Reisebericht über die Forschungen nach Weis lllümern eie.
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Protokoll yon 1673, in welchem Jahre, wie es scheint, eine allgemeine
Revision derEhafttaidinge vorgenommen wurde, vom Referenten aufge
fundener Brief des Landrichters von Grossari mag hiefiir als Beleg dienen.
Bl. 3S9 b heisst es :
„Der lantrichter in der Grossari vollziehet den underm 26. Maji
negsthin empfangenen gnädigen hefelch mittels einsendung zweier
gleichlautenden abschriften von selbigem und Werfnerischen ehehaft
oder lantrecht mit beigefügter erinnerung ä , das die haltung solches
lantrechts daselhsten in loco darumben nothwendig seie, weilen der
weg nacher Bischofshoven weit und von denen Grossarlerischen
underthanen ausser der dreien, so zu besetzung der schronen ordent
lich darhin verschaff werden, gar wenig erscheinen, sondern lösen dem
alten herkommen nach gedachtes erscheinen mit einem grosehen ab,
von welchem ertrag sich alsdann ein lantrichter sambt seinem knecht,
ross und gerichtsdiener verzörren, wie nit weniger auch jedem aus
vorernannt drei verschafften schrannensitzern 2 ß dn. für den gang
bezahlen miesse, dahero l'olges das die aldortige unterthanen wenig
von denen gehott oder verbotten des lantrechts wissen und dadurch
ihre verprechen entschuldigen wollen.“
Ob dem Begehren des Landrichters von Grossari willfahrt
wurde, ist aus den Akten nicht ersichtlich; aber eine Thatsache ist,
dass im Fürstenthum Salzburg die Abhaltung der Ehafttaidinge bis
in den Anfang dieses Jahrhunderts in Übung und Gebrauch blieb.
II. Tirol.
In Innsbruck, wo Referent am 12. Sept. eintraf, hatte sein
Freund und College Prof. Dr. 1. V. Zingerle, den er schon im vor
aus von seiner Ankunft und seinem Vorhaben in Kenntniss gesetzt,
mächtig vorgearbeitet mul alle Wege geebnet, die zu einem gedeih
lichen Ziele zu führen versprachen. In Folge dessen fand er überall
die freundlichste, zuvorkommendste Aufnahme und er freut sich, den
Herren, Herrn Landeshauptmann Job. Kiechl, Landesarchivdirectpr
Schenach, P. Justinian Ladurner, Prof. Durig, 1). Schön
herr, sowie seinen Collegen den Proff. ,1. Ficker und A. Huber
und dem Amanuensis an der Universitäts-Bibliothek Herrn Hofer für