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entzündeten auch bei diesen die kriegerischen Leidenschaften;
erst dadurch wurde der Streit, welcher über die Auslegung
einiger Punkte des Religionsfriedens entstanden war, ein un
versöhnlicher.
Der älteste dieser Streitpunkte betraf jenen Paragraphen
des Religionsfriedens, welcher von den Schriftstellern des Refor
mationszeitalters gewöhnlich nach den Anfangsworten als Para
graph ,Und nachdem 1 citirt wird, während er der Gegenwart
unter dem Namen des geistlichen Vorbehalts bekannt ist. Wie
man weiss, verhängte derselbe über jene Erzbischöfe, Bischöfe
und reichsunmittelbaren Prälaten und Aebte, welche sich dem
Protestantismus zuwenden würden, die Absetzung vom Amte, den
Verlust ihrer Würden und ihres Einkommens. Auf Verlangen
Ferdinands und der Katholiken war dieser Paragraph in den
Religionsfrieden aufgenommen worden; die Evangelischen hatten
sofort auf das Lebhafteste dagegen protestirt; beinahe hätten
sich um seinetwillen die Friedensverhandlungen überhaupt zer
schlagen. Mit Mühe hatte man es dann durch neue Unter
handlungen und Zugeständnisse dahin gebracht, dass die Pro-
testirenden zuletzt die Einfügung jenes Artikels wenigstens
geschehen Hessen, obgleich sie sofort erklärten, dass sie durch
denselben nicht gebunden seien. 1
Es waren keineswegs ausschliesslich religiöse Motive, welche
einen so heftigen Zusammenstoss herbeiführten. Längst war
es auch in katholischen Ländern Sitte geworden, die Erzbis-
thümer, Bisthümer und Abteien zur Versorgung der jüngeren
Prinzen regierender Häuser zu benützen; schon als Kinder, ehe
noch an den wirklichen Empfang der Weihen gedacht werden
konnte, erhielten sie diese Würden und die damit verbundenen
Einkünfte. Die Erzherzoge von Oesterreich und die bayrischen
Prinzen handelten in dieser Hinsicht ebenso wie auf der andern
Seite die Prinzen der Häuser Sachsen und Brandenburg; andere
Würden, besonders die Canonicate, fielen herkömmlich, ja mit
unter sogar statutarisch den Grafen, oder den Reichsrittern zu.
1 Die Protestanten erklärten, wie ira Restitutionsedict selbst erzählt wbi
dass ,sie hierinnen endlich Ihrer kaiserlichen Majestät kein Form, noch
Mass zu setzen wüssten 1 , verlangten aber doch die Aufnahme des 2»
satzes, dass sich beide Tlieile darüber nicht hätten vergleichen können-
was denn auch ,um des lieben Friedens willen 1 gestattet wurde.