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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 64. Band, (Jahrgang 1870)

Würdigung-  des  L.  Cornelius  Sulla  als  Gesetzgeber  und  Staatsmann.  761

nicht  mehr  in  Rom  allein  wohnten,  ja  in  diesem,  was  die  Masse  betraf,
eher  der  schlechteste  als  der  beste  Theil  der  römischen  Bürgerschaft
weilte  und  die  bewegende  Kraft  des  Staates  in  den  Händen  eines
Magistrates  lag,  der,  zur  Schutzwehr  der  Plebejer  gegen  Patricier
gegründet,  seine  ursprüngliche  Aufgabe  total  verändert,  den  wahren
Grund  seines  Bestandes  verloren  hatte.  Das  Ziel  der  gewaltigsten
Kämpfe  war  erreicht.  Die  Überwindung  Italiens  durch  Rom,  die
schwerste,  langwierigste  und  nachhaltigste  Arbeit  der  Römer  hatte,
wer  kann  es  läugnen?  zu  einer  Überwindung  Rom’s  selbst  geführt.
Das  lange  verweigerte  Bürgerrecht,  der  Stolz  der  Römer,  war  den
Italienern  zuerkannt  worden,  Sulla,  der  Besieger  Mithradat’s,  hatte
sich  auch  vor  dieser  Thatsache  beugen  müssen;  der  Bundesgenossenkrieg ­
  war  umsonst  geführt  worden,  die  Wölfin,  deren  Raubnest
Mithradat  und  Pontius  Telesinus  zu  zerstören  gedacht,  hatte  sich  erhalten, ­
  aber  Rom's  Ausschliesslichkeit  war  gebrochen  und  in  wenigen
Jahren  eine  der  grössten  Veränderungen  der  römischen  Geschichte
erfolgt,  welcher  nur  noch  die  der  Ausdehnung  des  römischen  Bürgerrechtes ­
  über  die  ganze  Welt  gleich  kommen  konnte.
In  diesem  Augenblicke  musste  eine  organisatorische  Natur  auftreten,
  um  das  richtige  Verhältniss  des  Alten  zum  Neuen  zu  bestimmen. ­

Da  aber  war  es  ganz  begreiflich,  dass  alle  Magistrate  ohne
Ausnahme  eine  Veränderung  erlitten.  Nicht  bloss  das  Volkstribunat
ward  anders,  sondern  die  Veränderung  erstreckte  sich  auf  alle  Gewalten, ­
  die  in  der  Stadt  Rom  massgebend  gewesen  waren,  Consulat,
Censur,  Prätur,  ebenso  wie  Tribunat.  Dass  letzteres  die  Veränderung
am  Härtesten  fühlen  musste,  lag  nicht  etwa  bloss  in  aristokratischen
Tendenzen  Sulla’s  und  dem  gefährlichen  Treiben  früherer  Tribunen,  in
der  Gefahr,  dass  diese  ganz  Italien  aufwiegeln  konnten,  es  lag  in  der
Natur  der  Sache.  Falsch  aber  ist  es  geradezu,  oligarchische  Bestrebungen ­
  damit  zu  verknüpfen,  wo  doch  die  offene  Absicht  war,  die  Anzahl
der  Magistrate  zu  vermehren  und  nicht  zu  mindern.  Sollte  der  Senat
wirklich  die  Regierungsbehörde  des  Staates  sein,  so  musste  er  von
dem  Tribunate  unabhängig  gemacht,  diesem  überhaupt  die  bisher
ausgeübte  Dictatur  gelegt  werden.  Ohne  eine  Beschränkung  der
Befugnisse  der  Volkstribunen  konnte  die  Republik  in  die  Länge  nicht
bestehen.  Was  am  Tribunate  heilsam  war,  die  controlirende  Befugniss,
blieb,  aber  auch  der  Senat  erlangte  eine  Controle  über  das  Tribunat,
            
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