Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 123. Band, (Jahrgang 1891)

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VII. Abhandlung: v. Zeissberg. 
tungen anerkannt worden sind; nicht als ob sie nicht verdien 
ten, herabgedrückt zu werden, sondern weil man sich in unent 
wirrbare, der Souveränetät und dem Staate schädliche Uebel 
stürzen und in den Abgrund des Unglückes von Frankreich 
versenken würde, falls man in Ermangelung der Stände ge 
zwungen sein würde, mittelst der Einberufung der Nation neue 
Repräsentanten zu suchen, eine Idee, an die ich nicht ohne 
Schauder denken kann/ 1 
Zum Glücke gingen aber die schlimmsten Besorgnisse nicht 
in Erfüllung. Crumpipen konnte vielmehr melden, dass sich 
am 22. März die Deputirten der Stände, am 4. April diese selbst 
wieder versammeln würden. Uebrigens billigte auch Crumpipen 
das Vorhaben Mercy’s, eine Abänderung der Repräsentation 
auf Grund der Frankfurter Declaration, im Einvernehmen mit 
den Ständen und ohne Ausschluss der gegenwärtigen Reprä 
sentation zu erzielen. Um andere Zugeständnisse zu erreichen 
— so hoffte er — würden sich die Stände in dieser Beziehung 
bis zu einem gewissen Grade nachgiebig erweisen. Dagegen 
missbilligte er die auf Anordnung des Generalcommandos exe- 
cutirten Bastonnaden, als eine Massregel, die man weniger als 
irgend eine andere in diesem Lande ruhig hinnehmen werde, da 
diese Strafe zu gering für die einen, zu gross für die anderen 
sei und die Meinung nähre, als sei es der Regierung nicht Ernst 
mit der versprochenen Aufrechthaltung der Verfassung. 2 
Crumpipen veranlasste denn auch Mercy, diese Art von 
Bestrafung wieder einzustellen. Auch sonst suchte man durch 
verschiedene Massregeln die Gemüther zu beschwichtigen. Am 
19. März wurde die am 10. December im Haag geschlossene, 
seither ratificirte Convention sammt der Ratificationsacte publi- 
cirt. Von kirchlichen Zugeständnissen abgesehen, die an anderer 
Stelle zu besprechen sind, datirte demselben Tage eine Er 
klärung des Kaisers, der zufolge den obersten Gerichtshöfen 
das Recht eingeräumt wurde, für die an denselben erledigten 
Stellen in Zukunft Ternavorschläge zu machen, und dies Zu- 
geständniss, obgleich das betreffende Diplom Carls VI. vom 
12. September 1736 keineswegs ein Bestandtheil der Verfassung 
1 Crumpipen an die Statthalter, Bruxelles, le 21 mars 1791. 
2 Ebenda.
	        
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