Der Streit um die geistlichen Güter nnd das Restitutionsedict (1629). 561 46. Grafschaft Wal deck. 1. Das Benedictinerkloster Flechtdorf, 1529 pro- testantisirt, war am 21. October 1630 noch nicht re- stituirt. 2. Das Kreuzherrenkloster Hönscheid (Hohen- scheid?), 1527 protestantisch geworden; 1529 waren dann die Katholiken zwar durch Vertrag von Neuem zugelassen, aber bald darauf nochmals vertrieben worden. Restituirt wurde das Kloster am 2. September 1630. 3. Das Barfüsserkloster Ivorbach, protestantisirt seit 1541, doch so, dass auch nachher Mönche im Kloster verblieben; war am 21. October 1630 noch nicht restituirt. 4. Das in ein Spital verwandelte Nonnenkloster in Netze, protestantisch seit 1529; war am 21. October 1630 noch nicht restituirt. 5. Das Nonnenkloster Schaaken, seit 1535 in evangelischen Händen; der Abt von Corvey, welcher schon 1565 deswegen geklagt hatte, beanspruchte die Mitregierang über dasselbe. 6. Das Nonnenkloster Ober-Werba, seit 1529 evangelisch; doch heiratete die letzte Nonne erst 1542; wie das Vorige vom Abt von Corvey beansprucht. 47. Herzogthum Würtemberg. 1. Das Amt Abstätt, ursprünglich dem verur teilten Grafen von Löwenstein gehörig, aber von Wür temberg auf kaiserlichen Befehl für seine Kammer eingezogen, wird dem Herzog wieder entzogen. 2. Das Prämonstratenserkloster Adelberg, nach katholischer Angabe erst 1564 eingezogen und seitdem Gegenstand des Processes zwischen Würtemberg und dem Abte von Mönchsroth, wird schon am 26. Novem ber 1627 zurückgefordert und zwischen dem 15. Juli und 5. September 1630 wirklich restituirt. Kläger waren: die Bischöfe von Augsburg und Constanz und die Aebte von Kaisersheim und Mönchsroth; der letzt genannte Abt erhielt schliesslich gegen Vorstreckung