Würdigung- des L. Cornelius Sulla als Gesetzgeber und Staatsmann. 759
unter Waffen gerufen hatte. Aber wer kann läugnen, dass Sulla auch
bei dieser ihm durch die Verhältnisse aufgenöthigten Maßregel hätte
stehen bleiben können, während jetzt erst seine eigentliche staats-
männische Befähigung herantrat, als er das gethan hatte, was er auch
als Militär noth wendig fand, dieBeschiitzungund Bewachung Italiens als
des Hauptlandes des Beiches durch die siegreichen Truppen. Es war
eine grosse Thatsache diese politische Gleichstellung Italiens, im Ge
gensätze zu Gallia cisalpina und Sicilia, das Resultat zahlloser Kämpfe,
die endlich die Einheit des römischen Bürgerrechtes zur Einheit der
Sprache, der Waffen, der Sitten und Gesetze gefügt hatten. Das
Nächste war nun die definitive Regelung des alten Streites über die
Gränzen der einzelnen republikanischen Gewalten. Waren alle inneren
Unruhen von den Tribunen ausgegangen, die es sich zur Aufgabe
gemacht hatten, seit Scipio Africanus alle grossen Männer Rom’s zu
verfolgen, das Ansehen des Senates zu erniedrigen, die Herrschaft
eines Volkes, fast ohne Privatbesitz aber mit colossal gesteigerten
Ansprüchen zu erweitern, den Ritterstand in Conflict mit dem Senate
zu bringen, so sollte auch in dieser Beziehung ein für alle Mal aufge
räumt werden. Von den privilegirten Blutsaugern des römischen Rei
ches, jenen Rittern, welche mit ihrer scheusslichen Habsucht, ihren
Wuchergeschäften und Erpressungen die Provincialen zur Verzweif
lung brachten, den Abfall Asiens zu Mithridat auf ihrem Gewissen
batten, waren 1600 durch die Proscription gefallen. Schwerlich
wurde diesen von Andern als ihren nächsten Angehörigen sehr nach
geweint. Wenn Sulla diese Schwämme, welche sich am Marke und
Blute des römischen Staates vollgesogen hatten, wieder auspresste,
so stand ihm zur Seite, dass diese Personen wegen des von ihnen be-
thätigten Mitleidens nicht bekannt waren. Doch reconstruirte Sulla den
Senat durch Beiziehung des Ritterstandes bis auf 600 Mitglieder >),
übergab aber jenem die Gerichte. Es war die Sühne für die Ver-
urtheilung des Publius Rutilius, welchen „nicht bloss seines Jahr
hunderts, sondern jedes Zeitalters besten Mann“ die Ritter zur
grössten Betrübniss des ganzen Staates wegen seiner Amtsführung
in Asien einst verurtheilt hatten; der politische wie der moralische
Schwerpunkt sollte wieder in den Senat verlegt werden wie es ehe
mals war.
*) Senatum ex equestri ordine supplevit. Liv.