Würdigung- des L. Cornelius Sulla als Gesetzgeber und Staatsmann. 761
nicht mehr in Rom allein wohnten, ja in diesem, was die Masse betraf,
eher der schlechteste als der beste Theil der römischen Bürgerschaft
weilte und die bewegende Kraft des Staates in den Händen eines
Magistrates lag, der, zur Schutzwehr der Plebejer gegen Patricier
gegründet, seine ursprüngliche Aufgabe total verändert, den wahren
Grund seines Bestandes verloren hatte. Das Ziel der gewaltigsten
Kämpfe war erreicht. Die Überwindung Italiens durch Rom, die
schwerste, langwierigste und nachhaltigste Arbeit der Römer hatte,
wer kann es läugnen? zu einer Überwindung Rom’s selbst geführt.
Das lange verweigerte Bürgerrecht, der Stolz der Römer, war den
Italienern zuerkannt worden, Sulla, der Besieger Mithradat’s, hatte
sich auch vor dieser Thatsache beugen müssen; der Bundesgenossenkrieg
war umsonst geführt worden, die Wölfin, deren Raubnest
Mithradat und Pontius Telesinus zu zerstören gedacht, hatte sich erhalten,
aber Rom's Ausschliesslichkeit war gebrochen und in wenigen
Jahren eine der grössten Veränderungen der römischen Geschichte
erfolgt, welcher nur noch die der Ausdehnung des römischen Bürgerrechtes
über die ganze Welt gleich kommen konnte.
In diesem Augenblicke musste eine organisatorische Natur auftreten,
um das richtige Verhältniss des Alten zum Neuen zu bestimmen.
Da aber war es ganz begreiflich, dass alle Magistrate ohne
Ausnahme eine Veränderung erlitten. Nicht bloss das Volkstribunat
ward anders, sondern die Veränderung erstreckte sich auf alle Gewalten,
die in der Stadt Rom massgebend gewesen waren, Consulat,
Censur, Prätur, ebenso wie Tribunat. Dass letzteres die Veränderung
am Härtesten fühlen musste, lag nicht etwa bloss in aristokratischen
Tendenzen Sulla’s und dem gefährlichen Treiben früherer Tribunen, in
der Gefahr, dass diese ganz Italien aufwiegeln konnten, es lag in der
Natur der Sache. Falsch aber ist es geradezu, oligarchische Bestrebungen
damit zu verknüpfen, wo doch die offene Absicht war, die Anzahl
der Magistrate zu vermehren und nicht zu mindern. Sollte der Senat
wirklich die Regierungsbehörde des Staates sein, so musste er von
dem Tribunate unabhängig gemacht, diesem überhaupt die bisher
ausgeübte Dictatur gelegt werden. Ohne eine Beschränkung der
Befugnisse der Volkstribunen konnte die Republik in die Länge nicht
bestehen. Was am Tribunate heilsam war, die controlirende Befugniss,
blieb, aber auch der Senat erlangte eine Controle über das Tribunat,