Demosthenisclie Studien. II.
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uns Antragstellung von Nicht-Buleuten bezeugt ist, sind ganz
eigenthümlicher Art und bieten kein auf politische und admi
nistrative Anträge schlechthin anwendbares Analogon. Folgende
Beispiele können dies zeigen.
Als auf Aristophons Antrag eine ausserordentliche Unter
suchungs-Commission (IJvjTyjTaQ niedergesetzt worden war, bei
welcher jene, die dem Staate ,heilige oder fromme' Gelder
schuldeten, angezeigt werden sollten, erschien Euktemon vor
derselben mit der Anzeige (ep.^vi»ev), dass Archebios und
Lysitheides noch von ihrer Trierarchie her naukratisches Schiffs
gut im Werthe von 9 1 / 2 Talenten in Händen hätten. Euktemon
erhält hierauf Zutritt zu dem Rath (zpocvjhOs vr t ßouXv)), ein Vor
beschluss des Ratlies kommt zu Stande (Tcpoßoiiksup,’ sypasvj) und
die darauf statttindende Volksversammlung beschliesst, in Ver
handlung über die Sache einzutreten (Tipoii^eiporövrjusv o Bvjp.o;),
die hierauf ganz in den Formen einer gerichtlichen Procedur
sich abspielt, indem Euktemon die Anklage, welcher sich der
Rath in seinem upoßo6Xeo|*oc angeschlossen hatte (§11 ttjc ßouXij?
y.ateyvuv.’jia^), mit dem ganzen Beweisapparat führt und nachdem
Androtion, Glaulcetes und Melanopos die Trierarchen vertheidigt,
irjv ßouXrjv ev t5) xpio-r) eBpcc, aber dass das zu dem Zwecke geschehen
sollte, dass dieser dort förmlich Anträge stelle, sagt sie nicht, am wenigsten
einen Antrag es o's Bpsocv iy07)TüW xai ^Euynrcov isvai touc arcofxoug (diese
Worte schliessen sich in dem Decret unmittelbar an die mitgetheilten an);
denn dieser war ja angenommen, wie seine Aufzeichnung beweist. Böckh
deutet (Monatsber. der Berl. Akademie 1853 S. 150 = Kl. Sehr. VI 170) die
Inschrift in folgendem Sinne: ,Der Zusätze sind zwei. Erstlich, die Prytanie
Ereelitheis, entweder die im Amte befindliche oder die nächstfolgende,
solle den Phantokles in der nächsten Sitzung in dem Rathe vorstellen,
natürlich damit er weiter über seinen Vorschlag verhandle 4 , und ähnlich
Sauppe (ßer. der sächs. Gesellschaft der Wiss. V 1853 S. 35): , Phantokles
beantragt, die Erechtheis solle in der ersten Sitzung ihn (den Phantokles)
vor den Rath führen, damit er hier weitere Vorschläge über die Absendung
der Ansiedler Vorbringen und verhandeln könne 4 . Es ist begreiflich, dass
der Antragsteller darauf Gewicht legte und ebenso^der Demos, der sich
für sein Amendement entschieden, dass dasselbe seinen Intentionen gemäss
zur Ausführung gelange, und daher die im Beschluss ausgesprochene Ver
pflichtung des Rathes, ihn zu hören. Eine solche Vorladung musste aber
der Rath jeden Augenblick ohne Vollmacht vollziehen können. Dass aber
der so Vorgeladene nun die Rechte eines Buleuten übte und einen Ratlis-
oder Volksbeschluss unter seinem Namen einbringen konnte, wird durch
dieses Zeugniss noch nicht erwiesen.