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IV. Abhandlung: v. Arnim.
Schlachtmesser zu verfallen, kann keinesfalls als Bericht über
die erste Ansetzung der Hochzeit gelten, sondern setzt voraus,
daß diese bereits berichtet worden ist. Daraus folgt, daß v. 1—3
zu der Schilderung der Vorbereitungen für die Vermählung der
Kydippe mit Lygdamis gehören, daß die Jungfrau, die nach
naxischer Sitte die Nacht vor der Brautnacht mit einem ncaq
ap.^iOaX'/jC zubringt, Kydippe ist und daß in v. 1—3 wie in der
folgenden Abschweifung über das alxiov des naxischen Brauches
v. 4—9 der Dichter und nicht, wie Mr. Hunt annimmt, Akon-
tios spricht. ,Schon hatte Kydippe, wie es der Brauch heischte,
die letzte Nacht vor der Hochzeit mit einem %cdq äpupiGaXvfe zu
gebracht, — v. 10 Schon wurden, als nach dieser Nacht der
Morgen graute, die Rinder für das Hochzeitopfer vorbereitet —
da erkrankte Kydippe/ Die Interpretation des englischen Heraus
gebers (,Acontius is apparently expressing his regret that Cy-
dippe had not immediately followed up her (unintentional) de-
claration that slie would marry him after the custom of the
maidens of her own island, who copied the example of Hera')
ist unmöglich. Wie könnte Akontios, wenn er diese Worte
spräche, statt in erster Person zu reden, von sich mit v.oupw
v. 1 sprechen. Der ,Knabe', der mit der Braut in der Nacht
vor der Hochzeit das Lager teilt, ist nicht der Bräutigam. Das
zeigt der Ausdruck v. 3 apGsvt — raaoi cuv äp.ciQaXel!. Es handelt
sich nicht um eine freiwillige heimliche Hingabe der Braut an
den Bräutigam vor der offiziellen Vermählung, sondern um einen
uralten religiös-rituellen Brauch, der erst, wenn der zupto? der
Braut in die Heirat gewilligt hatte, in Kraft treten konnte. Akon
tios konnte also von seiner jungfräulichen, aus vornehmem
Hause stammenden Geliebten nicht erwarten, daß sie ohne Vor
wissen und Einwilligung der Eltern zum Vollzug der Ehe
schreiten würde, zu der ein unbeabsichtigter Eid sie zu ver
pflichten schien; er konnte es auch nicht wünschen und be
dauern, daß es nicht geschehen war. Am allermeisten aber
spricht gegen Hunts Erklärung, daß mit den Worten: z6ov z6oV
iG/so, Aaiope Ou[j,e, g6 y’ äetGY) xai toc rcsp oü*/ oalrj der Dichter offen
bar nur seine eigene Rede, nicht eine des Akontios unterbrechen
kann. Man wird auch nicht einwenden können, was er dem
Akontios in den Mund lege, bringe durch ihn der Dichter selbst
vor und insofern er sie gedichtet, könne er wegen der Worte