Zur Geschichte der Aufstände gegen das Ilaus Sui.
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eine geliehene gelbe Axt, Hess ihn in den Händen ein Ab
schnittsrohr halten, im Ganzen das Innere und das Aeussere
sowie die Sache der Kriegsheere beaufsichtigen, als grosser
Reichsgehilfe die Sachen des obersten Buchführers verzeichnen
und beförderte ihn hinsichtlich der Lohonsstufe zum Könige
von jlij- Thang. Er machte die Vorhalle Wu-te zum
Sammelhause des Reichsgehilfen und Hess eine Weisung herab,
indem er sagte: Ich heisse ihn auf die Sachen in dem Tliore
Mit Khien-hoa sehen.
Im zwölften Monate des Jahres, Tag 20, verlieh der |
Kaiser der Sui dem Fürsten l£j| Siang von Thang 1 den Namen:
König J|r- King. Dem Fürsten in Jin 2 verlieh er den Mimen:
König y£ Yuen. Dessen Gemahn von dem Geschleclite j!|
Teu erhielt den Namen: Königin des Reiches Thang, ferner
den nach dem Tode gegebenen Namen Mo. Er ernannte
Ü Kien-tsching zum Sohne des Geschlechtsalters
sclu-tse) des Reiches Thang. iäß Schi-min wurde innerer
Vermerker des Reiches Thang und erhielt bei seiner Versetzung
das Lehen eines Fürsten des Reiches Thsin. y£ =!y Yuen-ke
wurde Fürst des Reiches Thsi. In dem Sammelhause des
Reichsgehilfen — ein solcher war Li-yuen — setzte man älteste
Vermerker, Vorsteher, Verzeichner (^ 16) und andere Obrig
keiten ein.
Hiao-kung, Fürst der Landschaft Tschao, ein
Mann des Stammhauses der Thang, durchstreifte |Jj
Schan-nan. ^ Tschen-tsiün, Befehlshaber von Yün-yang,
durchstreifte die Landschaften ö Pa und -?gj Scho.
Im ersten Monate des zweiten Jahres des Zeitraumes
I-ning (618 n. Chr.) erliess Kaiser Kung von Sui eine höchste
Verkündung, welche besagte, dass der König von Thang mit
dem Schwerte umgürtet und in Schuhen zu der Vorhalle empor
steigen dürfe, beim Eintreten an dem Hofe nicht zu laufen,
beim Vortreten und Verbeugen den Namen nicht zu nennen
brauche. Hierzu gestattete er ihm Flügelfahnen, Trommeln
und Blasewerkzeuge.
1 Fürst Siang von Thang war, wie anfänglich gesagt worden, der Gross
vater Li-yuen’s.
2 Fürst .Jin ist der Vater Li-yuen’s.
Sitzungsber. d. phil.-hist. Gl. LXXXV1II. Bd. III. Hft. 48