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VI. Abhandlung: Gam i 11 sch eg.
noch auf der iberischen Halbinsel der aus dem lat. Ind. Plusqu.
entstandene Konditionalis als abhängiges Futurum verwendet;
und gerade hier wäre es ohne weiteres verständlich gewesen,
wenn der neue Konditionalis die Funktionen des konkurrieren
den alten Konditionalis insgesamt übernommen hätte.
302. Auch der umgekehrte Weg, d. h. der Übergang der
Bedeutung eines abhängigen Futurums zu der eines Konditio
nalis läßt sich nicht belegen. Das Französische ist auf dem
Wege, sein organisches Futurum zu verlieren und dafür Um
schreibungen eintreten zu lassen. Die Schriftsprache hat die
Formel je vais venir als sogenanntes unmittelbares oder näheres
Futurum übernommen; die Umgangssprache verwendet aber
je vais venir, hzw. je dois venir ganz allgemein für das unter
gehende Futurum. Wird nun in der Umgangssprache das ab
hängige Futurum gesetzt, so wird aus einem je vais, dois venir
ein il disait qu’il allait, devait venir; viendrait ist der Um
gangssprache in dieser Verwendung bereits entfremdet.
Niemals aber würde es jemandem einfallen zu sagen *s’il
faisait beau, j’ allais partir.
Wir sehen also, daß sich das abhängige Futur stets in
Anlehnung an das direkte Futurum entwickelt und vom Kon
ditionalis lostrennt, wenn das selbständige Futurum eine Sonder
entwicklung nimmt.
Dieselben Vorgänge können wir in Ober- und Unteritalien,
beobachten. Dort, wo bei der Futurbildung Hilfsverbum und
Hauptverbum getrennt sind, zeigt ersteres in der Abhängigkeit
die Form der Abhängigkeit und nicht die des Konditionalis.
So hatte man im Lombardischen für das abhängige Futurum
avesse cantare neben einem avi cantare als Konditionalis, in
Süditalien avesse a cantare zu aj’ a cantare als Futurum (§§ 234,
232), während als Konditionalis cantasse gebraucht ist.
303. Auch das Vulgärlateinische scheidet streng zwischen
Konditionalis und Konj. Futuri. Thielmann hat klargelegt, daß
der Typus cantare habebam dadurch in den Konditionalsatz
kam, daß er eine aus stilistischen Gründen geschaffene Form
cantaturus eram in der Volkssprache ersetzte (§ 24). Aber schon
damals war cantaturus eram weder ein Futurum, denn es hatte
die volle Bedeutung des ,Sollens‘, noch ein Präteritum, denn