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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 96. Band, (Jahrgang 1880)

Emerico  Amari  in  seinem  Verhältnis8  zu  G.  B.  Vico.

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sein  Verhältniss  zu  Vico  umständlich  ausspricht,  sondern  überdiess
  auch  aus  Inhalt,  Tendenz  und  Anlage  seines  Hauptwerkes
hinlänglich  zu  erkennen  ist,  inwieweit  er  von  Vico  abzugehen
oder  über  denselben  hinauszugehen  sich  gedrungen  fühlte.
Vico’s  geistige  Bestrebungen  culminirten  in  seinen  Bemühungen ­
  um  Schaffung  einer  Philosophie  der  Geschichte,
oder,  wie  Amari  sich  ausdrückt,  einer  Philosophie  der  Menschheit ­
  (filosofia  dell’  umanita).  Die  Wissenschaft  der  vergleichenden ­
  Gesetzeskunde,  um  welche  Amari  sich  bemühte,  hat
allerdings  die  von  Vico  geschaffene  Philosophie  der  Menschheit,
d.  h.  die  philosophische  Erkenntniss  der  gemeinmenschlichen
Lebens-  und  Entwickelungszustände  zu  ihrer  Voraussetzung
und  Unterlage,  ist  aber  doch  ihrer  Idee  nach  etwas  davon
Verschiedenes,  indem  für  sie  nicht  die  Lebenszustände  der
Völker  und  der  Menschheit,  sondern  die  zur  Regelung  derselben ­
  geschaffenen  Normen,  und  in  diesen  primär  und  zunächst ­
  nicht  ihre  Gleichartigkeit  und  Einheit,  wie  bei  Vico,
sondern  vielmehr  ihre  Mannigfaltigkeit  und  Unterschiedenheit
von  einander  Object  der  wissenschaftlichen  Erkenntniss  sind.
Die  diese  Mannigfaltigkeit  und  Verschiedenheit  durchherrschende ­
  wesentliche  Gleichartigkeit  oder  Harmonie,  an  welcher
Amari  festhält,  ist  erst  ein  der  vorgenommenen  Vergleichung
nachfolgendes  Ergehniss,  welches  nicht  unmittelbar  aus  der
Vergleichung  der  differenten  Gesetze  und  Gesetzgebungen  als
solcher  resultirt,  sondern  in  Folge  der  Application  der  geschichtsphilosophischen ­
  Anschauungen  Vico’s  auf  den  durch  die  vergleichende ­
  Gesetzeswissenschaft  eruirten  thatsächlichen  Befund.
Die  vergleichende  Gesetzeswissenschaft  verdankt  nach  Amari 1
dem  Verfasser  der  Scienza  nuova  die  Aufweisung  bestimmter
unveränderlicher,  in  der  menschlichen  Natur  begründeter  und
providentiell  stabilirter  Normen  des  Entwickelungsganges  der
Gemeinwesen,  Gesetze  und  geschichtlichen  Ereignisse;  Vico
hat,  mit  anderen  Worten,  die  Metaphysik  der  vergleichenden
Gesetzeswissenschaft  geschaffen.  Da  diese  Metaphysik  auf  das
Axiom  von  der  Gleichförmigkeit  der  Lebensentwickelung  aller
Völker  gegründet  ist,  so  oblag  es  Vico,  die  Gleichförmigkeit
in  den  gesetzlichen  Einrichtungen  derselben  als  den  compen-1

  Critica  ecc.,  p.  318.
            
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