6 Werner. das auf Grund einer langjährigen und vielseitigen Vorbereitung unternommene Werk vollständig auszuftihren; in die litera rische Oeffentlichkeit gelangte eigentlich nur der einleitende historisch-kritische Theil eines wissenschaftlichen Unterneh mens, 1 welches als Hauptwerk seines Lebens unter dem Titel: Scienza delle legislazioni comparate, die Gesammtsumme seines philosophischen und wissenschaftlichen Forschens und Strebens in sich fassen sollte. Der reiche handschriftliche Nachlass, über welchen der Anhang zu einer in der Gelehrten-Akademie zu Palermo am 18. December 1870 gelesenen Gedächtnissrede Aufschluss gibt, 2 enthält nebst vielem anderem Ungedruckten auch ausgearbeitete Bruchstücke des ausführenden zweiten Theiles seines Hauptwerkes, deren Veröffentlichung bisher unterblieben ist und vielleicht auch nicht mehr zu erwarten steht. 3 Für den in dieser Abhandlung verfolgten Zweck einer näheren Orientirung über das Verhältniss Amari’s zu Vico reicht das in den gedruckten Schriften Amari’s Enthaltene vollkommen aus, da er sich nicht nur in denselben, namentlich in der Critica di una scienza delle legislazioni comparate, über 1 Unter dem Titel: Critica di una scienza delle legislazioni comparate. Genua, 1857. — Dazu die noch später veröffentlichte Schrift: Del con- cetto e dei sommi principj della filosofia della storia. Genua 1860. Die diesen beiden Schriften vorausgegangenen literarischen Publicationen Amari’s schlagen grösstentheils in die Gebiete der Statistik, National ökonomie, Verwaltungslehre und Criminalistik ein; nähere Angaben hierüber bei Fr. Maggiore-Perni: Saggio di Emerico Amari e delle sue opere (Palermo, 1871). 2 Diese Gedächtnissrede ist der in voriger Anmerkung erwähnte Saggio, welcher eine vollständige Lebensskizze Amari’s enthält. Emerico Amari, aus gräflichem Geschlechte stammend (geb. zu Palermo, 10. Mai 1810, gest. 20. September 1870), war als patriotischer Sicilianer zuerst Gegner der bourbonischen Herrschaft in Sicilien, und später, nachdem Italien unter dem Scepter des Hauses Savoyen zu einem politischen Ganzen sich geeiniget hatte, als sicilianischer Autonomist Bekämpfer der centrali- sirenden ITnification Italiens, welcher gegenüber er die provinzielle Selbstständigkeit gewahrt sehen wollte, so wie er nebstdem als gläu biger Katholik auch für die geschädigten Rechte der Kirche eiutrat. 3 Eher dürfte vielleicht der auf die politische Zeitgeschichte bezügliche Theil des handschriftlichen Nachlasses auf Veröffentlichung zu rechnen haben; vgl. über den Inhalt desselben Maggiore-Perni’s vorerwähnten Saggio, S. 109 f.