Der Streit um die geistlichen Güter und das Eestitutionsedict (1629). 559
39. Grafschaft Schaumburg.
1. Das Kloster Mollenbeck; wird von dem Dechant
der Collegiatkirche in Minden als Propst von Ober
kirchen restituirt.
2. Das Augustiner-Nonnenkloster Oberkirchen;
restituirt von demselben.
3. Das in eine evangelische Universität verwan
delte Nonnenkloster in Rinteln wird von ,englischen
Mönchen' in Besitz genommen, welche auch den theo
logischen und philosophischen Unterricht an der Uni
versität an sich reissen.
40. Grafschaft Schwarzburg. Graf Karl Günther von Schwarz
burg beklagte sich in höchst umfangreichen Beschwerde
schriften über den Verlust gewisser zu den restituirten
Klöstern Walkenried und Ilefeld (s. Braunschweig 29
und 14) gehörigen Zinsen, welche theils ihm, theils
der Gräfin-Witwe von Schwarzburg gehörten.
41. Grafschaft Seinsheim.
1. Das Dorf Buchbrunn, welches der Graf in
Gemeinschaft mit dem Fuchs zu Dornheim und dem
Kloster Kitzingen besass, war mit Gegenreformation
bedroht.
2. Der evangelische Pfarrer zu Krassolsheim wird
von dem Bischöfe von Würzburg vertrieben; das Dorf
scheint übrigens dem Grafen von Seinsheim nicht ge
hört zu haben, obwohl er wegen der Vertreibung
Klage führt.
3. Den Unterthanen in Herbolzheim, welches die
Grafschaft in Gemeinschaft mit Würzburg und Anderen
besass, wurde vom Bischöfe aufgetragen, binnen drei
Monaten katholisch zu werden oder auszuwandern.
4. Ingolstadt; Verhältnisse wie beim Voraus
gehenden.
5. Krautostheim; wie beim Vorigen.
6. Der Pfarrer in Nordheim, wo der Graf von
Seinsheim seine Andacht verrichtete, wird ausgewiesen.