VII b) Pensionen an Künstler oder Gelehrte, welche durch Alter, Krankheit oder Unglücksfälle in Mittellosigkeit ge raten sind. Zur Erlangung eines Stipendiums muß der Bewerber in seinem an das Kuratorium zu richtenden Gesuche folgende Belege beibringen: a) den Tauf- oder Geburtsschein, b) Studien- oder Prüfungszeugnisse, c) glaubwürdige Zeugnisse über seine wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen, d) ein behördliches Zeugnis über seine Mittellosigkeit. Mit dem Gesuche um eine Pension ist beizubringen a) der Tauf- oder Geburtsschein, b) eine glaubwürdige Bescheinigung Uber die Krankheit oder den Unglücksfall, wodurch der Bewerber in Mittel losigkeit geraten ist, c) ein Ausweis über die Verdienste des Bewerbers um Wissen schaft und Kunst. Die vorschriftsmäßig belegten Gesuche samt eventuellen Kunstproben sind bis 31. März 1908 im Präsidialbureau des Wiener Gemeinderates I., Lichtenfelsgasse 2, I. Stock, zu über reichen, woselbst auch die Stiftungsstatuten behoben werden können. Nicht entsprechend instruierte Gesuche werden nicht in Betracht gezogen. Die Direktion des k. u. k. Kriegsarchives in Wien über sendet das Werk ,Krieg 1809. II. Band. (Mit 9 Beilagen und 3 Skizzen im Texte.) Italien. Nach den Feldakten und anderen authentischen Quellen bearbeitet in der kriegsgeschichtlichen Abteilung des k. und k. Kriegsarchives von Maximilian Ritter von Hoen und Alois Veltze. Wien 1908h Das statutenmäßig eingesetzte Preisgericht für die Grill parzer-Stiftung, bestehend aus den Herren Hofrat Dr. Jakob Minor, Hofrat Dr. Max Burckhard, Dr. Paul Schlenther, Ludwig Hevesi in Wien und Professor Dr. Erich Schmidt in Berlin, hat den am 15. Januar d. J. zum neunten Male zur b *