Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Demostheniscbc Studien. II. 
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war (daoicavra tgv o^[j.ov . . . aXXou ’AOvjvatiov tou ßouXop.svou), An 
träge zu stellen, indem er zugleich beantragt, die Verhand 
lung darüber auf die Tagesordnung der nächsten Ekklesie zu 
setzen. Beides ist singulär und verlangt Aufklärung. Köhler 
(im Hermes V 352), legte sich den Sachverhalt so zurecht 
dass der Rath, an welchen sich die im Piraeus residirenden 
kyprischen Kaufleute aus Kition mit dem Gesuche gewandt 
hatten, ein Grundstück erwerben zu dürfen, was ihnen als 
Fremden nicht gestattet war, um darauf ein Heiligthum ihrer 
Landesgöttin Aphrodite zu bauen, ,an dem Zwecke dieser 
Bewerbung und dem fremdländischen Charakter des 
Cultus Anstoss genommen und daher anstatt einen directen 
Antrag beim Volke einzubringen, wie es die Regel war, sich 
begnügt, die Proedren zu ermächtigen, die Sache in der nächsten 
Volksversammlung zur Verhandlung zu bringen und zu diesem 
Zwecke die Petenten in derselben einzuführen. Hier in der 
Volksversammlung war der Präcedenzfall der Aegyptier geltend 
gemacht 1 und auf Grund dessen auch das Gesuch der Kitier 
bewilligt worden. Aus diesem Sachverhältniss erklärt es sich, 
dass der Rathsbeschluss besonders auf der Stele eingetragen 
ist'. Ich glaubte in der Abhandlung ,Demosthenische Anträge' 
S. 521 g annehmen zu dürfen, dass ein in der Bule gestellter 
Antrag dem Gesuch der Kitier zu willfahren nicht die Majorität 
erlangt habe, und erblickte in dem Rathsbeschluss ein ablehnendes 
Votum, indem die Bittsteller mit ihrem Gesuche vor die 
letzte Instanz der Ekklesie gewiesen wurden; einigermassen 
bestärkte mich in dieser Meinung; dass das Raths- und Volks- 
decret die Namen verschiedener Antragsteller trägt, wodurch 
sich mir ein Widerspruch zwischen beiden, ein Kampf streitender 
Meinungen zu verrathen schien, welchen das Rathsdecret zu 
verdecken ja seine Gründe haben konnte. Jedenfalls wäre es aber 
von den Kitiern, die wie Köhler aus dem Fehlen des Schreibers 
1 Nothwendig ist diese Deutung nicht. Vielmehr scheint dieses Präcedenfc- 
falles mit den Aegyptern deshalb gedacht zu werden, weil damals die 
Bedingungen für derartige Privilegien festgestellt worden waren und alle 
weiteren Fälle nach diesem Formular erledigt wurden, ganz so wie 
CIA. II nr. 11 in dem Rechtsvertrag mit Phaselis auf die Bestimmungen 
des mit Chios geschlossenen Vertrages verwiesen wird und auf anderes 
anderswo. 
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