Demosthenisclie Studien. II. 369 uns Antragstellung von Nicht-Buleuten bezeugt ist, sind ganz eigenthümlicher Art und bieten kein auf politische und admi nistrative Anträge schlechthin anwendbares Analogon. Folgende Beispiele können dies zeigen. Als auf Aristophons Antrag eine ausserordentliche Unter suchungs-Commission (IJvjTyjTaQ niedergesetzt worden war, bei welcher jene, die dem Staate ,heilige oder fromme' Gelder schuldeten, angezeigt werden sollten, erschien Euktemon vor derselben mit der Anzeige (ep.^vi»ev), dass Archebios und Lysitheides noch von ihrer Trierarchie her naukratisches Schiffs gut im Werthe von 9 1 / 2 Talenten in Händen hätten. Euktemon erhält hierauf Zutritt zu dem Rath (zpocvjhOs vr t ßouXv)), ein Vor beschluss des Ratlies kommt zu Stande (Tcpoßoiiksup,’ sypasvj) und die darauf statttindende Volksversammlung beschliesst, in Ver handlung über die Sache einzutreten (Tipoii^eiporövrjusv o Bvjp.o;), die hierauf ganz in den Formen einer gerichtlichen Procedur sich abspielt, indem Euktemon die Anklage, welcher sich der Rath in seinem upoßo6Xeo|*oc angeschlossen hatte (§11 ttjc ßouXij? y.ateyvuv.’jia^), mit dem ganzen Beweisapparat führt und nachdem Androtion, Glaulcetes und Melanopos die Trierarchen vertheidigt, irjv ßouXrjv ev t5) xpio-r) eBpcc, aber dass das zu dem Zwecke geschehen sollte, dass dieser dort förmlich Anträge stelle, sagt sie nicht, am wenigsten einen Antrag es o's Bpsocv iy07)TüW xai ^Euynrcov isvai touc arcofxoug (diese Worte schliessen sich in dem Decret unmittelbar an die mitgetheilten an); denn dieser war ja angenommen, wie seine Aufzeichnung beweist. Böckh deutet (Monatsber. der Berl. Akademie 1853 S. 150 = Kl. Sehr. VI 170) die Inschrift in folgendem Sinne: ,Der Zusätze sind zwei. Erstlich, die Prytanie Ereelitheis, entweder die im Amte befindliche oder die nächstfolgende, solle den Phantokles in der nächsten Sitzung in dem Rathe vorstellen, natürlich damit er weiter über seinen Vorschlag verhandle 4 , und ähnlich Sauppe (ßer. der sächs. Gesellschaft der Wiss. V 1853 S. 35): , Phantokles beantragt, die Erechtheis solle in der ersten Sitzung ihn (den Phantokles) vor den Rath führen, damit er hier weitere Vorschläge über die Absendung der Ansiedler Vorbringen und verhandeln könne 4 . Es ist begreiflich, dass der Antragsteller darauf Gewicht legte und ebenso^der Demos, der sich für sein Amendement entschieden, dass dasselbe seinen Intentionen gemäss zur Ausführung gelange, und daher die im Beschluss ausgesprochene Ver pflichtung des Rathes, ihn zu hören. Eine solche Vorladung musste aber der Rath jeden Augenblick ohne Vollmacht vollziehen können. Dass aber der so Vorgeladene nun die Rechte eines Buleuten übte und einen Ratlis- oder Volksbeschluss unter seinem Namen einbringen konnte, wird durch dieses Zeugniss noch nicht erwiesen.