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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 75. Band, (Jahrgang 1873)

Egyptische  Einwirkungen  auf  hebräische  Culte.

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genössischen  Quelle,  welche  Aaron  zuerst  das  Attribut  ,des
Levi'  ertheilte,  wie  Abraham  das  ,des  Hebräers'  (Genesis  14,  13)
erhielt.
Diesem  Verhältnisse  der  Fremdartigkeit  entsprechend
stehen  (Josua  8,  33)  bei  der  zu  feierlicher  Erneuerung  des
mosaischen  Bundes  nach  der  Eroberung  Palästinas  berufenen
Versammlung  des  ,ganzen  Israel'  getrennt  vom  Volke,  doch  in
der  Mitte  desselben  bei  der  Bundeslade  ,die  Priester,  die  Leviten, ­
  Träger  der  Lade  des  Bundes  Jahve’s,  wie  der  Fremde
so  der  Einheimische'.  Fasst  man  die  letzteren  Worte  chiastisch,
so  erklären  sie  in  regulärem  Parallelismus  des  früher  Gesagten ­
  die  Leviten  als  die  Fremden.
Die  Fremden  sind  freilich  durch  eine  echte  mosaische
Satzung  (Exod.  12,  49;  22,  21;  Num.  15,  15)  den  Israeliten
theoretisch  im  Rechte  gleichgestellt  worden,  wie  auch  hier
(V.  35)  versichert  wird.  Trotz  der  bevorzugten  Stellung  aber,
welche  vollends  diesen  neu  Aufgenommenen,  den  Leviten,  durch
die  Gesetzgebung  in  geistlichen  Dingen  zu  Theil  wurde,  blieb
dennoch  ihre  Fremdartigkeit  im  praktischen  Rechte  noch  lange
scharf  markiert:  sie  dürfen  nicht  ,in  die  Summe  unter  die
Kinder  Israels'  gezählt  werden;  ,denn  man  gab  ihnen  kein
Erbe  unter'  denselben;  ,sie  sollen  kein  Theil  noch  Erbe  haben
mit  ihren  Brüdern'. 1  Das  stimmt  freilich  schlecht  zu  dem  Ansprüche ­
  auf  achtundviei’zig  Stadtgebiete,  den  sie  nach  der
Eroberung  erhoben,  wenn  auch  nur  zum  kleinsten  Theile
durchzusetzen  vermochten  (vgl.  oben  §.  10  S.  16  und  unten
§.  16  S.  45).  Als  Fremdlinge  gelten  sie  in  der  Riclitei'zeit,
und  noch  im  7.  Jhdt.  v.  Ch.  stellt  der  Deuteronomiker  sie  auf
eine  Linie  mit  anderen  Schutzlosen,  mit  Fremdüngen,  Wittwen
und  Waisen. 2
Wie  flüssig  der  Begriff  des  Levitenthums  auch  in  geistlicher ­
  Beziehung  noch  lange  blieb,  sieht  man  aus  der  Aufnahme ­
  des  Ephraimiten  Samuel  in  ihren  Verband,  und  der

ausserdem  Levit.  10,  11;  aber  nach  dieser  Stelle  dürfte  nur  das  Attribut
,der  Priester 1  stehen.  Hallevi  scheint  übrigens  im  altern  Sprachgebrauch  e
ohne  ein  attributives  Substantiv  (wie  Richter  20,  4  haisch)  sonst  kaum
nachweisbar  zu  sein.
1  Numeri  1,  49;  2,  33;  26,  62;  Deuter.  10,  9;  Jos.  3,  4.
2  Richter  19,  1;  17,  7  und  8;  Deuter.  14,  29.

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