Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demostlienische Studien. II. 
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und endgültig abgestimmt werde; dazu bedurfte es der Vor 
frage, deren Formular uns also in dem ersten Decret er 
halten ist, wornach jedem Athener, auch wenn er nicht JBuleut 
war, der Weg zur Antragstellung eröffnet wurde. So finden 
wir nun auch nicht den Rathsmann Antidotos als Antragsteller 
des Volksbeschlusses, sondern Lykurgos, der nach dem Bios 
xai icep't tspwv icoXXdx.i? euts, dessen informatorische Thätigkeit 
auf dem Gebiete der lepa Stor/.r,ci? U. Köhler im Hermes I 320 
schildert. Und endlich ist es klar, weshalb die Stele das 
Raths- und Volksdecret enthalten musste; denn beide zusammen 
bezeugen erst völlig die auf verfassungsmässigem Wege er 
wirkte Genehmigung des Gesuches. Beide aber waren den 
Petenten zugestellt worden, das erste als Legitimation für das 
Erscheinen in der Ekklesie, das andere als definitive Erledigung 
des Gesuches. 
Nachdem durch dieses inschriftliche Zeugniss nicht bloss 
der Begriff der Procheirotonie, sondern auch das dieselbe einlei 
tende Probuleuma wünsehenswerthe Bestätigung und Aufklärung 
gefunden und das Zeugniss des Aesehines an Zuverlässigkeit 
nicht wenig gewonnen hat, wäre es von nicht geringer Bedeutung 
in den staatsrechtlichen terminus lepa -/.cd oa:a den richtigen 
Einblick zu gewinnen und den Kreis der darunter begriffenen 
Verhandlungsgegenstände genauer zu bestimmen. Leider ist 
nun die wichtige Stelle nicht einmal ganz heil überliefert, 
indem alle Handschriften itepi lepwv xwv xaxpiwv xai zyjpu^t xai 
xpeußeiai? xai oui'uv lesen. Doch schon Pollux VIII 95, welcher 
als Tagesordnung der vierten regelmässigen Ekklesie die lepa 
xai oaia bezeichnet (yj oe xexctpxv) xepi lepöv xai ociwv), bestimmte 
Benseler irspi lepüv xwv xaxpt'wv xai öalwv zu schreiben. Man 
wird einen Schritt weiter gehen und xiöv xaxpüov, welches 
vermuthlich die Worte xai beim von ihrem Platze verdrängte, 
ganz streichen dürfen, denn bei Pollux findet sich der be 
schränkende Zusatz nicht, dass nur die ispa xa xäxpia, also die 
xdxpiot Quci'ai, welche den durch Psephismen des Volkes und 
die jüngere Sacralgesetzgebung eingeführten neuen Festen (exi- 
ösxoi; sopxai?) sehr nachstanden (Böckh Staatsh. I 2 296), vor 
dem Volke zur Verhandlung kamen. Wichtiger aber ist, 
dass in Ispa xai ocia uns eine feste Formel vorliegt, die den 
Zutritt eines Epithetons zu keinem der beiden Begriffe
	        
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