Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

Deraosthenische Studien. II. 
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also irspl Upwv vm\ c(j!ojv in unbeschränktem Umfange, wie 
es scheint, die Procheirotonie verfassungsmässig' fixirt war, 
welche es jedem Athener, der durch deu Ephebeneid zum Mit 
besitzer und Mitbeschützer der religiösen Güter und Institu 
tionen geworden war, 1 ermöglichte, das Beste zu ratlien und 
zu beantragen, gemachte Wahrnehmungen zur Kenntniss zu 
bringen, fördernde Massregeln anzuregen, war ein wichtigster 
Theil des Staatshaushalts, obwohl von verantwortlichen Magi 
straten verwaltet, unter die continuirliche Controle des Demos 
gestellt und demselben auf diesem Gebiete die Initiative gewahrt, 
ohne dass er darum der Vortheile, welche die ruhig erwägende 
und sorgsam vorbereitende Thätigkeit seiner Bille in sich schloss, 
entrathen wollte. Denn die für die Verhandlungsgegenstände 
gesetzlich nonnirte Procheirotonie war eine Art erster Lesung. 
Brachten die laufenden Geschäfte einen solchen Gegenstand 
mit sich, wie z. B. die Petition der Kitier, oder plante ein 
Mitglied des Käthes eine Massregel der Art, so machte der 
Math dem Volke eine vorläufige Mittheilung oder wenn nichts 
vorlag, gab die Aufforderung icspi teptSv xat ouiwv das Wort zu 
ergreifen, wenn man der Stelle des Aeschines (v.q avopeikiv 
ßouAsTat) diese weitere Bedeutung zuerkennen darf, Jedermann 
eine Gelegenheit mit seiner Meinung hervorzutreten. In jedem 
Falle war der Weg für Anträge offen, die aber, wie uns das 
obige Beispiel zeigt, nicht sofort angenommen, sondern nach 
dieser ersten Lesung der Entscheidung einer nächsten Ekklesie 
zugewiesen wurden. 
Wenn nun das Zeugniss des Aeschines sich in dem einen 
Punkte, dass der vop.oc xpo^etpotovsiv v.skc’jet tobq itpoeSpou; xsp: 
lepwv y.a). öafuv, sich so völlig bewährt, so wird seine Glaub 
würdigkeit für den anderen Punkt v.a\ y.vipu^iv xai upeaßeiaic nur 
um so fester stehen, zumal derselbe sofort durch einen neuen 
Zeugen bekräftigt wird, dessen Worte nun erst in ihrer ganzen 
Bedeutung verstanden werden und nichts anderes besagen können, 
als dass auch für die Einführung auswärtiger Gesandten und 
1 ’Ajruviu o'e xat üjt'ep üpcov xat öauov heisst es im Eid der Epliebeu Poll. 
VIII 105, vgl. Lykurgos RgL. § 78 und die xoivcovia lepäW xai öaltov wird 
als das Werthvollste am attischen Bürgerrecht hervorgehoben. Vgl. Dem. 
RgMakart. § 51 S. 1067, 14, RwNeaera § 104 S. 1381, 25, RgAristokr. 
§ 65 S. 641, 13, Antiphon de caede Herodis § 62.
	        
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