Würdigung- des L. Cornelius Sulla als Gesetzgeber und Staatsmann. 759 unter Waffen gerufen hatte. Aber wer kann läugnen, dass Sulla auch bei dieser ihm durch die Verhältnisse aufgenöthigten Maßregel hätte stehen bleiben können, während jetzt erst seine eigentliche staats- männische Befähigung herantrat, als er das gethan hatte, was er auch als Militär noth wendig fand, dieBeschiitzungund Bewachung Italiens als des Hauptlandes des Beiches durch die siegreichen Truppen. Es war eine grosse Thatsache diese politische Gleichstellung Italiens, im Ge gensätze zu Gallia cisalpina und Sicilia, das Resultat zahlloser Kämpfe, die endlich die Einheit des römischen Bürgerrechtes zur Einheit der Sprache, der Waffen, der Sitten und Gesetze gefügt hatten. Das Nächste war nun die definitive Regelung des alten Streites über die Gränzen der einzelnen republikanischen Gewalten. Waren alle inneren Unruhen von den Tribunen ausgegangen, die es sich zur Aufgabe gemacht hatten, seit Scipio Africanus alle grossen Männer Rom’s zu verfolgen, das Ansehen des Senates zu erniedrigen, die Herrschaft eines Volkes, fast ohne Privatbesitz aber mit colossal gesteigerten Ansprüchen zu erweitern, den Ritterstand in Conflict mit dem Senate zu bringen, so sollte auch in dieser Beziehung ein für alle Mal aufge räumt werden. Von den privilegirten Blutsaugern des römischen Rei ches, jenen Rittern, welche mit ihrer scheusslichen Habsucht, ihren Wuchergeschäften und Erpressungen die Provincialen zur Verzweif lung brachten, den Abfall Asiens zu Mithridat auf ihrem Gewissen batten, waren 1600 durch die Proscription gefallen. Schwerlich wurde diesen von Andern als ihren nächsten Angehörigen sehr nach geweint. Wenn Sulla diese Schwämme, welche sich am Marke und Blute des römischen Staates vollgesogen hatten, wieder auspresste, so stand ihm zur Seite, dass diese Personen wegen des von ihnen be- thätigten Mitleidens nicht bekannt waren. Doch reconstruirte Sulla den Senat durch Beiziehung des Ritterstandes bis auf 600 Mitglieder >), übergab aber jenem die Gerichte. Es war die Sühne für die Ver- urtheilung des Publius Rutilius, welchen „nicht bloss seines Jahr hunderts, sondern jedes Zeitalters besten Mann“ die Ritter zur grössten Betrübniss des ganzen Staates wegen seiner Amtsführung in Asien einst verurtheilt hatten; der politische wie der moralische Schwerpunkt sollte wieder in den Senat verlegt werden wie es ehe mals war. *) Senatum ex equestri ordine supplevit. Liv.