332
v. Karajan.
vorerst einen Ausschuss, bestehend aus den wirklichen Mitgliedern
Climel, Endlicher, Münch und Wolf, welchem sie am 2T. des
selben Monates den bestimmten Auftrag ertheilte, vor Allem einen
Bericht auszuarbeiten über die zweckmässigste Art und Weise der
Veröffentlichung einer reicheren und verlässlicheren Sammlung öster
reichischer Geschichtsquellen.
Der Ausschuss erstattete dem zu Folge am 22. December 1847
einen ausführlichen Bericht in der Gestalt eines „Programmes der
historischen Commission,” welches noch am nämlichen Tage die
Genehmigung derGesannnt-Akademie erhielt. Diese erklärte zugleich,
da die beabsichtigten Arbeiten nur langsam reifen, dabei eine
gleichmässige und ununterbrochene Leitung derselben, so wie ein
beständiger Verkehr mit den Mitarbeitern in den einzelnen Kron-
ländern wünschenswerth scheine, in dieser Sitzung noch die Com
mission für permanent.
Ich unterlasse hier, der Kürze wegen, die Aufzählung aller
Puncte jenes Programmes, welches, wie das so leicht geschieht, in
frischer Lust und vertrauensvoller Zuversicht manche Verheissung
in sich aufgenommen hatte, die später, theils durch die Ungunst der
Zeit, theils durch nicht vorher zu sehende Verhältnisse nicht zur Aus
führung gelangte. Die wichtigsten zwei Punkte aber aus demselben,
jene, welche noch jetzt der Commission als Richtschnur ihrer
Thätigkeit dienen, will ich in Kürze hier aufführen. Das Programm
selbst findet sich seinem ganzen Inhalte nach abgedruckt in unserem
Almanache, Jahrg. 1851, S. 91—97. Schon früher in den Sitzungs
berichten, Jahrg. 1848, Hft. I, S. 72—77.
Der Ausschuss beantragte vor Allem: Erstens: die Herausgabe
österreichischer Geschichtsquellen in zwei Hauptabtheilungen, näm
lich Scriptores und Diplomataria, und zwar in Rücksicht auf die
verschiedenen Bestandtlieile des grossen Kaiserreichs in fünf geson
derten Gruppen, unter folgenden Titeln: a) Fontes rerurn Austria
carum für die Quellen der altösterreichischen Kronländer; b) Fontes
rerum Bohemicarwn für Böhmen, Mähren, Schlesien u. s. w.; c) Hun-
garicarum für Ungern, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien u. s. w.;
endlich d) Polonicarum und ej Italicarum; Zweitens: dieser
Quellensammlung zur Seite eine periodische Schrift erscheinen zu
lassen, in welcher Untersuchungen, Nachweisungen und Zusam
menstellungen über einzelne Quellen obiger Gruppen niedergelegt,