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Ordens stehenden. Valla eröffnet die Unterredung mit einer scharfen
und genauen Formulirung der aufgestellten Thesis, indem er beiläufig
sich gegen den Missbrauch erklärt, womit die Ordensbrüder die im
antiken wie im christlichen Sinne so viel umfassenderen Ausdrücke
religio und religiosi für sich allein und ausschliesslich in Anspruch
nähmen, während er selbst geneigter ist, die dem antiken Philosophen
brauch entlehnte Bezeichnung secta einzuführen. In die Sache selbst
eintretend, hebt er hervor, dass die von dem Ordensbruder seiner
Thesis zu Liebe gemachte Voraussetzung eines gleichen tugend
haften Lebenswandels für den im Orden und den ausserhalb stehenden
unhaltbar sei, da die Tugend des einen nicht auch die Tugend des
andern sei, und beide so wenig in Vergleich gestellt werden könnten,
als die Tüchtigkeit des Malers und die Tüchtigkeit des Bau
meisters.
Doch mit dieser vorläufigen Andeutung eines für die Entscheidung
der Controverse nicht unwichtigen Gesichtspunktes sich begnügend,
wünscht Valla vor allem die Ursachen zu vernehmen, welche den
behaupteten Anspruch auf ein höheres Verdienst bedingen sollen.
Drei Ursachen werden von dem Ordensbruder aufgestellt:
1) hätten sie durch das Gelübde sich zu Gehorsam, Armuth, Keuschheit
verpflichtet; 2) durch ein votum, das keiner Aufhebung fähig sei,
sich gebunden; 3) wie ein von ihnen begangenes Vergehen die
grössere Strafe zu gewärtigen habe, so müsse auch ihr der regulct
entsprechendes Leben den grossem Lohn beanspruchen.
Valla unterlässt nicht, im Vorbeigehen und wie zu vorläufiger
Orientirung auf das Unlogische in dieser Aufreihung aufmerksam zu
machen, da das zweite mit dem ersten zusammen nur eins ausmache,
das dritte aber keine nebengeordnete Ursache, sondern ein Beweis
grund für die Thesis sei, und unternimmt es sodann, die in diesen drei
Ursachen enthaltenen Momente einzeln in rückläufiger Abfolge einer
nähern Betrachtung zu unterziehen.
Hatte der Mönch aus der von ihm mehr behaupteten als er
wiesenen Thatsache, dass eine Übertretung der Ordensbrüder die
schwerere Strafe nach sich ziehe, den Schluss gezogen , dass sie
gleicherweise für ein rechtmässig geführtes Leben den grossem
Lohn zu beanspruchen hätten, so erweist Valla hingegen in einer
epagogisch geordneten Reihe von Beispielen , dass, wo die rechte
Ausführung einer Sache das grösste Verdienst sei, die misslungene