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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph  Climel.

Und  wie  will  man  erklären,  dass  selbst  die  Gegner  des
Hauses  Habs  bürg  diese  Gerechtsame  anerkannten,  und  theilweise
  wenigstens  bestätigten?
Dass  K.  Ludwig  der  Baier  im  Jahre  1330  die  Gerechtsame  der
österreichischen  Herzoge  rücksichtlich  ihrer  Gerichtsbarkeit  und  hinsichtlich ­
  der  Juden  namentlich  bestätigte.
Dass  selbst  Kaiser  Karl  IV.  diese  österreichischen  Vorrechte
und  Freiheiten  anerkannte  und  seinem  Schwiegersöhne  Rudolf  IV.
einen  Revers  gab,  dass  die  Unterlassung  gewisser  Feierlichkeiten
bei  seiner  Belehnung,  die  er  aus  Rücksicht  auf  ihn  (den  Schwiegervater) ­
  nicht  geltend  gemacht,  seinen  Gerechtsamen  keinen  Nachtlieil
bringen  soll,  dass  er  ihm  und  seinen  Brüdern  alle  diese  Vorrechte
bestätigte!
Dass  eben  dieses  die  Luxemburger  Kaiser  Wenzel  und  Sigmund, ­
  Karl’s  IV.  Söhne,  thaten!
Dass  die  Grafen  von  Schau  nberg,  die  mächtigsten  Vasallen
in  Österreich  ,  hei  ihrer  endlichen  Unterwerfung  urkundlich  anerkannten, ­
  man  habe  ihnen  durch  ganz  unverdächtige  Documente
bewiesen,  dass  die  österreichischen  Herzoge  die  einzigen  Herren  im
Lande  seien.
Sollte  alles  dieses  möglich  gewesen  sein,  wenn  Herzog  Rudolf ­
  IV.  der  Urheber  dieser  abnormen  Vorzüge  gewesen  wäre,
wenn  e  r  zum  ersten  Male  diese  Documente  vorgebracht  hätte  ?  —
Man  hätte  ihn  ausgelacht!  —
Ein  paar  Generationen  mussten  vergangen  sein,  ihnen  Ansehen
zu  verschaffen.  Diese  Documente,  welche  freilich  der  Geschichte
des  eilften,  zwölften  und  der  ersten  Hälfte  des  dreizehnten  Jahrhundertes
  widersprechen,  folglich  in  dieser  Zeit  nicht  entstanden  sein
können,  gewiss  nicht  echt  sind,  haben  ihren  Ursprung  in  der  Zeit
des  Interregnum  in  dieser  Zeit  der  Anmassung  und  der  Gewalt  erhalten; ­
  nur  König  Ottokar,  der  mächtige,  der  gewaltige,  konnte  sie
schöpfen,  aber  seit  ihm  existiren  sie,  die  Geschichte,  welche
ihren  Ursprung  in  der  angegebenen  Zeit  (1058—1245)  als  unmöglich ­
  verurtheilt,  bestätigt  ihre  Existenz  seit  König
Ottokar.  Den  unwiderleglichen  Reweis  sollen  meine
habsburgischen  Excurse  liefern.
Herzog  Rudolf  IV.  hat  diese  Urkunden  vor  gefunden,  sie  durch
Vidimusse  vervielfältigt,  sie  geltend  gemacht,  aber  nicht  erfunden.
            
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