Zur Charakteristik des heil. Jiistinus etc.
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erklärt ist: die Idee vom göttlichen Reiche. Dasselbe enthielt das
was die apostolische Verkündigung in die Gemeinden gelegt hatte
und die rechtgläubige Kirche festhielt: den Glauben an Gott den
Weltschöpfer, an Jesum Christum den Gottessohn, der zu unserem
Heile Mensch geworden und gestorben, an den heiligen Geist, der
durch die Propheten und Apostel geredet und die Gläubigen zur
Heiligung führe. Es war das Ursymbol der Kirche. Wir finden es
bei Tertullianus und Irenäus unter dem Namen der Glaubensregel.
Das allgemein Geschichtliche von Christus flocht sich in selbige
hinein, einzelne Begriffe reihten sich an, wie sie das kirchliche
Interesse erheischte, doch nicht überall dieselben und in gleicher
Weise; dies geht daraus hervor, dass jene beiden Väter in ihrer
Anführung der Glaubensregel unter einander abweichen *). Im An
fänge flüssiger gehalten, erhielt sie im Laufe der Zeit aus den gegen
die Häresien gerichteten Lehrbestimmungen der Kirche immer mehr
Zusätze, und gab so die Grundlage dessen was später unter dem
Namen des apostolischen Symbols durch Rufin’s Redaction festgestellt
wurde. Die theologische Forschung hat es bisher ganz übersehen,
dass schon bei Justinus sich die Spuren finden des ausdrücklich bei
der Taufe vor der Gemeinde abgelegten Bekenntnisses, der Glaubens
regel. Er führt mitunter, jedesmal dem besonderen Zwecke der Rede
angepasst, die Summe des christlichen Glaubens oder einzelne Sätze
so an, dass man die stillschweigende Beziehung auf etwas kirchlich
Gegebenes merkt; man sieht, dass er einer gewissen Norm folgt.
Überhaupt spricht er meist communicativ aus dem Bewusstsein der
Übereinstimmung mit Anderen, die ihm gleich denken und glau
ben ; er — der echt apostolische Christ — redet gern als Repräsen
tant einer Gemeinschaft, und zwar der Gemeinschaft der ii/xd^rcd
Vf/J TvjCTOÖ XpiffTOö x«! xccSapä? dtdamcäixs 2 ), im Ge-
Massen übersehen haben, eine Hinweisung aul' die Taufformel; erst durch
diese Beziehung wird die Stelle klar. Es heisst: die welche von der christ
lichen Sache abfallen stossen von sich 1) Gott in seinem Sohne, 2) den
Sohn der durch seinen Tod den Bund besiegelte, 3) den Geist der Gnade
verleiht; kurz sie handeln gegen die in der Taufe übernommene Verpflichtung.
’) ‘reniius adv. haer. I. c. 10. §. 1 u. 111. c. 4. §. 2. Tertullianus de virgg.
vel. c. 1, adv. Prax. c. 2, de praescriptt. haer. c. 13.
a ) Dial. c. Tr. c. 35.
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