Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 164. Band, (Jahrgang 1909)

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IV. Abhandlung: v. Arnim. 
Schlachtmesser zu verfallen, kann keinesfalls als Bericht über 
die erste Ansetzung der Hochzeit gelten, sondern setzt voraus, 
daß diese bereits berichtet worden ist. Daraus folgt, daß v. 1—3 
zu der Schilderung der Vorbereitungen für die Vermählung der 
Kydippe mit Lygdamis gehören, daß die Jungfrau, die nach 
naxischer Sitte die Nacht vor der Brautnacht mit einem ncaq 
ap.^iOaX'/jC zubringt, Kydippe ist und daß in v. 1—3 wie in der 
folgenden Abschweifung über das alxiov des naxischen Brauches 
v. 4—9 der Dichter und nicht, wie Mr. Hunt annimmt, Akon- 
tios spricht. ,Schon hatte Kydippe, wie es der Brauch heischte, 
die letzte Nacht vor der Hochzeit mit einem %cdq äpupiGaXvfe zu 
gebracht, — v. 10 Schon wurden, als nach dieser Nacht der 
Morgen graute, die Rinder für das Hochzeitopfer vorbereitet — 
da erkrankte Kydippe/ Die Interpretation des englischen Heraus 
gebers (,Acontius is apparently expressing his regret that Cy- 
dippe had not immediately followed up her (unintentional) de- 
claration that slie would marry him after the custom of the 
maidens of her own island, who copied the example of Hera') 
ist unmöglich. Wie könnte Akontios, wenn er diese Worte 
spräche, statt in erster Person zu reden, von sich mit v.oupw 
v. 1 sprechen. Der ,Knabe', der mit der Braut in der Nacht 
vor der Hochzeit das Lager teilt, ist nicht der Bräutigam. Das 
zeigt der Ausdruck v. 3 apGsvt — raaoi cuv äp.ciQaXel!. Es handelt 
sich nicht um eine freiwillige heimliche Hingabe der Braut an 
den Bräutigam vor der offiziellen Vermählung, sondern um einen 
uralten religiös-rituellen Brauch, der erst, wenn der zupto? der 
Braut in die Heirat gewilligt hatte, in Kraft treten konnte. Akon 
tios konnte also von seiner jungfräulichen, aus vornehmem 
Hause stammenden Geliebten nicht erwarten, daß sie ohne Vor 
wissen und Einwilligung der Eltern zum Vollzug der Ehe 
schreiten würde, zu der ein unbeabsichtigter Eid sie zu ver 
pflichten schien; er konnte es auch nicht wünschen und be 
dauern, daß es nicht geschehen war. Am allermeisten aber 
spricht gegen Hunts Erklärung, daß mit den Worten: z6ov z6oV 
iG/so, Aaiope Ou[j,e, g6 y’ äetGY) xai toc rcsp oü*/ oalrj der Dichter offen 
bar nur seine eigene Rede, nicht eine des Akontios unterbrechen 
kann. Man wird auch nicht einwenden können, was er dem 
Akontios in den Mund lege, bringe durch ihn der Dichter selbst 
vor und insofern er sie gedichtet, könne er wegen der Worte
	        
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