Emerico Amari in seinem Verhältnis8 zu G. B. Vico.
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sein Verhältniss zu Vico umständlich ausspricht, sondern über-
diess auch aus Inhalt, Tendenz und Anlage seines Hauptwerkes
hinlänglich zu erkennen ist, inwieweit er von Vico abzugehen
oder über denselben hinauszugehen sich gedrungen fühlte.
Vico’s geistige Bestrebungen culminirten in seinen Be
mühungen um Schaffung einer Philosophie der Geschichte,
oder, wie Amari sich ausdrückt, einer Philosophie der Mensch
heit (filosofia dell’ umanita). Die Wissenschaft der verglei
chenden Gesetzeskunde, um welche Amari sich bemühte, hat
allerdings die von Vico geschaffene Philosophie der Menschheit,
d. h. die philosophische Erkenntniss der gemeinmenschlichen
Lebens- und Entwickelungszustände zu ihrer Voraussetzung
und Unterlage, ist aber doch ihrer Idee nach etwas davon
Verschiedenes, indem für sie nicht die Lebenszustände der
Völker und der Menschheit, sondern die zur Regelung der
selben geschaffenen Normen, und in diesen primär und zu
nächst nicht ihre Gleichartigkeit und Einheit, wie bei Vico,
sondern vielmehr ihre Mannigfaltigkeit und Unterschiedenheit
von einander Object der wissenschaftlichen Erkenntniss sind.
Die diese Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit durchherr
schende wesentliche Gleichartigkeit oder Harmonie, an welcher
Amari festhält, ist erst ein der vorgenommenen Vergleichung
nachfolgendes Ergehniss, welches nicht unmittelbar aus der
Vergleichung der differenten Gesetze und Gesetzgebungen als
solcher resultirt, sondern in Folge der Application der geschichts
philosophischen Anschauungen Vico’s auf den durch die ver
gleichende Gesetzeswissenschaft eruirten thatsächlichen Befund.
Die vergleichende Gesetzeswissenschaft verdankt nach Amari 1
dem Verfasser der Scienza nuova die Aufweisung bestimmter
unveränderlicher, in der menschlichen Natur begründeter und
providentiell stabilirter Normen des Entwickelungsganges der
Gemeinwesen, Gesetze und geschichtlichen Ereignisse; Vico
hat, mit anderen Worten, die Metaphysik der vergleichenden
Gesetzeswissenschaft geschaffen. Da diese Metaphysik auf das
Axiom von der Gleichförmigkeit der Lebensentwickelung aller
Völker gegründet ist, so oblag es Vico, die Gleichförmigkeit
in den gesetzlichen Einrichtungen derselben als den compen-
1 Critica ecc., p. 318.