Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 172. Band, (Jahrgang 1913)

Stadien zur Laut- und Formenlehre der Mehri-Sprache. III. 
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ein Pronomen und ein ihm koordiniertes Substantivum gleich 
zeitig Objekte zu einem Verbum oder beide von derselben Prä 
position abhängig sind, 1 z. B. ialleh he ü harmdth ,er nahm 
ihn und sein Weib' J. 36. 17 (wtl. ,er nahm ihn, ihn und sein 
Weib'); amöl hini gaut, ho voa hbmye .bereite mir Speise, mir 
und meinen Kindern' H. 106. 2/3, ya'jibem bis het wa-ljib-is ,sie 
lieben dich und deinen Vater' H. 2. 8/9, häyye buk het ü habrik 
,sei willkommen du und dein Sohn' J. 128. 4. 2 Hingegen denkt 
das Meliri anders, wenn Pronomen personale und Substantivum 
von einem Substantivum als Genetive abhängig sind, z. B. wa- 
güthem he wa-gath ,und seine und seiner Schwester Nahrung', 
H. 138. 23 (wtl. ,und ihre Nahrung, er und seine Schwester' 
resp. und die Nahrung von ihnen, von ihm und seiner Schwester') 
— ebenso, wenn von einer Präposition zwei Pronomina perso- 
nalia abhängen, z. B. feinen ho tca het ,zwischen mir und dir' 
H. 69. 27 (wtl. .zwischen uns, ich und du'). 
Anhang: 
Pronomen reflexivum und reeiprocum. 
47. Derselbe Ausdruck, den das Mehri in Verbindung mit 
Pronominalsuffixen an Stelle unseres ,selbst' gebraucht, vertritt 
auch als Objekt gebraucht die Stelle eines Pronomeu reflexivum. 
Es ist das Substantivum hanöf, Plur. lianafin, mit Pronominal 
suffixen. also im Status pronominalis als hanäf-, resp. lianaf-i- 
erscheinend. Das Wort hanöf selber habe ich an anderen 
Stellen zu erklären versucht, § 10, NB u. § 13, la desgleichen 
auch gezeigt, wie es die Pronominalsuffixe annimmt. Hier er 
übrigt es noch einige wenige Belegstellen für seinen Gebrauch, 
der sofort an den von ar. erinnert, nachzutragen. Im 
Nominativ stehend erscheint es uns als verstärkendes ,selbst*, 
z. B. J. 54. 1 hdlmek hanöf-l ,ich selbst habe geträumt', J. 
3. 23 handf-s eig. ,sie selbst' (Nominativ); im Akkusativ oder 
Dativ hat es natürlich reflexiven Sinn, z. B. J. 29. 25 dymel 
1 Cf. Jahn, Gramm. S. 130, Z. 6 ff. 
2 H. 25. (5 und 72. 6 yehrig-eh he ica-rikeb-ha eig. ,er stiehlt ihn und seine 
Kainelinnen* und rib&t-eh he wa-rihbet-h eig. ,er nahm in Schutz ihn 
und sein Land* sind so richtig — es darf also für he nicht teh gelesen 
werden.
	        
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