des
grösseren Gewichtes wegen beigefügt wurden und vorzugsweise
Personennamen zukamen, wodurch es geschah, dass im Böhmi
schen belebte oder als belebt gedachte Substantiva zu ihnen
griffen: so können die Adjectiva, die nur ein Merkmal irgend
einer Person oder Sache beilegen und an sich weder etwas
Belebtes noch als belebt Gedachtes bezeichnen, doch nicht die
Casus mit ov haben. So hat Sistz im Dativ Sing, wohl nur
eistu; legte man jedoch einer lebenden Person ,C'ish‘ als Eigen
namen bei, so würde auch hier der Dativ auf ovi ,Cistovi‘ zum
Vorschein kommen. Die Possessiv-Adjectiva auf ovz, ova, ovo
können schon aus dem Grunde kein ovi annehmen, weil sie ja
schon aus einem fertigen Casus, der schon ov angenommen hat,
gebildet wurden. Da die Sprache sich dessen bewusst ist,
dass hier schon ov aus u hervorgegangen sei, so wird schon
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovt> (uv), ova, ovo im Slavischen.
233
aus lautlichen Gründen (um ovov zu vennoidcn) das ^ nicht in
ov gesteigert.
3. Schleicher wendet ein, es wäre beim Entstehen des ov
aus dem Stammauslaut unbegreiflich, dass einige Casus häufiger,
andere nie ov, ev zeigen sollten, dass es im Dual fehlen und
im Plural beliebt sein sollte. — Dagegen kann man folgender-
massen erwidern. Wenn bei einem Substantiv Doppelformen
in den Casus entstehen, ohne dass sie der Bedeutung nach
ursprünglich geschieden werden, so geschieht es in der Regel,
dass einzelne Casus dieser Doppelformen nach und nach
weniger gebraucht werden. Dass es keinen Unterschied in
der Benützung der Doppelformen im Altslavischen gab, ist
erwiesen, nur des grösseren Gewichtes wegen wurden die
Formen mit ov bei einzelnen Substantiven gebraucht. Uebrigens
ist es überspannt, wenn man bei Doppelformen im Slavischen
ihr Vorhandensein in allen Casus verlangt, da man doch in
den verwandten Sprachen bei Doppelformen sieht, dass sie
sich in der Regel nur in einigen Casus festsetzen. Jedoch
lassen sich im Slavischen die Formen mit ov sowohl im Sin
gular als im Plural nachweisen; freilich darf man nicht ver
langen, dass jede slavische Sprache in allen Casus die Formen
mit ov zum Vorschein kommen lasse. So hat das Altslavische
die Formen mit ov im ganzen Plural, im Singular jedoch nur
im Dativ entwickelt, dagegen weist das Krainische die Formen
mit ov auch in den anderen Casus des Singulars nach. So hat
tat (jDicb'j im Gen. tata und tatova, im Loc. tatövi, im Instr.
tatdm und tatovdm; ebenso mdz im Gen. moza und mozeva u. s. w.
Dass die Formen mit ov im Dual bei den «-Stämmen nicht
Vorkommen, ist eben nur ein Zufall, weil ja die Dualformen
seltener gebraucht werden, und in den jetzigen lebenden
slavischen Sprachen nur Spuren des Duals sich erhalten haben;
denn selbst bei den «-Stämmen kann man schon im Alt
slavischen die Formen mit ov nur durch ein Beispiel belegen:
synovü.
4. Schleicher führt ferner an, dass eben diese Formen
in der jüngeren Sprache überhandnehmen, dass jedoch Stamm
erweiterungen eher sich abschleifen als hervorgerufen werden,
wobei auf dovo hingewiesen und bemerkt wird, dass ja die
Sprachen in ihrem geschichtlichen Verlaufe immer mehr den
234
Gotthard.
alten Formreichthum verlieren. — Dass sich die Formen,
d. h. die Endlaute der Casus, immer mehr in der Sprache
abschleifen, daran zweifelt jetzt wohl Niemand. Dass auch
StammerWeiterungen verschwinden können, davon haben wir
freilich bei den neutralen Stämmen auf es einige Beispiele.
So lautete z. B. von nebe (Stamm nebes) der Gen. Sing, nebese,
Dat. Sing, nebesi . . ., Nom. Plur. nebesa . . ., später richtete
sich die Sprache jedoch nach dem Nom. Sing, und declinirte
sodann nebe wie -pole. Dagegen haben wir bei den übrigen con-
sonantischen Stämmen reichlichere Fälle, wo sich die Sprache
nicht nach der bereits abgeschliffenen Nominativform des
Singulars richtet, sondern den Stamm, wie er im Plural
sich vorfindet, als Grundlage nimmt und einen neuen Singular
ganz symmetrisch zum Plural bildet. So lautet z. B. zu
dem schon selteneren bfime der Gen. Sing, bremene, Dat.
Sing, bremeni . . ., Nom. Plur. bremena. Im Laufe der Zeit
bildet nun die Sprache einen neuen Nom. Sing, bremeno, und
so entstehen Formen, zu deren Entstehen der Plural die Ver
anlassung gab. Ebenso sind dei, sesti verschwunden und sym
metrisch zum Plural deery, sestry neue Nominative im Singular,
deera, sestra entstanden. Es geben also Stämme auf es, auf
die Schleicher hindeutete, keinen Ausschlag, da ja wiederum
andere Stämme den bereits im Nom. Sing, abgeschliffenen
Stamm durch neue Nominativbildung, den sie dem Nom. Plur.
anpassen, wieder durch den aus dem Plural entlehnten Stamm
ersetzen. Jedoch gebe ich zu, dass sowohl bei den ursprüng
lichen « Stämmen als bei den «-Stämmen die Vocale sich immer
mehr abschleifen, bis sie, wie ja schon das Altböhmische
zeigt, im Nom. Sing, spurlos verschwinden. Weil eben sowohl
der a- als der «-Laut zu ^ herabsinken, und selbst dieser
Halblaut in einigen slavischen Sprachen spurlos verschwindet,
in anderen lebenden Sprachen zwar geschrieben, aber nicht
ausgesprochen wird, so ist es begreiflich, dass auch die ur
sprünglichen «-Stämme die Casus bilden konnten, ohne dass
in ihnen ov zum Vorschein kommt. Die Behauptung Schleieher’s,
dass in der späteren Sprache die Formen mit ov häufiger auf-
treten, ist nur insofern wahr, dass eben die Casus, die das ov
entwickelten und im Gebrauche sich erhielten, später theils des
grösseren Gewichtes, theils der etwas moditicirten Bedeutung
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovi (uv), ova, ovo ira Slavischen.
235
wegen, die erst im Laufe der Zeit eintrat und daher im Alt-
slavischen nicht zu linden ist, öfter gebraucht werden, während
man auf der anderen Seite — was ja die Hauptsache ist und
dem Verlauf der Sprachen entspricht — deutlich sieht, wie
einzelne Casus, die ov hatten, immer mehr aus dem Gebrauche
kommen. So hat im Plural z. B. das Altslavisehe die Formen
mit oo in allen Casus, das Althöhmische nur im Nominativ,
Genitiv und Dativ, das Neuböhmische nur im Nominativ und
Genitiv erhalten, denn die altböhmischen Formen bohovöm,
Tatarovöm sind schon längst verschwunden und werden nur
hei Eigennamen und hie und da bei Substantiven, die einen
Complex bezeichnen, in der Volkssprache gebraucht. Dass im
Singular Formen ohne ov schon bei den ««-Stämmen in sehr
alter Zeit Vorkommen, während der Plural im Altslavischen
die Formen mit ov in allen Casus aufweist, ist daraus erklär
lich, dass ja eben im Singular der Nominativ zeitlich das «« in
* schwächte und nicht in ov steigerte, während die im Plural
vorkommende Form auf ove (böhmisch ove) beliebt ward und
sich fest behauptete. Sowie der Nominativ Sing, für die
anderen Casus des Singulars in Betreff des Stammes mass
gebend wurde, und hiemit Formen mit ov in manchen slavischen
Sprachen, wo das i am Endo im Nominativ nicht ausgesprochen
wurde, gar nicht zur Entwickelung kamen, ebenso hat sich
wiederum das ov, weil es im Nominativ Plur. beliebt ward,
eben in Folge dessen auch in den übrigen Casus des Plurals
erhalten. Man darf ja nicht denken, der Nominativ Plur. aut
ove sei entstanden, als der Nominativ Sing, schon 2. hatte,
durchaus nicht, die Casus mit ov waren schon da, bevor die
Schwächung des Vocals im Nominativ zu 7, entstand. Dass im
Nominativ Sing., bevor sich noch a daselbst entwickelt hat,
auch das u nicht zu ov gesteigert wurde, hat darin seinen
' Grund, dass der Nominativ Sing, s als Casuszeichen annahm,
das ja gleich bei der Bildung des Nominativs Sing, nacli
' slavischen Grundgesetzen im Auslaut abfallen musste, und dass
zur Steigerung des ««-Lautes kein Grund vorlag, während im
Plural der ««-Laut vor den vocalisohen Casussuffixen durch
Steigerung in ov überging, um den Hiatus zu vermeiden.
Daraus kann man begreifen, wie einerseits sowohl die ««- als
auch die ursprünglichen «-Stämme, die jedoch auf slavischem
236
G o 11 h a r d.
Boden das a zu u in den meisten Fällen schwächten, Formen
mit ov haben können, und wie andererseits sowohl die ursprüng
lichen «-, als auch die zu u geschwächten «-Stämme Formen
ohne ov vorzugsweise im Singular entwickeln konnten. Hält
man sich dies fest vor Augen, so wird man nicht davon
sprechen können, als ob die Sprache zuerst die «-Stämme in
«-Stämme aufgehen Hesse und dann auf einmal wiederum die
entgegengesetzte Richtung, d. h. das Aufgehen der «-Stämme
in die «-Stämme einschlüge, worin ja Schleicher einen grossen
Widerspruch zu finden glaubte und auch wirklich nach seiner
Auffassung finden musste.
5. Schleicher beruft sich auf die Bedeutung der Formen
mit ov, die den Formen eine oft sehr stark hervortretende
Bedeutung ertheile. — Wäre der Unterschied in der Bedeutung
zwischen den Formen mit ov und ohne ov ursprünglich vor
handen, so könnte man sich mit Recht mit Schleicher darauf
berufen. Da jedoch im Altslavischen, wo die Formen mit ov
im Plural in allen Casus Vorkommen, ein Unterschied in der
Bedeutung nicht besteht, wie ja Schleicher selbst zugibt, son
dern die Formen mit ov vorzugsweise bei einsilbigen Substan
tiven, hauptsächlich bei Personennamen Vorkommen, so sieht
man, dass diese Formen ursprünglich nur ihres grösseren Ge
wichtes wegen gebraucht wurden. Da man auf Personennamen
besonders ein grösseres Gewicht legt, und Personennamen etwas
Lebendes bezeichnen, so begreift man, wie im Böhmischen
auch die belebten oder als belebt aufgefasston Substantiva die
Casus mit ov sich aneignen konnten. Dass jedoch das ov diese
Bedeutung den Substantiven auch im Böhmischen ursprünglich
nicht beigefügt habe, sieht man aus dem Genitiv Plur. auf
ov (ov, ü), der schon im Böhmischen bei den männlichen Sub
stantiven ohne Rücksicht auf die Bedeutung und ohne Unter
schied eintritt. Auch im Polnischen hat sich im Dativ Sing.,
ja sogar im Nominativ Plur., die Endung mit ov überall fest
gesetzt, ohne dass die definirende Bedeutung dieser Endung
zum Vorschein käme. Selbst im Serbiscli-Illyrischen ist bei
den Doppelformen im Plural oft kein Unterschied zu spüren,
und Schleicher selbst sagt: ,die zwei Auffassungsweisen sind
freilich oft gleich möglich'. Die Endungen mit ov verleihen
also ursprünglich nur ein grösseres Gewicht den Substan-
Xieber die possessiven Adjectiva auf oin> (ho), uva, uvu im Slaviscbon. ‘231
tiven, ohne dass in diesem ov die individualisirende Be
ziehung läge.
6. Schleicher meint ferner, dass man bei der bisherigen An
sicht, ov sei aus u (y, h) entstanden, eine totale Desorganisation
in der Sprache statuiren müsste, da man bei den i'-Stämmen ein
zelne Formen, wie z. B. patevi, für sehr unorganisch erklären
müsste, bei den Adjectiven dagegen, die in der That mit
«-Stämmen Zusammenhängen (wie z. B. chytn lith. Jcytrils, sytb
litli. sotus) und ganz organisch ov hätten entwickeln können,
die Formen mit ov vermisse. — Dagegen führe ich nur Folgendes
an. Wenn es auch im Sanskrit Adjectiva gibt, deren Stamm
auf u auslautet, und wenn man demnach auch nach den
lithauischen Formen kytrus und sotils schliessen könnte, dass
auch im Slavischen die Adjectiva chytn und syU als «-Stämme
aufzufassen seien, so ist es doch sicher, dass das Slavische
einen Unterschied zwischen den aus «- und zwischen den aus
«-Stämmen hervorgegangenen Adjectiven cliytn, syto nicht
kennt; denn hätte die Sprache einen Unterschied gemacht, so
würde das Femininum und Neutrum von den angeführten Ad
jectiven cliytn, syU nicht nach den «-Stämmen chytra, cliytro
— syta, syto lauten können. Die Bildung des Femininums und
Neutrums bezeugt eben, dass die Sprache im Slavischen chytn
und sytb ursprünglich als «-Stämme gefühlt hat, und die
lithauischen Formen kytvils und soths legen nur ein günstiges
Zeugnis für meine Auffassung vor, dass nämlich die «-Stämme,
bevor sie im Masculinum ?, eintreten Hessen, in der Urzeit schon
das «, zu u schwächten. Warum weder die aus a zu u (später
im Nom. Sing, zu ^) geschwächten Adjectiva, noch die Ad
jectiva mit ursprünglichem n, wenn sie im Slavischen (obwohl
es nicht erwiesen ist) vorkämen, die Silbe ov annehmen, haben
wir schon unter 2. beleuchtet. Wenn nun Schleicher bei den
/-Stämmen männlichen Geschlechtes z. B. gospodb, harte Formen
gospoda, gospodu, für ganz regelrecht durch das Umspringen
der immer selteneren /-Declination in die Declination der ur
sprünglichen a-Stämme erklärt und darin keine Desorganisation
in der Sprache sieht, so kann man umsoweniger darin eine
Desorganisation in der Sprache sehen, wenn bei den i-Stämmen
hie und da auch Fälle Vorkommen, wo (wie z. B. in patevi)
die /-Stämme nach den ursprünglichen weichen «-Stämmen —
238
Gotthard.
bei denen im Nominativ Sing, auf historischem Boden das i zu
h sank, und der Nominativ Sing, sodann gerade so auslautete,
wie bei den ursprünglichen weichen «-Stämmen — auch ov, ev
annehmen. Wie die weichen «-Stämme ov entwickelten, und
wie sich die im Nominativ gleich auslautenden i- und ursprüng
lichen weichen «-Stämme wechselseitig berühren, werde ich
weiter unten zeigen.
Ich habe hiemit die Einwendungen Schleicher’s, die er
hier gegen die Steigerung des «-Lautes in ov mit grosser
Schärfe hervorhob und geltend machen wollte, eingehend be
sprochen und •— wie ich meine — auch widerlegt; es tritt nun
die zweite Frage heran:
B. Was lässt sich gegen die Annahme Schleicher’s,
die Casusendungen mit ov seien durch den Einfluss
des Pronomens oxn, ova, ovo entstanden, einwenden?
Da Schleicher in dem v der Casus das Hauptelement des
oben angeführten Pronomens sieht, so müssten wir annehmen,
dass wir hier consonantische Stämme haben, und demzufolge
würden wir bei der Declination dieser auf v auslautenden
Stämme im Genitiv Sing, e, im Dativ Sing, i (vgl. kamene,
Jcameni) erwarten. Da jedoch mit Ausschluss des Dativs Sing,
die Endungen nach v von der vocalischen Declination sich
nicht unterscheiden, und das Krainische sogar nach Celakovsky’s
Angabe im Dativ Sing, u 1 hat (tatovn), so kann man doch
wohl nicht die Casus, in denen ov vorkommt, als aus consonan-
tischen Stämmen hervorgegangen hinstellen. Da Schleicher
sehr wohl fühlte, dass die Endlaute zu den consonantischen
Stämmen nicht passen, und dass seine Erklärung dieser auf
fallenden Erscheinung, man müsse sich dieselbe aus dem
Ueberhandnehmen der vocalischen Declination erklären, nicht
hinreichte, so stellte er zugleich eine andere Erklärung, die
ihm sogar wahrscheinlicher schien, auf, indem er darauf hin
wies, ov7> habe eigentlich ursprünglich avci gelautet, woraus
man va in die Flexion einfügte. Da sodann im Dativ der
Endlaut vi eine Abweichung von der Flexion wäre, so suchte
Schleicher diesen Vorfall dadurch aufzuhellen, dass er erklärte,
1 Wahrscheinlich eine schon spätere Bildung durch den Einfluss der
Possessiv-Adjectiva auf ovi,.
Ueber die possessivem Adjectivu auf ovi (>(o), ova, ovo im Slavischen.
239
die Sprache sei liier abgewichen, um mit der Endung ovu den
Dativ des Substantivs mit dem Dativ des von demselben ab
geleiteten Besitzadjectivs nicht zusammenfallen zu lassen. Aber
auch diese Erklärung ist nicht stichhältig; denn dies wäre
möglich, wenn der Dativ auf vi und die Possessiv-Adjectiva
auf oct, «, o gleichzeitig gebildet wären; da jedoch die
Possessiv-Adjectiva spätere Bildungen sind, und liiemit der
Dativ schon da war, ehe es Possessiv-Adjectiva auf OV7,, a, o
gab, so konnte die Sprache im Dativ Sing, nicht zu i, greifen,
um den Dativ des Substantivs von dem Dativ des Adjectivs
zu unterscheiden. So stösst die Annahme Schleicher’s bei der
Erklärung des v aus dem Pronomen ovt, a, o gleich bei der
Declination auf unüberwindliche Schwierigkeiten.
Doch betrachten wir die Sache noch weiter. Wenn nun
Schleicher v (vi) als Erweiterung dos Stammes annimmt, so
muss er das n vor diesem v bei den ursprünglichen « Stämmen
als eine Abschwächung dos stammhaften « auffassen; denn
sonst müsste ja von bo;p der Dativ bogavi lauten, wie er es
ja selbst zugibt; dagegen muss er bei den «-Stämmen an
nehmen, die Sprache sei sich des u gar nicht bewusst gewesen
und habe ovi aus den «-Stämmen entlohnt, was ja nicht zu
gegeben worden kann; denn obgleich die «-Stämme nicht
zahlreich sind, so geben sie noch im Vocativ (z. B. synu) ein
starkes Lebenszeichen von sich, während die im Nominativ Sing,
zu 7, geschwächten «-Stämme im Vocativ die engsten Vocale
e, i (liolube, muH) aufweisen. Hat sich im Vocativ u erhalten,
warum sollte nicht der Dativ synuvi lauten, wenn die Sprache
nach Schleicher’s Ansicht mit Erweiterung des Stammes durch
v den Casus hier gebildet hätte? Wenn Schleicher meint, die
Formen mit ov seien bei den «-Stämmen eingetreten, als die
Endung us im Nominativ schon untergegangen war, und sym
hiemit wie bogi> lautete und flectirt wurde, so könnte man mit
demselben Rechte sagen, die Formen mit ov bei den «-Stämmen
seien entstanden, als die Endung as im Nominativ schon ver
schwunden war, und bogs wie sym lautete und flectirt wurde;
denn von dem a-Laut ist bei bog7j im Nominativ Sing, schon
in der urältesten Zeit keine Spur. Es ist also die Erklärung
des o in der Silbe ov nach Schleicher — wie wir eben sahen
— unbegründet und unrichtig.
240
Gotthard.
Dass auch die /-Stämme hie und da ov annehmen, hat
darin seinen Grund, dass die /-Stämme männlichen Geschlechtes
mit den weichen a-Stämmen männlichen Geschlechtes im Nomi
nativ Sing, zusammenfallen und sich wechselseitig bei der
Deelination berühren. Wie ist nun ov, ev in den Casus bei
den ursprünglichen weichen a-Stämmen entstanden, und worin
zeigt sich die wechselseitige Berührung der genannten Stämme?
— Sowie schon in der Urzeit die harten «-Stämme ihr a zu u
abschwächten, das im Nom. Sing, sogar zu z herabsank, ebenso
schwächten die weichen «-Stämme das a zu u ab; und so ent
stand neben dem ursprünglichen Stamme muza der Stamm
muzu, von dem die Formen muzovi, mu&evi; muzov, muzev . . .
gebildet wurden. Und sowie wir uns bei den harten a-Stämmen
nach meiner Auffassung vorstellen müssen, dass das z im
Nominativ Sing, erst nach Abschwächung des «-Lautes zu y,
woraus sich erst z entwickelte, hervorging, 1 ebenso nehme ich bei
den weichen, zu u geschwächten a-Stämmen an, dass das weiche u
zu / (vgl. einen ähnlichen Vorgang im Latein consulo, aber
consilium) geschwächt wurde, woraus erst z zum Vorschein
kam. Durch diese Abschwächung des ursprünglichen a zu z
fielen im Slavischen die ursprünglichen weichen a-Stämme mit
den /-Stämmen im Nominativ Sing, schon in der ältesten Zeit
zusammen, und da dies hie und da auch in anderen Casus
geschah, so darf man sich nicht wundern, dass die Sprache
bald die weichen «.-Stämme (z. B. im Altböhmischen) nach
den /-Stämmen in einigen Casus (z. B. muze, muzi confer koste,
liosti), bald die /-Stämme nach den weichen a-Stämmen, wie
z. B. in der von Schleicher angeführten altslavischen Form
patevi flectirt. Nichten sich die /-Stämme in der Zeit, wo das
z am Ende im Nominativ Sing, gefühlt wurde, nach den
weichen, zu z geschwächten a-Stämmen, so kann es uns nicht
befremden, dass sie später ganz in die harten a-Stämme über
gehen, als sich im Auslaute das z im Nominativ Sing, in der
Aussprache abschleift, und der Consonant sodann hart — wie
es ja im Böhmischen (kost) der Fall ist — ausgesprochen
wird. So findet die Silbe ev, ov auch bei den /-Stämmen ihre
1 Ich weiche hier von der bisher üblichen Erklärung ab.
üeber die possessiven Adjectiva auf ovt> (ho), ova, ovo im Slavisclien.
241
Begründung, ohne dass man zu dem Pronomen om, ova, ovo,
das sieh liier nicht erweisen liess, greifen muss.
Wenn Schleicher ferner meint, dass man nach seiner
Auffassung am besten begreifen könne, warum die Silbe ov
beim Adjectiv nicht vorkomme, da ja va bestimmender Zusatz
sei, den das unbestimmte Adjectiv nicht vertrage, das bestimmte
Adjectiv dagegen schon durch ein anderes Pronomen gedeckt
sei, so könnte man da mit liecht fragen: 1. warum das be
stimmte Adjectiv eben ein anderes Pronomen und nicht das
Pronomen ov^, ova, ovo zu sich nehme, 2. warum das Possessiv-
Adjectiv auf ovv, a, o in den einzelnen Casus (z. B. im Instr.
Sing, susedovym . .) das Pronomen ji, ja, je herantreten lasse,
wenn schon der Auslaut ovi an sich bestimmender Zusatz
wäre; denn warum griffe da die Sprache zu zwei bestimmenden
Zusätzen? Den Grund, warum ov bei den Adjectiven nicht
vorkomme, haben wir schon unter 2. angegeben und fügen
hier nur bei, dass die neutralen Substantivstämme auch kein
ov im Dativ Sing., obgleich sie da u haben, entwickeln, weil
eben, wie ja das Sanskrit bezeugt, bei den neutralen Stämmen
die Steigerung nicht im Gebrauche war.
Es ist also der Umstand, dass sich ov nur zu den männ
lichen Substantiven gesellt, nach unserer Auffassung klar, da
ja ov nur die männlichen «-Stämme oder die zu u geschwächten
männlichen «-Stämme annehmen können, nach denen sich einer
seits in einzelnen Fällen auch die männlichen t’-Stämme des
gleichen Auslautes wegen richten, indem sie nach dem Verlaufe
der Sprache sogar als f-Stämme — nur Reste der männlichen
«-Stämme erhalten sich hie und da — später zu existiren auf
hören , andererseits auch die männlichen «-Stämme, die das «
bis jetzt im Nominativ Sing, ungeschwächt erhalten (vevoda,
pastucha), im Neuböhmischen (Dat. Sing, vevodovi . Nom.
Plur. vevodove ..) aus dem Grunde zu richten begannen, weil
die spätere Sprache mehr das Geschlecht als den Auslaut be
achtet und neue Formen nach Analogie der zu v geschwächten
männlichen Stämme hervorgehen lässt, indem sie den schon
mit den Casussuffixen verwachsenen Auslaut (ovi — ove, om) als
Casusendungen betrachtet, während das Altböhmische streng
nach dem Auslaut des Nominativs Sing. (pastuSe — pnstuchy,
pastuch) flectirt.
Sitzungsber. d. phil.-hist. 01. LXXXV11I. Bd. II. Hft.
lü
242
Gotthard.
Ich habe hier ausführlich Schleicher’s Ansicht besprochen
und Nichts bei Seite gelassen, was Schleicher zur Begründung
seiner Ansicht vorgebracht hat; wenn ich auch hier seiner
Meinung nicht beitreten konnte, so geschah dies nicht etwa,
um gegen den in der Sprachwissenschaft ausgezeichneten Mann
zu polemisiren — gewähren mir doch seine Schriften, so oft
ich sie in die Hand nehme, eine freundliche Erinnerung an
meine Universitätsstudien — sondern um auf den Gegenstand,
den ich hier behandle, vollständig und gründlich einzugehen.
Ehre dem Andenken dieses Mannes!
II.
Nach Erörterung der Silbe ov, die in den Casusendungen
zum Vorschein kommt, wollen wir die Possessiv-Adjectiva auf
ov7>, ova, ovo, deren Auslaut mit dem ov der Casusendungen
zusammenhängt, behandeln, indem wir zunächst auf die Er
klärung des Herrn Prusik eingehen.
Wie verfährt hier Herr Prusik, und wie werden die
Possessiv-Adjectiva auf uj (uj) und om hier gedeutet?
Vor Allem werden die Adjectiva auf uj aufgezählt. Aus
dem Altslavischen kann nur ein Beispiel, voluj (bovis), z. B.
voluj trvgv, stada voluja u. s. w. aus Miklosich’s Werken an
geführt werden; sodann wird darauf hingewiesen, dass auch im
Russischen voluj (agaiicus emeticus) als ein Adjectiv, wozu gribv
zu verstehen sei, aufgefasst werden soll; im Slovenischen wird
man auf osebujek und osebujni, das osebuj voraussetze, auf
merksam gemacht, lind aus dem Polnischen kann auch nur ein
einziges Beispiel, das Miklosich selbst anführt, wiekuj, geholt
werden. Doch reicher an solchen Adjcctiven als die obgenannten
slavischen Sprachen soll das Serbisch-Kroatische und das Böh
mische sein. Der ganze Reichthum besteht darin, dass es im
Serbisch-Kroatischen nur drei solche Adjectiva gibt: voluj,
vonuj und orluj; und im Böhmischen kommen nur bei Tomäs
ze Stitneho die Adjectiva hoduji und stfeduji vor, sonst ist im
Böhmischen weder in der Schriftsprache, noch in der Volks
sprache von ihnen eine Spur. Herr Prusik will den Reichthum
dieser Adjectiva dadurch nachweisen, dass er anführt, in dem
Streifen, der sich von der mährischen Westgrenze über Pöcdtky,
Ueber die possessiven Adjeetiva auf oui (uv), ova, ovo im Slavisclien.
243
Mühlhausen bis an Pribram hinziehe, seien diese Adjeetiva mit
unbestimmter Endung ganz gewöhnlich (souseduj dum, bratruj
kabdt, Pepikuj statek, tatinkuj syn u. s. w.). Hier muss ich
dem Herrn Prusik widersprechen. Herr Prusik lebt gegen
wärtig in Pribram, 1 und dort mag er solche Formen ge
hört haben; in Poöätek und in Stitne hört man sie nicht.
Auch hinter Poöätek bis Iglau kommen diese Formen nicht
vor. Die Gegend von der mährischen Westgrenze über
Poöätek kenne ich genau und kann versichern, dass weder
ich noch meine Schüler aus jener Gegend diese Formen je
gehört haben. Auch aus Stitne oder aus der Umgebung von
Stitne stammende Schüler kennen diese Formen nicht. Wie
ist also Herr Prusik auf diesen Gedanken gekommen? Weil
er eben die oben angeführten Adjeetiva streduji und hoduji,
die bei Tomäs ze Stitneho Vorkommen, mit der Sprach-
eigenthümliellkeit bei Pribram und Mühlhausen in Verbindung
brachte, glaubte er, dass eben diese Formen in Stitne üblich
sind, was jedoch nicht der Fall ist. Dass er im Jahre 1875
selbst davon nichts wusste und erst jetzt durch die Formen
hoduji und streduji, die bei Tomäs ze Stitneho Vorkommen,
auf den Gedanken gebracht wurde, erhellt aus der Zeitschrift
Filologicke Listy, wo er selbst S. 231 bei dieser Spracli-
erscheinung nur auf Pribram und Mühlhausen hinweist und
von Pocätek und Stitne keine Erwähnung thut. Da in Stitne
Formen auf uj (üj) nicht zu hören sind, und in den genug zahl-
1 Die Abhandlung ist im Juni 1877 vorgelegt und absichtlich nicht ge
ändert worden. Meine neuerdings angesteilten Nachforschungen in Pocätek
und Stitne durch den Septimaner Joseph Nemec aus Pocätek und durch den
Sextaner Franz Bednär aus Stitne bestätigen, dass man die Formen auf uj
in Poöätek und Stitne nirgends hört. Beide Schüler stimmten darin überein,
dass man dort — sowie in der Volkssprache überhaupt — das v abwirft
(z. B. bratrü kabdt) und die Länge wenig beachtet. (Vgl. auch den Dat.
Plur. auf üm z. B. chlap'äm, wo die Länge des Vocals in der Volkssprache
ebenfalls nicht beachtet wird.) Bei Schriftstellern fand ich diesen Vorgang
zuerst bei Personennamen in der böhmischen Kosmographie des Sigmund
z Puchova J. 1554 z. B. S. 251 dva obrazy, jeden Scipionu a druliy
Hannibalu v. S. 708 Darius . . syn Hystaspu. Bei gewöhnlichen Schrei
bern, wie z. B. im Neuhauser Grundbuche Nr. T, findet man Formen auf
n (neben vov und uo) sowohl im Genitiv Plur. als beim Adjectiv (z. B.
Ptäcku) schon um das Jahr 1485.
16*
244
Gotthard.
reichen Schriften des Tomäs ze Stitneho kein Possessiv-Adjectiv
auf üj zu linden ist, so können die Adjectiva hoduji und sife-
duji nicht als Possessiv-Adjectiva aufgefasst werden. Ich fasse
diese Adjectiva als Bildungen mit dem weichen (adjeetivischen)
nominalen Auslaut auf, die aus den bereits zu u geschwächten
«-Stämmen volu, vonu, orlu, wieku, hodu, stredu hervorgegangen
sind. In Betreff des angeführten Beispiels tatinkuj syn kommt
es mir vor, als ob Herr Prusik das Beispiel aus der Kinder
sprache entlehnt hätte, denn wer wird von sieh sagen:
ja jsern tatinkuj syn? Kinder, wenn sie sprechen lernen,
sprechen die Formen oft eigenthümlich aus, und diese eigen-
thümliche Aussprache ahmen dann Kindermädchen oft aus
erheuchelter Zärtlichkeit bei der Pflege der Kinder nach.
Dass dann solche Formen keine Beachtung verdienen, versteht
sich von selbst. Doch gebe ich zu, dass die bei Personen
namen vorkommende Form auf üj, z. B. Havlüj,- Veranlassung
zu derselben Bildung bei anderen Substantiven gab.
Nach erfolgter Aufzählung der oben erwähnten Adjectiva
folgt nun die Erklärung der Entstehungsweise der Possessiva
auf ovi, a, o und uj. Der Dativ Sing, auf u wird zu Grunde
gelegt und gelehrt, die Sprache habe zwei Wege eingeschlagen,
indem sie 1. zwischen das u des Dativs und das adjectivische
Genusmerkmal a, a, o zur Vermeidung des Hiatus j einschob,
oder 2. das a in ov vor a, o steigerte.
Gegen die Deutung dieser Adjectiva aus dom Dativ
führen wir Folgendes an:
A. 1. Da die Possessiv-Adjectiva auf om im Slavischen
schon in der ältesten Zeit Vorkommen, so müssten auch die
Adjectiva auf uj, da sie sogar nach der Ansicht des Herrn
Prusik von den Adjectiven auf om . . verdrängt wurden, in
der ältesten Zeit gebildet worden sein. Da nun der Dativ
auf u aus u-i nach Abwertung des i entstand, und in ovi (aus
ui) das dativische i gefühlt ward, warum sollte hier die Sprache
bei der Bildung des Adjectivs j zur Vermeidung des Hiatus
eingeschaltet haben, wenn sie im Dativ lieber i in vlku ab
wirft, als dass sie vlku-j-i bilde, obgleich der Vokal i zu j
leichter führen konnte, als das adjectivische Genusmerkmal
a, o; und warum sollte die Sprache bei den Adjectiven aut
ovi nicht von dem fertigen Dativ ovi, der schon da war, die
Ucber die possessiven Adjectiva auf ovt> (uv), ova, ovo im Slavischen.
245
adjectivischen Formen gebildet haben; denn wozu aus dem
dativischen u erst das ov bilden, wenn es schon in ovi im
Dativ existirt. Um den Hiatus bei dem ?«-Laute zu vermeiden,
wird bei Nominalbildungen in der ältesten Zeit u in ov oder
in av gesteigert, das Einschalten des j bei vorhergehendem u
kann in einer erst verhältnissmässig späteren Zeit zugegeben
werden; ja der Dativ auf u aus ui — den ja Herr Prusik
auch so auffasst — belehrt uns, dass die Sprache in der
ältesten Zeit lieber das Casusmerkmal abwirft, als dass sie zum
Einschalten des j die Zuflucht nähme. Wenn also das Ein
schalten des j zur Vermeidung des Hiatus bei anderen Vocalen
— insofern es anders nicht zu erklären ist — zugegeben werden
kann, so darf man es doch bei dem «-Laut wenigstens nicht
für die Zeit, wo die Adjectiva auf oua entstanden, annehmen.
2. Wären die Formen auf uj (üj) von dem Dativ auf u
gebildet, so könnten die Bildungen auf uj (uj) auch ohne die For
men auf ov^ in der einen oder anderen slavischen Sprache Vor
kommen; da dies jedoch nicht der Fall ist, sondern die Form
auf üj die Form auf ovi voraussetzt, während die Formen auf
ov7j ohne die Formen auf üj existiren können und auch exi-
stiren, so muss die Bildung auf uj (üj) nur eine secundäre
sein, d. h. sie muss auf irgend eine Weise schon aus der Form
auf ovt> hervorgegangen sein; nähme man jedoch an, die Form
auf uj (üj) habe sich später aus dem Dativ auf u entwickelt, wäh
rend die Bildung auf ovz in eine viel ältere Periode falle, so
müsste man auch die Dativform auf ovi einer viel älteren
Periode zuschreiben, als den Dativ auf u, und es müsste so
dann das Possessiv-Adjectiv auf ov^ von der älteren Form auf
ovi gebildet sein, wozu wir ja selbst nach dem Ausspruche des
Herrn Prusik: ,die Bildung der possessiven Adjectiva auf
— uj und — ovi geht also Hand in Hand mit der Bildung
der Dative auf u und ovi‘ geführt werden, wobei jedoch die
Bildung auf ov^ nicht passt; ferner müsste man, wenn die Form
auf uj (üj) nicht eine Abart der Form auf ouz wäre,' sondern
ganz unabhängig von ihr unmittelbar aus dem Dativ auf u
horvorginge, erwarten, dass die Formen auf uj (üj) nach und
nach die älteren Bildungen auf ovt verdrängen, während Herr
Prusik hier behauptet, dass die Form auf uj (üj) vor der
Form auf ovz immer mehr und mehr zurücktrete. Denn wozu
246
Gott hu rd.
sollte die Sprache statt der älteren Form auf ovi eine ganz
neue Form auf uj (üj) bilden, wenn sie wiederum von der
älteren Form verdrängt werden sollte? Der Verlauf der
Sprachen zeigt ja, dass ältere Bildungen jüngeren Formen nach
und nach Platz machen, bis sie gänzlich verschwinden. So
nehmen die älteren Formen beim Verbum, z. B. slovu und
plovu, immer mehr ab, und neuere Bildungen, sluju und pluju,
setzen sich fest.
3. Wenn ferner S. 416 behauptet wird, dass, sobald ein
Substantiv den Dativ auf ovi ■— selbst wenn er ihm nicht zu
kommen sollte — zu bilden anfange, es von dem Augenblicke
an ein Recht auf ein possessives Adjectiv auf uj und ovi habe:
so wird ja hier der Dativ auf ovi als Grundlage der Possessiva
hingestellt und nicht der Dativ auf u, da ja in solchen Fällen,
die hier Herr Prusik im Sinne hat (z. B. vevoda, pastucha),
der Dativ auf u unerhört ist. Es wird also daselbst un
bewusst zugegeben, dass zunächst das Adjectiv auf ovi ent
steht, dem sich die Form auf uj (üj) anschliesse. Muss ovi
vorausgesetzt werden, bevor das Adjectiv auf om und uj (üj)
entstehen kann, so müsste man das Possessiv-Adjectiv auch
von der Form auf ovi bilden, und da käme man weder zu om,
noch zu uj. So lautet z. B. von pastucha, vojevoda der Dativ
in der älteren Zeit nur pastuse, vojevode. Da hier der Dativ
auf u nie gebildet ward, und nach der Ansicht des Herrn
Prusik die Possessiva auf uj und ovi nur aus dem Dativ auf
u entstehen, so könnten sich die Possessiva auf uj und ovi hier
,gar nicht entwickeln. Und so bildet in der That die ältere
Sprache, nach dem Auslaut sich richtend, Possessiva auf im:
pastuSin, vojevodin. Da jedoch später die Adjectiva auf ovi:
vevodöv, ova, ovo dennoch zum Vorschein kommen, und die
spätere Sprache im Dativ hier (nicht nach dem Auslaute,
sondern nach dem Geschlechte des Substantivs sich richtend)
ovi annimmt, so dachte hier Herr Prusik, dass das ovi
des Adjectivs mit dem ovi des Dativs im Zusammenhänge
stehe, und that entschieden den Ausspruch: ,sei einmal ovi
im Dativ, so sei auch das Recht zur Bildung des Adjectivs
auf uj und ovi da'. Diese Ansicht ist jedoch falsch; denn
die Dative auf e (sluze, vevode) sind noch ausschliesslich
im Gebrauche, und die Adjectiva auf öv (üv), ova, ovo existiren
Ueber die possessiven Adjectiva auf oyi (uv), ova, ovo im Slavischen.
247
schon. Es trat ja bei diesen Substantiven im Plural die
Silbe auf ov bedeutend früher ein als im Dativ Sing.; ja
die Silbe ov müssen wir uns in der Mehrzahl bei Personen
namen auf a in der urältesten Zeit denken, wie ja die Orts
namen auf ovice dies bestätigen. Hiess der Gründer eines
Ortes Mislca, so hiessen die Familienglieder Miskove und
nie Misky, und die Nachkommen überhaupt Miskovici, woraus
Miskovice hervorging. Mit zahlreichen Beispielen könnte man
diesen Vorgang aus dem Verzeichnisse der Ortsnamen von
Palacky belegen. Die den Complex bildenden Familienglieder
der Personennamen auf a haben also in der Urzeit schon im
Nom. Plur. ove, im Gen. Plur. ovz (ov), während der Dativ des
Personennamens einer einzelnen Person, z. B. Mislca, aus
schliesslich noch Misce hat. Nach und nach richten sich auch
die männlichen Substantiva auf « nach den Personennamen
und nehmen ove, öv im Plural an, und die Bildung des Dativs auf
ovi folgt erst nach. Man nehme nur die böhmische Alexandreis
in die Hand. Es ist bei Personennamen auf a (sowie überhaupt
bei den männlichen Substantiven auf a) vom Dativ auf ovi keine
Spur da, und doch kommen die Possessiv-Adjectiva auf ovz (öv)
von ihnen schon vor. So lesen wir da im Nominativ: uzre Filota,
und demgemäss im Dativ: prispechu brzo k Filote, gleich darauf
steht das Adjectiv: bratr Filotöv. Da also zunächst bei Personen
namen auf a der Genitiv Plur. auf ovz (öv) da war, während der
Dativ Sing, auf e hier noch feststand, und von dem Dativ auf ovi
keine Spur war, so konnte das Adjectiv auf ovz (öv, üv), wenn
es aus einem festen Casus entstand, nur aus dem Genitiv Plur.,
wie ich ja weiter unten zeigen werde, hervorgehen. Dass aber
die Adjectiva auf üj und ovz Hand in Hand gehen, ist nur
insofern richtig, als zuerst der Genitiv Plur. auf ovz (öv) ent
steht, woraus nach erfolgter Dehnung des 6 in uo (ü), das bei
gewöhnlichen Schreibern in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts
als u geschrieben wurde, und nach Abfall des v Formen auf
u (u) zum Vorschein kommen, an die eben ji gerade so heran
tritt, wie im Lithauischen der Genitiv Plur. auf u das Pronomen
jis annimmt. Auch ich gebe also zu, dass die Formen auf
ovz (öv) und üj einen und denselben Ursprung haben, nur war der
Genitiv Plur. auf ovz und das Adjectiv auf ovz, ova, ovo schon
da, ehe die Form auf üj aus dem Genitiv entstehen konnte;
1
248
Gotthard.
dagegen könnten nach Erklärung des Herrn Prusik viele Ad-
jectiva auf ovz, ova, ovo nickt einmal zu der Zeit da gewesen
sein, wo im Dativ weder u noch ovi war; wenn sie aber schon
zu der Zeit da sind, wo weder u noch ovi im Dativ sich vor
findet, so konnte der Dativ Sing, auf ihre Entstehung gar
keinen Einfluss üben.
4. Wenn ferner nach der Ansicht des Herrn Prusik die
Bildung der possessiven Adjectiva auf uj (üj) und ovz Hand in
Hand mit der Bildung der Dative auf u und ovi ginge und
auf das Vorhandensein des Dativs auf ovi das Hauptgewicht
zu legen wäre, da ja, selbst wenn der Dativ auf u unerhört
ist, doch Possessiv-Adjectiva auf uj (üj) und ovz hervorgehen
können, wenn nur der Dativ auf ovi da ist, so dürfte z. B. die
russische Sprache, die keine Dative auf ovi entwickelte, einer
seits Possessiv-Adjectiva auf ovz nicht aufweisen, andererseits
könnte sie reich an Possessiv-Adjectiven auf uj sein. Und
was besitzt die russische Sprache? Kein einziges Possessiv-
Adjectiv auf uj, dagegen ist sie sehr reich an Possessiv-
Adjectiven auf ovz, da ja der Genitiv Plur. auf ovz, mit dem die
Possessiva auf ovz Zusammenhängen, gerade so wie bei uns. im
Gebrauche ist.
5. Wären die Adjectiva aus dem Dativ auf u entstanden,
so könnte man zwar die Adjectiva auf ovz von den neutralen
Stämmen nicht erwarten, weil eben die neutralen Stämme die
Steigerung in ov nicht zulassen, jedoch läge kein triftiger Grund
vor, warum die Formen auf uj sich nicht hier hätten entwickeln
können, wenn sie unmittelbar aus dem Dativ auf u hervor
gingen und nicht secundäre Bildungen wären. Der wahre
Grund, warum sie von Neutral-Stämmen nicht Vorkommen, ist
eben der, dass der Genitiv Plur. bei ihnen nie auf ovz gebildet
wird (telz), und hiemit weder das Adjectiv auf ovz, noch die
Form auf üj bei ihnen entstehen kann.
B. Gehen wir zu dem syntaktischen Gebrauche der
Adjectiva über.
Ist es nun dem Herrn Prusik nicht gelungen, formell
die Entstehung des Possessiv-Adjectivs aus dem Dativ nach
zuweisen, umsoweniger kann er es syntaktisch belegen, ob
gleich er aus dem Umstande, dass der Dativ im Slavischen
Ueber die possessiven Adjectiva auf out. (uv), ova, ovo im Slavischen.
249
die possessive Bedeutung in attributiver Geltung annehme,
schliesst, dass dadurch seine Ansicht syntaktisch auch bekräftigt
sei. Es ist wohl richtig, dass der slavische Dativ statt des
possessiven Genitivs öfter stehe, als dies in einer anderen
arischen Sprache stattfinde; nur suche ich den Grund nicht
darin, dass ich etwa meinen sollte, der Dativ hätte ursprüng
lich die possessive Function gehabt und dieselbe im Laufe der
Zeit auch dem Genitiv zugewiesen. Nein, gerade umgekehrt
ist es; der Dativ tritt oft statt des possessiven Genitivs ein,
und zwar in den slavischen Sprachen öfter als in den anderen
arischen Sprachen, weil der Dativ im Slavischen auch schon
in der Formenlehre den Genitiv zuweilen verdrängt, wie wir
ja dies im Böhmischen bei den unbelebten Substantiven männ
lichen Geschlechtes (dub, Genitiv in der älteren Zeit duba,
jetzt ditbu durch den Einfluss des Dativs) deutlich sehen.
Dass also statt des possessiven Genitivs auch der possessive
Dativ vorkommt, ist wahr, aber kein Beleg, dass die possessiven
Adjectiva aus dem Dativ, dessen ursprüngliche Function es
nie war, hervorgegangen seien. Den Ausschlag geben jedoch
hier die possessiven Adjectiva, wenn sie eine Apposition bei
sich haben, was ja z. B. im Altböhmischen oft der Fall ist
und immer nur durch den Genitiv, nie durch den Dativ ge
schieht. Wenn daher hier Herr Prusik bei Anführung der
Beispiele v domu Davidove, otroka svojego — v domu David,ove,
dietSte sveho meint, dass man sich da nicht beirren darf, so bin
auch ich überzeugt, dass die angeführten Beispiele und die
ganze ältere böhmische Literatur, die solche Beispiele aufweist,
uns nicht beirren, wohl aber belehren sollen, dass in der alten
Zeit die Possessiv-Adjec.tiva als aus dem Genitiv entstanden
gefühlt wurden und daher sehr oft mit dem Genitiv abwechseln,
oder das Attribut im Genitiv lassen, bis sie sich endlich die
Bahn statt des Genitivs vollkommen brechen, z. B. na ciesarove
Dioklecianove dvofe. Man sieht eben im Altböhmischen, wie
die Sprache bei Einführung der Possessiv-Adjectiva mit dem
Genitiv ringt. Wenn nun Herr Prusik aus keiner slavischen
Sprache nicht einmal ein Beispiel anführen kann, wo bei
dom Possessiv-Adjectiv das Attribut im Dativ stände, dagegen
in solchen Fällen den Genitiv findet, wie kann er da bei den
Possessiv-Adjectiven ihren Ursprung aus dem Dativ syntaktisch
250
Gotthard.
belegen? Denn da die Possessiv-Adjectiva auf slavischem Boden
entstanden sind, so müsste sich docli bei ihnen das Bewusst
sein vom dativischen Ursprung irgendwo zeigen; da jedoch
von diesem Bewusstsein keine Spur zu finden ist, so ist es
blos eine unbegründete Annahme, wenn da Herr Prusik
meint, dass das Bewusstsein von dativischem Ursprung bei
ihnen erloschen sei; denn davon könnte er hier nur dann
sprechen, wenn er wenigstens Spuren des dativischen Bewusst
seins bei diesen Adjectiven nachgewiesen hätte. Sowie er in
seiner Abhandlung §. 4 gegen Bopp mit vollem Recht das
grösste Gewicht darauf legt, dass für den Fall, wenn u aus ovi
entstanden wäre, nothwendig nicht nur bei den neutralen ur
sprünglichen a-Stämmen (slovo), sondern auch bei den Adjec
tiven, deren Stamm dem ursprünglichen «-Laute angehörte, die
ursprüngliche Form auf ovi gebräuchlich sein müsste: ebenso
hätte er bei den possessiven Adjectiven das grösste Gewicht
darauf legen sollen, dass für den Fall, wenn aus dem dativischen
u die Possessiv-Adjectiva hervorgegangen wären, nothwendig
bei ihnen im syntaktischen Gebrauche das dativische Bewusst
sein klar und evident sich zeigen, ich sage jedoch nur — wenig
stens in einigen Spuren hervortreten müsste, die jedoch nirgends
zu finden sind. Sowie er nun Bopp’s Behauptung dadurch,
dass Bopp den Dativ auf ovi bei den neutralen «-Stämmen
und bei den adjectivischen a-Stämmen nicht nachweisen konnte,
für ungültig erklärte: ebenso fällt die von ihm aufgestellte
Behauptung, die Possessiv-Adjectiva seien aus dem Dativ auf u
entstanden, dadurch, dass sich das dativische Bewusstsein der
Possessiva nicht nachweisen lässt, in Nichts zusammen.
Herr Prusik hat also nicht nachgewiesen, dass uj und om
aus dem Dativ auf u entstanden sind, sondern blos die For
men auf uj und ovi aus ihm zu deuten gesucht.
C. Es bleibt uns hier noch die Frage übrig: Können
die Possessiv - Pronomina moj, tvoj, svoj aus dem
Dativ gedeutet werden?
Da sich zufolge unserer Erörterung die Theorie des Herrn
Prusik in Betreff der Possessiva auf ovz (uv), ova, ovo und uj
nicht bewährt hat, so kann auch die Erklärung der possessiven
Pronomina moj, tvoj, svoj, als ob sie aus dem Dativ Sing, mi,
Ueber die possessiven Adjectiva auf ov* (uv), ova, ovo im Slaviscben.
251
*tvi, *svi entstanden wären, nicht richtig- sein. Hier muss
vor Allem bemerkt werden, dass die Dativformen ti und si
die Formen tvi und svi, die da als Grundlage angenommen
werden, im Slaviscben nicht voraussetzen; denn hätten auf
slavischem Boden diese Formen wie tvi und svi gelautet, so hätte
die eine oder andere slavische Sprache wenigstens in einigen
Spuren diese Bildungen aufzuweisen; da es jedoch nicht der
Fall ist, und auch keine Spur vorhanden ist, dass tvoj, svoj je
ihr v eingebüsst hätten, so kann man doch nicht annehmen,
dass es hier im Dativ Sing, geschehen sei; zweitens spricht
ja die pronominale Declination dagegen; denn hätte die Sprache
durch Steigerung des nur vorausgesetzten tvi, svi die Formen
tvoj, svoj gebildet, so würde sie sich dessen bewusst sein, sowie
sie sich dessen hei Substantiven, z. B. boj, ndpoj, bewusst ist,
und hätte sodann in der Zeit, wo diese Formen entstanden
sind, zu der nominalen Declination gegriffen; da hier jedoch
von der nominalen Declination keine Spur ist, und diese
Possessiv-Pronomina schon in der ältesten Zeit pronominal
declinirt werden, so kann man doch der Sprache nicht im-
putiren, dass sie sich eben in dem Momente, wo sie die
Form durch nominales Suffix (gesetzt den Fall, dass es so sei)
bildet, sogleich des nominalen Auslautes nicht bewusst werde
und durch eine Irrung zu der pronominalen Declination greife,
wie wir uns dies nach der Auffassung des Herrn Prusik
vorstellen müssten, da er ja hier erklärt, dass die adjectivische
Endung a, o angefügt, und das i des Dativs zur Vermeidung
des Hiatus in oj gesteigert werde : tvi — tvoj^, a, o — tvoj, a, s.
Nach dieser Erklärung, die da aufgestellt wird, wird auch
die Ansicht Bopp’s angeführt. Bopp war der Meinung, dass
den sanskritischen Ablativformen mat, tvat im Slavischen die
Formen no, tvo entsprächen, und hiemit auch nach der voraus
gesetzten Form svat die Form svo. Herr Prusik corrigirt
hier, indem er hinzufügt: ,warum nicht lieber to, so confer
dat. ti, si‘. Wenn er sich jedoch selbst da bei der blos'
vorausgesetzten Form tvi auf das sanskritische ihm, Zend thvoi,
bei svi auf die Prakritform se statt svS beruft, um das v in
dem vorausgesetzten tvi, svi zu erweisen, wie kann er dann den
Bopp corrigiren, wenn Bopp bei den Formen tvo, svo zu der
sanskritischen Form tvat und dem mit Recht vorausgesetzten
252
Gotthard.
svat greift? Denn wenn er daselbst scharf gegen Bopp auf
die Formen ti, si hinweist und meint, dass die Formen nicht
tvo, svo, sondern to, so lauten sollten, so könnte man ihm mit
demselben Rechte bei seiner Erklärung des tvoj, svoj sagen:
,warum nicht lieber toj, soj, confer dat. ti, si‘. Was dem Einen
recht ist, muss auch dem Anderen recht sein. Auch thut er
da entschieden Unrecht, wenn er den Bopp belehren will,
dass die Formen nach Bopp’s Voraussetzung nicht moj, tvoj,
svoj, sondern mostt (moc), tvoSti (tvoc), svostb (svoc) lauten
müssten. Denn die von ihm absichtlich ersonnenen Formen
mostb u. s. w. hätten entstehen können, wenn sie gleich bei
der Bildung des Ablativs aus dem Ablativ gebildet wären.
Da jedoch die Ablativformen mo, tvo, svo gleich bei der Bil
dung des Ablativs das Suffix t nach slavischen Lautgesetzen
hätten abwerfen müssen, und hiemit in den Ablativformen von
dem ursprünglichen t keine Spur schon in der Urzeit auf slavi-
schem Boden in diesen Formen zu finden wäre, so könnten
die Formen des Possessiv-Pronomens, das ja doch später ge
bildet wurde als der Ablativ, nur von den bereits fertigen
Ablativformen gebildet werden, bei denen sich die Sprache
des ursprünglichen Charakters t gar nicht bewusst wäre. Sehen
wir den Ablativ schon im Sanskrit im Verschwinden, um so
mehr müssten die Ablativformen im Slavischen schon in der
Urzeit rar gewesen sein, da man ja den Ablativ im Slavi
schen sogar bezweifelt. Sowie nun Herr Prusik die Possessiv-
Adjectiva auf om und vj (iij) aus dem Dativ auf u hervor
gehen lässt und an das abgefallene i — erklärt er ja selbst,
vlku sei aus vlkui entstanden — nicht denkt und nicht ver
langt, dass es bei der Bildung der genannten Adjectiva zum
Vorschein komme, um so weniger kann das t des Ablativs,
das gleich bei der Bildung des Ablativs im Slavischen weg
fallen müsste, bei der Formation des moj, tvoj, svoj zum Vor
schein kommen. Dies hätte nur dann eintreten können, wenn
die Bildung des Ablativs und des Possessiv-Pronomens moj,
tvoj, svoj gleichzeitig eingetreten wäre; denn dann hätte das t
dadurch, dass es gleich eine Stütze bekäme, sich erhalten
können. Wenn er also selbst hier statt von vlkui von
der bereits abgeschliffenen Form vlku die Possessiva bilden
konnte, ohne auf das i Rücksicht zu nehmen, obgleich die
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovt> (uv), ova, ovo im Slaviscben.
253
Sprache durch die Nebenform vlkovi ganz deutlich auf das
dativische i hinweist, um so weniger hat er das liecht, dem
Bopp, der schon aus fertigen Formen, bei denen sich die
Sprache des abgefallenen Casussuffixes t nicht bewusst war,
die Possessiva hervorgehen lässt, dies vorzuhalten. — Uebrigens
muss man mo, tvo, svo, da ja der Ablativ im Slaviscben be
stritten wird, nicht als Ablativformen, sondern als versteinerte,
uralte, nominalgebildete Genitive auffassen, da ja der Genitiv
aus dem Ablativ hervorging und nur eine Abart des Ablativs
ist. Während man bei den Formen mo, tvo, svo, wenn man
sie als Ablative auffasst, zulassen muss, dass hier t abfiel,
wird man sich hier die Formen mo, tvo, svo — wenn man sie
als alte Genitive, die mit dem aus dem t des Ablativs hervor
gegangenen s des Genitivs gebildet wurden — als nach Abfall
des s (sowie beim Ablativ des t) entstanden vorstellen müssen.
Diese Genitive gehen dann aus der Grundform (die auch
Hattala annahm) *my, ty, * sy hervor. Nach Steigerung des y
in ov (tovs) und nach erfolgter Metathesis des ov in vo (tvos,
vgl. la/s — kavs — lcvcis), und nach Abfall des s nach slavi-
sclien Lautgesetzen entstehen dann die Formen: ty — tovs —
tvos — tvo; sy — sovs — svos — svo; my —■ movs — mvos
— mvo, in welch’ letzterer Form in der Consonantengruppe rnv
das v verschwindet: mo. Von diesen versteinerten Genitiven
mo, tvo, svo sind nun die Possessiva moj, tvoj, svoj mittels
ji, ja, je gerade so gebildet, wie von den Genitiven Plur. näs
und vds die Possessiva nds und vds (nas -(- ji, vas -j- ji) ent
standen sind.
III.
Obwohl ich mich mit der Theorie des Herrn Prusik hier
nicht einverstanden erklärte, so stimme ich doch mit ihm darin
überein, dass die Possessiv-Adjectiva auf ovs, ova, ovo aus
schon fertigen Casus — jedoch aus den Genitiven — ent
standen sind.
Wie sind die Adjectiva auf ovt>, ova, ovo ent
standen?
Die Possessiv-Adjectiva auf ovz>, ova, ovo haben sich erst
auf slavischem Boden aus dem possessiven Genitiv Plur., zu-
254
Gotthard.
nächst der männlichen Personennamen, sodann der männlichen
Substantiva überhaupt, die im Genitiv Plur. ovz zulassen, ge
bildet. Je mehr sich der Genitiv Plur. auf ovz ausbreitet,
desto mehr nimmt der Gebrauch dieser Adjectiva zu. So lange
die Substantiva männlichen Geschlechtes auf a im Böhmischen,
z. B. pastucha, junoSa, den Genitiv Plur. pastuch, junos
oder junosi hatten, konnte von ihnen das Possessiv-Adjectiv
auf ovz, ova, ovo nicht gebildet werden. Die im Altböhmischen
vorkommenden Formen pastuSin, junosin . . sind eben nach
Analogie der weiblichen a-Stämme des gleichen Auslautes
wegen gebildet und rühren aus der Zeit, wo die Genitive auf
ovs (öv) bei diesen Substantiven noch nicht eintraten. Ebenso
ist holubin als Erbschaft aus uralter Zeit anzusehen. Erst nach
und nach werden bei den männlichen Substantiven auf a die
adjectivisehen Formen auf im, ina, ino durch die Formen auf
ovz, ova, ovo verdrängt, weil eben im Laufe der Zeit bei diesen
Substantiven der Genitiv Plur. auf ovz (öv) ausschliesslich ge
braucht wird, sowie er sich auch bei den im Nominativ zu z ge
schwächten «-Stämmen festsetzt (holuböo statt holub). Jedoch
muss man hier festhalten, dass Personennamen männlichen
Geschlechtes, mögen sie im Nominativ Sing, auf z oder auf a
auslauten, schon in der Urzeit im Slavischen im Nominativ Plur.
ove, Genitiv Plur. ovz (öv) hatten, wie es ja uralte Ortsnamen, die
hier früher waren als die Literatur, schlagend beweisen. Nach
den Personennamen richteten sich erst nach und nach die
Substantiva, und zwar zunächst, wie es uns ja der Verlauf der
Sprache selbst zeigt, die Substantiva, die das a in der Urzeit
schon zu z im Nominativ Sing, schwächten, sodann erst (jedoch
bedeutend später) die Substantiva, die das a im Nominativ Sing,
bis jetzt behaupten.
Wie kommt es nun, dass die Sprache gerade zu
dem Genitiv Plur. griff?
Die Sprache griff zu dem Genitiv Plur., weil er 1. nur
den blossen Stamm, bei dem sowohl der ursprüngliche «-Laut,
als der zu u geschwächte a-Laut in der zu ov gesteigerten
Form sich erhielt, darbot, und das im Altslavischen vor
kommende, gänzlich versteinerte Cassussuffix z zugleich als
adjectivischer Auslaut des Masculinums gefühlt werden konnte;
Ueber dio possessiven Adjectiva auf out. (üv), ova, ovo im Slavisclion.
255
2. weil sowolil der attributive als der prädicative Gebrauch
des possessiven Genitivs zum adjectivischen Gebrauche führte,
und der Plural statt des Singulars bei Personennamen, bei
denen sich zunächst diese Adjectiva aus dem Genitiv Plur.
entwickelten, in vielen Fällen fast ausschliesslich in der älteren
Zeit gesetzt wurde. Ward einmal der Genitiv Plur. auf ov^
als männliches Adjectiv gefühlt, so konnte sich leicht die
weibliche Form auf a, zu deren Entwickelung im Krainischen
und selbst im Böhmischen, wie wir weiter unten sehen werden,
auch der Genitiv Sing, auf ova beitrug, entwickeln, zu der
sich sodann der neutrale Gebrauch (ovo) gesellte. Jedoch
drang der neutrale Gebrauch im Böhmischen in der Volks
sprache wenig durch. Weil eben die Possossiv-Adjectiva auf
ovz und ova nur Genitive waren und als solche gefühlt wurden,
Hess sie die Volkssprache lange unflectirt. Als nun in der
Schriftsprache der neutrale Gebrauch in Entwickelung kam und
sodann auch im Volke Eingang zu nehmen anfing, wusste das
Volk mit der Form auf ovo nicht umzugehen. Diesem Um
stande ist es zuzuschreiben, dass es in Böhmen Gegenden gibt
(s. auch Filolog. listy 1875, S. 281), wo die Form auf ovo gar nicht
flectirt wird. Weil eben die Volkssprache die Formen auf ovz
und ova als Genitive fühlte, die keiner Veränderung bedurften,
Hess sie auch die Form auf ovo, als sie ihr durch die Schrift
sprache zugänglich gemacht wurde, unflectirt.
Um den Plural hier klar zu machen, müssen wir hier
Familiennamen auf «, z. B. Jlavlü, Pavlü, Vdvvü, Miskü u. s. w.
besprechen. Da sich aus solchen Familiennamen, die freilich
früher Iiavlöv, Pavlöv, Vavrov... gelautet haben, auch possessive
Adjectiva bildeten, so ist man hie und da auf den Gedanken
gekommen, die Familiennamen auf ü als ursprüngliche Possessiv-
Adjectiva, die erst Eigennamen geworden seien, zu betrachten.
Die Sache verhält sich gerade umgekehrt. Die Possessiv-Ad-
jectiva waren noch nicht da, als schon die Genitive Iiavlöv,
Pavlöv, Petröv . . existirten. Wie kam jedoch die Sprache zu
der Mehrzahl? Es ist eine uralte Gewohnheit, die sozusagen
durch Erbschaft sich fortpflanzte und bei dem Landvolke am
meisten sich erhielt. Wir müssen uns da in die alte Zeit
hineindenken, wo das altböhmische Becht noch in voller Gel
tung war. Gut und Habe war der ganzen Familie im weiteren
256
Gotthard.
Sinne, d. h. einem Geschlechte (rodu), das aus mehreren
Familien im engeren Sinne bestand, gemeinschaftlich; alle
Mitglieder hatten gleiches Recht auf den Nutzgenuss, und
gingen die Glieder auseinander, so theilten sie Gut und Habe
zu gleichen Theilen untereinander. In einer solchen Zeit
schwand der Einzelne, und der Complex dieser Glieder trat in
den Vordergrund. Der Complex, dem der Einzelne, der sich
nur durch den Vornamen von den Uebrigen unterschied, an
gehörte, trat in den Genitiv Plur. Und diese Sitte erhielt
sich im gewöhnlichen Leben bei dem Volke bis heutzutage,
obgleich die Verhältnisse schon seit vielen Jahrhunderten sich
geändert haben, und Jeder schon als einzeln stehendes Indivi
duum im öffentlichen Leben in den Vordergrund tritt. Wenn
also in der alten Zeit, wo der Einzelne in der Familie auf
ging, die Familienglieder sich trennten und neue Familien
gruppen gründeten, so Messen die neuen Familienglieder,
deren Gründer ein Pavel, Havel, Petr war, Pavlove, Ilavlove,
Petrove, und nicht Pavlovi, Havlovi, Petrovi; und so entstanden
Familien der Pauls, Peters . . (rodiny Pavlü, Havlü, Petra, viz
Mill. ,dum Pavlöv slovieSe 1 , wo Pavlöv Genitiv Plur. ist), und
deshalb sagt man noch jetzt u Pavlü, u Havlü, u Petrü, und
nicht u Pavlovych, u Havlovych, u Petrovych; ebenso sagt man
im Dativ k Pavlovilm, k Havlovüm, k Petrovum (vgl. den alt-
böhmischen Dativ bohovöm und den noch existirenden Dativ
k slddkuvüm), und nicht Ic Pavlovym, Je Havlovym, k Petrovym,
wie wir ja erwarten möchten, wenn Pavlü, Havlü, Petrü . . .
Adjectiva wären. Und so gibt es noch heutzutage Dörfer, wo
das Haupt der Familie selbst, obgleich es z. B. Paclita heisst,
von sich selbst sagt: Ja jsem Pachtü, indem es sich als ein
Glied der Familie Paclitü fühlt. Die löblichen k. k. Aemter
könnten am besten Zeugniss ablegen, wie oft diese Bezeich
nung durch den Plural Schwierigkeiten macht. So nennt sich
oft mancher Landmann nur mit dem Complexiv-Ausdruck,
z. B. tit.arkü, ob er StdreJc oder Starlca heisst, weiss er selbst
nicht zu entscheiden. Und so findet man unter Blutsverwandten,
dass der Eine Pavel, Havel . ., der Andere Pavlü, Havlü . .
sich schreibt, je nachdem er in die Matrik bei der Taufe mit
dem Complexiv Ausdruck nach der Volkssitto, oder mit dem
ihm entsprechenden Singular eingetragen war. Diese Com-
Uobor dio possessiven Adjcctivn uuf vwb (itv), uva, ovu im Slnvisolicn. 257
plexiv-Bezeichnfing auf ü schwindet mit Recht in der Schrift
sprache immer mehr und mehr; denn die Deutlichkeit er
fordert es, dass — wenn schon der Einzelne rechtlich als
selbstständiges Individuum, als eigener Herr seiner Habe auf-
tritt — die Complexiv-Bezeichnung verdrängt und nach dem
beim Landvolke üblichen complexiven Plural mit dem ent
sprechenden Singular bezeichnet werde. Diese Nothwendigkeit
musste sich hauptsächlich heraussteilen, als man eben im
15. Jahrhundert die Grundbücher einführte. Denn da der
Einzelne in der Regel als Käufer oder Verkäufer erscheint, so
war es auch angezeigt, dass man den Einzelnen als Käufer
oder Verkäufer hervortreten liess; jedoch gilt auch hier das
Sprichwort: ,usus est tyrannus', da auch hier die Schreiber
oft nach der Volkssitte sich richten und den Complexiv-
Ausdruck gebrauchen. Werfen wir einen Blick auf das älteste
Neuhauser Grundbuch vom Jahre 1485—1533. Man muss hier
Acht geben, ob man es mit dem Haupte der Familie oder mit
dem Sohne zu thun hat. Die Declination ist hier derart con-
sequent durchgeführt, dass man gar nicht irre gehen kann.
Die Schreiber unterscheiden ganz genau den substantivischen
und den adjectivischen Gebrauch dieser Namen. Werden
diese Namen adjectivisch behandelt, so wird damit immer der
Sohn bezeichnet, und es wird auch in der Regel (jedoch nicht
immer) das Wort syn hinzugefügt. So lesen wir S. 180 Vdcslav
Vävröv syn und daselbst im Dativ Vdcslavovi Vdvrovu synu.
Derselbe wird S. 1G1 Vdcslav Vävröv ohne weiteren Zusatz
genannt. Ebenso wird S. 37 und 54 Petr Stryökuov ohne Zu
satz angeführt und adjectivisch behandelt, z. B. gleich S. 3:
mezi Petrem Stryckovym. Vgl. noch S. 11 Fayfarovu synu,
Matzkovu synu. Ebenso ist S. 438 Vanka Leksova richtig; denn
sowie man bis heute im Russischen Jemand aus besonderer
Höflichkeit nicht bei seinem Familiennamen, sondern mit dem
Vor- und Vaternamen nennt, ebenso wird hier Vanek blos
mit dem Vaternamen als Leksu (öv syn) (vgl. Benes Hermanöv)
bezeichnet. Diese Beispiele mögen genügen, um darzuthun,
dass die Schreiber des Grundbuches den adjectivischen Ge
brauch dieser Namen genau kannten und consequcnt in der
Declination durchführten. — Von diesem adjectivischen Ge
brauche der Namen muss man hier den Oomplexiv-Ausdruck,
Sitaungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 17
258
U o 11 h a r d.
den die Schreiber statt des bestimmteren Singulars gebrauchen,
unterscheiden. Um das Jahr 1524 wird Jan Privalmu an
geführt. Würde man Privalmu als Adjectiv hier auffassen,
so würde man sehr irren; denn dieser Jan Pfivalenu, der sein
Haus verkaufte und ein anderes Haus sich kaufte, hat eben
S. 353 nicht Pfivalenovu im Dativ, wie ja der Dativ lauten
müsste, wenn der Schreiber Pfivalenu als Adjectiv gefühlt
hätte, sondern Janovi Privalenovi. Ebenso heisst sein Haus
dom Jana Pfivalenu und nicht Jana Pfivalenova. Dass man
hier nicht daran denken dürfe, Pfivalenu als Adjectiv mit döm
zu verbinden, davon gibt das ganze Buch Zeugniss ab, weil
man einen solchen Vorfall aus dem Buche nicht belegen kann,
und das Wort auch nie adjectivisch declinirt wird. Nach
folgende Beispiele werden es auch nachweisen. Sehr oft steht
in dem Buche der Name Plocar, z. B. Jan Plocar, Jira Plocar.
S. 424 — 426 lesen wir bald Roll Jiry Plocara (Gen. Sing.),
bald Roli Jiry Plocarü, und sodann Jira Plocarü. Es ist hier
Plocarü gerade so gebraucht, wie oben Jana Pfivalenu. Doch
am schlagendsten beweist es ein solcher Fall, wo der Personen
name mit dem Genitiv Plur. auf ovic wechselt. Pavel Minka
und Vdcslav Miska waren wahrscheinlich Brüder und starben
fast gleichzeitig. Ihre Häuser, Malzhäuser und Gärten wurden
nach ihrem Tode verkauft. Und da lesen wir S. 478: Zalirada
neboztika Pavla Miskovic anstatt Pavla Misky; und der Genitiv
Plur. Miskovic wechselt mit dem Genitiv Plur. Miskü ab, denn
gleich daneben steht Pavel Miskü neboztik. Dass hier Miskü
Genitiv Plur. ist, beweist ja auch die S. 472, wo vom Wenzel
Miska die Rede ist und in der Aufschrift steht: Sladovna Fencle
(Vdcslava) Miskü — also Genitiv Plur. —, während auf der
selben Seite oben in der Aufschrift Doum Fencle Misky — also
Genitiv Sing. — steht. Häutig wird Mathüs Thefiba als Nachbar
oder als Käufer angeführt. Als Rath der Stadt Neuhaus heisst
er Mathüs Thefibuov; weil hier Thefibuov Genitiv Plur. ist, so
heisst es hier nicht im Instrumental mezi Mathüsem Thefibovym,
sondern Mathüsem Thefibü (siehe S. 26 und 34). — Wuolf
Olykuov wird schon auf S. 3 erwähnt. Weil Olykuov kein Ad
jectiv ist, so heisst es überall Wolfa Olyka (Gen.), Wolfovi
Olykovi (Dat.). Sein Sohn heisst Janek Olikovic. Diese Geni
tive auf ic werden oft statt der Genitive auf ü gesetzt, z. B.
Ucber die possessiven Adjectiva auf ov-b (uv), ova, ovo im Slavischen.
259
S. 3 vedle roll Janlca Lazarovic, S. 35 vedle Janka Olikovic,
S. 43 mezi Fenclem Miskovic, aber S. 22 Fendern Misku, wo
man nicht entscheiden kann, ob Misku (denn ohne Bezeichnung
wird das u im Grundbuche geschrieben) als Misku oder als
Misku, (Miskou) gedacht wurde; S. 97 Simovi Stryckovic; ja
sogar S. 28 Sevcovic Jana. Die Schreiber des Neuhauser Grund
buches waren sich also dessen bewusst, dass der Complexiv-
Ausdruck, z. B. Misku, im Genitiv Plur. steht, und deshalb
wechseln sie diesen Genitiv auf u oder uov mit dem Genitiv
Plur. auf ovic ab: Vdvrovic, Plocarovic, Miskovic. Sowie sie
bei der Declination dieser Namen den Genitiv auf ovic — Jana
Petrovic, Väcslava Miskovic — unverändert lassen, ebenso lassen
sie den Genitiv Plur. auf ü stehen, wie ja schon das oben an
geführte Beispiel Sladovna Fencle Misku bezeuget. 1 Da jedoch
die Schreiber ganz wohl fühlten, dass dieser Complexiv-Ausdruck
nur eine uralte volksthümliche Sitte sei, und dass an seiner
statt der Nominativ Sing, stehen sollte, so nahmen sie in der
Regel keine Rücksicht auf die im Plural stehende Form und
declinirten nach dem entsprechenden Singular: Pavla Misky,
Janovi Plocarovi, ja selbst im Nominativ setzt ein und derselbe
Schreiber, wenn er auch in der Aufschrift den Complexiv-
Ausdruck im Genitiv Plur. gebraucht, gleich daneben den
Singular: Pavel Miska. Vgl. z. J. 1592 die Aufschrift ,Fenczl
Obrazek. Petruov Czayzaluov 1 im Nom., jedoch im Dat. daselbst
,Fenczl. . prodal Petrovi. Die Schreiber haben also gut gefühlt,
dass, wer ein Glied der Familie Misku, Petrü, Vävrü ist, ein
Miska, Petr, Vdvra sei, und daher gebrauchen sie neben dem
Complcxiv-Ausdrucke den Singular : Petr, Vdvra. Daraus ist
ersichtlich, dass selbst in den Grundbüchern der Zuname oder
Taufname als Complexiv-Begriff oft nach alter Sitte in den
Genitiv Plur. gesetzt wurde, und dass der Pluralbegriff in
solchen Verbindungen derart sich abschwächte, dass man an
die Mehrzahl gar nicht dachte und somit leicht den attributiv
1 Im Pilgramer Grundbuche (18. Jahrh.) ,PurgJcrecht domovnich zdpisüv
v ohrade Icrdl. mesta Pelhfimova (Eigenthum des Pilgramer Real-Gymna-
siums) 1 steht bei Anführung des Eigenthümers durchgehends der Genit.
Sing. z. B. Dum Martina Mitisa, Düm Adama Rokasa, jedoch liest man
S. 195 J. 1742 den complexiven Genitiv ,Düm Pana Vojtecha Auguslü.‘
(Nom. Auyusta — ,mezi Augustau“).
17*
260
Gotthard.
oder prädicativ gebrauchten Possessiv-Genitiv als Adjectiv
fühlen konnte.
Nach Erörterung der pluralisehen Complexiv-Bezeiclinung
wollen wir nun auf den Genitiv Sing, auf ova, der im Kraini-
schen noch im Gebrauche ist und auch im Böhmischen, wie
wir hier zeigen werden, hie und da vorkommt, eingehen. Schon
in meiner Jugend war mir die Neuhauser Form auf ova (die
eben in Süd-Böhmen üblich sein musste), z. B. bratrova düm,
bekannt, jedoch habe ich sie erst jetzt beachtet, seit ich
das werthvolle Neuhauser Grundbuch in die Hand bekam.
Diese Form bratrova ist offenbar als Genitiv Sing, aufzufassen.
Das Böhmische hat drei Casus mit der Silbe ov im Plural (ove,
öv, ovöm) entwickelt, in der Einzahl den Genitiv auf ova, der
nur deshalb in der Schriftsprache verschwunden ist, weil er
adjectivisch gebraucht und declinirt wurde, und sodann den
Dativ auf ovi. Diesen Genitiv auf ova, der sich noch in Neu
haus in der Volkssprache erhält, findet man auch in dem Neu
hauser Grundbuche. So wird S. 406, Jahr 1521, ein gewisser
Kamarit genannt; und in der Aufschrift steht: Duom Kamari-
tova ohne weiteren Zusatz. Ebenso wird ausdrücklich S. 442,
Jahr 1529, Vdcslav SüSek svec als Verkäufer angeführt; und in
der Aufschrift steht: Duom Vdcslava SiiSkova Sevce. Da diese
Namen hier von Kamarit und Sücek herkommen, wie sie ja im
Grundbuche angeführt werden, so sind die Formen auf ova hier
gerade so gebildet und als Genitive Sing, aufzufassen, wie die
Form bratrova in bratrova düm. Daraus ist es auch ersichtlich,
dass man ähnliche Vorfälle in der Schriftsprache nicht für Fehler
halten darf, und dass man nicht berechtigt ist, den Genitiv
auf ova im Passional, wie es ja schon Safafik that, zu ändern,
z. B. k dvoru krdlovu Svatoplukova, wo nach Safafik’s Ver
besserung jetzt Svatoplukovu gelesen wird. Da die Possessiv-
adjectiva auf ovi, ova, ovo erst auf slavischem Boden entstanden
sind, so muss es eine Zeit gegeben haben, wo nur Genitive
statt der Possessiva gesetzt wurden. Ebenso weise ich hier
auf die Postille Chelöicky’s hin, wo wir den Genit. auf ova
lesen, den wir jetzt weder als Genit. von dem neutralen Nom.
auf ovo, noch als Nom., wobei vec — coz Kristova (vec) jest —
zu ergänzen wäre, aufzufassen haben, da ja folgendes Beispiel
,Anobr& co jest svateho Kristova (sed quod sancti Christi est)‘
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovb (uv), ova, ovo im Slavischen.
261
deutlich zeigt, dass man liier den Genit. ,svateho Kristova‘
männlich fassen muss. Chelöicky hielt sich eben an die Volks
sprache und schrieb hie und da statt vse, coz jest Kristovo 55 b
auch profi vSemu, coz jest Kristova 55 a. Denkt man sich nun die
Genitive auf ova in Verbindung mit weiblichen Substantiven,
z. B. zahrada Subkova, dcera Kamaritova, und den pluralischen
Complexiv-Ausdruck in Verbindung mit männlichen Substan
tiven, z. B. düm Kamaritöv (uv), so sieht man, dass — wie
einmal der Pluralbegriff bei dem Complexiv-Ausdruck sich ab
schwächte, und der attributiv gebrauchte Genitiv Plur. auch
adjectivisch gefühlt wurde — um so mehr der Genitiv auf ova
in Verbindung mit weiblichen Substantiven als Adjectiv ge
fühlt werden musste, wodurch es geschah, dass die Form auf
ova im Genitiv immer mehr aus dem Gebrauche kam und der
Form auf a wich. Waren die Formen auf ovi, ova für das
männliche und weibliche Geschlecht da, so musste sich, als
man diese Genitive zu decliniren begann, das Neutrum auf ovo
von selbst entwickeln, obwohl es in der Volkssprache in der
Declination nicht überall durchdrang.
Es entsteht nun die Frage, ob auch der syntaktische
Gebrauch den genitivischen Ursprung der Possessiva auf ovo,
ova, ovo bestätigt.
Der syntaktische Gebrauch des possessiven Genitivs im
Slavischen ist derart erwiesen, dass es ganz überflüssig wäre,
wenn ich da eine Reihe von Beispielen aufzählen sollte. Im
Altböhmischen sieht man auch, wie die Sprache im Gebrauche
des Possessiv-Adjectivs mit dem Genitiv ringt, wie sich der
Genitiv neben dem Gebrauche des Possessiv-Adjectivs erhält
und mit ihm abwechselt, wie — was ja die Hauptsache ist —
die Sprache beim Possessiv-Adjectiv des genitivischen Ursprungs
sich bewusst geblieben ist und es mit dem Genitiv verbindet.
Damit der genitivische Ursprung des Possessiv-Adjectivs hier
klar hervortrete, will ich aus Pulkava’s Chronik einige Bei
spiele anführen: pojal Kunhuntu, dceru Rastislavovu vevody
Bulgarskeho — sestrenci jeho synu Kunratovu, syna Fridrikova
nekdajSieho ciesafe — dceru krdle fisskeho Rudolfovu — Jitka,
dcera Rudolfova krdle fisskeho — zpösobenim Vdclavovym krdle
ieskeho — sestru Albrechtovu vevody raküskeko — rnezi Jitkü,
dceru krdle Vdclavovu — Agneska, dcera Otakarova, sestra krdle
2(32
Go tthar d.
Vdclavova, zena Rudolfovci, jenz byl syn Rudolföv krdle risskeho
— Kunhunta sestra kr die Vdclavova — ElSku dceru Premysla-
vova krdle polskeho — Karla, syna Karlova lirdle sicilskeho —
dceru Albrechtovu risskeho krdle — syna krdle fiSskeho Albrech-
tova — dceru krdle Vaclavovu Annu — smrt krdle Vaclavovu
— krdl Vaclav, syn sestry Albrechtovy risskeho — Elsku, Zenu
krdle Vaclavovu druheho pojal jest, jenz byla dcera Pfemyslavova
krdle polskeho — skrze ElSku, krdle Vaclavovu dceru — syna
Jindfichova ciesarova risskeho — Margareta, Zena Boleslavova
vevody slezskeho — v ruce krdle a pana naselio, krdle Janovy —
Elska, zena krdle Janova, mäte Karlova, toho dobre pameti ciesafe
velebnelio. Dass die Sprache vom dativischen Ursprung des
Possessiv-Adjectivs nichts weiss, sondern den Genitiv in dem
Possessiv-Adjectiv fühlt, davon geben schlagende Beweise Bei
spiele, wo das Possessiv im Dativ steht und doch den Genitiv,
nie den Dativ bei sich hat, z. B. Janovi, syna Filippovu krdle
Franskeho — Miksovi, synu Miksovu vevody opavskeho. Vgl. auch
aus Zivot ciesafe Karla: Janovi, synu prvorozenemu Filippovu
krdle Franskeho — Ludvikovi, prvorozenemu synu Karlovu krdle
uherskeho. Diese Beispiele mögen genügen. Dass jedoch ein
und derselbe Schriftsteller in ähnlichen Fällen auch nur der
Genitive sich bedient, das sehen wir auch beim Pulkava, ob
gleich kein Schriftsteller der alten Zeit die Possessiv-Adjectiva
so häufig gebraucht wie er: u dvora krdle Vdclava (Krön.) —
Loktek, dedic krdle polskeho Pfemyslava — syn krdle sicilskeho
Karla (Krön.) —- Elsku, dceru Vdclava druheho Seskeho krdle
(Zivot Karla) u. s. w. Die oben angeführten Beispiele zeigen
deutlich, dass Pulkava hauptsächlich die weibliche Form ova
bei Personennamen liebt. Es ist wohl kein Zufall, dass wir
beim Pulkava nie dcera krdlova Vdclava, sondern immer dcera
krdle Vdclavova lesen, und dass Fälle wie dceru ciesarovu Theo-
dosie — aby red Esaie prorokova naplnila se im Böhmischen zu
den grössten Seltenheiten gehören. Sowie im Altslavischen
die Casus mit ov nur des grösseren Nachdruckes wegen
gebraucht werden, ebenso wird hier auf den Namen der Nach
druck gelegt, und die genitivische Form auf ova lieber bei ihm
gesetzt als bei dem vorangehenden Substantivum, nur wo der
Name Schwierigkeiten macht, nimmt das Substantiv die ad-
jectivisch gefühlte Form auf ova an, wie es ja die zuletzt hier
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovt (uv), ova, ovo im Slavisclien.
263
angeführten 2 Beispiele zeigen. Sowie nun die alte Sprache bei
Personennamen zwei Dative auf ovi neben einander duldet (vgl.
Vybor II, S. 231 : Rackovi Kobylovi; S. 352, J. 1427 : Janovi
Reckovi), jedoch, um den Gleichklang zu vermeiden, ovi in der
Regel nur einmal setzt, so dass wir hier drei Fälle (1. Janovi
Vitkovi, 2. Janovi Vitku, 3. Janv Vitkovi) haben, ebenso waren
im Genitiv bei Personennamen drei Fälle möglich (1. Janova
Vitkova, 2. Janova Viflca, 3. Jana Vitkova). Und sowie der
Dativ Janu Vitkovi vorherrschend wurde, ebenso gewann Jana
Vitkova die Oberhand. Da nun in solchen Verbindungen das
Hauptgewicht auf den Familiennamen oder auf den ihn ver
tretenden Namen (Vaternamen) fällt, so geschieht es auch in
solchen Fällen, wo zu dem Personennamen die Substantiva
krdl, cisar, knez u. s. w. hinzutreten; denn sowie es sich bei
Jana Vitkova um den Vitek handelt, ebenso wird bei ltrdle
Vddavova das Augenmerk hauptsächlich auf Vdclavova gerichtet
(vgl. Düm Vdclava Suckova, Neuhauser Grundbuch). — Der
Genitiv auf ova trug also zu dem adjectivischen Gebrauche
der Possessiv-Adjectiva sehr viel bei; da nun bei der Form
auf ova das adjectivische Gefühl sich immer mehr entwickelte
und die Sprache sich des Genitivs auf ova immer weniger
bewusst wird, so dass sie die Bildung auf ova im Genitiv Sing,
gerade so aufgibt, wie im Dativ Plur. die Bildung auf ovom
(bohovum.), so wird das Possessiv-Adjectiv in Verbindung mit
appositiven Genitiven immer weniger gebraucht, so dass solche
Fälle, die noch beim Pulkava ganz gebräuchlich sind, wie z. B.
syn sestry Albrechtovy HSskeho —' zenu kr die, Vdclavovu druheho . .
heutzutage unerhört sind.
Da der Genitiv Plur. auf dv zunächst die Veranlassung
zum adjectivischen Gebrauche gab, so kann man ganz gut
begreifen, 1. warum in der ältesten Zeit der Genitiv Plur.
statt des Adjectivs zuweilen sich noch vorfinde, wie z. B.
tys velika potvora hadöv, 2. warum die bestimmten Adjectiva
auf ovy, ovd, ove auch hie und da den Pluralbegriff in sich
enthalten, wie z. B. böh bohovy = dms deorum, jed aspidovy
= venenum aspidum u. s. w.
Es bleibt uns noch übrig darzulegen, dass der Genitiv
im Slavisclien unter allen Casus für Weiterbildungen am meisten
geeignet sei.
I
264 Gotthard.
%
Während die übrigen Casus, so lange sie als wirkliche
Casus gefühlt werden, keine Weiterbildungen zulassen, sehen
wir dagegen beim Genitiv, dass er oft das Thema zu einer
neuen Bildung darbietet. So sind 1. nach Mikl. Gr. II. 50
aus den schon fertigen Genitiven bezb obbda, bezt posaga, hem
poroka, bezi cina, bezb uma, bezn komca mittels der adjectivischen
Endungen die Adjectiva bezohdaj, bezposagctj, bezporokaj, bez-
öinaj, bezumaj, bezlcomcaj entstanden; so bildet sich 2. die
böhmische Sprache aus dem pronominalen Genitiv jeji (ejus
weiblich), gleichsam ein neues pronominales Adjectiv, indem
sie den Genitiv jeji declinirt: jejiho, jejimu . so betrachtet
3. der gemeine Böhme den fertigen pluralen Genitiv jejich als
Thema und declinirt: jejichho, jejichmu . .; so bildet sich 4. der
Slovake pronominale Adjectiva jehov, a, o — je/fn, a, o aus
den Genitiven; so bildet sich 5. das Volk bei Pfibram und
Mühlhausen aus dem Genitiv Plur. auf ü die Formen auf üj:
Havlüj (so wird der Name geschrieben und nicht Havluj; siehe
Pokrok 1875, Nr. 103, Inser.), die wir noch zu besprechen
haben.
Wie ist die Volkssprache bei Pfibram und Mühlhausen
zu der Form auf üj gekommen, und wann mag beiläufig diese
Form entstanden sein?
Da das Lithauische keinen Genitiv auf ov und ova hat,
so konnte es auch keine Adjectiva auf ovs, ova, ovo entwickeln;
jedoch stimmt das Lithauische mit dem Slavischen darin
überein, dass es ebenfalls vom Genitiv Plur. der männlichen
Substantiva Adjectiva bildet. So wird im Lithauischen an den
Genitiv Plur. auf ü für das männliche Geschlecht das Pro
nomen /«, für das weibliche die weibliche Form angereiht:
musü-jis, müsü-ji. Ebenso ersetzt das Lithauische unsere
Genitivform auf ovic, die neben den Genitiven auf ü (uov)
vorzugsweise bei Personennamen vorkommt, durch den Genitiv
Plur., zu dem das Pronomen jis hinzutritt, so dass unserem
Strelcovic die Form Szucüjis dem Gebrauche nach entspricht,
weshalb Schleicher beide Formen in seiner lithauischen Gram
matik nebeneinander stellt. Die Form auf üj ist nun gerade
so gebildet, wie im Lithauischen die Form Szucüjis. Es tritt
nämlich an den Genitiv Plur. Havlü das Pronomen ji heran.
Derselbe Vorfall, der im Lithauischen stattfindet, geht auch
Ueber die possessiven Adjectivn auf om> (uv), ova, ovo ira Slavischen. 265
hier vor, der Unterschied bestellt nur darin, dass das Lithauische
das Nominativzeichen s im Auslaute behält, wodurch auch das
i mehr geschützt wird, während im Böhmischen das s nach
slavischen Lautgesetzen schon in dem Pronomen jis abfiel und
i sich sodann abschliff, sowie es der Fall bei müj, tvüj, svüj
ist. Durch das Hinzutreten des Pronomens ji an den com-
plexiven Genitiv Plur. Havlü wird die plurale Bedeutung des
Genitivs Havlü eben gedämpft und aus dem Complex sozusagen
wieder ein Einzelner gebildet. Jedoch fühlt gut die Volks
sprache, dass die Form Havlüj nur eine Nebenform der Form
Havlü ist, und daher declinirt sie die Form Havlüj nicht, weil
eben die Form Havlü als Genitiv Plur. weiter auch nicht
declinirbar ist. Die Volkssprache ist sich also dessen bewusst
geblieben, dass die Form Havlüj nur eine Abart der Form
Havlü sei. Hat sich nun die Form auf üj statt des Genitivs
auf ü bei Personennamen festgesetzt, so konnte sie dann, da ja
der Genitiv Plur. adjectivisch gebraucht wurde, auch in sousedüj,
bratrüj . . eintreten. Jedoch wird diese Form auch in solchen
Fälleu nie declinirt. Dass auch das entsprechende Femininum
zu ihr (etwa Havlüja) nicht gebildet wurde, hat darin seinen
Grund, weil eben der alte Genitiv Sing, auf ova (Havlova) als
Adjectiv sich festsetzte, und hier sodann keine Modification
der Bedeutung, hiemit auch kein Suffix nöthig war, da ja die
Form auf ova nur die Einzahl in sich involvirt, während bei
dem pluralen ü durch das Hinzufügen des ji die Plural
bedeutung abgeschwächt wurde.
Fragen wir nun, wann die Form auf üj in Gebrauch kam,
so können wir diese Frage lösen, wenn wir der Entstehung
des Genitivs Plur. auf ü unser Augenmerk zuwenden; denn
die Form auf üj konnte sich erst entwickeln, als ü schon da
war. Forschen wir also nach, wie aus dem öv durch den
Uebergang des 6 in wo hier uov, sodann nach Abfall des v nur
wo oder ü entsteht.
Der Uebergang des 6 in uo tritt zunächst in Wurzelsilben
oder in Zusammensetzungen mit Präpositionen ein, während
sich öv im Genitiv Plur. noch lange behauptet. Im 11 äd präva
zemskeho (1848 —1355 lateinisch verfasst, bald darauf in’s
Böhmische übersetzt) und beim Tkadleöek, der in der zweiten
Hälfte des 14. Jahrhunderts literarisch thätig war, findet man
266
Gotthard.
uo nirgends. Auch in Pulkava’s Chronik (nacli 1374 in’s
Böhmische übersetzt) findet man kein uo, obwohl die älteste
Handschrift erst aus dem Jahre 1407 herrührt. Auch beim
Stitny ist es sehr zweifelhaft, ob er selbst uo gebraucht habe,
da einige Abschriften kein uo haben, wie man es aus dem
Breslauer Quartblatte, das Herr Nehring im Archiv für sla-
vische Philologie, im 2. Band, Jahrgang 1876, S. 190 und 191,
abdrucken Hess (tivoy, wonye, darow), ersehen kann. Doch in
der gut erhaltenen Abschrift der Schrift ,Knihy ucenie kresfan-
skeho' aus dem Jahre 1376, die sich in der öffentlichen Prager
Bibliothek unter der Sign. XVII A. 6. befindet, kommen schon
neben o (6) in Wurzelsilben und in Zusammensetzungen mit
Präpositionen hie und da Formen mit uo (buoh, duostojenstvi
loh.) vor, jedoch nie im Genitiv Plur., wo wir immer ov, d. h.
öv lesen. Wenn es also auch erwiesen wäre, dass in einzelnen
Fällen auch Stitny uo statt 6 setzte, so steht es doch fest, dass
die Genitivform auf uov bei ihm nicht zu finden ist. Ich fand
den Uebergang des ov in uov im Genitiv Plur. zuerst im Jahre
1396, wo im llad korun. kräh ces. neben biskupöv, casdv . .
zuweilen schon uov vorkommt: zloöincuov, prospitchuov. Damit
stimmen auch die ältesten böhmischen Urkunden überein;
denn vor dem Jahre 1396 findet man nur hie und da in
Wurzelsilben uo, wie z. B. in der Urkunde vom 13. September
1384 des Jan ze Hradce puol, in der Budweiser Urkunde vom
6. November 1388 des Oldfieh ze Hradce und Pfibik ze Sträze
puol, buoh, in der Urkunde vom 10. November 1389 des Epik
z Boharynö puoltretie, in der Urkunde vom 1. März 1391 des
Jindfich Berka z Dube buoh, in der Piseker Urkunde vom
25. August 1394 des Königs Wenzel in dem Compositum
duostojenstvie. Der Genitiv Plur. auf öv bleibt in allen diesen
Urkunden unverändert; wie wir jedoch zu den Urkunden des
Jahres 1396 kommen, finden wir schon auch im Genitiv Plur.
hie und da uov neben öv. So lesen wir in der Urkunde vom
2. Juni 1396 des Puota z Castolovic auch den Genitiv Plur.
hraduov, in der Urkunde vom 7. August 1398 der Anna ze
Sternberka bratruov, panuov. Man kann also mit Sicherheit
sagen, dass sich erst in dem letzten Viertel des 14. Jahr
hunderts das ö in uo in Wurzelsilben und in Zusammen
setzungen zu entwickeln begann, und dass zwanzig Jahre ver-
Ueber die possessiven Adjectiva auf ovt (uv), ova, ovo im Slavischen.
267
flössen, ehe derselbe Vorgang im Genitiv Plur. einzutreten
anfing. Jedoch muss der Uebergang des 6 in uo und haupt
sächlich des öv in uov bis zum Jahre 1414 sehr selten vor
gekommen sein, da ja Hus, der sich doch nach der Volks
sprache richtete, von uov (und selbst von uo in Wurzelsilben)
keinen Gebrauch machte, wie es ja die Abschriften des Zig-
mund z Domazlic aus dem Jahre 1414 beweisen, denn hätte
sich Hus des uo bedient, so hätte Zigmund z Domazlic beim
Abschreiben nicht zu dem älteren 6 gegriffen. Auch in dem
ältesten Pilgramer Grundbuche (Eigenthum des Pilgramer Real-
Gymnasiums), das mit dem Jahre 1417 beginnt, findet man
vor dem Jahre 1422 weder im Genit. Plur. noch beim Possessiv-
Adjectiv uov, sondern immer ov, z. B. konSelov, syn Jakubov. Da
nun die Form auf üj erst aus der Form auf uov nach Abfall des v
sich entwickeln konnte, und von dem Abfall des v zur Zeit des
Iius noch keine Spur zu finden ist, so kann man mit Sicherheit
behaupten, dass die Form auf üj erst nach Hus entstehen
konnte. Zur Zeit der Hussitenkriege entwickelt sich der
Uebergang des 6 in uo immer mehr und setzt sich auch in
den Genitiven Plur. auf uov aus öv fest. In der Schrift
,0 smrti kneze Jana z Zeliva' (Vyb. II, str. 258) liest man
neben den Formen auf uov auch schon Formen ohne v: zvonuo.
Da diese Schrift dem Inhalte nach in das Jahr 1422 fällt,
jedoch eine spätere Abschrift ist, und in dem Neuhauser Grund
buche um das Jahr 1485 Formen auf ü statt uo schon Vor
kommen, so kann man annehmen, dass erst in den Jahren
1422—1485 die Formen auf üj in der Volkssprache sich
bilden konnten. Es sind also die Formen auf üj ein Product
des 15. Jahrhunderts, und ihre Entwicklung war erst nach
Hus möglich, weil zur Zeit des Hus öv im Genitiv Plur. noch
feststand, und uov nur sporadisch gebraucht wurde, während
sich der Abfall des v vor dem Jahre 1422 gar nicht nach-
weisen lässt.
268
Gotthard.
Schlussbemerkung.
Zum Schlüsse will ich darauf aufmerksam machen, dass die böh
mische Sprache unter allen slavischen Sprachen den schlagendsten Be
weis der Entstehung der Possessiv-Adjectiva auf out», ovci, ovo aus dem
Genitiv Plur. auf ov?> liefert, indem alle lautlichen Veränderungen, die
den Genitiv Plur. auf ov7» treffen, in demselben Momente auch das Ad-
jectiv auf ovi ergreifen. Da das Adjectiv auf ovö nach den Substantiven
ursprünglich declinirt wurde (die pronominalen Casus sind wohl später ein
getreten), und die Substantiva auf ov?> (krov, rov, hrhitov) keine Länge des 0,
keinen Uebergang in uo oder ü und keinen Abfall des v zulassen, so würde
man auch beim Adjectiv auf ov?> keine Aenderung erwarten. Jedoch richten
sich die Adjectiva auf out» durchgeliends nach dem Genitiv Plur. auf ov?>. Der
Genitiv Plur. der a- und w-Stämme liebt in der ältesten Zeit die Kürze derart,
dass das Casussuffix mit dem Auslaute des Stammes im Altslavischen blos den
Halblaut 1 zurückliess, und dass im Böhmischen, wo dies 7» gänzlich schwindet,
in der Wurzelsilbe keine Dehnung zugelassen wird: golab7» oder golabov7>,
much?>, slov?> — holub und holubov, much (aber im Nominativ jetzt moucha),
slov. Daraus kann man mit Recht schliessen, dass das ov im Altböhmischen
ursprünglich kurz war; wann die Länge hier eintrat, kann Niemand bestimmen,
weil die Länge des 0 in altböhmischen Schriften nicht bezeichnet wird. Nur
auf Grundlage des späteren Verlaufes der Sprache, da uo oder u ein langes 6
voraussetzt, wird heutzutage in altböhmischen Schriften durchgehends 6 ge
schrieben. Wie nun im Genitiv Plur. ov in ov gedehnt wird und eben in
Folge dessen uov sich zu entwickeln anfängt, so dass im 15. Jahrhundert ov
(ohne Bezeichnung) neben uov geschrieben wird, so findet auch derselbe Vor
gang bei dem Adjectiv auf ov statt. Doch wie kam der Genitiv zu der Dehnung
des ov? Die abgeriebenen Genitive ohne Casussuffix waren der Sprache un
bequem, und deshalb griff sie bei der weichen Declination zu i: srdcl, junosi
statt srdeCy junos, das sie aus dem Dual (oci, u$i, dusi aus du$u) entlehnte.
Da nun bei den männlichen Substantiven im Nominativ Plur. das ov derart
mit dem e verschmilzt, dass die Sprache ove als Casussuffix betrachtet, so
fühlt sie im Laufe der Zeit auch das ov im Genitiv als Casussuffix; und da
die Casusendungen i und ü in den Genitiven lang waren, so liess die Sprache
auch in ov die Dehnung eintreten. Als nun ferner nach Entwickelung des uov
das v im Genitiv auch abgeworfen und uo wie ü ausgesprochen ward, so wurde
bei den Schreibern in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sowohl in den
■3L
lieber die possessiven Adjeetiva auf ov-h (uv), ova, ovo im Slavisehen. 269
Genitiven, als auch beim Adjectiv ble.s u geschrieben. So führt Herr Joseph
Jirecek aus dem böhmischen Million an: (Gen.) mnoho Ivu — tetrevu (17),
z tech mlddencu (23), mest a hradu (27); (Adj.) rok kalifu. (14), zdkon Mal lo
metu (37), les krdlu (29). Denselben Vorfall sehen wir im Neuhauser Grund
buche, wo ebenfalls neben uov nur u in den Genitiven und Adjectiven ge
schrieben wird, und es oft schwer zu entscheiden zu sein scheint, ob der
Schreiber die Form als Genitiv oder als Adjectiv hingestellt hat. Wenn wir
z. B. S. 322 in der Aufschrift lesen: Duom Kodrabu, und gleich daneben
Vdclav Kodraba prodal, so könnten wir Kodrabu ohneweiters für das Adjectiv
erklären; jedoch ist dies hier nicht der Fall, denn die Schreiber bedienen
sich in der Aufschrift ausschliesslich der Genitive, und zwar in der Regel
der Genitive Sing. — wie z. B. beim Manne S. 472 Duom Fencle sladovnlka,
S. 456 Sladovna Tomse sladovnlka — beim Weibe S. 453 Duom Faitove klo-
boucmkove, Duom Bdrtove soukenikove, — doch in vielen Fällen gebrauchen
sie den Complexiv-Ausdruck, wie z. B. S. 383 Duom Praidkov, obgleich das
Haus der Praz&k gehörte: Kdca Prazdkovd pvodala; ebenso S. 394 Duom
Muükatluv, wo damit nicht das Haus des Muskatl, sondern der Muskatlovä
bezeichnet wird: Katefina Muskatlovä prodala. Aus solchen Fällen sieht
man, dass der Schreiber auch da, wo wir an das Adjectiv denken könnten,
den complexiven Genitiv gebrauchte. Zu diesem complexiven Genitiv tritt
dann zuweilen der appositive Genitiv im Singular hinzu, wie z. B. S. 436
Duom Pet.ru sladovnika. Da die Schreiber oft um die Zunamen sich nicht
kümmern und sodann auch bei den Taufnamen den Complexiv-Ausdruck ge
brauchen, so kommen auch vereinzelte Fälle vor, wo sie gleichsam nach
träglich den Zunamen entweder im Genitiv Sing, oder in dem complexiven
Genitiv hinzufügen, wie z. B. S. 401 Duom Konralu Martalousa neben (S. 328)
Duom Konratu Matalousu (statt Martalousu). In diesen drei letzten Beispielen
könnten wir die Formen auf u als Adjeetiva auffassen, wenn nur die übrigen
zahlreichen Beispiele des Grundbuches, die auf den complexiven Genitiv hin-
weisen, es zuliessen. Jedoch sieht man aus diesen Beispielen, wie der Genitiv
Plur. im Böhmischen leicht als Adjectiv gefühlt und declinirt werden konnte.
— In Betreff der Genitive auf ova will ich hier noch auf 4 Fälle hinweisen.
S. 383 kommt der Nominativ Wolfjang Dynzaien (aby jest pfijal Dinzayzn),
und S. 395 der Accusativ na Dynzaizna vor. Auf S. 383 steht nun in der
Aufschrift: Duom Wolfganya Dynzaiznova bedndfe (Genitiv auf a und ova),
und S. 395 der complexive Genitiv: Duom Dynzaiznu. Der Name Pavel
Plocar kommt oft vor, daneben auch der complexive Ausdruck Pavel Plocaru,
ohne dass der Name adjectivisch declinirt wird (Plocarovi). Auf S. 399 steht
Duom Pavlu Plocarova, wo neben dem complexiven Genitiv der Genitiv auf
ova steht. Ebenso kommt S. 4 — vedle Iianzala . . . a druhe strany Miskova
Oihiiemauicke — S. 8 vedle Fencle mlynäfe a s druhe strany Eyzenczyeha-
rova — der Genitiv auf ova vor. Die Schreiber fühlen den Genitiv auf u
und ova in den Personennamen, und deshalb lassen sie u (d) und ova
stehen, wenn sie an den substantivischen Gebrauch denken. Da sich zu dem
adjectivischen Gebrauche dieser Genitive in der Schriftsprache die Form auf
ovo gesellte, so war diese neutrale Form auch den Schreibern hier bekannt,
jedoch wissen sie mit ihr nicht umzugehen; denn sowie sie ova noch als
270 Gotthard. Ueber die possessiven Adjcotiva auf ovh (uv), ova, ovo im Slavischon.
Genitiv unverändert lassen, ebenso fühlen sie in ovo nur eine Abart des
Genitivs, und daher setzen sie statt der Form auf ova vereinzelt auch ovo:
S. 412 Roli Bdrtovo feznika, wobei man an das Neutrum nicht denken darf,
da ja hier, sowie im ganzen Buche überhaupt roli nur als Femininum ge
braucht wird, z. B. S. 416 prodal roli svii, S. 424 prodal roli svu u. s. w.
Der Adjectiva bedienen sich die Schreiber in den Aufschriften, wenn
die Objecte nicht nach den Eigenthümern benannt werden, z. B. S. 420 Duom
Mensikovsky, wo nicht mehr die Familie der Mensik’s, sondern Vdclav Cerny,
S. 424 Roli FeStovskä, wo Tunigut Eigentliümer war u. s. w.
Kosnt. Fünf Streitfragen.
271
Fünf Streitfragen der Basrenser und Kufenser über
die Abwandlung des Nomen aus Ibn el-Anbärfs
ojAöü JoL^o ^ ojLnjNI i >Lä;S^
nach der Leydener Handschrift herausgegeben und bearbeitet
von
Dr. Jaromxr Kosut.
Eiuleitung.
Z u den wirklich werthvollen Ueberresten aus der ge
summten Ungeheuern grammatischen Literatur der Araber, die
sich bis auf unsere Zeit erhalten haben, gehört unbedingt das
im Besitz der Leydener Bibliothek befindliche Werk des Ibn
el-Anbari oAill JoLwo ^ oLüjNt
,Das Buch der gerechten Abwägung in
Betreff der grammatischen Streitfragen, über welche die Bas
renser und Küfenser verschiedener Meinung sind'. 1 — Der
volle Name des Verfassers lautet nach Ibn Hallikän: 2 Abu’l
Barakät ‘Abd er-Rahmän Ibn Muljammed Ibn Abi’l Wafa
Muhammed Ibn JUbeid-Alläh Ibn Abi Sa'id Muljammed Ibn
el-Husein Ibn Ibrahim el-Anbäri mit dem Beinamen Kemal
ed-din. Er wurde im Jahre 513 d. II. in der Stadt Anbär in
'Irak geboren und siedelte frühzeitig nach Bagdad über, woselbst
er an der Medrese en-Nizamije unter Abu Mansür Sa'id Ibn
Muhannned er-Rezzäz (462—539 d. II.), welcher damals das
Oberhaupt der Säfi-'iten war, safi'itische Rechtskunde 3 und
1 Vgl. über den Leydener Codex dieses Buches (Nr. 5G4) Dozy, Catid. cod.
Lugd. I, p. 33. Ausserdem besitzt noch das Escurial eine Abschrift
dieses Werkes (vgl. Casiri I, p. 29, Nr. CXIX). Ein drittes Exemplar
soll sich in einer Constantinopeler Bibliothek befinden.
2 Vgl. Ibn Hallikän ed. Wüstenfeld fase. IV, p. ‘jy = de Slaue II, p. 95
= Teheraner Ausgabe (Lithographie) S. ff-; Kautzsch in der Z. d
D. M. G. XXVIII, S. 331.
3 Vgl. Wiisteufeld ,Die Akademien der Araber 1 S. 21, 22.
272
Koänt.
unter Abu Mansür el-Gawäliki und Abu’s-Sa'ädät Hibat-Alläh
Ibn es-Sagari die Grammatik studierte.
Späterhin wurde er selbst Lehrer der arabischen Gram
matik an der Nizäunje und erfreute sich eines bedeutenden
Zuhörerkreises, aus dessen Mitte eine Menge hervorragender
Gelehrten hervorgingen. Ibn Hallikan, dem wir diese Nach
richt entnehmen, beruft sich in seinem Berichte auf eigene
persönliche Bekanntschaft mit einer Menge seiner Schüler.
Gegen das Ende seines Lebens zog er sich von der öffentlichen
Wirksamkeit zurück und beschränkte sich auf sein Haus
(«JCo ^ in der Stille seinen Studien obliegend, einer
gottesfürchtigen Lebensweise sich befleissigend und von dem
persönlichen Umgang mit den Menschen sich fernhaltend.
Ueber seine sonstigen Lebensverhältnisse ist uns nichts weiter
bekannt. Er starb im Jahre 577 d. II. am 10. Sa'bän =
20. December 1181 in Bagdad und wurde begraben in dem
Grabmal des Seih Abu Ishäk es-Siräzi.
Anbäri war ein sehr fruchtbarer und vielseitiger Schrift
steller, wie die Titel der Schriften, welche Hägi Haifa anführt,
zeigen. 1 Er soll im Ganzen über hundert Werke verfasst
1 Hä£i Haifa führt die Titel folgender Werke des Anbäri an: 1)
,Die Geheimnisse der arabischen Sprache 1 I, 281, Nr. 654;
2) jjlyü! > Die Erklärung der Abwandlungs-Syntax
des Korän 1 I, 356, Nr. 926; 3) ,Eingehende
Belehrung über die auf die Abwandlungs-Syntax bezügliche Disputirkunst 1
I, 368, Nr. 985; 4) JoLvulffl ^ i_U,^i jM| ,Die gerechte Ab
wägung in Betreff der grammatischen Streitfragen 1 I, 462, Nr. 1367;
5) I ^ I ^.3 hH ,Die Lichter über die arabische Sprache 1
I, 485, Nr. 1431; 6) ^.äJI T, ^Ldjhit ,Die Auseinandersetzung
über die Syntax 1 I, 513, Nr. 1564; 7) iüljo .Anfang der
richtigen Leitung 1 II, 24, Nr. 1697; 8)
Stadt Anbär 1 II, 115, Nr. 2163; 9)
.Genaue Prüfung des Verfahrens zum Beweise überwiegender Probabilität“
II, 452, Nr. 3685; 10) Jixii ^ (M-i ,Thesen über die Disputirkunst 1
.Geschichte der
A ^.ÄaäJ!
II, 628, Nr. 4199; 11) S^„Cujd! ^_aav.3 £
.Das Juwel über die Abstammung des Propheten und seiner zehn Genossen 1
Fünf Streitfragen.
273
haben. Am bekanntesten darunter sind das von uns unten
öfters citirte, Herrn Prof. Socin in Tübingen ungehörige Werk
II, 6f)6, Nr. 4346; 12) ko I jvxixj' .Aufmunterung
zum Lehren der .arabischen Sprache 1 III, 75, Nr. 4637; 12) x r 1 —
£ O^JixJt ,Schmuck der Hals-
geschmeide über den Unterschied des verkürzbaren und gedehnten Final-a‘
III, 111, Nr. 4629; 13) J, I ^ I jJ | ,Der Aufforderer
zum Isläm“ III, 183, Nr. 4831; 14) ^^LöäJ! jSchmuek der Hoch
gebildeten“ III, 571, Nr. 6983; 1
s Anliören
ö) j^nJI *ow ,Das
der Beweise, über die Syntax 1 III, 619, Nr. 7256; 16)
E
,Die Classen der Humanisten“ IV, 132, Nr. 7880; 17) StX+r.
^ E
LxJ!. t " IMi > Lo 'iSyX/i £ ,Die Stütze der Humanisten zur
Kenntniss der Wörter, welche mit Elif und Jfi geschrieben werden“
E
IV, 256, Nr. 8301; 18) üiyXX £ J^_tnAJ! ,Aphorismen über
die Kenntniss der Grundprincipien“ IV, 441, Nr. 9100; 19) ojIäS*
,Das Buch über das Masculinum und Femininum“
V, 149, Nr. 10,475, V, 157, Nr. 10,519, s. III, 111, Nr. 4629; 20)
E uj E
^.saJ! J^ot ^ üJo!))! ,Der Glanzpunkt der Beweise, über die Principien
der Grammatik“ V, 335, Nr. 11,186; 21) yXM.JI g üx+JUl ,10er
Glanzpunkt,über diePoetik“ V, 337, Nr. 11,196; 22)^j,j ^SyJÜ | ^^.xki+JI
^JUCy Jl ,Das Beachtungswerthe über den Unterscliied zwischen
dem Adjectiv und dem Prädicat“ V, 620, Nr. 12,344; 23) i^jLoLä^JI yjZ
,Commentar zu den Makämen des Hariri“ VI, 62, Nr. 12,719; 24) ^.JCuc
,Zerstreute nützliche Notizen“ VI, 181, Nr. 13,141; 25)
jCompendium über die Versreime“ VI, 251, Nr. 13,395; 26)^j|^./je
ÜxjjiJI ,Die Wage der arabischen Sprache“ VI, 285, Nr. 13,496;
^ ~ r — r
27) ojläyie £ eLJ5H ,Belustigung der Verständigen
über die Glassen der Humanisten“ VI, 322, Nr. 13,669; 28) ^ oJI
^JLvaJI i_öjl v...j( dli^l ^ ,Das erscheinende Licht über das Glau-
bensbekenntniss der heiligen Männer früherer Zeit“ VI, 394, 14,045;
29) oi.Jv.e2.kJ! jCompendium über die Wortformenabwandlung“
VI, 426, Nr. 14,185; 30) ,^S>| jj| ÜjljeSß ,Die Unterweisung dessen,
welcher sich einer Sccte ’ansehliessen will“ VI, 476, Nr. 14,350. In
Wiistenfeld’s Akademien d. A. werden ausserdem noch folgende Werke
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVI1I. Bd. 11. Hft. 18
274
K oäu t.
1 und die uns vorliegende Monographie über die
LehrdifFerenzen der Basrenser und Kufenser. Es ist dies, so
viel wir aus gedruckten Catalogen urtheilen können, die einzige
auf europäischen Bibliotheken befindliche Schrift, welche diesen
Gegenstand im Zusammenhänge behandelt. 2
Diese Monographie, mit welcher sich, unseres Wissens,
bereits mehrere namhafte europäische Orientalisten beschäftigt
haben, 3 ist nicht nur literarhistorisch interessant, weil sie eine
genannt: 31) 8LsUf ; L
32)
.Commentar
zx“
,Commentar zu dem Diwan
,Geschichte der Grammatiker'
aüJJ! ,Musterrolle des rein Arabischen; 33) ä.wL*i!
zur Hamäsah'; 34)
des Mutanahbi'.
Vgl. darüber Kautzsch in der Z. d. D. M. G. XXVIII, 331. Ueber die
andere in Europa vorhandene Handschrift dieses Werkes vgl. Casiri,
bibl. Escur. I, Nr. 193, p. 44.
Ausser der uns vorliegenden Schrift des Anbari werden noch vier von
arabischen Literarhistorikern erwähnt, welche denselben Gegenstand be
handeln, worunter drei (1, 2, 3) von Grammatikern der basrischen Schule,
eine (4) von einem Küfenser. Es sind dies: 1. , >M rk | ^ ^J£ + j|
Jlj jDie zufriedenstellende Belehrung über den
Unterschied zwischen den Grammatikern von Basra und Küfa' von Abu
Gä'far Ahmed bin Muhammed bin Ismä'il bin Jünus el Mnrädi el Misri,
bekannt unter dem Namen en-Nahhas (Flügel, ,Gramm. Schulen der Araber',
S- 64); 2. j üjJ oLLiC~J Ix: ,Worin die
Basrenser und Küfenser verschiedener Ansicht sind' von Abu’l Hasan
Muhammed bin Ahmed bin Ibrahim ibn Keisfin, (Flügel, a. a. 0. S. 98);
3. ist hieher zu rechnen die gegen den Küfenser Ta'lab gerichtete
Schrift des Abu Muhammed Abd-Allah bin Ga'far bin Muhammed Ibn
Durustaweih bin el-Marzubän el-Färisi el-Fasawi jvÄ <3jJI
^ ,Die Widerlegung Ta'lab’s in seiner Schrift
über die verschiedenen Ansichten unter den Grammatikern' (Flügel,
a. a. O. S. 106, Fihrist 63); 4. o^Lää.1 1_}L)CS^,Ueber
die Meinungsverschiedenheiten der Grammatiker' von Abu’l 'Abbäs Ahmed
bin Jahjä bin Zeid bin Sajjär es-Seibäni el-Bagdädi, bekannt unter dem
Namen Ta'lab (Flügel, a. a. O., S. 166, Fihrist 74). Hieher zu rechnen
ist vielleicht auch die Schrift I von Abu’l Husein
Ahmed bin Färis bin Zakarijä el Kazwini er-Räzi, gewöhnlich Ibn Färis
genannt (Flügel, a. a. 0. S. 247, Goldziher, ,Beiträge zur Geschichte
der Sprachgelehrsamkeit bei den Arabern' in den Sitzungsberichten der
kais. Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. CI. Bd. LXXII, S. 624).
Bis jetzt sind blos fünf in der im vorigen Jahre von Girgas und
Rosen herausgegebenen ApaöcKaa xpecTOMaih veröffentlicht worden.
Fünf Streitfragen.
275
neue Methode in der Behandlung grammatischer Fragen eröffnet,
sondern sie hat auch einen hohen Werth für die innere Ent
wicklungsgeschichte der arabischen Grammatik. Denn haben
auch die späteren compilierenden Grammatiker und ihre Com-
mentatoren das Material für ihre Werke aus den Original
schriften der älteren und jüngeren Hauptvertreter der basrischen
und küfischen Schule geschöpft und die auseinandergehenden
Ansichten derselben angeführt, so mussten sie doch, bei der
Unzahl der Differenzpunkte und bei der noch grösseren Anzahl
verschiedener Ansichten der einzelnen Grammatiker über die
selben, sich damit begnügen, sie eben nur zu erwähnen, ohne
tiefer in das Wesen der Gegensätze einzugehen. Eine Aus
nahme bildet der jetzt in einer musterhaften Ausgabe erschei
nende umfangreiche Commentar zu Zamahsari’s Mufassal von
Ibn Ja'is, welcher die verschiedenen Ansichten der Grammatiker
anführt und sie einer ausführlichen Kritik unterwirft.
Wir haben bereits erwähnt, dass der Verfasser mit der
vorliegenden Schrift eine neue Methode in der Behandlung
grammatischer Fragen eröffnet. Es ist dies die Methode,
welche in juristischen Werken derselben Gattung befolgt wird
und welche später der gelehrte Vielschreiber es-Sujüti in dem
ganzen Umfange der Sprachwissenschaft ausbildete. 1 Das Nähere
darüber besagt die Einleitung, woselbst der Verfasser über die
Veranlassung zu der Abfassung, den Zweck und die Anordnung
des Werkes spricht. Es heisst dort Fol. l b 4—13:
w r- w
ij.A-gJiAM.JI rLj>5l|. jmjoLmJ! pIaäaJ! j.x! Ja jli
*Di jLyo UöäJ I jLwjtA+Jlj kxjjx! t j-mUlÄumJI
liAiaJ ÜUcT |V^.J (jail jl L^._a3 Iax>
u äi.AÄia. ^-4. UJI J.AJ «Aiikill J-jIa^+JI v_/,A 3j3 1 _Aa
oiJ! ; y-AJs. äJI ItVffi j;i
r „ ' C- w ^ w C- £■
aä1.*^.J| J.A xaJ-a i_äÄA2.j jvJ >_AAj's.j' Itkso
lp-AÄ J I cui. vÄi AaJjLf ja xa4.a >—äJ f
1 Vgl. Goldziher in den Sitzungsberichten der kais. Akademie der Wissen-
schäften, phil.-hist. CI. Bd. LXXII, S. 024 und Bd. LXIX, S. 18—21.
18*
276
K osut.
JJ3 ^ o ^aILsvJ öJvii. |»»§äJIw!
Jl»! Xa-Lc A+Äil Lo Jy v s£ '-^ c
v_*ASJljJ! N oLoj^H J.aaau jvC. iU.A2.AjI 3 lljA+aX:! . ^ö.AÄÄ\JI
xJJLi XaJI iCJtX.a2J t+AJ jd I^.AijLw.A) jÜJU Qa.SX.vaA v_i Qav Ü I«
‘ yAi 1 JO ^*ÄÄJ J,l*3'
Das ganze Werk bestellt aus 116 in sicli abgeschlossenen,
leichtfasslichen und gründlichen Abhandlungen, welche ebenso-
viele, zum grössten Theil auf die Syntax bezügliche Streitfragen
behandeln. 1 Nichtsdestoweniger erschöpft auch diese Mono
graphie, wie sich bei einer genauen Prüfung der Angaben
des Ibn Ja'is und des Ibn ‘Aldi orgiebt, nicht das ganze um
fangreiche Material, so dass die Angaben der erstem vielfach
aus den genannten Werken ergänzt und vervollständigt werden
müssen. Es darf aber den Verfasser desswegen kein Vorwurf
treffen, denn er will — wie er ausdrücklich in der Vorrede an-
gibt — blos die bekanntesten Streitfragen behandeln.
Es wäre schwer, in der scholastisch complicirten Anord
nung des Stoffes ein bestimmtes System zu finden. Eine, bei
der Methode des Verfassers: die einzelnen Differenzpunkte in
selbstständigen, in sich abgeschlossenen Abhandlungen zu be
sprechen, übrigens mögliche Trennung der Formenlehre und
Syntax, ist ebensowenig beabsichtigt oder durchgeführt, wie
in allen übrigen grammatischen Schriften der einheimischen
Grammatiker.
In dem vox-liegenden Specimen habe ich es versucht,
fünf auf die Abwandlung des Nomens bezügliche Streitfragen
zu bearbeiten. Ich habe es voi-gezogen, da die scholastische
Weitschweifigkeit des Verfassers eine auch nur etwas erträgliche
Uebersetzung unmöglich macht, die einzelnen Streitfragen frei,
jedoch mit Beibehaltung der Gedankenfolge des Originals und
mit Berücksichtigung anderer in dieses Gebiet einschlagender
Quellen, zu bearbeiten.
1 Da eine vollständige Edition dieses für Forscher auf dem Gebiete der
arabischen Nationalgrammatik höchst wichtigen Werkes noch nicht so
bald in Aussicht steht, habe ich das Verzeichniss der darin behandelten
Streitfragen zur bequemeren Orientirung auf diesem Gebiete meiner Ab
handlung vorausgeschickt.
Fünf Streitfragen.
277
Es sei mir noch erlaubt, an dieser Stelle meinen hoch
verehrten Lehrern, welche diese Arbeit unterstützt und ge
fördert haben, den Herren Professoren Fleischer, Krehl und
Socin meinen tiefgefühlten Dank auszusprechen, dem letzten
auch dafür, dass er die Güte hatte, mir seine beiden Unica:
das öfters citirte Werk des Anbär! 3, oliX
(cod. Soc. 2) und die Tebrizer Lithographie des Werkes
zur mehrmonatlichen freien Benützung zu über
senden. Auch dem löblichen Vorstand der Leydener Bibliothek
sei hier für die Zuvorkommenheit, mit welcher derselbe mir
entgegenkam, als ich das zweitemal behufs Collation um Ueber-
sendung der Handschrift ansuchte, bestens gedankt.
Verzeichniss der JoLw-o. 1
^,1 ^1 yjtli JlLCw-«’ t
^yd Xjl 1 1 ».£ •
Fol. 1 r. Z. 14. ‘ pL*Jf
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'-7-' ^j *^.-A i J,! ».-^va^-aI^ ^va.aj * 20^.aaaw
O^-A+Ji uaLjiJ! ^.av.^1 ^.ji
1 Die den einzelnen JoLaX beigefügteu Seiten- und Zeilenangaben zeigen,
in welchem Umfange dieselben abgeliandelt sind.
ir ,(^ |p> |r$~| pr^-m q^r-i </fp |^jri ^Q(t9"| POp
Fünf Streitfragen.
279
J^claJI f ^ ^if ^ >.^j | v^a.5^0 &A.A.W./0 A
&AJ)Lo lXJj lU.# dU^i' y?£ &J yS> ^.AT. ^£. Il>(
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’ Fol. 27 r. Z. 9. ‘s>Lj| s_*si
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Fol. 29 r. Z. 9. ‘ xF*it« Oj-a+J! xa-La Il\äa*J! ^as. |*jiX£j xil
^’CXäJ j+AW^If >-vi —Y- ^ll »-A J *.X J 1 , ^ .SCö A J. ,\-V^.a' (♦
‘ «'Ijjcj^Lj ( *Äj'jJ xi! JJ ^j^oaJI ^.jeö• ‘ •djiAjS'y Jo ; S(J ^
Fol. 31 r. Z7 16.
c!^.ää4.J| ^ L*J! ^j! j^l ^^Aj^XJ! .^_ajcö xXaav.x’ fi
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Fol. 33 r. Z. 15. ‘1*++=. J^.*a+J!^ J^cIaJ! ^ J.+A
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Fol. 35 y. Z. 8.
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Fünf Streitfragen.
281
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Fol. 71 r. Z. 7.
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Fol. 75 V. Z. 18. ‘ ^Jü
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282
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Fol. 77 v. Z. 9. ‘ ätX3!^ Lg.il *11 } ‘SÜJLel
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Fol. 79 V. Z. 9.
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Fol. 85 V. Z. 1. 1 «-dx ^tX^a+JI (Jniciwo 1^1 JJ
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Fol. 85 r. Z. 20. ‘ d*t
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Fol. 87 v. Z. 14. ‘&a/o ^
Fünf Streitfragen.
283
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Fol. 89 V. Z. 14. ‘ .*aöJIj
^11 ^^Ai^Xl! a_a£&*3 aI./.av.a' t“r
^.AJ^..O.aJ ! ^VA 1 ^.AV.^-1 ^.^1 V_AXaJI^ -' L^. ^ÜJ
|_^.£ IvJl+ra. I . L 51L~>. ^ÄJ ijl ».J^.AilAjl ^>Sß<3^
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Fol. 91 v. Z. 26. 1 ÜL=. £Äj
3 i_*2>l^ v_aaAaJI ^1 J.I ^j^Ai^.XJf xAaaaaA) t^t“
s~ w, w 5
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£ij.Jf *AJ Jo lcX.AA4.JI ^.Aä* y&j lO^iilJ! yjf 13t
0^.iilJl (^ &jt c-AA^LaJ! &AJ ^
Fol. 93 v. Z. 15. c £SjJI XAJ \ y^ Xj|
3 J.A)l*Jf 3 ^._A_A_i«..‘—iJ \ V >.£ L.VA 1 i_JÜJCis.( xAaaujO (“1“
J.I ^,.£a£L*.J ^_AjßtXi iH j»^jdl |»Ü> V^AA2.äJ| j^ÄÄÄAW-JI
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1 |VhJ.aS^3-AJ * ^^-AA*' ^ A XÄ.AJ
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Jij 20I L^äji 2U.^ ^i==3.£*j |väj f^-J ^1 Sh |*Lj
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•Js.a^^.aJ (_J«äaJ I ^^AJt^O ^ AAAA.VA.4J i ij^ (^i/O LaJI
Fol. 90 y. Z. 21.
284
Ko 8111,
J Jt Jj I w/.S&5 &Aa-v\/./0 d
Fol. 97 r. Z. 14. ‘ ; !^! ^Xx.^ ^JO' bl l^il Jl .. -^wO. aJ I _A^ä2 b .
. I^v^> ,_\oi j \ y-^, 2Ö ^ ^1! y"^" s~^~ I b Ä.-Iaava' 1^**1
U«aj Jo\ J?| Lo dLolxic bM viUjj - ..s! j»b^XII J.I £ »IaäÄaublI
(JOJU 4, ^.lyjJI ^jl^l ^.j| ,_a®Ö 2oJI . ^jLw-^zJI 2U.J..C
Fol. 99 v. Z. 21. ‘iUö )y^. ^ *jt (il >_^b. ‘^ol^. + JI
r>LÄ.AAAwbl| ^wLi. ^1 (il ^yyASyXJJ\ (_A$b 2jLLaaaA> 1“v
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Fol. 101 v. Z. 24. * tjj.=» ^j^Xs. bkjts ^^.Xls &j( (Jl
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Fol. 103 v. Z. 10.
1+Aul ..».X—' (jC^-AA/ ^jl 4.I ^j^.A-^.XJI Ä-Iaav.A F* 4
1 livib bl I (J^-Xj bl Lgjl (II ^J^.aS.aJI (_aÄÖ. ' Lis.ii yZiy.S•
Fol. 103 r. Z. 14.
y.® h • 4 ».ySjA y's ^ I ^1 t
Fol. 105 r. Z. 3. L i>cX*-U 'Ü&yoyo X&jJlio 1^.31 ^1
|V-5^ 151 &3l RA.a^w.x) I
^ Oj.o^ ui^iaJLj |V^iH ^ii i
bl 201 J.I yjj.*3.yJI Ao-^b). ‘ pbLi. ; |JJ| (5, |tS^ J.y^ cJcV-aä
Fol. 107 v. Z. 21. ‘U^aüa/o ^^.Xj (jl ^L| XAi
^gJI oAaaJI JÜIaoI jy^z xj| (11 Jj oi ySJJJ I (_a5>l> S.Xaaa.X!
1 jy?£, bl 2üil ^1! ^ aJ^.aZA.I| yffli) . ‘ S^.-C0.äJI
Fol. 107 r. Z. 20.
Fünf Stroitfragen.
285
3 JLö ,j! 20I ^*! \XLw.^ ^t"
t*»)* I iLw.4.,2> i L^ jXÄ>.£-
jÜdlJI j. r ^J!. wä-jlM JUa-lM il xj! ^Jl aJ! i_A^Öj
^.^r. R^+ilt Jüb ^j! \j2*. s.j! ' vX+eJ^ ‘ [fvjJI 3 ^«
Fol. 109 r. Z. 12. UXLj r1T=L| r iUt. oU^II JL^oL Cfi^O
bJU Jlttj ^..s! jül ^1 ^^ASjXII v_aSSÖ RJ.Aaa/0 ^l®
Jlib ^j! sj?£ ^ &j| yvÄÖj ‘ v-b-C Rj^Lj jA*.E
Fol. 109 i\ Z. 23. l y^£. joiü ^ öJÜ
Oj.x+J! ^til-A+JI ^jl ^3! ^j^Ai^XLH . A.ffiö s-LCwjo 1®e
^.aas^XII p t viJI Oj ^.j «Jb ^.axj S J 7*'°
>_A#j>j 1 Jjjubo cULftj (jj*a3^ |*aoJI j^aaX! j^JI
‘ Jjjdw au^l i_AAOÄ.3! juiaöyo. ^bdl J^-c (5^-y 0 *->t ^3I (J^SwO-aJI
Fol. 115 Y. Z. 18.
äui Le £ IcXi )y^r. ^3 ^31 ^ v>.i^X3I 0 R-Laama' f“!
bif ^_Jt ^^.^ajJI *.:si j*üUlj uäJ^II
Fol. 117 v. Z. 6. ‘-^ $
3 si><XcR*JI jwyJI <*31 <j^Aij.XM v_a.»ö iilLuo i®v
‘-IfcUJI 3 XaaaaJJ <^äJ I Lj <j~o L$jl <^31 <^j ^j^aOaJ1
Fol. 117 r. Z. 14. 1 r-lt\3 xj!4 ^.^iJI Raäaxi e-L^g.Jf^
j-^ Li. oLt£L+3l |VA~a.^.j' <ji <^3! ^^.Ai^XJ! >_aS>Ö &XaamjC 1®A
dljb *.rL dULa AaJ 1 . iL-b..+.31 |Vau^1| ^-ii>^ |VA^^-a3I •
‘dJö XaXü f Lo^ dULo JIj 3 JLo Jljj wxiLä JL ^j, j»Le JLj
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^■jl.2» ^_A_£ k_jLiuJI |V—A-i>J—j' jj! ^J| ^j^..J^.a0.aJI
Fol. 119 r. Z. 15.
jVAW^I |VA ^ y~~*' ‘b ^ (5^1 ^^.AJ^Xll . A d d RAaaw.A’ 1®S
l3’*" C (i dli yi y.xi dUö^ 15vSY.a1 y I !ÖI ^ J^LaJ I
u* (5^1 [V^Adxj ‘ oaX L ljärT 3^ L) ^3c 3 5 ,J-E
286
KoSut.
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Fol. 121 v. Z. 7. ‘jaasj XJ! ^X Lw*X3t Sj+S»- ,j^.£
yj^tXJI jVX-^vJ ,^jl ^Jl ^^Jki^.X'jf w*-5&(3 2LL\»^w.X d*
^JJI I_jj.il oUo«. X.itXz£ jjXj jS'Iaa Ojja. S^ä-I Ju.i
Lo. v_aau Lj Jaxw £. lo j.k+1 £ UJj.s j.^ UJöj SlXjij
jjXj X+ass»jJ jl ^1 jjJ^aoJ! a_a»>5. ‘UJ5 XaaöI
Fol. 123 V. Z. 1. ‘JaÄs &xo ^511 o^il
HjjCJt Übdö äül ^Jl j jAS «XJ I _aS> j> ol
UJ5 j*.o>| 51 &jl jJI ^.».-^v aj. J^ ._aS£5j JjuOjJI c L+au 511 j
Fol. 123 v. Z. 24.
o , w ■■ ■
js.vo5Lc ^^äJ-j jl xil JJ jjj.xsj.XJt 1Uaxa/o öl
_^sc j> üxJ I j s Iäj JaJ I t\jj tj UJj • jU sjuoJ! ^.ä kjcXJI
_xiSt>j 1 jLw.aX j.j jj.Awil j-4 • i^v'OaJ! _aaao. j-j (jxjjJ
Fol. 123 r. Z. 19. ‘jjjs? 51 Jl JJ jj.jj.aoJ!
SjXJ! OjÄfJI |VAo5H jjl ^11 jj.AJjXJI . aS& 5 La.w,a' öl*
_Ai£<3j ‘jljJI ji, ci-^J 51 j J Lgj i_jjXOA.O V/w 5b ^UäJI
Fol. 125 r. Z. 12. ‘^>-&Jt ^.c. j^aax ijl jjj^xoJI
L^Jl+JlÄxul jji» J"0 j! JJ J jAS jXJI \_*Jß6 jUaaujO öf
L^J L+xäau I j51 xj| ^Jjl jjJjaoJ! w*^5j jLXJIj jLojJ! ^
Fol. 127 v. Z. 19. ‘ jLojJt i
Ü^-XJ I F '—Jj jlj jl j^JI jjASjXJI AA5 FIa-aavO öö
‘jJ.AJj.aoJI JVO 1>jaJ! (JaIa*JI jj| ^»5 öuJIj 1.£aaäaJ (JC_ttil
l_3^.J J+*JI l+ilj J.+*j' 51 Oj jlj jl j^JI jjJ^aOaJI i_aJOÖj
Fol. 129 V. Z. 3. ‘ SjJJLo
£ÄJjt löl UavOj l\j<! jl ASj-CJI _a»5 jU.AAA.vO Ö*1
»L_j^.Sl jj| _aS;5. ojibs 1 J*i vJlXäaj ^«iijjl 1 + j&lX*.j j*.aa5H
‘ Oj UsSP ItXÄAvO ^JtXÄÄJ £ÄJjJ Jul ^J! r I j-JI l3 Ljj Jj
Fünf Streitfragen.
287
^. V--1 i • *'*'•*' I ^ ^ Lj ^Xj 1 + ^ j I ^ JI o.aJ! a^- 5»
vX-O ^-S^Lä- ^jLi «Xj^ 1+4.A.C ^.Ai* 20^1 I^cXäj l/*
Fol. 131 v. Z. 6. 'l+^j L+^lV.*.j Lo
jva^äJI 4, (jää^ÜI 20! ^’l ^a-®0 iü.L^x) öV
^1 ^yjyad\ a_aJ£0. ‘ (JÖ^C jAi. ^ai (j£LK.it Ojä- ^LaOLj
dlj^j» y.si pljiiJuuj^l oäJI yzi KJ?}*-? ~ 1 ) y^. - iü!
‘ xAJ I ls> 2.aaäaJ.J Lsc .1 IlVX c*lii 1 c xij! J.^JJ
Fol. 135 1-. Z. 4.
f 9 o* — ^ w
^ |V«w.äJ I ^ ^ i ^ &A.A.W.X 1 <5 A
^■a*:? u".a] 201 jt ^j.JjaOaJI v_*8" ^.a+j 2lljl
Fol. 139 v. Z. 13. ‘ ^j..*.aJI ^VA' ^.aa^/o jvavI 201^
kiLol 201 ^Jt ^^AjjJolf i_A^ö kXXw.xi <5*1
<ol ^J! ^ov.o..J| 5« ‘ ^UoiX'l olLö~»! Io! 2u*.&j ^1
Fol. 139 r. Z. 18. ^
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jUAÄjj IaIojÜ loyt l+4-Ai ^1 J ^^OwaoaJI 1 kiLo^ll
Fol. 143 v. Z. 16. 4 L~»^. Lao.ä oäJW U-^Ai ki^xx*
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yxx^ äjCdl cXaXIö I ^J! \i) y^-y^--1 aS- ö kJ. a.w.a' *■!!
o-.+i'. xjX La^.J o.'cX*i' dU^.ä ’iXiyAi oaj!X lö! Lilii.]
^■A.T.J !S^.XäJ I ,_\-aX Lj .. I [■) | ^5-2 O ^ l—fc.JO^ Ä.LaJ
IsSJ-AXti' 4l^.*+=>!^ ‘ ^jükjbif! yXS- L^IsäI
0-A^v.a' • oajI^j j■ ■ L^a «X Li7 töik-Ao
Fol. 145 v. Z. 2. ‘ Xlo xaaoI ü. J.=>^
)y^. XÄiolÄJ! ^IJI ^il jj^AiyCJt ^ ^
(JJ-iLaaJI ^.j|^ \^>sfc'ö XAjf^ SlXjI^
288
Kosut.
‘ ^zo ^UOjJ ^ r 'l |V*«LftJI j~4 . Ow^J'
Fol. 147 v. Z. 9. 51 xi! ^Jl
i_ila,* Jl )y ^ X$l ^J! ^y±Sy& I >_*S>6 jÜXwvzO 4r
« dLj v -AJjj‘ ^p£ (jo^a^sJ! ^.zv^apJI
Fol. 149 r. Z. 23. ‘^s? Ü xSl ^1 ^^aJI
t_äia.*Jf ^ys! xit ^t >_aJ£Ö x4.aav.zo 4f
‘ tXj^. c^+J piLXJI ^tAÄia.| £ p 1 I
8;^ 4, NI ^j- J-p il. N Jül (^-'l v-^;
xiLs J»ifli ^t cX.vX.j dLüc jjB’ 131 xi! JvC ‘^.*aÜ!
Fol. 151 v. Z. 23. ‘ yjJz i—ftta.jL.M &*.;o
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Fol. 153 V. Z. 12. ‘ jo ^A* + J ^
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Fünf Streitfragen.
289
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Fol. 175 r. Z. 18. 4 L^XaS ^ä}| jÜ-aa^+JI 3 Jl+=»^l
SitznngBbor. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. 11. Hft. 19
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290
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Fol. 179 v. Z. 7.
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Fol. 185. r. Z. 22.
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Fünf Streitfragen.
291
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Fol. 189 r. Z. 11.
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Fol. 195 V. Z. 18. blJdCjül
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292
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Fol. 201 r. Z. 4.
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V
Fünf Streitfragen.
293
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Fol. 211 V. Z. 19.
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Fol. 225 v. Z. 206. "J> löti JUj ^f ^i }
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Fol. 225 r. Z. 11. ‘ ^ ^
Fünf Streitfragen.
295
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y+*n . II |*x«0l o^l*0l o^.0 ^1 ^J! üjja^jüj s^s£(\± k Lj»_«J?
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'«jj.*J Ä ‘-' -■ |V-g-*0f |*x«0t |*j’ &xx! ^yjC Sj.X.2 ^^*2 «io 0 ^Xi ,_02
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^0j^vJ! yi.j v-'l _>-S2 0, 1 X0I oLoo lx ^Jö 0.2 xüj**i‘. S,_x2
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‘ 0)1*0! »0S> 02.1 ^Jt i_ax_ö! lx j0 j»iül 5 i äJ!^M &k± lx
(V-101 ^0! 0)1*01 0).2| ^j! ^I^.AawJ! cXaä.a\;
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Fol. 227 v. Z. 17. 4 o ; UJt slU lX^I
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Fol. 233 v. Z. 8. ‘Jlo^j *il ^Jl
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Fol. 237 r. Z. 20
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Fünf Streitfragen.
297
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Fol. 241 V. Z. 9. l 3lLl ^ 0jj!
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Fol. 245 V. Z. 1. 1 ÖyiX+jO yyoJjC iUö
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i^o LoÄä.51 J._x> UÖjLSj cy-olicj (jJLt ^3» ^^0 oötXs.
jwiLc xäxi cy-stX^» L*->! «jl ^1 jj^JwO-dl 4 «J öö^+Jt
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Fol. 247 r. Z. 4. 4 t>ijL=. I^Jlü (V^ö^ ^**11 »^-f=»
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‘ SyMJ^Sy tL ^.AJ Lg_Cjj»yj 0*.ijw=- Lg3 t ^ I
Fol. 249 r. Z. 21.
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Fol. 251 r. Z. 16.
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298
K o S u t.
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Jo»-jjix^ y*=> ^-=i ^jo U-gj!^ «iiLjLJ! lijLo ^.xc. ^U^-vö
Fol. 253 r. Z. 6. 1 *LJ! X2I; ^
tXxw ^yi &Xxw-*o iif
v_<J2 ‘ o.jjjo^ ^.jya^ cXj^xu xs! Jx*i i^-e J^<ö5H £ oxyoj
‘ jjjuiJ! ßJu Jjtxs J»e Jxöilt £ JÖ^ ,jl ^1
Fol. 257 vT Z. 1.
üxiai* LjLÜä. |^l j! ^«xi^XJt ^_xS$5 S-Ixamjo Ht 0
(3^ (_kxA^^! & 2CaJI^ ^1^-ä* » i t ^E
Fol. 259 v. Z. 17. ‘ Jolii Jut L?Ua~* ^1 jt
^Ljls! 83^ ^jL.w.3^ ^! ^1! (jjxSjXJ! ^_/3ß5 \Fxwjo (to
‘ ^xxs^Xll (jd*j ._xS>j> 8xif j tjlX*i 8.3^ j ^jt J,l <jjJw»a.x)t
Fol. 260 r. Z. 17.
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{ j^>^£uJ\ v_*S>5j ‘Jliil «3^ ^j! jl ^jjlxsjXII L>Ö*J V"®^.>
Fol. 263 r. Z. 24. ‘ ZSUi Jlo^IIj AjüJ *3^ J;t J,!
iTtinf’ Streitfragen.
299
Erste Streitfrage.
Heber die Abwandlung der ,sechs schwachen Nennwörter 4
•C-.fr
(JLo } ö yi |*ä. ^.1 t-J). 1
Die Untersuchung über die ,sechs schwachen Nennwörter'
(xJLäjlJ! äX«JI) nimmt in den grammatischen Schriften der
einheimischen Sprachgelehrten eine wichtige Stelle ein; einzelne
von ihnen (JLo werden mit besonders grosser Aus
führlichkeit behandelt. 2 Der Grund dieser auffallenden Er
scheinung liegt in der missverständlichen Auffassung des im stat.
constructus auslautenden schwachen Consonanten, dessen wahre
Bedeutung den arabischen Grammatikern für immer dunkel
blieb und Veranlassung zu abnormen Abwandlungsdeutungen
gab. Sie können nicht umhin denselben entweder bloss für
den Abwandlungsconsonanten, d. h. den Vertreter der einfachen
Abwandlungsvocale, oder, da es nun nicht angeht, dessen
.fr
Charakter als dritten Radicals in den Dualformen —
fr
— hinwegzuleugnen (vgl. Ibn Ja'is ‘lt J ,
Z. 12 ff.), in der Weise der jüdischen Grammatiker (vgl. Kimclii
blbaö “iBD p- 113“ Constantinopl. Ausg.), ihn nur für den dritten
im stat. absol. ausgefallenen Radical zu halten. 3
Dieses Missverständniss der an und für sich klaren Tliat-
sache beruht auf der rein äusserlichen Auffassung und Benennung
der die Abwandlung (Casus und Numerus) darstellenden Vocale.
1 Vgl. Zamah. Mufass. <j, Z. 9 ff. (= Ibn Ja'is ^ |, Z. 1 ff.); — Alfijj. ||, Z. 14 ff.
(Uebersetzung S. 11 ff.); — Katr el-nadä |(£, vorletzte Zeile (vgl. dazu den
Commentar des Sega'i Bulak. Ausg. tGi Z. 23 ff.); — Sudür el-dahab
(Bulak. Ausgabe) Z. 5; — Nar el-kirä \, Z. 21; — Mutarrizi in de Safy’s
antliol. gr. p. «j^, letzte Zeile; — Wasit el-nahu Z. 6; — Anban ur
fr
cod. Soc. 2, Fol. 13 b ; — Agrümijjah ed. Trumpp. ö. 14
(dazu den Commentar des Kafräwi Z. 7); — vgl. den Text unten.
2 Vgl. darüber die von Fleischer, Beitr. 1366, S. 313, angeführte Stelle
des türkischen Kämüs.
3 Philippi’s Angabe im Wesen und Ursprung des stat. constructus im
Hebräischen, S. 162, Anm. 4 (auf Grund der Stelle des Mufass. *1, Z. 9),
ist demnach nicht ausreichend.
300
Kosut.
Es sind dies nämlich nach der Anschauung der einheimischen
Grammatiker die durch die Vocalzeichen Fatha, Kesra und
Damma bezeichneten kurzen Selbstlauter, welche mit unsern
langen Vocalen und Diphthongen nichts zu schaffen haben: dies
sind nämlich zufolge ihrer Darstellung in der Schrift,Zusammen
setzungen eines Vocales und eines ruhenden Consonanten,
wobei der angebliche Consonant yAj die Hauptrolle spielt'. 1
Demzufolge kann der auf doppelte Weise zur Darstellung
gebracht werden: 1. durch die kurzen Vocale, wie in dem
Singular (ausgenommen die ,sechs schwachen Nennwörter') mit
Einschluss aller Singular-Collectiva (der Gattungs-Collectiva,
der Quasi-Plurale und der gebrochenen Plurale) und in dem weib
lichen Plural; 2. durch die schwachen Consonanten I y ^ als
Vertreter der kurzen Vocale, wie in dem Plural, Dual und den
,sechs schwachen Nennwörtern'. 2
Auf dieser unrichtigen Vorstellung basirt die Streitfrage
der beiden Schulen: ob die ,sechs schwachen Nennwörter' einfach
,jlCo (j-*) abgewandelt werden, wie die Basrenser
lehren, oder ob sie eine doppelte Abwandlungsbezeichuung
haben, wie die Kufenser lehren.
I. Die Kufenser gehen von der richtigen, allgemein
recipirten Annahme aus, dass die sechs schwachen Nennwörter
im stat. absol. des Singulars mit Vocalen abgewandelt werden.
Die ursprüngliche Form z. B. von i_sl lautet jol. Da nun aber
auf diese Weise ein durch Casusendungen (jj| I^jI) vocalisch
zu bewegendes ^ an das Wortende zu stehen kam, aber kein
schwacher Consonant nach einem mit Vocal versehenen festen
Consonanten Träger der Abwandlungsvocale sein darf, 3 übertrug
man dieselben auf den vorhergehenden festen Consonanten,
1 Fleischer, Beitr. 1874, S. 104. Vgl. Wallin in der Z. d. D. M. G. IX. S. 2,
36 u. 37; Grünert, Imäle, S. 22 (Separatabdruck aus den Sitzungsberichten
der kais. Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Ci. Bd. LXXXI, S. 466).
2 Ueber die Bedingungen der Abwandlung durch die schwachen Con
sonanten vgl. Alfijj. ((", Z. 17 ff. (über ^ j bes. |^, Z. 5 = (C, Z. 4 ff.; — Ibn
Ja'is t )( J , Z. 2 ff.); — Katr el-nadä |a, Z. 4 ff., (dazu den Commentar des
Segä'l f“), Z. 23 ff.); — När el-kirä Z. 21 ff.; — Wasit, el-nahu (♦, Z. 5.
3 Vgl. de Sat;,y gr. ar. 2 ed. I, p. 105 und 106, § 208 und 209; — När
el-kirä Z. 21 ff.; — Fleischer, Beitr. 1866, S. 313.
Fünf Streitfragen.
301
nachdem man den Vocal desselben abgeworfen, und Hess im
Gegensatz zu den auf Elif ma^sura schliessenden Nominibus
das Wäw wegfallen. Es nimmt aber als der ursprüngliche
dritte Radical in Verbindung mit dem Pronominibus suffixis —
mit Ausnahme des Suffixes der 1. Person sing. — nachdem
es aufgehört hat der Schlussconsonant des Wortes zu sein, seine
Stelle wieder ein, verwandelt sich jedoch, um die Homogeneität
der Vocale zu erzielen, im Genitiv und im Accusativ nach den
Vocalen Kesra und Fatha in die entsprechenden schwachen
Consonanten Ja und Elif. Demnach sind die Formen des
stat. absol. gleich denen des stat. constructus, 1 indem a) die
Abwandlungsvocale ihre Stellung nicht verändern, und b) die
selben Vocale, welche zur Bezeichnung der Abwandlung im
stat. absol. dienen, auch im stat. constructus bei Bezeichnung
derselben syntactischen Verhältnisse wie in den starken Nenn
wörtern zur Anwendung kommen, z. B.: Lo^Lc
und viLoiLc Die schwachen auslautenden Con
sonanten richten sich nach den vorhergehenden Vocalen, so
dass , -f- ’ den Nominativ, ^ + den Genitiv, I -f- - den
Accusativ darstellt, 2 wonach diese Nennwörter eine doppelte
Abwandlungsbezeichnung haben: die vocalische und die con-
• 1 / • . % ? o .
sonantische (durch den dritten Radical), im Gegensatz zu ^ wo]
und deren Doppelabwandlung durch die einander ent
sprechenden Vocale geschieht. 3
1 Vgl. den Text unten.
2 Ibn Ja'is ‘ff, Z. 7 ff.: L$jt ^_aJßö,
Fol. 13 b und den Text unten.
3
302
K 0 8 u t.
Die Schule von Basra weist nicht weniger als sechs mehr
oder minder von einander abweichende Ansichten neben der
Vulgata (shauf. 1
II. Die Vulgata.'- 1. Die consonantische Flexion tritt als
Ersatz für den ausgefallenen dritten Radical ein, um den Schein
der Triliteralität des Stammes zu bewahren. Die schwachen
Consonanten vertreten bloss die einfachen Vocale. Eine doppelte
Abwandlungsbezeichnung im Sinne der Küfenser anzunehmen
hat keinen Zweck, da die Casusendungen bloss dazu dienen,
die Stellung des Nomens im Satze zu bestimmen, z. B. das
Subject von dem Objecte zu unterscheiden. Diesem Zwecke
genügt aber vollständig die einfache, gleichviel ob vocalische
oder consonantische Abwandlungsbezeichnung, da zwei eine
und dieselbe Function verrichtende Zeichen ebenso überflüssig
wären, wie die doppelte Bezeichnung des Genus fern, in dem
Pluralis san. fern. 3 Abgesehen davon, spricht nach den Bas-
rensern auch der Grund dagegen, dass es für ähnliche Fälle
keine analoge Erscheinung im Arabischen gibt. 1
Einige Basrenser machen noch den Einwand geltend,
dass, wenn die Möglichkeit zweier homogenen Abwandlungs
bezeichnungen in demselben Worte vorhanden wäre, eo ipso auch
die Möglichkeit zweier nicht übereinstimmenden Abwandlungs-
U-g-'-t ^ y-zl lAi ^-g-J yi
JLsj JU»! ^ Jj
1 LgJ LgJLö Lo^ SiI kS^ll jji
Vgl. dazu Fleischer, Beiträge 1874, S. 97; — de Sacy’s Clirest. ar. II, 539,
und Lane’s arabic english Lexicon s. v. ^_j| p. 262.
1 Anbäri erwähnt bloss vier (II 1, 3, 4, 5) davon; wir ergänzen die übrigen
nach Ibn Ja'is. Vgl. unten.
2 Alfijj. |t", Z. 14; vgl. |C, vorletzte Zeile: Lg.il ^■g.A+Jlj
ksxäJI kolj i_oJüM^ koli
£ H^.avAD! koU ^LJI^ Vgl. noch Agrümijjah ed. Trumpp, S. 14; —
Ibn Ja'is ‘||, Z. 1 ff.; — Sudür el-dahab |)t, Z. 7 ff.; — Katr el-nadä (*,
Z. 2 ff. u. s. w.
ü
3 Anbäri ^! Fol. 17 b ; vgl. den Text unten.
1 Vgl. aber S. 301.
Fünf Streitfragen.
303
bezeichnungen zugegeben werden müsste. Diesen Schluss ab esse
ad posse weist Anbäri mit der Bemerkung zurück, dass das Vor
handensein zweier verschiedenen Casusbezeiclmungen in einem
und demselben Nomen einen inneren Widerspruch hervorbringen
müsste, da z. B. der Vocal Damma den Nominativ (Subject), das
Fatha den Accusativ (Object) ausdrücken würde — im Gegen
satz zu der doppelten homogenen Abwandlungsbezeichnung.
2. Direct entgegengesetzt der Vulgata ist die Lehrweise
des Sibaweihi. 1 Der schwache im stat. constructus auslautende
Consonant ist nach ihm der dritte im stat. absol. ausgefallene
ßadical. Als solcher ist derselbe Träger der ihm wegen seiner
Schwäche bloss supponirten (s^jübo), nicht äusserlich er
scheinenden (s^s&Uö) Abwandlungsvocale. Insofern sind die
sechs Nennwörter den auf Elif maksüra schliessenden ähnlich,
jedoch mit dem wesentlichen Unterschiede, dass der dritte Radical
sich bei jenen gemäss des ihm supponirten Vocals verwandelt,
im Gegensatz zu dem Elif, welches stets unverwandelt bleibt. 2 Die
Verwandlung des schwachen dritten Radicals hat daneben den
Zweck die Bildung des Dualis und Pluralis san. vorzubereiten.
Diese Lehre, an die sich auch el-Ahfai in einer seiner
Lehrmeinungen anschliesst, erklärt Ihn 'Akil für die richtige. 3
1 Ibn Ja is ‘f., Z. 14 ft’.: Lr:ÜI Lgöl (JJ XJ
. L+au^If ^ \A-L' Ls"
xJ^AAJ v_A^2-dt ^ ouAi'
ji, AJ ^ -Io Nj
. . ^ Q . Xi Xi
Oo ^,*aAi . XAÄaaTJ XaL
£ UoLäxX! jj, Lo LsC^vaA £ pjAj |V-U IjjAO Vgl. ibid. *)(,
Z. 10, f“), Z. 12 ft'.; — Alfijja Z. 15; — Ardabili zu Unmudag fRefai'a-
Handschrift) (<>, Z. 13.
2 Katr el-nada p», Z. 20—23.
w gj-ß-
3 Alfijja (I, unten: o Lgjl
x*ao.j
l<A® ß LJ| ü^JGL« XjmJo Jsx. äjJGw»
1 iS" 1 " W' C (5" 1 * 1
304
Kosut.
3. Neben der soeben erwähnten von el-Ahfas gebilligten
Ansicht 1 des Sibaweihi erwähnen Ibn Ja'is und Ibn el-Anbäri
dessen selbstständige Lehrweise, welche sich deutlich als Oppo
sitionsansicht gegen Sibaweihi charakterisirt. Während nämlich
Sibaweihi die schwachen Consonanten für den letzten, nach
den massgebenden Umständen verwandelten Radical und als
solchen für den Träger der ihm supponirten Abwandlungs-
vocale hält, erklärt el-Ahfas dieselben für consonantische An
deutungen der Abwandlung, jedoch ohne intendirte Abwandlungs
bezeichnung. 2 Die Consonanten Wäw, Ja und Elif sind an und
für sich weder der selbst, noch die Träger desselben
(Abwandlungsconsonanten), da in dem ersten Falle ungeachtet
deren Wegfalls die Bedeutung des Wortes unbeeinträchtigt
bleiben müsste, wie bei der abwandlungsvocallosen Aussprache
o o ^
des starken Nomen, z. B. andernfalls in denselben keine
Andeutung der Abwandlung läge, da sie an und für sich vocal-
los sind, die Andeutung der Abwandlung aber nicht in dem
Schlussconsonanten (gleichviel ob radicalen oder hinzugefügten)
selbst, sondern in dem demselben beigefügten Vocale liegt.
Ibn el-Anbäri macht gegen diese Annahme zwei Gegen
gründe geltend: a) die Consonanten Wäw, Ja und Elif sind
Schlussconsonanten (Radicale) des Wortes; in dieser Eigenschaft
müssten sie auch Träger der Abwandlungsvocale sein (gegen
S. 300, Anm. 3), wonach die Ansicht des Ahfas auf die
Annahme der meisten Basrenser hinauskäme; b) da durch
das Nichtvorhandensein eines sichtbaren oder supponirten Ab-
wandlungsvocals die Bezeichnung der Abwandlung innerhalb
ß.
1 Ibn Ja'is ‘0, Z. 17: ;sls^aaav i_Ajbjoo Ju* J,£ ^i~>.5l|
w ß-
Lg 3 ' Ä
W ß- <*>
2 Ibn Ja'is U Z. 13: 5f£ ( se. 511 »tXsß)
^ w ß- * ^ w ß- ^
4 La VAX bl J_cl_ Jyij 51 Xj| Dazu Nar el-kira <5, Z. 6 ff.:
^AA*,J xib s^.ivß« (sc. ^1^51!) 2ü!
y&j ' 1-g.A.b: sA~bc\JI (JsX) 1 «-*-Jt o5Lä~»51 jvTXJ!
Xj^aaau 2CaJIj
l ol^.ß51| Jo 5b cyhyil
305
Fünf Streitfragen.
des Nomens selbst ausgeschlossen ist, müsste dasselbe, da jedes
Nomen in den Fall versetzt werden kann, ein syntactisches
Verhältnis anzuzeigen, ausserhalb d. h. in dem jcJ! oLöjo
auf die Abwandlung hinweisen. Dieser Umstand würde aber
die Unflectirbarkeit des Nomens — gegen die Intention des
Urhebers — voraussetzen, wodurch dessen Ansicht hinfällig wird.
4) 'Ali ibn 'Isä el-Raba'i lehrt (wie Mäzini, vgl. S. 308)
die regelrechte VocalabWandlung, fasst aber den schwachen
Consonanten (trotz des innern Widerspruches, vgl. unten) als
den dritten Radical des Wortes. 1 Die ursprüngliche Form
lautet — wie bei den Küfensern — ^jI. Da aber das Wäw
nach dem vorausgehenden Fatha sich in Elif hätte verwandeln
müssen und somit der Nominativ mit dem Accusativ zusammen
gefallen wäre, 2 wurde das Damma auf den vorausgehenden
1 Ibn Ja'is Z. 3 ff.:
Pol. 14"; Text unten; — Sudfir el-dahab unten (Bulak. Ausg. |a,
Z. 11); — När el-kirä <|, Z. 13 und 25; — Mugni el-lebtb (Bulak. Ausg. IPa 1 ))
h U, at", t"tl, P“)5 — A^rumijjah ed. Trumpp S. 14; — Mewäkif ed.
Sitzungeber. d. phil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft.
20
306
K 0 8 U t.
festen Consonanten, mit Beibehaltung’ des Wäw übertragen
ilo JJij (jLSlj). Die ursprüngliche Form des
Genitivs lautet Das Kesra als ein dem Wäw nicht
Soerens. p. 14 und 209; — Guidi. Ibn Hisfira comm. in carmen Ka'bi b.
Zoheir |v1, Z. 10; — Wright ar. gr. II ed. I, 263 rem. Zu der Form vgl.
Philippi stat. estrct. S. 148; — Eli Smith bei Robinson, Palästina, S. 854.
Der Vers ist nach dem (Tebrizer Lithographie
vom Jahre Ifvf') und dem Mugni el-lebib II, p“),
^V.|| r =i. Die bei Ibn el-Anbäri (Vgl. den Text unten) kurz angeführte
Erzählung von AbüIIanifa findet sich auch bei Jäküt ed. Wüstenfeld I,
und zwar ausführlicher und vollständiger. Wir geben hier die ganze
Stelle, da sie grammatisch interessant genug ist, um hier der Vollständig
keit halber mitgetheilt zu werden. Es heisst da:
.fr »
U jj-j! ^>1 Jb 5
5= uj &
(Jjo JoLXÄi bb*jd J.>-w Ail ÄAAAä
g ' £
c)b (JXAAAJ ÜÜ &bo\ yj y ^1 (JÜ V—as!
| ' ' I X- w »
ItÜ» (ja^Ü JL* bl
^jy}y.jU± l_sl^-cdb SjjO Ijjß bt\.i-C
Üy°y bl ^b ^'»ba
^yiyJUj l^jJäJÜO 1+aJ üjyjjy La2_C^ lli' Zf*
^jyJyÄjy (J^-5 bb y bl Ciol^J Ül * Ü»
v_/JClXdl ll\® IcX-AJ ^JyyJOy ItXj Ciol^j ItXj 8tX®
JyjL> AÜJ1
* tjuÜ! Jls^I ^a*J! £ l'ö * ijJLp Ic 'Id ^Lw v; ^ *
tX+^al bcX-wil JLs ^jUäiJI |VASßlo£ ^ ^cXav-jI JÜ
& C- / I
l)oXo! Jtr }"*)' I
Jyü v_jl^cil| Lb.*J
^.XO I^.AX0 ^jts” \-J0y " (jJ cX*.l! * ^5 LJ I I^£- |^«aJ üb iH
ijb J'y* ~
Äjy+2? XiAJ! äjjß ,jt JlÄJ (j! 20oikb^~J ItXS*
^AOX. ülLo! LfiJj LÜ.Ä üb* ^jI S-Lol Jjt
Fünf Streitfragen.
307
homogener Vocal wurde, wie im Nominativ, auf den vorher
gehenden festen Consonanten übertragen und das Wäw nun
als ruhender Buchstabe nach dem Kesra in Ja verwandelt
Jjij aui der Accusativ ist entstanden durch die
regelrechte Verwandlung des Wäw in Elif nach dem vorher
gehenden Fatha. 1 Gegen diese ,Transpositionstheorie' spricht
nach Ibn Ja'is der Umstand, dass der Vocal bloss auf einen
vocallosen Consonanten übertragen werden kann. 2
Ein Einwand, der noch in Uebereinstimmung mit den
arabischen Grammatikern hätte gemacht werden können, wäre die
X- , --o w M ö^'^-
cXx: LäJI Lo t U-Xi
JÜuU I I. (Xco. j!, LgJ li LgjlCud
Li c\.^UI i li-ü jö Ls^UI L»Ui ^
Q x=- oO
LgJ^ s 1^/51
J ö J Q ^ ^ Ü ^ y J ^ ^ 0 ^
£j.=* J' i0 * tksj
* UäüL !j
U ^ , Xi . Xi
Ü^ö Lo^J oLä. aJ ÜJ N l*J6
* Ux>Ujö
* . ^ ^ ^ Xi
sjui-Jt 2ÜÜJI StXiß lVoj (jl^ ^ äLagÄrs. _Lso.I uXgi
‘ |*-lct aüJI^ jÜ^g.Äj)
Ueber den Ursprung des Sprichwortes , LjIj sLo» vgl. Jäküt I,
Mb Z. 10 ff. '
Xi
1 Vgl. den Text unten; in Fol. el-Anbärt
diesen Verwandlungsprocess kurz wie folgt aus: Stk®) oö& löl
Xi
löt, ikj Jjü LgAi ^
i <JJ£i ikj «_dj‘ Lgjj ii
1 J-Äjy Lg-O Jjb"
2 s - ‘ff, z. 6: L*j| ÜS^Ll (J.ÄJ LAjI I_ä*^ö ^yo vikä-O Nj
‘,j.S^Lw o*a.
20*
308
K o ä u t.
Stellung des Abwandlungsvocals auf dem zweitletzten Radical,
da das Wäw nach Raba'i der dritte Radical ist. 1
5. Ganz absonderlich und rein äusserlieh ist die Lelir-
weise des Abu 'Utmän el-Mäzini. 2 Uebereinstimmend mit
Raba'i nimmt Mazini die Abwandlung mit sichtbaren Vocal-
zeichen an, weicht dagegen von demselben darin ab, dass er die
Identität der Form des stat. absol. und constructus in Bezug
auf die Biliteralität des Stammes annimmt. 3 Nach ihm ist der
im stat. constructus den schwachen Consonanten vorausgehende
feste Consonant (letzte Radical), als Schlussconsonant, Träger der
Abwandlungsvocale, während jene blosse Sättigungsconsonanten
der homogenen vorausgehenden Vocale sind. Mazini stützt seine
Annahme auf folgende drei Gründe:
1. Der Wechsel der Vocale auf dem den schwachen voraus
gehenden festen Consonanten deutet darauf hin, dass derselbe
der letzte Radical und somit der Träger der Abwandlungs
vocale ist.
£ ^y-== '-JjJ.Äl SüXSC U0.AJ ^2*
&
Vgl. Ibn el-Anbari jLootJI Fol. 13 b .
3 Vgl. Kämil ed. Wright ("F, Z. 19 ft'.: ^
JUX! Jaī/ Jvj(j
C- vw c. c-
Fünf Streitfragen.
309
2. Zu derselben Annahme führt die dialectisch vorkommende
Vocalab Wandlung. 1
3. Die häufige Erscheinung der Sättigung des kurzen
Vocals — sowohl in dem poetischen als auch prosaischen
Sprachgebrauch — durch einen auslautenden oder im Inlaut
eingeschobenen Verlängerungsbuchstaben. Anbäri führt für diese
Erscheinung folgende instructive Dichterstellen an:
1. Zur Sättigung des Damma:
* ^ iLrjj jt * iiiis ist ^ Jjt 2 *
> \ ? 0 ' o ' % ' ' U I ' .ff *
‘ Lx 1 \5 o-Lao 1.
* » ,» of ’ “ ^
,Gott weiss, dass wir, wenn wir entgegengehen dem Tage
der Trennung, uns sehnsüchtig hinneigen zu unsern Brüdern
und dass ich, wohin auch die Liebe meinen Blick lenkt, mich
dem Orte nähere, wo sie hinziehen, und dahin schaue/ (Basif.)
1Ä. « » | ö-" o X, ± i* • " 0 9 " c- ö . 5 . C3^ o ^ -r
•"SAj jv-1 (jU) DcXa*- 0 'CAO. (jS)
3 *
1 Vgl. Ibn Ja'is ‘jf, Z 22. ff.: coiSULb „yvo OxJ SlLaC
‘ liblj vdjl ool^j 'ilot l<AS* ysl jüLö^l! JLo ^
u. S. t H J ! Z. 19: Jy £ LgjLoif O jcsi (J-«
ibl !Aiß JyLö LgÄiLä| Jlo £ Lgj^JUj Jlo
4 ^J| Vgl. Mufiit s. v. cjli — Alfijj. (ff*, Z. 26, wo als Beweis für diese
Eigentümlichkeit folgender mehrfach citirter Vers angeführt wird:
|iAie Ui seil xjUb U'*’} ' (•jSU! ^ ^Aä xjL
Vgl. noch När el-ljirä <), Z. 16; — Wright ar. gr. I, 183 rem.
2 Der erste dieser Verse findet sich Mutanabbi ed. Dieterici ||y, Z. 7 (mit
Varianten); — Tag el-'arüs III, (“et, — Mugni el-lebib II, t"Aj —
Anbäri Fol. 13 b . Der zweite Vers ’Antara Mo'all. com. ad
v. 33; — Garein de Tassy ,Les oiseaux et les fleurs 1 S. 59, 1. ||; — Kämüs
Calcutt. p. •jy)" — Kämüs turc. s. v. ^ fö V ■ — Muh. ibid.; — Freyt. Arab.
Versk. S. 53; — Lane 1545 a; — de Sacy gr. ar. II, 497; —Wright ar.
gr. II, 414. Der Vers ist nach dem Commentar zu ’Antara’s Mo'all. von
Ibrahim ibn Hurmah.
3 Vgl. Mufass. |At°, Z. 18; — Wright ar. gr. II, 421. Der Vers ist nach
der Angabe des JaSsI^-aJ! i_>Lä5^ von Ibrahim ibn Hurmah.
310
K o s u t.
,Du hast Zebbän geschmähet, sodann kamst du um dich
wegen der Schmähung Zebbän’s zu entschuldigen; so hast du
ihn nicht geschmähet, aber auch nicht in Ruhe gelassen.' (BasR.)
* jyüipUl i *
,Es ist als ob in ihren Wohnungen Würznelken wären.'
(Regez.)
2. Zur Sättigung des Fatha:
2 *
,Und du bist den Schicksalstücken, wenn sie schiessen,
und dem Tadel der Männer entrückt.' (Wahr.)
* 4L5 ^ o1L Lo ÜülS U :i: JinüT St Jy\ :i *
,Ich sprach —- da sie hingestürzt war auf ihre Brust —:
o meine Kameelin, wie wacker hast du dich getummelt!' (Regez.)
ifj LffiLovJ j (JjJJai o/-«A.c:
161
4 *
,Wenn die Alte zornig wird, so scheide dich von ihr und
suche nicht sie zu versöhnen und schmeichle ihr nicht.' (Regez.)
-r *, r. ,. n e - s „ ’t'“.'
JJSO &«sl
5 &
,Es quillt hervor (der Schweiss) aus der Hinterseite der
Ohren einer zornmüthigen, gleich einem edlen Hengste stolz
trabenden Kameelin.' (Kämil.)
1 Noch einmal als Beispiel für cluil angeführt bei Anbäri Fol. 242, Z. 9.
r. ^ f
2 Vgl. Anbäri ^tj^l F°l- 13 b ; — Gauh. s. v. ; — Muh. ibid.; —
Kämüs Calcutt. p. t** (t*; — Tag el-'arüs II, tfA! — Hariri seances II ed.
I, ^ II, 76; — Wright av. gr. II, 413. Der Vers ist nach Gauh. a. a. 0.
von Ibrahim ibn Hurmah.
3 Anbäri Fol. 242, 10; — Wright op. ar. ‘|1 J > Z. 2 v. u.; — ar. gr. II, 413; —
Sibaweihi in Girgas’ und Rosen’s ApaöcKaa xpeerosiaTM p. t“ 4 ) 4 ), Z. 8.
4 Muh s. v. — Lane S. 1100 a; — Mufass. \\o, Z. 9; — Hamäsa A»t“,
Z. 14.
5 'Antara Mo'all, v. 33 (ed. Willmet p. 98 und 174 ff.); — Ahlwardt Diw.
of the six anc. poets ^‘j, Z. 36; — Hariri seances t®, 4 j| J , t c ‘lb ö 1 )! 4 ; —
iTünf Streitfragen.
311
oliLo JN ^ L®!<io ^ääj
(—äo^üyaJ!
,Es zerstreuen den Kies ihre (der Kameelin) Vorderfüsse
in jeder Mittagshitze, wie die Wechsler beim Prüfen die Dirhem
hier- und dorthin streuen/ (Basit.)
"1/2 *
<5-
ü^.äJ bLsLu
,Es ist als ob ich auf einem mit geschmeidigen Schwingen
begabten, schnellfliegenden Adlerweibchen sässe, wenn ich mit
Hast antreibe meine schnelltrabende Kameelin/ (Tawil.)
lo &aaäI iX|ö Lü_oö LiJjj L*J 3
,Nachdem wir abgestiegen waren, richteten wir schattige
Zelte auf und es kochten für die Leute die Töpfe mit dem
Fleische/ (Basif.)
Zu
Der
Wright opusc. ar. ‘p“, Z. 14; — Tag el-'arüs I, 2, ((“f, V. ("aI, 6*S\ —
Muh. s. v. (vgl. auch ^Lj)i — Kämüs Calc.utt. — Lane 275 c;
— Wright ar. gr. II, 413.
1 Hier wäre allerdings — sagt Anbfu’i — die Möglichkeit vorhanden
j*.a®I^i> als Plur. von zu fassen (und so nimmt es Ibn Hisäm
Comm. in carm. Ka'b b. Zoll. ed. Guidi p. |.<); _j tX-®L_A._JI
xili jvA®KtXJ! Lot^ (Oj.aa3 c-äj^LyaJI
k*J)5 immerhin bleibt aber i_äj^Ljyo mit ^Laao|
cjus^Iaas vgl. Ibu Ja'is p. 336, 343, 345 (Refa'fa Handschrift 72).
Vers ist nach Kämil p. lief, Z. 20; — Gauh. s. v. o^o unci £->au
und dem von Ferezdak; als Beispiel für ^LoiJ
angeführt noch von Anbäri Fol. 42 v., I ^L-u. I Fol. 14°; — Ibu
Hisäm Bänat Suädu ed. Guidi p. laf; — Wright opusc. ar. *)(“, Z. 16;
— Sibaweihi in Girgas’ und Rosen’s Apaociiaa xpeCTOSiarna p. f^H,
Z. 10; — Alfijj. f|f, Z. 4 (Uebersetzung S. 215); — Katr el-nadä <)(",
Z. 8; — KämüsCalcult. f[ ö , Z. 16; — Muh. s. v. ^LaA 1; — Tag el-'arns
H, ö f; — Wright ar. gr. II, 414; — de Sa^y gr. ar. II, 497.
2 Diwan d’Amrilkais ed. de Slane ff, v. 14; vgl. die Anmerkung daselbst
p. 79; — Alilwardt diw. of the six auc. poets p. laf, v. 54; — Gauh.
-E- £.
s. v. UoLb.
3 Kainil Hd, z. 11.
312
Kosut,
. ^0*0 _ ^ 'O-' y 0 _ n ^
J,ÜJ! v^S\.*s!
JLäjUj J, <Xg-E ^ 1
,Ich habe keinen Vertrag- mit dem Unglück geschlossen:
ich bin geworden wie ein abgeriebener Schlauch.'
3. Zur Sättigung des Kesra:
oL)
*> ^ ^
✓w Q f-C/rO
viLöÜ
Pi'
,Hat man dir nicht berichtet — die Gerüchte verbreiten
sich ja — was der milchgebenden Kameelin der Banü Zijad
begegnet ist?' (Wahr.)
Wie Anbäri richtig bemerkt, können diese Belegstellen
für die Behauptung des Mäzini keinen wirklichen Beweis liefern,
da sie sich lediglich auf den poetischen Sprachgebrauch be
schränken und speciell poetische, durch den Verszwang hervor
gerufene Licenzen sind, welche bei freier Wahl des Ausdruckes
(pikül ^Lyj=>.t keine Anwendung linden; während bei den
in Frage stehenden Nominibus der schwache Consonant im
stat. constructus eine constante Erscheinung auch in der Prosa
ist. 3 Unzulässig ist die Annahme des Mäzini auch aus dem
Grunde, dass nach ihr yö und yi, abgesehen von dem
Abwandlungsconsonanten, nur noch aus einem einzigen Con-
sonanten (Radical) bestehen würden, was ein Unding ist. 1
1 Anbäri Fol. 242 Z. 10, wo metrisch unmöglich ( V ß r-.
-C-
2 Vgl. die Auseinandersetzung bei Gauh. s. v. in Bezug auf den an
geführten Vers. Vgl. den Vers noch in Mugni el-lebib II, ö <|; —Wright
opusc. ar. t j‘|, Z. 10; — Sibaweihi in Girgas’ und Rosen’s ApaScsaa
xpeCTOSiaTM p. ("Z. 7; — Mufass. Ut®, Z. 2 v. u ; — När el-kirä \, u.,
I 4 !, Z. 11; — Freyt. Darst. d. ar. Versk. S. 504; — de Sa<jy gr. ar. II, 502;
— Wright ar. gr. II, 421. Der Vers ist nach dem
und Sibaweihi a. a. 0. aus einer Kaside des Kais Ibn Zuheir.
3 Ibn Ja'is ‘H, Z. 23: 1^51 ^L.^ubt| Ijj 0 La.ji y&y
(JLa. AaJI vXXiJI H\yyjC
Lü x.Xjc pj.Ua «j| »jylc. J.Uo ^
iUöj (JL^O yby )yj y&y Oj-S-
1 pyiXxjc Vgl. Prym de enunc. relat. S. 6, Z. 4.
4 Vgl. Fleischer, Beiträge 1866, S. 312 unten u. ff.
Fünf Streitfragen.
313
6. Abu 'Omar Sälih bin Ishäk el-Garmi 1 lehrt nach
der allgemeinen Lehre der Basrenser die Abwandlung durch
die schwachen Consonanten. Das Wäw des Nominativs ist aber
nicht, wie dort, der Vertreter des einfachen Vocals, sondern der
dritte Badical selbst. Der Unterschied zwischen beiden Lehr
weisen zeigt sich auch darin, dass, während . ^ I nach der
allgemeinen Annahme Abwandlungsconsonanten, welche die
homogenen Vocale vertreten, also fertige consonantisclie Cha-
racteristica der betreffenden Casus sind, das Ja des Genitivs
und das Elif des Accusativs nach Garmi zur Differenzirung
dieser Casus durch Verwandlung des ursprünglichen radicalen
Nominativ-Wäw entstanden sind.
Gegen diese Annahme macht Ibn Ja'is den Einwand
geltend, dass die sechs Nennwörter im Nominativ x^yxx: y^L
sein müssten, da das Wäw der ursprüngliche, nicht durch-
Verwandlung aus einem andern Consonanten entstandene dritte
Radical ist. 2
7. Zijädi’s 3 Auffassung der Abwandlung stimmt genau
mit der allgemeinen Annahme überein. Dagegen zeigt sich ein
Unterschied in der Construction der ursprünglichen Form.
Während nämlich die allgemeine Annahme ursprünglich den
triliteralen Stamm statuirt, jedoch den dritten schwachen Radical
im stat. absol. wegfallen lässt und zum Ersatz im stat. con-
structus den stellvertretenden Abwandlungsconsonanten einführt,
nimmt Zijädi von vorn herein den biliteralen Stamm an, wonach
die schwachen Consonanten, -wie dort, der selbst sind.
— Somit gilt gegen die Richtigkeit seiner Annahme derselbe
Einwand, welcher oben S. 312 gegen Mäzini angeführt wurde.
1 Ibn Ja'i» ‘jf, Z. 18 ff.: Lgjtj
E <M E Q
d ij' «jN l 11yAN1
yJ. ^ N iLiyXx 7' ^
2 Vgl. S. 305 Anm. 1.
3 Ibn Ja'is ‘jfb Z. 2: L§.u*Äj| Lg.il Jt_ ^liLsÜI
' E E E '
OjJU p..w! ^XÄX j»j.L} XiN Läjl A-wli
1 JLo jöj ^ yS y&J
20**
314
iv 0 s u t.
Fassen wir nun übersichtlich die verschiedenen Ab-
wandlungsannahmen unter die betreffenden Constructionen des
Stammes zusammen, so ergibt sich folgendes Schema:
Der triliterale Stamm
Der biliterale Stamm
Conson. Abwandl. Vocalabwandl. Conson. Abwandl. Vocalabwandl.
Die Küfenser
el-Garmi Sibaweihi (Ahfas)
Eaba'i
Zijadi
Vulgata
Alifas
Mäzini
Nach dieser Zusammenstellung der verschiedenen Ansichten
lassen wir nun die Einwände folgen, welche Anbäri gegen die
Richtigkeit der Lehrweise der Küfenser erhebt.
Die Annahme, dass die schwachen auslautenden Con-
sonanten in Verbindung mit den ihnen vorangehenden homo
genen Vocalen zur Darstellung der Doppelabwandlung dienen,
ist aus folgenden Gründen zurückzuweisen:
1. Weil das ursprüngliche Waw des Nominativs der dritte
Radical ist. Im stat. absol. fällt dasselbe nach Zurückwerfung
seines Vocals auf den vorhergehenden festen Consonanten aus,
wird aber im stat. constructus restituirt, wonach es als Schluss-
consonant Abwandlungsconsonant wird. Die transponirten Vocale
hören auf in Folge dessen Abwandlungsvocale zu sein, weil
a) sie nun innerhalb des Wortes stehen (s.+lXJ! 1 ),
mithin ihr Verhältniss zu dem Schlussconsonanten dasselbe ist
wie das des letzten Radicals zu dem angehängten ä zur Be
zeichnung des weiblichen Geschlechtes in Formen wie La,
b) die Casusbezeichnung durch die restituirten, die einfachen
Vocale vertretenden dritten Radicale dargestellt wird, welche
daneben zur Vorbereitung des Dual, und Plural, san. masc.
dienen.
2. Ebenso falsch ist die Behauptung der Küfenser, dass
die Abwandlungsvocale des stat. absol. dieselben im stat.
constructus bleiben, wie bei dem starken Nomen; denn die
Abwandlungsvocale bleiben nur so lange dieselben, als der
Träger derselben sich nicht verändert. In unserm Falle aber
1 Vgl. Segä'i zu Katr el-nadä fv, Z. 26: Ijü
Fünf Streitfragen.
315
verändert sich derselbe; also widersprechen sich die Küfenser,
indem sie die Nichtverwandlung; des Abwandlungsconsonanten
behaupten und die Eigenschaft des Wäw als dritten Radicals
leugnen.
3. Die Annahme, dass der Wechsel der Vocale auf dem
den schwachen vorausgehenden festen Consonanten auf deren
Eigenschaft als Abwandlungsvocale hinweist, ist nicht stich
haltig; denn die Vocale verändern sich um die darauf folgenden
schwachen Consonanten zu verstärken, wie dies auch in dem
Dual, und Plural, san. masc. der Fall ist, in dem Damma das
Wäw und Kesra das Ja verstärkt. Durch diese drei Beweis
gründe ist die von den Küfensern vertheidigte Eigenschaft
der den schwachen Consonanten vorausgehenden Vocale als
Abwandlungsvocale widerlegt. Da man aber beiderseits in der
Annahme einig ist, dass Wäw den Nominativ, Ja den Genitiv,
Elif den Accusativ ausdrückt, so ist kein Beweggrund vor
handen die sonst beispiellose Doppelabwandlung der ,sechs
schwachen Nennwörter' anzunehmen. 1
Gegen die noch zu erwähnende Annahme einiger Küfenser,
dass die ,sechs schwachen Nennwörter' wegen ihres geringen
materiellen Umfangs die doppelte Abwandlungsbezeichnung
verlangen, um dadurch an Deutlichkeit zu gewinnen, sprechen
o ^ o _ s ^
nach Anbäri a) die Beispiele Aj, AA und |*i, b) der Umstand,
dass die andere Abwandlungsbezeichnung bedeutungslos und
überflüssig wäre, denn xUlj
|vlct.
äA2li I Joo N |*a£=»I
Zweite Streitfrage.
Wie ist (las Elif, Wäw und Ja im Dual, und Plural, san. masc.
aufzufassen 1
Sämmtliche Originalgrammatiker sind in der Annahme
einig, dass die Abwandlung der Ableitungsformen des Nomens
S
1 Ibn Ja'is ‘)t J , Z. 9: ckö j
' q n
Lü |J ; s^Lol
310
K o 3 111.
durch die an die Stelle der Vocalflexion tretenden Abwandlungs-
consonanten Elif, Ja und Waw geschieht. 1 Der Grund zu
dieser Annahme liegt in der Anschauung, dass die Ableitungs-
formen (Dual und Plural) Abzweigungen des Singulars
sind. Wie nun die Abwandlung des Singulars, als der ursprüng
lichen Form, durch die ursprünglichen Zeichen der Abwandlung
d. h. die Vocale geschieht, so gehören dem Dual und Plural,
als abgeleiteten Formen des Singulars, die abgeleiteten Zeichen
der Abwandlung. 2
Dies sind die schwachen Consonanten I ^ welche in
diesem Falle Abwandlungsconsonanten heissen.
Dieselben können aber in zwei verschiedenen Weisen, in
welche sich die beiden Schulen theilen, aufgefasst werden: sie
gehören entweder zur Form und sind als Schlussconsonanten
Träger der Abwandlungsvocale, oder als Abzweigungen der ein
fachen Vocale Vertreter derselben in den Ableitungsformen, ohne
einen Bestandtheil derjenigen Form zu bilden, welche der Ab
wandlung zu Grunde liegt. Die letztere Auffassungsweise ist
1 Mufass. <], Z. 12 ff., dazu Ilm Ja'is %, Z. 13 ff., bes. p. 301 (cod.
ßef. 72); — Alfijj. |e, comm. zu v. fT ff-5 — Anbarx I
Fol. 14"; — När el-kirä Z. 13 ff.; — Sudur el-dahab |a, Z. 5 ff.; —
Katr el-nadä l*), Z. 11 ff.; — Fleischer, Beitr. 1874, S. 104.
2 Anbäri äujpjJt Jv^ 1, Fol. 14": kjLJ ^ Jui’
2GäaJ! (jil J.AJ kjB»rL| ^.0 £+4-1^ juÄ&dl
Cjbu.4-1 JvP p^.i Oj.ji.JI
^ ^J! kjbjLb (cjJI öjAjl
jJÜ! üaäaJ! pjj-äI dÜtkCi
J-oiM ts iaJ l+f g vjüt p vJI ^kpli Pj-i ^ t5 J!
. f w £■ -C-
Ojj.il JU-w! Lpjil Uöj.A.E d,| F-lJt^ .t jJIj oö&j
Vgl. Ibu Ja'is p. 301 (Ref. Handschr.); — När el-kirä ‘l,
Z. 18 ff., f|, Z. 14; — Ardabili zu Zamah. Unmüdag (Ref. Handschr.)
p. 13, Z. 16 ff.
tf
kJ-j£- f IjJ
Fünf Streitfragen.
317
die Lehre der küfischen Schule (Farrä), an die sich die Basrenser
Abu 'Ali Kutrub ibn el Mustenir und Zijadi anscliliessen. 1
Die Küfenser motiviren ihre Annahme auf folgende
Weise: die Veränderung' der schwachen Consonanten im Dual,
und Plural, san. masc. zeigt, dass sie blosse Stellvertreter der
kurzen Vocale des Singulars sind; in Folge dessen können
sie nicht Abwaudlungsconsonanten (im Sinne der Basrenser)
sein, weil:
1. der Abwandlungsconsonant, d. h. der Schlussconsonant
des Wortes, wie aus dem Singular zu ersehen ist, unverändert
bleibt,
2. der Abwandlungsconsonant allezeit der letzte feste Con-
sonant des Wortes sein muss, um, als solcher, Träger der
Abwandlungsvocale sein zu können.
Entsprechend der Lehrweise der Küfenser nannte auch
Sibaweihi das Elif, Wäw und Ja Abwaudlungsconsonanten
weil vermittelst derselben die Abwandlung
der abgeleiteten Formen analog der VocalabWandlung des Sin
gulars dargestellt wird. 2
Ungeachtet dieser Auffassung kann man doch nicht den
Einwand geltend machen — sagen die Küfenser — dass darnach
die Abwandlung der abgeleiteten Formen ohne Vermittelung
eines Abwandlungsconsonanten im Sinne der Basrenser geschähe.
Der Abwandlungsconsonant ist eben der die einfachen Vocale
vertretende schwache Consonant selbst. Bei der Vocalab Wandlung
muss nothwendig ein Abwandlungsconsonant vorhanden sein,
da der Vocal vermöge seiner Unselbstständigkeit sich an
einen festen Consonanten anlehnen muss. Diese Regel findet
selbstverständlich keine Anwendung bei der consonantischen
Abwandlung, weil der Abwandlungsconsonant — wie sich
Anbäri ausdrückt — seiner Natur gemäss, nicht in einen
1 Anbäri SLo^jlJI Fol. 15“ ^goLül, U vAJt^ lojiai' yffij
Lg.jt ^il. Ibn Ja'iä p. 302 nennt bloss die zwei letztem,
und Anbäri, vgl. den Text unten, bloss den ersten.
E w E ,
2 Ibn Ja'iä, p. 302: juäaäJI £
-w E
‘ äj..wX)! aUy-Uj
318
K 0 8 u t.
. w £■
andern Consonanten aufgehen kann (^i Oyil
Dieselbe Tliatsache wiederholt sicli auch bei den fünf
Imperfectformen ^.aX.xa3 ^J3<xaj yXxÄ'J ^j\xaj,
weil deren Flexion gleichfalls durch die betreffenden Con
sonanten geschieht.
Die erstere der beiden oben erwähnten Auffassungs-
möglichkeiten vertheidigt die Schule von Basra. Ihre Auf
fassung des Abwandlungsconsonanten basirt auf der sogleich zu
erwähnenden Construction der Ableitungsformen. Der Dual, und
Plural, san. masc., als Abzweigungen der Stammform (des Sing.),
sind aus derselben durch die ihnen zukommenden charakteri
stischen Bildungselemente Elif und Wäw in ähnlicher Weise
entstanden, wie die Femininform aus dem Masculinum (durch
Ansetzung des 5 fern, oder entsteht. Gleichwie hier das
Zeichen des Fern, zu der Wortform gehört, ebenso gehört auch
das Elif des Duals und das Wäw des Plurals als wesentliche
Bestandtheile derselben zu der Form, weil durch ihren Wegfall
die durch sie gebildete Form sogleich in die Stammform auf
gelöst wird. Demnach ist das Verhältniss beider Categorien
zu dem Radicalcomplexe dasselbe: das ä fern, sowie das Ja
und das Elif des Duals und das Wäw des Plurals sind Schluss-
consonanten des Wortes, also auch Träger der Abwandlungs-
vocale.
Neben dieser allgemein in der Basrischen Schule gel
tenden, überliefern Anbäri und Ibn Ja'is noch drei abweichende,
von namhaften Vertretern der Basrischen Schule ausgehende
Lehrtypen:
1. Die Lehre des Abü’l Ilasan el-Ahfas, 1 an die sich
auch Abu’l ’Abbäs el-Mubarrad und Abu 'Otmän el-Mäzini
1 Ibn Ja'is, p. 301 (Ref. Handschr.) u.: sjv.jß Jli'.
CioTj Ij>li \j£-^t JoNi> LgJX) Ojj-il
* LJ I CO l«MJ
w rO
L*J yi Lgjü
CAX4»w vilo! L*5^ Lxi) Lgj
BHHBma
Fünf Streitfragen. 319
anschliessen. Sie bildet den Gegensatz zu den beiden erwähnten,
indem sie beide ausschliesst. Das Elif, Wäw und Ja sind
nämlich nach ihr weder — wie die Küfenser lehren — con-
sonantische, die Abwandlungsvocale vertretende Abwandlungs
zeichen, noch — wie bei den Basrensern — Abwandlungs-
consonanten, sondern bloss Andeutungen der Abwandlung, wie
in den ,sechs schwachen Nennwörtern'. Denn jene Annahme
scheitert an dem Einwande, dass durch den Wegfall derselben
die Bedeutung des Duals und Plurals unbeeinträchtigt bleiben
müsste, wie in dem Singular bei dem Wegfall des Abwand-
lungsvocals; die letztere dadurch, dass in Elif, Wäw und Ja
selbst keine Andeutung der Abwandlung enthalten wäre, wie
in dem dritten Radicale jedes Nomens an sich, da die Ab
wandlung durch einen sichtbaren oder supponirten Vocal an-
gedeutet werden muss. Sagt man z. B. so wird aus
dem Damma klar, dass das Nomen im Nominativ steht u. s. w.
Gegen diese Auffassung macht Anbari den Einwand
geltend, dass die Consonanten Elif, Wäw und Ja an sich,
weder in dem Nomen selbst, noch ausserhalb desselben irgend
eine Andeutung der Abwandlung vermitteln, da man 1 a) in
^ j *is (JcXj ,J
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ol^-cNI >4-1 lil Ai' ‘-LG!.
1 IjAää
w .e.
1 Anbari Fol. 15“: Jjö Lg.il <11 ^ Ulj
il aiN jLujli.- v j
320
K o s u t.
dem erstem Falle die Abwaudlungsvocale denselben als Schluss-
eonsonanten supponiren müsste, wonach die Annahme des Ahfas
auf die Lehre der Basrenser hinauskäme, b) man andernfalls,
in directem Widerspruch gegen den Urheber der Ansicht, die
Indeclinabilität der betreffenden Formen annehmen müsste.
2. Abu 'Omar Sälih bin Ishäk el-Garmi 1 fasst die
Verwandlung des Elif in Ja im Dual, die des Wäw in Ja im
coK LfcyxÄ £ jt x*JXJI £ JcXj ^j! Ixd
L$.xi 5^y JfckÄJ ^.X! Jo hh* X+JXll ^ ^.£. JtXJ
XJ .-ca-uj yd» J. Jl J«.üjt J«-üJI IcXd ^t^yxi
xjJ k*.Lö! *.aa £ ,J»£. JiJö oo&
' X1 y AAaaa' XAAXxJI yS^— ' 1.1 ■ ^ Ay^
Ah.!:' k+lXJI ^j^Jo jjf J.L Jyü!I (tX® Jol&Jf
‘JLtf düöj
d- w -C- w 11
1 AnbÄri XxJs.*Jt ^LxJ Fol. 15": l^hhüi! Jt ( jjo Uly
M p. w
(jl xj^l (jdju nJuLsä JJii yd
v_xUä.O jvi xjhl £i»JI äJU» V ^.AAXAX £+=Uy XaäaaJ! jjvLj
J ^ W .D.
\ >.di\jO ^iyJI (*.Auhlt Jly^J Jyl ^ ;0
l Jly..2.if| ^.X! JU. ^ £+4-ly Xxx.xxjt p Lo JkSUJI t(jjs
(Vgl. Ibn Jaha p. 302 Eef. Handschr.) i_äjhl( yi\ JUy
^ t_>LrAh yd Lgjhküj!^ XJy-AAXX/ JU Ui' l_> I ÜI Üw>
Uil £ l_jL.fi.hlt J.*.sl X->! GJ j>. OJJUÖ ^yX> ÜäXJ oKj
yd JajJJI. ^a*.X3 w'hhiü^ll lio&J ^AJIX i_xxn.X.J!y
Cyl-g.fi» ^AJ i_äJLiSj LUfiJ £• J I £ X.' ly xd J.*fi£Vi l-J yJjL*JI
‘^.x!ax.J! vJJöj (LfiJ. jv-uJ 3 <_jl^.£^l Der Ausdruck
JU ist hier in der Weise aufzufassen,
wie S. 317 auseinandergesetzt wurde (wonach auch der Widerspruch
gegen den Einwand sub a) wegfällt). Ueber den Ausdruck
und I Piot besagt das Nähere När el-kirä ö> Z. 5 ff-:
w uj£-
^yXX/J Xj| Jl^ ^y3 ^.dlXi l_jLnhd XäaÄä» ii ty_aJ.X~»l
Fünf Streitfragen.
321
Plural als den uL-el selbst. Seine Ansicht haben — wie
• J »
Anbäri berichtet — bereits früher einige Grammatiker aus
folgenden zwei Gründen für falsch erklärt: a) Nach der Voraus
setzung des Garmi müsste man die im Arabischen beispiellose
Abwandlung ohne sichtbare Vocalzeichen oder Abwandlungs-
consonanten annehmen, oder b) man müsste den Nominativ
des Duals und Plurals, • ungeachtet der Abwandlung des Geni-
tivs und Accusativs vermöge deren Entwickelung aus dem
Nominativ, als indeclinabel auffassen, weil der erste Zustand
des Nomens eben der Nominativ ist. Diese Auffassung wider
spricht aber der Annahme des Garmi, demnach ist seine An
sicht unhaltbar.
3. Abu Isl.iäk el-Zaggäg erklärt den Dual, und Plural,
san. masc. für unabwandelbare Composita. Beide sind entstanden
aus dem in seiner Form nicht veränderten Singularis durch die
Anhängung der charakteristischen Zusatzbuchstaben — und
—. Ihre Analoga sind die zusammengesetzten Zahlwörter von
11—19, deren beide Theile (nach Einigen, und zu diesen ge
hört nach dieser Voraussetzung auch el-Zaggäg) unabwandel
bar sind. 1
Gegen die Lehre des Zaggäg sprechen nach Anbäri zwei
Gründe: a) Die auf diese Weise, d. h. durch Zusatzbuchstaben
gebildeten Formen sind dazu bestimmt, die Zweiheit oder die
Mehrheit zu bezeichnen. Dieser Umstand schliesst aber das
Vorhandensein des Nomen im Singularis (sc. im ersten Theile
des Compositums) und eo ipso die Aehnlichkeit mit dem zu
sammengesetzten Zahlworte aus. b) Wären der Dual, und Plural.,
wie die zusammengesetzten Zahlwörter, unabwandelbar, dürften
ihre Schlussconsonanten nicht durch den Einfluss der syn-
Joolydt |vXXJI jöl $ yZ•
Ä • 20 «.aAav 20 J1 •
k + JX)l .j, (_k-0LJl.J| 2ud.s! vd 20 lj HjSjSZy 201 J.I
JjiM
1 oLiidl (jAAÄj
1 Mufass. z. 8 ff.; — lbn Ja'is V V. Z. 23; — Alfijj. r 11“, Z. 2 v. u.; —
Nar el-kira |".p, Z. 23; — Wnsit el-nahu |ff|, Z. 2 v. u.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft.
21
322
Kosut.
taktischen Regenten Veränderungen erleiden. Da sich aber
solche in den abhängigen Casibus zeigen, ist die Flexions
fähigkeit des Duals und Plurals unzweifelhaft.
Gegen die Lehre der Küfenser macht Anbäri folgende
Gründe geltend:
1. Die Analogie verlangte (gegen die Lehre der Küfenser)
die Nichtverwandlung des Elif im Dual- nach der Lesart einiger
Koranleser Sur. 20, 66 ^7 ^ L1J Aff (nach dem Dialekte
der Banü Härit bin Ka'b). 1 Um aber der Undeutlichkeit vor
zubeugen, hat man die durchgehende Form mit Elif aufgegeben
und den Genitiv und Accusativ durch Ja differenzirt, weil man
in Fällen wie l_k-o aus dem blossen Wort
laute nicht erkennen könnte, welches von den beiden Nominibus
das Subject und welches das Object ist. Dagegen verschieden
davon sind die Fälle, wo das Subject und das Object auf Elif
maksüra ausgehende Nomina sind, weil beide durch eine nicht
auf Elif maksüra ausgehende Oä.ud oder ein derartiges
näher bestimmt werden können, so dass sich das Verhältniss
GF-
des oder des tXfyc — mag es Subject oder Object
sein — zu der xJua resp. dem sogleich herausstellt.
Dagegen muss das im Dual und Plural stehende Subject und
Object durch eine im gleichen Numerus und Casus stehende
kLo oder ein derartiges (X-fS'yi bestimmt werden, wonach wieder
unbestimmt bleibt, welches Nomen Subject und welches Object
ist. Desshalb ist es nöthig die Casus durch die verschiedenen
Consonanten zu differenziren und sie in Folge dessen als Ab-
wandlungsconsonanten aufzufassen. Denn, wären die Con
sonanten Elif, Waw und Ja — wie die Küfenser behaupten —
blosse Stellvertreter der Vocale, dürfte trotz ihres Wegfalls —
gegen den wirklichen Thatbestand — die Bedeutung des Nomens
in keiner Weise beeinträchtigt werden.
1 Beid. ed. Fleischer I, Z. 20; — Zamahs. Kessäf ed. Lee II, lat5
— Alfijj. |«|> Z. 5; - När el-kirä <J, Z. 23 ff.; — Mufass. aa, Z. 20; —
Sudür el-dahab |^, Z. 6, |<J, Z. 16, p«, Z. 5; —- Lurasden ar. gr. I, 503;
— Vgl. bes. KeSsäf a. a. 0: tLov. kxJ
1 kilAVj
Fünf Streitfragen.
323
2. Der Dual und Plural erfordern die Veränderung dieser
Consonanten zur Differenzirung der Casus, weil sie denselben
eigenfhümlicli sind und sich sonst nicht linden. Die Ursache
davon liegt in dem Umstande, dass die auf einen schwachen
Consonanten ausgehenden Nomina, wie Lae, und
eine Analogie in den ihnen formell entsprechenden
starken Nominibus haben, welche die Norm für ihre Abwand-
G _ _ 5
lung abgeben: so entsprechen den beiden ersteren
den letzteren Dagegen für die Form des Duals
und Plurals gibt es keine analoge Erscheinung, ausser in dem
Dual und Plural selbst, oder in Ermangelung jener eben in
der Veränderung der Abwandlungsconsonanten.
3. Wird die Ansicht der kufischen Schule widerlegt durch
die Form der Pronomina separata und conjuncta, die sich
ebenfalls gemäss den durch sie auszudrückenden Casus ver-
Xi
wandeln, z. B. drückt das Pronomen separatum o-il 1 den
Nominativ aus, dÜ! und den Accusativ; in
Xi '
vertritt das Pronomen conjiuictum d den Genitiv, in d.Äj!^ den
? 0 9 > ü ^
Accusativ, das «y in und taiAjiS den Nominativ u. s. w.
Gegen die Deutung des terminus technicus 0^0.)
des Sibaweihi von Seiten der Küfenser ist einzuwenden:
a) dass derselbe allezeit der Schlussconsonant des Wortes ist.
Diess sind aber auch — nach der Auffassung der Basrischen
Schule — das Elif, Wäw und Ja, demnach ist der Ausdruck
im Sinne der Basrischen Schule zu deuten; b) in der Behauptung
der Küfenser, dass Sibaweihi die Consonanten Elif, Wäw und
Ja deswegen nenne, weil vermittelst derselben
die Abwandlung ausgedrückt werde, gleichwie durch die ein
fachen Vocale, liegt ein innerer Widerspruch, da der Ausdruck
1 ■ C- w
1 Beiläufig sei bemerkt, dass nach der Ansicht der Basrenser J und Lj|
allgemeine, alle Personen ausdrückende Pronomina sind; die bestimmte
Person wird erst durch das hinzugefügte Pronomen tl), 8 u. s. w.,
welches die x d. h. die besondere Beziehung ausdrückt, angezeigt.
Anbäri behandelt dieses Thema ausführlich in der 94. üXZamO- Vgl. oben
das Verzeichniss der JoLwjo.
21*
324
Ko su t.
als constanter gTammatisclier terminus technicus
abolut nur von dem Schlussconsonanten gebraucht wird, nie von
dem Abwandlung-sconsonanten im Sinne der Küfenser; c) die
nach der Deutung der Küfenser von Sibaweihi statuirte Regel:
Elif, Waw und Ja sollen im Dual und Plural den Nominativ,
Genitiv und Accusativ ausdrücken, ist so zu verstehen: das
Elif im Nominativ des Duals soll den Nominativ ausdrücken
(wenn auch das Nomen nicht im Nominativ steht), in dem
Sinne wie man auch sagt. Dasselbe gilt von
dem Genitiv und Accusativ. In gleicher Weise stehen das
Elif, Waw und Ja an der Stelle des Abwandlungsvocals, wenn
derselbe vorhanden ist.
Dieselbe Bewandtniss hat es mit dem terminus technicus
p . .. / 9 9 9 ° ^ “T Kt i ^ 9 9 " \
y oder Lg.-o^.4..XJLwJ, zu denen auch
das Elif, Waw und Ja gehören. Sie werden nämlich mit diesem
terminus technicus bezeichnet, trotzdem dass sie auch Radical-
consonanten sein können; z. B. das Läm in und
ist radical, es heisst aber doch (allerdings nicht in diesem
Falle) Zusatzconsonant; in und JcXaä. ist es dagegen
wirklich Zusatzconsonant. Ebenso verhält es sich mit Elif,
Waw und Ja im Dual und Plural.
4. Spricht gegen die Küfenser der Grund, dass es nach
ihrer Annahme Nomina ohne Abwandlungsconsonanten geben
müsste; denn die Einschränkung: dass bloss die vocaliseh ab
wandelbaren Nomina den Abwandlungsconsonanten, an den sich
der Vocal anlehnen kann, nöthig haben, ist nicht haltbar, da
jedes abwandelbare Nomen seinen Abwandlungsconsonanten
haben muss.
Die angeführten Imperfectformen sind nicht herbeizuziehen,
da sie auf unregelmässige Weise ohne den Abwandlungsconso
nanten flectirt werden. Wäre es überhaupt nöthig in diesen
fünf Formen einen Abwandlungsconsonanten anzjrnehmen, so
müsste es entweder a) der dritte Radical, oder b) das in dem
Verbum verborgen liegende Pronomen, oder c) das Nün, sein.
Der dritte Radical.kann es nicht sein, da derselbe in dem
Modus jussivus vocallos ist, resp. wegfällt; ebensowenig das
Pronomen, denn es bildet nicht irgend einen Bestandtheil des
Fünf Streitfragen.
325
Verbums, sondern es steht für sich als Subject im Nominativ.
Dieser Umstand schliesst aus die Consonanten Elif, Waw und
Ja im Dual und Plural, denn sie können ebensowenig wie das
Pronomen für sich allein stehen. Endlich kann auch das Nun
nicht der Abwandlungscon'sonant sein, weil es ein accessorisches,
nicht zum Verbum gehörendes Element ist. Es vertritt den
Endvocal des Indicativs im Singular, woraus sich dessen Weg
fall im Subjunctiv und Jussiv erklärt. Demnach ist die An
nahme der Basrischen Schule: dass die Consonanten Elif, Waw
und Ja zu der Form des Duals und Plurals gehören und Ab-
wandlungsconsonanten sind, aufrecht zu halten.
Dritte Streitfrage.
1
Wie ist der Dual von mehr als dreiconsonautigen auf
ein Elif maksiira oder mamdüda ausgehenden Nomina zu
bilden?
Die allgemein geltende Annahme der Basrischen Schule
lautet nach Mufass. v^, Z. 8—15 (dazu Ihn Ja'is p. 305, vgl.
Aum. 1): Nimmt das einem etymologisch ursprünglichen Waw
oder Ja substituirte Elif die dritte Stelle im Worte ein, so wird
es, mit Ausnahme der Fälle wo die Imäle eintritt, im Dual stets
auf seinen Ursprung (Waw, Ja) zurückgeführt. Nimmt aber das
dem etymologisch ursprünglichen Waw oder Ja substituirte Elif
maksüra die vierte oder eine noch weiter vorgerückte Stelle
im Worte ein, so wird es stets in Ja verwandelt, wie z. B. in
(jLykx.! (Dual von für jjXgXo von (LgJ
Imperf. ^Xs). Ebenso tritt Ja in Wörtern wie jjIaXa.2* (von
wo das El. maks. zur Bildung des Femininum angehängt ist,
ohne durch Verwandlung aus Waw entstanden zu sein) ^ l LL&.
wo dasselbe wie in ohne aus Waw entstanden zu sein,
doch wie ein solches behandelt wird, weil es eine weiter vor
gerückte Stelle als die dritte einnimmt, und in solchen Fällen
326
K o s n t.
das Wäw stets in Ja übergeht und bei der Bildung des Duals
nicht ausgestossen wird. 1
1 Ibn Ja'« p. 305: ^ xjüi oy-lJ ^jyi ^ai£ + J!
!ö|^ i+il ij}' 0 'iUijj JL~* »Lj xaaääJ!
X^A^aO y\ »Lj ^j£: Xa1.Äaj0 XäJ! [vJ XJ^LaJI J-Xl t>K
JUi^i LgJ J.aoI y\ »IaJ! Lg-Lo! p\ L$a£ '_<-i.ÜA + J L>
• ü ? ^ fl } # # ® x ^•0‘ & w .c-
StX^i (Cji^o ciJ^i' ^ e?^ 1
J^j' ^uOJ ,j.xi t5 Ai^.l ^ lg..Lof JblÄjil!
sSÄI
UOcXÄr ^li Jjjz» JL=i "" Sjlj -->yX JJ yji^x'J XjlS ^XjC *
* ... ’ r
O-XyjO ^.a=»
(Vgl. Mufass. nt", Z. IS; — Alfijj. Z. 10; - Har. 578.) a ;
^ ij-* ’ ch- 0
tXcty» ^yja 8<Xfclä sjj&j »Lj oyJji xjij!^ jl^Ji ooii'j l+J
sL wJüj Lgjli li^io xjtjlp oJtüj löt ,^1 Jjl IwOJ^-aIaJI
(i, £^Lä+Jj X.' ik+i» viüö oo^»cf^ icaacO! ysi
Jy*-^ jvAoiiil, J.*.äJ! £ v_aLäJ! IlXä ^£.c\jy
Hui H ° ^ ^ ü"£ -o^ Id- '
<Sy k * 6) (^-1 & J^ö^Li xa-U
S,o> *'\- ’ 1 II »"»_• s " " ’ ^ ° 5 5-o>
ts-S-'-?; >il j)*' 0
sj_£i l^-Li' Lo _ÜtÄj|^ LgSj^vJ LaJ! cjjLao |*j
„D T" ~ ~ ^
iu-liu^JI Lot^ C ^I^J! ^.x) Jl>o iLJl^ i>LJt kxJjiAX) L-aiiM
IdyÄJ i^-ol :■ LaJ 1 ^v-C
'—flJI %-^Vr ^.IftAjlj x^aOa^JI tx' f» 1 co^ o.y"j ^.a' •
viAAjl_AXJ ^y~=- ^ '—äjSl L» j^^AÄAJj
»LaJ! ^y£. ^-IIaJI |i)o ^ Lg.A.0 t-^Au ^£. XaJsÄÄA) OCwyJj
L ^ i j ^Lj üäj!^ Li^.iö ^cÄj ^ ^1
^2^ r>LJlj |^LÖ xJLo^l
Fünf Streitfragen.
327
Die Küfenser gestatten dagegen nach der Sprechweise
einiger arabischer Stämme den Wegfall des Elif maksura 1 in
dem Dual, und bei den auf ein Elif mamdüda ausgehenden weib-
k+XÜI ^.aaXaJ isJofj ^yixj3 . aJIj jikk ,jUju Jo]\ ä
ö^jUII öJI fX* ►LJ!
^LaXas» % Lj ÜaaaaJ I ouiS dUtXJj
t ^jLj^A*ASy Vgl. Alfijj. Z. 5 ff.; -- Mufass. yi* 5 , Z. 13; — Wasit
el-nahu ( J ^‘j unten; — Ardabili Com. zu Unmüdag p. 56, Z. 20 ff.; —•
Lumsden ar. gr. p. 505 rule first u. s. w.
1 Ibn Ja'ls p. 305: (jj xif t_yj| ^y£. { jy^iyX]\ Lofj
S.AÄÄÄJI ,i 2U2_I| 1 vitXjA üSyySz. tSDyÄS'y jyaJUJI
‘ysjX}\y J«aA.äJ| ^aj Lül^Pt ijyaj (Jj Ardabili zu Unmfidag
p. 71, z. 2 V. u.: ^ ^ ; L£ yS~L äl OtX.il iEoilil £y
^.a£ il otX.il lil oüül (S, ^4.=», J^.i'1 ^Laä»
^Iaä.^ JLäÄÄAuikJ ojtil Sil voiäJI
l ^tf ^yixyjs j.^ 2CwOL«JI £ oj.il Xj^J^I dUt> (jjo
Wasit. el-nahu tfV, Z. 2 ff.: jLujoli.. StXokJ! oi.D'l ojtsi tXi - .
^yXsS |?j.aä tXÄÄ LäIa-wj Xo^OI dir LwIaS IthftLai
^ ^ tX-AA- I |VA«il| J I -- ^y \yX.Jj JLäJ . -y*\f-.
OjÄ^II jj L^JLa. O.AAJ XaIasI 20050 ctö liss ,jli
l^AiS (VäaAäj ^ ol ^.C^. H O i (jl^ly ^
ijs Lj xhaaXj kii/wAj La*LJ wAJ 15* ^ I j «W f* V’
(jl tl V+Sv J>AAi O-SASSS 5 L+J^ c-lvA-i- ^ ^jl^l^-AÄ- y^ y^M^ I
♦=► «Lj LgA-Li ojU! jj-r. 0 va+J I ^£=*y
s ' ~ ~ -£-/
£• £.
&aj^^M cXxj aj Lxi f Sy^JÖ tXi*^ Xa5ö|^.>
I!
328
K o s n t.
liclion Nennwörtern sogar den der beiden Schlussbuchstaben, 1
"T-o ^ Kt" 0 ' * t " u ■—
z. B.: — U7*v>’ —
,1*.^) li'i iL
‘ O 9
U. S. W.
Dafür sprechen nach ihnen folgende zwei Gründe: a) die die
gewöhnliche Norm übersteigende Anzahl der Radicalbuchstaben
und die Länge der Form, b) die im Dual stattfindende Ver
mehrung der schon an sich langen Form durch Zusatzbuchstaben.
Demnach treffen zwei Schwierigkeiten zusammen;
1. die ursprüngliche, d. h. in der Wortform liegende, und
2. die accidentelle (äj^UaJI) d. li. die Ansetzung der Zusatz
buchstaben.
Analog dieser nothgedrungenen Annahme des Wegfalls
eines oder zweier Buchstaben ist — sagen die Küfenser — die
unbestrittene Zusammenziehung oder Verkürzung einer Form
8 o x l ” '
ihrer häufigen Anwendung wegen, z. B. uncl ^ (verkürzt
o ® > - 0*>
aus ^.a~»! und Ferner lässt sich der Wegfall eines
Verlängerungsbuchstaben in langen Formen belegen durch Bei
spiele wie: oLg..w! für LIaa^ao! und !^.*..=J für
I^I^.a+ä-1, und zwar in Uebereinstimmung mit der Erklärung der
Infinitivform äj^aaS (aus ki».aaS ) von Seiten der Basrenser,
wo die ,anwacbsende Länge des Wortes, gewissermassen zur
Ausgleichung, eine Abminderung seines Gewichtes verlangt'. 3
(Bei Anbäri ouiLSX-U IaJJo k+JX!! JyLaJ cJtkit).
Die Basrenser gestatten in keinem Falle der Dualbildung
(ausgenommen im Verszwang) 4 den Wegfall eines charakteri-
1 Ibn Ja'lä p. 306: DjcLmJI ^ JUe Lo £ ^jAi^JÜI ^vLJj
<1, jjLäilj. I kJlüi I ^.Aj^Ll Jiii-
‘ Cfr. Lumsden ar. gr. p. 507 rem. zu Rule third.
2 Andere Beispiele vgl. Kämil tat", Z. 13 ff.; — Nar el-kirä {-*^, Z. 5 v. u.;
— Ibn Ja'is p. 337; — Lumsden a. a. O.
3 Fleischer, Beitr. 1866, S. 323.
4 Diese Ausnahme behandelt Anbäri in der 108. Streitfrage Cod. Fol.
241“ Z. 9—243“, Z. 24. Vgl. oben das Verzeichniss der 4^1.../.
Fünf Streitfragen.
329
stischen Buchstaben, weil der Dual nach einer und derselben
Norm durch Anhängung der Zusatzbuchstaben — an den
in seiner Form unveränderten Singular gebildet wird, 1 z. B.:
xäajdI+s. (mit «_jäjjJ! »Isü). “
Es finden sich zwar — bemerken die Basrenser — Bei
spiele von regelwidrigen Kürzungen, jedoch bloss in einigen
Wörtern, welche man gegen die durchgehende Analogie (u^Lö
öJäjd) auf andere Fälle übertragen hat. Die von den Küfensern
zum Beweis herbeigezogenen Beispiele und io
sind den fraglichen Formen des Duals nicht analog, da die
Ursache, welche die Kürzung veranlasst in dem Worte selbst
liegt, dagegen bei der angenommenen verkürzten Bildung
des Duals accidentell eintritt, wie überhaupt der Dual eine
Accidenz ist. Was schliesslich die Form ioanbelangt, so
hätte dieselbe vollends gar nicht zur Bestätigung herbeigezogen
werden sollen, weil die ursprüngliche Form nach den Küfensern
und nicht, wie in dem fraglichen Falle vorausgesetzt
werden muss, ijyjyS 3 lautet.
Vierte Streitfrage.
Wie ist (1er Plural, sau. der auf ein s fein, ausgehenden
männlichen Eigenuainen zu bilden?
Den Plural, san. masc. bilden alle mit Vernunft begabte
männliche W T esen bezeichnenden Nomina propria, vorausgesetzt,
1 Ibn Ja'ls p. 303 zu Mufass. V )C, Z. 4—7: is^-CG
(i, X.pLc. Nj XaaaäJI x|*XwO
jvvuiH iüJ dUöj Jesa
ja jy.J XÄXJ (Jw3.iÜ jl XAi 5 U^J ^.A£ »Ai
1 Lo [Aä
o ^ - J w
2 Die küfische Form xl vSI nach Kisä'i und Farrä, vgl. Lumsden ar.
gr. p. 503.
3 Vgl. darüber Fleischer, Beitr. 1870, S. 231; — Guidi, Ibn Hisami comm. in
carmen Ka'bi bin Zoheir tF> Z. 12 ff. und die Vorrede das. p. IX—XI;
— Ibn Malik Lämijah j\. Z. 15.
21**
330
lv o s u t.
dass sie nicht auf-ein ä fern, ausgehen. 1 Ist diess letztere der
Fall, so bildet man den regelrechten Plural, san. fern.
Die Küfenser gestatten, gegen diese Regel, bei den mit
s fern, schliessenden männlichen Eigennamen (Cy-olj'
äa.) die Bildung des Plural, san. masc., wie z. B. von
Q O ^ ,Ü _
k2vis Plur. . 2 Darin stimmt auch der Basrenser Abu’l
Hasan ihn Keisän mit den Küfensern überein, weicht dagegen
darin von ihnen ab, dass er dem zweiten Radical den Vocal
Fatha giebt wie in (analog dem Plural, san. fein. cjUäjl
und cjLsJo).
Die Ursache dieser absonderlichen Annahme geben die
o ^
Küfenser dahin an, dass der Plural nicht direct von
ö
der Singularform iLskie, sondern nach Abwerfüng des s fern.
von ^.iß gebildet werde, wie dies öfters der Fall bei der Bildung
der gebrochenen Plurale ist. Dieselbe Voraussetzung liegt auch
dem Plural (von iLo,I) zu Grunde. 3 Ferner führen zu
dieser Annahme die auffallenden Bildungen des Plural, san.
masc. der auf ein Elif maksüra oder mamdüda ausgehenden
S> . O ^ O-TO?
männlichen Eigennamen, z. ß. (Plurale von
*1^.+=» und weil die mit Elif fern, gebildeten Feminin
formen stärker das weibliche Geschlecht bezeichnen als das
ü fern. Denn jenes ist das ursprünglich zur Wortform ge
hörende Element, und das Wort ist nicht erst durch Anfügung
des Elif fern, an das Masculinum entstanden. Das ü fern, ist
1 Vgl. Alfijj- (4, Z. 8 ff.; — Sudur el-dahab Z. 6 ff.; — Wasit el-
nahu fa*, Z. 8; — Segä'i zu Katr el-nadä f“|, Z. 19.
2 Wasit el-nahu fd», Z. 8 ff.: LäS? L+auI jjlk ,jLi
,! kißyLl+JI r.LUI aJi-äJ Jj'Le
liikia. ItXso ^*+^1 k^Jß
^*"1 i cf-'*
Vgl. Anbäri k-vß^.Jtjl Fol. 17“; — Alfijj. |4, Z. lfi.
3 Mufass. yv, Z. 16 ff.
Fünf Streitfragen.
331
dagegen eine Accidenz, welche man an die Masculinform an
fügt um dadurch das weibliche Geschlecht zu bezeichnen. Es
drückt demnach, seiner Natur nach, nicht so intensiv das
weibliche Geschlecht aus, wie jenes. Daraus folgt, dass die
Bildung des Plural, san. masc. von den mit s fern, schliessenden
Eigennamen näher liegt, als in jenem Falle.
Ihn Keilln lässt gleichfalls, wie die Küfenser, das ü vor
der Bildung des Plural, san. masc. wegfallen, motivirt aber
dessen Wegfall abweichend folgendermassen: ,Die ursprüngliche
o
Form ist : davon lautet der regelrechte Plural, san. fern.,
nach Ausstossung des — und diess ist nach seiner
Ansicht diejenige Form, welche der Bildung des Plural, san.
masc. zu Grunde liegt. Der Vocal Fatha ist dabei das die
Nennwörter von den Qualificativen unterscheidende Charakteri-
sticum.' 1
Die oben 8. 329 an die Spitze gestellte Regel ist die
Lehre der Basrenser, welche auf folgenden zwei stichhaltigen
Gründen basirt:
1. Die Bildung des Plural, san. masc. ist zulässig bloss bei
den Eigen- und Gattungsnamen, welche frei sind von Tä fern.,
der mit Vernunft begabten männlichen Wesen und bei den diesen
zur nähern Beschreibung dienenden Qualificativen, deren Femi
ninum mit s gebildet wird. Schliesst nun ein Eigenname, welcher
ein männliches Wesen bezeichnet mit Tä fern., so ist einzig
zulässig die regelrechte Bildung des Plural, san. fern., da der
Plural, san. masc. zwei Gegensätze (die beiden einander wider
sprechenden Genus- und NumerusbezeichDungen s und ^ l)
in sich vereinigen würde. Die Richtigkeit dieser Ansicht erhellt
aus der Verbindung eines Substantivs männlichen Geschlechts
1 Vgl. Fleischer, Beitr. 1870, S. 285 und 292; — Nar el-kirä Z. 19; —
Wasit el-nahu ('e», Z. 8; — Ibn Ja'is p. 323, Z. 7 ff. und p. 348; —
Sudur al-dahab Pt", Z. 17; - Ardabili comm. zu Unmudaf p. 60, Z. 10;
— Lumsden ar. gr. p. 512, Sect. sec., Rule first; — Hariri Durrat el
gawwäs hrsg. v. Thorbecke |^|, Z. 9. — Kämil Ipp, Z. 6; — Hariri
seanees ed. II, Bd. II, p. 85 (Ibn Hallikän II, 55 ed. de Slaue):
Selon Stbaweihi Kitfib suppl. arabe Nr. 1155 Fol. 12 v : On maintient le
fatha, raeme en omettant la derniere lettre de ce nom, parceque on dit
ordinairement
332
Koäut.
mit einem auf Tä fern, ausgehenden Qualificativ, in welchem
6 j ^
Falle der Plural, san. fern, gebildet wird, z. B. üajj (ein
Mann von mittler Grösse), Plur. nicht 1
2. Der lebendige Sprachgebrauch stellt die regelrechten
9 - —-f .*• Q o ** 9
Pluralformen wie u. s. w. ausser allem Zweifel,
denn die männlichen Formen lassen sich nicht
durch den Sprachgebrauch belegen.
Diess beweist auch der Vers des Dichters 'Abd Allah
bin Kais el-Rukejjät:
cyL^iaJI l&jXs£> L»th.al aJjl 2 *
1 Ibn Ja'ls p. 324: jjo £ HJ '-‘bo, |*aJ dUAS",
öö«~*J! AA Lg-> ypS 3A+Jl £■*> JtAi dy-olldl ß Lj ^Jyy'j dUd
jvw! y-§± &*■■) »Iwot Jy£S iS S-*-r) Jy&i
&«».+,ri> JLs., (JLftj p ^-ö~to, ^.SlX+JI
|*-$XaÜ ,Jfiuaj AS ÄAJI XJ |VA«I
£■ Q_ 0 , £• G^ Q-^o" ^ w
Ülwol, ä+J.hiA’ ^1 j*ä ÜAaJ dU^jj A l^.*i xaäao,J!
Juö^I ^ xAo x*j. ,J, ‘ x.ol> J±£. kyS
Q Ö w p. ^
jv-Lc Jo*, JyÄJ iS ÄLä_M y_jA=? JfA+J! XAi
Q gt '
‘x+Jle Sl^jol, Vgl. Fleischer, Beitr. 1870, S. 289; — Kämil |.<] ?
Z. 5: yTÄ+JJ £ÜÄi |Vau^M jj, . Lg_f i ^Xj AS,
(wie z. B. p. d4 , Z. 14) tSjyyOy XJLftJ, XXJ^ ^ Aia-I, JäÄj
‘ XaX) C LgJ t p VAi' Ü ^.aaS" ! A-S2, Vgl. noch Mufass. V V> Z. 15 u. 16,
AP, Z. 12; — Segä'i zu Katr el-nadä ("[, Z. 2 v. u.; — Alfijj. (y, Z. 6 ff.,
("flj Z. 12 ff.; — Muhit s. v. *j.; Harlrl Durrat el-gawwäs (If, Z. 4 ff.,
Ifi, Z. 18 ff. ( -'
2 Der Vers steht bei Jäkut, hrsg. v. Wüstenfeld, Bd. III. Z. 19 (daselbst
wird der Urheber des Verses genannt), sowie bei Ibn Ja'is ü, Z. 22 (vgl.
daselbst die Erklärung des Namens); — Mugni el-lebib II, ( u ‘j( u ; —
Jäkut a. a. O. steht für — ,Jaj- Die Lesart des Anbäri geben
Ibn Koteiba ed. Wüstenfeld ||y; — Ibn Hallikan ed. Wüstenfeld fase.
IV, (“a; — Ibn Badrün tf“i; — Gawällki aB —Täg el-'arüs II,
III. öA.
Fünf Streitfragen.
333
Durch diese zwei Gründe ist also eine p,eTdßa<7i<; st? ak~ko
ysvo? ausgeschlossen.
In seiner Widerlegung der Annahme der Küfenser, dass
die Pluralendung _L an den der Femininendung beraubten
Singular gehängt werde, hebt Anbäri treffend den Grundsatz
gegen die Richtigkeit derselben hervor, dass die Pluralendungen
an jeden Schlussconsonanten, also auch an das Tä fern, an
zufügen seien. Aus diesem Grunde dürfe das im Singular wirk
lich vorhandene Tä vor der Anfügung der Pluralendung nicht
abgeworfen werden; diess zu dem Zwecke, damit man aus
der Form des Plurals ersehen könne, welche Singularform der
selben zu Grunde liege. Ebenso beweise nichts das von den
Küfensern zum Beweise angeführte Beispiel des gebrochenen
.fr ?
Plurals 1w>Lä£.| (von iGic), da derselbe unregelmässig gebildet
und selten sei. Gesetzt aber, die Bildung desselben wäre normal,
so könnte man doch nicht dieses Beispiel als Analogon an
führen, da der Plural, san. nicht nach der Norm des gebrochenen
Plurals gebildet werde. Aehnlich verhält es sich mit den Pluralen
un( l indem das Ja (obwohl nicht aus Wäw
entstanden, doch als solches angesehen, weil es die vierte
Stelle im Worte einnimmt, vgl. oben S. 325) zur Wortform
gehört. Demnach verstösst es nicht gegen die Regel, dass man
von derartigen Nominibus den Plural, san. masc. bildet — im
Gegensätze zu den auf ein Tä fern, ausgehenden Nennwörtern.
Denn dieses hat den Werth eines selbständigen Nomens, welches
an männliche Substantiva und Qualificativa angehängt wird, um
das weibliche Geschlecht zu bezeichnen. Es fällt aber im
Plural, san. fern, von selbst aus, weil die Pluralendung zugleich
das Tä fern, vertritt.
Gegen die Annahme des Ibn Keisän spricht folgender
Grund: Gesetzt, es wäre das Tä formell (UdjÜ) weggefallen,
so ist es doch ideell (I^.jA.äj) vorhanden, wie das Tä fern, in
dem Plural, san. fern. ( für väjLä+Awi). Daraus ergibt
sich die Unmöglichkeit der Verbindung zweier nicht zu einander
gehörenden Geschlechts- und Numerusendungen. Ebenso ist
die Vocalisation des zweiten Radicals nach falscher Analogie
von yyLijl gegen die Regel hineingetragen, weil die Form des
Singulars bei Anfügung der männlichen Pluralendung sowohl
bezüglich der Consonanten als auch der Vocale unverändert
bleiben muss. Dazu kommt noch der diese Theorie ganz auf-
hebende Umstand, dass die Form ein gegen die Regel ge
bildeter Plural, san. masc. eines unpersönlichen Femininums ist. 1
Fünfte Streitfrage.
Ist die vollständige Abwandlung der adjectiva comparativa
(JuuöääJI im Verszwange anzunelunen, oder nicht?
Die adjectiva comparativa sind, nach der allgemeinen
Annahme, wegen der beiden die vollständige Abwandlung
hindernden Ursachen J.*aJ! unvollständig
abwandelbar. 2 In der Poesie erscheint aber häufig, aus me
trischen Gründen, ein sonst vollständig abwandelbares Nomen
unvollständig abgewandelt, wie umgekehrt das unvollständig
abwandelbare vollständig. Den letzteren Fall nehmen beide
Schulen gleicherweise an 3 — mit Ausnahme der adjectiva
1
Sudür el-dahab ( J t“i Z. ff- : Lg.J ü p el+xJt)
^ —— y r
J 1^-°
jGj «.x- r - LJ I S ÖyAjC -■
1 LgJläSt Fleischer, Beitr. 1870, S. ‘293. Ueber
als dichterische Synkope vgl. das. 1874, S. 85.
2 Mufass. <], 1. Z.; — Ihn Ja'is v», Z. 2, vl“i Z. 21; — Alfijj. comm. zu
v - ‘l*P; — Mutarrizi in de Sacy’s anth. gr. p. SP ; — Sudur el-dahab (j',
Z. 3 v. u., !("<) ff.; — Nilr el-kirä (T m.; — Anbäri jLow*Jt dvxvi
Fol. 69 a u. s. w.
3 Alfijj. Z. 14 fl'.: viUö^ Lo ^ )T^-
xjjOS* (Zuh. Mo'all. v. 7, Ahlw. v. 7.)
. v. —' LaIp . y. . c: vl . xO
CM^ aulp j&y Kämilp. |pa,Z. 2 ff.:
Fünf Streitfragen.
335
comparativa, indem die Schule von Basra einstimmig 1 die voll
ständige, die von Kufa die unvollständige Abwandlung vertritt. 1
Den Ausgangspunkt der abweichenden Auffassung bildet
für die Küfenser das Verhältnis des Exponenten der Com-
paration ^xi zu seinem Adjectiv. Dasselbe steht nämlich nach
ihrer Annahme in engster Verbindung mit diesem — obwohl
nicht als xaJI ol^d/o —, wornach es die vollständige Abwandlung
desselben aufhebt. Daraus erklärt sich die auffallende Er
scheinung, dass das adjectivum comparativum in allen Ver
hältnissen d. i. im Masculinum, Femininum, Dual und Plural
seine Form nicht verändert. 2
g w g -
x.Laf ^hl ^.jLä. OjXOAJ hl
G w j w
Jyi !<jc.gj x-Lal J.I ö, xaJI l+Jj i_jj.A2.Jt
hl! jSU
& „t . w c-
l*.£^ • vil.AXi . viljuo J.A2.it y?d >J.AX! XJU0 i^jJ! (j.*i!
»Jj-A+j ^Iaxi oolS’ !5! Ick® xjI^p! XaFc. . Jk^JLiLt
g w g g
£X) ^_gj Lg-xJ! p-kxsi hl vilä+J LäXJ Xihl ^■+=■1
XÄÄjt^ Owwxj i^IaX I (^aJi_\"!I » I , J ALaX
AÜyi jzZ o>A2.j| J.*i! aLaj tö! sj! Oj.a2.JI jj-xi
X*jl + J! aIaX) OO& j.«Ü ALaX) yMjy AIaXI j.ASi OjvX!
4 !ck=» ^.AJ Jjji Itkgj LägIsO vXA-JtA+J
G
1 Selbstverständlich sind auch die Adjectiva nach der Form Juijl, welche
Farben bezeichnen und nach der Annahme der Kufeuser in Verbindung
mit ^yjo Comparativbedeutung erhalten (s. Wasit el-nahu |aa, Z. 1 ff.),
mit eingeschlossen.
2 Ibn Ja'is p. 34‘2: ^jy£-?, aöLs £yX üxx cxj 15" 16!^
’ ‘r 0 . ^ o) o . > . . «r ..
AaJä. , v+ £ J^.ÄÄi *+-i jlj ^aÄj hl. hl
Jj.jj.**.!! (J.XI Jw«äi! t j!cXjj.J!j ^X3 (J.aü!
‘^■»tXllil! JuAi? Vgl. Mufass. |.f, Z. 14 £f.; - Alfijj. f(" A ,
Z. 10 ff.; — När el-kirä ff, Z. 10 ff.; — Katr el-nada ‘Iai Z. 11 ff.; —•
Wasit el-nahu (AAi Z. 7, (y 1 ), Z. 4 v. u., |<)., Z. 4 v. u.; — Sudtlr el-
dahab |p», ob.; — Ardabili zu Unmüdag p. 78, Z. 15 ff.
336
Kosut.
Bestimmter formulirt ist das Yerhältniss des Exponenten
der Comparation nach der von Anbäri überlieferten Auffassung
einiger Küfenser. Der Exponent bildet nämlich mit dem
ihm vorausgebenden Adjectiv ein Annexionsverhältniss, wonach
das letztere als oLäjo seine Nunation einbüsst. 1 Dessen
ungeachtet wird der Nominalcharakter beider Theile durch
die Einbusse der Nunation des erstem in keiner Weise gestört,
weil das Annexionsverhältniss — den Nominibus eigen — auf
deren Nominalnatur hinweist. ^
Die Schule von Basra fasst das richtig als p! AäjbiI
auf, 2 wonach das Adjectiv von jeglicher determinirenden Ein
wirkung von Seiten desselben frei ist, und in Folge dessen,
nach der Regel, dass jedes Nomen im Verszwange nunations-
fähig und vollständig abwandelbar ist, die Nunation annehmen
kann. Die vollständige Abwandlung wird zwar dem Nomen
durch eine die vollständige Abwandlung hindernde zweite Ur
sache entzogen, aber im Verszwange kann der Dichter diess
unberücksichtigt lassen und dem Nomen das ihm von Natur
zukommende Charakteristicum (die Nunation) erhalten, wie Abu
Kebir der Hudailit in dem Verse:
,Mit einem von denen (ritt ich), welche von Weibern empfangen
wurden, während sie den Hüftengürtel festgeschnürt hielten, und
1 Vgl. Alfijj. Z. 15 ff.
2 Ibn Ja'is p. 488 zu Mufags. Z. 4:
E c- '
Xxi J.A-vdR.Z.U
E- 9 ^ 0 E- Q
EX Li cbdil o/Xi' io LiJI p
1*31^ IlVäjI
iX-t JoLdi iLc. ooli' dbbCi JuöÄl" «X*di
‘oltXXjhil IckSS (j-io bbc xit v_JblSsJ!
3 Hamäsa ed. Freyt. ("y > Z. 16; — Slbaweihi in Girgas’ und ßosen’s
Apaßcitaa xpecTOiiaTJi», (“vt“» Z. 7; — Gauh. s. v. — Tebrizer
tksßl^kül ^1=.; — Kämil v“), Z. 1 (zur Sache ibid. vA> Z. 18—21);
— Mufass. (♦♦, Z. 9.
bok*
Fünf Streitfragen.
337
die dann aufwuchsen ungeschwächt' (Kämil), wo Ai'l %s. gegen
die Regel vollständig abgewandelt ist.
Die soeben erwähnte, für die Poesie geltende Regel be
stätigt auch die hierher zu rechnende Erscheinung, dass die
überhaupt nicht nunations- und flexionsfähigen Wortformen die
Nunation auch im Verszwange nicht annehmen können.
Was die Annahme der Küfenser: ,dass die enge Verbin
dung des Exponenten mit dem Adjectiv die vollständige
Abwandlung aufhebe', anbelangt, so spricht dawider der Um
stand, dass i^-jo keinen nach rückwärts wirkenden determiui-
renden Einfluss ausüben kann, weil das Comparationsverhältniss
seiner Natur nach die Indetermination verlangt. 1
Die wahre Ursache liegt vielmehr in der Verbalform
(JjüÜ! und der Adjectiveigenschaft (äjuUfljJt). Für diesen
Grund ist in Betracht zu ziehen die durchgängige Indeter
mination und vollständige Abwandlung der Adjectiva mit Com-
y o ^ w ^
parativbedeutung^ä. und^-w, deren ursprüngliche Form gleich
den übrigen adjectivis comparativis ^vi.! und lautete.
Die häufige Anwendung derselben hat jedoch die Verkürzung
ihrer Form bewirkt, wodurch eine der beiden Ursachen
oUaJI) weggefallen ist, so dass nun beide vollständiger Abwand
lung fähig sind.
Der oben S. 335 von den Küfensern geltend gemachte
Umstand, dass diese Adjectivform im Femininum, Dual und
Plural unverändert bleibt, beruht auf reinem Missverständniss
der wahren Thatsache. Denn die Unveränderlichkeit desselben
ist nicht bedingt durch die enge Verbindung mit ^jo, sondern
sie ergibt sich aus folgenden Ursachen:
' Fleischer, Beitr. 1870, S. 281. Die verschiedenen Ansichten Ihn Ja'is
t i I
p. 489: ^Xsue J.*i! uä-yöf au! |*Ac!j
oLyo! IOj. auAc. iXXs- s Au
J-J & \SyXK aüt ^.A/xAÄkJ! ^..O v-UL-J I JyS ^ . XJyXjC
Jji! ÜyX.j lüylxzi ÜyXj j! bH JU.
U^LaäJI ^ oi.A0.4J!
SiUuugsbor. d. plul.-liiat. CI. LXXXV111. lid. 11. Uft. 22
338
K osut.
1. Der Comparativ schliesst in sich den Begriff des Infinitivs. 1
Uaa Jk.tajt c)ov ist gleich Ul .Ai ^c- tXsyi (X?\ d-Ai, also
xl_Ai Joyj = Jk-A.il. Nun steht aber der Infinitiv in engster
' £■
Verbindung mit dem Verbum als dessen d-ol “ (nach der An
sicht der Basrischen Schule); in Folge dessen nimmt jenes
1 Alfijj. comm. zu V. und Ä . a ; — ]bn Ja'iä zu Mufass. («p, Z. 6 u.
(p. 488): JkAAÖÄÄJI t>l JkÄjl Jk£. jUNtUI k_jUJ| ^aXA Uli
s ?
Si>UN 8j*aAa y\ SyJfcUä ^yo Äj ( jXs |J
r NJIj oüNL N s jk® äJl±|j
8«Jo Sil jj^Xj N J.*äJI^ J.*äJI iÜyÄ+j &iN RilANL N.
' w ? . ^ . w xi
|vl k_jj-e *-X- S(AjIäJI vaII ^.aaL! £j^ö^jo jüN
U®(As»t J.*aJI ^ÄXA »jt Uli' U^f} IiXaäA
' w £• w c- q w n
Aoyj 8.1-Ai Olj+J! l+ili Uaa J.Ait Aj\ k^A-ls Il>I Ui I
^j.*_Ala/0 xj| jc^Ull ^.aNI^ Jkjuül SyUc. j_gi ktU-Ai |JkÄ
Uli ^jLoyJI^ A>u!l JljJI J.JiiJIS’ ^tU Sk>Uy, ^Aao.aJI
jA-tV; jvl jüy**JI j»N xIaJo N. oUiJ N J.*aJI Ji
»>*.£ ^.A JsAiNI cX.J\ J yüj N UJ Uli S U*A £ ySH 1/0
U. w C. " P
I4-/0 sLj%.5*o L*J ^./o
w c- cS^s* c- w
I^U=»J Lj-A jj| js^j' NI Uo LojuoÄ 8 Ja® (J.*il ^.A tu J-aA-ÄJ
(j£>UoJA>.| IJa^ J^.AA*JI ^.A J.-AäJI 8 ö U^. J.^-'AAäJI UtXÄjU
^a J.*® tX*j ^i. U®1® iJ-Oy «.äaoJI StVgJ i_i^o^.JI
l+li NljO U.AA J3l (S. 18, 37) J.lxj x}yj ysi J^AAdÄÄjl
^J.JC OkAÄ^jlAul äU-lc Oklikti I ö I ^»Nüt • (JAAaO^UJ Oiob”
I ) w c
U^AAJ <*11 1^-Sd.Xi I^OAaCLsIJI ^yjo SAaAJ l+A ^.aXI äJI
'iyS ^yic tu U*Xü l+Ä U=iLi'. UiÄj
{j-*y ^N>JI ^.AJ ^»+4-l y^ |U Uli lUyö v® U (J! k_iijy*Uf
£ l*^ÄAJ I yAi'U sljjXö l*J
2 Dieses Thema behandelt Anbäri ausführlich in der 28. Streitfrage, Fol. 87 a .
Fünf Streitfragen.
339
Adjectiv vermöge des Infinitivbegriffs Theil an dem Begriffe
des Verbums, welches beides Neutralbegriffe sind, die an sich
den Geschlechtsunterschied nicht zulassen, — also auch nicht
die Nomina, welche sich durch ihre Bedeutung an sie an-
schliessen.
C-
2. J.*i! ist ähnlich (^Ldx) dem Worte welches
die Bedeutungen des Masculinum, Femininum, Dual und Plural
in sich vereinigt.
3. Die Dual- und Pluralbildung ist ausgeschlossen durch
C-
die bereits im Singular der J.*iI-Form liegende Doppelbeziehung.
Der Dual und Plural kann nämlich bloss von denjenigen
Nominibus gebildet werden, welchen ein Einzelbegriff zu
Grunde liegt. Da nun aber die Form J.*il den Begriff des
Infinitivs in sich schliesst, wodurch sie wiederum an dem
Doppelbegriffe des Verbums (nämlich der Thatsache und der
Zeit) theilnimmt, lässt sie ebensowenig wie das Verbum an
sich die Bildung des Duals und Plurals zu.
Die Ansicht derjenigen Küfenser, welche die Annexion
des an das Adjectiv annehmen, ist ebensowenig stich
haltig wie die allgemeine Annahme derselben. Denn dux - ch
das xaJI oLcLo wird das oLo.x> determinirt, wodurch das
Diptoton zum Triptoton wird. Diese Regel bewährt sich nun
in unserem Falle nicht, sondern das Adjectiv erscheint durch
weg im Genitiv als Diptoton mit Fatha versehen. Ebenso
falsch ist auch die andere Behauptung derselben, dass die
Anwendung der Nunation im Annexionsverhältniss aus dem
Grunde nicht zulässig sei, weil sowohl die Nunation als auch
das Annexionsverhältniss charakteristische Zeichen der Nomina
seien Der Grund liegt vielmehr
darin, dass: a) das Annexionsverhältniss die Determination, die
Nunation die Indetermination bezeichnet, b) die Annexion das
Zeichen der Verbindung (Zusammengehörigkeit), die Nunation
das der Trennung ist. Beide Categorien sind Gegensätze, die
einander aussehliessen.
22*
340
Koäut.
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^-ajl^ .1 bl obi L+li I x-Lao! jütJJI sjue ^r; uÄl^b
Fünf Streitfragen.
341
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IgJlö Io ö-jw!« jtJI odj.s! 1+-U yAi)y y£l£- X-Lofj lsCiy Lox
Je! s^o.äJ! (j xa-Io tX+Xij ^jJI. IäeIjö iiU(XX!i Lall
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dJjXi xiLodÜ Jb> ji, xJ loIoJ 1^.äa*j ^ J>Li^l Jb.
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dij *LaJ!^ OftiSü^ y\y!\ dJjd^ OAAOaJ!^ ^*ijJ! J L=»
l-§■-'! J-dtJo IjLo! Lgöjd” j, ojb^d-l l 5j^’ oslfdi! äcXff
d!^ X+AO.J! ^j! JcXi . ^_a^oaJt. j*j^l Jl=» d ^-AiÄi
HaJ!^ is^dl!!. ^_,_o.a4J xo^Lo ojiJSüj x.s\..ßJ^ ^iy.\J xo^Lo
\J-* |V^ÄOj ‘ ^AjlXJo ^O OJvJIO xit Jo. JtVi ^.do.J xo^Lo
I w r- ^ w e w
e>^L\x» kÄLw.JI eL+ay^H viiO^.r.1 L4.il JLr ^Lj viL-w.4.i
n)LaaJfy ^La2.j^II !•lX.j^.aJ^ L^J t ^.AAXi' loo. v=> xiäJ
342
K osut.
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^ aöl Ia4j U-4 Iy]Li I ..Xl^Li Lol^
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^»AÄaJ UXs ^UIä^ j|y£.\^ &Ai £+ks! ,j! ^L-4- ^jliftÄA
a;Aj (*+^: (^1 A*~k4_3 >XJt>Xi ^jLaJ.ÄJö’ atAi j*4-ä^
1 ütkos.!j s.*4X ^ (> ^ajI^.£.^ ^I+ää-I ^IaXa^I ^Läaäa
lXauL; ^lXaä J^StkÄAA^H IX^. JittXÄAuiH i_^ä i>L..äc^!j
LgAdxJ ^jX+Jt ^.aj J^fiJJ Jja.0 l+i[ (Xa 1 ^! X l_)!^.ä^I
liv^s. yXi Iäaj Lo J^c. klJ vJÜu.J!. kÄiaiLaJI ^a u 4 ^-*- 5 (J-^ 0
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Kt.SyXkJ\ J^£. v—aaC-aÜI^ Ra J.£ IXI Jxl X^Ij (VaaI
Fünf Streitfragen. 343
^ajI^.cJ LijtXi' y! Ix v_s^Lsi ovdxüi Ia-£ax tX=»l^ J.^}
£a1.c Jjo Ix (_sixÄj ^s. t\=*f JlXj ^ Jwli ^xüiÄx
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9 w t w £-
JoifO Lg.x^J. ü.vi - Lgil J| vJ5Ö ^ Ut_j
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'ilil <gj3 ül ij.£ sJÜO Lgxi ^a3& l+i |^o
JtjJI ^äj £ ^Xs jJ (J}J.SaiJj Sfj v_^ö oJj' töt
JlX3 k_jj=.Stl stX» IxpIä oöIs’ 1+i.i <»_>!v.ci!t aJbfii Gül.
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Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. I,XXXVIII. Bd. II. Hft. 23
354
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362
Ko gut. Fünf Streitfragen.
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XXV. SITZUNG VOM 21. NOVEMBER 1877.
Der Vicepräsident gedenkt des am 16. d. M. zu Venedig
verstorbenen wirklichen Mitgliedes, Herrn Carl von Littrow.
Die Mitglieder erheben sich zum Zeichen des Beileides
von ihren Sitzen.
Mit Begleitschreiben wurden der Classe nachfolgende
Werke eingesendet:
von dem Vorstande der Abtheilung für Kriegsgeschichte
des k. k. Kriegsarchives, Herrn Oberst Freiherrn von Sacken,
der vierte Band der ,Feldzüge des Prinzen Eugen',
von dem c. M. Herrn Professor Dr. Theodor Gomperz
seine Schrift: ,Die Bruchstücke der griechischen Tragiker und
Cobet’s neueste kritische Manier', und
von Herrn Hofrath M. A. Becker seine Abhandlung:
,Die letzten Tage und der Tod Maximilian’s II'.
Herr Dr. Vincenz Goehlert in Wien übersendet eine
Untersuchung: ,Keltische Arbeiterbezeichnungen und Arbeit
zeichen' mit dem Ersuchen ihrer Aufnahme in die akademischen
Schriften.
Das w. M. Herr Dr. Pfizmaier legt eine für die Denk
schriften bestimmte Abhandlung: ,Der Stand der chinesischen
Geschichtschreibung in dem Zeitalter der Sung' vor.
Das w. M. Herr Professor Dr. Hartei legt für die
Sitzungsberichte ,Demosthenische Studien II' vor.
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Ateneo veneto: Atti. Serie II. Volume XIII. Anno aceademieo 1875/76.
Puntata I e II. Venezia, 1877; 8°.
Becker, M. A.: Die letzten Tage und der Tod Maximilians II. Wien, 1877; 8°.
Casati, C. Charles: Lettres royaux et Lettres missives inedites. Paris,
1877; gr. 80.
Generalstab, k. k.: Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. I. Serie.
Band IV. Wien, 1877; gr. 8°.
364
Gomperz, Th.: Die Bruchstücke der griechischen Tragiker und Cobet’s
neueste kritische Manier. Ein Mahmvort. Wien, 1878; 8°.
Istituto reale veneto di scienze, lettere ed arti: Atti. Tomo III. Serie V.
Dispensa IV—VII. Venezia, 1876/77; 8°. — Memorie. Volume XX.
Parte I. 1877. Venezia, 1876; gr. 4°.
Reumont Alfredo: Federigo Manfrcdini e la Politica Toscana dei primi anni
di Ferdinando III. Firenze, 1877; 8°.
,Revue politique et litteraire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger 1 . VII 0 Annee. 2 e Serie. Nr. 20. Paris, 1877; 4°.
Smith sonian Institution: Annual Report for the year 1875. Washington,
1876; 8°. — Smithsonian Contributions to knowledge. Vol. XX and XXI.
Washington, 1876; Folio.
Society, the Royal historical: Transactions. Vol. VI. London, 1877; 8°.
— the Asiatic of Bengal: Bibliolheca indica. Old series. Nr. 368. Fase. XIII.
New series Nr. 349. Fase. XVIII. (Part. II. Nr. 3.) Caleutta, 1876; gr. 4°.
— Nr. 350. Fase. XIX. (Part. II. Nr. 4) Caleutta, 1876; gr. 4°. —
— Nr. 352, 353. Vol. II. Fase. I. Caleutta, 1876; gr. 4°. — Nr. 355.
Vol. III. Fase. VII. Caleutta, 1876; 8°. — Nr. 356. Vol. IV. Fase. II
Caleutta, 1877; 8°. - Nr. 357. Fase. IX. Caleutta, 1877. — Nr. 360.
Vol. II. Fase. VII. Caleutta, 1877; 8°. — Nr. 361. Vol. IV. Fase. II.
Caleutta, 1877; 8°. — Nr. 362 and 363. Vol. I. Fase. V and VI. Caleutta,
1877; gr. 4°. — Nr. 364. Fase. IV. Benares, 1877; 8°. — Nr. 365.
Vol. IV. Fase. III. Caleutta, 1877; 8°. — Nr. 366. Vol. IV. Fase. IV.
Caleutta, 1877; 8°. — Nr. 367. Vol. II. Fase. VIII. Caleutta, 1877; 8°.
- Nr. 369. Vol. IV. Fase. V. Caleutta, 1877; 8«. — Nr. 370. Faso. XX.
(Part. II. Nr. 5.) Caleutta, 1877; gr. 4°. — Nr. 371. Vol. IV. Fase. VI.
Caleutta, 1877; 8°. — Nr. 372. Vol. II. Fase. IX. Caleutta, 1877; 8°. —
Nr. 373. Fase. X. Caleutta, 1877; 8°.
— Proceedings. Nr. IX, November. Nr. X, December 1876. Caleutta, 1876 ;
8°. — Nr. I—V, January—May 1877. Caleutta, 1877; 8°.
United States, Navy Department: Bulletin of geologieal and geographica!.
Survey of the Territories. Nr. 2. Washington, 1874; 8°. — Nr. 2.
Second series. Washington, 1875; 8°. — Annual Report of geologieal
and geographieal Survey of the Territories, embracing Colorado. Wa
shington, 1874; gr. 8°. — Catalogue of the Publications. Washington,
1877; 8°. — Ethnography and Philology of the Hidatsa Indians, by
Washington Matthews. Washington, 1877; 8°. — Forty-fourth Con-
gress. Congressional Directory by Ben: Perley Poore. III. Edition.
Washington, 1876; 8°. — Annual Report of the Comptroller of the Cur
rency to the first Session of the forty-fourth Congress. Washington, 1875;
8°. — Annual Report of the Comptroller of the Currency to the second
Session of the forty-fourth Congress. Washington, 1876; 8°.
Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben: Correspondenz-
blatt. 2. Jahrgang. Nr. 6, 7, 8 und 9. Ulm, 1877; 4°. — Ulm und
sein Münster. Festschrift zur Erinnerung an den 30. Juni 1877, von
Friedrich Pressei. Ulm, 1877; 4°.
Hartei. Demosthenisehe Studien. II.
365
Demosthenisehe Studien. II.
Von
Wilhelm Hartei,
wirkl. Mitgliede der k. Akademie der Wissenschaften.
In einer früheren Untersuchung 1 habe ich die Bedeutung
des Rathes und seiner Vorbeschlüsse (iupoßouXeup,aTa) in dem
parlamentarischen Organismus des athenischen Staates kurz zu
skizziren gesucht. Nach den verfassungsmässigen Prärogativen
dieser Körperschaft ist der politische Einfluss seiner Mitglieder
zu ermessen. Wie nach dem Gesetz kein Antrag in der Ekklesie
zur Verhandlung und Abstimmung gelangen sollte, ohne vorher
in der Bule berathen worden zu sein, so ging in der Regel,
für die laufenden Geschäfte wohl durchweg die Initiative
zu den der Genehmigung des Demos zu unterbreitenden
Anträgen von Buleuten aus. Eine in der Natur der Sache
liegende Beschränkung erfuhr dieses Recht der Begutachtung
und Beantragung nur dann, wenn eine bestehende oder ausser
ordentliche Behörde zur Durchführung von Massregeln, welche
innerhalb ihres Geschäftskreises lagen, der speciellen Autori
sation durch einen Volksbeschluss bedurfte. Dann trat diese
Behörde mit ihrem Gutachten vor die Ekklesie und ein Mit
glied derselben setzte seinen Namen dem Psepliisma vor. In
solcher Eigenschaft wird Demosthenes nach der Schlacht bei
Chaeronea die auf die Sicherung des Landes bezüglichen Mass
regeln, die Vertheilung der Wachtposten, die Anlage von Gräben
und Verschanzungen, die Beschaffung der Geldmittel für den
1 ,Demosthenisehe Anträge 4 in den Commentationes philologae in honorem
Theoclori Mommseni (Berlin 1877) S. 518 ff.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft.
24
360
Hartei.
Mauerbau veranlasst haben; 1 denn er war zu dieser Zeit nicht
Mitglied der Bule und er erwirkte durch einen dieser Be
schlüsse, welcher dahin ging, dass die kriegstüchtige Mannschaft
unter den Waffen bleiben, die übrige Bevölkerung aber jene
Arbeiten verrichten solle, zu denen die Behörde sie tauglich
finde, für diese, deren Mitglied er war, eine ausserordentliche
Vollmacht, wie Deinarchs Worte deutlich zeigen. 2 Eine Vor
stellung von dem in einem solchen Falle üblichen Geschäfts
gang vermag Aeschines’ Bericht über einen Antrag auf Ver
bauung der verödeten Quartiere um die Pnyx, den dieser
noch als Mitglied des Rathes, dem er 01. 108, 2 = 347/6 ange
hörte, gestellt haben mag, zu geben. Die Sache berührte die
baupolizeiliche Competenz des Areopags und der Rath wies sie
demselben zur Berathung und Antragstellung zu. In der Volks
versammlung, welche darüber zu entscheiden hatte, erschien
der Areopag in corpore und ein Mitglied dieser Behörde stellte
und begründete in ihrem Namen einen in diesem Falle ab
lehnenden Antrag. 3 Der athenische Bürger, dessen Namen die
1 Dem. RvKr. § 248 [j.£Ta yap T>jv tiajrtjv eüOu? 6 Svfy.o? . . . zpökov [t'ev r.zp'i
otoTJjpi«; Tr|? zo'Xeco? ta: Epa: yvojp.a; EyEipoTo’vsi ‘/.ca zavO’ oaa Trj: cpuXaz?);
evez’ IjtpaTTETO, r) SuxTai;!? Ttov cpuXazwv, at Tacppoi, ta ei? Ta te!yr) ypr) p.ara,
oia tüjv euzuv itr)tp:au.aTa>v lyiyVETO.
2 Dein. I 78 S. 100 azoiaaTE, w ’A., . . . to3 Arjolap.aTo; toü ypaöEVTo; uzo
ArjpoaQsvou?, 8 TET«payp.s'vv)? Tfj': zoXew; p.ETa t}]V ev Xaipcoveta \J.i/r l 'i EypajrEV
o orjpoTizo; outo? . . b 8iaT«TT(ov ezutov p.Ev, szE’.Sr) avopEib? zai EU'iuyo; egtiv,
ev toT; o7c).ot5 ps'vEiv, o : j? o’ av auro? ärcoSozipaar) tcov jtoXiTtüv, Irrt Ta spya
aniEVat, zai Eav Ti aXXo toiStm oo?r) EziTrjOEiov stvai, touto -O'.eTv.
Ala Mitglied dieser Landesvertheidigungs-Commission stellte Demosthenes
den von Aeschines RgKtes. § 27 erwähnten Antrag (tl>? toIvuv zai tt)v röv
TEiyozouov apyr)v ^py_£V . . . zai Ta orjU.oo'.a ypyiaaTa SiEyslpiiCs zai EZißoXa?
ETE-ßaXXs . . . z.al Sixaairjpuov ^yEirovia? sXäij.ßavs, to-jtcov 5|uv auröv ArjpooO=vr]V
[zai KTrjaitpäivTa] papTupa zapEiopa:. £zi yap XatptivBou apyovTO? OapyrjXiwvoc
urjvo? SEUTEpa pOlvovro? lzzXr;ai’a; ouarj? eypaie Av]p’.ap.a A^ij.oaÖEvrp dyopav
zo'.rjaa'. twv auXaW . . . zai ezetzcev ev tu» A/ypizu-aTt szaoTr] twv cpuXtöv eXegOz’.
to'j : ezlu.eXygou.evo■ j: TcÜv Epywv [ezi Ta TEtyr)] zai Tau.iac ztX.), aus dessen
Wortlaut sieh diese Eigenschaft des Antragstellers ergeben haben muss.
Dass dieser Behörde auch Lykurg angehörte (L. d. x. R. S. 852 ysipOTOV7]6eic
oe izl Trj: tou zoXe'uou zapaGZEvrj?), bemerkt Schaefer (III 12 2 u. 13,).
3 Aesch. RgTim. § 81 Trj'; yap ßouXrJ; Tr)': ev ’ApEho zdyn) npöaooov zq’.o'jueV?:
zp'o; tov oijpov z.ara to ArypLou.a tö toutou (Tipapyou), 8 o : .jto? slp^zEi zEpi
TtSv oizyastov Ttuv ev xrj Jluzvf, 7-v u.'ev b tov Xo'yov Xiyui'i Iz töv ’ApeojrayiTojv
AOtoXuzoc ztX. Ueber die baupolizeiliche Competenz des Areopags und
Demosthenisclie Studien. II.
367
Psepliismen trugen, erscheint dann nicht schlechthin als Antrag
steller, sondern in seiner Eigenschaft als Vertreter einer Behörde
und in Angelegenheiten, welche ausserhalb des Geschäftskreises
der Bule lagen, welcher nur die äussere Leitung, Beschaffung
des Gutachtens, Einführung in die Ekklesie oblag. Dass aber
selbst in einem solchen Falle der Rath nicht zu umgehen war,
kann vielleicht ein uns erhaltenes Psephisma allerdings aus
später Zeit lehren (CIA. II nr. 439), über welches Köhler im
Hermes II 326 handelte. Darnach findet kurz vor der an dem
selben Tag stattfindenden Ekklesie eine Rathssitzung statt und
zwar eine ausserordentliche — denn nur ausnahmsweise (wie
Demosthenes RvKr. § 169) fanden Rathssitzungen vor der am
frühen Morgen beginnenden Ekklesie statt — und zwar auf
Anordnung oder Veranlassung der Strategen (Z. 4 ßouArj eftßooXsu-
xvjgto) cüv/.AYjTOc CTpat[i)Ywv] xrapaYYSshävTWv y.ai onx'o ßouXvjc ex-Dajata
[v.uptaj sv iw Oeaxpw), um das Probuleuma eines Antrages (Z. 7
[sSo^e] xp ßouAvj y.at xw 3vjp,w), den nach Köhlers richtiger Ver-
muthung ein Strateg, natürlich im Namen des Collegiums stellte,
ausfertigen zu lassen und denselben der Volksversammlung zur
Entscheidung vorzulegen.
Nur ausnahmsweise wurden aber politische und admini
strative Anträge, welche innerhalb der 'Competenz des Rathes
lagen, von einem Bürger, der nicht im Rathe Sitz und Stimme
hat, unmittelbar in der Ekklesie eingebracht, wie ich dies mit
Rücksicht auf einige demosthenische Reden zu erweisen suchte;
aber nicht um jene verfassungsmässige Bestimmung zu umgehen,
sondern in der Absicht, dass die bezüglichen Anträge nach
einer vorläufigen Empfehlung und Rechtfertigung von Seiten
des Antragstellers dem Rathe zur Vorberathung zugewiesen
diese Verhandlung vergleiche Philippi (Der Areopag und die Epheten
S. IGO), dem ich bis auf den einen Punkt beipflichte, dass es sich um einen
Antrag des Timarch an die Volksversammlung handelte; denn xo Jnj'-piapa
xo toutou wird nur ein tr'^'.xo.a ßouXijs gewesen sein, welches über diesen
Hänserbau ein Gutachten des Areopags und Einführung dieser Behörde
in die Ekklesie beantragte. Auch ist zu beachten, dass der Areopagite
nicht das Wort (jnj(picr[ia gebraucht, sondern xo elavjxo Tipctp/oo
aroBo/'.ip.diCEi f; ßouXv). — Die obigen Beispiele wollen die Sache nicht er
schöpfen; eine eingehendere Darstellung der Geschäftsbeziehungen zwischen
Ekklesie, Bule und anderen Staatsbehörden oder öffentlichen Personen wie
Priestern (vgl. CIA. II nr. 403) soll bei anderer Gelegenheit versucht werden.
24*
und nach Befund desselben in einer nächsten Ekklesie ver
handelt werden. So einleuchtend dieser staatsrechtliche Grundsatz
an sich ist und so fest er auch durch historische Zeugnisse
begründet sein mag, so wird doch weder in den Darstellungen
des athenischen Staatsrechts der nöthige Accent auf ihn gelegt,
noch werden von denen, welche griechische Geschichte schreiben,
jene Consequenzen, welche aus der richtigen Auffassung desselben
und seiner Tragweite sich ergeben müssen, gezogen. Ja in
manchem Kopf haust noch der Gedanke, dass das parlamen
tarische Leben Athens einen Tummelplatz der' Willkür und
des Zufalls darstellte, auf dem selbst Burschen von 20 Jahren,
wenn sie die gute Sitte nicht respectirten, sich versuchen konnten.
Nicht wenig aber scheint zur Verdunkelung desselben die Vor
stellung beigetragen zu haben, dass wenn auch jeder Volks
beschluss die Vorberathung des Käthes voraussetzte, so doch der
Antrag nicht von einem Buleuten gestellt zu sein brauchte,
sondern jeder andere einen solchen hei der Bule einzubringen
befugt war.
Allerdings der Weg zum Rathe steht jedem epitimen
Athener nach der Erfüllung gewisser Förmlichkeiten, wie der
Einführung durch ein Mitglied des Rathes 1 oder auf Grund
eines schriftlichen Ansuchens, auf welches der Ausdruck -pocooov
-fpäd’aaöai hinweist, offen, die Fähigkeit aber hier nun Anträge zu
stellen ist damit noch nicht gegeben. 2 Ja die Fälle, in denen
1 Vgl. Schol. zu Aristopli. Fried. 905 to?<; 7:puTavEcriv eOo? f^v TrpotTayayEfv
touc 5eo(j.evou; st? Trjv ßouXrjv */.at ?)7)Xov oti socopoöo/oüvTo ~apa twv */p7]£ovTcov
-poaE^Ostv xtX.
2 So urtheilt unter anderen Car. van Osenbruggen Disputatio literaria de
senalu Atheniensium (Hagae 1834) p. 20: si quis vero privat.us liomo ad
populum referre vellet, impetrata senatus venia ipsivs arbitrio erat snb-
mittendum alqne a senatus seviba in consultwn redactum referebatuv ad
populum. Vgl. p. 49. Eine richtigere Anschauung hat Gilbert, worauf
sich aber seine Behauptung stützt ,Beiträge zur inneren Geschichte
Athens 4 S. 45: ,Wenn auch die Sitzungen des Rathes mit Ausnahme
weniger öffentlich waren, so hatte doch selbstverständlich ein
Privatmann nicht das Recht in denselben einen Antrag zu stellen, es
sei denn dass er von den Prytaiien in die Bule eingeführt
wurde, eine Einführung, die aber, wie es scheint, nur auf Volksbeschluss
erfolgen konnte 4 , ausser auf die Inschrift CIA. I 31, weiss ich nicht.
Was aber diese betrifft, so lautet das Amendement des Volksbeschlusses
allerdings dahin ( I>avTo/.Xsa ^poaayaysiv T7jv ’EpsyOrjfoa Tcpuiavs^av 7Zp'o<;
Demosthenisclie Studien. II.
369
uns Antragstellung von Nicht-Buleuten bezeugt ist, sind ganz
eigenthümlicher Art und bieten kein auf politische und admi
nistrative Anträge schlechthin anwendbares Analogon. Folgende
Beispiele können dies zeigen.
Als auf Aristophons Antrag eine ausserordentliche Unter
suchungs-Commission (IJvjTyjTaQ niedergesetzt worden war, bei
welcher jene, die dem Staate ,heilige oder fromme' Gelder
schuldeten, angezeigt werden sollten, erschien Euktemon vor
derselben mit der Anzeige (ep.^vi»ev), dass Archebios und
Lysitheides noch von ihrer Trierarchie her naukratisches Schiffs
gut im Werthe von 9 1 / 2 Talenten in Händen hätten. Euktemon
erhält hierauf Zutritt zu dem Rath (zpocvjhOs vr t ßouXv)), ein Vor
beschluss des Ratlies kommt zu Stande (Tcpoßoiiksup,’ sypasvj) und
die darauf statttindende Volksversammlung beschliesst, in Ver
handlung über die Sache einzutreten (Tipoii^eiporövrjusv o Bvjp.o;),
die hierauf ganz in den Formen einer gerichtlichen Procedur
sich abspielt, indem Euktemon die Anklage, welcher sich der
Rath in seinem upoßo6Xeo|*oc angeschlossen hatte (§11 ttjc ßouXij?
y.ateyvuv.’jia^), mit dem ganzen Beweisapparat führt und nachdem
Androtion, Glaulcetes und Melanopos die Trierarchen vertheidigt,
irjv ßouXrjv ev t5) xpio-r) eBpcc, aber dass das zu dem Zwecke geschehen
sollte, dass dieser dort förmlich Anträge stelle, sagt sie nicht, am wenigsten
einen Antrag es o's Bpsocv iy07)TüW xai ^Euynrcov isvai touc arcofxoug (diese
Worte schliessen sich in dem Decret unmittelbar an die mitgetheilten an);
denn dieser war ja angenommen, wie seine Aufzeichnung beweist. Böckh
deutet (Monatsber. der Berl. Akademie 1853 S. 150 = Kl. Sehr. VI 170) die
Inschrift in folgendem Sinne: ,Der Zusätze sind zwei. Erstlich, die Prytanie
Ereelitheis, entweder die im Amte befindliche oder die nächstfolgende,
solle den Phantokles in der nächsten Sitzung in dem Rathe vorstellen,
natürlich damit er weiter über seinen Vorschlag verhandle 4 , und ähnlich
Sauppe (ßer. der sächs. Gesellschaft der Wiss. V 1853 S. 35): , Phantokles
beantragt, die Erechtheis solle in der ersten Sitzung ihn (den Phantokles)
vor den Rath führen, damit er hier weitere Vorschläge über die Absendung
der Ansiedler Vorbringen und verhandeln könne 4 . Es ist begreiflich, dass
der Antragsteller darauf Gewicht legte und ebenso^der Demos, der sich
für sein Amendement entschieden, dass dasselbe seinen Intentionen gemäss
zur Ausführung gelange, und daher die im Beschluss ausgesprochene Ver
pflichtung des Rathes, ihn zu hören. Eine solche Vorladung musste aber
der Rath jeden Augenblick ohne Vollmacht vollziehen können. Dass aber
der so Vorgeladene nun die Rechte eines Buleuten übte und einen Ratlis-
oder Volksbeschluss unter seinem Namen einbringen konnte, wird durch
dieses Zeugniss noch nicht erwiesen.
370
Hertel.
seinen Antrag einbringt (sSwy.s 7vw[j.r,v Eiw,T^|Müv) und die Ver
sammlung dafür gewinnt. 1 Wie man aber siebt, steht hier
nicht ohne weiteres Euktemon der Weg zum Rathe, um den
selben zu einem xpoßoüXeup.a zu vermögen, offen. Wenn auch
die nur die Hauptmomente herausgreifende Kürze der Dar
stellung dies nicht ausdrücklich sagt, so ist es doch zwischen
den Zeilen zu lesen, dass die im Kamen des Käthes auftretende
Untersuchungs-Commission dem Ankläger Zutritt zu dem Rathe
verschafft, dass er durch das -poßsuXeup.a des Rathes als öffent
licher Ankläger autorisirt seinen Antrag einbringt und ver-
theidigt. Und auch das bleibt dabei zu beachten, dass es sich
um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, durch deren theil-
weise Uebertragung an eine Commission der Rath selber
auf einen Theil seiner Competenz, die Voruntersuchung und
die daraus sich ergebende Antragstellung verzichtet hatte.
Dieser Fall gehört also wesentlich in die Kategorie der eben
erwähnten, welche uns den Verkehr einer stehenden und
einer ausserordentlichen Behörde mit der Ekklesie veran
schaulichten.
Eine andere Gelegenheit im Rathe zu erscheinen und
Anträge zu stellen bot sich jedem Nicht-Buleuten in einem
dem besprochenen entgegengesetzten Falle, wenn er zu Gunsten
eines Staatsschuldners etwas durchsetzen wollte. Ein solcher
hatte zunächst wie der Ausdruck irpocooov ypäthacQai andeutet,
auf schriftlichem Wege die Erlaubniss vor dem Rathe zu
erscheinen nachzusuchen, sodann nachdem er den Rath für
die Einbringung seines Antrages gewonnen und ein bezügliches
Rathsgutachten erreicht, mit dem Volke zu verkehren und
erst nachdem er die Genehmigung desselben erhalten, wozu eine
Vollversammlung erforderlich war, den wirklichen Antrag durch
1 RgTimokr. § 11 S. 703, 10 itvjcpiapa ebtEv Iv 6[j.tv ’Apiaiofflwv eWaOca ^rjTrjiac,
st ob T'.c otoe xtva ^ Twv UpaW v'j t£v oattov yp^paTtov E/oviä tl T/|C jtoXews,
prjvueiv r.p'o5 toutou;. pErä tclut 1 epvjvuasv Euz-njptov 'i'/ziv ’Ap^ßiov
Au<K0£i87]V .... 7CpO<J?jX0s TT] ßouÄfj, JEpoßoilXsup.’ £ V p A p. (J.ET0L TOtUTtX yEVOp.SVTjS
ezzATjaia; TEpou/ELpoTovrjaEV 6 oijpo;. avaaxa; EuzT/pj.tov D.eyev
-au-’ äzouadvnov üp-wv, £7C£tS)j jiot’ EjtaüaavO’ outoi ßoüm£s, eSiüze yvwprjv
Euzt7)|j.wv ztX. Vgl. Schaefer, Demosthenes u. s. Z. I 331 ff. Notlnvendig
geht aus dieser kurzen Darstellung nicht hervor, dass die Ekklesie, in
welcher diese Schlussverhandlung stattfand, identisch sei mit jener, in
welcher die jipo/Eipotovfa vorgenommen wurde.
Demostlienische Studien. II.
371
den Rath vor das Volk zu bringen. 1 Anträge dieser Art sind
aber um nichts mehr als jene, welche von einem als öffent
lichen Ankläger autorisirten Bürger im Einverständniss mit
dem Rath gestellt werden, mit den auf administrative und
politische Angelegenheiten bezüglichen auf eine Linie zu setzen.
Es sind legislatorische Anträge und ihre Behandlung hat mit
Gesetzesanträgen, welche gleichfalls jeder epitime Athener stellen
1 RgTimokrates § 46 S. 715, 7 aXXo? ouxo? vo[j.o$ oux. scov rcepi xwv ax{p.(ov ouoe
xwv ofpsiXo'vxcov Xs'ysiv ouB'e ^p7)p.axl££iv nspi afps'asto? xcov ocpX7)p.axu>v ouB'e xa^eto;,
eav [J.rj x% aBsia? ooOe^ar]? /.at xaux7]? p.7j l'Xaxxov 5) E^ax.'.ayiXuov ij>7)<pi<jap.£'vtov
(§ 48) x.aixoi yprj as, a> Tip.dx.paxs?, siSoxa xov voij.ov xovBs ov avsyvcov, s’t xi
o(x.aiov ißouXou Tüpaxxsiv, Ttpaixov p.'sv 7rpoaoSov ypa<la<jOat txpog xvjv
ßo u Xrj v, süxa xw ovjp.tp oiaXsyOfjva', x.at xo'O’ ouxto? st :: a a t v ’A 0 7] v a (o t ? soo/.st,
ypacpstv x.at vop.oOsxsw xxepi xouxwv, x.at xoxs xou? ypovou? avapstvavxa xou? sx.
xwv vojj-ojv, tva xouxov xov zpojzov ::paxxa)V, st x.ai xt? STrsy_s(pst ostx.vustv oux.
ETiixrjBstov ovxa x?j 7xbXsi xov vop.ov, [J.7) ouv STitßouXsuetv y’ sBo'x.st?, aXXa yvw[xrj
otap.apxwv a7uoxu/stv. Westermann (,Untersuchungen über die in die attischen
Redner eingelegten Urkunden 1 in den Abhandl. d. k. sächs. Ges. d. Wissensch.
II, 30) sieht in den Worten x.at voixoOsxstv rcepi xouxtov x.xX. eine Bestimmung
des angezogenen Gesetzes, das also nach seiner Meinung weiter verordnete,
dass nach ertheilter Genehmigung (x% aSsta? ooOstar]?) der Antragsteller
in der gesetzlichen Weise und unter Einhaltung der für Gesetzesvorschläge
vorgeschriebenen Termine seinen Antrag einbringen sollte, indem ihm entging,
dass Demosthenes nur bis zu den Worten x.at xo'O’ ouxtoc, ei raatv ’AÖrjvalot?
iodx.ci ypacpEtv die Punkte bezeichnet, in welchen Timokrates das Gesetz
über Staatsschuldner nicht beachtet, daran aber in sehr geschickter und
täuschender Weise sofort anreiht, worin Timokrates das Gesetz über die
Behandlung legislatorischer Anträge verletzt. War einmal von dem Volke
die Genehmigung zu einem Anträge zu Gunsten eines Staatsschuldners
ertheilt, dann sollte ein solcher Antrag nicht als Gesetzesvorschlag be
handelt werden, sondern er durfte nur, wie jedes andere <!mj<piap.a, mit
Genehmigung des Käthes vor das Volk gebracht werden, wie dies klar
aus den Worten des § 47 hervorgeht: x.at 6 ijev vo'p.o?, oücT sretoav x/jv
aBsiav eupyjxat xt?, sof.ox.ev to? av ßouXrjxai rcpaxxstv, aXX’ to ? av xfl ßouXrj
x.ai xu or\ij.to oox.9j. Meine Auffassung des Vorganges weicht in dem
letzten Punkte von Fränkels Darstellung ab, welcher die Vollversammlung
von 6000 Athenern endgültig über das Privileg entscheiden lässt. Mit
der Ertheilung der aBeia gestattet das souveräne Volk, repräsentirt
durch die mindestens 6000 Stimmenden, dass für den bestimmten Fall
ein f}ojcpLG[j.a gegen den bestehenden vop.o? decretirt werden dürfe; über
den Inhalt dieses <]n^pia[j.a decretirt es hier nicht, sondern die gewöhnliche
Ekklesie. Anders liegt der Fall bei der Ertheilung des Bürgerrechtes,
indem dort das «Inj^piapia vorausgeht und die Bestätigung durch die Voll
versammlung der 6000 nachfolgt (vgl. RgNeaera § 89 S. 1375, 11).
372
Hartei.
konnte, grosse Aehnliehkeit; wie sie ja die Exemtion von einem
Gesetz, ein Privileg für den einzelnen erstrebten und über ihre
Zulassung nicht die gewöhnliche Ekklesie, sondern eine für
diesen Zweck ganz besonders constituirte Ekklesie von min
destens 6000 Stimmenden zu entscheiden hatte. Diese Voll
versammlung, die TudvTe? ÄÖvjvaioi nach Max Frankels schöner
Erklärung (die att. Geschwornengerichte S. 14), gab die ack’.a,
d. h. löste die Verbindlichkeit des Gesetzes, dem Alle unter
worfen waren und das die legitimen Organe zu erfüllen hatten,
zu Gunsten des einzelnen, so dass dadurch der Weg zu einem
Psephisma frei ward. Es war nur billig, dass dann demjenigen,
der das Privileg auf diese Weise formell ermöglicht hatte, sein
Einfluss auf die concreten Bedingungen der Verleihung gewahrt
wurde, d. h. dass er wenn auch Nicht-Buleut mit dem Rath den
letzten Schritt vereinbarte. — Es ist endlich bezeichnend, wenn
auch das Ausserordentliche des ganzen Vorganges in Anschlag
gebracht wird, dass Tisamenos, um jedem Athener die Theil-
nahme an dem Gesetzgebungswerke zu ermöglichen, welches
unter Enkleides die Demokratie wieder herstellte, durch eine
besondere Clausel auch dem Nicht-Buleuten das Recht an den
Berathungen der Bule activ theilzunehmen sichern musste, aber
ausdrücklich die Beschränkung beifügte, dass diese Theilnahme
nur auf die legislatorische Arbeit desselben sich zu erstrecken
habe. Vgl. Andokides de myst. § 84 eqelvon Bl •/.ai io'.wtv) tu
ßouXop,sv(i) ekiövTi ei; -cyjv ßouXrjv cru|j,ßouX£uetv 5 v. oi'i dyaOov ly;f)
■jrept Twv vogwv. Ganz in den Formen dieser Gesetzesrevision
von 01. 94, 2 vollzieht sich während der Dauer des ersten See
bundes die Feststellung des von den zugehörigen Gemeinden zu
zahlenden Tributes. Sie ist ein legislativer Act, dessen Vornahme
die Ekklesie auf Grund einer an sie gerichteten Vorfrage
beschliesst, bei dessen Durchführung die Bule wesentlich mit
zuwirken hat. Auch bei diesen Verhandlungen in der Bule war,
wie U. Köhler (Urkunden und Untersuchungen zur Geschichte
des delisch-attischen Bundes S. 67 und 137) scharfsinnig ver-
muthete, das Recht der Antragstellung Privatpersonen, d. i.
Nicht-Buleuten (io'.ÖTsti) gewahrt, indem die von diesen gestellten
Anträge, wie die in den Quotenlisten vom 22. bis 29. Jahre
vorkommende Rubrik der rSkeiq o\ EBiß-at evlypatj/av (jopov ;psp£'v
anzudeuten scheint, besonders gekennzeichnet wurden.
Demosthenische Studien. II.
373
Aber selbst in dem Falle, wo die Ekklesie sich als
Gerichtshof constituirte, und die dabei übliche Vorfrage, welche
wir gleich kennen lernen werden, Jedermann zu reden und zu
rathen es freigab, erscheinen uns Mitglieder des Rathes als die
berufenen Antragsteller, so in der Verhandlung gegen die Feld
herrn der Arginusenschlacht im Jahre 406, welche in jüngster
Zeit von Frankel (a. a. 0. 79), Gustav Gilbert (Beiträge zur
inneren Geschichte Athens im Zeitalter des peloponnesischen
Krieges S. 376 ff.) und C. Pöhlig (Der Athener Theramenes
im IX. SupplemB. d. Jahrb. f. Phil. S. 265—283) eingehend
untersucht wurde. Hier interessirt uns nur die formelle Seite
des von Xenophon (Hell. I 7, 1) wenigstens in seinen Haupt
punkten vorgeführten Processes, diese aber auch mit Rücksicht
auf einige Fragen, welche uns im weiteren Verlauf dieser Unter
suchungen geschäftigen werden. Darnach stellte Timokrates
im Rathe, also ein Buleut, den Antrag, nachdem Erasinides
bereits wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder gerichtlich
verurtheilt und in Haft genommen war, auch die übrigen Feld
herrn in Plaft zu nehmen und sie vor der Volksversammlung
in Anklagezustand zu versetzen (§ 3 p.s-a äs Taika sv ty) ßouAf;
oiv)yo3vto oi «paxYJYOi xep! ts vqc vaygayja; v.ai toj [j,syeOo'J? too
yeigäjvo?. Tt|j.o*.pdTOOc V sixovto; oti v.a\ to ; j; aXXouc /pr, osOsvta;
siq Toy Sfjgov xapaooOvjvai, yj ßooXvj särjcrs). Der Rath stimmte dem
Antrag bei und verhängte über sie Plaft, vielleicht provisorische
Haft, so dass eine Stellung von Bürgschaft in diesem Augen
blicke kaum möglich war. 1
In der darauf folgenden Ekklesie, die also auf Grund
des Probuleuma zu verhandeln hatte, ob die Fcldherrn in An
klagezustand versetzt werden sollten oder nicht, traten mehrere,
besonders Theramenes gegen die Feldherrn klagend auf, welche
sich kurz vertheidigten, indem ihnen damit eine eingehende
Vertheidigung bei der Schlussverhandlung nicht genommen war.
Nach dem Bericht Xenophons könnte es scheinen, dass diese
Versammlung resultatlos auseinander ging, indem man wegen
1 Herbst ,Die Arginüsienschlacht 1 (Hamburg 1855) S. 45. 62 sicht in der
Nichtannahme angebotener Bürgschaft die erste Gesetzesverletzung, Gilbert
bemerkt dagegen, dass Xenophon, der das Anerbieten der Bürgschaft in
der Ekklesie ausdrücklich erwähnt (I 7, 7), dasselbe in der Bule, wenn
es stattgefunden hätte, schwerlich übergangen haben würde.
374
Hartei.
eintretender Dunkelheit die Hände der abstimmenden nicht
hätte unterscheiden können; aber ein Beschluss wurde gleichwohl
gefasst, nämlich die Sache vor eine neue Ekklesie zu bringen,
für welche der Rath einen Vorschlag zur Behandlung der Sache
vorzubereiten den Auftrag erhielt (§ 7 . s'Soäje cs xvaßaXscGca sIq
s'spav exxXijalav . . . -rijv os ßouXvjv itpoßo'jXsGcacav gweveYxeiv, otco
-pirM ol avopsc xpivoivco). Nicht Theramenes oder einer seiner
Anhänger trat nun von aussen her an die Bule mit einem
Klageantrag, sondern sie wandten sich an den Rathsmann
Kallixenos, dass er diesen stelle (§ 8 y.ai KccXXi'ijsvov ewsioav
sv T7j ßouXv) x*TY)Yopeiv töv STpar^ywv). Der Rath schloss sich
diesem an und brachte ihn vor die nächste Ekklesie (evcsußev
sxxXY)uiav exofouv, ei? ijv v; ßouXij eia^ve^xe ■rijv saurij? yvi!)(a^v KaXXi^evsu
sitovtoi; xv^voe). Er ging dahin, dass das Volle selbst in der Art,
wie sie bei einem solchen Beschluss gegen einzelne das Gesetz
vorschreibt (SiatiqiptaaaQai ’AÖvjvaiou? auavxa? y.xtä ipuAac), das Urtheil
fälle und im Falle der Schuldigsprechung der Tod als Strafe
festgesetzt werde. Zunächst versuchten es die Freunde der
Angeklagten mit einer Suspensionsklage (§ 12 t'ov os KaXXÖjevov
ttpoaexaXeaavxo uapavop.a ffiday.ovxs? coY^sypaipevai Eüp'jtixiÄciJ.o? ts 6
Hetaidvay.TO? xai aXXoi); sie sahen sich aber durch den Antrag
des Lykiskos, dass sie in diesem Falle mit den Feldherrn in
Anklagezustand versetzt werden sollten, gezwungen dieselbe
zurückzuziehen. 1 Auch gegen die Prytanen, von denen mehrere
die Abstimmung verweigern wollten, verfing dieselbe Drohung,
nur Sokrates blieb standhaft. Endlich stellte Euryptolemos
einen Gegenantrag über die Verhandlung des Processes, der
aber bei der zweiten Abstimmung gegen den Antrag des
Kallixenos unterlag. 2
1 Was die Drohung betrifft, kann an das Psephisma des Kritias in dem
Process über Phrynichos’ Ermordung erinnert werden (Lykurgos RgLeokr.
§ 114 sitrjolaavxo 5k xai eav omo\o'(S>'ixai xive? ropi xou xexeXeuxtjxoxos, säv
dcXö) 6 tsflvjjxiü;, Evoyou; Eivai xai xouxo'J? tot; auxoi? Ejxixtuioic).
2 § 34 führt hierauf Xenophon fort: xai p.Exa xauxa zaxE^rjipiaavxo xwv
vaupayrjaavxüjv axpaxvjyi3v oxxw ovxiov, eine Kürze die leiclit zu dem Miss
verständnisse fiiliren könnte, dass nach der Annahme des Antrages des
Kallixenos noch in derselben Ekklesie der Process zu Ende geführt
wurde. Das war nicht der Fall, wenn auch damit der Ausgang so gut
wie entschieden war, wie auch Gilbert a. a. 0. S. 382 richtig erkannte:
,Dass die entscheidende Abstimmung über das Schicksal der Strategen
Demosthenische Studien. II.
375
Audi diese Verhandlung also kann, wenngleich einer
früheren Zeit angehörend, als das Eisangelie-Verfahren noch
nicht zu festen Formen gelangt war, die Annahme, dass jedem
epitimen Athener der Weg zur Antragstellung vor dem Rathe offen
stand, widerlegen. Nun ist aber auch die Berechtigung einer
derartigen Einrichtung an sich unverständlich und mit der staats
rechtlichen Stellung des Rathes als einer in sich geschlossenen
Körperschaft geradezu unvereinbar. Es lässt sich nicht absehen,
zu wessen Nutzen und Frommen man in einer Republik, die nach
den Beschlüssen der Majoritäten regiert wurde, die Schranken
dies,er Stellung hätte durchbrechen wollen. Denn war ein Antrag
im Sinne der herrschenden Partei oder einer nur existenz
berechtigten Fraction, dann war dieselbe gewiss nicht ohne
Vertretung in der so überaus zahlreichen Körperschaft des Rathes.
War er das nicht, so konnte jeden Augenblick der Rath einen
unbequemen Antragsteller durch Verweigerung des Zutritts sich
vom Halse halten oder es musste, wenn der Rath verpflichtet ge
wesen wäre, auch von aussen kommende Anträge vor die Ekklesie
zu bringen, dem Antragsteller sogar daran liegen, dass seine
Absicht nicht von vornherein durch ein ablehnendes Raths
gutachten vereitelt werde, indem er wohl besser und lieber
nach einem Anlass suchte, zunächst vor dem Volke mit seinem
Vorschläge hervorzutreten, wie Demosthenes mit dem Symmorien-
entwurf in der Rede irepi cu|j,[j.cpiwv, da die Beziehungen Athens
zum Grosskönig verhandelt wurden, und seinem militärisch
politischen Programm in der ersten philippischen Rede, da die
thrakischen Angelegenheiten und der Krieg mit Philipp auf
der Tagesordnung standen. Endlich war durch eine staats
rechtliche Bestimmung, welche in diesen Untersuchungen dar
gelegt werden soll, wornach für eine Reihe die wichtigsten
Interessen des Staates berührender Gegenstände eine Art erster
Lesung eingeführt war, jedem Nicht-Buleuten das Recht der
nicht an demselben Tage, au welchem Sokrates seinen Widerspruch
gegen dieselbe erhob, stattgefunden hat [das geschah in der zweiten
Ekklesie], bezeugt auch eine ihrem Gesammtcharakter nach allerdings
nicht besonders glaubwürdige Annahme des Verfassers des Axiochos (12)‘.
Entscheidend für diese Annahme ist der Umstand, dass die zweite Ekklesie
gar nicht in jener Weise constituirt war, wie sie um als Gerichtshof zu
fungiren constituirt sein musste. Vgl. Frankel a. a. O. S. 81.
3713
Hartei.
Initiative im vollsten Umfang gewahrt. Was aber mehr als
solche Erwägungen die Frage entscheidet, wir suchen vergebens
nach Spuren eines solchen Verfahrens, ja wir finden Andeutungen
und haben Gelegenheit politische Vorgänge zu beobachten, die
eine solche Annahme geradezu auszuschliessen scheinen.
Nicht lange vor Beginn der Friedensverhandlungen mit
Philipp war es Aeschines, der Himmel und Hölle gegen den
makedonischen Eroberer, den er in seiner ganzen Furchtbarkeit
erkannt haben wollte, in Bewegung setzte und eine Coalition
Griechenlands gegen ihn zu Stande zu bringen suchte. Gelegen
kam ihm der Schauspieler Ischauder, der von einem Gastspiel
aus Megalopolis zurückgekehrt mündliche Aufträge von der
athenischen Partei jener Stadt überbrachte. Mit ihm ging
Aeschines vor den Rath und das Volk und auf seine Aussagen
stützte er sich in einer Rede vor dem Volke, einen Antrag aber
stellte er weder in der Bule noch in der Ekklesie, sondern
Eubulos war es, der das Psephisma im Rathe einbrachte, dass
man zu den griechischen Staaten Gesandte abgehen lassen
solle, um zu gemeinsamer Erhebung gegen Philipp aufzufordern.
Aeschines aber hielt eine lange und pathetische Rede für diesen
Antrag in der Volksversammlung. 1 Es wäre nicht abzusehen,
wesshalb nicht Aeschines, sondern ein Parteigenosse desselben' den
Antrag gestellt hätte, wenn es nicht Aeschines als Nicht-Buleuten
den Volksbeschluss auf diesem Wege durchzusetzen versagt
gewesen wäre. Wie hier Eubulos für Aeschines einspringt,
so bedient sich Demosthenes bei anderer Gelegenheit eines
1 Dem. wdGes. § 10 S. 344, 3 lau xo(vuv oüxo? 6 r.pMzoc 'AO^vaitov ataQo'jj.svos
Os 17:7:0 v, ax; tote 0 7j [j.r)Y 0 p w v s<pr), £7ußouXsuovxa toT$ ^EXXtjgi xat otatpOefpovxa
uva; tojv sv ’Apxabfa T:posaT7jxbxa>v, xa'. ’la^avopov xov Nsot:toX^jj.ou
bsuxEpaywViax7jv 7:poauov jj.Iv xfl ßouX?j, TCpoaiwv bl zoi 07] jj.to auept
xouxcov, xat izelaag ujj.a<; 7cavxa^ot Txp^apst^ 7:£{J.t[»at xouc ouvaijovTag oeüpo xouc
ßouXeuao|x^voui; 7cept xou 7rpo<; ( l>0.t7s7uov 7ioXeuou — § 303 zlc jap saO’ 0 tov
"Ia^avopov Trpoaaywv up.lv to y.az' 1 apyac,, ov napa töjv sv ’Apxab(a cpOvtov zrj
xoXei osup’ rj/.Etv ecprj; zlc b auaxsua^EaOat X7jV 'EXXaoa xat IIsXo7cdvv7]ffov
( l>(Xi7:7rov ßowv, ujj.ac bl xaQsuoEtv-, zlc 0 xou; jj.axpouc xat xaXobg Xoyoui; exsfvou$
0 7] [j.r]j optav . . . . ; ou]( ouxoc ; (304) zb; b 7tst'aa<; ujj.ac jj.ovov oux etci X7]V
ipuOpav OaXaxxav T^pEaßs^a«; t:Ijj.7:üjv, a)C ETußouXsuopivr]? p-lv 07:o <IhX(t:7:ou xf)<;
'EXXabo«;, ujj.tv bl Tcpoarjy.ov 7:poopav xoüxo xat jj.7] 7ipoisa0ai xa xwv c EXX7jv(ov;
ou^ b jj.Iv ypatptov xb 7] cp t a jj. a EUßouXo«; 7jv, b bl rpsaßsuoiV £t?
IIsXo7;bvv7)aov Ata/Jv7](; ouxoat;
Demostlienisclie Studien. II.
377
befreundeten Buleuten, um ein xpoßoüAsup.a zu erwirken, das er
dann in der Volksversammlung durch Seine Rede empfiehlt,
oder wie Aeschines darüber berichtet: ev.aips.zoa irpoßoöXsu|m dq
ty)V ly.vJvrfila.') itpoakaßiov tyjv too 'fpddiavzci; ämeiploN ■ z'o 8’ gcut'o touto
ev r?) iv.v'kTflly. Sieitpä^ato exitiTjä/taO^vai y.a't YsvscOai ov)p.ou d/v^otcpa
(RgKtes. § 125). Ebenso wandten sich wie wir sahen bei
Verhandlung des Feldherrnprocesses Theramenes lind seine
Genossen an den Rathsmann Kallixenos, um ihn zur Stellung
des Klageantrags gegen die Strategen zu bewegen (s. o. v.a\
KaAAt^evov eueifjav ev zfi ßooAp v.azr^opdv). Und um noch einen
Fall aus demosthenischer Zeit anzuführen, zu dem Antrag,
welchen Aristokrates, wie Schaefer (I 381 ;) ) richtig erkannte,
als Rathsmann zu Gunsten Charidemos’ einbrachte, wurde dieser
von Leuten, die ausserhalb der Bule standen, gedrängt. 1 Es
ist gleiehgiltig für das, was wir aus diesem und den anderen
Fällen folgern, ob die Berichte darüber auf Wahrheit beruhen
oder nicht; denn auch die fictive Anschuldigung hat zur ein
fachsten Voraussetzung, dass jene, welche sich um das Zustande
kommen eines xpoßoüXsup.a bemühten, ihre politischen Absichten
im Wege der Antragstellung selber durchzusetzen als Nicht-
Buleuten nicht befähigt waren.
Mit diesem ausschliesslichen Recht des Buleuten, im Rathe
Anträge zu stellen und so ohne Umwege durch Psephismen
die Politik des Staates zu leiten, tritt die Bedeutung dieses
Amtes in das klarste Licht und macht den gehässigen Vorwurf
des Aeschines verständlich und begreiflich, dass Demosthenes
sich in jenem Jahre (Ol. 108, 2 = 347/0), in welchem der
1 KgArist. § 5 S. G‘2'2, 23 syu youv (öjj.vüm tou; Oeou; aiiavroc;) x7T(üXVr ( a' av
(eü wie) xai au-ös tijv ypaorjV TautrjV ajtsvEyxEtv, Et jxrj navu ttov ataypwv
Evojj.gov Etvat vuv |j.ev rjauptav ayeiv xai atcour|aat, -payj/.’ aXutursXks -fl r.oXci
xataaxsuaifo'vTojv opwv rtva; a v 0 p<6-ov; und § '.) tojto toivuv, 5> a. ’A.,
ßouXdjj.evoi tive; nauaat xai xaraXotrat ulev touc STfpoos ßaailda?, jrapaooüvai
o evi KspaoßXEjrrj) trp äp'/jjv auaoav, oioejipätTOVTa! a^tai touto ysvfaOat
"o r. poßo uXeu jj.a. § 14 flTol[j.aa-o o 1 au-o"s touio Aryp'.ajj.a xai xpoStröxfl'TO,
iva Et otioOe^t’ ex Ttov ü-oo/eoecuv xai ttov IXnldwv, ac Gtee'teivev ö ’Aptarduayo:,
euOb? E7iixupdxjEisv 6 <3fl|j.o? xai (j.yjoev £[j.—ootuv e’o) • xakoi jeco? av TE/vtxcoTspov
’) xaxoupyo'tEpov aujj.jrapEaxEtjaaav avOptonot xrX. — Ob Aristoides’ Verfahren,
der nach Plutarcli c. 3 uoXXaxtc xai oi 1 kziptov siaE'^EpE Ta? yvtou.a;, angeblich
mit Rücksicht auf die Opposition des Themistoldes, ein gleichartiges
gewesen sei, ist nicht zu sagen.
378 Hartei.
Friede mit Philipp verhandelt und abgeschlossen werden sollte,
auf unrechtmässigem Wege in den Rath geschlichen (oute Xa^oiv
out’ eiciXa'/äv, dXX’ iv* iraparosuiji; Trptapusvo^). 1 Inwieweit derselbe
begründet war, wissen wir ebenso wenig wie wir alle Mittel
und Wege kennen, durch welche jemand, der weder als Raths
mann noch als Ersatzmann eingeloost war, dennoch in den Rath
gelangen konnte. Ja der Vorwurf mag ebenso nichtig sein,
wie jener welchen Demosthenes gegen Aeschines erhob, dass
dieser ohne Mandat sich der dritten Gesandtschaft an Philipp
anschloss. Nur freilich besteht zwischen den beiden Anschuldi
gungen der Unterschied, dass sich die Grundlosigkeit der von
Demosthenes erhobenen sicher erweisen lässt, wie später gezeigt
werden soll. Wenn man aber bedenkt, dass Aeschines erst in
der Rede gegen Ktesiphon also 16 Jahre später seinen Gegner
beschuldigt, auf incorrectem Wege in den Rath gekommen zu
sein, in seiner Rede über Gesandtschaftsverrath hingegen davon
schweigt, so wird die Annahme durchaus plausibel erscheinen,
dass wir es hier mit einer vollständigen oder theilweisen Lüge
oder der absichtlichen Verdrehung einer unverfänglichen That-
sache zu thun haben. In jedem Falle zeugt aber diese
Beschuldigung einerseits für die politische Wichtigkeit der
Rathsstelle, andererseits für das nicht ungewöhnliche Vor
kommen, die Ungunst des Looses durch eine Correctur zu
verbessern und sich auf Nebenwegen einen Platz im Rathe zu
erobern. Demosthenes konnte z. B. als Ersatzmann erloost und
dann an die Stelle eines Buleuten getreten sein oder diesen durch
Entschädigung seines für das laufende Amtsjahr entfallenden
1 RgKtes. § 62 p.£xd xocuxa srojEi ypo'vos 0£{J.iaxoxX% ap^tov* sviauö 1 EtaE'pysTat
ßouXeuT7js £?; to ßo uXsuxyjp iov Arj p. o aO s vrjs oute Xaytov out’ i 7C t-
Xay a>v, aXX’ ex rcapocaxEur)? 7:pidfj.£Vos, iV st; ut:ooo*/^v caTavxa xai 'kiyoi xai
TtpaTToi <I>iXoxpaTsi. Auf gleichem Wege soll er zum Präsidium der Ekklesie
gelängt sein, a. a. O. § 73 st; öe ttjv sxxX'/jai'av ttjv xrj h.T7) xaOs£o'-
JJ.EV05 ßouXEUTT)? fi)V EX TCapaaXEUfj; EXOOTOV Ksp(ToßXfe7)V [XETa <I>iXoxpdxou;
e7uo(7)<je. Für das nicht aussergewöhnliche solcher Amtserschleichung
spricht, dass Aeschines ohne Beweis eine gleiche Anschuldigung gegen
Timarch in Bereitschaft hat, RgTim. § 106 oöx egtiv ^vxiva tcwtcot’ oux
^P^ev apouosjRav Xaycov oüök 'y£ipoTovr]0E(?, aXXa Tüccaa; rcapa xou$ vop.ous
7:pia[j.Evoi; und § 109 outo; ßouXEUTrj? EyevETO hzi ap^ovirog Nixocpyjp-ou. Vgl.
RgKtes. § 3 hepo( tive? xd '■JujcpiGp.aT’ E7Cit|tt)jp{£ou<jiv oux ex tou oixaioxaxou
xpoTCou Xa^ovxE? TrpoEopsiJEiv, dXX’ ex ”apaaxEu% xaQs£o[A£Vot.
Demostlienisclie Studien. II.
379
Soldes zur Resignation vermocht haben (sä Tt«pacr/.suY;c zp lag. evoc),
ein Mittel das neben anderen um so eher den Politiker zum
ersehnten Ziele führte, als die Stelle eines Ersatzmannes wohl
unschwer zu erreichen war. 1
Jedenfalls werden wir Aeschines bereitwillig zugestehen,
dass Demosthenes den grössten Werth darauf legte, in diesem
Jahre Sitz und Stimme im Rath zu erlangen. Denn ihn trug die
frohe Zuversicht, die Zügel des Staates in dem entscheidendsten
Wendepunkte seiner Geschicke in die Hand zu bekommen,
wie sich uns aus einer Betrachtung seiner Thätigkeit und der
innerhalb dieses Amtsjahres von ihm gestellten Anträge ergeben
wird. Repräsentirte ja dieser grosse permanente Ausschuss der
Volksversammlung mit seinen Prärogativen in seinen in der
Regel öffentlichen Sitzungen, bei welchen wer immer nur für
die öffentlichen Angelegenheiten ein Interesse hatte, sich ein
fand, ein förmliches Parlament, in welchem die redegewandten
Bürger eine dominirende Rolle spielten, leicht und erfolgreich
die Initiative zu allen wichtigen Massregeln und Anträgen
ergreifen und durch ihre Reden über die Bule hinaus die
Stimmung des Volkes, ehe dasselbe in der Ekklesie darüber
entschied, bearbeiten konnten. Unter diesen Umständen ist die
besprochene Anschuldigung des Aeschines ebenso begreiflich,
wie Demosthenes’ Streben berechtigt, Sitz und Stimme in dem
Rathe jenes Jahres zu erlangen, dessen leitende Gedanken die
Zukunft des Staates bestimmen und den unglücklichen Krieg
zu einem erträglichen Abschluss führen sollten, und nicht, da
Verhandlungen mit dem findigsten Diplomaten in Aussicht
standen, durch den Mund eines anderen seine Meinung im Rathe
zum Ausdruck zu bringen und nur von dem Bema der Pnyx
aus mit zweifelhaftem Erfolg mehr zu verhüten als zu erwirken.
1 Vgl. Gustav Gilbert S. 81.
380
H artel.
Kaum in den Rath gelangt entfaltet denn auch Demosthenes
eine unvergleichliche Thätigkeit und steht als der leitende Staats
mann im Mittelpunkt der Action, wozu allerdings der Um
stand nicht wenig beitragen mochte, dass seine Politik sich
anfangs durchaus in den Geleisen der bis dahin herrschenden
Partei bewegte oder wenigstens zu bewegen schien. Fast alle
Psephismen nennen seinen Namen oder werden von ihm im
Rath oder vor dem Volk unterstützt und der philokratische
Friede trüge, was wenigstens die Zahl der Psephismen betrifft,
durch die er vorbereitet wurde, nicht mit Unrecht den Namen
des Demosthenes. 1 Obwohl uns über die politischen Vorgänge
keines Jahres athenischer Geschichte so reiche und detaillirte
Urkunden erhalten sind, liegt trotz vielfacher und eingehendster
Untersuchung über manchen und darunter gerade den wichtigsten
Thatsachen starkes Dunkel oder sie schimmern uns nur aus ent
stellendem Zwielicht entgegen. Denn die beiden Redner, durch
deren Berichte wir von ihnen erfahren, sind Todfeinde und
haben es nicht sowohl auf Klarstellung der Wahrheit, als auf
ihre gegenseitige Vernichtung abgesehen, die zu erreichen dem
einen kaum weniger als dem anderen jedes Mittel unbedenklich
erschien. Ich bin nicht der vermessenen Meinung und Hoffnung
mit der Fackel der Kritik dieses Dunkel vollkommen zu
erhellen. Es mag genügen, wenn auf manche Seite dieser Ver-
handlungen ein schärferes Streiflicht fällt und durch diese Bei
träge der Kreis der strittigen Fragen enger gezogen wird. Freuen
aber würde es mich, wenn wie mir so noch anderen die nähere
Aufgabe, die ich mir stellte, richtig gewählt und ihre Lösung
nicht ganz misslungen schiene, nämlich an diesen reichen und
detaillirten Nachrichten über die Verhandlungen dieses Jahres
athenischer Geschichte die Formen des parlamentarischen Lebens
im Zusammenhang zu studiren und was sich für ihr Verständniss
anderwärts gewinnen lässt, heranzuziehen. Dabei wird jedoch
1 Aescli. RgKtes. § 00 sav au-05 6 aXr)0c(a<; Xoyut'j-o; £Y xaTa ^ a ! J -ß^ v fl T0V
Arj(j.oaOcV/]V tzXsioj p.£V y £ Ypaepota ^7]cpta[j.aTa «InXozpaTou; ~Ep\ zrj<; ££ ap/rfe
Etprjvrji; xai aop.p.ay ta? xtX.
Demostlienische Studien. II.
381
ein Eingehen auf den Inhalt der politischen Bestrebungen nicht
ganz zu umgehen sein. 1
Nach dem unglücklichen Ausgang des olynthischen Krieges,
der Demosthenes’ politischen Fernblick bewährte und sein An
sehen nicht wenig hob, nach der Resultatlosigkeit der Be
mühungen des Aeschines und Eubulos, die zersplitterten Kräfte
Griechenlands nach dem Muster früherer Coalitionsversuche
gegen Sparta und Theben nun gegen Philipp zu vereinigen, welche
zu spät einen alten Gedanken des Demosthenes aufgenommen,
ward der Ruf nach Frieden immer lauter und allgemeiner.
Selbst Demosthenes verschloss sich der Einsicht nicht, dass
der erschöpfte Staat der Ruhe bedürfe und in dieser Verfassung
mit seinen zerrütteten Finanzen, ohne Heer und ohne Bundes
genossen sich im weiteren Kampfe mit Philipp aufreibe. Weit
mehr noch mochte ihn zum Abschluss eines Friedens bestimmen,
dass er darin das einzige Mittel sah, Philipp von einer Ein
mischung in die Verhältnisse Mittelgriechenlands, wo der lange
Krieg der Thebaner und Phokier einer Entscheidung entgegen
reifte, fernzuhalten. Theben und Phokis, welche sich in zehn
jährigem blutigem Ringen erschöpft hatten, schauten mit Sehn
sucht nach der Macht aus, welche Hilfe und Entscheidung
brächte. In Athen sah man von Tag zu Tag einer Annäherung
Thebens entgegen. Aber auch die Phokier machten Angebote,
und man schickte sich an, ihnen die Hand zu reichen und die
Thermopylen-Festungen sich zu sichern, indem die Ausrüstung von
50 Schiffen beschlossen wurde. Auch stationirte Proxenos in der
Nähe. Wie die kostspielige Expedition vom Jahre 352 zeigt, stand
die Ueberzeugung fest, dass dieser Schutzwall Athens gegen
einen Angriff von Norden nicht preisgegeben werden dürfe, dass
er wenigstens in den Händen einer befreundeten, hinreichend
1 Ueber viele Punkte durfte ich mich kurz fassen, indem ich überall
A. Schaefers klare und reiche Darstellung und das von ihm aufge-
speicherte urkundliche Material voraussetzte. Wo ich der Auffassung dieses
ausgezeichneten Kenners demosthenischer Zeit in manchen und nicht in
unwichtigen Dingen entgegentrat, glaube ich, auch wo der Dissens nicht
ausdrücklich dargelegt oder bemerkt wird, die Gründe, die mein Urtheil
bestimmten, gewissenhaft erwogen und auch genügend angedeutet zu
haben. Für mehrere Punkte kann kurz atrf J. Rohrmosers verdienstliche
Abhandlung ,Ueber den philokratischen Frieden 1 in der Zs. f. österr. Gymn.
XXV (1874) S. 789—815 hingewiesen werden.
Sitznngsber. d. phil.-hißt. CI. 1AXXV1II. Bd II. Hft.
25
382
H artel.
starken Macht verbleiben solle. 1 Gelang es, Philipp von einer
Einmischung in diese Verhältnisse fernzuhalten, dann war zu
hoffen, dass Athen, indem ihm die Ordnung derselben zufallen
musste, zwischen Theben und Phokis in einer seinen Interessen
günstigen Weise den Frieden hersteilen werde, indem es beide
neben einander gleichmächtig bestehen liess, um die Politik
beider zu bestimmen. Aber nur nach Erfüllung dieser Hoffnung
konnte Athen daran denken, sich an die Spitze der helleni
schen Staaten zu stellen, ihre in unseligen inneren Kämpfen sich
aufreibenden Kräfte zu einer einheitlichen Macht zusammenzu
fassen und der gemeinsamen nationalen Aufgabe, die hellenische
Freiheit und Unabhängigkeit gegen die von Philipp drohende
Gefahr zu vertheidigen, dienstbar zu machen. Es sind Ge
danken einer wahrhaft hellenischen fernsichtigen Politik, welche
Demosthenes erfüllten, und ich sehe nicht, was uns berechtigte,
sie ihm abzusprechen und als das allgemeine Ziel seiner Politik,
die Erhaltung des elenden statusquo zu behaupten, wenn auch
allerdings die Richtigkeit derselben an dem jeden Zweifel
ausschliessenden Massstab thatsächlicher Erfolge nicht abge-
1 Dem. jRvKr. § 38 xou yap (btoxtxou auaxavxo; rcoXsp-ou . . . Tcporrov [J.ev
up-sT; outcd StemaOe toaiE <l>coxsa; p.sv ßouXsaöat acoO^vai, xab;sp ou btxata
Tzotoüvxa; ogüjvts;, 07)ßatot<; o 1 oxtouv av £07]aO7jvat izaOoücrtv .... etceiO’ r\
nsXo7:6vv7)ao; owraaa BieuitiJxei, xat ouö’ ol p.taouvxs<; Aaxsoatp.ovtou; ouxto;
’tayuov a>ax’ aveXetv aüxou;, oüO 1 ot Tzpozepov St’ ixefvcov apyovxE; x.uptot xcuv
tto'Xsojv fj<jav, aXXa tu; Tjv axptxo; xat jzocpa xouxotc; xat izapa, Tot; aXXot; arcaatv
gpi5 xat xapay/j.. . (§ 19) tos; os xaXat7:(jjpoup.evoi xo> p.vjxei xou rcoX^pou ot tote
jj.BV ßapst;, vuv o’ axuyei; 0r)ßatot cpavspot rcacrtv 7j<jav avayxaaOrjcro'p.EVOi xaxa-
cpEuystv icp 1 up.a;, 6 (bOaxiTEo;, tva p.7) xouxo ysvotxo p.rjos auWXOotev at tuoXei;, up.tv
jjlev £?p7jv7jv, ixEfvot; OE ßo7]0aav ETWjyystXaxo. § 260 ff. — Dem. RvdGes. § 34
xou ( JHXt7c::ou Tcapo'vxo; sv IluXat; ijovj -— rjV yap xouxo 7cpwxov aroxvxiov xtov
abtxrpj.axojv, xo xov ( IffXt7:7cov STEtaxfjaai toT; 7tpayp.acyi xouxon;. — So wollte
Demosthenes, dass die Gesandten zur Eidabnahme nach Thrakien reisten,
um Philipp von weiteren Eroberungen abzuhalten a. a. O. § 152 wax 1 ev
ixelvoig Tot; r.oppto xat iXaxxoat xrjv TsXEovsijfav xat xrjv aTCtarxfav tbbvxa; up.a; TCEpt
xtovoe xd)V syy'u; xat p.Et£bvojv, Xsyto Ö's Totxecov xat IJuXtuv, ou ^po7ja£a0at xxX.
a. a. O. § 317 */jV o’ ouo'ev p.aXXov p-sy 1 auxto (ff’tXtew) xaO’ up.cov ouo 1 ouxto
;:pa^at, ei p.7) ( l>a)xsa; aTCoXsf. — § 83 xat p.7)v oxt ya>pi; alXr,<; aicr/uVTjS
xat aoo<*ta:;, rjV xa TEErcpayp.sV syst, xat p.EyaXot xtvbuvot TrEpisaxaatv ex toutcdv
xrjv TcoXtv, paötov betrat. xt; yap oux otbsv upxov, oxt xwv Ocoxetov 7CoXsp.a) xat
xai xuplou; eTvat IIuXoSv ( l>tüxsa; fj xs cbno 07)ßahov aoEt’ ÖTrijp/ev rjp-tv xat xo
u-TjOETEOx’ eXOeTv av Eis; ITeXoTro'vvrjaov p.7jo’ Et«; Eüßotav p.rjb’ Et; xrjv ’AxxtxrjV
ff>iXt7T7Cov [ij.rjb£ Örjßatou;] xxX.
l)emosthenische Studien. II.
383
schätzt werden kann. Solche Ueberzeugungen Hessen in ihm
den kurzsichtigen Hass gegen Theben nicht aufkommen, welcher
das Volk und eine grosse Partei in Athen damals verblendete,
der allein Thebens Demüthigung um welchen Preis immer
am Herzen lag. Für den grossen Blick der demosthenischen
Politik hatte die herrschende Meinung nur geringes Verständniss.
Sie sah darin nur Sympathien für Theben, welches sie hasste.
Demosthenes hatte darum vollen Grund, in der ersten Rede
gegen Aeschines von seinen thebanischen Sympathien möglichst
wenig zu verrathen, ja indem er nicht müde wird, das Unglück
der Phokier, der athenischen Bundesgenossen, zu beklagen,
sie fast zu verleugnen; sobald die Phokier vernichtet und die
Thebaner Herren des Landes und Bundesgenossen Philipps
waren, erschienen sie auch in seinen Augen zunächst als
Feinde Athens, von denen man sich des schlimmsten vei'sehen
konnte. Aber sie waren ruchbar genug, um ihm den Vorwurf
des ßotwTo^etv zuzuziehen. 1 Wir erfahren aus einer beiläufigen
Bemerkung in der späteren Rede des Demosthenes, dass er,
was Athens Stellung zu Theben betrifft, mit jenem Manne,
der als sein entschiedenster Gegner in allen anderen politischen
Fragen erscheint, vielleicht schon damals eines Sinnes war,
mit Eubulos. 2 Dieser aber war nicht der Mann, sich einer
1 Äesch. RvdGes. § 106 xai yap 7cpo; xof«; aXXoi<; xaxots ßoiioxai^Ei (Arj[i.oa0£vr]?),
sagt Aeschines, da er des Protestes gedenkt, welchen jener gegen seine
Theben feindliche Rede (§ 114'—117) erhoben (a7cayop£uo> pvxoi pj auvxapax-
teiv Tcpo; aXX>jXa? xa«; tcoXei;). — Dem. RvKr. § 36 (Aeschines erklärte)
aupp^pstv 8b ff^iXteio xai <£>ci>xeuai xai up op(io<; aTcaai xffe avaXyirjata«;
xai x% ßapuxrjxo? a7caXXay^vat x% xtov 07]ßauov. xaüxa 8’ aap'vax; xivbs ^xouov
auxou 81a xrjv xoö 1 uTcouaav a7cby0Eiav 7cpo; xou; 07]ßa(ou<;. Es ist bezeich
nend, in wie rücksichtvoller und auszeichnender Weise Demosthenes von
den Gesandten Thebens spricht (RvdGes. § 138 ff.), dass er den grössten
Frevel Aeschines’ darin erblickt, dass dieser durch seine offene feind
selige Haltung gegen Theben up pv xrjv e^Öpav xrjV 7cpo«; 07)ßafou? pl£co,
c i>lXv^7X7X03 8b xrjv )(apiv 7X£7rotyjxe (RvdGes. § 85).
2 Dem. RvKr. § 161 optov yap sya) 0r)ßafou<;, cyeBov 8b xai up.a«; utco xwv xa
^tXbutou cppovouvxiov xai 8iEcp0app'viov Tcap’ ixaxbpoi«; . . . 7capop(ovxa? xai ou8b
xaö 1 b'v tpoXaxxofjivous, £?<; b^Öpav 8b xai xo TrpoaxpouEiv aXXrjXoi? ixo(po$
e/ovxas, 07Cio; xoüxo pj ybvoixo 7rapax7]ptov 8i£xbXouv, oux ar,6 xfjs ipiuxoü
yvcbpjs pvov xauxa (jupcpipsiv lucoXapißavwv, aXX’ eiBüx; ’Apiaxocpüivxa xai TcaXiv
EBßouXov Tcavxa xov j^povov ßouXopvou; Tcpa^ai xaux7jv xrjv <ptX(av, xai
rcspi xcov aXXcov 7coXXax.11; avxiXeyovxa? xouö’ o[j.oyvtop.ovouvxa; a£i\
25*
384
Härtel.
entgegengesetzten Strömung der öffentlichen Meinung energisch
zu widersetzen und andere Ziele lagen ihm, dem praktischen
Finanzpolitiker, näher, welche zunächst durch den Frieden
zu erstreben waren. Nachdem der mächtige Bundesstaat der
Chalkidier trotz Athens Hilfssendungen nach kurzem Ringen
den Waffen Philipps erlegen war, bestürmte die Sorge um die
thrakischen Besitzungen, welche Athen seit Jahren in Athem
erhalten hatte, lebhafter Aller Herzen; denn dort lageu die
Grundbedingungen der materiellen Existenz des Staates. Wenn
Philipp sich dort festgesetzt hatte, dann war er Herr des
Meeres und es war ihm ein leichtes, Athens Lebensader zu unter
binden. Man darf sich nicht wundern, wenn einer praktischen
Politik kein Preis hoch genug schien, dieser Sorge los zu werden
und wenn sie um dieses nächsten Vortheils willen auf höhere
und weitere Ziele leichten Herzens verzichtete. 1 Diese politi
schen Standpunkte liegen uns als wohlbezeugte historische
Thatsachen vor und man wird die politischen Bewegungen und
Kämpfe jener Zeit nur begreifen, wenn man mit diesen Factoren
rechnet. Dass Demosthenes von der Aufgabe jener grossen
1 Dem. RvdGes. § 96 7)v (stp^vyjv) o$3oixa piv, a> a. ’A., Biooixa p.7j XEX7)0ap.sv
touTTEp ot Savsi£o[j.£voL etci izoXko) ayovTs; * xb yap aacpaX's; aÜT7); xai to ßißaiov
outoi Ttpouooaav, cßcox^a; xai riuXa; * ou p.7)v 8ia toutov y’ Ecj apyij; £7:oi7)adp.£0a.
— § 181 vuv 6’ oxi av [j.rj xaQ’ ^pipav up.a; evoy^Xrj xai 7:apov 7:apopaTS.
— Die Gefahr, in welcher der Chersones in Folge der Fortschritte Philipps
schwebte, vergisst geflissentlich Demosthenes, wenn er dem Zwecke seines
Angriffes gemäss die Lage Athens vor dem Frieden als eine gefahrlose
darstellt, um von mehreren Stellen eine hervorzuziehen RvdGes. § 149
xai xaxcov ’lXia; 7repi£iaT»jxEt 07)ßa(ou;. up/iv 8s toiouto p.sv ouo'ev out’ fjv p-^TE
y^VOlfO TOU XoiTUOU, TOUTO o’ 7]V TO OSlVo'TaTOV TOU Tzpoc, <l>tXi^ftov t:oXe'[j.ou * oux
EOuvaaOs xaxcog VjXlx'* ißouXsaOE t:oie7v exetvov. tou öe p.rj tkkj^eiv auxoi 7:aaav
aÖEiav r[y£T£ § 153 Ei yap ?jaav, io; Tjaav to'te, <X>cox&7g aoioi xai IluXa; siyov,
exeTvo; [J.ev ouoev av up.fv sty ev avaTE^vacOai cpoßspbv, oC o tcov Sixalcov av xi
7:apEtO£T£ • oute yap xaxa yfjv 7:ap£X0ajv oute vauaiv xpaxrjaa; ei; T7)V ’Attixtjv
7)l*£iv £(J.eXXev, up.£t; o 1 exe(vou j:apayp7jp.a, ei p.7) Ta o(xaia 7:010(7], xXeujeiv Ta
Epj:dpia xtX. — Ganz anders lautet Aeschines’ Schilderung der Zustände
zur Zeit des Friedensschlusses, vgl. RvdGes. § 70 ff. bes. § 7*2 <1>(Xit:7:o;
6’ opp.7]0£i; ex Maxs8ov(a; oux^G’ ujzzp ’Ap.cpt7:dX£w; 7:po; 7jp.a; 7jycov(£eTo,
aXX’ 7)07] JCEpi A^[J.V0U xai ”l[xßpOU xai Sxupou, Tü)V 7)p.£T^pü>V XT7][J.aTOJV * E^eX 17:0V
OE Xeppo'v7]aov jfjpxov 01 noXirai, T7jv ouaav u)p.oXoy7)p.dvu>; , A07]va(cov, 7iXe(ou;
o’ ExxX7]a(a; ffuyxXTjTou; ^vayxd^eaG’ ixxXijqia^Eiv p.sTa cpo'ßou xai Oopußou ^
Ta; Tsxaypiva; ex tcov vo'p.a>v, indem er nicht ohne Absicht Ereignisse einer
früheren Zeit in Erinnerung bringt.
Deraosthenisclie Studien. II.
385
Politik ganz erfüllt war, welche Athens und Hellas’ Zukunft
sicher stellen wollte, zeigt unzweideutig der Umstand, dass
von dem Augenblick ab, als diese Absicht durch Philipps
mit diplomatischer Ueberlegenheit in Scene gesetzte Inter
vention in Mittelgriechenland vereitelt worden war, er aus
einem eifrigen Fürsprecher zu dem erbittertsten Gegner des
Friedens wurde; denn die damit gegebene Lage war für
Athen, wie er meinte, weit schlimmer als eine Fortsetzung
des Krieges; lag ja eine Wiederholung der Expedition nach
Pylae vom Sommer 352 auch damals nicht ausser dem Bereiche
seiner Leistungsfähigkeit. Diesen Wendepunkt bildet die zweite
Gesandtschaftsreise nach Makedonien, nachdem sein Vertrauen
auf einen glücklichen Ausgang bereits durch die Verhandlung
mit den makedonischen Friedensboten in Athen erschüttert
worden war. Bis dahin unterstützte er thatkräftig, was den
Frieden beschleunigen konnte, so ungern er sich auch daran
in seinen Reden gegen Aeschines und für Ktesiphon erinnern
will, indem er sich an zahlreichen Stellen nachdrücklich bemüht,
Aeschines’ Verteidigung auf die letzte entscheidende Ver
handlung in Athen und die zweite Gesandtschaftsreise desselben
zu beschränken und nicht müde wird zu erklären, dass er,
was die politische Action bis dahin betrifft, Aeschines ausser
aller Schuld stellt. 1 Diese Action eben hatte er und Philokrates
ausschliesslich in die Hand genommen.
Es ist ein merkwürdiges Schauspiel, welches sich bei
diesen ersten Verhandlungen uns zeigt. Die blosse Sehnsucht
nach Frieden, so tief und allgemein sie auch gewesen sein mag,
erklärt es nicht. Es ist ein wahrer Friedens-Enthusiasmus, der
plötzlich Aller Herzen erfüllt. Demosthenes lässt den alten Groll
fahren ; Eubulos und Aeschines vergessen, dass sie eben die
griechischen Staaten beschickt, um sie gegen Philipp aufzu
wiegeln. Die sich bisher feindlich gegenüberstanden, verbinden
5 Dem. RvdGes. § 92 ßouXExou xip xouxou xaxrjyopstv TEEpt xtov ev xw teo>.s[jxo
rpay.Qevxwv; ouSl a; .... (§ 93) p.Exa xauxa eipvjvr|V xive; rjfjä; IjeeiOov ranvjaaaOou.
Ex:EtCTÖr]p£v • -pExßsu EZE’[i']jaaE'J • fjyayov oüxoi osupo xoup -Q'.yxou.Evouc xrjv
Eip7)vj)v. rctXiv Evxauöa jtEpi xouxou [j.EppExaL xlc Aiavivirjv; orjof X15 cloyyv)-
aaaöai xouxov ELCpvyv 7) aoiXEiv oxt osup 1 ry/xys xoup 7:017) ; ouSt eTc.
ojjxouv ouo’ UTEEp auxou xou 7:ou)oaa0ai xvjv teo'Xiv E?prjv7)v ouSsv aüxw XextsOv • ou
yap ouxo? a’ixio; xxX. Vgl. § 97, § 211, § 332, § 333—336.
386
Har tel.
sich, um mit Philipp nicht Frieden, sondern Freundschaft zu
sehliessen. Hierin sah man alles Heil. Allerdings war der
Boden vorbereitet; aber die Saat unbegrenzter Hoffnung, die
so üppig in die Halme schoss, hatte mit geschickten Händen
im Stillen der kluge Makedonier gesäet.
Als Demosthenes’ Rathscollege Philokrates auf die guten
Nachrichten über Philipps friedliche Absichten den Weg für eine
Verhandlung durch das Psephisma, welches für Philipps Herolde
und Gesandten freies Geleite bestimmt, bahnen will und die
Unversöhnlichen die Klage der Gesetzwidrigkeit gegen diesen
Antrag erhoben, da tritt er als Vertheidiger und Fürsprecher
des Philokrates auf. 1 Als darauf Aristodemos vor den Rath
citirt, der wie es scheint, die Meldung nicht erwarten kann,
über seine in Makedonien gemachten Wahrnehmungen berichtet
und von Philipps Wunsch nicht bloss Frieden zu sehliessen,
1 Aeschines vdGes. § 13 eijiövto? os xauxa xou Kxyaicpcovxos xai ~oAAyv
xiv’ EcayysfAauxoc Jtpo? xouxoi; tpiXavOptomav, xai xou 0y y.ou atpoSp’ aato-
8e?«p. dvouxatxbvKxrjaiipwvx’ljxatvdtravxoj^vxEiTtdvxo^B’ouOEVo';,
EvxauO’ 1)8y SiScücti 'byy.xy.a <I>tAoxpaxys b 'Ayvoüaio; xai o 8ypos ajras
b|j.oyvto [iovfiv e tp oxo'vr) (te v eijeTvai «JuVranp oeupo xypuxap xai xxp^crpei?
7rE'p.7iEiv uarbp Eipyvyp ypacpovxai 8 1 ouxoi jxapavo'pwv xo trypLay.a,
Auxtvov ent xyv ypatp/jv E7Uypa'ictp.EVot xai xipyp.’ Ixaxov xaXavxa. xai uxxa
xaux’ slarjEiv y ypayy eI; xo Six.aaxrjpiov, apptbarus 8’ Eywv o ÜhXoxpaxy;
EXaXsaEV aüxfi auvrjyopov xov AypoaO^vyv, aXV oux e'j.s. raxpeXObw 3’ b piao-
tßlXi-.T.Oi Ay|j.oo0EVys xax^xpujiE xyv yp.icav oXyv ajioXoyoü[j.EVOs xxX. Damit
stimmt RgKtes. § 62 fast wörtlich bis auf die mit Recht bei Seite
gelegte Variante jip&jßei? 7^p.7t£iv üotEp Etpyvy$ xai au p.pay t (a?. Als
Philokrates diesen Antrag stellte, gehörte er vermuthlich nicht dem
Rathe an; denn es geschah dies kurz vor dem Amtsjahr des Themistokles,
wie aus Aesch. RgKtes. § 62 klar hervorgeht. Wenigstens aus der
Charakteristik der Situation ergibt sich mit grosser Wahrscheinlichkeit,
dass Philokrates durch die Friedensstimmung des Volkes bewogen in der
Ekklesie seinen Antrag direct (evxau0’ y8y) stellte und dass gegen das
ctoipoßoüXEUxov sich die Anklage des Lykinos richtete. Aeschines selbst
scheint durch diese Hervorhebung der Einstimmigkeit (avxEiromos 8’ oüoevo;
— b Sypo; üv.a-i bp.oyvwp.ov5v) die zugelassene gesetzliche Incorrectheit
zu entschuldigen. Durchaus ähnlich ist Situation und Vorgang bei der
Stellung des Apollodorischen Antrags, worüber ich in den ,Demostheni-
schen Studien 1 I (Sitzungsber. 1877 Juli B. 87, S 28 ff.) gehandelt. Der
Beschluss, der nach der für Philokrates günstigen Entscheidung des
Processes rechtskräftig war, ist nicht mit dem von Demosthenes später
gestellten als identisch anzusehen (vgl. Aesch. RgKtes. •§ 63).
Demosthenisclie Studien. II.
387
sondern auch in das Verhältniss eines Bundesgenossen zu Athen
zu treten, Erwähnung gethan hat, so ist es Demosthenes, der den
Antrag auf Bekränzung des Aristodemos stellt, was, wenn auch
ein solcher Antrag durchaus gewöhnlich war, doch beweist, dass
dem Antragsteller die eröffneten Aussichten nicht unerfreulich
gewesen. Wenn es auch durch den Wortlaut des Berichtes
nicht zu entscheiden ist, ob der Antrag des Demosthenes auf
Bekränzung auch dem Volke, vor welchem Aristodemos seinen
Bericht -wiederholte, zur Genehmigung vorgelegt ward oder ob
der Antragsteller es nur auf einen belobenden Rathsbeschluss
abgesehen hatte, jedenfalls wird der durch diesen Bericht
hervorgerufene, weit wichtigere Antrag des Philokrates, zehn
Gesandte an Philipp zu senden, nicht ohne Einverständniss
des Rathes aTrpoßouXsuTOv vor die Ekklesie gebracht worden sein. 1
Dass Demosthenes nicht auch diesen Antrag einbrachte, sondern
Philokrates, mag mit Rücksicht auf den früheren, die Ver
handlungen einleitenden Antrag desselben zu erklären sein.
1 Aesch. RvdGes. § 17 TsAsuxaibv 8 1 s?<; x/jv ßouX^v eIgeXOoov A7)(j.oxpax7]<;
6 ’Acpi8vaTo<; etcskje T7]V ßouXrjv avaxaXEaaaOai xov , ApicruoÖ7)[j.ov • eT; 8s xtov
ßouXsuxcov yjv A7)[j.oaOEV7]<; 6 epo; xar^yopo;. TtapekOtov 8’ ’ApiaioSrjp.o; roXX^v
xiv’ e&voiav aT^yyEiXs xou <f>iXfacrcou 7tpb? ttJv tcoXiv, xai npoGdOrjxe, oxi xai
auppayo; ßouXoixo T?j tcoXsi ysvs'aOai. xai vaux’ oux ev i7) ßouX9j povov snesv,
aXXa xai ev xö o^p.co. xavtauO’ ouoev avTsurE A7)p.oa0^V7]s, aXXa xai ars^avcoaai
tov ’ApiaTo'orjp-ov eypa^e. ß^ö^VTiov 8s xouxiov ev xoj o^p-to '[njoiap. 1 kypa^sv 6
( I>iXoxpai7]5 sXe'aOai ^p^aßei? upa? Tipo? <E>(Xi7acaiyj av8pa$ 8e'xa, oItive? 8iaXei*ovTai
<frlX{jE7U(i> TCEpl E?p7]V7)^ Xai TWV X01V7) (JU[J.cpEpo'VT(JJV AO^VaiOl? xai <DlX(7U7Cto.
Damit stimmt RgKtes. § 63 bis auf das was als Instruction der
Gesandten bezeichnet wird, eXeaOai 8kxa 7cpiaßeis, olxive? aipixo'pEvoi io?
( NXit:-ov atjuoaouaiv aüxov 8eupo 7:pkaßei(; auxoxpaxopa<; 7T^p-7r£iv u^sp Eiprjvrj«;-
Man darf nicht mit Schaefer II 181 3 hierher Dem. RvdGes. § 93 ziehen,
als ob Demosthenes mit diesen Worten (pexa xauxa Eip^vrjv tive? 7jp.ai;
etüeiOov TioiTjaaaOai* E7;e(a07](X£v • Trpsaßsn; E7c^{x^a(XEV • 7)'yayov ouxoi 8eupo xou?
TcoiTjaopivou? X7]V Etp7]V7]v) die Mitverantwortlichkeit für die Einleitung der
Friedensverhandlungen von sich anf andere abwälzen wolle. Die wieder
holte Versicherung, dass Aeschines in diesem Punkte kein Vorwurf treffe,
der Tenor dieser ganzen Stelle lässt etwas von dem Bewusstsein durch
leuchten, dass er mehr als ihm nun lieb ist damals seine Hand im Spiele
hatte. Ebenso wenig scheint mir Demosthenes 1 Angabe in der RvKr. § 21,
dass Eubulos und Kephisophon Philokrates 1 Bemühungen unterstützten,
auf die ersten Verhandlungen bezogen werden zu müssen, wenngleich
Demosthenes die Worte in dieser späteren Rede so klug zu setzen weiss,
dass sie auch darauf bezogen werden können.
388
Hart el.
Für die Intimität mit Pliilokrates und sein eifriges Bemühen
um den Frieden zeugt weiter, dass er von Pliilokrates zum
Gesandten vorgeschlagen wurde und dass er im Rathe zu
Aristodemos’ Gunsten, der die Gesandtschaft begleiten sollte,
beantragte, man möge jene Städte beschicken, wo Aristodemos
als Schauspieler aufzutreten sich contractlich verpflichtet hatte,
damit er der Cautionen nicht verlustig gehe. 1
Wie die Instruction der Gesandten gelautet, auf welcher
Basis die Vorverhandlungen geführt werden sollten, erfahren
wir nicht. Dass Aeschines an beiden Stellen den Auftrag
derselben verschieden formulirt, scheint nicht zufällig noch
bedeutungslos. Es mag richtig sein, dass die beiden Bestim
mungen, oiV.vs? SiaXeijovxai <&[X(xx« Tcspl elp^vi)? vm\ tGW yoiv9)
aupupepövTwv ’Aövjvaioii; y.ai <t».Xi'7wwj> (vdGes. § 18) und otxtvs? dw.cp.svoi
3>£Xwt7COV a^'.üicrouaiv auxbv Seupo xpsaßsii; «broy-paTOpa? itip.'iteiv uvrep
ifjc s'.pijvrjc (RgKtes. § 63), wie Schaefer annimmt, zusammen
gehören ; bezeichnend aber bleibt es, dass Aeschines in der
späteren Rede von dem weiteren Aufträge nichts sagt. Es
scheint, dass man zur Zeit als die Gesandtschaft mit einem
solchen Aufträge zu Philipp abging, dem Gedanken an eine
Symmachie auch in Athen nicht abhold war, an welcher Philipp
aus denselben Gründen wie Athen, mit Rücksicht nämlich auf
die Verhältnisse Mittelgriechenlands viel liegen musste. Was
Aeschines zu beweisen sich anstrengt, dass es Demosthenes
vor allem um das Zustandekommen einer Bundesgenossenschaft
zu thun war, hat seine volle Richtigkeit; nur war er es nicht
allein und seine Partei, die ein solches Verhältniss anstrebten
1 Aesch. vdGes. § 18 ^Eipoxovoupevtov os itüv os/.a 7xps'<jߣcov eyar [j.ev
7Spou(3Xrj07]V 'jr.o NauawX^ou;, Ar}p.oa0^V7]; B’ un 1 autou ÜHXoxpdxou;, 6 vuvl
'InXcr/.pdxouc xa-njyoptov. ouxm 3’ ijv 7Epö0o!j.o; st; xa vrpdypaxa, toat’ Iv xij
ßouXrj ypatpet, Vv 1 ä?7j|j.to; mv oup.;:pEcrߣi5r] ö ’Apioxo3r]|j.o;, Dia0ai jxpfaßsi;
ijxl xa; jxoXei;, ev ai; eoei xov 'Apiaxo3i)ij.o’j aycovli^EaOai, oixive; Ojc'sp auxoo
napaixr]crovxai xa; f/juxac. Wahrscheinlich war eben Aristodemos von
Demosthenes vorgeschlagen worden. Ueber den gestellten Antrag ent
schied der Rath in seinem Wirkungskreise. Ob er verworfen wurde?
Aeschines scheint sich nur auf die Zeugenaussage des Aristodemos (xrjv
E-/.[j.apxupiav avdyv(ü0L xrp/ ’Ap'.axoo>5jj.oo) berufen zu können. Oder bezog
sich diese nur auf das Versprechen des Demosthenes, er würde sich beim
Volke verwenden, dass jener auch für die ihm entgehenden Ehrengeschenke
entschädigt werde ?
Deraostlienische Studien. II.
58y
und jedenfalls nicht jenes, wie es Dank den kurzsichtigen
Machinationen seiner politischen Gegner später zu Stande kam.
Die verschiedenen politischen Parteien hatten sich, da es
die Einleitung zu den Friedensverhandlungen galt, auf eine
Weile geeinigt und jede derselben hatte ihre Vertretung in
der Gesandtschaft, nicht zum Heil der Sache, wie sich bald
zeigen sollte. Denn schon auf dem Wege brachen die Miss
helligkeiten aus und sprossten die ersten Keime des Misstrauens;
vor Philipp kam ihre Zerfahrenheit zum vollen Ausbruch.
Diese bezog sich mehr als man nach dem, was die Berichte
des Demosthenes und Aeschines verrathen, meinen möchte,
auf die phokisch-thebanischen Angelegenheiten. Demosthenes
strebte, wie bemerkt, in überlegener staatsmännischer Einsicht
darnach, Athens Zukunft sicher zu stellen; ihm lag daran, Philipp
durch den abzuschliessenden Vertrag von ferneren Eroberungen,
die Athens Interessen bedrohten, abzuhalten und so vor allem
seine Einmischung in die Verhältnisse Mittelgriechenlands zu
verhindern. Ich glaube nicht, dass er, was er auch von der
Friedenssehnsucht Philipps später zu sagen weiss, ernstlich
gehofft haben kann, ihn auch zur Zurückgabe gemachter Erobe
rungen zu vermögen. Diese aber zu verlangen, war das popu
läre Schlagwort, dessen sich Aeschines bemächtigte. Für die
Popularität desselben zeugt, dass beide Redner sich später be
mühten den Beweis zu erbringen, vor Philipp über Amphipolis
gesprochen zu haben. Dass aber in erster Linie die thrakische
Angelegenheit zur Sprache kam, war um so nothwendiger als
Philipp eben wieder dahin einen Zug vorbereitete. In dieser
Sache erhielten die Gesandten auch die Zusage, dass Philipp,
so lange die Friedensverhandlungen schwebten, den Chersones
nicht mit Krieg überziehen werde. 1 Das war ein wichtiges
Zugeständnis, welches Athen von der schwersten Sorge im
Augenblicke befreite und es der Nothwendigkeit enthob, ein
Observationscorps dahin zu senden oder die dortige Station
entsprechend zu verstärken. Wenn Philipp die Pourparlers in
dem Sinne führte, dass er auch in Bezug auf die übrigen
1 Aesch. RvdGes. § 82 auv^ßaiVE 8’, ots rrjv izpoiipav e::p£aßsuo|j.EV Tupeaßefav,
£[j.ot plv [j.ETa Ttjjv au[j.T:p^aßstüV daziivai Beupo, (ßiXfarcco 8’ hz\ Öpaxrjv ii-isvoa,
o 1 o r )|j.oXoy7)/Evai, sco? av u[J.st; rapt xfj«; eipijv7)<; ßooXsäaTjaQs, p.7)
E7;iß7jc7sa0ai p.EÖ’ o7cXtov XsppovTjaou. Vgl. Dem. RvdGes. § 78.
390
Härtel.
Punkte, wenn auch keine bindenden Versprechungen gab, so
doch eine entgegenkommende Haltung zeigte, so hatten die
Gesandten allen Grund, mit diesen Resultaten ihrer ersten
Mission zufrieden zu sein, allerdings unter der Voraussetzung,
dass die Gegenleistung, ohne welche Philipp jenes Zugeständnis
sicherlich nicht gemacht haben wird, in einem entsprechenden
Verhältnisse zu dem Werthe desselben stand. Das Bild, welches
wir von diesen Vorgängen besitzen, ist mit nergelnder Ge
hässigkeit entworfen; es fallen auf dasselbe die Schatten der
Feindschaft und Missgunst, welche die athenischen Friedens
boten später völlig entzweiten.
Wir sind dazu in der ungünstigen Lage, über diese erste
Gesandtschaft und Verhandlung vor Philipp, welche zwischen
Februar und April des Jahres 346 fällt, nur den Bericht des
Aeschines zu besitzen, indem Demosthenes’ Anklage gegen
Aeschines sich auf diese Ereignisse nicht bezog und er dem
nach in seiner Rede weder darüber berichten noch des Aeschines
Bericht zu rectificiren in der Lage war. Aus dem Wust ge
hässiger Verdrehungen die Wahrheit entwirren zu wollen muss
man verzichten. Für die Beurtheilung der Hauptfragen ist es
auch gleichgültig, ob Demosthenes auf dem Wege guter oder
schlechter Laune gewesen, ob sein Misstrauen gegen Philokrates
eine Station vor Pella oder erst in Pella erwacht und er ihn
zu bewachen mahnte, ob er lang oder kurz, schlicht oder mit
rednerischem Aufwand zu Philipp gesprochen, ob er die Hof-
Etiquette verletzt oder nicht. Unter den Anschuldigungen scheint
mir nur eine und diese in einem Nebenpunkte, für dessen
Erdichtung ich kein Motiv zu erkennen vermag, bedeutsam
und ihre ganze gedrehte und etwas abgerissene Fassung macht
den Eindruck, dass eine wirklich gethane Aeusserung des
Demosthenes, die auf seine Absichten und Befürchtungen licht
wirft, verstümmelt und mit erdichteten Zuthaten umkleidet
vorliege.
Als nämlich, so erzählt Aeschines, die Gesandten nach
Darlegung ihrer Wünsche und Ansprüche vor Philipp abgetreten
waren, da erhob Demosthenes gegen ihn den Vorwurf, dass
er durch seine Rede die Stadt und ,die Bundesgenossen'
in’s Verderben gestürzt. Als er und die anderen Gesandten
sämmtlich darüber betroffen den Grund solcher Behauptung
Demostlienisclie Studien. II. 39 1
erfahren wollten, fragte jener, ob er die Lage der Dinge in
Athen vergessen und sieh nicht erinnern wolle, dass das Volk
völlig erschöpft sei und sich sehr nach Frieden sehne. ,Oder
pochst Du, sagte er, auf die 50 Schilfe, deren Ausrüstung
beschlossen, die aber nie werden bemannt werden? Denn so
hast Du Philipp gereizt und solche Dinge gesagt, dass eher
aus einem Frieden ein unversöhnlicher Krieg, als aus einem
Kriege ein Frieden hervorgehen dürfte/ 1
Was Aeschines in Bezug auf Amphipolis vor Philipp
gesprochen, hat er ausführlich berichtet. Es ist eine einfache
Begründung der Ansprüche Athens auf Amphipolis, ein Raisonne-
ment, das jedem Athener geläufig und Philipp längst nicht
unbekannt war. Auch Demosthenes, der nach Aeschines’ aus
drücklichem Zeugniss diesen Punkt berührte, kann darüber
nicht anders gesprochen haben. Das also ist es nicht gewesen,
was Demosthenes’ Protest veranlasste und in ihm die Besorgniss
wach rief, durch die Richtung, welche Aeschines in seiner Rede
der Verhandlung gegeben, gingen die Stadt und die Bundes
genossen zu Grunde und werde Athen sich nicht des Friedens
erfreuen, dessen es zu seiner Erholung bedürfe, sondern in
noch schlimmere Fehden verwickelt werden. Die Bundes
genossen, welche Demosthenes im Sinne hatte, sind nicht sämmt-
liche Bundesgenossen Athens, wie Aeschines zu glauben nahe
legt (aitoAuhexsva'. p,’ vj tvjv toXiv xai touc aup.p.d/ou?), sondern die
Phokier. 2 Nicht der Krieg mit Philipp und die ungenügende
1 Aesch. RvdGes. § 36 etcei8/) 8’ icp’ ^p.(5v auxcbv iy£vo'p.£0a, a<po'8pa Tcavu
(jy.oOp(DKCCG<X$ 6 %p7)OTO q OUXO£ Ay]p.Oa0ivr)<; aTDoXlüXEXivat [x’ ECpy] T7)V fto'XlV
xai xol>s au p.p.ay ouixrcXayivxo; 8’ oux ipiou [aovou, aXXa xai xwv aup.-
::pcaߣiuv aftdvxiov xai t/jV aixiav 7cüy0avopiviov, 8t’ vjv xaüx’ eltcev, rjpEio p.£,
£i xtov ’Aörjvrjcri 7tpayp.axü)v i;uXiX7)ap.ai, xai xov 8rjp.ov xaxa^£7UOV7)[A£vov' xai
acpo8p’ E7U0up.ouvxa x% etpijvqg zl p.7] pip.V7jp.ai. »Vj piya cppovfit?« e'(prj »im
xai«; E7C£<|>7](ötapivais p.kv 7t£VT7jxovxa vauaiv, ouSetcoxe 8k 7;X7]pio07]aop.£vai«;; ouxoj
yap 7)pi0txa$ (ßCkaazov xai xoiaüx’ E’ipyjxa*;, sl* a)V oux Etpyjv7] yEVOix’ av ix
5toXip.ou, aXX’ el* Eip^vrj«; tco'X£[ao(; axrjpuxxoi;«. Vgl. auch a. a. O. § 39 xo
auxo<pdvxrjp.a, o 7rpo£iprjx£i xax 1 ip.ou 7cpo; xou«; aupjcpiaßEK; ouxo?, io; iaopivoo
“oXsp.ou xai 8ia<popa«; aix(ou, wo mit keinem Worte angedeutet ist, welchen
Krieg und welches Zerwürfniss Demosthenes gemeint hatte.
2 Auch sonst werden mit ot aup.p.a-yoi kurzweg die Phokier von Demosthenes
bezeichnet, so RvdGes. § 78 av xotvuv avxi <f>b>x£cov xai IIuXcdv . . .
Xsppo'vyjaos io$ nzpUszi xrj tcoXei, Xiyr) . . . p.7) a7:o8^7)a0£ u>$ ap’ up.st<;
vwv 18(iov xi xx7][xdxiov u;:£?aipoup.£voi x/jv xwv aup.fJ.a^a>v acoxprjpiav
392
Härtel.
Rüstung für diesen ist es, worauf Demosthenes’ Sorge sich
bezieht; sondern er befürchtet, dass die verfügbaren Mittel
des erschöpften Staates nicht hinreichen werden, um die festen
Plätze an den Thermopylen zu halten, zu deren Besetzung
auf ein Angebot von phobischer Seite kurz vorher die erwähnte
Ausrüstung von 50 Schiffen beschlossen worden war, und
die Interessen Athens dort zu vertheidigen, wenn nicht auch
durch den Frieden Athen nach jener Seite hin gedeckt und
Philipp nicht von einer Einmischung in jene Verhältnisse
abgehalten werde. Wie später Aeschines samrat seinen Ge
sinnungsgenossen das vitale Interesse, welches Athen an einer
seinen Einfluss und seine Macht mehrenden Entscheidung des
phokisch-thebanischen Krieges hatte, verkannte und Philipp
ohne Bedenken den Weg nach Mittelgriechenland eröffnete
und bahnte, in diesem Sinne mag er schon das erste Mal
zu Philipp gesprochen und Demosthenes’ Verdacht und Unwillen
erregt haben. Die Worte sind dabei mit gewohnter Schlauheit,
von der wir eine Reihe gleichartiger Proben noch kennen zu
lernen Gelegenheit haben werden, wörtlich citirt, um glaub
hafter zu erscheinen, dabei aber so vorsichtig gewählt und
in eine solche Umgebung gesetzt, dass jeder Hörer zunächst
an den Wiederausbruch des Krieges mit Philipp denkt und
Aeschines sich zugleich von dem Verdacht eines Fürsprechers
des Friedens um jeden Preis reinwäscht, während Demosthenes
nur von kriegerischen Verwickelungen, in welche Athen ver
flochten zu werden Gefahr laufe, gesprochen haben wird. Aeschines
und seine Gesinnungsgenossen machten also mit Rücksicht auf
die Angelegenheiten Mittelgriechenlands Philipp Concessionen
gegen jenes Zugeständniss, die thrakischen Besitzungen Athens
während der Friedensverhandlungen zu respectiren, welches,
wie gering auch davon zu denken Demosthenes sich den An
schein gibt, in Erwägung der Dinge, die sich in Thrakien
vorbereiteten, wohin Philipp mit einem Heere zu ziehen im
Begriffe stand, nicht als bedeutungslos anzusehen ist und
in Athen sicherlich gewürdigt worden sein mag, zumal die
Interessen, die dort im Spiele waren, jedem Athener weit
-porj/.aaOe. Vgl. § 84. § 94. § 100. § 128. § 145. § 219. § 230. § 257.
§ 275. § 279. § 287. § 293. § 302.
Demosthenisclie Stuclion. II.
398
verständlicher waren, als die entfernteren Ziele der demosthe-
nischen Politik. Schon aus der abfälligen Art, wie Demosthenes
darüber urtheilt, geht deutlich genug hervor, dass nicht er es
ist, dem die Erreichung dieses Zugeständnisses zu danken war. 1
Philipps Antwort auf die Reden der Gesandten beschwich
tigte den Hader derselben; er liess jeden von ihnen alles
hoffen, ohne sich mehr als nöthig zu binden; dass sein Brief
an Rath und Volk, den er den Gesandten einhändigte,
nichts als bedingte Versprechungen für die Zukunft enthielt,
steht durch den Wortlaut desselben fest. 2 Immerhin aber
müssen Philipps Erklärungen von der Art gewesen sein, dass
auch Demosthenes und seiner Partei die Auffindung einer
Basis möglich schien, auf welcher sich die Verhandlungen zu
einem befriedigenden Abschluss möchten führen lassen. Indem
Philipp auch jetzt noch an dem Gedanken festhielt, mit Athen
einen Bundesvertrag zu schliessen, wird er die phokische
Frage als eine offene behandelt haben, für welche die beiden
1 Dem. RvdGes. § 78 av xoivuv avxi ( I>idx£cov xai IluXtov xai xaiv aXXcov
a^oXioXo'xiov XEppov^ao; ax; Tüepisait irj tcoXei X^yp, 7:po<; Aio; xai Oetov [lt\
a^ob£'^r]CJ0' , , av8pe? Bixaaxal, ut:o[xe{v7]xe, rpoi; oi? ex ttj«; r.ps<j$E(.ot.q
7j8(x7]90E, xai ex cbcoXoyfas oveiSog 7:pocjxaxacjxEya<j07]vai x9j ttoXsl , c0?
ap’ 6[xs7? twv iB( tov tt xx7)|xaT(ov uTisi-aipou [xe vo 1 X7]v xtov <ju|x-
[xayiov aa)T7]p(av ^po^xacrOE (wenngleich clabei Demosthenes zunächst
an die zweite Gesandtschaft denkt).
2 Dem. vdG. § 316 auv^ypoc^E 6’ IjucrroXrjv tb? u|xa$, fj fxaXiax 1 av gjexo xfj? ecp^vrj«;
xu^eTv. — § 40 b yap ei$ xrjv Ttpoxcpav yp&Jtag £7:icrxoX7jv, 77V ^v£yxa|XEV ^[xeT?,
oxi »lypacpov 8’ av xai 8iapp7jÖ7)V, ^Xfy’ u[xa<; £6 ^oi^cro.), ei eü tjBeiv xai X7jv <ju[x-
[xa^i'av |xoi y£V7j(joijiv7jV« xxX. Hegesippos RvHal. § 34 b ev £7CiaxoXrj yeypacpto^,
rj saxi vuv ev xd) ßouXeuxr)p(q), 0x’ E::iaxo|xiE?v fyxai; e<p7] xou? auxio avxiX^y.ovxas,
sav r\ £ip7]V7) y£V7]xai, xoaauxa u|xät; ayaOa Tioi^aEiv, a ypacpEiv av rJ8r], ei rjSst
xrjv Eip^vrjv e<jo{xsv7)v xxX. Die Variante bei Hegesippos xrjv Eiprjvrjv statt
xrjv aujx|xay(av ist nicht ohne Absicht, wie sich später zeigen wird. —
Ueber Philipps Gedanken in diesem Augenblick lassen sich nur Ver
muthungen aufstellen; die für Philipp möglichst ungünstige vertritt Schaefer
II 193: ,So schöne Worte gab Philipp um die Athener zu umgarnen,
aber wohl zu merken, mit einer förmlichen Zusage band er sich nicht;
ja er vermied es nur irgend anzudeuten, worin seine Freundschaftsdienste
bestehen sollten. Ganz besonders suchte er die Gesandten persönlich zu
gewinnen. . . . Selbst Demosthenes war, wie aus seinem Verfahren nach
der Rückkehr erhellt, der Ueberzeugung, dass es Philipp um einen ehrlichen
Frieden zu tliun sei. Philokrates stand, wenn nicht schon früher, wenig
stens von nun an vollständig in makedonischem Solde, und Aeschines
394
II ar tel.
Seiten entsprechende Formel bei der späteren Verhandlung zu
suchen war.
Es liess sich hoffen, wenn auch nicht das in einem un
glücklichen Kriege Verlorene zu retten, so doch reine und
gesunde Verhältnisse für die Zukunft zu schaffen, wenn nur
die Bürgerschaft festen und einmüthigen Sinnes den rechten
Standpunkt gegenüber den Gesandten Philipps, die mit seinen
Vollmachten versehen in Athen erwartet wurden, behauptete.
Demosthenes verzweifelte noch nicht an der loyalen und patrio
tischen Gesinnung seiner Collegen und war für seine Person
bemüht, so lange es ging, die Eintracht zu erhalten und zu
fordern. Hatte auch die Majorität der Gesandtschaft seine
Ansichten nicht getheilt, so war er guten Muthes die Bürger
schaft dafür zu gewinnen. Aus solchen Gedanken erklären sich
die nächsten Handlungen des Redners. Diese sind nicht blosse
Supposition, sondern sie liegen in der ausdrücklichen und
feierlichen Erklärung, welche er gegenüber der Verdächtigung
des Aeschines abgab, dass er es war, der den Frieden wie er
später zu Stande kam in erster Reihe gefördert, die athenischen
Gesandten belobt und den makedonischen alle möglichen Ehren
erwiesen habe. Demosthenes erwidert darauf in seiner RvdGes.
§ 235: xauxa ofj TxapeEjexa! vuv oüxo? (Aw/tvvjs) Xej'cov üq »aux'o? eTurjveaev
r^.äq zai auxb? etaxfa xouq xpscßei?« x'o troxe ou Stopf^tov. saxt oe xauxa
zpo xou xfjV toXiv vjStxTjoOai xt y.a! <pavspou? xoüxou? xeixpaxbxa? aüxou?
YeveoOai, ox’ äpxi p.sv r}V.o~j ot zpecrßet? x'o TxpSxov (d. h. kurz nach ihrer
Ankunft in Athen, vor der entscheidenden Verhandlung), eSst
o’ ay.oucrat xbv Svjp,ov x! Asyouaiv, ouosixü) oe ouO’ ouxo? auvepwv §yjXo?
vjv x£> d'iAoy.päxcC oux’ exeÜvoq xoiaüxa ypa^wv (d. i. die Ausschliessung
war so völlig von seinem Eifer wider Philipp bekehrt, dass er fortan nur
die makedonischen Interessen vertrat 1 . Es sind dies eine Reihe kühner
Vennuthungen aus dem späteren Verlauf, den die Dinge nahmen, abge
leitet, welche dem diplomatischen Scharfsinn Demosthenes’ ein sehr
ungünstiges Zeugniss ausstellen. Dieser muss bei seinem eingewurzelten
Misstrauen gegen Philipp doch wohl andere Anhaltspunkte gehabt haben,
um mit solchem Eifer die Politik der Versöhnung zu betreiben, und damals
wird er sich wenigstens nicht daran gestossen haben, dass Philipp mit
bindenden Zusagen an sich hielt, so lange er des Symmachie-Vertrages
mit Athen nicht sicher war. Um den Frieden zu erlangen, brauchte
Philipp nichts zu versprechen. Eine Symmachie aber war ohne Abmachungen
für die Zukunft undenkbar.
Demosthenische Studien. It.
395
der Phokier von dem Frieden), av oy) xauxa Xeyr), p.ep,7Y]a0e xg'u? /pivou?,
oxt xüv dSty.Y]p.dx(i>v eigi xpöxspot. |j,exa xaüxa S’ ouBev ep.Gt itpo? xouxou?
oixefov ouoe xciv'ov yeyovev. Man könnte gleichwohl an der Wahr
haftigkeit dieser Erklärung zweifeln, wenn sie der weitere
Verlauf nicht Zug um Zug bestätigte. Hiermit ist aber auch
von Demosthenes ohne Rückhalt zugegeben, dass seine Stellung
zu dem Frieden in den verschiedenen Stadien der Verhandlung
eine grundverschiedene war.
Als die Gesandten nach Athen zurückgekehrt waren, erstat
teten sie Bericht vor dem Rathe und Volke und Demosthenes
stellte mehrere Anträge, die nach Form und Inhalt eine genauere
Würdigung verdienen. Er beantragte das übliche Belobungs-
decret für die Gesandtschaft, freies Geleit für die zu erwar
tenden makedonischen Friedensboten, die Abhaltung zweier
Volksversammlungen nach Ankunft derselben, um jene dem
Volke vorzustellen und mit ihnen über den Friedensvertrag
zu verhandeln und zwar sollte, da man derselben noch vor
den Dionysien entgegensehen konnte, die erste am 8. Elaphe-
bolion (5. April), dem letzten Tag vor den Dionysien, der in
der Regel ein Feiertag war, abgehalten werden. Da aber die
Ankunft derselben sich verspätete, wurde ein weiterer Volks
beschluss nothwendig, den gleichfalls Demosthenes veranlasste
und über den so viel ohne Controverse feststeht, dass die
beiden Volksversammlungen gleich naöh den Dionysien und
der Volksversammlung im Dionysostheater abgehalten werden
sollten und zwar die erste am 18., die zweite am 19. Elaphe-
bolion (15. und 16. April), indem er hierauf zugleich durch
ein Psephisma der Bule dafür sorgte, dass den Friedensboten
ein Ehrenplatz bei den dionysischen Spielen im Theater an
gewiesen werde. Nach AeschineS'RvdGes. § 53 ist der Wort
laut dieser Anträge folgende) 1 : eyw Be fpdtko xai xw
y:i]puy.t GTC£i'aac0at x<jj ixapä ‘DiXmtou vy/.ovxt xat xol? piXXouGi icap’
auxoü oeüp’ isvat xpsaßeGt xai xou? xpuxavet?, eixetSav y)x.o)giv ol
xpeaßet?, ey.xXyjctav ext 36’ lip.spa? xotelv p.Yj p.ovov uxep etpijvY)?,
“XXd xai xept cn\).\my[a(;, xat xou? upeGßei? •qp.d?, st Boy.oup.ev aijioi
etvai, . exatv&jat y.at y.aXeaat ext Bswcvov ei? xb xpuxaveTov et? aiipiov. —
RgKtes. § 66 Ayjp.gg0 svYj? . . . ypäffist t]/ij<j>iap.a . ■ . exxX^stav irotetv
xguc xpuxavet? xy) oyBoyj loxapivou xou eXatpYißbXtövo? p,Yjv6c, ox’ xw
AgxXyjxiw vj OoGt'a y.at 6 xpoaydjv, ev xy) tepa Yjp.spa, 3 xpoxepov oüBet?
396
Hartei.
[X£(j.VY]Tai ysvoaevcv, xtva ^poactv xo'^aa^evo^; iva, (pYjai'v, eav t^Sy)
xaptoatv ol xcü •IüXtxxou xpecrßetc, ßouXeöuvjxat o Srjp.o? <h? tctyj.azoc xepi
xöv xpb? <£>tXtxxov, toi? cüxw xapouot xpeaßeat xpoy.axaXa[j.ßavG>v ttjv
ey.y.XirjGi’av y.ai xou? “/povou? üp.eiv uxoxep.vbp.evo? y.ai xo xpirj-p.a y.axa-
GXEUOIOV ....(§ 68) p.ETa 0£ XaUXa, 2> Ä., Tf/.C'l Ot XOÖ 4>lXl'xX0U
xpeaßet? evxauO’ exepov vtxä Ar)p,o<j0evy)?, ev w -fpst^et
p.vj p.övov üxep xv)? etpi^vv)? aXXa y.ai aup.p.a^ta? üp.ä? ßouXeü-
oaoOai, [j.t] xeptp.etvavxa? xou? xpeaßet? xou? üp.exepcu?, aXX’ eu0u? p.exa
ta Atovüata xa ev aaxet, vfi oySoy) y.at evaxyj exi oey.a. Vgl. Aesch.
RvGes. § 61 xapavayvcoOt S75 p.ot y.at xo xou Avip-caOevou? tl^cptop.a, ev
(1) y.eXeüet xou? xpuxavet? p.exa xa Atovüata xa ev aaxet y.at tyjv ev Atovuaou
ey.y.Xvjotav 1 xpoYpa'j'at oü’ exxkvjata?, tyjv p.ev xrj 6y§6tj exi oey.a, xyjv
oe tyj evaxv) exi oey.a. Mit diesem Antrag ist der in der Aufzählung
sämmtlicher demosthenischen Psephismen in Aesch. RvdGes. ent
haltene § 110 exetO’ exepov ex-^yexo <]/0®tap.a, xo y.at xepi aup.p.ajyia?
ßoukeuaaaOai xov Srjp.cv identisch.
Es ist von vornherein als wahrscheinlich anzunehmen,
dass Demosthenes diese Anträge auf dem gesetzmässigen Wege
ein- und durchgebracht hat. Dieser regelmässige Geschäftsgang
steht für einen derselben unzweifelhaft fest, indem Aeschines
mittheilt, dass Demosthenes den Antrag auf freies Geleit der
makedonischen Gesandten im Rathe gestellt habe (RgKtes. § 63
p.ovo? xwv aXXwv ßouXeuxuv e’Ypa^e axetcaaOat xw y.ijpuy.t xw axb ( I>tX!xxou
y.at xot? xpeaßeot).
Weniger sicher scheint dies auf den ersten Blick hin
sichtlich des Belobungsdecretes zu stehen. Zunächst erfahren
wir durch Aeschines darüber, dass ein solches von Demosthenes
und zwar im Rathe beantragt wurde (RvdGes. § 45 üc y«P
Seup’ 7j/.0op.ev y.ai xpb? tyjv ßouXvjv ext y.ecpaAatwv tyjv xpeaßetav ccxyjy-
YstXap.ev . . ., exatvexvj? yjv rjp.tüv AYjp.oa0evYj? (§ 46) xeXo? oe
xävxwv e’Ypatbev Yjp.a? axeoavtocat OaXXoü axetfdvw ey.aaxcv eüvota? evey.a
tyj? et? x'ov ovjp.ov y.at y.aXeoat ex! ostxvov ei? xo xpuxaveüov et? aüptov)
und als Rathsdecret auch perfect wurde; denn als Beweis für
seine Behauptung lässt Aeschines sofort nach diesen Worten
das (Wjcuap.a, welches auch die handschriftliche Aufschrift völlig
1 Vgl. CIA. II nr. 114 p. 51 col. 1 [brutalv.x -/.aü’ 3 latEOavtoOjj 1] ßouXi)
[utxo to3 oijpou ev] xrj ev Atovjoou i/.y.Xr^ict Dem. EgMeid. § 8 T0Ü5
xpuxavetq xotsiv |-/.y.Xrjoiav EV Aiovuoou xi) OotEpafa tüv rtavotojv y.xX,
l)emostheni8che Studien. 11.
397
richtig als <1rr)oicp,a ßcoXvjs ankündigt, vorlesen, das also an sich
vollkommen perfect gewesen sein muss. Dabei konnten der
Rath und Demosthenes es bewenden lassen. Nachdem wir aber
sowohl von ihm (RvdGes. § 234) als auch von Aeschines
erfahren, dass er den Antrag auf Belobung der Gesandten
auch in der Volksversammlung gestellt hat, so werden wir nicht
annehmen, dass Demosthenes ohne vom Rathe durch ein bezüg
liches Probuleuma autorisirt zu sein dies gethan habe. Nun
freilich auf ganz gleicher Linie stand dieser Antrag mit den
anderen Anträgen nicht; denn das Decret der Bule bedurfte
zu seiner Fertigstellung nicht der Genehmigung des Volkes,
wie die anderen Psephismen, welche ohne diese nichts bedeu
teten. Allein es konnte der Rath durch ein Probuleuma das
Volk einladen, auch seinerseits sich der von ihm ausgesprochenen
Belobung und decretirten Auszeichnung der Gesandten anzu-
schliessen. 1 Zur Verdeutlichung dieses Vorgangs und zur Fest
stellung dieses Probuleuma nach Form und Inhalt kann das
unter anderen auf der Inschrift nr. 114 bei Köhler (S. 51 col. 1)
enthaltene, auf Phanodemos bezügliche Rathsdecret dienen,
welches lautet: csobyGat xp ßouXvj, dya0Yj xu-/y; xob §v)(j.cu toü Ä0r r
vattnv y.al xyj? ßo'jkvjc, sxaivsaai <1>av6Sr,pov ÄiüXXou Öuij.aixidprjv] dp£XY;c
i'is.v.7. y.al oaxtocjw,? -r t : de xyjv ßouXijv y.al xbv ovjp.ov xbv AGvjvaiwv y.ai
axapavunjat auxbv /pua« oxetpavM dxo xevxay.oatiüv Spayp.Mv .... dvay[p]a4ai
ob y.ai sxi xb ävd0Yjp.a xyjx ßouXYj? xoc£ xb 4v;c;ia-|j<.a xobe alpsGevxac
xsiyjaacGai xb dvd0Y)|v.a. oxw; 3’ dv y.ai i ovjp.oc et8wc xd e'irjs'.ap.eva xp
ßsu/.Y) xspi <i>avo3r ( |j.cu xi[j.i)<j£i y.ai aüxoc [x]ai xxsipavMcrs'. sdv Soxei xm
5 W-<p xaGäxsp xy; ßouXt), xcLc xpcsSpcJc o'i dv Xx/mgiv xposSpsikiv ev
xm SYjpw sic xi)v xp<i>XY)V sxy.XYjatav /p^ptäxtcai xspi <t>avo3Yjp.ou y.ai dva-
[yvüijvai xeos xb <W,q>txp.a xbyypa|j.p.ax£a xm cv)|j.<.», yvü)p.Y;v 8s cup.ßxXXsc0ai
ßcuXvjc sic xbv Srjp.ov oxi Soy.sT xy; ßo'jXyj .... sxaivEaat abxbv äpsxijc
£V£y.a y.ai Siy.aiOGUVYjc xvjc d.e xr,v ßouXr,v y.ai xbv Sr ( p.ov xbv ’AGvjvatwv
[y.ai xob; aup.p.]d-/iws xai xx£oav[M]aa: -/puctM crxscpdvM axb X spa/jj.cov y.xX.
Wie also Phanodemos hier zunächst vom Rathe belobt worden ist
und dieses Decret als etwas fertiges und für sich bestehendes,
von welchem ohne besondere Veranlassung nicht einmal dem
Volke Nachricht zu geben war (vgl. 2xmc 3’ dv y.ai i OYjp.s; s:8m;
! So werden von Aeschines RgKtes. § 42 unterschieden o*. oxb tt); ßouhijc
uptxepa; atE^avoüpevoi v-ö xoü Sijpou, vgl. § 45.
Sitzungsbor. d. phil.-hist. CI. LXXXVIIl. Bd. II. Hft.
26
^7 r^^örY
398 Hartei.
xa eiiYj®iGp.eva xrj ßsuXij xepi •havoov^j.ou), aufgezeichnet wurde, 1 wie
es dann, um einen gleichartigen Volksbeschluss hervorzurufen,
einer besonderen Beantragung und eines speeiellen Probuleuina
bedurfte, so sind die Gesandten zunächst auf Demosthenes’ An
trag im Ratlie durch ein dqswp.a ßouXv;? ausgezeichnet worden,
und Demosthenes wird zugleich das zpoßouXeup.a veranlasst haben,
welches das Volk einlud, durch einen Volksbeschluss die Ge
sandten in gleicher Weise auszuzeichnen.
Mit der Erkenntniss dieses Vorganges fällt ein über
raschendes Licht auf die Worte, mit welchen Demosthenes
selbst der von ihm beantragten Belobung der Gesandten gedenkt,
RvdGes. § 234 xfj? xpwxr]? iv.drqc, -pecßei'a? ypacpwv xb xpoßoiiXeup,’
i'(tä y.ai xaXtv ev xw oijp.w xai? ey.y.Xr ( Gtai?, ev ai? yjpiXXexe ßouXeücGÖai
xepi xrj? sipfytrfe, oüoevbc oüxe Xöfou x(» xapä xoüxwv oux’ aor/qp.axa?
ovxo? ipavepob, xb vop.ip.cv lOo? xotwv, -/.ai exyjvsaa xouxou? y.ai et? xb
xpuxaveTov exaXouv. Wozu hier die Erwähnung des xpoßoöXeup.a,
das ja unter allen Umständen die nothwendige Voraussetzung
des cr ( p,su war und das sonst ohne besondere Veran
lassung niemals mitaufgeführt zu werden pflegt? Was soll das y.ai
xaXiv ev xw orjp.w, da es ja selbstverständlich ist, dass der Antrag
steller in der Bule nicht von einem andern in der Ekklesie
abgelöst werden konnte? Die Worte wären räthselliaft, wenn
das Psephisma nicht die doppelte Belobung, die durch den Rath
und die durch das Volk, welche wiederum Demosthenes bean
tragte, aber auch jeder andere Buleut hätte beantragen können,
umfasst hätte. Uebrigens ist der Ausdruck nicht von aller
Härte freizusprechen. Der Parallelismus der Glieder würde mehr
hervortreten, wenn Demosthenes geschrieben hätte xv;v xpwxvjv
sxetvvjv xpeußetav ev xyj ßouXvj y.ai xaXiv ev xw ovjja.i.) exyjveca, aber
freilich nicht ohne eine Einbusse des Inhalts, indem diese Worte
nur besagten, dass er vor Rath und Volk als Lobredner der
Gesandten auftrat, ohne klar und unzweideutig auszudrücken,
dass ein belobendes Raths- und Volksdecret zu Stande kam.
Er will aber hier Alles sagen, was er in gutem Glauben an
1 Für den beantragten Volksbeschiuss wird die Aufschreibung auf eine
Steinsäule und ihre Aufstellung auf der Burg verlangt, während das
Belobungsdecret des Käthes auf dem avaÖr)(xa desselben in einem Tempel
raum stehen soll. Vgl. Riedenauer Verh. der phil. Ges. in Würzburg
(1862) . S. 85 ff.
ftemosthenisclie Studien, ll.
399
die Rechtschaffenheit seiner Collegen für diese gethan. Kaum
dürfte aber Demosthenes vxtq iv.v'hrimoHC ev aic geschrieben haben;
denn der Antrag wurde von ihm nur in einer und zwar in
jener Ekklesie gestellt, in welcher die Gesandten Bericht
erstatteten. Wir haben es hier mit einer Glosse zu thun, welche
einer Reminiscenz an die beiden dem Friedensabschluss be
stimmten Ekklesien, an welche zu denken schon der Ausdruck
Yj[jiA).sT£ ßouAEÜcGÖat abrathcn konnte, ihre Entstehung verdankte
und ein ursprüngliches ct£ oder etwas der Art verdrängte.
Obgleich demnach von zweien der drei in Frage stehenden
demosthenisehen Anträge als feststehend betrachtet werden darf,
dass sie in der Bule zuerst gestellt und dort vorberathen worden
waren, bringt Demosthenes dieselben in der Ekklesie doch in einer
Weise und mit Worten ein, welche leicht zur Annahme verleiten
könnten, dass er sie hier direct und ohne Autorisation des Rathes
stellte: l-fto oe dn^tqj.a vpatjai) y.al tw y.-r,puy.t cxewacöai t<]> Ttapä ^tXlmcou
vjy.o'm y.TA. (Aesch. a. a. O. § 53), eine Bemerkung, der dadurch
nichts von ihrer Richtigkeit genommen wird, dass sich willkür
liche Aenderungen und Interpolationen an dem Wortlaut der
Anträge, die sich Aeschines erlaubte, nach weisen lassen; 1 denn
an der Einbringungsformel etwas zu ändern hatte Aeschines
keine Veranlassung. Es war dies allem Anscheine nach die
hergebrachte, stehende, mit welcher der Buleute (o -ppdipa?)
schriftlich seinen Antrag dem Schreiber und durch ihn dem Prä
sidium zur weiteren Amtshandlung überreichte (otowciv), 2 woraus
hervorgeht, dass jeder Antrag, welcher zum Volksbeschluss
erhoben werden sollte, welche Stadien der Vorberathung er
1 Interpolirt sind die Worte RvdGes. § 53 pj |j.o'vov Onep siprjvrjc, aXAct
xai rcspi Hingegen bezeichnet iob$ rcpÄxßsis /jp.as STcaivsaai
vielleicht nur allgemeiner, was § 46 genauer durch arecpavwaai OaXXou
ensepava) ixaaxov süvofas evexoi ei$ xov Örjjxov ausgeführt ist oder gibt
nur die eine Bestimmung des Decrets, an welche sich crxs^avwaai und
<aAeaai £tcl Bstkvov reihte.
2 So schliesst in Aristophanes 1 Thesmoph. 430 die Sprecherin ihre Rede mit
den Worten, indem sie beantragt:
VOV OUV £{101 XOUXO) 8oXst
oXsBpov xiv’ i\]xa$ xupxavav dp.toaysrto?
<pocp[idxoiaiv ^ [iia ys tu xeyvrj,
07:a>s dTröXEtrai. tout’ iyto <pavEpw$ Xeyto *
xd o’ aXXa p.sxa xfji; ypap.|xax£co; uuyypd^op.ai.
26*
400
11 a r t e 1.
auch schon durchlaufen hatte, nach zutreffender Auffassung
der beiderseitigen Competenzen erst hier vor dem souveränen
Volk und nachdem der Antragsteller seine motivirende Rede
gehalten, förmlich gestellt werden konnte. Wo uns Berichte
über Psephismen vorliegen, wird demnach in der Regel dieser
Act, die Stellung des Antrags in der Ekklesie hervorgehoben
und allein erwähnt, sowie die uns erhaltenen Psephismen von
diesem Standpunkt aus abgefasst sind und demnach rück
blickend die vorausliegenden Acte erwähnen. Wir werden also
von vornherein nicht zu zweifeln haben, dass auch der dritte
Antrag des Demosthenes auf Abhaltung zweier Volksversamm
lungen zur Berathung des Friedens nicht ohne itpoßouXsupa des
Rathes an das Volk kam, so sicher dies hinsichtlich der
anderen Anträge stünde, auch wenn uns der Zufall keine
Kunde von jener Rathsverhandlung erhalten hätte, in welcher
sie eingebracht wurden. Nun wird aber auch diese Thatsache
durch ein Zeugniss des Demosthenes uns hinreichend sicher ver
bürgt, wenn wir nur die richtige Beziehung seiner Worte nicht
verkennen. Derselbe macht Aeschines den Vorwurf, dass er jenes
wichtigeren Psephisma, welches die Gesandten nach Thrakien
zu Philipp sich zu begeben bestimmen sollte, nicht gedenke:
si ok ßouXeüwv iy« itposotYsiv tob? xpecßEi? wp,Y)v Setv, touto pou
otaßaXXs: (RgKtes. § 28). Der Ausdruck xpoastysiv ist stehend
für die Einführung der Gesandten in die Ekklesie durch den
Rath und war ein Theil des betreffenden Antrages, der für die
Friedensverhandlung den Termin der Volksversammlung fest
setzte. Mit Absicht erinnert Demosthenes mit diesem völlig
unverfänglichen Punkt an sein Psephisma, an dessen andere
Bestimmungen, die Beschleunigung der Verhandlung durch
sofortige Festsetzung des Termins und die Einschränkung der
Debatte, sich Aeschines’ Beschuldigungen heften, und mit dem
Hinweis auf seine Stellung als Rathsmann (ßouXsutov) hebt
er das natürliche Motiv seiner Initiative hervor, welches
Aeschines’ Insinuation, dass er aus Sympathie für Philokrates
und den Frieden jenen Antrag gestellt, widerlegen soll.
Dieser Hinweis wäre aber ganz unzutreffend, wenn es sich
nicht um einen in der Bule gestellten Antrag, ein Probuleuma
handelte. Einen noch schlagenderen Beweis für diese Be
hauptung wird die Erklärung eines analogen Rathsdecretes,
Demost.lienische Studien. TT.
401
welches das CIA. II nr. 51 mittheilt, an späterer Stelle
liefern.
Es ist sehr zu bedauern, dass uns dieser wichtigste Antrag
des Demosthenes, • von welchem die schwersten Beschuldi
gungen seines Feindes ausgehen, nicht seinem Wortlaut nach
erhalten ist und uns eine Reconstruction desselben aus den bei
Aeschines und Demosthenes verstreuten, zufälligen Notizen
nur mit theilweisem Erfolg gelingen will. Die Verhandlung
sollte sich, so viel steht fest, auf zwei Tage erstrecken und
zwar ward für die erste Ekklesie der 8. Elaphebolion in
Aussicht genommen, wodurch sich der Termin der zweiten
von selbst ergab. Aber nicht so sicher steht, dass De
mosthenes gleich anfangs als Tagesordnung dieser Versamm
lung die Berathung nicht bloss über den Frieden, sondern
auch über den Bundesvertrag, wie Aeschines’ Worte glauben
machen (RvdGes. § 53), beantragte. Es lassen sich damit
nämlich zwei weitere Stellen desselben nicht vermitteln (§ 110
und RgKtes. § 66), und da nicht anzunehmen ist, dass er ohne
Grund einen so auf der Hand liegenden Widerspruch in einem
Punkt, der sich unter seinen Händen, wie sich sofort zeigen
wird, zu einer Hauptanklage gegen Demosthenes gestaltet, sich
erlaubte, werden die Worte p.v) govov üxsp elpi)vv)<; akköt -am xspi
aus der Stelle der Rede gegen Ktesiphon an diesen
ungehörigen Platz gerathen sein, und der ursprüngliche Antrag
nur die Verhandlung über den Frieden oder wie es in der
RgKtes. heisst xspi tüv xpb? ÜÜAixxov bezeichnet, jedenfalls
von dem Bündniss nicht ausdrücklich gesprochen haben. Der
demosthenische Antrag nicht bloss über den Frieden, sondern
auch über die Symmachie zu verhandeln, fällt später und
zwar wie sich aus der chronologischen Aufzählung der Facta,
welche Aeschines (RvdGes. § 109 ff.) seinem Gegner in den
Mund legt, ergibt, sofort nach der endlich erfolgten Ankunft 1
1 Es ist für die Feststellung' der Art und Weise, wie auswärtige Angelegen-
h eiten in Athen behandelt wurden, worüber sofort zu sprechen sein wird,
von Wichtigkeit, hier zu constatiren, dass das zweite Psephisma, welches
eine Ekklesie für die Einführung der Gesandten und die Verhandlung
ihrer Botschaft festsetzte, erst nach der Ankunft derselben veranlasst
wurde. Entscheidend sind die eben mitgetheilten Worte des Aeschines
in den RgKtes. §68: p.6Ta 8s xauia, w ’AOrjvaToi, fjzov ol tou OiXfarcou
i
402
Hartei.
der makedonischen Gesandten oder, was gleichbedeutend ist,
nach ihrer etwa durch den vorausreisenden Herold erfolgten
Anmeldung und vor dem Rathsbeschluss über den ihnen im
Theater anzuweisenden Ehrenplatz. 1 Nun wissen wir nach
der Ankunft der Gesandtschaft sonst nur noch von einem
demosthenischen Psephisma, welches die zweitägige Berathung
von dem ursprünglich dafür festgesetzten Termin, vom 8. Ela-
phebolion auf den 18. verlegte. Wir werden demnach nicht
irre gehen, wenn wir beides combiniren und als Bestimmungen
eines Antrags fassen, der also dahin ging, dass am 18. und
19. Elaphebolion die Verhandlung und zwar nicht bloss über
den Frieden, sondern auch über einen Bundesvertrag mit Philipp
stattfinden solle.
Neben diesem von Demosthenes gestellten Antrag hören
wir noch von einem zweiten auf diese Verhandlung bezüglichen,
der von dem Synedrion der Bundesgenossen ausging, welchen
wir wenn auch nicht in seinem ursprünglichen Wortlaut und
7tp£aßEi? * ot o’ up.cT£poi aTiEOT^aouv. Evxau0’ sxspov 47]©ia|j.a voca A7]|xoa0s'v>')?
£v o) ypa^Et p.rj p.ovov u^sp X7j? Etp^vyj?, aXXa xat aup.p.a^a? up.a? ßouXsuaaaOat
.... eu01>? p.sxa ta Atovuata xa ev aaxst Trj oySoT) xat evaxr) £751 8£xa. Mag
immerhin p.sxa 8s xaüxa auf den unmittelbar vorher erwähnten Beschluss,
dass am 8. Elaphebolion die Verhandlung stattfinden solle, bezogen werden
müssen (über diese Aufnahme eines speciellen Begriffes durch das allgemeine
xauxa vgl. Rehdantz in dem gram, und lex. Index seiner Ausgabe unter
Neutrum II 3 25 b) und so bezogen zugleich erklären, weshalb ein neuer
Termin durch das sxspov «Injcpiapa anzusetzen war: evrauöa kann nur auf die
bereits erfolgte Ankunft der Gesandten gehen. Auch würde es Aeschines
nicht verschwiegen haben, wenn Demosthenes neuerdings auf die blosse
Erwartung ihrer Ankunft hin einen solchen Beschluss provocirt hätte.
1 Aeschines RvdGes. § 109 Siegel (Demosthenes vor Philipp) xa? 'j~r)pE<j(a;
xa? \jzripy[Livai st«; <J>i'Xtra:ov auxw, rptoxyjv jj.ev irjv xou <T>tXoxpaxou? auv^yopfav,
ox’ EcpEuys -apavbp.tov Il-Efvat ypat);a? OtXforcw ftpsaßEt? rcpo? ’A07)vatou? uizkp
Etp^vrjs t:e(j.7teiv • osoxEpov 8’ ETuavEyvto xb <|njq>tap.a, 0 ysypacpw? auxo? *)v,
P7wE(aaa0aL xoi xijpuxt xat x?j -apa tyddmzou izpeaßeia, xptxov oe xo izzpi xou
ßouXeuaa<j0at xov Sijpv uTxsp elpijv'/)? ev xaxxat? 7j[j.s'pat? .... S7t£t0’ Exspov
inrfyeTo ^759ta[j.a, xb xat Tispt aujxpia^fa? ßouXsuaaaOat xov 8f)[J.ov, xat
[xsxa xaux’ rjoy) xb Tzepi zrji -posopfa? X7|? st? xa Atovuata xot? ::p£aßsat xot?
^tXfeou ^7jOi<j[j.a. — § 55 psxa xaux’ ev xrj ßouX^ zItze Os'av Et? xa Atovuata
xaxavEtp-at xot? 7rps<jߣatv, s-Etbav rjxtoat, xoT? ( I>tXfa:7:ou. — Den Koloplioni-
schen Gesandten ertheilt wie 'es scheint ein Volksbeschluss diese Ehre:
CIA. II nr. 164 Z. 33 xaxavEtp.at 8’ auxof? xat 0s'av xov ap^txs'xxova Et? "a
Atovuata xa ITstpaixa.
Demostlienische Studien. II.
403
in allen seinen Bestimmungen, so docli in einigen wesentlichen
Punkten kennen. Derselbe lautete nach Aeschines: ,Da das
athenische Volk über einen Frieden mit Philipp zu berathen
im Begriffe steht, die Gesandten aber, welche das Volk nach
Hellas ausgesandt, indem es die Staaten zum Schutze der
hellenischen Freiheit aufrief, noch nicht da sind, so haben die
Bundesgenossen den Beschluss gefasst, es mögen die Prytanen,
nachdem die Gesandten zurückgekehrt und ihren Bericht den_
Athenern und den Bundesgenossen erstattet, zwei Volksversamm
lungen wie das Gesetz verlangt ausschreiben und in diesen die
Athener über den Frieden berathen; was diese Berathung ergibt,
solle als gemeinsamer Beschluss der Bundesgenossen gelten'. 1
Dass dies nicht der Wortlaut des Beschlusses gewesen, noch
der Inhalt desselben damit erschöpft sei, ersieht man daraus,
dass Aeschines auf diese Mittheilung die Verlesung der ganzen
Urkunde folgen liess. Auch sind uns in der That noch andere
Paragraphe derselben bekannt, wie der, dass es jedem helleni
schen Staate freistehen möge, binnen drei Monaten sich in
dasselbe Friedensinstrument einschreiben zu lassen und an der
Eidesleistung und dem Vertrag Theil zu haben (Aesch. RgKtes.
§ 70). Besonders kam es Aeschines darauf an, dem auf die
1 Aesch. vdG. § 60 avayvwöi ötj xai xo xwv aup.p.a‘/wv 8oyp.a x( Xs'ya, iv w
oiappyj8r]V y^yparcxai, srcsior] ßouXsueiat 6 8fjp.os 6 ’AOyjva(wv U7übp eipf^s 7zpoq
( I>iXi7C7COV, oi 8b 7cpsaߣis outcw Ttapaaiv, ou; i^ejx^ev 6 87)p.o; ei$ ttjv *EXXa8a
7iapaxaXwv xa; tco'Xei; orcbp xfj; iXevOsplas xwv 'EXXijvcov, 8eoo%0ou xo?; crup.-
p.ayoi;, £7:£toav £71187) p.7j <j waiv oi Tipsaßsi; xai xa; 7:p£crߣ(a; a7uayy£(Xwaiv
’A07)va(oi; xai xo?; oup.p.cfyoi; [xai xo?; aup.p.ayoi; tilgte Taylor gegen die
Handschriften], 7ipoypailai xou; 7:puxav£i; ixxX7)(jla; 8uo xaxa xov vo'p-ov, iv
oe xaüxai; ßouXEuaaaOai TCfipi X7j; Etpy^vrj^ ’AOqvafou; • o xt 8’ av ßouX£ucr7)xai o
87)p.o;, xaux’ etvai xoivov 8oyp.a xwv aup.p.a-/wv. avayvioOi 07] p.oi xo xwv aovbSpwv
8o'yp.a. — § 61 xai xo p.bv xwv aup.p.aywv 8oyp.a xeXsuei . . . ö«ep xfj<; Eip7)V7);
(xovov up.a; ßouXEuaaaOat, A7]p.oa0dv7); 8b xai 7cept aup.p.ay£a; xeXeuei. — RgKtes.
§ 69 £7C£i87) xo(vuv, w ’AOyjvafoi, 7:apEX7)Xu0£i xa Aiovuaia, iytyvovxo 8' ai
£xxX7)a(ai, iv x9j 7:pox£pa xwv ixxXr)eriwv av£yvwa07] 8o'yp.a xoivov xwv aup.p.aywv,
ou xa XEipaXata 8ia ßpaybwv iyw Kpoepü * 7cpwxov p.bv yap sypaifav örcbp E?p^V7);
up.a; p.ovov ßouXEuaaaOat, xo 8b X7j; aup.p.a^£a; ovop.’ U7i£pißy)aav, oux asi-
XeX7]ap.£voi, aXXa xai X7jv EipijvTjv avayxaioxs'pav 7) xaXXt'w UT:oXap.ßavovxE; Eivar
etceix’ aT^vr/jaav opOw; iaaop.svoi xo /\7jp.oa0ivou; 8wpo8ox7)p.a xai Tcpoa^ypaifav
iv xw 80'yp.axi i^Efvai xw ßouXopiva) xwv fEXX^vwv iv xptat p.7jai e?; X7)V
aux7jv ax7jX7)v avaysypaoOai p.£x’ ’A07]vaiwv xai p.£xi*/£iv xwv opxwv xai xwv
0UVÖ7)XWV xxX.
404
fl a r t e 1.
noch zu erwartenden hellenischen Gesandten bezüg'lichen Passu
eine seiner Auffassung günstige Wendung zu geben und dieser
trägt, wie wir noch sehen werden, entschiedene Spuren der
Fälschung an sich. Alles andere ist unverfänglich, wenngleich
die letzte Bestimmung über die Offenhaltung des Beitritts erst
in der späteren Rede des Aeschines Erwähnung findet.
Die Entscheidung über das Verhältniss der Anträge des
.Synedrions und des demosthenischen ist für die Beurtheilung
des Ganges der Verhandlungen und der Stellung des Demosthenes
zu denselben sowie der Berechtigung der Anschuldigungen des
Aeschines, wenn nicht Alles täuscht, von aufschlussreicher Be
deutung. Indem man bisher die Differenzen als geringfügige und
leicht zu beseitigende hinstellte, verschloss man sich der Einsicht
in die politischen Motive der miteinander ringenden Parteien.
Mit kurzen Worten leugnet Schaefer, dass Aeschines ein
Recht hatte, aus dem Gutachten des Bundesrathes Anklagen
wider Demosthenes herzuleiten und damit auch den politischen
Gegensatz beider Anträge. ,Dies glaube ich 1 sagt er (S. 208)
,entschieden verneinen zu können. Er (Aeschines) legt ein
grosses Gewicht darauf, dass das Synedrion nur von der Be-
rathung über den Frieden spricht, während Demosthenes die
Verhandlungen über Frieden und Bundesgenossenschaft auf die
Tagesordnung setzte. Wir haben gesehen, dass dies gemäss
den Anträgen Philipps geschah, welche doch mindestens in
Erwägung gezogen werden mussten: wollten die Bundesgenossen,
was gar nicht in ihrem Interesse liegen konnte, sich
wider ein solches Bündniss verwahren, so würden sie das
förmlich ausgesprochen haben, was nicht geschehen ist: Aeschines
muss erst ihrem Stillschweigen eine bewusste Absicht unterlegen,
und ähnlich wird es schon bei den Friedensverhandlungen von
anderer Seite geschehen sein. 1
Wenn in der That die beiden Anträge nur in dem einen
Punkt miteinander sich nicht deckten und sich wirklich nicht
absehen Hesse, dass die Bundesgenossen aus triftigen Gründen
das in Aussicht stehende makedonische Bündniss perhorrescirten,
müsste man unbedenklich Schaefer beipflichten und an eine
der bei Aeschines nicht ungewöhnlichen kühnen Interpretationen
glauben. Aber die beiden Anträge stehen nicht bloss in diesem
einen Punkte, sondern auch ihrem übrigen Inhalt nach in
Demosthenisclie Studien. If.
4U5
scharfem Gegensatz. Während Demosthenes in wohlverstandenem
athenischen Interesse für sofortige Inangriffnahme der Verhand
lungen Vorsorge trifft, will das Synedrion unbestimmten Aufschub
derselben, nämlich bis, wie Aeschines sagt, die seit Jahr und
Tag abwesenden athenischen Gesandten, welche die Hellenen
zum Kampf gegen Philipp aufzufordern abgeschickt waren,
zurückgekehrt seien oder, wie wohl richtiger die Meinung der
Bundesgenossen verstanden wird, bis die Gesandten jener be
schickten hellenischen Städte in Athen eingetroffen; aber auch
dann noch nicht einen definitiven Abschluss, sondern es soll
noch weitere drei Monate darüber hinaus jedem hellenischen
Staate der Beitritt zum Frieden offen sein. Allerdings verwahrt
sich das Synedrion nicht ausdrücklich mit Worten gegen das
Biindniss. Aber dieser ganze Inhalt seines Antrags ist doch augen
scheinlich nur unter der Voraussetzung einigermassen verständ
lich und annehmbar, wenn es nicht auf den Abschluss eines
Bundesvertrags, sondern auf das Zustandekommen eines einfachen
Friedens abgesehen war: denn die Bestimmung des Volks
beschlusses von 01. 100, ff über den Seebund (CIA. II 1 nr. 17
Z. 69 sic 3s tyjv (mj[Xr,]v Taöfvp «vaypaipEiv tiov ts oüa[wv] -cäsiov
gu|j.[ax'/J3o)v -ä ovoiAxta xai ['</]"'■; <31v äbXv) cu'-ip-a/oc yiyrqxoa) kann
nicht als ein entsprechendes Analogon betrachtet werden. Da
mals handelte es sich um die Vergrösserung eines auf bestimmten
Grundlagen gebildeten Bundesstaates; zwischen Athen und
Makedonien handelte es sich um einen gegenseitigen Staats
vertrag, welcher durch die Aufnahme einer derartigen Be
stimmung über Nacht ein anderes Gesicht bekommen konnte,
wenn dem einen Paciscenten die Freiheit gewahrt werden sollte,
innerhalb dreier Monate jeden Beliebigen aufzunehmen. Ein
so absonderliches Verlangen konnte das Synedrion nur stellen,
wenn es eben von vornherein den Gedanken an eine Symmachie
mit Philipp ablehnen wollte. Wie aber sollte sie ihren Protest
dagegen deutlicher als durch die Aufstellung solcher Forderungen
aussprechen? Wie sollte das nicht eine förmliche Erklärung
ihrer Absichten sein, wenn sie eine Verhandlung über den
Frieden begehrten, während Athen in Uebereinstimmung mit den
Wünschen Philipps hoffnungsvoll dem Abschluss eines Bündnisses
mit dem mächtigen makedonischen Herrscher entgegensah? Ihr
Schweigen war unter diesen Umständen ein sehr beredtes.
406
Hartei.
Audi ist es nicht unerfindlich, was die Bundesgenossen
dazu bestimmen mochte, sich gegen ein Bündniss Athens mit
Philipp zu verwahren. Sie hingen, wie ihr Dogma verräth
und auch Schaefer (S. 206) anerkennt, an der Hoffnung, dass
denn doch noch die Coalition, welche Eubulos nach dem Muster
der Coalition von 370 herbeizuführen einen so gewaltigen
Anlauf genommen hatte, zu Stande kommen werde und die
aufgerufenen Städte ihre Boten nun um so lieber, da es galt
an dem Friedenswerke Theil zu nehmen, nach Athen schicken
würden. 1 Wohl lebte noch in ihnen die Erinnerung an jene
Tage, wo mächtige Staaten wie Chios, Rhodos, Korkyra, Theben
dem Bunde angehörten und die Stimme des Bundesrathes in’s
Gewicht fiel, während sie in den letzten Jahren nach dem
Abfall der angeseheneren Bundesglieder immer mehr bei Seite
geschoben wurden und wohl mitzuzahlen aber nicht viel mit
zureden hatten. Wenn sich diese Hoffnungen jetzt nicht erfüllten,
dann war ihre Lage eine unabänderliche geworden, ja sie drohte
sich zu verschlimmern; denn Athen hatte, wenn ein Bündniss
auf gesunden und festen Grundlagen mit Philipp zu Stande
kam, kein Interesse die alte liberale Bundesverfassung aufrecht
zu halten und konnte dann die Zügel straffer anziehen. Vor
allem aber musste ihnen vor den Folgen dieses Bündnisses
bangen. Sie w'ünschten wie die Bundesgenossen anderer Zeiten
Frieden, wo möglich einen allgemeinen Frieden, in welchem
wieder Handel und Gewerbe blühen, die Schiffe sicher von
Hafen zu Hafen verkehren, die Bürger der Städte ohne die
beständige Furcht, von Freund und Feind gebrandschatzt zu
werden, ihres Wohlstandes sich freuen könnten. Das versprach
ihnen der Friede. Ein Bündniss mit Philipp, wenn es etwas
bedeuten sollte, liess neue Unternehmungen, neuen Krieg, neue
Steuern, neue Plünderungen, die alte Unsicherheit befürchten
und die Vortheile davon kamen nicht ihnen, sondern Athen
zu Gute. 2 Man muss dem Begriff supp.ayia seine ganze
1 Vgl. Aeach. RvdGes. § 57 tou? yap Xoyous toutou; Evavriov cfu;ai rav jtpe'aßewv
X^YcdOai, q : jc £~£U.'txv "poc r,p.£s ol "EXXtjve; |A£Taji£[A<p6s'vT£S üjfo xou bpiJ.o'J,
Iva xoivrj xai j:oXe(ao!EV, ei oe’oi, <J>iX(rora jaet’ ’AQrjvai'cov, xai Tfjs sJpfivxjs,
e! toüt’ stvai ooxolrj au[A<pdpEiv, [aet^oiev.
2 Als die Korinthier nach Theben gekommen waren, um Frieden zu
sehliessen, ol jaevtoi Örjßeüoi 7j?(ouv auTou; xai ou|A[Aa^iav o|Avüvai • ol os
Demosthenisclie Studien. II.
407
Bedeutung nehmen, die in den nachweisbaren Fällen seiner
Activirung- zur Erscheinung kommt, wenn wir diese Besorgnisse
der Bundesgenossen als uumotivirt ansehen und in dem ganzen
Streit ein Spiel mit Worten erblicken sollen. Derselbe ist nicht
identisch mit elp^virj, ja vielleicht wesentlich verschieden von
oxovSai' und opy.ot, mit welchen Namen z. B. die Convention
von 370 bezeichnet wird (vgl. Busolt, Der zweite athenische
Bund S. 792 ff.); er kann den Abschluss des Friedens und
einer Handelsconvention in sich schliessen, in seinem eigent
lichen und engeren Sinne aber bedeutet cup-pw/ja ein Kriegs-
bündniss. Wenn auch die übliche Bündnissformel nur im
allgemeinen die gegenseitige Verpflichtung der Hilfeleistung aus
sprach, wie dies bei der Oeffentlichkeit solcher Staatsverträge
nicht wohl anders sein konnte, so hatten doch die Paciscenten
bestimmte Eventualitäten und Ziele im Auge. Diesen Zielen
missti-auten in dem vorliegenden Falle die Bundesgenossen
und sie mochten ihnen, unbekannt und dunkel wie sie im
Augenblick noch waren, um so furchtbarer erscheinen." Wer
ansxplvavxo, oxt 7j p.lv aufj.p.ay i'a oüx s?pijv7), aXXa tcoXs^ou [j.£raXXay7j s’irj * ei
Bl ßouXoivxo, Tiapstvai Icpaaav T7jV Bixodav etpvjvrjv 7:oi7]ad[j.£Voi Xenoph. Hell.
VII 4, 10. Dass in der That die mit Philipp abgeschlossene Symmachie
solche Consequenzen in sich schloss, vor denen die Korinthier in ihren
Verhandlungen mit Theben zurückschreckten, bestätigt Demosthenes
RvdGes. § 143 ff. dp.to(j.ox£vai Bl ( 1>iXfajKp, xav aXX05 T15 'ir\ tcot 1 hz* auia (gegen
Philipps Besitz wie Amphipolis) ßouXop.EVos atoi^Etv (d. i. um ihn den
Athenern zurückzuerobern), u[j.a; xcoXuasiv xal xov p.lv upffv ßouXbp.£Vov ::apa-
oouvai i*/6pov 7jy>j<jca0ai xai tcoX£[j.iov xxX., wenn auch der offensive Charakter
dieser au(j.[j.ay/a nicht durch die ausdrückliche Bestimmung xot? aüxoT; rcoXepLsTv
xat £tp7)V7)V aysiv definirt war (vgl. C. F. W. Müller De ritibus et ceremoniis
quibus graeci covimercia publica, foedera belli pacisque sanxerunt etc. Regim.
diss. p. 18). Als diese mit Philipp abgeschlossene Symmachie ein todter
Buchstabe blieb und aus ihr doch nichts anders wurde als ein Friede oder
Waffenstillstand, erfreuten sich die Bundesgenossen zum Theil wenigstens
der erhofften Vortheile. Während sie in der Zeit von 346 gegen 60 Talente
auvxal;Ei<; zu entrichten hatten (Aesch. RvdGes. § 71 o'l xou$ [xlv xaXai7:u>pous
VYjauoTa; xaö’ l'xaaiov iviauxov iijifxovxa xaXavx’ £?a^7cpaxxov auvxafiv), zahlten
sie von da bis 343/2 wenig oder nichts. Vgl. H. Hahn Ueber den zweiten
athenischen Seebund im Jahrb. f. Phil. 1876 S. 462 ff. — Auch ist es
bezeichnend, dass die Bundesgenossen von dem Bündniss Athens mit
Dionysius von Syrakus vom Jahre 368/7 (nach Köhlers Ansatz), dessen
Urkunde uns CIA. II nr. 52 erhalten ist, fernblieben, also wohl sich
fernhielten.
408
Härtel.
diese Erwägungen richtig findet, wird nicht zweifeln, dass die
Frage ob Friede oder Bündniss den Angelpunkt der ganzen
Verhandlung bildete und Demosthenes, der mit solcher Ent
schiedenheit auf das Bündniss hinarbeitete, mit den Intentionen
der Bundesgenossen in Conflict gerathen musste. Ja er wird
nun weiter begreifen, warum Aeschines gerade diese Periode
der Vorverhandlung, auf welche Demosthenes seine Anklagen
zu richten wiederholt und mit Entschiedenheit in Abrede stellt,
in seine Vertheidigungsrede zog, indem er um den Theil der
Verantwortlichkeit für den schlimmen Ausgang, welche er mit
mehr als dem Schein des Rechts auf Demosthenes abwälzte,
sich selber zu entlasten wähnte. Daraus aber folgt — und
das ist für das richtige Verstiindniss der Methode des Aeschines
durchaus festzuhalten — so wenig wie sonst aus dem herben
Tadel, welchen er gegen andere Bestrebungen und Ziele seines
Gegners richtet, dass er dieselben seiner Zeit nicht gebilligt
und gefördert habe. Einen Widerspruch konnte man ihm nur
schwer nachweisen, da er nicht wie Demosthenes und Philokrates
in der Lage war, als leitendes Mitglied der Bule seine Inten
tionen in Psephismen zu fixiren.
Es wäre bei dieser Stellung Demosthenes’ zu den Wünschen
und Absichten des Synedrions von grossem Interesse, genauer
den Zeitpunkt der beiderseitigen Anträge kennen zu lernen.
Vielleicht rücken wir einer Entscheidung dieser Frage durch
eine Betrachtung der Geschäftsgebahrung des Synedrions und
der Verhandlungsart zwischen ihm und den athenischen Be
hörden etwas näher. Dieselbe muss von anderen bekannten
Fällen ausgehen, über welche freilich die Ansichten der Gelehrten
gar sehr differiren. Zunächst ist, um den Geschäftsgang zu
verstehen, festzuhalten, dass das Synedrion der Bundesgenossen
mit seinem Sitz in Athen aus je einem Abgesandten eines jeden
Bundesgliedes zusammengesetzt wurde, aber dass Athen selbst in
ihm nicht vertreten war. Schon dadurch cbarakterisirt es sich
Demosthenische Studien. II.
409
als ein Organ nicht des gesammten Bundes, sondern als eine
Vertretung der Bundesmitglieder neben den Behörden des
Vorortes, welche die den Bund betreffenden Angelegenheiten,
wie Staatsverträge, Bundessteuern, unter besonderen Umständen
die Aufnahme neuer Bundesgenossen u. dgl. (vgl. über die
Competenz des Synedriums Busolt a. a. O. S. 694) nicht zu
entscheiden, sondern vielmehr durch Gutachten, Rathschläge,
eine gewisse beaufsichtigende Thätigkeit mitzuberathen und
mitauszuführen hatte, und somit einen gewissen, staatsrechtlich
kaum streng definirten Einfluss übte, so weit sich eben der
athenische in der Ekklesia versammelte Demos bestimmen
liess. Das athenische Volk ist eine ausserhalb des Synedrions
stehende, durch kein bevollmächtigtes Mitglied in ihm ver
tretene Instanz, welche die Anträge desselben (SoyiAaia) prüfte,
annahm oder ablehnte, aber um so mehr in allen Bundesange
legenheiten seine Wohlmeinung eingeholt haben wird. Als
das natürliche Organ, welches den Verkehr zwischen diesen
beiden Instanzen vermittelte, haben wir den Rath anzusehen,
der durch Delegirte oder auf schriftlichem Wege mit dem
Synedrion verkehren konnte. Näheren Aufschluss darüber ver
spricht eine zu diesem Zwecke wiederholt behandelte Inschrift
(CIA. II nr. 51) zu geben, ein Decret, welches nach den Prä
scripten in der 10. Prytanie des Archon Lysistratos, also im
Frühsommer 368 v. Chr. beschlossen wurde und wie U. Köhler
(Mittli. d. d. arch. Inst. in Athen I 14 ff.) nachgewiesen, zu
den für die Zeitgeschichte bedeutsamsten attischen Inschriften
aus der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts gehört. Dasselbe
bezieht sich nach Köhlers Darlegung auf den Friedenscongress
zu Delphi, welcher ein Jahr nach dem Abschluss des athenisch
spartanischen Bündnisses von 370/69 v. Chr. von persischer Seite
veranlasst wurde und den zu empfehlen Dionysios von Syrakus,
dessen Hilfscorps kurz vorher auf dem Isthmus an Athens und
Spartas Seite an den Kämpfen mit den Thebanern rühmlichen
Antheil genommen hatte, Gesandte mit einem Schreiben an
den Rath und das Volk nach Athen schickte. Ob diese Sendung
nichts weiter bezweckte, kann vorläufig dahin gestellt bleiben.
Die Inschrift lautet nach Köhlers revidirter Abschrift und den
von ihm vorgeschlagenen Ergänzungen, so weit sie für diese
Untersuchung in Betracht kommt, wie folgt:
410
IT arte!.
6 [ . . . t]SlOg £17CSV • XEp't 2>V Ot XpEcßstg o['J
[xapa] Aiovu[a]tou ^xov[ts]? Aeyouoi[v], oso[6y]-
[0at T?j]t ßouXij • xsp'i piv twv Ypa[p.]|j.d["uv]
[Sv sxsjvtiev Atovuotog, [xijg] o[ty.]o§o|A[iag]
10 [toÖ Vs]g) y.at TYJC eip1^[v]7)g TOUg Gu[|Jt,]|AC([xOUg]
[o6Yp.]a s§evs[Y]*epv Etc] t'ov Sij[j.ov [o v. Sv]
[auTo]tc ßouXeu[o]p,[e]vot[g ooy.]fl apt[arov]
[sTva] t • xpoaaYtSYetv oe x[o'ug] xpsGßs[tg st]-
[g t'ov] orjp.ov st[g] t))v xpwxfvjv] sy.y.A^ct'av x]-
15 [pocy.]aX[’£c]avT[a]g xoug [aup,p,d]y[o]ug [xoug x]-
[poEbjpoug [y.]at XPft]l*« t [ l 'M ei ] v W e P‘ “ v P^Y 0U ] -
[giv, Y] v wp.[r/v] o[e Gjup.ßtzAAEpOa]'. [xvjg ßoukvj]-
[g lg t]'ov Sij|j.ov oti oo[-/.]s: xij[i] ßou[Xfj, exa]-
[tvsojat p.ev Atovuatov t'o[v] 2txe[Xtag ap]-
20 [yovx]a y.[a]i xoug üstg xoug [At]ovu[atou At]-
[ovü]oto[v] y.at 'Epp.oy.ptTOv oti e[!gIv ävo]-
[psg] aY<*Öot [x]spt t'ov ovjp.ov t'ov [ÄO^vatw]-
[v y.at] To'ug aup.jjidyc’jg y.at ßoY)[0oüotv x?j]-
[t ßaoJtAEtoc ei[p^]vrj yjv e[x]otf ( oa[vTO ’AOyjv]-
25 [alot] y.ai' Aay.EOatp.6vio[t] y.[a]t [ot aÄAot ”E]~
[aatjVEc] y.a! [A]to[v]uGt'w |j.sv |äxoxep.xeiv x]~
[bv GTEipavov] ov et]rr ( <piG[a]TO o [byjp.og, cts<p]-
|av(OGai Ss touc ü]eig xoug Atov[uotou ypuo]-
[tp GTEootvto e]y.[dx]epov [a]xo [-/iauov opa-/]-
[p.oiv ävopaya0t'|ag [lv]s[y.a y.at ipiAi'ag • eiv]-
30 |at oe Atovüotov y.at] xo[u]g ü[sig aüxou ’A07j]-
[vat’oug aÜTo'uc] y.a[i] E>tYcvou[g ‘Aai ©ukijg •/.]-
[at o-^j.ou y.at ©]pa[T]ptag [ijg av ßouA^Tat, x|-
[oug Ss xpuTavs]tg [xou]g [xyjg ’Epsyfir/toog oo]-
[uvat tr ( v tJivjqjov xe]pt [auxoü —- —]
Ueber die geschäftliche Behandlung der Botschaft des
Dionysius hebt Köhler in theilweisem Widerspruch mit Busolts
Erklärungen folgende Punkte hervor S. 18: ,Der erste Schritt,
der in der Sache geschehen war, war natürlich der gewesen,
dass die syrakusanischen Gesandten vor dem Rathe ihre Auf
träge ausgerichtet hatten. Der Rath hatte hierauf beschlossen,
■erstens den in Athen versammelten Bundesrath zu veranlassen,
sich über das Schreiben des Tyrannen schlüssig zu machen
Demosthenische Studien. II.
411
und das Ergebniss bei der Volksversammlung einzubringen;
zweitens in der nächsten Volksversammlung, zu welcher der
Bundesrath zugezogen werden sollte, durch die Proedren die
fremden Gesandten einzuführen, über die mündlichen Auf
träge derselben verhandeln und das Gutachten des Rathes
dem Volke mittheilen zu lassen, dass dem Dionysios und seinen
Söhnen die aufgezählten Ehren erwiesen werden sollten
Die mündlichen Aufträge der syrakusanischen Ge
sandten beschränkten sich wahrscheinlich darauf, den Frieden
in verbindlicher Form zu empfehlen. Ueber diesen unver
fänglichen Punkt hatte der Rath ohne Zuziehung des
Synedriums ein den gemachten Eröffnungen günstiges
Gutachten abgefasst. Ueber die Grundlagen des Friedens
hatte Dionysios ein Schreiben erlassen. Hierüber mussten
die Bundesgenossen gehört werden; der Rath hatte daher
kein Probuleuma darüber abgefasst, sondern dem Syne-
drion übertragen ein Gutachten abzugeben, welches vor dem
Volke die Stelle des Probuleuma vertreten sollte.'
Ich vermag dieser Auseinandersetzung in wesentlichen
Punkten nicht zu folgen. Dass ich mich einer Autorität wie
Köhler gegenüber zu widersprechen nicht auf leichte Gründe
hin entschlossen habe, wird die folgende Darlegung zeigen,
deren Ausführlichkeit damit zugleich entschuldigt sein mag.
Köhler legt, wie man sieht, ein grosses Gewicht auf den
Unterschied von Brief und mündlichem Auftrag und tadelt
Busolt (a. a. O. 690), dass er denselben übersehen. Damit ist
allerdings ein formeller Unterschied der Botschaft bezeichnet,
worin aber beide sich ihrem Inhalte nach unterschieden, wenn
der Brief, was allerdings in diesem Falle wahrscheinlich ist,
mehr als eine Beglaubigung der Gesandten und ihrer Vollmacht
enthielt, ist nicht abzusehen und mir wenigstens nicht durch
Köhlers Vermuthung, dass die Gesandten den Frieden in ver
bindlicher Form zu empfehlen hatten, klar geworden. Denn
darüber Hess sich doch wohl nicht gesondert von dem concreten
Inhalt der Botschaft verhandeln, wie auch der Wortlaut des
Decrets kaum diese Meinung bestätigen dürfte, indem das Z. 16
unzweifelhaft richtig ergänzte Asyoucuv, wofür nicht ein anderes
Wort zu sieben Buchstaben, etwa vp/.ouciv, eingestellt werden darf,
der stehende Ausdruck für die Botschaft von Gesandten und ihren
412
Hiirtel.
Verkehr mit dem Ratlie ist. Dort aber ist doch an.eine partielle
Ausrichtung des Auftrages nicht zu denken und somit wahr
scheinlich, dass es bei Abfassung dieser Inschrift nur auf eine
stilistische Variation abgesehen war, indem die Form des Satzes
gefälliger schien: ,Was die Botschaft betrifft, welche die Ge
sandten des Dionysios bestellen, so beschloss die Bule über
den Brief des Dionysios ein Gutachten des Synedrions abzu
verlangen, die Gesandten aber in der nächsten Ekklesie durch
die Proedren vorstellen zu lassen und über ihre Botschaft zu
verhandeln' als ,und über den Brief des Dionysios zu ver
handeln', und auch angemessener, indem ja diese Gesandten, wie
bei anderer Gelegenheit die Gesandten Philipps, in die Lage
kommen konnten, über Fragen, worüber der Brief schwieg,
erläuternden Aufschluss zu gehen, und indem nicht zspi p.sv
twv Ypa|Ap.aT(i)v und TCept wv Xsyouaiv sich entsprechen, sondern dem
letztem allgemeinen Ausdruck die Specialisirung im voraus
gehenden uepi p.sv tolv ypaij.p.dx<ov tt]C 0i7.08cp.1ac toü vem zai vfe sip'jvrjp
entspricht.
Ebenso wenig wie zwischen der Behandlung des Briefes
und der mündlichen Aufträge ein Unterschied zu erkennen ist,
lässt sich in dem Wortlaut des Decretes finden, worauf sich
die weitere Behauptung Köhlers stützen könnte, dass über diese
mündlichen Aufträge ,der Rath ohne Zuziehung des Synedriums
ein den gemachten Eröffnungen günstiges Gutachten abgefasst
habe'. Diese Annahme ist aber auch überflüssig, wenn man nur
nicht an dem Gedanken festhält, dass in derselben Ekklesie, in
welcher über das vorliegende Decret abgestimmt wurde, auch
die Verhandlung über die Botschaft stattfand. Dann allerdings
setzte das /pYjp,aT££eiv —epi wv \iyouGi ein zpoßcüXeuiJ.a voraus und
zwar, wie die Belobung der Abgesandten und des Senders
verlangt, ein günstiges. Die Inschrift würde aber dadurch
noch um vieles räthselhafter, indem sie gegen den doch stets
sonst eingehaltenen Brauch 1 den Inhalt dessen, was der Rath
als Antwort auf die Aufforderung ,den Frieden in verbindlicher
1 So heisst es z. B. im Volkshesehluss CIA. II nr. 41), der sich auf die
Gesandtschaft der Kurkyraeer, Akanianen, Kephallenier bezieht Z. 10:
ör.oiz o* av r.payßfi tov oe’ovxat, Tcpocrayayetv auxob; e; x'ov Brjij-ov, yvtbpjv oe
qup.ßaAAeaÜai xrj’s ßouA7j'<; btt ooxet xrj ßou\9j avaypa^ai iwv r,6Xetov xwv r ( xou<nov
xa ovo'[j.axa ec xr^v ax7jXr/V xf,v xotvrjv xtov auij.(j.aytov xxX.
Demosthenisclie Studien. II.
413
Form abzuschliessen' für gut befunden hatte, verschwiege; kann
man doch srcaiveaai Atoviiaiov y.xX. unmöglich dafür ansehen. Was
aber zwingt uns dazu, das et? xijv -pwxvp ivxkr\ma') von dem Tag
der Rathssitzung ab zu rechnen, in welcher das Rathsgutachten
abgefasst wurde und nicht vielmehr von dem Tage der Ekklesie,
in welcher es zur Verhandlung kam, das heisst also anzunehmen,
dass der Rath sich durch dieses Probuleuma bevollmächtigen
Hess, das in demselben beantragte Verfahren einzuleiten und
die Verhandlung über die Botschaft des Tyrannen auf die Tages
ordnung der nächsten Ekklesie zu stellen?
So weit ich sehe ist für diese Auffassung einzig und
allein die Meinung bestimmend, dass mit der in einer grossen
Zahl von Decreten sich findenden Formel (äsSö^Oat)
xf ( ßouXv; xob<; xpOEopoo? oi oiv ka-j-^dvwatv xpoeSpeüstv elq tyjv xpioxyp
Ey.y.Xrjaiav xpcQstvat (}(pv)|jiaxi'£etv) Trept tivo? (oder xob<; zposopou? ....
xpoaaYaYsiv ei? xbv orjp.ov siq xyjv Ttpwxyjv IxxXyjalav xov osTva y.al ypr r
p-axfcai), woran sich sofort der Inhalt des Rathsgutachtens schliesst
Yvcb(jw)v §e ^up.ßaXXscOat xrjq ßouXijs ei? x'ov oyjp.ov oxi Soy.eT tyj ßouXij,
nichts anderes bezeichnet werde als dass der Rath diesen Gegen
stand in gesetzmässiger Weise auf die Tagesordnung der nächsten
Volksversammlung gesetzt und demnach mit e? xyjv xpwxvp ly.zXYjcrfav
nur die Ekklesie, welche unmittelbar auf die Rathssitzung, in
welcher der bezügliche Beschluss gefasst wurde, folgte, gemeint
sein könne.
Eine Untersuchung sämmtlicher hieher gehöriger Inschriften
— es sind zwei bis drei voreuklidische Decrete, welche Spuren
dieser Formel zeigen, während sich dieselbe über hundertmal
m dem zweiten Bande des Corpus inscriptionum Atticarum nach-
weisen lässt — hat mir diese Interpretation als unhaltbar
erscheinen lassen. Indem ich mir Vorbehalte, was ich gefunden
zu haben glaube, vollständig und im Zusammenhänge demnächst
mitzutheilen, will ich mich hier nur auf zwei Arten von
Psephismen, welche sich durch die fragliche Formel charakte-
SitzuugBber. d. phil.-hist. CI. LXXXYIII. Bd. II. Hft. 27
414
Hartei.
risiren, beschränken. Ich meine dies thun zu dürfen, indem,
was über die beiden Arten hier festgestellt werden soll, ganz
unabhängig davon bleiben wird, ob man im Uebrigen meine
Deutung der Formel verwirft oder billigt; denn wenn auch in
allen andern Decreten die ftpdi>TV] h:/j:rp'<sj. die unmittelbar auf
die ßathssitzung folgende wäre, so sind diese von solcher Art,
dass wir uns unbedenklich über den Zwang jener Analogie
hinwegsetzen dürften. Beginnen wir darauf hin zunächst die
vorliegende Inschrift zu untersuchen.
Wenn wir dieselbe in der üblichen Weise erklärten,
so würden in ihr von Z. 6—17 eine Reihe von Verfügungen
oder Beschlüssen verzeichnet, welche der Rath innerhalb seiner
Competenz getroffen, wie der Empfang der Gesandten, die
Ueberweisung der Botschaft des Dionysios an das Synedrion
und die Einforderung seines Gutachtens, die Ladung der Ge
sandten und Symmachen vor das Volk, die Beantragung der
Ehrenbezeugungen. Dass der Rath zu diesen Massnahmen unter
allen Umständen verfassungsmässig berechtigt war, scheint ge
glaubt zu werden. Aber wenn wir einen Blick auf die Friedens
verbandlungen werfen, über deren Procedur wir allein durch
die Streitreden des Aeschines und Demosthenes genauer unter
richtet sind, wenn wir sehen, dass der Rath weit davon entfernt
war, in Erwartung der Ankunft der makedonischen Gesandten
die Verhandlung mit diesen ohne weiteres auf die Tagesordnung
einer nächsten Ekklesie zu setzen, dass vielmehr Demosthenes
durch Volksbeschluss den Tag der Ekklesie, in welcher die
Gesandten vorgeführt und über ihre Vorschläge verhandelt
werden sollte, festsetzte und als durch die verspätete Ankunft
derselben dieser Termin unmöglich geworden war, ein neues
Psephisma veranlasste, werden wir an dieser Competenz des
Rathes zu zweifeln uns berechtigt fühlen, zumal uns diese
Anträge des Demosthenes nicht als etwas ausserordentliches
erwähnt werden, wohl aber als etwas, das nothwendig war,
wenn die Verhandlung ohne den durch das gewöhnliche Ver
fahren bedingten Zeitverlust in Angriff genommen werden sollte. 1
1 In der Art und Weise wie Aeschines das erste demosthenische Psephisma
verdächtigt, liegt eine unverächtliche Bestätigung für unsere Behauptung,
dass den angekommenen Gesandten erst eine Ekklesie erwirkt werden
musste und weil dies eben nur in einer vorausgehenden Ekklesie geschehen
Demosthenische Studien. II.
415
Die verfassungsmässige Beschränkung aber, die nach
diesen Vorgängen auch ohne jeden weiteren Beweis feststünde,
liegt meines Erachtens klar ausgesprochen in einer beiläufigen
Notiz über den diplomatischen Verkehr, welche sich bei
Aeschines RvdGes. § 58 findet. Aeschines bemüht sich dort
zu erweisen, dass nicht, wie Demosthenes behauptet hatte, zur
Zeit der Friedensverhandlung mit Philipp Gesandtschaften
hellenischer Staaten in Athen weilten, so wenig wie die atheni
schen Boten bereits zurück waren : twv yap Trpeoßswv, oö? si^-Ep^y-’
si? tyjv 'EXhao’ eti tou Tio/.sgou äpb? < l>;X,--07 üpiy svsarip/.OTO?, oi u.kv
ypovoi ty;? aipEasw?, ot’ s!?ETrep®0Y)aa7, y.ai za. tüv TTpsaßeuaavTWv ovopaT
ev toT? Srjpoaioi? dvaySYpaTirai ypappaai, za bi cwpaT’ auTwv egti cöy.
ev Max-sSovta, äXX’ A0YjvY)ai • Tat? 2e ijsvwaT? Ttpsaßsta i? r, ßouXr)
ra? ei? tov Svjpov Ttpc.aboou? TrpoßouXsüsr outg? os oyjgiv sosaTavai
Ta? aiib twv 'EX/.vjvwv TtpsaßEta?. traps/,8wv toivuv, AripoaÖEvE?, etc! to
ßyjpa toüt’ ev tw spw y.svo) eitte tt67,ew? ^otivo? ßouXei 'E7.7.-?v!oo?
Tcüvopa, sl; •?? atpiyOai tote fV)? tou? Ttpsaßsi? y.ai Ta TipoßouXsupaT’
auTwv ey. tou ßouXsuTVjpiou 8o? ävayvmvai, y.ai tou? ’AÖYjvat’wv
y.ay.si Tipsoßsi?, oü? s^ETrspijjav siti Ta? tcoXeic, papwpa?. y.oiv Tiapslvat
y.ai prj aTtoSYjpsiv, o0’ Yj TtoXt? ty)v EipijvY)V sttoieTto, papTUpnjawatv, v) Ta?
Ttpo? tyjv ßou).v)v auTwv TtpocoSou? 'y.ai Ta diY)<picpaf av TcapäayY)
ev w au ©•>;? övTa ypovm, y.aTaßaivw y.ai OavaTOu Tipwpat. Daraus geht
hervor, dass es zur Einführung fremder Gesandten hei dein
Volk eines besonderen Antrags des Rathes bedurfte, d. h.
also dass der Rath dazu vom Volke in jedem einzelnen Falle
autorisirt werden musste, und dass diese TrpoßouXsüpaTa im Archiv
des Rathes deponirt waren. Man könnte vielleicht gegen diese
Auffassung einwenden, dass mit den TrpoßouXsüpaTa nur Raths
beschlüsse gemeint seien, wie z.B.Westermann zu Dem. RvKr. § 28
zu glauben scheint, von denen ja wie andere (vgl. die oben
konnte, dazu Zeit erforderlich war. Das Ungewöhnliche dabei war, dass
Demosthenes vor ihrer Ankunft bereits den bezüglichen Volksbeschluss
veranlasste. Das war gegen den Brauch nach Pollnx VIII 95, wenn ich
seine Worte richtig verstehe: f\ St zpizrj (ixxXijata) xiipulji y.ai 7:pEaßs!ai;
*?t°i yj5r)par!£Eiv, oü; Sei xpözspo'i to?; jrpuTavsaiv äuoooüvai ri ypäppara.
Aeschines aber führt als Motiv des Demosthenes an Rg-ICtes. § 67: I'va
OTjoiv (AppoaOsvr,;), iav rjor; uapwaiv oi tou 'IH/.lxtou rrpiapEi;, ßou/.E'jarpal
o ofjpo; iu; ta^iaxa jrspl twv jipo; ÜÜXtrarov, rot; oüjrw jrapouai
JiptsßEai jtpoxaTaXapßavwv Trjv exy.Xrjaiav xal tou; ypo'vou; uptov
ujroTEpvopsvo; xal to Tipayu-a x.aTxausvowv xtX.
27*
416
Hartei.
S. 397 besprochenen Belobungsclecrete) so auch diese ohne
Ratification durch die Ekklesie gütig- waren und dass rcpoßouXeöeiv
Taq e’.c xov 3v)[j,ov xpo<r53ou<; nichts mehr als ,in die Ekklesie
einführen' bedeutet, was wie jeder andere Vorgang mit den
bezüglichen Beschlüssen in den Protokollen des Rathes ver
zeichnet war. Aber xpaßöuXeüetv und xpoßoüXsup.a bezeichnet
nirgends einen derartigen selbständigen Rathsbeschluss, 1 wofür
vielmehr der Ausdruck do^sicrp.a, wo es nöthig erscheint, mit
dem Zusatz vr t z ßooXrjs stehend ist, sondern einen Rathsbeschluss,
der erst durch die Genehmigung der Ekklesie perfect wurde.
Wir sehen diesen Unterschied in der mitgetheilten Stelle selbst
streng gewahrt, indem Aeschines seinen Gegner auffordert, er
solle die Rückkehr der athenischen Gesandten dadurch beweisen,
dass er Ta? xpo? xyjv ßouXijv aütwv xpocoSou? v.at Ta ^yjtp(<7[J.axce
vorlege. Gemeint sind hier mit ta? xpocöoou? vielleicht Auszüge
aus den Rathsprotokollen, 2 sicher aber mit Ta d/(](pt<;|j.aTa die den
1 Auch in der S. 398 besprochenen Stelle aus Dem. RvdGes. § 234 Tif?
7Zpo)T7]<; ixe(vv); Trpsaßsiag ypacpcov xo ::poßobXEup.a nicht-, denn dies war in
sofern es die Belobung des Rathes enthielt tf)? ßouX%, insofern
es das Volk einlud, dieser Belobung sich anzuschliessen TrpoßouXsupa. Es
wäre unmöglich ohne grobe Unklarheit in der uns überlieferten staats
rechtlichen Bestimmung xo 8k 7:poßouX£up.a xupiov 7jv aypi Eviauxou (J-eO’ o
axupov iykvsxo (Lex Rh et. p. 289) statt rcpoßouXEup.a das Wort i)>7jCpia[j.a zu
setzen; denn ein tLjcpicjp.a des Rathes innerhalb seiner Competenz be
schlossen galt und musste gelten, bis es durch ein anderes Psephisma
derselben Behörde aufgehoben war, was sich leicht beweisen Hesse, wenn
es dessen bedürfte. Gleichwohl konnte, wo der Zusammenhang oder die
Natur der Sache ein Missverständniss ausschloss, ungenauer der weitere
Begriff <L{cpia[j.a statt des specielleren 7upoßouA£up.a gebraucht werden, so
z. B. Dem. RgArist. § 92, S. 651, 16 ay.vpov saxi xo TrpoßouXEup-a
yap iffxi, o vo'p.o<; 8 1 ExiiEia xeXeuei xa xf); ßouXfji; Eivai <l>7)cpfa[j.axa. Ulpian
zu d. St. missverstand die Worte gründlich. Vgl. Schoemann de comitiis
p. 157 3 . Uns kommt es nur darauf an zu constatiren, dass 7rpoßouX£U[j.a
für einen innerhalb der Competenz des Rathes perfecten Beschluss nicht
gebraucht wird. Ueber tLjcpiap.a und tj/7]cp{£Ea0ai, von der ßou)oj gesagt,
vgl. A. Kirchhoff ,Ueber die Rede vom trierarchischen Kranz* (Abh. der
Berl. Ak. 1865 S. 74).
2 Vgl. Bekker Anecd. p. 185 o 8k xaxaypacpo'[j.Evo<; xa h xi) ßouX^ yivbp.£va
avxiypaoEu^ £X£y£XO, Poll. VIII 98 r.poiepov p.kv aip£xo<;, aüOn; 8k y.Xr\pono<;
5jv xai xavxa avxeypacpExo 7:apaxaQ7jp.svo<; xfj ßouX^. Vgl. Hermann Staats-
alterthümer I 5 § 127, 26, und über den Beamten, der die archivalische
Behandlung der Psephismen besorgte (ypap-p-axEu; etz\ xa d>7}cpfo[j.axa CIA. II
nr. 114) Böckli Staatsh. I 256 und Riedenauer a. a. O. S. 86. 89.
Demosthonischc Studien. II.
417
Gesandten gewordenen Belobungsdecrete, durch welche ihnen
für die Bestellung des Auftrags in üblicher Weise Decharge
ertheilt wurde. Doch wir dürfen uns bei dieser Erwägung und
dem Gewinn aus dieser Stelle nicht beruhigen; denn weder
werden alle Verfügungen des Rathes, welche die Inschrift
erwähnt, von dieser Bestimmung berührt noch ist der Einwurf
unmöglich, dass ja auf die ausdrückliche oder stillschweigende
Genehmigung des Probuleuma durch die Ekklesie sofort die
Einführung und Verhandlung-mit den Gesandten folgen konnte.
Wenigstens lässt sich für ein derartiges Vorgehen sogar ein
bestimmter Fall nachweisen, allerdings aus früherer Zeit. Nach
der Urkunde (CIA. I nr. 40), welche das Privilegium der Me-
thonaeer hinsichtlich ihres künftig zu leistenden Tributes ent
hält, welches die Bule weder zu beantragen noch auf die
Tagesordnung der nächsten Ekklesie zu setzen ohne weiteres
befugt war, formulirt Diopeithes seinen Antrag in einer solchen
Weise, dass dadurch dem Demos sein Recht die Zulassung der
Berathung zu beschliessen gewahrt bleibt und die Berathung
nach ertheilter Ermächtigung noch in derselben Ekklesie er
folgen kann, während über zwei weitere Punkte das Probu
leuma des Diopeithes fertige, ohne eine solche Vorfrage sofort
der Abstimmung zu unterbreitende Anträge mittheilt. Er lautet:
,es solle sofort sich das Volk durch Abstimmung (Sia/£tpoTov?;ca!
t'ov cr ( |j.ov auTtV.a) gegen die Methonaeer erklären, ob es beschliessen
wolle, dass das Volk unverzüglich (ahtiv.a p.äka) die Höhe des zu
zahlenden Tributes festsetze oder ob es genügen solle, dass sie
fortan, soviel von der an den vorigen Panathenaeen veranschlagten
Tributsumme auf den Antheil der Göttin kam, zahlen, den Rest
zu zahlen dagegen nicht verpflichtet seien'. Deutlich zeugt aber
diese ganze Fassung für das Aussergewöhnliche des Vorganges,
welches auch die Anfügung einer Clausei nothwendig erscheinen
liess, durch welche besagt wird, dass ,das Volk sich durch Ab
stimmung dahin entschied, die Methonaeer sollten fortan, soviel
von der an den vorigen Panathenaeen veranschlagten Tribut
summe auf den Antheil der Göttin kam, zahlen, den Rest zu zahlen
dagegen nicht verpflichtet seien' (vgl. Kirchhoff ,Ueber die Chx’o-
nologie der attischen Volksbeschlüsse für Methone' Abh. der Berl.
Akad. 1861 S. 562). In der Inschrift, deren Erklärung uns
beschäftigt, führt keine Spur auf einen ähnlichen Vorgang.
418
Har tel.
Ein nicht unwichtiges staatsrechtliches Bedenken aber,
welches weiter verbieten kann, an Verfügungen des Rathes inner
halb seiner Competenz oder ein derartig beschleunigtes Verfahren
zu denken, liegt in dem Inhalt der gestellten Anträge selbst.
Alles was wir über die athenische Bundesverfassung wissen,
lässt daran zweifeln, dass in der Bundesurkunde von vorn
herein alle Fälle genau definirt waren, welche an das begut
achtende Forum des Synedrion zu verweisen seien und welche
nicht. Wir sehen dass der athenische Demos freie Hand behielt,
Verträge und Bündnisse mit andern Staaten zu schliessen, von
denen der Bund nicht berührt wurde. Ist es unter diesen
Umständen wahrscheinlich, dass, wenn in Athen die Gesandt
schaft eines fremden Staates erschien, um wie in unserem Fall
Abmachungen und Vereinbarungen selbst wenn auch über nichts
anderes als über die Beschickung des delphischen Friedenscon-
gresses zu treffen, welche ja möglicher Weise von einschnei
dender Bedeutung für die Stellung Athens zu anderen Staaten
werden konnten, dass die Entscheidung darüber in die Hand
des Rathes gelegt gewesen sei, ob diese Angelegenheit als Bundes
sache oder Sache des athenischen Staates behandelt werde?
Ja selbst in dem Falle, dass der unterhandelnde Staat insinuirte
mit Athen und seinen Bundesgenossen zu verkehren, konnte der
Rath schlechthin, ohne sich die Indemnität des Volkes erwirkt zu
haben, darauf eingehen? Er musste — auch indem wir, was sich
gleich als unrichtig erweisen wird, den Fall setzen, dass der Ver
kehr mit fremden Gesandten durch Gesetz oder Tradition nicht ein
für alle Mal fest und geregelt war — der Willensmeinung des souve
ränen Volkes versichert sein und zu diesem Zwecke einen Antrag
(TrpoßjuXeup.a) stellen, der ihn so oder so zu verfahren autorisirte. 1
1 Köhler trennt die Anträge, welche sich auf die Dionysios und seinen
Söhnen zu erweisenden Ehren beziehen, von den anderen, und behauptet,
wenn auch nicht mit voller Entschiedenheit, dass diese Ehren in der
durch die Präscripte bezeichneten Volksversammlung decretirt wurden.
,Die bezüglichen vom Rath eingebrachten Anträge waren vom Volk ge
nehmigt und, wie in anderen Fällen auch geschehen ist, der zu Grunde
liegende Rathsbesehluss publicirt worden“ (a. a. O. S. 19 und Anm. 2).
Unbeirrt durch eine solche Erwägung zieht der treffliche französische
Epigraphiker Foncart aus Urkunden, die sich äusserlich als Rathsdecrete
präsentiren, Folgerungen für die Competenz der Bule, welche ich darum
nicht billigen möchte. (Revue archdol. 1878 II 121 ff.)
Demostlienische Studien. II.
419
Dieses Verfahren vorhergehender Autorisation, von dem
zwar die Lehrbücher der Antiquitäten wenig oder keine Notiz
nehmen, steht durch inschriftliche und andere Zeugnisse fest
und hatte im parlamentarischen Leben Athens einen weiten
Bereich der Anwendung. Dies zu zeigen mag zunächst ein
Beispiel dienen, welches für die uns hier interessirende Frage
noch in anderer Beziehung lehrreich ist. Es ist die Inschrift
CIA. II nr. 65, welche ich ohne Bezeichnung der mir sicher
scheinenden Ergänzungen nach Köhler mittheile: Z. 5 os.Zöyßca
tw ov^p.w, xept [j.ev xwv eiuaTpaxeuaap.evwv s; trjv /wpav xijv ’Eptxptewv
xrjv ßouXijv xpoßouXetiaacav e^eveYzelv et; t'ov ei; xr,v xpu)TY)v
ey.y.Xr ( aiav, cxw; av ety.r)v owctv y.axä xcb; vop.oi); • eäv oe ti; xo’j Xontoü
•/povou e7ticTpaTe6r ( T2i ex’ ’Epexptav vj ex’ aXXvjv xtva xwv <7up.p.a-/i8wv xoXewv,
’AOypaiwv •)) xwv cupp.a'/wv xwv A0r ( vatwv, Qavaxov aüxou y.axeYvwtjOat y.at
xä /pi/j.axa Srjjj.cota etvat y.at x'q; 0eoü xo exioey.axov • y.at etvat xa
y^pvjp.axa auxou ccYcirpi'- 5 ' e; äxaawv xwv xoXewv xwv aup.jjta/towv (?) ■
eäv oe xt; atjeXrjxas xoXt;, o^eiXetv xw zotvw xw xwv aup.o.y./wv. ävaYpoct|m
3e xo tj/v^ftup.a ....... exatveaat oe y.at xob; ßo^Ovjoavxa; e; ’Epexptav y.xX.
Dieselbe enthält einen Volksbeschluss, der 357/6 oder etwas
später abgefasst, sich mit einer uns nicht näher bekannten Ver
letzung des Gebietes von Eretria beschäftigt und eine Reihe
auf diese Angelegenheit bezüglicher Anträge umfasst. Der Fall
war Veranlassung, dass gegen ähnliche Vergehungen mehrere
Strafbestimmungen vom Volke definitiv angenommen, sowie
zugleich jene, welche den Eretriern Hilfe geleistet hatten,
belobt wurden. Den concreten Inhalt dieser Beschlüsse hatte
das Rathsgutachten fertig enthalten. Nicht so lautete dasselbe
über den ersten Punkt, was mit den Uebelthätern xepi xwv
ex«jTpaxeuaap.evwv e; xvjv ywpav xrjv ’Eptxpiewv zu geschehen habe.
Und das ist durchaus begreiflich. Denn der Rath konnte nicht
wissen, ob das Volk den Process selbst verhandeln oder einem
Gerichtshof überweisen wolle, und durfte dieser Entscheidung
nicht präjudiciren; daher er zunächst, was diesen Punkt betrifft,
sich auf die blosse Vorfrage beschränkte, ob das Volk selbst
den Process verhandeln wolle oder nicht, und in Folge dessen
zur Abfassung eines xpoßouXeup.a für die nächste Ekklesie autorisirt
wurde, was mit den Worten geschieht xrjv ßouXvjv zpoßouXeüoaoav
e^svsYzeiv ei; xov o-;p.ov et; xv)v xpwxyjv ey.yXrjoiav, oxw; Äv 8ty.rjv Swatv
zaxa xou; vöp.ou;, analog wie die Ekklesie in dem Feldherrnprocess
420
Hartei.
vom Jahre 406 beschliesst ty)v ßouXijv TipoßcuXeuuo'oav eicreveYy.elv oxw
xpoTtw o'i avBpe? xpi’voivxo (Xenophon Hell. I 7, 7). Denken wir
uns nun nach diesem Muster das Dionysios-Decret als Volks
beschluss concipirt, so würde dasselbe etwa lauten: Se§c%0ai xw
Svjp.co Txepl |xev xwv Ypapp.dtcov uv eTxep.jjev Atovüato?, xi)? oiy.o§o|Ra? xou
vew y.a: xij? eiprprqq xou? oup.p.d/00? Soyp.x e^evey/.elv ei? xov §ij|jwv oxi
av auxot? ßouXeuop,evo'.? Ssy.p aptaxov elvor. • x;poxx^ayetv oe xou? xpeoßei?
ei? xov oijp.ov ei? xrjv ixpüxrjv ixxXv]a(av Trapay.aXeoavxa? xou? <7up.p.d/ou?
xou? Txpoeäpou? y.al -/pv^axtaai xxspl uv Xeyouaiv, xrjv Be ßouXv)V xpo-
ßouXeiaaaav e^eveyy.etv vcepl xouxuv ■ exasveoai oe Atovüc.ov y.xX. In dieser
Fassung geht das e? xv;v xpd>xr,v exy.Xv)<jtav ebenso unzweifelhaft
wie in der Inschrift nr. 65 auf die nächste Ekklesie von der
eben tagenden ah gerechnet. Die nicht ganz müssige Frage,
welche Jemand aufwerfen könnte, weshalb nicht erst in jener
Sitzung, wie dies bei anderer Gelegenheit (vgl. CIA. II nr. 52)
geschah, die Auszeichnungen verliehen wurden, ist für die Ent
scheidung, die uns hier beschäftigt, zwar ohne Belang, auch
wenn sie unbeantwortet bliebe. Aber es lässt sich von mehreren
möglichen Ursachen dieses Vorganges die eine mit einiger
Wahrscheinlichkeit geltend machen, dass das Bürgerrecht, welches
Dionysius und seinen Söhnen mit diesem Beschluss decretirt
wurde, bis zur Abreise der Gesandten perfect werden sollte;
dazu aber bedurfte es — das steht fest — abgesehen von der
Ratification durch ein heliastisches Gericht, der Genehmigung
einer nächsten Volksversammlung, in welcher die geheime Abgabe
von mindestens 6000 Stimmen nothwendig war, für welche
zugleich auch in dem Probuleuma ein Termin festgesetzt wird
Z. 31 xou? oe Tipuxavei? xou? xvj? ’Epe^örjioo? oouva: xv;v <!/r ( <pov y.xX. 1
Die hier vorgetragene Ansicht über die durch Stellung
einer Vorfrage erwirkte Autorisation des Rathes, einen Gegen
stand in geschäftsordnungsmässiger Weise auf die Tagesordnung
einer nächsten Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu
bringen, wird sich schärfer präcisiren lassen und eine feste
1 Dem. RgNeaera § 89 S. 1375, 11 -ptuxov luv yäp vopoc Earl xw orjaot
xdjievo; prj ifci'ioa ;:oirj<jaaOai ’AOrjvaTov, ov av 8t 1 avopayaOlav s2{ xov Brjaov
xov ’A0r)va(tov «fiov 5j yEV^aOai noX(xr|V. txEix 1 eraiSav TtetaOf) 6 Srjp.05 xal 8ö
xr)v ocopedv, oux iS xupiav yEv£aOat x?jV radjaiv, lav p.r) xrj ^90) e1? xr]V
Iniouaav ixxXrjofav uxEpEl;axiij)((Aioi ’A0r)va(tuv '}r)9(awvxai v.puß3v]V Lpyjcfuijo-
|j.evot xxX. Vgl. Frankel a. a. 0. S. 35.
Demosthenische Studien. II.
421 .
Stütze gewinnen, wenn es gelingt für diesen staatsrechtlichen
Vorgang einen terminus technicus ausfindig zu machen, und an
seiner Hand wird leicht und sicher ein Kreis von Gegenständen
bestimmt werden können, hei deren parlamentarischen Behandlung
er nach den Bestimmungen der Verfassung in Anwendung kam. Ich
glaube ihn in dem Worte xpa/sipoTovi'a und xpoy/tpoTovsiv gefunden
zu haben. Den Begriff dieses terminus richtig zu fassen, hinderte
bisher eine Conjectur Harpokrations oder seiner Quelle, welcher
man ganz ungebührliche Ehre erwiesen hat; unter xpo/sipoxovta
lehrt dieser (I p. 263 D.): eoikev ’AO^vrjct toioütc ti Yi'Yveaöat,
6x6tav tr t c ßooXrji; xpoßouXaja , dcv)(; ek©epY)Tai eiq t'ov ovjp.sv vj Yvwp.v; •
xpÖTspov yivsta! j'sipoTovia ev tv; ex.y.Xr ( ai'a xoTspov Soxsi xspt twv xps-
ßouXsuöevTwv c/.e4aa0ai -ov S9jp,ov, r) apy.et tö xpoßoüXsup.a. TaÜTa o’ üxo-
0Y)jj.atveTai ev tw Aoclou xpb; v»jv Mi^iS^gou yp«?V- Nichts als eine
mit grosser Vorsicht oder Unsicherheit aufgestellte Vermuthung,
deren Begründung mit der Stelle des Lysias unserer Controle
entzogen ist, ist es, worauf sich die traditionelle Lehre stützt,
dass in der Ekklesie zuerst eine Abstimmung erfolgte, ob sich
das Volk bei dem Gutachten des Rathes beruhigen oder die
Sache in nähere Berathung ziehen wollte, 1 ,von welcher ganz
sachgemässen Annahme' sich Hermanns Lehrbuch (I 5 § 129, 3)
,auch durch Bake Schob hypomn. IV p. 279 ff. abzugehen
nicht veranlasst sieht'. Bakes Auseinandersetzung über die
Bedeutung der xpo/etpoTovta ist wüst und unfruchtbar, aber Be
denken gegen das Sachgemässe einer solchen Ordnung konnte
sie wachrufen. Dieselbe wäre ungeheuerlich, wenn sie die Be
deutung haben sollte, dass die Zulassung der Debatte überhaupt
m das Belieben der Majorität gestellt gewesen wäre; denn das
liefe auf eine rücksichtslose Unterdrückung der Minorität hinaus.
Wenn man aber jener Anfrage eine mildere Deutung geben
und sie etwa auf die Zulassung der Specialdebatte beziehen
wollte, so lassen sich damit die uns bekannten Fälle des Pro-
cheirotonie-Verfahrens nicht in Einklang bringen. Es kann
keine Frage sein, dass es ein Missverständniss der Lysias oder
1 ,War vom Rath ein Probuleuma abgefasst, so wurde dies vorgelesen,
und nun die Vorfrage gestellt, ob das Volk damit einverstanden sei, oder
die Sache noch fernerer Berathung unterzogen wissen wolle. Die Ab
stimmung des Volkes über diese Vorfrage heisst xpo/Eipoiov(«‘ Schoemann
GA. I 384.
422
Hartei.
Harpokration-Stelle ist, von welcher die bisherige Auffassung der
itpo%£ipoTOVta ausging. Jedenfalls ist es eine unumgängliche For
derung gesunder Methode, bei der Feststellung eines Begriffes
von solcher Bedeutung nicht von einer Conjectur, die zudem in
ihrer vorliegenden Fassung mehrfache Deutung zulässt, sondern
von der thatsächlichen Anwendung desselben auszugehen.
Leider sind uns nur wenige Stellen bekannt, welche
uns über den Sinn von xpo/eipoTovsfv Aufschluss geben. Diese
beziehen sich aber glücklicher Weise auf grundverschiedene
Verhandlungen und widerlegen schlagend die auf Harpolcration
sich stützende Meinung. Die erste steht in dem Bericht über
den früher erwähnten (S. 369) Process des Euktemon gegen die
Trierarchen Archebios und Lysitheides, welche öffentliche Gelder
dem Staate vor enthalten hatten. Das Verfahren erinnert an
das der Eisangelie, wobei der Demos über die Vorfrage zu
entscheiden hatte, ob er den Process selber verhandeln oder
aber einem ordentlichen Gerichtshof zuweisen wolle. Der
Ankläger erwirkte einen Rathsbeschluss, welcher offenbar dahin
ging, das Volk möge in dieser Sache Euktemon und jeden
anderen Athener hören und berathen was ihm zu thun das beste
scheine, also etwa nach der Analogie eines gleich vorzuführenden
anderen Decretes, oti oo'/.ei ~fj ßouXfj ay.oösocvtoc tot ovjp.ov ’Euwijpiovo?
■/.«i ctXXou ’AGqvaÜDV tou ßouXojjtivou ßouXeüaacöa 1 ., 8 ti äv auw ooy.fj
«ptoTov etvat.- 1 In Bezug auf diese Vorfrage heisst es nun bei
1 Es ist nur eine etwas andere Form des Rathsgutachtens, die in Aristo-
phanes’ Thesmoph. 372 vorliegt:
EOO^E Tfj ßouX?) TaO£
xrj Ttov yuvouxcov * Ttp.oy.XEi’ E^Ea-ratst *
AuatXX’ Eypap-tiaxsuEV, efcs Etoazpctzr] *
£///.Xy)a(av "oisiv ecoOev zfj [xsar]
TtSSv 0£a[j.ocpopi'tov, fi p.aXtaO’ 7)[j.Tv a^oXrj,
xai yprjixciTl&iv npütza nepi Evpuzloov,
o zi yprj naOetv ixsTvov • aoi/.Eiv yap Boxet
rj[xtv andaaig. zig ayopsustv ßouXsiai;
Auch hier wird der erste Act des gegen Euripides eingeleiteten Eisangelie*
Verfahrens, der die Hoheit des Weiberstaates verlacht, uns vorgeführt.
Das Rathsgutachten bezeichnet nur den Verhandlungsgegenstand, macht
keinen Vorschlag, in welcher Weise Euripides gerichtet und bestraft werden
soll, noch ergreift die Rathsfrau Sostrate das Wort, nicht weil dieser Modus
des Probuleuma auch sonst üblich war, wie Schoemann meint, indem der
Rath einen Gegenstand einfach vorlegte, ohne durch einen speciellen
Demoßthenisclie Studien. II.
423
Demosthenes RgTimokrates § 12 S. 703, 16 'TrpoßooXsutj.a sypx®yj.
p.ETa Tauxa yevo|J.evYj<; i'Av.'kqclac wpooxetpo-cövyjtrev 6 Svjp.oi;, worauf
die Verhandlung vor der Ekklesie erzählt wird. Wenn mit
dieser Trpo'/eipotovta nicht ein wichtiger und selbständiger Act
des Processes hätte bezeichnet werden sollen, sondern nach
Harpokrations Auffassung eine blosse Vorfrage, deren Beant
wortung durch den sofort folgenden Bericht für Jedermann
selbstverständlich, weil bei allen vor das Volk gebrachten
Rathsanträgen üblich war, so hätte der Redner bei der Knappheit
der Darstellung (vgl. S. 370), welche nur die wichtigsten Stadien
des Processganges markirt, darüber kein Wort verloren. Aber
geben wir einmal zu, dass der Rath schon in seinem Pro-
buleuma, wie Schaefer will (I 331), auf Zahlungsverbindlichkeit
der Beiden erkannt habe, also mit einem Verdict vor die Ekklesie
getreten sei, ist es denkbar, dass in einer Rechtssache, in welcher
die Angeklagten noch nicht vernommen worden waren, ja wie
hier noch nicht einmal sicher standen, das Präsidium der
Ekklesie die Zumuthung machen konnte, dieselben ungehört
zu verurtheilen. Ja selbst wenn es sich nur um ein präjudici-
rendes Votum auf Verfolgung handelte, ist Ausschluss der Debatte
nicht anzunehmen. Das aber bedeutete die Procheirotonie in
dem bisher angenommenen Sinne. Es ist nun aus der uns
vorliegenden Darstellung nicht mit Sicherheit zu entnehmen,
ob in derselben Ekklesie, in welcher die lipo/etpotovi'a erfolgt
war, auch sofort die Schuldfrage verhandelt wurde und ob nicht
vielmehr vorerst der Rath autorisirt wurde, die Sache auf die
Tagesordnung einer neuen Sitzung zu setzen und ein bezüg-
Antrag der Willensmeinung des Volkes vorzugreifen, sondern weil dies
bei diesem Verhandlungsgegenstand gesetzliche Norm war, der Ekklesie
durch eine Art erster Lesung die Initiative zu wahren. r.p£>xa heisst es im
Probuleuma, weil die Gegenstände der Procheirotonie, wie vielleicht aus
einer gleich anzuführenden Stelle des Aeschines gefolgert werden darf,
den Vorrang vor allen anderen Berathungsgegenständen hatten. — Einen
besseren Beleg dafür, dass der Rath auch manchmal in Sachen, über
welche von ihm ein Vorschlag zu erwarten war, der Ekklesie die Initiative
überliess, bietet das Rathsgutachten über die Bekränzung des Rathsherrn
Phanodemos, über welches wir früher gesprochen (CIA II nr. 114).
Nach den dort mitgetheilten Zeilen des Probuleuma heisst es: to ok
apyüpiov Etvai -o sic rov aretpavov otioOev av tw StJu.o> boxet. Vgl. Riedenauer
Verh. der phil. Ges. in Würzburg (1862) S. 84.
424
Hartei.
liches Probuleuma vorzubereiten. 1 Aber selbst wenn auch dies
nicht der Fall war und auch nicht so gemacht werden musste,
indem es sich nicht eigentlich um die Untersuchung und Ver
urteilung einer straffälligen That handelt, so bleibt doch das
7ipo-/£'.potove'?v als ein selbständiger Act bestehen, dem eine andere
als die ermittelte Bedeutung nicht unterlegt werden kann.
Greifbarer tritt uns die Bedeutung dieser Vorfrage bei
dem wirklichen Processverfahren entgegen. So hat in dem
ausgebildeten Eisangelie-Process der Rath den Antrag auf
Erhebung der Anklage bei der Ekklesie einzubringen und ihre
Entscheidung abzuwarten, ob sie auf dieselbe eingehen wolle
und erst wenn die Ekklesie sich als Gerichtshof zu constituiren
beschlossen, weitere Anträge vorzubereiten und zu stellen. So
ist die Verhandlung des ersten Tages im Process der Feldherrn
vom Jahre 406, in welchem Frankel ein noch nicht zu fester Norm
gelangtes Eisangelie-Verfahren sehen will, eine Procheirotonie,
als deren Ausgang der Beschluss anzusehen ist tt,v oe ßouXrjv.
TcpoßouXeüuacav eiaevefzeiv otm Tpctrw ot avopsp zpt'votvio (Xen. Hell.
I 7, 7); denn darin lag ausgesprochen, dass der Process vor
der Ekklesie geführt werden sollte. Als das Resultat einer
Procheirotonie ist die Antwort auf die Anfrage, wie mit jenen
verfahren werden solle, welche das Gebiet der befreundeten Stadt
Eretria verletzt, 2 anzusehen, die uns in der eben besprochenen
1 Ausser aller Frage stiinde dies, wenn die Beziehung der Worte § 196
S. 761, 23 h xpiaiv E?sAE-)7_0kvTa Sixaanjploif auf die erste und zweite
Ekklesie und das eigentliche Dikasterion von 1001 Heliasten, vor welchen
die gegen Euktemons Antrag erhobene Suspensionsklage verhandelt
wurde, zweifellos wäre. Indessen scheint mir Schaefers (I 332,) Deutung
der drei Instanzen mit Rücksicht auf § 9 ff. (tou 31 Jtpdyp.<rco? ou/.ft’ ovto?
Äp.oiußr)Ti]a(p:G'j, ctXXd upGrov p.sv t% ßouX% xaTEyvtnxuia?, eIzch tou oqy.OJ
plav fjp.Epav oXrjV toutoic au-oi? «vaXuaavroc, 7ipo? ok toutoi? Sixooxrjploiv
3uoTv Et? k'va xal yOJ.ojc Et|/r)(pitjij.kvwv und gleich darauf xct yvojaOkvr’ üjto rrj?
ßouXrj? xal tou ojjpiou xal xoü otxaaTvipiou) als die einfachere und natür
liche, wornach Rath, Demos und eigentlicher Gerichtshof gemeint’sind.
Mithin wurden die Verhandlungen in der Ekklesie mit Rücksicht auf
ihr Schlussresultat als eine Instanz betrachtet.
2 Der vo'po; EloaYYsXTtxbs bestimmte die Zulässigkeit der Eisangelie Ectv xt;
töv orjpov tov ’AOrjvatcov xaTaXu7] 5) auvb) r.oi Im zaxaXuaEi tou Srjpou q kxatptxov
Gwia.'fa'cq Vj Ictv Tt? 7toXiv Tiva 7Epoooi r; vau; 5) ~zC}yl ?) vauxixrjv oTpaTtav,
7] prjroip S>v p.7| Aly*] Ta aptaxa x6> Ttü ’AOrjvaltov yprjjjtaTa Xap.ßavwv
Demosthenische Studien. II.
425
Inschrift CIA. II nr. 65 vorliegt Z. 5: osoo/Oa: xw ov^.u ixepi p.sv
xwv ex: xxpaxeuaa[j.evoiv ei? xvjv xr)v ’Eptxptewv xr,v ßou’AvjV xpo-
ßouXsüaao-av e^eve-pieiv ei? x'ov S^p.ov ei? xrjv xpwxvjv ex.y.Xv)<Ttav, oto>?
av oly.T/V Swc: y.axa xou? vöp.ou?. Als eine Species dieser Trpo^eipoxovta
aber wird die y.axa/etpoxovia aufzufassen sein, mit welchem Namen
regelmässig, so weit ich sehe, im Probolen-Verfahren die fin
den Angeklagten ungünstige Vorabstimmung in der Ekklesie,
durch welche dieser einem ordentlichen Gerichte zur Aburthei-
lung überwiesen ward, bezeichnet wird. 1 Wenn eine Majorität
sich dafür nicht fand war bekanntlich die Sache damit erledigt.
Die feste Bedeutung eines technischen Terminus hat ferner
das Wort xpo-/e:poxov:a in dem Verfahren des Scherbengerichtes,
Hypereides RfEuxen. XXII und XXIII. Also auch die Städte der Bundes
genossen waren unter den Schutz desselben gestellt.
1 Harpokration s. v. xaxa/Etpoxovla (I 172 D.): £Go? i)v ’A0>]v;r)<jt y.axa xwv apyo'vxojv
xai y.axa xtuv cuxooavxwv jipoßoXa? ev xw o/jaoi xtOeaGat ■ e? Se xi? xaxayEtpoxovr]-
GeÜ], ouxo? EiorjyExo sl? xo oiy.acxrjpiov xxX. — Dem. RgMeid. § 6 S. 516, 7
y.al auxö? TiXrjya? EtXr)<pcu? . . . . rjv üizlp xouxcov dYavaxxvjaa? y.a: auvopyiaSEl;
xaxaj(Eipoxov{av ö 8rj|j.o? E~o:y Erato, xaüxrjv Etripyopat. — § 2 dXXa uta yvohrp
xaxEyEtpoxo'vrjasv auxoü. — Aeschines RgKtes. § 52 tu? dxsSoto xptdxovxa ptvtüv
apa xrjv x 1 el? aüxov üßptv y.al xijv xou o/p.ou xaxayEtpoxovtav, ijv ev Atovuaou
y.axE^£ipoxovr)OE MeiSIou. — Dem. RgMeid. § 175 S. 571, 8 ßoüXopat XQLV'JV
üpüv, io a. ’A., xai oatov ybr], y.axa^Etpoxovrjaavxo? xou Srjp-ou jxep7 X7]V EopxrjV
aoiXEtv, 6(j.eT? xaxEyvojxaxE, eijtEtv .... xpioxov psv xolvuv, Iva 7tptAx7]? xfj?
xsAsuxala? yEfovulas [j.vrjoG(ö xarayvojoEtos, rapl xd [j.uaxr'pt’ aSixsiv EuavSpou
xaxEj^Eipoxo’vrjaEV 6 orju.o; xou 0e<tixie’cl>s xpoßaAopfvou auxbv Msvtxxcu ....
(§176) t( oüv Jio'.rjaavxo^, tu a. ’A., xaxsjtEtpoxovrjaaxE xou EuavSpou; .... xaxE^Eipo-
xovrjaaxE p.sv 3td xaüxa, xai ouS’ bxiouv aXXo jxpoorjv, EttjsXOo'vxa 8’ Et? xb
otxaoxjiptov EßoüXsoOE (J.EV Gaväxco xoXdaat, xou 8e xpoßaXop^vou 7:eio0e'vxo;
x/v 8(xr]V xe Ttaaav ätpEtvai rjvaYxaaax’ auxbv, r;V yiprjxEt xpo'xEpov (^v 8e Suoiv
auxr) xaXdvxoiv), y.al xpoaEXtpjaaxE xa? ßXdßa?, ä? ex! xrj xaxa^Etpoxovfa pivcuv
eXo^S^ex’ aüxw YEYEvrjaOat xpo? 6|j.ä? avGptuxo?. — Nur scheinbar wird xaxa-
/EtpoxovEtv von der Verurtheilung des Timagoras, der als Gesandter am
persischen Hofe im Jahre 368/7 (s. Schaefer I 84) das Interesse Athens
preisgegeben zu haben beschuldigt war, gebraucht, Dem. RgdGes. § 31
xaüx’ dtp’ ou ybyovEV fj xoXt? ou8ei? xojxoxe p/ast xaOEtv ouSsva? xpEaßct?,
o88e Ttp.ayo'pav, ou Oavaxov xaxE)<Etpoxovr)o£v ö orjpo?, oder von der Verurthei
lung der Trierarchen nach der Seeschlacht gegen Alexandros Dem. R. vom
trierarch. Kr. § 8 S. 1230, 18 xwv xpujpdpywv xou? |j.£iJ.toOAxo'xa? xd? xpirjpapyja?
alxttoxaxou? xou yEYEVyü-E'vou vopftovxE? xapEOtuxaxE Et? xo Stxaaxrjptov xaxa-
/Etpoxov^aavxE? jxpo8E8toy.Evat xd? vau? xai XsXotXcvat xrjv xd^tv (vgl. Kirchhoff
ii. d. R. v. trier. Kr. a. a. O. S. 103). Aber auch hier bezieht es sich auf
die Procheirotonie im Eisangelie-Verfahren, wobei, wie wir sahen, zugleich
das Strafmass bestimmt wurde, liier die Todesstrafe.
426
Hart el.
das sich auch als eine Art von Schiedsgericht des Volkes
bezeichnen lässt, vor welches die Führer gleichmächtiger Parteien
treten, damit dieses durch zeitweilige Verbannung des einen den
Kampf entscheide und den Staat von den Nachtheilen einer
schwankenden Politik befreie. 1 Nicht aber in jeder Volksver
sammlung konnte das bezügliche Verfahren eingeleitet werden,
sondern nur einmal des Jahres, in einer ordentlichen Versamm
lung der sechsten Prytanie wurde bei dem Demos die V orfrage
gestellt, ob zur Vornahme des Ostrakismos geschritten werden
solle oder nicht. Platte sich die Ekklesie dafür entschieden,
was wohl nie geschah, ohne dass heisse Debatten vorausgingen,
so erfolgte dann in einer späteren in derselben Art wie bei
Privilegien-Ertheilung constituirten Ekklesie von mindestens
6000 Theilnehmern die definitive Entscheidung und Abstimmung,
deren Modus uns Plutarch Arist. c. 7 erzählt. Hatte das Volk
jene Vorfrage nicht bejaht oder war die erforderliche Minimal
zahl der Stimmenden bei der entscheidenden Abstimmung nicht
erschienen, so konnte innerhalb dieses Jahres selbstverständlich
der Ostrakismos nicht wieder beantragt oder vorgenommen
werden. Jener erste die Vorfrage an die Ekklesie richtende
Act führt den Namen ixpoyetpoxovta, wie Aristoteles’ Zeugniss
lehrt im lex. rhet. Cant, im Anhänge zu Porsons Phot. p. 672, 13 ff.
unter zupia vj ezzlorjoia: erc'i S& rr ( c Izxijs txpuxaveiai; tipb? xolc eipYjpivoti; zai
7C£pi ~?j; öoxpazocpcpia? txpoyeipoxoviav SiScaOat ei oozsl v) p.r ( (eic^epeiv
to ocxpazov ergänzt Meier). Allerdings ist hier nicht xpeyeipoxovi'av,
sondern etnyeipoxoviav überliefert, aber der Fehler ist so evident wie
die von Meier 2 empfohlene Verbesserung; denn eine andere auf
Philochoros zurückgehende Stelle desselben Lexicons p. 675, 12 ff.
(= Müller FHG. II 396 fr. 79) unter oaTpaziap-ou Tpöito; lautet:
'bihoyopcc ezxiOexat xcv ocrxpaziop.bv ev x?) ■/' Ypotifuv oüxm 1 xpoy e ipoxovel
p.sv 6 itpo x^? ff xpuTaveia? ei oozet xo baxpazov ei<r<pepetv. Aus
der Fassung der aristotelischen Worte schloss Zuborg, 3 dass
diese staatsrechtliche Einrichtung nicht nach der Verbannung
1 Vgl. Lugebil Ueber das Wesen und die historische Bedeutung des Ostra
kismos in Athen N. Jahrb. f. Phil. Supplem. IV 119 ff.
2 Meier im Halleschen Lectionskatalog 1835/6, eine Abhandlung, die ich
selbst nicht einsehen konnte.
3 In seiner Abhandlung ,Der letzte Ostrakismos“ im Hermes XII 198 ff.
und XIII 141 ff.
Demosthenisclie Studien. II.
427
des Hyperbolos abgeschafft wurde, sondern noch im vierten Jahr
hundert in Geltung war und somit auch diese Art der Procheirotonie
in üblicher Weise fortbestand. Für völlig unnütz halte ich es über
den vermeintlichen Widerspruch zwischen den Zeitangaben des
Aristoteles und Philochoros zu grübeln und nach Lösungen zu
suchen, da daraus einfach zu entnehmen ist, welches Intervall
zwischen der Procheirotonie und der wirklichen Abstimmung in
einem besonderen Fall oder in der Regel verstrich; denn offenbar
hat Philochoros den gewiss nicht minder fixirten Termin dieser
im Sinne, indem er nur bemerkt, dass vorher die Procheirotonie
stattzufinden hat, 1 ohne sagen zu wollen, wie lange vorher. Auch
darüber glaube ich kein Wort verlieren zu dürfen, dass die
harpokrationische Erklärung auf die Procheirotonie des Ostra-
kismos ganz unanwendbar ist; doch was der Rath dabei zu
thun hatte, ist zu untersuchen.
Obwohl unsere Berichte über das Verfahren bei dieser
Procheirotonie keinerlei Veranlassung bieten, der Ingerenz des
Rathes nachzuspüren, hat doch diese Frage, nachdem Grote
(II 447) den Anstoss gegeben, eine mehrfache Untersuchung-
erfahren, am eingehendsten durch Lugebil (a. a. 0. 138 Anm.),
welchem Gilbert (S. 229) zustimmt. ,Musste der Procheirotonie
des Demos ein Probuleuma des Rathes vorangehen, und zwar
so dass nur in dem Fall, wenn sich dieser für die Ostrakophorie
entschieden hatte, diese Frage auch der Ekklesie vorgelegt
wurde? Oder war die Entscheidung ganz der Ekklesie über
lassen, so dass der Rath mit dieser Angelegenheit nichts zu
schaffen hatte?' so formulirt Lugebil die Fragen und verneint
die zweite. ,Vielmehr wird zuerst der Rath sein Gutachten
darüber abgegeben haben, ob Ostrakophorie vorzunehmen sei
oder nicht. War er dafür, so konnte die Ekklesie sich seinem
Gutachten anschliessen oder es verwerfen. Hatte aber der Rath
entschieden, dass in dem Jahr Ostrakophorie nicht stattfinden
solle, so war sie eo ipso auch ausgeschlossen und der Demos
hatte hierüber nicht mehr zu berathen'. Diese Annahme und
ihre Begründung ist durchaus unhaltbar. Wir werden noch
Gelegenheit haben, auf andere gesetzliche Bestimmungen zu
stossen, welche sich mit der Geschäftsordnung der Ekklesie
Vgl. Gilbert a. a. O. S. 230.
428
H artel.
beschäftigen und für bestimmte Versammlungen bestimmte
Gegenstände der Verhandlung ein für alle Mal festsetzen; es
unterliegt keinem Zweifel, dass wir es auch hier mit einer
derartigen gesetzlichen Norm zu thun haben. Diese nun wäre
unnütz und bedeutungslos, wenn es gleichwohl dem Ratlie
freigestanden hätte, die betreffende Anfrage an die Ekklesie
zu richten oder nicht, und der Wortlaut gestattet nicht sie
aus dem Grunde erlassen zu denken, damit durch sie ver
hütet werde, öfter als einmal innerhalb eines Jahres die
Ostrakophorie einzuleiten. Wenn dem Rath das Recht ein
geräumt war, diese gänzlich zu verhindern, sollte es ihm
versagt gewesen sein, das dagegen völlig belanglose Recht zu
üben, die erste nichts entscheidende Lesung nach Gutdünken
auf die Tagesordnung einer Ekklesie zu setzen? Die Verord
nung hat wie ich glaube nur einen Sinn, wenn sie die Bule
zur Stellung der Vorfrage verpflichtete und ihre exacte Durch
führung war dadurch am besten gesichert, wenn von vornherein
jene bezeichnet waren, welche für die Unterlassung die Verant
wortung zu tragen hatten, d. h. die Buleuten einer ein für
alle Mal fixirten Prytanie. ,Aber nimmt man dies an' wendet
Lugebil ein ,so wäre ein Probuleuma des Rathes, wenn dieser
sich gegen die Ostrakophorie entschieden hätte, werthlos ge
wesen, da die Frage in der Ekklesie auch bejahend beantwortet
werden konnte. Wenn aber der Rath die Frage nur bejahend
und nicht verneinend entscheiden konnte, so war jede Berathung
darüber in seinem Schoss ganz unnütz'. Es mag dagegen nicht
eingewendet werden, dass mit diesen Argumenten sich die
Omnipotenz des Rathes oder die Ueberflüssigkeit seiner Vor
beschlüsse in allen anderen Fällen auch beweisen Hesse, noch
wollen wir darauf hinweisen, dass es uns nicht an Beispielen
fehlt, dass ein Probuleuma von der Ekklesie einfach abgelehnt
wurde; denn Lugebils Argument wird hinfällig durch die
Beschaffenheit der mit der Procheirotonie verbundenen Pro-
buleumata, welche in der Regel in keiner Weise der Meinung
des Demos präjudicirten, sondern rein formeller Natur waren
und somit in diesem Falle Jedermann nur darüber zu sprechen
aufforderten, ob in diesem Jahre das Scherbengericht stattfinden
solle oder nicht. Darin liegt eben, wie wir noch weiter sehen
werden, die staatsrechtliche Bedeutung der Procheirotonie, dass
Dcinosthenisclie Studien. II
429
jeder Bürger nicht gebunden noch beeinflusst durch ein Votum
von welcher Seite immer rathen und beantragen sollte, was das
Interesse des Staates zu erfordern schien 1 und dass so dem
Demos die Initiative und erste Entscheidung theilweise zurück
gegeben ward, die er für gewöhnlich in die Hände eines
kleineren Vertretungskörpers, der Bule, gelegt hatte.
Es dürfte nun auf den ersten Blick kühn erscheinen,
diese Art des Verfahrens ohne weiteres auf einen Theil der
laufenden Geschäfte wie die Verhandlungen mit Gesandten
auswärtiger Staaten zu übertragen und anzunehmen, dass wie
bei gerichtlicher Verfolgung von Staatsverbrechen und beim
Ostrakismos ein Präjudiz der Ekklesie erforderlich war, so
bei der Einführung von Gesandten und der Verhandlung über
ihre Botschaft erst die Vorentscheidung des Volkes eingeholt
werden musste; ja man müsste vielleicht diese Vorfrage auf
Fälle von besonderer Wichtigkeit oder strittiger Competenz
wie die Botschaft des Dionysios und die philippischen Friedens
verhandlungen beschränken, wenn nicht ein weiteres Zeugniss
für den terminus ttpo/eipoToveiv dringend dazu aufforderte, indem
es gleichfalls die harpokrationische Interpretation klärlich aus-
schliesst. Aeschines theilt in der RgTimarch § 23 ein Stück
jenes alten Gesetzes mit, welches die ekklesiastische Praxis
regelte: y.ai xß? zeXeusi touc spoeBpou? ^pTip-ax^siv; erceioav t'o /.aGdpciov
Trspievs/Ovj y.ai 6 xvjpui; xa? ttaTptcui; sü/ap su?Y)Tai, trpo/e tpoxov sTv
y.sXsusi toi>s xrpoeäpou^ -Trspt tepwv töv xaxptwv y.at ocüov y.at y.vjpuljt
y.at xpscßetatc, y.at p.exa xaux’ sixsptoxa 6 y.ijpu^ xii; ayopsuetv; ßoüXexat
xwv iwsp TiEWr5 X0VTa e'v tsyovoxwv. Es mag zunächst hier noch
unentschieden und ununtersucht bleiben, ob in den Worten tu;
äyopeüsiv ßoüXsxat, der stehenden Formel für Eröffnung der De
batte, 2 an Verhandlungen über die Gegenstände der Procheiro-
tonie zu denken und ob mit den hier bezeichneten Gegenständen
der ganze Umfang der der Procheirotonie unterworfenen. Ange-
1 Die öffentlichen Urkunden über den Act der Procheirotonie enthielten
demnach keinen Namen eines in Aussicht genommenen Candidaten des
Ostrakismos; diejenigen über die Abstimmung nur einen, den des Ver
bannten. Daher denn die Tradition über den letzten Ostrakismos schon
kurze Zeit, nachdem er stattgefunden hatte, sich in unsicheren Ver
muthungen über die Personen, auf die es abgesehen war, ergehen konnte.
2 Dem. Rvkr. § 170, Aesch. RgKtes. § 23, Aristoph. Ach. 45.
Sitzungsber. d. phil.-Mst. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 28
430
Hartei.
legenheiten erschöpft sei, oder ob nur die Procheirotonie über
diese ein Vorrecht vor anderen genoss. Jedenfalls steht durch
dieses Zeugniss fest, dass über sie procheirotonirt wurde, dass
der eigentlichen Tagesordnung Anfragen Tcspi Ispwv -/.ai beim und
über auswärtige Angelegenheiten vorausgingen, indem der Rath
damit wie in den eben erläuterten Fällen jedem Athener Gelegen
heit bot, sich darüber zu äussern und sich autorisiren liess, sie
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, bezügliche
Probuleumata auszuarbeiten, Gesandte und Bittsteller ein
zuführen. Die Richtigkeit dieser Angabe, so weit sie Cultus-
angelegenheiten betrifft, welche unzweifelhaft in den Kreis
der ispd y.ai ocia gehören, lässt sich nun durch eine Inschrift aus
01. 111/4 = 333/2 v. Chr. in willkommener Weise bestätigen.
Dieselbe betrifft das Gesuch der Kaufleute aus Kition um die
Erlaubniss, ein Heiligthum der Aphrodite zu erbauen, betrifft
also eine Kleinigkeit, für welche zudem Präcedenzfälle Vorlagen,
und beweist gerade dadurch um so mehr die Not.hwendigkeit
eines Vorbeschlusses in wichtigeren Angelegenheiten derselben
Gattung. Sie lautet nach Köhler CIA. II nr. 168:
[0]eoi. 'EG Niy.oxpdxou; ap"/ovxo; ex! vr t q hx-(€ibog irpJnv)? xpuxa-
vstac • x wv zposopwv sirsiii^iSsv ©sop.kcc «byppouffioi; • sboijsv xp ßouXst'
Avxiooxo; ’AxokAocajpcu Soxak^xxto; sixsv • xxepi wv k^youaiv ot Kittet;
xxspi xv)<; lBp6a£iw<; xp Aopobi'xvj xoü ispoü, eipYjipi'cöai xeT ßouksi xou;
xposopou; ol dv kd/o)[c]i xposBpsüsiv sig xvp xxpthxrjv EtwkYjat'av xpci;aY a Y e ' v
aüxoui; y.ai /pv)|j,axiaai, Yviüpvjv 3s £u|j.ßdAkso0ai rgg ßoukvj? st; xov Svjpov
oxi So-aeI xy) ßouksT, daouo-avxa xov Svjpov xwv Kixieiwv xxept xyjc üSpÜGSiw;
xoü ispoü y.ai akkou ’Aövjvaiwv xoü ßouAopivou ßouksÜGaGÖai o xt äv aüx£>
ooy.st äpiGxov sivat.
’Exi Niy.oxpdxoop v.p/o'ncg sxi xvjc ITavSioviSo; Seuxepa; xpuxavEtac -
xwv xposopwv ereeilfl^iijev «bavooxpaxoc 'hikafo^c • s'8oi;sv xw 3/iJ.w •
Auzo[u]pyo? Auxcspovcc Bouxdov]c eEicev • xxspl wv oi svxopoi ot lvixisic
Eoo^av Ivvop.a IxexEÖeiv aixcüvxs; xov oijjj.ov /wpfou Hvxxvjgiv ev w iopü-
Govxai isp'ov ’AippoSixn)?, oeoö-/6ai xw cr,[j.w ooüvat xot; sp.-opci; xfiiv Kixiswv
Ivy.xTpiv /[wjpiou ev w lopÜGOVxat x'o isp'ov vqg ’A®pooi'xv]c, y.aöäxsp y.ai
ot AiYiiuxtoi xb xyj; TaiSo? isp'ov iSpuvxon.
Die Stele dieser Inschrift hat das Eigenthümliche, dass
sie einen Raths- und einen Volksbeschluss enthält und dass
der Rathsbeschluss eigentlich nichts weiter ist als eine Auf
forderung an jeden Athener, der in dieser Ekklesie erschienen
Demostheniscbc Studien. II.
431
war (daoicavra tgv o^[j.ov . . . aXXou ’AOvjvatiov tou ßouXop.svou), An
träge zu stellen, indem er zugleich beantragt, die Verhand
lung darüber auf die Tagesordnung der nächsten Ekklesie zu
setzen. Beides ist singulär und verlangt Aufklärung. Köhler
(im Hermes V 352), legte sich den Sachverhalt so zurecht
dass der Rath, an welchen sich die im Piraeus residirenden
kyprischen Kaufleute aus Kition mit dem Gesuche gewandt
hatten, ein Grundstück erwerben zu dürfen, was ihnen als
Fremden nicht gestattet war, um darauf ein Heiligthum ihrer
Landesgöttin Aphrodite zu bauen, ,an dem Zwecke dieser
Bewerbung und dem fremdländischen Charakter des
Cultus Anstoss genommen und daher anstatt einen directen
Antrag beim Volke einzubringen, wie es die Regel war, sich
begnügt, die Proedren zu ermächtigen, die Sache in der nächsten
Volksversammlung zur Verhandlung zu bringen und zu diesem
Zwecke die Petenten in derselben einzuführen. Hier in der
Volksversammlung war der Präcedenzfall der Aegyptier geltend
gemacht 1 und auf Grund dessen auch das Gesuch der Kitier
bewilligt worden. Aus diesem Sachverhältniss erklärt es sich,
dass der Rathsbeschluss besonders auf der Stele eingetragen
ist'. Ich glaubte in der Abhandlung ,Demosthenische Anträge'
S. 521 g annehmen zu dürfen, dass ein in der Bule gestellter
Antrag dem Gesuch der Kitier zu willfahren nicht die Majorität
erlangt habe, und erblickte in dem Rathsbeschluss ein ablehnendes
Votum, indem die Bittsteller mit ihrem Gesuche vor die
letzte Instanz der Ekklesie gewiesen wurden; einigermassen
bestärkte mich in dieser Meinung; dass das Raths- und Volks-
decret die Namen verschiedener Antragsteller trägt, wodurch
sich mir ein Widerspruch zwischen beiden, ein Kampf streitender
Meinungen zu verrathen schien, welchen das Rathsdecret zu
verdecken ja seine Gründe haben konnte. Jedenfalls wäre es aber
von den Kitiern, die wie Köhler aus dem Fehlen des Schreibers
1 Nothwendig ist diese Deutung nicht. Vielmehr scheint dieses Präcedenfc-
falles mit den Aegyptern deshalb gedacht zu werden, weil damals die
Bedingungen für derartige Privilegien festgestellt worden waren und alle
weiteren Fälle nach diesem Formular erledigt wurden, ganz so wie
CIA. II nr. 11 in dem Rechtsvertrag mit Phaselis auf die Bestimmungen
des mit Chios geschlossenen Vertrages verwiesen wird und auf anderes
anderswo.
28*
432
Hartei.
und der Bestimmungen über Aufstellung der Inschrift erkannte,
die Aufzeichnung besorgt haben werden, keck gewesen, diesen
Widerspruch zu verewigen. Jetzt können wir so complicirter
Erklärung, zu welcher in dem Wortlaut selbst kein Anhalt liegt,
entbehren. Aus der Stelle des Aeschines wissen wir, dass in
Cultusangelegenheiten (xspi tepüv y.ai ocn'wv) die Procheirotonie
gesetzlich normirt war, und der erste Beschluss unserer Inschrift
ist wenn auch formell als Rathsbeschluss bezeichnet (ISoijsv Tr t
ßouXvj — e<J/r,<pMJ0ai zei ßouXei), wie seine Aufzeichnung neben dem
Volksbeschluss und die mit diesem völlig gleichartigen Prä
scripten verbürgen, in Wahrheit ein in der Ekklesie der ersten
Prytanie dieses Jahres zur Abstimmung gelangter und angenom
mener Volksbeschluss. 1 Unter diesem Gesichtspunkt erscheint
sofort das ganze Sachverhältniss in einem andern Lichte, sowie
daraus wieder die Procheirotonie als ein Act von besonderer
staatsrechtlicher Bedeutung erkannt wird. Der Rath hatte mög- ,
lieber Weise seine Gründe, in diesem Fall nicht sofort mit
einem die Petition der Kitier entscheidenden Probuleuma vor
den Demos treten, jedenfalls konnte er aber gar nicht ver
langen, dass schon in der ersten Ekklesie darüber verhandelt
1 Ich führe für diese meine Auffassung und zur Ergänzung des früher
(S. 418) Gesagten, indem ich auf die Frage bei anderer Gelegenheit
zurückkommen werde, hier nur CIA. II nr. 403 an und zwar das erste
Stück jenes ,Aktenfascikels‘, um einen treffenden Ausdruck Kirchhoffs zu
wiederholen, welcher sich auf die Verwendung der in dem Heiligthum
des yjpcoi; iazpog befindlichen Weihgegenstände im Betrage von etwas über
230 Drachmen bezieht. Es handelt sich wie in obigem Decret um eine
unzweifelhaft ,heilige 4 Massregel, welche der Procheirotonie unterworfen,
durch ein ganz gleichartiges Decret vor das Volk gebracht wird. Das
selbe wird als Rathsbeschluss bezeichnet Z. 13 eoo£ev zfj ßovXfj (so Köhler,
während G. Hirschfeld im Hermes VIII 351 ohne Grund die Zeile durch
xai tw 07]|j.o) ergänzt hatte), setzt den Termin der Verhandlung fest,
empfiehlt aber über diesen formellen Antrag hinausgehend zugleich die
Wahl einer Commission, ohne weiter der Entscheidung der Sache zu
präjudiciren, Z. 20 OEÖofyOoa teT ßouXef xou; XayJo'vTa; 7Tpodö[pou<; ei<; rrjv
ercioüaocv ixxJXqatav ypypazlaou xtX. Trotz dieser formellen Charakteristik
ist es aber ein veritabler Volksbeschluss, woran hier nur der doch sehr
zufällige Zusatz in den Präscripten Z. 9 ixxXqala xupla sv tu» Oecxzpo) nicht
zweifeln liess. Was dieser Zusatz hier leistet, wird in dem obigen Decret
durch twv 7üpodöpeov STTE^cptfov 0£o<piXo<; ( I>7)YOuaio<; erreicht. Der Mangel
der vollständigen Formel e8o!*e xrj ßouX9j xat toj in den voraus
geschickten Protokollen kann nichts dagegen besagen.
Demostlienische Studien. II.
433
und endgültig abgestimmt werde; dazu bedurfte es der Vor
frage, deren Formular uns also in dem ersten Decret er
halten ist, wornach jedem Athener, auch wenn er nicht JBuleut
war, der Weg zur Antragstellung eröffnet wurde. So finden
wir nun auch nicht den Rathsmann Antidotos als Antragsteller
des Volksbeschlusses, sondern Lykurgos, der nach dem Bios
xai icep't tspwv icoXXdx.i? euts, dessen informatorische Thätigkeit
auf dem Gebiete der lepa Stor/.r,ci? U. Köhler im Hermes I 320
schildert. Und endlich ist es klar, weshalb die Stele das
Raths- und Volksdecret enthalten musste; denn beide zusammen
bezeugen erst völlig die auf verfassungsmässigem Wege er
wirkte Genehmigung des Gesuches. Beide aber waren den
Petenten zugestellt worden, das erste als Legitimation für das
Erscheinen in der Ekklesie, das andere als definitive Erledigung
des Gesuches.
Nachdem durch dieses inschriftliche Zeugniss nicht bloss
der Begriff der Procheirotonie, sondern auch das dieselbe einlei
tende Probuleuma wünsehenswerthe Bestätigung und Aufklärung
gefunden und das Zeugniss des Aesehines an Zuverlässigkeit
nicht wenig gewonnen hat, wäre es von nicht geringer Bedeutung
in den staatsrechtlichen terminus lepa -/.cd oa:a den richtigen
Einblick zu gewinnen und den Kreis der darunter begriffenen
Verhandlungsgegenstände genauer zu bestimmen. Leider ist
nun die wichtige Stelle nicht einmal ganz heil überliefert,
indem alle Handschriften itepi lepwv xwv xaxpiwv xai zyjpu^t xai
xpeußeiai? xai oui'uv lesen. Doch schon Pollux VIII 95, welcher
als Tagesordnung der vierten regelmässigen Ekklesie die lepa
xai oaia bezeichnet (yj oe xexctpxv) xepi lepöv xai ociwv), bestimmte
Benseler irspi lepüv xwv xaxpt'wv xai öalwv zu schreiben. Man
wird einen Schritt weiter gehen und xiöv xaxpüov, welches
vermuthlich die Worte xai beim von ihrem Platze verdrängte,
ganz streichen dürfen, denn bei Pollux findet sich der be
schränkende Zusatz nicht, dass nur die ispa xa xäxpia, also die
xdxpiot Quci'ai, welche den durch Psephismen des Volkes und
die jüngere Sacralgesetzgebung eingeführten neuen Festen (exi-
ösxoi; sopxai?) sehr nachstanden (Böckh Staatsh. I 2 296), vor
dem Volke zur Verhandlung kamen. Wichtiger aber ist,
dass in Ispa xai ocia uns eine feste Formel vorliegt, die den
Zutritt eines Epithetons zu keinem der beiden Begriffe
434
Hartei.
gestattet. 1 Was nun die Bedeutung derselben betrifft, so erfreut
sich die von Schoemann auf Grund des harpokrationischen
Artikels s. v. oatoc statuirte, dass ispa xal Batet sacra et profanct,
alle religiösen und weltlichen Staatsangelegenheiten, -/p-^p.a-a tepä
xal oata heilige und nicht heilige Gelder bezeichnen, so weit
ich sehe, fast allgemeiner Anerkennung. 2 Ich halte das Zeugniss
des Harpokration und Didymus für irrelevant in dieser Frage,
da ersteres nachweisbar auf missverstandenen Stellen der Bede
gegen Timokrates beruht, und glaube dass der gesammte übrige
Gebrauch des Wortes satoc dagegen protestirt, indem es in dieser
Verbindung sein Gegentheil ,unheilig' ,profan' bedeuten soll,
und dass wo die Formel sich findet sie nur auf heiliges Recht,
Opfer, Pompe, Feste sich bezieht und dass nur eine eigen-
thümliche Art der Verwaltung und Verwendung dieser beiden
im attischen Staatshaushalt so überaus bedeutenden religiösen
Fonds und Revenuen (-/p-pp.aT« ra p.ev Ispa Ta o’ oaia Dem.
RgTimokrates § 82. § 1201 eine Zweideutigkeit des Ausdrucks
mit sich bringt, welche hie und da oata als Synonymum für Sqp.oaia
erscheinen lässt, und erkenne demnach in den Stellen des
Aeschines und Pollux nur Verhandlungsgegenstände sacraler
Natur. In eingehender Weise will ich in einer der nächsten
Studien diese Behauptungen zu begründen versuchen. Indem
1 Die Belege sind am vollständigsten von Taylor zu Aeschines’ RgTimarchos
§ 23 (Dem. et Aesch. VIII p. 1(5 Dobson), woraus der Artikel im
Thesaurus schöpfte, gesammelt. Wichtiges und Entscheidendes ist an
beiden Stellen übersehen.
2 Schoemann de comitiis p. 297, Hermann Lehrb. d. A. II § 10, Böckli
Staatsh. I'- 460 ,Die heiligen und nichtheiligen Gelder“, A. Schaefer
I 341 u. f., Frohberger zu Lysias’ RgNikom. § 25 u. f., Blass Att. Ber.
I 459 u. s. w. — Philippi (Att. Bürgen-. S. 100) bezieht in der Formel
. ay/iaraa xal 6a(a>v ,die iepd auf die Opfergemeinschaft, die oaia vor
züglich auf die Erbberechtigung, welche auch ofxaia genannt sein kann“
(und Anm. 53). — Dass ’iEpa xal oata Sacralrecht bedeute in Plutarchs
Leben des Theseus c. 25, wo die Vorrechte, welche Theseus den Eupa-
triden verlieh, aufgezählt werden: EüjtaTplSais os yivtoaxEiv ta OsTa xal napEysiv
ap/miac, a7Eooou; xal vop.cov oioaaxdXous Etvai xal öatov x. a l ieptn v s c rj yy td
verkannte nicht Chr. Petersen in seiner Untersuchung ,Ursprung und Aus
legung des heiligen Rechtes bei den Griechen oder die Exegeten, ihre
geschriebenen Satzungen und mündlichen Ueberlieferungen“ im Philolog-us
Suppl. B. I 155 ff., ohne sich mit der anderen Deutung der Formel weiter
auseinanderzusetzen.
Deraosthenische Studien. II.
435
also irspl Upwv vm\ c(j!ojv in unbeschränktem Umfange, wie
es scheint, die Procheirotonie verfassungsmässig' fixirt war,
welche es jedem Athener, der durch deu Ephebeneid zum Mit
besitzer und Mitbeschützer der religiösen Güter und Institu
tionen geworden war, 1 ermöglichte, das Beste zu ratlien und
zu beantragen, gemachte Wahrnehmungen zur Kenntniss zu
bringen, fördernde Massregeln anzuregen, war ein wichtigster
Theil des Staatshaushalts, obwohl von verantwortlichen Magi
straten verwaltet, unter die continuirliche Controle des Demos
gestellt und demselben auf diesem Gebiete die Initiative gewahrt,
ohne dass er darum der Vortheile, welche die ruhig erwägende
und sorgsam vorbereitende Thätigkeit seiner Bille in sich schloss,
entrathen wollte. Denn die für die Verhandlungsgegenstände
gesetzlich nonnirte Procheirotonie war eine Art erster Lesung.
Brachten die laufenden Geschäfte einen solchen Gegenstand
mit sich, wie z. B. die Petition der Kitier, oder plante ein
Mitglied des Käthes eine Massregel der Art, so machte der
Math dem Volke eine vorläufige Mittheilung oder wenn nichts
vorlag, gab die Aufforderung icspi teptSv xat ouiwv das Wort zu
ergreifen, wenn man der Stelle des Aeschines (v.q avopeikiv
ßouAsTat) diese weitere Bedeutung zuerkennen darf, Jedermann
eine Gelegenheit mit seiner Meinung hervorzutreten. In jedem
Falle war der Weg für Anträge offen, die aber, wie uns das
obige Beispiel zeigt, nicht sofort angenommen, sondern nach
dieser ersten Lesung der Entscheidung einer nächsten Ekklesie
zugewiesen wurden.
Wenn nun das Zeugniss des Aeschines sich in dem einen
Punkte, dass der vop.oc xpo^etpotovsiv v.skc’jet tobq itpoeSpou; xsp:
lepwv y.a). öafuv, sich so völlig bewährt, so wird seine Glaub
würdigkeit für den anderen Punkt v.a\ y.vipu^iv xai upeaßeiaic nur
um so fester stehen, zumal derselbe sofort durch einen neuen
Zeugen bekräftigt wird, dessen Worte nun erst in ihrer ganzen
Bedeutung verstanden werden und nichts anderes besagen können,
als dass auch für die Einführung auswärtiger Gesandten und
1 ’Ajruviu o'e xat üjt'ep üpcov xat öauov heisst es im Eid der Epliebeu Poll.
VIII 105, vgl. Lykurgos RgL. § 78 und die xoivcovia lepäW xai öaltov wird
als das Werthvollste am attischen Bürgerrecht hervorgehoben. Vgl. Dem.
RgMakart. § 51 S. 1067, 14, RwNeaera § 104 S. 1381, 25, RgAristokr.
§ 65 S. 641, 13, Antiphon de caede Herodis § 62.
436
H ar te I.
die Verhandlung über ihre Botschaft eine Art erster Lesung
oder Anmeldung gesetzlich fixirt war. Ich meine Pollux in
einer sonst noch nicht genügend aufgeklärten Stelle VIII 95
Y) 5e Tpm] (IzzkYjata) y^puljt za! rcpscßelaic a^iot /pYjp.aTi'^etv, oü? Set
icpörepov toi? icpuTavsctv aTroöGuvai ta Ypäpp.aTa. Denn ob iijiöi be
deuten mag ,sie gestattet' oder ,sie verlangt', dass man den
Gesandtschaften die Verhandlung ansetze, unverkennbar ist das
nicht die Bezeichnung einer sofort vorzunehmenden Präsentation
und Berathung über ihre Botschaft, sondern einer Vorverhandlung,
und der Dativ ist derselbe wie in der dieselbe parlamentarische
Thatsache enthaltenden Nachricht des Aeschines: Tal? os ^svaalc
TtpEcßelaic vj ßouXY) Ta? ei? tov §Yjp.ov Tpoacoou? rcpößouXeöei (RvdGes. § 58).
Unsere Auffassung findet endlich willkommene Bestätigung
durch eine so viel ich weiss bisher weder genügend erklärte
noch völlig ausgenutzte Stelle in Demosthenes RvdGes. § 185,
deren Worte allerdings nun erst wenigstens in der Hauptsache
keinem Zweifel mehr unterliegen dürften. Der Redner vergleicht
den langsamen streng geregelten Geschäftsgang des athenischen
Staates mit der. prompten Geschäftsführung monarchischer
Regierungen: ev ezetvat? p.ev yap, otp.at, Tat? xoXiTeiat? tegcvt’ ei;
eTUTdyp.aTO? o<;ew? Y'-Y VSTal • up.tv Ss irpi&Tov p.ev tyjv ßouXYjv azouaat
zspt TtdvTuv zal xpoßouXeuffat Set, zal toü6’ OTav rj zYipuiji zal Trpeaßeia?
TcpoYSYpap.p.evov, o’uz äei - eV szzAY]<nav TOtYjuat, zal TauTYjv otav ez twv
vop.wv zaOVjzY). eiTa zpaTYjaat zai TteptYsveadai osl tou? Ta ßeXTtcTa
XeYOVTa? zta. 1 Demosthenes hat hier augenscheinlich, wie der
1 Zu jenen, welche die Stelle unrichtig erklärten, muss ich auch mich zählen
(Demosthenische Anträge S. 519), indem ich dabei an ausgesandte Boten
dachte, welche, worauf das ouy. otel zu führen schien, in ausserordentlichen
Fällen in der That ausgeschickt wurden, um das Volk zu einer Ver
sammlung zu berufen. Auf die Spur des Richtigen konnten die Scholien
zu d. St. 399, 14 (p. 419 D.) führen npoypaujjtä Ion tö 7:poTi0d|j.Evov ztje
ixyjrjtslxc, okjte ßouXeilaaaOai zepi tou rap^at rpdaßEt? 5) KpEußstov fptoVTtov
|j.«0eiv o ti Xeyouatv, woraus H. Wolfs Bemerkung floss: videtur esse
clausula de senatu hal/endo de caduceatoribus et legatis, in welcher die
Beziehung auf den Senat unhaltbar ist. Näher war Budaeus dem Ver
ständnis, welcher übersetzte: apud vos autem rem ipsam Ouriae innotescere
moris est deque ea re S. C. ßeri } idque tum demum, cum aut de mittendis
legatis vestris aut audiendis aliorum concionis edicta proposita sunt, non
semper, nur dass diese doppelte Beziehung von xrjpuihv zal TrpEußE!«'.;
falsch ist; denn xvjpuzEs xat xpEoßEiat geben zusammen den Begriff der
Gesandtschaft (vgl. Dem. RvdGes. § 53. § 163, Aesch. RgKtes. § 63). —
Demosthenische Studien. II.
437
Zusammenhang- lehrt, in welchem die Stelle steht, die Behand
lung auswärtiger Angelegenheiten und nur den regelmässigen
Geschäftsgang zitnächst im Auge. Vorerst muss sich, sagt er,
der Rath informiren, indem die Gesandten, wie wir aus Pollux
und durch andere Zeugnisse wissen, ihm ihre Creditive (xä
Ypap,|j.xxa) zu übergeben hatten; dann muss er ein zpoßoüXs’JiJia
abfassen, aber selbst das darf er nicht sofort, d. h. er kann nicht
ohne weiteres auf die Botschaft eines fremden Staates bezügliche
Anträge in die nächste Ekklesie bringen, sondern erst dann oxav
fi v.-fip-/.a! ixpecßeiatc; ixpOYSYpapp-evcv. Uns wäre die Sache klarer,
wenn Demosthenes geschrieben hätte txpoy.ey etpoxovY)p,evsv; ernennt
aber statt dieser in irgend einer Ekklesie vorgenommenen xrpoyeipo-
xovia die unmittelbare Folge, und konnte dies, indem ja nur nach
erfolgter Genehmigung des Demos die Verhandlung über diese
Botschaft auf das Trpcypapp.a der dazu bestimmten Volksversamm
lung- gesetzt wurde, vielleicht um bei dem Hörer die Vorstellung
an die Zeit, welche zwischen der Aufstellung des ■zpöypctp.p.v. und
der entscheidenden Ekklesie verstreichen musste, zu erwecken. 1
So beantragte das oben (S. 403) besprochene Dogma der Bundes
genossen -poYpä'fai xou«; Tcpoxctvst? syxkriciaq oöo und der von
Demosthenes veranlasste Volksbeschluss verordnete xouc Tcpuxavcic
p.exa xä Aiov6<tix xä ev ä'crxsi ■/.«! xvjv ev Aiovüooo ey,y.Xvjc!av -pofpoctyai
36’ ey.vXrpiac. (Aesch. RvdGes. § 60 u. 61). Wer aber zu dieser Be
stimmung hinzusetzte (das Ungefüge dieses Zusatzes gestattet an
der Echtheit zu zweifeln) oux. äst, meinte vielleicht nicht, dass
auswärtige Angelegenheiten nicht immer nach dieser strengen
Norm behandelt wurden, sondern dass dieselbe nicht für alle
anderen Verhandlungsgegenstände gegolten, dass in andern Fällen
das txpoßooXeuaai ohne weiteres erfolgen konnte. 2
Schoemann de comitiis S. 58 ff. liess die wichtige Stelle bei Seite liegen.
Weil bemerkt in seinem Commentav (Les plaidoyers polit. de Dem., Paris
1877 I p. 317) zu "p&ysypaij.u-ivov: il est eoident, que l'dfßche (updypau.p.a),
dont Demoathene parle ici, ne regarde pas l’assemblee populaire; eile annon-
gait Vordre du jour (xrjpufi xai upeaßElais) du Senat des Cinqcents.
1 Dass nicht jeder Yerliandlungsgegenstand auf dem jrpoYpappa stellen
musste, erhellt, um einen ausserordentlichen Fall von Dem. KvKr. § 16!>
bei Seite zu lassen, aus dem oben S. 367 besprochenen Falle.
2 Erinnert mag werden an einen Vorgang früherer Zeit bei Herodot IX, 4:
Mardonios sendet an die Athener nach Salamis den Gesandten Murychides,
6 3e duiz.dp.svo; iui xrjv ßouXrjv 'Cktyz rd uapcc Mapoovlou. xwv oe ßoul.EüTEcov
438
Hartei.
Das Dionysios - Decret, zu welchem wir von diesen
hoffentlich nicht ganz ergebnislosen Kreuz- und Querzügen auf
dem Felde attischen Staatsrechtes zurückkehren, ist also ein
Cumulativantrag, welcher in gewohnter Weise alle auf den
einen Gegenstand, die Botschaft des Dionysios bezüglichen, im
Rathe beantragten Punkte zusammenfasst, und hat seine Ver
öffentlichung, wie bereits Köhler bemerkte, dem Umstande zu
danken, dass es über die Dionysios und seinen Söhnen decre-
tirten Ehren als Urkunde dienen sollte. Hätte Jemand in der
Ekklesie getrennte Cheirotonie verlangt, so würde der Vor
sitzende darüber haben abstimmen lassen müssen, ob der Brief
des Dionysios dem Synedrium zur Begutachtung vorgelegt werden
solle oder nicht, ob in der nächsten Ekklesie die Verhandlung
stattzufinden habe oder nicht, ob das Volk die näher bezeich-
neten Ehrenbezeugungen zu decretiren gesonnen sei oder nicht.
Der erste und zweite Punkt beziehen sich demnach nur auf
die Formalitäten der Verhandlung und haben ihr Analogon an
den demosthenischen Anträgen über die Vorführung der Ge
sandten Philipps und die Modalität der Verhandlung. Es ist
aber begreiflich, dass unter diesen Formalitäten nicht jene
aufgezählt zu werden brauchten, welche wie die Bestimmung,
dass kein Antrag ohne Pr obule uma vor das Volk gebracht
werden konnte, ein für alle Mal feststanden und aus der
Aozlorj; eüce £5 01 eoo'xei a|j.£ivov Eival, oeijaijivou; xov Xo’yov töv erat
Moupuyjovjs jipoatp^pst äjeveixai I? tov orjpov. Auch dieser Antrag ist rein
formeller Natur. Indessen ist die Lage der Dinge eine ausserordentliche
und die Erzählung Herodots allzu knapp, um die Stelle mit einiger
Sicherheit benutzen zu können. Schliesslich sei noch auf Aristophanes’
Frieden 665 ff. hingewiesen, woraus hervorgeht, dass über die Einführung
der Gesandten die Ekklesie entscheidet, indem sie es ist, die dort die
Nichtzulassung beschliesst, was mit xr. 0 /;ei poxo veTv bezeichnet wird.
Eirene beklagt sich dort durch den Mund des Hermes Trygaeos gegen
über, mit einer Kiste von Verträgen gekommen und dreimal abgewiesen
worden zu sein:
EXOouact eprjaiv auxop.äxr] p.Exä t«v IIiSXoj,
ctjiovSwv aipo'jtjx -?j jeoXei x{crrr)V -Xekv,
«jTO’/EipoTovjjOrjvat xpl; ev xrjzzXvjofa.
Demosthenische Studien. II.
439
Zustimmung des Demos, die Verhandlung auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung zu stellen, sich als selbstverständlich ergaben.
Man darf demnach aus dem Schweigen unsers Decretes, was
nun weiter mit dem Gutachten des Synedriums geschehen sollte,
nicht schliessen, dass in diesem Fall der Rath auf sein Recht der
Begutachtung verzichtet hatte und das Gutachten des Bundesrathes
das übliche Probuleuma vertrat (Köhler a. a. 0. 198[). Bei der
Stellung des Bundesrathes zu dem athenischen Volke, wie sie
früher charakterisirt wurde, ist eine solche Stellvertretung des
Rathes durch das Synedrium staatsrechtlich kaum denkbar. Aber
es lässt sich die Lücke, welche die behandelte Inschrift bietet,
glücklicherweise durch eine andereürkunde vollständig ergänzen.
Eine von Kumanudis im ’AÖvjvacov V 101 in Minuskeln,
von Köhler (Mitth. I 197 und Beiblatt und CIA. II Add. 57 b)
in Majuskeln und in Umschrift mitgetheilte Inschrift, welche
sich auf die Symmachie Athens und seiner Bundesgenossen mit
den Arkadern, Achaeern, Eleern und Phliasiern von 01. 104, 3
(362/1 v. Chr.) bezieht, enthält über die Modalität der voraus
gegangenen Verhandlung Folgendes Z. 12:
| . . STcei |—
| oyj S] s o\ cüp.p.ayoi ooyp.a et«jvsyzav sic t[y)v ßouX|-
[yjv ojs/eaOai r/)v au|j.p.ayiav za0ä eK«YYeX[XovTai o]-
15 ['. Apjzaoe? zat Äyjxwi zat ’HXsioi zat <I>Xe[id(7toi za]-
[i t) ßouJXv; xposßoiSXeuffsv zaxä laüta, o£oa[yOai o]-
£t]vat crj|ji.p.a-/oo? tiyr, xsu cyj[y.ou £t?]
[tov aet] ypovov ’A0v)vat[uv tov orjp.ov y.ai tsüc <jup.p,ay v ]-
[ou? zat A]pzac[a(; zat Ayaiob? ztX.
Demnach wurde die Botschaft der Peloponnesier zuerst
dem Synedrium mitgetheilt, ganz wie in der obigen Urkunde
der Rath zu thun beantragt. Dieses hatte über dieselbe ein
Gutachten (oäyp.a) abgefasst und dem Rath überreicht, welcher
es wie jeden Antrag, über welchen in der Ekklesie ab
gestimmt werden sollte, auf verfassungsmässige Weise behan
delte, d. h. einer Vorberathung unterzog, deren Resultat das
Probuleuma war, welches in diesem Falle sich mit dem Dogma
der Bundesgenossen deckte, woraus um so schlagender seine
Unumgänglichkeit erhellt. Der Gedanke an eine directe Cor-
respondenz zwischen dem Synedrium und der Ekklesie ist
demnach für alle Fälle fernzuhalten.
440
Hartei.
Dürfen wir aus den beiden besprochenen inschriftlichen
Zeugnissen die Competenz des Synedriums in Bezug auf Staats
verträge, welche den Bund tangirten, definiren und annehmen,
dass dasselbe dann regelmässig um seine Wohlmeinung gefragt
wurde? Busolt hat aus zwei weiteren Inschriften den Schluss ge
zogen, dass die Aufnahme neuer Mitglieder in den bestehenden
Bund und die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu der Bundes
genossenschaft vollständig in die Hand des Vorortes gelegt war,
dass das Synedrium auch nicht einmal gehört werden durfte,
indem er folgendes Verfahren bei der Aufnahme neuer Mit
glieder annimmt (a. a. 0. S. 698): ,Die Gesandten tragen
der Bule ihr Gesuch vor, der Senat beschliesst über die Zu
lassung der Gesandten zur Ekklesia und fasst über die Auf
nahme ein Probuleuma, das der Verhandlung des Demos zu
Grunde gelegt wird, der Demos entscheidet definitiv über die
Aufnahme. Dann findet die Beschwörung der Symmachie statt
und der Rathsschreiber verzeichnet den Namen des neuen
Mitgliedes auf der gemeinsamen Säule der Bundesgenossen am
Tempel des Zeus Eleutherios'. Die beiden Urkunden sind der
Volksbeschluss über die Aufnahme der Korkyraeer, Akarnanen,
Kephallenen aus dem Archontat des Hippodamon 01. 101, 2
= 375 v. Chr. (CIA. II nr. 49 und Add. 49b), und der über
die Aufnahme der Mitylenaeer aus dem Jahre des Themi-
stokles 01. 108, 2 = 347/6 v. Chr. (CIA. II nr. 109); nämlich
weder in der ersten (vgl. nr. 49 Z. 4 eoo[i;s xvj ßouXvj za! xw
ov)[j.o)]'. • Kp[tTt]o5 ebie • xep! Sv Xefyouaiv ev xrj ßouXijji oi x[p]eaß[e'.?J
xwv Kepzupat'wv za! x[wv Azapvavwv za]! xwv Ks^paX[X]/vwv, sxaivsaai
p.ev x[ou<; xpeaßsic;] — [oxw; o’] av xpa'/0s[t] wv osovxat, xpoaaY<XY s p v
aüxoui; iq xbv ojrjij.ov, yv[S]jji,[r ( ]v §s ^upßaXXeaöat iffi [ßouXrjs, oxt Sozei]
xvj ßouXvji ava[Y]pai|/at xwv xöXswv x[wv yjzouawv xä ö]v6piaxa [1]? xvjv
ax7?Xr ( v xrjv zotvr ( v xw[v aup.p.a^wv xbv] ypap,|/.a[x]ea xvj? ßouXvjg y.xX.) noch
in der zweiten (vgl. nr. 109 Z. 1 [soo^ev] xvj ßouXv) za! xw Svji-iw
— Z. 6 xep! wv Xsyouaiv oi xp[eaßei(; x]wv Mux'.Xv)vatwv za! 6 xap.ia?
[x?,s xapa]Xou za! ( I>alopoc 5 xxpaxr)ybq IpxeaxeiXjsv, oeoo'/Oat xw o/p.w
tyjv fj.s[v ipiXia]v za! xrjv aup.|j,a-/tav [u]xocp*/£tv [xw o/ij.]w xw MuxiXvjvaiwv
[x]pb; [x]bv S[vjp,ov xbjv AOrjvaiwv [yjv oi]e0[e]vxo xpb? [aXX/Xac] a'-
izokeiq zxX.) wird auch nur mit einem Worte eine Ingerenz des
Synedriums angedeutet, wohl aber ist nach beiden die Bule
Vorberatherin.
Demostlienische Studien. II. 44:1
Wenn man die Differenz zwischen diesen beiden Ver
trägen und den auf Dionysios und die Peloponnesier bezüg
lichen Urkunden bemerkt, möchte man auf den ersten Blick
das Schweigen über das Söyira des Bundesrathes lieber für
zufällig erachten als aus ihnen ein derartiges Recht des Vorortes
herleiten. Denn es scheint sich begreifen zu lassen, wesshalb
die beiden Verträge von dem Synedrion ganz schweigen und
von dem Geschäftsgang nur so viel andeuten als zur Bezeichnung
des verfassungsmässigen Zustandekommens eines Psephisma
sonst anzudeuten üblich war. Handelte es sich ja bei der Auf
nahme der Korkyraeer, Akarnanen und Kephallenen um die
Anwendung der früher gemeinsam festgestellten Bedingungen
des Bundesvertrages vom Jahre Ol. 100, 3 = 378/7, dessen
Schlussbestimmung lautete CIA. nr. 17 Z. 69 ei? 8e xyjv q-t/a^v
xaixyjv ävaypaij/eiv xwv xe oüc[<3]v toXeiov xa ovogaxa y.al [vjjxt?
oiv äXkr, cu\j.\j.or/oc; 7([Y]vvjxa:. In der die Mytilenaeer betreffenden
Urkunde aber galt es. eine Erneuerung desselben Bündnisses
vom Jahre 378/7, welches der Tyrann Kammys von Mytilene
aufgelöst hatte, nachdem er den Demos vermuthlich mit Bei
hilfe persischer Satrapen unterdrückt (vgl. Schaefer I 434 ff.).
Wenn demnach bei der Neuaufnahme oder Wiederaufnahme
dieser Bundesgenossen auch das Synedrium verständigt und um
sein Gutachten angegangen wurde, so war, könnte man meinen,
eine besondere Erwähnung desselben wohl erlässlich, indem es
sich dabei weder um neue Bedingungen noch auch um Modifi-
cationen der alten handelte, zumal die Sache, was die Botschaft
des Dionysios betrifft, ganz anders lag, selbst wenn es dabei nur
auf Feststellung der Basis, auf welcher eine Beschickung des
Congresses zu Delphi stattfinden sollte, ankam, und wenn auch
die Urkunde mit den übrigen insofern nicht ganz gleichartig ist,
als sie nicht den definitiven Volksbeschluss, sondern neben
anderen den Antrag des Rathes über die zu diesem Zweck
einzuleitende Verhandlung enthält, und es doch in hohem Grade
unwahrscheinlich wäre anzunehmen, dass der Endbeschluss nicht
auch wirklich des Synedriums und seines Dogma Erwähnung
gethan habe. In demBundesvertrage mit den Arkadern, Ackaeern,
Eleern, Phliasiern wird aber ausdrücklich gesagt, dass der
Abschluss auf Grund der Propositionen dieser erfolgte (xaGa
ärayYekXovxai oi ’Apy.äoe? xxX.), und diese werden demnach, wenn
442
Hartei.
wir auch nicht wissen welche, so doch einige Abweichungen
von den üblichen Bedingungen verlangt haben, wie vielleicht
die Nichtverpflichtung' zur Beschickung des Synedriums. 1 Dann
aber war es von Bedeutung, in dieser Urkunde des zustimmenden
Dogma des Synedriums zu gedenken. So könnte man sich die
Sache zurechtzulegen geneigt sein.
Wenn ich mich gleichwohl für die andere Meinung ent
scheide, ist die Erwägung bestimmend, dass nachdem einmal
die Formel für einen nach Befragung des Synedriums zu Stande
gekommenen Volksbeschluss festgestellt war, wie wir sie in
dem Bundesvertrag mit den Arkadern angewandt finden und
wie sie die Dionysios-Urkunde andeutet und wenn ihr ent
sprechend die Verhandlung durchgeführt worden war, die Nicht
erwähnung des Synedriums einen schweren Formfehler der
Decrete involvirt hätte, welcher von den Bundesgenossen um
so tiefer als eine Verletzung ihrer Autorität hätte empfunden
werden müssen, je weniger thatsächlich ihre Gutachten zu
bedeuten hatten, und weil die Natur der beiden Bundesverträge
und ein gleich zu besprechendes Analogon auf jene andere
Voraussetzung führen, welche weit einfacher und leichter die
Nichtnennung des Bundesrathes erklärt, darauf nämlich, dass der
Vorort für den Fall der Aufnahme neuer Bundesgenossen auf
Grund der im Jahre 378/7 festgestellten Bedingungen, aber nur
für diesen ein für alle Mal autorisirt worden war, in rechts-
giltiger Weise abzuschliessen.
In dieser Auffassung darf der von Kumanudis im fünften
Bande des ’AGijvatov S. 424 in Minuskeln mitgetheilte, jüngst von
Köhler im zweiten Bande der Mitth. d. arch. Inst, in Athen
S. 197 ff. auch in Majuskeln publicirte und mit gewohnter
Einsicht commentirte Bundesvertrag zwischen Athen und dem
xoivbv t6W 0£TTaAüv aus dem Archontat des Nikophemos Ol. 104,
4 = 361/0 v. Chr nicht irre machen. Obwohl derselbe nicht
bloss, wie die Aufschrift der Stele cupp.a/ta ’AGrjvaiwv ■/.«! GexiaXöv
ei? x'ov de! jrpövov zu glauben nahelegt, für Athen gilt, sondern
auch die Bundesgenossen Athens sämmtlich umfasst, und obwohl
die von den Thessalern gestellten Bedingungen, darunter die
1 Auf Anderes der Art deutet die Inschrift CIA. II nr. 112, welche als ein
Rest derselben Vertragsurkunde erkannt wurde. Vgl. Köhler a. a. O.
Demosthenische Studien. II.
443
gegen den Tyrannen Alexander von Plierae geforderte Bundes
hilfe, die Grundlage des Vertrages bilden (Z. 8 rapi wv Xsyouaw
ot Tcpeaßen; twv OettoXwv, £^r,^w0ai tu crjp.w, oeyecOai Tr ; v aupp.ayi'av
TÖyp ayaO-p y.aOa ixavyeXkovxai ol OsvraXoi), ist einer Theil-
nahme des Synedriums weder bei dem Abschlüsse des Vertrages
noch bei der Beschwörung desselben mit einem Worte in der
Urkunde gedacht. Die hiedurch angeregten Bedenken erledigen
sich aber durch eine Bemerkung Köhlers, der unter den Bundes
genossen der Athener hier unzweifelhaft die Mitglieder des
Seebundes verstanden sehen will (S. 205): ,Was die Athener
bewegen konnte, dem Biindniss gegen Alexander beizutreten,
waren die Freibeuterzüge ihres früheren Verbündeten gegen
die zum Seebund gehörigen Inseln; es steht nichts im Wege
anzunehmen, dass die Affaire bei Peparethos dem Abschluss
des Vertrages kurz vorausgegangen sei. Die auf die beider
seitigen Bundesgenossen bezügliche Bestimmung ist sicher auf
das Verlangen der Athener in den Vertrag aufgenommen
worden; der in einem offlciellen Actenstück auffallende Ausdruck
tob? ’AÖYjvGcfwv cup.p.dyou^ otTiaVTac ist dafür bezeichnend*. Wir
haben es also hier in der That mit einem von Athen allein
abgeschlossenen Staatsvertrage zu thun, wie weiter auch das,
was Z. 40 f. über die Aufstellung verfügt wird, bestätigt, nur
dass Athen bei seinem Abschluss der unter seinem Protectorate
stehenden Symmachen gedachte und sie an den Vortheilen
desselben theilhaben liess. Was Athen den Thessalern zu leisten
verspricht, nimmt es allein auf sich; dem Seebund erwächst
daraus keine directe Verpflichtung und Leistung. 1
1 Nebenbei sei bemerkt, dass sich der Z. 48 dieser Inschrift vorkommende
Ausdruck süvai ev xw x£iay(j.£Vto, welchen Köhler S. 209 richtig" erklärte,
aber in den übrigen attischen Psephismen vermisste, mit CIA. I nr. 40
Z. 47 aWa cpuXaxtovte; xrjv aip£T[^pav auxtov £]v xto x£xayp.£vaj ovtojv belegen
lässt. Den Rest eines gleichen nur zwischen Athen und Eretria abge
schlossenen Bundesvertrages publicirte Köhler a. a. O. 213. Doch ist die
Zeit desselben nicht sicher. Es versteht sich von selbst, dass derartige
Verträge, welche Athen allein abscliloss und in denen auch sonst keine
Erwähnung der Bundesgenossen geschieht, wie der mit Dionysios CIA. II
nr. 52, mit Chalkis ebend. Add. 17 b, sowie jene, deren fragmentarische
Ueberlieferung für die uns beschäftigende Frage keinen Beitrag liefert,
hier nicht näher untersucht zu werden brauchten.
444
Hartei.
Während das Synedrium, wie aus diesen Thatsachen
hervorgeht, in der Zeit vor dem Bundesgenossenkriege eines
gewissen Ansehens sich erfreute, indem das Volk in wichtigen
Staatsangelegenheiten, welche den Bund mitberührten, nicht leicht
entschied, ohne sein Gutachten über die zu fassenden Beschlüsse
eingeholt zu haben, so scheint in der Zeit nach demselben, so
weit aus den Verhandlungen des philokratischen Friedens ein
Schluss gestattet ist, selbst dieses bloss formelle Recht seinem
vollen Umfang nach nicht mehr aufrecht erhalten worden zu
sein. Während der Brief des Dionysios und die Botschaft der
peloponnesischen Gesandtschaft dem Synedrium zur Einsicht
übermittelt wird, hören wir von einer ähnlichen Intimation des
Schreibens Philipps, welches seine Bevollmächtigten nach Athen
überbrachten, nichts, und während die Bule in jenen Fällen
ein Gutachten des Synedriums oder seine Zustimmung in Bezug
auf den Inhalt der bezüglichen Angebote einholte, gibt hier das
Synedrium trotz seiner unverhohlenen Abneigung gegen das im
Werden begriffene Bündniss mit Philipp von vornherein seine
Zustimmung zu den vom Volke zu fassenden Beschlüssen (o ti
o’ äv ßouXeiisvjxai c toüt’ eb/ai y.oiv'ov Soyga Ttov cupp.ä^wv).
Indem sie so in incertum comitiorum eventum sich einverstanden
erklären, üben sie den Schatten eines Rechts, das aber darum
um so mehr als eine Bestimmung der noch in Kraft stehenden
Bundesverfassung anzuerkennen sein wird. Demnach ist es auch
wahrscheinlich, dass der Rath im Namen des Volkes sich
die Ermächtigung zum Abschluss mit Philipp erbat, obwohl
Aeschines in seiner Paraphrase des Dogma davon schweigt,
ja eine Wendung gebraucht, welche diese Voraussetzung nicht
nahelegt (eTietcr, ßouXsüexai 6 orjgo? 6 ’AOyjvaüov u-resp etpijvYj? Trpbc
<3>0uxjrov . . . Seoc/Oai tcü; cug[j.ct/ot<;), sondern eher denken lässt,
dass das Synedrium unaufgefordert, etwa auf den Bericht jenes
Mitgliedes, welches die erste Gesandtschaft zu Philipp begleitete,
seine Meinung dem Volke zu wissen that. Das Dogma nimmt
zudem, so lückenhaft unsere Kenntniss desselben ist, deutlich
Bezug auf das von Rath und Volk angenommene Psephisma
des Demosthenes, so dass auch dadurch angedeutet wird, dass
Detnosthenisciie Studien. II. 445
man den Bericht der athenischen Gesandtschaft, 1 und den Volks
beschluss dem Synedrium übermittelt und das Ansinnen auch in
seinem Namen abzuschliessen gestellt haben wird (touc cu^a/ou;
ooY|j.a s!; tov 8ijp,ov -/.ta.). Sein darauf erflossenes
Dogma enthielt die Zustimmung in allem Wesentlichen, wie
ja das Synedrium später bereitwilligst auch den Vertrag beschwor,
obwohl es wünschte, dass nur über den Frieden verhandelt
werde und zwar erst nach Ankunft der Gesandten hellenischer
Städte. Eine kaum misszuverstehende Antwort darauf ist das
zweite demosthenische Psephisma, zu welchem die verspätete
Ankunft der makedonischen Gesandten Veranlassung gab, in
welchem nun die sofortige Verhandlung über Frieden und Btindniss
decretirt wurde. Hiermit trat Demosthenes thatsächlich und wir
werden nicht zweifeln mit überlegter Absicht für die Wünsche
Philipps und gegen die Intentionen der Bundesgenossen auf.
Aeschines lässt vor Philipp seinen Gegner sich rühmen,
dass er durch seinen Antrag icep'i tou ßouAsuaaaSai t'ov o^p.ov üitsp
sipvjvv); ev -ay.Taic r,\>.späte sich Verdienste um das Zustandekommen
des Friedens erworben (RvdGes. 110 y.a't itpoaeOyjxs Tt toioütov
eV0Öp.Y)[J.Z TW Aoyw, CTl TCpWTOC E7U(JTO[J.tOEtE TOU? TYJV EipYpTjV S7,‘/.AYjOVTa?,
oh tcic Xoyoic, aXXa toi? -/pövcic). Wenn Demosthenes diese Worte
in Bezug auf sein zweites, gegen die von den Bundesgenossen
intendirte Vertagung der Berathung gerichtetes Psephisma sprach,
sagte er die volle Wahrheit. Aeschines bezieht sie auf das
erste Psephisma und vor allem auf die zweitägige Berathung,
um darauf die schwersten Anklagen gegen ihn zu gründen.
Betrachten wir, in wie fern dieselben begründet sind.
Ein günstiger Zufall wollte es, dass Aeschines in dem
Dogma des Synedriums ein Wörtchen stehen liess, durch welches
der wiederholten Anschuldigung, dass Demosthenes durch seinen
Antrag die Freiheit der Debatte bei der Friedensberathung
von langer Hand und mit Absicht beeinträchtigt habe, die Spitze
abgebrochen wird. Derselbe schrieb vor, dass zwei Volks
versammlungen abgehalten werden in der Art, dass an dem
ersten Tage beliebige Anträge gestellt werden könnten, an dem
1 Dass das üblich war, erhellt aus dem oben S. 403 mitgetheilten Dogma
des Synedrions STOiSav smSrjpiacoaiv ot -peaßei; xai Ta; 7tpsaß6i'a; djrayydXaxnv
’AOrjvatot; xai toi; <ju p.|xay o iIn wenig überlegter Weise hat man die
in allen Handschriften überlieferten Worte xai Tot; aup.[j.dyoi; gestrichen.
Sitzungsber. d. pliil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 29
446
tt artet.
anderen aber über die vorgelegten Anträge ohne Debatte Be
schluss gefasst werde. 1 Aus dem Dogma des Synedriums erfahren
wir, dass die zweitägige Berathung in solchen Fällen der gesetz-
mässige Modus war (Ttpo-fpctdiat tou? irpuwcveis iv.vXrpMq ouo y. a-tä
to v vö(*ov), und eine zufällige Nachricht bei Thukydides (I 44) 2
kann verbürgen, dass das von Alters her so gehalten wurde.
Dieses alte Gesetz wird nicht ohne Grund zwei Tage in Aus
sicht genommen und demnach, was an den beiden Tagen oder
an jedem zunächst und zumeist geschehen sollte, verordnet haben.
Was das war, ist unschwer zu finden. In die erste Versammlung
hatte der Batli die Gesandten einzuführen und ihre Vorschläge
— das war in unserem Falle die Antwort auf die Philipp durch
die erste Gesandtschaft unterbreiteten Wünsche Athens — dem
Volke sammt seinem Gutachten, zu welchem er in unserem Falle
bereits durch früheren Volksbeschluss ermächtigt war, mitzu-
theilen. Auf Grund dessen wurde nun die Debatte geführt
und jeder Athener konnte über die Propositionen des Rathes
sprechen und seine Meinung äussern und Gegenanträge 2 stellen.
1 Aesch. RvdGes. § 65 y.cd (j.ot Xaße to <l»7jcptap.a xai avayvo>0i to Ar)p.oa0ivou;,
iv oj cp a t v e t a t y £ y p a cp to ; trj p.'ev Tzpozipa xojv ixxXqauov a u [j. ß o u X s u e i v x o v
ßouXo'p.evo'/, iv xrj 8’ uaxepa xou; r.poiopou; i-cjr/jiptCeiv xoc; yvwp.a;, Xoyov ok
p-7] -poxi0ivat, iv pe' cprjatv auxo; <I>iXoxpaxei ouveuceTv. — § 66 Xoyov yap
U7j 7:poxi0ivxwv etc xrjv uaxipav ixxAyja^av xojv rpoeopojv oux ivrjv etrcetv (so ist
mit Cobet VL. p. 353 statt der sprachwidrigen Vulgata Xoyojv yap p.7) r.po-
xE0evxcov... xojv o'e 7cpoi8p(ov xtoXuovxtov, welche den Redner eine Verkehrtheit
und weitere Unwahrheit behaupten lässt, zu lesen). — § 67 ox 1 ißouXEueO'’ o
bijp-o; jcepi x% aup.p.ay(a; xrj; r.pb; QIXiktzov xaxa xo A7]p.oa0ivou; dujcptap. 1 iv
X7] uaxepa xojv ouoTv ixxXqouov, ox’ oux ej*7jv Sigjj.vjyope'tv, aXXa xa sepi X7j;
etp^vr)? xai aup.p.ay(a; 'lo'jcpi'ap.ax'’ ETTEtJn'jcp^eTO. — Dem. vdGes. § 15 o 8e
xoux’ ewcwv xrj Tcpoxepafa ?:avxtov axouovxojv up.ojv, et; xrjv uaxepafav, iv fj xrjv
stcijvTjv eost xupouaOai .... avaaxa; io7]p7jybpei. Vgl. Aesch. RgKtes. § 71.
2 Thukydides I 44 (nachdem die Gesandten der Kerkyraeer und Korinthier
gesprochen) ’A07j vato t axouaavxs; ap.0oxe'po)v, y e v o p. i v rj; xai 81; i x x X r\ a f a ;,
x^ p.ev r.poxipa ou/ 7jaaov xojv Koptv0tojv aTceoi^avxo xou; Xoyou;, iv os xrj
udxepa(a p.exeyvojaav Kepxupafot; Eup.p.aytav piev p.rj TcotrjaaaOat xxX., wozu
J. Classen bemerkt ,xat o(;, den Ernst der Berathung zu bezeichnen 4 .
3 Aus dem oben S. 372 über das Recht der Antragstellung Gesagten wird
die Bedeutung dieser Bestimmung erhellen. Wenn jeder Nicht-Buleut
durch seine Eigenschaft als athenischer Bürger ohne weiteres in jeder
Ekklesie Anträge zu stellen berechtigt gewesen wäre, wäre eine Clausei
der Art xrj p.ev r.poxipa aup.ßouXeueiv xov ßouXop.evov mindestens recht
überflüssig.
Demosthenische Studien. II.
447
Diese dürften in den seltensten Fällen mit dem Angebot' des
andern Paciscenten conform gewesen sein, ja die dabei aus
gesprochenen Forderungen mögen möglichst hoch gespannt
worden sein. 1 Dem Rath kam es dann zu über diese Anträge
mit den Gesandten zu verhandeln und mit dem erreichten
Compromiss vor die zweite Versammlung zu treten. Sie konnte
sich nun für Annahme oder Ablehnung dieses entscheiden;
aber so verständlich es ist, dass an dem zweiten Verhandlungs
tage die Stellung neuer Anträge ausgeschlossen war, so un
denkbar ist es, dass das Volk die Debatte darüber sich hätte
durch ein altes Gesetz oder ein neues Psephisma nehmen lassen
wollen. Es ist eine schlechte und leichtfertige Interpretation
des Wortlautes jenes Gesetzes, welchen Demosthenes ohne Ver
änderung in sein Psephisma aufgenommen haben wird, wenn
ihm diese Intention unterschoben wird, und sie wird durch
Aeschines’ eigenen Bericht über die Verhandlungen beider Tage
widerlegt, indem Demosthenes, Aeschines, Eubulos und wohl
noch andere vor der entscheidenden Abstimmung der zweiten
Ekklesie das Wort ergriffen. 2
Nur neue Anträge waren am zweiten Tage durch eine
solche Verfügung ausgeschlossen, was ganz begreiflich ist, da ja
mit ihrer Stellung die Verhandlung hätte von neuem wieder auf
genommen werden müssen. Diese Ansicht hält auch A. Schaefer
für die richtige, ,ohne zu übersehen, dass die Geschichte mit
Amyntor Aesch. 2, 67 f. S. 36 f. sich damit nicht verträgt'.
Und in der That spricht diese auf den ersten Blick für das Gegen-
theil. Eine Vermittelung scheint mir bei richtiger Auffassung
des ganzen Vorganges wohl möglich. Amyntor nämlich bezeugte,
1 Was liier gesagt ist, ist nicht leere Annahme. Einen Beleg bietet
Alkibiades’ Verkehr mit den lakedaemonisclien Gesandten, welche aüxo-
xpdxopE; nach Athen gekommen waren und sich in dieser Eigenschaft
beim Rathe bereits legitimirt hatten; er sagte zu ihnen vor der Ekklesie
nach Plutarch Alkib. c. 14 xi ueuovOoixe, ctvope? 2;capxiaxai; uiiic E'XaOsv dux:,
oxi x« x% ßouXr[; äsi pixpia xai aiXdvOpco;xa jtpo? xou; Ivxuy)(dvovxd; eijxi,
o oe d'/ju.oc [j.Eya opovet xai [XEyaXiov ope'ysxai; xav ipd<rx7)xs xipioi racvxcov
«fuyOai, 7xpoaxdxxtov xai ßiaddiiEvoc äyviouLovjjiJEi. cps'ps orj, xrjv surjOsiav xaüxrjv
äips'vxE;, El PouXeoOe -^pricraaOai pExpioi; ’A0v)Vafoi; xai p)OEV ExßiaaOrjvai -apä
yvtu[j.7)V, ouxto oiaXE'ysoOE TtEpi xcov Sixahnv, d>? oux ovxec auxoxpaxopEC. Vgl.
Thuk. V 45.
2 Vgl. Schaefer II 214 ff. und die dort gegebenen Belege.
29*
44'S
Partei.
dass ihm Demosthenes in der zweiten Volksversammlung ein
mit seiner Unterschrift versehenes Psephisma, das einen Bundes
vertrag unter denselben Bedingungen, wie sie Philokrates vor
geschlagen hatte, formulirte, gezeigt und sich mit ihm darüber
berathen habe, ob er dasselbe durch die Proedren solle zur
Abstimmung bringen lassen. 1 Zunächst widerlegt sich der Punkt
dieses Zeugnisses, dass der demosthenische Antrag mit dem
philokratischen identisch war, von selbst. Das bereits Beantragte
nochmals zu beantragen hätte Demosthenes auch ohne Amyntors
Unterstützung als etwas Ueberflüssiges erkannt und unterlassen.
Andererseits war eine solche Täuschung leicht möglich, indem
Aeschines die Tragweite kleiner Varianten absichtlich übersehen
mochte. Man denke an den späteren Streit über das I/etv sjiaxspou;
ä I/ouciv oder e/etv toc eautwv. Bis auf diese erlogene Identität, die
allerdings für Aeschines’ Beweis das wichtigste ist, kann das
andere richtig sein. Sie muss übrigens nicht sehr einleuchtend
gewesen sein, indem es Aeschines für angezeigt hielt, vor der
Verlesung des Zeugnisses schon sie so sorglich hervorzuheben
(Sv 8s TpcTrov YSYpaiiTat, TrpoctekÖs'iv üp.Tv ßouXcp.at). Der Entwurf,
den Demosthenes in Bereitschaft hatte, wird die Bestimmungen
enthalten haben, für die er Tags vorher sich ausgesprochen
und die er wohl als Gegenanträge gegen den philokratischen
Entwurf vorläufig formulirt hatte. Sie waren inzwischen von den
Gesandten Philipps als unannehmbar befunden worden. Seine
Besprechung mit Amyntor konnte demnach nur darauf gehen,
ob er gleichwohl seine Anträge von gestern wiederholen, d. h.
nun förmlich einbringen und die Abstimmung darüber ver
langen sollte. Wie wir wiederholt bemerkten, erfolgte die eigent
liche Einbringung der Anträge, das 8i8ov«i, selbst wenn sie von
einem Buleuten ausgingen, erst in der Eklclesie, kurz vor der
Epipsephisis, nachdem sie der Antragsteller durch seine Bede
begründet hatte. Wer diese förmliche Uebergabe der schriftlich
1 Aesch. vdGes. § 67 p.apxupsi ’Ap/Jvxiop Aia/r/rj, ox’ ipouXsueO’ 6 orjp.o; rcep’-
T7)<; 0'jp.p.a.y loi.^ xfj; r.poc, ^IXitztzov xaxa xo Ar]p.oa0^vouc <jp/jcpia[j.' > ev xrj uaxEpa
tojv ouotv ix'/Arjaiöiv, ot’ oux E^fjv o*/jyopsTv, aXXa xa -Tzzpi ttj? */«at
au[xjj.a^(a? tji7)<p(ap.ax’ £7C£^7)cpt(£xo, Iv xauxrj X7j ixxXyjafa At)[j.ocjOevy]V §7:iGE^aa0at
7:apaxa07][i.£vov t|>/jcptap.a y£ypap.p.£vov iauxw, icp’ & ircEysypaTCXo xb A/jp-oaG^vou;
ovop.a, xai avaxoivouaQat auxbv auxoi, ei b tu enui'/jcp (aai xoT$ xpo io poi<;,
xai efvai, scp’ oi<; xrjv sipnjvyjv xai xfjv aup.p.ay i'av EypaiU rcotsTaGai, £7Xi xoi$
auxoti;, scp’ oitjKsp xai dHXoxpaxrj; sysypacpsi.
Demostlicnische Studien. II.
449
abgefassten Anträge an den Schreiber unterliess, verzichtete
selbstverständlich auf die Vornahme der Abstimmung über die
selben, Demosthenes hatte aber diese Förmlichkeit nicht etwa
schon am ersten Tage erfüllen können, schon deshalb nicht, weil
ihre definitive Formulirung ohne Verhandlung mit Philipps
Gesandten gar nicht möglich war. Es kann also ganz richtig sein,
dass er an dem zweiten Tage sich mit politischen Freunden
berieth, ob er dennoch den Versuch einer Abstimmung riskiren
solle, der freilich nur dann Aussicht auf Verwirklichung hatte,
wenn der Entwurf des Philokrates, den die Gesandten gebilligt
hatten, bei der Abstimmung abgelehnt worden wäre, dessen
Gelingen- aber dann auch mit dem Abbruch der Verhandlungen
gleichbedeutend sein musste. Wenn diese Combination richtig ist,
so sehen wir Demosthenes am zweiten Verhaudlungstage nahe
daran, das von ihm in gutem Glauben und mit redlichem Eifer
aufgeführte Werk der Versöhnung zu zerstören. Dieser Um
schwung war in der That über Nacht erfolgt. Es lag darin
für den oberflächlichen und übelwollenden Beurtheiler eine arge
Inconsequenz, welche Aeschines mit grossem Geschick auszu-.
beuten weiss; für jenen, der sich der Ueberzeugung nicht ver-
schliessen will, dass es Demosthenes nicht auf den Frieden um
jeden Preis, nicht auf den Frieden als solchen, sondern auf die
durch den Frieden zu erlangende Sicherstellung Athens für die
Zukunft ankam, liegen die Motive dieser Schwenkung klar genug
vor, wenn er nur einen vorurtheilsfreien Blick auf die Verhand
lungen des ersten Tages wirft, so unentwirrbar und wider
spruchsvoll die Berichte darüber auch lauten mögen.
Als die Gesandten Philipps in Athen erschienen, erhielten
sic, wie das üblich war, zunächst Zutritt zu der Bule, 1 um
ihres Königs Botschaft zu bestellen. Dass dieselbe die guten
Hoffnungen, an denen Demosthenes bis dahin festgehalten hatte,
völlig vernichten musste, ersieht man aus dem Friedensentwurf,
den Philokrates im Einklang mit der Antwort Philipps und auf
Grund dieser ersten Verhandlung mit den Gesandten aus
arbeitete und am ersten Verhandlungstage der Volksversammlung,
in welcher jene von dem Rathe vorgestellt wurden, empfahl
1 Vgl. die oben S. 440 besprochene Inschrift CIA. II nr. 49 jrepi «>v Ärpouaiv
iv xrj ßouXrj ol 7;ps'aßei<;, allerdings mit starker, aber nicht unsicherer Er
gänzung, und Pollux VITI 95,
450
Hartei.
und vorlegte. Es war ein Friedens- und Bundes vertrag zwischen
Athen und seinen Bundesgenossen einer-, Philipp und seinen
Bundesgenossen andererseits auf Grund des gegenwärtigen Besitz
standes, den sich die Paciscenten gegenseitig garantirten, indem
zugleich die Freiheit des See Verkehres unter Athens Obhut
gestellt wurde. Das bedeutete für Athen den definitiven Ver
zicht auf Amphipolis und die anderen von Philipp im Kriege
genommenen Plätze. Ja Philokrates nahm die Phokier und
Halier ausdrücklich von dem Vertrage aus und lieferte damit nach
den Anschauungen der nationalen Partei die letzte Festung aus,
welche Griechenlands Freiheit gegen die Angriffe des Barbaren
schützte. 1 Philipp erschien in seiner ganzen Ueberlegenheit als
der den Frieden dictirende Sieger.
1 Die Eingangsformel ’AOrjvafoi? xai ’Aörjvaiwv au[Ap.ayo:s nXrjv 'AXe'cov xai
‘htoxewv gibt Dem. RvdGes. § 159, § 278 und Heg. RvHalonn. § 31 pj
|aovov ^|J«; xai xou? a'ju.[j.ay_ouc xou; rjij-STSGOuc xai ÜÜXiroxov xai xoli? aop.-
[Aayou; xoü; exeIvou ayeiv X7jv £?p7)vrjv. — Die Statusquo-Formel txaxdpou£
£X.eiv S e/ouaiv folgerten die Scholien zu Heg. RvHal. § 18 und § 23
und zu Dem. RvdGes. § 161 richtig aus Heg. RvHal. § 26 fl’. ip7)criv oe
(6 ÜÜXiroio;) 'ApofeoXiv sauxou eivai ■ opxc yap ijirjfflfaaaOai exeIvou stvai,
ox’ Ei]/r)<piaaoOE tysiv aüxbv & eE/ev. Die Consequenzen aus dieser Vertrags
bestimmung zieht Dem. RvdGes. § 143 ff. und RvFr. § 25 xai dhXfamp
vuvi xaxa [rac] auvOvjxa; ’AfAtpntdXsioi; jtapaxEyiopjjxapiEv, xai KapSiavou; eco[asv
e?w X£ppovJ)<rix<3v xwv aXXinv XEXtfyOat, xai xov Kapa xa; v?jaou; xaxaXa|AßaVEiv
X(ov xai Kiüv xai 'Pooov, xai Bu^avtiouc xaxayeiv xd TiXoia. Der darin liegende
Verzicht auf Amphipolis wird von Dem. RvdGes. § 22, § 253 hervor
gehoben. — Die Garantie hebt Dem. RvdGes. § 143 ff. hervor, mit zum
Th eil wörtlicher Anspielung auf den Vertrag: (für den Staat ergab sich
aus dem Frieden) xrj jxoXei jaev xoivuv äcpEcxrjXE'vai iaev djrtmwv xai xwv
xxr)p.dxuv xai xwv aujAfAcfyiov, o[Aio|Aoxe'vai oe ‘hiXlrotio, xav aXXo; xi; ’ij)
~ox’ eiz' auxa ßooXdpvo; ain^eiv ’jp.d; xinXuasiv xai xov jaev ju.:v ßouXd[J.£VQV
mipaSouvat ly_0pbv ipp'jaEoOat xai jxoXdjAiov xxX. — Ueber den freien Verkehr
zur See, der unter Athens Obhut gestellt war, worin unverkennbar eine
Anerkennung seiner maritimen Stellung lag, vgl. Heg. RvHal. § 14 fl'.
-zpl oe xtov XrjaxoW Slxatdv qjxjaiv stvai x.oivij tpuXdxxE'.v (also hatte es der
Vertrag zu Athens Gunsten bestimmt). Für den gegenseitigen Schutz ihrer
Unterthanen waren wohl nicht besondere Verpflichtungen stipulirt; aus
Dem. RvFr. § 8 und vKr. § 44 geht das wenigstens nicht hervor. Er
ergab sich wohl von selbst aus dem Friedenszustand (vgl. Dem. RvdGes.
§ 164 £“£107, 6’ slp7jV7] [aev fjv, ajxaoa 3’ äaydXsta tdvai, RvKr. § 44 u. a.),
während zu Kriegszeiton Hab und Gut des fremden Bürgers nicht respectirt
wurde und somit im Verkehr zur See und zu Land das Recht des Starkem
herrschte. — Schaefer liebt endlich noch hervor II 211 als Inhalt des
Deinosfclienische Studien. II.
451
Es entwickelte sich über diesen Entwurf nach der Ent
fernung der Gesandten Philipps 1 eine heftige Debatte, deren
Umrisse noch deutlich erkennbar sind. Dem Anträge des
Philokrates stand zunächst nur das Dogma des Synedriums
gegenüber, welches zu Anfang der Sitzung zur Verlesung kommen
musste, da ja dadurch das Volk zum Abschluss des Friedens
im Namen der Bundesgenossen autorisirt wurde. Philokrates
trat dann als der erste Sprecher für seinen Antrag auf, der
die Grundlage der Debatte bildete. Die Opposition war eine
allgemeine. Mit dem grössten Erfolge sprach Demosthenes. Ich
möchte nicht zweifeln, dass er nicht bloss einige Amendements
zu dem vorliegenden Entwurf, wie die Aufnahme der Pliokier
und Halier, begründet, sondern auch genauer die Bedingungen
dargelegt haben wird, unter denen er den Abschluss einer
Symmachie anrathen könne. Zunächst aber hatte das Bündniss,
Friedensinstrumentes: ,Auch über die Rechtskraft der Geschäftsverträge
und andere Handelsverhältnisse werden Bestimmungen getroffen sein 1 .
Bas aber gellt aus Heg. RvHal. § 9—13 nicht hervor und an eine Art
Handelsvertrag, an Aufnahme von Bestimmungen eines solchen, ist schon
darum nicht zu denken, weil von der Ingcrenz eines heliastischen Gerichts
hofes, in dessen Hand nach der vorausgellenden Procheirotonie der Ekklesie
die definitive Genehmigung solcher Verträge gelegt war, nichts verlautet.
— Was Demosthenes im Sinne hat, wenn er RvdGes. § 144 sagt ev r,
(<I>:),ozpaxou? yvcoptp) /.ai xauxa zai ~.6W aAX’ k'xi xoüxu>v OEtvoxsp’ saxi
YEYpap.fJ.dya, wissen wir nicht.
1 Dass die Gesandten fremder Staaten nach Ausrichtung ihres Auftrags in der
Ekklesie sich zu entfernen pflegten, lässt sich schliessen aus Dein. RvdGes.
§ 144 (s. die folg. Anm.) und Xen. Hell. V 1, 49 [j.Exa xauxa sßouk.EÜovxo o\ ’A0»j-
vaioi, was nicht heissen kann, wie Busolt erklärt, ,nach Schluss der Debatte
beriethen sie sich“. Denn ßouXsüsoöa: ist eben debattiren und es heisst weiter
zat xöjv [jlev ävxtXsYo’vxcov our. y]ve!’/_ovxo äv.oüovxEc, lilryplaavxo ok ßor)0slv
Tiavorjps! 7.x/.. Vielmehr heisst psxa xauxa ,nach diesen Reden der fremden
Gesandten“, die also der Debatte vorausgingen. Jedenfalls folgt nicht
das Gegentheil aus Dem. RvdGes. § 113, indem dort Aescliines in der
Ekklesie sv0c'.y.7'JU.EV0c xoi? “pfaßsai Tiapa xou 'iHkimxou jxapoua'. »tioAXou?«
»xou? Oopußouvxa? eivat, oklyo'jq ok xou? axpaxsuouEvov?«. Auch den in
Athen anwesenden Gesandten konnte er sich durch diese Worte em
pfehlen wollen. Das aber heisst hier EVOEi7.vuo0ai (vgl. § 160 Eyapi^ovxo
~avx’ EVOEi7.vup.EVOi 7.ai üjxEpz.oXar.EuovxE; exsTvov). In Betracht kommt ein
analoger Vorgang der spartanischen Volksversammlung, den wir aus
Thukydides’Beschreibung I 67 —87 kennen. Nachdem die Gesandten der
Korinthier und Athener gesprochen, heisst es c. 79: [j.Exaoxr J aajj.EVOi jxdvxa?
kßou/.Euovxo zaxä o-oac aüxou? xxepI xo>v 7capo'vxtov,
452
Hartei.
wie die Dinge lagen, allen Werth für ihn verloren. Eine er
wünschte Veranlassung dasselbe unter einem plausiblen Vor
wand fallen zu lassen, bot ihm das Dogma des Synedriums,
das, wie wir sahen, nur den Frieden unter näher präcisirten ge
rechten und billigen Bedingungen abgeschlossen zusehen wünschte.
Er stellte demnach den förmlichen Antrag, dieses zur Basis
der weiteren Verhandlungen zu machen und zu diesem Zwecke
die Gesandten Philipps neuerdings vorzuladen. 1 Es war dies
ein Zwischenfall, den er selbst zu der Zeit, als er die Abhaltung
zweier Volksversammlungen mit fixer Tagesordnung nach altem
Herkommen beantragte, nicht voraussehen konnte und welcher,
wenn wirklich diese alte Verhandlungsformel für die zweite
Ekklesie nur die Abstimmung festsetzte, die Wiederaufnahme
der Debatte auf Grund der inzwischen gepflogenen neuen Ver
handlungen mit den Gesandten nothwendig erheischte, so dass
auch dadurch Aeschines’ Bemühen aus jenem Psephisma zu
erweisen, dass am nächsten Tage keine Debatte stattfinden
konnte, widerlegt wird.
Es ist bezeichnend für die Stimmung des Volkes, dass
Demosthenes’ Antrag durchging, bezeichnender, dass selbst
Aeschines für das Dogma des Synedriums sich aussprach und
1 Dem. vdGes. § 144 xaüxa yap iaO’ ä ctuveTtce p.'sv A?ay£v7)$ ouxoai, eypa^e
o’ 6 toutou auvepyo? <I>iXo%paTr)g xai xpaxouvxo<; ejj.oÜ T7)V 7rpox^pav ^pipav x.at
7t e 7C e i x d x o<£ up.a<; to twv a u [j. [j. a y (D v ody|j.oc xopwaai xai xaXbaai
tou; Ttpe'aßEi; tou; toü TiXi'tctuoo, Exxpouaas oGxo; e?$ T7jV uaxspai'av
xrjv ffuXoxpaxoui; yvwprjv £7CEiaev sXiaOai xxX. Abweichend ist die Schaefersche
Auffassung dieser Worte (II 214): ,Die athenische Bürgerschaft. .. wollte
sofort Beschluss fassen und die makedonischen Gesandten dem
gemäss bescheiden; indessen ward der einmal festgestellten Tagesordnung
entsprechend, die Abstimmung auf den anderen Tag verschoben*. Für
meine Meinung spricht zu deutlich der weitere Gang der Verhandlung,
um hier Schaefer weitläufiger widerlegen zu müssen. — Dass man nach
dieser ersten Ekklesie den Gedanken auf Abschluss einer Symmachie
fallen gelassen hatte und sich mit der Hoffnung trug, es werde sich mit
den Bevollmächtigten Philipps zunächst noch ein einfacher Friede verein
baren lassen, sagt Aeschines, ein in diesem Punkt ganz unverfänglicher
Zeuge. Aesch. vdGes. § 71 xöuxo) xo) So'yp-axi auvsi;:eTv 6[j.oXoyw, xai TravxE;
ol £v xfi xporipx xwv ixxXrjaioiv 07)p.y]yopoüvxEc * xai 6 07j(j.oc octx^XOe xoiauxrjv
xtva oo^av EiXrjcpcL»^, tos Ecrxai jj.ev r\ Etp^v?], 7C£p\ b's (7U[j.;j.a‘/ia<; oux apsivov
ew) oia x/jV xwv *EXXijvwv 7:apaxXr]aiv ßouXEuaaaOai, ecrxai os xoivfj p.exa xeov
‘EXXiJvwv a7cavxwv.
Demosthenische Studien. II.
453
Philokrates’ Entwurf nicht ohne harten Tadel verworfen haben
soll. Demosthenes will sich an den Wortlaut dessen, was
Aeschines bei dieser Gelegenheit sprach, erinnern 1 und wird
den Inhalt der kurzen Rede im Ganzen richtig wiedergeben.
Aeschines hatte sich nicht zu schämen, wenn er von seiner
Seite den von Demosthenes angeregten Versuch bessere Be
dingungen zu erreichen unterstützte. Aber, wird man dieser Auf
fassung entgegenhalten, weshalb schweigt er von diesem Motiv?
Warum müht er sich ab, für seine Behauptung nur einmal und
zwar für den Frieden gesprochen zu haben, welche nur durch
Zeugen jener Verhandlungen glaubhaft zu machen war, die
fadenscheinigsten Beweise vorzubringen? Weil die Darlegung
des wahren Sachverhaltes Demosthenes’ patriotisches Bemühen
im hellsten luchte gezeigt und das Kartenhaus von An
schuldigungen, welche jenen als Philokrates’ rechte Pland und
bestochenen Helfershelfer der Gesandten Philipps zeigen sollten,
über den Haufen geworfen hätte.
Aeschines’ weitere Erzählung selbst bestätigt die vor
getragene Ansicht von Demosthenes’ Absichten und Anträgen.
Als Bulenten und Antragsteller fiel ihm die Aufgabe zu, vor
dem Rathe natürlich, mit den vorgeladenen Gesandten zu ver
handeln und darüber in der Ekklesie des nächsten Tages Bericht
zu erstatten. Auch Aeschines weiss sich an den Wortlaut dieses
Berichtes zu erinnern und zwar erst in der 16 Jahre später
gehaltenen Rede gegen Ktesiplion; aber es war ein bedeutsamer
Moment und tausend Ohren waren auf Demosthenes’ Erklärung
gespannt, welche über das Schicksal der Zukunft entschied. Da
Demosthenes dieselbe im Namen der Bule vorgetragen haben
wird, war sie zudem protokollirt, und sie trägt auch durchaus das
1 Dem. vdGes. § 13 avaaxa^ (Atc%iV7js) x9j npotipa xwv ixx.Xrjat«Sv, iv atc 7zepi
xfjs £?p>jv7)<; sßouXsusaOE, rjpijaxo apyyjv, 7]V iyto xai tou; ß>jp.aaiv oip.ai xoT<;
auxoti;, olonep oüxo$ eTtcev ev upnv a7Sop.V7)p.oV£i$(jEiv: ,ei toxvu tcoXuv* eeprj ,ypovov
iaxonei ( I>iXoz.paT7j<;, co a. ’A., n&q av apiax’ ivaviuoOEfa] Etp>jvrj, oüx av
auxov ap.£ivov Eupstv oip.ai t) xoiauxa ypacpovxa. eyto 0£ xauxrjv jjlev xrjv Eip^vqv,
sw? av E15 ’AOrjvauov XsfrojTai, ougettox'’ av auapouXsuaaip.'. TioiTjaaaOai x9j txoXei,
Eipijvyjv pivxoi orjjj't oeTv TCOistaOad. xai xoiouxou? xtva? £t7X£ ßpay^EÜ; xai p.£xptou?
Xoyou;. Auch Demosthenes wendet hier das seinem Gegner geläufige
Kunststückchen an, nur den Eingang der Rede zu geben, welcher aller
dings den Eindruck heftigster Opposition erzeugt, obgleich der letzte Satz
etprjvrjv pivToi <p7)[j.t osiv TcoisiaOai verräth, wie rasch er einzulenken wusste.
454
Hartei.
Gepräge innerer Glaubwürdigkeit, wenn man nur einige falsche
Züge und Farben daraus entfernt. 1 Aeschines’ Bericht ist ein
Meisterstück sophistischer Gewandtheit, indem er mit den un
scheinbarsten Mitteln Demosthenes’ Stellung zu der Friedensfrage
völlig verkehrt und durch die Wiedergabe des Wortlautes der
demosthenisclien Erklärung den Effect voller Wahrhaftigkeit
erzeugt. Nach ihm erscheint Demosthenes in der Ekklesie itpo-
y.axaXaßiiiv io ßvjp.a, wo ihm doch als Antragsteller des vorausgehenden
Tages und Führer der Zwischenverhandlung mit den Gesandten
Philipps das erste Wort gebührte, indem ohne seinen Bericht
gar nicht weiter verhandelt werden konnte. Diese Zwischen
verhandlung selbst deutet Aeschines nur so weit an als noth-
wendig und dies mit Worten, die glauben machen, als liege
eine ablehnende Erklärung der Gesandten noch gar nicht vor
(oiiosv s^sXci; etpv; twv fß'sz eipv)piv(i)v etvat Xo-ytov, ei -auf)’ ot <£>iXottou
javj cu(jre£ta0-/jaovTa'. Tupedrßet^). Im weiteren ist eine grammatische
Form gewählt, welche an Demosthenes als überzeugten Vertreter
dieser Erklärungen zu denken zwingen will, obwohl sie mit den
klar ausgesprochenen Gedanken desselben unvereinbar sind und
ihr ursprüngliches Gepräge nicht ganz verwischt werden konnte.
,Er kenne nicht den Frieden ohne Biindniss', soll Demosthenes
gesagt haben (ouoe Yiyvücy.siy e®v) tvjv eipi^vvjv onzouo'i\z au\>.\).ayj.aq), der am
Tage vorher für die Vertagung des Bündnisses und den Abschluss
eines blossen Friedens gesprochen, während der Ausdruck oüoe
Yrfvwcy.siv durch seine Färbung deutlich verräth, wer ihn gebraucht
hatte; denn dies ist der Ausdruck der Ablehnung von Seite des
jenigen, dem man etwas anzuerkennen zumuthet. 2 ,Er oder man
1 Aesch. RgKtes. § 71 vu? ev ij.e<J(i>, xat ^«prjjiEV xfj üaTEpata Et; irjv IxxXrjaiav.
ivxauOa Srj TtpoxaxaXaßtov AyuoaOEV/j; TO ßfj|j.a ouoevi xwv aXXtov jtapaXuitov
Xo'yov, ouoev o'^eXoc k'syj twv yOsc Etp^u.s'vtov Etvat Xöyutv, Et xauü’ ol <I>tX(i.7iou
u.y tju|J.7:£t(j075aovTai TtpEaßEic, ouos ytyVtuaxEtv E'prj -rjV EtprjvrjV äraitjar); cruu.u.xyta;.
ou yap s®7] oeTv, xat yap io prjp-a uxp.oyu.at öic Et"s, Sta ir\v ayötav xou Xs'yovTo;
av.a y.at tou ovotuato;, äj;opp5)|ai x% Etp^vr); xvjv au[j.[j.ay(av, ouoe xä xfiv
'liXXrjVwv avapivstv p.EXXij[j.axa, äXX’ ^ jtoXEp.Etv auxou; xrjv Etprjvrjv Iota
-oiEtaOat. zat xeXeuxwv ePi xö ßyp.a -apaxaXEaa; ’Avxtjtaxpov sptoxypy. xt rjptoxa,
7tpost~u>v |j.ev a EprjoExa 1 ., Tupootoäcao o’ a ypq xaxa xrjt ctXeou? anpxpfvaaOat.
y.at xkXo; xaux’ Ivfxa, xü ;j.ev Xo’yto Ttpooßtaoau.EVou Ar)|j.o!iOE'vouc, xö oe tap-*
ypäyavxoc <I>tXoxpaxou;.
2 Vgl. Aesch. vdGes. § 8t ouoe ytyvtüoxEtv xtuv oju.u.xy toiv xou; ouvEsa^xopsvou;
i'ÖOT.cp EV XoTc OJXEVQOUOt XtüV tEp0)0.
Demosthenische Studien. II.
455
dürfe nicht', so soll er fortgefahren haben, ,das Bündniss vom
Frieden abreissen noch die zögernden Entschliessungen der
Griechen abwarten, sondern diese müssten entweder für sich
den Krieg führen oder Separatfrieden ahschliessen', obgleich
ganz unauffindbar ist, welche Verpflichtung ihn hätte abhalten
sollen, das Bündniss vom EVieden zu trennen und der unattische
Ausdruck oraopprfea.’. ~rji dprpirfi ty)v aup.p.<zyiav schon den demo-
sthenischen Ursprung verleugnet. Keine Frage. Was Erklärung
der makedonischen Gesandten war und Demosthenes als solche
in der Ekklesie mittheilte, hat Aeschines durch die Streichung
des Anfangs und die Auslassung des Wörtchens toiStou? vor ouos
dem Demosthenes unterschoben. Fügen wir dasselbe hinzu, so
bedeutet die Erklärung: die gestern laut gewordenen Forderungen
— man denke etwa an die Herausgabe von Amphipolis oder den
Einschluss der Phokier — hätten die Zustimmung der Gesandten
nicht erhalten; ja diese wollten nicht einmal von dem Frieden
ohne das Bündniss etwas wissen; denn sie seien nicht bevoll
mächtigt von dem Frieden das Bündniss zu trennen noch hier
zu warten, bis die Gesandtschaften der zögernden Hellenen ein
getroffen. Aeschines lässt aber Demosthenes, welcher doch zuletzt
für den Frieden ohne Bündniss eingetreten, nicht bloss sagen,
er könne das Bündniss vom Frieden nicht trennen; er geht in
der Entstellung der Wahrheit noch weiter, indem er seinen
Gegner selbst vor dem Volke unter einer Decke mit den Ge
sandten spielen und an Antipater Fragen stellen lässt, deren
Beantwortung er ihm soufflirt habe, um Athen in das Joch
dieses drückenden Friedens zu zwängen. 1 Eine kritische Unter
suchung können derartige Subjectivitäten nicht beirren.
Nach diesem Bericht des Demosthenes wurde die Debatte
von neuem aufgenommen. Demosthenes und seine Gesinnungs
genossen erklärten sich gegen den Entwurf des Philokrates
und für das Dogma des Synedriums, indem sie vor allem die
Phokier in den Frieden einschliessen und den anderen grie
chischen Staaten den Beitritt offen halten wollten. Dass sie
der Consequenz dieser Schritte sich wohl bewusst waren und
einer Wiederaufnahme des Kampfes entgegensahen, erhellt aus
1 Aescliines a. a. 0. § 72 z«i teXeutojv im ib ßnfj.a r.apxy.xXiaxq ’Avdjiaxpov
sp(iT7|ij.a ti rjpwia, JipoEUiwv ij.ev x Ip^asta 1 ., KpoSioä?«; 3 1 a ypvj zax« T%
jtöXews MroxptaaaOai.
456
Härtel.
der Art, wie sie das Ehrgefühl des Volkes zu stacheln und
seinen Muth durch den Hinweis auf die Heldenthaten der Vor
fahren zu erhöhen suchten; zugleich liess sich, indem man das
Dogma der Bundesgenossen vertheidigte, diese Politik als die
uneigennützigste, wahrhaft hellenische anempfehlen und preisen.
Das Alles ist aus Aeschines Entgegnung zu erkennen, der
nun mit Eifer für den Frieden um jeden Preis eintrat. 1 Ihn
unterstützte Eubulos, welcher dem Volke eindringlich vorhielt,
dass die Verwerfung des philokratischen Entwurfes den Krieg
bedeute. 2 Die Motive, welche das Gutachten dieser Männer
1 Was Aeschines als Inhalt seiner bei dieser Gelegenheit gehaltenen Rede
anführt (vdGes. § 74—78, besonders § 77 T7]V |x£v xoiaux7]v aßouXi'av opoXoyoj
-apayys'XXsiv (puXaxxEaOai, xa §’ oXiyoj xrpbxspov e?p7)[iiva (j.ip.EiaOai) stimmt
durchaus, von der Verschiedenheit subjectiver Auffassung abgesehen, mit
Demosthenes’ Bericht vdGes. § 15 avaaxa; (AiayiV7];) sbrjpjyo'pEi xai auvrjyopsi
exeivoj ( ( T>iXoxpaxsi) ttoXXojv aijfou;, d) Zeü xai tozvte; 0eo(, Oavaxcov Xo'you;, ib;
oute tojv Trpoyo'vojv up.a; p.Ep.vrJaOai bs'oi, oute tojv toc Tponata xai Ta; vaup.ayi'a;
Xsybvxojv avsysaOai, vbuov te (hjastv xai ypacpsiv [A7)oevi tojv 'EXXirjvojv up.a;
ßorjOstv, ö; av p.rj Tcpo'xspo; ßsßorjOrjXfb; uu.tv */j. xai xauö’ 6 aysxXio; xai avai07j;
outo; sxo'Xp.a Xsysiv scpEaTTyzoTOJV xtov Trps'aßsojv xai axouo'vxojv, ou; a^o tojv
'EXXrjvwv p.£T£7:E , [i.4aaOE u::b toutou tteicOevte;, ot’ outcoj r:E7Cpaxu); auxov 7]v. —
§ 307 [j.y)TE tojv -poyo'vcov [j.E[xvfjaOai |j.7]ts Tpor.aia Xsysiv [J-^te ßorjOstv pjoEV’!,
TOJV TE XeXeUOVTOJV [i-ETa TWV 'EXX^VOJV TTEpl T7); ~pb; <I>(X 17T7TOV ElprjV7]; ßouXsusaOai
0aup.a^£iv, ei TTEpt tiüv up.sx£pojv io(ojv aXXov Tiva ost TCEiaO^vai, vgl. § 313
und die von Schaefer II 216! angeführten Stellen. Nur eine Uebertreibung
lässt sich Demosthenes entschlüpfen, welche Aeschines mit gewohntem
Geschick als Waffe gegen ihn gebraucht, nämlich, dass Aeschines im
Beisein hellenischer Gesandtschaften so gesprochen. Gesandtschaften,
d. h. förmlich accreditirte hellenischer Städte waren damals nicht in Athen
(vgl. Aescli. vdGes. § 58 Taf; os ^EVixat; -psaßslai; r\ ßouXrj Ta; ei; tov
O7jp.ov ^poao'oou; -poßouXsusi * outo; os' <p7]aiv icpsaxavai xa; a~o tojv ‘EXX^vtov
-psaßsia;. -apsXOtov xoi'vuv, A7)p.o'a0£vs;, et:i to ßfjjxa tout* sv toj sp.oj Xo'yo)
£i7T2 -oXeoj; fjaxivo; ßouXsi f EXXrjv(bo; Touvop.a, sij fj; cfyuyOai to'ts cpr); xou;
-ps'aßst; xai xa TrpoßouXEupax 1 aüxtov ix xou ßouXsuxTjpiou bo; avayvtovai xxX.
Allein dass die Städte in einem Augenblick von solcher Bedeutung,
indem die Dionysien den besten Vorwand boten, ihre politischen Agenten
werden nach Athen geschickt haben, ist ebenso einleuchtend, wie es be
greiflich ist, dass Demosthenes diese Agenten als Gesandte figuriren liess,
um Aeschines’ Haltung noch schärfer zu verdammen.
2 Dem. vdGes. § 291, wo Demosthenes Eubulos apostrophirt: o; rjvi'x’ sxpivsv
’Apiaxocpojv ( I>iXovEixov xai oi’ sxsivou tojv aoi -E-payij-ivojv xaxrjyo'psi, auy-
xaT7)yo'pEi p.Ex’ exei'vou aou xai tojv iyöpojv tojv aoW ei; ü-rjTatETO. etteiotj oe
au [J.EV xouxouai OEOi?ap.£Vo; xai cprjaa; xaxaßai'vsiv ei; ITsipaia osiv 7]brj xai
ypTip-ax’ stacpipsiv xai xa Qsojpixa axpaxiojxixa ~oieTv, t) ysipoxovsiv ä auvsT^s
Demosthetiisclie Studien. II.
457
bestimmten, liegen so klar und vollständig zu Tage, dass es zu
ihrem Verständniss der unerwiesenen und unerweisbaren An
nahme der Bestechung nicht bedarf. Wie hätte der Staat ohne
Heer, ohne Bundesgenossen, mit zerrütteten Finanzen, der nach
Demosthenes’ eigenem G-eständniss an dem Tage, da sich der
erste Hoffnungsschimmer auf Frieden zeigte, abgerüstet, der
im günstigen Fall zu einer kostspieligen Defensive stark genug
war, in dem Augenblick den Kampf gegen Philipp erfolgreich
wieder aufzunelnnen hoffen können, da Philipp mächtiger als
je dastand und nach Olynths Fall völlig unbelästigt seine ganze
Kraft gegen Athen concentriren konnte, da Thebaner wie Phokier
ihn mit offenen Armen zu empfangen bereit waren und auch
im Peloponnes eine mächtige Partei sich für ihn rührte? Zudem
operirte Philipp in Thrakien in der Nähe der athenischen Be
sitzungen, welche auf die erste Nachricht von dem Abbruch
der Verhandlungen in Athen unvorbereitet und ungeschützt
das Ziel seines Angriffs werden mussten. Es ist eine Kühn
heit, welche nur der Erfolg entschuldigt, in einem so durchaus
ungleichen Kampfe nicht vom Platze zu weichen; aber nicht
verwerflich zur Besonnenheit zu rathen. Aeschines’ und Eubulos’
Erwägungen siegten. Der philokratische Entwurf ward ange
nommen. Ein wichtiges Amendement setzte aber doch die
Opposition durch; die Phokier und Halier wurden nicht aus
drücklich vom Frieden ausgeschlossen. 1 Praktische Bedeutung
konnte dasselbe zunächst nicht haben, so lange es nicht gelang,
[J.'sv outoc, syparj/E 8’ o ß8sXupo; ilnXozpön];, in txlaypm avt' rar;; auvsßrj
ye'/iaOai ttjv elprjVTjv, oütoi oe toi? p.ETa txut 1 dSixijpaat "ävr' d-oAu>Xs’zaai,
T7]'nxauTZ 8njXXal;ai.
1 Dem. vdGes. § ,159 T)jv te yap siprjvajv, ouyi ouvt]Oevtii)v ü>; |ji£y_slpj)aav
oütoi [to "protov| ,ttXtjv 'AXktov xal <l>toxctüv‘ ypd'iat, äXX’ ävayxacOkvTo;
op 1 ’ju.ro'j tou ibiAoxpdrou; Taüta d7TaXeit|<at, ypatl/at o 1 avTizpu; ’AO^valou;
zai tou? ’AGrjvaitov tjujjtpdyoju; 1 . Vgl. § 278 und Hegesippus RvHal. § 31.
Demnach unterscheidet auch Demosthenes genau zwischen dem Entwurf
des Philokrates und dom beschlossenen Frieden, vgl. EvdGes. § 101 Xe'ys
.... stra to ( l>tXozpaTou; r|r7]cpiop.a zai to tou oprj.ou. — Dass die Gesandten
Philipps den Athenern in der phokischen Frage jede Illusion benahmen,
ergibt sich, abgesehen von der früher festgestellten Bedeutung der demosthe-
nischen Erklärung am zweitenVerhandlungstage, auch aus anderen Stellen,
z. B. Dem. RvdGes. § 09 zat o u.kv ’AvTtuaTpo; zat o Happ-Evltov SsaTton]
otazovouvTE; zat oü p.=XXovTE; üu.Tv p.ETa tzjt 1 EVTEU^saOat, ou.co; touO’' süpovTO,
[J-'ö. Bl’ auTojv üp.S; E'aTaTpOi|vat ZT/..
458
Harte 1.
Philipps nachträgliche Zustimmung-, welche seine Gesandten
vielleicht nicht einmal in Aussicht stellten, zu erlangen und die
Phokier auf den Frieden nicht vereidet waren. Man kann aber
daraus ersehen, welche Bedeutung die Majorität der Athener
dieser Frage beimass, nicht aus irgend welcher Sympathie für
dieses Volk, sondern vitaler Interessen des Staates halber.
Eben während Athen über den Frieden berieth, lief ein Brief
von Proxenos ein, welcher meldete, dass die Phokier das aus
freien Stücken gemachte Versprechen, den Athenern die Ther-
mopylen-Festungen zu übergeben, zurückgenommen. Dass auch
darüber nicht alle gleich dachten, war die Quelle weiterer tief
greifender Verwickelungen, und das Amendement die faule
Stelle, die an dem Frieden immer weiter frass und das Bündniss
von vornherein lebensunfähig machte. Hieraus strömte die
Quelle unbegränzten Misstrauens der nationalen Partei gegen
Philipp, welchem die andere gleichwohl in blindem Ver
trauen ergeben blieb. Unruhig und haltlos schwankt fortan die
Nadel der athenischen Politik zwischen diesen beiden Polen
hin und her.
Bevor wir weiter verfolgen, wie sich dies in den Beschlüssen
des Bathes und Volkes in der nächsten Zeit ausspricht, wollen
wir noch einen Blick auf die Friedensverhandlungen zurück
werfen, um, worauf diese Untersuchungen ausgehen, die Inge-
renz und den Einfluss des Rathes bei diesem wichtigen Staatsact
aufzufinden. Unsere Berichte schweigen darüber und, wüssten
wir sonst nichts vom Rath, kaum dürfte eine Spur in ihnen
darauf führen, dass er das Triebrad des parlamentarischen
Mechanismus, ja dass er überhaupt nur ein Rad in ihm gewesen.
Sollte er also auf die Abfassung des Vertragsinstrumentes, das
an Umfang und technischen Schwierigkeiten die gewöhnlichen
Anträge, von denen doch keiner ohne Berathung der Bule
passirte, weit übertraf, keinerlei Einfluss geübt haben? Sollte
ein Staatsvertrag, dessen sorgsamste Detailberathung unerlässlich
war, von einem tausendköpfigen Parlament innerhalb weniger
Stunden fertig gemacht und die Antragstellung gerade darüber
dem Zufall anheim gegeben worden sein? Es ist dies undenkbar
und lässt sich auch durch eine Reihe von Thatsachen, die sich
aus der bisherigen Untersuchung ergaben, und auf die wir darum
hier kurz verweisen können, und durch analoge Verhandlungen
Dcmostlienisolie Studien. II.
459
bei anderer Gelegenheit widerlegen. Zunächst durch den Bericht
über die Verhandlungen des Bundesvertrags zwischen Athen und
Sparta und den beiderseitigen Bundesgenossen, die vermuthlich
im Frühjahr 369 in Athen geführt wurden.
Xenophon schildert uns die Debatte der Volksversammlung
am ersten Verhandlungstage. Dieselbe nun findet auf Grund
eines Probuleuma statt, dessen Antragsteller uns nicht genannt
wird. Prokies von Phlius tritt nach anderen Rednern auf, um
in ausführlicher Rede den mit dem Rath vereinbarten Ver
tragsentwurf zu empfehlen, wornach die Athener die Führung
zur See, die Lakedaemonier die Führung zu Laude haben
sollten, und findet bei den Athenern und anwesenden Lakedae-
moniern Beifall. Dagegen erhebt sich Kephisodotos, um das
Rathsgutachten zu bekämpfen und eine gemeinsame Theilnahme
beider Staaten an der Führung zu Land und zur See in An
regung' zu bringen; eine bestimmte Modalität dieser Theilnahme
beantragt er nach unserem Berichte nicht, der nur noch kurz
erwähnt, dass die Athener sich umstimmen Hessen und be
schlossen, dass Athener und Lakedaemonier durch je fünf Tage
den Oberbefehl haben sollten. Er wird es dem Rathe überlassen
haben, diese Modalität auf Grund neuer Verhandlungen mit den
Gesandten festzustellen und die Abstimmung wird demnach erst
am nächsten Tage erfolgt sein, so dass also auch damals 31?
r/.y.Xv;c!a: ysvopivv)? v.a-'a tov vip.ov die Entscheidung erfolgt sein
dürfte. 1
1 Xenophon Helion. VII 1, 1 tu» ö’ üavipto sxei Aaxsoatjxovhov xai tcov aujip.aj£cüv
~pe'aßsi; ?/X0ov auxoxpaxops; ’A0rjva£s, ßouXsuao'p.svoi xocO’ o ti rj aopip.ay^a
AaxsSaiuovfois xai ’AOrjvafois saoixo. Xsyo'vxiov os r.oWtov p.sv l-^vtov, t:oXX<dv
os ’A0r)va(tov, tu? hiot «ui xoT<; ’taoi; xai 6p.ofoii; xrjv aup.(j.ay (av etvai, ITpoxX^;
( hXidaio; v.r.z xov Xoyov xovbs: (§2) .... xd (jlIv oüv aXXa aysoo'v ti auvwpioXoyr,-
Tai, juspi os ttJ? 7jyeu.ov(as vüv r\ ax^Jn;. xrj p.sv ßouXrj TipoßsßouXsuxai
upstspav psv eivai Tr|V xaxa OaXaxxav, AaxsÖaip.ovhov 8s xrjv xaxa yfjv .... (§11)
syco psv oüv, to(T7Csp xrj ßouXrj -poßsßouXsuxai, xaüxa s’tprjxa xs xai auu.-
ooptoxaxa ^yoüp.ai ap-cpoTv stvai* up.sT<; os süxuyoixs xd xpdxiaxa ::daiv ^p.Tv
ßouXsuaapsvoi. (§ 12) 6 p.ev xaüx’ sircsv. oi o\ ’AOrjvato^ xs xai oi xwv Aaxsoai-
piovfrov -apovxsi; irojvsaav ap/poxspoi layupto? xov Xoyov auxou. I(7](pi(jdSoxo; os
TcapsXOojv . . . s(p7j (§ 14) saxtv ouv, eeprj 6 Krjotadooxo;, taa(xspov ^ sv
(J^psi jj-sv sxaxcpous; rjystaOai xou vaimxoü, sv pipsi os xoü t:e£ou xai up.a; xs
s’t xi ayaOov saxiv sv T7) xaxa OaXaxxav dpy9j, xouxtov p-sx^/siv xai 7jp.a<; sv xrj
xaxa yfjv. dxouaavxs; xauxa oi ’Aörjvatoi [xsxs^siaOrjaav xai s*}r](p{aavxo xaxa
7:ev0rjp.£pov IxaWpoog ^ystaOai. Für die Kürze der xeuophontischen Dar-
460
Härtel,
m
Eine Situation wie die von Xenoplion geschilderte Und ein
Verhältniss, in welches Prokies’ Rede sich zu dem Raths
gutachten stellt, fingirt Isokrates in seinem Symmachikos, in
welchem er zur Abschliessung des Friedens mit den abge
fallenen Bundesgenossen, den Chiern, Rhodiern und Byzantiern
räth. Allerdings gebraucht er nicht den Ausdruck xpoßo6Xsup,a,
zu dessen Vertheidigung er das Wort nehmen will, sondern er
gedenkt zu sprechen § 15 xpwtov [j.ev xsp! 2>v ol -pu-ravei; xpor.-
Üsactv, IxErta töv aXXwv töv -i~r,q tcoXewc xpaYp.xTwv, was in
diesem Zusammenhang nur bedeuten kann, dass er zunächst
den Gegenstand der Tagesordnung behandeln will, welche § 25
näher bestimmt wird als die Botschaft der Gesandten ("Ep! [/iv
ouv &v ol xpioßaiq izayyiXXo'ncu v.a\ xaüO’ iv.aväj. Aber dass ein den
Frieden nach den von den Gesandten proponirten Bedingungen
empfehlendes Rathsgutachten vorausgesetzt wird, zeigt nicht
bloss die seine Disposition rechtfertigende Begründung (oüSsv
■fap ocpsXo; twv vüv xepi ~i)q ilp’qvr ( q yvwgOevtuv, VjV [J. : q •/.«! xspi
twv Xsc-wv GpOüq ßouXEUGwp.sOa), sondern ebenso die weitere Aus
führung. 1
Allein wir brauchen diese Fiction des Isokrates nicht,
obwohl sie am natürlichsten als ein Abbild der üblichen
Procedur aufgefasst wird; die früher besprochenen Vertrags
urkunden sind, wenn sie auch die Namen der Antragsteller an
der Spitze tragen, auf dem Wege regelmässiger Vorberathung
dem Volke zur Beschlussfassung vorgelegt worden. In dem
Vertrag vom Jahre 375 (CIA. II n. 49) heisst es ausdrücklich
Stellung, welche nicht ausdrücklich sagt, dass die definitive Abstimmung
am nächsten Tage stattfand, habe ich oben S. 374 2 ein Beispiel beigebracht.
Nur der Aufnahme dieser Rede und der zufälligen Amendirung des Raths
beschlusses haben wir es zu verdanken, dass, wir von der Ingerenz des
Rath es etwas erfahren. Sonst erwähnt Xenophon Hell. VI 5, 33 bei der
Verhandlung über die den Lakedaemoniern zu gewährende Hilfe im Anfang
des Jahres 369 den Rathsbeschluss (äx.ouovtc? vauta ol ’AOrjvatoi ev cppovttot
y ( aav o ti ypr\ Troietv 7zep\ Aa'/.Eoaip.ov(cov xai iiuikrjalav S7;ot/jTavTo zara
oo'yp.a ß o u X7] 5); von dem Inhalt desselben schweigt er.
1 ,Ueber den Inhalt des Friedensvertrages erfährt man weder bei Diodor
etwas, nocli bei Isokrates, der nur erwähnt, der Senat hätte die Vor
schläge der Conföderirten angenommen und in diesem Sinne ein Pro-
buleuma abgefasst 4 Busolt a. a. O. 858, der das auf dem Wege einer
richtigen Combination Gewonnene als wohlbezeugte Thatsache ausgibt.
Demosthenische Studien. II.
461
e'BoEev ty) ßouX^ y.ai tm oy)|;.m und Y V(J) 1 J/ 0 V §£ ?u|j.ßaXXsff6at vqz,
ßooXyji; y.-cX., sowie uns derselbe zum Ueberfluss noch verbürgt,
dass der Rath die Botschaft der Gesandten in Empfang ge
nommen Tuep't mv ksyoucuv ev ty) ßouAfi ol xpecßst; (vgl. oben S. 440)
Ebenso in dem Vertrag vom Jahre 362/1 mit den Arkadern,
Achaeern u. s. w.: Z. 2 sBcEev ffj ßoiAvj y.ai tm c/|j.m und Z. 15
exsioy; . . . y; ßouXv) YipoüßoüXEuaev und endlich in der Symmachie-
Erneuerung mit den Mytilenaeern: Z. 1 eooEev ty) ßou)^ y.ai tm
S’/jp.M. Und dass auch bei der Berathung der Botschaft des
Dionysios der Rath nicht übergangen und sein Gutachten nicht
etwa durch das Dogma des Synedriums ersetzt wurde, ist früher
nachgewiesen worden. Ja selbst wenn die Präscripte solcher
Urkunden wie z. B. in dem Vertrag mit Dionysios (CIA. II nr. 52)
nur die eine und letzte Instanz des Demos erwähnen (sBocs tm
oi)p.M), beruht dies auf anderen Umständen, nicht aber auf dem
Ausfall des Rathsgutachtens.
Was sich aus dieser Betrachtung, wenn nicht alles täuscht,
mit Nothwendigkeit ergibt, ist für die Beurtheilung des Friedens
mit Philipp und sein Zustandekommen bedeutsam. Denn dann
war es nicht Philokrates, der in der ersten Volksversammlung
den Friedensentwurf gleichsam improvisirte, sondern an seiner
Ausarbeitung und Feststellung hatte der Rath, nachdem dort
die makedonischen Gesandten gehört worden waren, Theil
genommen, und indem an der Spitze seines Gutachtens zwar
Philokrates’ Name stand (4>tkoxpdTY)<; eixEv), folgte dann ohne
Zweifel jene Formel, durch welche der Rath den Antrag als die
Summe des unter den gegenwärtigen Umständen Erreichbaren
empfahl (xsp't mv ksyouaiv oi xpsaßEn;, BsBoyOat ty) ßouXj) Bs/scGat tyjv
augp.ajuav y.aOa i’KajyiXkono'.'. y.fL) 1 Dass Demosthenes schon in
der Bule dem Entwürfe opponirt haben wird, ist zu vermuthen
und auch zu begreifen, dass er alle Verantwortlichkeit auf das
Haupt des Antragstellers abwälzt, ohne der Ingerenz des Rathes
auch nur mit einem Worte zu gedenken; denn nach attischer
Rechtsanschauung ist einzig und allein der Antragsteller für
die formelle wie die materielle Seite seines Antrags verant-
1 Mit gleicher Berechtigung hat Frankel ,Die attischen Geschworenengerichte“
S. 84 in dem Rathsgutachten ein Moment gefunden, welches das Vorgehen
in dem Processe gegen die Feldherrn der Arginusenschlacht im Jahre 406
milder und richtiger beurtheilen lässt.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 30
462
Hartei.
wörtlich. 1 Aber der Vorschlag erscheint doch in einem anderen
Lichte, wenn wir einen so beträchtlichen und wohl den politisch
rührigsten und reifsten Bruchtheil des athenischen Volkes, welcher
den Rath constituirte, mit der Autorität seines Votums hinter
Philokrates stehen sehen. Dieser konnte aus den erbärmlichsten
Motiven, wie Demosthenes will, bestochen, betrogen und be
trügend die Sache seines Vaterlandes verrathen, aber niemals die
Majorität des Rathes, welche einen weit erheblicheren Bruch
theil des athenischen Volkes darstellte, als unsere parlamen
tarischen Körperschaften der durch sie repräsentirten Menge
gegenüber.
Nachdem über den Frieden mit Philipp Beschluss gefasst
war, erfolgte die Eidesleistung von Seiten Athens und seiner
Bundesgenossen und die Wahl von zehn athenischen Gesandten
und einem Vertreter der Bundesgenossen, welche Philipp und
seine Symmachen auf den Frieden vereiden sollten. Die Wahl
traf oder bestätigte die Mitglieder der ersten Gesandtschaft,
in welcher der Rath selbst durch mehrere Buleuten vertreten
war. Es mag was diese Vertretung betrifft an den Bundes
vertrag zwischen Athen und Eretria, welchen Köhler (Mitth.
II 212) veröffentlichte und in die Zeit des boeotisch-korintlii-
schen Krieges setzt, erinnert werden, nach welchem die Bule zur
Wahl von zehn Gesandten autorisirt wird Z. 10 sXeoOai ok Topscßstc
aim’y.a \t.aXa r>]v ßouAY]v osy.cz oc'vopa;, zevxs p.sv sy. ~r t c ßouAvjc, irevte
oe ISkütcov, oTtives aTsoX^diOVTai tou; opzoui; xapa ’Epeipisuv v.xk.
Die Instruction, über welche zum Theil wenigstens in der
1 Dem. RvdGes. § 99 ou84va y®P T ® z.oiva Tzpämi'i 6|j.e?c x.eXeüete • aXV IraiSav
Ti? sauxov cetera? ouvaaQai rpoaeXOr), >:pay{Aa t:oiouvxe? av0ptu7:ojv ypyjaxoW xai
cptXavGpoj^tov, euvoYxw? SfyeaÖE xai ou cpQovEpio?, aXXa xai ‘^gtpoxovEtTE xai Ta
upixEp’ auxojv iyyv.pi'Cm. ixv [asv oüv xaxopGot xi?, xifA7j<j£xai xai rcX^ov
Ttov tcoXX&v xaxa xoüxo* Sv o 1 arcoxuyvSvi), cr/v^Et? xai ^pocpaasi? ipet; aXX’ ou
5(xaiov xxX. Hypereides RfEuxen. XXXIII 18 xo 3e xE^Euxatov xou vo'p.ou
xax’ auxwv xojv prjxo'pwv, r>v.p' oi? iaxiv xai. xo ypacpsiv xa d^cpiajAaxa — i[Aa(v£<jO£
yap av, £t aXXov xiva xp&tov xov vo'jaov xouxov eÖectQe 7^ olixto? — £t Ta? [a^v
xi(j.a? xai xa? cocpEXi'a? ix xou Xiy£tv oi ß^xopE? xaprcoüvxat, xou? 0£ xivouvou?
urap auxtuv xot? töitaxai? av£Ö^xax£. — Wo es dem Redner passt, kehrt er
die Autorität und moralische Verantwortlichkeit des anderen Factors hervor,
z. B. Dem. RvKr. § 119 ouxouv a [aev Iftiöcoxa, xaüx’ sax(v, a>v ouosv au
yiypa'|ai • a oi cp7jat r\ ß 0 u X 7) 8eiv avxl xouxfov yEV^aGai [aoi , xauG’ laG’ x
OttOXEl?.
Demosthenische Studien. II.
4GB
Volksversammlung Beschluss gefasst wurde, ist uns ihrem Inhalt
nach, auf den es zu einer erschöpfenden Beurtheilung der
folgenden Ereignisse wesentlich ankäme, nicht genügend be
kannt; aber der eine Punkt, von dem wir hören, dass ihnen
geboten war, sie sollten nur insgesammt, nirgends aber einzeln
mit Philipp verkehren, 1 verräth deutlich genug, dass Demosthenes
anf ihre Abfassung entscheidenden Einfluss übte. Mehr noch
ein weiterer damit eng zusammenhängender Punkt, welcher
übrigens neben dem Schweigen unserer Quellen dafür spricht,
dass sie nicht von Demosthenes, sondern von einem anderen
Parteigenossen beantragt wurde. Bei der ersten Gesandtschaft
war es nämlich so gehalten worden, dass die einzelnen Ge
sandten in der Reihenfolge ihres Alters vor Philipp das Wort
nahmen, so dass Demosthenes als der jüngste zuletzt sprach.
Diesmal aber tritt Demosthenes zuerst auf und zwar wie der
von Aeschines entstellte und verstümmelte Anfang seiner Rede
noch zeigen kann, als Sprecher der Gesandtschaft. Aeschines
freilich möchte glauben machen, dass jener sich diese bevor
zugte Stellung angemasst, aber der Eingang seiner Rede, in
welcher er Philipp warnt, die Aeusserungen Einzelner als die
Meinung des Volkes aufzufassen, lässt nicht verkennen, dass
er ein Recht hatte, was er zu sprechen im Begriffe war für
mehr als seine private Meinung auszugeben. 2 Da ferner nicht
1 Dem. RvdGe3. § 278 oü xo psv ijojcpujpa »oOoapoü povou? EVRiyy/vEiv
‘l 1 ixTTü)«, ouxot o’ ooolv Ejxauaavx’ iot'a ypr||jiax!!lovxES; — Die Bestimmung’
der Instruction, dass die Gesandten nicht einzeln mit Philipp verkehren,
bezog sich aber, wie ich meine, nicht auf ihren privaten Verkehr mit
Philipp, sondern auf ihre officiellen Verhandlungen, wobei also die Ge
sandtschaft in corpore den athenischen Staat repräsentirte. Die Gesandten
verhandeln demnach bei ihrer Vorbesprechung nicht wie bei der ersten
Gesandtschaft über eine Vertheilung der Aufgaben in der Art, dass der
eine etwa über die Phokier, der andere über Kersobleptes vor Philipp
rede — denn Ueberbringer dieser in den Psephismen specificirten Forde
rungen war Demosthenes — sondern über das was ausserhalb dieser
Aufgabe sich etwa noch verhandeln liesse (Aeschines vdGes. § 101 ff.).
Demosthenes gibt gleichwohl derselben eine weitere Beziehung vgl. § 175
auxb; (Aiaylvr];) 3’ iofa ravxa xbv ypovov Evxuyyavuv ouo’ oxioüv EJiauaaxo
’htAL7X7xro. xal xa ü.bv aXXa auojtw, AspxtiXo; 3’ auxov ev •tspaT? x/jv vüxx’
QbXaxxsv (oux eyw) xxX.
- Aeschines RvdGes. § 108 r.pwxo'i u.sv ~aprjusv oO xaO’ fjX'.xiav, cüoTEEp sv xrj
Jcpoxlpa jcpEoßefa, o r.api tioiv euSoxQei xa! xoopo; Etvai x% teoXeio; E-pafvExo,
30*
464
Hartei.
anzunehmen ist, dass die übrigen Abgeordneten, mit denen
Demosthenes völlig zerfallen war, ihm dies Vorrecht freiwillig
eingeräumt hätten, so muss ihm vom Volk oder Rath in Athen
dasselbe übertragen worden sein. Auch kann darauf führen,
dass er das sämmtliche auf den Frieden bezügliche Actenmaterial
unter seinen Händen hat und in seiner Rede davon Gebrauch
macht. 1 Die Bestellung eines Führers der Gesandtschaft oder
die Ausrüstung eines Mitgliedes mit grösserer oder specieller
Vollmacht ist nicht ohne Beleg. So erzählt Xenophon Hell.
II 2, 17 von Tlieramenes an einer Stelle, die uns zugleich den
dafür üblichen terminus überliefert: pExa xaüxa ppeGr] itpcaßsux-f]?
etc Aay.e3aip.ova aüxoy.päxiop oey.axo? aüxöc d. i. er mit neun
anderen Gesandten, deren Führer er war (vgl. Krügers Gramm.
51, 6, 1), so wie es bekannt ist, dass man, um die Missstände
der collegialischen Verwaltung des Strategates zu mindern,
einem oder mehreren Strategen vor den anderen die Autokratie
verlieh (vgl. Gilbert a. a. 0. 38 ff.). Dass nun Demosthenes
eine derartige grössere Vollmacht übertragen war, sagt er selbst
RvdGes. § 173 2>v p.ev xoivuv auxoy.paxMp qv eye) y.axä xvjv -peaßsiav,
TGUTGV ec/z TSV TpGTiOV U|AIV, ä 3’ GUTOl ~Aeiou; ovxsq eviy.iov, auavx’
axoXäXexsv, welche Worte nicht nothwendig bloss auf die
aXXä za-» xr]V AzjpoaOtvou; avatayuvTlav. tpdaztov yap vsthxaxo; EWat Tcavxtov
Trjv idctv toü jEpörro; Xs'yEtv ouz av l'cpj] -apaXtjEEÜv ouS’ sztTpcAstv xtv(, atvtrro-
p.vo; Et; £tj.s, rpozaxaXaßo'vTa Ta d'tXtTETEGU atra Tote aXXot; Xoyov prj zaxa-
XueeÜv. äptjdpsvo; os toü XsyEtv StaßoXijv xtv’ ütesiteojv zaxa xtSv aupTrp^aßscov,
d>; ouy SjraVTE; £iAp xeov aüxcov oüo’ opotot Tat; So'Eat; fjzopEV ztX.
1 Aesch. a. a. O. § 109 Ejiavfyvw (AY]poa0^V7j;) to dujcpttjpa 8 ysypaepto; aGxo;
yv, arsfaaaOat tö zijpuzt zat Trj razpd TioEaßeia, xpfrov OE to rapt toü
ßouXEÜaaaOat tov orjpav ’j-’sc etpzjvif); ev Tazxat; ijpfpat; .... § 110 etee'.O 1 ETEpov
ETtyyETo Arjytcrpa to zat jrepi cuppayta; ßouXEÜaaoOat tov oyp.ov, zat pExa
xaüxa r'ozj to TXEpi x% rposopia; Trj; Et; Ta Atovuata Tot; jipfaßstn Tot; (IuXfcuou
Azjtpttjpa. Vor der Ueberreichnng der Haupt-Documente und bevor er ihn
des wichtigsten Theiles seiiier Mission sich entledigen lässt, bricht der
schlaue Erzähler ab, um ausführlicher über seine eigene Rede zu sprechen,
mit welcher er sofort auf die phokische Frage übergeht ßpay^a ü-Ep Ttöv
opztüv npOEtzdtV Ecp’ O’j; {jz.0p.EV d”oX7]tlbpSVOl Zat 7E£pt TtOV aXXtüV a TEpOOETa^aT 1
upet; (§ 114). Darin liegt eigentlich das Zugeständnis*, dass das abgethan
war — auch kommt keiner der anderen Gesandten auf diese Hauptaufgabe
zurück — sowie mit der lügenhaften Motivirung ö ydp t:epttto; zäv Tot;
Xo'yot; Sstvo; ArjpoaO^vz); ouoevo; xtuv dvayzaltov EpvijaOz) eingeräumt wird,
dass dieselbe Demosthenes übertragen war.
Demosthenischc Studien. II.
465
Auslösung- der athenischen Kriegsgefangenen bezogen werden
müssen. 1
Dass das Volk in solcher Weise für eine verlässliche
Vertretung seiner Interessen Vorkehrungen traf, lässt erkennen,
dass den Abgeordneten diesmal Wichtigeres als die blosse Eid
abnahme übertragen war. Wir bemerkten bereits, dass die
Frage wegen Einbeziehung der Phokier in den Frieden offen
geblieben war. Das Volk hatte allerdings bei der Beschluss
fassung über die Friedensurkunde die eximirende Clausei des
Philokrates gestrichen, aber ohne die Zustimmung der philippi-
schen Gesandten. Jene waren demnach so lange von dem Eide
ausgeschlossen, bis Philipp sie als Athens Bundesgenossen an
erkannt hatte. Das war in Pella zu betreiben und zu entscheiden,
wo wir denn auch phokische Gesandte zugleich mit den athe
nischen auftreten sehen, während solche zur Zeit der Friedens
verhandlung nicht in Athen gewesen zu sein scheinen. Es war
demnach ganz correct, dass der über die Eidesfrage von Philo
krates abgefasste Volksbeschluss dahin ging, es sollten die Ab
geordneten der im Synedrium vertretenen Bundesgenossen den
Eid in die Hände der Gesandten Philipps an diesem Tage
schwören (Aeschines RgKtes. § 74 äitoSouvai tob; 'opv.ouq ioxc izpsaßest
toi«; xapä c&tXnncou ev ty)os rr, vjpipa tou? auveSpou? töv cu[j,|j.dy_iov).
Eine weitere Aufgabe ähnlicher Art, wenn auch von minderer
Bedeutung, war den Gesandten noch im letzten Augenblicke,
nachdem jener Beschluss bereits gefasst war, hinzugewachsen,
indem Kersobleptes, von dessen Niederlagen bald darauf ein
Brief des athenischen Feldherrn Chares Nachricht geben sollte,
Anstrengungen machte, schleunigst noch unter die Zahl der
Bundesgenossen aufgenommen und so der Vortheile des Friedens
theilhaftig zu werden.
Wir verdanken unsere nähere Kenntniss darüber fast einem
Zufall. Indem nämlich Demosthenes seinen Gegner beschuldigt,
dass Kersobleptes durch das Zögern der Gesandten und die
Verabsäumung der Reise nach Thrakien seinem Schicksale
überlassen worden sei, was in der That Aeschines als unrichtig
1 Nicht einmal diese Bedeutung will Weil z. d. St. den Worten zugestehen:
wv |i'ev xtX.] les choses qui ne dependaient que de moi. Le terme aÜToxpartop •
n’implique pas que Demosthene ait regu plein pouvoir du peuple au sujet
des prisonniers ä delivrer. A. Schaefer (II, p. 227) s’y est trompe.
466
Hartei.
nachzuweisen gelang und Demosthenes in der späteren Rede zu
wiederholen unterliess, geht dieser daran, Demosthenes’ Anklage
auch auf Vorgänge zu beziehen, an welche jener nicht gedacht,
und gerade ihm für Kersobleptes’ Schicksal die Schuld zuzu
schieben. Er erzählt dieselben in beiden Reden, aber nicht ohne
Widersprüche, zu deren Ausgleichung verschiedene Wege
eingeschlagen wurden. Aus der späteren erfahren wir, dass in
der Volksversammlung des 24. Elaphebolion der erwähnte, von
Philokrates gestellte Antrag über die Eidesablegung der Synedren
des Bundestages zu Stande kam, in welcher Demosthenes dem die
Abstimmung leitenden Präsidium angehöi'te: durch den Wort
laut dieses Beschlusses sei aber Kersobleptes ausgeschlossen
worden, da er durch keinen Abgeordneten im Synedrium ver
treten war. 1 Dass er aber nicht einmal Bundesgenosse war
und- wie er das erst werden wollte, verschweigt hier Aeschines.
Wir erfahren dies aus der früheren Rede, die uns durch diesen
Bericht zugleich einen neuen Beleg für die oben dargelegte
Praxis der Antragstellung und Abstimmung in der Ekklesie
gewährt. In der Volksversammlung nämlich, in welcher Demo
sthenes das Präsidium führte, trat der Lampsakener Krito-
bulos auf, stellte sich als Gesandter des Kersobleptes vor und
wünschte erstens den Gesandten Philipps den Eid leisten zu
dürfen, zweitens Kersobleptes’ Aufnahme unter die Bundes
genossen Athens. Darauf hin übergibt Aleximachos den Vor
sitzenden einen Antrag, der dahin geht, dass Kritobulos als Ab
gesandter des Kersobleptes zur Eidesleistung zugelassen werde.
Nach Verlesung desselben erhebt sich unter den Vorsitzenden
Demosthenes und erklärt, dass er ihn nicht zur Abstimmung
1 Aeschines RgKtes. § 73 ö o’ ?jv Otto’Xoittov auTot;, KepaoßÄEnTrjv xal tov et;'.
Bpazrj; -coko'i ezootov -ovjaxi, zai toüt’ ropa-jav szt7] cpOlvovTo; toü
e X a if-q ßoX t u> v o ; (j. rj v 0 5, jjpiv 1::'. trjv üardpav äirafpEiv TTpsaßEtav Trjv et;',
tou; opzou; Arjpooödvrjv.... £15 8'e ;rjv EzzXrjai'zv, tjjv -rj iV.-p Xiyw, zaOE£o|j.svo;
ßouXeuTTj; Sjv ez "aoaazEuezootov KspaoßXcTTT7]V ij.etä <l*iXozpaTOu;
ETToiTjaE. XavOavsi yap ö u.EV <h'XozpaTr ( : lv tw jj.-ra tü>v aXXwv
YP«|j.[x«iwv TrapEYYpotiJia;, 6 b' ek ü{it)cpian; Ar) |j.o a 0dvr) ; »aj;ooouva'. tou;
opzou; tot; 7zpi<jßz<ji Toi; irapä ‘I’tXirtTTou ev txoe ;■?- i\u.ipz tou; auvdopou;
T&V OU[J.[JZZ)([UV«. TTOCpa OE IVEpaoßX&TOU CJUVEOpo; OUZ EZ.«07jTO‘ YP*'!'®? tou;
TJUVEOpEUOVTa; Ö|J.VUVal TOV IVEpaoßX&TriV OU OUVEOpEÜOVT 1 £?fzXELOE TO)V opzwv.
oti 0’ aXy)6fj Xe'ym, ctvotYVwOi [J.ot, t(; fjv b TauTa Yp® 1 !®? xai t(; 6 TavTa
Enulrjyiaa; 7TpoEopo;;
Demosthenische Stadien. II.
467
bringen werde; denn er wolle nicht zur Auflösung des mit
Philipp zu schliessenden Friedens beitragen, auch gehe die Auf
nahme des Kersobleptes als athenischen Bundesgenossen nicht
so ohne weiteres an; denn darüber müsse eine zweite Ekklesie
anberaumt werden. Das Psephisma kam gleichwohl auf An
dringen des Volkes zur Abstimmung. 1 Demosthenes’ Opposition,
welche von Aeschines auf das heftigste angegriffen wird, ist
durchaus gerechtfertigt und um so mehr zu loben, als er gegen
seine eigenen Wünsche als ein Vertheidiger des gegebenen Wortes
und der gesetzlichen Ordnung auftritt. Die Zulassung des
Kritobulos zur Eidesabstattung ohne neue Verhandlung und
die nachgesuchte Zustimmung der Gesandten Philipps wäre um
so verwerflicher gewesen, als Kersobleptes im Kampfe mit
Philipp lag; sie hätte unfehlbar die Vernichtung des kaum ver
einbarten Friedens mit sich geführt. Zudem scheint es auf
eine Ueberrumpelung der Versammlung abgesehen gewesen zu
sein. Ich habe vermuthet, dass was Aleximachos beantragte
ä-poßoiXso-ov war (,Demosthenische Anträge' S. 519), nicht weil
sich in der Erzählung des Aeschines nichts von einer Einführung
des Gesandten durch den Rath und einem Probuleuma desselben
erwähnt findet, sondern Aleximachos sofort sein Psephisma ein
reicht — denn wie hier wird der Vorgang auch sonst erzählt,
wo ein einbegleitendes Rathsgutachten nicht fehlte — wohl aber
weil ich mir nicht denken kann, dass der Vorsitzende einem
mit einem Gutachten des Rathes vor das Volk gelangenden
1 Aesch. RvdGes. § 82 ev exe(vt) pkv ouv trj ^pipa, f) ö|J.£i; EijirjcfHtJaaÖE xijv
Eipiivjjv, ouoEpfa p.VE(a Eylvsxo jtegI KspaoßXlr.xou • fjSrj §’ rjptöv xE/eipoxovr][j.svcov
ejci Tolij opxouc, oiirao 3’ ärojpxöxtov Eil xi|V üaxEpav zpsaßelm, sxxXrjata
ylyvExai, ev fj Ar)p.oaO=vr)? 6 vü.v xaxrjyopöv sp.oO Xayj(dvsi koo ESpsÜEiv.
ev 31 Tauir, xvj ExzXrjafa KptxoßouXo; o Aap-^ax^vo; eTtce rcapEXOtov, oxt jte'p-^ele
p.sv autgv KepaoßXfoxr);, a?io(r) 3’ axoSoüvai xou; opxoxof$ <I>iX(jotou rzolaßec.
xai auvavaypatpfjvai KEpaoßXE7:xj)V ev xol? üp.£xfpoi; auu.pd/o'.;. prjölvxcov
3e xw'J Xoywv xo'jxtov ’AXe^tpayo; o 3 (o io a i v avayvtövai
ijirjtpiapa xoT; j:pol8poi;, ev m lylypajix’ axooouvat xo'u; Spxou? 4> iXbcxo) [xExa
xaiv aXXtov truu.u.dyrov xöv rjxovxa Ttapa IlEpaoßXlxxou. avayvtoaOe’vxo? Se xou
^ryplapaxo; xai xoüx’ ofpai jtdvxa; Opa? pvppoVEuE'.v, avaaxa; ex xtov xpoEOptov
A/jU.oxOEvrp oux £fri xo ijjjypi'xp-’ eit«|ir|tpi£tv ouoe Xucteiv xrjv 7:pb; ‘MX'.XTEOV
Eip)jvr]V, ouoe yiyvioaxEiv xtov Tuppapirov xou; auvscpaxTopivouc toaitEp ev xot;
oxd'jBoom xtov lEptov * cbioBoÜfjvai ydp TTEpl xouxcov sxlpav sxxX^trfav. ßotovxtov
0’ uptov xai xous xpoEopQUt E~l xo ßfjfj.a xaXouvxcov, ouxtos axovxo; auxoü xo
tjnipictp.’ EöEij/r|cp(txOr|.
468
Hartei.
Antrag hätte die Abstimmung verweigern können. Der wirkliche,
von Aeschines mit Absicht verhüllte Sachverhalt ist noch aus
Demosthenes’Begründung ersichtlich: ouos xwv xLipp.a/vov
xob; CTUve®«xro(j.evoU(; &uxep sv teT? axevSouai xwv kpwv • ä-ooo0ijvai y<*p
xepi xouxtov exepav sy.y.Xvjat'av, welche Worte nicht mit Schaefer II 219
zu übersetzen sind ,es könne nicht jedweder nach Belieben
sich an dem Schwur betheiligen, sondern das sei in der früheren
Volksversammlung abgemacht/ da at cup.p.a/(ai nicht den Schwur
auf den Frieden bedeutet und diese Auffassung den Artikel
T7)v vor exepav voraussetzt.* Dieselben beziehen sich vielmehr
auf jene Bestimmungen der Geschäftsordnung, welche durch
die obige Untersuchung an’s Licht gezogen wurden. Darnach
hatte sich Kritobulos zunächst beim Rath als Abgesandter des
Kersobleptes legitimirt und ihm das Gesuch desselben um Auf
nahme in die athenische Bundesgenossenschaft überbracht, wahr
scheinlich auch hier schon das Ansinnen auf eine beschleunigte
Behandlung der Angelegenheit gestellt. Der Rath willfahrte
ihm insoweit, dass er ihn bereits in der nächsten Ekklesie
einführte, verfuhr aber im übrigen durchaus correct, indem er
die Procheirotonie einleitete und Kersobleptes’ Aufnahme als
Budesgenossen empfahl (etwa tob; xpoeopou? oi av Aaywcu xpoeSpeüetv
dq xvjv xpt&xvjv ey.y.Ayjalav ^pyjpmiaat Ttept xouxuw, yvtip.vjv Se J;u[j.ßdA),ea0ai
v^q ßouXvjc, oxt SoxeT xp ßouAp oeyec0ai xpv cupp.ayjav y.xA.). Wenn
dieser Antrag angenommen wurde, war Kersobleptes’ Absicht
vereitelt, der vor der Eidesleistung seinen Vertreter in das
Synedrium einschmuggeln wollte. Da fand sich nun der gefällige
Aleximachos, welcher, wie ich glauben möchte, den Antrag auf
die sofortige, endgültige Abstimmung über Kersobleptes’ Eintritt
gestellt haben wird, indem er ihn offen damit motivirte, dass
nur so Kritobulos für seinen Herrn den Frieden beschwören
könne. Demosthenes, der auf die Consequenzen dieses Be
schlusses hinwies, hielt sich an das parlamentarische Gesetz,
für dessen Beobachtung er zunächst als Präsident verantwortlich
war und verweigerte die Abstimmung; axo8o0rjva'. yap xuepl xouxutv
exepav ey.y./,r ( ciav, dafür müsse eine zweite Ekklesie ausgeschrieben
1 So heisst es bei Xenophon Hell. I 7, 7 Eooi;e oe avaßaXfaöai ei? ixfpav
exy.Ar) <j(av und iu dieser zweiten Ekklesie verweist Kallixenos auf die
erste mit den Worten § 8 £7U£i8^ tojv t£ xaxrjYOpouvTtov xoaa tojv aTpairjytuv
xat £X£(vtov aT:oXoyou[A£va)V iv trj npoiipa. iy.xXrjala axrjxoaat (vgl. § 31).
Demosthenische Studien. II.
469
werden, 1 oder, wie wir nun einfacher erklären können, dafür
sei im Rathsgutachten eine andere Ekklesie angesetzt worden.
Gegen die auf correctem Wege durchzuführende Aufnahme des
Kersobleptes in die Bundesgenossenschaft, die auch später er
folgte, hatte er nichts einzuwenden. Trotz dieser Einsprache
des Demosthenes fand auf das Verlangen des Volkes die Ab
stimmung doch statt (ßsüwwv §’ üp.wv zai touc zposopoui; £7l1 t'o
ßyjp.a zaXoüvTwv outm? azovToq aÜTOu t'o (jwfawiP mts4y;<pit0y)).
Dass Aleximachos’ Psephisma auch angenommen wurde,
erzählt Aeschines nicht, es ist auch durchaus unwahrscheinlich;
denn Aeschines wird nicht müde zu wiederholen, dass Kerso
bleptes in der That von der Theilnahme an dem Frieden durch
Demosthenes ausgeschlossen wurde, 2 was doch eine zu platte
Lüge wäre, wenn auf Demosthenes’ fruchtlose Opposition gegen
die Abstimmung über den Antrag die Ekklesie seine sofortige
Aufnahme dennoch decretirt hätte, und worauf schon von anderer
Seite hingewiesen wurde; er kann seine einen solchen Gedanken
nahelegende Behauptung durch keinen fertigen Volksbeschluss,
sondern nur durch das Zeugniss des Antragstellers bekräftigen. 3
Und endlich der Ausdruck t'o (Jjy;<pic[P eTC£(iY]ffii'aOr; zwingt an sich
noch nicht an eine günstige Abstimmung zu denken, wenn auch
die passive Form meines Wissens in der Regel auf die Annahme,
1 Ueber diese mögliche Bedeutung des Infinitivs axoöoö^vat ,es müsse angesetzt
werden 4 vgl. Krüger GGr. § 55, 3, 13 und besonders Demosthenes
RgTimokrates § 24 aXXa xoüvavxt'ov (ot vo'p.ot) rcavxa cptXavOptoTCax; xat
Ö7)[j.otixüj<; cppa^ouat Trpaxxstv. RiidRhod. § 26 sv at£ (auvÖ7jxat<;) auxovo'p.ous
ia<; rcoXeii; Etvat yiypaTtxat. Thule. V 46, 1 op.b>£ toT<; Aaxsoatp.ovioi<; ecprj
^pfjvai <p(Xou; p.aXXov ytyvsaöat . . . X^ytov iv p.ev tw acpExs'pq) xaXtp, £v 6s iw
£X£{vtov coupEra? tov 7co'X£p.ov avaßaXXeaOat (er solle aufgeschoben werden).
2 RgKtes. § 73 xat toux'’ srcpa^av ixirj cpO^vovTo? xou eXacprjßoXiaivo? p.7]vo'<; —
Vgl. § 65 xp(tov 8’ ot:ü)$ KepaoßX^xr]? 6 0paxr]$ ßaatXsu; p.7) saxai evopxo;
p.r)8e p.Ex£axat aup.p.ay ta; xat x% eipTjvrji; auxqj — § 61 exootov 81 (PiXkno)
^ETiotrjxoxa KspaoßXE7i;T7)V tov öpaxrji; ßaatXsa, avopa cpt'Xov xat aup.p.a)(ov xrj
7ioXei. RvdGes. § 93 xat xov K£paoßXs7i;T7)V ’AÖrjvrjat piv sxarcovSov ixoUi<;
TrpOEopo; ojv, ev ’ßpEtp 8’ rjX^Et; — § 85 Ar)p.oaOEVr]; . . . cpatVExat T7fe aup.p.ay ta;
exxXehov auxo'v. Schaefer II 230 sieht hierin nur ,die schlimme Absicht
des Demosthenes bezeichnet, die ihres Zweckes verfehlte, denn axovxo;
auxou xo ^^^t^P-’ £7CE4r)cp{a0y) (§ 84). ; Sonst müsste es auch statt ExxXsttov
cxxXctaa? heissen 4 . Ganz richtig; aber diese Worte passen nicht minder,
wenn die Aufnahme des Kersobleptes in einer späteren Ekklesie erfolgte.
3 RvdGes. § 85 oxt 8’ aXrjOf] XEyto, xaXet p.ot xbv ypa^avxa xo tl>rjtpiap.a ’AXE^tp.ayov
xat xol>$ <rjp.7rpo£Opous xat xrjv p.apxupfav avayvtoOt.
470
Hartei.
wie die active Form ex'.tjrrjsiije'.v auf das Zurabstimmungbringen ge
stellter Anträge geht; in dem Zusammenhang des Satzes aber
ßodwwv o’üp.öv y.ai tou? xpoeopou^ s-rci to ßvjp.a y.aXcuvTWV oüxto; anovtoq
auxou to (j/ifatap.’ ist eine solche Deutung geradezu aus
geschlossen: denn das Lärmen und Vorrufen der Prytanen hat
wie in dem analogen Fall jener Ekklesie, welche den Feld-
herrnprocess verhandelte und in welcher Sokrates unter den
Vorsitzenden war, zum Zweck, dieselbe zu vermögen die Ab
stimmung vornehmen zu lassen, kann aber nicht wohl als
Ursache auf etwas entfernteres, die Annahme des Antrages
durch das Volk bezogen werden. Die Worte eireiirjotaÖT)
bedeuten also nur, ,der Antrag wurde zur Abstimmung ge
bracht' und Aeschines’ Darstellung ist eine durchaus dolose. 1
1 Das Verhalten des Demosthenes wirft auch einiges Licht auf die ähnliche
Situation des Sokrates, da dieser, wie Demosthenes als xüW spoeopcov 6 ejeiA»)-
cp!£wv, so als EjEiaTÖnjs die erste Stelle im Präsidium der Ekklesie einnahm,
welche über die Feldherrn der Arginusenschlacht verhandelte. Wie Demo
sthenes sich hier mit der Erklärung erhebt ouz. Etpr| to ijnjytopa EJiujirj^ieTv
ou8e Xüoeiv tT)V T.pbs <I>!Ximrov Etp^vrjv, mit ähnlichen Worten protestirt dort
Sokrates gegen die Abstimmung, zu welcher sich die übrigen Prytanen
verstanden hatten (Xenophon Hell. I 7, 15 tw'i oe apurdvEtüv tivgov oO
oaa/.o'vxwv rpoOijasiv T7)v oia^rjtpiaiv -apä -iw vou.ov, auOs; KaXXÜJevo; avaßa:
/.aT/jyopEi auttöv Ta auxd. ol 81 sßowv y.aXetv “ou; ou 'pda/.ovxa;. oi 81 7:puTdv£is
tpoßrjOdviE; cöpoXöyouv temte? 7Epo0^asiv ttXvjv ScoxpccTou; xoü üoKppovla/.ou.
oüto; 8’ ou/. sfr; äXX’ 3) /.axa vo'pov TEavxa jEonjaEiv), w T ie er bei Platon sagt
(Apol. 32 b), uneingescliüchtert durch die angedrohte Anklage und den
Lärm des Volkes (vgl. Xen. Deukw. I 1, 18; IV 4, 2), der auch Demosthenes
umtobte. ,Nacli der Darstellung beider Schriftsteller“ meint nun Gilbert
(Beiträge zur inneren Geschichte Athens S. 380) ,ist es ganz unmöglich,
dass Sokrates die Abstimmung zuletzt doch noch vorgenommen hat, da
die Erwähnung eines solchen Verfahrens wenig zu seinem Ruhme bei
getragen haben würde. Andererseits sind aber auch die Drohungen der
Rhetoren gegen Sokrates, die Platon (a. a. O.) erwähnt, nicht zur Aus
führung gekommen, und wir haben deshalb als gesichert anzunehmen,
dass Sokrates das Präsidium der Volksversammlung bis zum Schluss
derselben behalten hat. Daraus folgt dann aber weiter, dass der weitere
Verlauf dieser Volksversammlung ein gesetzlicher gewesen sein muss“.
Das demosthenische Beispiel lässt an dieser Behauptung und den daraus
gezogenen Folgerungen zweifei#. Wir sehen hier, dass trotz des Wider
spruches eines Proedren die Abstimmung vor sich ging (ßotuvxwv o’ üp-üv
. . . äzovTo; auxoü to ^tpiop’ ETtEiivjijdaOr]). Dort aber waren schliesslich
auch alle bis auf Sokrates dafür. Demosthenes also wie Sokrates sind
gegen ihre Präsidialcollegen unterlegen. Auch Xenophon hätte den
Demostlienische Studien. II.
471
Wohl aber dürfte das Rathsgutachten, welches die Auf
nahme des Kersobleptes in der nächsten Ekklesie zu verhandeln
beantragte, angenommen und weiter eine vermittelnde Resolution
beschlossen worden sein, dass die Gesandten Philipp gegenüber
die Anerkennung des Kersobleptes als athenischen Bundes
genossen und Theilnehmer des Friedens betreiben möchten.
Das schliesse ich aus Demosthenes’ Anklage, dass die Gesandten
durch ihren Verrath nicht bloss die Phokier, sondern auch
Kersobleptes vom Frieden ausgeschlossen und zwar gegen den
Beschluss des Volkes und die dem Volke gegebenen Zu
sicherungen. 1
Bericht dieser Episode schliessen können axovxo; Scoxpaxou«; ol aXXoi
i^e^ri^iaav. Damit hatten aber der Antrag des Kallixenos und die Drohungen
der andern ihren Zweck erreicht: sie auszuführen wäre mindestens brutal
gewesen. — Unhaltbar ist demnach auch Schoemanns Auffassung des
Intercessions-Rechtes des Vorsitzenden, welches er nach dem Verhalten
des Sokrates also definirt, de com. p. 119: intercedere polerat proedrorum
princeps sive Epistata et negcire se in suffragium populum missurum; quod
cum faciebatj in suffragium iri non poterat, nisi si forte populi vociferatio-
nibus ac nimis deterritus a sententia dcsisteret.
1 Dem. RvdGes. § 174 rpioxov (j.'ev xo(vuv <l>orxs'a<; exottovSoui; xai f AXeT<;
a7Ccoy)vav xai KspaoßXE7rr7]V TZixpoc xb i]>7joia[J.a xai xa r.poq ujj.a«; Eiprjpiva.
Schaefer II 229 3 denkt dabei nur an den, von der Bürgerschaft geneh
migten Frieden; allein damals ouo£jj.(a p.vEta Ey^vsxo tzeci KspaoßXE^xou.
Doch wird man daraus auch nicht mehr folgern dürfen, als dass Kerso
bleptes’ Sache in ähnlicher Weise wie die der Phokier behandelt wurde.
Daraus zu schliessen, dass des Aleximachos Psephisma, wie es Aeschines
formulirt, angenommen worden sei, wäre übereilt; ebenso wenig zwingen
zu einer solchen Annahme des Aeschines Worte RvdGes. § 86 xexbXpjxe
OE 7xpo<; u[j.a; sbrstv o xaxrjyopoc, to? äxo xcov ispwv syib Kpixo'ßouXov ajxqXaaa
xov 7:psaߣuxr)v xov r.ixpca. KspaoßX6;xou, rcapo'vxeov (j.ev xojv aup.[xayiov, £<]>?)-
^lap-^vou 81 xou Öyj [i.ou, ::apaxaOr][j.£'va)V oe xwv axpax/jywv, tto'Oev xoaaux7]V
ptü[j.r]v Xaßtbv; 3) 7av xo xpa.y[M EaiyrjGrj. Auch die stattgefundene
Procheirotonie und eine Resolution des Inhaltes, dass für Kersobleptes’
Zulassung mit Philipp solle verhandelt werden, konnte Aeschines hier als
Motiv bezeichnen, das ihn von einem solchen Eingriffe hätte abhalten
müssen. IJebrigens hatte Kersobleptes’ Vertreter, wenn auf Philipps Worte
in einem späteren Schreiben Verlass ist (8 S. 160, 21), selbst den Ge
danken als athenischer Bundesgenosse den Frieden zu beschwören auf
gegeben und bemühte sich nur i8ia xou«; opxou; o(j.o<jai, woran er von den
athenischen Strategen verhindert ward (iyo) 8= xouxou«; [Trjp7jv xai Iüpao-
ßXE;tx7)v] ouxe xwv TtEpt Tr]? £tp>]V7]<; auv07)xojv o?8a [j.Exaayovxai; up.iv oux’ ev
xat; ax^Xai; avayEypa[J.[jivou<; oüx 1 ’AOrjvaiou; ovxa; .... KspaoßX^xrjv 8e xob;
7:ap’ Ejj.oü 7ipEaßsuxoii<; lola. [j.ev xou5 opxou«; bp.oaai 7ipo0up.oup.svov, xioXuOevxo;
472
H artel.
Was nun die Zeit der Versammlung betrifft, in welcher
die Aufnahme des Kersobleptes von Aleximachos versucht wurde,
so setzt Aeschines dieselbe auf den 23. Elaphebolion, einen
Tag vor der entscheidenden Niederlage des Kersobleptes und
der Einnahme von Hieron Oros, die nach Chares’ Brief auf
den 24. fiel, 1 und so steht denn auch hierin diese Verhandlung
in Widerspruch mit der in der Klagerede gegen Ktesiphon er
wähnten, wornach am 24. über Kersobleptes verhandelt worden
sein soll.
Die verschiedene Datirung lässt zunächst an zwei Ver
sammlungen an aufeinander folgenden Tagen denken. Es wäre
ein immerhin merkwürdiger Zufall, dass zwei Ekklesien an
aufeinander folgenden’ Tagen stattfanden und Demosthenes
zweimal nacheinander Dank dem Loose unter den Proedren
gesessen, wenn man nicht etwa annehmen will, dass in einem
solchen Falle das Präsidium dasselbe blieb. Aber es muss als
geradezu unmöglich bezeichnet werden, dass die von Aeschines
auf den 23. gesetzte Verhandlung der anderen voranging; denn
nach dem Schluss derselben fand sofort die Eidabnahme in dem
Bureau der Strategen statt (Aesch. RvdGes. § 85 üc o’ fj xapoüaa
SieX60v), tou? aup.p.a-/ouq ot toü f&iWwitoo Tcpdaßei? ev
t(o arpaTrjYi'w tw ügsTspu). Ein Beschluss, wie er am 24. gefasst
wurde, dass die Mitglieder des Synedriums den Friedensvertrag
mit Philipp beschwören sollen, konnte, wenn er auf die Aus
schliessung des Kersobleptes von Einfluss gewesen sein soll,
also nur an demselben Tage, an welchem Aleximachos den Ver
such machte, seine sofortige Aufnahme in den Bund durchzu
setzen oder am vorhergehenden gefasst worden sein. Die letztere
8 1 67:0 xwv up-ex^ptov axpaxrjyüjv ako<patvbvxu>v aüxov ’AOrjvaüov s^öpbv). An
die Strategen, welche Kersobleptes’ Gesandten abwiesen, denkt auch
Schaefer II 230, doch bemerkt er zugleich dagegen: ,Aber wiederum ist
es unglaublich, dass diese Behörde gewagt haben sollte, einem eben ge
fassten Volksbeschluss ohne weiteres zuwider zu handeln 4 , indem er das
Wörtchen i8(a übersieht, welches bedeutet ,nicht als Mitglied des Syn
edriums 4 und die Annahme, dass ein endgültiger Volksbeschluss zu Stande
gekommen sei, vollends hinfällig macht.
1 RvdGes. § 90 axouaaxE 87] xf)<; Xaprjxos £7tiaxoX%, eti^ctxeiXe tote xg> 87jp.w,
oxi K£paoßX6iX7]<; cmioAcoXexe t7)v apvr]V xat 'Iepoy opo; xocxeIXrjcpe tylXmnot;
iXacp7)ßoXiwvo? pjvos exx7] cpQivovxo«;. A7)p.oa0cV7)? 8’ ev xw 8rjp.ip 7:p07j8p£U£
xouxou xou [j.rjvb«;, et<; tov xwv rp^aßscov, iß8o[X7] <p0fvovxo$.
Deraostlienisclie Studien. II.
473
Annahme wird aber durch den Wortlaut dieses Psephisma aus
geschlossen, cOToSouvat tou? opy.ouc ev t^os ty) ^pepa. Indem also
die beiden Berichte, was auch an sich die meiste Wahrschein
lichkeit hat, sich auf eine und dieselbe Ekklesie beziehen,
muss die Datirung in der Gesandtschaftsrede IßSöpv) «pOt'vovTO?
als unhaltbar bezeichnet werden. L. Spengel hat durch eine
ansprechende Umstellung den Fehler der Ueberlieferung zu
beheben gesucht, indem er schreibt § 90 Sti , . . Ispbv opsc
y.aTEiAYjss OtXnrco; eXa»YjßoXiwvo; p.Y)vbi; £ ^Wvovro?’ AYjpoaBEVY)? 5’ sv
TW OY^pW YTpOY]3p£U£ TOLITOU TOU pY)VOC, El? ü)V TWV T:p£(jߣ0)V, C ©öl'vCVTOC,
wenngleich ein Irrthum des Aeschines nicht ganz ausgeschlossen
zu sein scheint.
Das die Instruction der Gesandten betreffende Psephisma
enthielt ausser diesen auf die Phokier und Kersobleptes bezüg
lichen Aufträgen, welche wir besprachen, zum Schluss die übliche
Mahnung, sie sollten im übrigen nach Kräften das Interesse
Athens wahrnehmen. 1 Es ist interessant zu verfolgen, wie
Aeschines sich bemüht, aus dieser gewiss unverfänglichen Clausel
geradezu die Berechtigung in der ihm geeignet scheinenden
Weise mit Philipp über die Angelegenheiten Mittelgriechen
lands zu verhandeln, abzuleiten, und für die Richtigkeit seiner
Interpretation auf die Euboeer verweist, welche diese Clausel
auf geheime Verhandlungen mit dem Könige gedeutet hätten.
Endlich wird dasselbe Psephisma den Rath ermächtigt haben, die
weiteren für diese Gesandtschaft sich ergebenden Maassnahmen
zu treffen, nur dass dieselben dem Volksbeschluss nicht zuwider
laufen durften, rpv ßooXv)V y.upfav eüvai pi) Xuoucav pyjSev twv ei|/Y)<piap£Vwv
tu ä-^pw, wie diese Bevollmächtigungsformel in den Seeurkun
den XIV 11 , 32 lautet, worauf Schaefer verweist (II 234J. 2
Was der Rath auf Grund dieser Vollmacht etwa weiter
den Gesandten auftrug, wissen wir nicht. Wohl aber fasste er
1 Aeschines RvdGes. § 104 chplypEOa 8’ f\pst; Eyovte; tou Srjpou '.spa, ev
w yi-fponzTui »jcpdxxEiv oe tou; jip^oßEt; y.ai akk' o xt av oüvwvxai ayaöo'v«.
2 Vgl. Kirchhoff über die Rede v. trier. Kranze S. 72. — Einen weiteren
Beleg bietet CIA. II Add. nr. 66 b Fragm. c vs. 11 nach Kumanudis’
(’AÖtjv. V p. 172) schöner Ergänzung: im xou svSee; rj to'oe to ^rj-piapa,
xijv ßouXrjV y.uplav si'jxi. Die Inschrift gehört in Ol. 106, 1 = 356/5 und
enthält den Bundesvertrag mit den thrakischen, paeonischen und illy
rischen Fürsten.
474
Hartei.
am 3. Munychion (29. April) auf Demosthenes’ Antrag den
Beschluss, dass die Gesandten schleunigst abreisen, und dass
der Feldherr Proxenos sie dorthin fahre, wo nach seiner
Erkundigung Philipp weile. 1 An Inhalt und Wortlaut dieses
Rathsbeschlusses, wie ihn Demosthenes anführt, ist nicht zu
zweifeln, jedoch daran, ob derselbe in der That durch das Zögern
seiner Collegen und seine vergeblichen Mahnungen zum Auf
bruch veranlasst worden sei. ,Da seine Vorstellungen umsonst
waren, erwirkte er vom Rathe einen Befehl zur Abreise' sagt
Schaefer (S. 234), ja er lässt Demosthenes in diesem Sinne
vor der Bürgerschaft reden und es mit den übrigen Gesandten
besprechen (S. 231). 2 Demosthenes’Worte müssen in diesem
1 Dem. RvdGes. § 154 (vgl. die folgende Anm.). — § 162 xai p.7jv oxi xov
<PiXit:”ov ev 'EXXyjajcovxa) xaxEXaßou.£v av, zi xi; etceIOeto' p.01 xai xa zp oa-
xsxaYp.s'v’ u© 1 up.wv ETcofei. xaxa xa «lirjcp {<rp.axa, xaXst xou; exeT 7:apovxa;
p.apxopa;. — § 164 £”Eiorj 8’ stpyjvy] p.kv 7jv, azaaa 8’ aacpaXeta Uv ca x ai
z poaxay p.a rap’ upiov arsuosiv, xyjvixaux’ oux 1 zzzijzgOou ßaofi^ouaiv ouxe
t:XeTv auxo?; zizjfizi. — Auch RvdGes. § 174 scheint Demosthenes mit den
Worten s?xa xo tpvjcpiap. 1 zzzyzipriGav xiveTv xai p.sxa{psiv auf diesen Raths-
heschluss anzuspielen und § 179 op.a)p.oxax£ tj>7j©i£fa0ai xaxa xou; vop.ou;
xai xa <{>7)^d<jp.axa xa xou 07jp.ou xai X7j; ßouXf); xaiv KEVTaxoabov. «pafvEXai
3 1 ouxo; ravxa xavavxta xof; vo'p.ot;, xot; <jw)<p£cjp.aai, xo?; Sixafot; 7:£7:pEaߣuxd>;.
— RvKr. § 25 (vgl. die folgende Anm.). — § 32 E7:£i07j yocp wixoae X7)v
Eipvjvrjv <I>{Xi7:7:o; KpoXaßwv X7jv 0paX7)V 3ta xouxou; ou*/t 75Eia0^vxa; xai £uai
47jcpiati.axi xxX. — Aeschines RvdGes. § 91 p.oovuytaivo; i!*coppV|<jap.EV. xai
xouxou X7)v ßouXrjV papxup 1 uptv napäjofJLai' ectxi yocp aüx7j; <|uj<pi<jp.a, o xsXeuei
aTcUvai xou«; ?:p^aßsi; iz\ xou; opxou;. xa( p.oi Xsys xo X7j; ßouXfj; <]>r\©tap.a.
§ 98 7» E p l [XEV OUV X7); E7TI 0pCCXY); 63oÜ OUX iyEVEXO |i.V£(a* 0 J JX£
yap xo 47jcpiap.a xouö 1 rjjj.Tv npoasxaxxev, aXX 1 aTzoXaßstv p.ovov xou; opxou; xai
aXX 1 axxa, und § 101.
2 Allerdings sagt Demosthenes RvdGes. § 150 ij^ouv up.a; syoi xai
xouxot; EXsyov 7cXeTv X7jv xay(ax7)V scp 1 'EXXtj'Ttzo'vxou xai p.7] zpoiaOou
p.7]o’ iaaai xaxaa/sfv 4>$pcKov p.7]8kv ev xai psxa^u ypova) xaiv exeT ywpliov.
Aber dass das nicht in einer Volksversammlung, sondern bei der Be
gründung seines Antrags im Rathe geschah, ergibt sich aus § 154 xai
xauQ 1 oxi oux £75i xol; aup.ߣß7)Xo'<ji vuv 7:Xaxxop.ai xai ?:poa7:oioup.ai, aXXa
xoV euOu; iyviüXEiv xai 7:poEa)pa>p.7]v Wep up.aiv xat xouxoi; EXsyov, exeTÖev
E^asaÖE. £75£'.07j yap ixxXqafa p.sv o.uxkx 1 rjv 07:0X017:0; ou3sp.(a 3ia xo zpo-
xaxaxs/p^aOat, 00x01 0’ oux aTnjsaav (er sagt nicht azUvou oux rjOsXTrjcrav),
aXX’ auxou otsxpißov, ypatpa) -^©lap-a ßouXsutov, X7jv ßouXrjv 7:oi7jaavxo; xou
O7]p.ou xupiav, OLzdvcti xou; 7:pfoßEi; xrjV xaylaxrjv, xov oe axpax7jyov Tlpo^svov
xop.(^Eiv auxou; et:1 xou; xo'tcou;, ev oi; av ovxa ^Ckizzov 7:uv0av7)xai, ypa^a;,
aiciTTEp vuv Xdyo), xot; ß>jp.a<Jiv ouxio; avxixpu;. Dass Demosthenes hier den
Demosthenische Studien. II.
475
Punkte mit Vorsicht aufgenommen werden; denn er sieht jetzt
schon in dem Benehmen seiner Mitgesandten die ersten Keime
des Verrathes oder möchte sie andere sehen lassen. Ausdrücklich
äussert er aber diesen Verdacht an dieser Stelle nicht, wo es
ihm zunächst nur darauf ankommt zu zeigen, dass er der erste
die Wichtigkeit, auf das schnellste den Frieden perfect zu machen,
erkannt habe. Endlich wäre der Vorwurf nur dann haltbar, wenn
es den Gesandten überlassen gewesen wäre, über die Zeit ihrer
Abreise zu entscheiden, was nicht anzunehmen ist, da in einem
anderen Falle die Gesandten zur Selbstbestimmung ihres Ab
ganges ausdrücklich ermächtigt werden. 1 Jedenfalls enthielt
der Rathsbeschluss nur die Weisung zu sofortiger Abreise und
den Auftrag an Proxenos. Dass die Gesandten damit aufgefordert
wurden, Philipp in Thrakien aufzusuchen, wo er gerade kämpfte,
das sagt Demosthenes nicht, Aeschines leugnet es, wenngleich
er sich sonst hütet anders als in allgemeinen Ausdrücken von
der Instruction des Volks- und Rathsbeschlusses zu sprechen. 2
Der Wunsch des Antragstellers und des Rathes mag es aller
dings gewesen sein. Dass es nicht so leicht war, ihn zu erfüllen,
als Demosthenes die Sache darstellt, und dass die Resultate
einer Reise nach der Propontis den übrigen Gesandten nicht
ohne Grund problematisch erscheinen mochten, wollen jene
nicht überlegen, welche Demosthenes’ Anschuldigungen auf das
Wort glauben und in der langsamen Reise nach Pella und
ihrem langen Verweilen daselbst eine strafwürdige und pflicht
vergessene Handlungsweise erblicken. 3
Was hätten die Gesandten im Heerlager Philipps durch
setzen sollen, nachdem dieser vor seinem Auszug nach Thrakien
Inhalt genau angibt, verbürgt die sofort folgende Verlesung des Psephisma:
za! p.oi Xe'yE xouxo xb <!n5cp!apa Xaßcov. In der Kranzrede, wo die Verlesung
keine Controle an die Hand gab, bat der Inhalt des Antrags eine sichtlich
demosthenische Färbung § 25 ly' 0 xotvuv l'ypatjia ßouXeutov äjxoTtXefv
xrp/ xayhjxrjv xou; -ps'oßen; ejsi xou; xo'zrou;, ev oi; av ovxa dÜXiuzov jcuvOavcovxai*
ouxoi 3’ oOob ypetiJiaVTo; £p.ou xaüxa exoieTv ijG^Xrjaav.
1 Dem. RvKr. § 178 p£xa xauxa jmpoxovijaat zeXeuco os'za izp{tjßei; zai jtoiiftjai
xouxou; zupiouc psxa xöiv oxpaxrjySv zai xou txo'xs 3st ßa3(£siv zai
xijc ISjoSou. JuEioav 8’ eXOmoiv oi ixp&jßet; eic 07jßa; zxX.
2 Vgl. Aeschines RvdGes. § 91.
3 Richtig urtheilen darüber Böhneke F. I 401, 2; Rohrmoser Zs. f. öst.
Gymn. XXV 800.
476
Hartei.
sich den Athenern gegenüber verpflichtet hatte, athenisches
Besitzthum nicht anzutasten? Demosthenes meint in seiner Ge
sandtschaftsrede, es hätte dadurch Kersobleptes gerettet werden
können, lässt aber in der späteren Rede, nachdem Aeschines
in seiner Erwiderung den actenmässigen Beweis erbracht, dass
Kersobleptes am 23. Elaphebolion in Hieron Oros capituliren
musste, in der späteren Rede diese Meinung fallen, indem er
nur im allgemeinen von Athens Bundesgenossen redet. Es war
allerdings misslich für Athen, dass Philipp in jener Gegend
immer grössere Gebiete direct oder indirect von sich abhängig
machte. Aber es war nicht athenisches, wenigstens nicht unbe
stritten athenisches Gut, um das es sich handelte. Dies war durch
das der ersten Gesandtschaft gegebene Wort Philipps factisch,
rechtlich aber seit dem 24. Elaphebolion, dem Tage der Vertrags
beschwörung, sicher gestellt, sowie die Athener natürlich für das,
was Philipp nach diesem Termin eroberte, keine Garantie über
nehmen durften. 1 Wie aber konnte man auch nur einen Augen
blick ernstlich hoffen, dass Philipp durch das Bündniss mit Athen
sich so werde die Hände binden lassen, um jeden Ort Thrakiens,
wohin noch während des Krieges ein athenischer General einige
Mann gelegt, für unantastbar zu halten? Wenn aber die Athener
auch ihren dubiosen Besitz in jener Gegend durch den Frieden
garantirt sehen wollten, dann musste dies im Vertrage fest
abgemacht werden, was nicht geschah und nun auch nicht
mehr sanirt werden konnte. Demosthenes’ Vorschlag Philipp
1 Das sagt auch Demosthenes nicht, während er allerdings in der RvKr.
§ 26 behauptet, dass sich in Thrakien der Kampf um athenisches Bundes
gebiet gedreht habe: ( I>iXf7C7ttn p.'sv yjv crup.cpE'pov tu? tcXemstov tov p.£xa!*ü ypovov
ysvddöat xtuv opxtuv, up.Tv o’ tu? iXayiaxov. oia x(; oti ujjleT«; [xev oüx a©’ rj?
cop-OGatc irjpipa? p.ovov, aXX’ acp’ fj«; TjXfttaaxE xrjv etpVjvrjv lasaOai, 7caaa? üjsXücraxE
xa? 7capaaxsua? Ta? xoü zoX^ou, 6 8e xoüx’ ix Tiavxo? xoü ypo'vou p.aXiGx’
£T:pay|j.aT£U£TO, vop-t^wv, 07;Ep V)v aX7jQ'E?, oaa T7j? tzo'Xeio? TipoXaßot 7xpo xoü
xoü? opxou? a7:oooüvai, ::avxa xaüxa ßEßai'to? e£eiv (d. h. nachdem er ein faxt
acc.om'pli geschaffen, als factischer Besitzer)* oüodva yap X7)V E?pijv7)V Xüa£tv
xoüxtov ivexa. a iyto “pooptop-Evo?, a. ’A., xai Xoyi£o'(j.svo? xd tjnjtpnjpta xoüxo ypacptu,
zXeTv 67x1 xou? xot:ou? ev ot? av 7j *b(Xt“7to?, xai xou? opxou? XTjv xay_(ax7]V ano-
Xap.ßaveiv, IV syovxcov xtuv Opaxtuv, xtuv üp.sxiptnv Gup.p.ay tov, xaüxa xa
ytupT a vüv oüxo? oiiaupE, xd Sippiov xai xd Mupx7jvov xai X7jv ’Epyfaxijv,
oüxtu yfyvoivÖ 1 oi opxoi xai p.7j TipoXaßaw ixefvo? xoü? £7Cixa{pou? xtuv X07riuv
xüpio? Tfj? 0pax7j? xaxaGxa(7) xxX. Von welcher zweifelhaften Qualität diese
Bundesgenossen Athens waren, konnte eben der Fall mit Kersobleptes lehren.
Demosthenisclie Studien. II.
477
in Thrakien aufzusuehen war ein von vornherein wenig Erfolg
versprechender, aber grosse Gefahren für den Frieden in sich
schliessender Sanirung-sversuch; denn es sollte Philipp zugleich
auf die Probe gestellt werden: entweder werde er, so dachte
Demosthenes, was er inzwischen Athen genommen, zurückgeben
und weiterer Eroberungen sich enthalten oder wenn nicht,
werden die Athener rechtzeitig benachrichtigt für den Schutz
mächtigerer und näher liegender Interessen, für die Phokier
und die Thcrmopylen Massregeln treffen können. So hoffte
Demosthenes den König des Wortbruehes zu zeihen und nicht
bloss ihn, sondern auch seine Gesandtschaftscollegen zu compro-
mittiren, welche, wie wir sahen (S. 390, 393), die von Philipp
gegebene Zusicherung, während der. Friedens Verhandlungen
den thrakischen Besitz Athens zu respectiren, als einen durch
sie errungenen Erfolg geltend machten. 1 Jene Partei, welcher
es auf Perfectionirung des Friedens ankam — und das war die
Majorität des athenischen Volkes — musste, wenn Demosthenes
andere Argumente nicht vorbrachte, von vornherein gegen das
ganze Project sein, welches nur neue Misshelligkeiten, ja wahr
scheinlich die Vernichtung des ganzen Friedens Werkes in seinem
Schosse trug.
Nicht mehr begründet scheint mir der Vorwurf zu sein,
welchen Demosthenes der Gesandtschaft macht, dass dieselbe
nicht auf dem Wege nach Pella oder vor der so lange
erwarteten Ankunft Philipps die Bundesgenossen desselben
Die Verpflichtung, welche Athen in dem uns erhaltenen Bundesvertrag
CIA. II Add. 66 b aus dem Jahre 01. 106, 1 = 356/5 gegenüber Ketriporis,
einem thrakischen Fürsten, sowie einem paeonisclien und illyrischen
Dynasten eingegangen war (Fragm. c. Z. 15 cp(Xo? sc70|j.at KsxpiTuopt xat
xot? absXoot? xot? KsxptTto'pto? xat aup.p.aj(o? xat TCoXep-yjato p.£Ta KsTpt7i:o'pio?
tov 7;o'Xs(j.ov tov T:pb? ^Xittttov aooXco? rcavxt aO^vst xaxa xo ouvaxbv xat ou
77poxaxaXuao{j.at tov Tüo'Xep-ov avsu KsTpaco'pto? xat xtov aosXtptov tov 7rpo?
‘MXititcov xtX.), war natürlich mit der Unterwerfung des Ketriporis, von
welcher Diodor erzählt XVI 22, 3, erloschen. Vgl. Eustratiadis, der in
der ’Etprjp.. N. F. 435 zuerst den Titel edirte.
1 Dem. RvdGes. § 151 ^copt? 8s toutcuv ouotv ypyjar'fj-oiv ou otap-apTrjasaOat
Trjv TudXtv r)youp.rjV TcXsuaavxtov t)jjl6jv • ^ yap Trapo'vxtov xat xaxa xo ^yjcpiap. 1 auxov
e?opx(oaavx(ov, a [xev stX/jCpEt r/jq roXeto?, a^ootuastv, xaW os XotTubv cbps'ljEaOai,
?1 iJ-rj Tzotouvxo? xauxa a::ayysXetv rjp.ocq süO&o? osupo, cuax’ sv sxs(vot? xot?
xoppco xat sXctTxocfi T7)v ^Xsovsl-fav xat r^v caciaxfav ioovxac up.a? ~spt töjvoe
Twv iyyu? xat p.st£bva)v, Xdyto os ( I>iox^u>v xat IluXöv, ou ;rpo7jasa0at xxX.
Sitzungsbor. d. pliil.-liist.’ci. LXXXVII1. Bd. II. Ilft.' 31
478
Hartei.
vereidete (Dem. RvdGes. § 158 iXKa vij Af iv toutw t£> /povu to'ü;
cpy.oui; e'Xaßov irapa twv cupp.äy'cov v) TäXX’ a 7ipo(j'/jy,EV raoiYjcav; toXXou
ye xai Set). Das war einfach unmöglich und wird auch nicht der
Rath oder das Volk ihnen aufgetragen haben, indem ja, um von
der Verletzung der Souveränitätsrechte Philipps nichts zu sagen,
der wichtigste Punkt, aus welchem sich für Philipps Bundes
genossen, wie Demosthenes a. a. 0. § 159 richtig entwickelt,
sehr praktische Folgerungen ergaben, die Aufnahme der Phokier
und Halier, einer weiteren Verhandlung mit dem Könige Vor
behalten worden war. Es war aber ein Verstoss gegen die
Instruction, allein doch nur in einem sehr nebensächlichen Punkte,
dass sie später nicht die einzelnen Bundesstädte besuchten,
sondern, so viel Vertreter derselben in Pherae, wohin sie mit
Philipp zogen, versammelt waren, den Frieden beschwören
Hessen (a. a. 0. § 158).
So wenig wie nach dem Gesagten das Psephisma des
Rathes der Gesandtschaft eine unabänderliche Marschroute vor
schrieb und strenge Aufträge in Bezug auf die tlirakischen
Angelegenheiten ertlieilte, ebenso wenig kann die auf dem Volks
beschluss beruhende Instruction selbst für die wichtigste offene
Frage, die Aufnahme der Phokier in den Frieden, als eine
bindende in dem Sinne betrachtet werden, dass die Gesandten
im Falle einer für Athen ungünstigen Lösung derselben die
weitere Verhandlung abbrechen oder auch nur nach Athen um
neue Instructionen sich wenden mussten. Sie liess vielmehr
denselben für den Fall, dass Philipp auf dem einmal gefassten
Gedanken, in den phokisch-thebanischen Krieg einzugreifen,
beharrte, eine gewisse Spielweite, wie schon aus der Thatsache
hervorgeht, dass Demosthenes und Aeschines ihr entsprochen
zu haben behaupten konnten, dass Aeschines unter dem Beifall
des athenischen Volkes seine vor Philipp gehaltene Rede über
die Phokier, welche nichts weniger als die Rettung dieser
Bundesgenossen' bezweckte, wiederholen durfte, und ganz
besonders daraus, dass das athenische Volksgericht, dessen
Unparteilichkeit im allgemeinen und besonders in diesem
Process, da es über Aeschines zu einer Zeit tagte, zu welcher
seine Politik als eine unglückliche erkannt war, nicht hoch
genug angeschlagen werden kann, keine Momente dafür, dass
Aeschines in verrätherischer Weise gehandelt habe, zu finden
Demostlienisclie Studien. II.
479
vermochte. 1 Wahrscheinlich ging- sie wie alle Massregeln dieser
verfallenden Zeit aus einem Compromiss der Parteien hervor
und hatte nur wie alle falschen Compromisse neues Misstrauen
und grössere Zwietracht im Gefolge. Das Uebel sass tiefer
und wurde nicht von der Handvoll Verräther, wie Demosthenes
in verhängnissvollem Wahne zu glauben scheint, nicht von jenen
nur, welche seine so wohlgemeinten Intentionen kreuzten, ver
schuldet. Ueber die Grundbedingungen der Existenz des Staates,
hellenischer Freiheit und Unabhängigkeit gab es nicht eine
Meinung und Ueberzeugung, sondern schroff einander gegenüber
stehende Ansichten. Die thrakischen Plätze, welche Demosthenes
nicht ohne die lebhafteste Sorge um Athens Colonialbesitz und
die Freiheit der See in Philipps Hände fallen sieht, erklärt
Aeschines für Nester, die er auf seiner Karte nicht zu finden weiss. 2
Philipps Intervention in Mittelgriechenland, welche Demosthenes
um Athens und Hellas’ Freiheit zittern macht, begrüsst Aeschines
als eine heilige Mission. Während Demosthenes trotz allem was
vorgefallen den Gedanken an eine Aussöhnung mit Theben
nicht aufgibt und in einer Verbindung mit diesem Staate, etwa
wie sie im Jahre 377 zu Stande kam und kurz vor der Schlacht
von Chaeroneia erneuert wurde, das Heil hellenischer Freiheit
sah, arbeitet Aeschines auf eine weitere Demüthigung und
Schwächung dieses Rivalen Athens hin. Und wie diese Politiker
denken die Parteien, die hinter ihnen stehen, und keine von
ihnen ist mächtig genug, die andere dauernd zu vernichten.
In voller Nacktheit trat dieser Zwiespalt unter die Äugen
des makedonischen Herrschers, der denselben mit genialer
Ueberlegenheit auszunutzen verstand. Demosthenes selbst musste,
wie wir sahen, im Eingang der Rede, mit welcher er Philipp
den von den Athenern beschworenen Bundesvertrag übergab,
constatiren, dass die Gesandten untereinander nicht gleicher
1 Diese Spielweite der Instruction betont Aeschines ausdrücklich und
Demosthenes widerspricht mit keiner Thatsache. RvdGes. § 104 el p.Xv
oüv ^yaO’ o 8r)p.o; «ütw xaXfos l'j'Eiv e^svEyxETv p.STa Kxpprjaltx; 7tpo? <I>iXu;-ov
0rjßod(ov p.sv rapiEXsiv xr;V ußptv, ßoiwxfiv 8’ dvaoTrjaai t« teIpj, Taut’ av
vjiJuxxEv sv tS> • vuv 8 1 aurot; iiiv /.atsXi~ov xrjv ei? to a-pave? ava-
«popav, av u.'/j ti jEsiOwaiv, iv rjp.Tv 3’ ajroxivSuvsiEiv m^Orjaav 8eTv.
2 Aesch. RgKtes. § 82 outo; ian'i, w a. ’A., b r.p&to; E?Eupwv Ss'ppsiov xsij(os
xai Aoplaxov xai ’Epy(ax»)V xai Mupxr|vbv. xai Tavov xat TaviaSa ywplx, wv
ou8i xa ovop.ar’ 7)os{xev 7:poT£pov.
31*
480
Härtel.
Meinung seien (vgl. die S. 463 mitgetheilten Stellen). Was er im
weiteren vertheidigtc, die Aufnahme der Phokier in den Frieden,
was so viel als eine Nichtintervention Philipps bedeutete, mag
letzterer, der eben zu diesem Zweck ein Heer sammelte und
seine Absicht unzweideutig durch seine Gesandten in Athen
bereits zu erkennen gegeben hatte, mit einem ironischen Lächeln
beantwortet haben, und war von vornherein aussichtslos, zumal
Aeschines unter gewissen Bedingungen, welche Athens Interessen
wahrten und deren Spitze gegen Theben gerichtet war, ohne
den schuldbeladenen Theil des phokischen Volkes zu verthei-
digen, die Intervention acceptirte. 1 Aeschines stellte sich damit
auf den praktisch-politischen Standpunkt, nachdem er mit den
einleitenden Worten seiner Rede der ausdrücklichen Forderung
der Instruction genügt hatte, und von diesem Standpunkt erscheint
sein Bestreben, Philipp von dem Bündniss mit Theben, das im
Gange war, abzubringen, nicht verwerflich. Mit Aeschines ging
die Majorität der Gesandten und sie liess zu, was sie weder
hindern konnte noch vielleicht mochte, dass in das von Philipp
und seinen Bundesgenossen zu beschwörende Vertragsinstrument
die die Phokier und Halier eximirende Clausei wieder eingesetzt
wurde. 2 Der König liess es dem gegenüber an glänzenden
1 Aesch. RvdGes. § 114 xai orj xai jzepi x% et? nuXa? axpaxsfa? sfaov xai rcspt
twv lEpwv xat 7xspi AsXcpajv xai Tzspi xwv ’Ap.cptxxuiivcov xai p.aXtaxa (Pev ${Xuc7Cov
7j^(ouv [J.rj [xsO 1 otcXcov, ctXXa [xsxa tl^cpou xai xptaEto? xaxet xaOiaxa'vat, ei 8' apa
p.7j Buvaxov e’tvj • xoüxo 8’ v)v TZpoorjXov" xo yap axpaxo;:EOov ttapfjv
xai auv^Opoiaxo * eTtcov oxi xov p.£XXovö’ U7:sp 'EXX^vixaSv iepcov ßouXsuEaOai
r.oXXrj'j 7Cpo<njxsi 7cpovoiav uxfsp EuaEßsta? e^eiv ....(§ 116) xouxiov 8’ ava-
yvtoaQs'vxiov a::E<p7]va[j.7)V, oxi E[ioi ooxst ofxatov Eivai p.7] rcspiopav xax£<7xa|xp.s'va<;
xa<; ev Bouoxo«; tcoXei?, oxi 8rj yjaav ’Ap.cpixxuovtöfi? xai evopxoi ....(§ 117)
X7jv jjiev ouv apyji^ xfjs axpaxsfa? xaux7j? oa(av xat otxa(av a7CE<p7)vap)V Eivai *
auXXey^yxwv o's xwv ’Ap-iptxxubvwv e?? xo ispov xai xu^ovxtov awxrjp^ai; xai
«Jojcpou xou? aixiou? x% £? apyjj? xaxaXvj^Eio? xoü ispou 8(xrj? 7ji*fouv xu^stv,
p.7j xa<; 7raxp(oa<; auxwv, ocXX’ aüxou? xou; yjipovpyrjaccvTtxi; xai ßouXsuaavxa?,
xo«; o'e tco'Xei? 7iap£-/ouaa<; £?? y.plaiv xou? aSiXTjaavxa? atrjp.(ou; Eivai. »et
8’ ette^eXOwv 8uvap.Ei ßEßaiibaEi? xa Qyjßai'cov aoix^p.axa, xiap 1 a>v |xev ßo7)0£«; oux
obroX^Ei yapiv ou yap av ouvaio aüxou? xrjXixaux’ Euspysxfjaai, i\kW > ’AGrjvatoi
7rpbxEpov ? d>v oü |x£[xv7)vxai • ou? 8’ iyxaxaXs^Ei?, aSixijasig, /p^aei ^
p.£(^oaiv, aXX’ ou cpiXoi?«.
2 Darauf bezieht- sich der wiederholte Vorwurf gegen Aeschines und seine
Genossen, dass sie die ausdrückliche Ausschliessung der Phokier ver
schuldet haben. Eine der hieher gehörigen Stellen und zwar die wichtigste
ist von Rohrmoser nicht richtig verstanden worden. Demosthenes bemüht
Demostlienische Stadien. II.
481
Verheissungen nicht fehlen, welche wenn auch nicht in bindender
Form gegeben und an die Voraussetzung eines seinen Wünschen
entsprechenden Benehmens Athens geknüpft, doch dem neuen
Bundesverhältniss einen reellen werthvollen Inhalt zu geben
schienen. Dadurch gewann er Zeit und gelangte mit seinem
Heere an das Thor Griechenlands, das sich ihm öffnen sollte,
ehe Athen von der veränderten Lage der Dinge durch den
Bericht seiner Gesandten volle Kenntniss erhielte. Was nützte
es, dass Demosthenes mit dem Scharfsinn des Misstrauens
das Gewebe von List und Intrigue durchschaute? Bei seinen
vertrauensseligen Collegen fand er weder Glauben noch Unter
stützung. Ja selbst in Athen sollte sofort auf seine diplomatische
Niederlage eine parlamentarische folgen.
Der Gang der Verhandlungen, welche nach der am
13. Skirophorion (7. Juli 346) erfolgten Rückkehr zunächst in
der Bule und dann in der Ekklesie stattfanden, verdient eine
eingehendere Betrachtung. Das Bild derselben, wie es uns in
den Schilderungen des Aeschines und Demosthenes entgegentritt,
sieh zu zeigen, dass die von Aeschines hinsichtlich der Erhaltung der
Ph older gemachten Hoffnungen trügerische gewesen seien, RvdGes. § 44
r.pSito't |j.ev ex tou, ote tou; opxou; ¥[j.sXXe <I>!Xijueo; bpvüvat tou; r.ep\ Trjs
Eipijvrj; (also bei den Verhandlungen in Pella), exokovSou; dracpavOrjvai
tou; '[Ooxfa; üra> xoürtnv, ö aiwTtav xal eav sixo; ^v, stycEp e(j.eXXov
aw^EoOai. ejieit’ ex ioü [rrj tou; r.apct. tou ‘IuXI-tou 7tpfaߣi; xaura XiynV xtX.
,Demosthenes meint nun, wenn seine Mitgesaudten bei der Eidesabnahme
der Phokier gar nicht erwähnt hätten, so hätte Philipp an der Formel
’AOrjvafoi; xal Ttov ’AOrjvalwv cuppd^oi? keinen Anstoss genommen und den
Vertrag einfach ratiücirt. Durch die Fürbitte aber, welche Aeschines
und wahrscheinlich auch die andern Gesandten ausser Demosthenes zu
Gunsten der Phokier einlegten, wurde Philipp zu der ausdrücklichen
Erklärung veranlasst, dass er die Phokier und Halier nicht in den Frieden
aufnehmen könne 1 (Zs. f. d. öst. Gynm. XXV 804). Eine in diesem
Maasse naive Insinuation, dass die Gesandten am besten über den
wichtigsten Punkt ihrer Instruction geschwiegen hätten, darf man De
mosthenes nicht Zutrauen. Darum handelt es sich auch hier gar nicht.
Der Redner führt vielmehr den Gedanken aus: wenn es wirklich in
Philipps Absichten lag, die Phokier zu retten, dann hätte natürlich
Philipp nicht das gerade Gegentheil jtXrjv «btox&ov ausdrücklich in den
Vertrag gesetzt (0 ouojiäv eixo; U), sondern die von den Athenern ge
wünschte Formel belassen (0 läv e?xo; rjv). Dadurch verrieth er schon
damals unzweideutig seine wahre Absicht.
482
Hartei.
ist entstellt uncl besonders in dem Theil, der im Ratlie sich
abspielte, lückenhaft, indem beide darüber zu schweigen oder
nicht Alles zu sagen ihre Gründe hatten. A. Schaefer gibt
eine ausführliche Darstellung dieser Vorgänge, indem er in
den Hauptpunkten sich treu an Demosthenes anschliesst. Ich
kann mit einem Verweis darauf die Ereignisse hier kurz skizziren,
indem nur abweichende Meinungen und, worauf es bei dieser
Untersuchung ankommt, der Modus der Verhandlung sowie die
in Frage kommenden Psephismen einer eingehenderen kritischen
Prüfung unterzogen werden sollen.
Als die Gesandten in Athen eingetroffen waren, erschienen
sie zunächst vor dem Rath, welcher eine öffentliche Sitzung-
unter grossem Andrang des athenischen Volkes hielt, um über
ihre Sendung zu berichten. Das Wichtigste, was sie mitbrachten,
war ein Schreiben Philipps an Rath und Volk, in welchem
zwei Sätze bedeutsam sind. Er entschuldigte die Gesandten,
welche die einzelnen Städte hätten bereisen wollen, um dieselben
in Eid zu nehmen, wie es die Instruction vorschrieb (vgl.
Dem. RvdGes. § 278): er habe sie daran verhindert und nicht
früher zurückkehren lassen, damit dieselben ihm bei der Ver
mittlung zwischen den Pharsaliern und Haliern behilflich wären.
Damit nahm Philipp’ vorweg die Verantwortlichkeit zweier
Anklagen auf sich, welche die Gesandten zu gewärtigen hatten
(Dem. RvdGes. § 36 yj ezwroXr) .... dvxty.po? outu; v.a\ Siappv)Sv)v
obtoXofkc x&'/ TOÜTot<; Yjp.apTrjp.svMV — § 37 v.cd itavt’ ävaSs/c-
[j,e'/oq zai e!<; abxbv iioioup,svo<; tx to6twv äp.apT^p.at’ srrfv), indem sie
jenen Punkt ihrer Instruction überschritten, welcher Bereisung
der einzelnen Städte verlangte und die athenische Bürgerschaft
durch den Aufschub ihrer Rückkehr geradezu vor ein fait
accompli gesetzt hatten. Es ist gleichgiltig, wer diesen Brief
verfasst, ob Aeschines, wie Demosthenes will, oder ein anderer.
Jedenfalls war er in Aeschines’ und seiner Freunde Interesse ab
gefasst, die Philipp dadurch im Augenblick zu schützen sichtlich
bemüht war, sowie er sie im Laufe der nächsten Jahre durch
andere Schritte in ihrem politischen Einfluss zu heben suchte.
Das zeigt noch deutlicher ein anderer Punkt jenes Briefes, indem
Philipp erklärte, er wisse nicht, was er den Athenern zu Willen
thun könne, wenn sie aber ihre Wünsche ihm mittheilten, sei
er bereit zu thun, was ihm nicht Schande noch üblen Ruf
Demosthenißclie Stadien. II.
483
bringe. 1 Dazu bemerkt Schaefer (S. 250): ,Demosthenes hat
vollkommen Recht, dass dieser Schluss (?), der Philipp die
Entscheidung vorbehielt und im Grunde nichts zusagte, zu
dem in dem ersten Brief des Königs gemachten Verheissungen
wenig stimmte'. Vielleicht. Im Grunde aber lässt sich darüber
aus Demosthenes’ Mittheilung selbst nichts Sicheres ermitteln,
da wir nur seine Auffassung beider Briefstellen vor uns haben.
Wenn man erwägt, wie geschickt auch Demosthenes die Dinge
in die ihm gerade passende Beleuchtung zu stellen weiss und
von dem Standpunkte späterer Erfahrungen aus zu interpretiren
liebt, so wird man an der Objectivität seiner Auffassung zu
zweifeln sich berechtigt fühlen. In dem früheren Schreiben
hatte Philipp sich zu einer den athenischen Interessen günstigen
Vereinbarung bereit erklärt, wenn Athen mit ihm ein Symmachie-
Verhältniss einginge; in diesem forderte er die Athener nun
auf, nachdem die Symmachie abgeschlossen war, im Einver
ständnis mit ihm den Kreis gemeinsamer Interessen festzu
stellen, ohne welche jene doch ein todter Buchstabe bleiben
musste.' Wer nicht von dem tiefsten Misstrauen gegen den König
wie Demosthenes durchdrungen war, wird sein Schreiben in
diesem Sinne gedeutet haben. Und das war die herrschende
Ansicht in Athen, wie aus dem weiteren Verlauf der Dinge
sich mit NothWendigkeit ergibt. Durch positive Versprechungen
konnte Philipp sich doch füglich nicht binden, wenn er be
fürchten musste, dass morgen die ihm feindliche Partei in
Athen am Ruder sein werde.
In der Rathsversammlung nun trat, nachdem dieser Brief
verlesen war, Demosthenes auf, und gab einen Bericht .über
den Verlauf der Gesandtschaft, welcher seine Collegen verklagte
und das Vertrauen in Philipps Versprechungen zu erschüttern
1 Dem. RvdGes. § 40 o yap si$ xrjv r.po~{ca.'i ypa'l«? emoToXriv, 5)v rjvey/.a[j.sv
, oxt »sypacpov o* av xai oiapp^o^v, rjXfy’ up-ä? eu Tzoirjaco, bl eü fjoetv
xai xrjv aupp-a^iav [j.ol Y£V7jao[j.£V7)V«, ysycmia; crup.p.a^as oft cp7jatv siösvai,
Tt av jcoitov yaptaaix’’, oüo’ o auxos ujrsayExo. xouxo yap $8ei 2)7]Xovoxi, etTxep
p.r) icpevax.i£sv ....(§ 41) ouxouv r.ph p.sv Etprjvyj^ xuysTv, si xai aup.p.a^£a
TcpoavEvoix’ auxto, ypa^Eiv tbij.oXoY£i, 7)X£xa xtjv tzqXlv eü rcoiTjasi* btzblot]
o’ ap-cpoxEp’ auxto yiyovzv, £ to £ vai av j:ouov y^aptaatxo, av o up.£t?
TZOtijcjEiv o p.7jx’ aiayuV7]V fxrjx’ aool*(av auxto cpepst, blc, xauxa; xa?
~pooaa£i? xaxacpsuytov, xav ap’ s’ito'JTe' xi xai Tcpoa^OTjO’ up.sy; £ ^ a YY £l Xa(70at,
avay top^aiv lauxto xaxaXsfatov,
484
Hartei.
bemüht war; in Bezug auf die Phokier und die Thermopylen
empfahl er nicht näher bezeichnete Sicherheitsmassregeln
(RvdGes. § 18 y.ai itepi xwv utoXoitoov — xauxa o’ vjv <I>«y.st; y.ai
IlüXai — [J.v; xrpoEoGai croveßoüAEUOv p/ijcs xauxa itaÖEtv p.r,S’ ävapxwp.svou;
IXractv sl; IX-iowv y.ai ü^oayeaeaiv ei; xouc^axov eXOeÜv xa wpaynaxa
eaaai. y.ai Exewa xauxa xr,v ßouXyjv). Aber nicht er selbst stellte
einen Antrag, sondern wie er an einer späteren Stelle angibt,
ein anderer Buleut, ohne auch hier über den Wortlaut desselben
etwas Näheres zu sagen (a. a. O. 31 ob; oe p.oi xo xrpoßoüXsup.a, 6
xrpb; xyjv ep.vjv a-a-pfsAiav e4y)ipicax’ -1; ßouXvj, y.ai xrjv p.apxupi'av tyjv xou
Ypätlavxo; aüxb xoxe, tv’ sioijO’ oxi s-j-w p.ev oü xoxs cr^aa; vuv dtpicxap.ai
xuv xxexpaY|;.evo)v 1 aXX’ eüQü; y.axyjYOpouv y.ai xxpoöwpuv xa piXXovxa,
■q ßsuArj 8s, -q |;.y) y.fiXuOeioa äy.oüaat xdXvjOrj x:ap' sp.oO, oilx’ s-rjvsos
xoöxou; oöx’ ei; xb -puxavefov -qgMze y.a'Asoai). Nach diesem Bericht
des Demosthenes könnte man glauben — und das scheint bei
Schaefer der Fall zu sein — dass keiner der Gesandten zu
einer Berichtigung das Wort ergriffen und dass der uns
unbekannte Antrag des Ungenannten das Einzige war, mit dem
der Rath am 16. Skirophorion (10. Juli) vor die Volksver
sammlung getreten sei, obgleich der vorsichtige Ausdruck y.ai
e-i'.cx xauxa tyjv ßouXvjv den Verdacht erwecken muss, dass noch
eine Reihe anderer Anträge zur Vorlage und Verhandlung
kamen, von denen zu schweigen Demosthenes Grund genug
hatte. Welches diese waren, werden wir aus der Verhandlung
der Ekklesie zu entnehmen haben, indem wir hier mit vollster
Beruhigung den Schluss machen dürfen, dass keiner dieser ohne
Rathsgutachten zur Abstimmung gelangte; denn "einen solchen
Formfehler würde Demosthenes wenn nicht zur Annullirung
derselben benützt, so sicherlich nicht verschwiegen haben.
Doch bevor wir zu dieser Verhandlung übergehen, noch
ein Wort über die vom Raflie unterlassene Belobung der Ge
sandten. Nach Demosthenes’ Urtheil ist hiermit der schärfste
Tadel ausgesprochen; so fährt er an der ausgehobenen Stelle
fort: y.aixoi xoüx’, ä®’ oü ysyovEv 'q -cXi;, oüSsi; txojtxoxs cpijosi itaöilv oüSsva;
Trpsoßsc;, oüos Ti’p.ap/_sv, oü Gdvaxov •/axEj'sipoxovvjcrsv 6 ovj|j.oc. Ja er
1 Die Worte klingen wie eine Antwort auf den von Aeschines erst in
seiner späteren Rede (gKtes. § 80) erhobenen Vorwurf, dass Demosthenes
erst nach* der Beendigung des phokischen Krieges als Ankläger gegen
Philokrates und die anderen Gesandten aufgetreten sei.
Demostlienische Studien. II.
485
beklagt sich an einer anderen Stelle bitter darüber, dadurch um
die eigene Auszeichnung gekommen zu sein (RvdGes. § 223 y.ai
äxs5xspv;|j.ai y.ai xiov ioicov «ptkoTip-iöv ciä tyjv toütwv owpoooxi'av xpb; oXy)v
äucyspw; up.rov x->jv xpecrßefav scyrp/ötwv), nicht ohne Sophisma. Denn
wenn der Rath der ganzen Gesandtschaft wegen der an den Tag
gelegten Uneinigkeit grollte, dann hatte Demosthenes als Mitglied
derselben doch einigen Antheil daran; wenn aber darin nur eine
Verurtheilung des Verhaltens der anderen lag, dann war die Be
strafung dieser seine glänzendste Genugthuung. Wahrscheinlich
indessen unterblieb in Folge des Zwiespalts der Gesandten die
Belobung, weil man in diesem Falle ja gar nicht beloben konnte,
ohne Demosthenes, dessen hingehenden Patriotismus man hoch
hielt, zu verletzen. Was Demosthenes sagt, dass Aehnliches
keiner Gesandtschaft widerfahren, mag wahr sein. Aber wie oft
hatte Athen ähnlichen Hader in einer Gesandtschaft erfahren?
In wie feiner Weise Aeschines die Thatsache der Nichtbelobung
umgeht, wird eine Betrachtung seines Berichtes über die auf
diese Rathssitzung folgende Ekklesie ergeben.
In dieser trat Aeschines als erster Redner auf, um zu
melden, wie die Gesandten sich ihrer Aufträge entledigt: er
habe Philipp zu allem, was Athen fromme, überredet, sowohl
in Betreff des amphiktyonischen Streites als in jeder anderen
Beziehung. Zugleich tlieilt er seine Rede über die Amphiktyo-
nen und die Boeoter ihrem Wortlaute nach mit (RvdGes.
§ 140) und rief wie die übrigen Gesandten so Demosthenes als
Zeugen auf, dass er so gesprochen. Ueber dieses Zeugniss berichtet
Aeschines in,Wendungen, welche zugleich auf die Belobungs
angelegenheit Bezug nehmend eine neue Probe seiner unver
gleichlichen Geschicklichkeit liefern, durch kluge Setzung der
Worte und überlegtes Verschweigen der Rede täuschenden
Doppelsinn zu geben. Indem er sich nämlich in der RvdGes.
§ 121 Demosthenes’ Behauptung, dass er von ihm und Phi-
lokrates in der Volksversammlung wahrheitsgemässen Bericht
abzustatten verhindert worden sei, zu widerlegen bemüht, be
weist er die Unmöglichkeit dessen mit folgenden Worten: eyu
8’ üp.ä<; vjSstoi; av epoi'pujv, ei tu; xwxct’ Äövjvafoov xpscßsuxfjC ey.xe|.wQäk
ol; x£xp&jßsoy.£ y.sy.OXuxai xpbc xbv o^gov a/tiarf^&JCetv, y.ai xauxa
xaOwy y.ai dxip.aaOsic 6~b xwv cop.xpsaßswv xouxou; e'Ypa^sv sxaivsaai
y.ai zaXsaai exi Bsixvov. Avjp.oijOsvY]? xoi'vuv vjxwy axo zfjc üaxepai;
486
Hartei.
Ttpeaßefas, ev f) oycn ta xwv 'EXXvJvwv Txpäyp.ax’ avaxpamjvai, oüy, ev tw
<Jir]<pi'crp.aTi p.ovov yjp.a? eixi/)V£t, äXX’ dmryy'elXavxoi; xp'ot; x'ov Srjp.ov
sp.ou xoup ixspi xwv Ap.®'.y.xuövwv koyoup y.ai ßotwxwv, oüy_ tocTCsp vuv cruvxe-
p.vovxo? oüo’ Kterfopievou aXX’ cb? eSuvipjv xaxä pijp.’ dypißeaxaxa, ■/.«( xou
oyjp.ou ocpoop’ dixoSe^opivou, TOepazXvjOels fe’ ep.oü p.exd xwv aXXwv aup.-
'xpeaßeuv y.ai otepwxwp.evoq, st xzXrfirj y.ai xaüxä omayysXXü) xcpoi; AO^vai'oup,
d~sp Txpb? <E>tXut7tov ewxov, ix äv x w v p. a p x u p o 6 v x w v y, ai eix a iv o 6 v x w v p. e
xwv aup.Txpscßewv raavacxa? exxt xxaatv oüy. e<pv) p.s, öcixep ex.ei
s i tx o v, olixaii; ev tw Tiapövxt Xeyeiv, äXX,’ eye? oixxXaat'w<; äpeivov.
Boelinecke (Forsch. I 408, 4) erblickte in den Worten
bare Lüge, indem an der Thatsache, dass die Gesandten ohne
Belobung geblieben, nicht gezweifelt werden kann. Dagegen
stellte A. Schaefer eine auf den ersten Blick recht glaubhafte
Erklärung auf, welche die Richtigkeit dieser Aussage abge
rechnet eine geflissentliche Zweideutigkeit im Eingänge und
eine Uebertreibung. am Schlüsse' darthun soll (S. 252 ä ). Demo
sthenes hat die erste Gesandtschaft durch ein Psephisma belobt;
in Beziehung darauf sagt Aeschines: diesmal belobte er mich
vor dem Volke nicht bloss (wie früher) in dem Psephisma,
sondern mit ausdrücklichem Zeugnisse; aber die ganze Stelle
ist so gehalten, dass man denken muss, Demosthenes habe
auch diesmal ein Ehrendecret erlassen.' Aber, wie ich glaube,
steht dieser Erklärung ein sprachliches Bedenken entgegen,
indem ouy. ev xtjtyij/Y^i'Gp.axi p.bvov fjp.ä'? STiYjvet aXX’ nur bedeuten
kann ,sowohl in dem zu diesem Zweck von ihm eingebrachten
Psephisma, als auch' und selbst wenn mit einem obc -poxepov auf
das frühere Psephisma ausdrücklich hingewieson würde, um nichts
weniger die Realität eines neuen von Demosthenes wenigstens
empfohlenen Belobungsdecretes vorausgesetzt werden müsste.
Aeschines kann mithin, wie die Worte lauten, nur eine Un
wahrheit gesagt haben. Das wird man ihm aber, nicht wegen
einer gewissen angeborenen Wahrheitsliebe, sondern weil er
damit eine arge Einfältigkeit beginge, nicht Zutrauen, zumal
durch ein überaus leichtes Mittel die Stelle von diesem Anstoss
befreit und zugleich mit einer für Aeschines charakteristischen
Pointe restituirt werden kann. Aeschines sprach nämlich nicht
oüy. sv xw 4v)cpi'cp.«T! p,6vov Yjp.a? stc^vs'., sondern ev tw 1 und sagte
1 Wie hier xto fiir xivi die Stellung des Artikels iirae hat, so Thukyd. VI 34, 2
Mais iay) av .... iOeArjaeiav Ijp.iv rjtoi y.ptrpa ye : /| cpavepto; 5) IS; Ivo; ys xou
Demosthenische Studien. II.
487
demnach keine Unwahrheit, sondern gestand vielmehr nicht ohne
Ironie und Humor den Entgang der Belobung zu, indem der Ge
dankengang seines Beweises folgender ist: Wenn Jemand seinen
Bericht zu erstatten in der Weise wie Demosthenes angibt von
uns gehindert worden wäre, der würde nimmermehr das übliche
Belobungsdecret eingebracht haben. Demosthenes aber wollte
mehr thun, oü [aövov lirpvei (nicht e-fjveas), ihm genügte es nicht in
irgend einem Bathsdecret mich als Glied der Gesandtschaft
bloss zu beloben, nein, vor dem Volke stellte er mir allein und
persönlich das glänzendste Zeugniss aus. C’est le ton qui fait la
musique. Wer ihn heraushörte, konnte die ironische Bestätigung
einer mit grossem Nachdruck von Demosthenes vorgetragenen
Behauptung (RvdGes. § 32 evxaüö’ oih’ 'iiccf.aoq eilte -/.Xf^iq eiq t'o
Ttpuxaveiov eaxt xwv tpeaßewv üxb vrjq ßouV^i;. ei oe arpiv ouxoc ■ Betcjaxw
v.ol ^apac^eoÖü), v.a'(M y.axaßatva). akX’ oux scrxiv) nicht verkennen und
der feinen Replike auf die gravirende Bedeutung, welche jener
dem Verhalten des Rathes gegeben, nicht gram sein; wer ihn
aber weniger aufmerksam oder erinnerungsstark überhörte,
mochte wohl annehmen, dass Demosthenes, was er der früheren
Gesandtschaft erwirkt, dieser nicht versagt habe. Und Aeschines
konnte sich auch dieser Wirkung seiner Worte freuen.
Was aber Aeschines von seiner Rede und von dem Zeugniss
der andern Gesandten und vor allem des Demosthenes sagt,
so halte ich das mit Schaefer für thatsächlich, ja glaube im
Gegensatz zu Schaefer, welcher meint, derselbe werde seine
Bestätigung mit keiner Lobeserhebung begleitet haben, dass
das Zeugniss ein glänzendes gewesen sei. Denn je glänzender
dasselbe lautete, desto stärker war von seinem politischen Stand
punkte aus betrachtet die Verdammung von Aeschines’ Ver
halten, die dasselbe enthielt. Aeschines bleibt damit in dem
Ton, den er von Anfang angeschlagen. Er gibt nur den Kopf
von Demosthenes’ Rede; was dieser hinzugefügt haben wird,
dass Aeschines so trefflich gesprochen, um Philipp zu gefallen
und die Interessen Athens zu verrathen, verschweigt er weislich.
TpoTCOu afiuvat. YII 77, 6 '/.cd a'mXaß(o|j.sGa xou cpiXfou ycopiou xwv SixsXwv
(vgl. z. cl. St. Krüger). Aristoph. Plut. 674 aOapjs tu; s^jsXvjxxs xeifiivq
oXtyov ajscoQev xf)<; xs<paXfj<; iou ypaotou. Thesmoph. 430 ^ pua y( xeo TEyyrj
Okuc, arcoXsixat. Den gleichen Fehler besserte Markland Dem. RvKr. § 114
e’i xd) xivi ap^yjv ap^ovti und so ist vielleicht § 89 noch zu bessern ex xou Xo'you,
488
Hartei.
Dass er aber gegen die Rede des Aeschines, gegen welche er
protestirte ehe sie gehalten war (vgl. Aeschines a. a. 0. § 106),
bei dieser Gelegenheit nicht, wenn auch nur mit wenigen Worten,
nachträglich Verwahrung eingelegt haben sollte, ist ganz und
gar undenkbar und demnach auch Schaefers vermittelnde Meinung
nicht stichhaltig.
Nach dieser Episode fuhr Aeschines in seiner Rede fort
und legte dar, was er bei Philipp erreicht. Wenn dieser in
die Thermopylen einziehe, könnten die Athener ruhig sein;
innerhalb zwei oder drei Tagen würden sie, wenn sie ruhig
blieben, Kunde erhalten, dass Theben allein ohne die anderen
boeotischen Städte belagert, Thespiae und Plataeae wieder auf
gebaut werden, dass der Tempelschatz nicht von den Phokiern,
sondern von den Thebanern, welche das Heiligthum in Besitz
zu nehmen beabsichtigt hatten, eingefordert werde. Deshalb
weil er Philipp dazu überredete, hätten die Thebaner einen
Preis auf seinen Kopf gesetzt. Er bemerkte, dass einige
Euboeer die Intimität Philipps und Athens mit scheelen
Augen angesehen und geglaubt, dass Philipp für den Verzicht
auf Amphipolis die Athener mit Euboea entschädigen wolle,
ja er habe noch etwas ausgewirkt, wolle es aber noch nicht
sagen. Man bezog aber diese Andeutung auf Oropos. 1
1 Dem. RvdGes. § 20 I97) (A?a^iV7)?) yap rj/.eiv 7C£7t£txa>? ( NXi7:7:ov ocTiavO’ oaa
aru[jL<p^p£t irj rcoXet, xai rapi xojv ev ’Ap^ixxiJoai xat rapi, xiov aXXcov axcavuojv,
xai oie^fjXÖe Xo'yov piaxpov up.iv, .ov xaxa 07]ßafa>v zhzeXv 7zp'oc, <I>(Xi7i7iov 297], xai
xa xe^aXai’ aTaj'yystXE r.p'og Opa; xai a^EXoyi^ET 1 ix twv auxio TTETcpsaßsupiviov
ouotv ^ xpttuv r)p.£ptj5v up.a?, [xs'vovxa? o’ixoi xai ou axpaxEuopivou?, ou8’ evo/Xou-
pivou?, Oijßa? |j.ev TCoXiopxoupiva? aüxa? xaO' auxa? ^ajpi? x% aXX7]? Bouox(a?
axousEaOai, 0E<j7;ia? 8k xai üXaxaia? oixt£opiva?, tw Qew 8k xa ^pijp.ax’ eh-
7:paxxd{J.£v , , ou xapa <]>u>xict>v aXXa 7;apa 0rjßa(a)v xgjv ßouXEuaavxtov X7)v
xaxaXyj^iv xou Upou* SiSaaxsiv yap auxb? £97) xov ( I>fXi7;7COV, oxi oüSkv fjxxov
^aEßijxaatv ol ßEßouXsuxo'xE? twv xai? jrEpai 7upa?avxtuv, xat 01a xouxo ypyjp.aO’
sauxoi xou? 07]ßafou? inixsxqpu^ivai. axouEiv 8k xai xwv Eußoktuv ivuuv s'97)
7:£9oß7]p.^vcüV xai TExapayp.iVüJv X7jv Tzpo? X7jv rcoXiv ‘oixsiöxTjxa <PiXfeo) ysy-svt]-
[XEV7JV, oxi »ou XEXrjOaO’ 7j|j.a?, <I> av8ps? 7rpiaߣi?, £9’ ot? tzst^oitjcjOe xfjV sip^vyjv
r.po<; <l>{Xwn:ov, ou8’ ayvooup.£v, oxi ujaei? p.kv ’Ap^faoXiv OEOioxax’ ixgftyfp,
4>{Xi7C7:o<; 0’ up.iv Eußoiav top.oXoy7]xs 7capa8cuaEiv«. EÜvai p.svxoi xi xai aXXo
8iü)X7)pivov auxio, ou pjv 7:03 xouxo ßouXEaOai XsyEiv * xai yap vuv 9O0VEIV
xiva; auxio xwv aupjcpdaßscov. u7^]v(xxexo 8’ oüxoj xai 7;ap£07jXou xov ’üpojTüo'v.
Vgl. die andern Stellen bei Schaefer II 253!. Es versteht sich von selbst,
dass Aeschines in seinen Erklärungen eine grössere Reserve sich wird
DeTnosthenische Studien. II.
489
Diese Rede blieb nicht ohne grossen Eindruck auf die öffent
liche Meinung. Wenn man bedenkt, dass diese Aussagen durch
die übrigen Gesandten bestätigt wurden und ihnen nur Demo
sthenes mit seinem Misstrauen gegenüberstand, wenn man ihre
öffentliche Stellung ins Auge fasst, welche sie in dieser diplo
matischen Frage mit der Autorität eines Ministers der aus
wärtigen Angelegenheiten unserer Tage umgab, so darf man
sich nicht wundern, dass das Volk sich blindlings ihrer Leitung
überliess. 1 Was konnte auch Demosthenes im Augenblicke
ihren Behauptungen entgegensetzen? Dass er von allen den
schönen Versprechungen und Hoffnungen nichts wisse, was man
ihm um so mehr zu glauben geneigt war, als ihn seine bisherige
politische Haltung nicht zu einem Vertrauensmann Philipps
qualificirte. Kurz die Meinung stand fest, dass die Symmachie
mit Philipp nur Heil und Segen für Athen bedeute. Was die
Athener mit grossen Opfern in den letzten Jahren vergeblich
erstrebt hatten, Euboea sollten sie in die Hand bekommen;
Oropos, dessen Verlust sie nie verschmerzt, sollte wieder ihr
Eigenthum sein; die in Trümmern liegenden Städte Thespiae
und Plataeae sollten wieder auferstehen.
Man begreift es, dass das Volk den Schwarzseher Demo
sthenes nicht zu Worte kommen lassen wollte und die von
Philokrates gestellten Anträge gerne und ohne alle Bedenken
annahm. Dieselben gingen aber dahin, Philipp zu beloben, den
Frieden und das Bündniss seinem ganzen Umfange nach auch
auf Philipps Nachkommen auszudehnen; ferner wenn diePhokier
nicht ihrer Pflicht nachkämen und den Amphiktyonen das
Heiligthum übergäben, so werde das athenische Volk gegen
jene, welche solches verhinderten, Waffenhilfe leisten. Um zu
einer richtigeren Einsicht in den Sinn dieser Anträge und die
auferlegt haben. Aber dass der Hauptinhalt richtig bezeichnet sei, daran
ist kaum zu zweifeln.
1 Dem. a. a. O. § 5 xa<; aupßouXlai; TCtaxoxdpas u^oXapßave“’ stvcu xwv 7rpsaßscov 1
to; yap eIooxgjv Tuepi tov £7t4*.<p07)<7av axousxE. Demosthenes selbst kam nicht
recht zum Worte a. a. 0. 23 E7r£ipt6p.7]V xi Xdysiv xouxtov tbv £?<; x^v ßouXr)V
aTC7jyy£iXa. xai Trapaaxa? 6 psv e'vOev, 6 8’ svOsv, ouxoai xai ( I>tXoxpai7)?, ißocov,
EcjsV.pouo'v {J.E, teXeutüWts«; iyXEua^ov, ujjisti; 8’ ayeXatE. Das waren die üblichen
Mittel, sich missliebige Redner vom Halse zü halten, vgl. Aescli. RgTim.
§ 34 £7)teTv tou$ toioutous avÖpioTtoui; a^sXauveiv (xtzo tou ß^paxoi; xat;
xpau yat?.
490
Hartei.
Art ihrer Beantragung zu gelangen, darf man einige unschein
bare Züge in der hieher gehörigen Hauptstelle des demo-
sthenischen Berichtes sich nicht entgehen lassen. Dieselbe
lautet RvdGes. § 47: tjy.ed/aaQs ov; xb Hjcuop.a, 3 oi'owai ypdt]>a? p.sxa
xauO’ 6 thiXoy.pdxY;?. azoücrai p.ev yap oüxwai xafzaAto? syer
exEtbav ob xou? xaipob? (juXAoY{GV)xa£ xt? es’ <ov eypd®Y] y.at xd? uxooyeaei?
ä? oüxo? üxiGyvEixo xoxs, ouosv dXXo (pavqcovxat 7cXt)V xapaoovxs? <£>iX(xtoj)
y.at 0-^ßaiot? «Por/iac, p.ovov ob-/, oxtow xw -/sÜps Svfcavxs?. Asys xb dn^iap.a.
VEBMSMA. opaxs, w ä. A.,' xb 4'y^^ic-jy.a, ootov sxatvwv y.at Scjy]? sucp-pp.ta?
p.Eoxöv Ecxt, y.at '»xf,v eip7$vv)v stvat xyjv auxy)V v;v-sp 4>iAtxxw y.at xoT? sy.yövot?
y.at xy]v oup.p.aytav<c y.at »sxatveaat Ss dH'Awnxov, oxt E-ayysXXsxat
xd oty.ata xotvjaEtv«. aXX’ ouosv iy.ehcg y’ sxr)yy£AAexo, äXXd xooouxov
eoe! ExayysAXsd)ai, wcx’ oüb' stbevat ipvjai', xt dv xotwv üp.Tv “/aptcatxo.
dXX’ oüxo? 7)v b Asywv 6xep auxob y.at üxttoyvoup.svo?. xpo? os xou? xapa xouxou
Acyou? wpp.Yjy.oxac Xaßwv üp.d? 6 <E>tXoy.pdxyjc eyypdipEi xoüx’ st? xb th’/jcptcrpi.a.
»eav os p.rj xotwot 'bw/.sf? a Set y.at xapaotowai xot? Apupaxboat xb tspöv,
oxt ßoY)0v^(7St 6 ovjp.c? i ’A0y]vatü)v ent xouc otay.wXiovxa? xauxa ytyvsoOat«.
Zunächst ersieht man daraus, dass Demosthenes von den
philokratischen Anträgen in zwei Absätzen redet und man darf
annehmen, dass die Verlesung des Psephisma sich nicht auf
den letzten die Phokier betreffenden Punkt erstreckte, weil er
diesen in seiner wörtlichen Fassung besonders mittheilt und
seine Beantragung und Annahme auch gesondert mit der durch
Aeschines’ Rede hervorgerufenen Stimmung motivirt. Doch
könnte dies immerhin mit der ursprünglichen Einheit des Ge-
sammtantrages, welche er anderwärts zu betonen scheint (z. B.
a. a. 0. § 54 Stöxsp axavxa xaux’ ei? Sv (i^oiop.a cuvsay.EÜacav), für
vereinbar gehalten werden, indem es darauf ankam, diesen
gravirendsten Theil eindringlicher hervorzuheben, und müsste
nicht auf eine getrennte Beantragung bezogen werden, wenn
nicht schon der Wortlaut selbst lyypdsst xoux’ st? xb irfftvsp.a auf
die Voraussetzung eines bereits vorliegenden Psephisma führte, in
welches nachträglich ein Zusatz kam, 1 durch welchen die von
1 So wird durch syypdoEiv dieses gesummte nachträgliche Psephisma als
ein Zusatz zum Bundesvertrag bezeichnet Dem. RvdGes. § 87 oux. etc!
tcojtou; xat; Arial oute x.ax’ äpyä; roij)<jdp.Evoi xijv elprivrjv xai trjv aup.|aayl av >
oü0’ uaispov eyy pailai ueioOevtec »x.ai xot; Exyovui;« xt).. Von einer Zusatz
bestimmung steht das Wort Lykurgos RgL. § 137 oia xl oux. Ivsypaila
touto xrjv EitjayyEAlav.
Demöstlienisclie Studien. II.
491
der Bule angenommene Fassung der auf die Phokier bezüg
lichen Resolution, für welche sich Demosthenes eingesetzt hatte,
zu Falle gebracht wurde. Vielleicht unterlief auch bei dieser
tumultarischen und erregten Versammlung eine Verletzung der
Geschäftsordnung; denn Demosthenes sagt von diesem Probu-
leuma oder vielmehr von der zu Gunsten der Phokier in der
Bule durchgesetzten Clausel § 35: itpbq ok toutoi? toöto p.ev oiiSel?
aveyvw tw S/,p.u tö xpoßoÜAeop.a oüS’ •äjzoucrsv 5 oijp.oc, ävcra'a? o’oüto;
eo-qrr^cpv.. Wahrscheinlicher aber ist es,. dass ebendas avayvüiva;
dieses Beschlusses entfallen musste, nachdem ein abweichender
Antrag des Philokrates angenommen worden war, den dieser
allerdings erst in der Ekklesie als Zusatzantrag beantragen
konnte, nachdem er im Rathe, wie zu vermuthen, damit durch
gefallen war und eine abweichende Meinung eines Parteifreundes
des Demosthenes gesiegt hatte. Auch hören wir nicht, dass
jener Buleut, der im Rathe jene Clausel durchgesetzt hatte, in
der Ekklesie dafür das Wort nahm. Es kann also derselbe
auch die förmliche Anmeldung seines Amendements, nachdem
er die Stimmung des Volkes erkannt hatte, in der Ekklesie
unterlassen habeü; denn dass es gar nicht, nicht einmal bei
der Verlesung des Rathsprotokolles vor der Eröffnung der
Debatte zur Ivenntniss des Volkes kam, ist ganz unglaubhaft,
und das besagen auch Demosthenes’ Worte nicht, in welchen
ouSstt; a'ii'fm nichts weiter bedeutet als, was auf das avzyvüvat
unmittelbar folgte, oüostc eicei[^t£ev, d. h. dass dasselbe nicht
zur Abstimmung kam. 1 Mit dem Hauptantrag aber war Philo
krates bereits im Rathe durchgedrungen, wogegen die Worte
des Berichtes StStoat Ypckj/ae p.sra rauO’ 6 4>tXoxpd'n}£ heb mit
nichten sprechen, indem wir es hier wieder mit der üblichen
Formel, womit das förmliche Einbringen auch des bereits vom
Rathe acceptirten Antrages, selbst wenn der Antragsteller Buleut
war, bezeichnet wird, zu thun haben. Nach dem hier dargelegten
Verhältniss der verschiedenen Anträge lässt sieh auch die
*
1 Dass ein solches Zurückziehen eines Antrages vor der Abstimmung möglich
war, bemerkten wir oben S. 448 und es wird uns dies durch das ver
bürgt, was Plutarch von Aristeides c. 3 erzählt: tcoXiv os ypideia? xiva yvtojj.yjv
eU xov Bfjfiov, avxtXoyla^ ouarj? 7cpo; aux/jv zai cpiXoverxtac, expaxer [jleXXovxo;
os xou zposopou s7:sptoTav aiaOop-svo? ex xtov Xoycov auxtov xo a<jup.cpopov aTzitsvq
xou ^rjoiap-axo;.
492
Haftel.
Fassung derselben bestimmen. Das Probuleuma wird gelautet
haben: . . . e'Soljs xvj ßouAf,- <]>'.ko'/.paxY]c ewtev • (es folgte nun die
Belobung Philipps und die Erstreckung des Vertrages auf seine
Nachkommen, dann) o oetvoc ewtev • xä p.ev akky. y.aOchcep <Pikoy.pxvq<;, 1
und nun folgten die zu Grünsten der Phokier einzuleitenden
Massnahmen. 2 Der definitive Volksbeschluss deckte sich mit
dem ersten Theil des Probuleuma und trjjg wie dieses die
Worte •I’tXoy.päxY)? ewsv an der Spitze. Dann folgte der Zusatz
antrag: ‘lüXozpaxYjc ewtsv xa p.sv akkx •/.aSaitep xy) ßouAvj, eäv oe
ixoiwcrt Tw/.sl: ä Sei y.at -apao’.oüci xotc Äp.yty.xuoxt xb lepöv, ßov)0£iv y.xA.
Wenn diese Restitution richtig ist, so lassen sich daraus zugleich
Bedingungen erkennen, unter denen es möglich war, dass der
Hauptantrag und das Amendement den Namen ein und des
selben Antragstellers aufweisen. 3
Leider wissen wir über das durchgefallene Amendement
nur so viel, dass es eine für die Phokier günstige Tendenz gehabt
habe; mehr nicht. Und damit ist uns ein für die Beurtheilung der
demosthenischen Beschuldigungen wichtiges Moment abhanden ge
kommen. Dass dasselbe in einem ausgesprochen Philipp feind
lichen Sinne gehalten war, ist darum unwahrscheinlich, weil Demo
sthenes nicht den Inhalt derselben weiter zu einer Vergleichung mit
dem philokratischen Amendement heranzieht, sondern wiederholt
nur seine Auffassung von der Bedeutung desselben vorführt, und
vor allem, weil es nicht wohl denkbar ist, dass der Rath in
einem Athem Philipp seinen Dank und sein Misstrauen in
unverhüllter Form zu decretiren dem Volke Vorschlägen konnte. 4
1 So z. B. CIA. II nr. 86 Z. 29: Mev^evog sTtceV* toc p.sv aXXa xaOa::sp
Krjcpiaoooxo? * or.oaca 6’ av xxX. und, wenn auch vielleicht das bezügliche
Amendement mit dem voranstehenden Hauptbeschluss nicht gleichzeitig
ist, CIA. I nr. 31 B: ff>avxoxX% eltze’ TZEpt jjlsv T7j(; ig ßpsav ar.oiy.ixg xaOarcep
AvjpioxXeeitze * OavxoxX^a oe Tfpoaayayetv xxX.
2 Dem. RvdGes. § 18 xat 7iepi- xtov utzoXoItzwv (xauxa o’ yjv ^DcoxeIs xat Hulat)
|X7) r.poiaüca auveßouXeuov.
3 Ob der Fall im CIA. II. Add. Ib, wo Kephisophon der Spitze des
Haupt- und des Zusatzantrages steht, von gleicher Art ist, wage ich nicht
zu behaupten. Jedenfalls ist dieses Zusammentreffen ein ganz singuläres;
vgl. Demosthen. Studien I (Sitzungsber. LXXXY1I S. 50 [54] Anm.).
4 Demosthenes lässt darum auch vorsorglich den Richtern zuerst das
. Zeugniss des Antragstellers, das sich wohl weitläufiger über die Raths
sitzung und die Motive seines Antrages ausliess, vorlesen, dann erst den
Demosthenische Studien. II.
493
Mit welcher Behutsamkeit aber Demosthenes’ Deutung aufge
nommen werden muss, erhellt am besten aus seiner Stellung
zu den übrigen Punkten des philokratischen Psephisma, die
doch an sich um so unverfänglicher waren, als die Begründung
nicht fehlte ,nachdem Philipp dem athenischen Volke Wohl-
thaten zu erweisen gesonnen sei' (oxi «MtYYsXXexai xa Stxaia
Ttcufcstv) und in keiner Art den Staat verpflichteten. Dass nun
Friede und Bündniss auch auf Philipps Nachkommen ausgedehnt
werden sollte, batte wenig zu besagen. Wie oft mögen nicht
die Athener solche Verträge ,für ewige Zeiten' I? xov äst '/pövov
(sq ätoiov Thuk. IV G3) abgeschlossen haben, 1 welche sie nicht
länger hielten als ihnen beliebte. Ob aber das Lob, welches
Demosthenes dem durchgefallenen Antrag spendet, besser be
gründet war? Wir wissen es nicht, können uns aber kaum eine
Massregel denken, die damals noch hätte getroffen werden
können, um das Rad, das im Rollen war, in seinem Laufe zu
hemmen.
Allerdings aber mag Demosthenes im Rechte sein, wenn
er behauptet, dass mit den in dieser Ekklesie gefassten Be
schlüssen die Phokier nun definitiv von Athen aufgegeben waren
und Phalaekos, als die phokischen Gesandten, welche während
der Verhandlungen in Athen gewesen, davon Kunde brachten,
sofort jeden Gedanken an weiteren Widerstand fahren liess,
und so sich rasch das Schicksal des unglücklichen Volkes erfüllte.
Wenn aber die Mehrheit des athenischen Volkes die Ueber-
zeugung gewonnen hatte, dass gegen Philipp unter den gegen
wärtigen Verhältnissen nichts zu erreichen sei, wenn sie in
Verfolgung jener Erwägungen, welche Demosthenes selbst einige
Wochen später ein so überzeugendes Plaidoyer für die Erhaltung
des Friedens sprechen Hessen, sich sagen musste, dass ein
Versuch gegen Philipp den Krieg mit ihm und den kampfge
rüsteten Heeren seiner Bundesgenossen, der Thessaler und The-
baner bedeute, bedarf es dann noch ausserordentlicher Ursachen,
der Bestechung, Täuschung, Vergewaltigung und Ueberrumpe-
lung, um zu verstehen, dass sie auf den Gedanken einging,
Wortlaut desselben. RvdGes. § 32 Xe'je 8’ auxoT? r.pinxov p.ev vrjv (rapxuplav,
Ella TO 7.poßouX£upa.
Wenn die3 gleich nicht das Uebliche war, worüber zu vergleichen
C. F. W. Müller de ritibus et ceremoniis p. 1 5 f ff.
Sitzungaber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft.
32
494
Hartei.
es mit Philipp zu versuchen, im Zusammengehen mit ihm das
athenische Interesse zu wahren und durch loyale Leistung der
aus dem eben perfect gewordenen Bundesvertrag resultirenden
Bundeshilfe zugleich seine Intimität mit den Feinden Athens
zu lockern? Das wird aber Wunsch und Absicht manches
rechtschaffenen Atheners gewesen sein, der seine Hand für das
philokratische Amendement erhob. Allein mit diesem Ansinnen
den Amphiktyonen das Heiligthum zu übergeben, meint De
mosthenes, war nichts anderes intendirt, als dass die Phokier
es den Thessalern und Thebanern übergeben sollten; denn
andere Amphiktyonen waren nicht zur Stelle. Jedoch daraus,
dass das so kam, dass die Athener nicht dort erschienen und
die Spartaner sich zurückzogen, folgt noch nicht, dass die Ver-
theidiger dieser Politik es so gemeint hatten. Es ist mindestens
ebenso wahrscheinlich, dass sie die Betrogenen und nicht die
Betrüger waren, ja selbst die Annahme ist nicht ausgeschlossen,
dass Philipp eine Betheiligung der Athener an den Entscheidungen
des Amphiktyonenrathes aufrichtig wünschte. 1 Wie sehr Demo
sthenes anfangs darnach strebte, durch eine Annäherung an
Theben den unseligen Krieg zu beendigen, nicht um die Phokier
zu vernichten, deren Untergang er zu beklagen nicht aufhört,
sondern um durch die Erhaltung beider Athens Macht zu sichern,
ebenso wenig lag es in Philipps Interesse, wie er bald genug
erfahren sollte, durch die Auflösung der phokischen Gemeinden
Theben übermächtig werden zu lassen. Diese Cooperation kam
Dank dem bald wieder mächtig gewordenen Einflüsse der anti
makedonischen Partei nicht zu Stande.
In derselben Ekklesie und mit demselben Psephisma hatte
wohl Philokrates die Absendung einer neuen Gesandtschaft an
Philipp zum Zwecke jener Verhandlung, welche der Brief des
Königs eingeleitet hatte, und um bei der bevorstehenden Ent
scheidung die athenischen Interessen zu wahren, beschlossen.
Es waren der Mehrzahl nach die früheren Gesandten, welche neu
bevollmächtigt wurden. Demosthenes lehnte die Wahl ab;
Äeschines blieb unter einem Vorwand in Athen zurück, um
hier die Entwickelung der Dinge zu überwachen. So wenig
fühlte sich die makedonische Partei ihrer Stellung sicher. Auch
1 Diese Auffassung vertritt Rolirmoser a. a. 0. S. 798.
Demostlienische Studien. II.
495
war die Rückwirkung der auf dem Kriegsschauplatz zu gewärti
genden Ereignisse auf die Stimmung der Athener nicht zu be
rechnen, zumal sich, je näher der Tag der Entscheidung rückte,
das alte Misstrauen energischer zu regen begann. Unzweideutig
trat dasselbe noch vor der Abreise der Gesandten zu Tage,
als Philipp brieflich die Athener aufforderte, mit gesammter
Heeresmacht auszurücken, um für die gerechte Sache zu streiten,
indem gegen den Auszug die Befürchtung ausgesprochen wurde,
Philipp könne die Mannschaft als Geisel behalten.
Die athenische Gesandtschaft machte sich Mitte Juli auf
den Weg, hörte aber in Chalkis bereits von Philipps Einzug
in die Thermopylen und der Vernichtung der Phokier. Sie
kehrte zurück, um neue Instructionen für die veränderte Lage
der Dinge entgegenzunehmen. Das Volk Iness sie auch unter
den veränderten Umständen zu Philipp und zu dem Rathe der
Amphiktyonen sich verfügen. Aeschines ging diesmal mit,
während Demosthenes auf seiner einmal gegebenen Ablehnung
beharrte. Gegen Aeschines’ Betheiligung an dieser letzten Ge
sandtschaft richtet sich die schwere Beschuldigung des Demo
sthenes, dass jener, nachdem er früher Krankheits halber durch
seinen Bruder das Mandat als Gesandter vor der Bule nieder
gelegt hätte, nun dasselbe widerrechtlich usurpirte, 1 eine An
klage, welche Aeschines triftig damit zu widerlegen weiss, dass ei
sern Mandat weder definitiv niedergelegt habe, noch auch vor dem
1 Dem. RvdGes. § 121 etteiBt) yap aTwE'TTcXXET 1 auOi; au to Tpfxov tou; -psaßst;
tov <I>(Xiktcov, irct “als xaXatg xai p.syaXai; zkizlai xauxai; ai; outo;
brJ<jyr\io, E'/sipoTov^aaTE xai toutov xap.8 xai xwv aXXcov tou; tcXeIgtou; tou;
auTou;. § 124 apptoarstv rcpocpaat^ETai xai Xaßcov 'E^xecttov tov taipbv aosXcpo;
aurou xai T:poa£X0a>v xyj ßouXvj, i£(b|j.ocjsv apptouTstv toutov! xai auxo; £‘/ £t "
poTov^Ö7] .... § 12G ETUEtOTj Taux’ (nach der Vernichtung der Pholder)
xai Toiauxr) ia.pa.yji xai toioüto; Oopußo; 7i£piEiGT7jX£i xrjv 7roXiv, Trjvixauö’ o
aoobs xai oeivo; outo; xai eu^qjvo; oute ßouXfj; oute O7jij.ou /EipoTovij-
aavTo; au tov JS^eto Tipsaßsuiov .... uT:oXoyi<ra[j.Evo; ottO’ oti TcpsaßsuTrj;
aXXo; JjprjT’ avO’ auxou otfO 1 oti tcov toioutojv b vbp.o; Qavaxov T7]V ^r]p.iav
Eivai xeXeuei xtX. — Die Worte des § 129 tJ>-^cpia-(j.a avxixpu; nep\ toutou
tou ovop.axo; y^ypaT:xai sind dunkel. Es scheint liiemit das Psephisma des
Käthes gemeint zu sein, durch welches Aeschines’ Bruder als Stellvertreter
der Gesandtschaft eingereiht wurde. Denn dass dieser als der rechtmässige
Gesandte anzusehen sei, darauf kommt es Demosthenes an. Ueber die
Competenz des Käthes solche Verfügungen zu treffen, ist oben S. 473 2
zu vergleichen.
32*
496
H a r t e 1.
Rath niederlegen konnte, und dass das Volk nach der Rück
kehr der Gesandten aus Chalkis den Beschluss fasste, dass die
ursprünglich gewählten, zu denen er unbestritten zählte, gleich
wohl zu Philipp sich zu begeben hätten und so durch eine Art
nochmaliger Wahl ihn nicht minder wie Demosthenes neuer
dings delegirte, nur dass Demosthenes nun zum zweiten Mal
refüsirte, während er diesmal seine Function antrat, 1 endlich
dass Demosthenes es unterliess, das für ein Verbrechen derartiger
Usurpation angezeigte Eisangelie-Verfahren einzuleiten. 2 Ihr
Erscheinen war auf den weiteren Verlauf der Dinge ohne Einfluss.
Das Urtheil an den unglücklichen Phokiern ward auf die grau
samste Weise vollzogen, Thebens Wünsche und die der Thessaler
1 Aescli. RvdGes. § 94 oux ££o3fj.ocrap.Y)V, aXX’ u7i£ayop)V ^psaßsuaEiv, sav d)
8uvato';, ~po; 8s xrjv ßouXrjv cmovtcov iwv crup.;:ps'aߣtov tov aBsXcpov tov
sp.autou xai tov aBeXcptBoüv xai tov latpov £7C£{x^a, oux i^op.oupivou;* ou8'e
yap b vo[J.o; sa ix tou 8rjjj.ou ‘ysipotovfa; iv trj ßouXrj i?o'[j.vuaOar aXXa tr)V
appoxitfav p.ou 87)Xibaovta;. e:zzi8r\ 8’ oi cjuij-TrpE'aßEi; tzuQo'|j.£Voi ta 7cspi tou;
<I>a)xia; aup.ßavta avsarpE^av, ysvo[j.svrj; ixxXrjata; yjo7) Ttapwv xat 8uvap.EVo;
t£> acop.au, Tzpocravayxal^ovto; tou 8vjp.ou (j.7)8ev 7)ttov TrpS'tßEUEiv 7)p.a; tou; s?
apyij; atpEÖEVta; a-avta;, a^suBsTv 7ipo; Aöqvafou; ojp.v)V 8eTv. Und diese
Doppelwahl oder wie ich glaube die Bestätigung der aus der ersten Wahl
hervorgegangenen Gesandten durch ein Psephisma der Ekklesie (r.poa-
avayxa^ovto; tou o^irou) bezeugt Demosthenes selbst, indem er sagt, er
sei zweimal für diese Gesandtschaft gewählt worden und habe zweimal
abgelehnt (RvdGes. § 172 sni yap trjv tp(trjv 7cp£aßs(av 8i'; (j.e ^Eipotov7]aavra>v
up.wv 81; i?ojp.oaa[X7jv). Hätte wirklich zum zweiten Mal eine förmliche
Wahl stattgefunden und wäre dabei Aescliines nicht unter den Erwählten
gewesen, so würde Demosthenes dies nicht verschwiegen haben. Wären
nur jene Gesandten, welche bereits die Gesandtschaft angetreten hatten,
unter welchen nicht Demosthenes noch Aescliines, sondern für diesen
sein Bruder sich befanden, angewiesen worden, ihrer Mission nachzu
kommen, so konnte Demosthenes weder sagen, dass er zweimal gewählt
worden sei, noch bedurfte es dann einer erneuten Exomosie von seiner
Seite. Mit demselben Rechte also, mit welchem Demosthenes sich durch
den Beschluss dieser Ekklesie als neu gewählt ansieht, waltete Aescliines
nunmehr seines Amtes als Gesandter. Mit gutem Grunde also wirft er
Demosthenes vor a. a. O. xai to p.ev avsyvio;, to 8s u?:ep^ßvj<;. Dieses
Kunststück des Demosthenes stellt sich den oben S. 378 besprochenen
Leistungen seines sophistischen Gegners nicht unwürdig an die Seite.
2 Aesch. RvdGes. § 139 ftpsaßsuovto; sp.oü trjv tp(t7]v /j8rj 7:p£aßE(av tfjV st:i
to xoivov ttbv ’Ap-cptxtuo'vtov, icp’ fjV toXp.a; p.s X^ystv to; ou ysipotov7)0si;
tpyou.7]V, iyGpo; 8’ wv ourcco xai tvfy-Epov rjösXyjxa; ps steayyEiXai -apa-
7;psaßsu<jaa0ai.
Demosthenisclie Studien. II.
497
gingen in Erfüllung, Philipps Aufnahme in den Amphiktyonenbund
legitimirte die makedonische Intervention für die Zukunft. Für
den Schrecken, der sich auf diese Nachrichten hin der Athener
bemächtigte, legt der auf Kallisthenes’ Antrag gefasste Beschluss
Zeugniss ab, dass vom Lande Weiber und Kinder in die Stadt
geschafft, die bewegliche Habe in Sicherheit gebracht, die Grenz
festungen in Stand gesetzt, die Herakleen innerhalb der Mauern
gefeiert werden sollten. In solcher Sorge vor einem plötzlichen
Ueberfalle der verbündeten Heere schwebte die Stadt. Man
begreift es, dass Demosthenes in diesem Augenblick sich zu
dem Versuche entschloss, seinen Gegner Aeschines, dessen
Politik all’ das Unheil verschuldet hatte, politisch zu vernichten
und mit Timarchos bei der Rechenschaftsbehörde eine Klage des
Inhalts eingab, dass Aeschines als Gesandter seiner Pflicht
zuwider gehandelt, indem er nicht die Wahrheit gemeldet und
sie von Demosthenes zu hören das Volk verhindert, indem er
was gegen das Interesse des Staates war gerathen, seine Voll
macht übertreten, die Zeit, in der sich die wichtigsten Dinge
entschieden, verabsäumt habe, und dies alles mit Geld und
Geschenken bestochen. Es klingt fast wie eine Vertheidigung
gegen diese Anklage, wenn wir hören, dass Philipp neuerdings
durch ein Schreiben, welches die Gesandten überbrachten, sein
Verfahren in der phokischen Angelegenheit aufklärte und die
Beschwerden der Athener zu widerlegen suchte. Indessen mit
Sicherheit lässt sich der Zeitpunkt der Einbringung der Klage
nicht näher ermitteln. Dass Demosthenes sich zu diesem ver
zweifelten Versuch entschloss, hat man bisher als eine weitere
Aufklärung nicht verlangende Thatsache, als eine selbstverständ
liche Erfüllung einer patriotischen Pflicht hingenommen. Schon
der Umstand konnte Bedenken erregen, dass Demosthenes einem
Manne wie Timarch sich anschloss, der sofort durch einen Process
wegen schandbaren Lebenswandels klageunfähig gemacht werden
konnte; noch mehr dass er dann einen Zeitraum von drei Jahren
verstreichen liess, bis er Ol. 109, 2 im Sommer 343 den Process
wieder aufnahm; vollends aber die unglaublich schwache juri
stische Begründung der Anklage. Warum soll aus der Zahl der
Gesandten Aeschines allein der Schuldtragende sein, dieser
Dilettant in allen grossen politischen Fragen, wie ihn seine Ver-
theidigungsrede uns zeigt? Bloss weil sich der eitle Mann
498
Hartei. Demosthenische Studien. II.
im Hochgenuss seiner königlichen Beziehungen etwas exponirt
hatte? Warum nicht Philokrates, dessen Schuld durch die später
gegen ihn mit Erfolg eingeleitete Eisangelie mehr ausser Frage
zu stehen scheint? Ich habe den Eindruck, dass Demosthenes,
als er den Process anstrengte, sich in einer Zwangslage befand,
in einer schiefen Stellung zu seiner Partei, welche nach den
Ereignissen der letzten Wochen mit unversöhnlicherem Hasse
und grösserem Misstrauen als zuvor Philipp und seine Freunde
verfolgte und welche nur zu geneigt sein mochte, einen Theil
davon auch Demosthenes fühlen zu lassen, der ja auf das eifrigste
die Aussöhnung mit Philipp betrieben hatte, deren Folgen ihnen
schlimmer als der schlimmste Krieg erschienen. Demosthenes
wollte und musste sich rechtfertigen selbst auf die Gefahr hin,
vor Gericht zu unterliegen.
SITZUNGSBERICHTE
DER
KAISERLICHEN AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE CLASSE.
LXXXVIII. BAND III. HEFT.
JAHRGANG 1877. — DECEMBER.
Sitzungsber. d. pkil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
33
Ausgegeben am 29. Mai 1878.
XXVI. SITZUNG VOM 5. DECEMBER 1877.
Der Landesausschuss des König-reiches Böhmen übersendet
mit Begleitschreiben den ersten Band der von dem Landes
archive veranstalteten Sammlung: ,Die böhmischen Landtags
verhandlungen und Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1526 an
bis auf die Neuzeit'.
Herr Dr. Isaak Gastfreund in Wien ersucht um einen
Druckkostenbeitrag für den Schluss seines im Manuscripte vor
gelegten Werkes: ,Mohammed nach Talmud und Midrasch,
kritisch-historisch bearbeitet'.
Herr Dr. Joel Müller, emerit. Rabbiner, legt eine Aus
gabe des ,Masechet Soferim, der Tractat der Schreiber' nebst
Commentar mit dem Ersuchen um eine Subvention behufs
Drucklegung vor.
Herr Professor Dr. Adalbert Horawitz in Wien über
sendet mit dem Ersuchen um Aufnahme in die Sitzungsberichte
eine Abhandlung unter dem Titel: ,Analecten zur Geschichte
der Reformation und des Humanismus in Schwaben'.
33*
502
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Akademie der Wissenschaften, Königl. preussische, zu Berlin: Preussische
Staatsschriften aus der Regierungszeit König Friedrichs II. Von J G.
Droysen und M. Duncker. I. Band. Berlin, 1877; 8°.
— Monatsbericht. August 1877. Berlin, 1877; 8°.
— Königl. schwedische: Waern C. Fr.: Minnesteckning öfver Augustin
Ehrensviird. Stockholm, 1876; 8°.
Archivio Reale di Stato in Lucca: Inventario. Volume II. Lucca, 1876; 4°.
Central-Commission, k. k. statistische: Statistisches Jahrbuch für das
Jahr 1875. VI. Heft. Wien, 1877; 4°.
Direction des k. k. Krankenhauses Wieden: Bericht vom Solarjahre 1876.
Wien, 1877; 8».
Gesellschaft, deutsche, für Natur- u. Völkerkunde Ostasiens: Mittheilungen.
11. Heft. November 1876. Yokahama; Folio.
■— Allgemeine geschichtforschende der Schweiz: Schweizerisches Urkunden
register. II. Band. 5. Heft. Bern, 1877; 8°.
Haiser, Carl: Zur Genealogie der Schwabenspiegelhandschriften. II. Weimar,
1877; 4°.
Institute, the Essex: Bulletin. Vol. VIII. Nr. 1—12. Salem, 1876; 8°.
Landesausschuss, königl. böhmischer: Die böhmischen Landtagsverhand
lungen und Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1526 an bis auf die Neu
zeit. I. Prag, 1877; gr. 4°.
Mittheilungen aus Justus Perthes’ geographischer Anstalt von A. Peter
mann. XXIII. Band, 1877. XI. Gotha, 1877; 4°.
Museums-Verein, Vorarlberger, in Bregenz: XVI. Rechenschaftsbericht über
den Vereins-Jahrgang 1875/76. Bregenz; 8°.
,Revue politique et litt^raire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger 1 . 2 e Serie. VII 0 Annee. Nr. 21 et 22. Paris, 1877; 4°.
Society, the American philosophical: Proceedings. Vol. XV. December
1876. Nr. 96. Philadelphia, 1876; 8°. — Vol. XVI. January to May
1877. Nr. 99. Philadelphia, 1877; 8°.
Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. III. Folge
21. Heft. Innsbruck, 1877; 8°.
— des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. X. Jahrgang,
1877; 8°.
XXVII. SITZUNG VOM 12. DECEMBER 1877.
Die Direction der Staats-Oberrealschule zu Teschen dankt
für die Ueberlassung des akademischen Anzeigers.
Herr Dr. Ferdinand Kaltenbrunner, Privatdocent an
der Grazer Universität, spricht den Dank aus für die ihm
bewilligte Reiseunterstützung behufs Durchforschung der ita
lienischen Sammlungen nach päpstlichen Bullen.
Das w. M. Herr Regierungsrath Ritter von Höfler in
Prag übersendet eine Abhandlung, betitelt: ,Der erste Römer
zug Kaiser Karls IV. (1254—1255)' von Herrn Dr. Emil
We runsky, Privatdocenten für allgemeine Geschichte an der
Prager Universität, mit dem Ersuchen um ihre Aufnahme in
das Archiv.
Das w. M. Herr Sectionsrath Fiedler überreicht im
Namen des w. M. Herrn Professor Dr. Gindely den zweiten
Band von dessen ,Geschichte des dreissigjährigen Krieges* und
den ersten Band der von dem Landesarchive herausgegebenen
,Böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsbeschlüsse
von 1526 bis auf die Neuzeit'.
Dasselbe Mitglied legt ferner eine Abhandlung des Herrn
Ferdinand Tadra, Scriptor an der Prager Universitätsbiblio
thek, vor, welche den Titel führt: ,Zur Kaiserwahl 1619' und
um deren Aufnahme in die Sitzungsberichte ersucht wird.
504
An Druckschriften wurden vorgelegt:
A cadem ie Imperiale des Sciences de St-Petersbourg: Bulletin. Tome XXIII.
Nr. 4 et dernier. St-Petersbourg, 1877; gr. 4°. — Tome XXIV'. Nr. 2.
St. -Petersbourg, 1877; gr. 4°.
— des Inscriptions et Belles-Lettres: Comptes-rendus. IV. Serie. Tome V.
Bulletin de Juillet-Aoüt-Septembre. Paris, 1877; 8°.
Aceademia ß. delle Scienze di Torino : Atti. Vol. XII. Disp. 1“ (Novembre
e Dicembre 1876). Torino, 1876; 8°. — Disp. 2 a a ö a (Gennajo e
Giugno 1877). Torino, 1877; 8°.
Akademie der Wissenschaften, königliche zu Berlin: Corpus lnscriptionum
graecarum. Vol. IV. Berolini, 18 7 7; Folio. — Pancadandachattrapra-
bandha. Ein Märchen von König Vikramäditya von A. Weber. Berlin,
1877; 8°.
Delisle, Leopold: Notice sur cinq manuscrits de la Bibliotheque nationale
et sur un manuscrit de la Bibliotheque de Bordeaux, contenant des Re-
cueils epistolaires de Berard de Naples. Paris, 1877; 4°.
Gesellschaft für Salzburger Landeskunde: Mittheilungen. XVII. Vereins-
jabr 1877. II. Heft. Salzburg, 1877; 8°.
— Matsee: Die Schlehdorfer und Matseer. Von Dr. F. V. Zillner.
1877; 8°.
Hortis, Attilio: Documenti risguardanti la storia di Trieste e dei Walsee.
Trieste, 1877; 8°. — Cenni di Giovanni Boccacci intorno a Tito Livio.
Trieste, 1877; 12°. — Aceenni alle scienze naturali nelle opere di Gio
vanni Boccacci e piü particolarmente del libbro deMontibus, Silvis etc.
Trieste, 1877; 4°. — Le donne famose, descritte da Giovanni Boccacci.
Trieste, 1877; 12».
Lorenzoni, Giuseppe, Prof.: Giovanni Santini, la sua vita e le sue opere.
Padova, 1877; 12°.
,Revue politique et litteraire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger 1 . VII e Annee. 2 C Serie. Nr. 23. Paris, 1877; 4°.
Society, the Cambridge philosophical: Proceedings. Vol. III, Part. I (October
to December 1876). — Part. II (February and March 1877). Cambridge,
1876/77; 8». — Transactions. Vol. XI, Part III. Cambridge, 1871; 4». —
Vol. XII, Part 1. Cambridge, 1873; 4». — Part II. Cambridge, 1877; 4°.
— the Royal of New South Wales, 1877: Rules and List of members. Sid-
ney, 1877; 12°.
Universitas IJpsalensis: Nova Acta regiae societatis scientiarum Upsalensis.
1S7'7. Upsaliae, 1877; gr. 4°.
Upsala, Universität: Gelegenheitsschriften aus dem Jahre 1876/77. 4» u. 8°.
Vacca, Stefano: La Pedagogia. Osimo, 1877; 12».
Van Dessel, Camille: Topographie des Voies romaines de la Belgique.
Bruxelles, 1877; 8°. — L’Etablissement belgo-romain de Rumpst. 1876; 8°.
Verein für'Erdkunde zu Halle a./S. 1877: Mittheilungen. Halle, 1S77; 8°.
Tadra. Zur Kaiserwalil 1619.
505
Zur Kaiserwahl 1619.
Actenstücke des k. sächs. Hauptstaatsarchivs zu Dresden.
Herausgegeben von
Ferdinand Tadra,
Scriptor an der k. k. Universitäts-Bibliothek zu Prag.
Einleitung.
Ueber die Stellung Kursachsens gegenüber dein König
Ferdinand und dem böhmischen Anfstaude bei der Kaiser
wahl 1619.
Gleich nach dem Ausbruche des .Aufstandes trachteten
die böhmischen Stände den dem Lande nächsten und auch im
Glauben ihnen verwandten deutschen Fürsten, den Herzog und
Kurfürsten von Sachsen, für sich zu gewinnen; es hätte von
Seite desselben nur einiger Versprechungen und kleiner Dienste
bedurft, so hätten die Leiter des Aufstandes ihn zum König
erhoben. Auch König Ferdinand war bemüht, Kursachsen so
wohl in Bezug auf die böhmische Angelegenheit als auch in
Anbetracht der künftigen Kaiserwahl für sich günstig zu
stimmen. So kam es, dass sich die Anschauungen der Käthe
des Kurfürsten Johann Georg — je nach ihrer persönlichen
Neigung — trennten, und dass die Politik des Dresdner Ca-
binets zu Anfang der böhmischen Unruhe so unbestimmt und
zweideutig war, dass weder der eine noch der andere durch
längere Zeit wusste, ob er Sachsen zu seiner Partei rechnen
könne oder nicht, obwohl — was den Kurfürsten selbst be
trifft —- dieser nicht das mindeste that, woraus man auf Sym
pathien für den Aufstand hätte schliessen können, wogegen
aber die Mehrzahl seiner Räthe und auch der sächsische Agent
zu Prag sich offen zur Partei der Böhmen bekannten. 1 Dieses
1 Gindely, Geschichte des böhm. Aufstandes IT. 217.
506
Tadra,
Verhältniss musste sich nach dem Tode des Kaisers Mathias
bei der Neuwahl klären, Sachsen musste endlich Farbe be
kennen. Dies geschah aber doch nicht so schnell, längere Zeit
wollte man noch hin und her laviren und eben dieses Schwanken
des Kurfürsten unmittelbar vor der Kaiserwahl soll eingehender
hier beleuchtet werden.
Der Kurfürst von Mainz, als Erzkanzler des deutschen
Reichs, liess sich durch das Verlangen des Heidelberger Cabi-
nets, den Wahltag bis zur Beseitigung der böhmischen Wirren
aufzuschieben, nicht irre machen und berief die Kurfürsten auf
den 20. Juli 1619 nach Frankfurt am Main zur Kaiserwahl.
Es lag sowohl dem Kurfürsten von Mainz als auch König
Ferdinand viel daran, den Kurfürsten Johann Georg von
Sachsen zum persönlichen Erscheinen bei dem Wahltage zu
bewegen, da er auf diese Weise allen anderen Einflüssen ent
rückt, viel leichter völlig zu Gunsten Ferdinands umgestimmt
werden könnte. Sowohl von Kurmainz als vom Könige Ferdi
nand und dann auch noch von den drei geistlichen Kurfürsten
insgesammt kamen nach Dresden Ersuchschreiben, der Kurfürst
möge sich persönlich in Frankfurt einfinden. 1 Denn da man
von Kurpfalz eines energischen Widerstandes gegen die Wahl
Ferdinands gewärtig, Kurbrandenburg auch mehr gegen Fer
dinand gestimmt war, so glaubte man einen von den prote
stantischen Kurfürsten gewinnen zu müssen, damit der Zwie
spalt zwischen beiden Religionsparteien im deutschen Reiche
wenigstens bei der Kaiserwahl in den Hintergrund trete. Das
Bestreben aber, Johann Georg zum persönlichen Erscheinen bei
der Wahl zu bewegen, blieb fruchtlos. Ueber Beschluss des
sächsischen Geheimraths wurde als Grund des Nichterscheinens
angegeben: ,dass die böhmische Unruhe in einen so gefähr
lichen Zustand gerathen, dass seit dem Ausschreiben des Wahl
tags die gegenseitigen Kriegsverfassungen je länger je mehr,
zugenommen, die sächsischen Lande damit dermassen umgeben,
dass dem Kurfürsten nicht zu rathen, davon zu verreisen, dies
alles sei notorium und weltkündig, so dass es der goldenen
Bulle gemäss als ein legitimum, urgens et in oculos omnium
1 Gutachten der kursächs. Räthe dd. 4./14. Juni 1619.
Zur Kaiserwahl 1619.
507
incurrens inpedimentum bei allen Vernünftigen gehalten werden
muss. Bei den geistlichen Kurfürsten habe es eine andere
Beschaffenheit, dieselben seien dem Feuer nicht allein weit ent-
sessen, sondern auch von der Wahlstadt nicht so weit entfernt
wie der Kurfürst von Sachsen und hätten auf dem Wasser gute
Gelegenheit nach Hause zu kommen'. In diesem Sinne ant
wortete der Kurfürst auf das an ihn ergangene Ansuchen wegen
persönlichen Erscheinens in Frankfurt, Hess aber doch noch
immer die Möglichkeit durchschimmern, dass sich vielleicht
die Verhältnisse ändern und er doch noch beim Wahltage
würde erscheinen können.
Die eigentlichen Ursachen aber, warum sich der Kurfürst
von Sachsen nicht persönlich zum Wahltage verfügte, erfahren
wir aus dem Protokoll einer zwar später — am 11. August 1619 —
stattgefundenen Berathung des sächsischen geheimen Raths, es
dürften jedoch dieselben geheimen Gründe bereits zu Anfang
allein massgebend gewesen sein, und diese lassen uns eben die
zweideutige Politik des Dresdner Hofes, die mit keiner Partei
vollends brechen wollte, am deutlichsten erkennen. In Gegenwart
des Kurfürsten brachte Kaspar von Schönberg, nachdem er
früher verschiedene Gründe für das persönliche Erscheinen beim
Wahltag angeführt hatte, nachstehende entscheidende Gründe
gegen dasselbe vor: ,Wenn sich S. Kurf. Gnad. nach Frankfurt
zur Wahl begeben, so können sie es zu keinem anderen Ende
thun, als entweder das Wahlwerk zu befördern oder dasselbe
zu verhindern. Verfügen sie sich hinaus das Wahlwerk zu be
fördern und es wird (wie wohl zu vermuthen) auf des Königs
Ferdinandi Person geschlossen, laden sie ihr das ganze König
reich Böhmen sambt allen incorporirten Landen aufn Hals, die
König Ferdinandum zum Könige nicht haben wollen; und ob
man wohl sagen möchte, es werde solches auch itzo, da
S. Kurf. G. dero Abgesandten dort haben, aufn Fall König-
Ferdinand als der siebendte Kurfürst zur Wahl zugelassen oder
auch wohl selbst eligirt wird, nicht verbleiben, so ist doch
gewiss und unläugbar, dass auf dasjenige, so durch Räthe ge
schieht, bei weitem so genau nicht gesehen wird etc. . . Sollte
aber S. Kurf. G. die Wahl zu verhindern sich nach Frankfurt
begeben und dem Könige seine jura disputiren, würden sie
ebenmässig das ganze Haus Oesterreich und die sämmtlichen
508
T adfa.
geistlichen Kurfürsten auf sich laden, zu geschweigen, dass, da
bei der Wahl die majora gelten, S. Kurf. Gr. es auch zu hin
dern nicht vermögen. Es sei hiarbei auch wohl in Acht zu
nehmen, wenn S. Kurf. G. in der Person zu Frankfurt sich
befinden und die Wahl ihren Fortgang erreichen sollte, dass
man ihr allerlei schwere wichtige Sachen Vorbringen und an-
muthen würde, darüber sie sich nicht ohne praejudicio und
zwar incontinenti zu resolviren hätten, das aber alles, da schon
dergleichen Anmuthen den Räthen beschieht, durch sie ad re-
ferendum angenommen, die Antwort auch hernach desto besser
erwogen und bedacht werden kann. 1
Die böhmischen Directoren erhoben bald nach dem Aus
schreiben des deutschen Wahltages ihre Stimme gegen die Zu
lassung Ferdinands zur Ausübung des böhmischen Kurrechtes
und beriefen sich dabei auf den Wortlaut der goldenen Bulle
(Art. XX) wo gesagt wird: ,Dass solches Recht, Stimme und
Würde auf keinen anderen fallen kann, als den, welcher das
Kurfürstenthum mit seinen Landen etc. besitzet und inne hat
und dass auch der Besitzer und Inhaber desselben in ruhiger
und freier Possession der Rechte, Stimme und alles andern so
dazu gehörig von mäniglich für einen Kurfürsten gehalten
werden sollG Nebstdem beriefen sie sich auf eine früher
stattgehabte Wahl, als nämlich nach Vertreibung des Königs
Heinrich von Kärnten, König Johann von Luxemburg zur
Wahl des Kaisers Ludwig des Baiers zugelassen wurde, ob
wohl der vertriebene Heinrich bis zu seinem Tode den Titel
eines Königs von Böhmen führte und bei jener Wahl die
Kurwürde, und zwar zu Gunsten Friedrich des Schönen von
Oesterreich in Anspruch nahm. In dieser Angelegenheit mussten
sich die Böhmen bereits früher, und zwar noch bevor sie das
bekannte Schreiben vom 11. Juni 1619 2 an den Kurfürsten
ergehen Hessen, an die kursächsischen Rätlie gewendet haben
und es gelang ihnen auch, dieselben für ihre Anschauung zu
gewinnen, denn in ihrem Beschlüsse dd. 14. Juni schlossen sie
sich den Ansichten der Böhmen vollständig an und erklärten
dem Kurfürsten, dass die Kaiserwahl verschoben werden solle
1 Protocollum dd. l./ll. August 1619.
2 Bei Londorp I. 657.
Zur Kaisenvahl 1G19.
509
bis die böhmische Unruhe gestillt sei, indem sie als Haupt
grund anführten, ,dass das kurfürstliche Collegium nicht richtig
ergänzet seisie seien zwar nicht der Meinung, ,dem König-
Ferdinand die erlangte Wahl, Krönung und anderes, viel
weniger den königlichen Titel und Stand in Zweifel zu ziehen,
inmassen sich auch ein solches im wenigsten nicht gebühret;
weil der König aber bisdahero zu wirklicher, ruhiger Possess
des Königreichs nicht gelanget, die böhmischen Stände gegen
ihn allerhand einzuwenden venneinen und die goldene Bulle
keinen zum kurfürstlichen Collegio oder einigen exercitio actus
electoralis zulasset, er habe dann die zu seiner Kur gehörigen
Lande in quieta possessione, auch sogar, dass sich die kur
fürstliche Würde, Stimme, Wahl u. a. nicht an die Person,
sondern die Lande bindet, so könnten sie bei ihnen nicht be
finden, wie er (Ferdinand) in praejudicium der goldenen Bull
als der vornehmsten Gesetze eines im heiligen Römischen
Reich zu solcher Wahl noch zur Zeit zu admittiren, zu ge-
schweigen, dass einem, der bei einem solchen Zustande und
da das kurfürstliche Collegium nicht richtig ergänzet zum Rö
mischen König erwählet, leicht objicirt werden dürfte, dass er
unter anderen von einem solchen Kurfürsten eligirt, der sich
zur kurfürstlichen Dignität nicht gebührlich legitimireth
Es ist wichtig, diese Gesinnung des sächsischen Geheirn-
raths zu constatiren, denn es ist nicht zu zweifeln, dass die
böhmischen Stände es nicht gewagt hätten, in dieser Ange
legenheit eine Botschaft nach Frankfurt zu schicken, wenn sie
nicht auf die Unterstützung ihrer Forderung von Seite Sachsens,
Brandenburgs und der Pfalz gerechnet hätten. Merkwürdiger
Weise wurden sie aber am wenigsten vom Pfalzgrafen unterstützt.
Inwieweit sich der Kurfürst Johann Georg selbst den An
schauungen der böhmischen Directoren und seiner Käthe an
schloss, können wir nicht bestimmen, jedenfalls Hess er die
selben den geistlichen Kurfürsten durch ein Schreiben bekannt
machen; den Böhmen gegenüber aber erklärte er sich, er wolle
die Sache mit den anderen Kurfürsten communiciren, die die
selbe insgesammt erwägen und nach Befinden dergestalt be
antworten werden, wie es die kurfürstliche Hoheit und der
Sache Nothdurft erfordern würde, d. h. das zweideutige Spiel
wurde weiter gespielt, er wollte keine verbindliche Zusage
510
T adra.
geben, bevor er nicht von der Gesinnung der Mehrzahl der
Kurfürsten überzeugt war. Zu diesem Ende betraute er den
eben zu Dresden anwesenden Landgraf Ludwig zu Hessen mit
einer Specialmission zum Kurfürsten von Mainz. Landgraf
Ludwig war wirklich am 28. Juni 1619 zu Mainz angelangt
und in seinem Briefe dd. 30. Juni hat er das Resultat seiner
Besprechung mit Kurmainz an Johann Georg gemeldet: ,Was
die böhmischen Einwendungen gegen die Zulassung Ferdinands
zur Wahl betreffe, so verstehe der Kurfürst von Mainz den
angezogenen Pass der goldenen Bulle dahin, dass er nur auf
die kurlandfürstlichen Agnaten gemeint sei, d. h. wenn zwischen
den Mitgliedern einer kurfürstlichen Familie ein Streit aus
brechen sollte, dass derjenige von ihnen für einen Kurfürsten
zu halten sei, der im Besitze der Kurlande wäre; weil aber
der König mit keinen Agnaten es zu thun, er überdies mit
den Landen belehnet, gekrönet und ihm gehuldiget, sei derselbe
nicht auszuschliessen. Was den Antrag betreffe, die Compo-
sition der böhmischen Unruhe der Wahl vorangehen zu lassen,
sei Kurmainz sowie auch die anderen geistlichen Kurfürsten der
Ansicht, dass dies nicht wohl würde geschehen können, nach
der Wahl werde ihnen aber nicht zuwider sein, die böhmische
Sache auch vor die Hand zu nehmen und zu vergleichen'.
Dasselbe meldete auch nach einer Zusammenkunft mit
dem Kurfürsten von Mainz der Pfalzgraf an Johann Georg. 1
Es hatte sich nämlich der Kurfürst von Mainz zufolge einer
dringenden Einladung des Kurfürsten Friedrich persönlich am
1. Juli nach Heidelberg begeben, und hier hatten beide Kur
fürsten eine längere Besprechung, deren Resultat war, dass
Friedrich die Nichtigkeit seiner Bemühungen, den Kurfürsten
von Mainz für seine Meinung zu gewinnen, erkannte und daher
an Kursachsen das Ansuchen stellte, die nach Frankfurt ab
zufertigenden Gesandten dahin zu instruiren, ,dass sie mit den
kurpfälzischen gute, vertrauliche Correspondenz halten, in allein
aber zuforderst dahin trachten und arbeiten, dass die Wahl
nicht übereilet, sondern zuerst und vor allen Dingen tranquillitas
publica durch Vermittlung des kurfürstlichen Collegii reparirt,
dass hierauf um so viel desto sicherer und freier zur Wahl
1 Kurpfalz an Kursaohsen dd. 27. Juni/7. Juli 1619.
Zur Kaiserwahl 1619.
511
eines Haupts geschritten und ein solch subjectum dazu er
wählet werden möge, bei welchem beständiger Fried und Ruhe
im Reich und gleichmässige justitia zu hoffen und also hier
durch zu verhüten, dass im widrigen nicht etwa unversehens
sonderlich bei den jetzt in Schwang gehenden Kriegsver
fassungen ein solch Feuer im Reich aufgehen möchte, welches
hernacher so balden nicht zu löschen'. Dass Pfalz damit die
Aufstellung eines anderen Candidaten für den Kaiserthron als
Ferdinand im Sinne hatte, ist klar; darauf ging jedoch Kur
sachsen nicht ein, nur dem ersten Theil dieser kurpfälzischen
Wünsche entsprach Kursachsen, und zwar bevor noch dies
Schreiben des Pfalzgrafen zu Dresden anlangte. In der In
struction nämlich, welche den kursächsischen zum Frankfurter
Wahltage abgefertigten Gesandten, dem Grafen Wolf von
Mansfeld als Principalgesandten, Esaias von Brandenstein, Wolf
von Lüttichau und Gabriel Tiinzel gegeben wurde, heisst es:
,Die Gesandten sollen sich dahin bemühen, dass das Inter- und
Compositions-Werk der böhmischen Unruhe alsbald vorgenommen
und darauf die Wahl befördert werden möchte', oder wie es
an einer anderen Stelle heisst: ,dass mit der Wahl etwas innen
gehalten und dahin mit allem Fleiss der sämmtlichen Kurfürsten
consilia gerichtet würden, wie das nunmehr überhand genommene
böhmische Unwesen, daraus alles andere entspringet, durch
dienliche Wege und Mittel componirt und beigelegt und als
dann mit mehrer Authorität und Ansehen ohne einige Hinderniss
oder Gefahr die Wahl schleunig befördert werden möchte'.
Würde man im kurfürstlichen Collegium dieser Meinung bei
stimmen in der Weise, dass die Wahl unmittelbar nach er
folgter Composition vorgenommen werden sollte, so mögen sich
die Gesandten mit den Kurfürsten über die Zeit und den Ort
der vorzunehmenden Compositions-Handlung vergleichen, und
Alsbald Ankündigungsschreiben, die von sämmtlichen Kurfürsten
unterschrieben werden sollen, an den König Ferdinand und an
die böhmischen Stände abgehen lassen. Dass die letzteren mit
ihrer Forderung betreffend die Nichtzulassung Ferdinands zur
Wahl eine eigene Gesandtschaft zum Wahltage selbst schicken
werden, wusste man, der Kurfürst von der Pfalz hat in seinem
erwähnten Schreiben an Kursachsen davon Andeutung gethan
und in der sächsischen Instruction ist auch für diesen Fall die
512
Tadra.
Bestimmung enthalten, die Gesandten sollen zwar die böhmische
Botschaft anhören, dieselbe aber auf die schon früher den
Böhmen ertheilte Antwort des Kurfürsten verweisen und ihnen
andeuten, sie sollen sich mit ihrem Suchen an den Kurfürsten
von Mainz wenden, der es alsdann an das gesammte kurfürst
liche Collegium zur Berathschlagung bringen würde.
In demselben Sinne wie die Instruction war auch die für
die sächsische Gesandtschaft ausgestellte Vollmacht verfasst,
also nicht ausschliesslich zu einem Wahltage, wie es der gol
denen Bulle gemäss sein sollte (aus welchem Grunde auch die
Vollmacht vom Kurfürsten zu Mainz beanständet wurde); in
diesem Sinne haben sich auch die sächsischen Gesandten gleich
nach ihrer Ankunft in Frankfurt gegen die geistlichen Kur
fürsten ausgesprochen, sahen aber gleich bei ihrem ersten
Zusammentreffen mit denselben ein, dass man den sächsischen
Vorschlägen nicht nachgeben werde.
Merkwürdiger Weise und gegen alles Erwarten hatten
Kurpfalz und Kurbrandenburg die Vollmacht für ihre Gesandten
nicht so wie Sachsen, sondern vollkommen der goldenen Bulle
gemäss zur Vornahme der Kaiserwahl verfassen lassen, so dass
dieselbe von den Kurfürsten für gütig erklärt und die pfälzischen
und brandenburgischen Gesandten in der ersten Sitzung am
27. Juni 1 sogleich zu den geistlichen Kurfürsten geführt, während
die sächsischen in einem besonderen Gemach gelassen wurden,
wo ihnen von den dahin abgeschickten kurfürstlichen Räthen
bedeutet wurde, dass ihre Vollmacht nicht genügend sei, dass
die Kurfürsten aber beschlossen hätten, sie zu den der Wahl
vorhergehenden Berathungen zuzulassen, zum eigentlichen Wahl-
acte müssten sie aber eine andere Vollmacht vom Kurfürsten
vorzeigen. Dem gegenüber machten die kursächsischen Ge
sandten geltend: ,es wäre die Composition der böhmischen Un
ruhe eine necessitas urgens, da ganz Deutschland wegen de?
böhmischen Krieges in voller Verfassung und an Reitern und
Knechten viel Tausend Mann auf die Beine gebracht, welches
aufgegangene Feuer zu dämpfen und zu löschen die höchste
und unumgängliche Nothdui'ft erfordere', erklärten sich aber
bereit, darüber an den Kurfürsten zu referiren. Hierauf wurden
Ich folge hierin den Angaben der sächs. Gesandten.
Zur Kaiserwahl 1619.
513
sie zur Sitzung- des kurfürstlichen Collegiums zugelassen, welche
jedoch, da es bereits zu Mittag ging, beendet und die nächste
auf den 29. d. M. angesetzt wurde.
Den folgenden Tag, d. i. am 28. Juli, wurden die säch
sischen Gesandten zum Kurfürsten von Mainz auf Nachmittag
2 Uhr geladen und als sie erschienen waren, theilte ihnen der
Kurfürst mit, dass an demselben Tage früh der kurpfälzische
Gesandte Hans Albrecht von Solms bei ihm erschienen sei und
im Namen des Kurfürsten ersuchte, dass mit der Kaiserwahl
nicht geeilet, sondern dass die Composition der böhmischen
Unruhe der Wahl vorhergehen möchte. Die sächsischen Ge
sandten erklärten nun ihrerseits, dass sie in ihrer Instruction
gleichergestalt angewiesen seien, ,mit allem Fleiss zu erinnern,
dass früher wegen Beilegung der böhmischen Unruhen verhan
delt und alsdann die Wahl befördert werden möchte'. Der
Kurfürst antwortete ihnen darauf, dass er ihnen nicht übel
nehmen könne, wenn sie nach der ihnen ertheilten Instruction
bandeln, ersuchte sie aber, ,sie mögen den Pfälzischen und
anderen, wenn sich etwa Difficultäten über Verhoffen ereignen
sollten, freundlich zusprechen, damit das Ende (d. h. die
Wahl), darum diese Tagfahrt principaliter angesetzt, erreichet,
Fried und Ruhe im Reich gestiftet und alle besorgenden Un
gelegenheiten abgewendet werden möchten'.
An demselben Tage (28. Juli) kam König Ferdinand in
Frankfurt an. 1 Auch von den Böhmen waren mittlerweile Ge
sandte in der Nähe der Stadt eingetroffen, um die Rechte der
böhmischen Kur in Anspruch zu nehmen und auszuüben und
hatten an den Erbmarschall und an den Stadtrath die Bitte um
Einlass gestellt. Da die Frankfurter Bürgerschaft ihrerseits bei
den Kurfürsten anfrug, was sie thun solle, so mussten die
letzteren schon jetzt in der böhmischen Frage Stellung nehmen.
Es handelte sich nun zuerst darum, ob überhaupt die böhmische
Gesandtschaft nach Frankfurt einzulassen und ob vom kurfürst
lichen Collegium ihre Botschaft anzuhören sei. Dies glaubten
die weltlichen Kurfürsten durchsetzen zu können, obwohl sie
nicht im geringsten Zweifel darüber sein konnten, dass das
1 Ueber den Tumult dabei berichten die säebs. Gesandten dd. 22. Juli
1. August 1619.
514
T a d r a.
Verlangen der Böhmen, König Ferdinand möge von der Kur
ausgeschlossen und sie selbst dazu gelassen werden, keine Aus
sicht auf Erfolg habe. Selbst die Pfälzer erklärten auf eine
diesbezügliche Anfrage der sächsischen Gesandten, dass sie
nicht im Befehl hätten, ,des Königs erlangte jurä, possessionem
und anderes anzufechten', wozu dann die sächsischen Gesandten
in ihrem Bericht hinzufügen: ,dass aus vielen Umständen ab
zunehmen, weil Pfalz dem Könige durch Gesandte gratuliren
und den Titel eines böhmischen Königs vielmals geben lasse,
dieser passus möchte von ihnen wohl unangerührt bleiben, oder
da sie es gleich in votis gedächten, nichts dann Unwillen,
Feindschaft und andere Ungelegenheit darvon bekommen'.
Gleich in der Sitzung am 29. Juli wurde die Frage auf
geworfen, ob die böhmische Gesandtschaft in die Stadt einzu
lassen sei, es wurde aber keine definitive Entscheidung ge
troffen sondern beschlossen, den Böhmen durch den Erbmarschall
andeuten zu lassen, ,sie sollten sich in der Nähe der Stadt auf
halten, in etwas gedulden, sie würden des Quartirens halben
förderlichst Resolution erlangen'. Auch in der nächsten Sitzung
am 30. Juli konnte man zu keinem Schluss gelangen. Während
nämlich die geistlichen Kurfürsten erklärten, dass schon mit
Rücksicht auf den König, der auch selbst in einem Schreiben
sich dagegen verwahrt hatte, die böhmische Gesandtschaft nicht
eingelassen werden solle und zur Begründung dessen vor
brachten, es sei in der goldenen Bulle klar bestimmt, dass bei
der Wahl in der Stadt Frankfurt keine fremden Gesandten
geduldet sondern herausgeschafft werden müssen, ausserdem
das Begehren der Böhmen ein solches sei, dass demselben auf
keinen Fall stattgegeben werden könnte, damit man sie aber
nicht völlig und ungehört abweise, so mögen sie iu der Nähe,
aber ausserhalb der Stadt bleiben, ihr Anbringen schriftlich
thun und den Beschluss des kurfürstlichen Collegiums ab-
warten, — haben die Gesandten der drei weltlichen Kurfürsten
die Einlassung und Audienz der böhmischen Gesandten befür
wortet: ,denn sollten sie in die Stadt und zur Audienz nicht
zugelassen werden, so würde solche Verweigerung das vor
habende Werk der Interposition der sämmtlichen Herrn Kur
fürsten nicht leichter, sondern vielmehr schwerer machen und
allerhand ungleiche Gedanken bei den Böhmen erwecken, wann
Zur Kaiserwahl 1619.
515
sie trost- und hülflos gelassen und keiner Audienz gewiirdiget
werden sollten, zu gescliweigen, dass das gute Vertrauen, welches
sie jetzo zu dem kurfürstlichen Collegio wegen bevorstehender
Composition trügen, dadurch geschmälert, abnehmen und fallen
und sie wohl gar zur Desparation gebracht werden dürften 1 .
Gegen die angeführte Bestimmung der goldenen Bulle brachten
namentlich die brandenburgischen Gesandten einzelne Beispiele,
und zwar aus den Jahren 1519 und 1562 vor, aus welchen
hervorginge, dass es mit der Zulassung fremder Gesandten
auch anders gehalten wurde als die geistlichen Kurfürsten
Vorgaben. 1
Auch in der zweiten Frage, über die in derselben Sitzung
verhandelt wurde, ob man nämlich zuerst von der Beilegung
der böhmischen Unruhe handeln und dann erst zur Wahl
schreiten, oder ob diese jedenfalls vorhergehen solle, konnte
keine Einigung erzielt werden. Die geistlichen Kurfürsten be
haupteten, dass man sich nach den Bestimmungen der goldenen
Bulle halten müsse, es sei auch kein Interpositions- sondern
ein Wahltag ausgeschrieben und zu einem solchen seien be
reits König Ferdinand als auch sie (die geistlichen Kurfürsten)
persönlich erschienen, wogegen sie zu einem Interpositionstag
ihre Gesandten abgefertigt hätten; übrigens wären Kurköln
und Trier von den Böhmen gar nicht wegen der Interposition
ersucht worden, man wisse daher nicht, ob ihre Personen
den Böhmen zu Hinlegung des Unwesens annehmlich wären.
Dagegen wendeten die Gesandten der weltlichen Kurfürsten,
namentlich die sächsischen, ihrer Instruction gemäss ein: ,es
erfordere des kurfürstlichen Collegii Dignität und Hoheit, bei
diesem betrübten Zustande des Reichs, da fast ganz Deutsch
land in motu und Kriegsverfassung stünde, zwischen beiden
streitenden Parteien die Friedenshandlung vorzunehmen und
solche dem Wahltage vorzuziehen 1 .
Da sich auf diese Weise die Stellung der Parteien und
das Stimmenverhältniss gleich blieb und eine Einigung nicht
erzielt werden konnte, musste die Sitzung ohne Entscheidung-
aufgehoben werden.
1 Bericht der säclis. Gesandten dd. 22. Juli/1. August 1619.
Sitzungsbor. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hi't.
34
516
T a d r ä.
Bei diesen und allen folgenden Berathungen des kurfürst
lichen Collegiums hatte sich König Ferdinand nicht betheiligt.
Er hatte sich aber entschieden sowohl gegen die Vertagung der
Wahl als auch ganz besonders gegen die Zulassung der Böhmen
vor das kurfürstliche Collegium ausgesprochen und dies auch
gegenüber den sächsischen Gesandten gethan. Diese hatten
nämlich am 30. Juli eine Audienz beim König, der ihnen,
nachdem die üblichen Formalien und Entschuldigungen beider
seits vorgebracht wurden und der König sein Bedauern wieder
holt hatte, dass der Kurfürst von Sachsen nicht persönlich zur
Stelle sei, ,remotis consiliariis ad partem folgendermassen zu
gesprochen: dass er sich der Cognition und judicio des kur
fürstlichen Collegii im böhmischen Wesen jetzt und künftig
gerne unterwerfen wolle, wofern es nur nicht wider seine Ehre
und Reputation liefe; dass man aber die böhmischen Abge
sandten, die dergleichen zu moviren befehligt wären, herein
und zur Audienz kommen lassen sollte, das könnte er keines
wegs verstatten noch nachgeben, wollte auch darfür gebeten
haben'. Am Ende sprach er den Gesandten gegenüber die Hoff
nung aus, dass zur Wahl selbst der Kurfürst vielleicht doch
noch erscheinen werde. 1
Diese Audienz und auch die bei den Berathungen ge
wonnene Ueberzeugung, dass die geistlichen Kurfürsten weder
in Bezug auf die Verschiebung der Wahl noch auf die Zu
lassung der Böhmen zu weichen gesonnen seien, bewirkten,
dass die sächsischen Gesandten bereits am 29. und 30. Juli an
ihren Herrn die Bitte richteten, ihnen in beiden Punkten sobald
als möglich seine Resolution zuschicken zu wollen, ,da sie
gewiss dafür halten, dass die geistlichen Kurfürsten auf ihrer
Meinung beharren und wann sie gleich ihr votum inständig
urgirten, zur Trennung und anderen besorgenden Offensionen
Ursach geben würden'.
Diese ihre Ansicht wurde bald gerechtfertigt. In der
nächsten Sitzung, die am 1. August stattfand, erklärten die drei
geistlichen Kurfürsten auf das entschiedenste, weder in dem
einen noch dem anderen Punkt nachgeben zu können, erboten
sich nur, zugleich mit den Gesandten der weltlichen Kurfürsten
1 Bericht der sächs. Gesandten dd. 22. Juli/1. August 1619.
I
Znr Kaiserwatl 1619. 517
noch bei dieser Versammlung vorbereitende Schritte zu einem
Compositionstage zu thun, man solle sich über Zeit und Ort
einigen, wo solche Handlung von dem kurfürstlichen Collegium
nächstens vorgenommen werden solle, auch solle man an beide
Theile Erforderungsschreiben richten, damit sie bei derselben
I erscheinen. Als nun darauf hin die sächsischen und auch die
übrigen, Gesandten erklärten, dass sie von ihrer Instruction nicht
weichen könnten, sich aber erboten, den Kurfürsten über diesen
Antrag zu berichten und weitere Instructionen abzuwarten;
so wurden sie von den geistlichen Kurfürsten angewiesen, in
der kürzesten Zeit, also binnen acht bis zehn Tagen sich
die nöthigen Weisungen zu verschaffen, da sie (die geistlichen
Kurfürsten) ,nach Verfliessung solcher Zeit unumgänglich zur
Wahl schreiten und dieselbe Inhalts der goldenen Bulle noch
vor dem 20. Augusti n. Kal. unfehlbar zu Werk richten wollten'.
Wegen Zulassung der Böhmen wurde in dieser Sitzung
nichts vorgebracht, ,wie wir vermerken — sagen die sächsi
schen Gesandten in ihrem Bericht — haben die geistlichen
Kurfürsten, dem König dadurch zu gratificiren, keine sonderliche
1 Lust dazu, wiewohl Pfalz und Brandenburg der böhmischen
Stände Abgesandten in diesem gern gewillfahrt sehen, jedoch
wollen sie den König auch nicht gerne offendiren'.
Gleich an demselben Tage berichteten die sächsischen
Gesandten ausführlich an den Kurfürsten über die stattge
fundene Handlung und baten um schleunige Resolution; ein
zweites Schreiben ähnlichen Inhalts liessen sie durch einen
Extraboten am 3. August nachfolgen, damit wenn ja das erste
mit der Post abgeschickte Schreiben nicht zu rechter Zeit an
kommen sollte, sie nicht ohne Instruction bleiben, da — wie
sie nochmals bemerken — die geistlichen Kurfürsten von ihrem
Vorsatze, die Wahl vor dem 20. August zu verrichten, sich
keinesfalls abbringen lassen.
Hiemit hatte aber auch die Opposition Kursachsens gegen
Ferdinand und gegen die Absichten der geistlichen Kurfürsten
ihr Ende erreicht, es zeigte sich, dass sie nur Spiegelfechterei
gewesen war. Während die kurfürstlichen Gesandten ihre
Herren von den Vorgängen der letzten Sitzung benachrichtigten,
benützte der Kurfürst von der Pfalz die in den Verhandlungen
des kurfürstlichen Collegiums eiugetretene Pause zu einer
34*
I
518
'T a d i* a.
Sendung an den Kurfürsten von Sachsen, um ihn von der Wahl
Ferdinands abzuwenden und zu gemeinsamem Vorgehen zu
gewinnen. Es war aber zu spät, der Kurfürst von Sachsen
hatte bereits eingelenkt, wie sein Schreiben an die Gesandten
dd. 2. August, mit welchem er ihnen zugleich eine andere
Vollmacht zur Vornahme der Wahl zuschickte, beweist: es
wird der Gesandtschaft nicht mehr das feste Beharren bei dem
früheren Verlangen wegen Verschiebung der Wahl aufgetragen,
der Widerstand gegen die Zulassung Ferdinands als böhmischen
Kurfürsten war ohnedies nicht ernst gemeint und die Gesandt
schaft angewiesen, in dieser Angelegenheit das Gutachten der
übrigen Kurfürsten zu respectiren.
Eine noch entschiedenere Wendung bewirkte das am
2. August an den Kurfürsten von Sachsen abgefertigte Hand
schreiben des Königs Ferdinand und die an demselben Tage
erfolgte Erklärung der drei geistlichen Kurfürsten an denselben.
Während der König dem Kurfürsten mit schmeichelhaften
Worten die Betrübniss, dass er ihn nicht persönlich in Frank
furt angetroffen hatte, dabei aber doch die Hoffnung ausspricht,
dass dies noch erfolgen werde, ,da durch seine Praesenz und
Gegenwärtigkeit viel gutes gerichtet und viel böses würde
können verhindert werden' und ihn zuletzt versichert, dass
weder er (der Kurfürst), noch andere Fürsten und Stände des
Reichs von dem in Böhmen befindlichen königlichen Kriegsvolk
etwas zu befürchten haben, wussten die geistlichen Kurfürsten
mit ihrem Schreiben bei ihrem sächsischen Collegen den rechten
Punkt zu treffen, indem sie auf seinen dynastischen Sinn gegen
über der überhandnehmenden freiheitlichen Bewegung unter
den Völkern appellirten. ,Es sei den Böhmen — sagen sie ■—
nicht so viel um Hinlegung der entstandenen Missverstände und
Kriegsempörungen als darum zu thun, dem König die erlangte
Krön zu disputiren, regni vacantiam zu praetendiren und dessen
königlichen Stand in Zweifel zu ziehen; der König könne nicht
nachgeben, er sei vielmehr entschlossen, die extrema zu ten-
tiren und alles aufzusetzen; das ganze sei res pessimi exempli
und eben die rechte Thür und Wegweisung, bei diesen ohne
das zu aller Libertät und Freiheit geneigten Zeiten sich allent
halben unter leicht findlichen Schein und Praetext der ordentlichen
Obrigkeit zu widersetzen und mit Hülfers Hülf sich derselben
Zur Kaiserwahl 1619.
519
zu entsprechen und nach Exempel anderer sich Selbsten des
Scepters und der Regierung zu unterziehen/ Damit man aber
nicht sagen könne, dass sie ihrer kurfürstlichen Pflicht unein-
gedenk, bei diesem Unwesen nichts thun wollten und Böhmen
in dem jetzigen Zustande zu lassen beabsichtigen, so seien
sie erbötig, nach der Wahl die Interposition vorzunehmen; es
verwerfe auch der König nicht absolut jede Friedenshandlung
und man möge daher den Böhmen hievon Anzeige thun und
ihnen Tag und Ort für die Verhandlungen bestimmen, wobei
aber als Grundlage zu gelten habe, dass Ferdinands Anrecht
auf die böhmische Krone nicht bestritten werden dürfe Da
jedoch dazu viele Informationen und anderes von nöthen, so
solle nach den Vorschriften der goldenen Bulle die Kaiser
wahl vorgenommen werden. Deshalb ersuchen sie ihn, per
sönlich zur Wahl zu erscheinen, falls dies aber nicht möglich
wäre, den Gesandten die nöthige Instruction und Vollmacht zu
ertheilen.
In der bereits erwähnten Geheimrathssitzung, die am
11. August Nachmittag in Gegenwart des Kurfürsten zu Dresden
stattfand, hatten die sächsischen Räthe mit Kaspar von Schön
berg an der Spitze schon ganz andere Ansichten: die zu Frank
furt tagende Versammlung sei nichts Anderes als ein Wahltag,
der Kurfürst von Sachsen hätte niemals im Sinne gehabt, den
Wahltag zu hintertreiben, sondern nur die Beseitigung der
böhmischen Unruhe zu befördern; da sich nun auch die geist
lichen Kurfürsten dazu bereit erklärt, hätte er desto weniger
Ursache ,die Wahl zu differiren', da im Gegentheil die Stände
Böhmens und der incorporirten Länder die Conföderation be
schworen haben und sich einer ferneren Tractation oder Inter
position keineswegs zu untergeben beabsichtigen. Bezüglich des
persönlichen Erscheinens des Kurfürsten bei der Kaiserwahl
wurde aber beschlossen, bei der früheren Entscheidung zu ver
bleiben, wobei die anfangs citirten geheimen Gründe mass
gebend waren; man wusste eben noch nicht, wohin sich das
Kriegsglück wenden würde und wollte es mit keiner Partei
gänzlich verderben; bei einigen von den sächsischen Räthen
mag wohl auch die durch die Berichte des sächsischen Agenten
zu Prag genährte Hoffnung auf die Wahl des Kurfürsten zum
böhmischen König entscheidend gewesen sein, dass dieser für
520
Tadra.
jeden Fall in der Nähe Böhmens bleibe. Als Candidaten für
den Kaiserthron brachten die sächsischen Räthe vier Persön
lichkeiten vor, nämlich aus dem Hause Oesterreich den Erz
herzog Albrecht und König Ferdinand, aus dem Hause Baiern
den Herzog Maximilian und den Kurfürsten Ferdinand von
Köln, setzten aber hinzu — obwohl sie nicht den geringsten
Zweifel darüber hatten, auf wen die Wahl fallen werde — da
ihnen nicht bewusst, auf wen sich die vorstimmenden Kurfürsten
entschliessen würden, die Gesandten mögen angewiesen werden,
auf das Votum der Kurfürsten von Trier und Köln und des
Königs Ferdinand achtzugeben und sich diesen anzuschliessen,
da zweifelsohne auch Mainz also stimmen und dadurch die
Majorität gewonnen werde.
So wurden in allem die Wünsche des Königs und der
drei geistlichen Kurfürsten erfüllt; um aber wenigstens in etwas
Selbständigkeit und Opposition gegen dieselben zu zeigen, sollte
den Gesandten befohlen werden, bei den geistlichen Kurfürsten
gegen die von ihnen ohne Rücksicht und Anhörung der Ge
sandten der weltlichen Kurfürsten verfügte Bestimmung des
Tages zur Vornahme der Wahl zu protestiren, ,dieses gebührlich
zu ahnden und dass es inskünftig zu keiner Einführung ge
reichen möge, zu bedingen 4 .
In seinem Tags darauf (den 12. August 1619) gefertigten
Schreiben an die Gesandten in Frankfurt weist der Kurfürst
von Sachsen den Grafen von Mansfeld als Principalgesandten
an, ,bei der Abstimmung im Conclave auf die früher abge
gebenen Vota achtzugeben und da er befinden würde, dass
Trier und Köln — ,wie wir uns fast die Gedanken machen 4 —
für Ferdinand stimmen, dieser aber, dass man ihn noch zur
Zeit, weil es ihn selbst betreffe, mit seinem Voto verschonen
wollte, wie bräuchlich suchen würde, weil sonderlich an Kur-
Mainz L., dass sie eben der Meinung sein würden, nicht zu
zweifeln, .... sich mit ihnen zu conformiren; wenn aber Trier
und Köln ein anderes Subjectum Vorschlägen und die kur
pfälzischen Gesandten ihnen beifallen, solle er sein votum auch
darnach richten. Diese Entscheidung sollen die Gesandten jedoch
in höchster Geheim halten und vor der Wahl davon gegen
keinen Menschen, wer der auch sei, das geringste nicht er
wähnen 4 .
Zur Kaiserwahl 1619.
521
Denselben Abend (das ist 12. August), als von Seite des
Kurfürsten von Sachsen diese endgiltige Entscheidung getroffen
wurde, kam der pfälzische Gesandte, Christoph von Dohna, in
Dresden an, natürlich schon zu spät, um den Kurfürsten um
zustimmen. Er hatte sich gleich noch am Abend seiner Ankunft
beim Kurfürsten anmelden und um schleunige Audienz bitten
lassen, aber erst am nächsten Tage wurde er vom Kurfürsten
allein, ohne Beisein der Räthe empfangen, dem er auch münd
lich seine Botschaft vortrug. Es sei der Wunsch des Kur
fürsten von der Pfalz, die Meinung Kursachsens bezüglich der
Persönlichkeit des zu wählenden Reichsoberhauptes zu erfahren,
Kurpfalz selbst halte folgende Persönlichkeiten dazu für würdig:
,Von den evangelischen Fürsten den König von Dännemark
und den Kurfürsten von Sachsen, von den katholischen aber
König Ferdinand, Erzherzog Albrecht, Herzog Maximilian von
Baiern und den Herzog von Savoyen, würde sich aber doch
endlich auf Baiern resolviren. Gegen Ferdinand seien viel
fache Gründe: er sei jederzeit persecutor religionis gewesen,
derzeit ganz ohne Land und Leute,* die Böhmen und Schlesier
hätten ihm (dem Pfalzgrafen) zugeschrieben, dass sie Ferdi
nand keineswegs zum Könige haben wollten; es wäre auch
Bethlen Gabor mit 40.000 Mann im Anzuge und wenn also
Ferdinands Wahl erfolgen sollte, so wäre es für das Reich
höchst nachtheilig, da es sodann sein Haupt nicht ohne Hilfe
lassen und ihm gegen so viele Feinde beistehen müsste'.
Die Antwort, die der Kurfürst von Sachsen dem pfälzischen
Gesandten Nachmittags darauf ertheilte, war voll Vorwürfe und
spitziger Anspielungen auf das Verhalten des Kurfürsten von
der Pfalz in dieser Angelegenheit: Er bemerke, dass der Herr
Kurfürst Pfalzgraf am liebsten sehe, wann die jetzige Wahl
verhindert werden könnte, — dies sei nicht möglich; — Kur
sachsen hätte seine Gesandten zu Frankfurt angewiesen, mit
den pfälzischen und brandenburgischen Gesandten daselbst ver
trauliche und gute Correspondenz zu pflegen, diese hätten sich
aber gegen die sächsischen nichts weniger als vertraulich er
zeigt; auch seien anfänglich die sächsischen Gesandten — dem
Wunsche des Pfalzgrafen gemäss — nur zur Vornahme der
Compositions-Handlung instruirt gewesen, hätten auch nur in
diesem Sinne Vollmacht erhalten, die pfälzischen und branden-
522
Tad r a.
burgischen hätten sich aber gleich anfangs zur Wahl und
Krönungshandlung legitimiret, und es sei Kursachsen nichts
Anderes übrig geblieben, als dasselbe zu thun; nun sei nicht
mehr möglich, die Wahl zu verschieben. Was Ferdinand be
treffe , so hätten die sächsischen Gesandten auch bald nach
ihrem Eintreffen zu Frankfurt bei den pfälzischen die Frage
wegen Zulassung Ferdinands zur Kur angeregt, diese hätten
aber geantwortet, dass sie keinen Befehl hätten, Ferdinand
seine jura und Kur streitig zu machen. Was endlich die Frage,
betreffend den Candidaten für den Kaiserthron anbelangt, so
sei dies eine solche Sache, ,die in aller Geheim billig zu trac-
tiren und zu halten und also vor die Herrn Kurfürsten in der
Person gehörete, darumb sie sich auch gegen ihme deswegen
nichts vernehmen lassen könnten, sie wollen aber ihre nach
Frankfurt Deputirten dermassen instruiren, wie sie es gegen
Gott und der werthen Posterität zu verantworten getrauetenb 1
Am 15. August reiste Dohna von Dresden ab, ohne dem
Pfalzgrafen grosse Hoffnung mitzubringen. Da inzwischen auch
bei Kurbrandenburg ein gänzlicher Umschwung zu Gunsten
Ferdinands stattfand, so war das Endresultat nicht mehr zu
bezweifeln. Was später noch über das Ansuchen der böhmischen
Gesandten im Kurfürstencollegium verhandelt wurde, davon
schreiben die sächsischen Gesandten in ihren Berichten nach
Wiederaufnahme der Wahltagsverhandlungen; es zeigt sich,
dass sowohl Sachsen als Brandenburg ihre frühere Opposition
aufgaben, nur die pfälzischen Gesandten beharrten bei ihrer
Meinung, richteten aber damit nichts aus, es wurde endgiltig
beschlossen, dass die böhmischen Gesandten in Frankfurt nicht
zugelassen werden sollten.
Die Verhandlungen des kurfürstlichen Collegiums nahmen
nun einen raschen Fortgang und am 28. August erfolgte nach
dem kurzen Intermezzo mit der Verlesung des pfälzischen Vo
tums die einstimmige Wahl Ferdinands zum deutschen Kaiser.
1 Protokoll der Audienz dd. 3./13. August 1619.
Zur Kaiserwahl 1619.
523
I.
Gutachten der kursächsischen geheimen Räthe an den Kur
fürsten den Frankfurter Wahltag betreffend.
(Original dd. Dresden i./li. Juni 1619, Fol. 80.)
(Die hier mitgetheilten Aktenstücke sind — soweit keine andere Bezeichnung angegeben
wird — aus dem Fascikel Loc. N. 10677. I. Buch.)
Durchleuchtigster, hochgeborener Churfürst!
Euer Churf. GL seind unsere unterthänigste, pflichtschul
dige, gehorsame und ganz willige Dienste mit treuem Fleiß
zuvor.
Gnedigster Herr!
Eil. Churf. Gr. erinnern sich sonder Zweifel noch gnedigst,
welcher Gestalt uf erfolgten tödtlichen Abgang der Weiland Röm.
Kaiser! Mtt. Herrn Matthiae, Erzherzogen zu Oesterreich etc.
sie zur Erwählung eines andern Haupts im Römischen Reich von
dem Herrn Churfürsten zu Mainz dergestalt nacher Frankfurt
erfordert, daß sie entweder auf den 10. Monatstag July altes
Calenders zu diesem Ende daselbst persönlich einkommen und
was sich gebührt verrichten, oder hierzu dero Abgesandten
mit gnuegsamer Vollmacht der güldenen Bull genieß abordnen
wollten, auch was wegen der persönlichen Erscheinung sowohl
der Herr Churfürst zu Mainz und die zu Hungern und Böhmen
Kön. W. als auch die drei geistlichen Herrn Churfürsten in-
gesambt bei Eu. Churf. G. ferners gesucht und daß dieselbe
gegen höchsterwähnten Herrn Churfürsten zu Mainz sich liier-
innen nach Erforderung angeregter güldenen Bull, dafern es
nur die jetzigen gefährlichen Leuffte zulaßen würden, zu er
zeigen, gegen Ihrer König! W. aber was sie diesfalls zu thuen
gemeinet nach vorangehenden Wahltag dieselbe zu versten-
fligen sich freundlich erklärt, wie auch wasmassen sie die
Churfürstliche Brandenburgische Räthe auf ihr Ansuchen, ob
524
Tadra.
nemlich solcher Wahltag' fortgängig sein möchte oder nicht, be
antwortet.
Wann dann angeregter Wahltag, als der wie gedacht
auf den 10. nechstkünftigen Monats July in der Stadt Frank
furt einzukommen benennet und angesetzet, nunmehr herbei
rucket, mehr höchsterwähnter Herr Churfürst zu Mainz auch
Eu. Churf. G. seit dessen communicirt, wessen sich die andern
Herrn beide geistliche Churfürsten, die zu Hungern und Böhmen
Königl. W. sowohl die Churfürstlichen Brandenburgischen
Räthe auf die erfolgte Denunciation in Antwort vernehmen
laßen und dann wir der Ursachen vor eine Notturft erachtet,
was diesfalls Eu. Churf. G. zu thun und wessen sie sich zu
bezeigen, in Deliberation zu ziehen, damit in einem und dem
anderen obangeregten deroselben Erbieten ein satsames Be
gnügen geschehen und an die unterschiedenen Orte gebührende
Antwort erfolgen könnte: als haben wir solches heut dato zu
Werck zu richten nicht unterlaßen, auch nach gepflogener
Communication befunden, daß darbei nachfolgende drei puncta
vornehmlich in acht zu nehmen:
1. Ob Eu. Churf. G. solchem Wahltag in der Person bei
zuwohnen bei jetzigen Zustande in der Nachbarschaft sowohl
dem ganzen heiligen Reich zu rathen?
2. Oder ob sie vielmehr solchen Tag durch Gesandte be
suchen laßen, und
3. Was von ihnen daselbst zu verrichten sein sollte.
Soviel nun, gnedigster Churfürst und Herr, den ersten
Punkt dieser unserer gehaltenen Consultation betrifft, seind
zwar unsers wenigen Ermessens große wichtige Ursachen ver
banden, warurnb Eu. Churf. G. dem angesetzten Wahltag billig
in der Person beiwohnen sollten, denn 1. erfordei't unter andern
auch dieses die goldene Bulla klar und ausgedrückt, daß die
Churfürsten alle bei diesem wichtigen Werk der Wahl eines
Haupts der Christenheit selbst persönlich erscheinen und davon
ohne kündbare und beweisliche Ehehafft nicht bleiben sollen.
2. Ist gleichwohl dieses negotium schwer, wichtig und hoch,
als daran dem ganzen heiligen Römischen Reich und dessen
Wohlstände negst göttlicher Regierung nicht wenig sondern am
meisten gelegen, daher es auf Diener oder Abgesandte so leicht
nicht zu geben, inmaßen dann vors 3. Eu. Churf. G. hoch-
Zur Kaiserwahl 1619.
525
geehrte Vorfahren eben der Ursachen dergleichen actibus stetigs
in der Person beigewohnet, ist auch von Kaiser Caroli V. Zeit
an außer Churfürst Johanns zu Sachsen bei der Wahl Kaisers
Ferdinand zu Cölln Ao. 1530 kein Exempel verbanden, da
ein Churfürst zu Sachsen einen Wahltag nicht besucht, wie
wohl auch höchstermelter Churfürst Johann damals Sr. Churf.
G. altern Sohn, Herzog Johann Friedrichen zu Sachsen, auf
welchen die Chur nach seinem Absterben gestanden und kommen,
an . seine Statt darzu ablegirt. 4. Daß da je ein Churfürst
nicht erscheinen könnte, die güldene Bulla ein solches impedi-
mentum erfordert, welches urgens, am Tage und also beschaffen,
daraus zu sehen, daß es legitimum und keiner weitern De-
duction bedürfe.
Ob nun wohl dieses, wie gedacht, gar wichtige Ursachen
sein, welche Eu. Churf. Gr. persönliche Gegenwart auf ange
setzten Wahltag in alle Wege erfordern, so ist doch derselben
hingegen nicht unbewußt, in was gefährlichen Zustand die
böhmische Unruhe nunmehr gerathen, auch daß dieselbe seit
der von dem Herrn Churfürsten zu Mainz beschehenen De-
nunciation des Wahltags halben durch die starke Verfaßungen
und Gegen-Verfaßungen je lenger je mehr zugenommen, Eu.
Churf. G. Lande auch aller Ort damit dermaßen umbgebeu,
daß wir nicht sehen können, wie deren zu rathen, rebus sic
stantibus und bei solcher Beschaffenheit davon also zu ver
reisen, da sie in kurzer Zeit darzu auf keinen Ort wieder ge
langen können, achten auch unserstheils dieses vor ein solch
legitimum, urgens et in oculos omnium incurrens impedimentum,
daß sie bei allen vernünftigen von persönlicher Erscheinung-
leicht entschuldigen und weiterer Ausführung, als das notorium
und weltkündig, nicht bedürfen wird. Und ob zwar die geist
lichen Churfürsten in denen Gedanken stehen, daß die böh
mische Unruhe diesfalls so hoch nicht zu achten sei, noch Eu.
Churf. G. an dero persönlichen Erscheinung auf den Wahltag
zu verhindern habe, so hat es doch Ihrer Churf. G. halben
viel eine andere Gelegenheit, indem dieselben dem Feuer nicht
allein weit entseßen, das der Orten herauf ziehende Kriegs
volk die Zeit allbereit bei dero Churfürstenthum und Landen
vorüber, der Herr Churfürst zu Mainz auch innerhalb wenig
Stunden, die andern beide geistliche Herrn Churfürsten aber
526
T a d r a.
zu den ihrigen, mit Bequemlichkeit von Frankfurt aus auf dem
Wasser zu kommen, gute Gelegenheit haben, welches alles aber
Euer Churf. G. genzlich abgehet.
Wann dann deine also, dieselbe auch ihres Außenbleibens
aus angezogenen erheblichen impedimento mit Fügen nicht zu
verdenken, als ist hingegen der andere Punkt dieses unsers
unterthenigsten Gutachtens vor sich leicht zu resolviren, daß
nemlich Eu. Churf. G. nicht vorüber können, den angestalten
Wahltag durch die ihrige besuchen zu laßen und das umb so
viel mehr, weil lex fundamentalis die güldene Bull ein solches
ufn Fall erfolgter ehehaftlicher Verhinderung zu persönlicher
Erscheinung unumbgänglich erfordert, wie auch die Beisorge
tragen müßen, daß nicht allein ufn widrigen Fall Eu. Churf.
G. umb dero votum bei der Wahl kommen, sondern man sich
auch einer solchen Capitulation alsdann entschliessen möchte,
die sonderlich unsern Religionsverwandten nicht allerdings vor-
träglich.
Dasjenige aber vors dritte, so auf diesen Fall Eu. Churf.
G. Abgeordneten bei der angestellten Churfürstlichen Zusammen
kunft zu verrichten, wollte unsers unterthenigsten Enneßens
ungefehr auf zweien Punkten beruhen, dann 1. hetten sie in
allewege zu suchen, daß itziger Wahltag bis die böhmische
Unruhe gestillt prorogirt werden möchte, sintemahl die Leuffte
itzo, wie vor Augen, über die maßen gefährlich auf des Königs
Seiten nicht weniger als bei den Böhmen, auch sonsten an des
heiligen Römischen Reichs Grenzen ein ansehnlich groß Kriegs
volk auf den Beinen, daher der Churfürsten Freiheit bei der
Wahl, von deren sie doch Electores sein und genennet werden,
nicht in geringer Gefahr, so were auch keinen weltlichen Chur
fürsten zu rathen, wie nöthig sonst dero Gegenwart bei der
gleichen Wahl sein möchte, sich bei so beschaffenen Sachen
von seinen Churftirstenthum und Landen an weit abgelegene
Oerter zu begeben, da beneben aber gleichwol unerhört, daß
die drei geistlichen Herrn Churfürsten allein in Abwesen aller
drei weltlichen nebenst dero Abgesandten dergleichen hohes
Werk, als die Wahl eines Römischen Königs ist, verrichtet.
Ueber dieses, welches das allergrößeste ist, findet sich das
Churfürstliche Collegium itzo nicht ergenzet, daher man zu
keiner Wahl mit Füge kommen kann, denn obzwar die zu
Zur Kaiserwahl 1619.
527
Hungern und Böhmen Kön. W. Herr Ferdinand, Erzherzog zu
Oesterreich, zum Böhmischen König erwählet, gekrönet, der
selben geschworen, Ihr von der verstorbenen Kaiserl. Mtt. ein
Muthzettel über das Königreich Böhmen als ein Reichslehen
erth eilet und von den Ständen dieser Krön Revers von ihr an
genommen, sie auch ihrer Verpflichtung zu Folge ihnen ihre
Privilegia, Majestäten und wie die genennet werden mögen,
confirmirt, auch durch Gesandten insinuirt haben sollen. Und
dann unsere Meinung nicht ist, derselben ihre erlangte Wahl,
Krönung und anders viel weniger ihren königlichen Stand
oder Titul in Zweifel zu ziehen, inmaßen sich auch ein solches
im wenigsten nicht gebühret, weil sie aber dannoch bis dahero
zu wirklicher ruhiger Possess des Königreichs nicht gelanget,
die oberzählten actus alle eventuales, die Stände wider die er
folgten confirmationes noch allerhand einzuwenden vermeinen
und die güldene Bulla keinen zum churfürstlichen Collegio oder
einigen exercitio actus electoralis zulaßet, er habe denn die zu
seiner Chur gehörigen Lande in quieta possessione, auch sogar
daß sich die Churfürstliche Würde, Stimme, Wahl und was
deine ferners zugehörig, nicht an die Person sondern die Lande
bindet, so können wir gleichwol bei uns nicht befinden, wie
dieselbe in praejudicium mehrbesagter güldenen Bull als der
vornehmsten Gesetze eines im heiligen Römischen Reich zu
solcher Wahl noch zur Zeit zu admittiren. Und damit Eu.
Churf. G. den Inhalt derselben umb so viel besser wissen
mögen, so befinden sich in deren 20. Articuln diese nachfol
gende ausdrückliche Wort: ,Demnach alle und jede Fürsten-
thurnb von deren wegen die weltlichen Churfürsten das Recht
und Stimme in der Wahl eines Römischen Königs, zukünftigen
Kaiser, haben, mit solchem Rechten, auch Aemptern, Würden
und allen andern deren anhangenden und zugehörigen Gerech
tigkeiten also zusammen verbunden und unzertrennlich ver
einiget sind, daß solches Recht, Stimme und Würde auf keinen
andern fallen kann als den, welcher solches Fürstenthumb mit
seinen Landen Lehenspflichten, Lehen, Herrschaften und allen
Zugehörungen besitzet und inne hat etc. ... als ordnen wir,
daß auch der Besitzer (quod notetur) und Inhaber eines jeden
Fürstenthumbs in ruhiger und freier possession des Rechten,
Stimm, Ampts und alles andern so darzu gehörig von meniglich
528
T a d r a.
vor einen Churfürsten gehalten, auch er und sonst niemand
anderst durch die anderen Churfürsten zur Wahl und allen
anderen Handlungen, so wegen des heiligen Reichs Ehre und
Notturft fürgenommen werden zu jederzeit gezogen, ohne einige
Widerrede zugelaßen und also keine der vorgemelten Sachen
von den andern, als welche da unzertrennlich sein und sein
sollen, abgesondert oder zu einiger Zeit, es sei in oder außer
halb Gericht, geschieden oder zu theilen begehret und erhalten,
auch durch kein Vorthl abgesondert werden soll*. 1
Dieses nun gnedigister Churfürst und Herr sein die aus
drücklichen Woi’t der güldenen Bull, daraus klar zu befinden,
wie die Churfürstliche Würde, Stimme und Wahl auch was
sonsten darvon dependiret nicht an der Person sondern den
Landen (inmaßen oben angedeutet) hange, daß auch derjenige,
welcher sich dieser praeeminenz zu gebrauchen vermeinet, in
wirklicher gehöriger possess solcher zu der Chur gehörigen
Lande sein müße, deine dann nicht wenig zu statten kommet
das neulichste Exempel in Sachen die streitige Churfürstliche
Administration zu Heidelberg zwischen Pfalzgraf Philipps Lud
wigen zu Neuburg und Pfalzgraf Johansen zu Zweibrück be
treffend, da von der Wail. Röm. Kaiserl. Mtt. Kaiser Rudolpho
dem Andern ungeachtet sonsten ebenmeßiger güldenen Bull nach
Art. 7 Pfalzgraf Philipp Ludwig ratione successionis zu solcher
Administration näher gewesen, hocherwähnten Herrn Pfalzgraf
Johannsen nicht so vigore testamenti, darauf S. fürstl. G. sich
gleichwol auch gelegt, als daß sie in quieta possessione der
selben Landen befunden, per decretum mehrbesagte Churfürst
liche Administration zugebilliget, solches auch hernach auf dem
Collegialtag zu Nürnberg Ao. 1611 von den sämptlichen Chur
fürsten approbirt, Ihre Fürstl. G. Pfalzgraf Johanns darauf ad
omnia consilia zugelaßen, in die Churfürstliche Verein ge
nommen und den Reichstag Ao. 1613 durch dero Gesandten
beschicket, die in seinem Namen die Session gehalten, auch
bis zu des itzigen Churfürsten zu Heidelberg Mündigkeit für
einen Adininistratorn der Churpfalz geachtet worden, von
1 In der Ausgabe zu Frankfurt a. M. 174-1. S. 179 XX. Capitel: ,Von der
Vereinigung der Churfürstl. Fiirstenthümer und denen damit verknüpften
Reckten 1 .
Zur Kaiserwahl 1619.
529
welchem allen dann Eu. Churf. Gr. selbst gnädigste gute Wissen
schaft haben. Und die weil wir die Beisorge tragen, da dieses
alles erst auf dem Wahltag publice erinnert werden sollte, es
möchte Ihrer Königl. W. König Ferdinando fast zu etwas
Unglimpf gereichen, wir aber gleichwol nicht sehen, da nicht
andere Mittel getroffen wie solches füglich zu unterlaßen, in
Erwägung, daß Eu. Churf. Gr. kraft tragenden Churfürstlichen
Ampts in alleweg oblieget, über der güldenen Bulla und deren
Disposition als einem lege fundamentali und das fürnemlieh zu
Conservation der Herrn Churfürsten praeeminenz gehörig zu
halten und daraus in geringsten nicht zu schreiten, sintemahl
wann die aufgehoben fast keines mehr von den fürnehmbsten
legibus Imperii in observantia übrig sein würde; da auch gleich,
wie doch nicht zu rathen, dergleichen Erinnerung von Eu.
Churf. G. Abgefertigten nicht geschehe, woher doch die Bei
sorg zu tragen, daß nicht etwa dieselbe von den Herrn Chur
pfälzischen, Chur-Brandenburgischen, oder auch wohl gar von
den Ständen der Krön Böhmen erfolgen möchte, da sie dann
nicht würden vorüber können, ihre Meinung dero Pflicht und
güldenen Bull genieß dabei gleichfalls fürbringen zu laßen.
Als ruhet bei Eu. Churf. G. gnedigsten Gefallen, ob sie Herrn
Landgraf Ludwigs F. G. bei itzigen deroselben Anwesen dessen
also in guten Vertrauen berichten, dabeneben auch freundlich
ersuchen wollten, dem Herrn Churfürsten zu Mainz hievon ehist
miiglich, weil der Wahltag für der Thür, ausführliche Andeu
tung zu thun, S. Churf. G. auch dahin beweglich zu ermahnen,
sie wollten in Betrachtung solcher Uinbstände die Sachen wohl
in Acht nehmen und es dahin richten, damit bei itziger Chur-
fürstl. Zusammenkunft (dabei gleichwol Eu. Churf. G. aus ob-
angezogenen ehehafftlichen Verhinderung persönlich sich nicht
befinden könnten) nicht etwa Neuerung eingeführet, die gül
dene Bulla atfs den Augen gesetzet und dadurch schädtliche
Trennung und mehrere Mißtrauen im Reich angerichtet, sondern
vielmehr die Wahl eines Römischen Königs, bis die böhmische
Unruhe verglichen, verschoben, zu Uebernehmung solcher Com-
position die sämptlichen Churfürsten vom Herrn Churfürsten
zu Mainz beweglich ermahnet, auch diejenige, an deren per
sönlichen Erscheinen gezweifelt, ersucht würden, die ihrigen
hierauf zu instruiren, inmaßen Eu. Churf. G. dergleichen zu
530
T a d r ä.
thun erbötig weren, damit man also unverlengt den Sachen
einen Anfang machen und die Citationes itzo alsbald sowohl
an den König als die Stände von Frankfurt aus fertigen könnte,
wann auch solche Composition erfolget, das Churfürstliche
Collegium also richtig ergenzet, das Kriegs volle licentiirt und
alles wieder in ruhigen Stand gebracht, uf den Fall könnte'
man sicher zur Wahl schreiten, da Eu. Churf. G. erbötig, daß
sie sich die Zeit aller Gebühr bezeigen und desselben hernach
vermittels göttlicher Verleihung ebenmeßig willig ab warten
wollten, worunter dann S. Churf. G. ferner in Sonderheit zu
erwägen, obwohl solche Prorogation etwas ungewöhnlich, daß
doch die Zeiten im heiligen Reich itzo also beschaffen, daß
man anders nicht thun könnte, zu dem die richtige Ersetzung
des Churfürstlichen collegii, wie hier oben nach der Länge er
wähnet, in alleweg nothwendig, die aber vor Stillung des böhmi
schen Unwesens nicht erfolgen möchte, zu geschweigen, daß
einem, der bei einem solchen Zustande und da das Churfürst
liche Collegium nicht richtig ergänzet, zum Römischen König
erwählet, leicht objicirt werden dürffte, daß er unter andern von
einem solchen Churfürsten eligirt, der sich zur Churfürstlichen
Dignität nicht gepiirlich legitimirt. So könnte auch solche pro
rogatio des Wahltags anderer Gestalt nicht als cum consensu
omnium Electorum (obzwar sonsten der Herr Churfürst zu Mainz
die Ausschreibung dessen vor sich alleine thun kann) geschehen,
der aber auf itzigen Tag (welchen Eu. Churf. G. einen Weg als
den andern zu beschicken gemeint) am füglichsten zu erlangen.
Und were über dies alles nichts neues, dass in denen
Sachen die nicht essentialia der Wahl als dem Ort darzu so
wohl zur Krönung, die sonst zu Aach verrichtet werden müßte,
desgleichen dem Eide des Raths zu Frankfurt bei der Wahl
und also auch diese Prorogation mit gemeiner Bewilligung der
sämptlichen Churfürsten a dispositione aureae bullae in etwas
abgeschnitten würde, daß also der Herr Churfürst zu Mainz
hierunter so groß Bedenken nicht, sondern Eu. Churf. G. ge
treuen Wolmeinung sich mehr zu accommodiren überfliißig
Ursach hette, mit dem fernem Anhang, da dieses nicht in
acht genommen, daß dieselbe dero obliegenden Pflicht nach der
gleichen bei itziger Zusammenkunft publice fürbringen zu laßen
und endlich darbei zu verharren nicht würden fürüber können.
Zur Kaiserwahl 1619.
531
Und dieses haben Eu. Churf. G. wie des vorstehenden
Wahltags halben gehorsambst erinnern sollen. Seind deroselben
sonsten unterthänigste Dienste zu leisten bereit und ganz willig.
Datum Dresden am 4. Juni Ao. 1619.
Eu. Churf. Gnad.
unterthenigste gehorsame
Caspar von Schönberg m. p.
L. von Pölnitz m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Ch. von Loß m. p.
Joachim von Loß m. p.
II.
Ludwig Landgraf zu Hessen an den Kurfürsten von Sachsen.
(Original dcl. Darmstadt 20./30. Juni 1019. Fol. 178.)
Hochgeborener Fürst, freundlicher herzlieber Herr Vetter,
Bruder und Gevatter!
Eu. L. berichte ich freundlich, daß den 18. dieses bei
des Herrn Churfürsten zu Mainz L. ich angelangt und S. L.
Euer L. gegebenen Befehlich nach dero freundlichen Gruß und
Dienst vermeldet, dessenwegen dann S. L. sich zum höchsten
bedankt und Eu. L. hinwieder freundlich grüßen und dero be
reitwilligste Dienste offeriren, daß Eu. L. auch aus erheblichen
und bekannten Ursachen den Wahltag in der Person nicht
besuchen können, deßwegen halten S. L. Euer L. auch freundlich
vor entschuldiget, ob sie wohl lieber gesehen hetten, daß
Eu. L. erschienen were, dann sie viel guts in diesen Sachen
dem ganzen Römischen Reich zum besten, Eu. L. zum großen
Ruhm und unsterblichen Lob praestiren könnten, vernehmen
aber doch gerne, daß Eu. L. ihre hochansehnliche Gesandten
mit genügsamer Vollmacht ab ordnen wollten.
So viel der Böhmen an Eu. L. gethanes Schreiben und
den darin angezogenen Paß aus der gülden Bull betrifft, haben
8. L. vermeldet, daß sie deswegen E. L. ihre Gedanken aus
führlich zugeschrieben, wie sie mich dann das Schreiben lesen
laßen und verhofften, Eu. L. würden deroselben unvorgreifliche
Sitzungsber. d. pbil.-bist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft. 35
532
Tadra.
Gedanken nit übel vermerken, S. L. verstehen den angezo
genen Paß der gülden Bull dahin, als wann er nur uf die
Churlandfürstliche Agnaten gemeinet seie, da zwischen den
selben sich Streit ereigen sollte, daß derjenige so unter denen
im Besitz der Landen were vor ein Churfürsten zu halten seie,
wie das Exempel mit der Administration der Churpfalz auch
hiebei angezogen worden; weil aber hier der König mit keinen
Agnaten es zu thun, auch über das mit den Landen belehnet,
gekrönt und ihme gehuldigt seie, wollten S. L. darfür halten,
daß Ihre Königl. W. obschon dero Lande mit deroselben in
offenen Krieg gerathen, nit auszuschließen seien. Was auch
Eu. L. mir freundlich befohlen bei S. L. zu erinnern, ob nernb-
lich die Composition des böhmischen Unwesens vor allen
Dingen vorgenommen und mit Consens der sämptlichen Chur
fürsten der Wahltag prorogirt werden möchte, das habe ich
gleichfalls verrichtet, S. L. aber haben die Antwort geben, daß
solches vor der Wahlhandlung nit wol würde geschehen können,
wie sie dann ihrer beider geistlichen Mitchurfürsten Meinung
auch dahin gericht vermerkt, nach Vollendung derselben aber
werde ihnen gar nit zuwider sein, die böhmische Sach auch
vor die Hand zu nehmen und zu vergleichen. Welches ich
Eu. L. zu dero Nachrichtung ich also freundlich vermelden
wollen mit Bitt, Eu. L. diese meine Verrichtung, da ich etwa
gefehlet nit übel vermerken, sondern sich gewiss versichern
wollen, daß ich mit bestendigen getreuen Herzen Eu. L. ge
treuer, dienstwilliger Vetter, Bruder und Gevatter bleiben
werde bis in mein Todt, Eu. L. damit göttlicher Protection
sambt allen deren herzliebsten Angehörigen ganz treulich
empfehlend.
Datura Darmstadt 20. Juni Ao. 1619.
Ludwig zu Hessen m. p.
P. S.
Eu. L. berichte ich auch freundlich, daß morgen den
21. Junij des Herrn Churfürsten zu Mainz L. zu des Herrn
Churfürsten Pfalzgrafen L. nach Heidelberg reisen wird, S. L.
sind vom Churfürsten Pfalzgrafen dahin gar fleißig eingeladen
und gebeten worden.
Zur Kaiserwahl 1619.
533
III.
Der Kurfürst Friedrich von der Pfalz an den Kurfürsten
von Sachsen.
(Original (ld. 27. Juni/7. Juli 1619. Fol. 221.)
E. Ld. zwei underschiedliche Schreiben vom 10.
und 18. dieses zu End laufenden Monats Juni, betreffend den
bevorstehenden Wahltag, seind uns zu recht wohl eingeliefert
worden, deren Inhalt wir auch ablesend mit mehrerm verstan
den und hette die Danksagung für die von uns geschehene
communication deßen, was Mainz L. durch einen sonderbaren
Gesandten ermelten Wahltags halben bei uns anbringen laßen,
und wir deroselben darauf zur Antwort geben, keineswegs be-
dürfft, sintemal der gegenwärtige betrübte Zustand im Reich,
bei deme das gemeine evangelische Wesen in so großer Ge
fahr begriffen, dergleichen vertrauliche Correspondenz in allweg
erfordert, wir auch dieselbe zu continuirn umb so viel mehr
geneigt seind, weiln die Kriegsverfaßungen je lenger je mehr
zunehmen und fast kein Mittel zu sein scheinen will, dardurch
gegenwärtiges gefehrliches Wesen in beßeren Stand gebracht
werden möchte, und müßen unsers theils nachmalen bekennen,
daß der Churfürsten Ambt in allweg erfordert, bei solchen
Gefehrlichkeiten vor allen Dingen ihre consilia dahin zu
richten, daß Fried und Ruhe wiederbracht werde, als wir
dann unsers theils dahin jederzeit gesehen und allein umb
solcher und keiner andern Ursacli willen eine geringe Dilation
des Wahltags wohneinend vorgeschlagen und uns darunder
bemühet haben, und zwar nicht allein durch Gesandte und in
Schriften, sondern auch dieser Tagen mit Mainz Ld. in der
Person bei unserm Hoflager zu Heidelberg uns hieraus ver-
treülich underredet, dabei aber so viel verspürt haben, daß
S. Ld. nachmalen in denen Gedanken, ob müste man vor
allen Dingen wiederumb ein Haubt im Reich wissen, und alß-
dan erst von Wiederbringung Fried und Ruhe reden und
handlen, welches wir dann, weil S. Ld. zu keinen andern zu
bewegen gewesen, dahin gestellt sein laßen müßen, wiewol wir
gar nicht davor halten können, daß bei so gestalten Sachen
und des andern Theils verspürter intention, solches der rechte
Weg sei, sondern erachten vielmehr mit E. Ld. daß, wo mit
35*
534
T a d r a,
vor allen Dingen das böhmische Wesen in einen andern und
beßern Stand gebracht, sonsten alle gute und nützliche An
ordnungen ohne heilsamen effect ablaufen, auch wol noch
größere Weitleuftigkeiten daher verursacht werden dürften, wie
wir dann auch in denen Gedanken, daß wan man gleich an
fangs mit gemeinen Consens der Churfürsten dahin gangen,
noch Zeit gnug übrig gewesen were, zu solchem Werk zu
gelangen, welche aber anietzten vorüber, und der Termin zum
Wahltag vor der Thür ist, dabei wir dann auch laßen, und den
Ausgang Gott befehlen müßen. Gleich wie aber E. Ld. aus
eingeführten Ursachen sich bei dem Wahltag in der Person
einzustellen abgehalten werden, wie dann dieselben erheblich
und E. Ld. umb so viel mehr bei dem Churf. Collegio ent
schuldigt sein können; als hat es mit uns ebenmeßige Be
schaffenheit, indem die ganze in- und durch das Reich geführte
spanische Kriegsmacht nur etlich wenig Meilen von unsern
Fiirstenthumb in Bayern sich befindet, und durch unerhörtes
und unmenschliches Brennen, Morden und Rauben im König
reich Behem fast menniglich, auch in der Nachbarschaft in
großer Forcht und Gefahr setzt, soviel da mehr, weil verlauten
will, daß wegen Mangel der Zahlung man gedachten Volks
nit mehr mächtig sei, daher uns dann als dem Landsfürsten
obliegen und gebühren will, zu Trost und Rettung unserer
armen Land und Underthanen uns in der Person in unser
Land und Fürstenthumb in Obern Bayern, da dannen aus ver-
hoffendlich sich Gelegenheit an Hand geben wird, uns mit
E. L, in der Person freundlich zu besprechen, zubegeben,
welches dann eben in die Zeit des Wahltages fallen wird und
wir Mainz Ld. solch unser nohtgedrungenes Vorhaben entdeckt,
zugeschweigen deßen, was underschiedliche Römisch Catholische
unsern Landen ringsumb her benachbarte Stand für starke
Werbungen und Kriegspraeparationes angestelt haben, daher
wir verhoffen wollen bei unsern Mit Churfürsten nit weniger
entschuldigt zu sein; damit aber auch unsers theils kein Mangel
erscheine, unsere Gesandten in termino nacher Frankfurt ab
zufertigen. Ersuchen und bitten E. Ld. ganz freundlichst, Sie
wollen ihren Gesandten uftragen, mit den unserigen gute ver-
traüliche Correspondenz zu halten, in allen zuvox-derst dahin
zu trachten und zu arbeiten, daß die Wahl nicht übereilet,
Zur Kaiserwahl 1619.
535
sondern zuvorderst und vor allen Dingen tranquillitas publica
durch Vermittelung des Churf. Collegij reparirt, uf daß hier-
nechst umb so viel desto sicherer, freier und ohne ungleichen
Nachklang und Verwieß so wol bei andern Ständen, als auch
der lieben Posterität zu der Wahl eines Haubts geschritten,
und ein solch subjectum darzu erwählet werden möge, bei
welchem bestendiger Fried und Ruhe im Reich und gleich-
meßige Justitia zu hoffen, und also hierdurch zuverhüten, daß
im widerigen nicht etwan unversehens, sonderlich bei den jetzt
in Schwang gehenden Kriegsverfaßungen ein solch Feüer im
Reich ufgehen möchte, welches hernacher so balden nicht zu
löschen. Und dieses alles können wir anderst nicht ermessen,
als daß es der güldenen Bull, des h. Reichs Satzungen und
dem alten ufrichtigen teutschen Vertrauen gemeß seie, dem
Reich und deßelben Ständen auch in viel Weg nicht wenig
daran gelegen sei, als daß man etwan einer geringen Zeit
halben, dardurch man zu dem erwünschten Friedenstand desto
ehender gelangen könte, viel und großen Nachdenkens pflegen
und darüber scrupuliren wollte. Und hierin, wie wir uns keinen
Zweifel machen, werden E. Ld. mit uns einig sein, auch ihre
Gesandten zu solchen scopo instruiren und abfertigen, daß sie
sich nemblich mit und neben den unseligen in keine andere
Handlung einlaßen, es werden dann zuvorderst ersprießliche
Mittel zu Erlangung Friedens in dem Königreich Böhmen und
mehrern Vertrauens im Reich selbsten gefunden und mögen
wir E. Ld. dabeneben freund-vetterlich nicht verhalten, daß
die Königl. Wrd. in Großbrittanien unser freundlicher geliebter
Herr Schweller Vater, vor wenig Tagen einen sonderbahren
Gesandten ins Reich zu dem End abgefertigt, welcher bei König
Ferdinando und den Ständen in Böhem einen Versuch thun
soll, ob noch Mittel zur Wiederbringung Friedens vorhanden
und bei beden Partheien statt finden möchten, und ist zwar
dieses alles uf des Königs in Spanien selbst Begehren geschehen,
als wir dann unsers theils von Herzen wünschen, daß solche
Schickung den vorgestellten Zweck erreichen möge, wir haben
jederzeit zu Frieden treulich gerathen, auch das unsere nach
Möglichkeit dabei gethan, seinds auch noch ferner zu thun er-
böttig, waran es aber bestanden, ist guter maßen bekannt, und
hat die Erfahrung geben, daß man sich nie sterker andern
536
Tadra.
theils in Verfaßung gestellt, als eben wan es uf den Wegen
der Interposition stehen wollen.
Der vertraülichen Communication deßen, waß an E. L.
die Stand in Böhem Königs Ferdinandi Person halben ge
langen lassen, und sie hinwieder geantwortet, - thun wir uns
freünd-vetterlich bedanken, und haben eben dergleichen auch
bei uns angebracht; wohin wir uns nun vernehmen laßen, das
werden E. Ld. aus der Beilag befinden, und will verlauten,
als ob sie die böhmische Stand entweder durch Schickung
oder Schreiben der Cron Böhem Notturft bei dem Churf.
Collegio noch ferner anbringen zu laßen Vorhabens sein sollen,
davon vielleicht E. Ld. mehrere Nachrichtung haben werden.
Wollten wir E. Ld. der Sachen hohen Notturft nach
freundlich nicht verhalten und seind derselben angenehme
freundvettex-liche Dienst zuerzeigen allzeit bestendig geneigt.
Datum Heilbron den 27. Juni Anno 1619.
E. L.
dinstwilliger Vetter und Sohn
allzeit
Friderich m. p.
IV.
Ludwig Landgraf zu Hessen an den Kurfürsten von Sachsen.
(Original dd. Darmstadt 28. Juni/8. Juli 1619. Fol. 211.)
Hochgeborner etc.
Eu. L. soll ich freundlich nicht veidialten, daß des Herrn
Chui-fürsten zu Mainz L. im Zurückreisen von Heidelberg zu
mir hieher kommen und wie ich anderster nit vermeiden
können mit gar guten Contento, S. L. haben mich belichtet,
daß des Churfürsten PfalzgTafen L. dem Könige Ferdinando
den Titel eines böhmischen Königs eine Zeit hero (ob S. L.
dem König schon vor diesem glückwünschet) nit geben wollen,
nunmehr aber auf seine des Churfürsten von Mainz L. freund
liche Ei'innerung hette sich Churpfalz L. dahin resolvirt, daß
sie dem König den Titul geben wollten. S. L. berichten mich
auch, daß des Churfürst Pfalzgrafen L. noch nit eigentlich sich
resolvirt, ob sie den Wahltag persönlich besuchen wollten oder
nit, sie haben aber des Churfürsten von Mainz L. gefi’agt, ob
Zur Kaiserwahl 1619.
537
S. L. darfür hielten, wann sie in der Person nach Frankfurt
kommen, daß Eu. L. auch alda persönlich erscheinen möchten.
S. L. haben geantwortet, daß sie solches nit wissen könnten.
Der Churfürst Pfalzgraf ist sobald den Tag, als der Churfürst von
Mainz von Heidelberg weggezogen, wieder uf der Post nach
Heilbrunn uf den Simonstag verreist, des Churfürsten Pfalz
grafen L. wie ich berichtet werde haben bishero gleich Eu. L.
auch der böhemischen Unruhe wegen, weil dieselbe I. L. so
viel die Oberpfalz betrifft auch gar nahe, Bedenken gehabt sich
zu resolviren der persönlichen Erscheinung wegen, sie haben
aber doch darbei vermeldet, daß sie gleichwol nit weit nach
Frankfurt hetten, sie. wollten sehen wie es sich schicken wollte.
Eu. L. überschicke ich auch hiemit meiner beschehenen
Vertröstung nach das eine Thierlein so ich mit von Malta
bracht und Cazelle genannt wird, wann es Eu. L. gefallen
möchte solle mir solches von Herzen lieb sein und
verbleibe mit bestendigem getreuen Herzen
E. L
Ludwig zu Hessen m. p.
Darmstadt den 28. Juni Anno 1619.
P. S.
Der Churfürst von Mainz hat dem Churfürsten Pfalz
grafen einen Ring vor 1200 Rth. verehrt, Sr. L. Gemahl ein
Kleinot vor 800 Th., auch S. L. Kinder auch ansehenlich
beschenkt. Des Churfürsten Pfalzgrafen L. haben dem Chur
fürsten von Mainz auch ein Ring mit gar einem schönen Dia
mant verehrt, welchen ich selber gesehen, . weiß aber nit was
er kostet.
V.
Instruction für die kursächsischen Gesandten (den Gtafen
Wolf von Mansfeld, Esaias von Brandenstein, Wolf von Lüt
tichau und Gabriel Tiinzel) zum Wahltag in Frankfurt.
(Concept fld. 28. Juni/8. Juli 1619. Fol. 162.)
Johann Georg etc.
— — — — Euch sambt und sonders ist gnug-
samb wißende, was maßen Gott der Allmächtige nach seinem
538
T a d r a.
unwandelbaren Willen und Wohlgefallen fast nunmehrvor dreien
Monaten die weilandt Röm. Kaiserl. Majtt. etc. aus diesem ver
gänglichen Jammerthal abgefordert, und dardurch das heil. röm.
Reich nicht allein seines Haupts entblößet, sondern auch Ihrer
seeligen Majt. Königreiche und Erblande in nicht geringer
Gefahr hinderlaßen worden.
Wann dann der hoch würdigste (Titul des Churfürsten zu
Mainz) sich der güldenen Bull und tragenden Ambts erinnert,
haben S. Ld. gebürliche Denunciation-schreiben an jeden Chur
fürsten ergehen und dieselbe durch Abgesandte in Beisein Nota
rien und Zeugen insinuiren laßen, darinnen zue bevorstehenden
Wahl den Ort als Frankfurt am Main, und den 10. Juli alten
Kalenders doselbst entweder persönlichen oder durch gnug-
same Gevollmäehtigte einzukommen beniemet und angesazt,
inmaßen uns dann solche Denunciation auch Benennung Ort
und Zeit üblichen Brauch nach gleichfalls geschehen und er
folget, welche wir auch angenommen und des Churfürsten zu
Mainz Ld. dahin beantwortet, daß wir uns der güldenen Bull
geines erzeigen wolten, so viel die sorglichen und gefährlichen
Zeiten würden zulaßen.
Ob wir nun wohl verhofft, es sollten die damals bevor
gestandenen Gefährlichkeiten sich wo nicht gänzlichen doch
in ichtwas und dergestalt geendert haben, daß wir ohne Gefahr
von unserm Churfürstenthumb und Ländern persönlichen ab-
kommen und dem hocknothwendigen Wahlwerk beiwohnen
können, so ist doch solches leider nicht erfolget, sondern sieder
ergangener Denunciation die Unruhe in dem benachbarten
Königreich Böliemb dermaßen zugenommen, daß stündlichen
nichts anders als unversehene Einfälle und Einlagerungen zu
befürchten und deßentwegen von unsern Landen uns weit zu
begeben Ambtshalber nicht gebühren will, dahero wir ver
ursachet worden, uns gegen unsere Mit-Churfürsten des persön
lichen Erscheinens halben Inhalts der Copey zu entschuldigen.
Wann wir uns aber darbei anerbietig gemacht, unsere Stelle
durch Abgesandte zuersetzen und euern Personen hierunter
zugebrauchen entschlossen, so werdet Ihr euch darnach achten,
damit den empfangenen Befehlichen zufolge ihr zu Frankfurt
am Main den 10. Juli ankommen und anlangen müget. Nach
eurer Ankunft bei des Erb-Marschalks des von Pappenheimb etc.
Zur Kaiserwahl 1619.
539
dahin abgefertigten Diener Erkundigung einziehen, wer unter
den Churfürsten persönlich, oder durch Abgesandten zue Stelle,
oder persönlich erscheinen möchte oder nicht, und do ihr er
fahren werdet, daß Chur-Mainzens Ld. persönlich angelanget,
euch bei derselben anmelden und umb Audienz ansuchen
laßen, im Fall aber dieselbige nicht zur Stelle, sondern allein
dero Abgesandte und ßäthe, und Ihr Gewißheit, daß S. Ld.
auch nicht möchten angelangen, die hierbei gefügte Vollmacht
auf eure Person gerichtet, sambt dem an S. Ld. haltenden
Schreiben durch zwei euers Mittel den Mainzischen ßäthen
einhändigen, zu gewöhnlicher Correspondenz anerbieten und
darbenehen suchen, das Schreiben Sr. des Churfürsten Ld.
alsbald zuzufertigen, darauf die anwesende und uns vorgehende
Churfürsten oder dero Abgesandte und ßäthe, und einen jeden
insonderheit ansprechende beigefügte Schreiben ihnen über
antworten, unsere Freundschaft, geneigten Willen, Dienste,
gnedigen Gruß und Gnade vermelden, den tödlichen Abgang
Ihrer seeligen Kaiserl. Majt. sambt unserer darüber empfange
nen Condolenz, sonderlich weil solcher bei dieser sorglichen
und ganz gefehrlichen Zeiten erfolget, so wohl die des Chur
fürsten zu Mainz etc. Ld. beschehene Denunciation und An
kündigung zur Wahl andeuten, und daß wir nichts Hebers ge
wünscht, als daß wir uns der güldenen Bull gemes bezeigen,
persönlich erscheinen, und das heil. röm. ßeich aufs eheste
hinwiederumb durch göttliche Ilülf und Verleihung mit einen
tüchtigen und qualificirten Haupt versehen können, anzeigen,
unser Außenbleiben aus denen euch bewusten und in dem an
die Churfürsten abgegangenen Entschuldigungsschreiben be-
findeten Ursachen excusiren, und endtlichen zu fleißiger Be-
rathschlagung vorfallender Puncten, Inhalts mitgegebener In
struction und zu allem dem was zue Beförderung des Wahltags
und Hinlegung der im Königreich Böhmen entstandenen weit
aussehenden Unruhe mag nützlichen und dienstlichen sein,
anerbietig machen.
Wir haben auch noch zur Zeit keine andere Nachrichtung,
als daß die in Ungarn und Böhemb König!. Wr. gleichfalls
persönlich erscheinen werde. Wann nun solches erfolget, wollet
ihr Ihrer Könl. Wrd. nach der Ordnung gleichsfalls ansprechen,
und was oben vermeldet, so bei andern Churfürsten vor- und
540
Tadra.
anzubringen, Ihrer Königl. Wrd. neben Ueberreichung beige
fügtes Schreibens auch anzeigen, außer desjenigen so der
Deliberation und Berathschlagung vorfallender Puncten ange
deutet, weil ein König zu Böhem bei den deliberationibus
nicht, sondern allein zu gewißen actibus pfleget erfordert zu
werden. Wegen den Chur-Brandenburgischen Abgesandten aber
euch auf ihr Angeben und Zuspi-echen mit gewöhnlichen Gegen
erbieten der Gebühr zu erzeigen wißen.
Und weil wir vermuthen, es möchten die Churpfälzischen
eine Zusammenkunft der weltlichen Chur-Fürsten Abgesandten
vor gewöhnlichem Rathgange, oder doch hernacher anstellen
und dergleichen conventus allerlei Mißtrauen, welches leider
mehr dann zu viel unter den Churfürsten albereit zubefinden,
zu causiren pflegen, wir aber daßelbe vielmehr zu vermindern,
dann zu vermehren geneigt:
So wollet hierinnen ganz behutsam gehen, und durch
allerhand dienstliche Motiven, so die Zeit euch an die Hand
geben wird, sonderlich des befahrenden Mißtrauen halber, und
daß Sie gleichsamb eine Trennung und Separation der Chur
fürsten praesupponirten, solche und dergleichen Conventus, do
sie begehren würden, abwenden, zu aller Correspondenz euch
sonsten anerbieten, mit dem endlichen Vermelden, daß Ihr
ohne dieß befehlichet des heil. röm. Reichs Nutz und Wohl-
fart neben den andern zuerwegen, insonderheit aber dahin euch
zu bemühen, daß das Inter- und Composition-Werk der böh
mischen Unruhe alsbald vorgenommen und darauf die Wahl
befördert werden möchte. Ferner habt ihr aus beigefügten
Schreiben der Herrn Directorn zu vernehmen, was sie der
bevorstehenden Wahl an uns gelangen laßen, dergleichen dann
auch erlangten Bericht nach an die andern weltlichen Chur
fürsten erfolget, und zweifeln wir ganz und gar nicht, es werde
eine ansehenliche Absendung von den böhmischen Ständen an
die sämbtlichen Churfiirsten abgefertiget, und dasjenige vor
und anbracht, auch mit embsichen Fleiß sollicitirt werden, was
angeregtes Schreiben in Buchstaben besaget.
Wann nun daßelbe geschieht und Sie sich bei euch ab
sonderlich anmelden und Audienz begehren werden, so wollet
dieselbe zwar hören, ihnen aber auf vorgehendes Gegenerbieten
Zur Kaiserwahl 1619.
541
anzeigen, daß wir uns des von ihnen erfolgten Schreibens wohl
wüsten zuerinnern, zweifelten auch nicht, sie ebenmeßig der
gegebenen Vorantwort würden eingedenk sein, daß wir nemb-
lichen solch Schreiben mit unsern Mit-Churfürsten dem Her
kommen nach wolten communiciren, die ingesambt daßelbige
erwegen undt nach Befinden dergestalt beantworten, wie es die
Churfürstliche Hoheit und Praeeminenzien und der Sachen Not-
turft erfordern würde, sie darauf mit ihrem Suchen an den Herrn
Churfürsten zu Mainz etc. als des heil. Reichs Erz-Canzlern,
oder dero anwesende Räthe weisen, die es ferner alsdann an
das Churfürstliche Collegium zu gesambter Berathschlagung
bringen würden. Sölten aber auch dieselbe euch eine Protesta
tion einliefern und zu Händen stellen wollen, solche nicht
annehmen, sondern gleicher gestalt an die Mainzische Canzelei
remittiren, mit dem Anhang, daß solches das Herkommen also
erforderte, undt ihr dem Erz-Cancellariat-Amt nicht vorzu
greifen, mit ihnen auch ferner über denen in angeregten Schreiben
angezogenen Puncten in kein Disputat euch einlaßen, sondern
es alles auf gemeine Berathschlagung verschieben.
Wann nun die praeparatoria also gemacht, und auf vor
gehende gebürliche Ansage man zum Rathgange gelanget,
werdet ihr zu bestimbter Zeit an den hierzu deputirten Ort
euch einstellen, unsere Session, welche ihr der Graff jedesmal
an unsere Stat halten sollet, einnchmen, auf die Mainzische
Proposition, worauf und wie viel Puncten dieselbe beruhet,
gute und fleißige Achtung geben, uns dieselbe zuschicken, und
fernerer Resolution hierüber erwarten, inmittelst aber nach
folgendes in gepührende consideration ziehen, und die vota
darauf richten.
Unsers Ermessens wird die Mainzische Proposition auf
dem Ausschreiben des Wahltags beruhen, die Wahl zum emb-
sigsten urgirt und die tractation capitulationis mit dem neuen
Haupt vor die Hand genommen werden wollen, darzu dann
Trier und Cöllns L. L. geneigt sein werden. Was Chur-
Pfalzens Ld. Meinung sein möge, ist uns unbewust, vermuthen
aber, es werde Ihre Ld. die Prorogation des Wahltags Vor
schlägen, bis die böhmische Unruhe gestillet. Derenthalben Ihr
auf solch Pfälzisches votum gute Achtung zu geben, ob man
zum Anfang in terminis generalibus verbleiben, oder wegen
542
T adra.
Wichtigkeit der Sachen die nachfolgenden Stimmen hierüber
zu vernehmen sich erkleren möchte, und do man es also vor-
brechte, möget ihr an unserrn Ort auch in generalitate illa
verbleiben, und dem Chur-Pfälzischen voto nicht vorgreifen,
würde aber Chur-Pfalz etc. in seinem voto auf prorogationem
des Wahltags gehen, alsdann an eurem Ort dahin vernehmen
laßen, daß uns nicht unbewust, zu was Ende von dem Herrn
Churftirsten zu Mainz etc. dieser Tag aus- und die sämbt-
lichen Churfürsten darzu beschrieben worden, es hette auch
Chur-Mainzens Ld. hieran billig undt recht und dasjenige
gethan, was deroselben Ampt und die güldene Bulla erforderte,
es were uns auch nicht unbekannt, was einem jedem Chur
fürsten diesfalls oblege und mehr angedeutete güldene Bull
auch sub poena denselben auferlegte, insonderheit aber wie
hoch und viel daran gelegen, daß das heil. röm. Reich förder
lichst wiederumb mit einem tüchtigen und wohl qualiticirten
Haupt versehen werden möchte, sonderlich bei diesen sorg
lichen und ganz gefährlichen Zeiten, da man eines Haupts wohl
bedürfte, auch ohne dies alle interregna tarn tempore pacis
quam belli vielen periculis und andern Ineommoditäten unter
worfen, daher desto schleuniger und ohne allen Verzug die
Ersezung hoch nothwendig, unsers theils weren wir auch geneigt,
dem Herkommen und der güldenen Bull ein Gniigen zu thun
und nicht zu verstatten, daß das röm. Reich deßenthalben in
Gefahr gesezt, die sämbtlichen Churftirsten deßen Verweis bei
Aus- und Inländischen und der werthen Posterität haben, oder
andern Anlaß gegeben werden möchte, auf solche Vacanz ein
Aug zu werfen und ichtwas anders zu practiciren.
Allein wolten wir auch dafür halten, dahin sonderlich zu
sehen sein wolte, damit solche Wahl frei, ohne Furcht und
Zwang und in persönlicher Gegenwart der sämbtlichen Chur
fürsten geschehen und erfolgen möchte. Nachdem aber vor
Augen, mit was vor großer Menge Kriegsvolk das heil. röm.
Reich umbgeben, auch in demselben fast bei allen Ständen sich
vor Kriegsverfassungen befinden, so köndte gar leichtlich davon
sinistre judicirt werden, wann bei solchen sorglichen Zeiten und
großen Kriegsrüstungen die Wahl vor die Hand genommen
würde, als were dieselbe nicht frei, sondern aus Furcht erfolget,
bevoraus wann der subjectorum halben Discrepantien mit unter-
Zur Kaiserwahl 1619.
543
laufen selten. So weren auch die sämbtlichen Churfürsten per
sönlich nicht zur Stelle, derer Gegenwart ganz nothwendig,
sondern hetten ihres Außenbleibens solche impedimenta anzu
ziehen, die da Inhalts der güldenen Bull erheblich, notoria et
in oculos omnium incurrentia weren, wolten anizo geschweigen
was von den böhmischen Ständen movirt und auf die Bahn
gebracht würde.
Aus diesen und andern Ursachen dann wir nicht vor
undienstlichen erachten wolten, daß mit der Wahl ichtwas
innen gehalten und dahin mit allem Fleiß der sämbtlichen
Churfürsten consilia gerichtet würden, wie das nunmehr über
hand genommene böhmische Unwesen, daraus alles anders
entspringet, durch dienliche Wege und Mittel componirt und
beigelegt, und alsdan mit mehrer Authorität und Ansehen ohne
einige Hinderniß oder Gefahr die Wahl schleünig befördert
werden möchte. Und solches könte den Churfürsten nicht ver-
weislich sein, oder dahin gedeütet werden, als theten die Chur
fürsten ihrem Ambt nicht ein Gnügen, oder wichen von der
güldenen Bull, alldiweil man bei den Reguln so stricte nicht
zu verharren pfleget, wann die necessitas urgens, welche ohne
diß den Gesetzen nicht unterworfen, ein anders erfordert, und
daßelbe Abweichen a regulis communi consilio und consensu
derjenigen, so es Macht haben, erfolget zuvorsichtig, man
würde sich hierinnen gar leichtlich vereinigen, weil doch die
consilia ad eum scopum gerichtet, die ausgeschriebene Wahl
schleünig mehr zu befördern, dann dieselbe auf die lange Bank
zu spielen, welches den sämbtlichen Churfürsten nicht gepühren,
ja verweislich und dero Ambt zuwider sein wolte. Hierbei
wollet ihr in allen eüren votis beharren, auch da mit einen
oder den andern Churfürsten oder dero Gesunden ihr zu reden
gelanget, solches mit Fleiß wiederholen, und was unsere eigene
Intention sei, Ihren Ld. und dero Räthen wol einbilden.
Würde man auch endlich sich bequemen und die Com-
position des böhmischen Unwesens der Wahl laßen vorgehen,
doch dergestalt das die Wahl alsbald auf die Composition ohne
Verzug hernach folge und zur Umbfrag käme, wie, wo und
wann solche Composition vorzunehmen, werdet ihr die vor
gehenden Stimmen wohl einnehmen und des Orts und Zeit
halben euch mit den mehrern bequemen, mit der fernem
544
T a d r a.
Anzeig, daß es gut, wann die Composition umb mehrere An
sehens willen in Gegenwart der sämbtlichen Churfürsten vor
genommen, alsbald bei dieser Zusammenkunft im Namen der
Churfürsten Ankündigungsschreiben an die Königl. Würd. in
Ungern und Böhem, so wohl die Stände des Königreichs
Böhmen, von den sämbtlichen Churfürsten unterschrieben ab
gingen, ihnen allerseits Ort und Zeit benennet, und durch
gnugsame Gevollmächtigte ohne hinder sich bringen zu erscheinen
angedeutet würde. Die Ursachen, welche zu solcher Composition
die Churfürsten bewegen sollen, achtet man vor unnötig zu
erzählen, dieweil sie bekannt, insonderheit aber soll sie darzu
bewegen ihr hohes tragendes Ambt, das Fundamental-Gesetz
und andere gute und heilsame Ordnungen, darinnen den Chur
fürsten eingebunden, ein wachendes Aug auf die benachbarte
Königreiche zue haben, damit sie in guten Frieden erhalten
und dem heil. röm. Reich durch dero Uneinigkeit nichts
gefährliches zugezogen werde, daß das Königreich Böhmen
ein vornehmes Churfürstenthumb, Lehen und Mitglied des
heilig. Reichs, die große Gefahr, damit das heilige Reich
albereit umbfangen und eines jeden eigenes befahrendes Unheil,
darein er mit Landen und Leuten kommen und gerathen
möchte, damit auch endlichen in- und ausländische Potentaten
und andere der sämbtlichen Churfürsten Sorgfalt und Wach
samkeit zu verspühren, und dieselben der Gedanken benommen
werden möchten, als seßen die Churfürsten stille, nehmen sich
dieser vor Augen schwebenden Noth nicht an, oder theten
dasjenige nicht, was ihr hohes Ambt erforderte. Was nun
allenthalben der Prorogation der Wahl und dann angedeuteter
Composition des böhmischen Wesens halben oder sonsten vor
laufen wird, sonderlich aber die böhmischen Abgeordneten
vor- und anbringen werden, hierüber erwarten wir eure under-
thenigste ausführliche Relationes, auf welche ihr alsdan jedes-
mals ichtwas mehrers in specie befehlicht werden sollet, als
anizo geschehen können. Solche Relationes wollet auf die
Frankfurtische Ordinari Post geben, damit sie nach Leipzig
gcbi’acht und uns von daraus zukommen mügen. Sollte aber
ichtwas eilends vorfallen, darüber ihr unsere Resolution schleunig
bedürftig, und die Ordinaritag dahero nicht erwarten köntet,
eine extra-ordinari Post, welche ungefehrlichen 12 R. kostet,
Zur Kaiserwahl 1619.
545
nehmen, und die Relationes darmit fortschaffen, die A.islag
auf solche extra ordinari Post soll euch in Rechnung paßirt
werden.
Hieran vollbringet Ihr etc.
Geben zu Dreßden den 28 Juni, Anno 1619.
VI.
Die kursäehsisehen Gesandten zu Frankfurt an den Kur
fürsten von Sachsen.
(Original dd. Frankfurt 13./23. Juli 1619. Fol. 228.)
Durchlauchtigster etc.
E. Churf. Gnd. geben wir hermit unterthenigst
zu erkennen, welcher gestalt den 10. dieses gegen Abend E.
Chrfl. Gnd. Befehlig zu unterthenigster gehorsamer Folge wir
alhier zu Frankfurt vormittelst göttlicher Verleihung, ungeachtet
des eingefallenen Regenwetters angelanget. Da wir berichtet,
daß der Churfürst zu Mainz Vormittag umb 10 Uhr neben dem
bei sich habenden comitatu albereit ankommen, folgendes den
11. dieses haben wir uns dem Herkommen nach bei dem Chur
fürsten zu Mainz etc. angeben laßen, und diesen Bescheid
erlanget, daß S. Chrfl. Gnd. den 12. Vormittag uns Audienz
verstatten wolten, welche Resolution wir mit unterthenigsten
Dank acceptirt, und haben uns bei Ihrer Churf. Gnd. zu
rechter Zeit eingestellet, neben gewöhnlicher Salutation, Ueber-
reichung der Vollmacht und des Credenzschreibens kraft haben
der Instruction kürzlichen vorbracht, welcher gestalt E. Churf.
Gnd. nicht wenig sorgfeltig, daß bei diesem ohne das betrübten
und gefährlichen Zustande des heiligen römischen Reichs der
tödtliche Abgang Ihrer seeligen Kai. Mait. erfolget, dahero
dann E. Churf. Gnd. ein herzliches Mitleiden und Condolenz
trügen, wolten auch nichts Hebers, dann daß vermüge der
beschehenen Denunciation, Ankündigung zur Wahl und der
güldenen Bull gemeß E. Churf. Gnd. sich hetten erweisen
undt in der Person erscheinen können, damit das heilige
römische Reich ufs eheste durch Hülf und Beistand des All
mächtigen mit einem tüchtigen und qualificirten Haupt wiederumb
versehen werden möchte. Wann aber aus erheblichen und hoch-
546
T a d r a.
wichtigen Ursachen, so nach der Länge und ausführlich von
uns erzehlet, E. Churf. find, bei solcher Gefahr und Kriegs
empörung aus dero Landen, Chur- und Fürstenthumen zu ver
reisen nicht gepühren wollte, sonderlich weil dero getreue und
gehorsame Landschaft kurz verrückter Zeit instendig und fle-
hendlich darvor gebeten, als wollten E. Churf. Gnd. deroselben
keinen Zweifel machen, Sr. Churfl. Gnd. würde solche erheb
liche Entschuldigung neben deroselben Mit-Churfiirsten vor
genugsamb erachten. Wir weren aber nicht desto weniger von
E. Churfl. Gnd. abgeox-dnet und dahin befehlicht, kraft habender
Instruction ixnd Vollmacht der Deliberation in vorfallenden
Sachen beizuwohnen, und alles dasjenige mit treuen Fleiß zu
befördern, was zu Fortsezung des Wahltags und Hinlegung
der im Königreich Böhmen entstandenen Unruhe nützlichen
und dienlichen sein mag, mit dieser Erklerung, daß E. Chrf.
Gnd. die von vielen undenklichen Jahren zwischen dem Erz-
Stift Mainz und dem hochlöblichen Churfürstlichen Haus Sachsen
wohlhergebrachte Coi’respondenz ihrestheils zu continuirn urbötig.
Darauf Ihre Churfl. Gn. ixnser Vorbi’ingen recapituliren
und durch dero Canzler folgender gestalt antworten laßen:
Ihrer Churfl. Gnd. were nichts liebei-s noch angenehmers zu
erfahren, dann wann E. Churfl. Gnd. neben allen den Ihrigen
sich bei guter bestendiger Gesundheit und glükseligen Zustande
deroselben eigenen Wunsch nach wohl befunden und begehrten
gnedigst, wir wolten bei ehester Post Sr. Churf. Gd. freund-
brüdeilichen Gruß und was dieselbe jederzeit liebs und guts
vermöchten, E. Chrf. Gnd. berichten und vei’melden. Und
obwohl die höchste und unumbgängliche Notturft in allweg ‘
erfordern wolle, daß bei diesem sorglichen und gefährlichen
Zustande des heil. röm. Reichs die sämbtlichen Churfürsten in
der Person dieser Wahl beigewohnet, damit alle bevorstehende
Gefahr und Unglück abgewendet, die vacii-ende Stelle mit
einem gnugsamb qualificirten Haupt wieder ersetzet, und die
Unruhe in den benachbarten Landen gestillet werden möchte,
so müsten doch Ihre Churf. Gnd. bekennen, daß die Ursachen,
so E. Churf. Gnd. tlieils schriftlich vor deßen, theils an izo
mündlich voi’bringen laßen, der Importanz und Wichtigkeit,
daß S. Churf. Gnd. E. Churf. Gnd. rebus sic stantibus billig
vor entschuldiget halten müßen, vernehmen aber gern, daß
Zur ivaiscrwalil 1619.
547
E. Cliurf. Gnd. ihre Stelle durch dero Gesanden zu vertreten,
und den vorfallenden deliberationibus mit Fleiß beizuwohnen
anbefohlen hetten etc.
Hierbei thun E. Churf. Gnd. wir die Forier-Zettel, so viel
wir vor dießmal erlangen können, hiermit übersenden, die
andern so bald sie einkommen sollen dieselben Eur. Chrf Gnd.
bei ehester Post gleicher gestalt zugefertiget werden.
So ist man des Churfürstens zue Trier, Cölln und des
Königs täglich in der Person gewertig. Und sollen E. Churf.
Gnd. unterthenigst nicht bergen, welcher gestalt wir unter
schiedliche Nachrichtung erlanget, daß die geistlichen Chur
fürsten die Wahl zum heftigsten urgiren, und solche fortzu
setzen instendig anhalten werden, mit Vorwendung, solches
sei ein Wahl- und nicht ein Compositionstag, deren eines dem
andern vigore aureae bullae billig vorzuziehen.
Dahero auch ezliehe der Meinung, die Gesandten der
böhmischen Stände nicht in die Stadt einzuquartiren.
Solches haben wir in großer Eil E. Churfürstl. Gnd.
unterthenigst berichten wollen, zu dero beharrlichen Churf.
Gnd. etc.
Geben zu Frankfurt den 13. Juli A. 1619.
E. Ch. Gd.
unterthenigste und gehorsambste
Diener
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
VII.
Die kursächsisehen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original cid. Frankfurt 15./25. Juli 1619. Fol. 244.)
Durchleuchtigster etc.
Euer Churf. G. haben den 13. liujus unter andern wir
auch dieses unterthänigst berichtet, als der Herr Erzbischof
Sitzungsbor. d. phil.-hist. *C1. LXXXVIU. Bd. III. Hft. 36
548
T a d r a.
und Churfüi'st zu Mainz etc. unser gnedigster Herr auf vor
gehendes gebührliches Angeben und gnedigste Audienz ver-
stattet, daß anstatt und von wegen Eu. Churf. G. bei solchen
Anbi’ingen zu Fortsetzung derer bishero zwischen den beiden hoch-
löblichsten Erzstift Mainz und Churfürstl. Hause Sachsens etc.
wohlhergebrachter und bestendig erhaltenen vertraulichen guten
Correspondenz wir uns unterthenigst anerboten. Solche Vertrau
lichkeit nun zu continuiren hat auf Befehlig seines gnedigsten
Churfürstens und Herrn der Churfürstl. Mainzische Canzler Herr
Doctor Nicol Gerson uns gestriges Tages zugesprochen und
nach fürgehender und wiederholte]- fleißiger Protestation, daß
sein gnedigster Herr gar nicht gemeint etwas bei uns an
bringen zu laßen, dadurch Eu. Churf. G. in einigerlei Weise
disgustirt oder offendirt werden könnte, wegen der hei der
Churfürstl. Mainzischen Canzlei von uns eingehändigten Voll
macht diese Erinnerung gethan, daß wann dieselbe künftig
abgelesen und darüber Rath gehalten werden sollte, S. Churf. G.
sich befalireten und die Beisorg trügen, solche vielleicht bei
den andern Churfürsten eine Difficultät und wohl eine Ver
hinderung am ganzen Hauptwerk verursachen und mit sich
bringen diirft’te. Dann zum ersten were die von uns einge
antwortete Vollmacht der in der goldenen Bull praescribirten
Formul nicht genieß, sintemal dieselbe praecise in formalibus
et matiyialibus eine richtige normam, welcher auch stricte
nachgegangen werden müßte, wie nemblich die Abgeordneten
zum Wahltage abgefertigt und gevollmächtigt werden solten,
vors andere die Erforderung und Ausschreiben eigentlich auf
eine kaiserliche Wahl und nicht einen Composition-Tag ge
richtet. Darauf betten sich zum dritten die andern Herrn Chur
fürsten verlaßen und ihrer vier sich anhero begeben, darunter
sonderlich König Ferdinand aller andern hochwichtigen ob
liegenden Geschäften und Verhinderungen hindenangesetzt nicht
ohne Gefahr seiner Königreiche und Erblande, wie auch die
anderen Herrn Churfürsten mit großen schweren Kosten diese
Reise und Mühe auf sich genommen, dessen ohne allen Zweifel
sie hetten geübriget sein und diesen Tag per legatos beschicken
können, wann sie gewußt oder vermuthet, daß man andere als
die Wahlsache tractiren würde. So setzte und bemerkte auch
zum vierten die güldene Bull, auf derer Observanz die Chur-
Zur Kaiserwalil 1619.
549
fürsten allerseits geschworen, drei terminos peremptorios oder
exclusivos, als zum ersten wann Chur-Mainz den Wahltag aus
schreiben, zum andern binnen welcher Zeit die Churfürsten
Zusammenkommen und zum dritten in was vor Zeit sie sich
mit der Wahl expediren und dieselbe enden und verrichten
sollen. Da man nun bei itziger Zusammenkunft andere Sachen
fürnehme und tractirte, würde zum wenigsten die zur könig
lichen Wahl bestimmte Zeit verfließen und also die güldene
Bull in diesem passu überschritten w.erden.
Zum fünften, ob man gleich vorwenden möchte, es könnte
die Zeit consensu electorum prorogirt werden, so wollte doch
hiebei Zweifel vorfallen, ob solches auch in der Herrn Chur
fürsten Macht und Gewalt stündte, als die mit einem treuen
Eyd ad observantiam der güldenen Bull und also auch der
darinnen benimbten Zeit verbunden und unter diesen W'erk
nicht allein das clmrfürstl. Collegium sondern auch andere
Stände des Reichs interessirt weren, die dann leichtlichen nicht
gestatten würden, daß die prorogation in arbitrio electorum
stehen sollte, weil solcher gestalt daraus leichtlichen folgen
könnte, daß die Herrn Churfürsten die Wahl mit höchstem
Nachtheil des Reichs länger aufziehen und verschieben oder
auch wohl gar keinen Kaiser wählen möchten.
Zum sechsten, obwohl der Maihzische Canzler darfür
gehalten, es möchten die Churpfälzischen und Brandenbur-
gischen des böhmischen Wesens halber gleichsfalls instruirt sein
und, daß solches vorliero möchte beigelegt werden, Erinnerung
thuen, so weren doch ihrer beederseits Vollmachten dem stylo
und oftgedachter güldenen Bull dem Buchstaben nach allent
halben gemäß, wie uns dann darvon Abschriften zugestellet
worden, die Eu. Churf. G. wir hiermit unterthänigst über
schicken.
Zum siebendten, so weren gleichwol noch etliche Chur
fürsten, sonderlich aber Trier und Cölln der Interposition halber
noch zur Zeit von keinem Theil ersucht.
Zum achten, wie deine allem aber würde keiner unter
Ihren Churf. Gd. gefunden werden, der ihme solche Composi-
tion nicht mit allen treuen Fleiß, Eifer und Ernst würde an
gelegen sein und an aller müglicher Beförderung derselben
36*
550
'£ a d r a.
nichts erwinden laßen, es könnte aber dieselbige wohl ohne
Praeposteration nach Verrichtung des Hauptwerks fiirge-
nommen und auf allen Fall durch die Räthe mit wenigem
Kosten als durch die Churfürsten in der Person tractirt und
verrichtet werden.
Ob wir nun wohl auf ein und das andere ihme dem
Herrn Canzler unsere Gedanken Inhalts Eu. Churf. G. uns
mitgegebener Instruction wir eröffnet, insonderheit aber, daß
Eu. Churf. G. darfür hielten, daß solche Wahl frei, ohne
Furcht und Zwang und in persönlicher Gegenwart der sämbt-
lichen Churfürsten geschehen und erfolgen möchte, dasselbige
aber bei dem itzigen Zustande im Reich sich nicht wohl prac-
ticiren laßen würde, so könnte auch ohne Nachtheil und Ab
bruch der güldenen Bull der Wahltag mit einhelliger Bewilligung
derjenigen, so es Macht hetten, necessitate ita efflagitante wohl
auf eine Zeitlang prorogirt, dargegen aber das Compositionwerk
zum ersten vor die Hand genommen werden. Dieweil wir aber
befunden, daß er von seiner gefaßten Meinung zu weichen
nicht bedacht noch auf eine andere zu bringen gewesen, so
haben wir es auch dahin gestehet sein laßen und solches Eu.
Churf. G. gehorsambst berichten müßen, bevoraus weil allen
Anzeigen und eingenommenen Berichten nach es sich darfür
ansehen läßt, daß wann die geistlichen Churfürsten nun inge-
sambt neben dem Könige zur Stelle sein werden, sie ohne
einigen Verzug die Wahl befördert und fortgesetzt wissen und
haben wollen.
Wann dann gnedigster Churfürst und Herr wir die Bei
sorg trügen, was vor diesmal der Mainzische Herr Canzler
wohlmeinend discursweise uns angezeigt, daß, wann es zur
Deliberation kommen und zu Rath angesagt werden sollte,
wohl nomine totius collegii electoralis solches wiederholet und
aus Mangelung gnugsamer Gewalt, wie darfür gehalten wird,
etwan dadurch das ganze Hauptwerk aufgezogen oder sonsten
andere Ungelegenheit daraus erfolgen könnte, als wird zu Eu.
Churf. G. gnedigsten Gefallen von uns unterthenigst gestehet,
wie mit Ueberschickung einer andern Vollmacht oder sonsten
auf das des Churmainzischen Canzlers geschehenes An- und
Vorbringen in Gnaden gegen uns sie sich resolviren wollen,
deme dann hernachmals von uns unterthenigst nachgelebet
Zur Kaiserwulil 1619.
551
werden soll. Und Eu. Churf. G. unterthenigste gehorsame
Dienste zu leisten achten wir uns jederzeit pflichtschuldig.
Datum Frankfurt am Main den 15. Juli A. 1619.
Eu. Curf. Gr.
unterthänigste etc.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel in. p.
Wolf von Mansfeldt m. p.
VIII.
Die kursäehsisehen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten von Sachsen.
(Original dd. 16./26. Juli 1619. Fol. 248.)
. Durchlauchtigster etc.
Gleich wie wir diese unsere unterthenigste Rela
tion geschlossen und zum Umbsehreiben gegeben, ist wegen
des Herrn Churfürsten zu Cölln etc. uns angezeiget worden,
daß Seine Churfl. Gnd. gnedigst bedacht, auf unser hiebevor
geschehenes Anmelden uns gnedigste Audienz zu verstatten. Als
wir nun vor S. Churfl. Gnd. gelaßen worden, haben prae-
missis curialibus E. Churfl. Gnd. uns zugestelltes Creditiv-
schreiben Sr. Churf. Gnd. wir unterthenigst überantwortet, und
darneben dasjenige der Gepür nach verrichtet, was E. Churf.
Gn. uns mit gegebener Instruction in diesem passu besaget,
und sonsten dem Herkommen und üblichen Gebrauch, der bei
solchem Anträgen in acht genommen zu werden pflegt, gemeß
gewesen.
Darauf S. Ch. Gnd. sich des freundlichen Zuentbietens
und was deine ferner anhengig gegen E. Chfst. Gnd. freund-
väterlichen bedanket und darneben angezeiget, daß, wie lieb
und werth Sr. Churf. Gnd. zuerfahren gewesen, daß E. Churf.
Gnd. neben den Ihrigen in einem gliiklichen und ersprießlichen
Zustande durch göttliche Gnade und Verleihung sich befinde,
also wollen Sie zum höchsten gewünscht haben, daß E. Churf.
Gnd. alsbald anfangs in der Person alhier hetten sein und
552
T a d r a.
erscheinen können, dann E. Churf. Chid. bei diesem schweren
und wichtigen Werk mit dero hochansehnlichen Gegenwart
und Authorität viel nützliches und gutes dem ganzen Collegio
zum besten schaffen und zu Werk hette richten können. Die
weil aber E. Churf. Gnd. darvon durch angezogene Ehehaften,
so vor dißmal nicht abzuwenden gewesen, verhindert worden,
so müsten zwar Sr. Churf. Gnd. E. Churf. Gnd. freundvätterlich
entschuldiget halten, sie wolten aber doch nochmals sich gewiß
und gänzlichen getrosten, wann es zur Wahl, darumb dann
dieser Tag vornemblich angosezt worden, kommen und gelangen
soltte, E. Ch. Gnd. würden dem gemeinen Wesen zum besten,
sich aller Gepür zu erzeigen und, wofern es nur möglichen,
zu rechter Zeit wohl dero Gelegenheit nach alhier einzu
stellen wißen.
Sonsten ist der Herr Churfürst zu Trier gestriges Tages
auch alhero angelanget, so bald nun von Sr. Churfl. Gnd. uns
zur Audienz eine Stunde beraumet und angesetzet wird, in
maßen wir uns dann albereit unterthenigst ansagen lassen, so
wollen E. Churf. Gnd. habenden Befehlich nach wir unter
thenigst aufzuwarten wissen.
E. Churfl. Gnd. überschicken wir auch die Forierzettel
dererjenigen Herrn und Gesamten, so seiter unserer jüngsten
Relation alhier zu Frankfurt angelanget sein, so viel wir derer
bekommen haben können.
Es ist auch E. Churfl. Gnd. uns überschickter gnedigster
Befehl unterm dato den 6. dieses zu recht eingeantwortet worden,
welchem von uns gehorsamst nachgelebct werden solle.
Und E. Churf. Gnd. untertlienigste gehorsame Dienste zu
leisten etc.
Datum Frankfurt am Main den 16. Juli A. 1619.
E. Churfl. Gnd.
unterthenigste und gehorsamste
Diener
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tiintzel m. p.
Zur Kaiserwahl 1619.
553
IX.
Die kursächsischen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 19./29. Juli 1619. Fol. 308.)
Durchlauchtiger etc.
Wir wollen nicht zweifeln, Eu. Churf. G. werden nun
mehr unsere Relationes sub dato den 15. und 16. dieses zu
dero Händen bekommen haben und sollen Eu. Churf. G. unter-
thänigst nicht bergen, daß der Churfürst zu Trier etc. eodem
die Nachmittage umb vier Uhr auf beschehenes unterthänigstes
Suchen uns zur Audienz gnedigst erfordern laßen, da wir dann
zu unserer Ankunft in Ihrer Churf. G. Losament von dero
fürnembsten Officieren, Grafen, Herrn und von Adel stattlich
excipirt und zur Audienz begleitet worden und Eu. Churf. G.
uns mitgegebener Instruction zu gehorsamer Folge haben wir
anfänglichen die gewöhnlichen Complimenti, salutationes und
was deme anhängig gebührlichen verrichtet, auch Eu. Churf.
G. Schreiben zurecht überantwortet, Eu. Churf. G. vor diesmal
nicht erscheinen in besten entschuldiget, deroselben legitima
impedimenta mit Fleiß angezogen mit Andeutung, weil Eu.
Churf. G. aus den angezogenen Verhinderungen deroselben
Stelle vor diesmal nothwendig durch Gesandten zu vertreten
Verordnung thuen müßen, als hetten Eu. Churf. G- nichts
desto weniger uns ingesambt gnedigst auferlegt und befohlen,
den vorfallenden deliberationibits mit Fleiß beizuwohnen und
in allweg dahin zu sehen, damit die böhmische Unruhe gestillet
und die bevorstehende Wahl befördert werden möchte.
Darauf S. Churf. G. sich wegen der angebrachten Salu-
tation und freundtlichen Zuentbietens zum höchsten und freund-
briiderlichen bedankt mit herzlichen Wunsch, daß Gott der
Allmächtige Eu. Churf. G. dem heiligen Römischen Reich, dem
geliebten Vaterland teutscher Nation, wie auch deroselben Chur-
türstenthumb, Landen und Leuten zu besonderen Aufnehmen
und Gedeien eine geraume Zeit bei langem Leben, bestendiger
Gesundheit und aller Prosperität erhalten und mit zeitlicher
und ewiger Wohlfarth an Leib und Seel reichlich segnen wollte.
Und obwohl Ihre Churf. G. die Ursachen, so Eu. Churf. G.
wegen der persönlichen Nichterscheinung Vorbringen laßen, vor
554
T a d r a.
erheblich erachteten, dannoch aber hette Ihr Churf. Gr. nichts
Hebers noch angenehmers wiederfahren mögen, dann daß Eu.
Churf. Gr. dieser Collegial-Yersamblung beiwohnen, dero hohen
Verstand nach selbsten in diesen wichtigen Sachen als eine für
nehme Seule des heil. Römischen Reichs einrathen helffen mögen,
inmaßen dann viel vornehme Potentaten inner und außer Reichs
auf Eu. Churf. Gr. ein besonders Auge hetten und könnte Eu.
Churf. G-. Gegenwart und Authorität bei diesen sorglichen
Leufften in den bevorstehenden deliberationibus viel gutes ver
richten und dargegen Mißverständniß und besorgende Unge
legenheit abgewendet werden, wollte nicht zweifeln, Eu. Churf.
G. als ein hochlöblichster Churfürst, der da mit besondern
Ruhm in die Fußstapfen seiner hochgeehrten Vorfahren getreten,
welcher auch bei Mäniglich das Lob erlanget, daß Eu. Churf.
G. das heilige Reich und geliebte Vaterland teutscher Nation
von Herzen treulich und gut meinte, würde den Sachen ferner
hochverständig nachdenken und wo müglich bei noch wehrender
Versamblung in der Person sich einstellen und dem ganzen
Churfürstlichen Collegio treulich und brüederliche Assistenz
leisten und einrathen helfen. Unter dessen aber wollten S.
Churf. G. sich versehen, wir würden kraft habender Instruc
tion als treue Diener uns erweisen und das Wahlwerk so bald
müglichen befördern helfen. Haben uns darauf erboten, Sr.
Churf. G. treuherzige Erinnerung Eu. Churf. G. unterthenigst
und fideliter zu referiren und seind nach genommenem Ab
schiede von Sr. Churf. G. fürnehmen Officieren bis auf unsere
Wagen wieder begleitet und accompagnirt worden.
So bald wir in unser Losament wieder angelanget, ist
uns aufn Abend durch Mainz angesagt worden, den 17. Frühe
umb 8 Uhr an gewöhnlicher Stelle auf dem Römer zu erscheinen.
Da wir uns uun gehorsamblich eingestellet, sind der dreien
weltlichen Churfürsten Abgesandten durch den Mainzischen
secretarium in ein absonderlich Gemach gewiesen, die drei
geistlichen Churfürsten aber in der gewöhnlichen Rathstuben
verblieben, da wir fast eine ganze Stunde uns aufgehalten und
ist endlich der Mainzische Secretarius kommen, die pfälzischen
zu den geistlichen Churfürsten, weil ihre Vollmacht der gül
denen Bull gemeß, gefiihret uns aber wieder in ein ander
Gemach gebracht, da jeder geistlicher Churfürst zween dero
Zur Kaiserwahl 1619.
555
Räthe deputiret, welche uns auf solche Maß eine Vorhaltung
gcthau: Ihre gnedigste Churfürsteu und Herrn hetten die säch
sische Vollmacht durchlesen, erwogen und befunden, daß sie
der güldenen Bull nicht gemeß, derentwegen obgleich ihre
gnedigste Churfürsten und Herrn Ursach dieselbe zu difficul-
tiren, so wollten sie doch uns in praeparatoriis bei den consul-
tationibus admittiren, würden aber darauf bedacht sein, daß
wir wann zur Hauptsache oder Wahlwerk geschritten einen
andern Gewalt oder Vollmacht der güldenen Bull gemeß ein
antworteten und wie bräuchlichen uns legitimirten. Wir haben
den Räthen hinwieder zu verstehen geben, wir weren in jenen
Gedanken, unser bei der Mainzischen Canzlei eingeantworteter
Gewalt were der güldenen Bull nicht ungemeß, denn obgleich
die Composition der böhmischen Unruhe mit hineingerückt, so
were doch solches necessitas urgens, dabeneben reichskündig
und mäniglich wissend, daß ganzes Teutschland wegen des
böhmischen Kriegs in voller Verfaßung und an Reitern nnd
Knechten viel Tausend Mann auf die Beine gebracht, welches
aufgegangene Feuer zu dempfen und zu löschen gleichwol die
höchste und unumbgängliche Notturft erfordern wolle, dahero
wir nicht sehen könnten, was man vor Ursach, diese Vollmacht
so sehr zu difficultiren, wollten aber nicht unterlaßen, Eu.
Churf. G. solches unterthenigst zu referiren nicht zweifelnde,
Eu. Churf. G. würden sich hierauf nach Befindung gebührlichen
zu resolviren wissen.
Seindt hierauf in die ordentliche Rathstube gegangen und
ich Graf Wolf von Mansfeld Eu. Churf. G. Session einge
nommen; nach uns seind die Brandenburgische Gesandten, weil
ihre Vollmacht vor richtig erkannt, auch geholet worden und
hat der Churfürst zu Mainz alsbald nach Ergänzung des Chur-
fürstl. Collegii durch dero Canzler D. Nicolaum Gerson propo-
niren laßen, welchergestalt der Churfürst zu Mainz Inhalts
Kaiser Carl des Vierten aufgerichteten güldenen Bull den
tödtlichen Abgang Ihrer seel. Kaiserl. Mtt. dero Mit-Clmr-
fürsten zu erkennen gegeben, auch durch einen offenen Brief zu
diesem Wahltag citiren laßen, dessen allen würde man sich
gnugsam zu erinnern wissen. Daß nun die Churfürsten theils
in der Person theils durch ansehenliche Potschaften und Ge
sandten erschienen, solches erforderte des Reichs höchste Not-
556
T a d r a.
turft und were diesfalls der güldenen Bull gnuegsame Satis-
faction geschehen, und obwohl S. Churf. G. nichts liebers
gesehen, dann daß alle Churfürsten in der Person sich ein-
gestellet, welches dem gemeinen Wesen und Wohlstände des
Vaterlandes in viel Wege vorträglichen und nützlichen gewesen,
so müßten doch S. Churf. Gi. mit den eingewandten Excusa-
tionen, welche an sich Selbsten erheblich, vor diesmal zufrieden
sein, wollten demnach im Namen Gottes des Allmächtigen einen
Anfang zu diesem Tage machen und weil die deliborationes
sowohl was allenthalben vorlaufen möchte großer Importanz
und Wichtigkeit, so würde sich ein jeder des silentii erinnern
und die Gesandten, Räthe und Diener alles in großer Geheim
zu halten, S. Churf. G. dem Herkommen nach gewöhnlichen
Handschlag tlmn und leisten, welches also in gesambt unweiger
lich erfolget. Nach volnbrachter Angelobung hat Chur-Mainz
wiederumb Vorbringen laßen, welcher Gestalt aurea bulla ver
möchte und in sich hielte, daß die Churfürsten, dero Potschaften
und Gesandten in guter Securität und Gewahrsam bei der
gleichen Tagen und Zusammenkünften sich alhier aufhalten
könnten; derentwegen wollten S. Churf. G. zur Umbfrage
gestellt haben, ob nicht weil der Mittag herbei nahete und die
Zeit verfloßen auf den 19. der Rath und Bürgerschaft zu
erfordern, damit sie wie herkommen die gewöhnliche Pflicht
und Eyd leisteten. Darauf die vota einhellig dahin gangen,
daß solcher actus auf benannte Zeit celebrirt und gedachte
Pflicht angenommen werden sollte, wir haben in unsern voto
aber uns reservirt, daß durch diesen actum wir Eu. Churf. G.
und dero uns mitgegebenen Instruction und Befehlich nichts
begeben noch derogiren laßen könnten, es ist aber aus ein
gefallenen wichtigen Ursachen diese Eydsleistung zu anderer Zeit
differirt worden.
Hierbei sollen wir Eu. Churf. G. unberichtet nicht laßen,
welcher Gestalt der Churfürst zu Mainz den 18. dies uns
ersuchen laßen, nachmittage umb 2 Uhr bei seiner Churf. G.
aufzuwarten, wie wir uns nun zu rechter Zeit gehorsamblich
eingestellet, haben Sr. Churf. G. allein abwesend dero Räthe
vorbracht, S. Churf. G. wüßten sich der Vertraulichkeit, so
zwischen dem Erzstift Mainz und dem Churhause Sachsen von
vielen undenklichen Jahren gewesen, gar wohl zu erinnern, zu
Zur Kaiserwalil 1619.
557
Continuirung derselben könnten Ihre Churf. G. nicht unter
laßen, uns zu berichten, daß die Pfälzer ihr gestriges Tages
in pleno gegebenes votum wegen des Eydes der Bürgerschaft
und Securitat der anwesenden Churfürsten und dero Gesandten
ezlicher maßen in dubium ziehen und allerei Difficultäten
erregen wollten, inmaßen dann heute Vormittag umb 8 Uhr
der Herr Oberhofmeister, Graf Hans Albrecht von Solms etc.
bei S. Churf. G. gewesen, sich kraft habenden Befelchs wegen
Chur-Pfalzens zur Vertraulichkeit neben Ueberantwortung eines
Credenzschreibens anerboten und sonderlich gesucht, daß mit
der Wahl nicht geeilet, sondern die Compositio der böhmischen
Unruhe vorhergehen möchte. Darauf sich Chur-Mainz erklärt,
dem Herrn Grafen würde noch gutermaßen wissend sein, was
jüngsten zu IPeidelberg, da Ihre Churf. G. beederseits zusammen
kommen und in Freundschaft und guter Nachbarschaft sich
freundlich besprochen und ersehen, der Verlaß allenthalben
gewesen, nemlich Ihre Churf. G. zu Mainz wollen fast Zusagen,
durch dero Mit-Churfürsten es dahin zu dirigiren, daß die
Königliche W. die ganze traetationem wegen der böhmischen
Unruhe dem Churfürstlichen Collegio sollte lediglich anheim
stellen, man wollte nur vermög der güldenen Bull der Citation
und zu rechter Zeit ausgefertigten Denunciationschreiben die
Wahl vorher gehen laßen, mit welchen Abschied dann als der
Churfürst Pfalzgraf zufrieden gewesen und acquiescirt, damit
in und außerhalb Reichs man nicht in die Gedanken gerathe,
die Churfürsten wären nicht mit einander ein io-, könnten sich
der Wahl nicht vergleichen und müßten also mit großen vor
geblichen Unkosten und Nachtheil derer Lande und Leute
alhier liegen. Begehrten demnach gnedigst, weil S. Churf. G.
es teutsch und aufrichtig mit dem Reich meinete und sich aller
Treue zu uns den Sächsischen Abgesandten versehe, wir wollten
Sr. Churf. G. unsere Gedanken hierinnen eröffnen oder zum
wenigsten die Churpfälzischen dahin persuadiren, damit gleich-
samb zum Anfang nicht mehr Mißtrauen causirt, sondern das
bevorstehende Wahlwerk in guter Freundschaft fortgesetzt und
befördert werden möge.
Darauf gegen S. Churf. G. wir uns nachfolgender maßen
unterthenigst vernehmen laßen: Wir weren auf Sr. Churf. G.
Erfordern gar willig erschienen und was S. Churf. G. in Ver-
558
T a d r a.
trauen uns angedeutet solches hetten wir mit gebührender
Reverenz angehört, erachten uns schuldig, kraft habender
Instruction so viel dieselbe mit sich brächte vertrauliche Com-
munication mit Sr. Churf. Gr. Räthen zu halten und erinnerten
uns gutermaßen, was gestriges Tags im Churfürsten-Rath zur
Umbfrage gestellet worden und daß unanimiter dahin geschlossen,
einem Ehrbaren Rath der Stadt Frankfurt anzuzeigen, sie und
ihre Bürgerschaft sollte auf kommenden 19. dieses sich gefaßt
halten, auf daß wann sie erfordert den gewöhnlichen Eyd den
Churfürsten ablegen könnten, doch were im Sächsischen voto
mit annectirt worden, unbeschadet desjenigen, so sie vermög
ihrer Instruction noch vorzubringen, demselben sollte im ge
ringsten nichts derogirt noch entzogen sein, darbei ließen wirs
an unserm Ort nochmals bewenden. Daß dann vors andere
Ihre Churf. Gr. uns gnedigst angedeut, welcher gestalt heutiges
Tages der Graf von Solms etc. sich angeben und mit Ihr
Churf. G. in ein Gespräch eingelaßen, darbeneben wegen seines
Herrn des Pfalzgrafen gesucht, gebeten und was demselben
mehr anhengig gewesen, vor solche vertrauliche Communication
theten wir uns nicht allein unterthenigst bedanken sondern
weren auch erbötig, es gegen Eu. Churf. G. unterthänigst zu
rühmen und wollten gleichwohl Sr. Churf. G. im Vertrauen
nicht bergen, daß kraft habender Instruction wir gleicher
Gestalt befehlicht, mit allem Freiß zu erinnern, daß von der
böhmischen Unruhe und wie dieselbe gänzlichen componiret
und beigeleget nothdtirftig deliberiret und alsdann die Wahl
befördert werden möchte, wollten nicht hoffen weil urgens
necessitas vorhanden, ganz Teutschland in armis und Ver-
faßung sich befünde, S. Churf. G. uns ferner denken würde,
daß wir zu rechter Zeit, wann sich die occasion praesentirte
Eu. Churf. G. Gedanken wegen vielgedachter böhmischen
Unruhe eröffneten und dasjenige votirten, was unsere Instruc
tion besagte, auch unsern teuren geleisteten Pflichten genieß
were. Und solches hetten wir aus rechten treuen teutschen
Herzen Sr. Churf. G. zu entdecken die Notturft zu sein erachtet.
Dies unser Vorbringen, so mit mehrern und hierzu dien
lichen rationibus ausgeführet, haben S. Churf. G. sehr wohl
aufgenommen, zu fernerer vertraulichen Communication sich
erboten und darneben resolvirt, S. Churf. G. könnten keinen
Zur Kaiserwalil 1619.
559
Gesandten verdenken, daß er seines Herrn Befeblich kraft
liabender Instruction in gebührliche Acht nehme und in collegio
proponirte mit Begehren, den Pfälzischen und andern, wann sich
etwan Difficultäten über Verhoffen ereigen wollten, freund
lichen zuzusprechen, damit das Ende, darumb diese Tagfahrt
principaliter angesetzt, erreichet, Fried und Ruhe im Reich
gestiftet und alle besorgende Ungelegenheiten abgewendet
werden möchten, wir sollten zu Sr. Churf. G. das Vertrauen
haben, daß S. Churf. G. hierunter nichts anderes suchten,
dann die Wohlfahrt, Aufnehmen und Gedeyen des geliebten
Vaterlands teutscher Nation. Sonsten beschwerten sich S. Churf.
G., daß die Stadt Frankfurt unnötiger Weise viel Fußvolks
geworben, frembde Befehlichshaber, so andern mit Pflichten
verwandt, herein genommen, welches leicht große Gefahr und
Mißverstand verursachen möchte.
Ohngefähr eine Stunde hernach, wie wir in unser Losa
ment ankommen hat sich ein Tumult erhoben vor dem Einzuge
Ihrer Königl. W. zu IPungarn und Böhmen, welcher ungefehr
umb 5 Uhr mit Miethkutschen und wenig Pferden erfolgte,
darüber ein Cöllnischer todt blieben und etzliehe beschädiget
sein sollen; wann aber in dieser Sachen zu inquiriren angeordnet
und, wer die authores eigentlich gewesen, Nachrichtung einge
zogen werden muß, als sollen Eu. Churf. G. die particularia
bei ehester Gelegenheit zuegefertiget werden.
Heut umb 7 Uhr seind wir wiederumb auf Erfordern zu
Rath gangen, da etzliehe Sachen proponirt wurden, weiln sie
aber wichtig, ist die Consultation derselben bis Morgen pro-
rogirt und nur dieser drei nachfolgenden Punkten halber Ver
gleichung getroffen worden: Erstlich ist vor gut angesehen,
weil ein Ehrbar Rath formulam juramenti zuvor begehrte zu
sehen, daß ihme eine Notul gefolget, dann einem jeden zu
wissen von nöthen was er schwören soll; zum andern, so bleibet
es zwar bei der Disposition aureae bullae, daß jeder Churfürst
mit 200 Pferden in Frankfurt zum Wahltage einziehen mag,
daß aber der Rath Köche, Keller, Drabanten, Musicanten auch
darunter rechnen wollte, solches were wider das Herkommen und
gebührete dem Rath als einem niedrigen Stand nicht, über die
hohen und sonderlich über die Churfürsten zu cognosciren; zum
dritten hat man sich verglichen, den böhmischen Abgesandten zu
560
T a d r a.
dero Ankunft durch den Erb-Marschalchen andeuten zu laßen, sie
wollten sich in der Nähe aufhalten, in etwas gedulden, sie würden
des Quartierens halben förderlichst Resolution erlangen.
Wir haben auch Eu. Churf. G. Befehlich noch unterm
dato Dresden den 6. Juli uns bei den Pfälzischen Rüthen,
an welchen die Brandenburger dependiren, mit guter Gelegen
heit und unvermerkt der bewußten Sache erkundiget, welche
zwar gern den titulum 20. in aurea bulla dahin wie die Böhmen
verstehen wollen, ließen sich aber vernehmen, sie hetten nicht
in Befehlich des Königs erlangte jura, possessionem oder anderes
anzufechten, es möchte von Böhmen herkommen, also daß aus
vielen Umständen abzunehmen, w r eil Pfalz dom Könige durch
Gesandten gratuliren, den Titul eines böhmischen Königs vielmals
geben laßen, dieser passus möchte von ihnen wohl unangerührt
bleiben, oder da sie es gleich in votis gedächten nichts denn Un
willen, Feindschaft und andere Ungelegenheit darvon bekommen.
Wann dann gnedigster Churfürst und Herr wir nunmehr
die gewisse Nachrichtung, daß die Catholischen das Wahl werk
zu befördern ihnen inständig angelegen sein laßen und nicht
vermutlien können, daß die Composition der böhmischen Unruhe
der Wahl vor diesmal vorgezogen werde, ungeachtet daß wir
morgendes Tages mit gar guter Bescheidenheit Eu. Churf. G.
Instruction nach angeregte Vergleichung mit allem Fleiß wie-
derumb urgiren wollen, als bitten wir ganz unterthenigst, Eu.
Churf: G. wolle auf solchen Fall uns förderlichst mit gnedigster
Resolution vei'sehen, damit wir in einem und dem andeni nicht
zu viel oder zu wenig thun und verrichten mögen, welchem
Eu. Churf. G. Befehlich, so bald wir denselben erlangen, stricte
xinterthänigst xxnd gehorsambst von uns naclxgelebet werden soll,
dann Eu. Churf. G. zu Tag und Nacht unterthänigste gehor-
sambste Dienste zxx leisten, ei'kennen wir uns nach höchstem
Vermögen pflichtschuldig.
Datum Frankfurt a. M. den 19. Juli A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthänigste etc.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
Wolf von Mansfeld m. p.
Zur Kaiserwalil 1G19.
561
X.
Die kursächsischen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 20./30. Juli 1G19. Fol. 318.)
Durchlauchtiger etc.
Den 20. dieses seind die geistlichen Churfürsten und der
weltlichen Abgesandten Früh umb 7 Uhr an gewöhnlicher Stelle
wieder Zusammenkommen und weil zweierlei zur Umbfrage
principaliter gestehet, erstlicken, ob der böhmischen Stände
Gesandten sollten alliier einquartieret und von ganzen Collegio
gehöret und ob vors andere die compositio der böhmischen
Unruhe sollte der Wahl vorgehen? Die Catholischen waren in
denen Gedanken, weil gleichwohl der König zur Stelle und sie
sollten eingelaßen werden, es möchte Ihr Königl. W. allerlei
Nachdenken verursachen, als wollte man derselben dieses zu
sonderbaren Despect wiederfahren laßen, inmaßen dann Ihre
Königl. W. durch ein Schreiben an die Churfürsten und an
wesenden Gesandten darvor gebeten und contradicirt. Den
andern Punkt betreffende wollten sie keineswegs der Meinung
sein, daß die gedachte Handlung dem Wahlwerk zu pi aeferiren
were, dann solches contra expressam literam aureae bullae;
Sie weren mit schweren Unkosten in der Person anhero kommen,
ihrem Churfürstlichen Ambt gnugsame Satisfaction zu thun,
sollten sich alsobald dieser Differentien unterfangen, da weder
Trier noch Cölln oder andere darunter ersucht den Böhmen, so
bishero keine gütliche Handlung einreumen wollen, gleichsamb
entgegengehen, unter dessen mit großen Schimpf und Despect
alliier liegen, welches ihnen in und außer Reichs bei andern
Potentaten ganz verkleinerlich; wann sie das gewußt, hetten
sie diesen Tag wie andere auch durch Gesandten besuchen
laßen können, wollten nicht hoffen, daß man ihnen dergleichen
zumuthen würde, nach vollbrachter Wahl wollten sie gerne
befördern, was nur zu Hinlegung dieser Unruhe immer nützlich
und dienstlich sein möchte. Pfalz und Brandenburg halten die
Kinquartirung und Audienz vor nötig wie auch daß Fried und
Ruhe in Böhmen und sonsten im Reich gestiftet werden möchte,
und hat sonderlich Brandenburg, wie Eu. Churf. G. bei neehster
Post berichtet werden sollen, sein Vorbringen zimblich hart
geschärffet, wir aber haben unser votum, wie Eu. Churf. G.
562
T a d r a.
uns solches in dero Instruction mitgegeben, gebührlichen mit
Glimpf und Bescheidenheit vorbracht, befinden aber allen
Umbständen nach, daß sie auch mit unserm voto nicht zufrieden,
derentwegen dann Mainz unsere Zusammenkunft und Delibera-
tion bis auf ferner Ansagen gestehet.
Wann dann, gnedigster Churfürst und Herr, wir unserer
Instruction verhoffentlicli nunmehr eine unterthänigste Gnüge
gethan und bei künftigen Bathgängen, wann die Catholischen,
wie wir gewiß darfür halten, auf ihrer beschlossenen Meinung
verharren, ohne weitern Befehl nicht viel würden verrichten
können, sondern vielmehr, wann wir gleich unser Votum instendig
urgirten, zu Trennung und anderen besorgenden Offensionen Ur-
sach geben würden, als haben wir in großer Eil, so bald wir vom
Römer kommen und ehe die Post abgangen, unsern schweren
Pflichten nach Eu. Churf. G. den jetzigen Zustand entdecken
sollen mit gar unterthenigster Bitt, Eu. Churf. G. wollen unsere
schuldige Sorgfältigkeit in Gnaden vermerken, und so bald immer
zu beschehen möglich mit gnedigster Resolution in einem und
dem andern uns versehen. Solches erfordert jetziger Gelegenheit
und Zustand nach die höchste Nothdurft und Eu. Churf. G.' unter-
thenigste treue Dienste zu leisten seind wir bereit und willig.
Datum Frankfurt a. M. den 20. Juli. A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthänigste etc.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
Wolf von Mansfeld m. p.
XI.
Protokoll einer Berathung der Kurpfälzischen und Mainzischen
Räthe, ob der Wahltag wegen der böhmischen Unruhe zu ver
schieben sei.
(Copia ohne Dat. [Juli 1619.] Fol. 301.)
Chur-Pfalz: Anhalt, Canzler Grün, Johann Dietrich von
Schönberg haben Chur-Mainz in praesentia Herrn von Metternich,
D. Gereon, Vitzthumbs zu Aschaffenburg, Canzlern anbringen
laßen: Bedanken sich des freundlichen Erscheinens, möchten
Zur Kaiserwahl 1619.
563
sonsten dero Gutachten wegen des Wahltags, weil das böhmische
Wesen jetzo so gefehrlich, gern vernemben, dann es darfür
gehalten würde, daß zur Vorkombung großem Unheils dies
Feuer vor dem Wahltag gedempfet würde, damit die Chur
fürsten desto sicherer die Wahl eines Römischen Königs für
nehmen könnten, vermeinen also, es were gut, den Wahltag
etwas zu prorogiren, auf solchen Fall dürften Sachsen und
Brandenburg auch in der Person erscheinen. Die Böhemb
sollten die von Kaiserl. und Königl. Mtt. angebotene Gnad und
Milde noch den Frieden nicht so gar ausgeschlagen haben, daß
aber der Wahltag deßwegen sollte prorogirt und das Reich
ohne Idaubt gelassen werden, könnten sie bei sich nicht befinden,
were unverantwortlich und den Churfürsten praejudicirlich, die
Ausländischen würden ein wachendes Aug darauf schlagen und
könnten wohl größere Inconvenienzien daraus entstehen und
weil das böhmische Wesen sich nun sehr weit belaufen thete,
auch ungewiß were, wie bald dasselbe zu accommodiren, were
nicht thunlich, daß die Wahl auf ein so ungewisses ausgestellet
werden sollte, dann bei den Interregnis die übel affectionirten
des Reichs, dadurch die Wahl zu bestricken, eine gewünschte Ge
legenheit hetten, welches den Churfürsten verringerlich, dahin
gegen wenn das Reich mit einem Idaubt versehen die böhmischen
Sachen sich desto besser hinlegen laßen würden, darzu der
Churfürsten Zusammenkunft eine erwünschte Gelegenheit.
Pfalz: Man were der Meinung nicht, die Wahl zu ver
hindern, sondern sehen auf den gemeinen Nutzen, hielten darfür,
es sollte den Churfürsteu nit benomben sein einen Wahltag zu
verschieben, wissen nicht wer sie dessen verdenken sollte, daß
auch die böhmischen Sachen nach vollendeter Wahl besser
accommodirt werden könnten, glaubte man wohl, da die Wahl
auf einen fallen sollte, so mit dem böhmischen Wesen gar
nicht interessirt, sonsten aber würde die Handlung viel schwerer,
auch den evangelischen Ständen viel nachdenklicher sein, repe-
tirten nochmals, daß vielleicht durch die Prorogation Sachsen
und Brandenburg zu erwegen sein möchten.
Mainz: Müsten bekennen, daß sowohl bei Verschiebung
als Fortsetzung des Wahltags allerhand Nachdenken, wollten
doch ihren Mit - Churfürsten weder Ziel noch Maß geben,
befindeten aber bei sich, da bei der Prorogation durch be-
Sitzungsber. d. pliil.-liist. CI. LXXXVIII. Bil. III. Hft. 37
564
T a d r a.
sorgende größere Trennungen der Stände dem Reich einig
Unheil begegnen sollte, daß meniglich den Chupfürsten die
Schuld zumessen würde, welches sie auch nicht zu verantworten,
hingegen aber da auch schon durch Fortsetzung der Wahl
einig Ungemach erfolgen sollte, würden die Churfürsten, daß
sie der güldenen Bull nachgangen und ihr Ambt verrichteten,
wohl entschuldiget sein. Derowegen der negste Weg sich dem-
negsten an die güldene Bull zu halten, dieselbe vermöchte
Mainz zum Ausschreiben, die andere zu erscheinen, so were
der ausgeschriebene Termin so nahe, daß der Prorogation
halben nichts verordnet werden könnte, blieben also darbei,
daß die Wahl zu befördern, wegen des übrigen wollten sie
nicht disputiren, es könnte aber gesetzt werden, dieweil ein
Römischer Kaiser mit sondern hohen Pflichten und mehr als
kein anderer Stand dem Reich verbunden, auch derowegen
einen sondern großen Respect auf die Churfürsten und Stände
haben muß, man sollte seiner besser in tali statu als sonsten
zur Handlung mechtig, auch des Königreichs Böheim gesichert
sein, stelleten es doch alles zue der Churfürsten Schluß, ein
jeder Churfürst müße auf seine selbst Schuldigkeit sehen, dann
in der güldenen Bulla versehen, daß die Gesandten der Ab
wesenden Stelle ersetzen und die Wahl darumb nicht verschieben
•
sollten, hofften wann Pfalz erscheine, Sachsen würde sich auch
accommodiren, dann so viel des Königs Kriegsvolk belanget,
weren sie beide genugsam versichert und hetten sich der
geringsten Gefahr nicht zu befahren, bevorab weil sich der
König selbst hindangesetzt ihrer bekannten Ungelegenheit her-
außer zu begeben entschlossen, könnte auch da es von nöthen
noch mehr Versicherung gemacht iverden.
So viel verspüret worden hat Pfalz alles wohl aufgenommen
und zu Herzen gefasst.
XII.
Die kursäehsischen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 22. Juli/1. August. A. 1619. Fol. 323.)
Durchlauchtiger etc.
Eu. Churf. G. haben den 19. dieses wir geliorsambst zu
erkennen gegeben, daß die unterschiedliche von dem Churfürstl.
Znr Kaiserwalil 1619.
565
Mainzisclien Canzler auf Befehl seines gnedigsten Churfürsten
und Herrn in Rath und zur Umbfrage desselbigen Tags propo-
nirte Punkten, weil solche zimblich weitleufig und nicht von
geringer Importanz, auch die Zeit mehrern theils verfloßen
gewesen, es vor gut angesehen, daß solche den Sachen in
mittelst weiter nachzudenken bis auf folgenden Dienstag ver
schoben worden. Als man nun den 20. dieses genommenen
Verlaß nach in Rath wieder zusammen kommen und einen
Punkt nach dem andern in gebührliche Deliberation gezogen,
ist es zwar bei denen in unser Relation angedeuteten und
abgehandelten Punkten allerdings verblieben, daß nemblich
dem Rath und Bürgerschaft alhier die Notul des Eydes, welchen
sie dem hochlöblichen Churfürstlichen Collegio, solches in ihren
Schutz und Gewahrsam zu nehmen, dem Herkommen nach zu
leisten schuldig, sich darinnen zu ersehen, zuegestellet, des
gleichen ihnen der anwesenden Herrn Fürsten und Gesandten
Förierzettel überantwortet werden möchte, nicht zwar zu dem
Ende, daß bei ihnen dem Rath stehen sollt, hierinnen zu
erkennen oder Ziel und Maß zu geben, wie viel Diener ein
oder der andere Churfürst mit sich herein bringen oder alhier
in der Anzahl behalten möchte, dann solche cognitio einig und
allein dem Churfürstlichen Collegio zustünde, derer Churf. G.
sich über diesen Punkt mit einander künftig wohl zu ver
gleichen wissen würden, sondern damit sie Nachrichtung und
Wissenschaft betten, was und wie viel Diener ein jeder Chur
fürst in seinem Comitatu mit anhero gebracht, auf daß die-
selbigen von den andern frembden unterschieden werden und
der Rath dahero, wem und was sie vor Leuten diesen Collogial-
tag über Schutz und Schirm zu leisten schuldig weren, wissen
könnten.
Soviel den dritten im Churfürsten-Rath proponirten Punkt
anlanget, ob nemblichen die von den Herrn Directoren der
Cron Böhmen anhero abgefertigte Gesandten in die »Stadt und
hernacher ihre Werbung abzulegen zur Audienz in das Chur-
fürstl. Collegium zu laßen sein sollen, seind bei Beratschlagung
desselbigen ungleiche und widerwertige Meinungen vorgefallen,
dann die ^geistlichen Herrn Churfürsten sind in denen Gedanken
gestanden, weil die güldene Bull in diesem Fall gewisse
und klare Maß gebe, daß frembder Herrn und Potentaten
37*
566
'f a d r a.
Gesandten vor und bei der Wahl in der Stadt Frankfurt nicht
gelitten noch geduldet, sondern da deren darinnen zu befinden
sie weichen und lierausgeschafft werden müßen, so wollte notli-
wendig und schlieiilichen folgen, daß sie vielmehr nicht herein
zu laßen, bevorab weil der böhmischen Stände Abgesandten
Anbringen und Suchen dergestalt und also beschaffen, daß
demselbigen füglich und ohne sonderbaren Verweis nicht wohl
Statt und Kaum gegeben werden könnte, indeme sie Vor
habens wären, auch solches öffentlichen von sich geschrieben,
dem König Ferdinanden, welchen sie doch selber erwählet,
gekrönet und gehuldiget, zu ihrer Ankunft quaestionem Status
zu moviren und ipso excluso umb die Session wegen der
böhmischen Stände bei dem Churfürstl. Collegio anzuhalten,
welches dann dem Könige, wann sie hereingelaßen und solches
suchen sollten, zum höchsten zuwider sein würde, inmaßen
dann seine Majestät in einem sonderbaren derohalben an das
Churfürstliche Collegium abgegangenen Schreiben darfür gebeten.
Es könnten aber der Herrn Directoren Abgesandten wohl außer
der Stadt ihr An- und Vorbringen bei dem Churfürstlichen Collegio
schriftlich suchen und gebührenden Bescheidts darauf erwarten.
Dargegen aber der weltlichen Herrn Churfürsten anhero ab-
geordnete Räthe darfür gehalten, daß der böhmischen Stände
Gesandten an den Erbmarschall geschehenes Suchen wegen
Einlosirung in die Stadt und was demselbigen ferner anhengig
man ihnen füglichen nicht wohl würde verweigern und ab-
schlagen können, dann da solches nicht erfolgen und sie weder
in die Stadt noch zur Audienz gelassen werden sollten, würde
solche Verweigerung das vorhabende Werk der Interposition
der sambtlichen Herrn Churfürsten nicht leichter sondern viel
mehr schwerer machen, dann es allerhand ungleiche Gedanken
bei den Böhmen erwecken würde, wann sie trost- und hiilflos
gelaßen und keiner Audienz gewürdiget werden sollten, zu
geschweigen, daß das gute Vertrauen, welches sie itzo zu dem
Churfürstl. Collegio wegen bevorstehender Composition viel
leicht trügen und in dasselbige gesetzt, dadurch geschmälert,
abnehmen und fallen und sie wohl gar zur Desperation gebracht
werden dürften. ,
Es seind auch von den Brandenburgischen unterschied
liche Exempel, als von annis 1519 und 1562 angezogen, daß bei
Zur Kaiserwahl 1619.
567
WS1
Wahl tiigeri mit Einquartirung frembder und ausländischer Poten
taten Gesandten es anders, als von den Herrn Geistlichen vor
gegeben, gehalten worden. Dieweil aber vor dießmal sowohl
auch wegen des folgenden Punkts man sich einer gewissen
und einhelligen Meinung nicht vergleichen hat können, sind
diese Punkten bis zur künftigen Ansage und Consultation aus
gesetzt und verschoben worden. Inmaßen dann bei itzo ange
deuteten vierten Punkt die Herrn Geistlichen auch einer andern
und dieser Meinung gewesen, daß man vor allen Dingen den
Wahltag und was solchem anhengig befördern und fortsetzen,
hernacher aber das Interpositionwerk ingesambt an die Hand
nehmen solle, und solches aus denen Ursachen, daß die güldene
Bull in dem Fall wie es darmit zu halten gewisse Maß gebe,
so wäre das von Chur-Mainz verfertigte Ausschreiben nicht
auf eine Interposition sondern auf einen Wahltag gerichtet,
welchem zu Folge König Ferdinand sowohl die drei geistlichen
Churfürsten in der Person erschienen, da es sonsten durch
Gesandte mit viel wenigem Unkosten verrichtet werden und
geschehen hätte können; so wären auch etliche unter den
Churfürsten, als Trier und Cöln, derentwegen gar nicht ersucht
worden, daß man also nicht wissen könnte, ob zu Hinlegung
dieses Unwesens Ihrer Churf. G. Personen den Böhmen auch
annehmlichen oder nicht sein möchten und was dergleichen
mehr angezogen worden.
Dargegen neben den Churpfälzischen und Brandenbur-
gischen wir aus denen in Eu. Churf. G. uns mitgegebenen
Instruction befindlichen Ursachen, welche wir nach der Länge
angeführt, darfür gehalten, daß vor allen Dingen zu Hand
habung des Churfürstlichen Collegii Hoheit und Dignität auch
nach Gelegenheit des jetzigen betrübten Zuestands im Reich,
da fast ganz Deutschland in motu und Kriegsverfassungen
stünde, hochnothwendig sein wollte, zwischen beeden streitenden
Parteien die Friedenshandlung vorzunehmen und solche dem
Wahltage vorzuziehen. Nachdem aber solche beede Punkt,
wie oben gemeldet, denselbigen ferner nachzudenken, von
den geistlichen Churfiirsten aufgenommen worden, als soll
Eu. Churf. G. bei ehester Gelegenheit, wobei es endlichen
verbleiben, von uns unterthenigster Bericht überschickt
werden.
I
568
T a d r a.
Was den bei des Königs Einzug verschienenen 18. dieses
verübten Tumult, welchen Chur-Mainz und Cöln gar hoch
empfunden, betrifft, ist ingesambt dahin geschlossen worden,
im Namen des Churfürstl. Collegii es bei dem Rath gebühr
lichen zu anden, auch mit besondern Ernst und Fleiß daran
zu sein, damit der Rath es dahin richten wolle, daß solche
Thätlichkeiten künftig verbleiben und andere Ungelegenheiten
daraus nicht entstehen und man bei jetziger Zusammenkunft
sich derer zu beschweren haben möge. Und nachdem Eu.
Churf. Gr. wir in nechstem Bericht angedeutet, derselben von
solchen Tumult weitere particularia zuzuschreiben, ist es an
deme, daß Sontags den 18. Juli gegen Abend ungefehr zwischen
4 und 5 Uhren sich solcher Auflauf in der Stadt erhoben,
also daß die Bürger und dero Soldaten in geschwinder Eil zu
Wehren gegriffen, die Thor angesperret, die Ketten vor die
Gassen zugezogen, auch in solchen Tumult ein Churcölnischer
Sattelknecht vom Gaul gestochen worden. Ist aus einem Miß
verstände lierkommen, indem der Churfürst zu Mainz dem
König Ferdinando, weil S. Königl. W. nur gleichsamb auf der
Post mit Landkutschen ankommen etzliche Reisige entgegen
schicken wollen, zwischen welchen und der Wache am Thor
sich ein Wortgezänke erhoben, dardurch eine unbedächtige
Rede unter die Bürgerschaft kommen, als wollte man sich
etwan des Thores bemächtigen, ist aber bald wieder gestillet
worden.
Darbeneben berichten Eu. Churf. G. wir auch gehorsambst,
als verschienen 17. dieses das erste mal zu Rath angesagt
worden und die drei geistlichen Churfürsten auf dem Römer
am gewöhnlichen Ort und Stelle Zusammenkommen, haben sie
der Cognition, ob unsere eingehändigte Vollmacht der güldenen
Bull gemeß und also zuläßlichen oder nicht, ausgeschlossen
Churpfalz und Brandenburg allein angemaßt. Wann dann die
Pfälzischen und Brandenburgischen Abgeordneten solches
empfunden und daß solch Erkanntniß nicht vor die anwesenden
Churfürsten, so in der Person alliier, alleine sondern auch der
abwesenden Churfürsten Gesandten, derer Vollmachten richtig
befunden worden, zugleich mit gehörte; als haben die drei
geistlichen Churfürsten nach geschehener Zurede sich dahin
vernehmen laßen, daß solches nicht vorsetzlichen erfolget, den
Zur Kaiserwahl 1619.
569
andern Mit - Churfürsten auch was da fürgangen zu keinem
Nachtheil oder Einführung gereichen sollte, mit welcher Er
klärung die Churpfalzischen und Brandenburgischen endlichen
zufrieden haben sein können.
Sonsten haben bei dem König Ferdinando, als wir zuvor
gebiirlichen uns angeben laßen, den 20. dieses gnedigste Audienz
erlanget, da dann nach Vermeidung Eu. Churf. G. Condolenz,
wfelche sie über den tödtlichen Abgang der Röm. Kaiserlichen
auch zu Ungern und Böhmen Königl. Mtt. empfunden, sowohl
nach vollbrachter gewöhnlicher Salutation wir neben Ueber-
reichung Eu. Churf. G. uns zugestellten Creditiv-Schreibens
ferner an- und vorbracht, daß zwar Eu. Churf. G. nichts
Hebers 'gewesen dann daß sie Selbsten in der Person alliier
erscheinen und den Sachen, die alliier vorliefen, beiwohnen
hetten mögen, dieweil aber nicht allein Ihr. Königl. W. gut
wissend sondern auch in und außer Reichs offenbar und fast
weltkündig were, was es vor einen leidigen Zustand itzo mit
der Cron Böhem hette, dahero dann Eu. Churf. G. von Land
und Leuten sich anitzo zu begeben nicht rathsamb sein wollte,
als weren Eu. Churf. G. an solchem ihrem Vorhaben wegen
des persönlichen Erscheinens verhindert worden, uns aber an
Eu. Churf. G. Statt auhero abgefertiget, inmaßen wir dann
erbötig, uns auch schuldig erkenneten, alle demjenigen gebühr
lichen und gehorsamst nachzukommen, was Eu. Churf. G.
inhabende Instruction uns mit mehrern auferlegte.
Darauf Ihre Kön. W. durch Herrn Dr. Hegemüllern uns
wieder beantwortet und reiteratis curialibus sich der christ
lichen treuherzigen Condolenz und zuentbotenen freundlichen
Grußes gegen Eu. Churf. G. sich freund brüderlichen hin-
wiederumb bedanket, auch ferner anzeigen laßen, daß so lieb
Eu. Churf. G. es vielleicht gewesen, daß sie dieser Versamb-
lung persönlichen beiwohnen hetten mögen, also viel lieber
hetten es Ihre Kön. W. gesehen, daß solches im Werk also
erfolget were, müßten aber die wegen Eu. Churf. G. einge
wandte Entschuldigungen vor diesmal Statt und Raum finden
lassen, wollten aber doch nochmals verhoffen, wann es zu dem
actu electionis kommen sollte, Eu. Churf. G. würden von diesem
Werk, daran nicht allein unsenn geliebten Vaterland sondern
der ganzen Christenheit gelegen, sich nicht absondern, dann
570
T a d r a.
bei demselbigen sie wegen ihrer fürnehmen Churfürstlichen
Qualitäten viel gutes verrichten könnte. Hernacher remotis
consiliariis ad partem uns folgender maßen zugesprochen: daß
Ihre Königl. W. der Cognition und judicio des Churfürstlichen
Collegii sich in dem böhmischen Wesen itzo und künftig gerne
unterwerfen wollte, wofern es nur nicht wider seine Ehre und
Reputation liefe, daß man aber die jetzigen böhmischen Ab
gesandten, die dergleichen zu moviren befehligt weren, herein
und zur Audienz kommen laßen sollte, das könnte er keines-
weges verstatten noch nachgeben, wollte auch darfür gebeten
haben.
Als wir nun bei Ihr. Königl. W. sowohl einem und dem
andern alhier anwesenden Churfürsten, die uns allen in der
Person gnedigste Audienz verstattet, mit Ueberreichung Eu.
Churf. G. uns zugestellten Credenzial-Schreiben dasjenige ver
richtet, was wir vermöge Eu. Churf. G. inhabenden Instruction
zu thun schuldig gewesen, haben wir unsere Werbung auch
bei den Churpfälzischen Gesandten abgeleget und neben Ver
meidung Eu. Churf. G. gnedigsten Grußes und was solchem
ferner anhengig, ihnen Eu. Churf. G. an den Herrn Chür-
fürsten Pfalzgrafen haltendes Schreiben überantwortet, welche
gegen Eu. Churf. G. sich des zuentbotenen gnedigsten Grußes
ganz unterthenigst bedankt, auch sich anerboten hinwieder und
aus etlichen von ihrem gnedigsten Churfürsten und Herrn ihnen
anbefolileuen Sachen mit uns vertraulichen zu communiciren,
welches aber bis dato noch nicht erfolget.
Darneben überschicken Eu. Churf. G. wir auch Inhalts
beiverwahrten Verzeichniß etliche Copien, darvon Eu. Churf. G.
Wissenschaft zu haben wir unterthenigst eine Notdurft zu sein
erachten. Und Eu. Churf. G. unterthcnigste gehorsame Dienste
zu leisten achten wir uns jederzeit pflichtschuldig.
Datum Frankfurt a. M. den 22. Juli A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthenigste etc.
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
Zur Kaiserwahl 1619.
571
XIII.
Die kursächsisehen Gesandten zn Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 22. Juli/1. August 1619. Fol. 330.)
Durchlauchtigster etc.
Wir haben in diesem itzo an Eu. Churf. Gr. verfertigten
und abgeschickten unterthenigsten Bericht unter andern auch
gehorsambst mit angezogen, warumb und aus was Ursachen
man verschienen Dienstags der zweien Punkten halben zu
keiner Gewißheit und einhelligen Schluß gelangen hat können,
ob nemlichen das wegen der entstandenen böhmischen Unruhe
den weltlichen Churfürsten hochangelegenes Interpositionwerk
nicht am ersten zu tractiren und vor die Hand zu nehmen
und hernacher alsodann von der königlichen Wahl zu handeln,
sowohl wie es mit der Stände in Böhmen anhero abgefertigten
Gesandten zu halten, ob solche in die Stadt zu laßen, mit ihren
Anbringen zu hören, solche mit gebührenden Bescheide zu
versehen, oder was sonsten in einem und dem andern vorzu
nehmen und anzuordnen sein solle, dann solche beede Punkt
damals ihrer Wichtigkeit nach und derer darbei mit einge
fallener unterschiedlicher Meinung wegen bis auf ferner Con-
sultiren verschoben und ausgesetzet worden. Wir haben uns
aber darneben unterthenigst anerboten, wie solche künftig
ablaufen und worbei es endlich verbleiben möchte, darvon
Eu. Churf. G. mit ehester Gelegenheit ausführlichen Bericht
einzuschicken. Gleichwie nun itzt gemelte Relation wir ver
fertiget und zum Umbschreiben haben geben wollen, ist von
der Churf. Mainzischen Canzlei uns angesagt worden, den 22.
dieses an gewöhnlichen Ort wieder zusammen zu kommen.
Als nun solches erfolget, haben die beeden geistlichen Chur-
fiirsten Trier und Cöln auf geschehene Umbfrag anbringen
laßen, daß Ihren Churf. G. die im Königreich Böheim ent
standene Unruhe und Empörung von Anfang hero zum höchsten
zuwider gewesen und schmerzlichen zu Herzen gegangen, betten
auch nichts Hebers gesehen noch wünschen wollen denn daß
solch anglimmendes Feuer alsobald in der Asche gedempft und
gelöscht were worden, damit es nicht weiter umb sich greifen
572
T a d r a.
und nicht allein die Cron Böhmen sondern auch die benach
barte und anstoßende Länder anstecken und verderben möchte.
Ihre Churf. G. weren zwar zu Hinlegung und Richtigmachung
dieses Werks niemals ersuchet worden, sie miißen sich aber
darbei erinnern, was ihr hochtragendes Churfürstliches Ampt
erforderte und mit sich brächte, wollten demnach nicht unter
laßen sondern gar willig sich anerboten haben, auf alle Mittel
und Wege zu denken, wie dieses Unwesen gestillet und, so
viel zu geschehen müglichen, beigelegt und Friede getroffen
werden möchte, auch darbeneben den weltlichen Herrn Chur-
fürsten zu bedenken anheim gestehet haben, weil sie je so
hart darauf dringen theten, daß vor diesmal das Interposition
werk der angestellten Königlichen Wahl Vorgehen und am
ersten fürzunehmen, ob es nicht ein Weg und rathsamb sein
sollte, daß man bei itzo wehrender Zusammenkunft die Praepara-
torien zu solchen Composition-Tag machte, gewisser Ausschreiben
an beide streitende Theil mit einander sich vergliche, Zeit und
Ort, wann solche Handlung von dem Churfürstlichen Collegio
künftig voi’genommen wei'den sollte, darinnen benimmete und
alles dasjenige was sonsten zu Beförderung dieses Wei-ks nütz
lichen, gut und heilsamblichen, berathschlagen hülfe. Daß aber
der itzo angesetzte Wahltag so lang vei’schoben werden sollte
bis das böhmische Unwesen gestillet und beede kriegende Theil
mit einander verglichen würden, darzu und zu solchem Vor
schläge könnten, wollten und vermöchten sie sich nicht zu
verstehen. Dann sie vermög der güldenen Bull fundatam inten-
tionem vor sich hetten, binnen was vor einer Zeit der Wahltag
ausgeschrieben, was zu der Herrn Churfürsten Ankunft darbei
vorzunehmen und wie bald derselbige hernacher geendet und
vollbracht werden müßte, solcher disposition aureae bullae,
darauf sie geschworen, gedächten sie nachzukommen und keines
wegs darvon zu weichen, zu welchem Ende dann auch dieser
Wahltag angesetzt worden und sie neben dem Könige in der
Pei'son mit schweren Unkosten anhero gelanget weren, wollen
auch verhoffen, daß niemand zu finden sein der sie verdenken
würde, daß sie über solcher Ordnung steif und fest hielten
und demjenigen nachkämen, darzu sie dieselbige verbinde.
Ihres Ermessens wei’e es und billig, daß dieses bei angestelltem
Wahltage voi’genommen, gehandelt und verrichtet würde, warumb
Zur Kaiserwalil 1619.
573
er principaliter ausgeschrieben und angesetzt worden. In dem
übrigen aber, das Interpositionwerk verstehende, were es gnugsam,
daß man vor diesmal darzu gewisse praeporatoria machte. Welcher
der beeden Herrn geistlichen Churfürsten Meinung auch Chur-
Mainz in allem beigefallen, daß also nun nichts mehr und
anders zugewarten, dann sie mit der Wahl, wir sagen und
erinnern was wir wollen, ungezweifelt in kurzen verfahren
werden, wie unten weiter Eu. Churf. G. wir berichten wollen.
Wir an unserm Ort haben angezeiget, daß wir es allenthalben
bei unsern jüngst gegebenen voto und denen dabei ausführlich
angezogenen Ursachen bewenden ließen, warumb Eu. Churf. G.
es darfür hielten und dem ganzen heiligen Reich zuträglich zu
sein vermeineten, daß die böhmische Unruhe erstlichen ver
glichen und beigelegt und hernacher alsodann zur Wahl ge
schritten würde, bei welchen wir auch nochmals kraft habender
Instruction verbleiben mtißen. Wir weren aber erbötig, was sie
itzo der Praeparatorien halben zum künftigen Interposition-
Tage sich erklärt und wie weit vor dießmal des Composition-
Werks wegen sie sich einzulassen verwilliget, Eu. Churf. G.
ausführlich zu berichten.
Darauf die geistlichen Churfürsten ingesambt von uns zu
wissen begehrt, wie bald wir verhoffcten, daß Eu. Churf. G.
gegen uns auf solchen eingeschickten Bericht in Gnaden sich
resolviren möchten, dann die Zeit, so zu Vollezielmng der
Wahl in der güldenen Bull gesetzt, inmittelst vergeblichen
hinliefe, sie mit großen Unkosten in der Person außer Landes
liegen und zehren müßten und ihnen darbei schwer fallen
wollte, wann sie ohne einige Verrichtung sich gedulden und
warten sollten, bis auf einen und den andern Punkt von Eu.
Churf. G. wir Resolution erlangen möchten, und sich endlich
dahin schließlich erklärt, wo ferne von dato an innerhalb 8,
9 oder 10 Tagen aufs längste von Eu. Churf. G. auf dieses
und was wir sonsten hierin berichtet nicht eine gewisse oder
widrige Resolution erlangen sollten, daß alsodann nach Ver-
fließung solcher Zeit sie umgänglichen zur Wahl schreiten und
dieselbige Inhalts der güldenen Bull noch vor dem 20. Augusti
neuen Calenders unfehlbar zu Werk richten wollten. Jedoch
verhoffen wir, wiewohl die anwesende Churfürsten das gemachte
Conclusum in praefixione termini zur Wahl inviolabiliter zu
574
T a d r a.
halten entschlossen, da inner der ersten 8 oder 10 Tagen Eu.
Churf. G. die anwesende Churfürsten ihrer persönlichen Ankunft
bestendig versichern und zu dem Ende dieselbige umb Prorogation
des termini ad conclave ersuchen sollten, Ihre Churf. G. Eu.
Churf. G. zu freundlichen Ehren und Gefallen solches nicht
abschlagen, sondern einen Tag sechs oder acht über die gesetzte
Zeit die Wahl gern einstellen würden. Welches Eu. Churf. G.
wir sowohl die Pfälzischen ihrem gnedigsten Herrn ungeseumbt
und alsobald zu erkennen zu geben uns erklärt. Weil wir
dann sehen und in allen vermerken, daß sie von ihrer Mei
nung nicht zu bringen sondern den Wahltag, es komme auf
welchen Wege es wolle, fortzusetzen gemeinet sein, als stellen
zu Eu. Churf. G. gnedigsten Gefallen, ob sie selbsten sich
heraußer binnen der von den geistlichen Churfürsten benannten
Zeit als den zehenden Augusti alten Calenders begeben, der
bevorstehenden Königlichen Wahl in der Person beiwohnen,
oder uns auf den widrigen Fall mit anderer gnuegsamen
Vollmacht, dann sie mit der itzigen nicht zufrieden, und was
wir uns sowohl der Capitulation als des actus electionis halben
verhalten sollen, mit gnedigster Resolution versehen wollen,
Eu. Churf. G. aber berichten wir auch darneben gehorsambst,
daß, wann die Herrn geistlichen Churfürsten und dero Räthe
so oft es die Gelegenheit hat geben wollen wir nicht so mit
einem sonderbahren Fleiß erinnert und denselbigen zu Gennith
geführt, was Eu. Churf. G. eigentlicher Will und Meinung
were, warumb sie das Interpositionwerk so gern befördert
sehen und fortgesetzt wissen wollen, wir gänzlichen darfiir
halten, daß sie dasjenige, was der Praeparatorien halben sie
sich heute in ihren votis erklärt haben, sonsten und ohne
unsere fleißige Erinnerung so weit nicht würden eingegangen
und sich vernehmen haben laßen.
Sonsten ist der böhmischen Stände Abgesandten wegen,
ob dieselbe in die Stadt zu laßen und hernacher zu hören
oder nicht, bei jüngst gehaltener Session weiter nichts propo-
nirt worden. Wie wir vermerken so haben die geistlichen
Churfürsten vielleicht dem Könige dadurch zu gratificiren
keine sonderliche Lust darzu, wiewohl Pfalz und Branden
burg der Stände Abgesandten in diesem gern gewillfahret
sehen, jedoch wollen sie den König auch nicht gern offen-
Zur Kaiserwahl 1019.
575
diren. Und Eu. Cliurf. G. unterthenigste gehorsame Dienst
zu leisten achten wir uns jeder Zeit pflichtschuldig.
Datum Frankfurt a. M. den 22. Juli A. 1G19.
Eu. Cliurf. G.
unterthenigste etc.
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tiintzel m. p.
XIV.
Ludwig Landgraf zu Hessen an den Kurfürsten von Sachsen.
(Original dd. Braunichshein 22. Juli/1. August 1619. Fol. 390.)
Meine freundliche Dienste etc.
Eu. L. Schreiben vom 13. dieses ist mir wohl zukommen,
daraus ich verstanden, daß sie meine bei dem Herrn Chur
fürsten zu Mainz L. gethane Verrichtung wohl ufgenommen etc
Bedanke mich zuvorderst mit besonderm Fleiß, daß Eu. L. mein
woldmeinendes Anbringen und Ausrichten ihr also freundlich
gefallen laßen und wie ich bei diesen Sachen keine andere
Intention habe dann umb des gemeinen Besten willen Eu. L.
in allen, was sie mir befehlen, allezeit äußersten Vermögen
nach Satisfaction zu thuen, also bitte ich abermahl freundlich,
mir zu verzeihen, daß ich mich deren Sachen unterwunden
und hiermit Eu. L. in beharrlicher Treuherzigkeit weiters
avisire, wie der mehre Theil aller Herzen, sonderlich aber
hoher Heupter Gedanken bei dem vorstehenden Wahltag der
gestalt uf Eu. L. selten, daß sie die beständige Hoffnung tragen,
da dieselbe sich in der Person gen Frankfurt erheben, alsdann
alles wohl abgehen würde, auch ist mir von einem hohen Ort
im höchsten Vertrauen zu vernehmen gegeben worden, daß
Chur Pfalz nunmehr allenthalben auch, bei IJispanien und
Königl. W. Ferdinando sich hoch erboten, daß auch Ihre
Kön. W. nach verrichter Wahl die böhmische Händel den
Herrn Churfürsten zu verhandeln übergeben und Assecuration
leisten wollten, wie Eu. L. ohngezweifelt von den ihrigen mit
mehrern verstanden Laben werden, dieweil dann Eu. L. wie
57G
T a d r a.
billich nit allein in so hohen Respect sind und nurendt per
sönlich erwünschet werden, sonder dieselbe auch ein so gar
großes und viel gutes bei allen vorwesenden Sachen zu thun
vermögen, sonderlich zu dieser Zeit da es gar ufn Zweck
stehet und hierdurch ihro und deren hochlöblichsten Chur
fürstlichen Hause einen unsterblichen Namen erwerben werden,
so habe aus getreuer, brüderlicher Affection Eu. L. ich dessen
freundlich zu berichten nit unterlaßen sollen, nochmals freund-
vetterlich bittend, solches auch also in allen Besten zu ver
merken und denen vorberührten Desiderien dero beiwohnenden
hocherleuchten Verstand nach zu verhelfen, als ich dann vor
meine Person Eu. L. Anwesenheit, da es deroselben keine
Ungelegenheit verursachte, von Herzen selbst wünsche, damit
alles wohl und schleunig vendchtet werden, auch nit allein
wir die Benachbarte sondern das ganze Reich zu Ruhe kommen
und dabei erhalten werden mögen. Das übrige, was ich von der
Heideibergischen Verlaufenheit in Erfahrung gebracht, werden
Eu. L. aus meinem jüngsten Schreiben, welches ich mit meinem
Kammerdiener deroselben geschickt, inmittelst verstanden haben
und ist mir seithero darvon nichts weiters zukommen. Ich habe
auch vor diesem einen Paß aus Eu. L. Schreiben, so sie an
mich gethan, darinnen sie die Nachfrage so der König in
Hispanien nach Eu. L. gehabt wol ufgenommen, dem Herrn
Kevenhiller, der Kais. Mtt. seel. Gediichtnuß gewesenen Ab
gesandten zu Madrit communieirt zu dem Ende, solches Don
Balthasarn de Zuniga, der zu Prag des Königs in Hispanien
Ambasciator gewesen, anzumelden, darvon forders dem König
habe zu referiren; was gemelter Kevenhiller mir darauf wieder
geantwortet und darneben ferner etlichen Italienischen Kriegs
volks wegen schreibet, das haben Eu. L. hierbei in originali
zu empfangen. Befehle schließlichen Eu. L. sambt deren herz
liebsten Gemahlin und allen etc. in Gottes Schutz.
Datum Braunichshain den 22. Juli A. 1619.
Eu. L.
dienstwilliger
Ludwig zu Hessen m. p.
P. S.
Ich habe mit diesem Schreiben, damit es Eu. L. desto
gewisser zukommen möge, zu derselben meinen Ober-Hof-
Zur Kaiserwahl 1G19.
577
meiste]' Wilhelm Schetzel zu Mertzhausen abgefertigt, freund-
vetterlich bittend, solches von mir im besten gemeinet zu ver
merken. Ich habe auch gewisse Nachrichtung, daß des Herrn
Churfürsten zu Mainz L. sich sehr bemühen, des Herrn Chur
fürsten Pfalzgrafen L. dahin zu bewegen, daß sie auch zu
Frankfurt persönlich erscheinen mögen.
XV.
Der Kurfürst von Sachsen an seine Abgesandten zu Frankfurt.
(Concept dd. 23. Juli/2. August 1619. Fol. 265.)
Johanns Georg etc.
Euere den 13. 15. und IG. instehendes Monats Julii datirte
Schreiben seindt uns sampt den Beilagen wohl eingeliefert und
unterthenigst vorgetragen worden, daraus der dreien geistlichen
Churfürsten Mainz, Triers und Cölns L. gegen Frankfurt per
sönliche Ankunft, sowohl was maßen ihr bei Mainzens und
Cölns L. dasjenige verrichtet, was die euch mitgegebene In
struction besaget, und dieselbe hierauf geantwortet, insonderheit
aber der Herr Churfürst zu Mainz durch deroselben Canzler
der eingegebenen Vollmacht halben wohlmeinende bei euch
erinnern und darbei Churpfalzens und Brandenburgs einge
lieferte Vollmachten communiciren laßen und ihr unterthänigst
suchet und bittet, zur genüge verstanden. Wie wir nun hieraus
euern Fleiß gnedigst vermerken, also ist uns nicht unbewußt
gewesen, daß die güldene Bulla eine sonderbare und in der
selben de verbo ad verbum vorgeschriebene Vollmacht der
Abgesandten zum Wahltag erfordert, wir hetten auch mit eben-
meßiger Vollmacht euch abgeferttiget, wann unsere Gedanken
nicht mehr auf eine Prorogation als Fortgang des Wahltags
Inhalts unserer Instruction gestanden, weil wir aber nunmehr
vermerken, daß die geistlichen Churfürsten persönlich zur Stelle,
der König albereit unter wegens, die Churpfälzischen und
Brandenburgischen Abgesandten aber (unangesehen wir von
Churpfalzens L. eines andern berichtet) ihre Personen zum
Wahltag inhalts der güldenen Bull legitimiret, als bequemen
wir uns auch in diesem Fall billich, thuen demnach auch hierbei
eine andere Vollmacht der güldenen Bulla ganz gemeß unter
578
T a d r a.
unseren großen Insiegel übersenden, die wollet der Mainzisclion
Canzlei einliefern, sonsten aber nochmals, wann es zur Con-
sultation kommet, bei unserer euch mitgegebenen Instruction
verharren und auf Pfalzens votum gute Achtung geben, und
da dieselben das Compositionswerk vor dem Wahltag vorzu
nehmen nicht gedenken, sondern daß man zu demjenigen
schreiten sollte, darumb dieser Tag ausgeschrieben, erwehnen
würden, euch auch darnach richten, doch mit dem Anhang,
daß- wir nicht zweifelten, man würde nach vollbrachten und
geendigten Wahlwerk alsdann auch consultiren, wie das in der
Cron Böhmen entstandene Unwesen gestillet und alles zu einem
ruhigen und friedlichen Stand gebracht werden möchte, würde
aber Pfalz nochmals prorogationem des Wahltags suchen und
die Composition des böhmischen Unwesens dem Wahltag vor
gezogen haben wollen, werdet ihr Inhalts eurer Instruction
denselben adhaeriren und dieß Werk in keinen Verzug bringen,
biß wir uns gegen euch anderweit resolviren können. Sollte
auch von Pfalzen wegen des Königs Person und seiner Ilabi-
lität halben ichtwas vorbracht werden, euch an eurem Ort
dahin vernehmen laßen, daß wir diesen Punkt, als welcher auf
Erklärung der güldenen Bull und desselben eigentlichen Ver
stand und dem Herkommen beruhete, vor schwer und wichtig
befenden, derenthalben euch befohlen, der sämptlichen Chur
fürsten sowohl der Abwesenden Bätlie und Botschaften Gut
achten und Bedenken hierüber zu vernehmen und uns solches
eilends zu berichten, weren wir erpötig uns darauf aller Ge
bühr zu erklären. Würde aber dieses keines erwehnet, so ists
breuchlich, daß die Capitulation eines künftigen Haupts vor
die Handt genommen, verlesen und von Punkten zu Punkten
erwogen werde, ob bei einem und dem andern ichtwas zu
erinnern oder dieselbe zu verbessern sei, zuvor aber die Chur
fürstlichen Räthe und Abgesandten dem Herrn Churfürsten zu
Mainz mit handgegebener Treue in pleno consessu zu bezeugen
schuldig, daß sie nemlich außer ihren Herrn und der Lehens
pflicht sonsten niemand mit Eidt oder Dienst verwandt.
Weil dann die Mainzischen die Capitulation in ihrer Ver
wahrung, solche auch von Punkten zu Punkten zu verlesen
pflegen und bei voriger Wahl dieselbe genugsamb erwogen''
und verbessert worden, also daß wir unserstheils darbei nichts
Zur Kaiserwahl 1619.
579
zu erinnern, als werdet ihr solcher Ablesung und Rathschlägen
an unser Statt beiwohnen, euch, da ichtwas weiters hierinnen
geendert werden sollte, nach den mehrern Stimmen richten,
auf Erfordern das Handgelöbniß thuen und leisten und in dem
übrigen ferner unsers Beseheidts und Resolution erwarten,
welche wir auf erlangte Relation und Bericht euch unsäumblich
neben Abschrift der Capitulation wollen laßen zukommen.
Hieran vollnbringet ihr unsere gnedigste Meinung, denen
wir mit Gnaden wohl zugethan und gewogen.
Datum Dresden den 23. Juli A. 1619.
XVI.
Eigenhändiges Schreiben des Kaisers Ferdinand II. an Johann
Georg Kurfürsten zu Sachsen.
(Original dd. 2. August 1619. Fol. 364.)
Duerchleuchtiger, hochgeborner Churfürst, frl. mein ge
liebter Herr Oehaimb und Herr Brueder, Eu. L. sindt mein
ganz bereitwillige Dienste bestes Fleiss zuuorn bereit, und
solle deroselben hiemit frl. unuermeldet nit lassen, daß ich in
gewisser Hoffnung gestanden (obwohl Sie solliches in dero an
mich lezteren abgangnen Schreiben in was Zweifel gestehet)
E. L. alhier anzutreffen, und die vor diesen zwischen uns ange
fangene vertreüliche brüederlichc Correspondenz nit allein de
novo zuuerneüeren sondern noch mehrers zue bestettigen, wieden
ich aber dieser meiner geschöpften Hoffnung mit nit geringer
Betrüebnus beraubt, so will ich doch nochmahl verhoffen, wie
ich dann dieselbe hiemit ganz freundlich ersuche, die wollen
den gemeinen Weesen zum besten, und unsorn lieben Vater
land zue Nuz (inmassen Sie auch von denen Andern hie
anwesenden Churfürsten deßwegen ersuecht werden) ferres nit
ausbleiben, sondern Sich in der Person hieher verfügen, dan
durch deroselben Praesenz und Gegewertigkeit viel guetes
gerichtet und viel böses würdet kinden verhindert werden,
E. L. beinebens frl. versicherent und verquisendt, daß weder
Ihro noch einzigen Fürsten oder Standt des Reichs von mein
in Böhemb ligunden Kriegs-Volcli einige Bedrängnus solle zue-
gefügt werden, will also neben frl. brüederlichen Recommen-
Sitzungsber. d. pliil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft. 38
580
T ad r a.
dation E. L. alliier mit Begierde gewertig sein. Datum Frank
fort den 2. Augusti Anno 1619.
E. L.
Getreuer und dienstwilligster
Brueder, Oehaimb biß in Tott
Ferdinand m. p.
XVII.
Schreiben der drei geistlichen Kurfürsten an Johann Georg
Kurfürsten zu Sachsen.
(Original dd. 2. August 1619. Fol. 359.)
Durcblaucbtiger etc.
E. Ld. wirdt nunmehr bewust sein, was gestalt
wir, wie auch die zue Ungarn und Böheim etc. Könl. Wrd.
und Ld. uf unser des Erzbischouen und Churfürsten zue Mainz
vermöge Kaiser Carlen des Vierten ufgerichten güldenen Bull
ausgangenen offenen Citation und Verkündigungs-Brief, hind-
angesetzt aller Verhinderung so bei diesen sehr betrübten Zeiten
und Leuften uns nit wenig im Weg gestanden, alhie zu dem
Königl. Wahltag in der Person zue rechter Zeit einkommen,
auch daruf mit E. und anderer abwesenden Churfürsten L. L.
L. anhero verordneten Gesandten den consultationibus einen
Anfang gemacht, worbei wir so wohl aus E. Ld. ihren Abge-
sanden mitgegebener Volmacht, als auch deroselben mündlicher
Anzeig verstanden, welcher gestalt und aus was bewegenden
Ursachen Sie vermeinen, vor allen Dingen dahin zu sehen und
zu denken seie, wie das in Böhmen entstandene Unwesen zu-
förderist hingelegt, und hernacher die Wahl eines Römischen
Königs befördert werden möchte.
Nun mögen E. Ld. das freundlich Vertrauen zue uns wol
haben, wie Sie es dann von ihren Rathen und Gesandten unge-
zweifelt auch unterthenigst werden berichtet sein, unangesehen
wir eines theils ermeldter böheimbischer Unhändel und woruf
dieselben beruhen wenig berichtet, auch zue deren Hinlegung
weder von einem, noch dem andern Theil jemals ersucht
worden, daß uns doch Hebers und angenehmers nichts sein
solte, dann die Mittel zue linden, wie dieß bereits nun viel
*
Zur Kaiserwahl in 19.
581
zu weit ausgeschlag'ene Feuer ufs ehest und förderlichst wieder
gedempft und gelöscht, und so wohl dies uhralte löbliche König
reich vor endlichen Untergang gerettet, als auch die benach
barte Landen außer Gefahr gesetzt werden möchten, wie wir
dann das unserige treulich dabei zu thuen und darunter weder
Mühe, Fleiß noch anderst zu sparen gewißlichen mehr als geneigt
und begierig seind.
Es können E. Ld. aber hiebei Selbsten wohl und hoch-
vernünftig ermessen, nachdem solch böhmisch Unwesen nun
eine geraume Zeit gewehret, sich auch seit deßen Anfang die
einestheils vorgeschiizte Ursachen deßelben ziemlich gemehrt,
auch wol der Status der ganzen Hauptsachen geendert, und
wie leider bekannt, sich alles dabei sehr weit verlaufen, daß
zue einer solchen wichtigen und schweren Handlung (wann
anderist etwas fruchtbarlichs darbei ausgerichtet werden solte)
ausführliche deductiones und informationes, wie auch allerhand
nützliche und in solchen Fällen hochnötige Vorbereitungen
und dispositiones gehörig, in sonderbahrer Erwegung, ob uns
wol an der Könl. Wrd. ufrichtigen friedfertigen Gemüth zumal
nit zweifelet, daß uns doch der Stände Intention, wie weit sie
zue dergleichen Interposition und Vergleichung inclinirt, nit
bekannt, uns auch daran zu zweifeln umb so viel mehr Ursacli
gegeben wird, dieweil aus ihren ausgangenen Schreiben erscheinet,
daß es denselben vielleicht nicht so viel umb Hinlegung der
entstandenen Mißverstendte und Kriegsempörungen, als darumb
vornehmblich zuethun, hochgedachter König. Wrd. in Böheimb,
welche Sie doch angenommen, publicirt und vermittelst gewöhn
licher Aidsleistung für ihren Herrn und König erkennt, die
notorie und mit allen behörigen Soleunitäten erlangte Cron zue
disputiren, regni vacantiam zue praetendiren, und also dero
Königl. Stand in Zweifel zu ziehen, welches alles, wie E. Ld.
freündlich zuerachten, S. Königl. Wrd. nimmermehr nachgeben
oder zue einiger Handlung kommen laßen, sonder wie man
deßen bestendig berichtet, ehender die extrema tentiren, und
alles dabei aufsetzen werden, gestalt es daun auch an ihm
Selbsten res pessimi exempli und eben die rechte Thür und
Wegweißung wäre, bei diesen ohne das zu aller Libertät und
Freiheit geneigten Zeiten sich allenthalben unter leicht find-
lichen Schein und Praetext der ordentlichen Oberkeit zue
38*
582
Tadra.
widersezen, und mit Hiilfers Hülf sich demselben zu ent
sprechen, und nach Exempel anderer sich Selbsten des Scepters
und der Regierung- zu underzieheu, und wann schon solches
alles nit wäre und man allerseits zue der Handlung schreiten
wollte, so ist doch einmal gewiß, daß so wohl zue gemelten
Informationen und andern geraume Zeit gehören und darzu
noch ganz ungewiß sein wird, wie bald darmit auf ein End
zugelangen und der Schluß und dessen Volnziehung zu finden
sein möchte.
Daß nun der ausgeschriebene und von uns besuchte Wahl
tag bis dahin verschoben und eingestellt, und das heil. röm.
Reich in diesen Stand leng-er gelaßen werden solte, das be
finden wir allen erwogenen Umbstenden nach nit allein ganz
gefehrlich und unverantwortlich, sondern auch der güldenen
Bull und Hauptsazung deß Reichs, wie nit weniger der Chur
fürsten Praeeminenz, Hoheit und Authorität zuin. höchsten
praejudicirlich, in deine wir die nit unzeitige Fürsorg tragen
müssen, da das Reich bei diesen gefehrlichen Leuften irnd
benebenst deren aller Orten darin sich befindenden Kriegs
bereitschaften lenger ohne Haupt gelaßen werden sollte, leichtsam
und aus einer unversehenen geringen Occasion ein solches Feuer
darinnen angeblaßen und aufgetrieben werden könte, welches
das böhmische Wesen an Gefahr weit übertreffen, ja zue einer-
total Dissolution und Trennung desselben, und folglich einer-
erbärmlichen Zerstreu- und Verheerung unsers lieben Vater
lands aussclilagen möchte. Ob auch den Churfürsten des Reichs,
denen in Kraft inehrgemelter güldenen Bull ungezweiflet eben
zu Verhütung dergleichen von den löblichen Vorfahren ganz
weißlich und sorgfeltig vorgesehenen Unheils und Erhaltung
friedtlichen Wesens, inner gewißer bestäubter Zeit, so wol den
Wahltag auszuschreiben und denselben zu besuchen, als auch
die Wahl selbsten vor die Hand zu nehmen, und zue End zu
bringen, mit Ernst und allenthalben beigesetzter Straf uferlegt
ist, auch vor anderen Ständen von dem allmächtigen Gott zue
solcher Dignität und Würde, einen römischen König zu wählen,
erhoben, vor Gott und der Posterität verantwortlich sein werde,
und ob es ihnen nit mehr zue immerwehrenden unauslösch
lichen Verwiß ja wohl höchster Gefahr solcher ihrer habenden
Präeminenz und Hoheit, wann Sie sich deren zue rechter Zeit
Zur Kuiscrwahl 1619.
583
der verpflichten Schuldigkeit nach zu gebrauchen unterlaßen,
und daraus dem Reich angedeuter maßen einig Unheil (so der
Allmächtige gnediglich verhüeten wolle) zustehen solte, gereichen
würde, das stellen deroselben hochvernünftig zu bedenken wir
frl. anheim.
Damit aber dannoch E. L. und menniglichen zu ver
spüren, daß wir das unßerige bei dem böhmischen Unwesen
und deßen Accommodirung zu thun geneigt und unsere Meinung
nit seie, dies Königreich lenger in diesen verderblichen Un
wesen also stecken zu laßen, man sich dessen also gewiß ver
sichert halten möge, seind wir entschlossen neben Eu. und
anderer unserer Mit-Churfiirsten L. L. auch denen Ständen,
so sie weiters darzue zu ziehen sich mit uns vergleichen werden,
einzig aus Lieb zum Vaterland, und in Kraft tragenden Chur
fürstlichen Ambts pro authoritate et officio uns deßwegen anzu
nehmen, darinnen zue handlen, auch hierzue mit denselben
alsobald gewißen Tags und Orts zue Fortsetzung deßen zu
vergleichen, daßelbe so wol oftgedachter Königl. Wrd. und Ld.
zue Ungarn und Böheim als dero Ständen durch sonderbare
Ausschreiben zue notificiren, und dahin zu sehen, daß gleich
nach verrichter Königl. Wahl, welche sich nunmehr nit lenger
differiren läst, solche Handlung vorgenommen und unausgesetzt
zu erwünschten guten Ende gebracht werde. Wir müßen aber
hiebei unangedeut nit laßen, daß solche Handlung von uns
dahin nit gemeint, der König. Wrd., welche wir, wie uuge-
zweifelt Eu. und anderer unserer Mit-Churfürsten L. L. L.
auch für einen unzweifendlichen König in Böllern und unseren
Mit-Churfürsten achten und erkennen, welcher auch daher zue
diesen Wahltag beschrieben worden und alhie erschienen,
quaestionem Status moviren zu laßen, wenigers darüber uns
einiger Erkentniiß anzumaßen, sondern verstehen wir dieselbe
uf die zwischen Sr. König. Wrd. und dero angehörigen Ständen
entstandener Mißverstende und Gebrechen, und wie die daraus
erfolgte Kriegsempörung ohnverletzt Ihrer Königl. Wrd. und
Ld. Ehr und Affects fürderlich und uf billiche Weg hin und
beigelegt werden mögen.
Sintemal wir dann zue E. Ld. als einem hochverstendigen
friedfertigen aus fürstl. teutschen Stamm erbornen und des
Reichs Wohlfahrt hochliebenden Churfürsten das bestendige
584
T a d r a.
gute Vertrauen haben, Sie werden dieses alles nicht weniger als
wir bei sich reiflich erwegen und erkennen, auch diesfals mit
uns nit allein einig, sondern auch mit diesen unsern wohlge
meinten ufrichtigen Erbieten zuefrieden sein, und ferner kein
Bedenkens haben, die vorstehende Wahl mit und beneben uns
zu verrichten, darzue wir aber E. Ld. persönliche Anwesenheit
hochnützlich und ersprießlich zu sein erachten.
So gelangt an dieselbe unser freundlichs Begehren, Sie
wollen gemeinen Wohlwesen zue gueten und Befürderung des
Reichs Wohlfahrt diese Reis unbeschwert über sich nehmen
und zue mehrer Bezeugung ihres friedliebenden Gemtiths, ihr
tragendes Churfl. Ambt und Kleinodt zue Trost des Vater
lands bei der Wahl selbsten versehen, und alles zue einem
erwünschtem gueten Endt bringen helfen, oder da über Ver-
hoffen ein solches je nit sein könte dero Abgesanden dermaßen
volkommenen Gewalt und Befelcli geben, damit sie neben uns
die Wahl ohne lengern Verzueg und zue deren in der güldenen
Bull bestimbten Zeit würklichen vollnziehen helfen mögen.
Daran verrichten E. Ld. ein rühmblich, Gott wohlge-
felliges und dem Vaterland zue gutem gereichendes W’erk,
und wir seind es umb dieselbe mit alzeit behaglich freund
licher Diensterweisung unserm Vermögen nach hinwieder zu
beschuhten geneigt. Dieselbe göttlicher Allmacht treulich em
pfehlende. Dat. Frankfurt den 2. Augusti Anno 1619.
Jo. Suicardus m. p., Archiepiscopus Moguntinus
Lotharius m. p., Archiepiscopus Treverensis.
Ferdinandus m. p., Archiepiscopus Coloniensis.
XVIII.
Die kursäehsischen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 24. Juli/3. August 16111. Fol. 365.)
Durchlauchtiger etc.
Wir machen uns keinen Zweifel, Eu. Churf. G. werden
nunmehr unsere Relation und Postscriptum sub dato den 22.
dieses zurecht bekommen und daraus vernommen haben, wie
ganz instendig die geistlichen Churfürsten die Wahl zu beför-
Zur Kaiserwahl 1G19.
585
dern gemeinet, also daß der weltlichen Churfürsten Abgesandten
sie eine gewisse Zeit als zum längsten 8, 9 oder 10 Tage zu
Einbringung ihrer Resolution denominirt und daß die Wahl,
da gleich die Resolutiones widrig gefielen, secundum literam
aureae bullae noch vor dem 20. Augusti st. n. zu Werk ge
richtet werden sollte, mit Vorwendung es were ein Wahl- und
kein Compositiontag ausgeschrieben, hetten sich mit schweren
Unkosten aufgemacht, dero Churfürstenthumb, Land und Leute
bei diesen sorglichen Leufften verlassen, das publicum dem
privato vorgezogen, ihren hohen tragenden Churfürstlichen
Ambt genügsame Satisfa.ction und alles dasjenige thun wollen,
darzu sie vermög der güldenen Bull, Standes und Pflicht halben
verobligiert und verbunden, dann darinnen dem Churfürsten
zu Mainz als Erzkanzlern durch Germanien eine gewisse Zeit
benimet, in welcher er den tödtlichen Abgang der Kais. Mtt.
dero Mit-Churfürsten zu erkennen geben soll, vermüg der De-
nunciationschreiben hetten die sämbtlichen Churfürsten einen
gewissen Tag zu Frankfurt zu erscheinen, nicht weniger dis-
ponirte aurea bulla gar klar, wie bald die Churfürsten und
dero Gesandten zur Wahl, wann sie in loco, unweigerlich zu
schreiten verpflichtet, das were lex fundamentalis, auch bis-
hero unverbrüchlichen observirt, welche Observanz in allweg
auf die wehrte Posterität transferirt und gebracht werden
müßte und könnten zum Compositionwerk wohl gute praepara-
toria gemacht werden, damit die gefehrliche Unruhe und in
Böhmen aufgangenes Feuer gelöscht, gedempft und allenthalben
guter Friede und Ruhe wiederumb gestiftet werden möchte,
inmaßen Eu. Churf. G. weitleufiger und mit mehrern aus unserer
jüngst obangedeuteten Relation und Postscripto zu ersehen.
Wann wir dann gewisse Nachrichtung, daß die geist
lichen Churfürsten ein Schreiben und Ihre Königl. W. ein
Ilandbrieflein an Eu. Churf. G. abgehen laßen, darinnen sie
suchen, entweder daß Eu. Churf. G. noch in der Person alhier
erscheinen oder dero Abgesandten mit gnugsamer Vollmacht
und Instruction in einem und dem andern versehen wollen,
als sind wir, weil die namhaftig gemachte Zeit sehr kurz, nicht
wenig sorgfeltig, ob durch die angelegte Ordinari Post bei Eu.
Churf. G. unsere Relationes auch zu rechter Zeit ankommen
oder erhalten werden. Haben demnach nicht unterlaßen sollen,
586
T a d r a.
Eu. Churf. G. nochmals bei dieser eigener Post untertlienigst
zu berichten, daß wir den 24. dieses wieder zu Rath gangen
und befunden, daß die geistlichen Churfürsten uf ihrer Meinung
standhaft beharren und vor dem 20. Augusti neues ■ oder dem
10. alten Calenders zum Hauptwerk der Wahl zu schreiten
gänzlichen entschloßen, es were dann daß Eu. Churf. G. dero
Ankunft halber in etwas sich beförderlich erkläreten, auf
solchen Fall würden sie einen Anstand auf etliche Tage Eu.
Churf. G. zu besondern Respect und Ehren gern bewilligen.
Sonsten ist bei diesem Rathgange nicht viel vorgelaufen allein
dahin geschlossen worden, man sollte dem Rath anzeigen, daß
sie und ihre Bürgerschaft sowohl die geworbene Soldaten sich
gefaßt halten, damit wann ihnen angesagt die gewöhnliche
Pflicht abgeleget werden möchte, welche Anzeigung durch
sonderbare hierzu Deputirte alsobald Vormittage verrichtet
worden. Vors andere weil der Rath alhier praecise auf die
güldene Bull getrungen, daß kein Churfürst stärker denn mit
200 Pferden zum Wahltage einziehen sollte, darunter sie auch
Trabanten, Köche, Keller, Musicanten und andere Diener ver
standen haben wollten, darüber zwar unterschiedliche vota
ergangen, als hat man sich endlichen dahin verglichen, daß die
declaratio aureae bullae in hoc passu bis auf eine andere
gelegenere Zeit zu verschieben, unter dessen wollten sich die
anwesenden Churfürsten der Diener halben erzeigen, daß ge
dachter Rath sich dießfalls zu beschweren nicht Ursach haben
sollte, inmaßen Eu. Churf. G. in künftiger Relation mit mehrern
untertlienigst berichtet werden sollen; mit ganz unterthenigster
Bitt, Eu. Churf. G. wolle unsere Sorgfeltigkeit der Posten halben
mit Gnaden vermerken, denn wir nicht gern wollten, daß durch
dergleichen Verzug Eu. Churf. G. einige Ungelegenheit zuge
zogen werden sollte. Eu. Churf. G. zu Tag und Nacht zu dienen
erkennen wir uns nach eußersten Vermögen pflichtschuldig.
Datum Frankfurt a. M. den 24. Juli A. 1619.
Eu. Churf. G.
untertlienigste etc.
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Branden stein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
Zur Kais erwähl 1619.
587
XIX.
Protokoll einer in Gegenwart des Kurfürsten am 1. August
1619 stattgehabten Geheimraths-Sitzung zu Dresden die Kaiser
wahl betreffend.
(Copie dd. l./ll. August 1619. Fol. 367.)
Consultatio de certis capitibus ad praesentem electionem Franco-
furti institutam pertinentibus, habita in consilio secreto prae-
sentibus Ser mo D. Electore, D. Casparo a Schönberg, D. Can-
cellario, Joachimo a Löss et me, 1. Augusti hora 4. pomerid.
A. 1619.
Sontags den 1. Augusti A. 1619 ist man Nachmittage
umb 3 Uhr in geheimen Rath Zusammenkommen, dahin unser
gnedigster Churfürst und Herr umb 4 Uhr sich auch verfüget,
und hat der Herr Präsident Caspar von Schönberg, als man
sich an die Tafel gesetzet, nachfolgendes fiirbracht:
Es hetten die Sr. Churf. GL wegen zu Frankfurt anwesende
Abgesandte unlängst herein berichtet, wasmaßen die Herrn geist
lichen Churfürsten ungeachtet ihres fleißigen Erinnerns von der
gefaßten Meinung, die Wahl itzo zu Frankfurt vor aller andern
Tractation hergehen zu laßen, nicht zu bringen, weil dieser
Tag darzu benennet, ausgeschrieben und angesetzet, man auch
zu dem Ende und zwar höchsterwähnte Herrn geistlichen
Churfürsten mit nicht geringer dero Ungelegenheit in der
Person Zusammenkommen; wegen der böhemischen Composi-
tions-Handlung aber sollte man itzo (weil die gänzliche Ver
gleichung eines so übel aussehenden Werkes eine geraume
Zeit würde haben wollen) gute praeparatoria auch pro autori-
tate handeln und die Vorladungsschreiben an den König und
die Stände nomine collegii electoralis gleich itzo von Frankfurt
ausgehen laßen, Zeit und Ort zu künftiger Handlung be
nennen und beede Theil alsdann gefaßt zu erscheinen ver
warnen: und fast eben uf diese Meinung hetten sie die Herrn
geistlichen Churfürsten unlengst an unsern gnedigsten Herrn
auch geschrieben und S. Churf. G. darbei zu persönlicher Er
scheinung hohestes Fleißes ermahnet. Hierauf entstunden nun
fürnemblich 3 unterschiedene Fragen:
1. Ob dann dieses eigentlich vor einen Wahltag auch
dergestalt zu halten, daß darauf das Wahlwerk vor Com-
588
T a d r a.
Position der böhemischen Unruhe nothwendig tractirt werden
müßte.
2. Ob unserm gnedigsten Churfürsten und Herrn zu
rathen, daß S. Churf. G. solchen conventum nachmals in der
Person besucheten und sich also uf die Reise nacher Frankfurt
begeben, oder ob es vielleicht nicht besser, daß dieselbe was
dabei zu expediren noch übrig durch die dahin albereit abge
schickten Räthe verrichten ließen.
3. Weil nicht zu zweifeln, demnach unsere Gesandten
sich nunmehr zur Wahl legitimiret, daß man vielleicht (sonder
lich da unser gnedigster Herr sich itzo, ob S. Churf. G. per
sönlich dorthin kommen könnten oder nicht, erklären möchte)
mit diesem Werk länger nicht verziehen, sondern es ehist vor
und an die Hand nehmen werde, so wollte in allwege noth
wendig sein davon zu reden, was dann vor ein Subjectum
hierunder zu gebrauchen.
Anreichende nun die erste Frage were fast außer allem
Zweifel, daß dieser anders vor nichts als einen rechten Wahl
tag zu achten und zu halten, denn:
1. Plette der Herr Churfürst zu Mainz ihn darfür ausge
schrieben und sobald S. Churf. G. der Kaiserl. Mtt. Ableiben
erfahren die sämbtlichen Herrn Churfürsten zu der in der
güldenen Bulla bestimmten Zeit und an gewöhnlichen Ort zur
neuen Wahl erfordern, auch einiger andere Beisache darneben
nicht gedacht.
2. Haben sich die Herrn Churfürsten jeder vor sich uf
diese beschehene denuntiationem erkleret, der güldenen Bull
gemeß zu erzeigen und nach Beschaffenheit der Zeiten ent
weder in der Person zu Frankfurt sich einzustellen oder ihre
Botschafter mit gnugsamer Vollmacht dahin abzufertigen.
3. Darauf dann nicht allein die geistlichen drei Herrn
Churfürsten sich in der Person nacher Frankfurt begeben,
sondern es haben auch die 3 weltlichen anerbotener maßen
durch die ihrigen dahin stattliche Abordnung gethan.
4. Ueber dieß haben die Churpfälzischen und Branden-
buvgischen Abgesandten, so bald man von allen Theilen an
kommen, ihre Vollmachten einzig und allein zur Wahl bei
Mainzischer Canzlei eingegeben und sich dadurch habilitiret.
Zur Kaiserwalil 1G19.
589
5. Haben aller dreien weltlichen Churfürsten Abgesandten
dem Herrn Churfürsten zu Mainz das Handgelübd gethan,
welches auf keinem andern als einem Wahltage zu geschehen
pfleget.
6. Hat man, wie uf andern Wahltagen herkommen, wegen
Vereidung des Käthes, der Bürgerschaft, Soldaten und deren
Befehlichshaber zu Frankfurt in offenen Rath geredet, sich
auch hierüber eines einhelligen Schlußes und Meinung ver
glichen.
7. Were unsers guedigen Herrn Intention dahin niemals
gerichtet gewesen, den Wahltag zu hintertreiben, sondern viel
mehr die Composition der böhemischen Unruhe zu befördern,
und dieweil die Herrn geistlichen Churfürsten unserer Ge
sandten zu Frankfurt Bericht auch I. I. I. Churf. G. G. G.
selbst an S. Churf. G. gethanen Schreiben nach sich erkleret,
daß sie zwar zu Uebernehmung der Composition gerne ver
stehen, die praeparatoria des Orts machen, der Fürladungs
schreiben, auch Zeit und Orts zu dieser Handlung mit dero
Mit-Churfürsten willig vergleichen wollten, darbei aber mit
angehänget, daß sie das Wahlwerk, dessen Fortsetzung wegen
itziges Übeln Zustandes im Reich höchst nothwendig, bis solches
zu Ende gebracht nicht differiren könnten, weil zu dieser
Composition viel Zeit gehören wollte, interim aber das Römische
Reich ohne Haupt gelaßen werden müßte', als hetten unser
gnedigster Herr deswegen in sie ferners nicht zu dringen,
sondern müßten S. Churf. G. sich vielmehr mit diesem Er
bieten begnügen, die angestellte Wahl in Namen Gottes ihren
Fortgang erreichen und dieses einen rechten Wahltag sein und
bleiben laßen.
8. Da auch gleich vors 8. die Herrn geistlichen Chur
fürsten ratione interpositionis in negotio bohemico sieh unsern
gnedigsten Herrn nicht accommodiret, liette man doch auch
itzo über diesen Punkt so harte nicht mehr zu halten, weil
die Stände der Cron Böheim nebenst denen incorporirten
Landen sich nunmehr verschworen, bei denen jenigen 100 Ar-
tikuln, welche sie bei jüngster zu Prag gehaltenen General-
Zusammenkunft zusammengetragen, einmal vor alle zu bleiben
und sich darumben einiger fernem Tractation oder Interposi
tion keinesweges zu untergeben, daß also aus diesem zu
590
T a d r a.
schließen, daß itzige der Herrn Churfürsten und dero Abge
sandten Zusammenkunft zu Frankfurt nicht allein ein rechter
Wahltag, sondern auch derselbe actus ferner nicht zu hin
dern sei.
Ob aber vors 2. unserm gnedigsten Herrn zu rathen, daß
S. Churf. G. diesen conventum, dazu sie von den Herrn geist
lichen Churfürsten wie auch der zu Hungern und Böheim
Königl. W. ganz instendig ersucht, nochmals in der Person
besuchen, oder dasjenige was darbei noch zu thun sein möchte
durch dero dahin albereit abgefertigte Gesandten verrichten
laßen solle, da seien pro et contra stattliche rationes vorhanden
und zwar militirt pro affirmativa, daß:
1. Die Herrn Churfürsten kein größeres als das Wahlwerk
haben, darauf ihr Ambt einem großen Theil bestehet, davon
sie auch den Namen haben, daß sie Electores oder Churfürsten
genennet werden.
2. Werden auch wenig exempla vorhanden sein, da die
Churfürsten, sonderlich Sachsen dieser Linie, den Wahlen nicht
beigewohnet, weil sie wohl gesehen, wie hochnotwendig ihre
Gegenwart bei diesem Werk ist, auch wie merklich und viel
dem heil. Röm. Reich daran gelegen, daß dieser actus recht
dirigiret und dasjenige von ihnen selbst gedacht werde, was
des ganzen Vaterlands Wohlfahrt erfordert.
3. Daß auch vor Niemands anders als die Herrn Chur
fürsten selbst gehörete, daß sie sich des Subjecti vereinigen.
Wie aber dem allem, so sind auch sehr wichtige Ursach
vorhanden, warumb vor diesesmal S. Churf. G. diese Reise
billig einstellen und dero Gesandten diese Expedition laßen
und dieses zwar nicht der itzigen Gefahr, des Unkostens oder
des zur Wahl angesetzten kurzen Termins halben, wiewohl
auch diese obstacula nicht genzlich außer Consideration zu
laßen, sondern ratione linis, warumb nemlich und zu was Ende
S. Churf. G. diese Reise vornehmen, da dann kein anders
wird gefunden werden können, als daß sie gedenken, dadurch
entweder das Wahlwerk zu befördern oder dasselbe zu ver
hindern. Verfügen sie sich hinaus, das Wahlwerk zu befördern
und es wird (wie wohl zu vermuthen) auf des Königs Ferdi-
nandi Person geschloßen, laden sie ihr das ganze Königreich
Böheim sambt allen incorporirten Landen ufn Hals, die König
Zur Kaiserwahl 1619.
591
Ferdinandum zum Könige nicht haben wollen; auch wird seine
jetzige Erforderung zur Wahl und alles andere, was er ihme
zu Frankfurt bei diesem Werk zu verrichten als ein König in
Böheimb fürnehmen möchte, solenniter alhereit protestiret und
noch protestiren. Und oh man wol sagen möchte, es werde
solches auch itzo, da S. Churf. G. dero Abgesandten dort
haben, ufn Fall König Ferdinand als König in Böheim und
der siebendte Churfürst zur Wahl zugelaßen oder auch wohl
selbst eligiret wird, nicht verbleiben: so ist doch gewiß und
unläugbar, daß uf dasjenige, so durch Käthe geschieht, bei
weitem so genau nicht gesehen wird, weil dieselben zu Ge
winnung der Zeit und Ersparung vielen Hin- und Wieder-
schickens oft uf die majora instruiret werden müßen, denen
aber ein Herr, wann er selbst zugegen ist, dadurch oft be
gegnen und dieselben wenden kann, daß er Gelegenheit hat,
mit seinen Mit-Churfürsten von einem und dem andern ver
traulich und ausführlich zu communiciren und dieselben auf
eine Seiten und Meinung zu bringen, daher auch wie gedacht
ein Herr in dergleichen Sachen, wann es wol getroffen wird,
mehr Danks, auch da niemand offendiret mehr .... als seine
Abgesandten davon bringet. Sollten aber S. Churf. G. die
Wahl zu verhindern sich naeher Frankfurt begeben und dem
Könige seine jura disputiren, würden sie ebenmeßig das ganze
Haus Oesterreich und die sämptlichen geistlichen Churfürsten
auf sich laden, zu geschweigen, daß 2. dieses ein Wahlwerk,
dabei sowohl in anderen Sachen die majora gelten, die der
König vigore aureae bullae, da gleich die Wahl auf ihn selbst
und seine Person fallen sollte, machen kann, daher S. Churf.
G. es auch zu hindern nicht vermögen. Und ist hierbei 3.
ferners wohl in Acht zu nehmen, wann S. Churf. G. in der
Person zu Frankfurt sich beünden und die Wahl ihren Fort
gang erreichen sollte, daß man ihr allerlei schwere wichtige
Sachen Vorbringen und anmuthen würde, darüber sie sich nicht
ohne praejudicio und zwar incontinenti zu resolviren hetten,
das aber alles, da schon dergleichen Anmuthen den Rathen
beschicht, durch sie ad referendum angenommen, die Ant
wort auch hernach desto besser erwogen und bedacht werden
kann, daß also am sichersten allen Umbständen nach: es
beharren S. Churf. G. kegen König Ferdinando sowohl den
592
T a d r a.
3 geistlichen Churfürsten hei ihrer vorigen Entschuldigung,
warumb sie sich uf diesem Tage persönlich nicht einstellen
können und laßen die Abgesandten dasjenige was zu dieser
Handlung gehörig verrichten, dann es bleibet doch die Regul
wahr, wann ein großer Herr ein Ding ohne Bedenken nicht
verhindern oder befördern kann, daß er lieber darvon bleiben
solle, dann sonst . . . seine Reputation leicht periclitirt.
Und obschon der Herr Churfürst zu Heidelberg persönlich
nacher Frankfurt kommen sollte, würde doch unserm gn. Herrn
sein Votum dadurch nicht genommen, es könnte aber auch
S. Churf. Gr. alsdann nicht von niemand fürgeworfen werden,
es were dieser oder jener, weil sie selbst zur Stelle gewesen,
durch dero Beförderung zu dieser Dignität kommen, sondern
hetten diejenigen, welche sich persönlich aldorten befunden,
da die Sache nicht wohl geriethe, ihnen billig selbst die Schuld
her- und zuzumessen.
Die 3. Frage de subjecto ist die allerschwereste, befinden
sich aber bei den Catholischcn (denn uf die Protestirenden
kann es nicht kommen, man wollte dann die ganze formam
der Wahl und Krönung immutiren, damit es aber sehr schwer
zugehen wurde) mehr nicht denn 2 weltliche Häuser, die zu
dieser Dignität gebrauchet worden könnten, nemblich Oester
reich und Bayern; in denen sind wiederumb vornemblich 4
subjecta, welche hierunter in consideratione zu haben, als im
Hause Oesterreich Albertus und Ferdinandus, in Bayern aber
Maximilianus und der Herr Churfürst zu Cöln. Da nun gleich
unser gnedigster Herr uf deren einen Individuo stimmen und
kegen die Rätlie sich resolviren wollte, so were doch Sr. Churf.
G. unbewußt, was dero vorstimmende Mit-Churfürsten hierüber
vor einer Meinung sein möchten, uf deren vota sie gleichwol
in allewege achtzugeben. Sollte demnach wohl der sicherste
Weg sein, wann den Räthen befohlen würde, sich nach dem
Trierischen, Cöllnischen und des Königs voto zu richten, weil
doch vermuthlich der Herr Churfürst zu Mainz diesen dreien
nicht abfallcn und also leicht majora gemachet werden möchten,
die man doch hernach gelten laßen müßte. Darbei aber sollten
sie, die Gesandten, zu erinnern sein, den ihnen deswegen zu
kommenden Befehlich, sonderlich vor der Wahl, bei ihnen in
ihrer eigenen Verwahrung diese unsers gnädigsten Herrn
Zur Kaiserwahl 1619.
593
gnedigste Resolution auch sonsten in höchser Geheim zu halten,
inmaßen dann eben zu dem Ende dieselbe von einem unsers
Mittels selbst mit seiner Hand geschrieben werden sollte.
Und demnach diese Bedenken über alle 3 Punkte zu
förderst von höchstgedachten unserm gnedigsten Churfürsten
und dann den sämbtlichen geheimen Räthen ganz vernünftig
befunden und approbiret, als ist Sr. Churf. G. Entschuldigung
an König Ferdinandum absonderlich sowohl die 3 geistlichen
Churfürsten wegen dero persönlichen Nichterscheinens (wie die
in eventum albereit verfaßet gewesen) abgelesen, auch die Re
solution an die Abgesandten zu Frankfurt circa subjectum ge-
fertiget, umgeschrieben und fortgeschicket worden.
Sonsten hat der von Schönberg auch erinnert, daß die 3
geistlichen Herrn Churfürsten (wie aus dero Schreiben und
unsers gn. Herrn Abgesandten Relation zu vernehmen) den
10. Augusti st. vet. zur Wahl beniemet und angesetzet, welches
aber ihnen alleine zu thuen nicht gebühret, denn es setzete die
güldene Bulla (inmaßen der Mainzische Canzler liegen unsere
Abgesandten auch erwehnet) der Wahl halben 3 Zeiten: die
erste were tempus denunciationis seu convocationis, gehörete
alleine dem Herrn Churfürsten zu Maiz ratione officii, gehet
von der Zeit an, da ilime H. Churfürsten eines römischen
Kaisers Tod zu wißen wird und begreifet einen Monat, in
welchen S. Churf. G. schuldig, dero andern Mit-Churfürsten
zur neuen Wahl zu erfordern, oder da sic es schon unterlaßen
mögen sich die andern H. Churfürsten selbst zu diesen effectu
zusammenbetagen. Die andere Zeit in der güldenen Bull be
trifft die sämbtlichen Churfürsten et est tempus comparitionis,
darzu haben sie ab intimatione facta tres menses continuos;
welcher auch binnen der Zeit nicht erscheinet oder seine
Räthe mit genügsamer Vollmacht abordnet, oder, da er gleich
erschienen, vor der Wahl wieder verrücket, oder die Seinigen
abfordert, der hat vor dasselbemahl sein votum verloren. Die
dritte Zeit ist die Zeit zur Wahl, darzu den Herrn Churfürsten
30 dies continui gegeben und von der Zeit an gerechnet
werden, wann sie zur Wahl den Eid, welches zwar alsbald
des andern Tages, nachdem sie zu Frankfurt cinkommen, ge
schehen sollte, ist aber contraria consuetudine bisher ein anderes
eingeführet, da auch inner 30 Tagen die Herrn Churfürsten
594
T a d r a.
eines Haubts sich nicht vergleichen, soll ihnen bis solches
geschieht ihre gewöhnliche Kost abgebrochen und an deren
Statt Wasser und Brod gegeben werden (aur. bullae art. 1.
und 2.) itzo aber wird es dieser dritten Zeit also gehalten,
daß die Herrn Churfürsten, wenn sie zu Frankfurt Zusammen
kommen, sich des Tags zur Wahl vergleichen, denselben
benennen und unterdeß de capitulatione caesari futuro ex-
hibenda tractiren. Wann dann aus der Abgesandten zu Frank
furt Relation zu vernehmen, daß der Eid zur Wahl von den'
anwesenden Churfürsten und der abgesandten Botschaften noch
nicht abgelegt, die Bestimmung des Tages zur Wahl auch
(wie man sich dessen gleichwohl itzo angemaßet) ohne dies
nicht vor die geistlichen Churfürsten alleine sondern das sämbt-
liche Churfürstliche Collegium gehörig, als ist geschlossen, daß
den Gesandten billig zu befehlen, solches gebührlich zu ahnden
und daß es inskünftige zu keiner Einführung gereichen möge,
zu bedingen.
XX.
Der Kurfürst von Sachsen an seine Abgesandten zu
Frankfurt.
(Concept dcl. 2./12. August 1619. Fol. 376.)
Johanns Georg etc.
Unsern Gruß zuvor. Wolgeborner, Veste und hochgelarter
Räthe und liebe Getreuen!
Aus beigefügter unserer Antwort werdet ihr mit mehrerm
vernehmen, welcher Gestalt wir uns uf eure vom 22. und 24.
abgewichenes Monats Juli eingeschickte unterthänigste Rela-
tiones gnedigst resolviren, laßen es auch darbei allenthalben
bewenden und bleiben. Dieweil wir aber bei uns leicht ermessen
können, daß man nunmehr zu dem Wahlwerk schreiten und
in demselben einen Schluß machen werde, darzu wir von dem
Allmächtigen Glück und Segen getreulich wünschen, auch daher
die Notturft befinden, daß wir uns kegen euch des Subjecti
halben, welches bei dieser bevorstehenden Deliberation das
fürnembste und wichtigste ist, erklären, so wollten wir zwar
nichts liebers denn daß wir uns hierinnen eines gewissen ent-
Zur Kaiserwalil 1619.
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schließen und euch darauf unsere Meinung' zuschreiben könnten,
sintemal wir aber nicht wissen, wohin unsere vorstimmende
Mit-Churfiirsten ihre vota dirigiren möchten, so wollet ihr, der
Graf, wann man ad conclave kommen wird, darauf mit Fleiß
acht geben, und da ihr befinden werdet, daß Chur Triers und
Cölns L. (wie wir uns fast die Gedanken machen) uf Königs
Ferdinandi Person stimmen und der König, daß man ihn noch
zur Zeit, weil es ihn selbst betreffe mit seinem voto ver
schonen wollte, wie breuchlich suchen würde, euch inliegender
Notul nach in euerem voto, weil sonderlich an Chur Mainzens
L., daß sie eben der Meinung sein würden, nicht zu zweifeln,
dadurch dann, da der König es endlich acceptiret, die majora
erhalten, mit ihnen conformiren sollten, wann aber hochge
dachte Chur Trier und Cölns L. ein anderes Subjectum Vor
schlägen und die churpfälzischen Abgesandten ihnen beifallen,
alsdann euer votum demselben nach auch richten und also von
der beiden geistlichen Churfürsten L. euch diesfalls nicht
sondern; und demnach dieses alles bis nach erfolgeter Wahl
billich in höchster Geheim zu halten sein wird, inmaßen wir
dann eben aus der Ursachen gegenwärtige unsere Resolution
nicht in unserer Canzelei sondern durch unserer geheimen Rathe
einen selbst schreiben laßen, als wollet ihr solche in euere
Canzelei nicht geben sondern bei euch selbst behalten und
vor der Wahl davon kegen keinen Menschen, wer der auch sei,
das geringste erwehnen, da ihr auch gleich von den anderen
unsern Mit-Churfiirsten selbst oder der abwesenden Abge
sandten, was diesfalls unser Gemüth und Meinung oder wohin
wir inclinirten, in Vertrauen befraget werden sollet, daß ohne
sonderbaren unsern Befehlich ein solches noch zur Zeit zu
melden euch nicht gebührete, ufs glimpflichste und höflich
entschuldigen mit dem Anhänge, wann es ad ipsum actum
electionis kommen würde, daß ihr euch alsdann an euerm Ort
der Gebühr hierüber auch vernehmen laßen wollet. An diesem
allen vollbringet ihr unsern gnedigsten Willen.
Datum Dresden den 2. Augusti A. 1619.
Sitznngäber. d. phil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
39
596
T a d r a.
XXI.
Die kursächsischen Abgesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 2./12. August 1619. Fol. 406.)
Durchlauchtigster etc.
Eu. Churf. G. gnedigst an uns abgangene Resolutiones
unter datis Dresden den 23. und 24. verschienenen Monats
Julii seind uns den 1. dieses zurecht überantwortet worden
und soll denselben, so viel nur zu beschehen müglich, unter-
thenigst nachgelebt werden, inmaßen die anderweit über
schickte Vollmacht wir bei der Mainzischen Canzlei alsobald
eingeantwortet, mit welcher man allenthalben auch gar wohl
zufrieden gewesen. Nicht weniger haben wir uns bei Ihr.
Königl. W. Canzler D. Leonhard Gözen erkundigen laßen,
warurnb der gewöhnliche Vicariat-Titul bishero aus des
Königs Canzlei E. Churf. G. nicht gegeben worden, welcher
gar hoch beteuert, daß sobald sich der Fall mit Ihr Kais. Mtt.
zugetragen, er auf Befehlich Ihr Kön. W. die Verordnung
gethan, Eu. Churf. G. sowohl Churpfalzen den gebührenden
Vicariat-Titul zu geben; daß es nun bishero verblieben, ver
nehme er ganz ungern, es were ex errore und Nachlässigkeit
der Canzelisten geschehen, müßte bekennen, daß er in vier
Wochen beneben dem ordentlichen Secretario nicht bei der
Canzlei gewesen, sonsten wollte er wohl Achtung darauf ge
geben haben, bete derohalben ganz dienstlich, solchen errorem
bei Eu. Churf. G. im besten zu entschuldigen und seine
Person zu allen Gnaden zu recommandiren. Darneben müßen
wir bekennen, wie bei Ihr. Königl. W. die gewöhnliche Salu-
tation wir verrichtet, daß Ihr Königl. W. Eu. Churf. G. durch
D. Hegemüllern in der Antwort den Vicariat-Titul richtig geben
laßen, welches hernach, da Ihre Königl. W. durch Herrn von
Meggau und Doctor Hegemüllern uns zusprechen und besuchen
laßen, gleicher gestalt auch geschehen und erfolgete.
Sonsten sollen Eu. Churf. G. wir unterthenigst nicht
bergen, daß über Verhoffen die Königl. W. sowohl der Chur
fürst zu Cöln sich noch bei Landgraf Ludwigen zu Hessen
aufhalten. Es wollen aber etzliche in denen Gedanken stehen,
Ihre Kön. W. und Churf. G. werden Mittwochs alhier zu
Zur Kaiserwahl 1619.
597
Frankfurt wieder anlangen, dahero auch von Mainz dieser
Tage zum Rathgang nicht angesagt, auch die Eidesleistung des
Raths, Bürgerschaft und Soldaten differirt worden, allen Umb-
ständen nach und wie wir dessen genügsame von vertrauten Per
sonen Nachrichtung' erlanget, werden die Consultationes ver
schoben bis so lang die Resolutiones oinkommen und da sie widrig,
wollen die Catholischen vor dem 10. dieses st. vet. nichts desto-
weniger mit der Wahl verfahren, welches Eu. Churf. Gr. in vorigen
Relationen wir mit mehreren! unterthenigst zu erkennen gegeben.
Wir wollten auch Eu. Churf. G. gnedigsten Begehren
nach gern auf das pfälzische votum mit Fleiß Achtung geben,
wann nicht nunmehr die Rathgänge eingestellet und albereit
von den Herrn geistlichen Churfürsten ein gewisser Schluß
gemacht und wie obangedeutet ein gewisser Tag denominirt,
vor welchen die Wahl ihren gewissen Fortgang haben sollte,
es were dann daß Eu. Churf. G. deroselben Ankunft halben
etwas andeuten würde, uf welchen Fall wir darfür halten
wollen, sie würden insonderheit Eu. Churf. G. halber und
umb allerhand Respect willen nicht so gar praecise auf den
angesetzten Tag dringen. So mangelts auch den Churpfälzischen,
daß sie sich nicht alsobald der Wahl und des angesetzten
Tags halben erklären können, wie sie vorgeben, an genügsamer
Instruction, derohalben sie den Schluß ihrem Herrn zu referiren
sich nothwendig anerbötig machen mäßen, ungeachtet daß ihre
Vollmacht sehr stattlich exhibirt und ihrer Intruction halben
nicht weiter nunmehr kommen oder votiren können.
Der Churfürst zu Mainz ist seines Alters und Leibes
beschwerung halben anitzo übel disponirt, so hat der Chur
fürst zu Trier vor seinem Aufbrechen sich gar schwach be
funden, also daß dero Anwesenheit, weil sonderlich der Rath
und Bürgerschaft alliier den Catholischen nicht viel zu willen,
ihnen den sämptlichen Churfürsten ganz beschwerlichen vor
fället; werden derowegen vermuthlichen zum Hauptwerk schreiten
und sobald nur müglich von dannen zu ihren Churfürstenthumb,
Landen und Leuten eilen und sich begeben.
Eu. Churf. G. haben wir auch vor dessen unterthenigst
berichtet, welcher gestalt unvermerkt und ad partem die Chur
pfälzischen sich vernehmen laßen, daß sie nicht gemeint dem
König quaestionem status zu moviren, sondern es möchte von
39*
598
T a d r a.
den Böhmen herkommen, darbei seind sie bißhero verblieben.
Welcher gestalt aber gedachte Abgesandte aus Böhmen ihr
An- und Vorbringen schriftlichen in Namen der Directoren
bei Chur-Mainz einhändigen, sowohl was Mainz ihnen zur Ant
wort wiederfahren laßen, solches haben Eu. Churf. Gr. aus den
Copien sub A 1 und B gnedigst zu vernehmen. Bisher haben
erwehnte Abgeordnete bei dem ganzen churfürstlichen Collegio
nichts gesucht, dahero auch nichts darvon deliberiret worden,
vermuthlich wie daß Mainz mit Vorwissen, Rath und Ein
willigung der andern geistlichen Churfürsten solches gnugsam
berathschlaget und diesen Bescheid ausgeantwortet haben und
ist zu besorgen, daß Mainz und die anderen von ihren einge
führten rationibus nicht weichen, sondern wider die Directoren
solche justificiren werden, und heit meniglich darfür, daß Eu.
Churf. G. in hoc passu in ganzen böhmischen Hauptwerk und
bei persönlicher Anwesenheit nicht allein viel gutes stiften
sondern auch den allgemeinen Wohlstand des geliebten Vater
lands deutscher Nation befördern und in ruhigen Stand alles
vermittelst göttlicher Verleihung wieder bringen können.
Eu. Churf. G. gnedigsten Befehlich zu unterthenigster
gehorsamer Folge haben wir auch des Reichs Unter-Mar
schalchen, dem von Pappenheimb, über den Differentien, so
sich mit dem Rath zu Frankfurt des Einquartierens halben
ereignet, zur Notturft vernommen, welcher sich erbotten, seine
Notturft förderlichst zu Papier zu bringen und uns solchen
Bericht zuzustellen, der soll bei ehester Gelegenheit Eu. Churf.
G. unterthenigst zugefertiget werden.
Wann dann gnedigster Churfürst und Herr Eu. Churf. G.
aus vorigen, so zweifelsohn im Wechsel Eu. Churf. G. nun
mehr zukommen sein, sowohl aus jetziger Relation gnedigst
vernehmen, daß die geistlichen Churfürsten nochmals auf ihren
gesetzten Zweck und vorgenommenen Intention standhaftig ver-
1 Das Schreiben (1er bölim. Directoren an Kurmainz (Beilage A) ist abge
druckt bei Londorp (Frankfurt 1641) I. 167. Zu bemerken ist, dass auch
die Dresdner Abschrift das Datum 13./23. Juli trägt (wie bei Londorp)
und dass der Kurfürst von Mainz in seiner Antwort dd. 9. August (Beilage
B, siehe diese) ebenfalls die Eingabe der böhm. Directoren dd. 13-/23. Juli
citirt. Harter (VIII. 59. Anmerk. 12) setzt das erwähnte Schreiben auf
den 13. Juli (neuen Kal.).
Zur Kaiserwahl 1619.
599
harren, die Wahl vor dem 10. dieses st. vet. zu Werk zu
stellen endlichen entschlossen, itzbenannter Tag auch nunmehr
unsaumblich herbeirucket, als gelanget an Eu. Churf. G. unser
ganz uuterthenigst und gehorsambst Bitten, Eu. Churf. G.
wollen über unseren vielfältigen relationibus und Erinnerungen,
so gewißlich aus wohlmeinenden, treuen, unterthenigsten Herzen
und Schuldigkeit geschehen, kein ungnediges Mißfallen tragen,
sondern entweder von dero Ankunft in Gnaden uns etwas an
deuten, oder sonsten wie wir uns der Wahl, bevorstehenden
Capitulation und künftigen Compositionswerks halben und was
deme allenthalben anhengig endlichen einlaßen sollen, gnug-
same Resolution in Gnaden wiederfahren laßen, damit, weil die
Zeit ganz kurz, Eu. Churf. G. wir wegen Manglung gnugsamen
Bescheids in diesen hochlöblichen Collegio (welches Gott gnedig
verhüten wolle) keine Ungelegenheit oder Nachrede wider unsern
Willen zuziehen mögen.
Solches haben Eu. Churf. G. unumbgänglicher Notturft,
jetzigen Zustande und unsern Pflichten nach wir unterthenigst
berichten sollen und Eu. Churf. G. unterthenigste treue Dienste
zu leisten erkennen wir uns nach eußerstem Vermögen pflicht
schuldig.
Datum Frankfurt den 2. Augusti A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthenigste
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
XXII.
Schreiben des Kurfürsten von Mainz an die böhmischen
Gesandten.
(Copie dd. 9. August 1619. Fol. 417.)
Beilage B zu dem Bericht der kurs. Ges., dd. 2./12. Aug. 1619.
Johann Schweickard.
Liebe besondere, uns ist kurzverwichener Tagen ein
Schreiben unterm Nahmen und Subscription N. N. N. von den
600
T a d r a.
dreien Herren Ständen des Königreichs Böheim angegebenen
verordneten und gevollmeohtigten Directoren und Lands-Räthen
ufm Prager Schloß, vom 23./13. nechstverwichenen Monats
Juli zu recht eingehändiget worden, daraus wir mit hoher
Befrembdung vernommen, aus was eingeführten rationibus und
praejudiciis sie sich ob uns beschweren, daß uf tödtliches Ab
leiben weiland deren in Gott ruhenden Kaiserl. Majtt. wir den
Durehleüchtigen, hochgebornen Fürsten, Herrn Ferdinanden,
Königen zu Ungarn und Böheim, Erzherzogen zu Oesterreich,
unsern besondern lieben Herrn Freund und Herrn Sohn, in
dero österreichischen Stadt Wien zu Erwählung eines Röm.
Königs anliero beschrieben, und erfordert, auch was gestalt
sie Sr. Kön. Wrd. die jura eleetoralia und folglich die Cron
Selbsten zu disputiren unterstehen und zu Ende begehren, die
Verfügung zu thun, damit der ausgeschriebene Wahltag suspen-
diret, das Churf. Collegium durch Richtigmachung der böh
mischen Session und Churstimm ersetzet und zu deßen Beför
derung die Stände in Böhmen vor ausländischer Servitut
gesichert, und bei ihren Privilegien und Freiheiten sainpt
erlangten Religion-Frieden gelaßen, oder da solche Suspension
nicht zu erhalten, ermeldete Stände zu dem vorstehenden
Wahltag beschrieben und erfordert werden mögen.
Daß wir nun nach Inhalt der güldenen Bull und dem
bekannten Herkommen gemäß in Kraft unsers tragenden Erz-
Cancellariat-Ampts den vor wenig Jahren mit aller Ständen in
Böhmen Wissen und Willen angenommenen, publicirten und
mit allen behörigen Solennitäten öffentlich gekröneten König in
Böhmen, deme man gehuldiget und geschworen und welcher
zuvor durch allerhöchstgedachte Kais. Majt. hochlöblichsten An
denkens mit dem Königreich, dem Churfürstenthum und darzu
behörigen Wahlrecht der Gebühr belehnet und investiret worden,
als unsern ungezweifleten und durch vorgangene verschiedene
gratulationes nit allein von den vornehmsten Ständen im Reich
sondern auch fast allen benaclitbarten Potentaten erkannten
Mit-Churfürsten, und nicht andere, so in der güldenen Bull
weder gemeldet noch gemeinet sind, zu diesen instehenden
Wahltag an Orten und Enden, da derselbe anzutreffen, be
schrieben und erfordert, das getrauen wir gegen Gott, auch
an Orten und Enden, da diese Sachen hingehören, mit
Zur Kaiserwahl 1619.
601
guten Ge wißen und Bestand wohl zu verthedigen und zu ver
antworten.
Was aber den Uebelstand des Königreichs Böheim betrifft,
den haben wir niemals gern gehöret, tragen auch ein christlichs
Mitleiden mit den armen Leuten, so hierunder unschuldig leiden
müßen. Wir wollen auch an unsern Ort, was zu Wiederbringung
des werthen Friedens und Erhaltung dieses löblichen König
reichs vor endlichen Untergang immer diensam sein kann,
nichts unterlaßen, wißen auch hochermeldete Königl. Wrd. der
bestendigen Resolution und Meinung, wofern man anderstheils
nur Lust zum Frieden und den schuldigen Respect zum Haupt
nicht gar außer Augen setzen würde, daß Sie nicht gemeint
sein werden, ihre von Gott anvortrauete Angehörige mit aus
ländischer Servitut beladen, noch denselben in ihren habenden
Privilegien und Freiheiten, es sei gleich in Religions- oder
politischen Sachen, den geringsten Eingriff thun zu laßen,
sondern vielmehr dieselbe uf verspürenden schuldigen Gehorsam
mit väterlicher Liebe zu meinen, und vor allen Ungemach zu
schützen, darauf man sich wohl sicherlich verlassen kann. Den
übrigen Inhalt des Schreibens, wie auch die gesuchte Suspen
sion des Wahltags sampt angehefter Eventualpetition befinden
wir frembd und weit aussehend, auch also bewandt, daß wir
uns darauf nicht wohl erklären können, besorgen aber darbei
nicht unzeitig, daßelbe werde zu Erlangung des Gott wohl-
gefelligen Friedens, insonderheit da es Ihr. Königl. Wrd. Vor
kommen sollte, weit mehr hinderlich, als vorträglich sein.
So wir euch wegen obberürten Schreibens loco Recepisse
gleich nicht verhalten wollen. Frankfurt den 9. Augusti,
Anno 1619.
An: Christian Adersbach Bercka etc., Johann Smilo
v. Michalowiz etc. und Johann Arnold Adlingern, der H.
Stände in Böhmen Abgeordnete.
602
T a d r a.
XXIII.
Protocoll über des Churpfälzischen Abgesandten Herrn
Christophen Burggrafen zu Dohna bei dem Churfürsten zu
Sachsen etc. unserm gnedigsten Herrn den 3. Aug. 1619 in
gehabter Privataudienz gethanes mündliches Anbringen und
die von Sr. Churf. G. selbst ihme darauf gethane mündliche
Antwort.
(3./13. Aug-ust 1619. Fol. 401.)
Montags den 2. Augusti 1619 ist Herr Christoph von
Dohna wegen des Herrn Churfürsten Pfalzgrafen gesandten
weise uf der Post alliier zu Dresden angelangt, hat sich auch
noch denselben Abend anmelden und umb schleunige Audienz
bitten laßen. Darauf hat ijm unser g. Herr Dienstags Frühe
umb 11 Uhr in der Rathstuben (nachdem er umb 9 Uhr zuvor
mit gewöhnlichen Solennitäten nacher Hofe eingeholet worden)
gar alleine und ohne Beisein der Räthe, weil er darumb ange
halten, gehöret, da er dann seines Herrn wegen nechst abge
legter Salutation ferners an- und fürbracht: Sein gnedigster
Herr der Churfürst-Pfalzgraf bedankete gegen unserm gn.
Herrn sich freundlich, daß S. Churf. G. dero Käthen zu Frank
furt mit Sr. Churf. G. Rathen und Abgesandten daselbst ver-
treuliche Communication bei vorstehenden Wahltage zu pflegen
anbefohlen, es dienete solches zu Unterhaltung guter Corre-
spondenz und wollen dieselbe den ihrigen hinwieder dergleichen
gegen die unseligen zu tliun alles Fleißes auferlegen. Sonsten
würde unserm gn. Herrn unverborgen sein, wasmaßen die
Herrn geistlichen Churfürsten nunmehr den 10. dieses zur
Wahl angesetzet. Nun wollten zwar sie, des Plerrn Pfalzgrafen
Churf. G., nichts Hebers, denn daß diese Wahl noch itz etwas
differiret werden können, wüsten auch ihres theils nicht, ob
man so viel diesen Punkt anlanget eben so praecise bei der
güldenen Bull Verbleiben müßte, da es aber je nicht zu ändern,
möchte S. Churf. G. unsers gnedigen Herrn Meinung gerne
wissen, wohin sie ihres theils ratione subjecti inclinirten und
uf wen ihre Gedanken gerichtet weren. Vor ihre Person weren
sie gemeint, aus den Evangelischen den König in Dennemark
und unsern gnedigsten Herrn, aus den Catholischen aber König
Ferdinandum, Erzherzog Albertum, Herzog Maximilian zu
Zur Kaiöerwahl 1619.
603 '
Bayern und den Herzog von Savoya vorzuschlagen, würden
aber doch endlich bei Bayern bleiben. Zu König Ferdinando
könnten sich nicht verstehen, weil er 1. jederzeit persecutor
religionis gewesen, 2. auch ganz ohne Land und Leuten sich
befinde; so hetten die Böhmen und Schlesier Sr. Churf. Gr.
zugeschrieben, daß sie König Ferdinandum keineswegs zum
Könige haben wollten, über dies were Ihr auch aviso zukommen,
daß Betlehem Gabor albereit in 40.000 Mann beisammen und
entschlossen were, Ungarn und alle des Königes Lande zu
überziehen, zu verwüsten und dadurch Ihre König!. W. genzlich
ruiniren, das würde nicht allein, wann es also erfolgen sollte,
dem heiligen Reich schimpflich, sondern auch sofern nach
theilig sein, daß sie hernach ihr Haupt von dergleichen Unge
legenheit würden retten und vindiciren müßen; bete also
schließlich im Namen seines Herrn, unser gn. Herr wolle
Sr. Churf. G. dero Gedanken ratioue subjecti unbeschwert
eröffnen.
Auf dieses haben S. Churf. G. sich des Zuentbietens
bedanket, die gewöhnliche curialia mit angehänget, und weil
das Anbringen wichtig, dasselbe in Deliberation zu ziehen,
gegen dem Gesandten auch sich darauf hinwieder zu resolviren
erboten. Als nun das alles also fürgangen hat unser gn. Herr
nachdem der Gesandte von S. Churf. G. seinen Abschied ge
nommen und sich wieder in sein Gemach verfüget, durch den
Herrn Hofmarschalchen seines gethanen Anbringens ein schrift
liches Memorial begehren laßen und ob er sich zwar anfänglich
darzu erboten so hat er doch bald darauf angedeutet, daß er
mit Sr. Churf. G. hiervon noch selbst mündlich reden müße
und das umb so viel mehr, weil er noch etwas vergessen,
das derselben bei der Audienz er untertlienigst bette berichten
sollen.
Darauf haben S. Churf. G. Nachmittags umb 4 Uhr ihn
anderweit erfordern laßen, da er sich dann von Uebergebung des
Memorials mit deine entschuldiget, daß er darauf nicht befehliclit,
sein Anbringen auch uf solche Punkt gerichtet, die billich in
höchster Geheimb zu halten und für die Churfürsten in der
Person gehörig weren; ferners aber hat er nichts anbracht.
Unser gnedigster Herr hat ihme hiergegen vermeldet, daß
S. Churf. G. die eingewendete Entschuldigung wegen Ausant-
604
T a d r a.
wortung' des Memorials an ihren Ort stellete, zumal weil sie
verhoffeton, sie hotten sein Anbringen zur gnüge selbst ein
genommen. Dann so viel sie sich erinnern könnten were das
selbe fürnemblich nechst den curialibus uf deine bestanden,
daß der Herr Churfürst Pfalzgraf am liebsten sehe, wann die
jetzige Wahl verhindert werden könnte und daß 8. Churf. G.
ufs wenigste des subjecti halben unsers gn. Herrn Gedanken
wissen möchten und was sie des Königs Ferdinandi Person
wegen erinnern laßen. Nun bedanketen sich S. Churf. G. des
Zuentbietens, vernehmen auch gerne, daß dero Käthe mit den
Churpfälzischen Abgesandten gute Correspondenz gehalten,
inmaßen sie dann darauf befehlichet, hätten aber hingegen aus
der Unserigen einkommenen Relation nicht verstehen können,
daß bishero gegen ihnen von den Pfälzischen dergleichen er
folget. So viel aber den Haupthandel anlangt, betten zwar S.
Churf. G. am liebsten gesehen, daß die Composition der böh
mischen Unruhe dem Wahlwerk fürgegangen were, inmaßen
sie dann die ihrigen, ein solches zu urgiren, instruiret, ihnen
auch anfänglich keine andere Vollmacht, deme mit dem Plerrn
Churfürsten Pfalzgrafen gemacheten Verlaß nach, denn zu
dieser Composition mitgegeben. Sie hetten aber hernach von
dero nacher Frankfurt abgefertigten Gesandten Bericht er
langet, daß die Churpfälzischen Abgeordneten sich bald An
fangs zur Wahl und Krönungs-Handlung legitimiret, daher sie
sich hernach auch ihres theils hierinnen accommodiren mtißen
und sehen auch mehr nicht wie dieses Werk zu hintertreiben,
zumal da auch dieser Tag vor einen Wahltag ausgeschrieben,
die Herrn geistlichen Churfürsten zu Frankfurt deswegen zu
sammen kommen und die weltlichen ihre Gesandten ad eundem
tinem dahin geschicket, so gebe auch die güldene Bull diesem
Werk seine gewisse Zeit, es weren albereit Handgelöbniß von
den anwesenden Churfürsten und der Abwesenden Abgesandten
(welches aber uf keinen andern als Wahltagen zu geschehen
pflegete) dem Herrn Churfiirsten zu Mainz geleistet worden
und anders mehr fürgangen, das zu einer vorstehenden Wahl
eigentlich gehörig, daher nicht mehr ratione integra noch
einige Dilation in negotio principali zu hoffen. Und wiewohl
S. Churf. G. ratione subjecti gegen dem Abgesandten gerne
ihre Meinung erkleret hetten, so bekennete er doch selbst,
Zur Kaiserwahl 1619.
605
daß solches dermaßen Sachen weren, die in aller Geheim billig
zu tractiren und halten und also vor die Herrn Churfürsten
in der Person allein gehöreten, darumb sie auch sich gegen
ihine deswegen nicht vernehmen laßen könnten, es wollten
aber dieselbe dero nach Frankfurt Deputirte diesfalls dermaßen
instruiren, wie sie es gegen Gott und der werthen Posterität
zu verantworten getraueten. Sie könnten auch darumb zu keiner
Special-Erklärung kommen, weil ihr nicht bewußt, wessen ihre
vorstimmende Mit-Churfürsten sich hierüber vernehmen laßen
möchten, dessen dann hierunter billich zu erwarten, weil sonder
lich die rnajora vigore aureae bullae diesfalls statt hetten und
sie an deine was hierdurch geschlossen ihres tlieils so wenig
als andere etwas hindern könnten. Was dann des Königs
Ferdinandi Person halben erinnert und vorbracht worden, das
hetten sie alles vor dessen bei sich selbst reiflich erwogen,
sehen aber nicht, wie hierdurch nunmehr die Sachen zur Pro
rogation zu bringen, weil von den Churpfälzischen naeher
Frankfurt deputirten Abgesandten Sr. Churf. G. Abgeordneten
bei der ersten Communication angemeldet worden, daß sie
Ihrer Ivön. W. König Ferdinando ihre Possession und jura zu
streiten keinen Befehlich hetten.
Darbei es dann vor dieses mal zwischen derselben und
mehrbesagten Pfälzischen Abgesandten verblieben. Demnach
aber vor gut angesehen, sintemal er der Gesandte vermüge
seines überreichten Creditivs eine alleinige Audienz (wie die
Wort desselben gelautet) gesuchet und kein Memorial seines
An- und Fürbringens übergeben wollen, daß auch er hinwieder
seine Abfertigung von Sr. Churf. G. selbst ohne Beisein der
Käthe und zwar mündlich erlangen sollte, haben dieselben ihn
Mittwochs den 4. nach geendeter Predigt zu sich in die Rath
stuben erfordern laßen, ein Schreiben an den Herrn Chur
fürsten zu Heidelberg zugestellet und nebenst Vermeidung Sr.
Churf. G. freundlichen Dienste und was sie mehr liebes und
guets vermöchten, dasselbe seinem Herrn zu überreichen be
fohlen, sonsten aber beim Hauptwerke alles dasjenige repetiret
und wiederholet, was sie den Tag zuvor discurrendo gegen
ihine gedacht, damit er also wohl zufrieden gewesen, von Sr.
Churf. G. seinen Abschied genommen und den Donnerstag
hernach sich wieder uf seine Rückreise gemachet.
606
T a d r a.
XXIV.
Die kursächsisclien Abgesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 10/20. August 1619. Wahltagsacten 234/ß. Fol. 11.)
Durchlauchtigster etc.
Eu. Churf. G. berichten wir hiemit in Unterthenigkeit,
welchergestalt den 7. dies die Herrn geistlichen Churfürsten
sowohl der weltlichen Churfürsten Abgesandten Frue morgens
zu rechter Zeit an gewöhnlichen Ort zur Consultation sich auf
vorhergehende Ansage wieder eingestellet und hat der Chur
fürst zu Mainz durch dero Canzlern pi’oponiren laßen, es were
dem hochlöbl. Churfürstlichen Collegio guter maßen wissend,
daß nunmehr ein ehrbar Rath der Stadt Frankfurt dero unter-
thenigsten eingegebenen Schreiben nach sich accommodiret und
die Assecuration neben den Bürgern und Soldaten zu praestiren
erbötig, darneben aber gesucht, weil in Forier-Zetteln an
Pferdten und Dienern eine Uebermaß zu befinden, inan wollte
doch hierinnen gebührliche Moderation treffen und anordnen.
Stelleten derentwegen Ihre Churf. G. beede obg-esatzte puncta
zur Umbfrag, welchen Tag die Eidesleistung anzustellen und
was man sich der nachmals gesuchten Moderation halben in
Forier-Zetteln erklären wollte, darauf man ingesambt dahin
geschlossen, daß gedachtem Rath durch die Deputirten anzu
zeigen, ihre Bürgerschaft, Befehlichshaber und Soldaten sollten
sich darnach achten, damit aufn nähern Montag als den 9.
dieses die gewöhnliche Eidesleistung dem Herkommen nach
von ihnen abgelegt werden möchte, und weil der Personen
und Pferde Anzahl nicht so groß und wichtig, die anwesende
Churfürsten auch die bei sich habende Diener nicht von sich
laßen oder dero Hofstadt in solcher Eil verändern könnten,
als wollten sie nicht zweifeln, wohlgedachter Rath würde ihr
Suchen fallen laßen und vor diesmal zufrieden sein. Und weil
man sich des Herkommens erinnert, daß die König!. W. zu
Böhmen von solchem actu nicht zu excludiren, so ist insge-
sammt vor gut angesehen, daß Nachmittag umb 3 Uhr Ihr
Königl. W. per deputatos notificirt und zugleich berichtet
würden, daß aufn 9. dieses die Eidesleistung ihren Fortgang
haben sollte zu Ihrer Kön. W. Behebung stellende, ob sie in
Zur Kaifserwahl 1619.
607
der Person oder durch dero fürnembe Rätlie solche unter
schiedliche juramenta anhören laßen wollten.
Nach diesem Schluß hat Mainz Vorbringen laßen, wie
kurz verrückter Zeit der Stände in Böhmen Abgeordnete ein
Schreiben an einen ehrbaren Rath alhier abgehen laßen des
ungefehrlichen Inhalts, wenn sie nicht einquartiert und herein
gelaßen würden, könnte ihren Bürgern künftig in der Cron
Böhemb was widerfahren, deßen man sich anitzo nicht ver-
muthete und dahero auch diesen Punkt, welchergestalt der
Rath zu bescheiden, zur Umbfrag gestehet. Trier und Cöln
wollten zur Einlaßung der Böhmen nicht rathen mit Verwen
dung, es könnte dem künftigen Compositionswerk viel schäd
licher als vorträglicher sein. Die Pfälzischen haben sich in
ihrem voto vernehmen laßen, sie erwarteten in diesem passu-
von ihrem Herrn Resolution. Wir haben was unsere Instruction
besaget gebürlichen erinnert und gebeten, man wollte diesem
Werk gleichwohl hochverstendig nachdenken, dann, wann sie
nicht hereingelaßen würden, gefährliche Nachreden und Calumnien,
als wann man sie als Abgesandte contra jus gentium nicht hören
wollte, causirt und verursacht werden; wir erwarteten aber auch
in diesem Eu. Churf. Gr. gnedigster und endlicher Resolution.
Die Brandenburgischen Abgesandte ließen Vorbringen,'
der Rath were nicht unbillich zu bescheiden, wie er sich gegen
die Gesandte vernehmen laßen könnte. Mainz war in denen
Gedanken, der Rath solle dergestalt beschieden werden, daß
er mehr auf die güldene Bull und was sie ihme auferlegt dann
auf die Böhmen zu sehen, und wann dem Rath darunter etwas
zustehen sollte, würde man ihn wohl zu schützen wissen und
solches so viel den Rath betreffen thuet. Sonsten hetten sich
Ihre Churf. G. vor dessen erklärt, warumb S. Churf. G. wider
die güldene Bull und dem König zu spndern Despect nicht
rathen könnte, die Böhmen hereinzulaßen, dann sie suchten
keine Audienz sondern nur allein, daß sie wegen Böhmen im
Churfürstl. Collegio admittirt würden. Bei diesem S. Churf. G.
Bedenken ließen sie es noch allenthalben bewenden und gehörte
solch Suchen nicht vor S. Churf. G. allein sondern vor die sämbt-
lichen Churfürsten, hetten es aber gleichwol communiciren wollen
und würde der Pfälzischen und Sächsischen Resolutionen er
wartet, bis dahin könnte es wohl ausgesetzt werden.
608
T a d r a.
Ferner hat Chur-Mainz Vorbringen laßen, weil gleichwol
die güldene Bull gewisse Maß gebe und klärlich disponirte,
in welcher Zeit die Churfürsten alhier zu erscheinen und zur
Wahl eines neuen Haupts zu schreiten schuldig und verbunden
weren, dahero auch unlengst ein conclusum gemacht, daß
innerhalb der 30 Tage der dies ad conclave bestimmet worden.
Weil aber hochwichtige impedimenta mit eingefallen und solche
Zeit nicht praecise observirt werden können, so were noth-
wendig darvon zu reden, wie man sich hierüber dergestalt
zu verwahren, damit dem Churfürstl. Collegio kein Verweis
zugezogen, die güldene Bull salvirt und solcher Verzug gegen
der Posterität verantwortet werden möchte. Darauf ein jeder
der Ordnung nach sich vernehmen laßen und ingesambt dessen
•einig gewesen, daß die eingefallene impedimenta erheblich,
wichtig und mäniglich bekannt, Chur-Mainz aber, als der Erz-
Canzler durch Germanien, alle dasjenige gethan, worzu S. Churf.
G. die güldene Bull und dero Ambt verbindet und verobligiert.
Dahero S. Churf. G. nichts vorweißliches zuzumessen, viel
weniger in praejudicium aureae bullae etwas so nothwendig
unterlaßen worden were. Es könnten auch solche unabwend-
liche Verhinderungen umb der Posterität willen ad acta ge
bracht und beigelegt werden, mit welcher Erklärung Chur-
Mainz sich contentirt und durch Notarien und Zeugen ad
protocollum zu bringen sich anerboten.
Den 8. als Sonntags zu Mittag seind gottlob Eu. Churf.
G. zwo ansehenliche stadtliche Resolutiones ankommen, welche
wir mit unterthenigster Reverenz empfangen und verlesen,
auch in allen Punkten und Clausuln unterthenigst und treulich
nachgelebet werden soll, darauf sich Eu. Churf. G. gewiß und
gnedigst zu verlaßen. Wir haben auch Ihr Königl. W. Hand
brieflein sowohl das Schreiben an die anwesende Churfürsten
haltende zurecht überantworten laßen, welche gar wohl auf
genommen und den Abend den 9. dieses folgenden Montags
auf dem Römer Früh umb 7 Uhr zu erscheinen angesagt, da
sich dann bemeltes Tages das Churfürstl. Collegium sowohl
der König auf dem Römer befunden und dem Herkommen
nach die gewöhnliche Pflicht von einem E. Rath, Bürgerschaft
und Soldaten ohne einige Widerrede gehorsamlich ist geleistet
worden, und seindt damals mehr nicht als fünf Fändl Knechte,
Zur Kaiserwahl 1619.
609
jedes 200 stark, beneben ihren fünf Befehlichshabern gezählt
und befunden worden und ist bei dem ganzen actu nichts
ungeschicktes vorgelauffen, sondern alles friedlich und wohl
abgangen.
Heute den 10. haben sich die Churfürsten sowohl die
Abgesandte Früh umb 7 Uhr wieder an gewöhnliche Stelle
verfinget und Mainz proponiren laßen, man würde sich noch
gutermaßen erinnern, weichergestalt kurz verrückter Zeit die
geistlichen Churfürsten sich vernehmen laßen, obwohl in allweg
das Wahlwerk seinen Fortgang en-eichen, daß nichts desto
weniger wegen der Composition des Unwesens in Böhmen
auch deliberirt und gute praeparatoria darzu gemacht und be
schlossen werden müßten. Stelleten demnach zur Deliberation,
ob man nicht von Ort und Zeit auch den Ankündigungs
schreiben reden und sich diesfalls vergleichen wollte.
So viel nun den Ort betreffen thuet seindt die meisten
Stimmen auf Regensburg gangen, darneben darvor gehalten,
daß binnen dreier Monat dieser Tag nicht angesetzet werden
könnte, so were nicht unbillig, daß die Ankündigungsschreiben
bei dem Mainzischen directorio verfertiget und hernach zu
fernerer Consultation in pleno abgelesen würden; darbei es vor
diesmal also verblieben. Weil aber von etzlichen andere Inci-
dent-Punkten noch über dieses erinnert und zu fernerer Deli
beration gestehet worden, so sollen Eu. Churf. G. bei nechster
Post mehrern der Verlauf berichtet werden.
Sonsten ist nunmehr der 18. dieses ad conclave et elec-
tionem benennet; dann ob wir wohl erinnert, man sollte in
etwas diesen actum differiren, so prätendiren doch die Chur
fürsten, daß sie ohne das eine lange Zeit alhier gewesen, ver
geblich aufgewartet, auch nunmehr die Frankfurter Meß her
beinahet, da jederman nach Hause zu eilen pflegte.
Eu. Churf. G. gnedigsten Befehlich nach wollten wir auch
gerne unsere Protocoll bei allen Posten deroselben zuschicken,
so haben wir nicht mehr als Anßhelm Arnolden, der pfleget
wöchentlich zwo Relationes umbzuschreiben. Wann er nun das
Protocoll auch ad mundum allezeit bringen soll, so wird solches
ihm ganz schwer vorfallen, wollen aber nicht unterlaßen, so
viel nur menschlich und möglich auch in diesem Eu. Churf. G.
gnedigsten Befehl underthenigst nachzuleben, besorgen aber,
4.
610
die Rathgänge werden nunmehr fleißiger besucht werden, in
maßen dann Mainz auf morgenden Tag uns albereit wieder
ansagen laßen, und haben Eu. Churf. Gr. die zu dieser Relation
gehörige drei Beilagen hierbei auch gnedigst zu empfahen.
Wollten etc.
Datum Frankfurt am 10. August! A. 1619.
Eu. Churf. Gr.
unterthenigste
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
XXV.
Die kursäehsischen Abgesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original tld. 13./23. August 1619. — 234/R. Fol. 24.)
Durchlauchtigster etc.
Eu. Churf. G. haben den 10. dieses wir unterthenigst
berichtet, daß zu Folge deren hiebevorn von den geistlichen
Herrn Churfürsten geschehenen Vertröstung man zu dem Com-
positionwerk wegen der im Königreich Böhemb entstandenen
Unruhe desselbigen Tags allerhand praeparatoria gemacht,
sich Zeit und Orts, wann und wo die künftige Friedenshand
lung fürgenommen werden solle, mit einander verglichen, auch
der Mainzischen Canzelei aufgetragen, das Ankündigungs
schreiben an beede streitende Theil zu verfertigen, und die
weil damals darbei erinnert worden, sintemahl die Königl. W.
in Ungarn und Böhemb itzo alliier zur Stelle, ob nicht zu
Erhaltung gutes Willens und Glimpfs es rathsamb und nützlich
sein sollte, daß, was man im Churftirsten-Rath des Denuncia-
tionsschreibens wegen sich verglichen, es derselbigen durch
einen Ausschuß oder sonsten gepürlichen angezeiget werden
möchte. Wann dann solche Verrichtung der Herr Erzbischof
und Churfürst zu Trier, welcher ohne das bei Ihrer Königl.
W. zu schaffen gehabt, gutwillig auf sich genommen, als hat
Zur Kaiserwahl 1619. 611
S. Churf. Gr. folgende Mitwoclie den andern Herrn Churfürsten
und der Abwesenden Gesandten durch den Mainzischen Canzler
anzeigen laßen, daß Ihre Königl. W. mit dem gemachten Schluß
wegen des Ankündigungsschreiben und der darinnen angedeu
teten Interposition und bevorstehenden Handlung gar wohl
content und zufrieden were, hette auch von Anfang dieses
angesponnenen Unheils ihr nichts höher angelegen sein laßen,
dann daß Friedt, Ruhe und Einigkeit wiederumb gestiftet und
alle Mißhandlungen, Thätligkeiten und Kriegsverfaßungen in
der Cron Böhernb Vorkommen und abgeschafft werden möchten.
Was aber darmit ausgerichtet worden, solches gebe die Er
fahrung. Dann obwohl er der König nach Ableiben der jüngst
verstorbenen Kais. Mtt. hochlöbl. Gedäclitnuß allerhand Mittel
und Wege, dadurch die Sachen wiederumb in einen ganz
geruhiglichen und erträglichen Stand gebracht werden können,
den Böhmen vorgeschlagen, so hetten doch solche bei ihnen
ganz und gar nicht verfangen wollen, ja er were auch auf die
an sie abgegangene Schreiben keiner Antwort gewürdiget worden,
inmaßen dann auch bei ihnen der angebottene Stillstand auf
eine Zeit lang nicht zu erhalten gewesen, sondern sie in ihrem
bösen Fürnehmen immer fortgefahren, dahero es dann leider
zu dem betrübten Zustande, darinnen itzo in Böhmen die
Sachen bestünden, gerathen. Sein des Königs Gemüth und
Intention weren gar nicht dahin gerichtet, daß Land und Leut
verderbet und so viel unschuldiges Blut vergossen werden
sollte. Darumb wollte er sich seines Theils gar gern sub-
mittiren und die von dem Churfürstlichen Collegio vorhabende
und angebottene Unterhandlung nicht ausschlagen.
Darauf ist das von der Mainzischen Canzelei an den
König und die Stände verfasste Denunciationschreiben abge
lesen und nach fürgehender Danksagung gegen Chur-Trier
wegen der auf sich genommenen Mühe und Verrichtung bei
dem Könige Ferdinando bemelt Concept allerdings beliebet
worden, von welchem Schreiben Eu. Churf. G. bei ehester
Gelegenheit Abschrift unterthenigst von uns überschickt
werden soll.
Nach diesem hat man von der Capitulation zu reden
angefangen und als dem Herrn Churfürsten zu Mainz ankeim-
gestellet, was man vor einen modum procedendi darinnen halten
Sitzung8t>er. d. pliil.-liist. CL. LXXXVIII. Bd. III. Hft. 40
612
T a d r a.
wolle, ist vor gut angesehen, von Punkten zu Punkten zu gehen,
etliche wie sie nach einander in der Capitulation begriffen
zugleich abzulesen und hernacher Rath halten zu laßen. Ist
demnach als man das Werk vor die Hand genommen bei
denen in der Capitulation befindlichen 8. und 9. Punkt diese
Erinnerung geschehen und solches hinein zu rücken vor rathsam
erachtet, daß binnen einer gewissen Zeit von dem künftigen
Successore des heiligen Reichs Schein zu der Mainzischen
Canzelei gebracht werden solle, was man hinder der jüngsten
A. 1612 aufgerichteten Capitulation vor Nachrichtung erlanget,
welche Lehen und Herrschaften, bevorab in Italia gelegen, dem
heiligen Reich entzogen auch was vor Fleiß angewendet worden,
daß solche wiederumb in den vorigen Stand und zu dem Reich
gebracht werden möchten. Und dieweil in dem 17. Punkt oder
Artikul solcher Capitulation begriffen, daß kein einziger Zoll
ohne der sämbtlichen Herrn Churfürsten Willen und Vorbewust
von neuen gegeben, noch einiger alter erhöhet werden solle,
als solle diese Disposition auch auf das künftige Oberhaupt
erstrecket und demselbigen keineswegs nachgelassen sein, ohne
Einbewilligung der Churfürsten einen neuen Zoll vor sich an
zurichten, deßelbigen zu gebrauchen oder den alten seinem
Willen nach zu vermehren und zu erhöhen.
Dem 26. Artikul der Capitulation ist gleichfalls vor gut
angesehen worden einzuverleiben, daß man Erkundigung ein
ziehen solle, wie es um die Reichssteuer und andere Gefälle,
so in sonderbarer Personen Hände erwachsen und verschrieben
werden, beschaffen. Und da erfahren, daß solches ohne recht-
meßige Bewilligung der sechs Churfürsten geschehen, möglichen
Fleiß anzuwenden, daß dieselbigen dem Reich wieder einge-
händiget werden möchten.
Bei dem 27., 28., 29. und 30. Punkt, welcher zwar ver
möge jüngst aufgerichteter Capitulation in ihrem esse ver
bleiben, ist alleine erinnert worden, daß mit hinein zu rücken,
daß der künftige Successor im Reich auch keine Expectanz
an Lehen oder andern, die heut oder morgen dem Reich
anheimfallen möchten, zu versagen Macht haben oder befugt
sein soll.
So viel den 31. Punkt der Capitulation belanget, obwohl
ingesambt dafür gehalten worden, daß es hochnothwendig were,
Zur Kaiserwahl 1619.
613
auf Mittel und Wege zu trachten, wie doch dem zerrütteten
Münzwesen Hilff und Rath geschafft und so viel müglichen in
etwas bei dieser Versamblung rcmedirt werden möchte; die
weil man aber befunden, daß es vor diesmal aus vielen darbei
angezogenen Ursachen fast unmüglichen sein wolle, solch Werk
vor die Hand zu nehmen in Betrachtung, daß dieser Punkt
nicht vor das Churfürstliche Cellegium alleine sondern eine
ganze Reichsversamblung oder doch zum wenigsten vor einen
Ausschuß aller zehen Kreise des Reichs gehörig were, so hat
rnans auch darbei beruhen und bewenden laßen und bis zu
einer andern und bessern Gelegenheit gesparet, inmaßen dann
auch vor gut angesehen worden, daß es auf diesmal darbei
verbleibe.
So viel die Münzgerechtigkeit betrifft, welche etlichen
Städten, so dem Reich nicht immediate unterworfen, eine Zeit
lang verliehen, ist gleichsfalls bedacht worden, denselbigen
Punkt der jetzigen Capitulation zu inseriren, daß es künftig
ohne Vorbewust der unmittelbaren Herrschaft nicht geschehen
und dardurch keinem einig Nachtheil nicht zugezogen werden
möge.
Heute dato als nach beschehener Ansage man wieder zu
Rath gangen und in den übrigen Punkten der Capitulation
fortgefahren, ist wegen des 29. Punkts von den Churpfälzischen
diese Erinnerung geschehen, daß nochmals ihres theils darfür
gehalten, es nicht undienstlichen sein solle, so demselbigen
angehenget würde, daß nicht allein das Fürstenthumb, Graf
schaften, Herrschaften und andere Güter, so dem künftigen
successori im Reich anheim fallen und zukommen möchten,
mit Recht, Gerechtigkeit, Anlagen, Steuern und anderer schul
diger Pflicht dem Reich verbunden sein und verbleiben, sondern
auch daß dergleichen Herrschaften und Güter, so dem Ober
haupt itzo albereit zustendig und seiner Botmeßigkeit unter
worfen weren, angezogene onera gleich mittragen und keines
wegs darvon eximirt und frei gemacht werden sollten. Welcher
Meinung dann die andern auch endlichen beigefallen und wie
itzo angezogen dasselbige also in die Capitulation mitgebracht
worden.
Bei dem 33 Punkt, das Vicariat belangende, ist von den
Churpfälzisbhen ganz beschwerlichen angezogen, was bei dem
40*
614
T u d r a.
itzo wehrenden Interregno von den Cameralibus, als ihnen im
Namen Churpfalz und Sachsen das Siegel überschicket, sich
dessen inmittelst in Ausfertigung der Proceß und Dekreten zu
gebrauchen unterlaßen worden und wie sie sich ganz und gar
darzu nicht haben bequemen wollen, ist demnach insgemein
vor gut angesehen, es bei dem künftigen Oberhaupt dahin zu
richten und in die Capitulation mitzubringen, darauf bedacht
zu sein und dasjenige abzuschaffen, was von einem und dem
andern inmittelst fürgenommen worden, das zu Schmelerung
und Abbruch der Herrn vicariorum habenden Recht und Ge
rechtigkeit gereichen möge.
Sonsten ist gleichsfalls auch die Capitulation dahin ge
richtet worden, daß nicht allein der künftige Römische König
sondern auch Ihrer Mtt. geheime und Reichshofriithe darauf
schwören sollen, dasjenige zu Werk zu richten, was dieselbige
in allen Punkten in sich heit, mit sich bringet und erfordert.
So ist gleichfalls auch Verseilung darinnen geschehen,
daß wann inkünftig kaiserlicher Hof gehalten wirdt von den
kaiserlichen Officieren den Erbämtern kein Einhalt gethan noch
widerfahren solle. Sobald auch die Capitulation, welche morgen
Sonnabends im Churfürsten-Rath abgelesen werden soll, zum
Abschreiben gegeben, wollen Eu. Churf. G. wir solche alsobald
unterthenigst zufertigen.
Was sonsten von Pfalz und andern mit mehrern bei einem
und dem andern Punkt erreget worden, das wird das Protocoll,
welches Eu. Churf. G. auch mit ehistem gnedigst zu empfangen,
weiter besagen.
Auch gnedigster Churfürst und Herr, weil es noch zur
Zeit gewiß darauf beruhet, daß künftige Mitwochen als den
18. dieses die Wahl eines Römischen Königs ihren Fortgang
haben und von den anwesenden Churfürsten und der abwesenden
Gesandten zu Werk gerichtet werden soll, es aber bei jüngst
A. 1612 gehaltenen Wahltage also fürgangen, daß der Branden-
burgische Abgesandte neben Eu. Churf. G„ die das Schwort,
und dem Herrn Administrator der Churpfalz, welcher den
Reichsapfel getragen, damals dem neuerwählten Römischen
Könige den Scepter vorgeführet, als will itzo etzlichermaßen
Zweifel vorfallen, wie in Abwesen aller dreien weltlichen Chur
fürsten es darmit zu halten, ob der Graf zu Mansfeldt an Eu.
Zur Kaiserwahl 1619.
615
Churf. G. Statt das Chur-Schwert neben den Pfälzischen und
Brandenburgischen Abgesandten, die, wie sie sich verlauten
laßen, den Apfel und Scepter respective führen werden, gleich s-
falls Ihrer Mtt. fürtragen, oder ob solches durch den Herrn von
Pappenheimb als des Reichs Marschalch verrichtet werden solle.
Damit nun wo nicht bei dem actu electionis jedoch bei
dem actu coronationis hierinnen der Sachen nicht zu viel oder
wenig geschehen möge, als bitten wir unterthenigst, Eu. Churf.
Gr. wollen uns darauf mit gnedigstem Bescheide versehen.
Ueberschicken Eu. Churf. G. sonsten vermög beiliegender
Verzeichnuß unterschiedliche Schreiben, so alhier einkommen
sein. Und Eu. Churf. G. unterthenigste gehorsame Dienste zu
leisten achten wir uns jederzeit pflichtschuldig.
Datum Frankfurt am 13. Äugusti A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthenigste
Wolf von Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
XXVI.
*
Die kursächsischen Abgesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 19-/29. August 1619. — 234/R. Fol. 72.)
Durchlauchtigster etc.
Euer Churf. G. haben wir hiebevor gehorsambst zu er
kennen gegeben, daß die geistlichen Herrn Churfürsten beneben
König Ferdinando, dieweil sie numehr eine geraume Zeit
alhier mit nicht geringen Unkosten gelegen, auch die Herbst
messe herbeinaht, fürnemblich dahin trachteten und sich be-
miiheten, daß der Wahltag je ehe je besser fortgengig sein
und ein gewisser Termin darzu beniemet werden möchte.
Welches wir dann auch endlichen geschehen haben laßen
616
T a rt r u.
müßen, als wir gesehen, daß die praeparatoria zu dem be
willigten Compositionstage etlichermaßen gemacht, indeme die
Denunciationschreiben, darinnen Zeit und Ort zur bevorstehen
den Handlung begriffen, verfaßet und an beede Theil aus-
gefertiget worden.
Wann dann zu fürhabender Wahl eines Römischen Königs
der 18. Augusti endlichen ist beniembt und angesetzt gewesen,
als hat man, wie es bei solcher Wahl zu halten, in gesambten
Rath eines gewissen modi procedendi, desgleichen A. 1612
auch geschehen, mit einander sich verglichen, darvon Eu, Churf.
G. Abschrift hiebei gnedigst zu empfahen. Ist demnach als zu
Folge solcher Vergleichung die Herrn Churfürsten belieben
dem Herrn Könige und der abwesenden Churfürsten Gesandten
itz bemeltes Tags in conclavi Zusammenkommen, von ihnen
einhelliglich der durchlauchtigste, großmächtigste Fürst und
Herr Herr Ferdinand zu Hungern und Böliemb König und
Erzherzog zu Oesterreich zu einem Römischen Könige erwählet,
erkoren und hernacher an gewöhnlichen Ort und Stelle darfür
öffentlichen durch den Domdechant zu Mainz Herrn Jacoben
von Elcz proclamirt worden, wie auch nunmehr zur künftigen
Krönung und höchstgedachte Ihre Königl. Mtt. dardurch zu
einem Römischen Kaiser zu erheben der 30. Augusti angesazt,
inmaßen dann an beede Städte Nürnberg und Ach, den kaiser
lichen Ornat und was sonsten zu solchen Solennitäten noth-
wendig gebrauchet werden muß anhero zu verschaffen, unter
schiedliche Schreiben verfertiget »und abgangen sein. Bei
solcher Verrichtung, als der erwählte König aus dem Conclavi
begleitet und dem Herkommen nach auf den Altar von den
Churfürsten gesazt und das Te Deum laudamus fast zu Ende
gewesen, hat der Herr von Pappenheimb mir Graf Wolffen
von Mansfeld das Churschwert überantwortet, welches entblößt
ich neben dem Pfälzischen Abgesandten, so den Reichsapfel,
und dem Brandenburgischen, der den Scepter getragen, Ihrer
Mtt. erstlichen bis auf die Bühne, da die Proclamation ge
schehen und hernacher bis vor die Kirchthür vorgeführt, also-
dann dem Herrn Reichsmarschall wiederumb zugestellet, der
es mit entblößten Haupt zu Roß mir auf der linken Seiten
jedoch etwas zurückbleibende geritten, gleichfalls Ihrer Mtt.
bis in dero itziges Losament vorgetragen, da dann als man
Zur Kaiserwahl 1619.
617
dahin kommen die Churfürsten sowohl die Gesandten von ihren
Pferden abgestiegen, die Kaiser! Mtt. bis in dero Zimmer be
gleitet und von derselbigen Abschiedt genommen, die dann
ihnen hinwiederumb bis an die erste Treppen das Gleidt ge
geben.
Was sonsten in dem Conclavi bei solcher Wahl vorgangen,
von einem und dem andern in dero votis angezogen und er
innert worden, das erkenne ich der Graf mich schuldig Eu.
Churf. G. zu meiner, geliebts Gott, Anheimkunft, wann es
dieselbige an mich begehren werden, darvon mündlichen und
in Gegenwart ausführlichen Bericht zu thuen.
Sonsten ist nach gepflogener fleißiger Unterhandlung
zwischen dem Herrn Reichsmarschall Herrn Maximilian von
Pappenheimb und einem Ehrs. Rathe der Stadt Frankfurt am
Main die bishero schwebende Strittigkeit dergestalt gemittelt
und hingelegt worden, daß der Rath verwilliget und zugesagt,
itzo und künftig, wann ein Collegial- oder Wahltag alhier
gehalten werden soll, jedesmal dem Herrn Erbmarschall anstatt
der Gerechtigkeit, welcher er sich hiebevorn bei solcher Zu
sammenkunft gebraucht, nunmehr aber dem Rath übergeben
und abgetreten, 400 fl. zu entrichten, darüber auch ein Recess
aufgerichtet worden, welches doch keinen andern Verstand
haben soll, dann wofern Eu. Churf. G. und die andern ehr
baren Reichsstädte mit solcher Transaction in Gnaden und
sonsten zufrieden, auch dieselbige, wann Eu. Churf. G. und ihnen
solche überschickt wird, gnedigst ratificiren und genehm halten
werden.
Darneben übersenden Eu. Churf. G. wir auch unterthenigst
Abschrift einer eingewandten Protestation der böhmischen Stände
auf die von Chur-Mainzen unlengst erfolgte Antwort *, welche zwar
zum Umbschreiben gegeben worden, es ist aber derenthalben noch
zur Zeit im Rath nichts vorgelaufen. Desgleichen Herzog Philipp
Julii zu Pommern an Eu. Churf. G. haltendes Schreiben, welches
unsers unterthenigsten Ermessens die Erhöhung eines Zolls be
treffen wird.
1 Dieselbe dd. 13. August ist abgedruckt bei Londorp (Frankfurt 1641)
1. 169.
618
T a d r a.
Und Eu. Churf. G. unterthenigste gehors. Dienste zu leisten
achten wir uns jederzeit pflichtschuldig.
Datum Frankfurt am 19. Augusti 1619.
Eu. Churf. G.
unterthenigste etc.
Wolf G. zu Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
XXVII.
Die kursächsisehen Gesandten zu Frankfurt an den
Kurfürsten.
(Original dd. 27. Auguat/6. September 1619. — 234/R. Fol. 96.)
Durchlauchtigster etc.
Eu. Churf. G. geben wir gehorsambst hiemit zu vernehmen,
daß den 24. dieses als wir im Rath wiederumb Zusammen
kommen der Herr Churfürst zu Mainz durch dero Canzler pro-
poniren laßen, wie daß die Römisch König], Mtt. freundlich
gesucht und gebeten, bei itziger Gelegenheit und dieser noch
wehrenden Versamblung der anwesenden Churfürsten und der
Abwesenden Gesandten anzudeuten, dieweil im heiligen Reich
die Leuffte von Tag zu Tage sich schwerer anließen, das
Mißtrauen unter den Ständen nicht ab sondern zunehme, auch
der Lauf der Justitien merklichen gehindert und also Recht
und Gerechtigkeit einem jedem, wie es wohl sein sollte und
sich gebührete, nicht wiederfahren und mitgeteilct würde, ob
nicht zu erhalten, daß mit Ihrer der Churfürsten sämbtlichen
Einwilligung je ehe je besser ein allgemeiner Reichstag aus
geschrieben und dem itzo vor Augen schwebenden Unheil und
anderer getroeten Gefahr und besorgenden Unglück dadurch
Rath geschafft und in etwas geholfen werden mögte.
Wiewohl nun insgemein darfür gehalten worden, daß zwar
die Beförderung des Reichstags kein unbequem Mittel were,
dardurch verhoffentlich ein gut Verstendnuß unter den Ständen
wiederumb aufgerichtet, Friede, Ruhe und Einigkeit im Reich
619
Zur Kaiserwahl 1619.
zuwege gebracht und erhalten, auch Recht und Gerechtigkeit
erlanget und gehandhabt werden könnte; dieweil aber Clmr-
Trier und Cöln, die sonsten zu dieser Bewilligung nicht un-
geneigt gewesen, dargogen angezogen, sintemal man noch zur
Zeit nicht wüßte, ob der zu Hinlegung der in Böhmen ent
standenen Unruhe ausgeschriebene Compositionstag seinen Fort
gang erreichen möchte oder nicht, indeme die Stände der Krön
Böhmen auf das an sie gethane Schreiben sich nichts erkleret,
so wollte ihres Ermessens nicht unzeitig sein, dieser Sache so
lauge Anstand zu geben, bis man Gewißheit erlanget, daß sich
die Böhmen gleichsfalls zu solcher Friedenshandlung ihres
theils auch bequemeten. Könnte alsodann bei der den 10. Novem-
bris angestellten Zusammenkunft nach Nottür ft darvon geredet
und geschlossen werden, wo und zu welcher Zeit solcher Reichs
tag anzustellen, zu halten und auszuschreiben sein möge; da
es auch die Zeit und Gelegenheit leiden und geben würde,
könnten daselbst gute praeparatoria gemacht werden, wie
denen im heiligen Reich schwebenden gravaminibus abzuhelfen.
Auf Seiten der weltlichen Churfürsten aber ist vorbracht
worden, daß man sich des Herkommens, wie mit Bewilligung
und Ansetzung eines Reichstags es zu halten, daß nemblich
solches bei dem Churfürstlichon Collegio gesucht und zuwege
gebracht werden müße, gar wohl zu erinnern wüßte, dieweil
es aber also hergebracht, daß die Röm. Kais. Mtt. solche Ein
willigung durch Gesandten bei einem und dem andern Chur-
f’ürsten des Reichs anbringen und erlangen ließe, so wollte
auch denen jetzo alliier anwesenden Räthen und Dienern darvon
zu weichen und absque speciali mandato etwas zu bewilligen
keineswegs gebühren, darbei es dann auch vor diesmal ver
blieben.
Und als nach beschehener königlichen Wahl alliier ein
sonderlicher Deputation-Rath und Ausschuß verordnet, welcher
die Zoll und andere beieinkommende Sachen expediren und in
Richtigkeit bringen helfen soll, hat man den 25. dieses den
Anfang darzu gemacht und Herrn Graf Anthoni Günthers von
Oldenburg Zollsache, so er auf dem Weserstrom anzurichten
gedenket, erstlich vor die Hand genommen und obwohl den
Herrn Grafen daran zu hindern außer die Stadt Brehmen
sonsten bishero niemand sich gefunden, so opponiren sie doch
620
T a d r a.
anitzo Chur-Brandenburg, Badeborn und die Staden und wollen
solchen neuen Zoll dem Herrn Grafen anrichten zu laßen keines
wegs nachgeben, insonderheit aber aus der Ursachen, daß ihrem
Bericht nach auf der Weser ungefehr über 33 und eine halbe
Meil Wegs lang albereit 27 Zollstette vorhanden sein sollen
und dieweil Badeborn eine weitleuffige Deduction übergeben,
ist solche dem Herrn Grafen zu Oldenburg, seine Notturft
darauf zu bedenken, zugestellet worden.
Und nachdem unlengsten vor gut angesehen worden, daß
der Rom. Kais. Mtt. auf das an sie ergangene Denunciation-
schreiben erfolgte Erklärung den Böhmen, sie gleichsfalls desto
eher dadurch zu gewinnen, communicirt werden möchte, als
ist derselbige Begriff, welcher mit Ihrer Mtt. Behebung zu
Papier gebracht, heute dato im Rath abgelesen worden, und
soll aufs förderlichste den Ständen in Böhmen überschickt
werden.
Und dieweil der Oldenburgisclie Abgesandte Christoff
Pflug auf die ihme zugestellte Padebornische Deductionschrift
seine Erklärung gleichsfalls dato eingegeben, so ist endlichen
per majora dahin geschlossen worden, daß dem Herrn Grafen
von Oldenburg nachgelassen sein solle, auf dem Weserstrom
einen neuen Zoll anzurichten, wie dann die Roll derentwegen
von dem Churfürstlichen Collegio verfertiget dem Grafen zu
gestellet worden, dargegen aber er die gewöhnlichen Reversa
lien, daß darunter der Herrn Churfürsten Unterthanen nicht
gemeinet noch begriffen, auszuantworten schuldig sein solle.
Ob auch wohl Herzog Wilhelm zu ■ Braunschweig und
Lüneburg, auf dem Elbstrom einen neuen Zoll anzustellen, bei
dem Churfürstlichen Collegio solches ihme zu vergönnen ange
sucht, nachdem aber die Commissionacta, so einem jeden
Churfürsten überschickt, nicht bei der Hand, auch der Ab
wesenden Churfürsten Gesandten darauf nicht instruirt gewesen
und man also in Manglung fürgedachter Akten hin der den
rechten Grund und zu einer Gewißheit nicht gelangen hat
können, als ist der Gesandte dahin beschieden worden, daß
S. Fürstl. G. bis zu einer andern Gelegenheit sich gedulden solle.
Den actum electionis Serenissimi Regis Ferdinandi, wie
solcher von den darzu requirirten Kotarien begriffen und zu
Papier gebracht, hat man gleichsfalls abgelesen, welcher ein-
Zur Kaiserwalil 1619.
621
helliglichen, sintemal er dem vorigen Concept A. 1612 aller
dings genieß, approbirt worden, und soll aufs reine geschrieben
und gepürlichen vollnzogen worden.
Eu. Churf. G. übersenden wir auch underthenigst Ab
schrift etlicher Sachen, so zum Umbschreiben in die Dictatur
gegeben worden. Und Eu. Churf. G. unterthenigste gehorsame
Dienste zu leisten achten wir uns jederzeit pflichtschuldig.
Geben Frankfurt den 27. August A. 1619.
Eu. Churf. G.
unterthenigste
Wolf G. zu Mansfeld m. p.
Esaias von Brandenstein m. p.
Wolf von Lüttichau m. p.
Gabriel Tüntzel m. p.
Actus Eleetionis Ferdinandi Secundi, Eomanorum Regis.
(Copie. — Loc. Nr. 10678. — Fol. 134—147.)
Mercurii, 28. Augusti, Anno etc. 1619. Vormittags umb
ungefehr 7 Uhrn, haben sich die vier anwesende Herren Chur-
fürsten, Mainz, Trier, Cöln vnd Böheim, neben den Chur-
Pfälzischen, Sächßischen vnd Brandenburgischen Gesandten,
uf dem Römer in der gewöhnlichen Rathstuben, wie sie sich
deßen zuuorn verglichen gehabt, beisammen befunden, da-
selbsten sie ihren Churfürst]. Habit, so vom rothen Scharlach
tuch, außerhalb des Königs, welcher vom rothen Sammet ge
wesen, angelegt, und sind also bekleidet vom Römer in S. Bar-
tholomes Stifftkirchen in hernach folgender Ordnung geritten:
Anfenglich Mainz vnd Trier neben einander, im zweiten
Glied Cöln zur rechten, und der König zur linken Hand, nach
demselben im dritten Glied der Churpfälzische Gesandte in
der Mitten, der Sächßische uf der rechten und der Branden-
burgische uf der linken Seiten, und ist einem jeden Churfürsten
sein Schwert in der Scheide durch ihre Erbmarschälle, so alle
zu Pferd gewesen, und vorher geritten, fürgeführet worden.
Alß sie nun vor gemeldetes Stifft kommen, sind die Herren
622
T a d r a.
Churfürsten vnd Gesandten von den Pferden abgestiegen, und
in vorangedeuteter Ordnung mit denen ihnen vorgetragenen
Schwerdten in den Chor gangen und ihre Sessiones und ge
bührende Stände in hernachfolgender Ordnung eingenommen.
Nemlich zur rechten des Chors hat sich Mainz in den
ersten Stul zum Altar zu, in den zweiten der König, in den
dritten der Churpfälzische Gesandte und dargegen aber uf der
linken Hand des Chors hat sich Cöln in den ersten Stuel, in
den zweiten der Sächßische und in den dritten der Branden-
burgische Gesandte gestellet. In der Mitten des Chors aber
hat Trier seine Session in einem darzu bereiteten sonderbaren
Stul gehabt. Vor den Herren Churfürsten haben mehrgedachte
ihre Erbmarschälle unter wehrender Meß die Churfürstl.
Scliwerdt stehend in den Händen getragen, über den Stiilen
der Churfürsten und Gesandten seind mit großen Buchstaben
diese Wort, Mainz, Trier, Cöln, Böheim, Pfalz, Sachßen,
Brandenburg, uf Pergamen geschrieben und etwas in der Höhe
angehefftet gewesen.
So bald nun die Herren Churfürsten und Botschaffter in
vorberürter Ordnung ihre Session und Standt eingenommen,
hat sich der Herr Suffraganeus zu Mainz, Stephanus Weberus,
Bischoff zu Mißigen, so in pontihcalibus angethan gewesen,
vor den hohen Altar begeben, vor demselben knieend neben
beiden Ministranten, Herrn Friderichen von Sickingen, Vicario
in Spiritualibus, und Herrn Hugo Eberharden Kraczen von
Scharffenstein, beeden Thum Capitularn zu Mainz, und dann
Herrn Stephano Webero S. S. Theologiae Doetore und Decano
unserer lieben Frawn Stiffts ad gradus, und Herrn Jacobo de
Colonia, Canonico ad S. Gandolffum daselbst, so gemeldtem
H. Suffraganeo uf die Bischoffliclie Inful vnd Stab gewartet,
den Antiphon: Veni S. Spiritus etc. zu singen angefangen,
welcher daruf durch die Mainzische Music sampt der ganzen
Meß musiciret, und die uf berürten Antiphon gehörig Collect
von hochermeldetem H. Weihbischoffen gesungen, und solchs
von den Geistlichen Churfürsten und dem König, so seine
ufm Haupt getragene, und mit vielen schönen Diamanten und
andern köstlichen Edelgesteinen und großen Perlen gezierete
Königl. Cron vom Haupte ab- und neben sich geleget, kniend,
die Gesandten aber stehend angehöret.
Zur Kaiserwahl 1619.
623
Nach diesem hat man das heilige Ampt der Meß de
Spiritu S. vermög und nach der güldenen Bull angefangen und
als man das Kyrie Eleison gesungen;, sind die Chur-Pfälzische,
Sächßische vnd Brandenburgische Gesandte und Bätlie ent
wichen, und in die Chur-Capell getretten, daselbst sie biß
nach geendetem officio missae verharret.
Die Epistel hat gemeldter Herr Kracz, und das Evangelium
der Herr von Sickingen gesungen; nach deßen Vollendung sind
itzbemeldete beide Herren Ministranten mit einem silbern Rauch
faß und dem Evangelienbuch vor die Churfürsten gangen, und
sich erstlich vor Mainz, hernacher vor Trier, fürder vor Cöln,
und letztlich vor dem Könige, dreimahl geneiget, und das Evan
gelienbuch nach einander küßen laßen. Unter dem Agnus Dei
haben itzgemeldete beede Herren Ministranten das Pacem, so
ein silbern Creuz gewesen, in gleicher Ordnung herumbgetragen,
und den Herren Churfürsten ad osculaudum dargereichet.
Finito sacro seind die Herren Churfürstliche Gesandte
und Räthe aus der Chur-Capell wieder in ihre vorige Stüle
getreten, und hat under deßen der Herr Suffraganeus zu Mainz
sein Meßgewand am hohen Altar ab: und ihm eine Chorkappen
anthun laßen, und abermals flexis genibus vorm Altar den
liymnum: Veni Creator Spiritus etc. zue singen angefangen,
welches darauf von der Music compliret worden. Neben deßen
Vollendung hat sich hochgemeldter Herr Weihbischoff, neben
mehrerwehnten beeden Herrn Ministranten und Astanten, be-
nantlich D. Ambrosio Seubaeo, Scholastico B. Mariae Virginis
ad gradus zu Mainz, und Johanne Cappio, HofF-Capellan, so
in ihren Chorröcken unter wehrendem Ampt der heiligen Meß
beim Altar auch ufgewartet, vorn Altar begeben. So bald
nun solchs alles beschehen, seind die Herren Churfürsten und
Botschafften sampt und sonders, in der Ordnung, wie sie in
die Kirchen gangen, zum hohen Altar, daruf ein offen Evan
gelienbuch gelegt gewesen, getreten, der Herr Churfürst zu
Mainz hat sich in die Mitte des Altars zu dem Evangelienbuch,
und neben Ihr. Churf. Gn. die andere ihre Mit-Churfürsten
und Gesandte gestehet, welche Mainz nachfolgendermaßen an
geredet:
Nachdem man sich vor wenig Tagen verglichen, daß uf
heut die Wahl eines Römischen Königs vor die Hand ge-
624
T a d r a.
nominell werden soll, und es an dem, daß vermög der güldenen
Bull und des alten löblichen Herkommens nach nunmehr voll
endetem officio de Spiritu S., ein jedweder Churfürst das ge
wöhnlich Juramentum zu praestiren schuldig, darzu dann S.
Churf. G. ihres theils erbötig weren, so wollten sie solch Jura
mentum von ihren Mit-Churfiirsten und der Abwesenden Bot-
schafften auch gewertig sein, zu welchem End sie alsobald
dem Herrn Churfürsten von Trier formulam Juramenti zuge-
stellet, so Ihro von Trier vorgelesen worden, uf maß wie
hernach folget:
Ich Johann Schweickhard, von Gottes Gnaden Erzbischof
zu Mainz, des heiligen Römischen Reichs durch Germanien
Erz-Canczler und Churfürst etc. schwere zu dem heiligen Evan
gelien, hier gegenwertig vor mich gelegt, daß ich durch den
Glauben oder Trew, damit ich Gott und dem heiligen Römischen
Reich verstricket bin, nach aller meiner Vernunft und Ver-
ständnüß mit Gottes Hülff wählen will ein weidlich Haupt dem
Christlichen Volk, das ist einen Römischen König ja künfftigen
Kaiser zu erheben und zu machen, der darzu geschickt und
tauglich ist, soviel mich meine Vernunft und Sinn weisen,
und nach dem berürten meinen Sinn und Glauben oder Trew
meine Stimm, Votum und Wahl geben wolle, ohn all Geding,
Sold, Lohn oder Verheiß, oder welcherlei maß die genant werden
möchten. Als mir Gott helfe, uncT sein heiliges Evangelium.
Als nun Ihre Churf. Gn. zu Mainz diesen Eid wirklich
erstattet, haben Sie daßelb Juramentum den anwesenden ihren
Mit-Churfürsten absonderlich vorgelesen, welchs nit allein sie,
sondern auch der Pfälzische, Sächßische vnd Brandenburgische
Gesandten, gleichwol in etwas geendeter Form, nachfolgender
Gestalt, mit ausgedruckten ihren Nahmen, nacheinander leiblich
geschworen; die Geistliche Churfürsten haben die Hände uf
die Brust, die weldliche aber zwene Finger uf das Evangelien
buch bei Leistung des Juramenti geleget;
Juramentum, so der Abwesenden Churfürsten Bot
schafter praestiret, und mutatis mutandis unius tenoris
gewesen.
Ich, Johann Albrecht, Graf zu Solms, und Herr zu
Münczenberg etc. Ich Wolffgang, Graf und Herr zu Mansfeld,
o
I
Zur Kaieerwahl 1619. 62o
Edler Herr zu Heldrungen, Ritter und Obrister etc. Ich Adam
Ganß, Edler Herr zu Putlicz und Wolffshagen, der Chur
Brandenburg Erb-Marschalch: Als gewalthabende Botschaft
des Durchleuchtigsten und Hochgebohrnen Fürsten und Herrn,
Herrn Friedrichen, Pfalzgrafen bei Rhein, des heiligen Römischen
Reichs Erz-Truchsaßen, und Churfürsten in den Landen des
Rheins, Schwaben, und Fränckischen Rechtens Vorweser und
Vicarien, (in simili Sachßen und Brandenburg, cum toto titulo
et officio): Schwöre in mein und deßen Seel, von dem ich
geschickt bin und Gewalt hab, zu den heiligen Evangelien,
so gegenwertig vor mich gelegt, daß ich nach aller meiner
Vernunft etc.
(sequantur omnia verba in praecedenti dictorum Elec-
torum juramento usque ad finem.)
Nach wirklicher Erstattung aller obgedachten Juramenten
haben Ihre Churf. Gn. zu Mainz, vor sich und von wegen
anderer ihrer Mit-Churfürsten, mich Gabrieln Dapperich und
Justum Sperling, beide Ihrer Churf. Gn. Secretarien, zu Nota
rien requiriret, dasjenig, was an itzo fürgangen, in notam zu
nehmen, und uf Erfordern eines oder mehr Instrumenta
darüber zu verfertigen.
Darauf habe ich vor mich und meinen Mit-Collegam
und Notarium obgemeldt gegen hochgedachten unsern gnedigsten
Churfürsten und Herrn, den Erzbischöfen zu Mainz, nach
folgender Gestalt unterthst. erkläret:
Hochwürdigster Erzbischoff und Churfürst, gnedigster Herr,
uf die von E. Churf. Gn. vor sich und in dero anwesenden
hochlöblichsten Mit-Churfürsten und der abwesenden hoch
ansehnlichen vortrefflichen Botschaften Nahmen an uns beide
kaiserliche Notarien beschehene gnedigste Requisition, erinnern
wir uns unsers tragenden Notariat-Ambts, wollen auch in Kraft
deßelben nit unterlaßen, dasjenige, was itzo der Eidsleistung
halben fürgangen, gebührlich in notam zu nehmen und, wo
nöthig, eines oder mehr Instrumenta darüber zu verfertigen;
und requirirten darauf die hochwürdige, wohlgebohrne, wohl
Edle, Gestrenge, Ehrnueste und hochgelehrte, unsere gnedige
und großgünstige Herren, und samptliche Umbständ alliier
zugegen, daß sie diesen hochansehnlichen actum der beschehenen
o
626 Tadra.
Eidsleistung nit allein in guter Obacht und Gedechtnus halten,
sondern auch deßen inskunfftig Gezeuge sein wollten.
Als nun dieser Actus der Eidsleistung volnzogen, haben
sich die Herren Churfürsten und Botschaften vom Altar herab
wieder in vorige Stüle begeben, und ist abermals der Antiphon:
Veni S. Spiritus etc. sampt daruf gehörigem Versicul und
Collect musice gesungen worden.
Nach diesem sind Ihre Churf. G. und Durchlauchten, wie
auch die Herren Gesandten, ihrer Ordnung nach in vor berürte
Chur-Capell oder Conclave, sampt hernach benanten ihren
Canczlern und Rathen, und obbemeldeten beiden Notarien, so
darzu gefordert worden, eingetreten, und nachdem das Thor
durch den Reichs-Marschallen, welcher darfiir ufgewartet und
darzu, wie auch dem Chor, den Schlüssel gehabt, verschlossen
worden, hat der Erzbischoff vnd Churfürst zu Mainz hernach
folgenden Vortrag gethan:
Man werde sich zu erinnern haben, was gestalt vor wenig
Tagen etliche capitulationes und pacta zu Papier gebracht und
von den samptlichen anwesenden Churfürsten und Botschaften
einhelliglich approbiret worden; dieweiln es aber herkommen,
daß dieselbe in Conclavi wiederholet und von einem und dem
andern mit handgegebenen Trewen zugesaget werden soll,
dieselbe stet, fest und unverbrüchlich zu halten und wofern
einer aus ihrem Mittel zu der Würde eines Römischen Königs
erhöhet und erwählet würde, daß derselb den Eid, uf maß
man sich verglichen, leisten vnd sich allen und jeden in der
Capitulation begriffenen Puncten gemeß bezeigen; wie nicht
weniger, da bei dieser Wahl disparia vota fallen solten, daß
alsdann die majora gelten, und diejenige Person,- uf welche die
mehrere Stimmen fallen, anders nicht, als wenn er einhelliglich
erwählet, zum Römischen König erkieset, proclamiret, und dafür
gehalten werden soll; als wollte sich Mainz versehen, man
werde solches alles an geschworenen leiblichen Eidsstat zu
versprechen und zuzusagen kein Bedenkens tragen.
Nachdem nun Ihre Churf. Gn. und Dchlcht., wie auch
die Herren Gesandten solches alles einhelliglich eingewilliget
und darauf einander die Hand gegeben, hat der hochwürdigst
mein gnedigster Churfürst vnd Herr, der Erzbischoff zu Mainz,
mich und obgemeldeten meinen Mit-Notarien abermals requiriret,
Zur Kaiserwalil 1619.
627
solches alles in notam zu nehmen, und wo nöthig in offene
Form zu bringen; darüber ich dann in meinem und meines
Mit-Collegae Nahmen die hernachbenannte Churfürstliche Rätlie,
so mit in das Conclave erfodert worden, zu Zeugen ersuchet
und requiriret, daß sie die zwischen den Herren Churfürsten
und Botschafften unterschiedlicher obangeregten Puncten halben
getroffene Vergleichung und darüber einander gethane Ver-
sprechnüß in guter Obacht halten, und deßen Gezeuge sein
wolten.
Nomina der Herren Räthe, als erbetener testium, so
mit ins Conclave genommen worden.
W egen Chur-
Mainz.
Herr Jacob von Oelß, Thumdechant zu Mainz,
Herr Johann Reinhard von Metternich, Thum-Capitular
daselbst und Hofraths-Praesident,
Herr D. Nicolaus Gereon, Canzler.
Trier.
Herr Dietrich von der Horst, Chorbisclioff zu Trier.
Herr Carl von Metternich, Thumherr zu Trier und Lüttich.
Herr Cuno von Grafestein, Cauzler.
Cöln.
Herr Eitel Friederich, Graff zu Hohenzollern, Thum-Probst
zu Cöln.
Herr Arnold von Bucholcz, Thum-Probst zu Hildeßheim.
Herr Arnold Prüm, genannt Altenhoff, D.
Böheim.
Herr Leonhard Helffried von Meggaw, Freiherr.
Herr Maximilian von Trautmanstorff, Freiherr.
Herr Sbeinko Adelheid Poppel Herr von Lobcowitz,
Böhmischer oberster Canzler.
Sitzungsber. d. pUil.-liist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
41
628
T ad ra.
Pfalz.
Herr Johann Christeff von der Grün, uf Weyersberg,
geheimer Rath und Cantzier.
Herr Volrad von Ploßen, geheimer Rath.
Herr Ludwig Camerarius, der Rechte D., geheimer Rath.
Sachßen.
Herr Esaias von Brandenstein, uf Dppurg, Grünaw und
Knaw, Churf. Sächßischer geheimer Rath und Oberhofrichter
zu Leipzig.
Herr Wolff von Lüttichau, Churf. Sächßischer Vice-
Canzler und Appellation-Rath.
Herr Gabriel Tüntzel, der Rechte D., Churf. S. Hofrath.
Brandenburg.
Herr Dietrich Pruckmann, der Rechte D., Churf. Brande-
burgischer geheimer Rath und Canzler.
Herr Christian von Pellin.
Herr Samuel von Winterfeld.
Als nun diese Anzeige und Requisition beschehen, sind
obgedachte Räthe und Notarjen uf meines gnedigsten Herrn
Erinnern aus dem Conclavi entwichen, und nachdem die Herren
Churfürsten und Gesandten ungefehr '/ 2 Stunde lang bei ein
ander verblieben, hat man die obgedachte Räthe als Gezeugen
sampt beeden Notarien wieder hinein gefordert. Denen ward
durch vorhöchstgedachten Herrn Churfürsten zu Mainz im
Nahmen Ihrer Churf. Gn. Mit-Churfürsten und der abwesenden
Botschaften fürgehalten: Es hetten Dieselben nit unterlaßen,
des heiligen Reichs Noturfft mit angelegener Sorgfalt zu be
denken, wie demselben ein ander qualificirt Subiect vermittelst
ordentlicher Wahl verordnet werden möchte, wie Sie dann zu
dem Ende ihre Vota zusammengetragen und König Ferdinanden
zue Hungarn und Böheim etc. als den Sie zum Römischen
König und künfftigen Kaiser zu erheben geschickt erkennet,
ihre einhellige Stimmen gegeben hetten, und solche Vota itz
als dann und dann als itz ihme, König Ferdinanden, unani-
Zur Kaiserwahl 1619.
G29
miter geben und gegeben haben wolten. Und hat alsobald
darauf Mainz die andern Churfürsten und Botschaften nach
einander befraget, ob nit dieses alles, wie itzo vermeldet, ihre
Meinung, Will und Gemüth sei; darauf Sie sämtlich solches
alles einhelliglich bekennet.
Und sind darüber vom Mainz Churfürsten, krafft ihro
von ihren Mit-Churfürsten übertragenen Gewalts, die Notarien
abermals requiriret worden, solchs ad protocollum zu bringen,
und wo nötig, eines oder mehr Instrumenta darüber ufzurichten,
welche förders die zugegen gewesene Käthe in conclavi zu
Zeugen erbeten etc.
Diesem nach hat Mainz, wie auch alle anwesenden Chur
fürsten und der Abwesenden Botschaften, nach einander dem
König etc. Glück gewünschet. Und ist darauf derselbig dem
üblichen Herkommen gemeß durch Mainz, nomine quo supra,
in dem Conclavi mit hernach folgenden Worten öffentlich
publiciret und proclamiret worden.
Erste Proclamation und Verkündigung des new er-
wähleten Römischen Königs etc. durch Mainz in con
clavi beschehen:
v Wir Johann Schweickhard, Erzbischof zu Mainz und
Churfürst, in Kraft des Gewalts, uns von andern unsern an
wesenden Mit-Churfürsten und der Abwesenden Botschaften
gegeben und zugestellet, dem Allmächtigen zue Lob und Ehr,
auch zu Nutz, Wolfarth und Mehrung des Heiligen Römischen
Reichs und gemeiner Christenheit, deren Sache itzo bedacht
und gehandelt wird, von unser selbst wegen, auch im Nahmen
und Befehlich anderer unserer Mit-Churfürsten und der Ab
wesenden Gesandten, im Nahmen der heiligen Dreifaltigkeit,
nennen, erwählen, verkünden und denunciiren den Allerdurch
lauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn
Ferdinanden,
Königen zu Hungarn und Böheim, Erzherzogen zu Oester
reich etc. in den wir einmütiglich gewilliget und unsere Vota,
Wahl und Chur gegeben und dirigiret haben, zue Römischen
König und ktinfftigen Kaiser zu erheben, der auch geschickt
41*
630
T a d r a.
ist, dem Heiligen Römischen Reich und gemeiner Christenheit
heilsamlich vor zu sein, und die heilige allgemeine Christliche
Kirche zu schützen und zu schirmen, den wir auch aus ange
zeigten Gewalt Römischen König nennen, pronunciiren, und
hiermit in Krafft dits in allerbesten Form publiciret.
Sobald nun diese Publication in conclavi fürgangen, sind
abermals von Ihr Churf. Gn. zu Mainz beide Notarien requi-
riret worden, über diesen und alle vorige actus eins oder mehr
Instrumenta uf Erfordern zu verfertigen. Darauf ich vor mich
und anstatt meines Mit-Notarii, der Umhständ der Herren
Churfürsten ad conclave deputirter und daselbst zugegen ge
wesener Räthe zu Gezeugen ersuchet.
Postea ward dem new erwähleten durch Mainz Churfürsten
vorgehalten: Demnach sich die Churfürsten vor der Election
eines Juraments über etzliche pacta, so der new Electus
schwören soll, verglichen, als werden Ihre Majestät solches
alles zu leisten unbeschweret sein.
Darauf dann Ihre Königliche Majestät den hernach
folgenden Eid, so ihro durch Mainz deferiret worden, uf dem
offenen Altar in conclavi gelegenen Evangelienbuch leiblich
geschworen.
Forma juramenti ratione pactorum.
Wie wir mit Worten unterrichtet seind und die Articul
durch die Churfürsten vor itziger Wahl eines Römischen Königs
gestehet und von uns mit beliebet und angenommen, und jeder
dem andern, so erwählet, zu schwören und zu halten ver
sprochen und bewilliget, deine wollen wir Ferdinand, König zu
Böheim etc. Erzherzog zu Oesterreich etc. erwählter Römischer
König, also stet und getrewlich nachkommen und halten, auch
sonsten alles das thun, was Uns als Römischen Könige ge
bühret. Als uns Gott helf und sein heiliges Evangelium.
Nach Vollendung deßen alles seind die Herren Chur
fürsten und Botschaften mit dem Electo aus der Chur-Capell
in hernachfolgender Ordnung zum hohen Altar zugangen:
Erstlich Trier allein, hernach der Electus, und neben
ihm Mainz uf der rechten und Cöln uf der linken Seiten,
Zur Kaiserwahl 1619.
631
denen die drei Potschäften nachgefolget. Und haben die Herren
Churfürsten sainptlich neben den Churfürstlichen Gesandten
den new-erwähleten König- vor den hohen Altar gef (ihr et,
daselbst der Herr Suffraganeus zu Mainz sampt seinen Mini
stranten und Assistenten gewartet, und über Seine Kön. Mait.
nachfolgende Gebet gesprochen.
Adjutorium nostrum in nomine Domini, qui fecit
coelum et terram:
Darauf der Psalm:
Domine in virtute tua laetabitur Rex, et super
salutare tuum exultabitv ehementer, desiderium cordis
tribuisti ei, et voluntate labiorum ejus non fraudasti
eum; quoniam praevenisti eum in benedictionibus dulce-
dinis, posuisti in capite ejus coronam de lapide pretioso;
votum petiit a te, et tribuisti ei longitudinem dierum
in seculum et in seculum seculi. Magna est gloria ejus,
in salutari tuo, gloriam et magnum decorem impones
super eum; lactificabis eum in gaudio cum vultu tuo,
quoniam Rex sperat in Domino, et in misericordia
altissimi non commovebitur. Inveniatur inanus tua
omnibus inimicis tuis, dextera tua inveniat omnes,
qui te oderunt: Gloria Patri, et iilio, et Spiritui
Sancto etc.
Kyrie eleison etc.
Pater noster etc.
Domine salvum fac Regem, et benedic haere-
ditati tuae, et rege et extolle illum in aeternum.
Oremus: Deus, qui conteris bella et irnpug-
natores in te sperantium potentia tuae defensionis
expugnas, auxiliare quaesumus famulo tuo, Regi nostro,
populoque sibi subjecto, pro quibus suppliciter miseri-
cordiam tuam supplicamus, ut te parcente misericordiam
peccatorum percipiant, et cuncta adversantia te ad
juvante superare valeant. Per Dominum etc.
Diesem nach sind Ihre Kön. Mait. durch die Herren
Churfürsten und Botschaften uf den hohen Altar, dauor ein
632
T a d r a.
Bencklin gestanden, gesetzet, und das Te deum laudamus etc.
dergestalt vollendet worden, daß man einen Verß umb den
andern musiciret, georgelt, und mit vielen Trommeten, darunter
Heerbaucken gangen, geblasen. Wie mann dann auch zugleich
alle Glocken geleutet-, und von den Thürmen und Stadtmauern
viel Freuden-Schüße abgelicn laßen.
Als nun das Te Deum laudamus etc. itzangedeuter maßen
vollendet, seind die Königliche Majestät sampt den Herren
Churfürsten und Botschaften vom Altar herab durch den Chor
zur rechten Hand herauß uf die vorm Creuz-Altar ufgerichtete
Bühne in nachfolgender Ordnung getreten:
Erstlich ist Trier vorher allein gegangen, nach demselben
sind die drei Churfürstlichen Gesandten in einem Gliedo ihrer
Ordnung geuolget, und hat der Pfälzische den Reichs-Apfel,
der Sächsische das Schwert, und der Brandeburgische Gesandter
den Scepter Ihrer Königlichen Majestät vorgetragen. Hos
secutus est Rex, den hat Mainz und Cöln in die Mitte ge
nommen, und uf das theatrum, alda sieben sammete Stühle
zubereitet gewesen, geführet. Der Königliche Stuhl ist in der
Mitte etwas höher als der andern Stühl gestanden. Uf Ihr
Königlichen Majestät rechten Hand hat Mainz und Pfalz, uf
der linken Cöln, Sachsen und Brandeburg, aber gegen dem
König über allein Trier in einem Stuhle gesessen.
Als nun die Königliche Majestät, neben den Churfürsten
und Botschaften ihre Session eingenommen, hat Herr Jacob
von Elcz, Thumdechant zu Mainz, aus Befehl des Herrn
Churfürsten zu Mainz vom selbigen theatro oben herab
den new-erwähleten König vor allem Volk, so in großer
Menge außerhalb des Chors versammlet gewesen, aus einer
Schrift öffentlich verkündet und proclamiret, in maßen hernach
folget.
Oeffentliche Proclamation des new-erwähleten Röm.
Königs.
Nachdem das heilige Römische Reich durch Absterben
Wailand des Allerdurchleuchtigsten, großmechtigsten und un
überwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Matthiae, erwählten
Römischen Kaisers etc. verlediget worden, haben die Hoch-
Zur Kaiserwahl 1619.
633
würdigste, Durchleuchtigste und Hochgebohrene Fürsten und
Herren, meine gnedigste Herren, die Churfürsten und dero-
selben abgesandte Botschaften, wie sich nach Inhalt der kaiser
lichen Gesetz darüber aufgerichtet geziemet und gebühret, zur
Chur und Wahl eines andern Haupts der Christenheit und
Römischen Reichs gedacht, und itzo dem Allmechtigen Got zu
Lob und Ehr, auch dem heiligen Römischen Reich zu Nutz
und Wohlfahrt und zu Mehrung gemeiner Christenheit, sich
sambtlich und einmüthiglich mit einander vereiniget und ver
tragen, und den Allerdurehleuchtigsten, großmächtigsten Fürsten
und Herrn, Herrn Ferdinanden, Königen zu Hungarn und
Böheim, etc. Erzherczogen zu Oestereich, etc. unsern allere
gnädigsten Herrn, als einen Erzherzogen zu Österreich, Königen
zu Böheim und Mit-Churfürsten, zu Römischen König und
künftigen Kaiser bewilliget, benennet und gewählet im Nahmen
des allmechtigen Gottes etc. Solche einmüthige Wahl und
Chur verkünde und eröffne ich von wegen der gemel
deten meiner gnedigsten Herren und ihrer geschickten Bot
schaften allermänniglieh, den genannten Herrn Ferdinanden,
Königen zu Hungarn und Böheim etc. wißen vor envähleten
Römischen König zu ehren und zu halten, wie sich das
gebühret.
Als nun solches alles vollnbracht, und der ganze Actus
bis umb 12 Vhr gewehret, haben sich Ihre Königliche Majestät
sampt den Herren Churfürsten und Gesandten von dem theatro
in zuvor angedeuteter Ordnung zu Fuß vor der Kirchen Thor
begeben; daselbsten sie sich zu Pferd gesetzet, und in nach
folgender weiß die Königliche Majestät in dero Pallast, zum
großen Braunfels genant, begleitet:
Erstlich ist geritten der Churfürst zu Trier allein, Ihrer
Churf. Gn. ist zu Pferd nachgefolget der Chur-Pfälzische und
Brandeburgisehe Gesandter mit Vorführung des Apfels und
Scepters; nach diesen ist geritten der Chur-Sächsisch Ge
sandter, und neben ihm, doch etwas zurück, der Reichs-
Marsohalch, der von Pappenheim, so entblößeten Haupts das
Schwert geführet; darauf ist gefolget Ihre Königliche
Majestät etc. und derselbten Mainz uf der rechten und
Cöln zur linken Seiten, jedoch umb einen Schritt oder zween
hinder sich.
634
T a d r a. Zur Kaiserwahl 1619.
In solcher Ordnung ist die Königliche Majestät in ihrer
vorhin ufm Haupt habenden böhmischen Cron und in ihrem
churfürstlichen Habit, gleich den andern Churfürsten, bis zu
obbemeldetem palatio geritten, und nachdem daselbst einen
jeden Churfürsten und Gesandten erlaubet worden, ist ein jeder
von dannen heim gelitten.
?
liusson. Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger. 635
Die Idee des deutschen Erbreichs und die
ersten Habsburger.
Eine Studie
von
Dr. Arnold Busson.
Ais die Wahl Rudolfs von Habsburg zum römischen
König dem deutschen Reich wieder, zum ersten Mal nach fast
einem Vierteljahrhundert, ein allgemein anerkanntes Oberhaupt
gegeben, da befand sich dies Reich in geradezu trostlosem Zu
stand. Die Machtstellung Deutschlands war schwer erschüttert.
Nicht nur die verhängnissvolle Herrschaft über Sicilien war
dahin, sondern auch die alte Oberhoheit Deutschlands in Reichs
italien war factisch so gut wie vernichtet, bestand nur noch
als leere Form ohne Inhalt. Schlimmer als dieses war die
Zerrüttung der Innenverhältnisse Deutschlands, die Lockerung
aller Bande, die den Körper des Reichs zusammen hielten.
Die verwirrenden Kämpfe unter Friedrich II., die Unordnung
des folgenden Zwischenreichs hatten den fürstlichen Particula-
risinus mächtig emporgedeihen lassen. Die Fürsten gewannen,
was die Centralgewalt verlor. Bei der Wahl der beiden Aus
länder 1257 war dann zum ersten Mal als allein für dieselbe
ausschlaggebend die Oligarchie der Kurfürsten hervorgetreten.
Ein Factor drängt sich damit in die Entwickelung des deut
schen Reichs, der jeden Versuch einer Besserung der vorhan
denen Schäden unendlich erschwerte.
Die eigenthümliche Mischung von Wahlrecht des Volks
und Erbrecht des herrschenden Geschlechts, die das alte ger
manische Königthum charakterisirt, trug den Keim zu sehr
verschiedener Entwickelung in sich. Von den besonderen Um
ständen hing es ab, ob die Entwickelung sich zu Gunsten der
636
Bus so n.
Erblichkeit oder ganz freier Wahl vollzog. In Frankreich wie
in England hat sich die Wagschale bald entschieden zu Gunsten
des Erbreichs gesenkt, aber auch in Deutschland schien die
frühere Gestaltung der Dinge dahin zu führen. Unter den
sächsischen und fränkischen Kaisern, wie später unter den
Staufern, war es doch durchaus zur Kegel geworden, ohne
zwingende Noth bei der formell stattfindenden Wahl vom Erb
recht nicht abzuweichen. 1 Das war die Praxis und nur Theorie
ist es, wenn Otto von Freising sagt, dass nicht die Abstam
mung von königlichem Geblüt, sondern auserlesen zu sein durch
die Wahl der Fürsten die Spitze des römischen Reichsrechts
bilde. 2
Es ist bekannt, wie Heinrich VI. den Versuch machte,
im Interesse seiner Pläne auf Weltherrschaft das, was bisher
Gewohnheit war, zum Gesetz zu erheben, die Verfassung des
Reichs eingreifend umzugestalten, Deutschland und Italien,
eng verbunden zu einem einheitlichen Staatskörper, zu einem
Erbreich zu machen. Der Plan ist nicht gelungen, Heinrich
selbst hat auf die Durchführung verzichtet gegenüber dem
Widerstand, den er fand, und sich damit begnügt, dass die
Fürsten ihm bei seinen Lebzeiten in seinem unmündigen Söhn
lein den Nachfolger wählten. Als der Kaiser vorzeitig ins
Grab sank, brach jener Gegensatz zwischen Erblichkeit und
freier Wahl um so verderblicher hervor, als auch die Vertreter
der Erblichkeit bei der Üntüchtigkeit des königlichen Kindes
nur am Geschlecht festhielten, des schon Gewählten Recht nicht
durchfechten konnten. Seidem vollzieht sich die Entwickelung
in Deutschland immer mein- zu Gunsten der ganz freien Wahl.
Besonders deshalb, weil in den Kämpfen, die mit Philipps und
Ottos Doppelwahl beginnen, die Curie ihre Rechnung dabei
fand, das Recht der Fürsten, durch ihre Wahl über die Krone
zu verfügen, möglichst scharf zu betonen. Das hat besonders
Innocenz III. wiederholt gethan in Aussprüchen wie: Es sind
viele Fürsten im Reich gleich edel und mächtig und zu ihrem
1 S. P icker d. Kgthm. u. Kaisthm. S. 95, Toeche Heinrich VI. S. 396 ff.
2 Gesta II, i : iiam id iuris Romani imperii apex, videlicet non per san
guinis propaginem descendere, sed per priucipum electionem reges creare
sibi tanquam ex singulari vendieat praerogativa.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
637
Nachtheil würde es ausschlagen, wenn es schiene, dass einzig
aus dem Hause der Herzoge von Schwaben Jemand zum Reich
berufen werden könnte, 1 oder: Er trete ein für die Freiheit
der Fürsten, wenn er dem seine Gunst völlig verweigere, der
das Reich durch Erbrecht zu behaupten versuche. 2
Allerdings hat man dann - noch einmal wieder auf das
legitime Königshaus zurückgegriffen, und den letzten Sprossen
des staufischen Geschlechts auf den Thron berufen. Aber der
Kampf auf Leben und Tod, der zwischen Friedrich II. und
der Curie ausbrach, warf die Entwickelung wieder zurück in
die kaum verlassenen Bahnen. Das Interesse der Curie fiel
wieder zusammen mit den Wünschen des fürstlichen Particu-
larismus in Deutschland, als bestes Mittel, das verhasste stau
fische Haus zu beseitigen, bot sich die Betonung des Princips
der freien Königswahl dar, Rom und die Fürsten reichten sich
die Hand zur Aufstellung von Gegenkönigen gegen die Staufer.
So unrichtig es ist, die Päpste direct als die Schöpfer des
Kurfürstencollegiums zu bezeichnen, unrichtig in jeder der
verschiedenen vorlängst und neuestens versuchten Formuli-
rungen dieser Behauptung, so gewiss haben sie mittelbar dem
Emporkommen desselben und damit dem Princip der absolut
freien Wahl mächtigen Vorschub geleistet.
Eins darf man aber nicht übersehen. Die in Deutschland
entgegen dem alten Herkommen durchgedrungene freie Königs
wahl war noch keineswegs allgemein im Reich als unumstöss-
liches Recht anerkannt. Auch nach dem Siege des Wald-
princips hält man von anderer Seite noch immer fest am Erb
recht des Könighauses, das zeigen die wiederholten Versuche
zur Erhebung Conradins, des letzten Staufers, während der
Regierung der beiden Ausländer; besonders im Südwesten des
Reichs wurde er als der zur Herrschaft Berufene angesehen. 3
Rudolf von Habsburg ist ohne Illusionen auf den Thron
gekommen. Er kannte die Verhältnisse, er wusste namentlich
aus den Verhandlungen über seine eigene Wahl, wessen er
sich im Besonderen von dem Kurfürstencollegium zu versehen
1 Innocentii III. Keg. 62. Vgl. 21, 29, 33.
2 Innocentii III. Kegistrum 55.
3 Vgl. Kegesten Conradins zum 23. Mai, 1. August und 27. September 1262.
638
Bu sson.
hatte. Die Kurfürsten hatten ihm ihre Bedingungen gestellt,
Rudolf hatte dieselben acceptirt. Er musste sich darüber klar
sein, dass er zunächst, wollte er sich nicht in gefährliche
Abenteuer stürzen, ganz entschieden nicht in der Lage war,
den Fürsten, besonders den Kurfürsten gegenüber eine voll
kommen selbstständige Politik zu verfolgen. Seine eigene Haus
macht, obwohl ja keineswegs unbedeutend, bot für eine solche
Politik nicht die genügende Basis. Die Güter und Rechte des
Reichs, auf welche die Krone angewiesen, waren vielfach in
den Verwirrungen der letzten Decennien verkauft, verpfändet,
verschenkt, oder auch einfach von den Grossen annectirt. Was
half es, dass man den löblichen Grundsatz aufstellte, alle seit
Friedrich II. Absetzung, also während der Zeit, da in Deutsch
land kein allgemein anerkanntes Oberhaupt geherrscht hatte,
vorgenommenen Veräusserungen von Reiclisgut seien ungültig?
An eine strenge Durchführung desselben war gar nicht zu
denken.
Die Hauptsorge, die Rudolf in erster Linie beschäftigen
musste, war, der Krone wieder eine respectable reale Macht
grundlage zu geben. Er suchte sie im Südosten des Reichs,
wo Ottokar von Böhmen mit klügster Ausnützung der Schwäche
Deutschlands die böhmisch - österreichische Grossmacht be
gründet hatte, die nicht nur Deutschlands Interesse in bedenk
licher Weise gefährdete, sondern, was bei der Lage der Dinge
wichtiger war, auch einer grossen Anzahl mächtiger deutscher
Fürsten bedrohlich erschien. Darum hatte Rudolf bei einer
Action gegen Böhmen keine allgemeine Opposition der Fürsten
zu befürchten, konnte im Gegentheil mit Zustimmung der
grossen Mehrzahl das reichsgerichtliche Verfahren gegen den
Böhmenkönig eröffnen. Die letzten Consequenzen mit dem
Schwert zu ziehen blieb dann freilich dem König fast allein
überlassen. Er hat es gethan mit Energie, Geschick und
Glück. Das, was er so besonders durch eigene Kraft und
Tüchtigkeit gewonnen, hat Rudolf dann dem eigenen Hause
zugewendet. Doch nicht für dieses allein, auch für des Reichs
Interesse sorgte er dadurch. Diese südostdeutschen Gebiete
in eigener Hand zu behalten hinderte Rudolf das geltende
Recht. Wenn er diese Länder seinem Geschlechte erwarb, so
that er das in der Hoffnung, es werde ihm gelingen, auch die
Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
639
Nachfolge im Königthum seinem Hause zu sichern. Und gewiss
würde die Erwerbung der österreichischen Lande durch Habs
burg die heilsamsten Folgen für Deutschland gehabt haben,
wenn dies andere Rudolf gelungen wäre.
Eines Herrschers Regierung konnte nimmermehr aus
reichen das wieder gut zu machen, was durch Jahrzehnte in
Deutschland und an Deutschland gesündigt war, auch wenn er
so redlich danach strebte, wie Rudolf es wirklich gethan hat.
Rudolf selbst hat sich über das Problematische seines Wirkens
nicht getäuscht, er hat lebhaft die dringende Nothwendigkeit
erkannt, seinem Hause die Nachfolge im Reich zu sichern,
sollten überhaupt die von ihm erzielten Anfänge einer Besserung
der Verhältnisse gesichert, sollte die gedeihliche Weiterent
wickelung derselben für die Zukunft ermöglicht werden. Der
Versuch, die Bemühungen Rudolfs für dieses Ziel hier im Zu
sammenhang darzustellen, wird nicht ohne Bedeutung auch für
die gesammte Beurtheilung des Königs sein, bezüglich welcher
man in neuerer Zeit, in der Reaction gegen frühere Ueber-
schätzung, vielfach in das Extrem entschieden ungerechter
Unterschätzung verfallen ist.
Die Sorge für die Nachfolge im Reich hat Rudolf von
Anfang bis zu Ende seiner Regierung unablässig beschäftigt.
Der nächstliegende Weg, auf dem nach den Anschauungen des
damaligen Staatsrechts die Nachfolge im Reich einem Sohn
gewonnen werden könnte, war die Erwerbung der Kaiserkrone
durch den Vater. Dann konnte nach zahlreichen Präcedenz-
fällen die Wahl eines Sohnes zum römischen König bei Leb
zeiten des Vaters stattfinden, und damit die Nachfolge desselben
gesichert werden. Diesen Weg hat Rudolf gleich zu Anfang
seiner Regierung, selbst bevor noch die böhmischen Angelegen
heiten geregelt waren, in Aussicht genommen, die Kaiserkrone
lebhaft angestrebt, — nichts ist verfehlter, als die wohl vorge
tragene Ansicht, Rudolf habe sich mit bewusster Absicht von
Italien und dem Kaiserthum ferngehalten.
Die Erreichung des angestrebten Ziels auf diesem Wege
hing zunächst und am meisten ab von der Persönlichkeit des
regierenden Papstes. Als Rudolf gewählt wurde, sass auf dem
päpstlichen Thron einer der besten Männer, die denselben
jemals inne gehabt haben, Gregor N. Ein seelenguter, frommer
640
Bus so n.
Mensch, voll von idealen, weltbeglückenden Plänen, unter denen
obenan steht die ganz antiquirte Idee eines allgemeinen Kreuz
zuges der gesammten Christenheit zur Befreiung des heiligen
Landes, aber dabei unklar im höchsten Grade, ohne Verständ-
niss für das unerlässlich Nothwendige, ein geradezu kindlicher
Politiker.
Zu einer ernsten Einmischung in die deutschen Ange
legenheiten wurde Gregor X. besonders veranlasst durch den
Versuch des französischen Königs, für sich selbst die Kaiser
krone zu gewinnen. König Karl I. von Sicilien war die Seele
dieses Projects und der darüber bei der Curie geführten Ver
handlungen. 1 Gregor X. liess sich durch dieselben zu keinen
entscheidenden Schritten bewegen. Er empfand wohl besonders
darüber Bedenken, gewiss gegründete, ob man den von Frank
reich betriebenen Plan in Deutschland überhaupt acceptiren
würde, dann aber widersprach seiner ganzen Individualität das
ihm angesonnene Abweichen von den altehrwürdigen Ordnungen
der Christenheit, nach denen Deutschland das Imperium ge
bührte. Bei dem Drängen der Franzosen und der französischen
Parteigänger wurde seine Lage peinlich, in Deutschland wollten
die Dinge in Sachen einer Neuwahl nicht vorwärts, und so
entschloss sich Gregor X. zu der wichtigen Action, den deut
schen Kurfürsten die Wahl eines neuen Königs geradezu an
zubefehlen. 2 Der betreffende Brief des Papstes hat in Ver
bindung mit dem wohl gleichzeitig nach Deutschland gelangten
Gerücht von den französischen Bemühungen um die Erlangung
der Kaiserkrone 3 den Gang der Ereignisse beschleunigt.
Der neugewählte römische König war dem Papst von
Anfang an genehm. Gregor X. hat Rudolf bald einen nicht
unwichtigen Dienst erwiesen, indem er durch unausgesetzte
Bemühungen endlich Alfons X. von Castilien, der seit 1271
in Folge seiner Verbindungen mit dem Markgrafen Wilhelm
1 Ich verweise für das Einzelne auf die schöne Darlegung von Heller,
Deutschland und Frankreich S. 24 ff.
2 v. d. Ropp Erzbischof Werner von Mainz Seite 72 n. 3. Ueber die
Stellung der französischen Partei zu diesem Schritt, s. Heller a. a. O.
S. 48 ff.
3 Heller a. a. 0. S. 51 ff. Jordanus von Osnabrück hat in seinem Tractat
die französischen Aspirationen auf das Imperium publicistisch bekämpft.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
641
von Montferrat und andern Ghibellinen Oberitaliens, später
auch mit dem mächtigen Genua, seinem römischen Königthum
einige Bedeutung verschafft hatte, bewog, seine Ansprüche auf
das römische Reich aufzugeben. 1
Gregor war höchst zufrieden, dass wieder ein allgemein
anerkannter römischer König existirte, er hoffte denselben, da
Rudolf sich ihm gegenüber äusserst zuvorkommend bewies, mit
grösstem Nutzen für seine Lieblingsidee eines allgemeinen
Kreuzzugs verwenden zu können. Er war gern bereit, ihm die
Kaiserkrone aufzusetzen, um die Eintracht zwischen Papstthum
und Kaiserthum vollständig herzustellen, und so die altehr
würdigen Ordnungen der Christenheit neu zu begründen. Aber
die unerlässlichen Vorbedingungen für die Erreichung dieser
schönen Ziele hat er nie begriffen, er hat vor allem nicht ein
gesehen , dass es eine italienische Frage gab, die unbedingt
gelöst werden musste, sollte anders die einfache Restaurations
politik, die er betrieb, Erfolg haben.
In Italien war an die Stelle der mehr und mehr ver
schwindenden deutschen Herrschaft der Einfluss der neuen
französischen Dynastie Siciliens getreten, in Oberitalien ebenso
wie in Mittelitalien. Karl von Anjou, den die Curie nach
Italien berufen hatte, um das schlimmste Schreckbild der
päpstlichen Politik, die Einigung der ganzen Halbinsel unter
einem Scepter, das Ziel der Staufer, zu bannen, war auf dem
besten Wege selbst die einheitliche Herrschaft über Italien
herzustellen. Man kann mit gutem Grund behaupten, dass er
mit seinem erfolgreichen Streben nach diesem Ziel der Curie
gefährlicher war als einst Friedrich II.
Der erste französische König Siciliens ist gewiss eine
höchst unliebenswürdige Persönlichkeit, aber er ist ein bedeu
tender Politiker. Nirgends treten seine staatsmännischen Eigen
schaften glänzender zu Tage, als in seinem Verhältniss zur
Curie. Karl von Anjou ist stets von ganz tadelloser Devotion
gegen das Oberhaupt der Christenheit, das für ihn auch noch
die Stelle eines obersten Lehnsherrn einnimmt. Aber er besitzt
zugleich das eigenthümliche Geschick, das oft französische
1 S. meine ,Doppehvahl des Jahres 1257' 8. 107 ff. und Ko pp Reichs
geschichte II, 3. S. 6 ff.
642
Buss o n.
Staatsmänner bewiesen haben, das namentlich auch Karls
heiligem Bruder nicht fehlte, jeden Einfluss dieser persönlichen
Gefühle auf seine Politik fernzuhalten. Manche Sprossen aus
dem staufischen Viperngeschlecht haben der Curie nicht so
übel mitgespielt, als dieser ewig höfliche und in Worten aller
gehorsamste Sohn der Kirche. Von dem Augenblick an, da
er den Fuss auf italienischen Boden gesetzt hat, beginnen
mancherlei Conflicte zwischen ihm und dem päpstlichen Stuhl.
Wie viel bittere Reden, Ermahnungen und Vorwürfe hat nicht
der arme Clemens IV. an den von seinem Vorgänger ererbten
Kämpfer der Kirche verschwendet, die von Karl mit stets
gleicher Höflichkeit aber ohne die allergeringste Besserung
entgegengenommen wurden. Die sehr bestimmt lautenden der
Curie gegebenen Versprechungen haben Karl keinen Augen
blick abgehalten, mit vollem Bewusstsein von Anfang an die
staufische Erbschaft, die Herrschaft über Sicilien und Italien
anzustreben. Karl wusste genau, dass er dem Papst unent
behrlich war, er wusste, was er sich herausnehmen durfte.
Und wirklich musste die Curie nicht nur gute Miene zum
bösen Spiel machen, sondern sogar selbst in Augenblicken
drängender Noth den unbequemen Bestrebungen des sicilischen
Königs Vorschub leisten.
Als nach dem Siege Karls über Manfred der Angriff
Conradins bevorstand, als überall in Italien die Ghibellinen
sehnsuchtsvoll dem jungen Staufer entgegenharrten, da hat
Clemens IV. selbst das gefährliche Streben Karls nach Herr
schaft in Reichsitalien fördern müssen. In seiner üblen Lage
drängte der Papst den König zum bewaffneten Eingreifen in
Toscana, ernannte er ihn zum ,Friedensschiitzer‘ daselbst —■
ein Vorgehen, deswegen so wichtig, weil mit ihm die erste
Spur jener später so bedeutungsvollen Theorie uns begegnet,
dass dem Papst für das erledigte Reich auch im Weltlichen
zu sorgen obliege. Schüchtern nur wagt dieselbe sich hervor,
Clausein werden gemacht zur Wahrung der Rechte des Reichs,
Karl muss die Verpflichtung übernehmen, das Amt binnen
Monatsfrist niederzulegen, sobald ein römischer König oder
Kaiser von der Kirche bestätigt wird. Der Papst fühlte sich
bei seiner Massregel so wenig gedeckt, dass er auch die beiden
damals noch um das deutsche Reich processirenden Schatten-
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
643
könige von seiner Anordnung in Kenntniss setzte, dass er sich
lebhaft verwahrte gegen das ,lügenhafte Gerücht', als habe er
den König von Sicilien zum ,Verweser des Reichs' eingesetzt.
Nicht lange nachher hat der Papst das, was er hier als ein
lügenhaftes Gerücht weit von sich weist, doch zur Wahrheit
gemacht, und den König von Sicilien zum Reichsvicar in
Toscana ernannt.
Noch anderes kam hinzu, die Stellung Karls zur Curie
bedrohlicher für letztere zu gestalten. Immer mehr Franzosen
und Provencalen gelangten in das Cardinalcollegium 1 und zu
einflussreichen Aemtern am päpstlichen Hofe. Bald zeigen sich
die Folgen, bald sind uncanonische Beeinflussungen der Papst
wahl durch den französischen König Siciliens zu verzeichnen.
Keiner mehr als Karl von Anjou hat dazu Neigetragen, jene
Abhängigkeit der Curie von französischem Einfluss, wie sie
uns im vierzehnten Jahrhundert entgegentritt, vorzubereiten.
Die einheitliche Macht, die der König von Sicilien in
seinem Königreich wie in Reichsitalien ausübte, 2 war natürlich
.von vornherein mit einer Wiederherstellung der deutschen
Herrschaft in Ober- und Mittelitalien unvereinbar. Sollten, wie
Gregor X. es unzweifelhaft wollte, die Verhältnisse Italiens
auf der altgewohnten staatsrechtlichen Grundlage geordnet
werden, so war nothwendige Vorbedingung, zunächst die Macht
des sicilischen Königs in Reichsitalien zu beseitigen. Das er
scheint so einfach und klar, dass es' am Ende ganz begreiflich
ist, wenn Neuere Gregor X. wirklich solche Absichten zuge
schrieben und geglaubt haben, er habe Rudolf von Habsburg
begünstigt, um sich an demselben ein Gegengewicht gegen die
unbequeme Uebermacht des Anjou zu verschaffen. Thatsäch-
lich aber hat Gregor X. solche Pläne nicht verfolgt, thatsäch-
lich ist er über die unabweisbare Nothwendigkeit, zuerst den
1 Vgl. Chronicon Girardi de Fraclieto, Bouquet XXI, 4 über die Car-
dinalsernennungen Urban IV.: quatuordecim cardinales elegit, inter quos
fuerunt Annibal ordinis praedicatorum, et Guido ordinis Cisterciensis ma-
gistri in theologia, et Guido Fuleodii Narbonnensis et Henricus Ebredu-
nensis arcliiepiacopi et magistri in iure; item duo consiliarii regia Fran-
ciae, Ebroicensis episcopua et thesaurarius Turonensis.
2 Wie dieae Macht von langer Hand her allmählich begründet wurde habe
ich ausführlich dargelegt in Kopp’s Reichsgeschichte II, 3 S. 38 ff.
Sitzungsbor. <1. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bil. III. Hft. 42
644
Bussen.
sicilischen Einfluss in Reichsitalien beseitigen zu müssen, ehe
man den des neuen deutschen Königs hier wieder etabliren
könne, nie ins Keine gekommen,, so einfach dieser politische
Calcül auch war. In unklarster Auffassung der Verhältnisse
hat Gregor X. vielmehr geglaubt, Rudolf von Habsburg und
Karl von Anjou in gute Beziehungen zu einander bringen zu
können, ohne dem letzteren durch Beschränkung seines Ein
flusses innerhalb der rechtlich dem ersteren zustehenden Macht
sphäre weh thun zu müssen. 1
Diese von Anfang an unklare Politik des Papstes konnte
unmöglich ein brauchbares Resultat geben. Es erweckt aber auf
den ersten Blick auch kein günstiges Vorurtheil für die politische
Einsicht König Rudolfs, dass er sich auf diese verfehlten Pläne
Gregor X. einliess, und zwar einliess, obwohl er sich des unver
söhnlichen Gegensatzes zu dem Anjou und dessen Machtstellung
in Reichsitalien genugsam bewusst war. In diesem Bewusstsein
hat Rudolf bald nach seiner Wahl in sehr entgegenkommender
Weise mit der Margaretha von Provence, der Mutter Philipp III.
von Frankreich und Schwägerin Karls von Anjou, über ihre.
Ansprüche auf die Vom Reich lehnbaren Gebiete Provence und
Forcalquier verhandelt, die Karl von Anjou als Gemahl ihrer
jüngeren Schwester Beatrix längst factisch im Besitz hatte. 2
Auch hat Rudolf zunächst das bestimmte Verlangen gestellt,
dass der König von Sicilien seiner Stellung in Reichsitalien
entsage, namentlich das V'icariat in Toscana niederlege. Als
dann aber umgekehrt Gregor X., ohne auf sein Begehren ein
zugehen, an ihn das Ansinnen stellte, er möge seine Ver
mittelung annehmen zur Herbeiführung einer Verständigung
mit dem König von Sicilien, hat König Rudolf seine Forderung
gleich fallen lassen, und sich zu den vom Papst gewünschten
Verhandlungen bereit gezeigt. 3 Und Gregor X. förderte dann
diese Verhandlungen bis zur Verabredung einer Verschwägerung
1 Ich habe das genauer ausgeführt ,Doppelwahl 1 S. 07 und Ko pp Reichs
geschichte II, 3 S. 147 ft'. Heller, der sich nach mir mit dieser Frage
bei seinen Studien zu beschäftigen hatte, billigt meine Ausführungen
a. a. O. S. 25.
2 Heller a. a. O. S. 65.
3 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 155 ff.
Die Idee des deutschen Erbreiclis und die er.-.fc-m Habsburger.
645
der Häuser Anjou und Habsburg. 1 Auf den Wunsch Gregors
trat Rudolf auch in Verbindung mit den oberitalienischen
Guelfen, den Freunden Karls, ernannte den Guelfen Napoleone
della Torre in Mailand zum Reichsvicar, und sandte ihm und
seiner Sippe eine Schaar deutscher Reiter zu Hülfe. 2 Das Un
haltbare dieser päpstlichen Politik kann nicht drastischer er
läutert werden als durch diesen Schritt und seine Folgen. In
Oberitalien standen, alter Tradition entsprechend, die Ghibel-
linen auf Seite des deutschen Reichs, und so kommt es endlich
sogar zu dem wunderlichen Schauspiel, dass in der Lombardei
die Ghibellinen ein Bündniss schliessen ,zur Erhöhung und
Vertheidigung Rudolfs des römischen Kaisers oder Königs',
während dessen Reiter auf Seite ihrer Gegner kämpfen. 3
Rudolf ist so willfährig auf alle Wünsche des Papstes
eingegangen, hat sich zu einer Politik verstanden, die er selbst
kaum als eine richtige angesehen haben wird, weil er um
jeden Preis das Wohlwollen des Papstes sich zu bewahren
trachten musste. Einmal, um dadurch die Curie von der ge
wohnten Unterstützung der böhmischen Politik abzuhalten, dann
aber ganz besonders, weil er durch den Papst allein die wegen
Sicherung der Nachfolgefrage lebhaft erstrebte Kaiserkrone
erlangen konnte. Rudolf hat darum von Anfang an überall
eine Politik grösster Nachgiebigkeit Gregor X. gegenüber ver
folgt. Er hat in demüthiger Sprache seine Erhebung auf den
Thron angezeigt, er ist bereitwilligst den päpstlichen Forde
rungen nachgekommen, und hat die verlangte Bestätigung der
von seinen Vorgängern am Reich dem römischen Stuhl ge
machten Vergabungen ertheilt. 4 Und diese conciliante Politik
hat Rudolf die Aussichten, wie er es wünschte, eröffnet. Der
Anerkennung seiner Königswürde schon war die Aufforderung
an ihn zugefügt, sich bereit zu halten, um dem bald an ihn
zu erlassenden Ruf zur Kaiserkrönung unverzüglich Folge
leisten zu können, gleichzeitig war dieselbe Aufforderung an
1 Heller a. a. O. S. 66 und n. 3. Ueber dies Project einer Vermählung
von Rudolfs Tochter Guta mit Prinz Karl von Salerno s. auch Ifopp
Reichsgeschichte I, 307 und n. 5.
2 Ko pp Reichsgeschichte II, 3 S. 8 ff.
3 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 21.
4 Kopp Reichsgeschichte II, 3. S. 4, 5.
42*
646
Bussou.
die deutschen Fürsten ergangen. Gregor X. behandelt von
seinem Standpunkt Rudolfs Recht auf den Empfang der kaiser
lichen Krönung als etwas ganz selbstverständliches, er setzt
ihm wiederholt Termine an zur Ausführung des Römerzuges,
verkündet sie officiell in Deutschland, verlegt sie nach Rudolfs
Wunsch, sichert ihm die erbetene Unterstützung an Geld für
die Romfahrt zu. Die Entrevue zu Lausanne, wo Rudolf, dem
Herzenswunsch Gregors entgegenkommend, das Kreuz nahm,
illustrirt anschaulich das Verhältniss zwischen ihm und dem
Papst. Den Römerzug auszuführen wurde Rudolf verhindert
durch die Verhältnisse in Deutschland, durch seine Stellung
zu Ottokar von Böhmen, die trotz aller Ungeduld es dem
König einfach unmöglich machte, vor definitiver Regelung dieser
Fragen um die Kaiserkrone nach Italien zu ziehen. Es war
unbedingt ein Glück, dass ihm durch diese Umstände der
Römerzug unmöglich gemacht wurde. Da nämlich Gregor X.
unklare Politik in Italien die Verhältnisse nicht im geringsten
so geregelt hatte, wie es für die Restauration des alten Zu
standes nöthig gewesen wäre, so würde gewiss Rudolf durch
einen voreilig unternommenen Römerzug, ohne den daraus für
die Frage der Nachfolge erhofften Nutzen zu erzielen, von den
chaotischen Verhältnissen der Halbinsel in ähnlicher Weise
absorbirt worden sein, wie das später Heinrich VII. wirklich
geschah.
Gleich nach Gregors Tode sehen wir einen entschiedenen
Umschwung in der Haltung der Curie gegenüber dem neuge
wählten römischen König eintreten. Es bricht sich im Gegen
satz zu Gregors X. Naivetät hier die Ueberzeugung Bahn, dass
doch zuerst noch verschiedene Fragen gründlich erledigt werden
mussten, ehe man den römischen König in Italien gebrauchen
könne. Die eine Frage, um die es sich handelte, hat übrigens
noch Gregor kurz vor seinem Tode als der Lösung bedürftig
erkannt. — Machtboten Rudolfs, die der König zur Wahrung
der Reichsrechte nach Oberitalien entsendet, hatten ihre amt
liche Thätiglceit auch auf die Romagna ausgedehnt. Dagegen
erhob noch Gregor X. Reklamationen — die Romagna bean
spruchte die Curie als ihr Eigenthüm. Rudolf hatte sich vor
läufig auch hier entgegenkommend bewiesen, aber zu einer
definitiven Klärung der Rechtsfrage war es nicht gekommen
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
647
Diese Klärung erachtete die Curie nach Gregors Tode als un
erlässlich, ebenso als nothwendig aber auch die Herstellung
eines gesicherten Verhältnisses zwischen Rudolf und Karl von
Sicilien. In diesen Geleisen bewegt sich die päpstliche Politik
unter den drei Nachfolgern Gregor X., Innocenz V., Adrian V.
und Johann XXL, die in etwas mehr als Jahresfrist einander
auf dem päpstlichen Stuhle folgten. Schon Innocenz V. brach
definitiv mit der unklaren Politik seines Vorgängers, indem
er an Rudolf die Aufforderung richtete, Gesandte zu schicken
zu Verhandlungen über die verschiedenen unerledigt geblie
benen Fragen, inzwischen aber die Fahrt nach Italien nicht
anzutreten. 1 Für Innocenz handelte es sich besonders um die
Frage der Romagna. Rudolf selbst ist übrigens von dem
Plan, die Romfahrt um jeden Preis anzutreten, jetzt auch zu
rückgekommen, 2 und hat den Weg der Verhandlungen, den
die Curie betreten wissen wollte, eingeschlagen. So hat er,
wie ein gut unterrichteter deutscher Zeitgenosse meldet, 1276
den Bruder Emund, ehemaligen Provincial der deutschen Mi-
noriten an die Curie geschickt, ,geheime Angelegenheiten' da
selbst zu verhandeln. 3 Zu Verhandlungen mit König Karl von
Sicilien entsendete er den Bischof Heinrich von Basel — die
selbe Quelle berichtet uns, dass der Bischof am 17. September
1276 krank vom päpstlichen Hofe nach Basel zurückkehrte. 4
Wir wissen über die Details der stattgefundenen Verhandlungen
nichts. Das rasche Sterben der Päpste verhinderte jedenfalls
durch sie Definitives zu erreichen. Johann XXI. hat von
Rudolf Absendung von Boten für die Fortsetzung der Ver
handlungen begehrt, und die Aufforderung an ihn erneuert*
inzwischen den Zug nach Italien nicht zu unternehmen, den
etwa schon begonnenen einzustellen. 5 Während der Vacanz
nach Johanns Tode hat sich das Cardinalcollegium in gleichem
1 Am 9. März 1276: Kopp Reiehsgesehiclite I, 132 n. 8, II, 3. S. 16 n. 5.
2 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 16 n. 5.
3 Ann. Basilienses: M. G. XVII, 199.
1 Ami. Basil. a. a. 0. S. 200: 15 Kal. Oct. episcopus Basilienses venit in-
firmus de curia Romana et novem de familia sua perierunt. Ueber diese
Sendung und die Zeit derselben, s. Kopp Reiehsgesehiclite I, 133
und n. 7.
5 K°PP Reichsgeschichte I, 135.
648
Busso n.
Sinn an Rudolf gewendet, 1 als Rudolf den Bischof von Trient
an die Curie geschickt, des Papstes Tod aber die Verhand
lungen wieder ins Stocken gebracht hatte. 2
Mehr als sechs Monate dauerten nach dem Ableben Jo
hann XXL die Verhandlungen des Conclaves, bis der Car
dinal Johannes Gaetani Orsini vom Titel des heiligen Nicolaus
im tullianischen Kerker gewählt wurde, und den Namen Nico
laus III. annahm, am 25. November 1277. In erster Linie
bedeutete die Wahl dieses Mannes eine empfindliche Nieder
lage König Karls von Sicilien. Der Cardinal Johann Orsini
war ein erbitterter Gegner des Königs — um so erbitterter,
als er aus einem eifrigen Freund und Anhänger ein Feind des
selben geworden war. In der langen Vacanz nach dem Tode
Clemens IV. war der Cardinal Orsini mit Ottobonus Fieschi,
dem nachmaligen Adrian V., Führer der angiovinisch gesinnten
Partei im heiligen Collegium gewesen, welche die Wahl eines
,Ultramontanen‘, eines Nichtitalieners anstrebte. Seinen voll
ständigen Gesinnungswechsel führten die Vorgänge beim Con-
clave nach Innocenz V. Ableben herbei. Damals hat Karl von
Anjou als Senator von Rom die rigorosen Vorschriften Gregor X.
über die Abhaltung des Conclaves mit aller Strenge zur An
wendung gebracht, namentlich nach acht Tagen resultatloser
Bcrathung die Cardinäle auf die vorgeschriebene schmale Kost
von Wasser und Brot gesetzt. Heimlich aber wurden von
seinen Leuten die französischen Cardinäle mit besserer Nah
rung versehen. Diese schmähliche Behandlung seiner Gegner
durch Karl von Anjou erfüllte insofern ihren Zweck, als sie
in Ottobonus Fieschi einen ganz ergebenen Diener Karls auf
den päpstlichen Stuhl brachte, aber sie machte den Cardinal
Orsini und seine Freunde zu Feinden des Königs. Bei der
nächsten Stuhlerledigung war es der Cardinal Johann, der die
Wahl Johanns XXI. durchsetzte, und in dem langdauernden
Conclave, aus dem er selbst schliesslich als Gewählter hervor-
1 Raynald 1277 §. 48, Theiner Cod. dipl. I, 201, Kopp Reichs-
geschiehte I, 215.
2 Kopp Reichsgeschichte I, 135 n. 6. 215 n. 1.
Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
649
ging-, war er (1er Anführer der Gegner des sicilischen Königs
gegen die französischen Cardinäle gewesen. 1
Mit Nicolaus III. bestieg nun wieder ein Realpolitiker
vom Schlage Innocenz III. und Innocenz IV. den päpstlichen
Stuhl — das gerade Gegentheil Gregor X.! Ein Mann, keines
wegs frei von Fehlern — schlimmer Nepotismus wurde ihm
mit Grund vorgeworfen — aber ein Meister der Staatskunst
ersten Ranges, von einer Kühnheit der Entwürfe, die ihn den
grössten Päpsten aller Zeiten an die Seite stellt, namentlich —
wie ich mich zu zeigen bemühen will — ein durchaus selbst
ständiger, bahnbrechender Geist, der veraltete Ansichten und
Ideen ruhig zu den Todten warf, wie fest auch noch die grosse
Menge der Zeitgenossen in denselben befangen war. Ein
neidisches Geschick, das den gewaltigen Mann mitten in den
Vorbereitungen für die Ausführung grosser Pläne dahin raffte,
ehe er die Realisirung derselben sichern konnte, hat Nico
laus III. zugleich auch die rechte Würdigung seiner Bedeutung
bis auf den heutigen Tag vorenthalten.
Es liegt uns eine vereinzelte Nachricht eines Mitlebenden
Nicolaus III. vor, nach welcher derselbe nichts Geringeres
beabsichtigt hätte, als mit totaler Beseitigung der staatsrecht
lichen Ideen, die bisher das Mittelalter beherrschten, eine Neu
gestaltung der Verhältnisse vorzunehmen, die gleichbedeutend
gewesen wäre mit einer sehr eingreifenden Revision der euro
päischen Karte. Der Kirchenhistoriker Ptolomäus 2 von Lucca
1 Diese Nachrichten über die Wandelungen des Cardinais verdanken wil
den immer gut unterrichteten und in seltener Weise zuverlässigen Ann.
Plac. Gibell. M. G. Scr. XVIII, 553, 554. S. Kopp’s ßeichsgeschiclite II,
3 S. 161, 162.
- Ich behalte diese einmal herkömmliche Schreibart des Namens bei aus
demselben Grunde wie Krüger des Ptolomäus Lucensis Leben und
Werke S. 9, obwohl ich durchaus nicht so bestimmt wie dieser behaupten
möchte, dass unser Kirchenhistoriker den Namen Bartholomäus nicht
geführt habe, schon mit Rücksicht auf Krüger S. 13 n. 4. Mir erscheint
das, wofür in der Vorrede der neuen Ausgabe der Annales in den Do-
cumenti di Storia Italiana tom. VI, Cronache dei secoli XIII e XIV,
Firenze, 1876, plädirt wird, dass nämlich Tholomaeus, Tolommeo nur
Vezzeggiativfornvfür Bartholomaeus ist, recht wahrscheinlich; 1340
finden wir in der Familie Fiadoni auch eine Tholomäa, s. a. a. O. pref.
650
B u BBon.
ist der Gewährsmann für diese Nachricht. Er erzählt in seiner
Kirchengeschichte darüber Folgendes: Papst Nicolaus III. hat
mit König Rudolf verhandelt über eine Theilung des Kaiser
reichs in vier Königreiche. Das eine derselben, das König
reich Deutschland, sollte Rudolf verbleiben, um als Erbreich
auf seine Nachkommen überzugehen. Das Königreich Arelat
sollte als Mitgift von Rudolfs Tochter an Karl Marteil von
Anjou gegeben werden. In Italien wurde die Bildung von zwei
weiteren Königreichen neben Sicilien beabsichtigt — das eine in
der Lombardei, das andere in Toscana. Wem die beiden so pro-
jeetirten italienischen Königreiche bestimmt, wurde nicht ausge
sprochen, doch war zu Vermuthungen darüber Grund genug. 1
Diese Nachricht eines einzelnen Autors wurde, weil sie
in allen einzelnen Punkten nicht urkundlich zu belegen war,
meist mit Achselzucken aufgenommen, als müssige Combination
aus beglaubigten Einzelthatsachen angesehen und ganz bei
Seite geschoben. 2 Doch haben einige Forscher den Angaben
p. 7. Wegen der alten Gewohnheit mag es hier bei dem ,Lagidennamen‘
sein Bewenden haben. Auch Lorenz G. Qu. 2. A. II, 342 ist für Bar
tholomäus.
1 Ptolom. Lucens. hist. eccl. lib. XXIII cap. XXXII: Muratori Ser. XI,
1183: Eodem anno rex Rodulfus tradit filiam suam uxorem primogenito
regis Karoli (dieser Felder, als den Verlobten Karls I. Sohn zu nennen,
fällt zweifellos nicht Ptolomäus, sondern nur den Abschreibern zur Last
-— auch in der Muratori’schen Ausgabe der Ann. Lueens. findet derselbe
sich zu 1279, aber die neue Ausgabe a. a. 0. S. 90, gibt, wunderlich
genug in einer Note (!), die richtige Lesart der Codd.: Karolo Martello,
filio regis Karoli iunioris); quo tempore Nicholaus tertius tractat super
divisione imperii ut totum Imperium divideret in quatuor partes scilicet
in regnum Alamanniae, quod debebat posteris regis Rodulphi perpetuari
et in regnum Viennense, quod dabatur in dotem uxori Karoli Martelli
filie Rodulphi, de Italia duo faciebat preter regnum Sicilie quod erat
Karoli regis. Unum regnum faciebat in Lombardia, aliud in Tuscia. sed
quibus darentur non erat expressum sed suspicandi satis erat materia,
sed totum istud evanuit per mortem Nicolai . . . Ohne Zweifel aus der
historia ecclesiastica ging diese Nachricht über in Jordani chronicon,
Muratori Antiqu. IV, 1008, Martinus minorita Eccard I, 1714 — s.
Ficker Forschungen II, 461 n. 16 — und in die Chronik des Girardus
de Fracheto, s. Kopp’s Reichsgeschichte II, 3 S. 165 n. 2.
2 So von Kopp Reichsgeschichte I, 309. In neuester Zeit hat sich dann
Heller in seiner hier oft angeführten Arbeit don Angaben des Ptolo
mäus gegenüber ganz ablehnend verhalten.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
651
des Ptolomäus auch grösseres Vertrauen entgegen gebracht, 1
und das, wie ich glaube, und hier darthun möchte, mit vollem
Recht.
Die Ereignisse der letzten Jahrzehnte vor dem Pontificat
Nicolaus III. hatten die Ordnungen, auf denen bisher, theore
tisch wenigstens, das Staatsleben des christlichen Abendlandes
beruhte, auf das tiefste erschüttert. Das Kaiserthum, das früher
riehen dem Papstthum als zweite Grundsäule der Universitas
Christiana gegolten, war seit dreissig und mehr Jahren erledigt
— wir finden wiederholt bei Geschichtsschreibern Italiens zu
Ende des dreizehnten Jahrhunderts die Ueberzeugung ausge
sprochen, dass das Kaiserthum mit Friedrich II. definitiv sein
Ende erreicht habe. 2 Die alte Ordnung war vernichtet, ihre
einfache Wiederherstellung durch die geänderten Verhältnisse
erschwert, so dass wie von. selbst der Gedanke sich nahe legen
konnte, die zerstörte alte Ordnung durch eine neue zu ersetzen.
Einen Entwurf für eine solche neue Ordnung kennen
wir. Ein Dominikaner, Humbertus de Romanis, hat denselben
gemacht in einer Denkschrift, die er wie Andere, wie nament
lich Bruno von Olmütz, bei Gelegenheit des Concils von Lyon
auf Wunsch Gregor X. für den Papst ausgearbeitet hatte.
Seine Vorschläge gingen dahin, Deutschland aus einem Wahl
reich zu einem Erbreich zu machen, die deutsche Herrschaft
in Italien zu beseitigen, und an deren Stelle hier einen oder
zwei Könige treten zu lassen, die von den geistlichen Grossen
und von den Städten zu wählen wären. Dem päpstlichen Stuhl
1 So Lorenz deutsche Geschichte II, 286, der meint: ,wenn Nicolaus
nicht selbst Urheber dieses politischen Projectes war, so ist es doch ganz
gewiss in seiner Nähe entstanden 1 , und in der Erörterung über das
Project viel Treffendes vorbringt. Eiickhaltsloser sprach sich für das
von Ptolomäus Berichtete, als gewiss nicht aus der Luft gegriffen, aus
Ficker Ueberreste des Reichsarchivs zu Pisa, S. A. S. 3ö Anm., und
wieder Forschungen 1 II, 461. Ich selbst habe das Theilungsproject des
Kaiserreichs ernst genommen und darüber gehandelt Ko pp Eeiclisge-
schichte II, 3 S. 165 ff. 190 ff., ohne bei der Anlage des Kopp’schon
Werks, die jedes ltaisonnemeut ausschloss, das Ganze da erschöpfen zu
können. Inzwischen glaube ich einige neue für die Frage nicht un
wichtige Gesichtspunkte aufgefunden zu haben.
2 Ich verweise auf Salimbene, der diese Ansicht mehrfach ausspricht.
652
B u s s o n.
sollte das Recht zustehen, diese Wahlkönige in gewissen Fällen
zu entsetzen. Es scheint aber, dass Humbert bei seinem Pro-
ject doch nicht jeden Zusammenhang zwischen Deutschland
und Italien habe lösen wollen, indem er nämlich für den Fall,
dass nur ein König, und zwar für die Lombardei, in Italien
bestellt werde, den Vorschlag macht, dass dieser bei Erledigung
des Kaiserthums auch das Reichsvicariat in Toscana ausüben,
und einem gekrönten Kaiser einen Eid leisten solle, zur An
erkennung, dass er sein Reich von ihm und dem Papste trage. 1
Es scheint aber, dass auch an der päpstlichen Curie frühzeitig
sich der Gedanke Bahn gebrochen hat, dass das Kaiserthum
statt in alter Weise wiederhergestellt zu werden, in eine An
zahl selbstständiger, unabhängig von einander bestehenden
Herrschaften aufgelöst werden könne. Das scheint sich mit
Nothwendig'keit zu ergeben aus der Art und Weise, wie Karl
von Anjou bei der Uebertragung des Königreichs Sicilien an
ihn hatte beschwören müssen, dass er einer Wahl oder Er
nennung zum römischen König oder Kaiser, oder zum König
von Deutschland, oder zum Herrn der Lombardei oder Tos-
canas oder des grösseren Theils derselben nicht zustimmen
würde. 2 Man ersieht aus diesen Zeugnissen, dass Ideen, wie
1 Wir kennen diese Denkschrift nur aus folgendem kurzem Auszug, den
Mansi bei Raynald 1273 §. 6 mitgetheilt bat: De imperio vero con-
sulit, ut eo vacante vicarius constituatur; vel rex Teutonie deinceps per
successionem non per electionem fieret,, et quod contentus ille Germania
sua, Italiam uni vel duobus regibus ex eonsensu prelatorum et communi-
tatum eligendis permitteret. Eleeti vero in certis casibus possent deponi
per apostolicam sedem. Vel denique rex in Longobardia constitutus vica-
riam imperii potestatem exereeret in Tuscia imperio vacante; imperatori
vero coronato tenere se ex illo (et?) ex pontifice regnum iuraret.
2 Es heisst in der TJrk. über die von Karl fiir die Uebertragung des König
reichs Sicilien zu übernehmenden Bedingungen vom 2ß. Februar 1265:
Liinig Cod. Ital. dipl. II, 946, dass Karl und seine Nachfolger sich
verpflichten, nicht zuzustimmen: ut eligantur vel nominentur in regem
vel imperatorem Romanorum, vel in regem Teutoniae seu dominum
Lombardiae vel Tusciae vel maioris partis earundem Lombardiae vel
Tusciae. Sogar ein mit Vermuthungen so überaus zurückhaltender For
scher wie Ko pp bemerkt dazu: ,Ja, der letzte Satz lässt ungezwungen
die Deutung zu, es habe diesen Päpsten die Möglichkeit vorgeschwebt,
dass einst Lombardei oder Tuscien in den Händen eines besonderen
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
653
sie Ptolomäus von Lucea Nicolaus III. zuschreibt, dieser Zeit
doch nicht vollständig fremd waren. Und am Ende lag' doch
eine ähnliche Neugestaltung der Verhältnisse, zunächst in
Italien, zu nahe, und zu sehr im Interesse der papst-könig
lichen Politik, als das die gewiegte Staatskunst der Curie nicht
hätte auf solche Auswege verfallen sollen. Die Zeiten, wo
man an dom Kaiserthum eine Stütze und einen Rückhalt für
die eigene Unabhängigkeit gesucht hatte, waren längst dahin.
Die Entwickelung des Kaiserthums unter den letzten Herr
schern des staufischen Hauses, die Erwerbung Siciliens und
ihre Folgen hatten das schlimmste Schreckbild für die Curie,
die Einheit Italiens, bei einem Haar zur Wirklichkeit gemacht.
Die weitere Entwickelung der Verhältnisse bewegte sich, Dank
der von Karl von Anjou in Reichsitalien gewonnenen Macht,
in denselben bedrohlichen Bahnen. Dem ersten scharfblickenden
Politiker, der den päpstlichen Stuhl bestieg, musste sich der
Wunsch nach gründlicher Beseitigung solcher Gefahren auf
drängen. Die Begründung einer Anzahl sich gegenseitig balan-
cirender Staaten, wie sie Ptolomäus von Lucea als von Nico
laus III, beabsichtigt behauptet, war dazu ein sehr geeignetes
Mittel — noch die neueste Zeit sah dieselbe Idee ja als Gegen
zug gegen die sich anbahnende Einheit Italiens ausspielen.
Sehen wir, welche Belege sich im Einzelnen für die Zuver
lässigkeit der Nachricht des Ptolomäus auffinden lassen.
Genau, in allem Detail, durch eine Fülle urkundlichen
Materials sind wir unterrichtet über die Art und Weise, wie
Nicolaus III. die unter seinem Vorgänger unerledigt geblie
benen Fragen der Lösung zugeführt hat, nämlich die einmal
angeregte Frage nach dem Besitz der Romagna, und die Her
stellung eines definitiv geregelten, dauerhaften Verhältnisses
zwischen dem römischen König Rudolf, und dem König Karl
von Sicilien. Die Action zur Regelung dieser Punkte begann und
vollendete Papst Nicolaus mit unübertrefflicher Meisterschaft.
Mit König Rudolf war der Papst bald im Reinen. Schon
am 12. December 1277 — Nicolaus war noch nicht einmal
geweiht — eröffnete er durch einen Gesandten die Verhand-
oder doch anderen Fürsten sei, als (lenen des Imperators 1 — s. Reiehs-
gescliichte II, 3 S. 166 n. 2.
654
Bub boii.
lungen mit Rudolf. 1 Dieselben nahmen den glattesten Verlauf,
da Rudolf sich allen an ihn gestellten Zumuthungen äusserst
gefügig bewies, sich bereit zeigte zu den von Nicolaus ge
wünschten Verhandlungen mit Karl von Sicilien, und ebenso
bereitwillig den päpstlichen Forderungen bezüglich der Ro-
magna entsprach. Er Hess die von seinen früheren Gesandten
in der Romagna ausgeübten Amtshandlungen durch seinen Be
vollmächtigten förmlich zurücknehmen, und gab die verlangte
Bestätigung aller früheren Vergabungen seiner Vorgänger am
Reich, gab sie sogar in der ihm von der Curie vorgeschrie
benen Fassung. 2 Die so von Rudolf gemachten Zugeständnisse
enthalten die vollständige Anerkennung der von der Curie auf
die Romagna erhobenen Ansprüche. Der Papst hatte ausdrück
lich die Zustimmung der deutschen Wahlfürsten zu diesen
Beurkundungen und Verfügungen Rudolfs verlangt. 3 Da ist
es besonderer Beachtung werth, dass gerade von Seite geist
licher Kurfürsten Bedenken gegen die von Rudolf dem Papst
bewiesene Willfährigkeit rege wurden. Die Erzbischöfe von
Cöln und Trier erhoben Schwierigkeiten gegen die ihnen zu-
gemuthete Ertheilung von Willebriefen, und fügten sich erst
nach längerem Sträuben. 4
So genau wir nun auch über den Gang und Verlauf
dieser Verhandlungen unterrichtet sind, die Frage, die uns zu
nächst interessirt, wird durch das reiche urkundliche Material
nicht beantwortet: was hat Rudolf von Habsburg zu dieser
Nachgiebigkeit, zur Abtretung eines schönen, zweifellos dem
Reich gehörigen Gebiets, zu seiner Willfährigkeit bezüglich
der von Nicolaus geführten Verhandlungen mit dem Anjou
bewogen? Mit Rücksicht auf die frühere, gleichfalls ausser
ordentlich entgegenkommende Haltung, die Rudolf Gregor X.
gegenüber einnahm, läge es sehr nahe, die Frage dahin zu
beantworten, dass für Rudolf auch jetzt das gleiche Motiv
1 Potthast Regg. bringt die betreffende Urk. nach Nr. 21264 mit dem
Zusatz: num falsatum ? zu 1277 December 12, und dann nochmals als
Nr. 21496 zum 12. December 1278. Das erste Datum ist, wie die wei
teren Urkunden lehren, das allein richtige.
2 Ko pp Reichsgeschichte II, 3 S. 22 ff. und die Belege in den Noten.
3 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 24 n. 2. Potthast Nr. 21502.
4 Ko pp Reichsgeschichte II, 3 S. 24 n. 4.
Die Idee des deutschen Erb reiche und die ersten Habsburger.
655
massgebend gewesen wäre wie früher, dass er Nicolaus III.
Alles bewilligt habe, um die Schwierigkeiten weggeräumt zu
sehen, die bisher seinen Römerzug verzögert hatten, und sich
endlich mit dem Empfang der Kaiserkrone die Möglichkeit
zu verschaffen, noch bei Lebzeiten einem seiner Söhne die
römische Königskrone, und damit die Nachfolge im Reich zu
sichern. Und so hat man denn auch diese Frage beantwortet. 1
Aber auffallend bleibt doch in höchstem Grade, dass trotz
aller ausgedehnten Verhandlungen zwischen Rudolf und Nico
laus III. bei denselben so wenig von der kaiserlichen Krönung
die Rede ist. Nur ein einziges Mal geschieht derselben Er
wähnung, indem Nicolaus III. von Rudolf, ehe dieser noch die
Concession bezüglich der Romagna gemacht hatte, verlangt,
dass er am Tage seiner Kaiserkrönung oder am Tage nachher
der römischen Kirche alle von ihm bestätigten Privilegien mit
Zustimmung der deutschen Fürsten unter Goldbulle neuerdings
bestätige. 2 Nie ist die Kaiserkrönung während all’ dieser Ver
handlungen auch nur annähernd so bestimmt ins Auge gefasst
worden, wie früher bei den Verhandlungen zwischen Rudolf
und Gregor X., namentlich ist man jetzt nie so weit gegangen,
wie es früher wiederholt geschehen war, einen Tag für die
selbe anzusetzen. Man müsste Rudolf und seine Staatsmänner
als vollständig verblendet ansehen, wenn sie blos auf ganz
vage Aussichten hin Nicolaus III. so bereitwillig und nach-
1 Heller a. a. 0. S. 7(5 glaubt, dass bei all’ diesen von Nicolaus mit
Rudolf geführten Verhandlungen lediglich die Kaiserkrone die dem letz
teren vorgehaltene Lockung gewesen wäre. Heller verweist namentlich
auf die — hier gesperrt gedruckten — Worte in der Instruction Nico
laus III. für seinen Gesandten den Bischof von Tripolis, hei Kopp
Reichsgeschichte II, 3 S. 333: In primis igitur regem Romanorum ex
parte nostra cum paterhae benedictionis dulcedine salutabis: Deinde sibi
litteris illis, quae incipiunt .mundurn“ et aliis quae incipiunt ,Dum ad ea‘
ac aliis quae incipiunt ,In aliis“ et aliis quae incipiunt ,Pro Imitate“ prae-
sentat.is exponas eidem, quodnos considerantes suae promotionis
auspicia, que a Deo fuisse conicitur, et ea, quae matri suae
Romauae devotionis assiduae praesentavit inditia, ac confidentes devo-
tionem lmiusmodi semper augeri, sub tali de ipso nec immerito concepta
fidueia de sui statu prospero et suorum felicitate successuum deleetamur.
Dass hier .geschickt auf die Kaiserkrone verwiesen“ ist mir unerfindlich.
Von der Kaiserkrone ist auch nicht mit einer Silbe die Rede.
2 Urk. vom 7. Juni 1278: Potthast Nr. 21334.
656
Busson.
g-iebig entgegengekommen wären, wie sie es factisch gethan
haben.
Die schwierigere Frage, deren Lösung sich Nicolaus III.
zur Aufgabe gemacht hatte, war die Herstellung eines befrie
digenden Verhältnisses zwischen Rudolf und Karl von Anjou.
Mit gleicher Energie, Umsicht und Raschheit wie bezüglich
des Besitzrechts auf die Romagna begann auch hier Nicolaus III.
seine diplomatische Action. Von den Zeitgenossen wurde das
bei dieser Gelegenheit vom Papst Karl von Anjou gegenüber
beliebte Verfahren mehrfach als Ausfluss der persönlichen Ab
neigung des Papstes gegen den sicilischen König aufgefasst. 1
Die Berechtigung dieser Angabe kann ich im Hinblick auf
das uns bekannte politische Vorleben des Papstes nicht be
streiten, aber hervorheben muss ich, dass in dieser Sache
Nicolaus III. persönliche Gefühle sich in vollem Einklang mit
seiner Politik befanden. Diese Politik basirt auf der richtigen
Einsicht, dass die Beseitigung des vom sicilischen König in
Ober- und Mittelitalien ausgeübten Einflusses erste und noth-
wendigste Vorbedingung sei für die von Nicolaus erstrebte
Regelung der Verhältnisse.
Seine x\bsichten erreichte der Papst auch hier mit er
staunlicher Schnelligkeit. Am 24. Mai 1278 musste Karl den
Lehenseid für das Königreich Sieilien erneuern, einschliesslich
des Vorbehalts, nach dem ein König von Sieilien niemals zu
gleich Kaiser oder deutscher König oder Herr der Lombardei
oder Toscanas sein sollte. Ebenso musste er versprechen, bis
zum 16. September 1278 die von ihm bekleidete Würde des
1 S. Kopp Reichsgesehiehte II, 3 S. 170 n. 7, dann die Ann. Suewici
M. G. XVII, 281: Nicliolaus papa obiit, qui Karoluvn de senatoria digni-
tate amovit, fratrem suuin, uationo Komamim, sietit et ipse fuerat, in
eadem dignitate instituendo . . . Sequenti vero anno Martinas papa Nicolao
snbstituitur, et indignationem quam idem Nieolaus contra Karolum
exereuit, ipse in favoris gratiain convertit. Audi die Stelle des Guilelmus
de Nangiaco, auf die ich Kopp II, 3, S. 1G5 n. 1 verwies, lässt den
Gegensatz des Papstes zum König von Sieilien deutlich hervortreten.
Uebertrieben ist, was ein späterer französischer Chronist erzählt: Ce
Nicole volt priver le roy Charles de la senatoire de Rome et du royaume
de Cecile. Mais le roy respondit, qu’il l’avoit conquis k l’espee, et ä
l’espce le gaigneroit qui luy vouldroit oster: Fragment d'unc chronique
anonyme finissant en 1328: Bouquet XXI, 147.
G57
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
Senators von Rom niederzulegen, und sich auch dazu ver
stehen, von der Reichsverweserschaft in Toscana zurückzu
treten. 1 Karl von Anjou, der stolze Autokrat, hat sich ebenso
allen Forderungen gefügt, die Nicolaus an ihn stellte, wie es
in Deutschland Rudolf that, hat ausserdem auf des Papstes
Verlangen diesem Truppen zur Verfügung gestellt, zur Durch
führung der kirchlichen Herrschaft in der eben von Rudolf
erworbenen Romagna.
Nach diesen Vorarbeiten konnte der Papst die weitere
Aufgabe in Angriff nehmen, einen dauernden Ausgleich zwi
schen Rudolf und Karl anzubahnen. Rudolf hatte Nicolaus III.
seinen Wunsch gemäss bereits am 5. September 1278 durchaus
Vollmacht gegeben, 2 und auch in diesem Punkt nahm die
Sache glatten Verlauf. Rudolf überliess die vom Reich lehn
baren Grafschaften Provence und Forcalquier an Karl von
Anjou, vorbehaltlich der Regelung jener Ansprüche, die Karls
Schwägerin Margarethe auf diese Gebiete erhob. Zugleich ge
währte er Indemnität für die seither schuldigen aber nicht
geleisteten Dienste, sowie für Alles, was immer König Karl
gegen das Reich gethan. Beide Könige worden einander nicht
bekriegen, vielmehr entstehende Streitigkeiten der Entscheidung
des heiligen Stuhles unterbreiten. Auch der schon von Gregor X.
betriebene Plan einer Verschwägerung der Häuser Anjou und
Habsburg wurde wieder aufgenommen, und zwar jetzt in der
Form, dass Rudolfs Tochter Clementia den Enkel Karls von
Anjou, Karl Marteil, heiratheu sollte. Zugleich wurde es von
den beiden Contrahenten dem Papst anheim gestellt, die Mitgift
für das Paar zu bestimmen. 2
Hier haben wir den Punkt, der für die Haltung Karls
von Anjou in dieser ganzen Angelegenheit bestimmend ge
wesen ist. Die Mitgift, die Clementia von Habsburg mit ihrer
Hand seinem Enkel zubringen sollte, war der Preis, um welchen
Karl sich allen Forderungen des Papstes fügte, um den er
ohne Widerstand seine ganze mit so viel Mühe und Ausdauer
in Reichsitalien begründete Machtstellung aufzugeben bereit
1 Ko pp Reichsgeschichte II, 3 S. 162 ff. und die Belege in den Noten.
2 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S.' 171 n. 1.
3 S. das Einzelne bei Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 17i ff.
658
Bus 8 Oll.
war. Karls Nachgiebigkeit wäre aber auch ohne hohen Preis
geradezu unbegreiflich. Lange genug hatte er den neuen
König in Deutschland walten sehen, um zu erkennen, dass
ihm von dieser Seite für seine Machtstellung in Italien schwer
lich Gefahr drohe. Für ihn lag ein Bedtirfniss naclj Regelung
der Verhältnisse nicht entfernt in dem Maasse vor, wie um
gekehrt für Rudolf. Auch die Frage der Belehnung mit Pro
vence und Forcalquier konnte Karls Nachgiebigkeit schwerlich
veranlassen — was bedeutete am Ende eine derartige Sanction
eines factisch seit so langer Zeit ganz ungestörten und unan
gefochtenen Besitzes. Alle diese Dinge hatten für den König
von Sicilien unzweifelhaft nur eine ganz secundäre Bedeutung.
Das darf man nicht über dem Umstand übersehen, dass uns
gerade für diese Nebensachen ein reiches urkundliches Material
vorliegt, während solches uns für die Hauptsachen entweder
ganz fehlt, oder nur in sehr dürftigen Spuren erhalten ist.
Als Mitgift für die Clementia war das burgundische Reich,
das Reich Arelat oder Vienne bestimmt.
Der Zusammenhang des Arelat mit dom Kaiserreich war
immer nur ein sehr lockerer gewesen, lange nicht so fest wie
der Verband Italiens mit Deutschland. Nur einzelne Herrscher,
vor allem Friedrich Barbarossa, hatten sich bemüht, ihre Herr
schaft im Arelat wirksamer zur Geltung zu bringen. Bei einem
so lockeren, ja, wenigstens was grosse Theile des Arelat be
trifft, fast nur nominellen Verband desselben mit Deutschland
kann es nicht befremden, wiederholt Projecten deutscher
Herrscher zu begegnen, die auf andere Dispositionen mit diesem
Besitzthum abzielten. Es ist bekannt, wie Heinrich VI. König
Richard von England die Belehnung mit dom Arelat ver
sprochen hat. 1 Später hat Philipp von Schwaben durch An
bietung des Königreichs Arelat seinen welfischen Gegner zum
Rücktritt zu bewegen gesucht,- Friedrich II. an eine Apana-
girung seines Sohnes Manfred mit demselben gedacht. 3 Auch
Rudolf hatte schon vor diesen Verhandlungen mit Nicolaus III.
1 Toeche Heinrich VI, S. 287 ff. Scheffer-Boiehorst Deutschland und
Frankreich, Forschungen z. D. G. VIII, 495.
2 Winkelmann Jahrbücher I, 424.
2 Sch irr mach er Letzte Hohenstaufen S. 14.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
G59
und Karl von Anjou besondere Pliine mit dem arelatischen
Reiche gehabt.
Die Gemahlin Rudolfs, die Königin Anna, die mehr als
es sonst bei Damen in diesen Zeiten vorzukommen pflegt, sich
in die Geschäfte der grossen Politik eingemischt zu haben
scheint, hat den ersten Anstoss zu einer Annäherung zwischen
dem deutschen und englischen Hofe gegeben. Im November
1276 war diese Annäherung bereits so weit gediehen, dass
Heinrich von Isny, Bischof von Basel, dieser hervorragende
und viel verwendete Staatsmann Rudolfs, im Aufträge seines
Herrn den Abschluss eines Ehebündnisses zwischen beiden
Häusern proponirte. Von englischer Seite ist man begierig
auf den Plan eingegangen; Edward I. bewies sich' hier ebenso
geneigt zu einer weitangelegten Politik wie früher Heinrich III.
Als Bedingung stellte er seinerseits die Forderung, dass der
als Gemahl der englischen Prinzessin Johanna in Aussicht
genommene Prinz Hartmann römischer König werde, sobald
Rudolf selbst die Kaiserkrone erlangt habe. Lange ist darüber
verhandelt worden. Die Sache lag eben so, dass die von
Rudolf gern ertheiltc Zustimmung zu diesem Projecte die
Realisirung desselben allein nicht sichern konnte. Dazu bedurfte
es auch noch der Zustimmung der Kurfürsten, und es scheint,
wie man vermuthet hat, 1 dass die nötliige Sicherheit für die
Erfüllung von Edward I. Wunsch nicht zu erreichen war. So
griff man daneben auf etwas anderes. Während Rudolf ver
spricht, seine Bemühungen für die Erhebung Hartmanns zum
römischen König fortsetzen zu wollen, gelobt er zugleich, Alles
aufzubieten, dass sein Sohn Hartmann mit Zustimmung der
Fürsten das Arelat als Lehen vom Reiche erhalten solle.
Es handelt sich um einen gross angelegten Plan! Das
nominell zum Reicli gehörige, laotisch zum grössten Theil schon
unter französischem Einfluss stehende Arelat wäre durch die
Ausführung desselben wieder fester an das Reich gekettet,
Englands Contincntahnacht durch ein arelatisches Reich, dessen
Königin eine Plantagcnet, voraussichtlich wesentlich gekräftigt,
für Frankreich aber allem Anschein nach eine höchst bedenk-
1 Heller a. a. 0. S. G9 n. 1, auf dessen Ausführungen über diese Ver
handlungen mit England S. 67 11'. ich hier verweise.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. 111. Ilft. 43
G60
B u ss o n.
liehe Perspective eröffnet. 1 Das ganze Project, das gediehen
war sogar bis zur Festsetzung des Hochzeitstages für Hart-
mann und Johanna, wurde vollständig über Bord geworfen
mit der totalen Schwenkung, welche die deutsche Politik
machte, indem sie die Uebertragung des Arelates an Karl
Martell von Anjou ins Auge fasste. Das lebhafte Bedauern,
das man über das Aufgeben dieser englischen Combination
geäussert hat, 2 vermag ich nicht zu theilen. Ich gebe gerne
zu, dass die Idee, dem deutschen Reich durch eine englisch
deutsche Coalition in seinen südwestlichen Grenzländern eine
starke Vormauer zu sichern, viel Bestechendes hat. Ich meine
aber, in der Praxis würde sich die Sache viel weniger rosig
gestaltet haben, als sie sich in der Theorie ausnimmt, in der
Praxis würde Deutschland von kräftiger englischer Unterstützung
hier im Südwesten wenig verspürt haben.
England hatte vor einem Menschenalter mit dem wirklich
grossartig concipirten Project, gleichzeitig in Sicilien und in
Deutschland die Erbschaft der Staufer antreten zu wollen,
kläglich Fiasco gemacht, und auch in diesem Moment war die
innere Lage Englands nicht so, dass sie einer immerhin auch
weit angelegten auswärtigen Politik genügende Grundlage ge
boten hätte. Der gegen Rudolf geäusserte Tadel wegen des
Aufgebens dieser Projecte mit England geht aus von der
Voraussetzung, dass Rudolf in dieser ganzen Angelegenheit
von Nicolaus III. und Karl von Anjou dupirt worden sei,
dass er blos für die Aussicht auf die Kaiserkrone dem einen
die Romagna, dem andern das Arelat aufzuopfern bereit gewesen
wäre, eine Auffassung, die schwerlich das Richtige trifft. Die
unzweifelhaften Ansprüche, die nach den Anschauungen der
Zeit Rudolf als römischem König auf die Kaiserkrone zustanden,
waren noch von Gregor X. immer aufs bereitwilligste anerkannt
worden, und man wird sehr gegründete Zweifel äussern dürfen,
ob Rudolf und seine Staatsmänner für die Realisirung so
1 Heller a. a. O. S. 69. Unbegründet erscheint mir aber Heller’s Aus
führung, ,dass Rudolf ganz gewiss nicht so weit aussehende Pläne hatte 1 ,
dass ihm nur an der Verschwägerung mit dem alten Hause Plantagenet
gelegen. Wir wissen über Rudolfs persönliches Verständniss für die Trag
weite dieses Plans gar nichts.
2 Heller a. a. O. S. 70.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
661
unanfechtbarer Rechtsansprüche solche Opfer zu bringen sich
entschlossen hätten — besonders dem rechtlich für diese Frage
gar nicht in Betracht kommenden König von Sicilien.
Der Papst hat von der ihm zugestandenen Befugniss,
die Mitgift für die Prinzessin Clementia zu bestimmen, Gebrauch
gemacht, und das Königreich Arelat dafür ausersehen. Nach
dem Bericht des Ptolomäus von Lucca bildet die Uebertragung
des Arelat an den Anjou einen integrirenden Bestandtheil des
von Nicolaus betriebenen grossen Planes auf Theilung des
Kaiserreichs. Man hat neuestens gemeint, das Project mit
dem arelatischen Reich rühre von Karl von Anjou her, der
damit den ihm unbequemen Plan einer Uebertragung desselben
an Hartmann als Gemahl der englischen Prinzessin habe paraly-
siren wollen. Dafür fehlt es an jedem Beweis. 1 Zugleich aber
verkennt diese Vermuthung, insoferne sie dem Papst imputirt,
dass er sich für Karls Sonderinteresse habe ausnützen lassen,
ganz entschieden das wirklich zwischen beiden obwaltende Ver-
hältniss. Ueberall tritt sonst die entschiedenste Abneigung des
Papstes gegen den sicilischen König hervor — so in der er
zielten Beseitigung des in Reichsitalien von Karl ausgeübten
Einflusses, dann in der Bereitwilligkeit, mit der Nicolaus III.
die hervorragendsten Gegner Karls in der Lombardei von den
kirchlichen Censuren befreit, 2 nicht minder in seiner für Karls
Absichten höchst unbequemen Politik in den orientalischen An
gelegenheiten, 3 wegen der man dem Papst sogar vorgeworfen
hat, dass er vom Paläologus durch Geld bestochen, insgeheim
die Erhebung Siciliens gegen den Anjou gefördert habe. 1
1 Heller a. a. O. S. 74 meint: ,Man würde sehr irren, wenn man Nicolaus
für den Vater dieser Idee hielte; er selbst gesteht zu, dass Karl ihm
die Vorschläge eingereicht, dass er auch Einiges zu Rudolfs Beruhigung
daraus weggeschnitten, anderes gemildert, und wieder anderes zu seinen
Gunsten hinzugesetzt 1 . Aber Heller übersieht, dass dieser Vertragsent
wurf, in dem übrigens vom Reich Arelat gar nicht die Rede ist, sondern
nur im Allgemeinen dem Papst die Befugniss zuerkannt wird, die Mitgift
der Prinzessin zu bestimmen, vom Papst selbst nach Verhandlungen mit
beiden Theilen redigirt ist.
2 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 169.
3 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 225 ff.
4 Villaui lib. VII, cap. 54: e per moneta che si disse eh’ ebbe dal Paglia-
loco acconsenti e diede aiuto e favore al trattato e rubellazione eh’ al re
43*
662
Busson.
Ptolomäus von Lucca scheint Nicolaus III. für den Urheber
des ganzen Planes zu halten, obwohl er das nicht ausdrücklich
sagt. Ganz bestimmt wird man die Frage nach der Urheber
schaft desselben nie beantworten können. Es ist möglich, wenn
auch wie gesagt nicht zu beweisen, dass Karl, um sich für
die ihm zugemutheten Opfer zu entschädigen, und die nach
den ersten Verhandlungen, die er mit Rudolf geführt hatte, 1
auftauchende deutsch-englische Combination aus der Welt zu
schaffen, seinerseits das Arelat gefordert hat — dasselbe könnte
aber auch, und ich werde darauf noch zurückkommen, von
anderer Seite als Compensation geboten worden sein. Dagegen
aber muss ich mich nochmals bestimmt aussprechen, dass die
erwähnte Ansicht Nicolaus III., entgegen allem sonst Bekannten,
als den besonderen Vertreter der angiovinischen Interessen,
oder auch nur als Verbündeten Karls hinstellt.
Gerade bezüglich dieses einen Punktes, der beabsich
tigten Uebertragung des Arelat an die sicilisclien Anjous, sind
wir in der glücklichen Lage, die Angaben des Ptolomäus von
Lucca urkundlich bestätigen zu können. Schon bei dem eng
lischen Heirathsproject war für die Uebertragung des arelati-
schen Reichs der Consens der deutschen Fürsten als noth-
wendig ins Auge gefasst worden. Um diesen Consens hat sich
Cnrlo fu fatto dell’isola di Sicilia. Diese Notiz des Villani ist unab
hängig von der Historia conspirationis Johannis de Procida, und stammt
ohne Zweifel aus der von Villani benützten älteren Florentiner Quelle.
Das zeigt die Uebereinstimmung in den Versen Inferno XIX, 117 ft'.:
Peri ti sta, che tu se’ ben punito
E guarda ben la mal tolta moneta
Ch’ esser ti fece contra Carlo ardito.
Inf. XIX, 81 bieten auch die pie rossi des verdammten Nicolaus III.
wohl eine Reminiscenz an die Dante und Villani gemeinsame Quelle, aus
der letzterer die Anekdote entlehnte, Karl habe des Papstes Wunsch
nach einer Verschwägerung seines Hauses mit dem des Königs schnitte
abgewiesen: Perch’ egli abbia il calzamento rosso, suo lignaggio non e
degno di mischiarsi col nostro. Schon St. Priest Histoire de la con-
quete de Naples III, 30ij n. 1 hat darauf hingewiesen. — Von der Feind
schaft Nicolaus III. gegen Karl weiss Salimbene S. 289 sogar zu be
richten: siquidem papa Nicolaus III. dederat eam (Sicilien) sibi (Peter
von Aragonien) in odium regis Karoli, cum consensu aliquorum cardi-
nalium, qui tune erant in curia.
1 S. oben S. 047.
I
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
663
bei dem neuen Plan mit demselben Rudolf wirklich bemüht,
und ein glückliches Ungefähr hat uns den Willebrief erhalten,
durch den am 15. September 1281 der Kurfürst Johann von
Sachsen genehmigt, dass König Rudolf das Reich von Vienne
oder Arelat dem Karl Marteil von Anjou gegen jährliche Ent
richtung des Zehnten an das Reich zu Lehen geben möge,
ausgenommen die Städte und Sprengel von Besancon und
Lausanne und die Grafschaft Burgund. Sehr interessant ist
die Art und Weise, wie in diesem Briefe der Sachse seinen
Entschluss motivirt mit den thatsächlich im arelatischen Reich
bestehenden Verhältnissen, die der Oberhoheit des Reichs jeden
rechten Werth nehmen. 1
Ebenfalls aus urkundlicher Quelle wissen wir, dass die
mit dem Arelat beabsichtigten Pläne im burgundischen Reich
selbst bekannt gewesen sind. Am 14. Februar 1282 schlossen
die Kirchen von Lyon und Vienne ein Bündniss ab zum Schutz
ihrer Rechte ,aus Furcht vor dem König, der, wie es heisst,
kommen wird'. 2 Ptolomäus von Lucca berichtet in seinem andern
Geschichtswerk, den ,kurzen Annalen', dass zur Zeit der Er
hebung Siciliens eine Flotte auf der Rhone bei Tarrascon
bereit gelegen habe, bestimmt zur Occupation des von Rudolf,
wie man sage, Karl Martell als Mitgift zugewiesenen Reichs
von Vienne, die er selbst gesehen. ;l Also hatten die sicilischen
Anjous bereits die Vorbereitungen ernstlich getroffen, um das
1 Quod cum prout certa relaeione cognovimus et veritas attestatuf regnum
Viennense quod et Arelatensis nomine nuncupatur, quod olim ab imperio
tenebatur et adhuc tcneri debet in feudum per vacationcm diuturnam
immo longissimam ducentorum annorum et amplius sit distraetum in
tantum, quod ipsius regni iurium et liminum memoria vix existat et ex
hoc Romanum imperium utilitatibus debitis et honore congruo defraudetur:
Urk. Johanns von Sachsen, datum Wittenberghe: Ficker die Ueber-
reste des deutschen Reichsarchivs zu Pisa, S. A. S. 34.
2 Cum nos timeamus et timere debearaus propter suspieationem regis ven-
turi, ut dicitur: s. Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 190 n. 2; die Urkunde
gehört, obwohl nach dem in Burgund üblichen Jahresanfang zu 1281
datirt, zu 1282: s. Scheffer-Boichorst’s Besprechung von Heller’s
Arbeit in der Jenaer. Literatur-Zeitung 1875 S. 205.
3 Die Stelle lautet nach den Codices in der neuen Ausgabe in den Docu-
menti die storia Italiana etc. vol. VI, 90 n. 5: Eodem anno 1179
Rodulfus filiam tradit in uxorem Ivarolo Martello filio regis Karoli
664
B u b s o n.
Arelat in Besitz zu nehmen — dazwischen trat dann hemmend
die siciliänische Vesper. 1
Somit haben wir für die Nachricht des Ptolomäus über
die mit dem arelatischen Reich verfolgten Pläne anderweitig
ausreichende Bestätigung, die jeden Zweifel an der Richtigkeit
derselben ausschliesst.
Wenn auch nicht die gleiche Sicherheit zu erreichen ist,
so deuten doch immerhin einige unverächtliche Spuren darauf
hin, dass auch die von Ptolomäus Nicolaus III. zugelegte
Absicht einer Neugestaltung der italienischen Verhältnisse durch
Schaffung von zwei neuen Königreichen, die wohl seinen
Nepoten, den Orsini, bestimmt waren,' nicht aus der Luft
gegriffen ist. Ich muss zunächst darauf hinweisen, dass schon
in viel früherer Zeit einmal Aehnliches als Ziel der päpstlichen
Politik vorgeschwebt hat — auf ein Project, eine Tochter
König Philipps von Schwaben mit einem Neffen Innoeenz III.
zu vermählen und dem Paar Ancona, Spoleto und Toscana
als Mitgift zu geben. 2
Nach den vorhandenen Anhaltspunkten scheint es in der
That, als ob Nicolaus III. den Plan, der auf Schaffung von
zwei Königreichen in Italien, die unabhängig vom projectirten
deutschen Erbreich sein sollten, gerichtet war, wenigstens vor
bereitend schon in Angriff genommen hat. So hat Nicolaus III.
Toscana nach dem Rücktritt Karls von Anjou von dem Amt des
Reichsvicariats zunächst in eigene Verwaltung genommen. Die
von Karl daselbst kraft seines Amtes inne gehaltenen Burgen
und festen Plätze wurden von ihm einem Cardinallegaten
übergeben. Wohl hat Nicolaus in der betreffenden Urkunde
das Recht des römischen Königs betont, 2 aber er hat dann
iunioris, cui, tradunt, assignavit in dotem regnum Vienneuse super
Rliodanum, unde, quando Sicilia rebellavit, factus erat apparatus navium
in Rhodano circa Tarascone, quem ego vidi ad iuvadendum Vieunam.
1 Meine Ausführungen zeigen, dass ich mich dem Ausspruch Scheffer’s
in der angeführten Recension S. 205 .offenbar war es nur die sicilische
Vesper, welche Karl von Anjou verhindert hat, unter dem .Beifalle
Rudolfs ein starkes Königreich Arelat zu gründen 1 nur zum Theil an-
schliessen kann.
2 Abel Philipp S. 374. Schirrmacher Friedrich II, I, 39.
2 Theiner Cod. dipl. I, 218 Nr. CCCLXXII.
Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
665
selbst einen Vicar für die Kirche in Toscana bestellt; 1 des
Papstes Nepoten linden wir in den Würden von Podestas in
Reichstoscana. 2 Ein Nepot des Papstes, der Cardinal Latinus
von Ostia, hat hauptsächlich die Angelegenheiten Toscanas
geleitet — Ptolomäus von Lucca hebt ausdrücklich hervor, dass
derselbe einigen Städten gegenüber die Rechte des Reiches
geltend gemacht habe. 3 Wichtiger fast als Stütze für die
Richtigkeit der betreffenden Angabe des Ptolomäus scheint
mir der Umstand, dass Rudolf, so lange Nicolaus III. lebte,
gar nicht in die Verhältnisse Toscanas und der Lombardei
eingegriffen hat, das aber gleich tliat, als der vorzeitige Tod
Nicolaus III. alle diese Pläne störend durchkreuzt hatte.
Aus dem Vorgehen des Papstes in der Lombardei ergeben
sich nicht so deutliche Spuren für die Richtigkeit der ihm
von Ptolomäus zugeschriebenen Absichten hinsichtlich der
Neugestaltung der italienischen Verhältnisse. Hier tritt mehr
des Papstes Gegensatz zu Karl von Anjou hervor in der
grossen Willfährigkeit, mit der er die Gegner des Königs von
Sicilien von den Kirchenstrafen löst, die früher unter dem
Einfluss einer ganz anderen Politik der Curie gegen dieselben
verhängt waren. Auffallend und besonderer Beachtung werth
erscheint die Verona für die erbetene Lösung vom Banne
von Nicolaus III. gestellte Bedingung, dass die Stadt keinen
gegen den Befehl der römischen Kirche als römischen König
oder Kaiser ansehe, den aber als solchen anerkenne, den die
römische Kirche als solchen annehme oder zum Kaiser kröne 4
— auffallend und beachtenswert]! deshalb, weil die Aner
kennung Rudolfs als römischen Königs ja längst schon von
Gregor X. ausgesprochen und von seinen Nachfolgern in
keiner Weise wieder angefochten war.
Ich meine, die bisherige Erörterung wäre nicht ungünstig
für die Glaubwürdigkeit der von Ptolomäus von Lucca über
lieferten Nachricht über den grossen Plan Nicolaus III. Wir
haben für den einen Theil des von Ptolomäus berichteten Planes,
für die beabsichtigte Uebcrtragung des Reiches Arelat an den
1 Ami. Placent. Gibell M. G. XVIII 571. Kopp a. a. O. II, 3 S. 166 n. 4.
2 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 167 n. 2.
3 Kopp a. a. 0. II, 3 S. 168 ff., besonders 169 n. 3.
4 Kopp a. a. O. II, 3 S. 170 n. 1.
666
Busson.
Anjou, •unverwerfliche, von ihm unabhängige urkundliche Zeug
nisse, die die Richtigkeit dieser Angabe des Kirchenhistorikers
sehr bestimmt darthun. Wir haben für den zweiten Tlieil, für die
Nicolaus III. zugelegte Absicht, mit den bisher dem Kaiserthum
gehörenden Theilen Italiens durchgreifende Veränderungen vor
zunehmen, zwar keine so bestimmten anderweitigen Beweise
wie für den ersten Punkt, immerhin aber beachtenswerthe
Anhaltspunkte, die geeignet erscheinen, der bezüglichen An
gabe des Ptolomäus als Stütze zu dienen. Es bleibt also noch
die weitere Angabe übrig, dass nämlich Rudolf auf die ganze
grosse politische Action sich eingelassen habe, um dadurch
die Umwandlung des deutschen Wahlreichs in ein Erbreich
zu erzielen und so die Nachfolge in Deutschland seinem Hause
zu sichern. Selbst wenn wir gar nichts anderweitig zur Stütze
dieser Angabe des 'Ptolomäus beizubringen im Stande wären,
würde ich es nach dem was sich über die andern .Punkte der
Erzählung des Ptolomäus mehr oder weniger sicher und be
weisend anführen lässt, für gewagt halten, sie einfach als un
begründet bei Seite zu schieben. Aber die Dinge liegen auch
hier nicht so. Nach einem bisher für diese Fragen noch nicht
verwerteten Zeugniss scheint es unzweifelhaft, dass dieser
Plan einer durchgreifenden, mit dem deutschen Königthum
beabsichtigten Aenderung um den Preis der Abtretung des
Arelat in Deutschland nicht unbekannt gewesen ist. Jener
Dominikaner zu Colmar im Eisass, in dem mit Rudolf in so
vielfachen engen Beziehungen stehenden Reichsland, hat von
eingewcihten Persönlichkeiten gar manche wichtige Nachricht
erhalten, die man anderweitig nicht findet, die er dann seinem
recht kunstlos und wenig geordnet geführten Tagebuch 1 ein-
1 Die Colraarer, oder nach Jaffe’s Benennung', Baseler und grösseren
Colmarer Jahrbücher sind in Wahrheit nichts als ein Tagebuch. Die
.dritte Hand 1 , welche in der Stuttgarter Abschrift viele Zusätze macht,
und zwar gewiss häufig, nach der durchaus probablen Vermutlmng
Jaffc’s und Pabst’s, aus der wohl über 120G hinaufreichenden Urschrift
der Annales Basilienses, fügt zu einer Notiz der Annales Colmarienses
minores 1243 die Bemerkung hinzu: Idem habetur in actis quotidianis.
Jaffe und der Uebersetzer der Annalen, Pabst, vermuthen in diesen
Acta quotidiana eine weitere Quelle, die dem Schreiber der dritten Hand
in der Stuttgarter Copie zu Gebote gestanden habe. Ich verniuthe da
gegen, dass Acta quotidiana die sehr zutreffende Benennung für unsere
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
667
verleibte. Der Colmarer berichtet in einem, leider am Ende
unvollständigen Satz zum Jahr 1279 Folgendes: ,Gegeben
wurde dem König Rudolf, dem römischen König, was der
König vom Kaiserreich in Deutschland hatte. Auch war das
Reich von Arelat erledigt, und der Bischof von Basel ist nach
Rom gereist, um das genannte Reich dem Sohne des Königs
von Frankreich durch Geld oder Bitten . . .‘ hier bricht der
Satz unvollendet ab. 1
Der ungefüge und obendrein verstümmelte Satz lässt an
Bestimmtheit und Verständlichkeit allerdings zu wünschen
übrig, aber so viel wird man aus demselben, trotz der un
richtigen Angabe, dass es sich bezüglich des Reichs Arelat um
den Sohn des Königs von Frankreich gehandelt habe, errathen
können, dass der Verfasser hier etwas habe mittheilen wollen
von einer Aenderung der Stellung des römischen Königs lind
von einem Plan mit dem Königreich Arelat — und wird hinzu
setzen dürfen, dass der Verfasser einen Zusammenhang zwischen
dem einen und dem andern angenommen habe. 2
Ann. Basilienses und Colmarienses maiores ist, deren Beginn icli schon
zu 1238, zum Jahre, da der Verfasser in den Dominikanerorden getreten,
setzen möchte. Ich hoffe gelegentlich meine auch sonst abweichenden
Ansichten über die Colmarer Geschichtsquellen des Näheren darlegen
zu können.
1 Ann. Colm. maior. M. G. XVIII, 205 a. a. 1279: . . ltex Imperium quod
in Theutonia habebat datum est regi Ruodolpho regi Komanorum. Item
regnum Arlacense vacabat, et episcopus Basiliensis Romam profectus ut
regnum praedictum filio regis Praneie pecunia sive precibus . . (Lücke.)
2 Das Chronicon Colmariense M. G. XVII, 261 hat über das Reich Arelat
ganz wunderliche Nachrichten. Zuerst wird ein Zerwürfniss zwischen den
Königen von England und Frankreich erzählt, dann heisst es weiter:
Circa idem tempus rex Arelatensis sine lieredibus moritur (!); et here-
ditas devolvitur ad regnum Romanorum. Ruodolphus tune temporis rex
exstitit. Romanorum; propter niinias occupationes, quas habuit in Theu
tonia ad regnum Arelatonse non poterat pervenire, nt illud in propriam
potestatem trälleret. Intelligens haee rex Franciae, mandavit baronibus
quibus rex regnum Arelatense commiserat custodiendum, ut sibi regnum
in potestatem suam darent, alioquin totum regnum cum armatis homini-
bus devastaret. Custodes Arlatensis regni regem Praneie suppliciter
rogaverunt, quatinus regnum non suum deleret. Vellent enim voluntatem
suam regi Romanorum demandare, et quod regnum contra voluntatem
regis Franciae non possent per tempus aliquod retinere, quia posset
regnum cum armatis hominibus faciliter devastare. Cum haec et bis
668
B u s s o u.
Eine Sendung des Bischofs Heinrich von Basel nach
Italien im Jahre 1279, also während die Verhandlungen zwischen
Rudolf, Nicolaus III. und Karl von Anjou im vollen Gang
waren, ist anderweitig nicht bekannt. An der Richtigkeit der
Nachricht zu zweifeln ist gar nicht der geringste Grund, der
Colmarer hier gewiss ganz gut unterrichtet. Dass der Bischof
von Basel zu dieser Mission ausersehen, ist von hohem In
teresse. Heinrich, ein Bäckerssohn aus Isny in Schwaben, 1
war in den Minoritenorden eingetreten und Prior des Klosters
zu Basel geworden. Er war ein Mann von ungewöhnlichen
Fähigkeiten, augenscheinlich von sehr gewandtem und ge
winnendem Wesen. Im Jahre 1275 ging er als Gesandter zu
similia regi Romanorum custodes regni Arlatensis demandasseut, scripsit
eis, quod se defenderent vel componerent sicut possent, quin seeuudum
temporis statum non posset eis in aliquo subvenire. Haee audientes
Arlatensis regni custodes, regnum regi tradiderunt tali condictione seu
pacto, ut regi Romanorum regnum - redderet vel cum eo pacifice com-
poneret temporibus oportunis. Rex autem Franciae, accepto regno, filiam
cum eo matrimonio copulavit.
Audiens rex Angliae, quod rex Franciae regnum Arlatense regi
Romanorum subtraxerat, atque filiae tradidisset, mandavit regi Roma
norum Adolfo, quod si vellet eum iuvare, quod civitatem, quam sibi rex
Franciae subtraxerat, recuperet, vellet eum, ut Arlatense regnum recu-
peraret, cum propria persona, cum hominibus, cum pecunia fideliter adiu-
vare. Audiens haee rex Romanorum, gavisus Angliae regi mandavit, quod
eum vellet fideliter adiuvare. Insuper mandavit, quod homines multos
habere posset, si eis victualia ministraret. Tune rex Angliae misit regi
Romauorum 30 milia marearum, ut retulit qui vidit, ut hominibus armatis
uecessaria ministraret. Acta sunt haee anno Domini 1296. — Ein paar
Körnchen Wahrheit sind hier unter einem Wust von unsinnigen Notizen
versteckt.
1 Chron. Colmar. M. G. XVII, 256: arcliiejnscopus Maguutinensis, qui
inter pistorum filios nobilior credebatur, qui primum prior minorum Basilee,
inde in episcopum est electus Basiliensem. Hier werden auch allerlei
Geschichten über Heinrichs cordialen Verkehr mit dem Teufel erzählt,
der, in der beliebten Maske eines schwarzen Katers, ihm die Beförderung
zum Bischof von Basel, dann zum Erzbischof von Mainz, und schliesslich
zum Papst versprochen habe; der Verfasser fügt hinzu: Ad duas digni-
tates eum novimus pervenisse, ad tertiam vero morte praeventus non
potuit pervenire. Interessant ist, dass für dies Geschichtcheu in letzter
Linie der Kurfürst Otto Markgraf von Brandenburg als Gewährsmann
angeführt wird. Aehnliche Fabeleien bei Mathias Nuwenburgensis: Böhmer
Fontes IV, 158, und bei Johannes Vitoduranus ed. Wyss S. 27.
Die Idee de« deutschen Erbreioha und die ersten Habsburger.
669
Gregor X., der zur verabredeten Zusammenkunft in Lausanne
vor dem König eingetroffen war, um sich für die Bestätigung
des zum Bischof von Basel erwählten Peter des Reichen, Propst
zu Mainz und Domherr zu Basel, zu verwenden — am 9. October
verlieh der Papst ihm selbst das Bisthum. 1 Rudolf hat keinen
treueren und eifrigeren Diener gehabt, als den neuen Bischof
von Basel. 2 Gleich nach seiner Ernennung wurde er vom Papst
mit einer wichtigen Aufgabe im Interesse des Königs betraut
— Gregor X. ernannte ihn neben dem Erzbischof von Embrun
zum Legaten für Deutschland mit dem Auftrag, aus dem Er
gebnis des Kirchenzehnten, den sie einheben sollten, dem
König für die Romfahrt zwölftausend Mark auszuzahlen.Wir
kennen mehrere Aussprüche Rudolfs, die anschaulich darthun,
wie nahe Heinrich von Isny wegen seiner erprobten Treue und
werthvollen Dienste dem Könige stand, wie sehr Rudolf ihn
geschätzt hat. 4 Einmal hat er ihn in einem Beglaubigungs
schreiben als den bezeichnet, der ihm gleichsam die rechte
Hand sei, mit der er Alles lenke und ordne, der alle Geheim
nisse seines Herzens kenne. 5 Ich glaube die Yermuthung aus
sprechen zu dürfen, dass dieser hervorragende Staatsmann
Rudolfs derjenige gewesen ist, der auf deutscher Seite am
meisten mitgearbeitet hat an jenen grossen Plänen, deren Dar
legung an der Hand eines leider nur zu dürftigen und lücken
haften Materiales hier versucht wird. Er hat bei seiner früher 6
erwähnten Sendung 1276 von Rudolf den Auftrag gehabt,
directe Verhandlungen mit dem Anjou zu eröffnen, ohne dass
wir, wie gesagt, uns Klarheit zu verschaffen im Stande wären,
wie weit Heinrich mit Lösung seiner Aufgabe gekommen ist.
Nach seiner Rückkehr beginnen die Verhandlungen mit Eng-
1 Ann. Basil. M. G. XVII, 198 geben den Tag seiner Erhebung, die näheren
Umstände erzählt Mathias Niivvenburgensis a. a. 0. 158 — s. Kopp
Keichsgeschichte I, 118.
2 Mathias Nüwenburgensis a. a. O. S. 158 bemerkt zu der Nachricht von
Heinrichs Ernennung für Basel: Hie regi familiarissimus est effectus.
Das Chronicon Colmariense a. a. O. S. ‘150 nennt ihn: vir sapiens atque
diseretus et regi Kuodolplio fidelissimus amicus.
3 Ann. Basil. a. a. O. S. 198.
4 ßegg. Rud. Nr. 469, 747.
5 Regg. Rud. Nr. 1200 im ersten Ergänzungsheft.
6 Oben S. 647.
670
B u s s o n.
land, in denen, wie oben ansgeführt wurde, das arelatische
Reich eine grosse Rolle spielte. Heinrich von Basel ist in
denselben besonders thätig gewesen. 1 Gleich, nachdem dies
Project aufgegeben, folgt dann 1279 die erwähnte Sendung nach
Italien, wieder zu Verhandlungen über das arelatische Reich.
Ueber die genauere Zeit .dieser Reise des Bischofs lässt sich
nichts feststellen. Officiell haben im Jahre 1279 andere Ge
sandte Rudolf bei den Verhandlungen in Italien vertreten, neben
denen Heinrich als Bote in vertraulicher Mission fungirt
haben wird.
Auch andere Spuren deuten darauf hin, dass gerade 1279
ernstlich von Seite der deutschen Regierung an der Ausführung
des Planes auf Herstellung des deutschen Erbreichs gearbeitet
worden ist. Ein Factor, mit dem dabei gerechnet werden
musste, war die Oligarchie der deutschen Kurfürsten. Da hätte
Rudolf ja denselben Weg einschlagen, wie einst Heinrich VI.
für den von ihm verfolgten ähnlichen 2 Plan, hätte den Versuch
machen können, die Kurfürsten durch Concessionen zu bewegen,
sich freiwillig ihres Wahlrechts zu begeben.
Am meisten Aussicht, mit einem solchen Versuch zu
reussiren, hätte Rudolf bei den weltlichen Kurfürsten gehabt.
Einmal waren Ludwig Pfalzgraf bei Rhein, Albert Herzog von
Sachsen, dann auch Otto der Jüngere von Brandenburg,
Schwiegersöhne Rudolfs, und damit eine ungetheilte, und zwei
gctheilte weltliche Kurstimmen dem Einfluss des Königs leichter
zugänglich. Ein vierter Eidam Rudolfs, Wenzel von Böhmen,
hatte trotz des einmal ungünstig ausgefallenen Rechtsspruclis
die böhmischen Ansprüche auf die vierte der weltlichen Kur
stimmen nicht aufgegeben. Aber auch abgesehen von diesen
1 S. oben S. 659. Zum Beweise, wie genau der Colmarer Dominikaner über
alle diese politischen Fragen, in denen Heinrich seine Hand im Spiel
hatte, unterrichtet war, führe ich hier an: Ann. Colm. maiores zu 1278,
a. a. O. S. 202: Episcopus Basiliensis et duo fratres praedicatores nuncii
regis Anglie profecti in Austriam ad regem Rudolfum ut nuptias inter
regum liberos confirmarent.
2 Trotz einer gewissen Analogie bestellt doch ein tiefeingreifender Gegen
satz zwischen den Endzielen, die Heinrich VI. und Rudolf verfolgten
mit dem Plan, das Reich erblich zu machen. Jener will ein Weltreich,
dieser will — in einer Anmerkung mag ja der nicht ganz zutreffende
Ausdruck wohl passiren — das ,kleindeutsche Erbreich 4 hersteilen.
*
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
671
besonderen günstigen Umständen Hessen sich für die weltlichen
Kurfürsten eher Concessionen ausfindig machen, durch die sie
bewogen werden konnten, auf ihr Wahlrecht zu verzichten, als
das bei den nicht so wie die weltlichen durch Familieninteressen
geleiteten geistlichen Kurfürsten der Fall war. Es fehlt an
allen sicheren Anhaltspunkten dafür, 1 ob und wie Rudolf den
Versuch gemacht hat, die Kurfürsten in Güte für den Plan zu
gewinnen.
Dagegen will es scheinen, als ob er und Nicolaus III. an
radicalere Maassregeln gedacht hätten, den Plan des deutschen
Erbreichs nöthigenfalls über die Köpfe der Kurfürsten weg
durchzusetzen.
In den von den weltlichen Kurfürsten, dem Pfalzgrafen
Ludwig bei Rhein, dem Markgrafen Otto von Brandenburg
einzeln, den Brüdern Johann und Albert von Sachsen ge
meinsam nach Nicolaus III. Wunsch gegebenen Willebriefen
zu der von Rudolf der römischen Kirche ertheilten Bestätigung
aller von seinen Vorgängern am Reich gemachten Schenkungen
findet sich am Eingang eine merkwürdige Stelle, in der klar
und deutlich der Gedanke zum Ausdruck gebracht wird, dass
den deutschen Fürsten das Wahlrecht von der römischen Kirche
verliehen worden sei. 2 Die Form der zu ertheilenden Wille-
1 Die am 9. Sept. 1279, Keg-g. Kud. 504, Albert von Sachsen und den
Markgrafen von Brandenburg überlassene Verwaltung der Reichsgiiter
in Sachsen kann doch als eine Concession der Art nicht angesehen werden.
2 Complectens ab olim sibi liomana mater ecclesia quadam quasi germana
caritate Germaniain, illam eo terreno dignitatis nomine decoravit, quod
est super omne nomen temporaliter tantum presidentium super terram,
plantans in eo principes tanquam arbores preelectas, et rigaus ipsas
g'ratia singulari, illudillis dedit inerementum mirande potentie,
ut ipsius ecelosie autoritate suffulti velut germeu electum per
ipsorum electionem illum, qui frena Romani teneret imperii, germi-
narent — so in allen an verschiedenen Tagen ausgestellten Eimielwille
briefen bei Kopp Reicbsgeschichte III, 1 S. 295, Theiner Cod. dipl. I,
247. 248. Der Willebrief Ottos von Brandenburg ist, da das Datum, II.
id. Sept,, stimmt, unfraglich identisch mit dem von Dudik Iter Ro-
manum I, 31 aus dem Codex der Vallicellana B 12. saec. XV im Auszug
mitgetheilton: Instrumentum Octonis d. g. marebiouis Brandenburgensis
et electoris s. imperii testifieans Germanos habere imperii et eleetorum
eius iura a s. Romana ecclesia et eonfirmare omnia privilegia ipsi
ecclesiae concessa.
672
Hub son.
briefe war den deutschen Fürsten vom Papste vorgeschrieben
worden. 1 Ein päpstliches Umlaufschreiben verlangte auch von
den deutschen Fürsten, die nicht das Wahlrecht hatten, dass
sie die von Rudolf auszustellende Bestätigungsurkunde durch
ihre Briefe bezeugen sollten. 2 Ich habe oben 3 erwähnt, dass
von Seite der Erzbischöfe von Mainz und Trier der Ertheilung
des von Nicolaus in vorgeschriebener Fassung verlangten
Willebriefs lange Zeit widerstrebt wurde. Noch am 29. August
1279 gab Nicolaus seinem Gesandten Anweisung, sich um die
Beseitigung dieses Widerstandes der beiden Erzbischöfe zu
bemühen, 1 was denn, wie ebenfalls bemerkt, schliesslich ge
lungen ist. 5 Der den Einzelwillebriefen gleichlautende undatirte
Gesammtwillebrief ist unterfertigt von Heinrich, Erzbischof von
Trier, Sigfried, Erzbischof von Cöln, Werner, Erzbischof von
Mainz, Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Johann und Albert
von Sachsen, Johann, Otto und Gerhard, Markgrafen von
Brandenburg.
Ich wage zu vermuthen, gegen was insbesondere der
Widerstand der genannten geistlichen Kurfürsten gerichtet war.
Ich vermuthe, gegen jenen oben angeführten Passus des von
Rom vorgeschriebenen Concepts des Willebriefes, durch den
1 Urk. Nicolaus III. vom 21. Deeeinber 1278: Theiner Cod. dipl. I, 227:
sic ea studeas promptis studiis approbare iuxta formam quam tibi per
dilectum filium Giffridum de Anagnia . . . transmittimus, quod de-
votio tua promptitudine vigente reluceat, obvietur futuris anfractibus, et
nos ac. eadem ecclesia dictus rex et tu etiain successive plene quietis
ubertate fruamur, et in predicti regis et vestris successibus prosperis non
immerito deleetemur. Ut autem de premissis plenius informeris, predictum
capellanum de cuius fidelitate et cireumspectione confidimus, ad partes
illas duximus destinandum, cuius instructionibus percipere poteris, quod
presens negotium ex eminenti sua qualitate requirit. Der in der Aus
fertigung für Johann von Brandenburg erhaltene Brief erging gleich
lautend in Einzelausfertigung an die Kurfürsten Johann und Albert von
Sachsen, Ludwig Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, die Erz
bischöfe von Cöln, Mainz und Trier.
2 Theiner Cod. dipl. I, 227.
3 S. oben S. 654.
4 Ko pp Reichsgeschichte II, 3 S. 24 n. 4.
5 Nach der Indict. VII wäre der Gesammtwillebrief — Theiner Cod.
dipl. I, 247 — vor dem 24. Sept. 1279 ausgestellt — s. v. d. Ropp
Werner von Mainz S. 188 Regg. Nr. 322.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
673
die Kurfürsten anerkannten, dass ihr Wahlrecht von Rom
stamme. Ich vermuthe weiter, dass dieser Passus vom Papste
vorgeschrieben wurde im Zusammenhang der zwischen ihm
und Rudolf betriebenen Pläne speciell zu dem Zweck, die
Wege zu ebnen für den einen Theil des Gesammtplans, für
die Herstellung der Erblichkeit des deutschen Reichs. Die
Theorie, deren Anerkennung von den Kurfürsten verlangt
wurde, nach der ihr Wahlrecht von Rom stamme, liess doch
unfraglich auch die Schlussfolge zu, dass der, welcher das
Recht verliehen, dasselbe auch wieder zurücknehmen könne.
Schon Innocenz III. hat in der Decretale Venerabilem deducirt,
dass, weil das Wahlrecht der deutschen Fürsten eigentlich von
der Kirche stamme, die das Kaiserthum von den Griechen an
die Deutschen gebracht habe, auch die Fürsten das Recht der
Kirche, die Person des zum König und künftigen Kaiser Ge
wählten zu prüfen, anerkennen müssten. 1
Ich verweise für diese meine Vermuthung auf den Um
stand, dass in den Zeugnissbriefen, welche von Nichtkurfürsten
ausgestellt sind, 2 der fragliche Passus fehlt, und eben darum
demselben doch wohl eine ganz bestimmte besondere Bedeutung
zugeschrieben werden darf. Um so mehr, als wir bereits bei
dem ersten Auftauchen der bekannten Fabel von der Einsetzung
der Kurfürsten durch Gregor V. in der zu Thomas’ von Aquino
unvollendet hinterlassenen Schrift de regimine principum hinzu
gefügten Fortsetzung des Ptolomäus von Lucca 3 die oben er
wähnte Consequenz aus derselben wirklich gezogen wird. Der
Erzählung von der angeblichen Einsetzung des Kurfürsten-
collegs, das seitdem nun schon beiläufig zweihundert und siebzig
Jahre bestehe, wird nämlich die Bemerkung beigefügt: und
das wird so lange bestehen bleiben, .als es die
römische Kirche, welche den ersten Rang im Prin-
cipat einnimmt, den Christgläubigen erspriessl ich
erachtet. 1
’ Registrum de lieg. imp. Nr. 62.
2 S. den Zeugnissbrief des Erzbischofs von Salzburg und der Bischöfe von
Chiemsee und Seckan: Ko pp Reicbsgeacliichte III, 1 S. 294.
3 Krüger Des Ptolomäus von Lucca Leben und Werke, S. 49 ff.
4 De regimine principum üb. III, cap. XIX: Et ex nunc, ut historiae tra-
dunt, per Gregorium quintum geliere similiter Tlieutonicum Ottonis III
674
Bus son.
Uebei’ das Allgemeinste der Vermuthung, dass nämlich
durch diese von den deutschen Kurfürsten erlangte Aner
kennung, ihr Wahlrecht entstamme päpstlicher Verleihung, ein
Mittel zur Herstellung der Erblichkeit des Reichs für den
äussersten Nothfall geschaffen werden sollte, indem der Papst
in Consequenz der hier anerkannten Theorie das Wahlrecht
aufhob, wage ich nicht hinauszugehen. Namentlich muss ich
die Frage unbeantwortet lassen, ob nicht daneben doch von
Rudolf Versuche, die Kurfürsten durch Zugeständnisse zum
Verzicht auf ihr Recht zu bewegen, in Aussicht genommen
oder gar wirklich gemacht, und uns nur, wie oben bemerkt,
nicht überliefert“ sind.
Auch über einen andern, ebenso wichtigen Punkt bleibt
Alles vollkommen dunkel — wir vermögen gar nichts zu sagen
über die Rolle, welche dem König von Sicilien für die Aus
führung des Gesammtplans, namentlich für die Errichtung der
deutschen Erbmonarchie zugedacht war. Dass ihm eine solche
zugedacht gewesen und ihm im Arelat nicht blos eine Ent
schädigung für das ihm auferlegte Opfer seiner Herrschaft in
propinquum provisa est electio, ut videlicet per septem principes Ala-
manniae fiat, quae usqite ad ista tempora perseverat, quod est spatium
ducentorum Septuaginta annorum vel circa: et tan tum durabit,
quautum Romana ecelesia, quae supremum gradum in
principatu teilet, Christi fidelibus expediens iudicaverit;
in quo easu, ut ex verbis supra iuductis est manifestum, videlieet pro
bono statu univcrsalis ecclesiae, videtur vicarius Christi habere pleni-
tudinem potestatis, cui competit dicta provisio ex tripliei genere. — Es
wäre wohl verlockend, bei dem Umstand, dass Ptolomäus, der Gewährs
mann für den Eeichstheilungsplan, auch zuerst die Einsetzung der Kur
fürsten durch den Papst berichtet, in allerlei Vermutliungen sich zu
ergehen. Ich begnüge mich, darauf hinzuweiseu, dass zwischen dieser
Stelle und der zweifellos später abgefassten der Hist, eeclesiast. lib. XVIII,
cap. 2 ff. ein grosser Unterschied obwaltet, indem hier dem Kaiser
Antheil an der Einsetzung der Kurfürsten zugeschrieben wird: dietus
Otto et praedictus Gregorius . . . ordinaverunt eleetores imperii. Es ist
doch jedenfalls sehr beachtenswerth, dass Ptolomäus gerade zu der Zeit
— s. den Excurs am Schluss — da Nicolaus III. die von Ptolomäus
allein überlieferten Pläne betrieb, die Ansicht von dem rein päpstlichen
Ursprung des Kurcollegs mit allen Consequenzen formulirte, beachtens
werth auch dann, wenn ihm, wie E. Meyer in Foss Mittheilungen III, 154,
zu zeigen versucht, eine ältere Tradition als Anhaltspunkt gedient hat.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
675
Reichsitalien gegeben werden sollte, möchte ich annehmen nach
der Art und Weise, wie Rudolf später gerade auf ihn gerechnet
zu haben scheint. Volle Klarheit wird man schwerlich je über
diese Dinge gewinnen. Wir haben freilich noch nicht alles
urkundliche Material, das Aufschluss bieten könnte — so z. B.
kennen wir von vier nach ihren Anfangsworten citirten päpst
lichen Urkunden, die Nicolaus in seiner Instruction für seinen
Gesandten, den Bischof von Tripolis, in bestimmter Reihenfolge
zu übergeben befiehlt, nur eine einzige. 1 Aber es scheint mir
fraglich, ob gerade die wichtigsten und auch heikelsten Fragen
bereits urkundlich fixirt waren, ob man nicht eher Vieles der
Erledigung durch vertrauliche mündliche Verhandlung über
lassen hat. Namentlich einem päpstlichen Legaten, dessen
Entsendung nach Deutschland Rudolf von Nicolaus III. begehrte
und zugesichert erhielt, 2 mag in dieser Richtung eine be
deutende Rolle zugedacht gewesen sein.
Papst Nicolaus III. starb mitten in seiner rastlosen
politischen Thätigkeit. Allen unerwartet wurde der kräftige
und rüstige Mann am 22. August 1280 vom Tode dahingerafft.
Sein Tod musste verhängnissvoll werden für das grosse Werk,
das er unvollendet lassen musste. Das hat man in Deutschland
allem Anscheine gleich eingesehen. Während Rudolf den von
Nicolaus III. noch zum Abschluss gebrachten Theil der po
litischen Verhandlungen, nämlich die Herstellung eines ge
regelten modus vivendi mit dom Anjou vollkommen ausführt,
also namentlich seine Tochter Clementia nach Italien geleiten
lässt zum Vollzug der Ehe mit Karl Marteil von Anjou, sehen
wir ihn zugleich heraustreten aus der Reserve, die er sich bisher
bei Lebzeiten Nicolaus III. bezüglich Toscanas auferlegt hatte
— den Hofkanzler Rudolf und den Bischof von Gurk, welche
den Auftrag erhielten, die Prinzessin Clementia nach Italien
zu führen, ernannte er zugleich zu Reichsvicaren in Toscana. 3
Wenn er aber so auch in diesem einen Punkte nicht mehr auf
dem Boden des dargelegten Gesammtplans steht, so hat er
%
1 Von den in der Urk. ICopp Reichsgeschichte II, 3 S. 333 — s. oben
S. 655 n. 1 — angeführten Stücken ist der Brief: In aliis identisch mit
Potthast Nr. ‘21334.
2 Kopp Reichsgeschichte I, 307 n. 3.
3 Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 184 n. 1.
SitzongBber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
44
676
Busson.
denselben keineswegs ganz aufgegeben. Er hat wenigstens
auch nach dem Tode Nicolaus III. den Plan der Uebertragung
des arelatischen Reichs an das Plaus Anjou festgehalten —
jener oben 1 erwähnte Willebrief des Herzogs von Sachsen zu
dieser Vergabung ist erst über ein Jahr nach Nicolaus III. Tode
ertheilt worden. Wir können hier wieder nur bedauern, dass
wir gar nichts darüber wissen, welcher Art die Beihülfe war,
auf die Rudolf für die Herstellung der Erblichkeit des deutschen
Reichs von Seiten des sicüischen Königs rechnete, aber es liegt
in dem Festhalten gerade an diesem Theil des alten Projects
doch ein schwerwiegender Beweis, dass es bei den ganzen
unter Nicolaus III. Pontificat geführten Verhandlungen für
Rudolf sich nicht um die Kaiserkrone allein handelte. Unter
dieser schon früher von mir abgelehnten 2 Voraussetzung wäre
das weitere Verhalten Rudolfs dem Anjou gegenüber ganz un
verständlich. Die Abtretung des Arelat würde mir übrigens,
wenn wirklich dadurch die Erblichkeit des deutschen Reiches
zu erreichen gewesen wäre, als ein gar nicht zu hoher Preis
erscheinen. Das Arelat war für Deutschland doch verloren —
dass man das damals schon ganz gut einsah, lehrt der be
treffende Passus in dem sächsischen Willebrief. Es war eine
reife Frucht, die doch über kurz oder lang Frankreich in den
Schooss fallen musste. Eine Uebertragung desselben an die
sicilische Dynastie aber wäre trotz des französischen Ursprungs
derselben für Frankreich ein Ereigniss von sehr zweifelhaftem
Werthe gewmsen. Karl von Anjou wusste bezüglich des Arelat
sein und Frankreichs Interesse sehr wohl zu trennen, 3 aller
Wahrscheinlichkeit nach würde hier eine ganz ähnliche Ent
wickelung eingetreten sein, wie später bei jener Apanagirung
eines französischen Prinzen mit Burgund, die eine Macht hat
erwachsen lassen, die für das damals im kräftigsten Aufstreben
1 Oben S. 663. n. 1.
2 S. oben S. 655.
3 Karl instruirt am 9. März 1276 seine Procuratoren in Frankreich: Primo
super eo, quod ex parte domini regis Francie de Avinione requiritur
ostensio facienda. Respondemus, quod hoc non spectat ad eundem dominum
regem. Cum Avinionis civitas non sit de regno eiusdem, set ad alium
spectat ostensio supradicta. Weiter schärft er hier den Procuratoren ein:
Super iuramento vero fidelitatis quod per ducem Burgundie pro Castro
Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
677
begriffene Frankreich mindestens ebenso unbequem gewesen
ist, als sie es jemals für das, als Reich wenigstens, aufs tiefste
gesunkene Deutschland war. '
Die Aussichten für das Gelingen des grossen politischen
Planes, sehr getrübt durch den Tod Nicolaus III., des IPaupt-
förderers desselben, wurden ganz vernichtet durch die Persön
lichkeit seines Nachfolgers auf dem päpstlichen Stuhl. Die
Cardinäle waren nach dem Tode Nicolaus III. zu Viterbo im
Conelave zusammengetreten — auf der einen Seite standen
die Cardinäle aus dem Hause Orsini mit ihrem Anhang der
französisch-sicilischen Partei auf der andern gegenüber. Auch
der König von Sicilien fand sich in Viterbo ein, um auf die
Wahl eines ihm befreundeten Mannes hinzuwirken. Keinen
Finger hat er gerührt, um die Gewaltsamkeiten, welche die
Bürger von Viterbo sich gegen einen Theil der Cardinäle er
laubten, zu verhindern, und schwerlich mit Unrecht ist ihm
der Vorwurf gemacht worden, dass er selbst dabei die Hand
im Spiele gehabt habe, um die Wahl eines Franzosen zu be
wirken. Die drei hervorragendsten Nepoten und Parteigänger
Nicolaus III. wurden von bewaffneten Bürgern aus dem Con-
clave geschleppt, misshandelt, einer von ihnen Tage lang bei
Wasser und Brod eingesperrt gehalten. Nachdem so die Partei
Nicolaus III. ihrer Führer beraubt und mundtodt gemacht war,
wurde einstimmig Simon, Cardinal vom Titel der h. Cacilia,
gewählt am 22. Februar 1281. Er nannte sich Martin IV. 1
Diese Neuwahl war der glänzendste Erfolg Karls von Anjou
auf die schlimme Niederlage, die er durch die Wahl Nico
laus III. erlitten hatte. Das haben die Franzosen sehr wohl
begriffen, sie erschienen zahlreich zur Krönung des Neu
gewählten in Orvieto, und gaben ihrer Freude über die Erhe
bung eines Franzosen auf den päpstlichen Stuhl lebhaften Aus
druck; überall drängten sie sich in den Vordergrund, entfalteten
de Grissoles a nobis requiritur sibi fieri. volumus quod teneatis eundem
ducem in verbis curialibus atque decentibus. absque concedendo seu
remictendo omnino sibi iuramentum predictnm. fieri debere quousque
videntis (?) si bona concordia fieri possit inter nos et ducem
eundem. Urk. d. u. s. im Auszug; bei Riccio II regno di Carlo
d’Angiö etc. Archivio storico XXV, 26.
1 S. Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 198 fi\
44*
678
Bus son.
die höchste Pracht, um recht deutlich an den Tag zu legen, dass
das ganze Fest nur zum Ruhme der Franzosen diene. 1
Der neue Papst, Simon de Brion, 2 war Franzose von
Geburt, ein, wie seine ganze frühere Thätigkeit bezeugt, 3 durch
und durch ergebener Diener des Hauses Frankreich und be
sonders Karls von Anjou, dabei ganz erfüllt von der be
schränktesten Nationalitätseitelkeit und von einem fanatischen
Hass gegen die Deutschen. Letzteres in einem Maasse, dass
die Zeitgenossen von ihm Aeusserungen colportirten: Martin
habe oft gewünscht, alle Deutschen möchten Frösche im Sumpf
sein und er selbst ein Storch, um sie alle verschlingen zu
können, oder die Deutschen Fische — und bei Martins be
kannter gastronomischer Specialität muss man da wohl an
Aale, an die Anguille di Bolsena, an denen er sich den Tod
gegessen haben soll, denken — er aber ein Hecht, um unter
dieser Metamorphose die Angelegenheit in gleicher Weise zu
erledigen. Anekdoten, die vielleicht hinsichtlich ihrer Authen-
ticität Zweifeln Raum lassen, aber nach dem ganzen Verhalten
des Mannes dann jedenfalls gut erfunden sind. 1
Die päpstliche Politik macht mit dem Antritt des Franzosen
sofort eine vollständige Schwenkung. Das zeigt sich gleich in
der unmittelbar eintretenden Reaction gegen die von Nicolaus III.
als Nepoten begünstigten Orsini, die dieser in seinen politischen
Entwürfen wahrscheinlich zu Grossem bestimmt hatte. 3 Die
von Nicolaus III. noch ganz fertig gemachten Verhandlungen
über Herstellung eines gesicherten Verhältnisses zwischen
Rudolf und Karl, hat Martin IV., da es sich so nur noch um
Formalitäten handelte, zum Abschluss gebracht. Er hat dann
auch auf Ersuchen der Gesandten Rudolfs an sämmtliche
Toscaner die Aufforderung ergehen lassen, diesen als-Reichs-
vicaren von Rudolf zu ihnen gesendeten Boten gebührend zu
begegnen. Auch Karl von Sicilien hat sich in gleicher Weise
' Ko pp Reichsgeschichte II, 3 S. 205 u. n. 3.
2 Kopp a. a. O. II, 3 S. 205 n. 5. Heller a. a. O. S. 28 n. 1.
3 Kopp a. a. O. II, 3 S. 200 ff.
1 Kopp a. a. 0. II, 3 S. 203 n. 1. Th. Fischer Excurs über Martin IV
zu v. 1000—1023 des Carmen satiricum: Geseh.-Que 1 len der Prov.
Sachsen I, 172.
5 Kopp a. a. O. II, 3 S. 196 ff. S. oben S. 664.
Die Idee des deutschen Erhreiclis und die ersten Habsburger.
679
für die Reichsboteu verwendet — er aber in so zweideutigen
Ausdrücken, dass zwischen den Zeilen zu lesen war, ihm sei
das Gegentheil seines Ersuchens lieber. 1 Der Papst hat dann
noch einmal für den Reichskanzler Rudolf als Reichsvicar in
Toscana gesprochen. Nennenswerthes zur Wahrung der Reichs
rechte hat derselbe nicht erreicht. 2
Sonst hat Martin IV. während seiner ganzen Regierung
mit Rudolf gar keinen Verkehr unterhalten. 3 Um so eifriger
bewies sich dagegen der Papst, wieder einzulenken in die von
Nicolaus III. verlassenen Bahnen, namentlich die Macht Karls
von Anjou ausserhalb der Grenzen des Königreichs Sicilien zu
vermehren. So übertrug er die ihm selbst von den Römern
verliehene Senatur von Neuem an den König von Sicilien, 4
beförderte lebhaft, auch hier im directen Gegensätze zu
Nicolaus III., dessen Pläne gegen den Osten, wofür ihn um
gekehrt Karl mit Truppen für die Durchführung der kirchlichen
Herrschaft in der Romagna unterstützte. Der hierselbst von
Nicolaus III. bestellte Rector Berthold Orsini hatte noch 1280,
nachdem ihn der Tod seines päpstlichen Verwandten des Rück
halts beraubt hatte, seinen Posten verlassen. 5 Es hat viel An
strengung und Blut gekostet, bis in dieser neuesten Erwerbung
der Curie, deren Aufopferung Rudolf bei Nicolaus III. vor
zeitigem Tode nicht die wahrscheinlich erhofften Früchte trug,
ihre Herrschaft zur Anerkennung gebracht war. 6
Störend und hemmend griff daun ein in dies einträchtige
Zusammenwirken des Papstes und Karls von Anjou die sici-
lische Katastrophe. In Reichsitalien hat die Erhebung der
Insel nur verhältnissmässig schwach nachgezuckt in Folge ein-
1 Kopp a. a. O. II, 3 S. 187 und n. 2, 3.
2 Kopp a. a. 0. II, 3 S. 190.
3 Nach einer Anführung Raynald’s hätte er dem römischen König oinmal
einen Einsammler des Kirchenzehnten für das heilige Land empfohlen:
s. Kopp a. a. 0. II, 3 S. 203 n. 2.
1 Kopp a. a. O. II, 3 S. 205 ff.
5 Kopp a. a. O. II, 3 S. 207.
8 Von der grossen Niederlage der Eranzosen in I'orli, aus dem er gut
alemannisch ein ,Fürlingin‘ macht, hat auch der Colmarer Dominikaner
gehört, Ann. Colm. a. a. O. S. 209: In Lombardia cives civitatis Fürlingin
occiderunt de inimicis suis 1700 clipeatos, preter alios, qui armis gravibus
utebantur.
680
B u s s o n.
zelner Verbindungen, die Pedro von Aragon hier angeknüpft
hatte. So führte namentlich in Rom eine Erhebung der Orsini,
die, allem Anscheine nach, weil sie die grossen Dinge, zu
denen Nicolaus III. sie bestimmt hatte, nicht vergessen konnten,
grosse Politik forttrieben und auch mit Pedro verbündet waren,
zur Beseitigung der durch Martin IV. erneuerten Senatur
Karls von Anjou. 1
Rudolf hat seinerseits keinen Verkehr mit diesem fran
zösischen Papst gesucht, ohne Zweifel weil ihm und seinen
Staatsmännern! die Gesinnungen Martins IV. ebenso bekannt
waren wie anderen Zeitgenossen und er einsah, dass er von dem
selben für die Förderung seiner Interessen nichts zu erwarten
hatte. Nur mit dem seinem Hause nun verschwägerten König
von Sicilien hielt er die Verbindung, die zwischen ihnen, wie
wir gesehen haben, über den Tod Nicolaus III. hinaus fort-
bestand, auch weiter aufrecht. Es hat sich uns eine vereinzelte
Notiz erhalten, dass eine Zusammenkunft zwischen Rudolf und
Karl von Anjou in Aussicht genommen war, als letzterer zu
dem verabredeten Zweikampf mit seinem spanischen Gegner
nach Bordeaux reiste. 2 Diese Zusammenkunft hat ohne Zweifel
wirklich stattgefunden; 3 nach einem mit Recht auf dieselbe
bezogenen Brief haben die beiden Könige ihre Allianz hier
weiter befestigt, die früher urkundlich gegebene Zusicherung,
sich gegenseitig nicht zu befehden, hier durch die einander
gegebene mündliche Zusage gegenseitiger Iiülfeleistung er
weitert. 1
1 Kopp a. a. O. II, 3 S. 241.
- Salimbene S.- 296 zu 1283: Dominus rex Karolus vadit in Franciam
et debet esse ad parlainentum cum domino rege Alamanniae. Meine bei
Kopp Reiehsgeschichte II, 3 S. 243 n. 5 geäusserten Bedenken und die
Vermuthung, dass statt Alamanoiae zu lesen sei Angliae, hat Scheffer
in der hier mehrfach angezogenen Recension von Heller a. a. 0. S. 205
rectificirt, und ich werde mich hüten, die von meinem Strassburger Col-
legen in incertum rei eventum angedrohte Censur: ,Ich meine, solch ein
Bedenken unter den von mir vorgeführten Umständen aufrecht zu erhalten,
wäre nichts anderes, als mit Zweifeln ein leichtfertiges Spiel treiben 1 auf
mein Haupt zu laden.
3 Erste Hälfte April 1283.
4 Dies Resultat gewinnt Scheffer a. a. O. S. 205, indem er auf diese
Zusammenkunft den Brief des Baumgartenberger Formelbuchs bezieht,
Die Idee des deutschen Erbreielis und die ersten Habsburger.
681
Allem Anschein nach bewegt sich mit diesem Festhalten
an der sicilischen Freundschaft Rudolfs Politik auf verfehlten
Bahnen. Nach sicheren Anzeichen, besonders nach jener un
aufrichtigen Empfehlung der Boten Rudolfs an die Toscaner, 1
trieb Karl Rudolf gegenüber unehrliches Spiel, und man sollte
meinen, die deutschen Staatsmänner hätten einsehen müssen,
dass ohne den Hochdruck, den die Politik Nicolaus III. auf
den sicilischen König ausgeübt, von demselben nichts Ehrliches,
dem deutschen Interesse Dienliches zu erwarten war. Ob es
sich auch hier nebenbei wieder um die nach Nicolaus III. Tode,
wie früher ausgeführt wurde, nicht aufgegebene arelatische
Angelegenheit gehandelt hat, lässt sich nicht entscheiden. Hin
weisen will ich darauf, dass Bischof Heinrich von Basel, dessen
besondere Bedeutung für diese Sache ich oben darlegte, in der
Zeit, da diese Zusammenkunft stattgefunden haben muss, sich
an Rudolfs Seite befand, 2 dass er am 20. April, an welchem
Tage er vom König einen Gunstbrief mit schmeichelhafter
Anerkennung seiner Verdienste erhielt, 3 von Pruntrut aus
als Reichsbeamter nach Italien gesendet wurde, versehen mit
jenem bereits erwähnten Empfehlungsschreiben, das den Bischof
als des Königs rechte Hand, als den Vertrauten aller Geheim
nisse von Rudolfs Herzen einführt. 4 Auf der Reise, die
Heinrich kraft solcher Sendung antrat, hat er nichts Grosses
erzielt. Nach Abschluss eines Vertrages mit Como ist er nach
Deutschland heimgekehrt, aber nur, um bald abermals nach
Italien zu gehen. Diesmal hat er mit den Visconti, die ihren
Gegnern, den Torriani, die Herrschaft über Mailand entrissen
hatten, verhandelt, so hinarbeitend auf die Verbesserung eines
alten Fehlers der Politik seines Königs. 0
Die Lage Italiens änderte sich wieder zu Gunsten König
Rudolfs mit dem Tode Martins IV. am 29. März 1285. —
den Heller a. a. O. S. 151 verwerthet hatte, um eine Zusammenkunft
Rudolfs mit Philipp von Frankreich 1274—1275 wahrscheinlich zu machen.
Trotzdem in dem Brief steht rex Franciae und nicht rex Siciliae sind
Scheffer’s Ausführungen durchaus überzeugend.
1 Oben S. 679.
2 Regg. Rud. Nr. 744. 747.
3 Regg. Rud. Nr. 747, s. oben S. 669
4 Regg. Rud. Nr. 1200, s. oben S. 669.
5 Das Nähere bei Kopp Reichsgeschichte II, 3 S. 256 ff.
682
Bii bsoh.
König Karl von Sicilien war seinem päpstlichen Freund mehr als
ein Jahr früher im Tode vorangegangen, der Thronerbe Siciliens,
Karl von Salerno, war in aragonesischer Gefangenschaft.
Wenige Tage nach Martins Ableben erhielt die Kirche
ein neues Oberhaupt, die Neuwahl brachte den Cardinal von
S. Maria in Cosmedin auf den Stuhl. Es war diesmal ein Sieg
der Partei Nicolaus III. zu verzeichnen; der neugewählte, aus
dem römischen Hause Savelli, ebenso wie sein Bruder Pandulf, 1
ein Parteigänger Nicolaus III., 2 war zwar schon ein hoch
betagter, gichtbrüchiger Greis, aber kräftigen Geistes und
energischen Willens.
Bald nach dem Regierungsantritt des neuen Papstes, der
sich Honorius IV. nannte, knüpfte Rudolf mit demselben den
unter Martin IV. Pontificat ganz abgebrochenen diplomatischen
Verkehr wieder an. Durch dieselbe Gesandtschaft, welche
Honorius zu seiner Erhebung beglückwünschen sollte, verlangte
Rudolf die Zurücknahme der von Martin IV. dem französischen
König ertheilten Begünstigung, auch aus den deutschen Reichs-
bisthümern Lüttich, Metz, Verdun und Toul den Kirchenzehnten
gegen Aragonien erheben zu dürfen. Honorius bat den römischen
König, aus Ehrfurcht gegen den apostolischen Stuhl, die im
Drang der Noth gestattete Erhebung des Zehnten in den ge
nannten Bisthümern zuzulassen. 3
Am 22. November 1285 entsendete Rudolf abermals Boten
an den Papst, um die Festsetzung eines Tages für die Kaiser
krönung zu begehren, und die vom Papst dafür zu stellenden
Gegenbedingungen zu beschwören. Zugleich sollten die Ge
sandten, wie einst zur Zeit Gregors X., eine Geldunterstützung
vom Papst zur Ausführung des Römerzuges verlangen. 1 An
scheinend lenkt damit Rudolf wieder vollständig ein in die zu
Anfang seiner Regierung betretenen Bahnen, in die herkömm
liche Ordnung, die zunächst den Erwerb der Kaiserkrone ver
langte, um die Möglichkeit zu schaffen, durch Wahl eines
römischen Königs noch bei Lebzeiten des Kaisers die Nachfolge
im Reich zu sichern. Thatsächlich ist das kaum der Fall
' Ko pp a. a. O. II, 3 S. 164 n. 5.
2 Ko pp a. a. O. II, 3 S. 162 n. 3.
3 Ko pp a. a. O. II, 3 S. 264.
4 Ko pp a. o. O. II, 3 S. 266.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
683
gewesen. Im Februar 1286 beglaubigt Rudolf den Biscliof Hein
rich von Basel als Gesandten an den Papst, ihn, der uns immer
begegnet, wo wir auf eine Spur des grossen Neuerungsplans
stossen. Einzeln ausgefertigte Briefe des Königs empfahlen
den Bischof, seinen Gesandten, den Cardinillen Bernard von
Porto, Pentavenga von Albano, Latinus von Ostia, dann den
Cardinaldiakonen Jordanus vom Titel des h. Eustachius und
Matthäus vom Titel S. Maria in Porticu. 1 Den Cardinalbischof
von Ostia und die beiden Cardinaldiakone kennen wir bereits
als Nepoten und Parteigänger Nicolaus III. 2 — sie waren alle
drei von ihm ins heilige Collegium aufgenommen. :i Der Bischof
Pentavenga von Albano war Ordensgenosse Nicolaus III., sein
Vertrauter und Beichtvater gewesen, dann von Nicolaus zum
Grosspönitentiar und Cardinalbischof erhoben. 4 Einzig der
Bischof von Porto ist in keiner Weise zur Partei Nicolaus III.
zu zählen. Er war ein Provenzale, 5 früher Erzbischof von
Arles, und von Martin IV. zum Cardinalbischof befördert, n
während dessen Pontificat vielfach politisch, zumal in den
sicilischen Angelegenheiten verwendet worden. 7 Ausserdem
erhielt Bischof Heinrich von Basel auch Vollmacht zu ver
handeln und Anordnungen zu treffen mit dem genannten Car
dinal Matthäus Orsini über das Land Toscana oder die Reichs
statthalterschaft daselbst, sowie den genannten Herrn Matthäus
im Namen des Königs zum Reichsstatthalter in Toscana zu
bestellen, und ihn so als des Königs Vicar in den Besitz der
Städte, Orte, Burgen, Dörfer und Befestigungen daselbst zu
setzen. Heinrich sollte das Alles abmachen und in die Seele
des Königs beschwören, der von vornherein alles durch seinen
Gesandten darüber Abgemachte genehmigt haben will. Gleich
lautende Vollmacht erhielt Bischof Heinrich zu denselben Ver
handlungen mit Ursus Orsini. 8
1 Kopp a. a. O. II, 3 S. 260 fl', und die Noten.
2 S. oben S. 677.
3 Salimbene S. 54. 222.
4 Ptolom. Lucens. hist, eceles. Mn rat. Ser. XI, 1179.
5 Salimbene S. 222. 289.
8 Potthast Nr. 21829.
7 Raynald 1283 Nr. 40. 49. Salimbene S. 183. 222. 282. 316.
8 Kopp a. a. O. II, 3 S. 267 ff.
684
B USB o n.
Diese Accreditirung des königlichen Gesandten bei allen
Cardinälen, welche der Partei Nicolaus III. angehörten — auch
den Cardinaldiakon Benedict, den nachmaligen Papst Boni-
facius VIII., der schon, damals noch Magister Benedict, unter
Nicolaus III. an den Verhandlungen über die Versöhnung
Rudolfs und Karls von Anjou mitgearbeitet hatte, 1 an den
jetzt einer der Begleiter des Bischofs Heinrich von Rudolf
empfohlen wurde, 2 haben wir zu dieser Partei zu rechnen,
obwohl er von Martin IV. ins h. Collegium aufgenommen war
—■ noch mehr aber die Vollmachten zu Verhandlungen mit den
Orsini über Toscana 3 deuten daraufhin, dass der König wieder
auf die mit Nicolaus III. verhandelten Pläne zurückgegriffen
hat. Insbesondere der Auftrag zu den Verhandlungen mit den
Orsini erinnert so prägnant an die von Ptolomäus von Lucca
Nicolaus III. zugeschriebenen Absichten auf Neugestaltung der
Verhältnisse Italiens, dass ich, ohne einen circulus vitiosus zu
fürchten, diese Verhandlungen als eine Stütze für die Richtig
keit der betreffenden Nachricht des Ptolomäus anführen zu
können glaube. Zu einem Resultat scheinen diese Verhand
lungen mit den Orsini, wenn sie anders überhaupt stattfanden,
1 Kopp a. a. O. II, 3 S. 178 und n. 1.
2 Kopp a. a. O. II, 3 S. 267 und n. 4, 5.
3 Meine bei Kopp a. a. O. II, 3 S. 269 aufgestellten Vermuthungen, dass
Percevall Lavagna von Martin IV. zum Statthalter von Toscana ernannt
worden sein .dürfte, und dass Martin IV. die Annexionsgelüste der Curie
auf dieses Land wieder aufgenommen habe, werden jetzt rectificirt durch
die von Ficker Forschungen IV, 485 Nr. 482 publicirte Urkunde, aus
der sich ergibt, dass Percevall doch durch Rudolf, und zwar zu Lausanne,
22. November 1285, zum Vicar Toseanas ernannt ist. Das Datum der
Urkunde bei Alticozzi, s. Kopp a. a. 0. II, 3 S. 269 n. 5, das mich zu
jenen Vermuthungen besonders veranlasste, lautet nach gütiger Mittheilung
Ficker’s aus dem Registro vecchio zu Cgrtona fol. 110 b : D. Aretii sub
annis domini a nativitate millesimo octuagesimo ottavo indictione prima
tempore d. Nicholai pape quarti die iovis XXIII mensis decembris.
Da Alticozzi aus derselben Quelle druckt, so erklärt sich sein ganz
abweichendes Datum nur aus ganz willkürlicher Aenderung seiner Vor
lage. — Wenn man die allgemeinen Beziehungen der Fieschi zu Karl
von Anjou berücksichtigt — Percevall speciell wird von Karl in einer Ur
kunde vom 28. März 1276 dilectus amicus genannt, — Riccio 11 regno etc.,
Arch. storico XXV, 29 — so erscheint die Wahl dieses Mannes für
diesen Posten als ein wenig glücklicher Griff.
Die Idee des deutschen Erbreiclis und die ersten Habsburger.
685
nicht geführt zu haben. Der bereits vor Heinrichs Sendung
von Rudolf für Toscana ernannte Reichsvikar Percevall Lavagna
von Genua amtirt daselbst, freilich mit geringem Erfolg, weiter. 1
Bei Honorius IV. hatte der Bischof von Basel den besten
Erfolg. Unter seinen mannigfaltigen Aufträgen hatte Heinrich
auch den, in Sachen der zwiespältigen Mainzer Erzbischofswahl
sich für den einen der zwei Gewählten, den Dompropst Peter,
zu verwenden. Damit ging es nun wieder so wie einst in dem
analogen Fall, als Heinrich bei Gregor X. in Sachen der damals
schwebenden Basler Wahl zu wirken gehabt hatte — Honorius IV.
ernannte keinen der beiden zwiespältig Gewählten, sondern den
Fürsprecher des einen selbst zum Erzbischof. Schwerlich ist
der darum gegen Heinrich erhobene Vorwurf, dass er, während
er officiell für den ihm vom König gewordenen Auftrag thätig
gewesen, heimlich für seine eigene Erhebung gearbeitet habe,
unbegründet, 2 nur dürfte Heinrich dabei ausser der Befriedigung
seines Ehrgeizes noch andere Zwecke im Auge gehabt haben.
Weiter erhielt Heinrich für seinen Herrn einen Tag für die
Kaiserkrönung angesetzt. Das nächste Lichtmessfest wurde
dazu bestimmt, zugleich Rudolf es anheimgestellt, dass er selbst,
falls er diesen Termin einzuhalten verhindert wäre, einen
andern Tag bestimmen und rechtzeitig anzeigen möge. 3 Gleich
zeitig erklärte der Papst, dass er, um den dringenden Wunsch
des römischen Königs zu erfüllen, einen apostolischen Legaten
nach Deutschland senden werde. 4 Die Sendung eines Legaten
hatte Rudolf schon während seiner Verhandlungen mit Nico
laus III. gewünscht, 6 und auch jetzt hatte er, wie Honorius
ausdrücklich hervorhebt, sich denselben erbeten, um ihn als
Beirath in Sachen des Römerzuges zur Seite zu haben. Am
61. Mai 1286 erhielt der Cardinalbischof Johann von Tuscu-
lum die Legation für Deutschland. 0 Er war der einzige von
1 Seit dem Erscheinen von Kopp Reichsgeschichte II, 3 sind eine Reihe
weiterer Urkunden Percevalls von Ficker Forschungen IV, 485
Nr. 482 ff. bekannt gemacht.
2 Kopp Reichsgeschichte I, 757 n. 2, s. überhaupt dessen Darstellung I, 756 ff.
3 Kopp a. a. O. II, 3 S. 271, 272.
4 Kopp a. a. O. II, 3 S. 272.
5 S. oben S. 675.
6 Kopp a. a. O. II, 3 S. 273 n. 3.
686
B u s 8 o n.
Honorius IV. ernannte Cardinal, wie es sclieint, eigens zum
Zweck dieser Mission nacli Deutschland ins h. Collegium
aufgenommen. 1
Erst drei Monate später hat der Legat seine Reise nach
Deutschland angetreten, geleitet vom Erzbischof Heinrich von
Mainz kam er zunächst nach Basel. In Deutschland hat augen
scheinlich in weiten Kreisen grosse Aufregung über die ange
kündigte Sendung des Legaten geherrscht. Das zeigen zahlreiche
Aeusserungen zeitgenössischer Autoren, einzelne derselben vor
gebracht in einer Sprache, die an den antipapistischen Grimm
der Reformationszeit erinnert. 2 Auch der neue Erzbischof
von Mainz, Heinrich von Isny, den man für die Sendung
des Legaten verantwortlich machte, erhält seinen Antheil an
den erhobenen Vorwürfen, ebenso wird mehrfach in tadelndem
Ton darauf hingewiesen, dass König Rudolf sich als den Be
schützer des verhassten Sendlings der Curie gerirte. :i Als
Grund solcher Aufregung tritt wiederholt die Befürchtung
hervor, dass es sich bei der Sendung des Cardinais haupt
sächlich um eine gehörige finanzielle Ausbeutung Deutsch
lands handle. 4
Der Römerzug, für den Rudolf den Cardinallegaten sich
als Berather erbeten hatte, wurde zu dem von Honorius an
gesetzten Termin nicht vorbereitet, dagegen berief der Cardinal
legat auf das Frühjahr 1287 ein deutsches Nationalconcil nach
Würzburg. Am Sonntag Laetare, 16. März 1287, wurde das
selbe in Gegenwart des Königs Rudolf eröffnet, aber schon in
der zweiten Session fand es mit einem unerhörten Scandal sein
Ende. Der Legat proclamirte in derselben eine Reihe von
1 Die Belege bei Ko pp a. a. O. II, 3 S. 272 n. 4.
2 Wie scliou Böhmer Regg. Ruch nach Nr. 906 bemerkt hat.
3 S. die bei Ko pp a. a. O. II, 3 S. 274 ff. von mir in den Noten mit-
getheilten Quellenstellen. Am heftigsten in seinen Ausdrücken ist Ellen-
hard, M. G. XVII, 129: Posten vero anno domini dracho quidam montes
transiens Ytalieos, trahens sub cauda sua terciam partem stellarum, id
est magnam partem corruptorum prelatorum, et precipue eius eondue-
torem, quondam episcopum Basiliensem de ordine minorum, dominus
videlicet, Johannes Tuseulanus episcopus in partibus Alemanie a domino
Honorio papa legatus, trahens caudam suam veneficam per totum regnum
Alemanie et multos sua symoniaca infecit pravitate. '
4 S. die Stellen bei Kopp a. a. O. II, 3 S. 275 n. 1, 4. 277 n. 1, 2.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
687
Satzungen zur Wahrung der Sittenzucht bei der deutschen
Geistlichkeit. Kaum aber waren dieselben verkündet, als der
Erzbischof Sigfried von Cöln für sich und seine Anhänger
gegen den Legaten und seine Statuten Appellation an den
päpstlichen Stuhl einlegte — nach ihm erhob sich der Bischof
Conrad Probus von Toul — ein Landsmann Erzbischofs Heinrich
von Mainz, niederer Herkunft wie dieser, der Sohn eines
Schmiedes zu Isny 1 — um unter heftigen Vorwürfen gegen
den Legaten ebenfalls Appellation einzulegen. 2 Die grosse
Mehrzahl der hei dem zahlreich besuchten Concil Anwesenden,
wenn nicht Alle, stimmten den Beiden zu. Es entstand ein
wilder Tumult, es kam sogar zu Thätlichkeiten des Volks
1 Chron. Colmar. M. G. XVII, 256.
2 Ellenhard M. G. XVII, 129. Die beiden als Leiter der Opposition und
Wortführer kennen auch die Ann. Colm. mai. M. G. XVII, 213, die
Ann. Osterhov. ibid. S. 550. Nach den Ann. brev. Wonnat. ibid. S. 74
wäre die Appellation eingelegt per interpositas personas.— Vermuthlich
wegen dieses Auftretens auf dem Würzburger Coneil ist dann, wie die
Ann. Colm. mai. ibid. S. 214 berichten, der Bischof von Toul später
zu Strassburg vom Guardian des Minoritenordens, dem Conrad Probus
angehört batte, excommunicirt worden. Ellenhard ibid. S. 130 berichtet
weiter Folgendes: Episcopum vero Tullensem ad audientiain domini pape
fecit (der nach Italien zurückgekehrte Legat) evocari; qui in nomine
domini ad curiam Romanam iter arripuit, et coram apostolico audaci
fronte se representavit, et se viriliter legato et suis opposuit. Videns
legatus audaciam episcopi Tullensis, cum aliquantulum cum eo litigasset,
actionem pre nimio pudore remisit, et siluit cum magna confusione.
Archiepiscopum et etiam Coloniensem non impeciit super liiis, quae attempta-
verat contra eundcm, quia scivit, quod mandato apostolico secundum
traditam sibi in sua legatione formam a scde predicta fnisset abusus.
Et sic confusus coram papa et suis eardinalibus obmutuit. Et data fuit
licentia episcopo Tullensi cum magna laude ad propria remcandi. Der
Bischof Conrad starb 2. Mai 1296: Ann. Colm. maior. ibid. S. 222. Ab
weichend und mit mehreren offenbaren Irrthiimern erzählt Vitoduranus
ed. Wyss S. 31: Misit (Uonorius IV) in Theutoniam legatum episcopum
cardinalem qui rege presente in Herbipoli solempne concilium convocavit
et quartam partem omnium proventuum a prelatis omnibus postulavit per
annos quatuor. multis ergo episcopis et aliis prelatis trementibus et con-
tradicere formidantibus, surrexit dominus probus, Tullensis episcopus,
frater minor, quondam lector Constanciensis, de Tuwingen oriundus, et
stans super babtysterium nobilissimum pro omnibus appellavit. Et se
confudit; quia de episcopatu contemptibiliter dejectus in pristinum saccum
est reversus.
688
Bus son
gegen den Legaten, ein Neffe desselben und ein anderer vor
nehmer Römer wurden getödtet, dem Cardinal selbst rettete
nur Rudolfs Schutz das Leben. Ohne Verzug verliess der Legat
Deutschland und kehrte heim. 1
Die im Ganzen recht bedeutungslosen Satzungen des
Legaten haben ganz gewiss den Ausbruch eines solchen
Sturmes, der dem Concil ein jähes Ende bereitete, nicht ver
anlasst. Tiefer liegende Gründe haben- hier gewirkt — so ganz
gewiss die Angst vor finanziellen Opfern, die der Legat ver
langen würde. Zeitgenossen wissen zu berichten, dass der
Cardinal schwere Abgaben von der deutschen Geistlichkeit
begehrt, dass er von sämmtlichen deutschen Kirchen für die
nächsten fünf Jahre den ganzen Zehnten beansprucht hätte. 2
Eine Quelle kennt aber für das Auftreten der beiden Kirchen
fürsten von Cöln und Toul noch einen anderen Grund. Man
habe geargwühnt, es sollten hier zu Wiirzburg gewisse Be
stimmungen erschlichen werden gegen die Freiheit der Geist
lichen, besonders gegen die der drei Erzbischöfe von
Mainz, Cöln und Trier in Betreff der römischen
Königs wähl. :i
Die Richtigkeit dieser Nachricht zu bezweifeln sehe ich
gar keinen Grund. Hat man wirklich in Deutschland solche
Befürchtungen gehegt, haben sie das Auftreten des einen der
geistlichen Kurfürsten, des Erzbischofs von Cöln zu Würzburg
beeinflusst, so fragt sich nur, waren die Befürchtungen ge
gründet? Ich glaube diese Frage mit Ja beantworten zu dürfen.
Es fehlt, wie ich gezeigt habe, nicht an Anhaltspunkten dafür,
dass Rudolf unter dem Pontificat Honorius IV. durch Ver
mittlung Heinrichs von Isny auf dieselben oder doch ähnliche
Pläne zurückgegriffen hat, wie sie früher mit Nicolaus III.
verhandelt worden waren. Ob die Action jetzt in allen Details
1 S. im Einzelnen die Belege bei Kopp a. a. 0. II, 3 S. 278.
2 Kopp a. a. O. II, 3 S. 277.
3 Ann. brev. Wormat. M. G. XVII, 77: In quo (dem Concil) quia prae-
sumebatur quod quedam essent per snbreptionem ordinanda seu statuenda,
que contra libertatem cleri ac precipue trium arcliiepiscoporum, videlicet
Moguutinensis Treverensis et Coloniensis super electione Romanorum
regis facerent, primo Sifridus Coloniensis arehiepiscopus, post cum Tul-
lensis episcopus per interpositas persouas soleunissime appellant.
Die Idee des deutschen Erhreiclis und die ersten Habsburger.
689
dieselbe hätte sein sollen wie damals, das bleibt fraglich —
von einem Einbeziehen der sicilischen Anjou’s, von der Ueber-
tragung des arelatischen Reichs an dieselben verlautet nichts,
und so Hesse sich vermuthen, dass man jetzt die Beseitigung
der deutschen Wahlmonarchie ohne die Mitwirkung Siciliens
angestrebt habe.
Dass es sich um Neuerungen bezüglich der Königswahl
handeln sollte, hat man in Deutschland gefürchtet. Fassen wir
nun die einzelnen Punkte ins Auge — die Bereitwilligkeit, mit
der Honorius auf die von deutscher Seite begehrte Entsendung
des Legaten eingeht, die Erhebung des Bischofs von Basel,
des Hauptbeförderers dieser Projecte, auf den Mainzer Erz
stuhl und damit zum ersten der geistlichen Kurfürsten, so
glaube ich in der That Anhaltspunkte genug für die Ver-
muthung zu haben, dass es sich hier um einen sehr ernst ge
meinten Versuch gehandelt hat, dass alte Projecte der Um
wandlung des deutschen Wahlreichs in ein Erbreich zu reali-
siren, dass Honorius IV. für denselben gewonnen war, 1 und
dass die Erhebung Heinrichs von Basel zum ersten geistlichen
Kurfürsten den Zweck hatte, die Action zu erleichtern. Diese
Action wäre denn Zu Würzburg schon im Keime erstickt
worden — vielleicht so, dass die Opponenten die populäre
Geldfrage in den Vordergrund schoben, um dadurch Alle fort-
zureissen, und die den Kurfürsten insbesondere drohende Gefahr
durch Erregung allgemeinen Widerstandes um so sicherer zu
bannen.
Alles Nähere bleibt auch hier wieder dunkel — so
namentlich, ob anderweitig, z. B. bei den weltlichen. Kur
fürsten, vorbereitende Schritte geschehen waren, ob man ihnen
etwa gar schon Concessionen gemacht hatte, die von ihrer
Seite keinen Widerstand mehr befürchten Hessen, und man so
etwa hoffte, da Mainz sicher war, Cöln und Trier durch päpst
liche Pression mürbe zu machen.
1 Die oben S. 687, n. 2 angezogene Stelle Ellenhard’s, dass der Legat
mandato apostolico secundum traditam sibi in sua legatione forraam a
sede praedicta fuisset abusus macht dieser Annahme keine Schwierig
keiten — einen officiellen Auftrag, auf den er sich hätte berufen können,
zumal dem Nachfolger des inzwischen verstorbenen Honorius gegenüber,
hat der Legat schwerlich gehabt.
P.90
Buss on.
Schon am 3. April 1287 starb Honorius IV. War er
wirklich, wie ich vermuthete, gewonnen gewesen für die Pläne,
die man in Deutschland betrieb, so war sein Tod, ähnlich wie
früher der Nicolaus III., ein schwerer Schlag für die bei
denselben Interessirten. Es folgte zunächst eine lange Vacanz
des päpstlichen Stuhles — erst am 22. Februar 1288 wurde
der Cardinalbischof von Präneste zum Papst gewählt. Der
Neugewählte war von Nicolaus III. ins h. Collegium auf
genommen worden, 1 und nannte sich auch jetzt diesem zu
Ehren Nicolaus IV. Aber zu den Anhängern der Politik
Nicolaus III. gehörte er nicht; 2 was man von einer heimlichen
Freundschaft des neuen Papstes mit den Ghibellineu zu erzählen
weiss, ist unbegründet, begründet nur, dass er die ghibellinische
Familie Colonna vielfach begünstigte, in einem Maasse, dass
er dadurch sogar in Gegensatz trat zum Hause Nicolaus III.,
den Orsini. 3 Gegen die Anjous war er besonders freundlich
gesinnt. 4
Allem Anschein nach hat Rudolf nach dem Scheitern
des Würzburger Concils die Pläne, die er unter dem Pontific.at
Nicolaus III. und Honorins IV. verfolgt hatte, zunächst ganz
fallen lassen. Er greift zurück auf die Politik, die er im
Anfang seiner Regierung betrieben hat, er sucht jetzt wieder
mit grossem Eifer die Kaiserkrönung zu erreichen, zweifellos,
wie wir hinzusetzen dürfen, in der Absicht, dadurch die Wahl
1 Potthast Nr. 21309.
2 In dieser Beziehung ist beaclitenswerth, dass bei der oben S. 683 erwähnten
Sendung* Heinrich von Basel an ihn, der damals Cardinalbischof von
Prärieste war, kein Empfehlungsschreiben erhielt.
3 Gregorovius Rom V, 500 ff.
4 Am 28. Mai 1276 wurde er, damals Hieronymus, General der Minoriten,
vom Papst und Karl von Anjou als gemeinsamer Gesandter zu Ver
handlungen mit dem griechischen Kaiser nach Constantinopel geschickt:
Urkunde im Auszug bei Rico io II regno di Carlo d’Angio etc. Arch.
storico XXV, 38. — Der Colmarer Dominikaner erzählt: Ann. Colm.
maior. M. G. XVII, 216 zu 1289: Papa Nicolaus expellitur de Roma,
quia filium Caroli in regem, eis eontradicentibus, consecravit, und weiter:
Rome pars pape a Romanis violenter eiicitur et ex utraque parte plus-
quam quingenti numero perierunt. Wenn auch der vom Colmarer an
gegebene Grund vielleicht nicht ganz erschöpfend ist — s. Gregorovius
a, a. O. S. 501 — so zeigt docli der Autor hier wie überall seine genaue
Kenntniss der Verhältnisse in Rom und bei der Curie.
Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
691
eines römischen Königs, eines Nachfolgers im Reich noch hei
Lebzeiten ins Werk setzen zu können.
Schon vor der Wahl Nicolaus IV. hat Rudolf Boten an
die Curie geschickt, um einen Tag zu begehren zum Empfang
der kaiserlichen Krone. Mit besonderem Nachdruck hatten
die Gesandten eine kurz bemessene Frist verlangt. Es verdient
zur Erläuterung der von Nicolaus IV. in dieser Frage ein
gehaltenen Politik hervorgehoben zu werden, dass er, damals
noch Cardinalbischof von Präneste, diesen Gesandten des
römischen Königs ihr Drängen auf einen kurz bemessenen
Termin widerrathen hat. 1 Bald nach Nicolaus IV. Erhebung
sendete Rudolf von Neuem Boten an die Curie zur Abmachung
des Tages für die Kaiserkrönung; die Absicht des Königs
war, den Römerzug im bevorstehenden Sommer oder zu Anfang
des Winters anzutreten, wenn der päpstliche Hof damit ein
verstanden sei. 2 Statt sich entgegenkommend zu beweisen, hat
Nicolaus IV. die Sache hinausgezogen. 3 Als die zuletzt von
Rudolf für die Romfahrt gewünschte Frist längst verstrichen
war, wendete Nicolaus sich an den König, dem er seinen Ent
schluss mittheilte, den Bischof Benvenuto von Gubbio an ihn
abzusenden, um sich in der so wichtigen Angelegenheit der
Romfahrt, in der früher von Seite des Königs gar zu sehr auf
kurz bemessene Fristen gedrängt sei, besser zu verständigen. 4
Die päpstliche Politik lenkt mit diesem Verschleppen der An
gelegenheit wieder ganz auf den Standpunkt zurück, den sie
unter den Nachfolgern Gregors X. vor Nicolaus III. ein
genommen hatte. Für Rudolf war das höchst misslich. Da die
1 Köpp II, 3 S. 290 und u. 4.
2 Praefixo de tuo ad coronam adventu tenninus supervenientibus impedimentis
effectum non habuit schreibt Nicolaus IV. später. Ob aber, wie ich bei
Ko pp a. a. O. II, 3 S. 291 angenommen, die Stelle so verstanden
werden muss, dass Nicolaus selbst einen Termin angesetzt habe, erscheint
mir jetzt fraglich. Sie könnte sich nach dem Contcxt vielleicht eher auf
einen früheren, etwa unter Ilonorius IV. gesetzten Termin beziehen, be
sonders nach der Art, wie Nicolaus IV. nachher noch auf die vor seiner
Wahl während der Sedisvacanz nach Rom gekommene Gesandtschaft
Rudolfs Bezug nimmt.
3 Schon Raynald urtheilt so über seine Politik 1289, §. 47 durch die
Randbemerkung: Rem extrahit Nicolaus.
4 Urkunde vom 13. April 1289: Raynald 1289 §. 46 ff.
Sitzungaber. d. plnl.-liist. CI. bXXXVHI. Bd. III, Ilft. 45
692
B u s 8 o n.
Erwerbung der Kaiserkrone in die Ferne gerückt, da die Pläne
auf Aenderung der ganzen Reichsordnung gescheitert waren,
musste Rudolf auf Anderes denken, die Frage der Nachfolge
nach seinen Wünschen geregelt zu sehen. Er hat es gethan,
und zwar hat er jetzt sein Augenmerk auf seinen jüngsten Sohn
Rudolf gerichtet — Hartmann war bekanntlich schon 1281
verunglückt. In den Kreis der jetzt beginnenden Bemühungen
gehört die Behandlung der Frage nach der siebenten Kurstimme
durch Rudolf. Wie sehr auch seine bekanntlich zu verschiedenen
Zeiten so ganz verschieden ausgefallenen Entscheidungen mit
Rechtsdeductionen verbrämt sind, das eigentlich ausschlag
gebende war für des Königs Haltung in dieser Frage zweifellos
das politische Interesse. Die für Baiern günstig, gegen die
böhmischen Ansprüche ausgefallene Entscheidung von 1275
passt zu der damaligen Lage. Das Verhalten Heinrichs von
Niederbaiern gegen Rudolf war dann weiterhin nicht geeignet,
Rudolf zu Rücksichten auf ihn zu bestimmen. Als daher das
Verhältniss Rudolfs zu Böhmen sich gegen früher entschieden
geändert hatte, als die Ehe König Wenzels mit Rudolfs Tochter
Guta vollzogen war, sehen wir Rudolf den nie aufgegebenen
Ansprüchen seines Schwiegersohns auf die Kur so weit ent-
gegenkommen, dass er sich von ihm wie von andern, das Kur
recht unbestritten ausübenden Fürsten einen Willebrief aus
stellen lässt, 1 und ihn in der Schenkungsurkunde, auf die der
betreffende Willebrief sich bezieht, implicite wenigstens zu den
Kurfürsten rechnet. 2 Den entscheidenden formellen Schritt in
dieser Richtung aber tliat König Rudolf erst jetzt, da ihm die
Wahl seines Sohnes Rudolf am Herzen lag, durch die Urkunde
vom 4. März 1289, welche die böhmische Kur anerkannte; 3
diese Anerkennung wurde dann nochmals nach dem inzwischen
erfolgten Tod Heinrichs von Niederbaiern am 25. September
1290 ausgesprochen. 1 Entscheidungen, die nach der Zuspitzung
der Frage auf dem Augsburger Tage von 1275 zugleich die
1 Bärwald Die Echtheit and Bedeutung der Urkunde König Rudolfs be
treffend die baierische Kur, S. A. S. 04.
2 De eonsonsu maioris partis principum quormn consensus in hoc fuerat
requirendus: Regg. Rud. Nr. 480, s. ICopp Reiclisgeschichte I, 4‘JO.
3 Regg. Rud. 980.
1 Regg. Rud. 1070.
Die Idee des deutschen Elbreichs und die ersten Habsburger.
693
Negirung des herzoglich bairischen Kurrechts bedeuten. Nach
der ersten Anerkennung seines Kurrechts hat König Wenzel
von Böhmen am 13. April 1290 eingewilligt und Rudolf Voll
macht gegeben, dass er, sobald er die Kaiserkrone erlangt
haben werde, selbst im Namen Böhmens den Prinzen Rudolf
zum König erwählen möge 1 — Dienst und Gegendienst also!
Für das Project Rudolfs darf man auch den Herzog Albrecht
von Sachsen als gewonnen ansehen, indem König Wenzel
zugleich für den Fall, dass Rudolf früher mit Tod abgehe,
diesem die Vollmacht, den Prinzen Rudolf zu wählen übertrug.
König Rudolf war hier also bemüht, auch unabhängig von der
Frage der Kaiserkrönung für die Sicherung der Nachfolge zu
sorgen. 2 Wenige Wochen nach Ertheilung dieser Zusagen wurde
der Prinz Rudolf, zu dessen Gunsten dieselben gemacht waren,
vom Tode dahingerafft. Wieder sehen wir nun Rudolf, wie er
schon früher einmal kurz vor dem gescheiterten Concil von
Würzburg die Möglichkeit einer zwiespältigen Wahl nach
seinem Tode ins Auge gefasst hatte, 3 die Eventualität einer
Erledigung des Reiches nach seinem Ableben erwägen. 4
Die Verhältnisse lagen jetzt allerdings für Rudolf un
günstiger als jemals. Einzig Albrecht, Herzog von Oesterreich,
war von des Königs Söhnen noch am Leben, er, seiner zu
grossen Macht wegen, für die Königskrone ein Candidat mit
sehr geringen Aussichten. Einige Hoffnungen konnte noch
Rudolfs besonderes Verhältnis zu den weltlichen Kurfürsten
erwecken —- sämmtliche vier weltliche Wahlstimmen waren
nun ganz oder zum Theil in den Händen von Schwiegersöhnen
des Königs — Wenzels von Böhmen, Pfalzgraf Ludwigs bei
Rhein, Albrechts von Sachsen und Ottos des Jüngeren von
Brandenburg. Rudolf hat es denn auch nicht versäumt, zu ver
suchen, das Verhältnis für seine Zwecke auszunutzen. Am
19. August 1290 kam Herzog Albrecht persönlich nach Erfurt,
wo sein Vater damals Hof hielt — hier wurde dann die Nach
folgefrage verhandelt. Aber mit geringem Erfolg — bestimmte
Zusagen scheint nur Pfalzgraf Ludwig gemacht zu haben.
1 Ko pp Reielisgescliichte I, 492.
2 S. Kopp a. a. O. II, 3 S. 294 und die Noten.
3 S. ibid. II, 3 S. 294 n. 1.
4 Ibid. II, 3 S. 294 und n. 5.
45*
694
Busson.
Rudolf hat in dieser Zeit besonders Wenzel von Böhmen viele
Beweise seiner Huld gegeben, wohl in der Absicht, dadurch
diesen für die Wahl Albrechts zu gewinnen. Aber zwischen
König Wenzel und Herzog Albrecht bestand eine persönliche
Spannung, die Rudolfs Absichten hindernd in den Weg trat. 1
Bei den geistlichen Kurfürsten konnte der alte König
noch viel weniger auf ein Entgegenkommen rechnen. Rudolfs
getreuester Diener und thätigster Staatsmann Heinrich von
Isny, Erzbischof von Mainz, war bereits am 19. März 1288
gestorben. 2 Sein Nachfolger Gerhard von Eppenstein bot dem
König in keiner Weise Ersatz für den Verlust. Er stand dem
König, wenn auch nicht gerade feindlich gegenüber, doch ent
schieden fern. Rudolf hatte sich früher bei der zwiespältigen
Wahl nach dem Tode des Erzbischofs Werner von Mainz für
den Gegencandidaten Gerhards, den Propst Peter, beim Papste
verwendet. Erzbischof Gerhard war ausserdem verfeindet mit
dem nächst Heinrich von Isny hervorragendsten Staatsmann
Rudolfs, Heinrich von Klingenberg, auch mit dem König selbst
hatte er Anstände wegen der Rechte seiner Kirche. Der Erz
bischof von Cöln, Sigfried von Westerburg, der auf dem
Würzburger Concil besonders die Verhandlungen zum Scheitern
gebracht hatte, war von altersher ein Gegner Rudolfs. Der
neue Erzbischof von Trier, Boemund von Warnesberg, stand
dem König zum mindesten ganz fern.
Trotz aller Ungunst der Verhältnisse aber musste Rudolf
doch noch einen Versuch wagen —• die Zeit drängte, da
Rudolfs Befinden sein baldiges Ende voraussehen liess. 3 Und
noch einmal taucht in diesen letzten Tagen des Königs eine
schwache Spur auf von jenen alten Plänen, die- ihn unter
1 S. Ko pp a. a. O. II, 3 S. 294 fl'.
2 Kopp a. a. O. I, 169 n. 3.
3 In dem, einer Einsiedler Formelsammlung entnommenen Brief Acta
imperii S. 366 Nr. 481 schreibt Rudolf dem Erzbischof von Cöln, es
werde ihm bekannt sein, dass er, von der Last der Jahre gedrückt, die
Regierung niederzulegen beabsichtige, und bittet, den Erzbischof, mit den
anderen Kurfürsten an seiner Stelle seinen Sohn zu wählen. Der Brief
ist so, wie er vorliegt, kaum-authentisch, z. B. wegen des staatsrechtlich
ungenauen Ausdrucks honus imperialis diadomatis doponondo; sonst wäre
er am ehesten als Einladungsschreiben zu dem Frankfurter Tage vom
20. Mai 1291 — s. unten — anzusehen.
Die Idee des deutschen Erb reiche und die ersten Habsburger.
695
dem Pontificat Nicolaus III. und Honorius IV. beschäftigt
hatten. Wieder ist es der Colmarer Dominikaner, der uns die
betreffende Mittheilung gemacht hat. Er erzählt, dass der
Gemahl der Tochter Rudolfs von Rudolf begehrt habe, er möge
so schnell als möglich zu ihm nach Lausanne kommen und
den burgundischen Herren einen Hoftag zu Frankfurt ansagen.
Das sei geschehen, und dann sei Rudolf von Frankfurt nach
Lausanne berufen, um ,Angelegenheiten des Papstes' zu voll
enden. 1
Die Nachricht ist unklar, wie die früher erwähnte Notiz,
die uns der Colmarer über die Verhandlungen zur Zeit Nico
laus III. bot. Ueber den Hoftag, der nach ihr zu Frankfurt
abgehalten wäre, ist anderweitig nichts bekannt. Dagegen
findet die Angabe über Rudolfs Reise nach Burgund auch
sonst genügende Bestätigung. Rudolf ist zwischen dem 29. April
und 6. Mai 1291 zu Cudrefin am Neuenburger See mit König
Karl II. von Sicilien zusammengekommen. 2 Wir wissen nicht,
um was es sich bei den hier stattgefundenen Besprechungen
gehandelt hat. Man hat vermuthet, Gegenstand derselben
möchten Angelegenheiten der Provence gebildet haben, oder des
Königreichs Ungarn, dessen Krone der Papst für Karl Martell
von Anjou, Rudolf aber für seinen Sohn in Anspruch nahm. 3
Nach der Stelle des Colmarer scheint es aber, dass es
sich um Angelegenheiten Burgunds gehandelt hat. Nach der
Art und Weise, wie da der Papst, also Nicolaus IV., mit den
Fragen, um die es sich handelte, in die unmittelbarste Ver
bindung gebracht wird, könnte man vermutlien, dass es sich
wieder um Combinationen mit dem Reich Ai’elat gehandelt
habe. Hat vielleicht, wie ich oben andeutete, Honorius IV. mit
1 Arm. Colmar, maior. M. 0. XVII, 218 zu 1291: Maritas 11tie Rucloltfi
regis mandavit regi Ruodolffo, ut quam statim veniat ad eum Lausannum,
et ut indicet dominis euriam Burgundie in Frankfurt; quod factum est.
Deinde vocatur rex Rudolffus ex Frankfurt ad Lausannum, ut perficiat
negotia domini pape. Weiter danu noch: Dum rex Rudolfl'us esset
profeeturus ad principem maritum filie sue, comes Sabaudie insidias fecit
regi, quem interimere volebat.
2 Kopp Reichsgeschichte II, 2 S. 463 ff. und die Noten.
3 Kopp a. a. O. II, 2 S. 464 n. 2. Ueber die ungarische Angelegenheit
696
Bus son.
Rudolf und Heinrich von Isny die Pläne über die Aenderung
des deutschen Wahlrcichs insofern abweichend von Nicolaus III.
betrieben, dass er die sicilischen Anjous und das Project einer
Uebertragung dos Arelat an sie ausser Spiel Hess, so könnte
es scheinen, dass jetzt Nicolaus IV., der den Anjous besonders
nahe stand, gerade diesen Tlieil des alten Plans in den Vorder
grund geschoben habe, Rudolf aber, da seine Bemühungen, auf
anderm Wege es zu regeln, kein Resultat erzielt hatten, auf Ver
handlungen, als auf ein vielleicht letztes Mittel, sein Lebens
ziel zu erreichen, eingegangen sei. Der Werth des arelatischen
Reichs für Deutschland war inzwischen ein noch zweifelhafterer
geworden, seit Philipp IV. von Frankreich immer begehrlicher
seine Hand nach den burgundischen Landen ausstreckte, 1 und
dadurch nicht nur Deutschlands Interesse, sondern auch die
lang gehegten Hoffnungen der sicilischen Anjous auf den Besitz
dieses Reichs bedrohte. Ich verkenne aber nicht, wie unsicher
die Vermuthungen sind, die ich an diese letzte Notiz des
Colmarers anknüpfte.
Seine letzte Thätigkeit für die Nachfolge im Reich hat
der König entfaltet auf dem Hoftage, den er am 20. Mai 1291
zu Frankfurt abhielt. Zahlreiche Quellen heben übereinstimmend
hervor, dass diese Versammlung angesagt worden sei, um auf
derselben die Wahl Albrechts zum römischen König durch
zusetzen. Auch dieser letzte Versuch ist gescheitert, 2 und
wenige Wochen später ist Rudolf aus dem Leben geschieden,
ohne das Ziel so angestrengter, so oft, in der verschiedensten
Weise erneuerter Bemühungen, die Ordnung der Nachfolge
frage, erreicht zu haben.
Ich bin mir hier, am Schluss dieses Versuchs, aus
einem trümm er haften, dürftigen Material hochwichtige That-
sachen klar zu stellen, nur zu gut bewusst, wie weit entfernt
von sicheren Resultaten ich geblieben bin. Nur unerwartet
glückliche Bereicherung unseres Materials würde wohl bestimmt
darthun können, wie weit ich in meinen Vermuthungen das
Richtige getroffen. Ich selbst, ich wiederhole es, habe wenig
Hoffnung, dass jemals ein urkundliches Material ei-schlosson
1 Heller a. a. O. S. 98 ff.
2 Das Genauere Kopp a. a. O. II, 3 S. 298 ff.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
697
wird, das volle Sicherheit für die hier berührten Fragen bieten
könnte, weil es mir fraglich erscheint, ob man gerade über
besonders wichtige Fragen bereits bis zur urkundlichen Punc-
tation des Einzelnen gelangt ist. Nicht einmal Vermuthungen,
die einen gewissen Anspruch auf Probabilität erheben können,
lassen sich über so wichtige Fragen aufstellen, wie die, welche
Cooperation Rudolf für die Verleihung des Reichs Arelat vom
Hause Anjou erwartete zur Begründung der Erbmonarchie in
Deutschland. Aber für die Hauptsache, dafür, dass jener
von Ptolomäus von Lucca berichtete Reichstheilungsplan mehr
war als eine müssige Combination dieses Autors, dass er that-
sächlich von Nicolaus III. und Rudolf betrieben worden ist,
dass insbesondere die Begründung eines deutschen Erbreichs
ein ernst erstrebtes Ziel Rudolfs und seiner Staatsmänner ge
wesen ist, dafür glaube ich eine ziemliche Wahrscheinlichkeit
erwiesen zu haben. Man muss doch auch beachten, ein wie
höhet Grad innerer Wahrscheinlichkeit der Nachricht, dass
Rudolf sich um die Erblichkeit des Reichs bemüht, zukommt.
Es wurde früher auf die Gründe hingewiesen, die in Deutsch
land an Stelle der factisch bestehenden Erblichkeit des Reichs
die Ausbildung des Wahlprincips in cras'sester Weise, die
Oligarchie weniger allein wahlberechtigter Fürsten, die mit
dem ausschliesslichen Recht der Wahl auch andere Prärogative
für sich beanspruchten, herbeigeführt hatten. Aber so fest aus
gebildet, dass sie nicht mehr zu beseitigen gewesen wären,
waren diese Dinge nicht — es genügt zu erinnern an die
Streitigkeiten über die Führung der siebenten Stimme unter
Rudolfs Regierung. Da lag doch eine Lockung der allerstärksten
Art vor, diese noch unausgebildete, wenigstens noch nicht
formell, durch ein Rcichsgesetz anerkannte Entwicklung rück
gängig zu machen, um die früheren, keineswegs schon ver
gessenen Zustände und damit auch in Deutschland das her-
zustellcn, dessen sich die andern Reiche Europas zu ihrem
grössten Nutzen erfreuten.
Und wirklich hat denn das Ziel, das Rudolf erstrebte,
trotz der vollständigen Niederlage, die er erlitt, die besiegelt
wurde durch die Wahl des ohnmächtigen Grafen von Nassau,
ihn überdauert. Sein Sohn Albrecht hat allem Anschein
nach dasselbe Ziel während seiner Regierung zweimal auf
698
Busson.
verschiedenen Wegen zu erreichen versucht. 1 Das erste Mal
hat er wie sein Vater mit Hülfe der sicilischen Anjous das
deutsche Erbreich zu errichten gesucht mit Hülfe Frank
reichs. Mit Frankreich stand Albrecht bekanntlich schon in
Verbindungen, als er noch Herzog von Oesterreich war, zu
der Zeit, als König Adolf das englische Bündniss schloss.
Als König näherte er sich Philipp IV. von Frankreich wegen
ihres gemeinsamen Gegensatzes zu Papst Bonifaz VIII.,
der Albrecht die Anerkennung vorenthielt, weil er seinen
Herrn und König erschlagen, und weil er durch seine Ge
mahlin, die Tochter Meinhards II. von Kärnten und Stief
schwester Conradins, mit dem Viperngeschlecht der Staufer
zusammenhing.
Im Spätsommer 1299 wurde von Albrecht sein Hofkanzler
Eberhard von Stein nach Frankreich entsendet — derselbe
nahm das Majestätssiegel mit. Das Resultat der vom Kanzler
geführten Verhandlungen war das urkundlich tixirte Ueber-
einkommen der Könige Albrecht und Philipp, die zwischen
Frankreich und dem römischen Reich schwebenden Streitigkeiten
O
durch schiedsrichterliche Entscheidung schlichten zu lassep,
weiter die Verabredung eines Schutzbündnisses beider Könige
und einer Doppelheirat zwischen ihren Häusern. Ein nach-
geborner Sohn König Philipps sollte eine Tochter Albreelits
zur Ehe nehmen, der Erstgeborne Albreelits, Herzog Rudolf,
die Schwester Philipps heimführen. Herzog Rudolf und den
ihm aus dieser Ehe erwachsenden Leibeserben sollen die
Herzogthümer Oesterreich und Steyer, dann die Herrschaften
Krain, Mark und Pordenone erblich verbleiben, während der
Braut als Morgengabe Eisass und Freiburg bestimmt wurde —-
der Besitz derselben soll ihr durch Huldigung nach Vollzug
der Ehe auf Lebenszeit gesichert werden für den Fall, dass
Herzog Rudolf ihr im Tode vorausgehe. König Albrecht über
nahm die Verpflichtung, seinen zweitgeborenen und seinen
andern minderjährigen Sohn zum Verzicht auf die vorgenannten
Gebiete zu bewegen, und die Zustimmung der Kurfürsten und
1 Ueber Albreehts Bemühungen um die Erblichkeit des Reichs handelte
kurz, und von der hier versuchten Darlegung ganz abweichend Duller-
Hagen Deutsche Geschichte III, 50 ff.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
699
der Grossen des deutschen Reichs dazu herbeizuschaffen. 1 Zur
Bekräftigung dieser Abmachungen 2 wurde eine Zusammenkunft
der beiden Könige an den Grenzen ihrer Reiche verabredet
und ein Tag für dieselbe bestimmt. Im December 1299 fand
dieselbe statt 2 zu Quatrevaux oder Val de l’One zwischen Toul
und Vaucouleurs. 1 Hier wurde eine Regulirung der Grenzen
beider Reiche vorgenommen, dann aber die im Sommer ge
troffenen Abmachungen bestätigt und feierlich verbrieft, das
verabredete Freundschaftsbündniss beider Könige, die Ehe eines
nachgebornen Sohnes Philipps mit einer Tochter König
Albrechts, sowie die Angelegenheit der Ehe des Herzogs Rudolf
von Habsburg mit Philipps Schwester Bianca. Nur wurde be
züglich der letzteren jetzt festgestellt, dass die der Prinzessin
Bianca zur Morgengabe bestimmten Gebiete Eisass und Frei
burg bereits vor dem Vollzug der Ehe ihr die Huldigung zu
leisten hätten. Die Zustimmung der Kurfürsten und Grossen
Deutschlands wurde wie in den früheren Abmachungen als
nothwendig bezeichnet, aber dann bezüglich dieses Punktes
von französischer Seite ein Zugeständniss gemacht. Da die
verlangte Einwilligung und Ermächtigung von Seite aller Kur
fürsten wegen Abwesenheit einiger derselben und wegen an
derer Hindernisse nicht zu erhalten war, so erklärte König
Philipp auf Bitten Albrechts sich zufrieden, dass, wenn drei
Kurfürsten ihre Zustimmung gäben, wegen Abwesenheit oder
nicht ertheilfer Zustimmung der anderen der Vollzug der Ehe
nicht aufgeschoben werden solle. Albrecht liess für sich durch
seinen Oheim den Grafen von Hohenberg beschwören, er werde
Sorge tragen, dass die andern Kurfürsten zu passender Zeit
die gewünschte Zustimmung und Ermächtigung ertheilen. 5
1 Cum auctoritate et decreto nostro ac electorum principum et baronum
regni Alemaniiiae et alia quavis auctoritate, forma et modo, de quibus
dicto regi Franciae pro plena securitate expediens visum erat.
2 Das Einzelne Ko pp Reichsgeschichte III, 2 S. 44 ff. Böhmer Regg.
Albrechts Nr. 202—208.
3 Ueber die Zeit s. Ko pp a. a. O. III, 2 S. 47 n. 5.
4 Ko pp a. a. 0. III, S. 48. Böhmer Regg. Albrechts nach Nr. 239. Sehr
detaillirt ist in seiner Erzählung besonders der steyerische Reimchronist
cap. 694 ff.
5 Böhmer Regg. Albr. n. 243: Leibnitz Cod. iur. gentium I, 42:
Caeterum cum omnium electorum principum praedictorum assensus autoritas
700
B u s s o n.
Worin haben ausser der , Ab Wesenheit einiger Kurfürsten* die
,gewissen Hindernisse* bestanden, auf welche die in Aussicht
genommene Bestätigung der getroffenen Abmachungen durch
alle Kurfürsten stiess? Die Kurfürsten von Mainz und Cöln
hatten den König zu der Zusammenkunft nach Toni begleitet, 1
ihre Abwesenheit kann also nicht hinderlich gewesen sein.
Es bleibt nur die Annahme übrig, dass sie und vielleicht noch
andere Kurfürsten ihre Zustimmung zu den Abmachungen ver
weigert haben —- sie erscheint um so eher begründet, als
schliesslich am 5. Februar 1300 nur drei Kurfürsten, Rudolf,
Pfalzgraf bei Rhein, Rudolf, Herzog von Sachsen und Heinrich,
Markgraf von Brandenburg ihre Zustimmung gaben zu dem
Verzicht der jüngeren Söhne des Königs auf die Gebiete, über
die in den Abmachungen von Quatrevaux disponirt worden war. -
Wir haben bei den Geschichtschreibern mancherlei, zum
Theil divergirende Nachrichten über die Haltung der Kurfürsten
gegenüber der zu Toul inaugurirten Entente cordiale des
deutschen und französischen Königs. Ein österreichischer
Chronist, der uns von der Zusammenkunft des Königs Albrecht
mit dem Franzosen und von der Verlobung des Herzogs Rudolf
mit der französischen Prinzessin erzählt, weiss zugleich zu
berichten, dass diese Verlobung den Erzbischöfen von Cöln
und Mainz, die mit dem römischen König zu der Zusammen-
vel decus praestandi praemissis, ut stiperius osf expressmh propter quo-
rundam ipsorum absentiam et alia certa impedimenta commode liaberi
non possunt, vult praedictus rex Franciae et ad precum nostrarum in-
stantiam consentit et promittit bona fide, iuravit etiam in aniraam ipsius
regis ipso rege praesente spectabilis vir Guido comes Sancti Pauli, quod
tribus ex electoribus ipsis suam in praemissis auctoritatem praestantibus
et assensum, propter aliorum absentiam vel auctoritatem non praestitam
in hac parte contractus raatrimonii, supradictis aliis tarnen conditionibus
et conventionibus supradictis promissis adimpletis, nullatenus differatur,
sed bona fide modis omnibus consummetur. Et promisimus cum fide data
nomine iuramonti expresse nos euraturos et facturos, iuravit etiam in
animam nostram nobilis vir Burchardus comes de Holiemberg avuiiculus
noster, quod alii electores principes supradicti suum congruo tempore
praemissis assensum et autoritatem praestabunt modo et forma, de quibus
pro cautione et securitate saepe dicto regi Franeiae visum fuerit ex-
pedire u. s. w.
1 Kopp a. a. O. III, 2 S. 48 n. 1.
2 Regg. Albrechts Nr. 266.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
701
kunft gekommen waren, wenig gefallen habe; sie wollten bei
derselben nicht interveniren. Der römische König aber war
ihnen seitdem ans Furcht vor seiner Macht verhasst. 1
Sehr viel Interessantes bietet der weitläufige Bericht des
steyerischen Reimchronisten. 2 Nach seiner Darstellung sind es
die deutschen Fürsten, die den König drängen, Gesandte nach
Frankreich zu schicken, um den Uebergriffen des Franzosen
gegen das Reich ein Ziel zu setzen. 3 In Frankreich hat man
Angst vor Albrecht, um so mehr, als die alte Eintracht mit
der Curie erschüttert ist, und man eine Verbindung des Papstes
mit dem römischen König befürchtet. Die Räthe drängen den
König, mit Albrecht ein freundschaftliches Verhältniss anzu
bahnen, und schlagen ihm ein Ehebündniss zu diesem Zweck
vor. Die Boten Albrechts lassen sich durch grosse Ver
sprechungen von den Franzosen gewinnen, bei ihrem König
für das Heiratsproject zu wirken. 4 Die Bemühungen der
Boten, dem König dies Project plausibel zu machen, waren
erfolgreich. Albrecht schickte von Neuem den von Klingenberg
1 Continuatio Vindobonensis M. G. Scr. IX, 721 (früher aus demselben Codex
mit kleinen Abweichungen herausgegeben als Historia australis von
Freher-Strnve I, 485, und als Chronieon Austriacuni anonymi von
Rauch II, 297): Albertus rex Romanorum et rex Francie Philippus cum
magna pompa militum apud Baelior amicabiliter oonvenerunt. Ubi pre-
dictus rex Francie sororem suam dominam Blancam filio regis Romauorum
Rudolfo copulavit in uxorem, in die conceptionis beate Marie virgiuis.
Hec facta sunt termino supradicto in confinio regnorum, scilicet regis
liomanorum et regis Francie, in prato infra Toi et Baelior. Que despou-
satio archiepiscopis Alamanie, scilicet Maguntinensi et Coloniensi, qui
cum rege Romanorum illic venerant, minus placuit, et liuius desponsationis
copule interesse noluerunt. Sed deineeps metu sue possibilitatis Romanorum
regem Albertum oxosum habuerunt.
2 Pez III, 644 ff. cap. «94 ff.
3 Per, III, «44 cap. 694. Die Boten sind Herr Ulreich — später heisst
er Heinrich — von Klingenberg und der Bischof von Constanz.
4 Der Chronist ist darüber sehr ungehalten, a. a. O. S. 645 Cap. 696:
Nu ist es dick geschehen
Do das ward ersehen
Daz dew Miett und die gab
Manigen laittet ab
Von Durnoclit und recht.
Sus gesohach dem Kunig Albrecht
702
Busson.
und andere Gesandte nach Frankreich. Die Zusammenkunft
der beiden Könige gen Toul wird verabredet, König Albrecht
trifft grosse Vorbereitungen zu der Fahrt und fordert auch die
Kurfürsten auf, ihn auf derselben zu begleiten. Aber die Kur
fürsten zeigen sich sehr misstrauisch, sie verlangen, wenn sie
den König begleiten sollen, Garantien von ihm, dass er kein
Uebereinkommen trifft mit den Franzosen ohne ihren Beirath
— sie wollen absolut nichts davon wissen, dass ohne ihre
Mitwirkung Abmachungen getroffen werden, durch welche all’
das Unrecht, das der Franzose dem Reiche angethan, ungerächt
bleibe. 1 Beruhigende Versicherungen, die der König darauf
gibt, sind nicht im Stande, den Erzbischof Gerhard von Mainz
ganz zu beruhigen. Er betont — deutsches Staatsrecht ist des
Reimchronisten und seiner Gewährsmänner starke Seite nicht
gewesen — dass er Kanzler des Königreichs Arelat sei und
der zehnte Theil der Einkünfte ihm zustehe, und er darum
Von den poten die er sunt
Zu Frankhreich in das lant
Dy pracht man darczu mit mietten
Daz sy dem von Rom rieten
Zu verrichten freundleieh
Mit dem von Frankhreich u. s. w.
1 Pez Ilt, 646 Cap. 697:
,Welt ir uns gegen Frankhreich
Zu ainen (Fez liest: kamen) tag laden
So lobt uns ee pey Ewrn gnaden
Da/, ir dliain Ebenung tuet
Mit dem Franczois unguef
An nach unserm rat;
Der von Frankhreich in seiner gewalt
Des reiclis gut ungezallt
Da er lcain Recht hat zue
Dazu siecht man in spat und t'rue
Grossen chumer legen an,
Des er sich nicht masst.
Daz ir das gegen im lasst.
Daz wir nicht enwissen wie
Herr, ee das ergie
Ee weit wir, wisse Christ.
Ettliche frist
Ewer enpern. 1
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
703
Recht gegen den König von Frankreich suche. 1 Auch der
Erzbischof von Trier bringt seine besonderen Beschwerden
gegen den König von Frankreich vor. 2 Bei der Zusammen
kunft der beiden Könige habe dann wirklich König Albrecht
die dem Reich durch Frankreich zugefügten Unbilden zur
Sprache gebracht und Genugthuung dafür verlangt, aber mit
Hülfe der von Frankreich bestochenen Räthe sei es gelungen,
die Erledigung dieser Fragen zu verschleppen. Als die Fürsten
sich in solcher Weise betrogen sahen, ritten sie ohne Urlaub
davon — der Erzbischof Gerhard von Mainz, der Erzbischof
von Cöln, der Pfalzgraf Rudolf und der, von der Reimchronik
irrig als Theilnehmer an der Zusammenkunft angesehene 3
Erzbischof von Trier. Der König ist darüber sehr ungehalten.
Auf der Zusammenkunft wird nun aber nichts Anderes mehr
erreicht, als die Beredung der Ehe zwischen Herzog Rudolf
von Oesterreich und der Prinzessin Bianca. 4
' Pez III, 046 cap. 697:
,Icli tuen Uw clnmt
Daz vor maniger stund
Dem Gotzhaws gewident, hat
Als sein hantfest stat
Der salig ehunig Karl
In dem kunigreich ze Arl
Daz ich da rechter Kanczler pin
So das aller der gewinn
Der von den lannden mag gesein
Ist der zehent tail mein
Hat der Kaiser Fridreicli
Sein recht verchumert dem reich,
Das engnlt ich übel an meinem recht.
Herr kunig Albrecht
Umb das und mer
Gerichtes ich gegen im ger.‘
Der Sinn der auf ,Kaiser Fridreicli 1 bezugnehmenden Stelle bleibt
dunkel und erklärt sich auch, wenn man die bezügliche Stelle der Gesta
Trevirorum hinzunimmt, nur theilweise.
2 Pez 111, 046 cap. 097.
3 Erzbischof Hoemund starb während der Zeit der Zusammenkunft zu
Trier 1299, December 9, s. unten.
4 Pez III, 648 cap. 099.
704
Bii sso n.
Wieder Anderes weiss die Trier Bisthumschronik zu
berichten. Unter den Fürsten, heisst es da, habe sicli die
Kunde verbreitet von dem beabsichtigten Abschluss eines Ehe
bündnisses zwischen dem erstgebornen Sohn des römischen
Königs und der Schwester des Königs von Frankreich, mit
der Bedingung, dass das Reich von Arelat als Mitgift zu dieser
Ehe dem genannten Sohn des Königs und seinen Erben auf
ewig abgetreten werde. Bei der Zusammenkunft zu Toul
hätten die Könige zu dieser Vergabung von den deutschen
Fürsten Zustimmung mit Brief und Siegel verlangt. Das Reich
Arelat hatten die französischen Könige seit der Zeit der Ab
setzung Kaiser Friedrich II. gewaltsam in Besitz genommen,
aber es gehörte unmittelbar dem Reich, und die Würde eines
Erzkanzlers desselben stehe dem Erzbischof von Trier zu. Der
Scharfsinn des Erzbischofs Boemund von Trier lässt sich durch
die schönen Vorspiegelungen, wie durch diese Maassregel dem
ganzen Erdkreis Friede und Nutzen geschafft werde, nicht
blenden — er setzt alles daran, diesen schmählichen Plan auf
Zerstückelung des Reichs zu vereiteln. Selbst zu schwach, die
Zusammenkunft zu besuchen, bespricht er sich mit dem Erz
bischof Wicbold von Ciiln und iustruirt diesen aufs Genaueste.
Und da wirklich auf der Zusammenkunft alle Fürsten sich durch
die schönen Worte, mit denen die Könige die Zustimmung der
Kurfürsten zu gewinnen trachten, täuschen lassen und zu
stimmen, da erhobt sich der Cölner zu der Erklärung, dass er
und der Erzbischof Boemund von Trier der Minderung der
Ehre und des Besitzstandes des Reichs nicht zustimmen, und
protestirt öffentlich gegen die aus Anlass der Ehe gemachte
Schenkung. Die andern Kurfürsten bestätigen mit ihrem Siegel
die Schenkung, die beiden Erzbischöfe aber verweigern Zu
stimmung und Besiegelung. 1
1 Geata Trevirorum edid. Wyttenbaeh et Müller 11, 170 ff.: Anno
domini 1299 exoraus est senno intev priucipes Alemanniae super matri-
rnonio contrahendo inter primogenitum filium ltomani regia Alberti et
sororem Philipp! regis Franciae, hac conditione adieeta, quod regnum de
Arelat dotalitio iure propter nuptias cedere deberet, dicto filio regis Ale
manniae et suis liercdibus in perpetuum pleno iure. Quod regnum Arc-
latense reges Franciae iam dudum oocupaverant violenter a tempore
dopositionis Frederici imperatoris: nam ad ipsum imperium immediate
Die Idee des deutschen Erbreiclis und die ersten Habsburger.
705
Die Chronik cles Benedictinerklosters St. Peter zu Erfurt
erzählt von der Opposition des Erzbischofs von Mainz bei
Gelegenheit der Zusammenkunft Albrechts mit dem Franzosen.
Nach ihrem Bericht ermahnt der französische König Albrecht,
dass er die Kurfürsten bewegen möge, seinen Sohn zum König
zu wählen, dass er selbst aber nach Rom ziehe, um vom Papst
die Kaiserwürde zu erlangen. Dagegen erhob sich der Erz
bischof von Mainz mit der Erklärung, er werde niemals zu
stimmen, dass die Zügel des römischen Reichs auf eines
Lebenden Erben übertragen würden. König Albrecht, darüber
erzürnt, bestritt für alle seine Begleiter die ihnen erwachsenen
Unkosten, nur für den Erzbischof von Mainz nicht. 1
spectare dinoseitur pleno iure, et arcliicancellatus dignitas ad archi-
episcopum Trevirensem dinoseitur pertinere. Convocatis autem principibus
Alemanniae et baronibus Franciae ad diem certum apud villam, quae
Fois dicitur, iuxta Tullum; dietisque regibus ibidem convenientibus cum
maximo apparatu, ex parte dictorum regum factum est verbum ad principes
memoratos, quod ipsi super bis sponsalitiis donis consensum liberum
adhiberent, et haee suis literis et sigillis communirent publice; asserentes
quod ex hoc posset uuiverso orbi pax et utilitas provenire.
Sed lieu! maxime quaerentes quao sua sunt non quae Jesu Christi,
ad demembrationem imperii avide aspirabaut, et sub mente tacita Iatebat
anguis Inabens aconita — es folgt eine überschwängliche Schilderung,
wie Boemund den schmählichen Plan einer demembratio imperii durch
schaut, und zu vereiteln trachtet, und weil eine Krankheit ihn an dem
Besuch der Zusammenkunft hindert, den Erzbischof von Cöln dazu an
leitet, der dann demgemäss handelt. Zum Schluss heisst es:
Totus orbis non immerito in admirationem ducitur, quod ubi
promovendus est lionor, et iniuria pfopulsanda, apud eos qui tenerentur
et deberent pro culmine imperii se murum defensionis opponere, ab insur-
gentibus ex adverso, ipsis scieutibus et procurantibus, contrarium patiatur.
1 Chron. Sanpetrinum ed. Stiibel, Gesell.-Quellen der Prov. Sachsen I,
140: Es heisst hier nach einer ausführlichen Erzählung der Zusammen
kunft: Sed heu! extrema gaudii luctus occupat. Nam rex Francie regem
Romanorum hortatur, ut electorcs regni induceret, quatenus filium suura
in regem eligerent, et ipse Romain pergeret pro imperiali benedictione
ab apostolico expetonda, Sed Moguutiuus, qui tune aderat, hoc reclamavit
dic-ens, se numquam assensurum ut regni Romani gubcrnacula in alieuius
viventis heredes transferentur. Rex Romanorum bis commotus omnibus
nobilibus qui secum venerant, redemit sua pig-nora obligata, solius archi-
episcopi pigiioribus non redemptis. Moguntinus autem, quamvis cum
peiyiria suorum, redemit sua pignora obligata. Das letztere, es anders
motivirend, erzählt in seinem vielfach ungenauen Bericht, von der
70G
Bus son.
Alle diese Berichte sind wenig befriedigend, auch alle,
mit Ausnahme etwa der Nachricht der österreichischen Chronik,
mehr oder weniger ungenau. Der steyerische Reimchronist lässt
irrig den Erzbischof von Trier an der Zusammenkunft theil-
nehmen, während dieser zur selben Zeit auf dem Krankenlager
war, das am 9. December, während die beiden Herrscher zu
sammen verweilten, sein Sterbebett wurde. 1 Dass er den Erz
bischof von Mainz als Kanzler des arelatischen Reichs einfülirt
und sich wegen Frankreichs Uebergriffe gegen dasselbe be :
klagen lässt, wurde bereits bemerkt. Der Reimchronist beruft
sich bei seiner sehr detaillirten Schilderung des Festprunks
bei der Zusammenkunft, namentlich dafür, dass die Deutschen
die Wälschen an Pracht überboten hätten, auf die Mittheilung
der ,groyeraer, die sich nennen lautfarer - — aus ähnlicher
zweifelhafter Quelle dürfte er auch seine dunkle Kunde vom
,Reich Arelat', und dass dieses ein Gegenstand kurfürstlicher
Sorgen gewesen, geschöpft haben. Die Nachrichten der Sanct
Peterschronik und die der Trierer Chronik* sind schlechterdings
unvereinbar. 3 Nach der ersteren verlangt der französische
König, Albrecht möge um die Kaiserkrone nach Rom ziehen
und die Kurfürsten bewegen, seinen Sohn zum König zu
wählen — die Nachricht klingt befremdlich, wenn man das
Verhältniss beider Könige zu Papst Bonifacius VIII. sich ver
gegenwärtigt. Gegen diesen Plan erhebt der Erzbischof von
Mainz seine Opposition. Nach der Trierer Bisthumschronik ver
langt dagegen der Franzose für seinen künftigen Schwager und
dessen Erben das Reich Arelat, und dagegen opponirt Boemund
von Trier, und auf seine Anregung Wicbold von Cöln. Von
Zusammenkunft, an der auch er fälschlich den Erzbischof von Trier theil-
nehmen lässt, und von der Ehe Biancas und ihrem bald erfolgten Tod
Johannes Vietoriensis, Böhmer Pont. I, 841: Moguntinus presul cum
rege labores habitos et expensas quingentarum marcarum argenti summam
petiit restaurari. liege non habente, quod tarn prompte redderet, sed
promissa solvendi faciens (statt faciente) pontifex indignatür; cornumque
gerens venaticum et capsellam quam in latere deferebat percutiens, multos
in ea reges, asseruit, contineri.
1 Denselben Irrtlmm begeht — s. oben — Johann von Victring.
2 Pez III, 647 Cap. 698.
3 Das übersieht gänzlich Kopp Reichsgeschichte III, 2 S. 50, iqdem er
beide geradezu mit einander combinirt.
I
Die Idee des deutschen Erbreichß und die orsten Habsburger. 707
englischer Seite war wirklich einst bei den Verhandlungen
über eine Verschwägerung mit den Habsburgern beides zu
sammen verlangt worden — der für die englische Prinzessin
in Aussicht genommene Gemahl sollte römischer König werden
und das arelatische Reich erhalten. 1 Dem englischen Interesse
•entsprach das ja durchaus. Ganz anders aber lag die Sache
für Frankreich. Das Arelat war eine langersehnte Beute, schon
hatte die französische Annexionspolitik tüchtige Stücke von
demselben abgerissen, das Ganze blieb ihr Ziel. Ihm näher zu
kommen konnte man auf französischer Seite glauben, wenn,
wie der Trierer berichtet, der deutsche Prinz, der sich mit
dem Hause Valois verschwägern sollte, für sich und seine Nach
kommen das Arelat als Apanage erhielt. Unmöglich aber kann
der französische König gleichzeitig gewünscht haben, dass
dieser selbe Prinz auch die römische Königskrone erwerbe —
das hätte ja die Aussichten Frankreichs aufs Arelat wieder in
die weite Ferne gerückt.
Wir bleiben wieder lediglich auf Vermuthungen ange
wiesen. Dass an eine Transaction mit dem arelatischen Reich
bei den Verhandlungen der beiden Könige wirklich ernstlich
gedacht worden, wird man annehmen müssen, besonders des
halb, weil ausser der Nachricht der Trierer Chronik doch auch
der Bericht des steierischen Reimchronisten zeigt, dass auch
diesem wohl etwas darauf Bezügliches zu Ohren gekommen
ist. Die Angaben der Trierer Chronik dürften im Wesentlichen
wohl das Richtige bieten.
Aber wie steht es nun mit der Nachricht der Erfurter
St. Peterschronik? Dass auch ihr etwas Wahres zu Grunde
liegt., muss man annehmen nach einer uns von dem wolil-
eingeweihten Staatsmann Philipps des Schönen, Pierre Dubois,
erhaltenen Notiz, dass König Philipp Albrecht bei der Zu
sammenkunft seinen Beistand dafür versprochen habe, die
deutsche Krone im Hause Habsburg erblich zu
machen.' 2 Ein anderer französischer Zeitgenosse tlieilt mit,
die ,deutschen Pairs' hätten, wie es heisse, ihre Zustimmung
1 S. oben S. 659.
2 Boutaric, La France sous Philippe le Bol S. 399.
Sitznngsber. d. phil.-hist. 01. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
46
708
Hu sso n.
dazu gegeben, dass künftig das deutsche Königreich an die
Erben des neuvermählten Paares kommen solle. 1
Diese französischen Nachrichten bringen doch einiger-
massen Klarheit in die Sache und uns auf wohlbekanntes
Gebiet. Ich halte die Vermuthung für durchaus nicht gewagt,
dass es sich bei diesen unvollkommen überlieferten Actionen
der beiden Herrscher um den alten Plan gehandelt hat, um
den Preis des Arelats in Deutschland die Erblichkeit der Krone
herzustellen, den Albrecht mit Unterstützung Frankreichs durch
zuführen trachtete, wie es Rudolf früher mit Hilfe der Curie
und der sicilischen Anjous versucht hatte. Das Nähere muss
auch hier natürlich unentschieden bleiben. Vielleicht — und
damit wäre den beiden, wie oben ausgeführt, anscheinend sich
ausschliessenden Nachrichten des Trierer und Erfurter Chronisten
gleichmässig Genüge gethan — hat Philipp für seinen künftigen
Schwager und seine Erben wirklich zunächst das Arelat ver
langt, mit der Clausel, dass, wenn die Erblichkeit der Krone im
Hause Habsburg gesichert sei, ihm das Arelat abgetreten werde.
Bei dieser Annahme erhalten die patriotischen Beklem
mungen, zu denen nach der steyerischen Reimchronik wie nach
dem Trierer Berichterstatter geistliche Kurfürsten sich in
Sachen der halbvergessenen Hoheit des römischen Reichs über
das Arelat erschwungen haben, ihre sehr natürliche Erklärung.
Man war patriotisch für das Reich und opponirte der Demem-
bratio imperii durch Abtrennung des Arelat, weil man die
andere Seite der Sache fürchtete, die drohende Vererbung der
Krone im Hause Habsburg, gegen die nach der St. Peterschronik
der Mainzer geeifert hat. Die ganze Färbung der Darstellung
des steyerischen Reimchronisten dürfte so wohl die von kur-
1 Excerpta e memoriali historiarum Johannis a sancto Victore: Bouquet
XXI, (!35: In aostate sequenti (dazu vgl. die Note des Herausgebers)
Rudulphus filius dueis Austriae et regis Aleirianniae Alberti primogenitus
de eonsensu patris praelatoruraque Alemanniae et baronum consilio
pariter et Francoruin, duxit uxorem Blancbam, filiam Mariae quondam
reginae sororem scilicet regis ex patre; in quorum nuptiis Parisius factum
est gaudium et exultatio celebris et festiva. Ob hoc enim matrimonium
facta est amieabilis eonfoederatio Alemannorum cum Francis, paresque
Alemanniae ut dicitur consenserunt ad baeredes ipsorum de eetero regnum
Alemanniae pervenire. Der Verfasser schrieb den voraufgehenden Tractat
de divisione regnorum 1308, die Chronik bricht 1322 unvollendet ab.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
709
fürstlicher Seite vertretene Auffassung zum Ausdruck bringen.
Um aber nicht ungerecht gegen die Kurfürsten zu sein, muss
man daran erinnern, dass Frankreich für seine guten Dienste
von Albrecht vielleicht auch noch mehr verlangt hat als das
Arelat. Französische Zeitgenossen haben auch verzeichnet, dass
Albrecht mit Zustimmung der Prälaten und Grossen Deutsch
lands auf der Zusammenkunft zu Quatrevaux Frankreich anstatt
der Maas den Rhein als Grenze bewilligt habe 1 — als That-
sache gemeldet, ein Irrthum, aber wohl ein guter Fingerzeig,
wohin die frommen Wünsche Frankreichs zielten.
Die geistlichen Kurfürsten haben ihre Opposition sehr
radical gemacht, sie haben von Anfang an allen Abmachungen
zwischen Albrecht und Philipp, auch den relativ unschuldigen
Präliminarien für die Heirat ihre Zustimmung verweigert, um
dadurch allen weiteren Consequenzen vorzubeugen.
Alle die zeitgenössischen Berichterstatter, deren Nach
richten ich im Vorigen anzog, bringen in unmittelbarer Ver
bindung mit diesen zu Quatrevaux zwischen Albrecht und einigen
der Kurfürsten entstandenen Misshelligkeiten den Ausbruch
des offenen Kampfes zwischen dem König und den rheinischen
Kurfürsten. 2 Das ist kaum richtig; gerade der Erzbischof von
Mainz, der uns als der schroffste Wortführer gegen den König
geschildert wird, hat noch lange nach der Zusammenkunft von
Toul seine Beziehungen zu Albrecht nicht abgebrochen. 3 Aber
in dem Irrtlmm der Geschichtschreiber liegt doch auch ein gut
Theil Wahrheit. Denn dass in der Kurfürstenfehde, in der
Albrecht mit einer Energie, deren man das geschwächte deutsche
Königthum gar nicht mehr hätte fähig halten sollen, im Hand
umdrehen, besonders Dank seiner klugen Benutzung des
1 Continuatio chronici Girardi de Fracheto Bouquet, XXI, 17: Albertus
• rex Romanorum et Philippus rex Franciae circa adventura domini apud
Vallem-Coloris insimul congregati antiqua utriusque regni foedera ad
invieem conflrmarunt; ubi annuentibus Alberto, baronibus et praelatis
regni Theutonici concessum'est, quod regnum Franciae, quod soluinmodo
usque ad Mosam fluvium illis in partibus se extendit, de cetero nsque
ad Rethnum fluvium potestatis suae terminos dilataret. S. auch Boutaric
a. a. 0. S. 399.
2 So Ottokar von Steyer Pez III, 662 cap. 710. Chronicon Sanpetrinum
a. a. O. S. 111. Continuatio Viiulobonensis M. G. Ser. IX, 721.
3 Noch am 7. Juli 1300 bezeugt er Albrechts Urkunde. Regg. Nr. 299.
46*
710
Bus son.
städtischen Elements, die übermüthigen rheinischen Kurfürsten
niederbeugte, dass hier der Gegensatz zwischen dem König
thum, das noch eben die absolute Wahlfreiheit zu Gunsten der
Erblichkeit zu beseitigen gestrebt hatte, und den Vertretern
eben dieser freien Wahl zum Ausdruck gekommen ist, das
möchte wohl nicht in Zweifel zu ziehen sein!
Noch einmal taucht dann eine Spur des alten Planes
unter Albrecht auf. Mathias von Neuenburg 1 berichtet, Albrecht
habe des Papstes Wunsch, sich gegen den König von Frank
reich zu wenden, nur unter der Bedingung erfüllen zu wollen
erklärt, dass ihm und seinen Erben das Reich und das
Kaiserthum durch den päpstlichen Stuhl bestätigt werde;
unter dieser Bedingung wolle er den Franzosen entweder aus
seinem Reiche vertreiben oder selbst bei dem Versuch unter
gehen. Aufs Ungewisse hin habe nämlich Albrecht einer
solchen Gefahr, vielleicht zum Verderben seiner Nachkommen,
sich nicht aussetzen wollen. Lange sei darüber verhandelt,
aber schliesslich nichts aus der Sache geworden. 2
Ein Blick auf die zwischen Bonifaz VIII. und Albrecht
geführten Verhandlungen wird uns vielleicht für die Beur-
theilung des Werthes jener Nachricht Anhaltspunkte geben.
Bonifacius VIII. suchte von Albrecht etwas zu erlangen, was
wohl schon andere Päpste vor ihm gewünscht hatten, indem
er mit der Forderung an ihn herantrat, Toscana der Kirche
1 Auf die betreffende Stelle hat im Zusammenhang mit den unter Rudolf
verfolgten Plänen, nämlich zu dem früher erwähnten Willebrief des Kur
fürsten von Sachsen zur Uebertragung des Arelat an den Anjou, schon
hingewiesen: Ficker Reichsarchiv zu Pisa S. A. S. 35 Anm.
2 Mathias Niiwenburgensis Font. IV, 170: Quem (Albrecht) Bonifacius
papa diu odio persequens, et lese maiestatis crimine reum dicens, tandem
similiter eum in odium regis Francie approbavit. Quem Albertum cum
papa contra regem Francie incitaret, ille: se hoc non facturum, nisi
sibi et heredibus suis regnum et imperium confirmaretur
per sedem, respondit. Quod si sibi fieret, aut se Francum expulsurum
de regno, aut se per hoc moriturum pro'misit. Noluit enim in heredum
destructionem se tanto periculo exponere pro incerto. De quo cum multum
traetaretur per sedem, tandem in contrarium resedit Consilium. Recenserunt.
enim, quantum a tempore promocionis Rudolfi patris sui, illa fuerit pro-
genies exaltata in servitutem redigi se timentes. Dixit enim papa: Non
fiet vivente ista Jesabel, denotans Elyzabeth, que ex matre soror extitit
Con radini.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
711
abzutreten. Durchzusetzen hoffte er sie, indem er von ihrer
Erfüllung- Albrechts Anerkennung abhängig machte.
Ein Brief des Papstes vom 13. Mai 1300 hat sich, zur
Absendung fix und fertig-, erhalten, in dem er den Herzog von
Sachsen auffordert, zu einer etwaigen Vergabung Toscanas an
die Kirche durch Albreeht 1 seine Zustimmung zu geben, obwohl
das nach der von Bonifacius in demselben Brief entwickelten
Theorie eigentlich ganz überflüssig ist. Der Papst führt nämlich
aus, dass einst die Kirche das Kaiserthum von den Griechen
auf die Deutschen in der Person Karls des Grossen übertragen,
ebenso gewissen Fürsten das Recht verliehen habe, den
römischen König und künftigen Kaiser zu wählen, sowie dass
Alles, was das römische Reich an Ehre, Vorrang, Wiu-de und
Besitzstand hat, der Gnade, dem Wohlwollen und der Ver
leihung des apostolischen Stuhles entstamme. 2 Jene Uebeiv
tragung sei erfolgt besonders zu dem Zweck, dass die Kaiser
kräftige Vortheidiger der Kirche seien, während manche der
selben ganz im Gegentheil Verfolger der Kirche gewesen. Da
nun Einrichtungen, die einst zweckmässig waren, immer wieder
zurückgenommen werden könnten, falls sie sich im Verlauf der
Zeit als schädlich erwiesen, so habe er beschlossen zur Ehre
Gottes und zum Besten des Friedens der Christenheit und der
Ruhe der Kirche und ihrer Getreuen das Land Toscana, das,
den Besitzungen der Kirche benachbart, durch die inneren
Unruhen, die in ihm herrschen, auch diese mit ähnlichen
Gefahren bedrohe, von dem aus auch die Kirche vielfach
durch die Kaiser geschädigt sei, wieder zurückzunehmen in
den Besitz der Kirche, durch deren Autorität es früher, wie
1 Magnificus princeps Albertus, dux illustris, natus clare meraorie Eodulfi
Komauorum regis, . . nunc in statu in quo est vel quovis in futurum
statu fuerit.
2 Apostolica sedes . . Romanum Imperium in persona magniiioi Caroli
transtulit in Germanos, iusque eligeudi Romanorum Regem, in imperatorem
postmodum promovendum, certis principibus ecclesiasticis et seeularibus
sedes ipsa eoncessit, et quiequid houoris, preminentie, dignitatis et Status
Imperium seu Regnum Romanorum habet, ab ipsius sedis gratia, benigni-
tate et eoncessione manauit, a qua Romanorum Imperatores, qui fuerunt
pro tempore, receperunt gladii potestatem ad laudem bonorum, uindictam
vero malefactorum u. s. w.
712
Busson.
ausgeführt, an das römische Reicli übertragen sei. 1 Dieser
Brief ist kaum abgesohickt worden, da das Original desselben
sich zu Rom befindet. 2 Dass aber dem König wirklich die
Zumuthung der Abtretung Toscanas gemacht, und dass ihm
sogar das Formular einer Abtretungsurkunde vom Papst über
mittelt worden ist, steht ausser Zweifel. Dasselbe hat sich
zweimal, in einer kürzeren und einer späteren etwas erweiterten
Fassung erhalten in einem aus der Kanzlei Albrechts stam
menden Formelbuch, 3 und, wieder etwas abweichend, in dem
Conceptbuch des Zeitgenossen Rudolf Losse, eines trierschen
Beamten. 4 Dies Formular deckt sich vielfach mit den Aus
führungen in dom Brief an den Sachsen, weicht aber auch
wieder in wichtigen Punkten von demselben ab. Die Deduction
über die Translation des Reiches von den Griechen auf die
Deutschen, von der päpstlichen Einsetzung der Kurfürsten, die
Behauptung, dass Alles, was das Reich besitzt, päpstlicher
Gnade und Verleihung entstammt, findet sich hier wie da. 6
Dagegen fehlt liier die in dem Brief an den Sachsen gemachte
Schlussfolgerung, dass es nach dem Dargelegten dem Papst au
1 Revocare ad ius et proprietatem ecclesie memorate euius auetoritate ut
preinittitur in Komanum Imperium noscitur fuisse translata. Dann heisst
es am Schluss: Et licet ad revocationem huiusmodi faciendam sufficiat
auctoritas dicte sedis, a qua quiequid habet imperium sumpsit exordium,
impresentiarum tarnen prcelegimus experiri nobilitatis tue prömptitudinem
ad nos et ecclesiam sepedict-am . . rogantes et hortantes . . approbare
studeas: Urkunde vom 13. Mai 1300 ex orig. Kopp Reichsgeschichte III,
1 S. 313 Nr. 29, nach seinem Druck Ficker Forschungen IV, 508
Nr. 500, und ex. orig., aber schlechter, Th einer Cod. dipl. I, 371.
2 Kopp a. a. O. III, 2 S. 75 n. 3, Ficker a. a. O. II, 462.
3 Chmel Formelbuch Albrechts S. 326.
4 Böhmer Acta imperii S. 732 Anm. zu Nr. 1039, abgedruckt mit Er
gänzungen aus dem weiteren Text im Formelbuch Albrechts bei Ficker
Forschungen IV, 506 Nr. 499. Die Angaben bei Chmel a. a. O. über
die Abweichungen der beiden Texte des Formelbuches lassen an Klarheit
zu wünschen übrig — vgl. Ficker zu dem Abdruck des Losse’schen
Textes. Die am Anfang des letzteren von einer anderen gleichzeitigen
Hand zugefügten Worte: Papa Bonifacius volebat sibi dari totam Tusciam
bestätigen, dass wir es mit einem blossen Entwurf zu thun haben —
s. Böhmer Reg. Bonif. VIII. Nr. 295.
5 Die Abweichungen von der oben S. 711, n. 2 wörtlich mitgetheilten
Stelle des Briefes an den Sachsen sind ganz unbedeutend und neben
sächlich.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
713
und für sich zustehe, Toscana wieder an die Kirche zurück
zunehmen. 1 Fraglich kann allenfalls nur sein, ob dies Formular
dem König gleich schon während der ersten Verhandlungen,
oder erst im Verlauf der später wieder aufgenommenen über
sendet ist. Dass aber die Forderung der Abtretung Toscanas,
abgesehen auch von dieser urkundlichen Formulirung, an den
König jedenfalls schon während der ersten Verhandlungen
im Jahre 1300 gestellt worden ist, lehrt die Erzählung
des Johann von Winterthur. Nach ihr - hätte der Papst dem
König, der sich damals zu Colmar befunden habe — hier
weilte Albrecht nachweislich Ende März 1300 3 — durch zwei
Minoriten das Ansinnen stellen lassen, ihm die Romagna, wie
Johann irrthümJich sagt, abzutreten. Der König aber habe nach
reiflicher Berathung dem Papst entgegnet, es stehe ihm nicht
zu, Reichsgut zu entfremden, es sei denn, der Papst biete ein
besseres oder gleichwcrthiges Gebiet zum Tausche an. 1 Der
Papst habe darauf nochmals dieselben Boten an den König
zurückgeschickt, nunmehr mit Drohungen, er werde ihm, wenn
er endgültig das Verlangte verweigere, die Anerkennung und
die Kaiserkrone vorenthalten, Albrecht aber darauf mit scharfen
Worten, namentlich mit einem bitteren Hinweis auf die Art
und Weise, wie Bonifaz zum Papstthum gelangt sei, entgegnet. 5
Wenn Johann berichtet, dass die Verhandlungen nur von Seite
des Papstes durch Boten, von Albrecht aber blos mündlich und
brieflich geführt seien, so ist dem gegenüber daran zu erinnern,
dass, wie uns anderweitig gemeldet wird, auch Albrecht in
diesem Jahre einen Boten nach Rom geschickt hat, ohne Zweifel
zu Verhandlungen in dieser Angelegenheit. 0 Auch kann es
fraglich erscheinen, ob gerade alle Einzelheiten in Johanns
Bericht Glauben verdienen. Darin aber hat er jedenfalls Recht,
1 Ficker Forschungen II, 463.
2 Johannes Vitoduranus ed. Wyss S. 44.
3 Ann. Colm. maior. a. a. 0. S. 225.
4 Dazu bemerkt Ficker a. a. O. II, 463: Ist das genau, so könnte er
an einen Austausch der Romagna gegen Tuscien gedacht haben.
5 Johannes Vitoduranus a. a. O. S. 45.
6 Diesen anderweitig nicht bekannten Umstand berichten die Arm. Colm.
maior. a. a. O. Ö. 225 zu 1300: Dominus Albertus rex misit dominum
Petrum episcopum Basiliensem, medicum, Romain ut negotia quedam
neeessaria procuraret.
714
Bubso n.
dass er in Albrechts Weigerung die Ursache sieht, wegen
welcher der Papst nun dem Könige das Recht auf das Reich
bestritten habe. Das Scheitern der Verhandlungen, das jeden
falls auch die Nichtabsendung jenes Briefes an den Sachsen
erklärt, 1 hat den Papst zu einer Aenderung seiner Haltung
Albrecht gegenüber bewogen. Bisher hatte er denselben aller
dings noch nicht anerkannt, jedoch auch nichts direct Feind
liches gegen ihn unternommen. Jetzt wird das anders, am
13. April 1301 ergeht an Albrecht die Aufforderung durch
Bonifaz, sich binnen sechs Monaten bei der Curie zu recht-
fertigen wegen seines Hochverraths gegen König Adolf, anderen
falls er ihn all’ seiner Rechte verlustig erklären würde.
Auch in den später wieder aufgenommenen Verhandlungen 2
hat Bonifacius VIII. seine Absichten auf Toscana, wo er in
zwischen nach jener unter Clemens IV. zuerst aufgestellten
Theorie, dass dem päpstlichen Stuhl bei Erledigung des Kaiser
thums obliege, im Zeitlichen für dasselbe zu sorgen, den Grafen
Karl von Valois zum Friedensschützer ernannte, 3 ohne Zweifel
festgehalton. Aber Albrecht bewies sich zäher als einst sein
Vater bezüglich der Romagna, Bonifacius hat ihm Toscana als
Preis für die Anerkennung nicht abzugewinnen vermocht.
Albrecht hat der ausgedehnten Vollmacht, die er seinen Ge
sandten, ihn dein Papst gegenüber zu verpflichten, ortheilte,
offenbar mit Rücksicht auf die ihm bekannten Gelüste des
Papstes die Clausei beigefügt, ,ohne Zerstückelung des Kaiser
reichs'. 1 Der Papst, allianzbedürftig wegen der Gestaltung
1 Dabei erinnere ich au das, was Ficker a. a. O. Ii, 463 n. 6, betont:
Es ist doch möglich, dass der Brief schon damals deshalb nicht ab-
geschickt wurde, weil man nachträglich fürchtete, damit zu weit zu gehen.
2 Ko pp a. a. 0. III, 2 S. 118 ff. Zn den urkundlichen Nachrichten
kommen besonders hinzu die verschiedenen Notizen in den Colmarer
Quellen: Ann. Colmar, maior. a. a. O. S. 226. 228 zu 1302, S. 220 zu
1303, Chron. Colmar, a. a. O. S. 269 zu 1302 und 1303.
3 Kopp a. a. O. III, 2 S. 120 n. 4. Dass Bonifacius liier sich auf dem
Standpunkt Clemens IV. und nicht auf dem seiner eigenen in dem Brief
an den Sachsen entwickelten Theorie befindet, zeigt namentlich die Valois
vorgeschriebene Bedingung, dass er das Amt niederzulegen habe, wenn
es einen von der römischen Kirche anerkannten Kaiser oder König geben
werde. Vgl. Ficker a. a. O. II, 463.
4 Urkunde vom 27. März 1302: Kopp a. a. O. III, 1 S. 318 Nr. 33.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
715
seiner Beziehungen zu Frankreich, hat sich schliesslich mit
einem halben Erfolg begnügen müssen, mit dem Versprechen
Albrechts, keinen Statthalter in die Lombardei und nach Toscana
ohne Willen und Zustimmung des päpstlichen Stuhles in den
nächsten fünf Jahren zu schicken, und auch später nur einen
dem h. Stidd ergebenen und unverdächtigen. 1 Jener vorsorg
lich von Rom übersendete Entwurf der Schenkungsurkunde ist
Entwurf geblieben.
Ich habe auf diesen Blättern schon so viel vermuthet,
dass am Ende noch eine Vermüthung passiren mag. Hat
Albrecht Toscana nur deshalb nicht abgetreten, weil ihm der
dafür von Bonifaz gebotene Preis, seine Anerkennung als
König, nicht hoch genug war — hat er auch hier das im
Auge gehabt, was er nach Mathias von Neuenburg vom Papste
begehrte als Gegenleistung für actives Vorgehen gegen Frank
reich, nämlich die Sicherung der Krone für sein Haus, die
Herstellung der Erblichkeit derselben? Man kann darauf hin-
weisen, dass in der Zusicherung Albrechts über die Entsendung
von Vicaren nicht blos von Toscana, sondern auch von der
Lombardei die Rede ist. Das erinnert an die einst von Rudolf
und Nicolaus III. betriebenen Pläne, wo eine Hauptbedingung
für die Erblichkeit der Krone Verzicht auf die deutsche Herr
schaft in Italien überhaupt gewesen war, an Pläne, die Boni-
facius VIII. aus seiner früheren Thätigkeit an der Curie be
kannt waren. Ich glaube diese Zusage Albrechts als ein Provi
sorium ansehen zu dürfen, abgeschlossen, um etwa später weiter
verhandeln zu können. Ich muss für diese Vermuthung erinnern
an jene andere in derselben Urkunde gegebene, anscheinend
so unwürdige Zusicherung Albrechts, dass er, zur Beseitigung
jeden Verdachtes, soweit solcher entstände aus dem Umstande,
dass seine Gemahlin Elisabeth und Conradin von einer Mutter
abstammten, weder selbst noch durch andere die Wahl eines
seiner Söhne zum römischen König oder Kaiser bewirken
werde, es sei denn, dass vorher der apostolische Stuhl dazu
Ermächtigung gegeben. Beide Zusagen zusammen scheinen für
meine Vermuthung zu sprechen, dass durch diese Urkunde
1 Urkunde Albrechts vom 17. Juli 1303: Kupp a. a. O. III. 1 S. 331 Nr. 43.
Th ein er Cod. dipl. I, 389.
716
Bussen.
nicht sowohl Definitives geschaffen, als vielmehr weiteren Ver
einbarungen, zu denen man noch nicht zu gelangen vermochte,
die Bahn' offen gehalten werden sollte. Unter dieser Voraus
setzung würde auch die andere Erklärung- Albreehts, deren
unterwürfige Sprache so oft Anstoss erregt hat, ein anderes
Ansehen gewinnen. In dieser Urkunde, deren Formular wie
für alle seine anderen Erklärungen dem König aus Rom ge
schickt war, 1 versichert Albrecht die Kirche seiner tiefen Er
gebenheit und seines Schutzes, bestätigt alle Schenkungen seines
Vaters Rudolf und seiner übrigen Vorgänger am Reich, und
erkennt ausserdem feierlich an, dass der päpstliche Stuhl das
römische Kaiserthum von den Griechen auf die Deutschen
übertragen, ebenso das Recht, den römischen König und künf
tigen Kaiser zu wählen, gewissen Fürsten verliehen habe, —
aber es fehlt die Anerkennung jener weitgehenden Theorie,
die Bonifacius VIII. in seinem Brief an den Sachsen wie in
dem Formular der Abtretungsurkunde aufgestellt hatte, dass
Alles, was das römische Reich an Ehre, Ansehen und Besitz
hat, von der Kirche stamme. 2 Dass Albrecht bereitwillig die
beiden speciellen Behauptungen von der Uebertragung des
Reichs und der päpstlichen Einsetzung des Kurcollegs an
erkennt, die ihm früher zugemuthete allgemeine Anerkennung
aber vermieden hat, ist gewiss höchst beachtenswerte Ich
muss an meine früher aufgestellte Vermuthung erinnern, dass
man in Rom die Lehre von der päpstlichen Einsetzung der
Kurfürsten aufgestellt habe besonders wegen der Schlussfolge,
die sie zuliess, dass nämlich der, welcher die Kurfürsten ein
gesetzt, auch befugt sei, ihr Recht wieder aufzuheben. 3 Ich
meine, auch Albrecht wird, wenn er diese Theorie anerkannte,
auch wohl besonders die Consequenzen im Auge gehabt haben,
die sich aus ihr ziehen Hessen. Bonifacius VIII. aber hat
wirklich, ganz abgesehen von den Deductionen in dem Brief
an den Sachsen, schon praktische Consequenzen aus derselben
gezogen, da er in der Urkunde, durch die er Albrecht als
römischen König anerkannte, jeglichen Mangel ergänzt, der
1 Kopp a. a. O. III, 2 S. 126 n. 4.
2 In dem sonst mit dem oben S. 711 n. 2 angeführten übereinstimmenden
Satz dieser Urkunde fehlt der Passus et quiequid—manavit.
3 Oben S. 673 und n. 4.
Die Idee des deutschen Erhreichs und die ersten Habsburger.
717
etwa wegen der Art und Weise, oder in Bezug auf seine und
seiner Wähler Person bei der Wahl, Krönung und Reichs
verwaltung platzgegriffen haben sollte. 1 So hätte der Papst
die Anerkennung dieser Punkte nach vorherigem Einverständ-
niss mit Albrecht vorgeschrieben, und Albrecht sie gegeben,
beide mit Rücksicht auf weitere, vorläufig vertagte, aber zur
Wiederaufnahme bei gelegener Zeit im Auge behaltene Actionen,
bei denen für Abtretung Toscanas, vielleicht Verzicht auf die
Herrschaft in Italien überhaupt, vielleicht auch noch thätiges
Eingreifen gegen Frankreich Albrecht die Herstellung des
deutschen Erbreichs als Preis hätte zu Theil werden sollen.
Für die nach dieser Hypothese vom Papst und König vorläufig
zu späterer Wiederverhandlung vertagten Pläne wäre dann der
bald erfolgte Tod Bonifacius VIII. ähnlich verhängnissvoll ge
worden, wie einst der unzeitige Heimgang Nicolaus III. Auch
Albrecht selbst wurde dann bekanntlich nach ganz anderer
Richtung vollständig in Anspruch genommen.
Immer wieder muss man es beklagen, dass uns über diese
von den beiden ersten habsburgischen Königen gemachten
Anstrengungen für die Herstellung der Erblichkeit des Reichs
nur so überaus dürftige, nirgends volle Klarheit gewährende
Spuren erhalten sind. Hätten wir für diese grosse politische
Action, die ganz in Zweifel zu ziehen hoffentlich nach meinen
Ausführungen, wie viel auch im Einzelnen dunkel bleiben mag,
unzulässig erscheinen wird, genauere Nachrichten, manche
Seiten der europäischen Geschichte und Politik in dieser Zeit
würden uns gewiss in ganz neuem Lichte entgegentreten. Für
die deutsche Geschichte aber ergibt sich meiner Ansicht nach
auch aus dem dürftigen Material, das uns zu Gebote steht, als
der dramatische Gegensatz, der sie belebt, der Kampf des
Königthums um die Erblichkeit der Krone gegen das auf gewalt
samem, revolutionärem Wege durchgesetzte Princip der absolut
1 Te in specialem filium nostrum recipimus et ecclesie memorate, ac in
regem Romanum assumimus in imperatorem auctore domino promovendum
.... supplentes omnem defectum, si quis aut ratione forme aut ratione
tue vel tuorum electorum personarum seu ex quavis alia ratione vel causa
sive quocumque modo in huiusmodi tua electione, coronatione ae ad-
ministratione fuisse noscatur: Urkunde vom 30. April 1303: Kopp a. a. O.
III, 1 S. 319 Nr. 34 a.
718
1’. usson.
freien Wahl und seine Träger, die Kurfürsten. Noch ist dieser
Kampf für das Königthum nicht ohne Aussicht, noch übt das
Kurcollegium seine Macht, ohne dass derselben eine formelle,
gesetzliche Grundlage gegeben wäre.
Als Albrecht unter den Händen der Meuchelmörder ge
fallen, hat zunächst das Haus Valois für sich nach der Kaiser
krone gestrebt. Das war nun bereits die Kegel, das war, nach
dem der erste Versuch vor Rudolfs Erhebung misslungen war,
wieder versucht vor der Wahl Albrechts, 1 abermals ohne
Erfolg. Jetzt, im Jahre 1308, trat wieder der französische
Publicist Dubois mit einem Memoire hervor, das wahrscheinlich
Philipp dem Schönen aus Anlass der Erledigung des deutschen
Thrones überreicht wurde. Sein Vorschlag ging dahin, der
König solle sich und seinen Erben das Kaiserthum verschaffen
mit Hilfe Jqs Papstes, der die Kurfürsten bewegen solle, gegen
bestimmte Entschädigungen ihres Wahlrechts sich zu begeben.
Schlimmsten Falls aber möge der Papst das Recht der Kur
fürsten suspendiren, und selbst den Kaiser ernennen, da es
nicht an Präcedenzfällen mangle, dass die Curie aus eigener
Machtvollkommenheit Fürsten zu Königen in Deutschland be
stellt habe. 2 Es bedarf keiner weiteren Hervorhebung, wie
sehr dies von dem französischen Staatsmann vorgeschlagene
Stratagem den Plänen entspricht, die nach unserer Darlegung
früher Rudolf, Nicolaus III. und Heinrich von Isny, dann
wieder Albrecht und Bonifacius VIII. betrieben haben, und
meiner Vermuthung über den Zweck, den man mit der An
erkennung der Theorie vom päpstlichen Ursprung des Kurrechts
damals verfolgte, zur Bestätigung gereicht. Philipp der Schöne
ist auf Dubois’ kühnen Plan nicht eingegaugen, hat es vielmehr
versucht, durch Verhandlungen mit den Kurfürsten unter Bei
hülfe des Papstes bei denselben seinem Bruder Karl von Valois
die deutsche Krone zu verschaffen. Die französischen Be
mühungen ' hatten übrigens von Anfang an wenig Aussicht. Ein
König aus dem französischen Hause, das, hätten dieselben
1 Boutaric a. a. O. S. 413. G. Villani lib. VIII cap. 62.
2 Nach den mir leider nicht zugänglichen Notices et extraits de la
Bibliotheque Nationale publies par l’Academie des Inscriptions tome XXII,
Heidemann Forsch, z. d. G. XI, 48, Thomas Die Königswahl des
Grafen Heinrich von Luxemburg S. 6.
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
719
Erfolg gehabt, in Frankreich, Italien, Ungarn und Deutschland
geherrscht hätte, musste von vornherein den Kurfürsten un
bequem erscheinen. So sind sie denn wirklich gescheitert. 1
Die bevorstehende Neuwahl hatte den Kurfürsten schwere
Sorgen gemacht. Dreimal nacheinander hatten sie sich in den von
ihnen auf den Thron erhobenen Männern getäuscht. Keiner der
selben, nicht einmal der von Haus aus so ohnmächtige Nassauer
hatte sich zu einem blossen Werkzeug ihrer Politik hergeben
wollen, Albrecht vollends hatte ihnen nachdrücklich gezeigt,
wessen die Krone immer noch fähig sei, wenn nur der Träger
tüchtig. Nach den Erfahrungen, die sie mit Albrecht gemacht
hatten, scheint von Anfang an bei den Kurfürsten, namentlich
den geistlichen, der Entschluss festgestanden zu haben, keinen
Habsburger zu wählen. Und eben weil sie wohl von diesem
Entschluss unterrichtet gewesen sind, haben die Herzoge von
Oesterreich gar nichts gethan, um einem aus ihrem Hause die
Krone zu verschaffen. Die Entscheidung führten durch ihre
Rührigkeit und Energie die geistlichen Kurfürsten herbei. Die
Erhebung Heinrichs von Lützelburg war ein trauriger Sieg,
den das Princip der freien Wahl nach den vergeblichen Ver
suchen der ersten Habsburger, die Erblichkeit der Krone zur
Geltung zu bringen, davontrug. 2 Unter den Bedingungen, die
der Graf von Lützelburg auf sich nehmen musste, um die
Krone zu erlangen, ist besonders eine beachtenswerth; das
Versprechen nämlich, den Kurfürsten allen Schaden zu ersetzen,
den sie in ihrem Streit mit König Albrecht erlitten hatten.
Nicht die Höhe der dafür gegebenen Ansätze — für Cöln
45.000 Pfund kleiner Tournoscn, für Mainz gar 100.000 Mark
1 Heidemann a. a. O. Thomas a. a. O. Pü hl mann Forschungen
z. d. G. XVI, 35ß. Bezüglich der Haltung Clemens V. zu den fran
zösischen Plänen kann ich Heidemann’s Ansicht nicht theilen.
2 Es erscheint mir bemerkenswert!], dass derselbe französische Chronist,
Johannes a saneto Victore, der uns die Nachricht gab — s. oben S. 708 n. 1
— dass nach den Abmachungen von Quatrevaux das deutsche Reich
hätte erblich werden sollen, sagt: Bouquet XXI, 652: Alberto, regi
Alcmanniae, per electionem solitam successit Henricus, comes Lueem-
burgi, iuveuis sed strenuus in armis. Später heisst es dann zum Tode
Heinrichs VIT S. 658: Filius autem suus ad regnum Alemanniae fuisset
electus quia valens nisi videretur quod per suc.cessionem imperium
tractaretur.
720
Bus son.
Silber — macht diese Bedingung' zu einer so ganz besonders
unwürdigen, sondern das Princip, das in ihr zum Ausdruck
kommt. Erlitten hatten die Kurfürsten den zu vergütenden
Schaden, als sie in offener Rebellion gegen ihren königlichen
Herrn im Felde standen, dem neuen König wurde also nichts
Geringeres zugemuthet, als indirecte Missbilligung des kräftigen
Regiments, das Albrecht geführt, und eine Bürgschaft dafür,
dass er nicht in die Fussstapfen seines Vorgängers treten
werde. So kam ein Mann auf den Thron, von geringer Haus
macht, wie einst Adolf von Nassau, und von ganz anderer
persönlicher Anlage als die ersten Habsburger waren. Statt
die nüchterne, aufs nächste Bedürfniss gerichtete Politik Rudolfs
und Albrechts zu verfolgen, statt ihre Versuche wieder aufzu
nehmen, zuerst die wankenden Fundamente der deutschen
Königsgewalt zu befestigen, hat er, ganz befangen in dem
Traum, das alte, längst unmöglich gewordene Kaiserthum in
früherem Glanze wiederherstellen zu wollen, sein Hauptziel
erkannt in der Wiederaufrichtung der deutschen Herrschaft in
Italien, und ist in dem Streben nach diesem unerreichbaren
Ziel, unerreichbar, weil die unerlässlichsten Vorbedingungen
fehlen, gescheitert. Was Rudolf einst glücklich vermieden, hat
hier zu dem unausbleiblichen Misserfolg geführt. An die Tage
Rudolfs wird man unwillkürlich erinnert durch die vollständige
Analogie, die zwischen Clemens V. Politik und der Gregors X.
obwaltet. Denn Clemens V. ist ja zuerst nicht der principielle
Gegner Heinrich VII. gewesen, als welchen ihn die Florentiner
in eigenem Interesse hinzustellen liebten, er hat im Gegentheil
zunächst grosse Hoffnungen auf Heinrich gesetzt. Er glaubte
von der Wiederherstellung des Kaiserthums die grösste För
derung erwarten zu dürfen für sein Lieblingsproject, einen
allgemeinen Kreuzzug. Wie Gregor X. hat auch er übersehen,
dass ein Versuch zur Wiederaufrichtung der deutschen Herr
schaft in Italien nur dann Aussicht auf Erfolg habe, wenn zu
nächst die Macht, die die Könige Siciliens in Reichsitalien
auch jetzt wieder ausübten, beseitigt werde. Diese Unklarheit
hat der an sich gar nicht perfiden Politik Clemens V. etwas
so Schwankendes und Halbes gegeben, dass sie auf kaiserlicher
Seite mehrfach als hinterlistig und treulos angesehen werden
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
721
konnte. 1 An ähnliche Pläne, wie die ersten Habsburger sie
verfolgt, um die Erblichkeit des Reichs herzustellen, hat Hein
rich nicht gedacht, er war zu eingenommen von der Vorstellung
kaiserlicher Allmacht, um auf Aehnliches einzugehen, auch
wenn die Verhältnisse es ihm nahegelegt hätten. 2
Was die Habsburger nach Albrechts Tode gar nicht
versucht haben, nach Heinrichs Tode haben sie es gethan, das
Anrecht ihres Hauses auf die deutsche Krone geltend zu machen
sich bemüht. Anfangs schien es, als sollten sie Erfolg haben,
die Verhandlungen, die besonders der energische Leopold
führte, nahmen guten Verlauf. Schliesslich aber sind sie doch
gescheitert. Die Gegner hatten Anfangs den Sohn des ver
storbenen Kaisers, der die böhmische Königskrone trug, als
Candidaten. Als sie die Unmöglichkeit einsahen, seine Wahl
durchzusetzen, haben sie schliesslich ihrer negativen Parole
,keinen Habsburger' so viel Anhang gewonnen, dass die Doppel
wahl des Bayern Ludwigs und Friedrichs von Oesterreich das
Endergebniss war.
Es folgt nun in Deutschland eine Zeit, wo das schwache
Königthum in der Hand eines schwachen Herrschers wie Ludwig
neben dem Streit mit dem habsburgischen Gegner von Neuem
einen erbitterten Kampf mit dem Papstthum auszufechten
hat, und in diesem Kampf eine Stütze sucht an dem Col
legium der Kurfürsten. Gerade in diesen Kämpfen hat das Kur-
colleg seine Stellung so befestigt, dass seitdem Versuche zur
Umkehr zu den alten Verhältnissen, wie die ersten Habs
burger sie noch wagen konnten, wenig Aussicht zum Gelingen
1 Pöhlmann Der Römerzug Kaiser Heinrich VII, Göttingen 1875.
2 Es haben unter Vermittlung Clemens V. Verhandlungen stattgefunden
zwischen Heinrich VII. und Frankreich über die Abtretung des are-
latischen Reichs an letzteres, wenigstens hat nach Angabe des Mussatus
Frankreich die Forderung gestellt, aber wir wissen nichts über die
Heinrich VII. dafür etwa gebotene Compensation, s. Pöhlmann a. a. O.
S. 45, 40 ff. Robert von Neapel hat nacli dem Besitz Toseanas unter
dem Titel eines Reichsvicars getrachtet, zugleich verlangt, dass Heinrich
zum Reichsvicar in der Lombardei nur eine ihm genehme Persönlich
keit einsetze: ibid. S. 170 ff. Von ähnlichen Plänen wie unter Rudolf
und Albreeht verlautet nichts.
722
B uss o n.
hatten. 1 Während dieser Kämpfe haben die Kurfürsten, schein
bar aufrichtig eifernd für die Unabhängigkeit des deutschen
Königthums, thatsächlich aber mehr für das eigene Interesse
sorgend, die bekannten Erklärungen abgegeben gegen die Ein
mischungen der Curie in die Angelegenheiten der deutschen
Königswahl, in denen sie ihre besonderen Rechte wahrten und
in gewiss absichtsvollem Gegensatz zu jener bedeutungsvollen
Theorie von der päpstlichen Einsetzung des Kurfürstencollegs
den Ursprung ihres Rechts vom Reich behaupteten. 2
Gerade während der Verwirrungen dieser Regierung ist
die unheilvolle Entwickelung der deutschen Verhältnisse, gegen
welche die beiden ersten Habsburger vergeblich angekämpft
hatten, gegen die weiter zu kämpfen das habsburgische Haus
erst 1330 im Frieden von Hagenau definitiv aufgab, so fest
gewurzelt, dass der nächste allgemein anerkannte König,
Karl IV., auf jeden Versuch zu einem Kampf um die Her
stellung der Reichseinheit verzichtete, den faktisch eingetretenen
Uebergang des Reichs in einen Bundesstaat, namentlich aber
durch die goldene Bulle in vollem Umfang das Kurfürsten
collegium und die von ihm behaupteten und beanspruchten
Rechte anerkannte und so der Entwicklung der letzten hundert
Jahre die gesetzliche Sanction gab, die für die Folgezeit jeden
Versuch eines Zuriicklenkens in andere Bahnen endgiltig ab-
1 Ueber die verlüinguissvolle Bedeutung gerade der Regierung Ludwigs
des Bayern für die Gonsolidirung der traurigen Zustände im Reicli
s. Ficker Zur Geschichte des Kurverems zu Rense S. A. S. 3.
2 So besonders in der Erklärung von Lahnstein: Ficker Kurverein S. A.
S. 31 Nr. II: quod nos animadvertimus et perspeximus, quod quidem
Romanum imperium in suis honoribus, iuribus et votis, et etiam nos
principes elcctores in nostris honoribus, iuribus, eonsuetudinibus et liber-
tatibus, quas a prcnominato imperio habemus, nimis g-raviter in-
stantibus et retroactis temporibus invasi (et) infirmati fuimus et sunras.
Et sunras pro eommuni utilitate notoria tocius eliristianitatis et prefati
imperii ac nostri ac aliorum principum olectorum honore, iure, libertate et
consuetudine ad defendendum, tenendum, manutenendum unanimiter
coadunati, insuper in unum eonvcnimus, quod nos prefati imperii ac
nostri principatus honorem, quem ab imperio habemus, nominatim
in electione ipsius imperii in suis ac nostrorum principum elec-
torum iuribus libertatibus et eonsuetudinibus, prout ab antiquo in nos
tanquam in sacri imperii electores perventum et deductum existit, raanu-
tenere, defendere ac tueri volumus etc.
Die Idee deß deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
723
schnitt, zugleich aber auch die später wirklich, mindestens
factisch eingetretene Erblichkeit der Krone bedeutungslos
machte.
Excurs.
Die Abfassungszeit der Fortsetzung des Buches ,de regi-
mine principum 4 durch Ptolomiius von Lucca.
Mir erscheint unzutreffend, was Krüger a. a. 0. S. 55
über diese Frage bemerkt, auf Grund der Stellen de regimine
principum IV, 8 und III, 20. An letzterer heisst es in einer
Ausführung über die Analogien zwischen dem dominium im
periale und dem Regale et politicum: Primo enim considerata
electione. Sicut enim consules et dictatores, qui politice rege-
bant populum, assumebantur per viam electionis .... Item,
non semper de genere nobili, sed de obscuro .... Item alia
est comparatio, sive similitudo, quod ipsorum Dominium non
transit in posteros, unde statim ipso mortuo Dominium ex-
spirabat. Quantum autem ad ista duo, exemplum habemus
etiam modernis temporibus, in quibus electi sunt impera-
tores, videlicet Rudolphus simplex comes de Ausburg, quo
mortuo, assumptus est in imperatorem Adolphus de Anaxone,
quo occiso ab Alberto Nassoviae, Rudolphi filio, eodem modo
assumptus est. Hoc ergo generale est, nisi forte vel ipsorum
probitate contingeret ipsos assumi, vel ex gratia patris ipsorum,
ut de Arcadio et Honorio filiis antiquioris Theodosii contigit,
et similiter de Theodosio iuniore Honorii filio. Nam quia bene
rexerunt rem publicam, et imperialem aulam, meruerunt ut in
suo genere aliquo tempore perseveraret dominium. Es scheint
gewiss auf den ersten Blick ganz gerechtfertigt, wenn Krüger
a. a. 0. S. 56 es nach dieser Stelle als feststehend ansieht,
dass Ptolomäus nicht lange nach der Wahl Albrechts und noch
vor der Heinrichs VII. schrieb, ,denn sonst hätte er sicherlich
auch die letztere erwähnt/ Aber bei genauerer Prüfung des
Textes ergeben sich die Worte: Quantum autem — assumptus
est als offenbares Einschiebsel, durch welches der Zusammen
hang der Deduction in ungeschicktester Weise unterbrochen
wird. Mit Ausscheidung dieser in den Text gerathenen
Randnote wird der Zusammenhang vollständig hergestellt:
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVUI. Hd. III. Hft. 47
724
B U S 8 0 u.
das Nichtübergehen des dominium an die Nachkommen ist
das allgemein Gütige, — nur einzelne Ausnahmen finden statt.
Ich glaube daher, man wird diese Stelle für die Frage nach
der Abfassungszeit ganz bei Seite lassen müssen.
Die von Krüger angezogene Stelle IV, 8 lautet: Gallici
enim qui se transferunt in Siciliam, ad naturam applicantur
Siculorum: quod quidem apparet, quia ut narrant historiae
iam ter est populata dicta insula de praefata gente. Primo enim
tempore Caroli magni, secundo ad trecentos annos tempore
Roberti Guiscardi; et temporibus nostris per regem Carolum:
qui iam induerunt ipsorum naturam. Dazu bemerkt Krüger:
,Sicherlich ist nun die Bestimmung ad trecentos annos ein Irr
thum, denn dies würde erst nach der Mitte des 14. Jahrhunderts
gesagt werden können und passt zu der folgenden nicht, womit
nur Karl von Anjou gemeint sein kann, der von Clemens IV.
mit Neapel und Sicilien belehnt wurde. Auch konnte einer,
der nach der Mitte des 14. Jahrhunderts schrieb, nicht sagen,
dass es in seiner Zeit geschehen seih Das erledigt sich von
selbst, wenn man, wie allein richtig ist, das ad trecentos annos
auf die Zeit zwischen Karl dem Grossen und Robert Guiscard
bezieht — in der Gesammtausgabe der Werke des h. Thomas,
tom. XX, Paris 1660, S. 256 n. e. wird die betreffende Rech
nung dahin gemacht: ab anno 773 quo Carol. M. Italiam pur-
gavit, ad 1059, tempus Guiscardi, fluxerunt 286 anni. Als
Approximativbezeichnung stimmt die Angabe von beiläufig drei
hundert Jahren ganz gut. Krüger’s weiterer Bemerkung, ,da nun
Ptolomäus sagt, dass sich die Franzosen, die mit Karl von
Anjou gekommen, schon acclimatisirt und die Sitten der Ein
wohner angenommen hätten, so muss eine geraume Zeit nach
der Belehnung mit Sicilien und der Besitzergreifung durch
Karl von Anjou verstrichen sein/ kann ich mich auch nur mit
einigem Vorbehalt anschliessen. Als ,geraume Zeit' genügt
meiner Ansicht der Zeitabschnitt von 1265 bis 1282. Dass Ptolo
mäus vor 1282 diese Stelle niedergeschrieben haben muss, ver
bürgt mir der Umstand, dass er hier sicher nicht ironisch sein
will — nach der Katastrophe von 1282 aber noch von einem
Acclimatisiren der Franzosen in Sicilien — wohlgemerkt ist
ausdrücklich von der ,insula' die Rede — zu sprechen wäre
wirklich blutiger Hohn. Krüger sagt weiter S. 56: ,Wenn wir
Die Idee des deutschen Erbreichs und die ersten Habsburger.
725
nun annehmen, dass er am Ende des 13. und Anfang des
14. Jahrhunderts dies Werk des Thomas vollendet habe, so
geschieht dies aus dem Grunde, weil er sagt, vor ungefähr
270 Jahren hätte Gregor V. die Kurfürsten eingesetzt, was
ungefähr, wenn wir die Chronologie des Ptolomäus in seiner
Hist. eccl. nova acceptiren, das Ende des 13. Jahrhunderts
ergibt*. — Nach der Historia eccl. ist Gregor V. erwählt 1001,
gestorben 1004 — wenn ich dazu 270 addire, so erhalte ich
1274 — am 7. März 1274 starb der h. Thomas ■—• und ein
paar Jahre mehr minder, nach Eliminirung jener oben als Ein
schiebsel bezeichneten Stelle aber das Resultat: die Fort
setzung der Schrift de regimine principum ist von Ptolomäus
in der zweiten Hälfte der Siebenziger Jahre, jedenfalls vor
1282 verfasst.
47*
XXVIII. SITZUNG VOM 19. DECEMBER 1877.
Herr Regierungsrath Dr. Const. Ritter von Wurzbacli
sendet den 35. Theil des ,Biographischen Lexikons' mit dem
Ersuchen um den üblichen Druckkostenbeitrag ein.
Das w. M. Herr Dr. Pfizmaicr legt eine für die Sitzungs
berichte bestimmte Abhandlung: ,Zur Geschichte der Aufstände
gegen das Haus Sui' vor.
Das w. M. Herr Hofrath Ritter von Miklosich legt
eine für die Denkschriften bestimmte Abhandlung vor, welche
den Titel führt: ,[Jeher deu Ursprung der Worte von der
Form aslov. tret und trat 1 .
Das w. M. Herr Hofrath Tomaschek legt eine Abhand
lung des Herrn Professor Dr. Anton Schönbach in Graz vor,
welche betitelt ist: ,Mittheilungen aus altdeutschen Hand
schriften. Erstes Stück: Ueber Andreas Kurzmann', und um
deren Aufnahme in die Sitzungsberichte ersucht wird.
727
Das w. M. Herr Prof. Büdinger legt eine Abhandlung
des Herrn Dr. Adolf Bauer aus Linz, derzeit in Kairo, be
titelt: jHerodot’s Biographie, eine Untersuchung' zur Aufnahme
in die Sitzungsberichte vor.
An Druckschriften wurden vorgelegt:
Academia litterarum regia borussica: Corpus Inseriptionum atticarum.
Vol. IV. Fase, prior. Berolini, 1877; Folio. — Inscriptiones Oalliae cisalpinae
latinae; edidit Theodorus Mommseu. Pars posterior. Berolini, 1877;
Folio.
— Real de la Historia: Boletin. Tomo I. Guaderno I. Noviembre 1877.
Madrid, 1877; 8°.
Ateneo di Brescia: Commentari per l’anno 1877. Brescia, 1877; 8°.
Bidermann, H. J.: Die Romanen und ihre Verbreitung in Oesterreich.
Graz, 1877; 4».
Gesellschaft, historische und antiquarische, in Basel: Die Schlacht bei
St. Jakob an der Birs, von August Bernoulli. Basel, 1877/ 8°.
— schlesische, für vaterländische Cultur: LIV. Jahresbericht. 1876. Breslau,
1877; 4°.
Göttingen, Universität: Akademische Gelegenheitsschriften pro 1876. S° u. 4°.
Istituto, Reale Lombardo di Scienze e Lettere: Memorie. Classe di lettere
e scienze morali e politiche. Vol. XIII. IV. della Serie III. Fase. III.
Milano, Napoli, Pisa, 1877; gr. 4°. — Rendiconti. Serie II. Vol. IX. Milano,
Napoli, Pisa, 1876; gr. 4°.
Lesehalle, akademische, in Wien: VII. 'Jahresbericht. 1876/77, Wien,
1877; 12°.
Mittheilungen aus Justus Perthes’ geographischer Anstalt von Dr. A. Peter
mann. 23. Band, 1877. XII. Gotha; 4°.
,Revue politique et litteraire 1 et ,Revue scientifique de la France et de
l’Etranger 1 . VII e Annee. 2 C Serie. Nr. 24. Paris, 1877; 4°.
Soeiete des Sciences de Nancy: Bulletin. Serie II. Tome III. Fase. VI.
X e Ann6e. 1877. Paris; 8 n .
728
Verein der Oesterreichisch Schlesier in Wien : Vereins Kalender für das Jahr
1878. 3. Jahrgang. Teschen, 1877; 8°.
— für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden
und des Landes Hadeln zu Stade : Archiv 6. 1877. Stade; 8°.
Wurzbach, Const. v.: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich.
35. Th eil. Wien, 1877; 8«.
Pfizmaier. Znr Geschichte der Aufstände gegen das Hans Sui.
729
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
Von
Dr. A. Pfizmaier,
wirkt. Mitgliede der k. Akademie der Wissenschaften.
In der vorliegenden Abhandlung werden über einige der
zahlreichen Aufstände, welche, während der Kaiser der Sui
seine Heere gegen die fernen Länder Liao-tung und Kao-li
(in Corea) führte, in der Heimath stattfanden und sein Haus
vernichteten, Einzelnheiten gebracht. Dieses geschieht, indem
das Leben der hervorragendsten Männer jener Zeit, von denen
ein Jeder für sieh einen Aufstand erregte: Li-mi’s, Wang-schi-
tschung’s, Teu-kien-te’s und Anderer, auf Grundlage der in
dem Buche der Thang enthaltenen Aufzeichnungen geschildert
wird. Obgleich Li-yuen, der Gründer des Herrscherhauses
Thang, nicht der Gegenstand eines besonderen Abschnittes
dieser Abhandlung ist, seien hier die zum Verständnisse des
Ganzen nothwendigsten Angaben über denselben vorangeschickt.
Li-yuen, der spätere Kaiser j[fjj Kao-tsu,
führte den Jünglingsnamen Schö-te und stammte aus
* * Tsch’ing-ki in Lung-si. Sein Grossvater in sechster
Linie hiess Kao. Derselbe besetzte gegen das Ende der
Zeiten von Tsin das zu Thsin gehörende Jgr Liang und
herrschte als König. Er ist König Wu-tsehao von Liang. Der
Sohn Kao’s hiess ^ Hin. Derselbe wurde durch ^ |p? j|||
Tsu-khiü-mung-sün vernichtet. Der Sohn Hin’s hiess m ^
Tschung-ni. Derselbe war zu den Zeiten .der Wei Statthalter
von iJA Jl| Hung-nung. Der Sohn Tschung-ni’s hiess SS Hi.
Derselbe war niederhaltender Anführer des eisernen Thores
(^r PI Jcin-men). Er legte eine Besatzung nach fit JN Wu-
tschuen und verblieb daselbst mit seinem Hause. Der Sohn
730
Pfizmaier.
Hi’s hiess ^ ^ Thien-si. Derselbe war Vorgesetzter der
Flügelfahnen ^|[|j|i lg thung-tschü).
Dfer Solm Thien-si’s liiess m, h». Zu den Zeiten der
westlichen Wei wurde ihm der Geschlechtsname * m Ta-ye
verliehen. Im Amte brachte er es bis zu einem grossen Be-
ruhiger. Er war mit ^5 ijfjij Li-pi und Anderen dem Hause
j^J Tscheu behilflich, sich an die Stelle der Wei zu setzen.
Es waren acht Männer, welche sich dieses Verdienst erwarben.
Sie wurden zu ,das Reich als Pfeiler stützenden' m m
tschü-lcue) ernannt. Man gab ihnen den Namen: die acht das
Reich und das Haus als Pfeiler Stützenden (a öi m
pä-tschü-lcue-kia). Als Kaiser Min von Tscheu das Reich der
Wei in Empfang nahm, war Hu bereits gestorben. Der Kaiser
liess nachträglich dessen Verdienste verzeichnen und belehnte
ihn als Fürsten des Reiches Thang. Der ihm nach dem
Tode gegebene Name war J|I| Siang.
Der Sohn des Fürsten Siang hiess jpj w|| Ping-si.
Derselbe erhielt das. Lehen eines Fürsten von Thang. 1 Er
war zu den Zeiten der Sui allgemeiner Leiter von %
Ngan-tscheu, ein das Reich als Pfeiler stützender und grosser
Heerführer. Nach seinem Tode gab man ihm den Namen
£ Jin. Der Sohn des Fürsten Jin hiess Yuen. Er ist
der spätere Kaiser Kao-tsu und in Tschang-ngan geboren.
Er erhielt so wie sein Vater das Lehen eines Fürsten von
Thang. Die Kaiserin von dem Geschlechte J^ Tö-ku, die
Gemalin des Kaisers Wen von Sui, war die Muhme Kao-tsu’s
von mütterlicher Seite. Kaiser Wen war daher mit Kao-tsu ver
wandt und liebte ihn. Er gab ihm wieder den Geschlechts
namen Li. Li-yuen, der spätere Kaiser Kao-tsu, war in
dem Zeiträume Ta-nie (605—616 n. Chr.) anfangs Statthalter
zweier Landschaften, dann kleiner Beaufsichtiger innerhalb der
Vorhalle, Beruhiger der Leibwache und kleiner Reichsminister.
Während des Feldzuges des Kaisers Yang von Sui gegen
Liao-tung überwachte Li-yuen die Umfuhr der Mundvorräthe.
Als 'fH ife J§i Yang-hiuen-kan sich empören wollte, entwichen
1 Früher hiess es clas Lehen eines Fürsten des Reiches Thang.
2 Seinen Vorältern wurde, wie oben zu ersehen, der Geschlechtsname Ta-ye
verliehen.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
731
die Brüder dieses Mannes, welche Lei dem Heere in Liao-turig-
dienten, und kehrten heim. Li-yuen bemerkte dieses früher
und brachte es zu Ohren. Kaiser Yang ordnete schnell sein
Heer, ernannte Li-yuen zum verbleibenden Statthalter von
Hung-hoa und liiess ihn Yang-hiuen-kan sich entgegen
stellen. Nach einer höchsten Verkündung sollten sämrntliche
in den Landschaften zur Rechten dos Gränzpasses befindlichen
Streitkräfte durch Li-yuen ihre Anordnungen erhalten.
Um die Zeit war die Lenkung der Sui wüst und in der
Welt grosse Verwirrung. Kaiser Yang tödtete und metzelte
oft aus Hass und Feindschaft die grossen Diener. Er berief
einst in einer Angelegenheit Li-yuen zu sich. Dieser wurde
unwohl und erschien nicht rechtzeitig. Li-yuen hatte einen
Schwestersohn von dem Geschlechte 7|7 Wang, der sich in
dem rückwärtigen Palaste befand. Der Kaiser fragte ihn. Der
Schwestersohn erwiederte, dass Li-yuen unwohl sei. Der Kaiser
fragte: Kann es dahin kommen, dass er stirbt? — Li-yuen,
der dieses hörte, fürchtete sich noch mehr. Er überliess Wein,
gab Geschenke und machte sich unsichtbar.
Im eilften Jahre des Zeitraumes Ta-nie (615 n. Chr.)
wurde er zum beruhigenden grossen Abgesandten von Schan-si
und Ho-tung ernannt. Als solcher machte er einen raschen
Angriff gegen ,(7| jj^ Ma-tuan-ni, den Räuber von ^
Lung-men. Er schoss in diesem Kampfe siebzig Pfeile ab,
welche sämmtlich trafen. Die Räuber wurden geschlagen und
zogen ab. Er sammelte hierauf die Leichname und errichtete
über ihnen einen Erdhügel (||jjl king-kuan). Er fand alle
seine Pfeile in den Leichnamen. Ferner machte er einen raschen
Angriff gegen m & i Tschai-pao-tschang, den Räuber von
Kiang-tscheu, und zwang dessen Heeresmenge, mehrere
zehntausend Menschen, zur Ergebung.
Als die Türken in Khi einfielen, richtete Li-yuen
in Gemeinschaft mit 3E t: # Wang-jin-kung, Statthalter
von Ma-yl, gegen sie einen raschen Angriff. Die Streitmacht
der Sui war gering und dem Feinde nicht gewachsen. Li-
yuen bildete aus zwei Abtheilungen 1 auserlesener Reiter ein
1 An dieser Stelle ist in dem Buche dev Thang ein Zeichen verlöscht. Es
ist wahrscheinlich das Zeichen IwK tui ,Schar, Abtheilung 1 .
732
P f i z m a i e r.
wanderndes Heer. Dasselbe ass und trank an den Orten, wo
es -sich aufhielt, zog gleich den Türken dem Wasser und den
Gräsern nach, schoss mit Pfeilen, jagte und zeigte, dass es
Müsse habe. Nebstdem wählte er gute Schützen aus und legte
sie als ungewöhnliche Krieger in den Hinterhalt. Der Feind,
der dieses von Li-yuen sah, schöpfte Verdacht und getraute
sich nicht zu kämpfen. Li-yuen machte es sich zu Nutzen
und griff ihn heftig an. Die Türken wurden geschlagen
und entflohen. Im dreizehnten Jahre des Zeitraumes Ta-nie
(617 n. Chr.) wurde er zum verbleibenden Statthalter von
Thai-yuen ernannt. Er richtete einen raschen Angriff gegen
Üft inL Khien-ti-ni, den fliegenden Räuber jjjji
fei-sö) des Berges Li in Kao-yang, und zertrümmerte dessen
Macht.
Um diese Zeit zog Kaiser Yang zu seinem Vergnügen im
Süden nach Kiang-tu, und in der Welt erhoben sich Räuber,
t£ K Schi-min, der Sohn Li-yuen’s, erkannte, dass Sui unter
gehen müsse. Er verband sich heimlich mit gewaltigen und
hervorragenden Männern und lud diejenigen, welche sich durch
die Flucht den Befehlen entzogen hatten, zu sich und nahm
sie auf. Er verabredete sich mit 0]j ^ Lieu-wen-tsing,
Befehlshaber von Tsin-yang, die grosse Sache zu unternehmen.
Der Plan war bereits entworfen, aber Li-yuen wusste es noch
nicht. Man wollte ihm die Wahrheit sagen, doch man fürchtete,
dass man kein Gehör finden werde.
Da Li-yuen der verbleibende Statthalter von Thai-yuen
war, führte er die Aufsicht über den Palast von Tsin-yang,
und ein Gast Namens ^ ^ Pei-tsi, mit welchem er gut
stand, war ihm bei der Aufsicht zugetheilt. Schi-min setzte
sich heimlich mit Pei-tsi in’s Einvernehmen. Man wählte einen
Menschen des Palastes von Tsin-yang und Hess ihn eigen
mächtig bei Li-yuen Dienste nehmen. Li-yuen kam zu Pei-tsi
und trank Wein. Als man sich des Weines freute, machte
ihm Pei-tsi ruhig von der grossen Sache Mittheilung. Li-yuen
war sehr erschrocken. Pei-tsi sprach: Eben kommt es an den
Tag, dass der Mensch des Palastes bei euch Dienste genommen
hat. Wenn ihr hingerichtet werdet, ist es nur desswegen. —
In diesem Augenblicke trat auch Schi-min ein und meldete
die Sache. Li-yuen stellte sich anfänglich, als ob er nicht
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
733
darauf einginge, und wollte Schi-iuin festnehmen und zu den
Obrigkeiten schicken. Schliesslich ging er darauf ein und
sagte: Ich liebe dich. Wie könnte ich es über mich bringen,
dich anzuzeigen ?
Indessen hatte man noch nicht losgeschlagen, jedoch an
seinem Aufenthaltsorte wurden die Räuber eine immer grössere
Zahl. Die Türken drangen mehrmals über die Gränzen. Li-yuen
zog mit den Streitkräften aus und erwarb sich keine Verdienste.
Kaiser Yang schickte einen Abgesandten mit dem Aufträge,
Li-yuen festzunehmen und ihn nach Kiang-tu zu bringen,
Li-yuen hatte grosse Furcht. Schi-min sagte: Die Sache hat
Eile. Man kann die Sache unternehmen. — Zuletzt liess Kaiser
Yang nochmals einen Abgesandten heransprengen und für
Li-yuen Verzeihung und Beruhigung bringen. Die Sache hatte
hierauf ein Ende.
Um diese Zeit erhoben sich m st js Lieu-wu-tscheu
in l§ E2L Ma-yl, # ± & Lin-sse-hung in Yü-tschang,
TG Lieu-yuen-tsin in Tsin-ngan. Alle drei nannten
sich Kaiser. Tschü-tsan erhob sich in Nan-yang und
nannte sich Kaiser von Thsu. ^5 -jp jjj Li-tse-thung erhob
sich in Hai-ling und nannte sich König von Thsu.
SB /x •/$ Schao-kiang-hai erhob sich in iKl #1 Khi-tscheu
und nannte sich König von ^)f 2p Sin-ping. J|jf: Sie-khiü
erhob sich in & M Kin-tsch’ing und nannte sich oberherr
licher König des westlichen Thsin. •f* sfn Kö-tse-ho erhob
sich in ;j^j ^ Yü-lin und nannte sich König von
Yung-lö. jjl ||| ^ Teu-kien-te erhob sich in Ho-kien
und nannte sieb König von ij^| Tschang-lö. ^ ^
Wang-siü-pö erhob sich in fe ^ Heng-ting und nannte sich
König von yiV ^ Man-thien. yX Wang-hoa erhob sich
in Sin-ngan. Stt® Tu-fö-wei erhob sich in Hoai-nan.
Beide nannten sich König von U.
Li-m't erhob sich in
Fürst von Wei. ^
(m + |$^ Nie und nannte sich den grossen Fürsten (^
thai-kung). £ jr Tso-thsai-siang erhob sich in der
Landschaft Thsi und nannte sich Fürst von jf|[ [Jj Pö-schan.
^ Kung und nannte sich
Wang-te-jin erhob sich in
734
Pfizmaier.
lj|| Hl Lo-I besetzte |£|£| JH Yeu-tBchen. 7ri ü H“ Tso-nan-tang
besetzte fjfl King. ^ Fung-yang besetzte PN IÜ Kao-lo.
Diese drei nannten sicli allgemeine Leitende ($j|( ^ tsung-kuan).
% e® 1 dang-sse-tu besetzte Sö-fang und nannte
sich den grossen Reichsgehilfen Uk * # ta-scMng-siang).
Inn 4V Meng-hai-kung besetzte W #1 Tschao-tscheu und
nannte sich einen die Sachen Verzeichnenden i|* lö-sse).
M % M: Tscheu-wen-khiü besetzte Hoai-yang und gab
seinen Streitkräften den Namen: Kriegsheer der Weidenblätter
(^JJ y|T lieu-ye-lciün).
^ ü 5^ Kao-khai-tao besetzte 2p Pe-ping.
^ ^ Tsch’ang-tschang-sün besetzte jE. U-yuen.
mtk Tscheu-thao besetzte ± tir Schang-lö. m ± #
Yang-sse-lin besetzte |Jj Sclian-nan. ^ [||j jjjj Siü-yuen-lang
besetzte £ #1 Yuen-tscheu. Fp Yang-tschung-thä
besetzte Yü-tscheu. 5» * # Tsch’ang-schen-siang
besetzte # tk T -.i ü - iE 2? ü Wang-yaö-han besetzte '/|7
Pien-tscheu. i# IS ® Schi-te-jui besetzte Jjkj" Wei-schi.
* if Li-I-mtian besetzte Ping-ling. Ä ^ JI
Khi-kung-schiin besetzte -|g ^ Thsing-lai. j^|L -J-* J||
Schün-yü-nan besetzte Jjjr Wen-teng. |JjjJ j||| Siü-sse-schün
besetzte ^ Jin-tsch’ing. ^ Tsiang-lumg-tu
besetzte jj|| Tung-hai. J Wang-p’6 besetzte die
Landschaft ^ Thsi. ^ Tsiang-schen-hö besetzte
f lp -f- ) j}>|>| Yiin-tscheu. 03 @ H Thien-lieu-ngan
besetzte i|pp Tscbang-khieu. |jrj| -p| Tsch’ang-tsing-thi
besetzte Thsi-pe. yjiJJ Tsang-kiiin-siang besetzte ’/fij: ^j>|
Hai-tscheu. ^ Yin-kung-sui besetzte ^>|'[ Schü-
tscheu. M & «J Tsclieu - fä - ming besetzte Yung-ngan.
Miao - hai - ischap besetzte Yung-kia.
*1 2n jg Mei-tschi-yen besetzte Siuen-tsch’ing. Mzm
Teng-wen-tsin besetzte pji ]3[ Li-yeu
Kuang-tscheu.
ttt Yang-schi-lift besetzte * S@ ff Siün-tschao-jen.
Zur Geschickte der Aufstände gegen das Haus Sui.
735
ft i Ngan-tschang besetzte [H, Pa-tu n g. jg
Ning-tschang-tschin besetzte ||| ^ Yö-lin.
Die anderen sogenannten Räuber lagerten hier und dort
und sammelten sich auf Bergen und zwischen Sümpfen, jedoch
Ül & M Lieu-wu-tscheU 1 überfiel den Palast von it
Fen-yang. Li-yuen versammelte die Anführer und Angestellten
und sprach zu ihnen: Ich bin jetzt verbleibender Statthalter,
jedoch die Räuber besetzten die getrennten Paläste. Den
Räubern Freiheit lassen und sie nicht hinrichten, ist ein todes-
würdiges Verbrechen. Lässt man jedoch die Streitmacht aus
rücken, wartet man gewiss auf die Meldung. Jetzt ist Kiang-tu
abgeschlossen und fern. Wenn man später als bis zur be
stimmten Zeit eintrifft, was lässt sich thun ? — Alle sagten:
Derjenige, bei welchem ausschliesslich der Nutzen des Reiches
und des Hauses sein kann, seid ihr. Li-yuen antwortete:
Gut! — Er berief die Streitmacht und erlangte in zehn Tagen
eine Menge von zehntausend Menschen.
Die zugetheilten verbleibenden Statthalter 3* Wang-
wei, Anführer der tigermuthigen Leibwächter, und ^
Kao-kiün-ya, Anführer der tigerzahnigen Leibwächter, sahen,
dass Streitkräfte in grosser Menge gesammelt wurden und ver-
mutheten, dass Veränderungen geschehen. Sie kamen überein,
bei der Gelegenheit, wo man in dein Tempel von Tsin
um Regen bitten würde, Li-yuen bei Seite zu schaffen. Li-yuen
bemerkte dieses und traf heimlich seine Vorkehrungen.
Im fünften Monate des Jahres besichtigte Li-yuen mit
Wang-wei und Kao-kiün-ya die Sachen in dem Sammelhause
von Kliai-yang. ftj # Lieu-tsching-hoei, Vorsteher der
Pferde, meldete, dass Wang-wei und Kao-kiün-ya sich empören.
Mau nahm sie sofort auf den Sitzen fest. An dem Tage 3
drangen die Türken über die Gränzen. Li-yuen befahl, in dem
Heere zu sagen: Die Menschen meldeten, dass Wang-wei und
Kao-kiün-ya die Türken herbeiriefen. Jetzt zeigt es sich, dass
es wahr ist. — Hierauf tödtete man die beiden. Zugleich stellte
Li-yuen die Streitmacht auf, entsandte ^|J ^ pp} Lieu-wen-
tsing und liess ihn mit den Türken ein Biindniss schliessen.
Lieu-wu-tächeu war, wie oben ersichtlich, in Ma-yi aufgestandeu und
hatte sich Kaiser genannt.
736
Pfizmaio r.
Im sechsten Monate des Jahres schickte er die schuh
langen Schrifttafeln durch die Landschaften weiter und nannte
seine Streitkräfte die gerechten Waffen. Er erüffnete ein
Sammelhaus des grossen Heerführers und bildete drei Kriegs
heere. Er ernannte seinen Sohn ||| Kien-tsch’ing zum
Fürsten von Lung-si, zu einem das Kriegsheer leitenden grossen
Beaufsichtiger zur Linken und Zugesellten (li) des linken
Kriegsheeres. Seinen Sohn Schi-min ernannte er zum
Fürsten von Tün-hoang, zu einem das Kriegsheer leitenden
grossen Beaufsichtiger zur Rechten und Zugesellten des rechten
Kriegsheeres. Seinen Sohn yjrj jk Yuen-ke ernannte er zum
Fürsten von Ku-tsang und Zugesellten des mittleren
Kriegsheeres. ^ Pei-tsi wurde ältester Vermerker.
^j}J n? Lieu-wen-tsing wurde Vorsteher der Pferde und
Aeltester des Bezirkes * X Scln-ngai. J=(Jj |jj| jjj Yin-khai-
schan wurde dessen Amtsgenosse, m & # Lieu-tsching-hoei
dessen Zugetheilter. ]||| ^5 Tschang-sün-schün-te,
Wang-tschang-kiai, m ^ Lieu-hung-lchi und
( J + ^) Teu-tsung wurden PTeeresleiter (jjf tung-
Man eröffnete die Scheunen und Rüstkammern und
unterstützte die Erschöpften und Darbenden.
Im siebenten Monate des Jahres hielt Li-yuen eine An
rede an die Heeresmenge im freien Felde. Es waren dreimal
zehntausend Krieger. Er ernannte seinen Sohn ■=!■* Yuen-ke
zum verbleibenden Statthalter von Thai-yuen und brach an
dem Tage 50 von Thai-yuen auf. An dem Tage 51 entsandte
er den Anführer jjj
seinen Streifzügen
Lung-thsiuen und
hielt Li-yuen in II
Verschanzungen (
I Iffl Tsch’ang-lün.
die Landschaften
£ *
‘ ^ Ling-schi
Hl P ao )
Wen-tsch’ing
von
Derselbe unterwarf auf
$ ^ IJ-schl, fl %
An dem Tage 53
und deckte sich durch die
m Ku - hu - ^ % £
Sung-lao-seng, in Diensten von Sui Anführer der tigerzahnigen
Leibwächter, lagerte in ^ ^ Hö-yi und stellte sich dem
gerechten Heere entgegen.
An dem Tage 3 erhob sich Li-kieu, in Diensten
von Sui, Vorsteher der Pferde des Sammelhauses jj||
Ying-yang, in jj£ Wu-wei und nannte sich König des
grossen Liang. Im achten Monate des Jahres, Tag 18,
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
737
schlag man £ % £ Sung-lao-seng in Hö-yi. An dem
Tage 23 unterwarf man die Landschaft Lin-fen. An dem Tage 28
bewältigte man die Landschaft ^ Kiang. An dem Tage 30
lagerte man in ^ Lung-men. Die Türken kamen herbei
und leisteten Hilfe.
^ ^ jÜ, Khiö-tö-thung, in Diensten von Sui grosser
Heerführer der kühnen Leibwache, bewachte Ho-tung und
schloss die Ueberfahrten und Brücken ab. An dem Tage 39
bereiteten ^ Sün-hoa, der Räuber von Fung-yl,
und Ö £ & Pe-hiuen-tu, der Räuber von ± PI Tu-men,
Schiffe und kamen, sich zu melden (iyjjj nie). Im neunten
Monate, Tag 55, theilte Li-yuen dem leitenden grossen Be-
ruhiger Gehilfen zu und reichte dem Flusse eine kleine Opfer
gabe. Hierauf setzte man über. An dem Tage 1 hielt man in
dem Palaste von Tschang-tschün. An dem Tage 3
lagerten ||| Kien-tsch’ing, Fürst von Lung-si, und ^jj ^ ^
Lieu-wen-tsing an den Scheunen von ^ Äj|. Yung-fung und
bewachten (y -j- jj|) |||] Thung-kuan.
Schi-min, Fürst von Tün-hoang, der Sohn Li-yuen’s,
durchzog von yp| ^ Wei-pe aus die di'ei stützenden Land
schaften. jjjljl jj|| Schin-thung, der jüngere Bruder seines Mutter
bruders, griff zu den Waffen in -f- ) Hu. Die Gattin
des Mannes von dem Geschlechte ^ Tschai, d. i.
Tschai-schao’s, war eine Tochter Li-yuen’s. Desswegen griff
dieses Geschlecht ebenfalls zu den Waffen in Hl ff Sse-tschö.
Beide vereinigten sich mit Schi-min. j* em m Khieu-sse-li
und ^ Li-tschung-wen, die Räuber von ( j|j + ID
Mei, ft t: Ho-fan-jin und |Mj # U Schang-schen-sse,
die Räuber von Tsch’eu-tscln, 1 ^»|J Lieu-king, der Räuber
von a m I-kiün, und Andere kamen und ergaben sich. In
Folge dessen durchstreifte Schi-min die Landstriche -f-
Hu und Tu und stellte in ihnen die Ruhe her.
1 Die Zeichen für diesen Namen fehlen. Das Zeichen für tscli’eu ist aus
‘jjg 1 und oben und m unten zusammengesetzt. Das Zeichen für
tschl hat Aehnlichkeit mit ^ und unterscheidet sich von diesem da
durch, dass in ihm statt des Classenzeichens P das Classenzeichen r
gesetzt ist.
738
Pfi zm ai er.
Au dem Tage 9 hielt Li-yuen in ftf m Fung'-yl. An
dem Tage 12 lagerte Schi-min, Fürst von Tün-hoang, in
läj O-tsch’ing. ||t Kien-tsch’ing, Fürst von Lung-si,
eilte von S||l Sing-fung an die Ufer des ||| Pa. An dem
Tage 13 zog Li-yuen aus T * Hia-kuei und wandte sich
nach Westen. Auf seinem W T ege hob er alle Lustschlösser und
Gärten der Sui auf. Er schaffte die Palastmädchen heraus
und Hess sie nach Hause zurückkehren. Im zehnten Monate
des Jahres, Tag 18, hielt er in dem Palaste von ^
Tschang-lö. Seine Heeresmenge zählte zwanzigmal zehntausend
Menschen.
^ Wei-wen-sching, verbleibender Statthalter
in Diensten der Sui, und Andere übertrugen Yen, Könige
von Tai, die Vertheidigung der Feste der Mutterstadt.
Li-yuen schickte einen Abgesandten mit einer Bekanntmachung
und erhielt keine Antwort. Er belagerte jetzt die Feste und
Hess einen Befehl herabgelangen, welcher lautete: Wer die
sieben Ahnentempel oder das Stammhaus der Sui verletzt,
begeht ein Verbrechen, das mit der Ausrottung der drei Seiten
geschlechter bestraft wird. — An dem Tage 33 gab sich
C^r + ft) Siao-sien, in Diensten der Sui Befehlshaber von
Hl jJLj Lo-schan, den Namen: Fürst von ^ Liang. Im eilften
Monate des Jahres, Tag 53, bewältigte Li-yuen die Feste der
Mutterstadt. Er befahl 3c & 505 Sung-kung-pi, dem den
Abschnittsröhren Vorgesetzten Leibwächter, die Abbildungen
und Schrifttafeln zusammen zu fassen und beschränkte die
Gesetzabschnitte auf zwölf. In denselben wurden Plünderer,
Diebe, Ausreisser und Abtrünnige mit dem Tode bestraft.
An dem Tage 60 ehrte er den Kaiser der Sui aus der
Ferne, indem er ihn zum grossen oberen Kaiser (* _t S
thai-schang-hoang) ernannte, d. i. ihn zurücktreten Hess. Zugleich
erhob er Yeu, König von ^ Tai, der in der Geschichte
Kaiser Kung genannt wird, zum Kaiser. Er verkündete
allgemeine Verzeihung und veränderte den Jahresnamen zu
i||| I-ning.
An dem Tage 1 zog Li-yuen in die Mutterstadt. Zu der
Halle des Hofes gelangt, blickte er in die Ferne zu der Thor
warte und verbeugte sich. Der Kaiser der Sui übergab Li-yuen
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Ilaus Sui.
739
eine geliehene gelbe Axt, Hess ihn in den Händen ein Ab
schnittsrohr halten, im Ganzen das Innere und das Aeussere
sowie die Sache der Kriegsheere beaufsichtigen, als grosser
Reichsgehilfe die Sachen des obersten Buchführers verzeichnen
und beförderte ihn hinsichtlich der Lohonsstufe zum Könige
von jlij- Thang. Er machte die Vorhalle Wu-te zum
Sammelhause des Reichsgehilfen und Hess eine Weisung herab,
indem er sagte: Ich heisse ihn auf die Sachen in dem Tliore
Mit Khien-hoa sehen.
Im zwölften Monate des Jahres, Tag 20, verlieh der |
Kaiser der Sui dem Fürsten l£j| Siang von Thang 1 den Namen:
König J|r- King. Dem Fürsten in Jin 2 verlieh er den Mimen:
König y£ Yuen. Dessen Gemahn von dem Geschleclite j!|
Teu erhielt den Namen: Königin des Reiches Thang, ferner
den nach dem Tode gegebenen Namen Mo. Er ernannte
Ü Kien-tsching zum Sohne des Geschlechtsalters
sclu-tse) des Reiches Thang. iäß Schi-min wurde innerer
Vermerker des Reiches Thang und erhielt bei seiner Versetzung
das Lehen eines Fürsten des Reiches Thsin. y£ =!y Yuen-ke
wurde Fürst des Reiches Thsi. In dem Sammelhause des
Reichsgehilfen — ein solcher war Li-yuen — setzte man älteste
Vermerker, Vorsteher, Verzeichner (^ 16) und andere Obrig
keiten ein.
Hiao-kung, Fürst der Landschaft Tschao, ein
Mann des Stammhauses der Thang, durchstreifte |Jj
Schan-nan. ^ Tschen-tsiün, Befehlshaber von Yün-yang,
durchstreifte die Landschaften ö Pa und -?gj Scho.
Im ersten Monate des zweiten Jahres des Zeitraumes
I-ning (618 n. Chr.) erliess Kaiser Kung von Sui eine höchste
Verkündung, welche besagte, dass der König von Thang mit
dem Schwerte umgürtet und in Schuhen zu der Vorhalle empor
steigen dürfe, beim Eintreten an dem Hofe nicht zu laufen,
beim Vortreten und Verbeugen den Namen nicht zu nennen
brauche. Hierzu gestattete er ihm Flügelfahnen, Trommeln
und Blasewerkzeuge.
1 Fürst Siang von Thang war, wie anfänglich gesagt worden, der Gross
vater Li-yuen’s.
2 Fürst .Jin ist der Vater Li-yuen’s.
Sitzungsber. d. phil.-hist. Gl. LXXXV1II. Bd. III. Hft. 48
740
P f i z m a i e r.
Au dem Tage 55 ergab sich Jj|J Tsclieu-tliao. 1
Kien-tsch’ing, der Sohn des Geschlechtsalters, wurde ursprüng
licher Anführer (tc ädi yuen-sö) zur Linken. Schi-min, Fürst
des Reiches Th sin, wurde ursprünglicher Anführer zur Rechten.
Sie durchstreiften das Land in der Gegend der östlichen
Hauptstadt. Im zweiten Monate des Jahres stellte J|ß
(J -f- i||) Tsching-yuen-scheu, grosser beständiger Reichs
minister, in den Landschaften IjHi Fan und ||jj Teng die Ruhe
her. Der Abgesandte M 7t M Ma-yuen-kuei durchstreifte
die Landstriche M King und l|i| Siang. Im dritten Monate
Yuen-ke, Fürst des Reiches Thsi,
des Jahres wurde
7t n
von Kiang-nan.
ursprünglicher Anführer des auf den Wegen von Thai-yuen
wandelnden Kriegsheeres. An dem Tage 52 wurde Schi-min
versetzt und erhielt das Lehen eines Fürsten von Tschao.
An dem Tage 53 tödtete Yü-wen-hoa-kln,
in Diensten der Sui Heerführer der lagernden Leibwache zur
Rechten, den grossen oberen Kaiser (den zurückgetretenen
Kaiser Yang von Sui) in Kiang-tu und erhob ^ Hao, König
von Thsin, zum Kaiser. tX i£ » Tsch’in - fä- hing,
Statthalter der Landschaft U-hing, besetzte Tan-yang und
nannte sich allgemeinen Leiter ^ tsung-kuan) des Weges
.1 jffl. Lu-tsu-schang, ein Mensch von
% L ö - ngan, besetzte * Kuang-tscheu und nannte
sich stechender Vermerker (M ü* thsß-sse).
An dem Tage 5 beförderte der Kaiser den König von
Thang zu der höheren Rangstufe eines Reichsgehilfen |jsj|
siang-kue), 2 liess ihn die mit dem Namen ,die hundert Er
messenden' (w m pe-ltuei) bezeichneten Angestellten leiten
und bereitete für ihn die neun Geschenke. In dem Reiche
Thang setzte er einen Reichsgehilfen sching-sinng)
und andere Obrigkeiten ein und errichtete daselbst vier Ahnen
tempel. Im vierten Monate des Jahres ergab sich jj|| ^
Tsch’ang-tschang-sün. 3 An dem Tage 18 schaffte er die für
die Abgesandten bestimmten Abschnittsröhre aus Bambus ab
1 Tscheu-thao hatte, wie früher zu ersehen, Schang-lö besetzt.
2 Li-yuen war bisher ein Reichsgehilfo niederen Ranges m *
sching-siang).
3 Tscli’ang-tschang-tsiin hatte, wie früher angegeben worden, U-yuon besetzt.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
741
und vertheilte Abschnittsröhre der silbernen Hasen (^ ffY
yin-thu-fu).
Im fünften Monate des Jahres, Tag 42, befahl der Kaiser
der Sui, dass der König von Thang an seiner Mütze zwölf
Schnüre habe, dass er die Fahne des Himmelssohnes aufpflanze,
dass man bei seinem Austritte warne, bei seinem Eintritte ab
halte. An dem Tage 51 ergab sich Wang-te-jin. 1
An dem Tage 55 verzichtete der Kaiser der Sui auf seine
Würde. Er überreichte durch p]ij‘ Siao-tsao, obersten
Buchführer von der Abtheilung der Strafe, und ^ |||
Pei-tschi-yin, Vorsteher des Ackerbaues und kleinen Reichs
minister, das Siegel des Kaisers und das breite Band dem
Könige von Thang. Dieser weigerte sich dreimal und nahm
es endlich an.
Im fünften Monate des ersten Jahres des Zeitraumes
Wu-te (618 n. Chr.), Tag 1, trat Li-yuen in der Vorhalle der
grossen Gipfelung seine Würde an. Er befahl jü" Siao-tsao
zugleich das Amt eines grossen Beruhigers zu bekleiden und
in den südlichen Vorwerken die Anzeige zu machen. Ei - ver
kündete allgemeine Verzeihung, veränderte den Jahresnamen
und verlieh den Obrigkeiten und den gemeinen Menschen eine
Rangstufe mehr. Die Orte, an welchen das gerechte Heer
vorüber gezogen war, wurden für drei Jahre von Lasten befreit.
Die übrigen wurden für ein Jahr von Lasten befreit. Die
Landschaften (M Iciün) wurden hinfort Landstriche (tuchen)
genannt. Die Statthalter thai-scheu) Messen stochende
Vermerken m £ thse-sse).
An dem Tage 7 erschien das grosse Weiss (Venus) am
hellen Tage. 7t 3C fß Yuen-wen-tu, in Diensten der Sui ver
bleibender Statthalter der östlichen Hauptstadt, und
Wang-schi-tschung, grosser Heerführer der kriegerischen Leib
wache zur Linken, erhoben Thung, König von Yue,
zum Kaiser. Im sechsten Monate des Jahres, Tag 17, wurde
Kien-tsch’ing, der Sohn des Geschlechtsalters, zum
kaiserlichen grossen Sohne (Nachfolger) eingesetzt. tö: R
Schi-min erhielt das Lehen eines Königs von ^ Thsin. 2
1 Wang-te-jin hatte sich, wie früher zu ersehen, in Nie erhoben und sich
den grossen Fürsten genannt.
2 Schi-min war vorerst Fürst des Reiches Thsin, hierauf Fürst von Tschao.
48*
742
Pfizmaier.
An dem Tage 22 bot Li-yuen dem Kaiser der Sui die
Würde eines Fürsten des Reiches + Hu. Er sagte in einer
höchsten Verkündung: In den nahen Geschlechtsaltern, bei dem
Umschwung der Zeiten, bei Versetzen und Wechsel war unter
den Verwandten und Seitengeschlechtern der früheren Zeitalter
Niemand, der nicht vernichtet und abgeschnitten worden wäre.
Dass die Zahlen der Zeitrechnung eine Wiederkehr haben, ist
wirklich nur der Befehl des Himmels. Das Bewerkstelligen von
Erhebung und Untergang, wie wäre es die Kraft dieser Menschen?
— In der That erwählte er die Söhne und Enkel des Königs
Tschi-tsi von Tsai und Anderer, welche dem vor-
hergegangeuen Hause Sui angehörten, und verwendete sie.
Im neunten Monate des Jahres veränderte er die Ab
schnittsröhre der silbernen Hasen zu Abschnittsröhren der
kupfernen Fische. An dem Tage 8 tödtete
Yü-wen-hoa-klü den König m Ilao von Thsin und nannte
sich Kaiser. Im zehnten Monate des Jahres, Tag IG, ergab
sich
Li-mi an Thang.
Die übrigen näheren Umstände finden sich in den fol
genden lebensbeschreibenden Aufzeichnungen. In Bezug auf
dieselben werde .bemerkt, dass Einige Li-mi mit ^ ffl
Hiang-yü verglichen haben. Dagegen wird eingewendet, dass
Iliang-yü sich erhob und in fünf Jahren die Oberherrlichkeit
erlangte. Li-mi habe mit seinen Streitkräften mehrere hundert
Male gekämpft, ohne im Stande gewesen zu sein, die östliche
Hauptstadt (Lö-yang) zu nehmen. Anfänglich habe er Yang-
hiuen-kan, welcher den ersten Aufruhr erregte, geratlion, die
Mitte des Gränzpasses (das Land, in welchem die westliche
Hauptstadt Tschang-ngan lag) zu nehmen, als er aber selbst
aufstand, sei er ebenfalls nicht fähig gewesen, nach Westen
vorzurücken. Er habe somit untergehen müssen. Indessen sei
er nach der Art, wie er weisse Männer behandelte, die Kriegs
männer gewann, ein Genosse JJJ Thien-hung’s. 1 Der Weis
heit sei er so fern wie Tschin-sche 2 gestanden.
1 Ueber Thien-hung, König von Thsi, finden sicli in der Abhandlung des
Verfassers: ,Die Nachkommen der Könige von Wei, Tsi und Han 4 weit
läufige Angaben.
2 Das Leben Tschin-sche’s findet sich in der Abhandlung des Verfassers:
,Die Anfänge des Aufstandes gegen das Herrscherhaus Thsin 4 .
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
743
Die Ausdrücke Jjjjj so ,Mörder, Räuber' und tao ,Dieb,
Räuber' dienen durchwegs zur Bezeichnung der Aufständischen.
Dieselben waren eine Menge von vielen Hunderttausenden. Es
wird von ihnen gesagt, dass sie gleich Igelstacheln gegen Sui
aufschnellten. Die vorzüglichsten unter ihnen wie Li-nn in
Li-yang, Siao-sien in Kiaug-ling, Teu-kien-te in Ho-pe, Wang-
schi-tschung in der östlichen Hauptstadt, hätten die Zähne
geschärft, das Gift umgerührt und sich gegenseitig gebissen
und gestochen. Dazwischen hätten sie auch Menschlichkeit
und Gerechtigkeit entliehen, Weisheit und Begabung geehrt
und sich dadurch ausschliesslich zu Königen gemacht, sich die
Würde von Kaisern angemasst. Es sei das, wovon man sagt:
Auch die Räuber besitzen den Weg.
Li-mi.
^ ^Li -mi führte den Jünglingsnamen Iliuen-
sui. Er führte auch den Jünglingsnamen rjr Fä-tschü.
Sein Ahnherr stammte aus 7p Siang-ping in Liao-tung.
Sein Urgrossvater ijQij Pi war zu den Zeiten der Wei Vor
steher der Scharen ( ffj Sse-thu), weshalb ihm der Ge
schlechtsname m r Thu-ho-schi verliehen wurde. Er
trat in das Reich der Tscheu und wurde grosser Lehrmeister
Cfc m tliai-sse) und Fürst des Reiches Wei. Der Gross
vater Li-mi’s war Fürst des Reiches Bl M Yao-liing. Sein
Vater ^ Kuau war zu den Zeiten der Sui Fürst der Land
schaft |Jj P’u-schan in dem Reiche ± Schang-tschü.
Er hatte zuletzt sein Haus in Tschang-ngan.
Li-mi war von Sinn ungebunden, seine Kühnheit ging
weit, und er hatte viele Entwürfe. Er verschleuderte die Güter
des Hauses, hielt sich Gäste und zeichnete die weisen Männer
aus. Da er den Beistand nicht liebte, wurde er auf verborgene
Weise grosser Beruhiger des Sammelhauses der nahestehenden
Leibwache zur Linken, und es wurden ihm tausend Rinder des
östlichen Palastes hergeschafft. Seine Stirne war scharf und
viereckig, und an seinen Augäpfeln war das Schwarze und
Weisse deutlich unterschieden.
744
Pfizmaier.
Kaiser Yang von Sui sah ihn und fragte ^ jtJl
Yü-wen-schö: Wer ist der kleine Jüngling von schwarzer
Farbe dort unter den Waffen? 1 — Jener antwortete: Fs ist
3^' Mi, der Sohn 2^: Li-kuan’s, Fürsten von jjj
P’u-schan. — Der Kaiser sprach : Dieser Jüngling ist von Blick
nicht beständig. Er soll nicht in die Leibwache treten. —- An
einem anderen Tage erklärte sich Yü-wen-schö gegen Li-mi:
Ihr seid von Geschlechtsalter vornehm. Ihr sollt das Lernen
der Begabung offenkundig machen. Warum beschäftiget ihr
euch zwischen den drei Leibwachen?
Li-mi war sehr erfreut. Er entschuldigte sich wegen
Krankheit und entfernte sich. Er verlegte sich mit Eifer auf
das Lesen der Bücher. Als er erfuhr, dass ^ i|*ig Pao-I sich
in G& + fä) Ui Heu-sclian befinde, zog er fort, um sich
ihm anzuschliessen. Er legte an die Rinder, mit welchen er
fuhr, Brustriemen aus Binsen und hängte ein Heft des Buches
der Han an ihre Hörner. Er reiste und las zugleich. ^
Yang-su, Fürst des Reiches Yue, sah ihn zufällig auf dem
Wege. Er erfasste die Zügel, trat hinter ihn und sagte: Warum
gibt sich der Beflissene der Bücher solche Mühe? — Li-mi'
erkannte Yang-su. Er stieg ab und verbeugte sich vor ihm.
Gefragt, was er lese, sagte er: Die Ueberlieferungen von
Hiang-yü. ■— Bei dieser Gelegenheit liess sich Yang-su mit ihm
in ein Gespräch ein und staunte über ihn.
Als Yang-su nach Hause kam, sagte er zu seinem Sohne
'iÜ J/. Jl| Yang-hiuen-kan: Ich habe Li-nn beobachtet. Seine
Kenntnisse und sein Ermessen sind nicht wie bei gewöhnlichen
Gefährten. —- Yang-hiuen-kan neigte sich hierauf zu Li-mi
und verband sich mit ihm. Einst sagte er zu Li-mi im Ver
trauen: Der Kaiser hat grossen Widerwillen gegen die Zeit
rechnung der Sui. Es dauert nicht lange. Auf der mittleren
Ebene gibt es das Aufwecken eines Tages. Worin stehet ihr
mir nach? Was habt ihr vor mir voraus? — Li-mi sprach:
Den Sieg der beiden Schlachtreihen entscheiden, schreien,
schelten, dass es genügt, den Feind mit Furcht zu erfüllen,
hierin bin ich euch nicht gleich. Die Berühmten und Kühnen
Tsch'ang ,Waffen 4 bedeutete nach den Anordnungen der Thang die
bewaffnete Leibwache unter der Vorhalle.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
745
der Welt zusamjpenfassen, bewirken, dass die Naben und Fernen
sieb zuwenden und anhängeu, hierin seid ihr mir nicht gleich.
Im neunten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (G13 n. Chr.)
griff Wang-hiuen-kan in ^ |||r. Li-yang zu den Waffen.
Er schickte Leute in den Gränzpass, damit sie Li-mi abholen.
Als Li-mi ankam, sagte er in dem Ratlie: Gegenwärtig befindet
sich der Himmelssohn fern in ||| Liao. Zur Linken beträgt
die Entfernung von |&|£| Yeu-tscheu noch immer tausend Li.
Im Süden setzt ihm eine Gränze das grosse Meer, im Norden
bietet unwegsame Strecken das gewaltige Hu. Dasjenige, wo
die Befehle durchgehen, ist bloss der eine Weg von Üj #
Yü-lin. Wenn man die Trommeln rührt und in ||jj Ki ein
dringt, ihn geradezu bei der Kehle packt; wenn n
Kao~li 1 sich entgegenstellt an der Vorderseite, wir es uns zu
Nutzen machen an der Rückseite, so währt es keine zehn Tage
des Monats, und die Hilfsmittel und Mundvorräthe sind er
schöpft, die durch erhobene Fahnen herbeigerufene Menge
kann gänzlich gefangen genommen werden. Schickt man hier
auf die schuhlangen Schrifttafeln weiter und wendet sich nach
Süden, so hat die Weit ihre Bestimmung. Dieses ist die obere
Berechnung. — In der Mitte des Gränzpasses, auf dem Gebiete
der vier Vorsperrungen Hessen Jene nur eine Schutzwache,
die gewechselten Menschen ^ yjf We-n-sching’s 2 zurück.
Wenn man auf Fusssteigen fortzieht, sich nicht auf hält, geradezu
Tschang-ngan bewahrt, in j&j Han und ( |Jj -f- ) Iliao
sich festsetzt und Ordnung schafft gegenüber den Menschen
von Hia, so verliert Sui Brustlatz und Gürtel, und unsere Kraft
ist zehntausendfach unversehrt. Dieses ist die mittlere Be
rechnung. — Wenn man auf das Nahe zueilt, sofort früher die
östliche Hauptstadt :1 wegnimmt, die Waffen abnützt unter den
festen Stadtmauern, so kann über Sieg und Niederlage nicht
entschieden werden. Dieses ist die untere Berechnung.
Yang-hiuen-kan sprach: Eure untere Berechnung ist mein
oberer Entwurf. Jetzt befinden sich die hundert Obrigkeiten
1 Kaiser Yang' von Sui hatte um die Zeit einen ii’eldzug gegen das Reich
Kao-li in Corea unternommen.
2 Die hier erwähnte Schutzwache wurde von Wen-scliing und anderen An
führern befehligt.
3 Die östliche Hauptstadt ist Lö-yang.
746
Pfi zm ai er.
und die Zugesellten der Häuser sämmtlich in Lö, 1 icli
muss es früher wegnehmen und ihre Herzen bewegen. Wenn
iiberdiess die Festen der Seitenwege nicht erobert werden,
wodurch könnte ich den Kriegsmuth bekunden? — Der Ent
wurf Li-mi’s wurde nicht ausgeführt.
Als Yang-hiuen-kan nach der östlichen Hauptstadt ge
langte, siegte er allerdings in den Kämpfen, und er glaubte,
dass er zwischen Morgen und Abend sich Verdienste erworben
haben werde. Er hatte Jja m wl Wei-fö-sse, den Haus
genossen des inneren Vennerkers, gefangen genommen und
verwendete ihn sofort. Desswegen gingen die Entwürfe nicht
ausschliesslich von Li-mi aus. Wei-fö-sse schämte sich, dass
er festgenommen wurde und sicherte sich in seinen Entwürfen
und Berathungen nach zwei Seiten. Li-mi errieth dessen
Doppelherzigkeit und sprach zu Yang-hiuen-kan: Wei-fö-sse
gerieth in Bedrängniss und ist unser Gefangener. Seine Ge
danken bestehen in dem Ausblick in die Ferne. Ihr habt jetzt
erst eine grosse Sache unternommen. Wenn Verräther sich zu
eurer Seite befinden, muss die Sache misslingen. Ich bitte,
ihn enthaupten zu lassen und das Haupt herumzuschicken. —
Yang-hiuen-kan befolgte dieses nicht. Li-mi sagte zu den ihm
Nahestehenden : Yang-hiuen-kan liebt es, sich zu empören, aber
er ermisst nicht den Sieg. Ich und meine Anhänger sind ge
fangen. — Wei-fö-sse entwich wirklich und war verschwunden.
Als der Lehensfürst des Kriegsmuthes zur Linken ( 7r "flfc
tso-wu-hen), der oberste Heerführer ^ ? m Li-tse-hiung
eines Verbrechens schuldig war, wurde er unter Begleitung
weiter geschickt. Auf dem Wege tödtete er den Abgesandten
und floh zu Yang-hiuen-kan. Er rieth diesem, sich den grossen
Namen beizulegen. Yang-hiuen-kan fragte Li-mi. Dieser sprach:
Einst wandte sich m Tsch’ang-ni an fflji Tschin-
sching mit Vorstellungen und herrschte als König.
Siiin-yö hielt den Kaiser Wu von ^ Wei zurück und begehrte
die neun Geschenke. Beide wurden beargwöhnt und befanden
sich auswärts. Werde ich m Mi jetzt mit ihnen keine Aehn-
lichkeit haben? Schmeicheln und in den höchsten Willen sich
fügen, ist indessen nicht die Sache des gerechten Mannes.
1 Lö ist die Abkürzung von Lö-yang.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
747
Ferner habt ihr zwar mehrmals gesiegt, doch es gibt noch
keine Landschaften und Bezirke, die sich in’s Einvernehmen
gesetzt hätten. Die östliche Hauptstadt ist noch immer ge
waltig, die Streitkräfte, die ihr zu Hilfe kommen, folgen ein
ander auf den Fersen. Ihr sollt die auserlesenen Gepanzerten
anführen und der Mitte des Gränzpasses für euch selbst die
Bestimmung geben. Was nützt es, sich rasch zum Kaiser zu
machen? — Yang-hiuon-kau lachte und stand von dem Vor
haben ab.
Als das Kriegsheer der Sui anrückte, fragte Yang-hiuen-
kan: Was ist in dem Entwürfe zu beschliessen? — Li-mi
sprach: jq jjjjjiJ Yuen-hung-sse legt eben eine Besatzung
nach pm Lung-yeu. Man kann fälschlich sagen, dass er sich
empört hat und ihm entgegen ziehen lassen. Wir führen dabei
das Kriegsheer vorwärts und schliessen uns an ihn im Westen.
— Als man nach ||?J* Sehen gelangte, wollte man sich mit dem
Palaste von J=| Hung-nung befassen. Li-mi sprach: Wir
betrügen jetzt die Menge und treten in den Gränzpass. Die
Triebwerke bestehen in der Schnelligkeit, aber nachsetzende
Streitkräfte folgen uns auf den Fersen. Wenn wir uns nicht
früher an den unwegsamen Stellen festsetzen können, haben
wir nichts, das auf dem Rückzüge zu vertheidigen wäre. Wo
durch sollten wir Festigkeit bieten? —■ Yang-hiuen-kan gab kein
Gehör. Er machte Halt und stürmte den Palast durch drei
Tage. Er konnte ihn nicht erobern und zog ab. Als' er zu
dem Bezirke Wen gelangte, wurde er eingeholt und ge
schlagen.
Li-mi zog mühselig weiter und trat in den Gränzpass.
Er wurde von den herumstreifenden Kriegsleuten Id) ge
fangen genommen und mit seinen Genossen unter Bedeckung
nach dem Aufenthaltsorte des Kaisers geschickt. Er sagte zu
seinen Genossen: Das Anlangen auf unserer Reise hat die Be
deutung, dass wir daran sind, mit Lauch eingepöckelt zu
werden. Jetzt kann man noch immer durch Berechnung ent
kommen. Warum sollten wir uns zu den siedenden Kesseln
begeben? — Alle waren damit einverstanden. Er hiess jetzt
das in ihrem Besitze befindliche Geld dem beaufsichtigenden
Abgesandten zeigen und sagen: Wenn wir sterben, sind wir
748
Pfizmaier.
so glücklich, dankbar sein zu können. — Der Abgesandte
blickte auf das Geld und verbot ihnen, es nach und nach zu
verschleudern. Er kaufte noch mehr Wein, und man trank,
lachte und lärmte. Die Wächter waren sorglos. Li-mi und
dessen Leute entflohen hierauf in der Nacht.
Vll} Hö-hiao-te, den Räuber
ihm nicht gut behandelt und
Li-mi traf auf + ß.)
von Ping-yuen. Er wurde von
verliess ihn wieder. In Hoai-yang war in diesem Jahre Hungers-
noth. Die Menschen schabten Baumrinde und verzehrten sie.
Indem er seinen Namen veränderte und sich a 4? ö+n)
Lieu-tschi-yuen nannte, gab er jungen Leuten Unterricht und
redete ihnen zu. In seiner Dunkelheit erreichte er nicht seine
Absicht. Er seufzte traurig und vergoss Thränen. Einige
Menschen machten die Anzeige bei dem Statthalter m
Tschao-tho. Dieser Hess ihn aufgreifen, aber Li-mi entkam.
Er ging fort, hielt sich an seinen Schwager UJJ Khieu-
kiün-ming, Befehlshaber von Yung-khieu, und verbarg
^ *
sich dann wieder in dem Hause des grossen Anwalts ^
Wang-ki-thsai. Er wurde von Angestellten aufgespürt, fest
genommen und entfloh nochmals.
Um diese Zeit hatte ^ g|| Ti-jang, ein Räuber der
östlichen Landschaft, zehntausend Genossen gesammelt. Li-mi
Hess ihm durch seinen Genossen 3E fö IT W ang-pe-tang
einen Entwurf mit folgenden Worten zukommen: Jetzt ist der
Vorgesetzte verfinstert nach oben, das Volk ist von Hass er
füllt nach unten. Die scharfen Waffen macht man zu Ende
gehen in Liao und Hai, Friede und Freundschaft
werden zerrissen von den fjffi Ttt-kiue (Türken). Im Süden
umherziehen an den Strömungen und Anschlüssen, leer zurück
lassen die Stützen des Gränzpasses, dieses ist in Wirklichkeit
das Ereignen der Erhebung der Geschlechter jj>|J Lieu und
IpJ Hiang. 1 Wenn ihr anwendet die Gewaltigen und Hervor
ragenden, Kriegsmänner und Pferde, den erlesenen Mutli, mit
dem Finger zeiget auf die Schuld, strafet die -Bedrückung, so
seid ihr in der Welt der Vorderste, das Geschlecht Yang 2 ist
des Unterganges nicht werth.
1 Lieu-ki, Gründer des Hauses der früheren Han, und Hiang-yii.
2 Der oben öfters genante Yang-hiuen-kan.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
749
Ti-jang behandelte in Folge dessen Li-mi mit Auszeichnung
und entsandte ihn, damit er zu den Räubern spreche. Wohin
er kam, unterwarf man sich sofort. Er gab demnach Ti-jang
einen Rath, indem er sagte: Gegenwärtig sieht man bei den
Betheilungen keine Mundvorräthe. Es ist unmöglich, lange fest
zuhalten. Wenn die Kriegsleute mit dem Feinde Zusammen
treffen, erfolgt ihr Untergang in kurzer Zeit. Man muss ^ |||?
Yung-yang wegnehmen und die Waffen ruhen lassen, die Korn
frucht der grossen Gebäude den Kriegsmännern anbieten. Die
schnellen Pferde sind stark, man kann dann mit den Menschen
um den Vortheil streiten. — Tl-jang gab diesen Worten
Gehör. Er sprengte hierauf den Gränzpass Kin-ti
und zog in Yung-yang umher, wo sämmtliche Kreise sich
unterwarfen.
'tH JH Yang-khing, Statthalter von Yung-yang, und
DU i-M |fjf^ Tseh’ang-siü-tho, grosser Abgesandter für Strafe
und Festnehmen in Ilo-nan, vereinigten ihre Streitkräfte, um
über Ti-jang Strafe zu verhängen. Ti-jang fürchtete Tsch’ang-
siü-tho und wollte sich zurückziehen. Li-ml sprach: Tsch’ang-
siii-tho ist thatkräftig, er hat aber keine Entwürfe. Zudem
hat er öfter gesiegt und ist leicht stolz. Ich vernichte ihn
euretwegen. — Ti-jang konnte nichts anderes thun. Er ordnete
die Schiachtreihen und wartete. Li-mi stellte sich # ff
Tseh’ang-ho und Anderen, im Ganzen zwanzig muthigen Männern
voran, machte sie zu herumstreifenden Reitern und legte tausend
Krieger als Hinterhalt zwischen die Gräser. Tsch’ang-siü-tho
verachtete Ti-jang. Er führte die Krieger vorwärts und wurde
mit ihm handgemein. Ti-jang wich ein wenig zurück. Der
Hinterhalt brach hervor und bewältigte in Gemeinschaft mit
dem herum ziehenden Kriegsheere den Feind. Tsch’ang-siü-tho
wurde schliesslich getödtet.
Im dreizehnten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (617 n. Chr.)
thciltc Ti-jang seine Streitmacht und trennte sich von Li-mi.
Er errichtete ein mit Elfenbein verziertes Zelt (5f fü yci-
tschang) und nannte sich Fürst von |Jj P’u-schan. Li-nn
hielt bei dem Kriegsheere an der Strenge fest. Selbst im voll
kommenen Sommer war es bei dem Erlassen eines Befehles,
als ob die Kriegsmänner Reif und Schnee auf dem Rücken
750
Pf i zm ai e r.
trügen. Wenn er indessen in dem Kampfe Gold und Kostbar
keiten gewann, streute er alles aus. Dadurch wurden die
Menschen brauchbar.
Er sprach jetzt wieder zu Ti-jang: Gegenwärtig wetteifern
die Gewaltigen, sich zu erheben. Ihr solltet der Welt zuvor
kommen, die Schar der Unheilvollen zurückwerfen. Ist es
besser, beständig plündern und entreissen zwischen den Gräsern
und am Leben sich zu erhalten trachten? Wenn ihr geradezu
die Scheunen von jft Hing-lö wegnehmct, die Hirse hervor
sendet und damit einer Menge von hundertmal zehntausend
Erschöpften und Darbenden auf helfet, könnt ihr euch ver
lassen, dass die Beschäftigung eines oberherrlichen Königs zu
Stande kommt. — Ti-jang erwiederte: Ich bin aufgestanden
auf den Aeckern und Erdhügeln. Meine Absicht geht nicht
dahin. Es ist nothwendig, dass ihr die Scheunen erlanget und
nochmals es berathet.
Im zweiten Monate des Jahres zog Li-mi mit tausend
Menschen aus ^ Yang-tsch’ing, überstieg im Norden den
~Jy |Jj Fang-schan, eroberte von p} Lo-keu- aus die
Scheunen von Hing-lö und hielt sie fest. Er nahm m # %a
Tschai-hiao-ho, den Aeltesten des Districtes, gefangen, öffnete
die Scheunen und beschenkte die Menge mit Speise. Die
Schnüre Geldes waren mehrere Hunderttausende.
Der zu dein Hause Sui gehörende j[uj Thung, König von
m Yue, entsandte die Anführer 5^ Lieu-tschang-
kung und (|1| + j||J ) Fang-sl, damit sie über Li-mi Strafe
verhängen. Ferner hiess er Pei-jin-khi Streitkräfte
führen und nach dem Westen von j|| Tsching-kao aus-
ziehen. Li-mi bildete zehn Haufen, umschritt den Fluss *
Lö und stellte sich den zwei Kriegsheeren, dem östlichen und
dem westlichen, entgegen. Er hiess Tan-hiung-siu,
ft M Siü-schi-tsi und £ iß IT Wang-pe-tang mit
den Heitern zur Rechten und Linken Flügel bilden. Er selbst
führte die unter seiner Fahne befindlichen Männer, griff Lieu-
tschang-kung und die Anderen mit Heftigkeit an und zersprengte
ihre Macht. In der östlichen Hauptstadt zitterte man vor
Furcht. Die Menge vertheidigte sich in * « m Thai-wei-
tsch’ing, und Erdstufen und Tempel waren angefüllt.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
751
Ti-jang und die Anderen iiborliessen jetzt Li-mT die Stelle
des Vorgesetzten und gaben ihm den Namen: Fürst von
Wei. Er errichtete im Süden der Stadt Kung einen Altar
und trat seine Würde an. Man schlachtete ein Opferthier und
trank Blut. Er veränderte den Jahresnamen zu m ¥ Yung-
ping und verkündete allgemeine Verzeihung. In der Schrift,
die er aussandte, hiess es: Sammelhaus des ersten Anführers
des ziehenden Kriegsheeres, Fürsten von Wei. Er ernannte
Ti-jang zum Vorsteher der Scharen, jjQ jpC Ping-yuen-
tschin zum ältesten Vermerker zur Linken, Fang-
yen-tschao zum ältesten Vermerker zur Rechten, % fl ij
Yang-te-fang zum Vorsteher der Pferde zur Linken, Üjj
Tsching-te-thao zum Vorsteher der Pferde zur Rechten, jp. ^
Tan-hiung-sin zum Lehensfürsten des Kriegsmuthes und oberen
Heerführer zur Linken, Siü-schi-tsi zum Lehens
fürsten des Kriegsmuthes und oberen Heerführer zur Rechten.
Durch li. ff M Tsu-kiün-yen, Gebietenden des Hauses der
Verzeichnungen f =j|J ^ hi-sein), liess er |3 Lö-keu in
einem Umfange von vierzig Li mit Mauern versehen und
wohnte daselbst.
Er befahl dem beschützenden Heerführer |JJ jjlf
Thien-meu-kuang dreihundert Wolkenbäume zu verfertigen.
Man legte auf dieselben Steine, schleuderte diese vermittelst
Triebwerken und machte damit Angriffe auf Stadtmauern. Er
nannte sie Schnellbänke der Heerführer (tj^ j|f tsiang-
kiün-pao). Vorrückend bedrängte er die östliche Hauptstadt
und verbrannte das Thor ± m Schang-tschün.
Im vierten Monate des Jahres ergaben sich
Pei-j in-khi, Heerführer des Tigerzwingers m ¥ liu-lao) im
Dienste von Sui, und Tschao-tho, Statthalter von IJoai-
yang.
rY*
Art.
Meng-jang, der Räuber von M ö lU Tschau g-
pe-schan, wandte sich mit seinen Streitkräften ihm zu. Li-mi
ernannte Pei-jin-khi zum oberen Pfeiler für das Reich, stellte
sich mit Ti-jang an die Spitze von zweimal zehntausend Be
waffneten, drang gegen die Scheunen von [jjj Hoei-lö und
bewachte sie. Als man in die Feste der Hauptstadt drang und
plünderte, legten die Bewohner an die Brücke von ^ '^j|
Thien-tsin Feuer, das Kriegsheer von Sui zog aus und siegte.
752
Pfizmaier.
Pei-jin-klii und die Anderen wurden geschlagen, kehrten zurück
und vertheidig’ten die Stadt Kung. Der Vorsteher der
Pferde Yang-te-fang fiel in dem Kampfe. Li-mi überwachte
eine Menge von dreimal zehntausend Kriegern, zertrümmerte
das Kriegsheer von Sui in tt * Ku-tsch’ing und gewann
wieder die Scheunen von Hoei-lö.
Nach dem unerwarteten Tode Tsching-te-yen’s ernannte
er Iß (M. + JPf) Tsching-ting zum Vorsteher der Pferde
zur Linken, H|J ^ Tsching-khien-siang zum Vorsteher
der Pferde zur Rechten. Die Räuber, im Gefolge von ^
Li-wen-siang von Li-yang, ijrj| jy. Tsch’ang-sching
von (y + M) Yuen-sc.hui, j|jrj Tschao-kiün-te
von Thsing-ho, + 10 # fl Hö-hiao-te von Ping-yuen,
wandten sich insgesammt Li-mi zu. Dieser drang gegen die
Scheunen von |j|j/ Li-yang und eroberte sie. Der grosse
Sammelnde (* m thai-thseu) m & m Tscheu-fä-ming
von Yung-ngan erhob sich auf den Gebieten von
'/T Kiang und j|f' Hoang und gesellte sicli zu ihm. h m
Siü-yuen-lang, der Räuber der Landschaft 7^. Thsi, und der
grosse Anwalt ||j]j ^ Siü-sse-jin von Jin-tsch’ing
kamen und unterwarfen sich.
Li-mi befahl dem Sammelhause des Zeltes die schuh
langen Schrifttafeln nach den Landstrichen und Kreisen aus
zusenden und die zehn Verbrechen des Kaisers Yang dar-
zulegen. Die Welt zitterte in Erregung. Der das Kriegsheer
beschützende m # tfc Tschai-hiao-ho 1 sprach zu Li-mi:
Das Land von Thsin hat zu Bollwerken die Berge, zum Gürtel
den Fluss. Das Geschlecht j|| Iliang kehrte ihm den Rücken
und ging zu Grunde. Han gewann es und hatte die Herrschaft
der Könige. Jetzt ziehet ihr durch Pei-jin-klii eine Mauer
um [pf| ySg- Hoei-lö, Ti-jang bewahrt (3 Lö-keu. Wenn
ihr den Panzer umbindet, auf dem Wege zurückkehret und
nach Tschang-ngan eilet, wer unter den hundert Geschlechtern
des Volkes würde euch nicht in den Vorwerken entgegen
ziehen? Dieses wäre eine Eroberung machen, und nicht
1 Tschai-hiao-ho, ursprünglich Aeltester des Districtes, war, wie oben zu
ersehen, von Li-mi gefangen genommen worden.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
753
kämpfen. Erst wenn die Menge sich anschliesst, die Streit
kräfte stark sind, wendet ihr euch nach Osten, winket mit
der Fahne den Gewaltigen und Ausgezeichneten. Die Welt
ist dann leer und rein, es gibt in ihr kein Geschäft. Wenn
ihr jetzt damit zögert, ist zu fürchten, dass Menschen euch
zuvorkommen. — Li-mi erwiederte: Ich hege diesen Gedanken
schon lange. Doch meine Abtheilungen sind lauter Menschen
des Ostens der Berge. Sie sind jetzt noch nicht an dem
Lö hinabgezogen: wie würden sie in Gemeinschaft mit mir
nach Westen ziehen wollen? Auch sind die Anführer lauter
Räuber und halten nicht zusammen. Wenn sie einmal ge
schlagen werden, fegen sie die Erde. — Er stand von dem
Vorhaben ab.
Um diese Zeit rückte das Kriegsheer von Süi in grösserer
Stärke aus. Li-mi, auf die Tüchtigkeit der Seinigen sich ver
lassend, kämpfte mit ihm. Ei- wurde von einem Pfeile getroffen
und lag in dem Lager darnieder. Das Kriegsheer von Sui
machte sich dieses zu Nutzen. Die Ileeresmenge Li-mjfs zer
streute sich. Man gab die Scheunen auf und vertheidigte Lö-keu.
Der spätere Kaiser rw ffi Kao-tsu von Thang* brachte
in km Thai-yuen ein Heer auf die Beine. Li-mi glaubte
von sich, dass er dem Vertrage vorgesetzt sei. Er schickte
den Heerführer k M'J T sch’ang-jin-tsl und übermittelte
durch ihn dem (späteren) Kaiser ein Schreiben. In diesem
Schreiben nannte er den (späteren) Kaiser seinen älteren Bruder
und bat ihn, sich mit Fussgängern und Reitern in M ft
Ilo-nei einzufinden. Der (spätere) Kaiser überblickte das
Schreiben und sagte lachend: Li-mi ist überstürzt (II«
lo-liang), er kann es nicht entscheiden und zu Stande bringen.
Ich gebe eben der Mutterstadt die Bestimmung, ich bin noch
nicht fähig:, im Osten umherzuziehen. Wenn ich mich nicht
mit ihm verbünde, mache ich Sui völlig aufleben. Li-mi möge
für mich jjl Tsching-kao bewachen, sich der Streitmacht
der östlichen Hauptstadt entgegenstellen und sie nicht nach
Westen rücken lassen. Im Absenden leicht sich erhebender
Anführer ist Niemand so wie Li-mi. Ich nehme lieber auf ihn
Rücksicht und bewirke, dass er in seinen Gedanken stolz wird.
Wenn ich hier bleiben und die Mitte des Gränzpasses beruhigen
kann, ist die grosse Sache zu Stande gekommen.
754
Pfizranier.
Er hiess jjjg. Wen-ta-ya, G ebieten den des Hauses
der Verzeihungen ( gjl ^ ki-schi) das Antwortschreiben ver
fassen. Er behandelte darin Li-mi mit grosser Auszeichnung,
ehrte ihn und war bescheiden. Li-ml war sehr erfreut. Er
zeigte das Schreiben seinen Untergebenen und sagte: Der Fürst
von Hl? Thang nimmt auf mich Rücksicht. In der Welt ist
nichts, worüber ich Bedenken tragen könnte. — Er befasste
sich hierauf ausschliesslich mit Sui.
Im neunten Monate des Jahres entsandte Li-mi den An
führer 45 ± Li-sse-thsai mit dem Aufträge, mit zwölfmal
zehntausend Streitern m (£ + Tsch’ang-siün, im
Dienste von Sui Anführer der Leibwächter von J|| ;j|| Ying-
yang, in [^; Ho-yin zu überfallen. Li-sse-thsai führte es
aus. Tsch’ang'-siiin schmähte fortwährend und starb ungebeugt.
Siü-hung-khe, ein Heilkünstler Cfr ±
fang-sse) aus Tfftk Thsi, reichte eine Schrift empor, worin er
Li-mi rieth, vermittelst der Kraft des Heilkünstlers nach der
östlichen Hauptstadt zu eilen, den Kaiser (von Sui) unter den
Arm zu nehmen und auf diese Weise in der Welt Befehle zu
erlassen. Li-mi staunte über diese Worte. Er hielt Seiden
stoffe bereit und berief ihn zu sich. Doch dieser Mann war
schon weggezogen.
Kaiser Yang von Sui entsandte 3E1£ % Wang-schi-
tschung mit dem Aufträge, zehnmal zehntausend Kriegsleute
auszuwählen und Li-mi anzugreifen. Wang-schi-tschung baute
ein Lager im Westen des Lö, richtete aber in dem Kampfe
nichts aus. Er nahm wieder eine Aufstellung im Norden des
Jfr Lö, erstieg einen Berg und blickte auf m p Lö-keu.
Li-mi, seine Streitmacht führend, übersetzte den Lö und
kämpfte mit Wang-schi-tschung. Unter den Bewaffneten Li-mi’s
befanden sich viele Reiter. Dieselben zogen mit langen Lanzen
nordwärts. Der Boden von ^ jjj P’u-schan ist durchschnitten.
Die Reiter waren beengt und konnten nicht vorwärts sprengen.
Wang-schi-tschung verfügte über viele kurze Waffen, Schilde
und Speere. Er bedrängte die Reiter. Das Kriegsheer Li-mi’s
wurde zurückgeworfen. W r ang-schi-tschung verfolgte seinen
Sieg, drang vor und überfiel Li-mi in M « Yue-tsch’ing.
Li-mi kehrte zu dem Süden des Lö zurück, führte seine
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
755
Streitmacht und stürzte sich im Westen auf das Lager Wang-
schi-tschung’s. Dieser entfloh.
Als Li-mi das Heer zurückführte, hatte er viele Leute
verloren. Tschai-hiao-ho ertrank in dem Flusse
m Lö. Li-mi wehklagte um ihn schmerzlich. Seitdem bestand
man über sechzig grosse und kleine Kämpfe.
3E 'für 'fpf Wang-jü-sin, ein Anführer in der Abtheilung
^jjf Ti-jang’s, hatte grosse Besorgniss wegen der Macht
Li-ml’s. Er rieth Ti-jang, sich zum grossen Vorgesetzten zu
machen, die Heeresmenge zusammenzufassen und Li-mi mit
Gewalt aufzugreifen. Sein älterer Bruder Kuan sagte
ebenfalls: Der Himmelssohn soll für sich nehmen. Wozu
sollte er den Menschen übergeben ?
Li-mi erfuhr dieses und machte mit äs m + M)
Tsching-ting heimlich einen Anschlag gegen Ti-jang. Als die
Streitmacht Wang-schi-tschung’s nochmals anrückte, zog Tl-jang
aus und stellte sich ihr entgegen. Er wich ein wenig zurück.
Li-mi sprengte herbei, um ihm zu helfen und kämpfte in
■¥ M Schi-tse-ho. Wang-tschi-tschung ergriff die Flucht.
Am nächsten Tage war eine feierliche Versammlung und Be-
wirthung der Kriegsmänner. Ti-jang kam zu Li-mi. Dieser
hiess Fang-yen-tschao die Leute der Umgebung
wegführen, sich mit ihnen in ein besonderes Zelt begeben und
trinken. Li-mi holte einen berühmten Bogen hervor und zeigte
ihn Ti-jang. Als Ti-jang völlig spannte und losdrückte, erstach
ihn der Schwertfechter ||f Tsai-khien von rückwärts.
Zugleich tödtete man den älteren Bruder und den Neffen Ti-
jang’s, ebenso Wang-jü-sin.
Li-mi sprengte in das ummauerte Lager Ti-jang’s und
beruhigte die Kriegsmänner, indem er ihnen die Sache ver
kündete. Keiner wagte es, sich zu rühren. Er liess diese
Streitmacht durch Siü-schi-tsi, Tan-
hiung-sin und I iS t Wang-pe-tang getheilt anführen.
tyßj Jjg Yang-khing, ein Anführer der Sui, bewachte
Yung-yang. Man sprach gelegentlich mit ihm und brachte ihn
zur Unterwerfung. Wang-schi-tschung drang- in der Nacht
gegen die Feste jr m Thsang-tsch’ing. Li-mi legte Gepan
zerte in den Hinterhalt und vernichtete die feindliche Menge.
Sitzuugsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIIT. Bd. III. Hft.
49
i
756
Pfizmai er.
Im zweiten Jahre des Zeitraumes I-uing (618 n. Ch.) er
richtete Wang-schi-tschung wieder ein Lager im Norden des
Lö. Er baute eine schwimmende Brücke, sperrte den
Fluss und liess sich in einen Kampf ein. Li-mi zog ihm mit
tausend Reitern entgegen und machte einen raschen Angriff,
ohne jedoch zu siegen. Wang-schi-tschung rückte vorwärts
und vernachlässigte seine Lagerwälle. Li-mi warf auf ihn meh
rere hundert todesmuthige Kriegsmänner und schnitt ihn ab.
Wang-tschi-tschung erlitt eine grosse Niederlage. Die Kriegs
männer stritten um die Brücke, mehrere Zehntausende er
tranken, und der Fluss ward in seinem Laufe unterbrochen.
Sechs grosse Anführer wurden getödtet, und unter den Anfüh
rern rettete sich Wang-schi-tschung allein. In der Nacht ereig
nete sich starker Schneefall, die Kriegsmänner stürzten zu
Boden und waren sämmtlicli dem Tode nahe.
Li-mi, seinen Sieg benützend, eroberte mit scharfen Waffen
•j[H |Jj]j Yen-tse. Er setzte die Feste ^ Kin-yung in
Stand und wohnte daselbst. Er besass jetzt eine Heeresmenge
von dreissigmal zehntausend Menschen. Ferner kämpfte er
mit dem zur Vertheidigung der östlichen Hauptstadt zurück
gebliebenen Jji Wei-tsin an dem Thore ^ Schang-
tschün und ergriff ihn in den Schlachtreihen, Jii-tung,
der Sohn des den Palästen Vorgesetzten (5» ff tsiang-tsö)
grossen Zimmormannes Qp ta-tsiang) ^ ^ i|v^ Yü-
wen-I, der in Ho-nan zur Vertheidigung zurückgebliebene
IIP iÜt Lieu-tü, Leibwächter von Jj)j| Tsclff-fang, |)j(
Tö-ku-wu-tu, Beruhiger von Ho-yang, und |lj|]
Lieu-pien, Reichsgohilfe der Landschaft Ho-nei, ergaben sich.
Hierauf wetteiferten die Länder an dem Meere und dem Thai-
sclian, zwischen dem Strome und dem Hoai, ihm Antwort zu
geben und sich anzuschliessen.
WmiM Teu-kien-te, ^ ^ Tschü-tsan, ijvji
Yang-sse-lin, jgjt ^ Meng-hai-kung, |jjj j|)j Siü-yuen-
!ang, ÜÜL ^ Lu-tsu-schang, j^J ££ Hjj Tscheu-fä-ming
und Andere reichten insgesainmt Denkschriften empor, in
welchen sie Li-mi riethen, vorzurücken. Auch die Obrigkeiten
des Sammelhauses baten ihn. Li-mi sagte: Die östliche Haupt-
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
757
stadt ist noch nicht zurecht gebracht. Es ist vorläufig nicht
daran zu denken.
Im fünften Monate des Jahres wurde Tliung, König
von Yue, durch Wang-sclii-tschung zum Kaiser ausgerufen.
Im sechsten Monate kam T £ -ft X Yü-wen-hoa-khi mit
einer Macht von zehnmal zehntausend Kriegern nach |^r
Li-yang. Thuug, König von Yue, schickte einen Abge
sandten und übertrug Li-ml die Stelle eines grossen Beruhigers,
eines Gebietenden des obersten Buchführers, eines ersten An
führers des wandelnden Kriegsheeres der Erdstufe des grossen
Wandels des östlichen und südlichen Weges, ferner die Würde
eines Fürsten des Reiches Wei. Er hiess ihn Yü-wen-
hoa-khi zurecht bringen und dann an dem Hofe eintreten und
Stützer sein. Li-mi nahm dieses an. Er führte die Streitmacht
nach Osten und betrieb die Verfolgung Yü-wen-hoa-khi’s in
Li-yang.
Li-mi wusste, dass Yü-wen-hoa-khi Mangel an Lebens
mitteln habe und dass ihm an einem schnellen Kampfe gelegen
sei. Er ging daher schwerfällig vor, um die Streitkräfte des
Feindes unbrauchbar zu machen, und liess mm Siü-
schi-tsi die Scheunen von Li-yang vertheidigen. Yü-wen-hoa-
khi machte gegen diese einen Angriff und konnte sie nicht
bezwingen.
Die Schlachtreihen der beiden Gegner waren durch den
Fluss von einander getrennt. Li-mi rief Yü-wen-hoa-khi aus
der Ferne zu: Euer Haus ist ursprünglich dasjenige der grossen
Angestellten, der Häupter von m m P’o-ye. Vater, Söhne
und Brüder erhieltet ihr die Gnade von Sui, selbst als Gattin
eine Kaisertochter. Der Kaiser ward der Tugend verlustig,
ihr konntet ihm nicht Vorstellungen machen. Ihr tödtetet ihn
ferner auf grausame Weise 1 und bedecktet euch mit dem Hasse
der Welt. Wenn ihr jetzt ruhig hingehet und im Stande seid,
euch zu ergeben, bewahret ihr noch immer die Nachfolge. —
Yü-wen-lioa-khi schwieg. Nach längerer Zeit riss er die Augen
auf und beschimpfte Li-mi mit niedrigen Worten. Li-mi blickte
auf seine Umgebung und sagte: Dieser gemeine Mensch hat
1 Im zweiten Jahre des Zeitraumes I-riing- (618 n. Chr.) tödtete Yü-wen-
lioa-kln den zurückgetretenen Kaiser Yang 1 von Sui in Kiang-tu.
49*
758
Pfi zm ai er.
im Sinne, Kaiser zu werden. Ich werde die Peitsche zerbrechen
und ihn verjagen.
Er verbrannte jetzt mit Hilfe von fünfhundert leichten
Reitern die Sturmgeräthe Yü-wen-hoa-khi’s. Das Feuer wurde
die ganze Nacht nicht gelöscht. Als er glaubte, dass die Mund-
vorräthe Yü-wen-hoa-khi’s zu Ende gegangen seien, schloss er
verstellter Weise mit ihm Friede. Yü-wen-hoa-khi freute sich
und Hess das Kriegsheer nach Willkür Speise verzehren. Hier
auf blieb die Sendung von Speise durch Li-mi aus. Jetzt erst
ward er die Sache inne. In dem grossen Kampfe, der an dem
Fusse des Berges j|f [Jj Tung-schan erfolgte, wurde Li-mi
von einem Pfeile getroffen und stürzte zu Boden. Der Kreis
m Khi hatte feste Mauern. Die Macht Yü-wen-hoa-khi’s war
erschöpft. Er plünderte die Landschaft Khi und eilte nach
dem Kreise ^ Wei. Seine Anführer |J^ (5^. Tschin-
tschi-liö, m m ^ Tsch’ang-tung-jin und Andere stellten
sich an die Spitze der in die Abtheilungen eingereihten Krieger
und gingen zu Li-mi über. Die früher und später Kommenden
folgten einander auf den Fersen.
Yü-wen-hoa-khi hatte die Lastwagen in der östlichen
Landschaft zurückgelassen und J ijjjL Wang-khieu, obersten
Buchführer der eingesetzten Abtheilung der Strafe, mit dem
Aufträge entsendet, sie zu bewachen. Wang-khieu und die
ganze Landschaft ergaben sich jetzt. Li-ml führte hierauf das
Kriegsheer weiter und wandte sich nach Westen. Er schickte
einen Abgesandten an den Hof der östlichen Hauptstadt, Hess
den Kaisermörder und Aufrührer in jtj/, Hung-thä festnehmen
und machte ihn j[fjj Thung, Könige von Yue, zum Geschenke.
Thung berief Li-mi an seinen Hof. Als Li-mi nach Wen
gelangte, hörte er, dass jjj ^ Yuen-wen-tu durch Wang-
schi-tschung getödtet wurde. Er stand sofort ab und wandte
sich nach Kin-yung, das er festhielt. Von Seite des
Königs Thung wurde kein Abgesandter geschickt.
Nachdem Li-mi sich Ti-jang’s entledigt hatte, wurde er
im Herzen allmälig stolz und kümmerte sich nicht um die
Kriegsmänner. Er hatte keine Güter des Sammelhauses und
der Rüstkammer. Wenn das Kriegsheer in dem Kampfe siegte,
wurde es mit nichts beschenkt. Ferner schmeichelte er in
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
759
grossem Masse clen neu Angesammelten. Die Mensehen fingen
an, ihm abwendig zu werden. Dem Volke, das aus den Scheu
nen von jj|L Hing-lö gespeist wurde, verabreichte er ohne
Beschränkung, so dass die Leute, nicht im Stande, das Mit
genommene auf den Schultern zu tragen, es auf den Wegen
herabliessen und darauf mit den Füssen traten. Li-mi freute
sich darüber und meinte, dass man zur Genüge Speise habe.
m m t Kia-jün-fu, der Vorsteher der Scheunen, machte
ihm Vorstellungen und sagte: Die Menschen sind die Grund
lage des Reiches, die Speise ist der Himmel der Menschen.
Jetzt hungern die hundert Geschlechter, sie lassen die blei
chenden Geheine auf den Wegen zurück. Habt ihr auch den
höchsten Befehl empfangen, hängt ihr doch ab von dem Himmel
der Menschen und sichert dadurch die Grundlage des Reiches.
Aber Betheilen mit Getreide und Nehmen wird nicht beschränkt,
es wird eine Zeit kommen, wo die Vorräthe der Scheunen von
Ngao zu Ende gehen, die Hirse erschöpft ist, die Menschen
sich zerstreuen. Wie könnt ihr dann emporblicken und Thaten
verrichten? — Li-mi gab kein Gehör.
Siü-schi-tsi bemängelte öfters diese Unregel
mässigkeit. Li-mi hatte innerlich daran kein Gefallen. Er liess
Siü-schi-tsi ausrücken und sich zu den Lagerplätzen in den alten
unterworfenen Gegenden begeben. Er hatte einstweilen keinen
festen Vorsatz. Früher hatte Wang-schi-tschung Mangel an Lebens
mitteln. Li-mi hatte wenig Seidenstoff. Jener bat, dass man
sich verständige und tausche. Li-mi mochte dieses nicht thun.
I® 7C Ping-yuen-tschin war gewinnsüchtig und rieth ins
geheim Li-mi, einzuwilligen. Später waren die Kriegsmänner
Wang-schi-tschung’s gesättigt, und es ergaben sich deren immer
wenigere. Li-mi reute es und er hielt inne.
Im neunten Monate des ersten Jahres des Zeitraumes
Wu-te (618 n. Chr.) suchte Wang-schi-tschung mit seiner ge
summten Heeresmenge die Entscheidung durch den Kampf. Er
übersetzte vorerst mit einigen hundert Reitern den Fluss. Li-
mi schickte ihnen zehn kühne Anführer zum Kampfe entgegen.
Dieselben kehrten mit Wunden bedeckt zurück. Am nächsten
Tage führte Li-mi, indem er s w ir Wang-pe-tang zur
Vertheidigung von Kin-yung zurücldiess, eine auser
lesene Streitmacht nach den unwegsamen Gegenden im Norden
760
Pfizraaier.
von ns m Yen-sse hinaus und erwartete den Feind auf dem
Berge ("£ + (5) Mang.
Er hielt Rath über das, was zu thun angemessen sei.
m ^ g Pei-jin-khi sprach: Bei Wang-schi-tschung sind
lauter starke Streitkräfte, welche herankommen. Die östliche
Hauptstadt ist gewiss leer. Ich bitte, eine Menge von zweimal
zehntausend Kriegern auszuwählen und sich nach dem f&Lö
zu wenden. Wang-schi-tschung rafft sich gewiss auf und zieht
heim. Wir bringen das Kriegsheer in Ordnung und kehren lang
sam zurück. Dieses ist es, wovon es in der Kriegskunst heisst:
Wenn Jene heimziehen, rücken wir aus. Wenn Jene aus
rücken, ziehen wir heim. Hierdurch reibt man sie auf. — Li-
mi blickte auf die Heeresmenge und war nicht fähig, von dem
Rathe Gebrauch zu machen. Pei-jin-khi schlug auf die Erde
und sagte seufzend: Ihr werdet es später gewiss bereuen.
Hierauf liess man die Krieger ausrücken und stellte sie
in Schlachtordnung. Wang-schi-tschung suchte insgeheim einen
Menschen, der von Aussehen mit Li-mi Aehnlichkeit hatte und
liess ihn binden. Nachdem beide Kriegsheere zusammenge-
stossen, waren sie unter Lärmen von Staub und Nebel um
schlossen. Die in dem Heere Wang-schi-tsdhung’s befindlichen
Kriegsmänner von dem Strome und dem Hoai brachen hervor
und drangen ein als ob sie flögen. Die Krieger Li-mi’s waren
innerlich erschüttert. Wang-schi-tschung überwachte die Heeres-
meuge und kämpfte rasch. Er liess den von ihm Gesuchten,
welcher Aehnlichkeit mit Li-mi hatte, zu den Schlachtreilicn
bringen. Alles schrie'mit lauter Stimme: Man hat Li-mi ge
fangen! — Die Kriegsmänner riefen: Zehntausend Jahre! Das
Kriegsheer Li-mi’s gerieth in Verwirrung und löste sich zuletzt
auf. §g ^ Pei-jin-khi und jjfg. # M Tsu-kiün-yen
wurden von Wang-schi-tschung gefangen. Das Gebiet
Yen-sse wurde entrissen. J||jj (-|- j=| ) Tsching-ting, Vor
steher der Pferde zur Linken, fiel ab und ging zu Wang-schi-
tschung über.
Li-mi nahm eine Heeresmenge von mehr als zehntausend
Menschen und sprengte nach jjf pj Lö-keu. Als er in die
Feste ziehen wollte, hatte yjr jjf Ping-yuen-tscliin sie be
reitsgeräumt. Wang-schi-tschung führte heimlich sein Kriegsheer
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
761
weiter. Li-mi wusste dieses, kam aber nicht hervor. Zur be
stimmten Zeit setzte Waag-schi-tschung die Hälfte seiner
Streitmacht über den Fluss Lö und machte verdeckt den
Angriff. Die spähenden Reiter bemerkten es nach einiger Zeit.
Als man dann ausrückte, hatte Wang-schi-tschung den Fluss
abgesclmitten. Li-mi führte sofort die Reiter und entwich nach
Wu-lao. Ping-yuen-tschin ergab sich hierauf. Die
Heeresmenge zerstreute sich allmälig.
Li-mi wollte sich nach ^ ^ Li-yang begeben. Einige
sagten: Jüngst hat man Ti-jang getödtet. ?&fttm Siü-schi-
tsi wurde verwundet und ist beinahe gestorben. Seine Wunde
ist noch immer nicht geheilt. Kann man sich jetzt beschützen ?
— Um die Zeit hatte £ iö H Wang-pe-tang die Feste
Kin-yung verlassen und lagerte in Ho-yang. Li-mi
nahm zu ihm mit den leichten Reitern Zuflucht und sagte zu
ihm: Ich bin geschlagen. Ich habe euch lange Ungemach be
reitet. Ich schneide mir jetzt den Hals ab und entschuldige
mich dadurch vor der Menge. — Wang-pe-tang schloss Li-mi in
die Arme und verging vor Schmerz. Die Menge weinte, und
Keiner war im Stande, aufwärts zu blicken. Li-mi sagte wieder:
Zum Glück werden wir uns nicht verlassen. Wir werden uns
gemeinschaftlich nach der Mitte des Gränzpasses wenden. Ich
selbst habe zwar kein Verdienst, doch ihr werdet gewiss reich
und vornehm.
Der im Amte zugetheilte ^ Lieu-si sprach: Einst
wandte sich ^ Fen-tse nach Han und genoss noch immer
den Gehalt eines Angestellten der gleichmässigen Umfuhr
mm Kiün-schü). Ihr seid mit Thang von dem gleichen
Geschlechtc. Habt ihr euch auch nicht mit ihm zugleich er
hoben, habt ihr doch Sui aufgehalten. Ihr kehrtet auf den
Wegen zurück und bewirktet, dass er nicht den Westen besass.
Desswegen besetzte Thang ohne Kampf die Mutterstadt. Dieses
ist ebenfalls euer Verdienst.
Li-mi sagte nochmals zu Wang-pe-tang: Das Geschlecht
des Heerführers ist angesehen. Wie könntet ihr wieder in
Gemeinschaft mit mir fortziehen?—Wang-pe-tang erwiederte:
Einst erhob jtjlj' Siao-ho das Stammhaus und folgte Han.
Er bewirkte, dass er nicht der letzte der Enkel war. Die
Thätigkeit beenden, hielt er für eine Schande. Wie könntet
762
Pfizraaier.
ihr, nachdem ihr einmal des Vortheils verlustig geworden,
leichthin euch von Thaten fernhalten? Machte man mir auch
das Haupt fallen, durchlöcherte die Brust, es wäre für mich
eine Freude. — Die Umgebung Li-mi’s war gerührt. Man
kam und wendete sich ihm zu.
Zur Zeit als Li-rm sich den Namen eines Fürsten von
H| Wei beilegte und den Altar erstieg, schlug ein Sturmwind
seine Kleider, und er wäre beinahe zu Boden gefallen. Beim
Antreten der Rangstufe bellte ein Fuchs zu seiner Seite. Li-mi
war dieses zuwider. Als seine Niederlage bevorstand, brach in
der Stadt Kung auf der Erde mehrmals ein Wirbelwind
los, der Staub und Kies zu dem Himmel hinaufführte. Am
hellen Tage war Dunkelheit. In dem Lager, das er bezogen
hatte, nahmen Ratten gegenseitig die Schweife in den Mund
und setzten im Nordwesten über den Fluss Lö. Dieses
hörte durch einen ganzen Monat nicht auf.
Als er in den Gränzpass trat, verfügte er noch über
zweimal zehntausend Bewaffnete. Kaiser Kao-tsu schickte ihm
zahlreiche Abgesandte entgegen und liess ihn bewillkommnen.
Li-m't hatte grosse Freude und sagte zu seinen Gefährten: Was
ich unternahm, wurde zwar nicht zu Stande gebracht, jedoch
die Wohlthat knüpft die hundert Geschlechter. Die zusammen
hängenden Festen im Osten der Berge, mehrere hundert an
der Zahl, wenden sich um meinetwillen sämmtlich zu. Die
Verdienste um das Reich sind nicht vermindert. Wie könnten
die Geschlechter lg Teu und pjfjj Yung nicht als grosso Vor
steher bei mir weilen?
Bei seiner Ankunft wurde er zum Reichsminister des
glänzenden Gehaltes ernannt und erhielt das Lehen eines
Fürsten des Reiches Jfß Hing. Dennoch war er unzufrieden.
Der Kaiser nannte ihn einst jüngerer Bruder und bezeichnete
seine (Li-mi’s) Gattin als jüngere Schwester. Das Geschlecht
Tö-ku liess es später an Achtung fehlen. Diejenigen,
welche die Lenkung in Händen hatten, begehrten ferner Be
stechung und waren nicht einig. Bei Gelegenheit einer Ver
sammlung an dem Hofe, als man Speise darreichte, sprach
Li-mi zu £ ir Wang-pe-tang: In vergangener Zeit, als
ich mich in pj Lö-kou befand, wollte ich einst ^
Thsui-kiün-hien zum Angestellten des glänzenden Gehaltes
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
763
ernennen. Ich dachte nicht, dass ich selbst ein solcher sein
werde.
Nach einiger Zeit hörte man, dass unter den Anführern,
welche ehemals zu seinen Abtheilungen gehörten, viele sich
Wang-schi-tschung nicht anschlossen. Kaiser Ivao-tsu
befahl in einer höchsten Verkündung, (J ass Li-ml sich mit
seinen eigenen Kriegern nach |^r Li-yang begebe, die
alten Abtheilungen zu sich rufe und beruhige, dann auf dem
Gebiete der östlichen Hauptstadt umherziehe. Wang-pe-tang
wurde Li-mi als Heerführer der kriegerischen Leibwache der
Linken zugetheilt.
Als man, mit unterlegten Pferden jagend, im Osten zu
dem Standorte ijißj ijpi Tscheu-sang gelangte, erhielt man eine
höchste Verkündung, in welcher Li-mi zurückberufen wurde.
Li-mi war von grosser Bangigkeit erfüllt und sann auf Em
pörung. Wang-pe-tang suchte ihn abzuhalten, doch Li-mi folgte
ihm nicht. Wang-pe-tang sagte jetzt: Wenn der Kriegsmann
die Gerechtigkeit begründet, wechselt er nicht mit Fortbestand
und Untergang seine Gedanken. Ihr nähmet auf mich grosse
Rücksicht. Es ist mein Wunsch, dass ich mein Loos erfülle
und euch vergelte. Jetzt kann ich mit euch gehen, es sei
dabei Tod oder Leben. Es ist jedoch nutzlos.
Er wählte hierauf einige Zehende muthiger Männer, klei
dete sie in Frauenkleider, liess sie auf den Häuptern Netz
werk tragen und unter ‘den Röcken Schwerter verbergen. Er
gab sie für Mägde und Nebenfrauen des Hauses aus. Dieselben
traten in das Posthaus von Thao-lin. Nach einer Weile
wechselten sie die Kleider, traten aus, besetzten die Feste und
raubten das Vieh und die Erzeugnisse. Sie eilten zu dem. süd
lichen Berge, sprengten nach Osten und meldeten es äjfe
Tsch’ang-schen-siang, damit er sammt seiner Streitmacht sich
mit ihnen ins Einverständniss setze.
H M frü Sching-yen-sse, zugetheilter Anführer von
jj'ta >|>|>| Hiung-tscheu, stellte sich an die Spitze von Fuss-
gängern und Reitern und legte sie im Süden des Kreises ^|jj
Lö-hoen, an dem Fusse der Berghöhe des Fürsten von Jjjj
Hing in den Hinterhalt. Als Li-mi mit seiner Streitmacht den
Fluss übersetzte, brachen sie schräg hervor, machten einen
764
Pfizmaier.
Angriff und enthaupteten ihn. Li-mi hatte ein Alter von sieben
und dreissig Jahren erreicht. aE'föir Wang-pe-tang starb
mit ihm. Man schickte das Haupt weiter bis in die Mutterstadt.
Um diese Zeit bewahrte nt m Siü-schi-tsi für
Li-mi noch immer Li-yang. Der Kaiser hiess einen
Abgesandten mit dem Haupte Li-ml’s sich nach Li-yang be
geben und berief Siü-schi-tsi zu sich. Siü-schi-tsi bat in einer
Denkschrift, den Leichnam Li-mi’s wegnehmen und begraben
lassen zu dürfen. Eine höchste Verkündung befahl, dass man
den Leichnam zurückbringe. Man veranstaltete jetzt die Trauer,
stellte die drei Kriegsheere der Beschaffenheit der Macht in
weissen Kleidern auf und begrub ihn nach den Gebräuchen
eines Landesfürsten fünf Li südwestlich von dem Berge dpi |^-
Li-yang. Der Grabhügel war sieben Klafter hoch. Li-mi wusste
die Kriegsmänner zu gewinnen. Viele unter ihnen brachen
bei der Wehklage Blut.
Als |5jjj§ jjj ja Ping-yuen-tschin sich ergab, ernannte
ihn tHrjfc Wang-schi-tschung zum Vorgesetzten des Pfeil-
schiossens bei der Erdstufe des Wandels und liess durch ihn
fÜ* #1 Hoä-tscheu niederhalten. if # Tu-thsai-han, ein
ehemaliger Anführer Li-nn’s, empfand Groll darüber, dass
dieser Mann sich von Li-mi abgewendet hatte. Er wendete
sich ihm verstellter Weise mit seiner Streitmacht zu, enthauptete
ihn, nahm das Haupt und opferte es auf dem Grabe Li-nn’s.
Hierauf kehrte er in das Reich zurück.
Tan-hiung-sin.
m mm Tan-hiung-sin stammte aus Thsi-yin in Tsao-
tscheu. Er war ein Freund ^ Tl-jang’s und besass in
vorzüglichem Grade die Kunst, zu Pferde die Lanze zu hand
haben. Nach der Niederlage von m m Yen-sse ergab er
sich an £ iö: % Wang-schi-tschung und wurde grosser
Anführer.
Als der König von Thsin die östliche Hauptstadt be
lagerte, stellte sich Tan-hiung-sin ihm im Kampfe entgegen.
Er erreichte den König beinahe mit der Lanze. ^ jfp
Siü-schi-tsi schrie ihn an und sagte: Es ist der König von
Zur Geschichte der Aufstande gegen das Haus Sui.
765
Thsin. — Tan-hiung-sin zog sich hierauf zurück. Als später
die östliche Hauptstadt Friede erhielt, wurde er auf einer Insel
des Flusses Lö enthauptet.
Tsu-kiün-yen.
fü. # # Tsu-kiün-yen war der Sohn Hiao-
tsch’ing’s, Vorgesetzten des Pfeilschiessens in Thsi. Er hatte
vielseitiges Lernen, kräftige Darlegung, die Rede, die er an
brachte, war rührig und schnell. gj|£ Sie-tao-heng
empfahl ihn einst dem Kaiser Wen von Sui. Der Kaiser sprach:
Tödtet Recht und Unrecht das Menschenkind m m «j m
Ilö-liö-ming-yue? 1 Ich kann ihn zu nichts brauchen. — Kaiser
Yang hatte noch mehr Widerwillen gegen die berühmten
Männer, welche er kannte. Zuletzt wurde Tsu-kiün-yen zum
Gehilfen der Bücher der östlichen Hauptstadt und prüfenden
Befehlshaber von ü m Sö-tsch’ing ernannt. In dem Zeit
alter sagte man von dem Geschlechte II Tsu: Der Mann
von Sö-tsch’ing verlässt sich auf seine Begabung. Er ist be
ständig düster und denkt an Aufruhr.
Als er für ^5 Li-mi die schuhlangen Schrifttafeln
entwarf, hatte er tiefe Bemessung und war der Thorwarte vor
gesetzt. Nach der Niederlage Li-mi’s sah ihn 3E W %
Wang-schi-tschung und sagte: Du schmähst für die Räuber
das Reich. Du verdienst den Untergang. — Tsu-kiün-yen er-
wiederte: Dem Gaste des Räubers m Tscln kann man den
Auftrag geben, dass er ersteche und handhabe. Es ist nur eine
Schande, dass er nicht anlangt. — Wang-schi-tschung befahl,
ihn zu schlagen. Tsu-kiün-yen lag hilflos unter einem Baume.
Wang-schi-tschung war bereits selbst Willens, Sui zu berauben.
Es reute ihn und er befahl dem Arzte m m m Hiü-hoei-
tschao, hinzugehen und sich um Tsu-kiün-yen anzunehmen.
1 Der Verfasser konnte bisher nichts über (len hier angedeuteten Namen
nachschlagen. Auch ist es zweifelhaft, ob er die Worte & w m
m m m n a % n sr.hi-fei schä ho-lio-ming-yue jin-ni-ye
.richtig verstanden hat.
766
Pfizm aier.
Er wollte ihn wieder zum Leben bringen. Wang-
pö-tschii, Anführer der Leibwächter, sagte: Der mit dem
Pinsel spielende Schüler ist eines Verbrechens schuldig. —
Hiermit trat er ihm auf das Herz. Tsu-kiün-yen war sofort
todt. Man vollzog die Hinrichtung an seinem Leichname in
ii m Yen-sse.
Wang - schi - tschung.
3E ftfc Wang-schi-tscliung führte den Jünglingsnamen
ff Ü Han g -muan. Sein Grossvater, aus den Ländern der
westlichen Gränzen stammend, führte den dem Lande Hu
eigenthümlichen Namen Tschi-thui-neu. Derselbe
wanderte später nach jfyy Ä Sin-nung aus. Als er starb,
gab man seine Gattin einem Menschen aus m m Pa-tsch’ing,
Namens ^ Wang-tsan, als gemeine Gattin. Scheu,
der Sohn Thui-neüs, folgte ihr und erhielt den Geschlechts
namen Wang-tsan’s. Er trat in die Dienste von Sui und wui’de
nacheinander ältester Vermerker der Landstriche l J|g Hoai und
Pien. Sein Sohn war ^ Schi-tschung. Dieser hatte die
Stimme eines wilden Hundes und krauses Haupthaar. Er ver
abscheute das Erforschen schwieriger Gegenstände und das
Durchsetzen der Bücher und Ueberlieferungen. Indem er an
der Kriegskunst Freude hatte, verkehrte er mit den Tafeln
der Schildkröte und deutete im Verborgenen die Sterne.
Zu der stützenden Leibwache der Linken gekommen,
wurde er versetzt und erhielt die Stelle eines Geraden und
Aeltesten des kaiserlichen Sammelhauses, sowie eines überzäh
ligen Leibwächters von der Abtheilung der Waffen. Er folgte
Yang-su auf dessen Kriegszuge nach Norden und
wurde ältester Vermerker von Yeu-tscheu.
Im Anfänge des Zeitraumes Ta-nie (605 n. Chr.) wurde
er aufwartender Leibwächter von der Abtheilung des Volkes.
Er war in der Kunst, das gegenüber Befindliche und Ge
wohnte zu wahrsagen, bewandert und getraute sich, das Obere
und Untere der Schrift zu verändern. Wenn Jemand es beur-
theilte und verbesserte, beschönigte es Wang-schi-tschung durch
■
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
767
Geschwätz. Alle wussten, dass er Unrecht habe, waren aber
auch nicht fähig, ihn zu widerlegen. Er trat aus und wurde
ein die Lenkung Stützender (jßjf fä tsan-tscM) von Kiang-tu.
Wieder versetzt, wurde er ein Gehilfe (sching) der Land
schaft.
Kaiser Yang von Sui machte mehrmals Reisen nach dem
Süden, Wang-schi-tsclmng verstand es, das Angesicht des
Kaisers zu beobachten. Er schmeichelte ihm und richtete
sich nach dessen Willen. Von Sinn schlau, schmückte er Erd
stufen und Teiche, überreichte heimlich an dem Hofe die
kostbaren Gegenstände der fernen Gegenden und setzte sich
dadurch bei dem Kaiser in Gunst. Der Kaiser liebte ihn und
war mit ihm vertraut. Er ernannte ihn zum allgemeinen Statt
halter (J||| ^ thung-scheu) von Kiang-tu und zugleich zu
einem den Palast kennenden die Dinge Beaufsichtigenden
@ K * tschirkung-lcien-sse).
Wang-schi-tschung zog in Betracht, dass die Lenkung der
Sui eben in Unordnung, die linke Seite des Stromes ver
schwimmend, abgeschnitten und leicht zu erschüttern. Er ver
band sich im Geheimen mit den gewaltigen und hervorragenden
Männern. Wenn Leute in dem Gefängnisse gebunden waren,
legte er das Gesetz falsch aus und brachte eine Verminderung
der Strafe zuwege. Er übte dadurch im Verborgenen Gnade.
Als Yang-siuen-kan sich empörte, erhoben
sich 7^ Tschü-si, ein Eingeborner von U, und
m
Kuan-thsung, ein Eingeborner von Tsin-ling, in Kiang-nan,
und setzten sich mit ihm ins Einverständniss. Sie hatten über
zehnmal zehntausend Bewaffnete. Rt Ü Tu-wan-tschü
und ^ 'pL Yü-kiü-lo, Anführer von Sui, zogen gegen
sie aus, konnten sie aber nicht bewältigen. Wang-schi-tschung,
als Anführer der Seite, berief zehntausend Menschen von
Kiang-tu, mit denen er die Empörer fortwährend angriff und
sie zuletzt zersprengte. So oft er einen Sieg erfocht, rechnete
er es den Untergebenen zum Verdienste an. Die Gefangenen
überliess er sämmtlich seinen Kriegsmännern. Desswegen wett
eiferten die Menschen, sich für ihn zu bemühen und wurden
sehr viele Thaten verrichtet.
Im zehnten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (614 n. Chr.)
Meng-jang, der Räuber von Sfö Thsi, im
plünderte ^
768
Pfizmai er.
Umwenden die Landschaften und gelangte bis (B + ff)
(B + 6) Hiii-I. Wangrschi-tschung stellte sich ihm ent
gegen, besetzte den Berg von ^ Tu-liang und errichtete
fünf Lagerwälle, ohne zu kämpfen. Er magerte seine Streiter
aus, um ihre Schwäche zu zeigen. Meng-jang lachte und sagte:
Wang-schi-tschung ist ein Angestellter der Schriftkunst. Wie
sollte er die Waffen kennen? Ich binde ihn jetzt lebendig,
rühre die Trommel und ziehe hinab nach Kiang-tu.
Um die Zeit war alles Volk in die Festen getreten, und
es gab im freien Felde nichts zu plündern. Die Heeresmacht
Meng-jang’s litt Hunger und erduldete auch Mühsal. Da die
fünf Lagerwälle den Weg verschlossen, konnte man nicht nach
Süden dringen. Meng-jang theilte seine Streitkräfte und um
zingelte die Lagerwälle. Wang-schi-tschung kämpfte mehrmals,
stellte sich, als ob er nichts ausrichtete und floh in die Lager
wälle. Meng-jang wurde immer stolzer. Nach einigen Tagen
theilte er in ziemlichem Maasse die ihm untergeordnete Menge
und liess kaum so viele Streitkräfte zurück als zur Umzinge
lung der Lagerwälle genügte. Sobald Wang-schi-tschung er
kannte, dass die Räuber sorglos seien, vernichtete er die Feuer
herde, brach die Zelte ab, bildete viereckige Schlachtreihen
und zerstörte, nach aussen gekehrt, die Ringmauern. Mit
Tagesanbruch rückte er aus, griff die Räuber rasch an und
zersprengte sie vollständig. Meng-jang entfernte sich mit einigen
Zehenden von Reitern. Man schlug zehntausend Köpfe ab und
machte über zehnmal zehntausend Gefangene.
Weil Wang-schi-tschung die Entwürfe eines Anführers
hatte, überliess es ihm Kaiser Yang wieder, sämmtliche Räuber
gefangen zu nehmen. Ueberall, wohin Wang-schi-tschung sich
wandte, wurde sofort die Ruhe hergestellt. Als die Türken den
Kaiser in m n Yen-men umzingelten, liess Wang-schi-tschung
sämmtliche Streitkräfte von Kiang-tu ausriieken und eilte bei
der Gefahr des Kaisers zu Hilfe. Er machte es fälschlich zu
einer erfreulichen Sache, damit darüber nichts verlaute. In
dem Heere hatte er verwirrtes Haupthaar und ein beschmutztes
Angesicht. Tag und Nacht schmerzvoll weinend, legte er den
Panzer nicht ab. Wenn er sich nicderlogto, musste Stroh sein
Teppich sein. Der Kaiser hielt ihn für redlich und schenkte ihm
immer grösseres Vertrauen.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
769
TiS Ke-kien, der Räuber von Jjp ^ Ye-thse, lagerte
mit mehr als zehnmal zehntausend Bewaffneten in -p-
I® 4- /l) Teu-tse-kaug. Der grosse Diener und Reichs
minister
tschung
Yang-I-tschin tödtete ihn.
Wang-schi-
zog gegen die noch übrigen Genossen Ke-kien’s aus
und vernichtete sie. Hierauf vorrückend, richtete er einen
raschen Angriff gegen den Räuber jJFf Ijjj Lu-ming-yue
in Nan-yang. Er machte dabei mehrere zehntausend Gefangene
und kehrte zurück. Der Kaiser hielt für ihn in eigener Hand
Wein und veranstaltete die Bewillkommnung.
Wang-schi-tschung eröffnete dem Kaiser, dass die Tochter
eines guten Hauses in yjj Kiang-hoai den Wunsch hege,
für den rückwärtigen Vorhof bereit gehalten zu werden, ohne
dass von der Darreichung Gebrauch gemacht werde. Der
Kaiser war erfreut und befahl denjenigen, welche das gebüh
rende Zierliche überwachten Yue-tuan-li-tsche),
mit den Gütern der Rüstkammer um sie zu werben. Die Aus
gaben Hessen sich nicht bemessen.
In den Rechnungstafeln
der verschlossenen Abtheilung sagte man: Der Kaiser befiehlt
besondere Ausgaben. Der Inhaber des Vorsteheramtes getraut
sich nicht, es zu hören. — Man bereitete ein Schiff und schickte
sie nach der östlichen Hauptstadt. Da ereignete es sich, dass
sie auf dem Wege geraubt wurde. Der Abgesandte war
desswegen besorgt. Einige versenkten das Schiff und ent
flohen. Wang-schi-tschung verhehlte es und meldete es nicht an
dem Hofe.
Als Li-m'i die östliche Hauptstadt bedrängte,
wurde Wang-schi-tschung in einer höchsten Verkündung zum
Heerführer ernannt. Er lagerte mit seinen Streitkräften in
P Lö-keu und Hess sich in mehr als hundert grosse und
kleine Kämpfe ein, ohne im Ganzen zu siegen oder eine
Niederlage zu erleiden. Eine höchste Verkündung ernannte
ihn zum Heerführer der stützenden Leibwache zur Rechten
und hiess ihn hineilen und die Räuber zersprengen.
Im vierzehnten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (618 n. Chr.)
führte Wang-schi-tschung das Kriegsheer und kämpfte mit
Li-mi im Süden des Lö. In der Luft war eine
Erscheinung gleich Stadtmauern, welche sein Lager erdrückten.
Beinahe seine ggnze Heeres-
Er erlitt eine grosse Niederlage
770
Pfizmaier.
menge ergriff die Flucht und beschränkte sich auf die Ver-
theidigung von Ho-yang. Er legte sich in dem Gefängnisse
in Bande und bat hinsichtlich seiner Schuld bei dem Könige
ffüj Thung von Yue. König Thung tröstete und ermunterte
ihn in einem Schreiben, verlieh ihm Gold und Seidenstoffe
und beruhigte ihn. Er berief ihn an den Lö zurück. Wang-
schi-tschung sammelte die zerstreuten Krieger, deren er zehn
tausend erlangte, und lagerte in Han-tsch’ing. Scheu
und verzagt, hatte er nicht den Muth, auszurücken.
Als in Kiang-tu die Tödtung des Kaisers und Aufruhr
stattfand, übertrugen sämmtiiche Diener dem Könige Thung
die Kaiserwürde. Wang-tschi-tschung wurde oberster Buch
führer von der Abtheilung der Angestellten und erhielt das
Lehen eines Fürsten des Reiches J||$ Tsching. ^ ^ ^ ^
Yü-wen-hoa-khi, der Mörder des Kaisers, kehrte mit einer
Streitmacht nach Norden zurück. TG ffö Yuen-wen-tu,
bei König Thung hörender Gebietender des inneren Vermerkers,
fja Lu-thsu und Andere entwarfen einen Plan, dem gemäss
man Li-mi ein wichtiges Amt verleihen und ihn gegen die
Räuber ziehen lassen solle. Wenn die Macht Yü-wen-hoa-khi’s
zersprengt sei, würden die Krieger Li-mi’s ebenfalls erschöpft
sein. Wenn man sich dessen Schwäche zu Nutzen mache,
könne man die Absicht erreichen.
Man schickte einen Abgesandten und ernannte Li-mi zum
grossen Beruhiger und Gebietenden des obersten Buchführers
mit der Zutheilung zu dem Kriegsheere. Er sollte hineilen
und mit der Kriegsmacht im Norden Strafe verhängen. Li-mi
nannte sich einen Diener und nahm die Anordnung in Empfang.
Er führte die Streitmacht und folgte Yü-wen-hoa-khi nach
^ (Upr Li-yang. Nachdem er in dem Kampfe gesiegt, kam er
und meldete es. Alle waren hoch erfreut. Wang-schi-tschung
allein sagte zu seinen Untergebenen: Yuen-wen-tu und die
Anderen besitzen die Begabung des Schreibmessers und des
Pinsels. Sie werden gewiss durch Li-mi gefangen. Auch hat
unser Heer im Kampfe mit den Räubern viele ihrer Väter,
Söhne und Brüder getödtet. Eines Morgens werden wir durch
sie unterdrückt. Wir haben keine Genossen. — Durch diese
Worte schreckte er Alle ab. Als Yuen-wen-tu und die Anderen
dieses hörten, empfanden sie grosse Furcht.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
771
^[jjj Thung, jetzt Kaiser, wollte Yuen-wen-tu zum kaiser
lichen Vermerker und Grossen des Reiches ernennen. Wang-
schi-tscliung gab dieses nicht zu und sagte: Einst hat man
mit den Fürsten bedungen, dass die Leute der Umgebung, die
Vorgesetzten des Pfeilschiessens zur Rechten und Linken, der
Gebietende des obersten Buchführers und der kaiserliche Ver
merker und Grosse des Reiches bleiben und auf die Verjährung
der glänzenden Verdienste warten. Wenn jetzt ein Jeder es
erlangen will, so ist der Weg für fortlaufende Streitigkeiten
eröffnet. Wie könnte man gemeinschaftlich sich bewahren?
Yuen-wen-tu war darüber ungehalten. Er verabredete sich
heimlich mit Lu-thsu, bei dem Anlasse, wo Wang-schi-tschung
in die Vorhalle treten würde, Gepanzerte in den Hinterhalt
zu legen und ihn zu tödten. Der Rath Jjjjj Tuan-thä-
yung war feig und befürchtete, dass es nicht ausgeführt werde.
Er sprengte davon und meldete es Wang-schi-tschung. Dieser
überfiel in der Nacht mit Bewaffneten das Thor Han-
kia und umzingelte die Feste des Palastes. if t*
Hoang-fu-wu-yi, grosser Heerführer der kriegerischen Leib
wache zur Rechten, und Andere schickten gegen ihn die An
führer Q|| Fei-yao und b? m Thien-tu. Dieselben
kämpften an dem Thore ^ m Thai-yang. Fei-yao wurde
geschlagen, und Wang-schi-tschung drang in das Thor. Hoang-
fu-wu-yi entkam als einzelner Reiter. Man griff Lu-thsu auf
und tödtete ihn.
Um die Zeit war der purpurne kleine Palast m m %
tJise-w)-leung) noch immer verschlossen. Wang-schi-tschung
klopfte an das Thor und sagte, den Kaiser Thung betrügend:
Yuen-wen-tu und Andere wollen den Kaiser ergreifen und sich
Li-mi ergeben. Ich empöre mich nicht, ich bestrafe nur die
Empörer. — Tuan-thä-yung ergriff Yuen-wen-tu und brachte
ihn zu Wang-schi-tschung, der ihn tödtete. Wang-schi-tschung
entsandte alle seine Vertrauten und setzte sie an die Stelle
der Kriegsmänner der Leibwache. Dann erst trat er bei dem
Kaiser ein und entschuldigte sich, indem er sagte: Yuen-wen-tu
und Lu-thsu waren heillos. Ich bemass es und metzelte sie
nieder. Ich that dieses in Eile, ich getraute mich nicht, anders
zu handeln. — Kaiser Thung schloss mit ihm einen Vertrag
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hfl. 50
772
Pfizmaier.
und beförderte ihn zum obersten Buchführer, Vorgesetzten des
Pfeilschiessens zur Linken und liess ihn das Innere und Aeussere
so wie die Sache der Kriegsheere beaufsichtigen.
Wang-schi-tschung verliess jetzt die Feste von
Han-kia, wohnte in der verschlossenen Abtheilung des obersten
Buchführers und stand ausschliesslich der Lenkung des Hofes
vor. Er machte seinen älteren Bruder nt 'ppL Schi-hoei zum
Gebietenden des inneren Vennerkers und liess ihn in der ver
schlossenen Abtheilung wohnen. Seine Söhne und jüngeren
Brüder befehligten Streitkräfte. Er theilte die Obrigkeiten und
Angestellten in zehn Classen (teu) und setzte sie der
Lenkung des Kriegsheeres vor.
Nach nicht langer Zeit zertrümmerte Li-mi die Macht
Yü-wen-hoa-klri’s, kehrte zurück und lagerte in j|jj Kin-yung.
Von seinen starken Kriegern und vortrefflichen Pferden waren
viele todt. Wang-schi-tschung wollte ihn angreifen, doch glaubte
er, dass der Sinn der Kriegsmänner noch nicht einig sei.
Er beschloss daher, die Menge durch Dämonen aufzuregen.
Er hiess jjr|| ^ Tsch’ang-yung-thung, einen Mann von
der Leibwache des Thores |i£ |^r Te-yang, sagen, er habe
geträumt, dass ein Mensch zu ihm sprach: Ich bin der Fürst
von Tscheu. Ich kann der Streitmacht helfen, über Li-mi
Strafe zu verhängen. — Wang-schi-tschung meldete es dem
Könige j[jjj Thung. Dieser errichtete an dem Ufer des Lö
einen Tempel und liess einen Beschwörer die Worte ausrufen:
Der Fürst von Tscheu befiehlt, Li-nff schnell anzugreifen. Man
wird dann grosse Verdienste erwerben. Thut man es nicht, so
steht den Kriegern eine Seuche bevor. — Die Untergebenen
Wang-schi-tschung’s waren lauter Menschen aus Thsu, welche
an Ungeheuerlichkeiten glauben. Dieselben baten sogleich,
kämpfen zu dürfen.
Er bestimmte jetzt zweimal zehntausend auserlesene Fuss-
gänger und zweitausend Heiter, besetzte den Fluss Lö und
baute drei Brücken, über welche er die Streitmacht ziehen
liess. Das Kriegsheer Li-mi’s hatte unlängst auf den Bergen
im Norden von 11 m Yen-sse den Feind geschlagen. Es ver
achtete Wang-schi-tschung und errichtete keine Lagerwälle.
Wang-schi-tschung entsandte in der Nacht zweihundert Reiter,
welche sich auf dem Berge als Hinterhalt versteckten. Man
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
773
fütterte jetzt die Pferde auf der Streu 1 und bedrängte den Feind
noch vor Tagesanbruch. Li-mi hatte seine Schlachtordnung
noch nicht gebildet. Die in dem Hinterhalte liegenden Reiter
erstiegen die nördliche Hochebene, überfielen, von dem Ab
hange herabsprengend, das Lager und verbrannten die Hütten
und Niederlassungen. Die Heeresmenge Li-mi’s löste sich in
grossem Masse auf. Der Feind zwang dessen Anführer itlt
Tsch’ang-tung-jin und jV 1 jjjg, Tschin-tschi-liö zur Ergebung,
drang dann vorwärts und eroberte m Yen-sse.
Li-mi hatte früher iä# Schl-wei, den älteren Bruder
Wang-schi-tschung’s, und ^ jfjfe Hiuen-ying, den Sohn Wang-
schi-tschung’s, welche sich in dem Heere * -ft *
Yü-wen-hoa-khl’s befanden, in seine Gewalt bekommen und
sie in das Gefängniss gesetzt. Dieselben kehrten jetzt zurück.
Die Streitmacht Wang-schi-tschung’s hielt vor 'fö J3 Lö-keu.
M
Ping-yuen-tschin, der älteste Vermerker Li-mi’s,
7C
und der Vorsteher der Pferde
ergaben sich mit der Feste. Man raffte alle Schönen, Kost
barkeiten und Waaren zusammen und kehrte zurück. Li-mi
entfloh mit einigen Zehenden von Reitern.
Wang-schi-tschung machte sich jetzt zum grossen Be-
ruhiger, Gebietenden des obersten Buchführers und fügte das
Siegel des gelben Thores sammt dem grünen breiten Bande
hinzu. Er machte die verschlossene Abtheilung des obersten
Buchführers zum Sammelhause und setzte Obrigkeiten und
Zugesellte ein. Er zeigte jetzt vor dem Sammelhause drei
erledigte Stellen an. Für die erste suchte er einen Menschen,
der in Schrift und Lernen zu den Bestrebungen, das Zeitalter
zu durchsetzen, tauglich ist. Die zweite war für einen Menschen,
der in kriegerischer Leitung die Menge überragt, die Schwert
spitzen zurückdrängt und die Schlachtreihen einsinken macht.
Die dritte war für einen Menschen, der im Stande ist, zurecht
zu bringen, des Verbrechens zu überführen und das Läugnen
pu-scliin) niederzuhalten. In Folge dessen waren die
jenigen, welche Schriften emporreichten und die Sache dar
legten, täglich mehrere Hunderte. Er tröstete und bewill-
kommnete sie Alle und traf mit ihnen in der verschlossenen
1 D. i. in tiefer Nacht, als die Pferde nocli auf der Streu lagen.
50*
774
Pfizmaier.
Abtheilung zusammen. Wenn es auch gemeine Angestellte und
Fussknechte waren, schmückte er die Reden aus und führte
die Menschen herein. Allein bei Wang-schi-tschung war es
nur Lüge und eitles Vorgeben, er konnte die Worte dieser
Menschen nicht beurtheilen. Die Kriegsmänner und Grossen
wurden ihm bald abwendig.
Indem Wang-schi-tschung in früheren Tagen ^ ^
Yuen-wen-tu tödtete, wollte er die Menge betrügen und sich
Vertrauen erwerben. Er bat jetzt, der Mutter des von ihm
zum Kaiser ernannten Königs j|jfj Thung, der Kaiserin von
dem Geschlechte 0|J Lieu, dienen und ihr angenommener Sohn
sein zu dürfen. Er hatte ihr eben den Namen : Kaiserin B M
Sching-kan gegeben. fl $ Thsui-te-pen, der beständige
Aufwartende von den zerstreuten Reitern, sprach: In wie fern
ist dieses verschieden von Wang-mang und der Mutter
des Kaisers Wen? — Später speiste Wang-schi-tschung in
Gegenwart des Kaisers Thung und zog sich die Krankheit des
Erbrechens zu. Er glaubte, dass er vergiftet werde und er
schien nicht mehr an dem Hofe. Er liess durch die Anführer
Tung-siün die Feste des
und
j£J| ^ Tsch’ang-tsi
Palastes bewachen.
Im zweiten Jahre des Zeitraumes Wu-te (619 n. Chr.)
erlog Wang-schi-tschung eine höchste Verkündung des Kaisers
Thung. In derselben lieh man ihm eine gelbe' Axt, ernannte
ihn zum Reichsgehilfen (M l® siang-kue), Leiter der hundert
Ermessenden mm pe-kuei) und setzte ihn in das Lehen
eines Königs von J|ß Tsching. Man verlieh ihm die neun Ge
schenke und die zwölf Mützenschnüre. Er pflanzte die Fahne
des Himmelssohnes auf, hatte vergoldete und versilberte Wagen,
spannte sechs Pferde an, bereitete den zugetheilten Wagen der
fünf Zeiten, Wimpeln, Wolkenfahnen, acht Reihen von Tänzern
und stellte Glocken an alle vier Seiten. Wenn er austrat,
warnte man. Wenn er eintrat, hielt man die Menschen ab.
te MhJ Hoan-fä-sse, ein Mann der Kunst (-p
scliÖ-sse), sagte von sich, dass er Bestätigungen beurtheilen
könne. Er reichte die Verzeichnungen des verschlossenen Ge
maches ?L •¥* Khung-tse’s empor. In denselben war ein Mann
gezeichnet, der in der Hand einen Schild (— -=P yi-lcan)
hielt und Schafen nachjagte. Er erklärte es Wang-schi-tschung,
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
775
indem er sagte: Sui ist von dem Geschlechte Yang. 1
In der Schrift bilden -p kan ,Schild' und —• yi ,eins‘ das
Zeichen wang ,König*. Der König befindet sich hinter den
Schafen. Es ist das Abschnittsrohr der Ersetzung von Sui
durch den grossen König. — Ferner erklärte und verzierte er
die zwei Sätze des Abschnittsrohres: ,Das Menschengeschlecht
von Tscheu, sein Zeitalter ist von der Tugend erfüllt' oa A
m tu tscheu jin-kien seht te tschung). Er sagte: Der
obere und untere Satz stimmt mit dem Kamen des grossen
Königs überein. 2 Ihr empfanget offenbar den Befehl des Ab
schnittsrohres. Der mit der Tugend das Menschengeschlecht
überdeckt, ist der Himmelssohn. — Wang-schi-tschung freute sich
und sagte: Es ist der Befehl des Himmels. — Er verbeugte sich,
nahm das Abschnittsrohr in Empfang und ernannte Hoan-fä-sse
zu einem Vorstellungen machenden und berathenden Grossen.
Ferner fing er grosse fliegende Vögel in Netzen, schrieb
den Befehl des Abschnittsrohres auf Leinwand, band diese um
den Hals des Vogels und Hess den Vogel frei. Wer den Vogel
schoss oder fing und ihn darreichte, erhielt ebenfalls ein Amt.
* Die hundert Obrigkeiten, welche belehrten fung), wurden
aufgemuntert, vorzutreten.
Um die Zeit zog sich der Rath ^ Su-wei alters
halber in sein Wohnhaus zurück. Weil derselbe ein grosser
Diener der Sui gewesen, hoffte Wang-schi-tschung auf ihn.
So oft Denkschriften verfasst wurden, musste man den Namen
Su-wei’s einschalten. Er hiess jü Tuan-thä und Andere
den Kaiser Thung einschüchtern und sagen: Der Befehl des
Himmels ist nicht beständig. Jetzt sind die Verdienste und
Tugenden des Königs von J|ß Tsching sehr vollkommen. Ich
bitte, die Hand auf die Brust zu legen (yi), Verzicht zu
leisten und zu thun, was die Sache von Yao und Schtin in
dem Alterthum war. — Kaiser Thung wurde zornig und sagte:
Die Welt ist die Welt jj{J[ Kao-tsu’s. 3 Wenn die Tugend
1 Dieses Wort ist mit yang ,Schaf' gleichlautend.
2 Das Abschnittsrohr enthält die Zeichen schi und ^ tschung, welche
der Name Wang-schi-tschung’s sind.
3 Es war um diese Zeit das zweite Jahr des Kaisers Kao-tsu von Thang.
Die Worte thien-hia-tsche kao-tsu thien-
hia dürften kaum einen anderen als den ihnen liier gegebenen Sinn haben.
i
776
Pfizmaier.
der Sui noch nicht erschöpft ist, darf dieses Wort nicht vor
gebracht werden. Der Befehl des Himmels muss alsbald
wechseln: wozu sollte man noch einen Anderen an die Stelle
setzen? Seid ihr nicht ein alter Diener dos früheren Kaisers?
Warum mich auf Tuau-thä und die Uebrigen verlassen? —
Er vergoss dabei Thränen.
Ferner sagte Wang-sehi-tschung falscher Weise: In der
Welt ist die Ruhe noch nicht hergestellt. Man muss sie durch
den ältesten Gebieter niederhalten. Ich warte, bis die Welt
ruhig ist und setze euch dann als glänzenden Gebieter noch
mals ein. — Im vierten Monate des Jahres erlog er eine Ur
kunde f ^ tse) des Kaisers Thung, in welcher ihm dieser die
Rangstufe ab trat. Er sperrte den Kaiser Thung in die Vor
halle Han-liang und weigerte sich noch dreimal. Dann
entsandte er die Anführer und füllte den klaren Palast ( Jpj TzJ*
thsing-kung) mit Kriegern.
Wang-schi-tschung kleidete sich in ein Kriegskleid, ge
langte in einem Gespanne der Vorschrift herbei und trat bei
dem Tone der Trommeln und Blasewerkzeuge in den Palast.
So oft er an einem Thore vorüber kam, mussten seine Be
gleiter laut rufen. Zu dem östlichen oberen Söller gelangt,
vertauschte er seinen Anzug gegen das Drachenkleid kuen)
und die Edelsteinmütze (Ji^ mien) und musste sich sofort in
der richtigen Vorhalle (tsching-tien) die Rangstufe an.
Er bestimmte den Jahresnamen m bj Khai-ming und den
Reichsnamen Tsching. Er verlieh jetzt seinem älteren Bruder
Mi Schi-heng das Lehen eines Königs von Thsin, dem
Bruder für# Schi-wei das Lehen eines Königs von Thsu,
dem Bruder f: Schi-hoei das Lehen eines Königs von
Thsi. Seine Verwandtschaften setzte er der Reihe nach in
Lehen ein. Er ernannte seinen Sohn il Hiuen-ying zum
kaiserlichen grossen Sohne, seinen Sohn Hiuen-jü zum
Könige von j^j| Han.
So oft Wang-schi-tschung an dem Hofe die Entscheidungen
der Lenkung hörte, wurden die Worte der Weisungen zu hundert
Abwickelungen vervielfältigt, um die Thätigkeit und den Ernst
zu zeigen. Die hundert Vorsteher, welche an dem Hofe Mel
dungen machten, waren vom Anhören erschöpft. Wenn sie
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
777
austraten, hatten sie leichte Reiter, ohne dass man warnte und
die Menschen abhielt. Wann sie in den Strassen vorbeizogen,
blieben die Vorübergehenden bloss stehen. Man sagte allmälig
zu den Menschen des Volkes: In der alten Zeit verblieb der
Himmelssohn bei der Leidenschaft des neunfachen Himmels,
er brauchte nicht zu untersuchen. Wenn Wang-schi-tschung
nicht nach der Rangstufe Begehren trägt, so sucht er eigentlich
nur Zeit zu gewinnen. Es ist gerade wie bei dem stechenden
Vermerken eines Landstrichs. Die Geschäfte werden von ihm
selbst überblickt, er muss sie mit den vorzüglichen Männern
und den Menschen zugleich berathen. Es scheint, dass die
Leibwache des Thores abwehrt und nicht Alle verkehren
dürfen. Jetzt hat man bloss vor dem Thore m % Schiin-
thien Sitze hingestellt, um die Sachen zu hören.
Ferner besagte eine höchste Verkündung, dass man in
der westlichen Halle des Hofes die Beweise und Anzeigen, in
der östlichen Halle dos Hofes das Anbringen von Vorstellungen
hören solle. Hierdurch füllten sich die Aufsätze und Schrift
tafeln im Herablassen an, und man hatte nicht Zeit, sie durch
zusehen. Später konnte man sie ebenfalls nicht mehr hervor
holen.
Im fünften Monate des Jahres verschworen sich i£J| jzl
Pei-jin-khi und dessen Sohn ff Hang-yen mit Jg-
Yü-wen-jü-tung, Thsui-te-pen und Anderen, Wang-
schi-tschung zu überfallen und den Kaiser Thung wieder ein
zusetzen. Es misslang, und die Verschwörer wurden sammt
den drei Seitengeschlechtern hingerichtet. Im sechsten Monate
des Jahres tödtete Wang-schi-tschung den Kaiser Thung durch
Gift, um die Hoffnung der Menge zunichte zu machen.
Als Wang-schi-tschung an der Spitze seiner Scharen im
Osten das Land durchstreifte, gelangte er nach |'p|‘ Hoä und
nahte Li-yang mit Heeresmacht. Um diese Zeit ward
Li-yang durch f-f ffa Teu-kien-te vertheidigt. Derselbe
zersprengte daher auch die Streitkräfte Wang-schi-tschung’s in
lH‘| Yin-tscheu und meldete diese Dienstleistung.
Im dritten Jahre des Zeitraumes Wu-te (620 n. Chr.)
Hess Wang-schi-tschung ein Schreiben herabgehingen, in welchem
er allgemeine Verzeihung verkündete, und baute die Erdstufe
Ü
der ausgewählten Waffen
I-kuan. Die bewachenden Anführer
u.
f in
fr
lien-ping-thai) in P 1
Lo-sse-sin und
Ü! Teu-lu-thä wendeten sich allmälig zu dem Reiche
der Thang.
Wang-schi-tschung zog in Betracht, dass seine Unter
gebenen ihm häufig den Rücken kehrten. Er verhängte jetzt
in grosser Ausdehnung Hinrichtungen und erliess strenge Ver
bote, um ihnen Schrecken einzuflössen. Wenn in einer Thüre
des Volkes ein Mensch entlief, wurden alle Bewohner des
Hauses, ohne Unterschied des Alters, in Anklagestand versetzt.
Väter und Söhne, Brüder, Mann und Weib durften einander
anzeigen und erhielten dann Verzeihung. Er hiess die Ge
nossenschaften von fünf Menschen sich gegenseitig bewachen.
Wenn ein Haus sich empörte, wurde die ganze Genossenschaft
der fünf Menschen hingerichtet. Die Holzschläger und Hirten
hatten zum Ausgehen und Eintreten eine bestimmte Zeit.
In öffentlichen und besonderen Dingen war man des Lebens
nicht sicher. Er entsandte die Obrigkeiten der Erdstufen und
der verschlossenen Abtheilungen, damit sie die zwölf Land
schaften beaufsichtigen und die Felder herstellen. Die Aus
ziehenden glaubten als Unsterbliche zu verschwinden. 1
Er machte aus & m Kung-tsch’ing ein grosses Ge-
fängniss. Jeden, auf den er in Gedanken einen Hass warf,
liess er aufgreifen und binden. Wenn er aus den inneren
Häusern, welche zu dem Palaste gehörten, Jemanden zum
Anführer ernannte, begehrte er dessen Kinder ebenfalls als
Geissein, und man schickte sie auch. Hierauf setzte er die
Geissein, welche zu einer Zahl von zehntausend anwuchsen,
gefangen. Die Nahrung derselben reichte nicht hin, und täglich
starben mehrere Zehende derselben Hungers.
Im siebenten Monate des Jahres stellte sich in Folge
einer höchsten Verkündung des Kaisers Kao-tsu der König von
Thsin an die Spitze einer Kriegsmacht und griff Wang-schi-
tschung an. Als er nach Sin-ngan gelangte, wurden
viele Sammelplätze und Vertheidigungswerke erobert. Er schlug
Wang-schi-tschung in ]|jj] Tse-lden-tsch’ing.
1 Wohl desswegen, weil sie der Gefahr zu entkommen glaubten.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
779
Im achten Monate des Jahres stellte der König seine
Streitkräfte vor dem Palaste von pf M Thsing-tsch’ing in
Reihen. Wang-schi-tschung zog ihm mit allen auserlesenen
Streitkräften entgegen, schloss das Flussthal ab und richtete
an ihn die Worte: Sui verlor sein Reich, die Welt theilt sich
und stürzt zusammen. Tschang-ngan und Lö-yang haben ein
jeder ein getrenntes Gebiet. Ich bewahrte immer das eine und
wagte es nicht, mich nach Westen zu wenden. Ich zog in
Betracht, dass die zwei Landstriche Hiung und Kö
innerhalb der Bemessung liegen, ich nahm es nicht auf mich,
die nachbarliche Freundschaft zu verwerfen. Jetzt setzt der
König aus der Ferne zu meinem Lande über, er überschreitet
die drei Berge (|1| -(- ^|) Hiao, schickt Mundvorräthe auf einer
Strecke von tausend Weglängen, müht das Pleer ab und rückt
weit hervor. Was wird er suchen?
Der König antwortete: Alle Menschen innerhalb der vier
Meere empfingen den richtigen ersten Monatstag der Thang.
Bloss ihr, in eurer Verirrung, antwortet nicht auf den höchsten
Befehl. Die vorzüglichen Männer und das Volk der östlichen
Hauptstadt kamen und baten um ein Heer. Ihr habt euch
mehrfach uns widersetzt, desswegen komme ich. Wenn ihr
euch ergebet, können Reichthum- und vornehmer Stand bewahrt
werden. Leistet ihr durchaxw Widerstand, so bestreben wir
uns. Ich habe nicht viele Worte.
Wang-schi-tschung versprach, ein Gebiet abtreten zu
wollen, doch es wurde darauf nicht eingegangen. Um diese
Zeit bat |JJ Ipjf Thien-tsan, allgemeiner Leitender von |1J|
Ying-tscheu, sich mit sämmtlichen fünf und zwanzig Land
schaften von Schan-nan dem Hause Thang zuwenden zu
dürfen.
Im neunten Monate des Jahres drang ^ ^ J|j$ Wang-
kiün-kö vorwärts, entriss {j|| iji^i Hoan-yuen und durchstreifte
das Land bis m w Kuan -tsch’ing. Die Landstriche und
Kreise von Ho-nan ergaben sich einer nach dem anderen und
erhielten ihre Bestimmung.
Teu-kien-te hatte anfänglich mit Wang-schi-tschung ein
Zerwiirfniss. Jetzt schickte Teu-kien-te einen Abgesandten und
schloss mit ihm Freundschaft. Zugleich machte er den Antrag,
780
Pfizmaier.
i
herbeizueilen und nach Wunsch Hilfe zu leisten. Wang-schi-
tsehung schickte ( J + ^) Yuen, den Sohn seines älteren
Bruders, und den Gebietenden des inneren Vermerkers
Tschang-sün-ngan-schi mit der Antwort und bat iiber-
diess um ein Heer.
Im zweiten Monate des vierten Jahres des Zeitraumes
Wu-te (621 n. Chr.) ergab sich der bewachende Anführer des
Palastes von -p| Thsing-tsch’ing mit dem Palaste. Der
König rückte vor und besetzte diesen. Wang-schi-tschung
führte seine Streitmacht aus dem Thore Fang-tsclüi
und kämpfte im Angesichte des Flusses ||£ Ko. Der König
ordnete seine Schlachtreihen auf dem nördlichen Berge (tr+ P)
Mang. Er hiess fünftausend Fussgänger Khiö-tü-thung's
den Fluss übersetzen und den Angriff beginnen. Als man
handgemein wurde, entschied der König mit den Reitern die
Schlacht. Wang-schi-tschung wurde von einer Hakenlanze
gestossen, seine Krieger wurden getödtet. Sie kämpften von
der Stunde Schin (5) bis zu der Stunde Wu (7) und waren dann
geschlagen. Achttausend wurden gefangen oder enthauptet.
Der König näherte sich dem Graben der Feste und
schloss sie ein. Die Lebensmittel Wang-sehi-tschung’s neigten
sich zu Ende, und die Menschen verzehrten einander. Zuletzt
versenkte man Schlamm in Wasser, entfernte die kleinen
Steine und nahm die schwimmende Erde. Man mengte diese
mit Reismehl und bereitete daraus Kuchen. Die Menschen des
Volkes erkrankten, hatten geschwollene Schenkel und waren so
schwach, dass sie einander auf den Wegen stützten, jjr!
Lu-kiün-nie und ^ Kö-tse-kao, Leibwächter des
obersten Buchführers, und Andere starben Hungers. Der kaiser
liche Vermerker, ein Grosser Namens ÜF) ($£ + M) 'l' sc!liu 8"
ting bat, ein Buddha (Bonze) werden zu dürfen. Wang-schi-
tschung hasste dieses Wort und tödtete ihn. Er verlor jedoch
den Muth, besetzte bloss die Stadtmauern und wartete auf die
Hilfe Teu-kien-te’s.
Im fünften Monate des Jahres gelang es dem Könige,
Teu-kien-te gefangen zu nehmen. Zugleich fing erjj? ( J -f- ti)
Wang-yuen, den Brudersohn Wang-schi-tschung’s, und Tschang-
sün-ngan-schi. Er zeigte die Gefangenen unter den Mauern
«
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
781
der östlichen Hauptstadt. Ausserdem entsandte er Tschang-
sün-ngan-schi, welcher in die Feste trat und die Niederlage
meldete. Wang-schi-tschung war voll Furcht und Bestürzung.
Er wollte den Kreis der Belagerer durchbrechen und sich in
J||| Siang und Han behaupten. Er berieth sich mit den
Anführern, doch keiner antwortete. Hierauf stellte er sich an
die Spitze der Anführer und Angestellten und ergab sich an
dem Lagerthore. Der König nahm ihn auf und gesellte ihn
zu den Angestellten. Die Kriegsmacht in Reihen stellend, zog
er in die Feste. Er öffnete die Sammelhäuser und Rüst
kammern und beschenkte die Anführer und Kriegsmänner.
Weil gäji Sie-te-yin, aufwartender Leibwächter
des gelben Thores, die schuhlangen Schrifttafeln weiter beför
dert hatte und beleidigend und ungehorsam gewesen, mm ft
Thsui-heng-tan Armbrüste verfertigt und viele Kriegsmänner
verletzt hatte, liess er beide früher hinrichten. Ferner liess
er Mi M Tuan-thä, ^ Yang-wäng, ^ |j| Meng-
hiao-I, jji ^ Schen-hiung-sin, Yang-kung-king,
§15 dt Kö-sse-heng-, -ff- ;jtjj Kö-schi-tschü, ijH j|f
Tsch’ang-tung-jin, Tschü-tsan, dEfii: Wang-te-jin
und Andere aufgreifen und sie auf einer Flussinsel des Lö
enthaupten.
Er schickte Wang-schi-tschung nach Tschang-ngan zurück.
Kaiser Kao-tsung hielt ihm seine Verbrechen vor. Wang-schi-
tschung erwiederte: Wenn man meine Verbrechen zählt, werden
sie durch die Hinrichtung nicht gesühnt. Allein der König
von Thsin hat mir zugestanden, dass ich nicht sterbe. — Der
Kaiser begnadigte ihn jetzt und bestimmte ihn und dessen
Geschlecht zur Uebersiedolung- nach Schö.
Als Wang-schi-tschung die Reise an treten wollte, wurde
er durch 0}[ -fj|£ |j£ Tö-ku-sieu-te, Heerführer des Flügel
waldes, getödtet. M| Ki, der Vater Tö-ku-sieu-te’s, hatte dem
Könige Thung von Yue gedient. Nach der Anmassung der
Rangstufe durch Wang-schi-tschung ging er damit um, sich
Thang zuzuwenden und wurde niedergemacht. Kaiser Kao-tsu
entsetzte Tö-ku-sieu-te seines Amtes.
jfff Hiuen-ying und Schi-wei, jener der Sohn,
dieser der ältere Bruder Wang-schi-tschung’s, verschworen sich
auf dem Wege zu Abfall. Sie wurden überwiesen und hin
gerichtet. Wang-schi-tschung hatte sich drei Jahre die Rang
stufe angemasst, als er vernichtet wurde.
Teu-kien-te.
W ^ Teu-kien-te stammte aus ^ ^ Tschang-nan
in M #1 Pei-tseheu. Die Mitglieder seines Hauses waren
die Geschlechtsalter hindurch Ackersleute. Sie selbst sagten,
sie seien die Nachkommen des Lehensfürsten ^ Tschung von
Ngan-tsch’ing, Vaters der Gemalin des Kaisers King
von Han. In seiner Jugend war er schwierig, jedoch gefällig.
Er hatte Freude an der Festigkeit eines Schirmvogtes.
Einer seiner Bezirksgenossen hatte die Trauer um einen
nahen Verwandten. Er war arm und hatte nichts, um das
Begräbniss zu veranstalten. Teu-kien-te ackerte eben und
hörte dieses. Er seufzte, spannte das Rind los und schenkte
es Jenem für die Sache der Trauer. Die Bezirksgenossen
wunderten sich darüber.
Einst überfielen Räuber in der Nacht sein Haus. Teu-
kien-te stand unter der Thüre. Als die Räuber eindrangen,
erschlug er deren drei. Die Uebrigen getrauten sich nicht,
vorwärts zu gehen und baten um die Leichname. Teu-kien-te
sagte: Werfet einen Strick her, lasset sie anbinden und nehmet
sie. — Die Räuber warfen ihm einen Strick zu. Teu-kien-te
band eigenhändig die Leichname an und liess die Räuber sie
hinausziehen. Hierauf sprang er empor, ergriff ein Schwert und
tödtete wieder drei Räuber. Hierdurch immer mehr berühmt,
wurde er der Aelteste der Strasse.
Wegen Uebertretung des Gesetzes begab er sich auf die
Flucht. Nachdem er Verzeihung erhalten, kehrte er wieder
zurück. Als nach längerer Zeit sein Vater starb, begleiteten
in der Strasse über tausend Menschen den Leichenzug. Die
Geschenke, die man ihm gab, nahm er nicht an.
Im siebenten Jahre des Zeitraumes Ta-nie von Sui
(611 n. Chr.) miethete man Bewaffnete zum Angriffe auf Liao
tung. Teu-kien-te wurde aushelfender Aeltester einer Reihe
und begab sich eben zu dem Kriegsheere. Da ereignete es sich,
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sai.
783
dass ein Stadtbewohner Namens % & jffi Sün-ngan-tsu ein
Schaf stahl. Der Befehlshaber des Kreises nahm ihn fest, über
wies ihn des Verbrechens und liess ihm die Schmach der
Peitsche widerfahren. Sün-ngan-tsu erstach den Befehlshaber,
ergriff die Flucht und kam zu Teu-kien-te. Dieser gab ihm
heimlich Unterkunft.
Um diese Zeit war in Schan-tung Hungersnoth und Räuber
scharen erhoben sich. Teu-kien-te berieth sich mit Sün-ngan-
tsu und sprach: Zu den Zeiten des vorigen Kaisers AVen war
die AVelt in ihrer Fülle und stark. Man entsandte eine Menge
von hundertmal zehntausend Menschen zum Angriffe auf Liao
tung. Sie wurden dennoch geschlagen. Jetzt treten die Flüsse
aus und bewirken AVassernoth, die Kraft des Volkes ist ge
brochen und erschöpft. Der Vorgesetzte und Höchste kümmert
sich nicht, sondern er selbst bespannt den AA r agen und blickt
herab auf Liao. Auch als man in vergangenen Jahren nach
AVesten auf Eroberung auszog, kehrte von zehn Menschen nicht
Einer zurück. Gegenwärtig sind die AVunden noch nicht geheilt,
und man schickt wiederholt die Streitkräfte aus. Das Gemüth
der Menschen ist durch Gefahr erschreckt, es ist leicht, sie in
Bewegung zu setzen. AYenn der muthige Mann nicht stirbt,
soll er in der AVelt Verdienste begründen. Du hast dich dem
Befehle durch die Flucht entzogen und bist bei mir gefangen.
Ich habe gehört, der Ankerplatz von 1^1 Ü Kao-khi misst
im Umfange mehrere hundert AVeglängen. Schilf und AVeiderich
versperren die Bucht, man kann dadurch der Gefahr aus-
weichen. Die Gelegenheit wahrnehmen, verstohlen ausrücken,
mit der Mörserkeule schlagen, vergraben, plündern, es genügt,
um sich den Unterhalt zu verschaffen. Man erlangt dadurch
die Gewaltigen und Begabten, beobachtet einstweilen die Ver
änderungen der Zeit und führt grosse Entwürfe aus.
Sün-ngan-te billigte dieses. Teü-kien-te winkte entflohene
Krieger und Menschen des Volkes, welche keine Erzeugnisse
hatten, in der Zahl von mehreren Hunderten herbei und liess
Sün-ngan-te sich an ihre Spitze stellen. Sie traten in den
Ankerplatz Kao-khi und wurden Räuber. Sün-ngan-te nannte
sich Fürst von ;J^| !Ej=!. Mö-yang. 1 Um diese Zeit sammelte
1 Mo-yang ,das Schaf erfassen 1 .
1
784
Pfizra aier.
Die Räuber, welche in J
überfielen und tödteten liäufia
^ ^p| Tsch’arig-kin-tsching, ein Mensch von -f- |$ )
Yü ebenfalls eine Menge von mehr als zehntausend Menschen
und stützte sich auf die Inseln des gelben Flusses. dt M
Kao-sse-thä, ein Mensch von Sieu, lagerte mit tausend
Bewaffneten an den Gränzstädten von Thsing-ho.
f Tschang-nan umherzogen,
die Menschen und verbrannten
Bezirke und Niederlassungen. Nur in das Thor der Strasse
Teu-kien-te’s drangen sie nicht ein. In den Landschaften und
Kreisen war man der Meinung, dass Teu-kien-te mit den
Räubern verkehre. Man ergriff und vertilgte die Angehörigen
seines Hauses. Als Teu-kien-te nach Ho-kien gelangte und
hörte, dass die Angehörigen seines Hauses niedergemacht und
vernichtet seien, stellte er sich an die Spitze von zweihundert
unter seiner Fahne dienenden Menschen, flüchtete sich und
wandte sich zu Kao-sse-thä.
Kao-sse-thä, der sich den Namen Fürst von Tung-
hai beigelegt batte, ernannte Teu-kien-te zum Vorsteher der
Waffen. Sün-ngan-tsu wurde durch Tsch’ang-kin-tsching ge-
tödtet. Dessen Untergebene, mehrere tausend Menschen, wandten
sich zu Teu-kien-te. Die Menge des Letzteren wurde ansehn
licher und wuchs bis zu einer Zahl von zehntausend Menschen.
Er behauptete noch immer den Ankerplatz von Kao-khi.
Jedoch wo es galt, sich seitwärts zu neigen, mit den Dingen
zusammenzutreffen, erfasste er die Mühseligkeiten gleichmässig
mit den Kriegsmännern und gemeinen Streitern. Desswegen
konnte er die in den Tod gehende Kraft der Menschen herein
bringen.
Im zwölften Jahre des Zeitraumes Ta-nie (616 n. Chr.)
stellte sich ^fjj Kö-hiuen, allgemeiner Statthalter der Land
schaft '0 Tschö, an die Spitze von zehntausend Streitern, um
über Kao-sse-thä Strafe zu verhängen. Kao-sse-thä reichte an
Verstand und Ueberlegung nicht an Teu-kien-te heran. Er über-
liess ihm in dem Kriegsheere die Stelle eines Vorstehers der
Pferde und theilte ihm die Streitmacht zu.
Teu-kien-te, nachdem er die Leitung der Heeresmenge
übernommen, gedachte von einer wunderbaren Niederdrückung
Gebrauch zu machen. Er hiess die Räuber sich verstecken
1
785
*
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
und bat Kao-sse-thä, die Lastwagen zu bewachen. Er selbst
zog mit siebentausend auserlesenen Streitern Kö-hiüen entgegen
und gab vor, dass er sieh geflüchtet habe. Kao-sse-thä nahm
einige in seiner Gewalt befindliche Gefangene, sagte fälschlich,
dass sie die Gattin und die Kinder Teu-kien-te’s seien, und
tödtete sie. Teu-kien-te schickte an Kö-hiuen ein Schreiben,
in welchem er seine Unterwerfung versprach und bat, voran
sprengen und die Ergreifung der Räuber selbst bewerkstelligen
zu dürfen. Kö-hiuen glaubte ihm. Er führte die Streitmacht
und folgte Teu-kien-te. Als man zu der Gränze von ä sr
Tschang-ho gelangte, wollte er mit ihm den Vertrag beschwören.
Die Krieger waren sorglos und stellten keine Vorposten aus.
Teu-kien-te drang gegen ihn ein, tödtete mehrere tausend
Menschen des feindlichen Heeres und erbeutete tausend Pferde.
Kö-hiuen entfernte sich mit mehreren Zehenden von Reitern.
Teu-kien-te setzte ihm nach, enthauptete ihn in Ping-yuen und
gab das Haupt Kao-sse-thä zum Geschenke. Die Macht Teu-
kien-te’s brachte Schan-tung zum Zittern.
Sui entsandte den grossen, Hausdiener und Reichsminister
Yang-I-tschin mit dem Aufträge, Strafe zu ver
hängen. Derselbe zertrümmerte die Macht Tsch’ang-kin-tsching’s
in Thsing-ho. Die übriggebliebenen Genossen Tsch’ang-kin-
tsching’s fürchteten die Hinrichtung. Sie lagerten wieder in
Siao und wandten sich zu Teu-kien-te. Yang-I-tschin, seinen
Sieg benützend, wollte sofort in den Ankerplatz von Kao-khi
dringen und die Wurzel in ihrer Höhle bedrängen und ab
schneiden.
Teu-kien-te sprach zu Kao-sse-thä: Ein guter Anführer
der Sui ist einzig Yang-I-tschin. Er hat jetzt erst die Macht
Tsch’ang-kin-tsching’s zertrümmert. Mit den Spitzen seiner
Schwerter kann man sich nicht messen. Man soll die Streit
kräfte zurückziehen und ihm aus weichen. Wenn Jene kämpfen
wollen und es nicht können, wird ihr Kriegsheer morsch, die
Lebensmitteln mangeln. Wir machen uns dieses zu Nutzen
und können dann Verdienste erwerben. — Kao-sse-thä nahm
den Rath nicht an. Er Hess Teu-kien-te zurück und hiess ihn
das Lager bewachen. Er selbst zog mit der Streitmacht in
den Kampf, wobei er Wein aufstellte und die Kriegsmänner
bewirthete.
786
Pfizm aier.
Teu-kien-te hörte dieses und sprach: Der Fürst von
Tung-hai 1 hat noch nicht gesiegt und wird in Hast hochmüthig.
Das grosse Unglück naht in nicht vielen Tagen. Wenn die
Streitmacht von Sui siegt, jagt sie gewiss immerfort und kommt
heran. Ich kann sie nicht allein festhalten. — Er liess jetzt
seine Menge zurück, damit sie das Lager bewache. Er selbst
stellte sich an die Spitze ausgezeichneter Kriegsmänner, be
setzte eine steile Anhöhe und wartete.
Fünf Tage später schlug Yang-I-tschin das Haupt Kao-
sse-thä’s in den Schlachtreihen ab, verfolgte nordwärts und
bedrängte die Lagerwälle. Die Vertheidiger zerstreuten sich.
Teu-kien-te, nicht im Stande, ferner zu lagern, entfloh mit
hundert Reitern nach ^ |j||r Jao-yang. In Jao-yang waren
keine Vorkehrungen getroffen. Desswegen nahm er es.
Yang-I-tschin, weil er Kao-sse-thä getödtet hatte, glaubte,
dass er um dessen übriggebliebene Genossen sich keine Sorge
zu machen brauche und trat den Rückzug an. Teu-kien-te
konnte desswegen nach Ping-yuen zurückkehren. Er sammelte
die Ueberreste der gefallenen Kriegsmänner Kao-sse-thä’s und
begrub sie. Er beging um Kao-sse-thä die Trauer, und das
ganze Kriegsheer trug weisse Kleider. Indem er die zerstreuten
Krieger herbeirief, erlangte er deren mehrere tausend, und
das Kriegsheer war wieder furchtbar. Er gab sich den Namen
eines Heerführers.
Wenn andere Räuber früher Obrigkeiten, Kriegsmänner
und Menschen von Sui in ihre Gewalt bekamen, tödteten sie
diese gewiss. Bloss Teu-kien-te begegnete ihnen sehr gütig
und verschaffte ihnen ein Geleite. Sung-tsching-pen,
der ehemalige Aelteste von Jao-yang, war sein Gast. Er ehrte
diesen und verwendete ihn, indem er mit ihm in dem Kriegs-
rathe Entscheidungen traf. Die Angestellten der Landschaften
und Kreise der Sui wendeten sich ihm häufig mit ihren Ge
bieten zu. Seine Gewalt dehnte sich weiter aus, und seine
Bewaffneten waren zuletzt zehnmal zehntausend an der Zahl.
3E $C Wang-siü-pö, ein Räuber von Sch an g-
kö, nannte sich König von ^ Man-thien. Derselbe durch-
1 Fürst von Tung-hai ist, wie oben zu ersehen, der Name, den sich Kao-
sse-thä beigelegt hatte.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haue Sui.
787
streifte mit seinen Bewaffneten |£j£[ ^>|>J Yeu-tscheu und fiel in
dem Kampfe. Sein Untergebener MT] £ Wei-tliao-ni gab
dem Heere den Kamen: das fliegende Lager des Berges Li.
Zwischen tiefen Sümpfen befand sich eine Menge von zehnmal
zehntausend Menschen. Teu-kien-te drang in Folge eines Ent
wurfes gegen das Lager und nahm es weg. Zugleich ergriff
er Besitz von dem Gebiete.
Im ersten Monate des dreizehnten Jahres des Zeitraumes
Ta-nie (617 n. Chi - .) baute er einen Erdaltar und eine Bühne
zu ^ ä|| Lö-scheu in Ho-kien und setzte sich zum Könige
von -J|| ijj(| Tschang-lö ein. Im fünften Monate des vier
zehnten Jahres desselben Zeitraumes (618 n. Chr.) nannte er
sieh wieder König von Iiia und bestimmte einen Jahres
namen. An dem Tage 14 setzte er Obrigkeiten sammt Zu
gesellten ein und liess sie getrennt die Landschaften und Kreise
verwalten.
Im siebenten Monate desselben Jahres hatte Äifirü
Siö-schi-hiung, in Diensten von Sui Heerführer der fliegenden
Leibwache zur Rechten, die Aufsicht über dreimal zehntausend
Streiter, um Teu-kien-te zu strafen. Er lagerte zu 'bl#
Thsi-li-tsing (Brunnen der sieben Weglängen) in Ho-kien.
Teu-kien-te versteckte kräftige Streiter in den seitwärts lie
genden Sümpfen, trug alle Festungsmauern ab und entwich
verstellter Weise. Sie-schi-hiung hielt dieses für Furcht und
zog allmälig die Vorposten ein. Teu-kien-te stellte sich an die
Spitze von tausend todesmuthigen Kriegsmännern und drang
gegen ihn. Es war eben ein starker Nebel und am Tage so
finster, dass man nicht sehen konnte, wohin man den Fuss
erhob. Das Kriegsheer von Sui gerieth in Schrecken und zer
streute sich sofort. Man stieg und trat auf einander, und die
Todten lagen gleich Erdhügeln. Sie-schi-hiung ergriff mit
einigen hundert Reitern die Flucht. Teu-kien-te bekam dessen
ganze Heeresmenge in seine Gewalt und machte 3E ( J ^)
Wang-tsung, Reichsgehilfen von Ho-kien, zum Gefangenen.
Er bewillkommnete diesen und schickte ihn zurück.
Wang-tsung besetzte wieder die Stadtmauern. Teu-kien-te
rückte vor und griff sie an. Die Bezwingung war noch nicht
erfolgt, als in Ho-kien die Lebensmittel zu Ende gingen. Man
Sitzungsber. d. pbil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft. 51
788
Pfi zra ai er.
hörte, dass Kaiser Yang getödtet wurde. Wang-tsung an der
Spitze der Angestellten beging die Trauer. Er erstieg die Stadt
mauern und führte die grosse Aufsicht. Teu-kien-te schickte
einen Abgesandten, welcher eintrat und wehklagte. Bei dieser
Gelegenheit bat Wang-tsung, sich unterwerfen zu dürfen.
Teu-kien-te zog sich um einen Standort zurück und bereitete
die Darreichung von Speise. Wang-tsung, an der Spitze der
Zugesellten der Landschaft, trug ein weisses Kleid und band
sich mit abgewandtem Gesichte an dem Lagerthore. Teu-kien-te
löste eigenhändig dessen Bande und sprach mit ihm von dem
Untergange der Sui. Wang-tsung warf sich zu Boden, weh
klagte und war äusserst traurig. Auch Teu-kien-te weinte.
Einige der unter der Fahne befindlichen Menschen sagten:
Ho-kien hat lange Widerstand geleistet und sich behauptet,
es verursachte viele Tödtungen von Kriegsmännern. Jetzt, da
seine Kraft erschöpft ist, ergibt er sich. Wir bitten, dass man
ihn siede. — Teu-kien-te sprach: Wang-tsung ist ein gerechter
Kriegsmann. Ich reisse eben die Zeichenfahne empor und
ermuntere zu Thaten. Ihr seid im Begriffe, fortzugehen und
Räuber zu werden. Könnt ihr ohne Ursache Menschen tödten?
Werde ich jetzt die hundert Geschlechter beruhigen, der Welt
die Bestimmung geben und dabei die redlichen Diener morden?
— Er erliess sofort in dem Kriegsheere einen Befehl, welcher
lautete: Wer mit Wang-tsung sich zerwirft und es wagt, ohne
Weiteres ein Verbrechen zu erfinden, wird sammt den drei
Seitengeschlechtern hingerichtet. — Hierauf übertrug er Wang-
tsung die Stelle eines stechenden Vermerkers von
Ying-tscheu.
Teu-kien-te hatte ursprünglich ^ Sp Lö-scheu zur Haupt
stadt gewählt und gab dem Palaste den Namen: Palast von
4t n Kin-tsch’ing. Indem er die Obrigkeiten herstellte,
richtete er sich nach dem Vorgänge des Zeitraumes Khai-hoang
(581 bis 600 n. Chr.). Als er bei dem Anlangen des Winters
eine grosse Zusammenkunft der Gefährten und Angestellten
veranstaltete, setzten sich fünf grosse Vögel auf den Palast,
und eine Schar anderer Vögel folgte ihnen. Ferner machte
ihm ein Mensch von ^$4 Tsung-tsch’ing eine himmelfarbene
Rundtafel zum Geschenke. Khung-te-schao, Reichs
gehilfe von Jp- ^ King-tsch’ing, sprach: Einst übergab der
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
789
Himmel dieses an ^ Yti. Das gegenwärtige glückliche Zeichen
ist von gleicher Art. Es ziemt sich, dem Reiche den Namen
Hia zu geben. 1 — Teu-kien-te billigte dieses und ver
änderte den Jahresnamen zu U-fung ,die fünf Paradies
vögel'. Er ernannte Khung-te-schao zum inneren Vermerker
und aufwartenden Leibwächter.
Im ersten Jahre des Zeitraumes Wu-te (618 n. Chr.) kam
Yü-wen-hoa-khi zu dein Kreise Wei. Teu-
kien-te sprach zu seinem Rathe Sung-tsching-pen und zu Khung-
te-schao : Ich bin ein Mensch des Volkes von Sui. Sui ist
mein Gebieter. Jetzt hat Yü-wen-hoa-khi ihn getödtet. Es ist
grosse Auflehnung und Widerrrechtlichkeit. Er ist also mein
Feind. Ich möchte um der Welt willen ihn hinrichten. Was
meinet ihr?
Sung-tsching-pen und die Anderen sprachen: Der grosse
König schüttelte den Staub von den tuchenen Kleidern, erhob
sich in Tschang-nan. Dass unter den Festen von Sui keine
ist, welche nicht wetteifert, sich ihm anzuschliessen, es ist
desswegen, weil er die Fähigkeit besitzt, eine Stütze zu geben
dem Gehorsam, festzuhalten die Gerechtigkeit, zu beruhigen
die vier Gegenden. Yü-wen-hoa-klu ist verschwägert mit Sui.
Es verliess sich auf ihn und argwöhnte nicht. Doch jetzt
tödtete er den Gebieter und entriss dessen Reich. Bei dieser
Feindschaft trägt man nicht mit ihm zugleich den Himmel.
Wir bitten, die Trommeln zu rühren, fortzuziehen und die
Schuld zu ergreifen.
Teu-kien-te billigte dieses. Er führte sofort die Streit
macht, um Yü-wen-hoa-khi zu strafen. Er schlug diesen in
mehreren Treffen. Yü-wen-hoa-khi vertheidigte mm Lieu-
tsch’ing. Teu-kien-te Hess die Wurfgeschütze Steine werfen,
erstieg die Feste von vier Seiten und eroberte sie. Nachdem
er eingezogen, meldete er sich zuerst bei der Kaiserin von
dem Geschlechte Siao, sprach mit ihr und nannte sich
einen Diener. Hierauf nahm er « X Yü-wen-tschi-
khl, Yang-sse-lan, 7^ j|| Yuen-wu-thä, §£ ijA
Hiü-hung-jin, ^ Meng-king und Andere fest, berief die
in Diensten von Sui stehenden Obrigkeiten der Schrift und
1 Weil Yü das Haus Hia gründete.
51*
790
Pfizm ai e r.
des Krieges zu sich und wohnte mit ihnen zugleich der Ent
hauptung jener Männer bei. Er hängte die Häupter an das
Thor ^ Yuen-men. Yü-wen-hoa-khi setzte er sammt
dessen Sohne in einen Gitterwagen und liess ihn, zu dem
Kreise Lö gelangt, enthaupten.
Teu-kien-te war von Sinn sparsam. Er hatte keine Freude
an dem Genüsse des Fleisches. Bei seinen Speisen liess er
die Hirse weg und fügte ein Gericht von Grünwaare hinzu.
Seine Gattin von dem Geschleclite T||j Tsao hätte sich noch
niemals in Seidenflor und Taffet gekleidet. Als er König
wurde, waren die Nebenfrauen und Aufwärterinnen kaum zehn
an der Zahl. Wenn er eine Feste eroberte oder den Feind
schlug, wurden sowohl Güter als Kostbarkeiten von ihm ver-
streut, indem er damit die Anführer und Kriegsmänner be
schenkte. Bis zu diesem Augenblicke waren die Palastbewohner
von Sui, welche er in seine Gewalt bekam, noch immer tausend
an der Zahl. Er entliess sie sämmtlich. Die Angestellten der
Schrift und des Krieges so wie die muthigen Männer in den
Diensten von Sui waren noch immer über zehntausend. Er
war einverstanden, wohin ein Jeder sich begab.
Er meldete jetzt j|Üj] Thung, Könige von jj|| Yue, die
Hinrichtung Yü-wen-hoa-khi’s. Thung verlieh ihm das Lehen
eines Königs von Hia. Teu-kien-te nannte hierauf sein Reich:
das grosse Hia. Er ernannte Pei-khiü, aufwartenden
Leibwächter des gelben Thores in Diensten von Sui, zum
obersten Buchführer und Vorsteher des Pfeilschiessens zur
Rechten, jyf j|J| Thsui-kiün-sü, aufwartenden Leibwächter
von der Abtheilung der Waffen, zum Aufwartenden im Inneren,
'föT Ho-tsch’eu, Befehlshaber des kleinen Sammelhauses,
zum obersten Buchführer von der Abtheilung der Künstler.
Die übrigen begabten Männer von Sui setzte er in Aemter
ein und übei’trug ihnen die Sachen der Lenkung. Wenn
Jemand den Wunsch hatte, sich in das Land innerhalb des
Gränzpasses oder in die östliche Hauptstadt zu begeben, willigte
er ein und hielt ihn nicht zui’ück. Er gab ihm dabei ein
Reisegeld und liess ihn unter dem Schutze von Bewaffneten
die Gi’änze überschreiten.
Im zweiten Jahre des Zeiti’aumes Wu-te (619 n. Chr.)
brachte er die drei Landstriche Jfft Hing, Tschao und
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
791
Thsang zu Falle. Er brachte dann wieder Ki
tscheu zu Falle und nahm den stechenden Vermerken U Ü
Khiö-leng fest. Er verzieh diesem und ernannte ihn wieder
zum stechenden Vermerken. Im achten Monate des Jahres
brachte er (y + £) m Ming-tscheu zu Falle und nahm den
stechenden Vermerken ^ Yuen-tse-han gefangen.
Hierauf wechselte er die Hauptstadt 1 und gab seinem
Palaste den neuen Namen: Palast der zehntausend Frühlinge.
Er beauftragte Menschen, sich nach ^ Kuan-tsin zu be
geben und an dem Grabe ^ Tschung’s 2 zu opfern. Er setzte
dreissig Häuser zu Wächtern des Grabhügels ein. Ferner
schickte er einen Abgesandten an den Hof des Königs Thung.
Bei dieser Gelegenheit schloss er mit Wang-schi-tschung Freund
schaft und erkundigte sich im Norden bei den Türken. Seine
Leute und die Pferde nahmen an Vorzüglichkeit zu. Als es
sich dann ereignete, dass Wang-schi-tschung den König Thung
absetzte, sagte sich Teu-kien-te von Wang-schi-tschung los.
Er begann jetzt, die Fahnen des Himmelssohnes auf
zupflanzen und bei Auszug und Einzug warnen zu lassen.
Seine Schreiben nannte er höchste Verkündungen ( ^ tschao).
Indem er eine Trauerrede auf den Kaiser Yang von Sui dar
reichte, nannte er ihn m ft Min-ti ,den bedauernswerthen
Kaiser'. Er ernannte Tsching-tao, den Sohn des Königs
(0 -)- Kien von Thsi, zum Fürsten von (^J| -j- Yün.
Die Kaisertochter von ||!g I-tsch’ing befand sich bei den
Türken. 3 Sie schickte einen Abgesandten und liess die Kaiserin
' Früher war Lö-scheu die Hauptstadt. Der Name der jetzigen Hauptstadt
wird nicht angegeben.
2 Tschung, Lehensfürst von Ngan-tsch’ing, war der Ahnherr Teu-kien-te’s.
3 Sie war die Gemalin iMl Tsch’u-lo’s, Kho-han’s der Türken. Nach
der Geschichte der Türken schickte sie einen Abgesandten, um die Vor
schrift zu melden, und verkehrte auch heimlich mit Wang-schi-tschung.
35 n 1c l; -si-yii, allgemeiner Leitender von
Lu-tscheu, überfiel den Abgesandten, enthauptete ihn und raubte über
zehntausend Rinder und Schafe. Tsch’u-lo liess die Kaiserin von dem
Geschlechte Siao und Tsching-tao, den Sohn des Königs Kien von Thsi,
an dem Wohnsitze Teu-kien-te’s abholen und ernannte bei dieser Ge
legenheit Tsching-tao zum Könige von Sui, indem er ihm die nach
dem Untergange der Sui verschwundenen Menschen von Sui übergab.
792
P f i z m a i e r.
von dem Geschlechte |j|' Siao abholen. Teu-kien-te gab der
Kaiserin mit tausend Reitern das Geleite. Zugleich machte er
ihr das Haupt Yü-wen-hoa-khx’s zum Geschenke.
Nach kurzer Zeit fiel er, mit den Türken verbündet, in
iW Siang-tscheu ein, wobei der stechende Vermerker {E}
(f + a) Liü-min den Tod fand. Weiter dringend, überfiel
er Wei-tscheu und nahm den grossen Abgesandten von
Ho-pe, jjjjlj jjÜ Schin-thung, König von Hoai-ngan, die älteste
Kaisertochter von |pjj Thung-ngan und Li-schi-
tsi, bewachenden Anführer von ^ Li-yang, fest. Er gab
sie los und liess Li-schi-tsi wieder Li-yang bewachen. Er Hess
den König und die Kaisertochter in einem Palaste wohnen und
bewirthete sie nach den für die Gäste geltenden Gebräuchen.
3l Wang-khieu, stechender Vermerker von ^j|* Hoä-
tscheu, wurde von einem Sclaven getödtet. Der Sclave floh
mit dem Haupte zu Teu-kien-te. Dieser sprach: Wenn ein
Sclave den Vorgesetzten tödtet, so ist dieses grosse Auflehnung.
Wenn ich ihn aufnehme, kann ich nicht anders als ihn be
lohnen. Wenn ich die Auflehnung belohne, so mache ich die
Belehrung zu nichte. Wie werde ich es anstellen? —- Er gab
Befehl, den Sclaven zu enthaupten und schickte das Haupt
Wang-khieu’s zurück. Die Menschen von Hoä waren ihm
dankbar und ergaben sich sofort. Die zwei Landstriche tgjijC
Thsi und ^ Thsi ergaben sich ebenfalls. fä mm Siü-
yuen-lang, der Räuber von Yuen, hörte von ihm und
schickte ihm die Verständigung, dass sein Wunsch erfüllt sei
(ä! sung-lthnan). 1
Im dritten Jahre des Zeitraumes Wu-te (620 n. Chr.)
riss sich Li-schi-tsl los und wandte sich zu dem Reiche. Die
Angestellten meldeten Teu-kien-te, dass er dessen Vater hin
richten lassen möge. Teu-kien-te sprach: Li-schi-tsi ist ein
Diener von Thang. Dass er seine Vorgesetzten nicht vei’gisst,
ist Redlichkeit. Welche Schuld sollte der Vater haben? —
Er lies ihn los, ohne ihn zu befx-agen. Kaiser Kao-tsu schickte
Tsching-tao wohnte hierauf in mm Ting-siang und herrschte iiber
eine Menge von zehntausend Menschen.
1 Wie aus einer späteren Stelle hervorgeht, bezeichnet dieses die Ab
dankung Siü-yueu-lang’s.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
793
einen Abgesandten und übte Freundschaft. Teu-kien-te
schickte die Kaisertochter und die Anderen in die Mutterstadt
zurück..
Fr nahm einst jjrj| ^ Jjj Tsch’ang-tschi-ngang, stechenden
Vermerker von ^j>| Tschao-tscheu, ^J' Tschin-kiün-
pin, stechenden Vermerker von ^|'| Hing-tscheu, den grossen
Abgesandten jjU| yjtji Tsch ang tao-juen und Andere fest
und wollte sie tödten. /jt ^ Leng-king, ein Sohn des Reiches
und Opferer des Weines, machte ihm Vorstellungen und sprach:
Der Hund bellt auf denjenigen, der nicht sein Herr. Jene
haben mit Aufgebot aller Kraft fest bewahrt und sind in Er
schöpfung gelangt zu Gefangen n eh rnung und Unterliegen. —
Es sind rechtliche Kriegsmänner. Wenn man sie jetzt tödtet,
hat man nichts, um aufzumuntern. — Teu-kien-te zürnte und
sprach: Wir nahten ihren Stadtmauern und brachten sie noch
immer nicht zu Falle. Wir mühten ab und verbrauchten die
Kriegsmänner. Wie kann man ihnen verzeihen? — Leng-king
sprach: mi dt M Kao-sse-hing, der grosse Anführer des
Königs, steht gegenüber ||| Lo-I im Süden von ^ Yl.
Wenn, ehe die Waffen noch zusammen getroffen, Kao-sse-hing
sich sofort ergäbe, würde der König glauben, dass dieses er
laubt ist? — Teu-kien-te besann sich und liess jene Männer los.
Indessen hatte der grosse Anführer l ft Sf W ang-
fö-pao mehrmals die Waffen ergriffen. Seine Verdienste und
Ermessungen standen über denjenigen sämmtlicher Vordersten.
Einige verläumdeten ihn, als ob er abfallen wolle. Teu-kien-te
tödtete ihn. Als Wang-fö-pao sterben sollte, rief er: Ich bin
ohne Schuld. Warum glaubt der König den Verläumdern?
Er selbst schneidet sich den rechten und linken Arm ab. —
In den späteren Kämpfen richtete man mehrmals nichts aus.
Im neunten Monate des Jahres stellte sich Teu-kien-te
selbst an die Spitze des Heeres und belagerte J£[£| ^p| Yeu-
tscheu. Er wurde von |||| Jjlt Lo-I geschlagen. Lo-I benützte
seinen Sieg und drang gegen das Lager Teu-kien-te’s. Dieser
ordnete seine Reihen in dem Inneren des Lagers, verschüttete
die Gräben und brach hervor. Er schlug Lo-I. Vorrückend
bedrängte er die Feste, war aber nicht im Stande, sie zu er
obern. Hierauf kehrte er zurück.
794
Pfizra aier.
är. m & Meng-hai-kung, der Räuber von Thsi-yin,
hielt mit dreimal zehntausend Bewaffneten die Feste von mm
Tscheu-kiao besetzt und plünderte Ho-nan. Teu-kien-he selbst
griff ihn mit Heftigkeit an.
Als der König von Thsin die östliche Hauptstadt angriff,
richtete ^|| |gj^ Lieu-pin-hien, Hausgenosse des mittleren
Buchführers, an Teu-kien-te das Wort und sprach: Thang stützt
sich auf das Land innerhalb des Gränzpasses, der König von
Tsching auf Ho-nan, Hia besitzt die Gegend von jül Ki.
Dieses ist die gegenseitig festhaltende Kraft der Füsse der
dreifüssigen Kessel. Jetzt blickt Thang mit seiner gesammten
Streitmacht herab auf Tsching, tritt aus und ein durch zwei
Jahre. Die Menschen von Tsching schrumpfen täglich zusammen,
die Streitmacht der zwei Reiche wird nicht aufgelöst. Thang
ist gewaltig, Tsching ist schwach. Jenes hat die Kraft, dass
es Tsching gewiss auf hebt. Ist Tsching vernichtet, so hat das
grosse Hia den Kummer der Kälte der Zähne. Als Berathung
des grossen Königs ist das Beste: Tsching beistehen und be
wirken, dass Tsching Widerstand leistet von innen. Wir machen
den Angriff von aussen, und die Streitmacht von Thang wird
gewiss zurückgeworfen. Ist Thang zurückgeworfen und Tsching
unversehrt, dann erst beobachtet ihr ruhig die Veränderungen.
Kann wegen Tsching Rath geschafft werden, so nehmet ihr
es. Ihr fasset die Streitkräfte der zwei Reiche zusammen,
machet euch die Ermattung des Heeres von Thang zu Nutzen
und sprenget in fortwährendem Laufe westwärts. Das Land
in der Mitte des Gränzpasses kann dann bald besessen werden.
Teu-kien-te spendete diesen Worten Beifall. Er schickte
einen Abgesandten, liess sich bei Wang-schi-tschung erkundigen
und schloss mit diesem ein Bündniss. Als Wang-schi-tschung
auch ein Heer begehrte, hiess Teu-kien-te seine Diener
Li-ta-sse und )j^i Wei-tsch’u-hoei sich an den Hof von
Thang begeben und bitten, dass man die Belagerung von
Tsching aufhebe. Der König von Thsin behielt die Abgesandten
zurück und antwortete nicht.
Im vierten Jahre des Zeitraumes Wu-te (621 n. Ohr.) be
wältigte Teu-kien-te die Feste von mm Tscheu-kiao und liess
seinen Anführer Fan-yuen als Befehlshaber einer Be
satzung zurück. Er sandte die gesammte Heeresmenge Meng-
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui. 795
hai-kung’s und Siü-yuen-lang’s, im Ganzen dreissigmal zehn
tausend Streiter, aus und kam Wang-schi-tsehung zu Hilfe.
Als er nach ?#*H Hoä-tscheu gelangte, öffnete ^ ^ Han-
hung, in Diensten Wang-schi-tschung’s ein Mann der Erdstufe
des Wandels und Vorsteher des Pfeilschiessens, die Feste und
nahm ihn auf. Teu-kien-te rückte vor und bedrängte die drei
Landstriche Yuen, ^ Liang und ^ Kuan, welche fielen.
Hierauf lagerte er in Yung-yang und schaffte die Mundvorräthe
auf dem gelben Flusse stromaufwärts. Im Westen legten sich die
Schiffe ohne Unterbrechung an einander an. Er versah jj|
Tsch’ing-kao und jjjt Tung-yuen mit Mauern, baute Lager
wälle in Fan-tschii, schickte dann einen Abgesandten
und verabredete mit Wang-schi-tschung die Zeit. Ferner über
mittelte er dem Könige von Thsin ein Schreiben.
Im dritten Monate des Jahres rückte der König von
Thsin vor und besetzte Hu-lao. Am nächsten Tage
kundschaftete er mit fünfhundert Reitern das Lager Teu-kien-te’s
aus, legte zur Seite des Weges einen Hinterhalt und entfernte
sich bloss mit einigen Reitern drei Weglängen weit von dem
Lager der Räuber entfernt. Als er bemerkte, dass die Räuber
zu seiner Verfolgung Reiter aussandten, warf er sich zurück
und lockte sie zu dem Orte des Hinterhaltes. Plötzlich raffte
er sich auf und griff die Räuber an. Die Reiter der Räuber
erschracken und zogen sich zurück. Der König verfolgte sie,
schlug dreihundert Häupter ab und nahm die Anführer mm
Yin-thsieu und Schi-tsan gefangen. Jetzt erst ant
wortete er Teu-kien-te durch ein Schreiben.
Teu-kien-te hatte zwei Anführer verloren. Auch hörte
er, dass die Streitmacht von Thang auserlesen sei. Als er das
Schreiben erhielt, war er unschlüssig. Er stand sechzig Tage
still und wagte es nicht, sich nach Westen zu wenden. Um
diese Zeit war |jbj; Schi-pien, der jüngere Bruder Wang-
schi-tschung’s, der zu der Erdstufe Wandelnde von ^>J>| Siii-
tscheu. Derselbe schickte ebenfalls den Anführer m ± m
Kö-sse-heng an der Spitze von mehreren tausend Kriegern mit
dem Aufträge, sich Teu-kien-te anzuschliessen.
Der König von Thsin entsandte J||$ Wang-kiün-
kö mit leichten Reitern und hiess ihn die Lebensmittel rauben.
Derselbe nahm ^ ^ ^ Tsch’ang-thsing-thi, den grossen
79G
P f i 7, ra a i e r.
Anführer cler Räuber, fest. Teu-kien-te fürclitete, dass die
Gemüther der Menschen sich lossagen und entsetzt sein werden.
Auch hatten seine Anführer eben erst die Macht Meng-hai-
kung’s zertrümmert. Sie plünderten und nahmen in vollem
Masse gefangen. Er dachte Tag und Nacht an Unterwerfung.
Leng-king sprach wieder zu ihm: Jetzt belagert Thang
mit schweren Streitkräften die östliche Hauptstadt und bewacht
Hu-lao. Wenn wir mit der gesammten Streitmacht den Fluss
übersetzen, *||| Hoai-tscheu und ^pj Ho-yang weg
nehmen, tüchtige Anführer in sie als Besatzung legen, dann
erst die Trommeln rühren, die Fahnen aufpflanzen, den tr
Thai-hang überschreiten, in jgk Schang-thang dringen, die
schuhlangen Schrifttafeln weiter schicken in den seitwärts
liegenden Landschaften, nach |rg P Hu-keu vorrücken und
l|£ P’u-tsin schrecken, Ho-tung zusammenfassen, so ist
dieses die oberste Berathung. Sie hat überdiess einen drei
fachen Nutzen. Man bewältigt das Leere, zerstampft die
Gränzen, das Heer ist zehntausendmal unversehrt. Dieses ist
das Eine. Man fasst die Erde zusammen, erlangt die Menge.
Dieses ist das Zweite. Die Belagerung von Tsching wird auf
gehoben. Dieses ist das Dritte.
Teu-kien-te wollte den Rath befolgen, allein 3EO +W
Wang-yuen und Tschang-sün-ngan-schi baten
täglich um eine Kriegsmacht, um nach Westen zu ziehen. So
oft sie sprachen, vergossen sie gewiss Thränen. Auch schickten
sie heimlich Gold und Edelsteine und köderten die Anführer,
um die Berathung zu nichte zu machen. Alle sagten jetzt:
Leng-king ist ein Beflissener der Bücher. Wie sollte er zu
kämpfen verstehen? — Teu-kien-te entschuldigte sich gegen
Leng-king und sagte: Gegenwärtig sind die Herzen der Kriegs
männer kühn, der Himmel leistet mir Beistand. Das Heer
wird in grossem Masse Beute machen. Ich folge eben dem
Rathe der Menge, ich kann euren Worten nicht nachkommen.
— Leng-king widersprach beharrlich. Teu-kien-te zürnte und
befahl, ihn zu erfassen und hinauszuschaffen.
Die Gattin Teu-kien-te’s machte Vorstellungen und sprach:
Der Rath des Opferers des Weines ist sehr gut. Warum be
folgt ihn nicht der König? Wenn man von den Wegen von
(^ + ) P Fu-keu die Leerheit von Thang sich zu Nutzen
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
797
macht, mit den verbündeten Lagern allmälig vorrückt und
Schan-pe nimmt, dabei die Türken herbeiruft, im Westen das
Land in der Mitte des Gränzpasses raubt, so lässt Thang gewiss
das Heer zurückkehren. Tsching in der Gefahr zu Hilfe
kommen, wird dann mit Gemächlichkeit ausgeführt. Wenn man
jetzt die Waffen abstumpft unter den Mauern von Hu-lao,
erdulden die Scharen Mühsal: ich fürchte, dass es keine Ver
dienste gibt. — Teu-kien-te sprach: Dieses ist keine Sache,
die ein Weib versteht. Ueberdiess wartet Tsching am Morgen
und am Abend auf meine Ankunft, ich habe es bereits zu
gesagt. Wie könnte ich Schwierigkeiten finden und zurück
weichen? Ueberdiess würde ich der Welt zeigen, dass ich
nicht treu bin.
Im fünften Monate des Jahres zog Teu-kien-te aus «fl
Fan-tschü und bildete die Schlachtreihen. Im Westen bedrängte
er den Fluss m Sse, im Süden legte er sich an den *1 ili
Thsiö-schan. Sich auf einer Strecke von zwanzig Weglängen
ausdehnend, rückte er unter Trommelschlag vorwärts. JJj ±m
Kö-sse-heng befehligte eine umherschweifende Kriegsmacht.
Der König von Thsin bestieg die Mauern von
Hu-lao und blickte auf jenes Kriegsheer. Er hielt die Ge
panzerten ab und liess sie nicht kämpfen. Er sprach: Die
Räuber erheben sich in Schan-tung und sahen noch nicht den
gewaltigen Feind. Jetzt überschreiten sie die steilen Anhöhen,
und die Kriegsmänner lärmen. Die Befehle sind nicht streng.
Sie bedrängen die Stadtmauern und bilden Schlachtreihen.
Sie haben Gedanken, in welchen sie uns verachten. Wenn wir
warten, bis sie Hunger leiden, schlagen wir sie wirklich.
Um Mittag setzten sich die Kriegsmänner Teu-kien-te’s
reihenweise nieder. Sie waren durstig und tranken um die
Wette. Ihr Sinn war noch sorgloser. Der König winkte mit
der Zeichenfahne den zuerst Ersteigenden des Kriegsheeres,
und der aufgeregte Staub der Reiter wallte über. Er stellte
sich jetzt an die Spitze der Anführer £ A3? Sse-ta-nai 1
und m m w Thsin-schö-pao, umwickelte die Fahnen und
sprengte hinter den Schlachtreihen der Räuber hervor. Das
Kriegsheer Teu-kien-te’s, nach rückwärts blickend, gerieth in
1 Sse-ta-nai war von Geburt ein Westtürke.
798
Pfizmaier.
Schrecken und löste sich vollständig auf. Teu-kien-te erhielt
eine schwere Wunde und entschlüpfte in das Thal von ^ P
Nieu-keu. Ö±Ü Pe-sse-jang und Yang-wu-wei,
Heerführer der Wagen und Reiter, nahmen ihn gefangen. Man
schaffte ihn mit unterlegten Pferden nach Westen und ent
hauptete ihn auf dem Markte von Tschang-ngan. Er hatte ein
Alter von neun und vierzig Jahren erreicht.
Früher sang man in seinem Kriegsheere das Lied:
Der Fleischtopf kommt nach Nieu-keu,
Die Macht kann nicht von Dauer sein.
Als dieser Umstand in Bezug auf Nieu-keu eintraf, wurde
er wirklich geschlagen.
Die Gattin Teu-lden-te’s und der in dessen Diensten
stehende H # tT Thsi-schen-hang, Vorsteher des Pfeil
schiessens zur Linken, flohen mit einigen hundert Reitern nach
(? + =g) #| Ming-tscheu zurück. Die übriggebliebenen Ge
nossen wollten den Pflegesohn Teu-kien-te’s zum Voi'gesetzten
machen. Thsi-schen-hang spx-ach: Der König von Hia hat
lange Zeit die Bestimmung gegeben den Landstrichen Ho
und Ifjfl Sö. Dem Namen nach hatte er Macht und Stärke.
Jetzt tritt er einmal aus und kommt nicht wieder. Es ist nicht
der Fall, dass der Befehl des Himmels eine Rückkehr hat.
Man muss den Sinn herablassen, um den Befehl bitten und
nicht in Schlamm und glühende Kohlen fallen machen das
lebendige Volk.
Hierauf vertheilte er die Sammelhäuser und Rüstkammern,
verstreute deren Inhalt und beschenkte die Anführer und
Kriegsmänner. Er hiess einen jeden sich lostrennen und sich
entfernen. Thsi-schen-hang ging jetzt mit ^ ^ja Pei-khiü, Vor
steher des Pfeilschiessens zur Rechten, und ^ jEj[ Tsao-tan,
Angestellten der Erdstufe des Wandels, den Obrigkeiten und
deren Zugesellten sowie der Gattin Teu-kien-te’s voran und
bot das Gebiet von Schan-tung dar. Zugleich überlieferte er
die acht Siegel des Reiches, kam an den Hof und ergab sich.
Seit der Erhebung Teu-kien-te’s in Waffen bis zu dessen Ver
nichtung sind im Ganzen sechs Jahre.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
799
Sie-khiü.
jjöjt jUp- Sie-khiü stammte aus Kin-tsch’ing in j||j 'j'J'J
Lan-tscheu. Er war von Gestalt ausgezeichnet, in der Kriegs
kunst bewandert, kühn und ein guter Schlitze. Durch Hervor
bringung erwarb er sich zehntausendmal zehntausend Stücke
Geldes. Er liebte es, mit den gewaltigen Männern der Gränz-
gegenden in Verbindung zu treten, sie aufzunehmen und der
Aelteste und Vorzüglichste zu sein. Um das Ende des Zeit
raumes Ta-nie (616 n. Chr.) wurde er als Hiao-wei des Sammel
hauses von Kin-tsch’ing verwendet.
Als ein Missjahr kam, erhoben sich Räuber in Lung-si.
+ 15) M Hö-yuen, Befehlshaber von Kin-tsch’ing, wollte
über die Räuber Strafe verhängen. Er miethete mehrere tausend
Krieger, liess durch Sie-khiü die schuhlangen Schrifttafeln
aussenden und wollte erst die Panzer übergeben. Er ver
anstaltete eine grosse Zusammenkunft und setzte Wein vor.
Sie-khiü mit seinem Sohne £ m Jin-kao und seinen Ge
nossen bedrohte Hö-yuen auf dem Sitze und gab fälschlich
vor, dass er einen Empörer festnehme. Er griff sofort zu den
Waffen, setzte die Obrigkeiten der Landschaft und der Kreise
in das Gefängniss, schickte Hirse hervor und beschenkte damit
die Armen und Nothleidenden.
Er nannte sich: oberherrlicher König des westlichen Thsin
und schuf den neuen Jahresnamen Thsin-hing. Er er
nannte Jin-kao zum Fürsten von Thsi, seinen jüngsten Sohn
/ f~* ^ Jin-yue zum Fürsten von Tsin. ^ ||| ([j +
Tsung-lo-heu, ein anderer Räuber, befehligte eine Heeresmenge
und unterwarf sich ihm. Sie-khiü ernannte ihn zum Fürsten
von Igh 0jL I-hing. Ausserdem winkte er herbei und schloss
an sich die übrigen Räuber und die gewaltthätigen Pferde
hirten. Die Spitzen seiner Waffen waren sehr scharf. Alles,
was er durchstreifte, unterwarf sich.
III Hoang-fu-wan, ein Anführer von Sui, lagerte
mit zehntausend Kriegern in IfQ Pao-han. Sie-khiü drang
gegen ihn mit zweitausend auserlesenen Streitern und traf ihn
in pp Tsch’i-ngan. Ein Sturmwind wehte vorläufig gegen
800
P f izm ai e r.
die Schlachtreihen Sie-khiü’s. Hoang-fu-wan griff nicht an.
Unvermuthet wendete sich der Wind. Wo Hoang-fu-wan lagerte,
war die Farbe der Luft Sturm und Finsterniss. Die Abthei
lungen und die Genossenschaften von fünf Menschen geriethen
in Verwirrung. Die eingeschobenen Reiter Sie-khiü’s drangen
voraus, die Heeresmenge machte es sich zu Nutzen. Die
Schlachtreihen Hoang - fu - wan’s lösten sich vollständig auf.
Sie-khiü rückte vor und brachte Pao-han zu Falle. -=|^ |||
Khiang-tschung und Li-sö von dem Berge Min
ergaben sich mit einer Menge von zweimal zehntausend
Menschen.
Sie-kliiü, in grossem Masse erhebend, beförderte Jin-kao
zum Könige von Thsi und ersten Anführer des wandelnden
Kriegsheeres des östlichen Weges. Tsung-lo-heu, König von
I-hing, wurde ihm zugesellt. Jin-yue wurde König von
Tsin und stechender Vermerker von Ho-tscheu. Bei
diesem Anlasse unterwarf er im Umherstreifen die zwei Land
striche (si- -j- ß) und j|j$ Kö. Ehe zehn Tage vergingen,
besass er das gesammte Land von Lung-si, und seine Heeres
menge zählte dreizehnmal zehntausend Menschen.
Im dreizehnten Jahre des Zeitraumes Ta-nie (617 n. Chr.)
masste er sich den Namen eines Kaisers in Lan-tscheu an.
Seine Gattin von dem Geschlechte tjSi|j Khiö machte er zur
Kaiserin, .Tin-kao zum grossen Sohne. Dem Grabe seines Ahn
herrn nahend, gründete er eine Hügelstadt und errichtete einen
Ahnentempel im Süden der Feste. Er stellte mehrere Zehn
tausende von Kriegern in Reihen, liess sie das Gi’ab in Augen
schein nehmen und das grosse Opfer darbringen.
Er gab Jin-kao den Auftrag, ^ Thsin-tscheu zu
belagern. Jin-yue eilte nach j^j|J (3 Kien-keu und plünderte
sr ft Ho-tschi. Der Statthalter ff (* + 1) Siao-yü
stellte sich ihm entgegen und warf ihn zurück.
Sie-khiü entsandte den Anführer Tschang-
tschung-hing. Derselbe übersetzte den gelben Fluss, um fjiJb
Li-khieu anzugreifen. Er kämpfte mit (j&E^ ~k Jp| ) Li-yün,
einem Anführer Li-khieu’s, in ^ Tschang-sung. Tschang-
1 In dem hier dargelegten Zeichen ist unter zu setzen.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
801
tschung-hing wurde geschlagen und sein Kriegsheer durch Li-
khieu aufgerieben.
Jin-kao bewältigte Thsin-tscheu. Sie-khiü wählte es zu
seiner Hauptstadt. Jin-kao plünderte ferner Fu-fung. ijjji}
Thang-pi, der Räuber von ( y -j- ^Khien-yuen, und
Jin-kao konnten nicht vorrücken. Thang-pi hatte ^ ^
Li-hung-tschi zum Himmelssohne ernannt und besass eine
Heeresmenge von zehnmal zehntausend Menschen. Sie-khiü
schickte einen Abgesandten und Hess Thang-pi zu sich berufen.
Thang-pt tödtete Li-hung-tschi und schloss sich an Sie-khiü.
Jin-kao benützte den Umstand, dass Thang-pi keine Vorposten
aufstellte, drang gegen ihn und entriss dessen gesammte
Heeresmenge. Thang-pi entfloh mit einigen hundert Reitern.
Das Kriegsheer Sie-khiü’s gewann noch mehr Ausdehnung. Er
nannte als Zahl zwanzigmal zehntausend Menschen und wollte
die Mutterstadt ausspähen.
Als Kaiser Kao-tsu in den Gränzpass trat, blieb Sie-khiü
zurück und überfiel Fu-fung. Der -König von Thsin griff ihn
an und zertrümmerte dessen Macht. Er schlug mehrere tausend
Köpfe ab, betrieb die Verfolgung im Norden bis zu dem Berge
IH? Lung und kehrte dann zurück. Sie-khiü fürchtete den
König. Er überschritt sofort den Berg Lung und entfloh.
Er fragte seine Untergebenen: Gab es in dem Alterthum
Himmelssöhne, welche sich ergaben? — (* + dl-) bii
Hang, der fälschlich sogenannte aufwartende Leibwächter des
gelben Thores, sprach: Einst wandte sich mit Tschao-tho
mit dem südlichen Yue zu Han. ^|j jjjijt Lieu-schen von Schö
diente ebenfalls Tsin. In dem nahen Zeitalter hat das Haus
iH* AL Siao-tsung-hung’s jetzt Fortbestand. Es verkehrte
das Unglück in Glück. Es gab deren.
Der Beruhiger der Leibwache und Reichsminister -+- (5 )
Hö-yuen 1 sprach: Was Tschü-liang sagt, ist unrecht. Einst
wurde die Kriegsmacht des Gründers der Han öfters geschlagen.
Der frühere Vorgesetzte von Schö hatte Gattin und Kinder
verloren. In dem Kampfe gibt es ganz gewiss Siegen und
1 Hö-yueu heisst der früher erwähnte Befehlshaber von Kin-tscli’ing, von
welchem jedoch nicht angegeben wird, dass er mit Sie-khiü gemein
schaftliche Sache machte.
802
Pfi zmaie r.
Unterliegen. Wie kann man, wenn man einmal nicht siegt,
sogleich mit dem untergehenden Reiche rechnen? — Auch
Sie-khiü bereute sein Wort. Er sprach : Ich stelle euch und
die Anderen ein wenig auf die Probe. — Er machte Hö-yuen
zum Vorgesetzten der Berathungen.
Hö-yuen bat, dass man sich mit i- Ü 0fll U Liang-sse-tu ver
bünde, die Türken durch grosse Geschenke zu gewinnen suche
und sich mit ihnen nach Osten wende. Sie-khiü befolgte dieses.
Er versprach dem Türken jjj| ^ JJ|f{ ffgj Mö-ho-tschö- sehe 1
den Anfall auf die Mutterstadt. Als aber A St Yli -
wen-hin, Beaufsichtiger von Tu-schui, als Gesandter zu
den Türken geschickt wurde, bewirkte er durch seine Rede,
dass die Türken ihrer Kriegsmacht Halt geboten. Der Plan
Sie-khiü’s war deshalb vereitelt.
von
Im ersten Jahre des Zeitraumes Wu-te (618 n. Chr.) griff
iS (-£^+Jo*) Tsch’ang-tschang-sün, allgemeiner Leitender
Fung-tscheu, Tsung-lo-heu an. Sie-khiü kam
diesem mit seiner gesammten Kriegsmacht zu Hilfe, lagerte in
-f- |Öf) Si-tscln und plünderte mit einem herumstreifen
den Kriegsheere die Landstriche j]5£ Khi und ^ Pin. Der König
von Th sin stellte sich ihm entgegen und hielt in (|rj (J + JEft)
Kao-tschi. Muthmassend, dass Sie-khiü Mangel an Lebens
mitteln habe und in einem schnellen Kampfe Vortheil suche,
befestigte er die Lagerwälle und Hess seine Streitmacht un
brauchbar werden. Als er dann krank daniederlag, kam er
aus seiner Aufstellung nicht heraus, jedoch Sie-khiü bot ihm
mehrmals den Kampf an.
IKJ Lieu-wen-tsing und jjj Yin-khai-schan,
älteste Vennerker des wandernden Kriegsheeres von Thang,
musterten die Krieger in Kao-tschl Sie verliessen sich auf
deren Menge und stellten keine Vorposten auf. Die Krieger
Sie-khiü’s fielen ihnen in den Rücken, und das Heer von Thang
erlitt sofort eine grosse Niederlage. Sechs Zehntheile fanden
1 Mö-ho-tschö-sche iat jj;)J Iie-li, Kho-han der Türken. Nach der
Geschichte der Türken schloss derselbe mit Sie-khiii ein Biindniss.
Kaiser Kao-tsu, desswegen besorgt, entsandte Yü-wen-hin, den Reichs
minister des glänzenden Gellaltes, welcher durch Geschenke Ke-li bewog,
sich von Sie-khiii loszusagen.
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
803
den Tod. Die grossen Anführer ^ Zgf, |j|| (J -j- Mu-
yung-lo-heu, Li-ngan-yuen und m & s Lieu-
hung-khi wurden vermisst. Der König kehrte in die Mutter
stadt zurück. Sie-khiü entriss Kao-tschi. Jin-kao rückte vor
und bedrängte §§ ^>J>| Ning-tscheu.
Hö-yuen gab einen Rath, indem er sprach: Jetzt wurde
Thang eben erst geschlagen, Anführer und gemeine Streiter
sind gefangen. Die Herzen der Menschen wanken. Man kann
sich den Sieg zu Nutzen machen und geradezu nach Tschang-
ngan eilen. — Sie-khiü billigte dieses. Auf dem Zuge be
griffen, erkrankte er. Er berief einen Beschwörer und hiess
ihn wahrsagen und beobachten. Der Beschwörer sprach: Die
Waffen von Thang bewirken Heimsuchung. — Sie-khiü hasste
dieses Wort. Nach nicht langer Zeit starb er.
An seiner Stelle wurde Jin-kao eingesetzt. Derselbe gab
Sie-khiü den ungiltigen nach dem Tode zu führenden Namen:
Kaiser Wu. Ehe noch Sie-khiü begraben war, wurde Jin-kao
vernichtet.
Jin-kao.
£ Jin-kao besass grosse Stärke und war ein guter
Reiter und Schütze. In dem Heere nannte man ihn den Gegner
von zehntausend Menschen. Er war von Gemüthsart mord
süchtig und wild. So oft Sie-khiü Schlachtreihen gebrochen
und Gefangene gemacht hatte, schnitt Jin-kao gewiss den Ge
fangenen Zunge und Nase ab. Einige zerstiess er in Mörsern
und zerstückelte sie. Seine Gattin war ebenfalls unselig und
grausam. Sie liebte es, die Menschen mit Peitschen und Dornen
zu schlagen. Wenn sie sah, dass sie den Schmerz nicht er
trugen und sich auf dem Boden wälzten, vergrub sie ihnen
die Fiisse, entblösste ihnen Bauch und Rücken, so dass sie
die Schläge empfingen. Die Menschen fürchteten sie und be
freundeten sich nicht mit ihr.
Jin-kao tödtete häufig die Menschen und verunehrte und
raubte die Gattinnen und Nebenfrauen der Menschen des Volkes.
Er bekam einst mm? Yü-sin-tse in seine Gewalt. Zornig
Sitzungsber. d. pliil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft. 52
804
Pfizmaie r.
darüber, dass dieser sich nicht ergeben hatte, spannte er ihn
über einem Feuer aus, zerschnitt ihn allmälig und gab die
Stücke den Kriegsmännern zu kosten. Als er Thsin-tscheu
entrissen hatte, nahm er die Reichen, hängte sie umgestürzt
auf und schüttete ihnen Essig in die Nase. Bisweilen wai’f
er Wurfpfeile nach denen, die sich verbargen, und begehrte
Güter.
Sie-khiü, so verderblich und rasend er auch war, hasste
dieses ebenfalls. Er warnte ihn immer und sprach: Deine
Begabung und Bemessung genügen, um die Dinge zu unter
scheiden, doch mich schmerzt die Grausamkeit. Du stürzest
am Ende mein Stammhaus. — Als er zum Nachfolger ein
gesetzt war, hatte er mit den Anführern Zerwürfnisse, und alle
fürchteten ihn. + 5) Jll Hö-yuen wehklagte, weil Sie-
khiü von seiner Krankheit sich nicht mehr erhob. Seit dieser
Zeit verringerte sich allmälig die Streitmacht.
Der König von Thsin stellte sich an die Spitze der An
führer und errichtete wieder Lagerwälle in "jEjjJ (i -[- Jif )
Kao-tschl. Die Anführer baten, kämpfen zu dürfen. Der König
sprach: Unser Kriegsheer ist erst unlängst geschlagen worden
und hat wenig Schärfe. Die Räuber haben mehrmals gesiegt
und sind hochmüthig. Sie haben ein Herz, das uns verachtet.
Wenn wir die Lagerwälle verschliessen, um Jene zu brechen,
wenn wir warten, bis Jene sich verringern, und wir sie dann
angreifen, so können sie in einem einzigen Kampfe gefangen
werden. — Dabei erliess er in dem Kriegsheere den Befehl:
Wer es wagt, von Kampf zu sprechen, wird enthauptet.
Nach längerer Zeit hatte Jin-kao Mangel an Lebens
mitteln. Er bot den Kampf an, doch die Feinde Hessen sich
nicht ein. Seine Anführer # # Meu-kiün-thsai und
lä Thi-tschang-siuen, Gebietender des inneren Ver-
merkers, ergaben sich mit ihrer Heeresmenge. m&vi
Tschung-kiü-khieu, Vorsteher des Pfeilschiessens zur Rechten,
ergab sich mit Ho-tscheu.
Der König berechnete, dass die Räuber geschlagen werden
können. Er entsandte den Heerführer jj||i Pang-yö mit
dem Aufträge, ^ |j|| (JJ -f- Tsung-lö-heu auf der Hoch
ebene von * Tsien-schui anzugreifen. Als der Kampf im
Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
805
Gange war, zerstampfte der König mit gewaltigen Streitkräften
den Rücken der Feinde. Tsung-lo-heu wurde geschlagen. Der
König verfolgte an der Spitze von Reitern die Fliehenden.
Hierauf jagte er gegen sie mit dem gesammten Kriegsheere,
indem er sagte: Die Kraft zersprengt den Bambus, man darf
es nicht versäumen.
Um Mitternacht gelangte er nach m 0 -j- Sl-tschi.
Spät am nächsten Morgen war die Einschliessung vollendet.
Jin-kao stellte sich an die Spitze der fälschlich sogenannten
Obrigkeiten und Zugesellten und ergab sich. Der König nahm
die Unterwerfung an und schickte Jin-kao in die Mutter
stadt. Dessen Häuptlinge und Genossen, mehrere Zehende von
Menschen, liess er enthaupten. Sie-khiü und dessen Sohn hatten
Lung-si durch fünf Jahre geplündert und waren jetzt ver
nichtet.
Als Jin-kao sich ergeben hatte, beglückwünschten die
Anführer den König und fragten nebstdem: Tsung-lo-heu war
zwar geschlagen, jedoch die Stadtmauern der Räuber waren
noch immer fest. Wie kommt es, dass der König sie bezwingen
konnte? — Der König sprach: Tsung-lo-heu ist ein tapferer
Anführer. Hätte ich ihn nicht rasch verfolgt, so hätte ich ihm
die Möglichkeit verschafft, in die Feste zurückzukehren, und
diese wäre noch nicht einnehmbar gewesen. Desswegen liess
ich die Räuber nicht zu einer Berathung kommen. Hierdurch
bewältigte ich sie. — Die Anführer unterwarfen sich bewun
dernd diesem Ausspruche.
Als Jin-kao geschlagen war, ergab sich sein Anführer
5t (A + Pang-hien-ti. Eine höchste Verkündung
befahl, über dessen Streitkräfte zu verfügen. Nach nicht langer
Zeit empörte er sich von Neuem. Pang-hien-ti war ein ge
waltiger Mann von Khiang. Sie-khiü und dessen Sohn
vertrauten ihm und verliessen sich auf ihn. Er drang jetzt
in Nan-schan und brach durch j^jj Schang-lö nach j£=j| J||
Han-tschuen hervor. Seine Menge zählte mehrere tausend
Menschen. Wohin er kam, plünderte er und mordete. Er schlug
den grossen Anführer Pang-yö. Nach Schi-
tscheu gelangt, raubte er eine Tochter des Geschlechtes ^
' In dem hier dargelegten Zeichen ist A über |Jj zu setzen.
52*
806
Pfizmaier. Zur Geschichte der Aufstände gegen das Haus Sui.
Wang. Er betrank sich und legte sieb im freien Felde schlafen.
Die Tochter von dem Geschlechte Wang ergriff das Schwort,
mit welchem Pang-hien-ti sich umgürtet hatte, und enthauptete
ihn. Sie brachte das Haupt nach * #1 Liang-tscheu. ln
einer höchsten Verkündung verlieh ihr der Kaiser ein Lehen
und ernannte sie zu einer Grossen von §|| Thsung-I.
Bemerkung.
In dem in dieser Abhandlung für den Namen des Reiches
Liang gebrauchten Zeichen ^ liang soll richtiger Weise statt
y das Classenzeichen y gesetzt werden, in welcher Form es in
der'Druckerei fehlt. Man findet jedoch auch das Zeichen ^
liang, was ein Missbrauch ist, da diesem Zeichen nur die Be
deutung ,kühk zukommt.
Verbesserung.
Seite 754, Zeile 2 v. o. statt ,Verzeihungen' zu lesen:
Verzeichnungen.
\
Scliönbacli. Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
807
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
Von
Anton Schöntaaeh.
Erstes Stück:
Ueber Andreas Kurzmann.
Einem wüstliegenden Ackerfelde möchte man die deutsche
Litteratur in Oesterreich während des 15. Jahrhunderts ver
gleichen, kahl und öde, nur dass in einzelnen feuchten Furchen
Büschel Unkrauts dicksaftig sich zusammendrängen. Findet
man nun hie und da einen spät aufgeschossenen fruchtbaren
Halm, so lohnt es, ihn auszuheben, ist auch die Aehre kümmer
lich und das Korn übel gerathen.
In meiner Schrift ,Ueber die Marienklagen', Graz 1874,
brachte ich im Anhang III ein nach lateinischer Quelle ge
arbeitetes deutsches Gedicht, ein fioliloquium Marie cum Jesu‘
(Grazer Hds. Nr. 856), als dessen Verfasser am Schlüsse
Andreas Kurzmann sich nannte. Wie aus einer Notiz des
Schreibers hervorgeht, war Andreas Mönch im steirischen Ci-
stercienserkloster Neuberg tmd 1428 bereits gestorben. Ich
konnte dort auch schon ein zweites Gedicht desselben Autors
anführen, in einer Salzburger Handschrift erhalten, die Legende
von Amicus und Amelius behandelnd. Seither ist mir ein drittes
zugänglich geworden in der Vorauer Handschrift Nr. 227, 1
eine gereimte Bearbeitung des ,Speculum huvianae salvationis‘.
Der Codex, Folio, Papier, 15. Jahrhundert, enthält 250 Blätter.
Anfangs fehlen ein Paar und damit der erste Theil des Index
zu dem ,püchel genant dy Mmelströss von dem glawien und von
1 M. Pangerl, Die Handschriftensammlung des Chorherrenstiftes Vorau.
Separatabdruck aus dem 4. Jahrgange der ,Beiträge zur Kunde steier
märkischer Geschichtsquellen 1 , Graz 1867, S. 36.
808
Schönbach.
der hojfnung‘ das bis 159 a l'eicht und mit den Worten scbliesst:
,Das 1 got der almechtig verleich allen den die das piichl abschreibn
oder lesen und ir leben darnach schikchü und auch die es den
andern leichn zu lesen oder zu abschreibn und die für prüder
Stef ans seel hail, der die materi des pücldeins aus vil püchern
zusammen gepracht hat, sprechn ain pater noster oder ain Ave
Maria oder nur: reguiescat in pace Amen 1 . Es folgt 160 a —183 b
ein Tractat ,Vonn ettleichen dingehn die alain die geistlichn
perürnf. Daraut 184 a -— 191 :l ,Epistola fratris Bonaventure de
balneo regio 1 . Und 191 a —193 a ,ettleiclie nucze ding für die an-
fechtung 1 . Nun fehlen mindestens sechs Blätter, von denen
gewiss das letzte den Anfang des Prologs zum Speculum ent
hielt, das 194 a —247 b einnimmt. 248 alj stehen Verse, typische
Vergleichungen von Ereignissen aus dem Leben Christi mit
solchen des alten Bundes enthaltend, ohne Beziehung auf das
Speculum. 248 b —250 b : ,Formida domini Petri abbatis Aide
regie composita in edificacionem fratris et monachi devotd. Zu
letzt : ,Iste liber est monasterii beate Marie virginis sanctique
Thome apostoli canonicorum regidarium ordinis sancti Augustini
in Voraw‘. Ich verdanke die Möglichkeit, diese Handschrift
durch lange Zeit bequem benutzen zu können, der bewährten
zuvorkommenden Güte des Herrn Bibliothekars P. Otakar
Kernstock in Vorau. Das Soliloquium umfasst 427, Amicus-
Amelius 1165, das Speculum ungefähr 8000 Verse.
Ueber die Quelle des Amicus-Amelius werde ich in einem
besonderen Absätze handeln. Von dem Soliloquium glaubte
ich früher, Kurzmann habe selbst die verarbeiteten Stellen aus
den Werken Gregors des Grossen gesammelt. Steinmeyer hat
mich aber (in der Jenaer Literaturzeitung 1875, Artikel 120)
belehrt, dass der Verfasser ein fertiges Stück nur übertragen
habe, welches einen Theil der Vita Mariae metrica bildet und
von mir (Zeitschrift für deutsches Alterthum 17, 524 ff.) publiciert
worden ist. Diess hat sich durch einen Umstand weiter bestätigt:
der genannte Abschnitt der Vita Mariae metrica kommt auch
für sich in Handschriften vor, eine Grazer Nr. 633 (alt ~j Fol.)
enthält ihn und sonst weiss ich wenigstens noch eine Münchner
(cgm. 777 Blatt 167—171).
1 Nämlich: das ewige Leben.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
809
»
Ueber das lateinische Speculum humanae salvationis, eines
der beliebtesten Bücher des 15. Jahrhunderts besteht eine
umfangreiche Literatur. 1 Es ist in den Handschriften mit
Bildern geziert, gehört zu den ältesten Drucken und seine
frühe Ausstattung mit Holzschnitten macht es besonders merk
würdig. Ursprünglich, im 14. Jahrhundert, in Reimen ab
gefasst, hat diese, mit der Aufzählung von Antitypen des alten
Testamentes oder der alten Profanhistorie verbundene Erlösungs
geschichte eine prosaische Bearbeitung erfahren. Von diesen
beiden Fassungen existieren unzählige Handschriften. Zwei
befinden sich auf der Grazer Universitätsbibliothek. Die eine,
Nr. 1223 (alt 4°) Papier, Ende des 14. Jahrhunderts ent
hält nach einem prosaischen Prooemium die Fassung in Versen.
Sie ist vollständig. Die zweite Nr. 337 (alt 2 n ), Papier,
aus dem 15. Jahrhundert, bringt •die prosaische Fassung,
welche nur eine wenig verkürzte Umschreibung der Verse ent
hält. Das Prooemium fehlt. Es ist kaum zu entscheiden,
welche der beiden Fassungen von Andreas Kurzmann benutzt
worden ist. Jedesfalls hat er sich, wie eine eingehende Ver
gleichung mir zeigte, genau an den Inhalt der Q.uelle geschlossen
und nichts sachliches, nur moralische Excurse hie und da
eingefügt.
Seine deutsche Bearbeitung ist lange nicht die einzige.
Auf der Münchner königlichen Bibliothek befinden sich sieben
Uebersetzungen in deutsche Prosa, eine in deutsche Verse.
Die Wiener kaiserliche Hofbibliothek besitzt eine prosaische
und eine versificierte Bearbeitung. Die Vadianische Bibliothek
in St. Gallen eine Prosa (Serapeum 1865 S. 11). Bekannt ist
die gereimte Bearbeitung, welche von Heinrich von Laufenberg
stammt und 1437 in 15.000 Versen vollendet wurde. (Vgl.
Engelhardt, Der Ritter von Stauffenberg S. 16 ff., Massmann
im Anzeiger für Kunde des deutschen Mittelalters 1832 S. 42 f.
und 214). In einer Jenaer Handschrift findet sich gleichfalls
eine gereimte Bearbeitung, von der Wiedeburg in seiner Schrift:
1 Ich nenne nur zur Orientierung: Grässe, Allgemeine Litterärgeschichte II,
■2. S. 272 f. Guicliard, Notice sur le Speculum h. s. Paris 1840. Umbreit
im Serapeum 1841 S. 128 ff., und insbesondere Hesse im Serapeum 1855
S. 192 ff., 206 ff., 225 ff., 241 ff., 257 ff.
810
Schönbach.
,Ausführliche Nachricht von einigen alten teutschen poetischen
Manuscripten, Jena 1754', S. 119—138, erzählte und Proben
gab. Vgl. auch Hesse a. a. 0. S. 262 ff. Hesse theilt S. 266 f.
das erste Capitel der im Zainer’sehen Druck veröffentlichten
deutschen Prosa mit. Es gibt auch zwei niederdeutsche ge
reimte Bearbeitungen, vgl. Oesterley, Niederdeutsche Dichtung
(bei Gödeke’s Deutscher Dichtung) S. 49 — 52. Alle diese
Uebersetzungen und Bearbeitungen stammen aus dem 15. Jahr
hundert. So weit ich sehen kann, ist von der versificierten
keine mit der des Andreas Kurzmann identisch. 1
Die Vorauer Handschrift enthält nicht das Original von
Kurzmann’s Arbeit. Das geht aus Folgendem hervor: die
Handschrift hat viele Fehler in einzelnen Worten; oftmals
wurden Silben und Worte eingeschaltet, oftmals sind sie aus
gefallen; Reime fehlen: 200 b 216 b 219 b 227 a 239 b 244 b 246 a ;
Verse fehlen: 199 b 201 b 210 213 a 214 a . Verse werden wieder
holt: 212 a 231 a 245 a .
Was die Sprache Kurzmann’s anlangt, so habe ich ,Ueber
die Marienklagen' S. 72 für das Soliloquium die wichtigsten
Punkte des Lautstandes besprochen. Sie wichen, trotzdem
das Stück in Steiermark geschrieben ist, von den gewöhnlichen
Kennzeichen des groben bairisch - österreichischen Dialektes
nicht ab. Eben so wenig ist das der Fall in Bezug auf Amicus-
Amelius. Anders steht es aber mit dem Speculum. Hier bietet
einmal der grössere Umfang reichlicheres Material, dann stammt
sichtlich der Schreiber auch aus der Steiermark. Es finden
sich die unzweifelhaften charakteristischen Merkmale des inner
österreichischen Dialektes. Wenn davon verhältnissmässig
wenig in die Reime übergegangen ist, so darf daraus nicht mit
voller Strenge geschlossen werden, dass die Sprache des Ver
fassers von der des Schreibers sich erheblich unterschieden
habe. Denn im Allgemeinen steht die Reimkunst auch bei
1 Ob die Biblia abbreviata des Conrad von Helmsdorf, wie man vermuthet
hat, ein Speculum sei, weiss ich nicht, halte es aber für unwahrscheinlich.
Vgl. Lassberg’s Liedersaal II. p. XXVII f. Uebrigens v. d. Hagen’s Grund
riss S. 455. —■ Eine Bearbeitung in Versen habe ich auf der Leipziger
Universitätsbibliothek gesehen. Eine andere ist wahrscheinlich in der
Handschrift enthalten, welche Zacher’s Zs. f. d. Ph. 9, 108 erwähut wird.
Mittheilungen ans altdeutschen Handschriften.
811
den in ganz grober Sprache abgefassten Gedichten Baiern-
Oesterreichs vom 13. bis 15. Jahrhundert auf hochdeutscher
Basis, da sie an hochdeutschen Dichtungen gelernt und geübt
wurde. Manche Lautübergänge, z. B. die im Anlaut statt
lindenden, können im Reime gar nicht Vorkommen; von manchen
ist es durch die schwankende Schreibung zweifelhaft, ob sie
im Reime geltend gemacht wurden; einige endlich, an und für
sich nicht häufig, wagte man nicht reimend zu verwenden.
Kurz lassen sich die Eigenthümlichkeiten des Lautstandes
im Speculum so zusammenfassen:
Vocale: immer ei für ?, ui für ei, aw für ü und ou, ue
für wo, «it für iu, aber auch ei für in. Etwa zur Hälfte der
Fälle wird ä : ö, ö : ä; schon weniger häufig ä : b, 6 : ä. Die
Uebergänge von a und o finden vorzugsweise statt in stark
betonten Stammsilben und wieder insbesondere in einsilbigen
mit der Hebung bedachten Wörtern. Gar nicht kommt solcher
Lautwechsel vor in Silben, die in der Senkung stehen oder in
den meistgebrauchten Wörtchen. Also nie on dor wos u. s. w.
Dagegen sind dö und da vollkommen vermengt, y steht oft
für i, ö für o, beide ohne Bedeutung. * ü ü werden vor r zu
ie ue iie, d. h. zu Längen, 1 * auch immer vor ch (cht). ei und
eu stehen für ie: 1. in einzelnen schweren Worten, z. B. fast
immer leuf für lief; 2. immer seu, sei für sie, iceu für wie, oft
deu für die. ai aus age ist sehr häufig. Merkwürdig scheint,
dass mit ein paar Ausnahmen immer weingk — weniglc gebraucht
und als einsilbig gezählt wird. Dazu gehört auch das seltenere
maingk für manigk. i ist in den Endungen (bis auf zwelif)
stets e geworden.
Im Consonantismus ist zunächst der Wechsel zwischen w
und b überaus häufig, wenn auch nicht durchstehend. Baal
wird regelmässig zu Well. Im Anlaut steht oftmals p für b,
sehr oft f für b im Inlaut, immer afer. — ch stets für k, oft
kch geschrieben, ohne dass dabei eine andere Regel als die
Bevorzugung des Auslautes gälte. Auch für h im Inlaut mei
stens ch, wie zahlreiche Reime (leichen : reichen) beweisen.
Immer ch für h vor t. Ein paar Mal sogar ch für das sonst
1 Dagegen vierzehn stumpfe Reime zwischen ue aus uo und ue aus ü vor
r, meist fiter : spuer.
812
Schönbac h.
conservierte g, also chram — gram 207 11 . Für chs oftmal x. —
Der Stand der Dentalen entspricht im Allgemeinen dem Mittel
hochdeutschen. th oftmals für t im Anlaut, regelmässig in thaw
von 201 b ab. t erscheint oft überschüssig: an Infinitive an
gehängt, verhengent 199 b und etwa 30 Mal; Josepht 199 a ; immer
schintpain, chindpain, chintpach, dreistik — drizec. s und z sind
vermengt, aber so, dass s ganz die Oberhand gewonnen hat. —
Ein gewisser Trieb zur Assimilation ist vorhanden: aus mn
wird immer mm, liawpp für houbet, ff für pf (zz für tz), ss für
st, enphessent 199 a u. ö. Dagegen wird die Verbindung mt
immer zu mbt oder mpt. — r fällt häufig aus: stets schaff —
scharf, fuder = vürder u. s. w. — Vergleicht man mit dem
hier angeführten die von mir Zs. f. d. A. 20, 187 f. beige
brachten Kennzeichen des innerösterreichischen Dialektes, so
ist die Uebereinstimmung unschwer zu erkennen.
Weniges ist in der Formenlehre zu erwähnen. Die Regel
vom Gebrauche der schwachen und starken Form der Adjectiva
wird häufig durchbrochen, mehr zu Gunsten der schwachen
als der starken, niclitew regelmässig als instrumental gebrauchter
Dativ. — n im Participium Praesentis ist häufig. Die 1. und
3. Person sing, des Conj. praet. schwacher Verba wird oft mit
der später im Dialekt ganz durchgedrungenen Endung -at ge
bildet, z. B. dienat, 7 Mal. (Diess geht auch auf den Indicativ
praet. über: ich tottat Amicus-Amelius 1029). Die Endung -ent
für die 3. Person plur. praes. ist bei Verbis, deren Stamm mit
n auslautet, oft zu blossem t reduciert. Also fast regelmässig
dient = dienent, lont — lonent. 1 Im Verse zählten diese Formen
einsilbig. Immer let, für le.it. tan für getan 4 Mal. — der- für
er- bei activen Zeitwörtern regelmässig, bei neutralen selten.
Die Reime der Dichtungen Kurzmann’s können erst er
örtert werden, wenn der Versbau geprüft ist. Ich habe ,Ueber die
Marienklagen' S. 72 f. die Verse des Soliloquiums und des Amicus-
Amelius besprochen. Die Silben werden in beiden Gedichten ge
zählt. Aber im Soliloquium haben alle Verse vier Hebungen mit
Auftakt und stumpfem Reim, also acht Silben. Wo tonlose e
in den Reimworten vorzukommen hätten, sind sie abgehackt;
und da diess Verfahren bei Infinitiven wegen der Consonanten-
' Analog der durchstehende Gebrauch von niemt und niein für niemant.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
813
Häufung Schwierigkeiten macht, ist ausser sein gen und sten
überhaupt kein Infinitiv in den Reim gebracht worden. Im
Amicus-Amelius ist das anders. Auch dort stets Auftaet und vier
Hebungen, aber doch nocli klingende Reime, also acht- oder
neunsilbige Verse. Ich schloss aus diesem Verhältniss, dass das
Soliloquium später verfasst sei als der Amicus-Amelius, das
glaube ich auch jetzt noch.
Im Speculum gelten ähnliche Grundsätze. Die Silben
werden gezählt. Alle Verse haben Auftakt. 1 Weder dürfen
Senkungen fehlen, 2 noch zweisilbige Senkungen Vorkommen. 3
Versetzte Betonungen sind desshalb häufig: z. B. diemuetig.
Noch sind klingende Reime neben stumpfen vorhanden, allein
sie sind sehr in der Minderzahl und auf dem Wege stumpf
zu werden.
Im Amicus-Amelius: Stumpf reimen ä: ä vor t 15, vor
cli 12, vor n 8, vor st 1 Mal; e : e vor t 11, vor r 7 Mal;
i : t vor n 1 Mal; i auf ie vor r 2 Mal sehe ich nicht als
ungenauen Reim an. wer (— weer) : mer v. 29. d : 6 4 Mal.
au aus ü reimt auf au aus ou 1 Mal.
Um zu bestimmen, wie es mit den klingenden Reimen
steht, sind die auf e (a) -j- r zu prüfen. — — : — — aber als
stumpfer Reim geschrieben nur ein Mal: vereitert : gemert 255. —
Alfern : gern 243. — Stummes e geht verloren: gern (libenter) :
gewern 467. wem : lern (— lerne) 201. — — : enparn :
underfarn 565, geparn : ervaren 585. — — ~ warn (erant) :
varen 973. 989. 1101. gern (libenter) : eiteren 271. 521 : eren
423. 1097. Alfern : eren 71. 101. vereitert : gewert 225. verbern :
herren 97. zorn : brn 577. (wardn : Hildegarn = Hildegarden
641.) Darnach kann es, zieht man die Verschiedenheiten der
Schreibung in Betracht, zweifelhaft sein, ob hier ~ ge
längt worden (beziehungsweise bei gern, Alfern, zorn Svarabhakti
zwischen r und n anzunehmen) ist, oder ob beide Classen auf
— reduciert wurden. Aber es kommen noch folgende Reime
1 Unter ungefähr achttausend Versen etwa zwanzig Ausnahmen, bei denen
nicht schon durch den Inhalt eine Aenderung geboten wäre.
2 Wo diess geschieht, ist ein Fehler anzunehmen und es bietet sich immer
durch den Zusammenhang des Satzes das ausgefallene Wort.
3 Dieselben rühren stets vom Schreiber her und sind meistens durch das
von ihm bevorzugte ge- veranlasst.
814
Schönb ach.
zu erwägen: chamer : jamer 845. 1011. chdmen : samen 1109.
gesprochen : swachen 595. lägen : sagen 961: erslagen 1145. fragen :
gesagen 207. begraben : begäben 113. raten : staten 187. 491.
Diese machen es mir wahrscheinlich, dass vor r die kurzen
Vocale gedehnt wurden und die stumpfen Reime dort dem
Schreiber anzurechnen sind. Zu sicheren Resultaten, wie sie
Johannes Schmidt in seiner trefflichen Untersuchung der Reime
Suchenwirts (Zur Geschichte des indogermanischen Vocalismus
II, 381 ff.) gewann, ist es hier unmöglich zu gelangen, da der
Unterschied zwischen vierhebigen Versen mit stumpfem Reim
und dreihebigen mit klingendem aufgegeben worden ist.
Schlimmer steht es um die Reime des Speculum. Stumpf
sind: ä : ä vor t 93 Mal, vor n 29, r 28, cli (cht) 15, z 1 Mal.
e : e vor r 67, vor t 41, 1 vor e 4 Mal. ö : o vor l 3 Mal. ä : ö
vor r 5, vor n 1 Mal; ä : o vor t 15 Mal (hat : got) vor/ (hof:
schäf) 4 Mal. ä : 6 2 Mal. de : i vor r 20 Mal. au aus ü auf
au aus ou oftmals, hat : verstet 246 b ist für einen ungenauen
Reim zu halten, da nicht emendiert werden darf und beide
Formen nur mit diesen Vocalen Vorkommen.
—_ : —— Stammsilbe e + r, mit oder ohne das folgende
tonlose e geschrieben (z. B. er[e]n : vercherfiejn) 41 Mal. 2 Die
übrigen Fälle ordne ich und gebe von den Gruppen die Form
an. stern : gern (libenter) 2 Mal. cystern : geweren 4 Mal. be-
ger[ejn : cher[e]n 26 Mal. steifejn : ler[e]n 17 Mal. werden ver
kürzt sich im Reim zu wem, 1 Mal auf enperen, 6 Mal auf —
— spacieren : dieren 2 Mal, hofieren : dieren 1 Mal. schrieren :
hieren 2, vieren : hieven 1 Mal. — verloren : zoren 7 Mal, zoren :
doren (spinis) 1, zoren : tdren (stultis) 1 Mal. — a vor r — — :
23 Mal, a — — : vor andern Consonanten (m, t, ch, g)
20 Mal. — ivelt (mundus) : gesellet 218 a 221 a .
Aus diesen Fällen lässt sich nur Schwanken erkennen.
Es kommt aber hinzu: 1. Stumme e werden im Verse nur sehr
selten als Silben gezählt, im Reim fallen sie aus oder ab.
2. Folgt auf ä (= ö) oder e der Stammsilbe r -f- cons., so
1 Dass ä : d vor t die Dalle mit Liquiden überwiegen, dass e : e vor t sehr
zahlreich sind, liegt an den Reimen mit M/, het.
2 ww : kommt bei e -f- r gar nicht vor, bei a r 17 Mal. geparn
(natus) : varen ebenfalls 17 Mal.
2
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
815
entstellt ein irrationaler Vocal nach r; dieser . Vocal heisst
immer i, wenn der auf r folgende Consonant eine gutturalis
ist, er heisst e (mit nur ein paar Ausnahmen vor b) wenn ein
anderer Consonant folgt. Also sarigen, marigen, arich, aher
sterebeh, tueren (turris) u. s. w. 1 Diese irrationalen Vocale
werden im Verse niemals gezählt, sie gelten auch im Reime
nichts. Berücksichtigt man diese Umstände, so ergibt die Be
trachtung der angeführten Reime ein Uebergewicht der Zahlen
nach der Richtung der stumpfen Reime, das heisst: die klin
genden Reime sind im Begriff stumpf zu werden, haben aber
dieses Ziel noch nicht erreicht. Da nun im Amicus-Amelius
die klingenden Reime erst angegriffen werden, im Soliloquium
schon vollständig verschwunden sind, so nehme ich an, dass
das Speculum nach dem Amicus-Amelius und vor dem Soli
loquium verfasst worden ist.
Im Amicus-Amelius linden sich keine consonantisch unge
nauen Reime (wenn man von s: z ahsieht), im Speculum nur einige
wenige. Folgende sind alle: cliam : man 245“ (man : preitigan
199 b ), zilernen : rüeren 203 a 219 a 235 a . Das ist aber eigentlich
gar nicht ein ungenauer Reim, weil züeren gesprochen worden
ist. äugen : gelauben• 24ü b , siveben (= swebel und dieser Ueber-
gang auch im Verse öfters) : regen 234 a . stucklen : zucken 243 a .
hat : sag 225 b . Einige andere ungenaue Reime sind aus Fehlern
des Schreibers entstanden und müssen emendiert werden. —
Während im Amicus-Amelius nur ein rührender Reim 1019 vor
handen ist, noch dazu an einer Stelle, die Besserung verlangt,
kommen im Speculum mehrere vor, allerdings leichte, fast
nur auf Bildungssilben also: -cheit : cheit, -leicli : -leicli, -leichen :
-leichen. Sonst nur: dar: dar 243 b und hin hin 236 b .
Die dichterische Begabung Andreas Kurzmann’s ist gering.
Im Amicus-Amelius hat er sich ziemlich genau, im Soliloquium
ganz streng an die Quelle gehalten und thatsächlich nur in
Reimen übersetzt. Ich kann aus diesen beiden Gedichten auch
nicht Eine Stelle anziehen, in welcher der Verfasser mit oder
ohne besondere Angabe das Wort führt. Im Speculum ist es
damit besser. Freilich beim grösseren Theile des Werkes, welcher
1 Sonst entsteht irrationaler Vocal nur vor l in gelider. Dieses e wird
4 Mal gezählt und 4 Mal nicht gezählt.
816
S cbönbac h.
die heiligen Personen des Evangeliums betrifft, hindert ihn die
ehrfürchtige Scheu, Selbstgedachtes vorzubringen; allein wo
von den verglichenen Ereignissen der alten jüdischen oder Pro
fangeschichte die Rede ist, schaltet er eigene Bemerkungen ein
und lässt in Beurtheilung wie in Schilderung den Sohn des
15. Jahrhunderts nicht verkennen. 1
Das Dichten ist ihm schwer gefallen. Es ist eine wirk
liche Arbeit für ihn. Lange Stellen hindurch spinnen sich die
Verse nur an den Reimen fort. Uebergross ist die Anzahl
bedeutungsloser Flickverse; 2 und auch, wo in einen Theil eines
Verses schon dem Autor der Gedanke ausgegangen ist, flickt
er nicht faul eine Phrase an, oft gehaltlos, mitunter ganz wider
sinnig. 3
Andreas Kurzmann hat wohl selbst keine grosse Meinung
von seinem Talent. Er betrachtet die Bearbeitung des Spe-
culums als ein gottgefälliges Werk, wie es zu seinem Stande
passt, und wodurch er sich auch um seine Mitmenschen ver
dient macht. Diess erhellt aus dem Reste des Einganges:
. . . recht also wer das puech an sieclit
der get in einem neuen liecht
1 Auch in der Rohheit. So wird Abitnelechs Eude‘240 b folgenderraassen
erzählt:
Nu do er get nach seinem sin
und wolt das feur auch legen in, (Theben)
do warf ein weih von oben her
recht einen stain, als ich hie ler,
und traf den richter an das liieren,
das er dort lag auf allen vieren.
des schampt er sich von ganzem herzen,
wenn zwar es was im aus dem scherzen.
2 Nur einige Beispiele: ein anders ich nu sagen mues 196 b deu red schol
haben nu ein zil und ich hin für pas treten wil 197 a nu schidt ir hören was
wir schreiben 19 7 a . als ich es in der warhait schreib 19 7 b . und darnach
schult ir wissen das 198 a was ich nu sag, das merket eben 198 a als wir
singen und auch lesn 199 a (singen und lesen, singen und sagen kommen
sehr oft vor, aber ganz bedeutungslos), das ich hernach nu schreiben wil
mit cliurzen warten nicht mit vil 200 a hernach ein ander urchund schreiben
und auch damit die weil vertreibst 201 b man pant in vest an ainen paum,
es ist ja war und nicht ain träum 220 b .
3 z. B. also ist auch, wie man heut sait, deu weit in aller geitichait so teuf
und teuf pei jar und tag, das sei halt niem derfüllen mag 229 b .
Mittheiluugen aus altdeutschen Handschriften.
817
und auch sein leben clian gebrauchen,
das er an nichteu clian gestrauchelt
noch vollen in deu missetat
so er den Spiegel vor sich hat.
do mit ich main ain rechten ler'
der man schol nach gen immer mer,
wan si ain laitung chan gegeben
dort auf hin in das ewig lebn.
deu vorsprach hob also ain zil.
nu schreib ich was got geben wil
und heb auch hie ze sagn nu an
ich prueder Andre Churzer man.
Fast rührend ist die demüthige Selbsterkenntniss in den
Schlussversen:
Ich dancli dir lieber Jesu Christ,
wenn du ain rechter helfen pist:
du hast das puech mit mir volpracht
des ich ze tickten het gedacht,
ich sag auch deiner mueter dancli
mit grossem lob und mit gesanch,
wenn si mir ser geholfen hat
genedichleicli an aller stat,
daz ich daz puech volendet hab
als vil mir ir genad in gab.
nu pitt ich treideich jeden man
der daz puech hie wirt sehen an,
ob er leicht vindet ichtes icht
daz in do zimen mag enwiclit,
der schol deu nachred lazzen hin,
wenn ich zwar nicht ain maister pin.
ich hab ain sleclites dincli geschriben
und auch damit deu weil vertribn,
das chrump daz hab ich lazzen vorn.
Got schol uns leib und sei bewarn
und geb uns auch den ewig Ion
dort in dem himelischen tron,
das wir in loben ewigleich
in seinem auserwelden reich
«
818
Schonbach.
und selin in dan mit äugen an.
also sprach Andre Churzer man.
Ich bringe nun eine kleine Anzahl von Stellen bei, die
theils die Gesinnung des Dichters beleuchten, theils für seine
Fähigkeit zu schildern, auch für seine kleine satirische Ader
bescheidenes Zeugniss geben. Es sind ihrer nicht mehr, weil
die Durchmusterung des Wortschatzes noch Gelegenheit gibt,
Einiges kennen zu lernen.
Oefters polemisiert Kurzmann gegen die Frauen:
ja, wo ist nu ain weiser man,
der sech gar fleissikleichen an,
das er auch nicht gestochen wert
mit ainem zivispitzigen swert:
das ist ain ungetreues weih,
die oft verderebet sei und leib
dem der ir wol gefallen wil
mit seinem süessen saitenspil. 194 b .
Dagegen ist er mild gegen die Schwangeren und bekennt
sich damit zu der volksthümlichen Anschauung, welche auch
in den Weisthümern Ausdruck findet:
noch mues ich zwar ain anders sagn:
es schol ain man stet ubertragn
und gerleich in der swangern zeit;
so wenn ir angst und not an leit
und si sich nicht berüeren chan,
so schol ir dienen schon der man
und raichen wes si dürftig ist. 199 a .
Ja er hat sogar Mitleid mit einer verstossenen Concubine:
als jezund nu geioöndleich ist,
das oft ain man zu aller frist
sein slafweib wierft in ainen grabn,
als er nu wil ain andren habn. 221 a .
Er wünscht die Frauen züchtig und sagt von Maria:
darzue ir leben ist gar rain,
wenn si was aller zeit allain.
si ist nicht in den tanz gegangen
und hat sich nient nicht uberfangen
»
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
819
mit trinchen und mit uberessen
und auch an nichteu nicht vergessen. 201“.
Er vergleicht die Keuschheit mit der wohlthuenden grünen
Farbe:
den cheuschait mag sich wol geleichen
zu a.iner grtten gar sauberleichen.
warumb f deu grüen siecht man gar gern,
wenn das gesicht mag sich wol mern
und auch deu äugen wider pringen.
Die nachlässigen Geistlichen kann er nicht leiden:
deu red get wol deu pharrer an
und auch deu leut in meinem wan
den ander sei besarigen scholn 1
und auch darzue sich selber püessen
und andern viel guet ler in giessen,
nu sprich ich ivol in rechter fueg:
die pliaffen jezund sind so chlueg,
nur weu sie gelt gewinnen welln
und sich donii.t gar erleich stelln.
der chinder achtent si gar chlain
deu si do machen schölten rain
mit schaffer und mit gueter ler. 213“.
Und gleich darauf:
der weissag uns bedeutet ivol
deu pliaffhait, als ich sagen schol,
deu do ir chinder schütten leren
und gueteu dink stet an in meren
m,it gueter ler und. rechtn situ
mit straffen und darzue mit pitn.
man schol seu iveisen zue dem pesten.
und nicht allain sich selber m.esten
mit gueter speis und guetem tranch. 213“.
Er tadelt den Wucher:
Das vor der weissag hat gesprochen
und wiert auch laider oft zeprochen
1 Hier ist ein Vers ausgefallen.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III, Hft. 53
820
S chonbach.
von posen Christen vil und vil.
den habent neue püntel fanden
und phlegent der zu allen stunden,
si sprechent, es sei nicht gesuech,
noch si verdienen cliainen fluech,
ob man in schult ain erung pringen
und auch ain miet von chlainen dingen,
den selben sag ich daz hin wider:
si slahent sich gar grösleich nider,
wenn wer des selben nimpt ze vil,
er treibet zwar ain wuecherspil
und ist den Juden gar geleich
und iciert verdammet ewigleich. 215 a .
Gegen die Juden folgt 217 a eine lange Rede.
219 a führt er einen Vergleich zwischen Jesus und einem
Kinde hübsch durch:
er was gedultig als ain chind
dem noch dev jar nicht chomen sind,
das es dem slag well widersprechen,
ivenn es sich clian an niem gerechen.
also was Christus unser hail
recht als ain chind an alles mail,
das nicht.es wider reden clian
und lachet jeden menschen an.
Ein Sprichwort flicht er ein:
Und v:er der ler nicht nach wil gm
der schol das sicherlich versten
daz er ist als ein wilder per
von dem ich gar ain weingk nu ler:
er höret geren ain sait.enspil
und doch darnach nicht tanzen wil.
also ist auch vil manig man . . . 227 a .
Marias Schmerz schildert er:
wie grozz ir smerzen sei gewesen
daz mag halt niemant nicht vol lesen;
wenn in dem mer sind trophen vil
und in den lüften vederspil,
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften.
821
auch pei dem wasser leit vil sant,
als wie uns daz ist wol bechant,
noch merer was Marie chlag. 227 b .
Wenn er die Sprachverwirrung beim Tliurmbau zu Babel
drastisch illustriert:
so wenn er vordert einen stain,
so praclit er im den eisenzain;
und wenn er wolt ain hachn haben,
so praclit er im ain swarzen rahn —
secht, also ward das pau geligen. 237 a .
so fand er das wenigstens nicht in den mir bekannten Hand
schriften des lateinischen Speculums.
Ob folgende Verse:
und darnach sacli der chiinek mer
als wie ain stain scholt vollen her,
den niemant nicht het abgesniten,
ab ainem perk nach unsern siten. 208 b .
auf die Heimat deuten, oder die letzten Worte bloss zur
Reimfüllung angefügt sind?
Auf persönliche Erlebnisse scheint der besondere Eifer
gegen die Lügen zurückzuführen:
Der selbig lauf ist noch gemain
und er doch warleich ist unrain.
Wenn wer deu, warhait reden wil
der mues der liasser haben vil,
deu im do sleichent liinden nach
und ist in aus der massen gach,
als wie si mochten in begrapeln
mit iren vil spitzigen gapeln,
das ist mit falschait und, mit lügen,
und auch den gueten man umbzügen,
auch prachten in von seiner er.
liort noch wil ich euch sagen mer:
Wer nu mit lügen chumpt hin fiter
dem tuet man auf gar snell deu tüer:
,ge her, ge her, sag an, sag an,
wenn du pist zwar ein frumer man.
53*
822
Schönbach.
ich teil dir zwar gelauben ivol
und, füer dich sten als wie ich schol. 1
Secht, also pringt er in dar zue,
das er mues liegen spat und frue.
deu warhait deu get hinden nach. 220 b .
Noch bestimmter aber:
Wenn got ist nimmer also wild
als jezund menik menschenpild,
der nimmer mer vergessen chan
als im hat iemant leid getan.
er mag in halt nicht an gesehn
noch gueter red von im gejehn;
er sleicht auf in pei zeit und weil,
das er mues wandern hundert meil
und ziehen hin von seinem, haus
von dem er wiert vertrieben aus.
und hat er dann hin wider muet,
das wiert im warleicli nicht gar guet:
man hezt im auf deu alten tat,
deu er von erst begangen hat
und neit im herter mer dann vor. 212 b .
Dieselbe Gedankenreihe wiederholt sich 215 b .
Das folgende Wörterverzeichniss ist mit Rücksicht auf
Lexer’s mittelhochdeutsches Handwörterbuch 1 angelegt. Worte,
die darin (für den noch ausständigen Theil musste das mittel
hochdeutsche Wörterbuch von Benecke-Müller-Zarncke aus
helfen) nicht sich finden, sind mit einem Sternchen bezeichnet.
Ich habe ausserdem solche Wörter aufgenommen, die entweder
äusserst selten sind, oder bis jetzt mangelhaft erklärt wurden,
oder bei Kurzmann in eigentümlicher Bedeutung auftreten.
Zur Rechtfertigung meines Verfahrens habe ich anzuführen, <
1 Das reichlich mit bisher unbekannten Worten ausgestattete Hoch- und
niederdeutsche Wörterbuch von L. Diefenbach und E. Wülcker habe ich
nicht angezogen, weil es mir nur von A—E zugänglich war und einem
gar zu engen Quellenkreise seinen Hauptvorrath entnimmt.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
823
dass meiner Auffassung nach Kurzmann’s Wortschatz noch
auf mittelhochdeutschem Standpunkt steht und nur stellenweise
hübsche Bedeutungsübergänge zum Neuhochdeutschen aufweist.
Ferner halte ich Kurzmann für unfähig Wörter zu erfinden,
die dann für den Sprachschatz wohl wenig Werth hätten.
Ausgezogen sind Amicus-Amelius (A.) und das Speculum
(ohne besonderes Zeichen). Das Soliloquium habe ich unbe
rücksichtigt gelassen, weil es, an und für sich geringen Um
fanges, schon gedruckt ist und nichts Merkwürdiges bietet.
In den Citaten sind die gröbsten Consonantenhäufungen
vereinfacht, y zu i, w zu u umgeschrieben und die Häkchen
über den Vocalen fortgelassen worden. Der Raumersparniss
halber wurden die Verse nicht abgesetzt.
Ich glaube damit zugleich erschöpfend bekannt zu machen,
was die Arbeiten Andreas Kurzmann’s Interessantes für die
Forschung gewähren.
* abe biegen
abe brechen
abholt
als wie
ane bitten
stv. nach dem lies er ain tauben fliegen; die
selbig ward ain zwei abpiegen von ainem ol-
paum, als ich sag. 195 b .
daz er ain scharfeu lanzen nam, domit er wolt
den David stechen und im sein leben gar ab-
prechen. 218“ 1 .
der ritter was gar ser geslagen und hiez dem
chünik also sagn, ob er icht iemant abholt
wär, den scholt er senden mit gefer auf in
deu stat Jerusalem 214 b . Heliodor.
= dass; — zu ainem perk da sach er an als
wie ain pusch gar haiter pran 201 a . Wir haben
des gar wol gelesn als wie ain richter scholt
genesen 201 b ; 202 b und vielmals. = wodurch,
damit: und grosseu falschait an sich nam, als
wie er wolt mit seinen wizzen den menschen
habn und auch besizzen 194 a und oft. = quum:
als wie er ward daz weib do nennen, her
Adam ward sei snell derchennen 194 a 200 a
und oft.
secht, do charn er (Salomon) so gar von witzen,
das er im lies die gotter snitzen und wart
824
Schönbach.
bal
diseiben ser an pitten oft nach den haidenischen
sitn. 194 b . in den hoff chom ain grosses her
der haiden paides fraun und man und paten
auch di sunn da an, wenn in den selbig was
ir got 198» 203 b . 204\ 207». 208 a . 21l b und oft.
er sprach zu in: daz ist der man an dem ich
cliain schuld finden kan da mit er hab den tod
verdienet, als ir in neidikleich angienet. 222 a .
der selbig zwar nicht wirt versliket von dem
vil unsäligen veint der uns bei tag und nacht an
greint, wie er uns mocht in sich verslinden. 197 a
(Longobardi) den pabst si wurden vil anhetzen
und auch dem stuel sich widersetzen. A. 1091.
auch wil ichs wol heimleich ancheren das si
beleih pei iren eren. 201“.
des si deu andacht möcht zefüeren und leicht
mit ariger red anrüeren. 200 b . wan ander juden
wurden züernen und in mit snoder red an
rüeren. 203 a .
dar an uns hat ain pild gegeben, daz wir stät
schullen widerstreben dem posen gaist mit
ganzer acht der uns anweiget tag und nacht. 232 a .
ane weigunge stf. deu anweigung ist gar gelegn deu do der
teufel zu uns het. 240 b .
sein liebes weib die ward im gram und tet
das sei nicht wol anzam. A. 675.
der gottes weissag sprach zu ir: (Wittive von
Sarepta) ,gar gueten rat den gib ich dir. ge,
haiz dir leichen esseich vil und tue was ich
dir sagen wil: du scliolt in alleu asseich giessen
und la dich des halt nicht verdriessen. so wenn
deu asseich werdent vol, daz öll scholtu ver
kaufen wol. 237 b . si pat umb asseich gar
genueg, ebenda, deu asseich wurden alles vol,
ebenda.
und wenn daz schaf nu funden wurd, daz trueg
er hin recht als ain purd auf seiner achsel in
daz haus und wurd mit freuden senden aus
nach seinen freunten über al und wurden laufen
ane gienen
ane grmen
ane hetzen
ane keren
ane rueren
ane weigen
ane zemen
assaeh
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
4
i
becke
begäben
* begeizet ?
* begrapeln
behitzen
behüsunge
* bekutzen?
belangen
beleit
benetzen
* berceten
. 825
nach dem pal und frolich mit ainander sein
und trinchen met und gueten wein. 236“. Wohl
nur des Reimes wegen.
ain schönes pekch er mit im nain. A. 877. da
mit er do ain pekch ward fuln. A. 897.
Amicus liies in schon begraben und ward die
armen leut begaben. A. 113.
ausgestattet ? ein anders ich nu sagen schol:
als wie deu marter Jesus Christ vor aller zeit
bedeutet ist und auch begaiczet mit figuren an
gar vil hübschen creaturen. 224 b . begatet? be-
gestet? bezeiget?
swv. als wie si mochten in begrapeln mit iren
vil spitzigen gapeln, daz ist mit falschait und
mit lügen 220\.
siehe unter schünden.
do Christus in Egyptum cham und in dem
land behausung nam. 207 b .
swv. so wenn deu asseich werdent vol, daz öll
scholtu verkaufn wol und scholtu von dem
iemant gelten das gilt und gib an alles schelten;
das ander öll scholtu wechutzen und ez mit
deinen chindern nutzen. 237 b . Handelt von der
Wittwe von Sarepta. Bedeutung? vgl. Schmetter
12 1317 f.
ohne Genetiv oder abhängigen Satz: man schol
auch trösten den gefangen, daz in icht müg
so ser belangen. 206 b .
Maria, du vil liechter stern, der sünder schol
dich sehn gar gern, wenn zwar du pist im
ein beleit hin in die ewig säligkait 197 . con-
ductrix.
deu gert ist, mein ich, unser frau, deu von
dem himelisclien thau schon ist benetzet und
begossen. 197“.
swv. in dem er sich wolt, lazen tötn und auch
mit seinem pluet berötn. 288“. und hais in seine
chinder toten und dich mit ierern plut peroten.
A. 857. Ein Beispiel noch unter kitzelin.
826
S ch önbach.
berüeren
* beschoenigen
* beschützen
bilde
bildunge
bizze
blasen
bölzel
brechen
breit
brouchen
brüederlin
siehe, oben S. 818.
swv. doch mainstu es noch undervarn, ob du
mich heut beschonign wild vor manigm frumen
menschenpild. A. 566.
swv. auch wolt uns ewigleich beschützen mit
seinem leichnam den wir nutzen in einem prot
pei jar und tag. 215 a .
wenn si zwar nie beslaffen wart von mannes
pild ze aller vart 206 a . so wenn di juden
cbinder hieten deu do zu mannes pild ge
rieten. 207 a .
nur in der Bedeutung exemplum: wie schon si
vor bezaiget ist mit pildung in der alten frist.
196 a . deu pildung leg wir also aus und sprechen
das das tempelhaus Mariam uns bedeutet wol
197 b . ein andreu pildung ich nu schreib. 198 a .
198 b . 200 a . 203 b . 204 b . 206 b . 208 b . 211 a . 214 a
und vielmals.
der zue sein leichnam uberal von grossen
siegen ward zerissen, daz nindert ward ain
ganzer pissen. 220.
deu liebleich mit den leuten chosent und hinden
nach den selben plasent, als wie si mochten
seu gestechen und ieren gueten leunt zeprechen.
218 a .
nu wil ich daz also besliessen und schier ain
anders pölzel schiessen 226 a .
und bei der nacht das selb geschach als nu
deu mettenzeit her prach. 233 b .
er leuf an in mit praiten armen, wenn im sein
sun ward ser erparmen 212 b . er viel umb in
mit praiten armen und ward sich über in er
parmen. A. 821.
er sprach zu im: ,deu gib ich dir, ob du dich
prauchen wild vor mir und mich an pitten an
der stat‘. 21 l a . Vgl. noch unter imlieplichen.
deu selben chinder, als wir lesen, zwei prue-
derlein nicht sein gewesen. A. 23.
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften.
827
* bündel
burt
dol
* drittist
drüch
* dürrunge
einber
einigunge
stn. Abmachung, Einrichtung. Die Stelle siehe
oben S. 820.
das unser frau enphessent wurd nach der ge-
wanhait aller purd und nach des alten Moysi
ler. 199 a .
stm. so wenn si nider chomen wil, das si ain
chind gewinnen schul, so wirt si tragen grazzen
dol 194 b . wir habn ja vor vernomen wol als
wie der mensch an allen dol gewesen ist an
grossen ern; ja laider das wart sich verchern
195 a . so mag deu frau wol werden frei, stet
ir der man denn erleich pei und lät sei chomen
nicht in dol. 199\ 239 1> . 244\
Swperlativbildung: also gie Christus aus dem
grab (recht als ich vor geschriben hab) und
auch sein leben an sich nam, do nu der drittist
tag her cham. 235 1 .
stm. — und stach den chünik in den pauch,
daz nach dem swert gie hin der drauch, ich
main domit des swertes cliilz daz ward sich
bergen in dem milz. 231 b . Vgl. Seifried Helb-
ling I 175: er ist so schentlich gestalt oben
. sam neyger drauch, wä im rücke unde büch
in der cheuerpeunt si, des sinnes bin ich
leider fri.
stf. deu gerten waren trucken gar. secht, nu
geschach daz über nacht, das aineu schoneu
läuber pracht und auch die siiessen mandel-
ehern ; si lag in grosser dürrung da. 213 a .
dar zue schult ir auch wissen das als wie ain
guldin emmer was in gottes arich pei tag und
nach und himelprot stet in im lag. der emmer
uns bedeutet wol — 206 b . ein emmer vol mit
pluet do was, in den ward seu daz haupp hin
tragn. 233 a .
secht, also wuex deu christenhait in ainer
vesten ainichait und ward auch vest an dem
gelauben, des sei halt niemant mag berauben,
deu selb ainigung ist geschehn — 237 a .
828
elieheit
endunge
enthalten
entsetzen
entwaehen
entwern
* erbözen
ergän
erheben
erklieben
erkrachen
Schönbach.
daz sechst gepot wi] niemant leren und nicht
der mensch sich selber eren, so wenn er pricht
sein eleichait, das im daz pot hat undersait.
206“.
do pei ist uns ain 1er gegeben daz unser leib
und raines leben mit nichteu nicht schol nemen
ab unzt daz das leben endung hab 227 a . und
wenn sein pein ain endung nam, so fuer er
zu dem Abraham 230. der red wil ich ain
endung geben und schier ain anders dink an
heben. 235 b . 230. 243 b . 246 ab . A. 313.
wie lang wil du dich auf enthalten? 202 b .
und macht du dich der red entsetzen, des wil
ich dich zwar wol ergetzen. A. 453. lossagen,
die Anschuldigung für unwahr erklären.
und wie der chünik ward entwaehen, er ward
gedenchen nach den Sachen 196 b . als nu her
Josepht ward entwaehen, zu seiner praut ward
er sich machen 201 il . deu chinder wurden do
entwaehen und ieren vatter schon anlachen.
A. 883.
mit dem Dativ der Person und dem Accusatiu
der Sache: der vater mag im nicht entwern
und im gar miltikleichen geit waz er nur wil
zu aller zeit. 241“.
stv. wenn zwar der teufel in sei kom und ir
das leben gar abnam, er ward sei an ain want
erstassen und auch die sei auz ir erpassen.
A. 1065.
wenn si (Maria) pei den ergangen tagen schon
in den tempel ist getragen — 198 a .
wenn als das öll stet oben swebet also hat
sich allain derhebet die gottes parmung, als
ich meid, her über deu vil chranchen weld 195 b .
activ. daz ward daz schol dem sunder lieben
und im sein hertez herz derchlieben. 226 b .
den (Salomonis Tempel) er mit fleis het schon
gemacht, das nie ain slag in im erchracht.
197 b .
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
829
ernesen
erstceren
erung
ervellen
ezzenzit
gän
gebeilen
geber
gebrennen
* gedorneeh
geerbe
gegeben
geile
ach wie gar lang pistu gewesn, des todes
sein wir chaum dernesen. 233 b .
das sei (die ,koneschaft‘) halt niemt gar chan
er stören. 199 b ..
das er (Bileam) scholt seinen feinten fluechen,
des wolt er im ain erung suechen 196 b . der
namb sich umb deu juden an und wurd mit
im ain erung tragen dem selben chünik als
wir sagen 231 b . nu do er zu dem chünik
cham, den selben er besunder nam und ward
im auch ain erung raichen. 231 b . 239 1 ’. 241 b .
als wie er wolt sein veint derfellen deu sich
im wolten widerstellen 216 b . wie er (Teufel)
uns mocht im zue gesellen und uns an leib
und seel derfellen. 233 b .
als nu die essenzeit her cham, der graf Amicum
zu im nam. A. 985.
ei wie ist daz nu zue gegangen das deu Maria
hat empliangn und grossleich get zu ainem
chind? 201A
siehe unter Vers weilen.
si danchten vor dem Jesu Christ der gueter
ding ain geber ist. A. 991.
siehe unter schiimlec.
stn. secht, do dasselbig nu gesehach, her Abra
ham dort hangen sach in dem gedorneeh ainen
widr, den nam er pald und slueg den nidr. 222 b .
Singular. — auch wurden ganz und gar ver-
dereben des herren sun und auch den gereben
223 a . der seine chinder muest verderbn und
hett er doch nicht ander gerben. A. 891.
wan si ain laitung chan gegeben dort auf hin
in das ewig leben 194 a . secht, wie deu weit
gegeben mag den mensclien in deu ewig chlag
195 a . Schon in Wernher’s Maria. A. 2428.
stf. do si (Maria) gewesen ist an mail und
auch dar zue an alle gail 200\ und auch wie
Christus, unser haii, geparn ist gar an alle
gail 203\ sein (Samsons) veint di wurden
830
Schönbach.
* geilunge
* gekallen
gelehter
gelt
gelütoen
gerehten
geschibet
geschreeken
geaehrift
gesin
gespisen
getriben
froleicli sein und Messen bringen speis und
wein, si lebten gar in grazzer gail. 219 b .
stf. do mit ich mag daz wol geleren das unser
herr recht ganz und gar an alle gailung was
furbar. 203 b .
swv. der selbig liund mag nicht gechallen und
auch den feind wol angefallen. 213 b .
der vater chlegleich sprach zu in: ,ich zwar
nicht mer eur vater pin, wan ich euch mues
und totten wil und eur gelechter hat ain zilh
A. 885.
deu heten ieren sun (Tobias) gesant nach chlai-
nem gelt in verreu lant. 238».
deu weit ist alles jamers vol, als laider wir
enphinden wol, wenn si gelübt vil gueter ding,
doch wigt den menschen also ring, das si in
det vil oft verdereben 195». secht, do gelübt
er (Jephta) got und sprach. 198 b .
secht, dar nach ward er sich gerechten und
mit den veinten zierleich vechten. 198 b . und
sich mit seinem volch gerechte 201 b . si hiez
ir schon ain reuschen flechten und sei mit
leim gar wol gerechte. 207».
= schibeleht, rund, der tron (Salomonis) was
gras und auch gescheibet 205». daz auch der
thron gescheibet was. 205 b .
den plassen sol man auch bedekchen, daz in
nicht müg der vrost geschrekchen. 206 b .
= Schrift, Bibel; ist, wie, die Verse lehren, in
denen ge- immer in zioeisilbiger Senkung steht,
Eigenthum des Schreibers.
stm. sein frucht (Baum des Nabuchodonosor)
deu scholt man werfen hin, das niemant hiet
zu ir gesin; deu läuber scholt man lassen
reisen und pinden auch den paum mit eisen.
225».
der do sein taglon treit her aus, da mit er sich
gespeisen mag. 212».
siehe unter hüs.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
831
gevinden
gewahen
gewehen
gewischen
gewizzen
gezürnen
giekel
gloekespise
glockespisin
goumen
guz
hagen
hant
und ist im aus der massen gach, ob er leicht
iemand möcht gevinden und den in seinen
hals verslinden. 21 l b .
sein frucht deu ward man gar versmahen,
wenn niemant wart der ding gewahen, deu
Christus Jesus het getan. 225 a .
sein (Jobs) freunt deu wurden in versmehen
und auch gar poser red gewehen. 195 b .
den (rothen Streifen) chund in niemt gewischen
ab, unz daz si komen in ir grab. A. 1047.
und ich zwar nicht gewissen chan wer aus in
baiden sei mein man. A. 945.
dein ritterschaft soltu volfüern, das got an dich
nicht mug gezüern. A. 99.
stm. gar churztleich hab ich vor gescliriben
wie man den giekel hat getriben aus dem vil
lieben Jesu Christ. 227 b .
das gold und silber ward zerribn und eisen,
glokchspeis gar vertribn. 208 b .
ier (Nabuchodonosors Säule) brust di cham von
silber dar und glokchspeisein was ier der
pauch. 208 a .
wir sehen laider noch vil wol das manik mensch
ist neides vol und wie er mug den andern
schämen, des wirt er fleissichleichen gamen;
er get im nach unzt auf sein er pei tag und
nacht und immer mer. 218 b .
wenn gottes leichnam ist so vein, das er wil
warleich nimmer sein wo uncheuschait hat ieren
guzz, wenn zwar es ist ain snoder fluzz. 216 a .
do ward man im ain chron her tragen deu
was gemachet von der hagen. man ward
seu im so ser aufsezzen — 221 a . und darnach
wie er ward geslagif und auch gechronet mit
den hagen. 232 a . Da hagen sonst nur als stm.
gebräuchlich ist, so hat man sich vielleicht das
der 221 a für den verschrieben zu denken.
den (Holofernes) het der chünik ausgesant in
alleu laut mit grazzer hant, daz er — 232 a .
832
Schonb ach.
helselin
* hemischeit
herter
* herzensehoen
hin hinder
hofieren
hovereht
hufen
Zur Erklärung dient die gleich darauf folgende
Stelle: und Holofernes was sein nam, der gar
mit grassem her aus cham. 232 a .
deu helsel ward er in absneiden. A. 893.
stf. der falschait tregt an seinem herzen und
wil doch mit dem andern scherzen in hämischait
und auch mit listen, der selbig ist ain falscher
Christen. 217 b .
her David der ain herter waz, als ich auch
vor ain weingk gelas, bedeutet uns den Jesum
Christ, der zwar ain gueter herter ist 211 b .
und ob leicht aines wurd verloren, dem herter
dem war laid und zoren 236 a . nu ward der
herter nach im gen. 236 a .
adj. in seinem land geparen sind zwei herzens-
sc.hone degenchind. A. 9.
nu do der selbig (Job) cham hin hinder, auch
wart beraubet seiner chinder, sein aigens weib
die tet im chram, mit schaffer red si an in
cham. 195 b .
doch wer das lamp nu essen wil der schol der
cheuschait haben vil und auch umbgüerten
wol sein nieren, das er nicht schol den fraun
hofieren 216 a . (David) und muest vor im
(Saul) gar schon psallirn, dar zue dem chünik
oft hofiern. 218 a . her David der ward got ho
fieren und vor demselben schon psalliren 22ö a .
si nam mit ir ain alteu dieren und ward mit
ganzem fleis hofieren dem Iioloferni der dort
sas. 232 b .
(Amicus) der tet sich seines ambtes ab und
auch dem hofrecht Urlaub gab. A. 603 = gierig
vom Hofe.
also hat Christus nicht bedacht, des mich wol
zimpt in meiner acht, wie man mit im ist
umbgegangen, wenn in deu lieb het gar umb-
fangen deu er mit häufen zu uns het 219 b .
wenn er für deu hat schon gepetn deu wider
in mit häufen tetn 224 a . daz wainen und daz
Mittheilangen aus altdeutschen Handschriften.
833
hülle
hüs
isenzein
kamermeister
keilermeister
kemerlin
* kinderbrot
kitzelin
* kleidern
* kleiderwat
koneliute
konesehaft.
* krämenie
pitter chlagen das unser frau an ir da trueg,
wenn sei deu not mit häufen slueg. 227 b .
ain plases swert lag zwischen in, das tet der
man nur auf den sin das in deu frau nicht
scholt anriiern und auch mit im die hui zu-
füern. A. 525.
got geh uns dort das ewig haus aus dem uns
niemt getreiben chan. A. 1162.
so wenn er vordert ainen stain, so pracht er
im den eisenzain. 237 a . Siehe oben S. 821.
Amicus kamermaister was. A. 321. thesaurarius.
und want man des es wer der grof der do
solt chellermaister sein und tragen auf den
tisch den wein. A. 534.
ir (Marias) chamerl stet verslossen was. 214 a .
stn. siehe unter vuder.
si wurden auch ain chitzel töten und in dem
pluet den rokch beröten. 228 a .
sivv. get, pringt mir her deu ersten stol, mein
chind ich do mit chleidern schol, und pringt
mir auch ein vingerl her, do mit ich auch mein
chind schon er. 212 b . Weiter siehe unter stöle.
stf. so wenn wir dekchen deu gelider des armen
menschens der nicht hat zu seinem leib deu
chlaiderwat. 214 a .
noch aines ist dar an ze merkchn das wol deu
chanleut mag gesterkchn. 199 b .
— von ainer magt her chomen wolt, deu ainen
man vor haben scholt, der doch belib ain rainer
degen und sich nicht schölte zu ir legn, nur
das di chanschaft wurd genant und doch di
cheuschait nicht entrant 199 b . das got von
himel also wold deu hailig chanschaft damit
leren 199 b . secht, wie gar wert di chanschaft
ist von der man singet und auch list. 199 b
und oftmals.
stf. deu juden wolten des nicht achten und
auch des tempels zier betrachten, si sluegen
834
* krämstat
krenklieke
kretzen
legen
* leitunge
* len
lenken
lernunge
* letter
Schönbach.
auf ir cliramenei und dem gesuech si stuenden
pei. 214 b .
stf. das gottes liaus schult ier nicht swacheri
noch nicht ain chramstat aus im machen. 214 b .
siech, wie gar chrankleich wir nu alten! erzaig
dein parmung, lieber herre, und auch dein hail
mach uns nicht verre ! 202 b .
stm. Aussatz: er ward in mit dem pluet be
netzen, secht, do verswant im aller chretzen.
A. 927.
er (Manasses) ward gar grasser sunden plilegen
und sich do mit gar ser hin legen. 211 b .
stf. wan si (Maria) ain laitung chan gegeben
dort auf hin in das ewig leben 194“. deu selbig
gothait, als ich sag, ain laitung uns gegeben
mag dort auf hin in das ewig haus 198 a . wie
si (Maria) uns wil ain laitung geben dort auf
hin in das ewig leben. 241“.
adj. iveich: ,ich wil zu meinem vater gen, ob
ich in müg gemachen len; ich wil im meinen
presten sagen und auch mein schuld vor im
beeil lagen', spricht der verlorene Sohn. 212“.
Vgl. Schweller I 2 1478.
gar guetleich ward er sich bedenkchn und
sich her zu dem menschen lenkchn recht als
ain arzt zu ainem chrankn 196“ = 202 b - nu
die materi schol wir lenchen und sei zu der
Maria wenchen. 201 b .
— und uns damit ain lernung gab, das man
scholt ganz und gar abziechen di totleich tat
und alzeit fliechen 201 b . o du vil lieber Jesu
Christ, wie wundernsnell deu lernung ist, deu
do der hailig gaist wil geben. 237“.
stn. er (Sathanas) ward in (Jesum) auf das
letter sezzen und auch mit falscher red an
hezzen 210 b . Nochmals unter l'iiomlieit. Ur
sprünglich ,lectorium, Emporkirche‘ (vgl. Schwel
ler I 2 1533), hier , Zinne 1 .
lewelin
lihte
lispen
lmmunt
locken
louf
luftec
made
manecvalt
marterstat
maten
Sitzungsber.
Mittheilungen aus «altdeutschen Handschriften. 835
zwen leben stuenden auch da pei und chlaineu
lebel vier stund drei. 205 a .
adv. in der Bedeutung ,etwa, wohl 1 oftmals; be
sonders aber in der gekürzten Form leich, z. B.
und alleu poshait werfen hin deu wir leich
vor enpfangen habn. 212 b .
er (Moses) ward auch lispen, als ich sag, deu
weil er lebet alle tag, als noch deu juden
lispen geren und wellent Moysen do mit eren.
208\
siehe unter blasen, dann: und si bei ierem
leunt pelaib. A. 831. nu mach gesunt heut
meinen freunt zu dem ich trag gar grasen
leunt. A. 919.
die sassen dort nach gottes willen und wurden
mit ainander spillen, als wie do ist der chinder
sit, und lokchten sich gar sclian dar mit.
A. 1018.
o got, nu tue dein himel auf und siech an
unsern cliranchen lauf 202 b . derselbig lauf ist
noch gemain 220 b . der selbig lauf (in der
Hölle), als ich euch sag, der ist noch heut pei
jar und tag. 230\
ain engel cham von himel dar und lescht das
feuer ganz und gar, auch ward den ofen luftig
machen. 230 b . von den drei Jünglingen.
und gar niemt nicht im mocbt geschaden was
halt nur cldain ist umb ain maden. 200 a .
verschieden: deu chopli deu beten ain gestalt
und nichtes nicht warn manigvalt, recht ainer
als der ander was in aller weis, so man in
mas. A. 55.
wie er daz chreuz getragen hat dort auf hin
an deu marterstat 222 a = 232 a . als wie man
sein gespottet hat an seiner pittern marter
stat 226 a . wie chlegleich du gegangen pist zu
deiner pittern marterstat. 245 b .
ain chünik saz in haidenland und Cyrus was der
selb genant, dem was so we nach menschen-
.. pliil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft. 54
836
Schönbach.
meinunge
* meisterspil
menseh
menscheit
mens chenbilde
merklich
mitelidunge
miteteilen
muoshüs
nonzit
notelin
nur
pluet, das er gedacht in seinem muet, wie
er den weit wolt alleu matten und sich mit
ierem pluet dersatten. 233 a .
secht, wie gar schon deu meinung ist, den
unser hailant Jesus Christ mit seinem mund
hat hie gelert, als wie der sünder wurd be
chert 212 b .
Herodes ward dich (Jesum) fragen vil von
deiner chunst und meisterspil. 245 a .
neutr. allgemein gefasst: als oft ain mensch daz
wanchel ist und gar unstet zu aller vrist. 205 b .
nu ward er (Holofernes) an deu fraun (Judith)
des mueten mit süessen warten und mit gueten,
das si sich scholt zu im hin legen und auch
mit im der menschait phiegen. 232 b .
siehe unter bescli(eiligen.
und dar umb sprach ain merkleich wart her
Salamon ze ainer fart. 194 b .
dein mitleidung ist graz gewesen, als ich wil
des ain urchund lesen 213 b . wan mitleidung
ist also gnet, daz si chan machen ringen muet
213 b . kain mitleidung an in nicht was. 219 b .
deu Christi wappen het getragen mit mitlei
dung in ierem herzen. 232 a .
den si hat ir genad mitteilet. 204 b .
er ward sein junger weisen hin dort in ein
mueshaus auf den sin, das er in geben wolt
ain essen 215 a . in ainem mueshaus si do sassen
und Christi Jesu nie vergassen. 236 b .
und ier gepet si prach nicht ab unzt daz deu
nonzeit chomen was in der si gar ain wenigk
az 238 a . als nu deu nonzeit her zue cham,
ain pitter end dein marter nam. 245 b .
man gab in ausderwelten wein und hies seu
halt gar froleich sein, si wurden tanzen und
auch springen und auch gar süesseu notel
singen. 244 a .
als pald daselbig nur geschach, gesund und
frisch ward er dar nach 209 a knapp, soeben.
Mitteilungen ans altdeutschen Handschriften.
837
pace
* palmenzwi
prangen
quel
«
rachunge
rehtvertecliohe
resehliehe
riechen
risen
als wie der Judas hat getan: der gab das petz
mit seinem mund und was doch hämisch als
ain hund, der ainen mit der Zungen lekchet
und urbering in ser derschrekchet, auch mag
in peissen an der stat, das er sich lang ze
salben hat. 217 1) .
stm. sie namen auch die palmenzwei und
stuenden Christo treuleich pei. 213 b .
und do er chom zu seinem liaus, sein tachter
prangen ward heraus 198 b . ei wie ist daz nu
zuegegangen, daz ich zwen herren siech her
prangen. A. 943.
stm. Qual: es was ain man, hies Raguel, der
selbig saz in grassem quel. wärumb? sein
tachter was gegeben vor sieben mannen umb
ier leben 199 b . ein junchfrau wiert an allen
quel geperen den Emanuel 201\ do muest er
leiden grassen quel, wenn nichtes heten si ze
essen 215 b . auch müessen leiden grassen quel
auf erd und auch in ener weld 236 b . daz unser
frau mit leib und sei ze himel fuer an allen
quel. 239 a .
deu hin zu gottes leichnam gent und doch in
grasser veintschaft stent, auch tragent raclmng
weil und zeit. 215 b .
si zugen mit dem kunig hin rechtvertichleich
nur auf den sin, das si dem stuel des helfen
wolten des si von recht und pilleicli schölten.
A. 1103.
als wie deu juden muesten praten ain oster
lamp nach ieren staten, das muesten si gar
reschleich essen. 216 a .
her Noe hiez der selbig man, ain trunchenhait
deu cham in an und er enslief in seinem haus,
daz im der wein scholt riechen aus. 219\
von Gedeons Vliess: und auch chain thau dar
auf nicht reisen. 201 b . Siehe auch unter gesin.
stf. er wolt sein ruemheit (Prahlerei) nicht er-
zaigen noch sich her von dem letter naigen. 210 b .
54*
* ruomheit
838
* salterlin
same
schämen
* schelkin
schellec
* scherfunge
scherzen
* sehibec
schiere
schinee
* schiindec
schür
schuz
Scliönbach.
stn. (Maria) und las in ierem salterlein, auch
lies das ander alsamt sein. 201 b .
Pilatus, der unsälig sam, do er der Juden red
vernam 222 a . daz ain von ainem graven cham,
daz ander was ains ritters sam. A. 25.
siehe unter goumen.
adj. mit schalchein und mit posen siten. 204 il .
deu juden do hin wider schrieren, wenn in gar
schellig was das liieren. 220.
stf. und dar umb das das (die Beschneidung)
wurd vertriben und alleu scherfung scbolt ver-
faren, ward Christus uns zu trost geparen. 208 b .
Da Moses als Knabe bei Pharao lebt: nu nam
das chind deu chran do her und warf sei nider
also ser, das si recht von dem selben val gar
muest ze presten über al und Haymo (Ammon)
der auf im do was, der wurd hin scherzen als
ain glas. 207 b .
adj. rund: wenn alles das da scheibig ist das
hat nicht winchel mit dem mist, d. h. ganz und
gar nicht. 205 b .
adv. Superlativ: doch cham ich schierigst so ich
mag. A. 355.
het gar ain zartes chind pei ir; dasselb auf
ierer schas do sas und aus der massen scheinig
was. 203 b .
adj. zwar niemant dann der Sathanas der
schündig ist an underlas, wie er mit seinen
valsclien witzen uns möcht geprennen und be-
hitzen, das wirt dort chömen in das feuer in
dem er prinnet vert als heuer. 240 b .
wie güetig du gewesen pist, das du mit ainem
linden ward gefellet hast zu ainer fart deu
juden daz si vor dir lagen recht als seu hiet
ain schaur derslagen. 217 a .
ir (der Langobarden) fuerst der hiez Siderius;
dem ward auch gar ain grasser schus: her
Karalus der ward in vachen und aus hin in
das ellent slachen. A. 1113.
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften.
839
sage
sanfte
sextzit
släfwip
slozstein
spange
speeierie
spen
spil
spisunge
* spotrede
stam
zwen vischer mit ain ander giengen, ier seg
si in das wasser hiengen do mit si visch her
ziechen wolten 198 a . ier seg ward in gar wun-
dernswer. 198“.
mit senften warten und mit süessen. 202“.
do nu deu sextzeit cham her zue, dein leich-
nam nindert het ain rue. 245“.
(Dcinus) der selbig, als geschriben stet, ain
schönez slafweip an im het. 221“ und oben
S. 818.
der selbig stain, her Jesus Christ, zu ainem
slossstain worden ist. 235 b .
(Manasses) der selbig chunik ward gefangen
und auch gesazt in swäreu spangen; er muest
in ainem charcher lign. 212“.
es cham auch an dem selben tag her Nicho-
demus, als ich sag, der Christi jünger was
gewesen, als wir ez in Johanne lesen, und
spezerei vil mit im trueg, wol hundert phund
und gar genueg. 228 b .
Brust: do Moyses von der spen nu cham, des
fuersten tachter in do nam — 207 b .
si (die Welt) geit im guet und eren vil und
lat in haben gueteu spil 195“. wenn hat der
mensch des guetes viel, so mag wol sein gar
guet sein spil 195 b . deu red nu haben schol
ain zil und tret wir an ain anders spil. 199“,
202“ und öfters.
deu speisung doch nicht anders ist wenn nur
der anplikch Jesu Christ 230’ 1 . (Nabal) nu
sant der David zu im her, daz er im scholt
ain speisung senden 239 b . si gab im speisung
gar genueg. 239 b .
stf. der pilgereim der sprach hin wider: ,dein
spotred soltu legen nider A. 245.
Stück, Abschnitt: nu pin ich chomen an den
stam, wie gottes gaist von himel cham 236 b .
nu pin ich chomen an den stam, als wie si
(Maria) in den himel cham. 238 b .
840
Schönb ach.
stil
stole
strimel
* stummec
Sünden
süs
sweben
tempelhüs
terzezit
so wil ich an ain anders gen das uns her
Lucas schreiben wil mit ainem gar vil süessen
stil. 212 a .
siehe unter lileidern. Ferner: auch wil uns
miltigleich begaben und chlaidern mit der ersten
stol 212 b . so wenn deu sei von uns hin var
und von dem leichnam schaiden schol, daz er
uns geb deu ewig stol. 227\
den selben chindern, als wir lesen, ain roter
streimel ist gewesen umb ieren hals recht an
der stat an der man seu gesniten hat. A. 1043.
adj. und wurden auch geleich dem hunt der
stummig ist in seinem munt. 213 b .
der sun zu seinem vater sprach: ,ich pin nicht
mer dein liebes chind, das ich an mir gar wol
enphind. ich hab gesundet ser in dich und in
den himel, daz klag ich. 212 b .
siehe unter Wendelstein. Ferner: zu dem Pilato
si do jähen und schrieren halt mit grassem
saus: ,heb auf, heb auf und fuer in aus' 222 a .
nu gab her Jonas ainen rat und sprach: ,der
saus chain end nicht hat, wenn ich an dem
gar schuldig pin' 229 b . Derselbe: ,auch lat
mich in das mer hinaus, so wirt geligen aller
saus 229 b . das glas ward sich entzwai do
machen und tailen schon an alles chrachen
und darzue auch an allen saus 231 a . deu (die
Juden) ward her Moyses weisen aus mit ainem
gar vil grassem saus 233 b . der (David) trueg
mit ainem grassem saus deu gotes arich schon
in sein haus 238 b . do tet Amicus einen saus
mit seinem naph den er do het. A. 770.
= swebel. wenn feur gemischet mit dem
sweben daz wart so dikcli recht als ain regen.
234. Ln Innern des Verses noch ein paar Mal.
siehe unter hildunge.
nu do deu terzeit chain to her, da pant man
dich gar wundernswer 245\
tiurunge
trit
* tübelsere
twehele
überdon
* überbreit, *
* Überleichen
überriehe
Mittheiluogen aus altdeutschen Handschriften. 841
do cham ain grasseu teurung her, deu ward
in trucken also ser, daz er halt nichts ze essen
het 212\ ein grasse teurung kom darnach,
daz allen leuten we geschach. A. 755.
das muest er (David) auch gar swerleich püessen
mit herten tritn an seinen füessen. 194 b .
stm. Tauhenhändlev: do gie er (Jesus) in das
gottes haus und traib untugentleich her aus
der flaischhaeker ain michels tail, deu schof
und rinder beten vail, deu taubler ward er
auch verjagen und auch den selben also sagen —
214 b .
ain dwahel vor dem tempel was, als ich wol
hab gelesen daz, do wueschen sich die priester
aus und giengen hin in gottes haus 209 a . —
Waschbecken, lavatorium. deu dwahel was also
geschikt, das man sich schon in ier derplikt
209 a . deu dwahel het auch under ier gar schöne
oxen drei stund vier — deu dwahel uns be
deutet wol. 209 b .
dar zue ist vil oft manig man der nicht hat
ainen überdan an seinem end, wie wol er hat
gelebet hie noch seiner stat. 195“.
überlang adjj. das selbig chindel Jesus Christ
ain grasser fuerst ie was und ist, zwar uber-
lankch und ubcrprait, als wie uns hat deu
schrift gesait 207\ adv.: nicht überlang ge
schach do das. A. 429 nicht überlang, secht,
do geschach das ich nu schreiben wil hernach.
A. 843.
swv. betrügen: und ward im auch ain erung
raichen do mit er in wolt uberlaichen, wenn
do der chünik auf wart stcn und wolt hin zu
dem richter gen, da nam der richter pald sein
swert — 231 b . Vgl. Judic. 3, 1 7 ff.
und sprach, si wüerden got geleich, dar zue
der chiinst gar überreich 194 a . er was des
amtes überreich 195 a . der thron was schön
842
Schönbach.
* iiberseharf
überwinden
* üfgerehten
üfsetzen
üfvarttag
* umbehouwen
umbeziehen
underlegen
underschidunge
undürftic
und überreich 205\ als wie Amicus chomen
was zu ainem überreichen man. A. 176.
adj. und dier dein herz so gar derstechen
recht als ain uberscharfes swert. 246 a .
und si (Maria) mit taiding uberwinden, umb
das si scholt ain hausfrau werden. 201 b .
swv.: secht, darnach ward sich aufgerechten
Amicus gar mit starchen chnechten. A. 193.
daz muest si (Maria) in den tempel tragen
schon zue den aufgesazten tagen. 205 b .
und das geschach, als ich euch sag, an dem
gelobten auffertag 238 b . da Christus an dem
auffertag ze himel fuer, als ich euch sag. 236 ab .
— * umbezünen swvv. es ist ain gueter man
gewesen, als wir ez in Matheo lesen, der het
der weinstöck vil gepauet und auch deuselben
schon umbhauet; auch ward deuselben schon
bewarn, das niemant macht dar in gefarn,
wenn er seu wol umbzaunet het. 223 a .
so werden unser pant zebrochen und auch der
feint gar ser gestochen, das er halt mues von
uns hin fliechen und tor uns auch nicht mer
umbziechen. 203 a .
Appollo zu dem chünigk (Kodrus) sprach, do
er in so betrüebten sach: ,des lebens muestu
dich verwegen und dich den veinten under
legen. nicht anders chan ich dir gesagen: ob
du nicht wierst ze tod derslagen, so chan dein
volkch nicht freiung haben'. 225 b .
wer afer lär dort chumpt hinfüer der mues
peleiben vor der tüer. man wird in auch hin
dan verjagen, das er mues ewikleichen chlagen.
chain underscheidung ist dar an, es sei halt
gar ain edelman, trait er nicht gueteu ding do
hin, man lat in warleich nicht hin in. 242 b .
nu sprich ich doch in warhait das das unser
frau undürftig was der rainigung an sei und
leib 206 a . wenn er der tauf undürftig was.
209 a .
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
843
uneben
ungeschuohet
unklein
unliepliehen
unliumunt
unmeilie
untötlicheit
unwislich
urbarigen
lizlegunge
* üzriden
den wittib ward ier not fürgeben und sprach:
,es get mir gar uneben —‘. 237 1> .
Franciscus was der ain genant, den unge-
schuecliten wol bechant, Dominicus der ander
hiez. 239 b .
her Jesus Christus im derschain und trueg ain
chreuz das was unchlain. 244 b .
so er nu prauchet seineu gelider den fremden
gottern frue und spat und seinen got unliepleieh
hat — 206 a .
dein freund Amicus ist entrunen, der grassen
unleunt hat gewunen: er hat verstolen grasses
guet, das er da het in seiner huet. A. 395.
Ameli, du salt nicht verzagen, den unleunt
salt du von dir jagen, und macht du dich der
red entsetzen, des wil ich dich zwar wol er-
getzen. A. 451.
das er auf erd besniten wurd nach seiner um-
mailiger purd. 208 b .
daz ist nu die untotlichait von der uns hat
die schrift gesait. A. 1133.
und dar umb scholtu nicht versäumen, daz
dir echt werd unweisleich träumen als wie du
wellest lang hie leben und deiner wollust ur-
sach geben. 216 b .
adv. plötzlich: recht ubering da cham ain saus
her von dem himel in das haus. 236 b . nu do
der chtinik also sas mit seinem volkch und
froleich was, do sach er urbering ain hant,
den wart dort schreiben an der want 242 b . er
cham von seinem chiinigreich gar ubering und
jemerleich. 243 a . Vgl. auch unter pace.
secht, also ist der rat geschechn, den aus-
legumr schull wir nu sechn. 202“.
stv. auswinden: das vel das ward des thaues
vol, man hiet es ausgeriten wol. 201 b .
sehr häufig verwendet, und im allgemeinsten
Sinne, z. B.: und deu (Michol) geviel dem David
wol, er het sei lieb ze aller vart. 240 b .
vart
844
vegen
veicheit
verbern
verhandeln
verhien
verraten
verscheiden
verspehen
verspirzen
verstendicheit
Schönbach.
zusammenkehren: das er (Daniel) nam aschen
gar genueg und liies gar schon denselben fän,
auch vor dem tempel umb hin sän. 210“.
Amicus do er des enphand das im sein weib
wolt tuen den schant und er ir grasse vaig-
hait sach — A. 683.
den armen leut soltu pedenchen und dicli mit
nichte von in wenchen, mit niemt nicht soltu
dich verbern und treuleich dienen deinem
herrn — A. 95.
schlecht behandeln: si (Hüdegarde) tet das auch
in guetem wan, das nicht ir tachter ward ver
handelt und smechleich vor dem volle ge
wandelt. A. 474.
er trat in den verheiten schalch und sties ain
swert in seinen palch. A. 605. da stet das
weib vil lange zeit, wann si was pos und gar
verheit. A. 681.
der Christum in den tod verriet. 195 a .
ich main deu füersten nuer allein deu mit den
Christen sind gemain; wenn von dem chreuz
sind gar verschaiden deu juden und deu posen
haiden. 222\
her David der wolt in verspehen und auch
derfaren seineu lant 221 b . nu wolt der Moyses
e verspehen und auch des landes frucht an-
sehen 223 b . get hin, ir schult das lant ver
spehen 223 b . des get ain teufel zu im hin,
der do leicht wolt verspehen in. 231 b .
darzue deu juden wurden züeren und in (Hur)
verspirzen also gar, das er halt ward gar un-
gefar. also ist auch für war gesehechn, als wie
ich vordes hab verjeehn, dem lieben herren
Jesu Christ, der also gar verspirzet ist, das
sein gestalt was also schiech. 219 a .
der hailig gaist mit seiner gab, deu ich nu
hie geschriben hab, deu weishait und versten-
tichait — 197 a .
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
845
verswellen
vervähen
verwegen
vezzelin
vil
vin
visitieren
vleck
vlüge
vluiit
vluot
vollesen
vor
dar zue möcht in der hals verswellen, das si
nicht mochten wol gepellen. 213 b .
und war si dann allain gegangen (Maria nach
Aegypten), man hiet ir es nicht wol verfangen,
und darzue wart ir auch herait her Josepht,
als ich hab gesait. 199 a .
der juden schul verwag er (Jesus) sich. 247 1 '.
Marie was ir vassel vol 203 1 . und in dem
Thron ain vassel was auf dem der chünik
selber saz. 205 a .
er gab ir auch des si in pat, gar reichen
chlainat, vil und vil. 205 a . Siehe unter vür-
legunge.
deu willichleichen wellent leiden deu armuet
und das guet vermeiden, das in der weld hie
mag gesein, das ist in snöd und nimmer vein.
21l a .
ich wil ein weil hin dan spaziern und auch
mein hausfraun visitiern. A. 353.
deu press (Gleichniss vom Weinberg) bedeutet
auch deu alter von dem wir lesen in dem
salter, dar auf das opfer ist getragen und auch
vil oft ain rind geslagen, das do deu priester
wurden essen und auch deu flekcli ze häufen
pressen, ain flaischaker der waiz es wol. 223“.
stf. zwo- flug het auch das selbig weib (Apoka
lypse) 238 h . zwo flug an ir gewesen sind. 239 a .
stm.‘! ergab umb nichteu nicht den flucht und
gie zu in mit schöner zucht 216 a . oder nur
Schreibfehler %
er sprach: ,nempt hin, das ist mein pluet, das
wird hin waschen allen fluet der Sünden und
der missetat. 215 a .
warumb? ir (der Wa ffen Christi) ist so vil ge-
wesn, das seu zwar niemant chan vollesn 232 a .
o lieber got, wer chan vollesen, wie swer dem
graven ist gewesen. A. 889.
zwar wunderleich ist mir geschechen: wenn
stuend der choph nu nicht vor mein, den ich
846
Schönbach.
vriliehe
vrist
vriunge
* vröudenwip
vrüetic
vruhtbseree
vuder
* vurdervarn
vürlegunge
dem siechen trueg mit wein, ich sprech, in
hiet der siech verstoln. A. 792.
von dem dein herz ain trost enphie und frei-
leich zu der marter gie 244 b . wir sullen frei-
leich mit in vechten und uns auch vorder seu
gerechten. A. 289.
wie schon si (Maria) vor bezaiget ist mit
pildung in der alten vrist 196 a . ,1m alten
Bunde 1 , in dieser Bedeutung oftmals.
das er halt guetleich sach herab und aller
menschait freiung gab 203 a . si (Esther) pat auch
umb der juden leben ’ und daz man in scholt
freiung geben 241 b . Siehe auch unter iinder-
legen.
stn. er zach do hin in frömdeu lant, daz guet
vertet er als zehant mit uncheusch und mit
freudenweiben. 212 a .
her chünik David sich des freut umb daz er
hiet so friietig leut. 204 b .
si zugen wider hin gar snel zu ierem volkch
gein Israhel und sagten den gar gueteu mär
wie fruchtperig das lant do war. 223 b .
= vurder, vorder: er clian in müeleich fuder
treiben 210 b . das man in toten vuder trueg
211 a . wenn chinderprot ist gar versait den
hunden deu man fuder treibet 215 b . daz er
von im muest vuder weichen 218 b . und alles
tier das im was nahen das scholt sich allez
fuder ziehen. 225 a '. n. s. iv.
stv. Amicus fragt in an gever ob im icht
vurderfaren wer des graven sun von der
Alfern. A. 241. Sehe ich als zusammengesetztes
Zeitwort an.
darzue hat er gesprochen das daz got sein
vater sei allain und mit der gothait hab ge-
main, er sei von himel her gefarn und auch
ain chünik hachgeborn. der füerlegung was
vil und vil. 220“. Anklagen.
waltec
wandeln und
weg
wegen
Wendelstein
wewen ?
wide
widerbieten
widerspräche
* widerstellen
* widerstellec
winber
* winkelstat
winpresse
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften. 847
ain chind das wurd so mechtig werden und
auch so waltig auf der erden, das niemant
sich mach im geleichen. 196 b .
verwandeln mit Accusativ der Person: tadeln,
schmähen, schlecht behandeln, vielmals, z. B. sein
diener ward man übel handeln und gar mit
scharfen siegen wandeln. A. 717. vergl. unter
verhandeln.
her Daniel pracht es ze wegen. 210 b .
deu red will ich nu anders wegen und unser
fraun ain er anlegen 201 a . deu sach ist lieb-
leich auszelegen und auch gar suessichleich ze
wegen. 202 b .
dar zuc schult ir auch wissen das, das in im
(Tempel Solomons) was ain wendelstain der
allen leuten was gemain, die haimleich wolten
und an saus gen auf hin in das ober haus. 197 b .
er ward do wayen und auch chlagen das es
halt niemt clian gar gesagen. Ä. 879.
stm. do trueg der sun allain den wit auf seinem
hals uns an deu stat do Abraham den got
anpat, der liic und dort gewaltig ist. 222 b .
derselbig (Seba) widerpoten het dem David,
als geschriben stet. 240\
lat uns in tötten und begraben, so mug wir
wol und leicht behaben sein ereb än alleu
widersprach. 223\
swv. siehe unter erteilen.
ad,j. .wenn Longobardi, als wir lesen, gar wider
stellig sind gewesen. A. 1089.
das hat geweret also lang unzt das das weinper
ganz her drang schon aus der unzebrochen
erde 202 b . das weinper ser gepresset ist an
einem chranz, als man do list. 203 a .
stf. also was auch chain winchelstat an unser
fraun mit missetat. 205 b .
ain turen do in dem garten was und auch ain
weinpress, als ich las. 223 a .
848
winschenke
winwahs
winzic
wisaere
* wizunge
wüestunge
#
«
wundern-
* wuntic
* wuoeherspil
zermüllen
zerrütten
Schon hach.
der weinschenk ward sieh ser vergesn und
auch nicht rechter ding vermesn. A. 375. der
weinschenk ward da vor im steu, dem kunig
ward er dienen eben. A.- 432. der weinschenk
gar vil hart erkam. A. 445.
nu lies der man den garten hin den andern
leuten auf den sin, das si im järleich schölten
geben deu weinwachs von den selben reben.
223“.
das winzig öll das si do het. 237 b .
und was in aus der massen gach nach irem
weiser, als man list. 233 b .
stf. deu selbig weizung, als man list, für war
noch unzeprochen ist 230 a . der muez doi’t in
deu weizung hin. 230“.
do gieng er hin recht auf der fart dort in ain
wüestung, als man sait 209 b . her Moyses hat
geschriben daz, do er in ainer wüestung saz
mit allem volk von Israhel 215’’. her Moyses,
als wir lesen daz, mit grassem volk hin chomen
was hin in ain wüestung, als ich sag, und
nahent pei dem Jordan lag. 223 1) .
zur Verstärkung von Substantiven, Adjectiven,
Adverbien überaus häufig gebraucht, z. B. wun-
derngram 220“. 221“. wundernser 221 b . wun-
derngern 224“ und vielmals,
adj. nu gie zu im ain gueter man und der was
ain Samaritan, dem gie der wuntig mensch zu
herzen und ward bechlagen seinen smerzen. 196“.
stn. wan der desselben nimpt ze vil, er treibet
zwar ain wuecherspil. 215“.
daz er (Christus) die goter hat zestoret, als ir
es churzleich habt gehöret, er hat seu ganz
und gar zemüllet, und alleu weit hat er der-
füllet mit seiner grassen ubermacht. 208 b .
nu gab im (Samson) got sein kraft hin wider,
das er daz haus ward werfen nider und auch
der feint derslueg gar vil und in zeruttet gar
ir spil. 219 b .
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften.
849
zerslizen
zersniden
zertliche
zervellen
ziugnüsse
* zotten
zuht
* zuckerhuot
zuohüln
zuotragsere
zuotütlsere
* zwispitzie
der umbehank ward auch zerissen in gotes
tempel und zeslissen. 228 a .
wenn alleu creatur dercham, do er sein pitters
end do nam, deu stain deu wurden sich zer-
sneiden und auch mit iren schepher leiden.
228 a .
er sach drei weinreb schön und grüen' auf
einem weinstok zertleich plüen. 202 b .
auch wolt den tempel gar zefellen und in drei
tagen wider stellen. 225 a .
stf. so wenn ain mensch zebrochen hat ain
valscheu zeugnuss mit der Zungen 206 a . si
wurden vast auf in do klagen und valscheu
zeugnuss für her tragen. 220.
swv. wackelnd gehen: do wurden sein deu juden
spotten und hin und her vor im do zotten 226 a .
do ward er senden all ze hant, secht, ander
diener nach der fruclit, den widerfuer deu selbig
zucht (d. h. sie wurden ebenfalls erschlagen) 223 a .
stm. daz sibent wort was schön und guet und
süezzer wenn ain zukerhuet. 247 a .
er ward die chinder schon zuehuln recht als
si baide solten slaffen. A. 898.
er ist ain valscher zuetrager, das ich auf in
halt wol pewer. A. 459.
nu giengen etleich mit gever deu man da
haisset zuetütler; si wurden do dem chaiser
sagen und auf den selben ritter chlagen. 241 a .
adj. — mit ainem zwispitzigen swert. 194 b .
Vergl. oben S. 818.
Unlängst hat Eugen Kolbing den Zusammenhang einer
Anzahl von Fassungen der Amicus-Ameliussage untersucht (Zur
Ueberlieferung der Sage von Amicus und Amelius, Paul-Braune’s
Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Litteratur
IV. 271—314). An diese dankenswerthe Arbeit knüpfe ich
an, indem ich Nachricht von dem Verhältniss des Gedichtes
850
Schönbach.
Kurzmann’s zu den bekannten Fassungen gebe und zugleich
Einiges über zwei andere ungedruckte Stücke beibringe.
In der Grazer Handschrift 873 (alt 4°) 15. Jahrhundert
Papier, 4°, geistliche Miscellaneen enthaltend, befindet sich 199 b
— 202 a eine lateinische Prosaerzählung von Araicus und Amelius
welche im wesentlichen identisch ist mit der des Vincentius Bello-
vacensis im Speculum historiale, über XXIII, cap. 162—166
und 169. Dieses Stück bestätigt somit die Annahme Kölbing’s
S. 273, dass Vincentius nicht selbst die Fassung der Vita Amici
et Amelii M (= Mone, Anzeiger 1836, S. 145 ff.) verkürzend
bearbeitet hat.
Die Münchner Handschrift cgm. 523, 15. Jahrh., Papier,
8°, zweispaltig beschrieben, enthält 96 a —100 b eine deutsche
aus Schwaben stammende Prosa. Auch sie steht in engen
Beziehungen zu der von Vincentius aufgenommenen Fassung. 1
Ich verdanke eine sorgfältige Abschrift der Güte meines
Freundes Steinmeyer.
Durch folgendes Verfahren glaube ich, das irgend In
teressante der neuen Stücke in knappster Form vorzubringen.
Ich drucke den Text der Grazer lateinischen Prosa (G.) ab,
notiere in den Anmerkungen die Varianten der Fassung des
Vincentius (V.) und führe die Stellen des Kurzmannschen Ge
dichtes (K.) und der Münchner Prosa (Cgm.) an, welche ent
weder an und für sich wichtig sind, oder wesentliche Differenzen
voh der lateinischen Quelle anzeigen. Zusammenhang und
Unterscheidendes, wird, wie ich denke, damit übersichtlich vor
Augen gestellt.
(199 b .) De sanctis Araico et Amelio. 2
Temporibus Pippini regis Francorum orti sunt duo pueri,
miro modo sibi consimiles, unus ex comite Alvernensij alius
1 Die lateinische Prosa, welche nach der Angabe Konrad Hofmann’s (Amis
et Amiles p. V) auf der Münchner königlichen Bibliothek sich befindet,
hat trotz mehrfacher Bemühungen, auch des genannten Gelehrten selbst,
bisher nicht wieder aufgefunden werden können.
2 De duobus pueris consimilibus natis, Amico et Amelio, ex gestis eorum.
V. Hie hebt sich an die hystori von den czwain kinden die ein ander
so gleich sahen, der ain hieß Amelius und der annder hieß Amicus.
(rothj Cgm.
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften.
851
ex milite quodam Bericano. qui 1 in civitate quadam nomine
Luka invicem se invenerunt et societate inter se firmata Romain
ingressi sunt, eratque inter parvulos istos 2 tanta societas et
voluntatis :! idemptitas, ut unus sine alio nollet cibum sumere
nec in altero cubiculo requiescere. oblati sunt autem domino
pape Deusdedit nomine, qui eosdem pueros baptizavit 4 filioque 5
comitis imposuit nomen Amelius et filio militis Amicus. multi-
que Romanorum militum eos cum gaudio de sancto fonte 6
susceperunt. post hoc ipse dominus papä duos cyphos ligneos 7
pari amplitudine compositos, auro et gemmis pretiosis ornatos,
eis tradidit s dicens: ,accipite (200 a ) hoc donum, quod vobis
in eternum sit in testimonium, quia ego vos in basilica sancti
salvatoris baptizavi'. 9 quibus gratuito acceptis ad propria sunt
reversi. adultum vero Bericanum puerum, 10 scilicet Amicum
militem, 11 quasi alterum Salomonem Deus magna sapientia
decoravit. qui cum esset annorum triginta, pater ejus, senex
languore correptus, vir nobilis et sanctus, premonuit eum,
Christi militiam exercere, fidem dominis servare, sociis et
1 cum a parentibus baptizmi causa Romam deferrentur — V. Darnach hat
Cgm.: vnd da ir veter die kind wollten tauften und wären d auff dem
weg gen Rom, da geschachs. — Dagegen fehlt diese Stelle in K., wo es
30 ff. heisst: hört, noch wil ich euch sagen mer. deu chinder chamen in
ain stat, Lucana si den namen hat, si wurden sich da schon verainen
und lieblich an einander mainen.
2 i. fehlt V. 3 s. voluntas i. G.
4 Oblati igitur sancto pape Deusdedit alias Deodato ab eodem sunt bapti-
zati — V. Darnach Cgm.: und körnend da mit einander gen Rom zu dem
babst, der hieß Deodato. derselb baubst der taufft die kind und gab
in namen.
5 qui filio V. 0 de fonte sacro F.
7 Dass die Becher von Holz waren, verschweigt K. und sagt nur: die waren
schan mit gold peslagn. Cgm. hat: ainen liülzin köpf. 8 dedit V.
9 K. 59 ff.: der pabst ward in die choph da gebn und sprach zu in: ,nu
merket ebn, deu gab ain wares nrkund geit, das ir von mir getaufet seit
daz Ram, in der vil werden stat, die aller weit zu pieten hat“. Cgmj.-
vnd sprach zu den kynden, das sy das sölten nemen zft ainer gediichtniiß
und zu ainer zeügkniiß daz sy der baubst getaufft hett. Hier erst kommt
in Cgm., was früher fortgelassen war: vnd doch die weil die kind bey
ainander waren, do lebten sy gar schon mit einander, vnd was ains
wolt, dasselb wolt och daz ander; wan ainß wolt essen, so wolt daz
ander auch essen.
10 p. factum sc. V. 11 militem fehlt V.
Sitzungsber. d. phil.-liist. CI. LXXXVI1I. Bd. III. Hft.
55
852
Schöubacli.
amicis auxilium f'erre, misericordie opera diligere 1 et prae
aliis plus 2 societatem filii comitis Alvernensis, Amelii, amici-
tiam oblivioni nullatenus tradere. finitisque verbis migravit ad
dominum. 3 cujus filius honorem sepulture decenter exhibuit.
mox autem maligni homines juveni ceperunt invidere eique
dolos et insidias latenter parare. 4 at ille omnes amabat et
illatas injurias pacienter tolerabat. adeo tarnen contra eum
iniquitas impiorum excrevit, 3 quod eum de paterne hereditatis
Castro cum tota ejus familia expulit. qui assumptis X servis suis 0
ait: ,festinemus ad curiam comitis Amelii, mihi societate et
amicicia juncti, forsitan nos bonis suis ditabit. si non autem ibimus
ad Hyldegardem Karoli regis 7 uxorem, que consulere semper
ejectis consuevitb 8 euntes igitur 9 ad curiam comitis ibidem 10
pervenerunt, sed ipsum minime repererunt; 11 perrexerat enim
Bericum ad socium suum visitare ipsum, 12 cujus patrem audi-
verat fuisse defunctum. quem non inveniens tristis abscessit 13
seque non rediturum ad patriam nisi prius eum inveniret pro-
posuit. sed 14 ipse Amicus socium suum comitem cum servis
querere non cessavit. cum vero idem Amicus 15 aput quemdam
1 exereore V.
2 et praeter hoc societatem V. K. 101 tf.: des graven sun von der Alfern,
den soltu haben stet mit eren, du solt im alle treu erzaigen und dich
halt genzleich zu im naigen, wenn er sich hat zu dir geselt, das mir
von herzen wol gevelt. Cgm.: und vor allen dingen enphalch er im, das
er die fruntschaft des graven sun Alvernensis nit solt vergessen.
3 deum V.
4 Cgm.: vnd nach seins vaters tod da verstiessend in seins vaters friinde
von allem seinem gut vnd dasselbig layd er alles sament gedultigklichen.
5 crevit V. c ejus ff. 7 K. r. Francorum u. V.
8 K. erwähnt Hildegard nicht, Cgm. fehlt die ganze llede. Dagegen liest K.
1-33 ff.: Amicus der vil salig man, do der nu flieehen muest hin dan,
den choph er hinder im nicht lies den im der pabst vor gehen liies, er
het in schau in seiner phliclit und sein vergas mit nichte nicht.
9 ergo V. 10 ibidem fehlt V.
11 i. non invenerunt V. Darnach schallet Cgm. ganz falsch und wohl in Folge
eines Missverständnisses ein: zeliand hüb er sich auff und kam zü Hylde
gardem, die vvaz Karoli, dez kiinigs von Franckreich, haußfraw. und dieselb
fraw waz gar ain weyse fraw und gab guten rat allen die in leyden und
in eilend würent.
12 B. visitar-e ipsum amicum suum V. 13 discessit V. 14 s. et i. V.
15 lmr . d onec aput V.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
853
nobilem hospitatus fuisset audito ejus infortumo, 1 quod sibi 2
acciderat, sponte filiam suam ei in conjugium 3 tradidit. 4
Post 5 annum autem et dimidium ibi transactum Amicus
Parisius 6 festinavit eum servis suis, ut quereret coniitem socium
suum 7 Amelium. quia 8 ipse Amelius jam per biennium que-
sierat Amicum socium suum. 9 eum ergo Amelius Parisius 10
apropinquasset, inveniens quemdam peregrinum interrogat
eum, 11 si vidisset Amicum militem Bericanum, a patria pul-
sum. 12 negavit peregrinus 13 se unquam eum vidisse. tune Ame
lius 11 comeS abstractam tunicam 15 dedit ei rogans, ut oraret
pro eo ad dominum, quatenus labori suo quem quasi 16 biennio
jam 17 paciebatur finem dominus 18 imponeret. peregrinus autem 19
iter faciens circa vesperam invenit Amicum. cumque requi-
sisset 20 etiam 21 ab eo Amicus, 22 utrum audisset aliquid de
Amelio Alvernensis comitis filio, respondit: 23 ,quid peregrinum
deludis? nonne tu es Amelius, qui hodie a me quesisti si vidis-
sem Amicum Bericanum et hanc tunicam mihi dedisti? nunc
autem nescio cur vestimenta tua, socios 24 et arma mutasti/
cui Amicus ait: ,non sum ego Amelius sed Amicus, qui eum
querere non cessoh cumque et 25 ab eo peregrinus rogatus, ut
1 h. est qui a. i. V. 2 eis V.
3 c. sibi t. G. 4 K. führt das in zehn Versen ans.
5 Ueberschrift in V.: Qualiter se invieem querentes invenerunt et ad euriam
Karoli eonvenertint. in Cgm.: Wie Amicus und Amelius einander suchten
und in dem hoff Karoly an einander funden vnd —
6 Perisius V. und immer. 7 s. s. fehlt V. 8 et i. V. 9 s. s. fehlt V.
10 qui cum Par. a. V. 11 eum fehlt V. 12 expulsum V.
13 qui cum responderet V. Von dem Pilgrim heisst es hei K. 206: der het
an im ain snode wat.
14 t. A. fehlt V. 15 den obern rokeh K. 10 q. fehlt V. 17 j. fehlt V.
13 d. fehlt V. Darnach bei K. 229 ft'.: Amelius ward für sich reiten mit
seinem volkcli zu ainer leiten, si stuenden ab pei ainem see und sassen
nider auf den clilee, si wurden da gar froleich sein mit edler chost und
guetem wein, recht an dem selben tag- geschach — es wird das im latei
nischen Texte später erzählte hier vorausgenommen.
19 ergo V. 20 qui requisivit V. 21 e. fehlt V. 22 A. fehlt V.
23 qui resp. V.
24 s. et equos et a. V. K. 253 ff.: nu redstu doch, ich wais nicht wie und
pist doch heut gewesen hie. auch dein gewant hastu verchert und deine
ros sind wol gemert, darzue, als ich es wol emphind, zwar ander diener
pei dir sind. In Cgm. mir: warumb hastu dich also verkert?
25 et fehlt G.
55*
854
Schönbach.
pro eo orarei, 1 accepisset denarios in elemosinam, dixit ei
peregrinus: 2 ,fostina, miles, Parisius, ibi spero quod 3 invenies
virum 4 quem querisb festinans ergo Amicus invenit Amelium
extra Parisius juxta Secanam in prato florido cum militibus 5
comedentem. qui, cum vidissent Bericanos venientes, cito sur-
rexerunt et arreptis armis obviam occurrerunt. f> (200 1> ) Amicus
quoque suorum animos 7 ad pugnam animavit putans illos esse
Parisianos milites, 8 qui eos ageredi vellent. laxatis igitur frenis
utrique concurrerunt, 11 hastas erigunt, enses evaginant, ita, ut
nullum ex bis evadere crederes ingruentis periculum mortis,
sed deus, qui cuncta disponit, in fronte 10 utramque partem
insistere 11 fecit. tune Amicus ait: ,unde estis, milites fortissimi,
qui Amicum exulem cum sociis suis interficere vultis 12 ad
hanc vocern Amelius pallidus obstupuit 13 et Amicum protinus
recognovit. 14 moxque illis descetitibus de equis 15 invicem strin-
guntur in amplexus, 10 osculum 17 sumunt et de tarn improvisa
leticia deo gratias agunt, 18 fidem inter se spondent et ad curiam
Karoli regis simul veniunt. 19 factusque est Amicus thesaurarius 20
regis et Amelius dapifer. 21 erantque 22 juvenes illi moderati,
1 o. et a. G. 2 p. fehlt V. 3 quod fehlt V.
4 v. fehlt V. 5 m. suis e. V. 0 cucurrerunt V.
1 animas IC. 288 ff.: zu seinen chnechten er do sprach: wir sullen freileich
mit in vechten und uns aucli wider sen gerechten, seind si an uns nu
vallen wellent und sich gar veintleieh widerstellent.
8 Diese Angabe fehlt in K und Cgm. 9 concurrunt V. 10 insontes G.
11 sistere V. 12 sehr ausführlich K. 297 ff.
13 fehlt in IC. Cgm.: do erschrack er vast. 14 A. agnovit.
15 de equis fehlt V. 16 st. amplexibus V. 17 oscula V. 18 reddunt V.
19 venerunt V. Karalus bei K.
20 thesaurizarius G. regelmässig.
21 K. 321 ff.: Amicus kamermaister was, Amelius schauclite aus dem vas
des gueten weines gar genueg und auf den tisch zu trinchen trueg.
Cgm.: vnd da ward Amicus des künigs hoffmaister und Amelius der ward
truchselJ.
22 V. anders: cernens juvenes moderatos, s., pulclierrimos, pares uno vulta
et eodem cultu, ab Omnibus dilectos et honoratos. Der Auffassung von
G. scheint K. zu folgen, wenn er 327 ff. sagt: si waren allem volcli genem
und auch an nichte widerzem. Dagegen weist Cgm., wie immer, auch hier
auf V. als Vorlage: vnd da mau sach daz si einander allz gleich warend,
do hett sj yederman schon und erlich.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
855
sapientes, pulcherrimi, pares uno cultu, eodem vultu ac facundia,
ab Omnibus dilecti et honorati.
Transacto 1 igitur 2 triennio dixit Amicus socio suo 3 Ame-
lio: ,uxorem mearn videre desidero et quam cicius potero
redibo. tu vero manens in curia regia 4 cave tibi ab ejus filia,
maximeque a nequissimi comitis Arderici fallaci amicicia, rufam
barbam habentis‘. s quo verbis 0 annuente discessit Amicus uxorem
suam visitaturus. 7 Amelius vero super regis filiam oculos injecit
et eam, quam cicius potuit, oppressit. interea delator Ardericus,
qui iniquitate gaudebat, Amelium sic alloquitur: ,nescis, 8
karissime comes, Amicum regis thesaurarium 9 thesauros 10
furatum esse et 11 fugisse? nunc ergo 12 ini mecum fedus amicicie
et fidem meam super reliquias sanctorum 13 accipe*. quo facto
1 Ueberschrift in V.: Qualiter Amicus Amelium a crimine liberavit eique
filiam regis tradidit. In C<jm.: Wie Amicus Amelium erlöset von dem
tod vnd in behüb bey seinen eren vnd wie er zubracht daz im ward des
lciinigs tochter. Hier schiebt K. ein, nur zum Theil nach der Vorlage :
der kunig, als geseliriben stet, ein gar vil schone tachter bet deu im
allain geparn ward von seiner fraun, hies Hildegart; deu tachter deu was
vein und chlar und het auf ir zwir siben jar. seclit, an dem hof was
auch ain man der aller frumchait was gar an. er chund wol pruefen alle
schand und Ardeeius was genant, er was ain graf von seiner art und
het auch ainen raten part. sein treu was aus der massen chlain, als noch
das sprichwart ist gemain: rufus infidelis non habet partem in celis. in
domo rufi nunquam faeies tibi pausam. des raten treu ist gar enwicht,
er luunbt auch in den hirnel nicht.
2 itaque V. 3 s. s. fehlt V. 4 regis V.
5 habenti G. rufam b. h. fehlt V. und Cgm. Der Rath hat in Ogm. folgende
Gestalt: vnd enpfalch im daz er sich solt liiitten vor dez kunigs dochter,
wann der kiinig lieft ain ritter der hieb Aldericus (so immer), der selb
säch der tochter vast auff. Dem entspricht es, wenn später gesagt wird:
vnd da daz (die Schwängerung der Königstochter) Aldericus, der ritter,
innan ward, do ward er fro, darumb daz er doch ettwas wyder in lieft
gen den künig, und wenn Amelius sein Geheimniss nicht verräth: ond do
Amelius daz (was Ardericus über Amicus sagt) hört, do wolt, er im sein
herz alß bald nit auff tun.
6 v. ejus a. V. 7 Am. u. s. v. fehlt V. 8 nescitis V.
9 thesaurarium fehlt. V. 10 thesaurum V. 11 et ideo f. V.
12 e. fehlt V.
13 Diese Bestimmung fehlt in K. und Cgm. K. hat nur: nu se main treu an
aides statt — Cgm..■ nu bitt ich dich treulich, das du mir sagst die
wärhayt, so wil ich fürbaß all trew und fruntschaft zu dir han. Dagegen
856
Scho nbach.
Amelius secreta sua non timuit fideliter ei pandere. 1 dum
ergo die quadam ante regem staret Amelius, ut ei 2 aquam 3
preberet ad prandium, 4 ait Ardericus ,noli, rex, aquam reci-
pere 5 de manu scelerati qui magis dignus est morte quam
honore, qui 0 florem virginitatis abstulit filie tue*, ad hoc 7
Amelius tremens cecidit et stupidus nihil 8 respondit. rex autem
benignus eurn levavit et ait: ,ne timeas, Ameli! surge et ab
hac infamia viriliter te defende'. qui surgens ait: , noli, rex
justissime, verbis mendacibus Arderici delatoris credere, sed
spacium eonsilii mihi concede, ut coram te de hac infamia
duellum cum eo faciam et eum de mendacio astante curia
universa 8 convincam'. quod cum annuisset rex, Amelii causam
Hildegardis regina tuendam suscepit. Iü qui dum consilium
quereret, 11 Amicum sociiun suum thesaurarium regis 12 ad 13
curiam redeuntem invenit. cui prostratus ad pedes suos !1 ait:
,o Amice, 15 salutis mee spes, heu, consilium tuum et 16 fidem
male servavi, quia crimen de hlia regis incurri et 17 eam violavi
et coram f'also Arderico delatore meo ego ista dixi et duellum
fügt K noch hinzu: ,mein rat der sol dir nicht versmachen, wenn ich dem
kunig pin gar nachen; der selbig einzigleichen tuet wes ich an in peger
und muet‘.
1 K. 417 ff.: reclit in der treu ward er im sagen als wie er hiet leicht
vor drein tagen des fuersten tachter ser geswachet und mit dem ding
zu ir gemachet das do die uncheusch ist genant. Der Ardecius hart das
gern, wenn im was wol mit chlainen ern. doch tet er Hindert den ge
leichen, das der schench von im solt nicht weichen und sich pesargen
umb die tat von der man vor gelesen hat.
2 ei fehlt V. 3 a. illi manibus V. K. 434: zu den henden.
4 a. p. fehlt V. 5 accipere V.
6 quia V. 7 hec V. 8 non V. 9 universa fehlt V.
10 Dafür bringt K. das Motiv bei 471 ff.: die chunigin frau Hildegart gar
fra in ierem herzen ward, si nam sich umb den schenchen an und tet
das auch in guetem wan, das nicht ir tachter ward verhandelt und
smechleich vor dem volk gewandelt.
11 ln Cgm. heisst es: vnd zehand hüb er sich auf und rait zu Amico und
viel im ze füssen vnd sprach zu im u. s. w.
12 socium s. th. r. fehlt V. 13 ad regis c. V. 1 4 suos fehlt V.
15 o unica V. 16 cons. t. et fehlt V.
17 eain violavi — statui fehlt F., dagegen hat er noch: ante conspectum
ejus cum falso Aderico d. st. In Cgm. bleibt natürlich hier der Umstand,
dass Amelius dem Ardericus seinen Frevel erzählt hat, unerwähnt.
Mitteilungen aus altdeutschen Handschriften. 8o7
statui'. qui cum dure eum increpasset, 1 ait: ,commutemiis vesti-
menta et equos et vade ad domum meam, et ego 2 pro te
duellum cum proditore tuo, 3 deo adjuvante, faciam. sed cave
ne tangas uxorem meam'. cumque flentes discessissent ab in-
vicem 4 abiit Amicus ad curiam regis sub specie Amelii et
Amelius ad (201 a ) domum Amici 5 sub specie Amici. at uxor
Amici credens virum suum esse 15 amplexum et osculum ei
prebere voluit. at ille respondit: ,recede a me, quia instat mihi
tempus flendi et non gaudendi'. in nocte vero cum eundem
intrassent lectum, ensem iuter se et ipsam posuit dicens : 7
,vide, s ne appropinquares, quia statim hoc ense morieris'. 9
sic et 10 reliquas duxerunt noctes, donec redisset 11 Amicus.
interea Amicus indutus socii indumentis 12 ad regem ingrediens
se contra Ardericum pro infamia pugnaturum obtulit. 13 cui rex
ait: ,noli timere, comes, quia, 14 si victor fueris, eandem filiam
Ulexidem tibi in uxorem 15 tradam'. mane igitur hora prima 10
Amicus et Ardericus armati exeunt in' campum astante rege
et tota Parisiana gente. 17 tune Amicus consciencie sue timens
Ardericum sic alloquitur: ls ,o comes, nimis stultum accepisti
Consilium, quod mortem meam tarn ardenter appetis et te mortis
periculo tarn imprudenter committis. sed si talsum crimen,
quod mihi imponis, veiles refellere et duellum exicialo remit
iere, semper meam amiciciam et servicium posses habere, et
1 Cgm.-. do straufft er in gar vast und doch sprach er zfi im: ,wir sullen
es got enpfclhen 1 . vnd do sprach Amicus zu Amelio: ,wir sullen uns
verliern 1 u. s. w.
2 ego fehlt V. 3 tuo fehlt V.
4 a. i. fehlt V. 5 d. socii s. V. 6 er. illum v. e. V. 1 d. fehlt V.
8 v. inquit, ne mihi appropinquaveris V. appropinques sollte es heissen.
0 Diese Hede ist hei K. nur indirect angegeben.
10 et fehlt V. 11 rediit V. 12 vestimentis V.
13 K. schaltet, hier ein 541 ff.: wol an dem sechsten tag darnach, Amicus
zu dem cliunig sprach: ,o edler fuerst, es ist die zeit, das ich sol treten
in den streit mit dem der mich gezigen hat gar über grasser missetat
der ich doch zwar unschuldig pin, wann si eham nie in meinen sin*.
14 comes sed non fuit quia — G.
15 Belixendam pro uxore tibi V. — K. und Ogm. haben den Namen der
Tochter nicht.
10 Cgm.: ze hand ze mornens zu preymezeit. K. nur: seclit, do der rinch
nu was perait.
17 K. und Cgm. erwähnen nur Volk. 18 jOie ganze Hede fehlt in Cgm.
I
858
Schönbach.
die an ego fecib 1 ad hoc ille furihundus respondit, se de
amicicia ejus et servicio non curare, sed 2 caput ejus aufferre
veile. 3 ,ita fecisti hoch 4 et juravit 6 eum filiam regis oppressisse.
non ipse 6 sed socius suus fecit. propterea pugnavit cum eo. 7
itaque 8 pugnantibus 9 illis victus est Ardericus et amputavit
Amicus caput ejus, cui rex unicam filiam suam ab infamia
liberatam in uxorem tradidit et 10 quamdam juxta morem civi-
tatem eis ad inhabitandam dedit. qua suscepta gaudenter Amicus
ad domum suam, ubi erat Amelius, rediit 41 eique dixit: ,ecce,
de Ardecio proditore 12 tuo te vindicavi et filiam regis despon-
savih 13 quam Amelius ad curiam 14 reversus accepit et cum ea
in predicta civitate habitavit.
15 Post 16 Amicum 17 cum uxore sua manentem ad tempus 18
percussit deus omnipotens 19 morbo lepre ita, ut de lecto surgere
1 et die an ego feci fehlt V. Das nächste erzählt K. weitläuftig und zum
Theil anders 577 ff.: deu red tet Ardecio zarn, auch ward verschoppen
paide orn. er sprach: ,dein dienst ist mir enwicht und deiner huld pedarf
ich nicht, ich wil dir wol das haubt abslachen, seit du mir komen pist
so nachen. wenn ich des swer pei meinem aid, das du peslafen hast die
maid deu do dem kunig ist geparn und hab ich das also ervarn: wenn
wie dein ding halt sei gescheclien, des hastu selber mir verjechen 4 .
Amicus sprach zu im hinwider: ,du leugst das zwar in deineu gelider.
du hast ain lug auf mich geticht und auch dein er damit vernicht, auch
darumb soltu pilleicli sterben und gar mit deiner lug verderben 4 , da si
nu das und mer gesprachen und ainer ward den andern swachen, der
Ardecius ward sich rechen als wie er wolt Amicum hekchen. Amicus
ward zu im hin springen und mit dem Ardecio ringen; er warf den raten
schalch da nider, das er hin viel recht als ain wider den man do siecht
an seinen choph, und ward in nemen bei dem schoph; er trat in den
verheiten schalck und sties ain swert in seinen palch, er slueg im auch
das haubt gar ab. den preis man dem Amico gab.
2 s. et c. V. 3 veile fehlt G., vellet V. 4 Dieser Satz fehlt V. 5 jurat igitur V.
6 In G. folgt non fuit durchstrichen. V. hat statt dieses Satzes: et jurat et
Amicus Ardericum mentitum esse.
7 Dieser Satz fehlt V. 8 i. fehlt V. 9 certantibus V.
10 tradens quamdam V. 11 festinavit V. 12 traditore V.
13 Die Worte des Amicus gibt K. in vierzehn Versen, ohne etwas sachlich
Neues vorzubringen.
14 Für Am. a. c. hat V. ille.
15 Ueberschrift bei V.: Qualiter Amicus lepra percussus et abjectus ab
Amelio susceptus est. In Cgm.: Wie Amicus aussezig ward und wie in
Amelius schon enpfieng in sein hauß.
16 post fehlt V. 17 A. vero V. 18 a. t. fehlt V. 19 o. fehlt V.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
859
non posset. quem cum uxor ejus Ebyas 1 nomine ita 2 exosum
habuit, 3 ut eum multociens suffocare vellet. 4 vocatis 5 ille duo-
bus servis suis ait: ,tollite me de manibus uxoris mee et
cyphum meum latenter 6 accipite et ad Bericanum castrum 7
me portateb quod cum fecissent, turba obvia quesivit, quis
esset infirmus, quem illuc deferrent. ,ipse est‘ inquit ,dominus
noster 8 Amicus lepra percussus qui ad vos venit rogans, ut
ejus 9 misereaminih mox illi impii servos verberaverunt et eum 10
de curru projecerunt, imminantes 11 eis mortem, si amplius hoc
verbum repeterent. tune Amicus in fletum prorumpens ait:
,piissime deus, aut mortem mihi tribue, aut mihi misero auxi-
lium pietatis tue impendeh 12 post hoc Romam venit, 13 ubi papa
Constantinus ei occurrit cum multis Romanis militibus, qui
eum de fonte baptismi susceperant, 14 et magna humanitatis bene-
ficia 15 sibi suisque sufficientissime 16 prebuerunt. post triennium 17
vero fames tarn gravis orta est in civitate, ut etiam pater
filium a se expelleret. 18 tune servis suis urgentibus 19 inde
recessit et ad domum comitis socii sui 20 Amelii se portari 21
fecit. ante cujus curiam cum 22 tabellas more talium infirmorum
1 Obias bei V., in Cgm. hat sie keinen Namen. 2 sic eum V.
3 haberet V.
4 K. 677 f.: mit ainem trank ward si in notn, damit si in wolt gar dertotn.
5 v. que V.
6 latenter fehlt V., wird aber auch durch das liaymlich in Cgm voraus
gesetzt.
7 darnach in G. unterpungiert: socium meum Amelium.
8 vester V. K. bezeichnet den Amicus nicht als Herrn, sondern lässt 711 f.
die Diener nur sagen: er ist gar freuntlich her gevarn, wann in der
vest ist er geparn.
9 ei V. 10 eum et G., et ipsum Amicum V. 11 minantes V.
12 misero misericordie subsidium porrige V.
13 se perduci fecit V.
14 susceperunt V., in Cgm. wird der Papst nicht genannt und es scheint, als
ob man noch Deusdedit im Amte glauben sollte.
15 auxilia V. 10 sufficienter. 17 K. 752: zwai jar.
18 K. 757 ff,: darzue der hunger ward so gras, das mauig menscli muest
werden plas; er muest auch sein gewant bin geben umb flaisch und
chraut, das er solt leben.
19 Cgm.: das man Amicum und sein knecht auß Rom trayb.
20 s. s. fehlt V. 21 perduci V.
22 cum fehlt G.
1
860 Schönbach.
tangeret, 1 comes audiens dixit uni de servis suis: 2 ,panes et
carnes 3 aceipe et cyphum meum 4 Romanum optimo 5 vino
imple et defer illi infirmob (201 b ) minister vero 6 jussum inplevit
reversusque 7 ad dominum 8 dixit: ? per fidem meam, domine
mi, nisi cyphum vestrum 3 in manibus meis tenerem, illum esse
erederem, quem habet infirmus. 10 ambo enim videntur esse
unius aptitudinis, pulchritudinis et quantitatis et magnitudinish 11
tune comes infirmum ad se vocavit 12 et interrogavit, unde
esset vel unde 13 illum cyphum acquisisset. qui respondit, se
Berieano Castro oriundum fuisse et Rome a papa Deusdedit
nomine 14 cyphum et nomen Amicus cum baptismate suscepisse. 15
statim ergo comes illum esse socium suum cognovit, qui eum
quondam a morte redemerat 10 et filiam regis uxorem suam sibi
desponsaverat. projecit ergo se 17 super illum ejulans 18 et flens
eumque osculans et amplexans. uxor quoque sua 13 solutis
crinibus sine comite occurrit et multas 20 lacrimas super eum
f'udit, 21 memorans, qualiter Ardericum delatorem fortiter ex-
pugnavit et eam ab infamia liberans se periculo mortis expo-
suit. 22 quapropter illum 23 in domum suam 24 introduxerunt et
in loco precioso et honesto 25 eum locavenmt. 26
1 K. 770 ff.: do tet Amicus ainen saus - mit seinem naph den er do het,
als vor den sunder siechen stet. Cgm.: do kleppret er mit seinen tefelin.
2 cuidam servo suo V. 3 panem et carnem V. 4 meum fehlt V.
5 optimo fehlt V. und desshalb auch Cgm., K. hat 779: den pesten wein
den geus darein.
6 ut V. 7 que fehlt V. 8 a. dom. fehlt V. 9 tuum V.
10 K. 795 f.: ich sprech, in hiet der siech verstoln und in in seinem sakch
verholn.
11 V. hat diesen Satz in der verldirzten Form: quia videntur unius esse
pulchritudinis et magnitudinis.
12 perduci fecit V., was besser ist. K. sagt von dem Siechen gar thöricht
801: der selb kom nu gar snel für in.
13 qualiter V. 14 D. alias Deodato V.
15 cyphum et baptismum accepisse V.
16 retraxerat V. 17 se fehlt G.
18 clamans V. 19 s. currens s. 20 crinibus et multas 1. V.
21 effudit V. /
22 et bis exposuit fehlt V., bei K., wo die ganze Scene sehr gekürzt ist, blieb
doch dieser Satz erhalten.
23 denique eum V. 24 suam fehlt V. 25 et h. fehlt V.
20 collocaverunt eique bona omnia sua communicaverunt V.
Mittheilungen ans altdeutschen Handschriften.
861
1 Quadam vero 2 nocte apparuit eidem leproso 3 angelus
domini Raphael 4 vocansque eum nomine suo ait ad eum: ,vade
et die Amelio comiti socio tuo, ut ob tui amorem duos filios
suos interficiat et te in illorum sanguine abluat et sanitatem
recipiesb quod cum ille cum magno tremore comiti retulisset,
primo quidem comes graviter accepit, post 5 memor 6 benefi-
ciorum ejus, qualiter 7 se pro eo coram rege periculo mortis
obtulerat, arrepto mucrone ad lectum filiorum dormiencium
perrexit et incumbens super eos amarissime flevit edicens 8
intra se: ,quis umquam audivit patrem 9 tilios suos sponte
interfecisse? heu, iilii mei, ammodo non ero vobis pater sed
laniator cruentush et stillantibus super eos lacriinis patris excitati
sunt faciemque patris conspicientes ridere ceperunt. quibus
pater 10 etatem trium annorum habentibus 11 cum gemitu magno 12
dixit: ,karissimi iilii mei, 13 risus vester, proh dolor, in luctum
vertetur, 14 quia sanguis vester innocens ab impio patre fun-
deturh sed post cogitavit: eya, forte voluntas dei est omnipo-
tentis et si vult fieri, fiat voluntas ejus, et hec cogitans recepit
et levavit 15 eos et decollavit eorumque cadavera cum capitibus
in lectulo cooperta, quasi dormirent, reposuit. 16 et sumpto san
guine in pelvi 17 socium suum cum ipso 18 lavavit 19 dicens:
,domine Jesu Christe, qui fidem hominibus servare precepisti
et leprosum verbo tuo sanasti, liunc socium meum amantissimum
1 Ueberachrift bei V.: Qualiter eum Amelius sanguine filiorum suorum
aspergens sanavit. In Cgm.: Wie Amelius Amicum gesunt machet mit
dem plut seiner zwayer kiude. Die Erzählung des folgenden Abschnittes
ist bei K. und in Cgm. kurz ohne Zusätze abgelhan.
2 v. fehlt V. 3 für a. e. 1. hat V.: visus est.
4 Von hier ab liest V.: eum vocare eique precipere, ut diceret Amelio
comiti, quatenus duos filios ejus interficeret ipsumque sanguine illorum
ablueret et sic sanitatem reeiperet.
5 p. fehlt V. 8 m. autem b. V. 1 quasi V.
8 dicens: ,quis audivit filios patrem sponte i. V.
9 patrem fehlt G. 10 p. fehlt V.
31 Diese Angabe hatte E. schon zu Beginn des Abschnittes gebracht.
12 c. g. m. fehlt V. 13 K. f. m. fehlt V. 11 convertetur V.
15 Der Satz: sed bis levavit fehlt V. und es heisst dann: bis dictis eos
decollavit —. Auch K. und Cgm. berücksichtigen diesen Satz nicht.
16 cooperuit hat G. fehlerhaft. 17 statt i. p. hat V.:^vero quem collegerat.
18 suum c. i. fehlt V. 19 aspersit V.
862
Schönbach.
gracia tua et ipsius dilectione 1 mundare digneris, pro cujus
amore sanguinem filiorum meorum non timui fundere'. statim
ergo mundatus est et a comite vestimentis optimis 2 indutus
est. dum autem ad ecclesiam irent, 3 ut ibidem deo 4 gracias
redderent, mox tintinnabula deo volente per se sonare ceperunt. 5
quod ut populus audivit, undique admirando cucurrit. comitis-
que uxor cum utrosque pariter incedere videret, cepit querere,
quis eorum maritus ejus esset. ,indumenta‘, inquit, ,amborum
cognosco, sed quis eorum sit vir meus comes, penitus ignoro'.
cui comes ait: ,ego sum, karissima mi uxor, 6 Amelius comes
vir tuus. 7 et ille 8 est socius meus Amiens, qui domino volente 1 '
factus est sanusb 10 verumtamen comes crebra suspiria trahebat
quasi occulto modo 11 et mortem (202 a ) filiorum suorum mente
retractabat. 12 cumque comitissa juberet afferri pueros, ut con-
gratularentur eis, comes ait: ,karissima mi domna, 13 dimitte
eos placido sompno quiescere adbuc modicum*. 14 post hec vero
comes solus 16 thalamum intravit, ut super eos fleret, et invenit
eos in lectulo pariter 10 ludentes, circa quorum colla cicatrices
ad modum fili rubei in testimonium decollationis 17 usque ad
mortem apparuerunt. 18 et videns 49 eos comes cum gaudio valde
»
1 g. t. e. i. d. fehlt V.
2 v. suis o. V. Darnach hat Cym. : und tätt im sein bests gewant an , K.
aber 935 f.: er praclit im her das pest gewant und wart in chlaiden
alzehant.
3 eurrerent V. 4 deo fehlt V.
6 Diesen Umstand führt K. erst nach dem Gespräch der beiden Gatten
975 f. an: deu glokchen wurden schan erklingen, auch hin und her sich
selber swingen.
6 K. m. u. fehlt V. 7 c. v. t. fehlt V. 8 iste V. 9 d. v. fehlt V.
10 K. schiebt ein 956 ff.: nu gee hin haim, berait das mal. nach unsern
freunten soltu senden, das si ir freud mit uns vollenden. Bei dieser An-
gabe bleibt K. auch später 965 f.: die greffin gie hin haim darnach und
umb die cliost gar schon auf sach, 987: si wurden mit ainander essen,
993 f.: secht, do man an dem tisch nu sas und jederman mit freuden
as — die Kinder werden zum Tisch gebracht.
11 q. o. m. fehlt V. 12 revolvebat I r . 13 k. m. d. fehlt V.
14 a. m. fehlt V. 15 post hoc solus V.
16 p. fehlt V. 17 f. d. fehlt V.
18 m. eorum a. C'gm.: vnd rot mäsen alz klain alz ain vaden giengend umb
ir kelln und dieselben roten mäsen sach man in an, biß daz sy starben.
18 suscipiens V.
Mittheilungon aus altdeutschen Handschriften.
863
magno deportavit 1 eos ad gremium uxoris sue et ait: ,gaude,
uxor mea karissima, 2 quia filii tui 3 vere mortui fuerunt, quia
ego eos propria manu occidi ex jussione angeli domini. ex 4
eorum 5 sanguine mundatus est et 0 sanatus socius meus karissi-
mus, quem vides‘. et tune ergo comes et comitissa usque ad
exitum vite castitatem Cervantes 7 dei servicio devotissime 8
insistebant. uxor 9 vero Amici nomine Ebyas 10 arrepta est a
demone et cadens per precipicium expiravit. Amicus itaque
movit se ad Bericanos, exercitum duxit contra eos obseditque,
donec se victos per omnia reddiderunt. 11 quos ille 12 benigne
suscepit et omnem offensionis culpam ob amorem dei 13 eis
condonavit deoque ulterius in timore serviens pacifice cum eis
habitavit. 14
Interea 15 vero Karolus rex Francorum rogatu domini pape
adversus Desiderium regem Langobardorum processit, habens
in comitatu suo istos duos predictos nobiles, videlicet Amelium
et Amicum. cumque ex utraque parte populus caderet, isti
quasi pariter uno die pro Christi certamine et fide katholica
interempti sunt, quos enim deus omnipotens, qui unanimi con-
cordia et voluntate ac disposicione in vita 10 conjunxerat, in
1 comes in ulnis suis deportavit V.
2 Für u. m. k. hat V.: conjux.
3 Für den Satz von hier ah Heut V.: vivunt, quos occidi angeli jussione.
4 et V. 5 e. Amicus s. V. 0 Von et bis vides fehlt V.
7 servando c. et V. 8 devote V. 0 conjunx V.
10 Statt n. E. hat V.: iniqua. Auch Cgm. fehlt der Name. Bei K. heisst es
1061: secht, an dem selben tag geschach.
11 Bei■ Satz lautet hei V.: Amicus itaque movit exercitum contra adversarios
suos qui eum a patria expulerant ct tamdiu obsedit eos, donec se victos
reddiderunt.
12 ipse V. 13 o. a. d. fehlt V. 14 C<jm. scliliesst hier mit: Amen.
15 Bei Vincentius sind die Stellen über die Passio im 100. Capitel zerstreut,
zum Theil gemäss der ausführlicheren lateinischen Prosa. Folgende Sätze
kommen in Betracht: Karolus cum exercitu persecutus est eos, in quo
erant comes Amelius et Amicus, qui proprie quidem offieia in curia regis
agebant (ini Widerspruch zu den früheren Angaben) et tarnen operibus
Christi quotidie studebant jojunando, orando, elemosinas faciendo. •— ibi
etiam interfectus est gener regis comes Amelius et socius ejus Amicus,
quos enim deus . . . noluit. — passi sunt autem Christi milites A. et A.
sub prefato Desiderio 1111 idus octobris. — Cgm. fehlt die Passio.
16 in vita fehlt <?.
864
Schönbach.
moi'te separari nolebat. 1 passi sunt autem sub Desiderio rege
Langobardorum quarto idus octobris regnante domino nostro
Jesu Christo, cui est honor et gloria in secula seculorum.
Amen. 2
1 K. hat den Namen des Ortes Mortaria (F. Mortalia) und folgt hier einer
etwas ausführlicheren Quelle als die vorliegende ist. v. 1143 ff. lauten:
man vand seu paid vor ainer stat, Mortaria den nam si hat, vor der si
pei ainander lagen und waren auch ze tad erslagen. ir anplikch schain
recht als ain glas und auch chain mail an in nicht was. man sach cliain
pluet aus in her triefen und lagen schon recht als si sliefen.
2 Am Rande von 199 h findet sich von einer Hand die Note: XII kl. octobr.;
von einer zweiten am Fuss des Blattes: anno DCCXL. In Italia apud
Mortariam in regione Langowardorum in exercitu Karoli magni (Filius
Pipini regis Francorum) Amicus et Amelius strenuissimi milites ceciderunt
juxta civitatem Papiam (!) anno domini DCC°XL°.
Mittheilungen aus altdeutschen Haudschriften.
865
NACHTRÄGE.
Zu S. 1 ff.
Herr Dr. Richard Maria Werner hat mir freundlichst
seine Abschrift zweier mir unbekannten Gedichte des Andi’eas
Kurzmann zum Gebrauche überlassen. Sie befinden sich in
derselben Salzburger Handschrift, welche auch Amicus und
Amelius enthält. Dr. Werner beschreibt den Codex folgender-
massen: ,283 Blätter, 4°, Papier, 15. Jahrhundert. Anfangs
Bilder. l b Christus der dem Teufel obsiegt, 2 a das geöffnete
Fegefeuer mit vielen nackten Männern, darunter Adam, Abra
ham, David, 2 b Moses und Belial, 3 a Salomon, 3 b Engel stossen
den Teufel in den Rachen der Hölle. 4 a —205 a eine Ueber-
setzung des Buches, ,das petracht ob Jliesus, Marie sun, des
recht hob gehabt das er die hell und die teufel hat peraubt und
davon sezt ain längs kriegisch recht,‘ geschrieben von Johannes
Stainberger. 205 b , 206 a + b leer. 207 a — 225 b Sanct Alban.
226 a —249 b Amicus und Amelius. 250—252 a De quodam mo-
riente. 252 b leer. 253 a —260 ,hie hebt sich an der streytt so
kunig Fridreich von Österreich und der kunig Ludweig von Payren
unter einander tettn, vonn erst als sy bald erwelt ivurden von
czivitrechtt wegen der kurfursten und gescliach nach christi geburd
M°CCCXVI1I jare. — Scriptum 1443 Johannes Staynberger.
260 b Bild eines nackten Mannes mit Bezeichnung der Adern.
261 a —264 b Beschreibung, wann die verschiedenen Adern zu
schlagen sind, von einer andern Hand. 265 a —266 a unbeschrieben.
266 b ,Daz ist der pawm der sippzal oder gradus, den hat
866
Schönbach.
erfunden der kaiser Jusinianus‘. 267“ auch ein Stammbaum, beide
wieder von der früheren Hand. 267 b Bild: ,Münnich und. Ililter.
268“—283“ ,Vermerkcld wie ain ritter vnd ain munych mit ein
ander liabent dispotiert 1 . ■— Finitur in vigilia ante pentecosten
1443. jare. Johannes Staynberger vonn Sprincznstain. 283 b leer. —
Sanct Alban hat 923 Verse. Ich habe an grammatischen
Eigenthüralichkeiten nichts zu erwähnen, was nicht schon unter
meinen früheren Aufzählungen (Marienklagen S. 72 und oben
S. 811 f.) sich befände. Auch der Reimstand entspricht ungefähr
dem im Speculum vorhandenen. 18 stumpfe Reime zwischen
ä und ä, meist vor Liquiden; 10 zwischen e und e, darunter
6 vor r, 4 vor t. ä : Ö 8 Mal. was : frass (vrbz) 281. Klingende
Reime bei verschiedener Quantität der Pänultima überhaupt 11.
e r : e -|- r nur 3 Mal, e -j- r : e r 3 Mal, e -)- r : e -f- r
1 Mal, ä -j- r : ä -)- r 4 Mal. — Das Material ist zu klein,
um bestimmte Schlüsse zu gestatten, doch setze ich den Alban
noch vor das Speculum, wo die Anfertigung grosser Vers-
massen den Autor Rücksichtslosigkeit lehrte. — ei = i : ei =
ei 327, au = ü : au — ou 857. — Sonstige Ungenauigkeiten:
swam: ran 793, rät : vart 569. charn : schaun 279, es ist aber
an dieser letzten Stelle gewiss zu schreiben: do er nu cham
zu seiner fraun, die ward in oft und vil anschaün.
Eine lateinische Fassung dieser Legende von Sanct Alban
(sehr zu unterscheiden von der kirchlich recipierten des Mainzer
Heiligen, des Genossen von Theonest und Ursus, vergl. AASS.
21. Juni, Canisius lect. ant. ed. sec. IV. p. 157 sqq. und
Grazer Handschrift 533 aus dem 12. Jahrhundert, und von der
Set. Albani protomartyris Angliae), welche die Blutschande in
zwei verschiedenen Formen behandelt, mit Pilatus und Gre-
gorius a Lapide zu einer Gruppe gehört und sicher erst im
12. Jahrhundert entstanden ist, hat Moriz Haupt in den Monats
berichten der Berliner Akademie 1860, S. 241 ff. veröffentlicht.
Vergl. dazu Reinhold Köhler in der Germania 14, 300 ff. Sie
zeichnet sich durch ungemeinen Wortschwall und läppische
Breite der Reden aus. Zahlreiche wörtliche Uebereinstimmungen
zwischen ihr und Kurzmann machen es unzweifelhaft, dass sie
mit diesem verwandt ist, doch ist Kurzmann knapper und
einzelne Stellen differieren auch wohl. Ich bringe das Nöthige
hier vor:
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
867
Vita.
Fuit olim in partibus aquilonis
rex quidam potens ac nobilis . . .
Schilderung; der Herrlich
keit des Königs.
multi eam principes, multi pe-
tiere nobilium, ut contracto for
dere copulae maritalis puellae
huius connubio potirentur.
invento baiulo adhibitaque nu-
trice, extra imperii Limites tra-
ditur deportandus.
igitur puer ductus est in Un-
gariam ibique expositus secus
viam et facile a transeuntibus
est repertus.
— et novo in regio thalamo
puerperio simulato —
suscipitur ab universis in do
minum, coronatur in regem et
vivente adhuc patre paterni ti-
tuli suscipit dignitatem.
Kurzmann.
1 .. Ain edler man und chaiser
ist gewesen
von dem ich Wunders hab
gelesen,
das ich jetzund sagen wil
zu ainem gar vil churzen
spil.
der selbig kaiser het ain
weib ....
fehlt ganz
fehlt
67. der pot gie hin als er da
scholt
und tet recht wie sein frau
da wolt,
er zach hin in der Ungern
Land.
und man das chindel pei
im vand,
man trueg es für den kunig
hin.
Ausführlich die verstellte
Schwangerschaft der Königin.
Der König verbirgt die Klein
odien des Findlings in einer
Kiste.
fehlt
Sitzungsber. d. pMl.-liiat. CI. LXXXVIII. Bd. III. Hft.
56
868
Schönbach.
Der Kaiser bietet seine
Tochter dem König für Alba
nus an.
Albanus muss bei seinem
Leben Schweigen geloben.
277. sein Mainhait er do mit
ihm trueg.
Der König von Ungarn be
gehrt die Tochter des Kaisers
für Albauus.
cnmque Ule (Albanus) patien-
tiam sponderet et pacem —
insignia paupertatis secum por-
tans —
Vorwürfe Albans, da er
aus dem Schmerze der Mutter
beim Erkennen irrig schliesst,
seine Gattin habe ihn der vor- fehlt,
nehmen Geburt wegen, nicht
um seiner Vorzüge willen ge
wählt.
Es ist Kurzmann durchaus nicht zuzutrauen, dass er auch
nur kleine sachliche Aenderungen vorgenommen habe. Halte
ich dies zusammen mit der Wahrnehmung, dass Kurzmann
eher geneigt ist, Reden und Schilderungen auszuschmücken
und zu erweitern, als zu verkürzen, so muss ich vermuthen,
dass eine einfache Fassung Kurzmann Vorgelegen habe, welche
durch einen phrasenreichen Stilisten in die von Haupt publi-
cierte ist umgearbeitet worden.
Dem von Lachmann veröffentlichten niederrheinischen
Albanusfragmente (jetzt Kleine Schriften S. 523 ff.) fehlen die
Stellen, an denen der lateinische Text und Kurzmann aus
einander gehen. Es ist somit nicht aufzuklären, ob es sich an
die einfache oder an die complicierte Fassung hielt. —
,De quodam moriente' sind die 111 Verse überschrieben,
welche das dritte Gedicht Kurzmann’s in der Salzburger Hand
schrift ausmachen. (Gedruckt bei Ampferer, Ucber den Mönch
von Salzburg, Programm des Gymnasiums in Salzburg 1864,
S. 31 f.) Ein Sünder stirbt; er hört den Disput zwischen
Engel und Teufel um seine Seele. Angstvoll wendet er sich an
Maria um ihre Fürbitte, diese fleht Jesum an, Jesus stimmt
Gott Vater günstig. Der Sünder ist gerettet. Zwischen den
deutschen Versen stehen noch hie und da die Worte des
lateinischen Textes, welcher von Kurzmann bearbeitet wurde.
Ueber Sprache und Reime dieses Gedichtes habe ich gar
nichts anzumerken. — In den neuaufgefundenen Stücken
Mittheilungeu aus altdeutschen Handschriften.
869
zeigt sich Kurzmann als derselbe armselige Verseschmied, der
aus den grösseren Arbeiten bekannt ist. Er nennt sieb in den
Schlussworten beider.
Zn S. 16 ff.
Was mir an Wörtern in den beiden Gedichten (Albanus =
Alb.) interessant schien, habe ich hier zusammengestellt. Meist
sind es nur neue Belege zu den im Hauptverzeichniss gesam
melten, diese sind mit f bezeichnet, * ist neuen Worten vor
gesetzt. In dem Kreise seines Wortschatzes bewegt sich
Kurzmann wie in einer Tretmühle, Bereicherungen sind aus
den hinzugefundenen Gedichten also kaum zu erwarten.
ane geblicken swv. do si in wolt von ir hin schicken, das nie-
mant in mocht angeblichen. Alb. 259 f.
ane legen swv. Plan machen, überlegen, er ward mit seiner
fraun anlegen, das si des chindes solt schan
phiegen. Alb. 75 f.
ane muoten swv. mit dem Accusativ der Person, Genetiv
der Sache, der kunik hört die mer vil gern und
auch den chaiser ward gewern des er an in ge-
muetet het. Alb. 155 ff.
ane rieben
f ane weigen
f assach
besingen
swv. in Jemand dringen, deu frau ward sich
gar ser petrueben und auch den man gar vil an
ueben, das er ir solt die warhait sagen. Alb.
289 ff.
swv. deu frau wolt nu mit nichte sweign, si
ward in imer mer anweigen. Alb. 327 f. der
teufel, der nicht slajfen chan, der ward seu bede
weigen an. 667 f.
stn. siehe unter kostelin.
stv. Exequien, Todtenmesse halten, sein sun
der hies in schon pesingen und plüegen aller
gueten dingen deu seiner sei da frumen solten,
ivann er laq jetzund in der molten. Alb.
421 ff.
56*
870
Schönbach.
bettelin
ekint
f endung
f erklieben
f geber
* geblecken
f geerbe
gerinnen
gesleht
kleinot
kostelin
j kretzen
f len
stn. der jung ward in ain t pettel machn und
sprach zu in: ,ich vnl heint wachn 1 . Alb.
655 f.
stn. eheliches Kind, si hat mich zwar nicht mer
verguet, wenn si das hat in irem sin das ich
leicht nicht ain eechind pin. Alb. 350 ff.
stf. recht do das sibent jar aus kom und alle
puess ain endung nam. Alb. 619 f. und do das
alles endung nam. 715.
stv. activ. deu tochter ward im grosleich liebn
und im sein herz so gar derchliebn, das er sich
ward zu ir hin legen und auch der uncheusch
mit ir phiegen. Alb. 25 ff.
stin. das geh der hailant Jesus Christ der gueter
ding ain geber ist. Alb. 901 f.
swv. entblösst sein, er ward seu mit dem laub
pedekchen, das in ir .... nicht macht geplekchen.
Alb. 685 f. An Stelle der Punkte hat Dr. Werner
oz, was soll das heissen? dz?
swm. Singular, si lobten got mit grossen freuden
und nicht ain wenig tarsten geuden umb das das
reich ain gerben hiet der im in seinen noten riet.
Alb. 109 ff.
stv. und do der leichnam also swarn, recht an
ain mülrad er do cham, das er nicht verrer
macht gerinnen. Alb. 793 ff.
adj. er tet das pilleich was und recht und alles
das da was gesiecht. Alb. 433 f.
stets durch chlainhait gegeben.
stn. geringe Speise, nu do si zu dem wasser
cham, ir assech si da volles nam mit dem si icolt
ir chostel machen und nutzen auch zu andern
Sachen. Alb. 807 ff.
stm. der ward sein tachter do hin setzen, wen
sei pegrifen het der chretzen. Alb. 805 f.
adj. wer di materi ivil versten der mag wol
werden sanft und len und auch sein herz darzue
Mittheilungen aus altdentschen Handschriften.
871
gewenken und nach den sunden stet gedenken.
Alb. 879 ff.
t liht
lingewant
müezen
adv. etwa, wann wer in macht gerueren an, es
wer ain fraunpild oder man, und vordest leicht
siech was geioesen, der ward gesunt, als wir hie
lesen. Alb. 859 ff.
stn. leinenes Kleid, si wurden lauterleichen
puessen und giengen par an ieren fuessen, ain
leingewant si an in truegen und ieren ruck mit
gerten sluegn. Alb. 607 ff.
swv. zwingen, nöthigen. damit er sein sund hat
gepuest und seinen leih darzue gemuest, das er
muest leiden ungemach. Alb. 895 ff.
prisen swv. verschönen, verherrlichen, das er dich
neren soll und speisen und deinen leib mit chlai-
dern preisen. Alb. 395 f. oder brisen? aber die
Construction wäre falsch.
f rehtverteeliehe adv. der hie sein sund gepuesset hat rechtver-
tichleich an aller stat. Alb. 871 f.
schin
stich
f urbarigen
stm. Schein, das Erscheinen, er wolt dich auch
gewürfen liahn in ainen gar vil tiefen grabn,
das du solt da verdarbn sein und nie werst
körnen an den schein. Alb. 385 ff.
stm. Fall, Unglück, deu hachzeit gie also far
sich; doch war es zwar ein scharfer stich, wann,
als ich sol die warhait lesen, si sind von ainem
pluet gewesen. Alb. 161 ff.
adv. plötzlich, deu weil er also slajfund ivas,
recht ubering geschach do das das im das rnentel
viel herab. Alb. 307 ff.
varn
vederkil
stv. ausgehen, do nun das chindel was geparn
und von der mueter leib gef am. Alb. 31 f. wenn
du pist nicht von mir gefarn noch halt von
meiner fraun geparn, du pist auch nicht von
meinem pluet. 243 ff.
stm. deu red in peden wol geviel und namen
ainen vederchiel, sein leben si im schreiben an.
Alb. 771 ff.
872
Schönbach.
versuener
vloder
f verhandeln swv. schlecht behandeln, und auch gedench zu
allen stunden das du der trenn pist mir ge
funden , wenn ich dich liebleich hah gewandelt
und auch an nickte nicht verhandelt. Alb.
199 ff.
stm. reconciliator. o sunder, du solt das an-
sechen ivas got der vater hat gegechen zu seinem
sun, dem Jesu Christ, der dir zwar ein versuener
ist. De quodam m Oriente 99 ff.
stm. Mühlgerinne, si wuerfen in in ainen fiuder
und giengen snell da von im fuder. Alb. 785 f.
funtan — funten ? Findling, doch niemand ivest die rechten
mer von ivan der sun her körnen tver, wann er
ain rechter funtan ivas. Alb. 131 ff. In Harb
in ann’s Gregor 123 ff. liest die Strassburger
Handschrift: ,mir hat min amme des verjehen
.... daz ich ein fanden hin. funden ohne ein
hat die Wiener (und jetzt auch die Berner)
Handschrift, im Text steht mit der Vatica-
nischen funtkint.
vurdervarn stv. das (chunigreich) sclioltu ivol und schon pe-
warn, das dir nicht smech mag vurderfarn. Alb.
f wandeln
f wewen ?
wint
189 f.
siehe unter verhandeln.
sein chlainhait er do mit im trueg und ward im
wagen gar genueg. Alb. 237 f. vadit Ule secum
portans suae paupertatis insignia et de cubili
regis tristis egressus thalamum introivit uocoris.
Haupt 247, 22 f.
stm. der jung trat in die pues dar nach, er tet,
im selber wint und wee und puessen ward sich
mer dann ee. Alb. 710 ff.
Zu S. 43 ff.
Die Handschrift der Berliner königlichen Bibliothek Ms.
Germ. 4". 261, Papier, 15. Jahrhundert, 263 Blätter, enthält
f. 256—263 eine deutsche Fassung von Amicus und Amelius.
Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
873
Das Stück, welches ich in den letzten Osterferien copiert habe,
ist in niederrheinischem Dialekte geschrieben. Ich ordne es in
der von Heinzei, Geschichte der niederfränkischen Geschäfts
sprache, entworfenen Eintheilung der Gruppe IV bei, a. a. 0.
S. 270 ff, Litteratur S. 286 f. Es schliesst sich genau an Vin-
centius Bellovacensis, weshalb ich mich damit begnüge, einen
Abschnitt als Probe abzudrucken.
(257 b ) We dat sy sycli linder eyn anderen vunden.
Do nu II jair umbkomen was, so ylde Andern myt synen
knechten zo Pariss, up dat he allda soichte Amelium. ind Amelius
hatte eytzunt Amicum II jair lanck gesoicht ind als Amicus
neichede was Paryss, begaynde eme eyn pilgrum ind he vraichde
yn off he Amicum den rytter van Brittanien geseyn hette. der
pilgrum antworde das he yn ney geseyn en hette. do offtrechde
Amelius synen rock ind gaff' yn deine pilgrum ind batte yn dat
lie .got vur in bede, dat he syen arbeyt eyn ende sette den he nu
II jair lanch yeleden hatte, der pilgrum geynch vort ind umb
tryt vesperzyt vant he Amicum. ind Amicus fraichde yn off he
eyt gehoirt hette van Amelio deine greven van Alberne, der pil
grum anworde ind saicht: ,wat bespottes du mi armen pilgrum,
en bistu neyt Amelius der mycli liude gefraicht hais off ich ge
seyn hette Amicum den ritter van Brittanien, ind hais mir desen
rock gegeven. nu bistu euer körnen ind ich en weyss neit war umb
du verwandelt hais dyn cleyder, dyn gesellen, dyn perde ind
waepen‘. do sprach Amicus: ,ich en byn (258“J neit Amelius
sunder Amicus der in sunder uphoiren soichet 1 . ind he gaff dem
pilgrum etzliche pennynch ind batte yn dat he in de kirch geynch
ind got ume in bede. do sprach der pilgrum: ,yanck snellichen zo
Pariss ind, als ich hoffen, salstu alle da vynden den du soichs 1 .
van stunt au geynch Amicus gain Paryss ind vant Amelium
myt den synen in eynre groynre iveyden sytzen ind essen, ivilche
als sy sagen de van Brittanien, stuntten sy alzo hantz up ind
annamen ii k waepen ind lieffen in untgain. euer Amicus sterchde
de syn zo dem stryde, ivenende sy zo syn rytter van Paryss de
sy angayn ivoulden. ind sy yntgain leiffen sych myt yntloisten
zoumen, sy opricliten de sper, sy usszogen de swerder also, das
ime clieyn meynt zo yntgayn. als in unstaynde ivas dat perichel
des doitz, got der alle dynck ivysslichen schickt, dede sy up beiden
874
Schönbach. Mittheilungen aus altdeutschen Handschriften.
ziden still stayn. do sprach Amicus: t ivanen syt ir, alre starckste
ritter, de den ellendigen Amicum myt den synen wilt verslain 1 .
zo deser stymen wart Amelius sych verwunderende ind vortende
ind bechante Amicum.; ind alzo hantz siegen sy van eren perden
ind umb veyngen sycli ind kussden sych ind saichten goede un-
gemessenen danck um yrre vyndunge. ind sy geloffden gelouuen
under sych ind quamen samen zo dem hoeve des konyncks Karoli.
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