Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 171. Band, (Jahrgang 1914)

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Heinrich Singer. 
längere Zeit an meinem Dienstorte zur Verfügung gestellt, und 
wenn ich nunmehr, die seinerzeit von Maassen vorbereitete 
Arbeit fortsetzend und abschließend, diese ,Neuen Beiträge 
über die Dekretalensammlungen vor und nach Bernhard von 
Pavia 1 der Öffentlichkeit vorlege, so habe selbstverständlich 
auch nur ich allein für den ganzen Inhalt meiner Darstellung 
die Verantwortung zu tragen. 3 Um jedoch Maassens Verdienst 
und die Benützung des in den fünfziger Jahren wohl schon selten ge 
wordenen Schreibmaterials konnte sich ja aus äußeren Gründen erklären 
— ich seihst habe ja noch zwanzig Jahre später in Bibliotheken ge 
legentlich sehen können, wie Reste solcher Papiervorräte, die einst zur 
Herstellung der sogenannten Grundzettel gedient hatten, - zu Notizen 
verwendet wurden. Erst als ich für die vorliegende Arbeit und für die 
Studien zur Compilatio Romana auch diese Fuldaer Exzerpte eingehen 
der benützte, erkannte ich, daß ich dieselben im Inventar irrtümlich 
als von Maassen herrührend erklärt hatte; die Art, wie die Analysen 
und Abschriften hergestellt sind, unterscheidet sich öfter von derjenigen, 
welche Maassen stetig befolgte, und in der Schrift erscheinen hie und 
da Buchstabenformen und Abkürzungen, die wohl Maassens älteren 
Zeitgenossen noch geläufig waren, bei ihm aber nicht mehr Vorkommen. 
Diese Exzerpte sind zweifellos eine Arbeit Job. Willi. Bickells: 
Maassen, welcher in seiner Beschreibung der in einer Pariser Hand 
schrift enthaltenen Kompilation des Bernardus Compostellanus offenbar 
auf die in den Fuldaer Exzerpten vorliegenden Abschriften von Dekre- 
talen Innocenz III. verweisen wollte, hat unseren Band Exzerpte da 
einfach mit dem Schlagworte ,Bickell‘ (bisweilen auch nur abgekürzt 
,Biek.‘) und einer arabischen oder römischen Ziffer zitiert, die, wie ich 
ausnahmslos feststellen konnte, die Zahl der Seite, beziehungsweise des 
Bogens angibt, wo die Abschrift in unserem Bande zu finden ist. (In 
seiner .Selbstbiographie bei Justi, Grundlage zu einer hessischen Ge 
lehrten- . . . Geschichte vom Jahre 1806 bis zum Jahre 1830, S. 27, be 
richtet Bickell von seinen Reisen nach Fulda, Kassel, Frankfurt, Paris, 
auf welchen er in den dortigen Bibliotheken ,reiche Materialien* ge 
sammelt habe; vgl. hierzu auch die Vorrede zum ersten Bande seiner 
Geschichte des Kirchenrechts, S. V.) 
3 An dieser Stelle will ich auch noch besonders darauf aufmerksam 
machen, daß alle Abschriften für die in der vorliegenden Abhandlung 
mitgeteilten Texte ungedruckter päpstlicher Dekretalen von mir selbst 
nach den Manuskripten der betreffenden Kompilationen angefertigt 
worden sind. (Maassen hatte nach dem Stande der Vorarbeiten noch 
keinen Anlaß, zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Kapitel der 
Kompilationen als unbekannte, beziehungsweise ungedruckte päpstliche 
Urkunden vollständig zu kopieren und nützuteilen seien.) Wenn hier 
etwa Dekretalen irrtümlich als Inedita behandelt worden sind, wenn
	        
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