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Heinrich Singer.
längere Zeit an meinem Dienstorte zur Verfügung gestellt, und
wenn ich nunmehr, die seinerzeit von Maassen vorbereitete
Arbeit fortsetzend und abschließend, diese ,Neuen Beiträge
über die Dekretalensammlungen vor und nach Bernhard von
Pavia 1 der Öffentlichkeit vorlege, so habe selbstverständlich
auch nur ich allein für den ganzen Inhalt meiner Darstellung
die Verantwortung zu tragen. 3 Um jedoch Maassens Verdienst
und die Benützung des in den fünfziger Jahren wohl schon selten ge
wordenen Schreibmaterials konnte sich ja aus äußeren Gründen erklären
— ich seihst habe ja noch zwanzig Jahre später in Bibliotheken ge
legentlich sehen können, wie Reste solcher Papiervorräte, die einst zur
Herstellung der sogenannten Grundzettel gedient hatten, - zu Notizen
verwendet wurden. Erst als ich für die vorliegende Arbeit und für die
Studien zur Compilatio Romana auch diese Fuldaer Exzerpte eingehen
der benützte, erkannte ich, daß ich dieselben im Inventar irrtümlich
als von Maassen herrührend erklärt hatte; die Art, wie die Analysen
und Abschriften hergestellt sind, unterscheidet sich öfter von derjenigen,
welche Maassen stetig befolgte, und in der Schrift erscheinen hie und
da Buchstabenformen und Abkürzungen, die wohl Maassens älteren
Zeitgenossen noch geläufig waren, bei ihm aber nicht mehr Vorkommen.
Diese Exzerpte sind zweifellos eine Arbeit Job. Willi. Bickells:
Maassen, welcher in seiner Beschreibung der in einer Pariser Hand
schrift enthaltenen Kompilation des Bernardus Compostellanus offenbar
auf die in den Fuldaer Exzerpten vorliegenden Abschriften von Dekre-
talen Innocenz III. verweisen wollte, hat unseren Band Exzerpte da
einfach mit dem Schlagworte ,Bickell‘ (bisweilen auch nur abgekürzt
,Biek.‘) und einer arabischen oder römischen Ziffer zitiert, die, wie ich
ausnahmslos feststellen konnte, die Zahl der Seite, beziehungsweise des
Bogens angibt, wo die Abschrift in unserem Bande zu finden ist. (In
seiner .Selbstbiographie bei Justi, Grundlage zu einer hessischen Ge
lehrten- . . . Geschichte vom Jahre 1806 bis zum Jahre 1830, S. 27, be
richtet Bickell von seinen Reisen nach Fulda, Kassel, Frankfurt, Paris,
auf welchen er in den dortigen Bibliotheken ,reiche Materialien* ge
sammelt habe; vgl. hierzu auch die Vorrede zum ersten Bande seiner
Geschichte des Kirchenrechts, S. V.)
3 An dieser Stelle will ich auch noch besonders darauf aufmerksam
machen, daß alle Abschriften für die in der vorliegenden Abhandlung
mitgeteilten Texte ungedruckter päpstlicher Dekretalen von mir selbst
nach den Manuskripten der betreffenden Kompilationen angefertigt
worden sind. (Maassen hatte nach dem Stande der Vorarbeiten noch
keinen Anlaß, zu der Frage Stellung zu nehmen, welche Kapitel der
Kompilationen als unbekannte, beziehungsweise ungedruckte päpstliche
Urkunden vollständig zu kopieren und nützuteilen seien.) Wenn hier
etwa Dekretalen irrtümlich als Inedita behandelt worden sind, wenn