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Höfler.
wurde selbst, als Wladislaus von Ungarn-Böhmen 1516 starb
und dessen Sohn Ludwig II. noch unmündig war, Haupt der
Familie, welche über drei Kronen verfügte, die den Habsburgern
entrissen worden waren. So war eine Restauration der slavi-
schen Macht erfolgt, Kaiser Friedrich III. wie Maximilian I.
von dem ungarisch-böhmischen Throne ausgeschlossen, als der
berühmte Congress zu Wien im Jahre 1515 die Annäherung
der beiden Häuser Jagello und Habsburg herbeiführte, Kaiser
Max den jugendlichen König Ludwig adoptirte, die Kaiserwahl
seines Enkels Karl durch die polnisch-böhmische Stimme durch
gesetzt wurde und die Doppelheirat König Ludwigs mit Maria
von Burgund, des Infanten Ferdinand mit Anna von Böhmen-
Ungarn, die Wendung der Dinge vorbereitete, welche nach
König Ludwigs jähem Tode in der Schlacht bei Mohacz in
Betreff der habsburgischen Succession stattfand. Der slavische
Knoten, an dem das XV. Jahrhundert gearbeitet, war 1526
mit einem Male zerhauen.
Gerade im Anfänge der husitischen Bewegung hatte Sig
mund, römischer König, König von Ungarn, Erbe der Krone
Böhmens, den folgenreichsten Schritt gethan, indem er das Chur
fürstenthum Brandenburg, welches sein Vater Böhmen incor-
porirt hatte, zum grossen Verdrusse des böhmischen Adels dem
Reiche zurückgab und den Burggrafen Friedrich von Nürn
berg aus dem Hause Hohenzollern damit investirte. Dadurch
wurde er nicht blos der Begründer der aufsteigenden Grösse
dieses fränkisch-schwäbischen Hauses, sondern auch eines poli
tischen Dualismus, welcher die deutsche Geschichte von nun
an zu beherrschen begann. Denn da er seinem Schwiegersöhne
Albrecht, Herzog von Oesterreich, Mähren übergab, dann ihm
das Anrecht auf die Kronen von Ungarn und Böhmen zu
sichern bemüht war, Albrecht endlich auch die römische
Königskrone erlangte, der Besitz Italiens für das Reich immer
zweifelhafter wurde, hingegen die Verbindung der Kronen von
Ungarn und des deutschen Reiches bereits in die zweite Ge
neration hinüber reichte, so verschob sich die ganze politische Axe
Mitteleuropas, während in Deutschland selbst die hohenzolle-
rische Macht, auf klug rechnenden Persönlichkeiten beruhend,