Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 102. Band, (Jahrgang 1883)

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Tu petz. 
entzündeten auch bei diesen die kriegerischen Leidenschaften; 
erst dadurch wurde der Streit, welcher über die Auslegung 
einiger Punkte des Religionsfriedens entstanden war, ein un 
versöhnlicher. 
Der älteste dieser Streitpunkte betraf jenen Paragraphen 
des Religionsfriedens, welcher von den Schriftstellern des Refor 
mationszeitalters gewöhnlich nach den Anfangsworten als Para 
graph ,Und nachdem 1 citirt wird, während er der Gegenwart 
unter dem Namen des geistlichen Vorbehalts bekannt ist. Wie 
man weiss, verhängte derselbe über jene Erzbischöfe, Bischöfe 
und reichsunmittelbaren Prälaten und Aebte, welche sich dem 
Protestantismus zuwenden würden, die Absetzung vom Amte, den 
Verlust ihrer Würden und ihres Einkommens. Auf Verlangen 
Ferdinands und der Katholiken war dieser Paragraph in den 
Religionsfrieden aufgenommen worden; die Evangelischen hatten 
sofort auf das Lebhafteste dagegen protestirt; beinahe hätten 
sich um seinetwillen die Friedensverhandlungen überhaupt zer 
schlagen. Mit Mühe hatte man es dann durch neue Unter 
handlungen und Zugeständnisse dahin gebracht, dass die Pro- 
testirenden zuletzt die Einfügung jenes Artikels wenigstens 
geschehen Hessen, obgleich sie sofort erklärten, dass sie durch 
denselben nicht gebunden seien. 1 
Es waren keineswegs ausschliesslich religiöse Motive, welche 
einen so heftigen Zusammenstoss herbeiführten. Längst war 
es auch in katholischen Ländern Sitte geworden, die Erzbis- 
thümer, Bisthümer und Abteien zur Versorgung der jüngeren 
Prinzen regierender Häuser zu benützen; schon als Kinder, ehe 
noch an den wirklichen Empfang der Weihen gedacht werden 
konnte, erhielten sie diese Würden und die damit verbundenen 
Einkünfte. Die Erzherzoge von Oesterreich und die bayrischen 
Prinzen handelten in dieser Hinsicht ebenso wie auf der andern 
Seite die Prinzen der Häuser Sachsen und Brandenburg; andere 
Würden, besonders die Canonicate, fielen herkömmlich, ja mit 
unter sogar statutarisch den Grafen, oder den Reichsrittern zu. 
1 Die Protestanten erklärten, wie ira Restitutionsedict selbst erzählt wbi 
dass ,sie hierinnen endlich Ihrer kaiserlichen Majestät kein Form, noch 
Mass zu setzen wüssten 1 , verlangten aber doch die Aufnahme des 2» 
satzes, dass sich beide Tlieile darüber nicht hätten vergleichen können- 
was denn auch ,um des lieben Friedens willen 1 gestattet wurde.
	        
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