Über „das Copeibuch gemeiner Stadt Wien”.
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ben aber in ihrer Antwort (10. Dec.) ihrem Vorsatze, Neutralität zu
halten und nichts ohne Übereinstimmung mit der Landschaft zu thun,
getreu. Zugleich erklären sie (11. Dec.) in einer an die zu Ebersdorf
versammelten Rätlie des Kaisers gerichteten Zuschrift bei ihrer
Forderung, dass alle drei Parteien bei ihrem Eintreffen in Wien geloben
sollten, nichts gegen die Stadt zu unternehmen, festhalten zu
müssen (U. 23), und benachrichtigen (14. Dec.) in strenger Festhaltung
der eingenommenen Neutralität den Herzog Albrecht von
dieser ihrer Antwort (U. 24), womit sich dieser zufrieden gibt und
erklärt, den Zusammentritt der Gesammtstände abwarten zu wollen
(E. 6). Bald darauf erneuert Kaiser Friedrich (18., 19. Dec.) in
zwei Schreiben (U. 25, 26) sein Begehren, ohne dass die Stadt in
ihrer Antwort (27. Dec.) den eingenommenen Standpunct zu verlassen
sich bewogen fühlt. (U. 27.) Wenige Tage früher (24. Dec.)
erhält die Stadt von Michael Grafen von Hardegg-Maidburg, Bernhart
Grafen von Schaumburg, Wolfgang von Wallsee und Ulrich
Eizinger im Namen der Landesherren die Aufforderung (U. 28),
den am St. Agnestage zu Wien „von ainer newen herrschafft wegen”
abzuhallenden Landtag zu beschicken.
Mit dem Beginne des folgenden Jahres (7. Jänner 1458) lässt
Herzog Albrecht den in der Schule zu St. Stephan versammelten
Wienern seine Ansprüche auf die Herrschaft in Österreich vortragen,
und zugleich seine Bereitwilligkeit verkünden, sich dem Ausspruche
der ständischen Schiedsrichter auf dem bevorstehenden Landtage
zu fügen, begehrt zugleich das Versprechen persönlicher Sicherheit
für sich und die Seinen von Seite der Stadt (E. 6), worauf
deren Vorstände am folgenden Tage (8. Jän.) auf ihre frühere Antwort
zurückweisen (U. 29), und auf nochmaliges Ansuchen nochmals
Sicherheit von ihrer Seite Zusagen. (E. 7.) Von diesen Anforderungen
und Verhandlungen setzt die Stadt (12. Jän.) die Landesverweser
in Kenntniss (U. 30), und gebietet zugleich (14. Jän.) durch
öffentliches Rufen (U. 31) „daz kainer nichtz vbels, vnerbere,
»schentliche, vngelewnte, inczichtige wort von nyeinand hie red,
»schreib, ticht noch sing” verbietet weiter „alle slittenfart, saitenspiel,
»tenz vnd andrew offenware frewd.”
Am 11. Jänner richtet Kaiser Friedrich von Neustadt aus drei
Schreiben an die Stadt, im ersten begehrt er, seine dahin abgesandten
Rätlie „an furbort vnd gelubniss” ein- und auszulassen (U. 32),
Sitzb. d. phil.-hist. CI. IX. Bd. III. Hit.
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