Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Prof. Dr. Karl Otto. 
Wahrscheinlich wühlte er, wie Quadratus, den Beruf eines Evange 
listen. Als solcher war er an eine bestimmte Gemeinde nicht ge 
bunden , sondern verkündigte das Evangelium wo sich ihm eine 
Gelegenheit darbot. Bei dieser Verkündigung zeigte er sich, Heiden 
wie Juden gegenüber, gewissenhaft und mutliig f). „Wer die 
Wahrheit nicht verkündigt, obschon er sie verkündigen kann, verfällt 
dem göttlichen Gerichte. Ich verkündige sie sonder Menschen 
furcht” 2 ). So finden wir ihn in Ephesus, der Hauptstadt des 
proeonsularischen Asiens, wo er in einer Halle den Tryphon und 
dessen Freunde für den christlichen Glauben zu gewinnen suchte; 
so finden wir ihn zweimal während längerer Zeit in der Weltstadt 
Rom, wo er in seiner Wohnung den ihn Aufsuchenden die Heils 
wahrheit verkündigte 3 ). Gerade in den christlichen Hauptge 
meinden des Morgen- und Abendlandes tritt er auf. Demnach sind 
seine Berichte über kirchliche Verhältnisse der damaligen Zeit von 
höchster Bedeutung. 
Aber Justinus war zugleich ein Apologet des Christenthums; 
er nahm dasselbe in Schutz, gegen die ihm damals entgegentretenden 
zwei feindlichen Elemente: das Judenthum und das Heidenthum. 
Die Juden erhoben sich wider die Christen in Wort und That; sie 
verfluchten und verläumdeten dieselben, ja sie übten, wenn die Um 
stände wie unter Bar-Cochba es zuliessen, sogar Gewalt gegen die 
selben 4 ). Justinus, aus Palästina stammend und darum mit dem 
Judenthume näher betraut, zeigte im mündlichen Verkehre, so oft 
sich ihm eine Gelegenheit darbot, den Juden das Thörichte ihres 
Benehmens gegen die Christen, und hob zu diesem Behufe die Unter 
schiede des alten und neuen Bundes bestimmt hervor. Diesen apolo 
getischen Eifer rühmt der Jude Tryphon im Dialoge 5 ). Mehr 
standen die Heiden den Christen feindlich gegenüber: die Staats 
männer, weil das Christenthum den Titel der Verjährung nicht bean- 
’) Vgl. Apol. I. c. 3. Dial. c. Tr. cc. 38. 58. 
a ) Dial. c. Tr. cc. 82. 120. 
3 ) L. c. c. 1 (Eus. IV. c. 18); Actt. martyr. S. Just. c. 3 (Apol. I. c. 26 und 
II. c. 3). 
4 ) Apol. I. c. 31. Dial. c. Tr. cc. 16. 17. 
5 ) C. 50: "Eoixas ptot ex nrpoarptiJ/EWj npo? rcoXkovs trepi rrävrcov 
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