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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

Lorenz.  Ueber  den  Unterschied  von  Reichsstädten  und  Landstädten.

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lieber  den  Unterschied  von  Reichsstädten  und  Landstädten ­
  mit  besonderer  Berücksichtigung  von  Wien.
Von
Ottokar  Lorenz,
wirkl.  Mitgliede  der  k.  Akademie  der  Wissenschaften.

I.
So  gründliche  und  genaue  Forschungen  über  das  Städtewesen ­
  seit  einer  Reihe  von  Jahren  zu  Tage  gefördert  worden
sind,  so  weniger  Uebereinstimmung  vermag  sich  die  heutige
Wissenschaft  in  Bezug  auf  die  Ansichten  über  den  Ursprung
der  städtischen  Verfassungen  und  über  die  charakteristischen
Merkmale  ihrer  Entwicklung  zu  rühmen.  Die  vorwiegend  rechtsgeschichtliche ­
  Behandlung  des  Gegenstandes  hat  ohne  Zweifel
ehedem  dazu  beigetragen,  dass  man  der  politischen  Seite  des
städtischen  Lebens  ein  vielleicht  allzu  geringes  Gewicht  beilegte. ­
  Selbst  in  der  äusserlichen  Darstellung  der  Geschichte
des  Städtewesens  zeigte  sich  die  überhandnehmende  Gewohnheit
den  gesammten  Werth  des  Städtewesens  in  den  von  einer  Stadt
zur  andern  übertragenen  Satzungen  und  Rechtseinrichtungen
zu  erblicken.  So  ausserordentlich  die  Gelehrsamkeit  war,  welche
in  dem  grossen  Werke  von  Maurer’s  zusammengetragen  wurde,
so  wenig  Belehrung  vermöchte  dasselbe  doch  demjenigen  zu
gewähren,  welcher  die  Stellung  der  Städte  nach  ihrer  verschiedenen ­
  Entwicklung,  nach  ihrem  Range  und  nach  den  zeitlichen
Fortschritten  kennen  zu  lernen  wünscht.  Dass  jede  Stadt  Mauern
hatte  und  allmählich  auf  die  eine  oder  die  andere  Weise  zu  irgend
einer  bürgerlichen  Behörde  kam,  welche  die  öffentlichen  Geschäfte
und  eine  gewisse  Gerichtsbarkeit  besorgte  sind  keine  Kriterien,
aus  welchen  sich  für  den  Ungeheuern  Unterschied  etwas  ergeben
Sitzungsber.  d.  phil.-llist.'  CI.  LXXX1X.  Bd.  1.  Hft.  2
            
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