Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph Climel. 
Und wie will man erklären, dass selbst die Gegner des 
Hauses Habs bürg diese Gerechtsame anerkannten, und theil- 
weise wenigstens bestätigten? 
Dass K. Ludwig der Baier im Jahre 1330 die Gerechtsame der 
österreichischen Herzoge rücksichtlich ihrer Gerichtsbarkeit und hin 
sichtlich der Juden namentlich bestätigte. 
Dass selbst Kaiser Karl IV. diese österreichischen Vorrechte 
und Freiheiten anerkannte und seinem Schwiegersöhne Rudolf IV. 
einen Revers gab, dass die Unterlassung gewisser Feierlichkeiten 
bei seiner Belehnung, die er aus Rücksicht auf ihn (den Schwieger 
vater) nicht geltend gemacht, seinen Gerechtsamen keinen Nachtlieil 
bringen soll, dass er ihm und seinen Brüdern alle diese Vorrechte 
bestätigte! 
Dass eben dieses die Luxemburger Kaiser Wenzel und Sig 
mund, Karl’s IV. Söhne, thaten! 
Dass die Grafen von Schau nberg, die mächtigsten Vasallen 
in Österreich , hei ihrer endlichen Unterwerfung urkundlich aner 
kannten, man habe ihnen durch ganz unverdächtige Documente 
bewiesen, dass die österreichischen Herzoge die einzigen Herren im 
Lande seien. 
Sollte alles dieses möglich gewesen sein, wenn Herzog Ru 
dolf IV. der Urheber dieser abnormen Vorzüge gewesen wäre, 
wenn e r zum ersten Male diese Documente vorgebracht hätte ? — 
Man hätte ihn ausgelacht! — 
Ein paar Generationen mussten vergangen sein, ihnen Ansehen 
zu verschaffen. Diese Documente, welche freilich der Geschichte 
des eilften, zwölften und der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhun- 
dertes widersprechen, folglich in dieser Zeit nicht entstanden sein 
können, gewiss nicht echt sind, haben ihren Ursprung in der Zeit 
des Interregnum in dieser Zeit der Anmassung und der Gewalt er 
halten; nur König Ottokar, der mächtige, der gewaltige, konnte sie 
schöpfen, aber seit ihm existiren sie, die Geschichte, welche 
ihren Ursprung in der angegebenen Zeit (1058—1245) als unmög 
lich verurtheilt, bestätigt ihre Existenz seit König 
Ottokar. Den unwiderleglichen Reweis sollen meine 
habsburgischen Excurse liefern. 
Herzog Rudolf IV. hat diese Urkunden vor gefunden, sie durch 
Vidimusse vervielfältigt, sie geltend gemacht, aber nicht erfunden.
	        
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