Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 171. Band, (Jahrgang 1914)

Neue Beiträge über die Dekretalensammlungen otc. 
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gebührend zur Geltung kommen zu lassen, werde ich zu Be 
ginn jedes Abschnittes möglichst genau über die für letzteren 
bereits von Maassen geleisteten Vorarbeiten Bericht erstatten; 
es sollen ferner jene kritischen Resultate, zu denen auch 
Maassen schon bei seinen Untersuchungen gelangt war, und 
welche ich, auch nach dem heutigen Stande der Forschung, 
für richtig erklären muß, stets als solche besonders hervorge 
hoben werden. Hingegen halte ich es im gegebenen Falle nicht 
nur für ein Gebot der Pietät und Dankbarkeit gegen meinen 
verewigten Lehrer, sondern . einfach für eine Pflicht der Ge 
rechtigkeit und für eine Forderung des literarischen Anstandes, 
daß hier jede Bemängelung der Vorarbeiten Maassens, 4 und 
regelmäßig auch jede Polemik gegen Ansichten Maassens 
ausgeschlossen bleiben , muß, denen ich nicht mehr beitreten 
konnte. 5 
in den Abschriften vielleicht Fehler Vorkommen oder wenn ich bei der 
Rezension der Texte nicht das Richtige getroffen habe, so können 
solche Mängel der Arbeit nur mir allein zur Last gelegt werden und 
Maassens Verdienst nicht schmälern. 
4 Von allen persönlichen Momenten abgesehen, wäre es meines Erachtens 
auch schon an sich eine läppische Geschmacklosigkeit, wenn man nach 
monatelanger Beschäftigung mit einer Handschrift sich über den For 
scher, welcher anderen die Wege gebahnt und auf seinen Reisen 
Hunderte von Manuskripten untersucht hat, deshalb zu Gericht setzen 
wollte, weil er in einer schwer leserlichen, umfangreichen und infolge 
der nachlässigen Arbeit des Rubrikators auch wenig übersichtlichen 
Handschrift — mit welcher er sich wohl auch nur ein paar Tage be 
schäftigen konnte — einzelne Kapitel übersehen hat, oder weil seine 
Notizen an ein paar Stellen berichtigt werden müssen, um sie mit dem 
genauen Wortlaute der Handschrift in Einklang zu bringen. 
5 Anders liegt der Fall natürlich dann, wenn auch mit Rücksicht auf die 
heute der kanonistischen Quellenkritik zur Verfügung stehenden Hilfs 
mittel eine sichere Entscheidung der Frage nicht möglich ist. Nicht 
minder hielt ich es für ein Gebot der Gewissenhaftigkeit, auf eine Er 
örterung der abweichenden Meinung Maassens einzugehen, wenn die 
Frage über das engere Fachgebiet hinausreicht und zudem eine sichere 
Entscheidung derselben, wie gerade berufene Beurteiler längst anerkannt 
haben, bisweilen großen Schwierigkeiten begegnet. (So hielt ich mich 
z. B. nicht für berechtigt, über eine Meinungsverschiedenheit still 
schweigend hinwegzugehen, wenn es sich um die genauere Bestim 
mung. des Alters einer Handschrift handelt.)
	        
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