Studien zur Vorgeschichte einer romanischen Tempuslehre. 45 regis ad vestram excellentiam habuerunt deferri. Th. übersetzt präsentisch ,so würde es heute gefunden werden“; da aber im Vordersatz ein Präteritum steht, dürfte auch im Nachsatz ein Prät. angezogen worden sein. Audi ist sinngemäß die Über setzung mittels einer Zeitform des Ausdrucks des Zuständlichon durchaus nicht ausgeschlossen, etwa ,dann wäre heute Italien von den Langobarden als frei befunden und aller Besitz des Königs A. wäre Eurer Hoheit übertragen“; es ist also gewisser maßen die präteritale Idee, statt im Infinitiv zum Ausdruck zu kommen,' im Hilfsverbum bezeichnet. Ähnliches werden wir noch wiederholt konstatieren. Will man nicht in dem letzten Beleg, dem in den zeit genössischen Schriften des Papstes Gregor nichts Gleiches zur Seite steht, eine spätere Phase der Entwicklung sehen, als in dem 200 Jahre späteren Beispiel aus den Ed. Langb., so ergibt sich aus dem Erwähnten, daß der toskanische Typus cantarei zu dem Typus der übrigen Romania cantaria sich verhält wie cantavissem zu cantarem, d. h. cantarei und cantaria sind nicht begrifflich gleichwertig, sondern sind ursprünglich in der Zeit stufe geschieden; auch in Mittelitalien werden sie ursprünglich nebeneinander bestanden haben, ersteres als Irrealis Praeteriti, letzteres als I. Praesentis. Erst sekundär, wohl nicht vor dem 10. Jahrhundert, wurden die beiden Formeln gleichwertig und verschmolzen (§ 262). 31. Fragen wir uns nun, warum gerade in Mittelitalien die Formel cantare habui erhalten blieb, während sie sonst überall unterging, so erklärt sich dies daraus, daß als Irrealis Praeteriti auf demselben Gebiet, auf dem cantare habui unter ging, cantaram eintrat, d. h. das Auftreten des letzteren ließ die erstere Formel nicht zur Ausbildung kommen. Die Formel si habuissem, dederam ist seit Cicero in der lateinischen Literatur durchaus geläufig (Blase, Plusqu. S. 66 ff.), vgl. Cic. fam. 12, 10, 3 praeclare viceramus, nid . . .recepisset; Seneca Rliet. p. 5, 23 belle is cesserat, d nasus Atticus ibi substitis&et etc., vgl. auch Foth S. 274ff.; Wedkiewicz S. 82. Was das Verhältnis der Formel si habuissem —• dedisseni zu d habuissem — dederam betrifft, so treten in der 2. Formel ursprünglich die Verba des ,Könnens“ und ,Müssens“ am häu figsten auf. Dies erklärt sich aus der Sonderstellung dieser