Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 75. Band, (Jahrgang 1873)

Egyptisclie Einwirkungen auf hebräische Culte. 
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ihrem Vater* (Num. 3, 4); der Aeltere von diesen Beiden 
erhält schon bei des Vaters Lebzeiten eine Art geistlicher 
Mitregentschaft. 1 Wie ein König wird Aaron gekrönt und 
gesalbt (Exod. 29, 7); unmittelbar empfangen auch seine Söhne 
die Salbung mit einem für besonders heilig erklärten Oele 
(Exod. 30, 29 flgde.); unter einer nicht allzu auffälligen reli 
giösen Form wird das Volk zu einer periodischen Steuer an 
die Familie des Hohenpriesters verpflichtet (Num. 3, 47 flgde.). 
Ja mit einem absichtlich gewählten, besonders starken 
Ausdruck, voraussichtlich noch dieser Zeit selbst, mindestens 
des ältesten Erzählers wird der ,Stamm Levi* nicht nur Aaron 
,zu dienen* verpflichtet, sondern ,Aaron und seinen Söhnen 
zum gänzlichen Geschenke vom Volke Israel* gemacht, 
d. h. ihnen zu discretionärer Gewalt überlassen (Num. 3, 
7 und 9). Von der vor und in den Zeiten der Landeinnahme 
projectirten, aber freilich nie ausgeführten (vgl. oben §. 10 
S. 16 Anm. 3) Ausstattung der Leviten mit 48 Städten 
werden der Familie Aaron’s dreizehn und darunter die durch 
die Patriarchengräber besonders geheiligte, gleichsam die ge 
gebene Hauptstadt Hebron zugewiesen. 2 
Wahrlich, der Anschluss Aaron’s und seine bei allen 
Differenzen fortwährend nöthig erschienene Befriedigung müssen 
für Moses und für die Gesammtheit der Hebräer von einem 
Werthe gewesen sein, der durch kein Opfer zu hoch erkauft 
werde: eine wahrhaft fürstliche Stellung wurde ihm bereitet 
und ist seinen Nachkommen für eine lange Reihe von Jahr 
hunderten bis in die Römerzeiten bewahrt worden. 
Erwägt man nun, dass jegliche Spur eines gesonderten 
Priesterthumes bei den Hebräern vor dem Auszuge aus Egypten 
mangelt, Aaron aber, obwol nicht hebräischer Abkunft, doch 
von Anfang mit voller, erblicher Priesterautorität ausgestattet 
erscheint, so ergibt sich, dass diese Autorität eine egyptisclie 
und seine Familie im Besitze eines hohen egyptischen Priester 
thumes gewesen sein muss. Solche aber bestanden in Theben, 
1 Num. 4, 16 und 32; 16, 37. 
2 Num. 35; Josua 21, 4, 13—19. Vers 11 und 12 sind ein durchsichtiger, 
aber vergeblicher Versuch, da sich Kalcb’s Haus nicht nur im Besitze 
der Umgegend, sondern auch der von Ivaleb eroberten Stadt Hebron be 
hauptete. Jos. 15, 13 flgde; 14, 14; Richter 1, 20.
	        
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