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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Hypothese  über  den  Ursprung  des  Privilegium  majus  von  1156.  479
Seit  dem  Aussterben  der  Babenberger,  besonders  durch  König
Ottokar’s  Macht  und  Streben  nach  möglichster  Unabhängigkeit  und
Selbstständigkeit,  welche  durch  diese  Privilegienbriefe
eine  diplomatische  Basis  wenigstens  scheinbar  gewonnen ­
  hatte,  denn  die  Urkunden  fanden  sich  vor  und  man
machte  allerdings  von  ihnen  Gebrauch,  vermuthlich  bona  fide'),
war  die  Stellung  der  österreichischen  Herzoge  eine  solche  geworden,
dass  sie  jedenfalls  von  der  der  übrigen  vorzüglichsten  Beichsfürsten
ganz  abwicli,  daher  der  gesetzliche  Ausschluss.
König  fiudolf  I.  bestätigte  am  11.  Juni  1283  seinen  Söhnen
diese  Documente,  welche  zwar  nicht  inserirt,  aber  doch  unverkennbar ­
  bezeichnet  sind  („von  alten  Haydnischen  und  Christen  Kaysern
  und  Kunigen”);  man  will  diese  (mir  durchaus  nicht  verdächtige)
Urkunde  zwar  ebenfalls  für  falsch  und  unterschoben  erklären,  was
hilft  es  aber  ?  -—  Die  ganze  Geschichte  Herzog  Albrecht’s  (K.  Budolf’s
  Sohn,  Herzog  Rudolfs  IV.  Grossvater)  beweist,  dass  die
neuen  Herzoge  von  Österreich  in  die  Fussstapfen  König  Ottokar’s  traten ­
  und  die  Gerechtsame  geltend  machen  wollten,  welche  in  diesen ­
  Documenten  angeführt  sind.  —  Das  Benehmen  Herzog  Albreehfs
gegen  den  Bischof  von  Passau  noch  bei  Lebzeiten  seines  Vaters,
gegen  den  Erzbischof  von  Salzburg,  mit  dem  es  zu  blutigem  Kriege
kam,  die  vielen  Kämpfe  mit  den  Vasallen  und  widerspenstigen  Unterthanen
  sind  unwiderlegbare  Beweise,  dass  die  Söhne  und  Enkel  Rudolfs ­
  I.,  die  ihnen  in  diesen  Documenten  zugesprochenen  Gerechtsame ­
  geltend  machen  wollten.  —  Dieses  Benehmen  war  ohne  Zweifel ­
  die  Ursache,  wesshalb-  die  geistlichen  Wahlfürsten,
Mainz  an  der  Spitze,  das  Haus  Habsburg  nicht  zum  erblichen
Besitze  der  deutschen  Reichskrone  gelangen  Hessen.  -—
Eben  so  ist  das  Benehmen  Friedrich’s  des  Schönen  und
seiner  Brüder  nach  ihres  Vaters  gewaltsamem  Tode  (1308  u.  s.  f.)
gegen  den  neuen  König  aus  dem  Hause  Luxemburg,  ihre  gewiss
selbstständige  Haltung,  die  ihre  Gegner  als  Trotz  auslegten,
nur  erklärbar  durch  das  Fussen  auf  diesen  ausgezeichneten  Privilegien. ­
  —

*)  So  lange  die  Habsburger  die  deutsche  Reichskrone  trugen  oder  hoffen  konnten
sie  zu  tragen,  war  wohl  keine  Veranlassung  zu  dem  besonderen  Hervorziehen
dieser  Privilegien.
            
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