Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 160. Band, (Jahrgang 1909)

Mahabliasya zu P. VI, 4, 22 und 132. 
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lukiti . . . Pratilaksyam laksanabhedäd asti visayavisayibhä- 
vah. ,Weil ein Objekt [einer Operation in einer nncl derselben 
Regel] selbst auch ein Objekt [in bezug - auf welches es asiddha 
ist] nur unter der Bedingung hat, daß die Teilung vorge- 
nommen wird „[und] dieses gilt als asiddlia in bezug auf jenes“, 
und weil eine [derartige] Teilung der Regel ,cino luk‘ nicht 
vorhanden ist, so ergibt sich bei akäritaräm, dadurch daß 
die Elision [des <a] nicht asiddha [in bezug auf den Abfall 
von tarn] ist, auch der Abfall [des Suffixes] tara. {Ta wäre 
nämlich sonst visaya der ersten Operation (luk) und gleich 
zeitig, als asiddha, visayin in bezug auf den Abfall von tara]. 
Unter diesen Umständen würde sich der Abfall des aus drei 
Suffixen bestehenden Komplexes {t,a + tara + äm] darbieten. — 
Der Opponent aber glaubt, jener habe behauptet, daß der Ab 
fall der drei Suffixe sich gleichzeitig darbiete, und sagt des 
halb [im Värtt. 2] ,cino luki‘ [usw.] . . [zu Värtt. 2:] Man muß 
dagegen [d. i. gegenüber der Behauptung, daß t,a in der Regel 
notwendig sei] darauf hinweisen, daß infolge [der tatsäch 
lichen Annahme jener] Teilung dieser Regel das Objekt [£a] tat 
sächlich [innerhalb dieser Regel] selbst ein Objekt [d. i. den 
Abfall von tara] hat [, in bezug auf welchen sein eigener Ab 
fall als asiddha betrachtet wird]/ Noch deutlicher setzt dies 
Pat. zu I, 1, 57 Värtt. 6 auseinander. Dort wird nämlich zu 
nächst behauptet, daß zur Erklärung von väyvoh usw. wegen 
der Regel VI, 1, 66 die Regel VI, 1, 77 interpretiert werden 
müsse: Für i, u, r, l und ihre Längen werden vor einem Vokal 
die entsprechenden Halbvokale substituiert, [und diese Regel 
ist als asiddha, zu betrachten, wenn sich die Elision der Halb 
vokale (y oder v) darbietet]. Dagegen wird eingewendet, daß 
nur eine Regel in bezug auf eine andere Regel asiddha sein 
könne (anyad anyasmin), während hier die Regel VI, 1, 77 in 
bezug auf sich selbst asiddha wäre. Darauf wird erwidert: Tad 
eva cäpi tasminn asiddham hhavati. Vaksyati hy äcäryah: cino 
luki tagrahanänarthakyam samghätasyäpratyayatvät talopasya 
cäsiddhatväd iti. Cino luk cino luky eväsiddho bhavati. 
,Es ist doch auch eine bestimmte [Regel] in bezug auf sie 
selbst [ohne daß dies in der Regel ausdrücklich gesagt wird] 
asiddha. Denn der Lehrer [Käty.] wird [VI, 4, 104 Värtt. 1] 
sagen ,Cino luki 1 usw. [d. h.]: Der Abfall [des Suffixes] nach
	        
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