VII
b) Pensionen an Künstler oder Gelehrte, welche durch
Alter, Krankheit oder Unglücksfälle in Mittellosigkeit ge
raten sind.
Zur Erlangung eines Stipendiums muß der Bewerber
in seinem an das Kuratorium zu richtenden Gesuche folgende
Belege beibringen:
a) den Tauf- oder Geburtsschein,
b) Studien- oder Prüfungszeugnisse,
c) glaubwürdige Zeugnisse über seine wissenschaftlichen oder
künstlerischen Leistungen,
d) ein behördliches Zeugnis über seine Mittellosigkeit.
Mit dem Gesuche um eine Pension ist beizubringen
a) der Tauf- oder Geburtsschein,
b) eine glaubwürdige Bescheinigung Uber die Krankheit oder
den Unglücksfall, wodurch der Bewerber in Mittel
losigkeit geraten ist,
c) ein Ausweis über die Verdienste des Bewerbers um Wissen
schaft und Kunst.
Die vorschriftsmäßig belegten Gesuche samt eventuellen
Kunstproben sind bis 31. März 1908 im Präsidialbureau des
Wiener Gemeinderates I., Lichtenfelsgasse 2, I. Stock, zu über
reichen, woselbst auch die Stiftungsstatuten behoben werden
können.
Nicht entsprechend instruierte Gesuche werden nicht in
Betracht gezogen.
Die Direktion des k. u. k. Kriegsarchives in Wien über
sendet das Werk ,Krieg 1809. II. Band. (Mit 9 Beilagen und
3 Skizzen im Texte.) Italien. Nach den Feldakten und anderen
authentischen Quellen bearbeitet in der kriegsgeschichtlichen
Abteilung des k. und k. Kriegsarchives von Maximilian Ritter
von Hoen und Alois Veltze. Wien 1908h
Das statutenmäßig eingesetzte Preisgericht für die Grill
parzer-Stiftung, bestehend aus den Herren Hofrat Dr. Jakob
Minor, Hofrat Dr. Max Burckhard, Dr. Paul Schlenther,
Ludwig Hevesi in Wien und Professor Dr. Erich Schmidt
in Berlin, hat den am 15. Januar d. J. zum neunten Male zur
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