Über „das Copeibucli gemeiner Stadt Wien”.
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damaligen noch viel zu wenig gewürdigten Archivars zu Kloster
neuburg, Willibald Leyrer, im Stiftsarchive niedergelegt, dort fand
ich im Mai d. J. als mir der Zutritt in dasselbe gestattet worden,
diese Abschrift vor, die ich nunmehr unter ihrem ursprünglichen
Titel „Copeybuch der gemainen Stat Wienn” der phil. hist. Classe
der kais. Akademie der Wissenschaften vorzulegen die Ehre habe.
Der Verfasser dieses Copeibuches (wahrscheinlich der Stadt
schreiber im Aufträge der Commune), lässt, wo es sein kann, die
Documente selbst sprechen, verbindet sie aber durch den Faden der
Erzählung, vorzüglich da, wo er über mündlich stattgefundene Ver
handlungen, Anfragen und Antworten etc. berichtet. Wo Urkunden
später eingelaufen, finden sich dieselben auch später eingetragen, ein
Beweis, dass die Eintragung stets gleichzeitig mit dem Einlaufen
geschehen, und nicht erst später eine Auswahl des Einzutragenden
vorgenommen worden sei.
Ich erlaube mir den Inhalt dieser Handschrift in gedrängter Kürze
mit dem Wunsche darzulegen, es möge dieselbe von der, mir wenig
stens durch die Bande des gleichen Ordens verbundenen historischen
Autorität, welche sich die Schilderung dieses Zeitraumes zur Lebens
aufgabe gesetzt, recht bald in den Kreis ihrer Forschungen einbe
zogen werden.
Der erste von Kollar, wie es scheint, nur theilweise heraus-
gegebeneBandendet mit den ständischen Verhandlungen amSt. Leon
hardstage (6. Nov.) 1453. Der zweite beginnt mit dem 30. März
des folgenden Jahres. Die Wiener, welche gewarnt worden, dass der
in der Nähe weilende Ankelrewter, weil er seine Haufen nicht zu
befriedigen im Stande sei, einen Handstreich auf Wien versuchen
dürfte, wählen an diesem Tage einen Ausschuss aus Rath, Genannten
und Gemeinde, welcher die nöthigen Vorsichtsmassregeln beschliesst
und die an die Spitze der etwa nöthigen Vertheidigung zu stellenden
Hauptleute ernennt (U. 1), was sich in einer gemeinsamen Beschluss
fassung vom 22. Mai, womit zugleich eine neue Feuerordnung und
eine neue Steuer zur Herstellung der Befestigungen ausgeschrieben
wird (U. 2), und nochmals in den Vorsichtsmassregeln gegen den
m der Nähe lagernden Ledwenko von Ruchenau (dessen Verschrei
bung gegen Jan von Wittowicz in seiner Gefangenschaft zu Cilly
[24. Aug. 1457], später [U. 41] vorkommt), wiederholt. Bei letzter
Gelegenheit findet sich auch die Ausschreibung der zu stellenden