Der Streit um die geistlichen Güter nnd das Restitutionsedict (1629).
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46. Grafschaft Wal deck.
1. Das Benedictinerkloster Flechtdorf, 1529 pro-
testantisirt, war am 21. October 1630 noch nicht re-
stituirt.
2. Das Kreuzherrenkloster Hönscheid (Hohen-
scheid?), 1527 protestantisch geworden; 1529 waren
dann die Katholiken zwar durch Vertrag von Neuem
zugelassen, aber bald darauf nochmals vertrieben worden.
Restituirt wurde das Kloster am 2. September 1630.
3. Das Barfüsserkloster Ivorbach, protestantisirt
seit 1541, doch so, dass auch nachher Mönche im
Kloster verblieben; war am 21. October 1630 noch
nicht restituirt.
4. Das in ein Spital verwandelte Nonnenkloster
in Netze, protestantisch seit 1529; war am 21. October
1630 noch nicht restituirt.
5. Das Nonnenkloster Schaaken, seit 1535 in
evangelischen Händen; der Abt von Corvey, welcher
schon 1565 deswegen geklagt hatte, beanspruchte die
Mitregierang über dasselbe.
6. Das Nonnenkloster Ober-Werba, seit 1529
evangelisch; doch heiratete die letzte Nonne erst 1542;
wie das Vorige vom Abt von Corvey beansprucht.
47. Herzogthum Würtemberg.
1. Das Amt Abstätt, ursprünglich dem verur
teilten Grafen von Löwenstein gehörig, aber von Wür
temberg auf kaiserlichen Befehl für seine Kammer
eingezogen, wird dem Herzog wieder entzogen.
2. Das Prämonstratenserkloster Adelberg, nach
katholischer Angabe erst 1564 eingezogen und seitdem
Gegenstand des Processes zwischen Würtemberg und
dem Abte von Mönchsroth, wird schon am 26. Novem
ber 1627 zurückgefordert und zwischen dem 15. Juli
und 5. September 1630 wirklich restituirt. Kläger
waren: die Bischöfe von Augsburg und Constanz und
die Aebte von Kaisersheim und Mönchsroth; der letzt
genannte Abt erhielt schliesslich gegen Vorstreckung