480 Joseph Climel. Und wie will man erklären, dass selbst die Gegner des Hauses Habs bürg diese Gerechtsame anerkannten, und theil- weise wenigstens bestätigten? Dass K. Ludwig der Baier im Jahre 1330 die Gerechtsame der österreichischen Herzoge rücksichtlich ihrer Gerichtsbarkeit und hin sichtlich der Juden namentlich bestätigte. Dass selbst Kaiser Karl IV. diese österreichischen Vorrechte und Freiheiten anerkannte und seinem Schwiegersöhne Rudolf IV. einen Revers gab, dass die Unterlassung gewisser Feierlichkeiten bei seiner Belehnung, die er aus Rücksicht auf ihn (den Schwieger vater) nicht geltend gemacht, seinen Gerechtsamen keinen Nachtlieil bringen soll, dass er ihm und seinen Brüdern alle diese Vorrechte bestätigte! Dass eben dieses die Luxemburger Kaiser Wenzel und Sig mund, Karl’s IV. Söhne, thaten! Dass die Grafen von Schau nberg, die mächtigsten Vasallen in Österreich , hei ihrer endlichen Unterwerfung urkundlich aner kannten, man habe ihnen durch ganz unverdächtige Documente bewiesen, dass die österreichischen Herzoge die einzigen Herren im Lande seien. Sollte alles dieses möglich gewesen sein, wenn Herzog Ru dolf IV. der Urheber dieser abnormen Vorzüge gewesen wäre, wenn e r zum ersten Male diese Documente vorgebracht hätte ? — Man hätte ihn ausgelacht! — Ein paar Generationen mussten vergangen sein, ihnen Ansehen zu verschaffen. Diese Documente, welche freilich der Geschichte des eilften, zwölften und der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhun- dertes widersprechen, folglich in dieser Zeit nicht entstanden sein können, gewiss nicht echt sind, haben ihren Ursprung in der Zeit des Interregnum in dieser Zeit der Anmassung und der Gewalt er halten; nur König Ottokar, der mächtige, der gewaltige, konnte sie schöpfen, aber seit ihm existiren sie, die Geschichte, welche ihren Ursprung in der angegebenen Zeit (1058—1245) als unmög lich verurtheilt, bestätigt ihre Existenz seit König Ottokar. Den unwiderleglichen Reweis sollen meine habsburgischen Excurse liefern. Herzog Rudolf IV. hat diese Urkunden vor gefunden, sie durch Vidimusse vervielfältigt, sie geltend gemacht, aber nicht erfunden.