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Werner.
das auf Grund einer langjährigen und vielseitigen Vorbereitung
unternommene Werk vollständig auszuftihren; in die litera
rische Oeffentlichkeit gelangte eigentlich nur der einleitende
historisch-kritische Theil eines wissenschaftlichen Unterneh
mens, 1 welches als Hauptwerk seines Lebens unter dem Titel:
Scienza delle legislazioni comparate, die Gesammtsumme seines
philosophischen und wissenschaftlichen Forschens und Strebens
in sich fassen sollte. Der reiche handschriftliche Nachlass,
über welchen der Anhang zu einer in der Gelehrten-Akademie
zu Palermo am 18. December 1870 gelesenen Gedächtnissrede
Aufschluss gibt, 2 enthält nebst vielem anderem Ungedruckten
auch ausgearbeitete Bruchstücke des ausführenden zweiten
Theiles seines Hauptwerkes, deren Veröffentlichung bisher
unterblieben ist und vielleicht auch nicht mehr zu erwarten
steht. 3 Für den in dieser Abhandlung verfolgten Zweck einer
näheren Orientirung über das Verhältniss Amari’s zu Vico
reicht das in den gedruckten Schriften Amari’s Enthaltene
vollkommen aus, da er sich nicht nur in denselben, namentlich
in der Critica di una scienza delle legislazioni comparate, über
1 Unter dem Titel: Critica di una scienza delle legislazioni comparate.
Genua, 1857. — Dazu die noch später veröffentlichte Schrift: Del con-
cetto e dei sommi principj della filosofia della storia. Genua 1860. Die
diesen beiden Schriften vorausgegangenen literarischen Publicationen
Amari’s schlagen grösstentheils in die Gebiete der Statistik, National
ökonomie, Verwaltungslehre und Criminalistik ein; nähere Angaben
hierüber bei Fr. Maggiore-Perni: Saggio di Emerico Amari e delle sue
opere (Palermo, 1871).
2 Diese Gedächtnissrede ist der in voriger Anmerkung erwähnte Saggio,
welcher eine vollständige Lebensskizze Amari’s enthält. Emerico Amari,
aus gräflichem Geschlechte stammend (geb. zu Palermo, 10. Mai 1810,
gest. 20. September 1870), war als patriotischer Sicilianer zuerst Gegner
der bourbonischen Herrschaft in Sicilien, und später, nachdem Italien
unter dem Scepter des Hauses Savoyen zu einem politischen Ganzen sich
geeiniget hatte, als sicilianischer Autonomist Bekämpfer der centrali-
sirenden ITnification Italiens, welcher gegenüber er die provinzielle
Selbstständigkeit gewahrt sehen wollte, so wie er nebstdem als gläu
biger Katholik auch für die geschädigten Rechte der Kirche eiutrat.
3 Eher dürfte vielleicht der auf die politische Zeitgeschichte bezügliche
Theil des handschriftlichen Nachlasses auf Veröffentlichung zu rechnen
haben; vgl. über den Inhalt desselben Maggiore-Perni’s vorerwähnten
Saggio, S. 109 f.