46 VII. Abhandlung: v. Zeissberg. tungen anerkannt worden sind; nicht als ob sie nicht verdien ten, herabgedrückt zu werden, sondern weil man sich in unent wirrbare, der Souveränetät und dem Staate schädliche Uebel stürzen und in den Abgrund des Unglückes von Frankreich versenken würde, falls man in Ermangelung der Stände ge zwungen sein würde, mittelst der Einberufung der Nation neue Repräsentanten zu suchen, eine Idee, an die ich nicht ohne Schauder denken kann/ 1 Zum Glücke gingen aber die schlimmsten Besorgnisse nicht in Erfüllung. Crumpipen konnte vielmehr melden, dass sich am 22. März die Deputirten der Stände, am 4. April diese selbst wieder versammeln würden. Uebrigens billigte auch Crumpipen das Vorhaben Mercy’s, eine Abänderung der Repräsentation auf Grund der Frankfurter Declaration, im Einvernehmen mit den Ständen und ohne Ausschluss der gegenwärtigen Reprä sentation zu erzielen. Um andere Zugeständnisse zu erreichen — so hoffte er — würden sich die Stände in dieser Beziehung bis zu einem gewissen Grade nachgiebig erweisen. Dagegen missbilligte er die auf Anordnung des Generalcommandos exe- cutirten Bastonnaden, als eine Massregel, die man weniger als irgend eine andere in diesem Lande ruhig hinnehmen werde, da diese Strafe zu gering für die einen, zu gross für die anderen sei und die Meinung nähre, als sei es der Regierung nicht Ernst mit der versprochenen Aufrechthaltung der Verfassung. 2 Crumpipen veranlasste denn auch Mercy, diese Art von Bestrafung wieder einzustellen. Auch sonst suchte man durch verschiedene Massregeln die Gemüther zu beschwichtigen. Am 19. März wurde die am 10. December im Haag geschlossene, seither ratificirte Convention sammt der Ratificationsacte publi- cirt. Von kirchlichen Zugeständnissen abgesehen, die an anderer Stelle zu besprechen sind, datirte demselben Tage eine Er klärung des Kaisers, der zufolge den obersten Gerichtshöfen das Recht eingeräumt wurde, für die an denselben erledigten Stellen in Zukunft Ternavorschläge zu machen, und dies Zu- geständniss, obgleich das betreffende Diplom Carls VI. vom 12. September 1736 keineswegs ein Bestandtheil der Verfassung 1 Crumpipen an die Statthalter, Bruxelles, le 21 mars 1791. 2 Ebenda.