Zur Charakteristik des heil. Jiistinus etc. 179 erklärt ist: die Idee vom göttlichen Reiche. Dasselbe enthielt das was die apostolische Verkündigung in die Gemeinden gelegt hatte und die rechtgläubige Kirche festhielt: den Glauben an Gott den Weltschöpfer, an Jesum Christum den Gottessohn, der zu unserem Heile Mensch geworden und gestorben, an den heiligen Geist, der durch die Propheten und Apostel geredet und die Gläubigen zur Heiligung führe. Es war das Ursymbol der Kirche. Wir finden es bei Tertullianus und Irenäus unter dem Namen der Glaubensregel. Das allgemein Geschichtliche von Christus flocht sich in selbige hinein, einzelne Begriffe reihten sich an, wie sie das kirchliche Interesse erheischte, doch nicht überall dieselben und in gleicher Weise; dies geht daraus hervor, dass jene beiden Väter in ihrer Anführung der Glaubensregel unter einander abweichen *). Im An fänge flüssiger gehalten, erhielt sie im Laufe der Zeit aus den gegen die Häresien gerichteten Lehrbestimmungen der Kirche immer mehr Zusätze, und gab so die Grundlage dessen was später unter dem Namen des apostolischen Symbols durch Rufin’s Redaction festgestellt wurde. Die theologische Forschung hat es bisher ganz übersehen, dass schon bei Justinus sich die Spuren finden des ausdrücklich bei der Taufe vor der Gemeinde abgelegten Bekenntnisses, der Glaubens regel. Er führt mitunter, jedesmal dem besonderen Zwecke der Rede angepasst, die Summe des christlichen Glaubens oder einzelne Sätze so an, dass man die stillschweigende Beziehung auf etwas kirchlich Gegebenes merkt; man sieht, dass er einer gewissen Norm folgt. Überhaupt spricht er meist communicativ aus dem Bewusstsein der Übereinstimmung mit Anderen, die ihm gleich denken und glau ben ; er — der echt apostolische Christ — redet gern als Repräsen tant einer Gemeinschaft, und zwar der Gemeinschaft der ii/xd^rcd Vf/J TvjCTOÖ XpiffTOö x«! xccSapä? dtdamcäixs 2 ), im Ge- Massen übersehen haben, eine Hinweisung aul' die Taufformel; erst durch diese Beziehung wird die Stelle klar. Es heisst: die welche von der christ lichen Sache abfallen stossen von sich 1) Gott in seinem Sohne, 2) den Sohn der durch seinen Tod den Bund besiegelte, 3) den Geist der Gnade verleiht; kurz sie handeln gegen die in der Taufe übernommene Verpflichtung. ’) ‘reniius adv. haer. I. c. 10. §. 1 u. 111. c. 4. §. 2. Tertullianus de virgg. vel. c. 1, adv. Prax. c. 2, de praescriptt. haer. c. 13. a ) Dial. c. Tr. c. 35. Sitzb. d. phil.-hist. 01. VIII. Bd. II. Hft. 12