Studien zur Vorgeschichte einer romanischen Tempuslehre.
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regis ad vestram excellentiam habuerunt deferri. Th. übersetzt
präsentisch ,so würde es heute gefunden werden“; da aber im
Vordersatz ein Präteritum steht, dürfte auch im Nachsatz ein
Prät. angezogen worden sein. Audi ist sinngemäß die Über
setzung mittels einer Zeitform des Ausdrucks des Zuständlichon
durchaus nicht ausgeschlossen, etwa ,dann wäre heute Italien
von den Langobarden als frei befunden und aller Besitz des
Königs A. wäre Eurer Hoheit übertragen“; es ist also gewisser
maßen die präteritale Idee, statt im Infinitiv zum Ausdruck zu
kommen,' im Hilfsverbum bezeichnet. Ähnliches werden wir
noch wiederholt konstatieren.
Will man nicht in dem letzten Beleg, dem in den zeit
genössischen Schriften des Papstes Gregor nichts Gleiches zur
Seite steht, eine spätere Phase der Entwicklung sehen, als in
dem 200 Jahre späteren Beispiel aus den Ed. Langb., so ergibt
sich aus dem Erwähnten, daß der toskanische Typus cantarei
zu dem Typus der übrigen Romania cantaria sich verhält wie
cantavissem zu cantarem, d. h. cantarei und cantaria sind nicht
begrifflich gleichwertig, sondern sind ursprünglich in der Zeit
stufe geschieden; auch in Mittelitalien werden sie ursprünglich
nebeneinander bestanden haben, ersteres als Irrealis Praeteriti,
letzteres als I. Praesentis. Erst sekundär, wohl nicht vor dem
10. Jahrhundert, wurden die beiden Formeln gleichwertig und
verschmolzen (§ 262).
31. Fragen wir uns nun, warum gerade in Mittelitalien
die Formel cantare habui erhalten blieb, während sie sonst
überall unterging, so erklärt sich dies daraus, daß als Irrealis
Praeteriti auf demselben Gebiet, auf dem cantare habui unter
ging, cantaram eintrat, d. h. das Auftreten des letzteren ließ
die erstere Formel nicht zur Ausbildung kommen.
Die Formel si habuissem, dederam ist seit Cicero in der
lateinischen Literatur durchaus geläufig (Blase, Plusqu. S. 66 ff.),
vgl. Cic. fam. 12, 10, 3 praeclare viceramus, nid . . .recepisset;
Seneca Rliet. p. 5, 23 belle is cesserat, d nasus Atticus ibi
substitis&et etc., vgl. auch Foth S. 274ff.; Wedkiewicz S. 82.
Was das Verhältnis der Formel si habuissem —• dedisseni zu
d habuissem — dederam betrifft, so treten in der 2. Formel
ursprünglich die Verba des ,Könnens“ und ,Müssens“ am häu
figsten auf. Dies erklärt sich aus der Sonderstellung dieser